DE69401841T2 - Befestigungseinrichtung für zwei Beleuchtungs- oder Signalvorrichtungen eines Fahrzeuges - Google Patents
Befestigungseinrichtung für zwei Beleuchtungs- oder Signalvorrichtungen eines FahrzeugesInfo
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft allgemein den Einbau von Signalleuchten, insbesondere den Einbau einer Leuchte wie etwa eines Fahrtrichtungsanzeigers an einem Scheinwerfer an der Frontpartie eines Kraftfahrzeugs.
- Es sind bereits eine Reihe von Techniken für den Einbau einer Leuchte durch Anfügung an einen Scheinwerfer bekannt, wobei die Position der Leuchte anschließend eingestellt werden kann, insbesondere um die Außenfläche ihres Leuchtenglases bündig mit der Außenfläche der Streuscheibe des Scheinwerfers und den angrenzenden Karosserieteilen abschließen zu lassen.
- Eine derartige Montagevorrichtung ist insbesondere aus der FR-A-2 314 843 bekannt.
- Eine Schwierigkeit dieser Montageart mit Freiheitsgrad besteht jedoch darin, daß die Anbringung von Mitteln für eine wirksame Verriegelung der Leuchte am Scheinwerfer erschwert wird. So kann in dem vorgenannten Dokument die Leuchte leicht aus dem Scheinwerfer ausgebaut werden, auch wenn der Innenraum unter der Fronthaube des Fahrzeugs nicht zugänglich ist.
- Dagegen ermöglichen andere Montagevorrichtungen zwar eine Verriegelung der Leuchte am Scheinwerfer; aber in diesem Fall erfolgt der Zusammenbau starr, wobei der vorerwähnte Freiheitsgrad verlorengeht, was sich nachteilig auswirkt.
- Der Zweck der vorliegenden Erfindung besteht darin, die Grenzen des Stands der Technik zu überwinden, wozu eine Montagevorrichtung, insbesondere für den Einbau einer Leuchte an einem Kraftfahrzeugscheinwerfer, vorgeschlagen wird, die eine wirksame, möglichst diebstahlsichere wechselseitige Verriegelung gewährleistet, wobei gleichzeitig, falls erforderlich, der vorerwähnte Freiheitsgrad beibehalten werden kann.
- Dazu schlägt die Erfindung eine Montagevorrichtung für den Einbau einer ersten Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung eines Kraftfahrzeugs an einer zweiten Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung vor, die dadurch gekennzeichnet ist, daß sie die folgenden Bestandteile umfaßt:
- an einem Gehäuse der ersten Vorrichtung eine Anordnung mit wenigstens einem Ansatz und mit einem darunter befindlichen freien Zwischenraum mit einer ersten Breite, wobei der besagte Ansatz einen Verriegelungszahn trägt, der entgegengesetzt zu dem besagten Zwischenraum gerichtet ist, und wobei der besagte Ansatz und der freie Zwischenraum in einer Montagerichtung für den Einbau der ersten an der zweiten Vorrichtung ausgerichtet sind,
- an einem Gehäuse der zweiten Vorrichtung eine Aufnahme mit einer zweiten Breite, die größer als die erste Breite und in etwa gleich der Gesamtbreite der besagten Anordnung unter Einschluß des besagten Ansatzes und des besagten freien Zwischenraums ist und die durch zwei allgemein parallele Teile des besagten Gehäuses begrenzt wird, von denen einer eine Anschlagkante bildet, die mit dem besagten Zahn zusammenwirken kann,
- ebenfalls am Gehäuse der zweiten Vorrichtung einen Gelenkarm, der eine Breite in etwa gleich der besagten ersten Breite hat und der nach dem Einsetzen der besagten Anordnung in die besagte Aufnahme wahlweise in den besagten freien Zwischenraum eingreifen kann, um die Ablösung des besagten Zahns von der besagten Anschlagkante zu verhindern.
- Nach bevorzugten, aber nicht einschränkenden Merkmalen der erfindungsgemäßen Montagevorrichtung ist folgendes vorgesehen:
- - Die besagte Anordnung umfaßt ein Mittel, um den Eingriff des besagten Arms in dem besagten freien Zwischenraum zu sichern.
- - Das besagte Sicherungsmittel umfaßt einen Vorsprung, der auf einer zu dem besagten freien Zwischenraum gerichteten Fläche der besagten Anordnung ausgebildet ist.
