DE69402203T2 - Grossmüllbehälter - Google Patents
GrossmüllbehälterInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf einen Mullbehälter, d.h. auf einen Container zur Aufnahme von Müll, nach der Art, umfassend die im Oberbegriff des Anspruchs 1 wiedergegebenen Merkmale.
- Wie bekannt, haben zur Sicherstellung eines effizienten Müllsammel- und Entsorgungsdienstes immer mehr Müllbehälter bzw. Müllaufnahmecontainer Verwendung gefunden, die im wesentlichen aus einem Gehäuse aus Plastik, Glasfaserkunststoff oder Metall bestanden, die in ihrem Inneren einen Aufnahmeraum festlegten, der zur Aufnahme des Mulls selbst bereitgestellt war. Solche Containers werden auf zweckmäßige Weise derart auf dem Boden abgestellt, daß sie zahlreiche, ortsfeste Sammelstellen anbieten; auf bevorzugte Weise ermöglichte die immer weiter verbreitete Verwendung der Container die Rationalisierung der Müllentsorgung, wobei die differenzierte Sammlung des Mülls und der Recycling von Papier, Karton, Glas und Kunststoff ermöglicht wird, Materialien, die normalerweise den größten Anteil des allgemeinen Hausmülls bzw. Industriemülls darstellen.
- Die Containers sind überdies auch äußerst praktisch bei der Entleerung, ohne daß der Eingriff von Hand aus seitens einer Bedienungsperson erforderlich wäre.
- Um die regelmäßige Entleerung der Containers zu ermöglichen, werden Müllsammelbehälter verwendet, die mit einer Betätigungsvorrichtung versehen sind, die die Container selbst vom Boden abnehmen; sie nach oben oberhalb eines am Rand des Fahrzeuges vorgesehenen Sammelkastens bringen und schließlich sie umkippen, um den Müll in den Sammelkasten selbst zu entleeren.
- Es ist anzumerken, daß je nach Art des Müllsammelfahrzeuges, die Containerbetätigungsvorrichtung auf einer der Flanken des Behälters oder im Bereich der vorderen Kabine dieses letzteren wirkt.
- Jedenfalls ist die Betätigungsvorrichtung endseitig mit Greifelementen versehen, die entsprechende Verankerungsmittel ergreifen, die dem Container zugeordnet sind, der auf diese Weise durch die Betätigungsvorrichtung angehoben und in der Reihenfolge der oben beschriebenen Arbeitsschritte umgekippt werden kann.
- Die zur Zeit verwendeten Containers sind mit Verankerungsmitteln versehen, die verschiedene Konstruktionen je nach den jeweils verwendeten Lösungen aufweisen.
- Eine erste Lösung bekannter Art, die vor allem für Containers mit kastenförmiger Ausbildung verwendet wurde, sieht vor, daß die erwähnten Verankerungsmittel ein Paar von normalerweise zylinderförmig ausgebildeten Bolzen umfassen, die jeweils von einer der gegenüberliegenden Seiten des Containers vorstehen. Dies Anschlußbolzen sind üblicherweise auf der Längsmittelebene des Containers in der Nähe des oberen Abschnittes dieses letzteren angeordnet.
- Sobald es erforderlich ist, die Entleerung des Containers vorzunehmen, wird das für diese Arbeit ausgerüstete Fahrzeug dem Container selbst zubewegt und dann wird die Betätigungsvorrichtung in Bewegung gesetzt, die dazu vorsieht, die Anschlußbolzen zu ergreifen, wobei die nötigen Schritte des Anhebens und des darauffolgenden Umkippens vorgenommen werden. Zu diesem Zwecke muß die Betätigungsvorrichtung mindestens ein Paar von Greifelementen umfassen, die gegenüber dem Fahrzeug auskragend wirken und in der Lage sind, die Anschlußbolzen zu erfassen. Mit anderen Worten ist es zur Erfüllung der gestellten Kon struktionserfordernisse an den, an den Containern vorliegenden Verankerungsmittel notwendig, Betätigungseinrichtungen zu erdenken, die in der Lage sind, sich beträchtlich außerhalb des Umrisses des Müllsammelfahrzeuges zu verlängern und die gleichzeitig imstande sind, ein ausreichendes Drehmoment auszuüben, um die dem Container innenliegende Trägheit zu überwinden. Diese Erfordernisse betragen klarerweise nicht unbedeutende Konstruktionsschwierigkeiten. Insbesondere muß die Betätigungseinrichtung mit Hebelsystemen beträchtlicher Abmessungen ausgeführt sein, die in Arbeitsstellung schwer bewegbar sind und in Ruhestellung einen beträchtlichen Platzbedarf mit dem daraus folgenden Nachteil unter dem Gesichtspunkt der Benutzung des an Bord des Fahrzeuges vorgesehen Platzes aufweisen. Darüber hinaus ist auch zu bemerken, daß das Vorhandensein von aus den Seiten des Containers vorspringenden Elementen, wie nämlich die Anschlußbolzen, die praktische Unmöglichkeit bedeutet, mehrere aneinanderliegende Container in unmittelbarer Berührung zueinander anzuordnen. Schließlich ist nicht zu vergessen, daß, gegeben durch ihre Natur selbst, die Anschlußbolzen Körper sind, die aus dem Umriss des Containers vorspringen und daher unter dem Gesichtspunkt der Unfallsverhütung Nachteile bedeuten.
- Um diesen letzteren Nachteil zu beheben, wurden in Vergangenheit weitere Lösungen vorgeschlagen, gemäß denen als Ersatz der Anschlußbolzen Stege vorgesehen wurden, die auf zweckmäßige Weise profiliert waren, um einen Einhaksitz festzulegen, der die Greifelemente aufnahm, die der Betätigungseinrichtung des Müllsammelfahrzeuges zugeordnet waren. Auch diese Lösungen weisen jedoch alle die anderen Nachteile auf, die schon für die Container mit an den Seiten angeordneten Anschlußbolzen hervorgehoben wurden.
- Um mindestens teilweise solche Mängel zu beheben, wurden in letzter Zeit Containers auf den Markt gebracht, bei denen die Verankerungsmittel im Bereich der Stirnseite des Containers selbst angeordnet waren, d.h. im Bereich der unmittelbar zur Betätigungseinrichtung gerichteten Seite des Containers.
- Insbesondere umfassen bei dieser bekannten Containerart die Verankerungsmittel ein plattenförmiges Element auf, das an der Stirnseite des Containers derart befestigt ist, daß ein oder mehrere taschenförmige Sitze festgelegt werden, die mit der Öffnung nach unten gerichtet sind, wo die Greifelemente eingeführt werden können, die der Betätigungseinrichtung zugeordnet sind. Wie leicht vorstellbar, weist diese Lösung beträchtliche Vorteile gegenüber den zuvor erläuterten Lösungen auf, da sie erlaubt, zueinander unmittelbar in Berührung stehende, aneinander anliegende Container aneinander zu reihen, was einen sicheren Vorteil bedeutet, der die Herabsetzung des Platzbedarfes betrifft. Das Vorhandensein der Verankerungsmittel auf der Stirnwand des Containers stellt die Möglichkeit sicher, Betätigungseinrichtungen zu verwenden, die Hebelsysteme mit fühlbar gegenüber den weiter oben erläuterten Techniken herabgesetzten Abmessungen und daher mit einer kompakteren Konstruktion, einer größeren Leichtgängigkeit und kleinstem Platzbedarf sowohl in Arbeitsstellung wie auch in Ruhestellung umfassen.
- Neben diesen zweifelsohne gegebenen Vorteilen haften den Containers dieser letzten Art auch verschiedene Mängel an.
- Es ist nämlich anzumerken, daß zur Verhinderung des Loslösens zwischen der Betätigungseinrichtung und dem Container während des Umkippschrittes dieses letzteren es notwendig ist, daß zweckmäßige Rastorgane vorgesehen sind. Üblicherweise sind innerhalb des taschenförmigen Sitzes Hinterschneidungen vorgesehen, die imstande sind entsprechende Haltenasen zu ergreifen, die auf angemessene Art und Weise durch die Greifelemente der Betätigunngseinrichtung getragen werden. Bei dieser Lösung ist dennoch unter dem Gesichtspunkt der Konstruktion aufwendig und im Hinblick des Arbeitsaufwandes eher unzuverlässig, da es schwierig ist, die genaue Ankupplung zwischen den Greifelementen der Betätigungseinrichtung und den vom Container getragenen Verankerungsmitteln zu überprüfen.