- - Der besagte Arm ist einstückig mit dem Gehäuse der zweiten Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung ausgeführt und an dem besagten Gehäuse durch ein Gelenkband in der Nähe der besagten Aufnahme angelenkt.
- - Die besagte Anordnung umfaßt einen "U"-förmigen Doppelansatz, der von einer Seitenfläche des besagten Gehäuses aus seitlich vorspringt. In diesem Falle ist wenigstens einer der Ansätze des "U"-förmigen Doppelansatzes mit der besagten Seitenfläche nur auf einem Teil seiner Länge gegenüber einem freien Ende verbunden.
- - Die besagte Montagerichtung ist eine allgemein horizontale Richtung von außen nach innen, wobei die besagte Aufnahme horizontal ausgerichtet und in Richtung der ersten Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung offen ist, um eine gewisse Schwenkbewegung der besagten Anordnung in der besagten Aufnahme nach der Verriegelung und folglich der ersten Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung im Verhältnis zur zweiten um eine in etwa vertikale Achse nicht zu behindern.
- - Der besagte Arm ist so angelenkt, daß er sich um eine in etwa vertikale Achse dreht.
- - Die Vorrichtung umfaßt zusätzliche Montagemittel, die ebenfalls eine gewisse Schwenkbewegung der ersten Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung im Verhältnis zur zweiten um eine in etwa vertikale Achse ermöglichen, wobei diese zusätzlichen Montagemittel wenigstens eine am Gehäuse einer der Beleuchtungs- oder Signalvorrichtungen ausgebildete Leiste umfassen, die in der Montagerichtung ausgerichtet ist und in einen Durchgang eingreifen kann, der in das Gehäuse der anderen Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung eingearbeitet ist, wobei die Leiste und der Durchgang in etwa die gleiche Höhe haben, während die Leiste jedoch eine horizontale Breite aufweist, die kleiner als die Breite des Durchgangs ist.
- Die Erfindung betrifft außerdem eine Beleuchtungsoder Signalvorrichtung für Kraftfahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, daß sie für die Ausführung einer Montagevorrichtung der vorgenannten Art an einem Gehäuse eine Anordnung mit wenigstens einem Ansatz und mit einem unter diesem Ansatz befindlichen freien Zwischenraum mit einer vorgegebenen Breite umfaßt, wobei der besagte Ansatz einen Verriegelungszahn trägt, der entgegengesetzt zu dem besagten freien Zwischenraum gerichtet ist, und daß der besagte Ansatz und der besagte freie Zwischenraum in einer Montagerichtung für den Einbau der Vorrichtung ausgerichtet sind.
- Darüber hinaus schlägt die Erfindung eine Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung für Kraftfahrzeuge vor, dadurch gekennzeichnet, daß sie zur Ausführung einer Montagevorrichtung der vorgenannten Art an einem Gehäuse eine Aufnahme umfaßt, die eine vorgegebene Breite hat und durch zwei allgemein parallele Teile des besagten Gehäuses begrenzt wird, von denen einer eine Anschlagkante bildet, und einen beweglichen Arm, dessen Breite deutlich kleiner als die besagte vorgegebene Breite ist und der wahlweise in Höhe der besagten Aufnahme positioniert werden kann.
- Weitere Merkmale, Ziele und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich deutlicher aus der nachstehenden detaillierten Beschreibung einer bevorzugten Ausführungsart der Erfindung, die als Beispiel und unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen angeführt wird, auf denen folgendes dargestellt ist:
- - Figur 1 zeigt eine teilweise im Horizontalschnitt ausgeführte Draufsicht zur Montage einer frontseitigen Signalleuchte und eines Scheinwerfers in erfindungsgemäßer Ausführung.
- - Figur 2 zeigt eine Schnittansicht entlang der Linie II-II von Figur 1.
- - Figur 3 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines Teils der Leuchte der Figuren 1 und 2 vor der Montage.
- - Figur 4 zeigt eine perspektivische Seitenansicht eines Teils des Gehäuses des Scheinwerfers der Figuren 1 und 2 vor der Montage.
- - Figur 5 zeigt eine perspektivische rückseitige Ansicht der Leuchte und eines Teils des Scheinwerfers nach der Montage.
- - Figur 6 zeigt eine perspektivische Unteransicht eines Details der Montage von Figur 5.