- Es ist überdies anzumerken, daß, dadurch, daß der taschenförmige Sitz eine nach unten gerichtete Zutrittsöffnung aufweist, diese, gegeben durch ihre Natur, schwer einsichtbar ist; sollten daher Ablagerungen oder ähnliches teilweise den Sitz selbst verstopft haben, ist es möglich, daß die Ankoppelung schlecht und ungenau erfolgen könnte. Immer unter Bezugnahme auf die Konstruktion des taschenförmigen Sitzes ist hervorzuheben, daß die Greifelemente, vor der Ausführung der Hubbewegung des Containers, notwendigerweise unterhalb der Tasche selbst abgesenkt werden müssen, um darauf wieder derart angehoben zu werden, daß sie richtig eingeführt werden können. Diese Notwendigkeit wirkt sich auf negativ auf die Gesamtzeiten bei der Ausführung des gesamten Entleerungsschrittes des Containers aus.
- Das Dokument US-A-4,726,616 beschreibt einen Müllbehälter mit Verankerungsmitteln, die durch ein Paar von muffartigen Elementen gebildet werden, die sich horizontal auf entgegengesetzten Seitenwänden des Behälters erstrecken und dazu bereitgestellt sind, von entsprechenden Greifelementen ergriffen zu werden, die durch eine am Sammelfahrzeug angebrachten Betätigungseinrichtung getragen werden. Auch diese Lösung weist im wesentlichen die schon beschriebenen Nachteile der mit seitlichen Verankerungsbolzen versehenen Containers auf, und erfordert eine lange Zeitdauer für die Ausführung des Entleerungschrittes, da die gesamte Betätigungseinrichtung mit einem beträchtlichen Abstand vom Fahrzeug getragen werden muß, um den Eingriff der Greifelemente in den muffartigen Elementen durchzuführen.
- In dieser Situation liegt die Hauptaufgabe der vorliegenden Erfindung darin, im wesentlichen die gesamten mit dem Stand der Technik zusammenhängenden Nachteile zu beseitigen.
- Insbesondere liegt eine Hauptaufgabe der Erfindung darin, einen Container zur Aufnahme von Müll bereitzustellen, der mit verankerungsmitteln versehen ist, die an der Stirnseite des Containers selbst angeordnet sind, und die zusammen mit einer leicht und wirtschaftlich anzufertigenden Konstruktion gleichzeitig eine hohe Zuverlässigkeit bei der Ankupplung an der Betätigungseinrichtung sicherstellen und eine Zeitersparnis bei der Ausführung des Entleerungsschrittes des Containers erleichtern.
- Diese und weitere Aufgaben, die näher aus der vorliegenden Beschreibung hervorgehen, werden im wesentlichen durch einen Container zur Aufnahme von Müll gelöst, der die Merkmale aufweist, die im kennzeichnenden Teil eines jeden der Ansprüche 1 oder 2 beschrieben sind.
- Weitere Merkmale und Vorteile gehen näher aus der eingehenden Beschreibung einiger bevorzugten, jedoch nicht ausschließlichen Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Containers zur Aufnahme von Müll hervor.
- Die folgende Beschreibung mit Bezugnahme auf die beigefügten Figuren erfolgt beispielsweise und daher nicht auf beschränkende Art. In der Zeichnung zeigen,
- Figur 1 ein Schaubild zu einer ersten Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Containers zur Aufnahme von Müll;
- Figur 2, 3 und 4 teilweise unterbrochene Seitenansichten bezüglich jeweils einer zweiten, einer dritten und einer vierten erfindungsgemäßen Ausführungsform des Containers;
- Figur 7 eine Stirnansicht des Containers aus Figur 1;
- Figur 8 eine Seitenansicht des Containers aus Figur 1;
- Figur 5, 9, 11 und 13 in Stirnansicht weitere Ausführungsformen eines erfindungsgemäßen Containers; und
- Figur 6, 10, 12 und 14 in einer teilweise unterbrochenen Seitenansicht die Container jeweils aus Figur 5, 9, 11 und 13.
- Unter Bezug auf die beigefügten Figuren wurde mit 1 insgesamt ein erfindungsgemäßer Container zur Aufnahme von Müll bezeichnet.
- Der Container 1 umfaßt ein kastenförmiges Gehäuse 2, das über herkömmliche Stützorgane wie z.B. Tragfüße 3 am Boden aufliegt. Je nach Erfordernis, kann das kastenförmige Gehäuse 2 aus Kunststoff, Glasfaserkunststoff, oder aus Metall ausgeführt sein und ist im allgemeinen mit einem Deckel 4 versehen, der einen Aufnahmeraum 5 abschließt, der innerhalb des kastenförmigen Gehäuses 2 festgelegt und zur Aufnahme von Müll bestimmt ist.
- Das kastenförmige Gehäuse 2 umfaßt eine umlaufende Seitenwand 2a, der Verankerungsmittel 6 zugeordnet sind, die von entsprechenden Greifelementen 7 ergriffen werden können, die einer Betätigungseinrichtung (nicht erläutert, da sie den Gegenstand des Dokuments der europäischen, mit demselben Datum von der Anmelderin selbst hinterlegten Anmeldung EP-A-0 709 310 bildet) zugeordnet sind, die durch ein herkömmliches Müllsammel- und Transportfahrzeug getragen wird.
- Auf vorteilhafte Weise umfassen die Verankerungsmittel 6 mindestens ein erstes Element 8, das an der umlaufenden Seitenwand 2a festliegt und in Zusammenwirkung mit diesem letzteren einen rohrförmigen im wesentlichen sich horizontal erstreckenden Einstecksitz 9, der dazu bestimmt ist, mindestens ein entsprechendes der Greifelemente 7 aufzunehmen. In Wirklichkeit sind die Greifelemente, wie in den beigefügten Figuren erläutert, bevorzugterweise zwei, von denen jedes an einem jeweiligen Ende des rohrförmigen Sitzes 9 wirkt.
- Diese Greifelemente 7 stellen bei Einführung in den entsprechenden rohrförmigen Sitz 9 die gegenseitige Verbindung zwischen der Betätigungseinrichtung und dem Container 1 her.
- Es ist hervorzuheben, daß das erste Element 8 an einem stirnseitigen Abschnitt 2b der umlaufenden Seitenwand 2a festgelegt ist. Dieser stirnseitige Abschnitt 2b ist unmittelbar in Richtung der Betätigungseinrichtung gerichtet, wobei so eine bequemere Einwirkung der Greifelemente 7 erlaubt wird.
- Die Verankerungsmittel 6, bzw. das erste Element 8 können verschiedene konstruktive Ausbildungen je nach Erfordernis annehmen, das sich von Mal zu Mal stellen kann.
- Gemäß einer bevorzugten, beispielsweise in den beigefügten Figuren 2, 3 und 4 erläuterten Lösung, kann das erste Element aus einem Profil bestehen, das einen im wesentlichen "C"-förmig ausgebildeten Querschnitt aufweist. Dieses Profil wird starr an der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers, z.B. durch Schweißen, Verschraubung oder andere herkömmliche Systeme festgelegt und legt einen rohrförmigen Sitz 9 fest, der im wesentlichen eine kastenförmige, mit vorwiegender horizontaler Abwicklung aufweist. Es ist anzumerken, daß zur Erleichterung des Einführens der Greifelemente 7 an den gegenüberliegenden Enden des rohrförmigen Sitzes 9 dieser letztere einen Querschnitt aufweist, der gegenüber jenem der Greifelemente selbst größer ist, die auf diese Weise mit Spiel in den rohrförmigen Sitzen eingreifen.
- Es ist hervorzuheben, daß während des Anhebens des Containers, dieser letztere im allgemeinen dazu neigt, durch die Wirkung des Eigengewichtes zu schwingen, mit der Folge, daß die Greifelemente 7 ihrerseits dazu neigen, um die eigene Achse innerhalb des rohrförmigep. Sitzes 9 verschwenkt zu werden. In dieser Situation ist vorteilhaft vorzusehen, das erste Element 8 in der Form eines Profils auszuführen, das einen Querschnitt mit bogenförmiger Ausbildung, wie dies die Ausführungsformen gemäß den beigefügten Figuren 5, 6, 9, 10, 13 und 14 darstellen, aufweist.
- In einigen Fällen könnte das erste Element 8 vorteilhafter Weise in zwei gegenüber einer senkrechten Mittelebene 10 des Containers symmetrisch gegenüberliegenden Hälften 8a ausgeführt werden, die jeweils einen entsprechenden Einstecksitz 9 festlegen, der dazu bestimmt ist, das entsprechende Greifelement 7 aufzunehmen. Im Näheren gesehen, können die Hälften 8a miteinander im Bereich der oben bezeichneten Mittelebene 10 so wie in Figur 11 gezeigt verbunden werden, oder gegenseitig von der Mittelebene selbst, wie beispielsweise in Figur 1 und 13 gezeigt, beabstandet sein.
- Auf jeden Fall weisen diese Hälften 8a bevorzugter Weise eine Ausbildung auf, die sich in Richtung der senkrechten Mittelebene 10 verjüngt, um eine entsprechende Konizität des jeweiligen Einstecksitzes 9 zu betragen. Dank dieser besonderen Ausbildung ist es möglich, das Greifelement bequem einzustecken, da die Einmündungsöffnung einer jeden Hälfte 8a gegenüber dem wirksamen Querschnitt des Greifelementes selbst genügend vergrößert ist, und gleichzeitig die Arretierung des Greifelementes 7 im rohrförmigen Sitz 9 dank der Tatsache sicherzustellen, daß der Querschnitt dieses letzteren in Richtung gegen die genannte senkrechte Mittelebene 10 verkleinert wird.
- Der erfindungsgemäße Container 1 umfaßt auch Anschlagmittel 11, die gleichfalls durch die umlaufende Seitenwand 2a des Containers 1 bevorzugter Weise im Bereich des stirnseitigen Abschnittes 2b unterhalb des ersten Elementes 8 getragen werden. Diese Anschlagmittel 11 sind fähig mit einem Eingriffsorgan 12 zusammenzuwirken, das ebenfalls durch die Betätigungseinrichtung getragen wird und im wesentlichen dazu bestimmt ist, den Umkippschritt des Containers in Zusammenarbeit mit der Einwirkung der Greifelemente 7 auszuführen.
- Ähnlich wie schon für die Verankerungsmittel beschrieben, können auch die Anschlagmittel 11 verschiedene Ausführungsformen aufweisen.
- Insbesondere, wie in Figur 4 gezeigt, kann vorgesehen sein, daß die Anschlagmittel 11 eine einfache Anschlagplatte 13 umfassen, die an den stirnseitigen Abschnitt 2b der seitlichen Umfangswand 2a des Containers 1 starr gebunden ist. In diesem Fall besteht das Angriffsorgan 12 aus einem einfachen Puffer, der auf die Anschlagplatte. 13 drückt, sobald es notwendig sein sollte, das Umkippen des Containers durchzuführen, um den Müll in den dem Müllsammelfahrzeug zugeordnet Kasten auszuleeren. Die sicherlich unter dem Gesichtspunkt der Konstruktion einfache Lösung beträgt jedoch, daß der Container nach dessem Umkippen sich in der Lage befindet, von alleine in die vor dem Umkippen eingenommene Lage zurückzukehren.
- Kompliziertere Ausführungsformen sehen vor, daß die Anschlagmittel 11 ein Profil 14 aufweisen, das sich im wesentlichen längs einer Horizontalrichtung abwickelt und einen Querschnitt aufweist, der "C"-förmig, so wie in Figur 3 gezeigt oder als auf den Kopf stehende "L"- förmige Ausbildung, wie in Figur 2 gezeigt, geformt ist. In jedem Fall wird das Profil 14 am stirnseitigen Abschnitt 2b der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers starr angesetzt und wirkt mit mindestens einem Eingriffsorgan 12 zusammen, das z.B. aus einem Element bestehen kann, das in den Sitz 14a eingesteckt wird, der zwischen dem Profil 14 und der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers 1 festgelegt ist. Auf diese Weise ist das Eingriffsorgan 12 in der Lage, das Umkippen des Containers 1 zu steuern und den Container selbst in die Ausgangsstellung zurückzuführen, sobald die Ausleerung des Mülls abgeschlossen wurde.
- Gemäß einer weiteren Ausführungsform können die Anschlagmittel 11 aus einem ersten Griffelement 15 bestehen, das senkrecht an der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers 1 im wesentlichen im Bereich der senkrechten Mittelebene 10 angreift. Diese in den beigefügten Figuren 5 und 6 dargestellte Lösung sieht vor, daß das Eingriffsorgan 12 aus einem Puffer besteht, dem endseitig ein Arbeitszylinder zugeordnet ist, der eine horizontal bewegliche Stange aufweist, die in der Lage ist, in das Langloch 15a eingeführt zu werden, das zwischen dem Griff 15 und der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers festgelegt ist.
- Alternativ zu dem oben Beschriebenen, sollte z.B. der Container 1 einen länglichen, kastenförmigen Aufbau aufweisen, können die Anschlagmittel 11 ein Paar von ersten Griffelementen 15 aufweisen, die senkrecht am stirnseitigen Abschnitt 2b der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers 1 angreifen und gegenüber der senkrechten Mittel ebene 10 des Containers selbst wie in Figur 1 und 13 erläutert symmetrisch angeordnet sind. Es liegt nahe, daß in diesem Fall das Eingriffsorgan 12 endseitig mit zwei Arbeitszylindern versehen ist, deren jeweiligen Stangen horizontal bewegt werden, um jeweils im betreffenden Langloch 15a einzugreifen, das durch jeden Griff mit der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers festgelegt ist.
- Unter Bezugnahme auf die in Figur 9 dargestellte Ausführungsform kann vorgesehen sein, daß die Anschlagmittel 11 aus einem zweiten Griffelement 16 bestehen, das horizontal am stirnseitigen Abschnitt 2b der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers angreift. Es ist klar, daß für eine Zusammenwirkung mit einem solchen horizontalen Griffelement das Eingriffsorgan 12 einseitig mit einem Arbeitszylinder mit einer Kolbenstange versehen sein muß, die horizontal beweglich ist und im Langloch 16a eingreifen kann, das zwischen dem horizontalen Griff 16 und dem stirnseitigen Abschnitt 2b der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers 1 festgelegt ist.
- Die Erfindung erzielt wichtige Vorteile.
- Es ist vor allem hervor der rohrförmigen Konstruktion des Eingriffssitzes 9 die Kupplung zwischen den Greifelementen 7 und dem ersten Element 8 während des gesamten Hub- und Umkippmanövers des Containers äußerst wirksam ist.
- Dadurch, daß der rohrförmige Sitz eine horizontale Erstreckung aufweist, ist er leicht einsichtbar, wobei so jede Wartungs- und Reinigungsarbeit erleichtert und eine immer zuverlässigere Verbindung sichergestellt wird.
- Immer unter Bezug auf die Konstruktion des rohrförmigen Einstecksitzes ist hervorzuheben, daß, dadurch daß dieser letztere eine horizontal Abwicklung aufweist, der Eingriff mit den Greifelementen 7 ohne die Notwendigkeit erfolgt, daß diese letzteren unterhalb der Verankerungsmittel 6 gebracht werden müßten, wie dies bei den herkömmlichen Ausführungsformen geschah. Dank dieser neuen Besonderheit wurden die Zeiten zur Durchführung des gesamten Entleerungsvorganges des Containers fühlbar reduziert.
- Es ist überdies äußerst vorteilhaft, daß dafür vorgesehen wurde, daß die Verankerungsmittel 6 und die Anschlagmittel 11 im Bereich des stirnseitigen Abschnittes 2b der umlaufenden Seitenwand 2a des Containers 1 angeordnet werden. Auf diese Art und Weise kann nämlich die Betätigungseinrichtung Gestänge mit einem gegenüber dem Stand der Technik kleineren Platzbedarf aufweisen und gleich zeitig kann sie auf den Container auf einer beträchtlich bequemeren Weise einwirken. Zu dem oben gesagten ist auch anzumerken, daß dank der besonderen Anordnung der Verankerungsmittel und der Anschlagmittel 11 es möglich ist, die Container aneinander mit unmittelbarer Berührung aneinanderzureihen, wobei der erforderliche Gesamtraum erheblich weniger Platzbedarf erfordert.
- Es ist zu bemerken, daß der erfindungsgemäße Container auch unter seinen einzelnen Aspekten äußerst vorteilhaft ist. Im Näheren gewährleistet die Vorsehung eines oberen, in zwei Hälften geteilten Elementes eine bessere Verteilung der Lasten während der Hub- und Umkippschritte, insbesondere, wenn der Container eine längliche Ausbildung aufweist.
- Weisen die Hälften 8a eine sich verjüngende Ausbildung auf, liegt es überdies nahe, daß die Verankerung des Containers 1 an den Greifelementen 7 verbessert ist, ohne daß damit die Leichtgängigkeit bei der Einführung der Greifelemente selbst in den rohrförmigen Sitz 9 vermindert würde.
- Unter Bezugnahme schließlich auf die Anschlagmittel 11 ist zu bemerken, daß die Lösungen, bei denen ein oder mehrere horizontal oder senkrecht angeordnete Griffe vorgesehen sind, äußerst vorteilhaft sind. Bei einfacher Vorsehung eines dem Eingriffsorgan 12 der Betätigungseinrichtung zugeordneten Arbeitszylinders ist es möglich, eine wirksame Kupplung zu erhalten und die Kipparbeiten mit äußersten Zuverläßlichkeit auszuführen.
- Klarerweise können an der vorliegenden Erfindung zahlreiche Abänderungen und Varianten vorgenommen werden. Insbesondere kann vorgesehen sein, daß der Container 1 keine Anschlagmittel 11 aufweist. In diesem Fall muß bei der Ausführung der notwendigen Bewegungsmanöver des Containers das erste Element 8 derart ausgebildet sein, daß ein zur Außenfläche der Greifelemente 7 komplementärer rohrförmiger Einstecksitz 9 festgelegt wird.
- Genauer betrachtet, müssen der rohrförmige Sitz 9 und die Greifelemente 7 runde oder polygonale, zueinander komplementäre Querschnitte aufweisen, die gegebenenfalls längs der Längserstreckung des ersten Elementes 8 veränderlich sind.
Claims (14)
1. Müllbehälter umfassend:
- ein Gehäuse (2) mit rechteckigem Querschnitt, das
innen mindestens einen zur Aufnahme von Müll
bestimmten Aufnahmeraum (5) aufweist;
und
- Verankerungsmittel (6), die einer umlaufenden
Seitenwand (2a) des Gehäuses (2) zugeordnet sind,
wobei die Verankerungsmittel (6) mindestens ein
erstes, oberes Element (8) umfassen, das an der
umlaufenden Seitenwand (2a) festliegt und einen im
wesentlichen horizontalen rohrförmigen Einstecksitz
(9) festlegt, wenn sich der Behälter in seiner
Ruhestellung befindet und über Einstecken durch
mindestens ein offenes Ende des rohrförmigen Einsteck
sitzes mindestens ein Greifelement (7) einer
Betätigungseinrichtung aufnimmt, die durch ein
Sammeltransportfahrzeug getragen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Element (8)
sich über einen stirnseitigen Abschnitt (2b) der
umlaufenden Seitenwand (2a) erstreckt, dem sich die
Betätigungseinrichtung zubewegt, um den Müll in das
Sammeltransportfahrzeug zu entleeren, wobei das erste
Element (8) zwei Hälften (8a) umfaßt, die jeweils am
stirnseitigen Abschnitt (2b) aneinandergereiht,
voneinander getrennt und symmetrisch gegenüber einer
vertikalen Mittelebene (10) des Behälters (1) liegen,
wobei jede der Hälften (8a) einen jeweiligen
rohrförmigen Einstecksitz (9) festlegt, der mindestens
ein entsprechendes offenes Ende aufweist, das dazu
bestimmt ist, ein entsprechendes Greifelement (7)
aufzunehmen.
2. Müllbehälter umfassend:
- ein Gehäuse rechteckigen Querschnittes (2), das in
seinem Inneren mindestens einen Aufnahmeraum (5)
festlegt, der zur Aufnahme von Müll bestimmt ist;
und
- Verankerungsmittel (6), die der umlaufenden
Seitenwand (2a) des Gehäuses (2) zugeordnet sind,
wobei die Verankerungsmittel (6) mindestens ein
erstes, oberes Element (8) umfassen, das an der
umlaufenden Seitenwand (2a) festliegt und einen im
wesentlichen horizontalen rohrförmigen Einstecksitz
(9) festlegt, wenn der Behälter sich in seiner
normalen Ruhestellung befindet und dazu bereitgestellt
ist, über Einstecken durch mindestens ein offenes
Ende des rohrförmigen Einstecksitzes mindestens ein
Greifelement (7) einer Betätigungseinrichtung
aufzunehmen, die durch ein Sammeltransportfahrzeug
getragen wird,
dadurch gekennzeichnet, daß das erste Element (8)
sich über einen stirnseitigen Abschnitt (2b) der
umlaufenden Seitenwand (2a) erstreckt, welchem
stirnseitigen Abschnitt (2b) sich die
Betätigungseinrichtung zubewegt, um den Müll in das
Sammeltransportfahrzeug zu entleeren, wobei der rohrförmige
Einstecksitz (9) an beiden Enden offen und im
wesentlichen gegenüber einer vertikalen Mittelebene
(10) des Behälters auf den mittigen Abschnitt (2b)
zentriert ist, wobei Anschlagmittel (11) am
stirnseitigen Abschnitt (2b) auf einer gegenüber dem
ersten Element (8) niedrigeren Höhe bereitgestellt
und dazu bestimmt sind, mit einem Greifelement (12)
zusammenzuwirken, das durch die
Betätigungseinrichtung
getragen wird.
3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Element (8) ein Profil mit
einem im wesentlichen als "C" ausgebildeten
Querschnitt umfaßt, wobei das Profil an der zweiten Wand
starr angreift.
4. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Element (8) ein Profil mit einem
Querschnitt mit bogenförmiger Ausbildung aufweist,
wobei das Profil an der seitlichen Wand starr
angreift.
5. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das erste Element (8) eine
Konfiguration aufweist, die sich in Richtung zur vertikalen
Mittelebene (10) verjüngt, um eine entsprechende
Konizität des Einstecksitzes (9) festzulegen.
6. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der rohrförmige Sitz einen Querschnitt
mit einer im wesentlichen runden Ausbildung aufweist.
7. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der rohrförmige Sitz einen Querschnitt
mit polygonaler Ausbildung aufweist.
8. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
er überdies Anschlagmittel (11) umfaßt, die durch den
stirnseitigen Abschnitt (2b) der umlaufenden
Seitenwand (2a) unterhalb des ersten Elementes getragen
werden und dazu bereitgestellt sind, mit einem
Eingriffsorgan
(12) zusammenzuwirken, das durch die
Betätigungseinrichtung getragen wird.
9. Behälter nach Anspruch 2 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlagmittel (11) eine
Anschlagplatte (13) umfassen, die an den stirnseiten
Abschnitt (2b) der seitlichen Umfangswand (2a) des
Behälters starr gebunden ist.
10. Behälter nach Anspruch 2 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlagmittel (11) ein erstes
Griffelement (15) umfassen, das vertikal am
stirnseitigen Abschnitt (2b) der seitlichen Umfangswand
(2a) des Behälters (1) im wesentlichen im Bereich
einer vertikalen Mittelwand (10) dieses letzteren
angreift.
11. Behälter nach Anspruch 2 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlagmittel ein Paar von ersten
Griffelementen (15) aufweisen, die vertikal am
stirnseitigen Abschnitt (2b) der seitlichen Umfangswand
(2a) des Behälters (1) angreifen und gegenüber einer
vertikalen Mittelebene (10) des Behälters selbst
symmetrisch angeordnet sind.
12. Behälter nach Anspruch 2 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlagmittel (11) ein zweites
Griffelement (16) aufweisen, das horizontal am
stirnseitigen Abschnitt (2b) der umlaufenden Seitenwand
(2a) des Behälters angreift.
13. Behälter nach Anspruch 2 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlagmittel (11) ein Profil (14)
umfassen, das sich im wesentlichen gemäß einer
horizontalen Richtung abwickelt und einen im
wesentlichen "C"-förmig ausgebildeten Querschnitt aufweist,
wobei das Profil (14) am stirnseitigen Abschnitt (2b)
der umlaufenden Seitenwand des Behälters (11) starr
angreift.
14. Behälter nach Anspruch 2 oder 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Anschlagmittel (11) ein Profil (14)
aufweisen, das sich im wesentlichen gemäß einer
horizontalen Richtung abwickelt und einen im wesentlichen
als auf dem Kopf stehendes "L"-förmig ausgebildeten
Querschnitt aufweist, wobei das Profil (14) am
stirnseitigen Abschnitt (2b) der umlaufenden Seitenwand
des Behälters (1) starr angreift.
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| EP94830514A EP0709308B1 (de) | 1994-10-28 | 1994-10-28 | Grossmüllbehälter |
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| DE69402203T2 true DE69402203T2 (de) | 1997-06-26 |
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE69402203T Expired - Fee Related DE69402203T2 (de) | 1994-10-28 | 1994-10-28 | Grossmüllbehälter |
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|---|---|
| EP (1) | EP0709308B1 (de) |
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|---|---|---|---|---|
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- 1994-10-28 EP EP94830514A patent/EP0709308B1/de not_active Expired - Lifetime
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| EP0709308A1 (de) | 1996-05-01 |
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