- Unter Bezugnahme auf die Zeichnungen ist ein Scheinwerfer P zu erkennen, der ein Gehäuse 10 umfaßt, das vorn durch eine Streuscheibe 20 verschlossen ist. In dem durch das Gehäuse und die Streuscheibe umschlossenen Innenraum sind herkömmlicherweise eine (nicht dargestellte) Lampe, eine Spiegel 30 und eine Zierblende 40 vorgesehen, um ein durchgängiges Aussehen zwischen dem Spiegel. und der Streuscheibe zu gewährleisten.
- Das Gehäuse 10 umfaßt auf einer Seitenflanke für die Aufnahme einer Signalleuchte seitlich vorspringende Rippen 11a, 11b, die sich übereinander erstrecken und eine dazwischenliegende Aufnahme 12 umschließen, die allgemein horizontal verläuft und die nach vorn und nach hinten offen ist. Wie insbesondere in Figur 2 zu erkennen ist, erstreckt sich in Richtung der Rückseite des Scheinwerfers die oberhalb der Aufnahme 12 angeordnete Rippe 11a nach hinten (mit Blick auf Figur 2 nach oben) weiter als die unterhalb der Öffnung angeordnete Rippe 11b, wobei sie eine in etwa geradlinige freie Kante bildet.
- Das Gehäuse des Scheinwerfers 10 umfaßt außerdem in der Nähe der Aufnahme 12, von einem nach hinten gerichteten Wandteil 10a aus vorspringend, einen Arm 13, der eine in etwa konstante und vorgegebene vertikale Breite besitzt und der an seinem freien Ende in einem Betätigungsteil 13a endet.
- Dank eines dünneren Bereichs 13b des Arms 13, der sich in der Nähe des Wandteils 10a des Gehäuses befindet und ein Gelenkband bildet, kann dieser Arm in einer horizontalen Ebene verschwenkt werden, wobei er insbesondere eine erste Position, in der er die rückseitige Öffnung der Aufnahme 12 frei läßt, und eine zweite Position einnehmen kann, in der er sich in der Fluchtlinie der besagten rückseitigen Öffnung anordnet, auf eine Weise und zu einem Zweck, die weiter unten beschrieben werden.
- Darüber hinaus besitzt der seitliche Bereich des Scheinwerfergehäuses 10 zwei (nicht dargestellte) Durchgänge, deren Höhe deutlich größer als ihre Breite ist und die allgemein von vorn nach hinten ausgerichtet und auf der Vorderseite offen sind. Die Funktion dieser Durchgänge wird weiter unten erläutert.
- Diese beiden Durchgänge sind vorzugsweise oberhalb der Aufnahme 12 bzw. unterhalb der Aufnahme 12 angeordnet.
- Eine Signalleuchte F ist für die seitliche Anfügung an den Scheinwerfer P bestimmt. Diese Signalleuchte umfaßt einen Sockel 110, der eine Bohrung 112 für das Einsetzen einer Lampe enthält und der innen einen Spiegel 111 bildet, eine Lampe 120 und ein Leuchtenglas 130.
- Der Sockel 110 weist an einer zum Scheinwerfer gerichteten Seitenwand 110a (links mit Blick auf Figur 1) Anordnungen auf, die mit den Anordnungen des Scheinwerfergehäuses 10, wie sie vorstehend beschrieben wurden, zusammenwirken, um die Montage der Signalleuchte am Scheinwerfer nach den folgenden Merkmalen zu ermöglichen:
- - Die Leuchte wird sicher, ohne Gefahr einer unbeabsichtigten Ablösung und bei geschlossener Fronthaube des Fahrzeugs unabnehmbar am Scheinwerfer angebracht.
- - Die Leuchte läßt sich jedoch um eine vertikale Achse im Verhältnis zum Scheinwerfer in einem bestimmten Winkelbereich verschwenken (der nicht sehr ausgedehnt zu sein braucht), um beim Einbau des Scheinwerfers und der Leuchte an der Karosserie des Fahrzeugs eine Einstellung der wechselseitigen Position des Scheinwerfers und der Leuchte, insbesondere der Streuscheibe des Scheinwerfers und des Leuchtenglases der Signalleuchte, zu ermöglichen. Die Schwenkachse dieser Einstellbewegung verläuft im dargestellten Beispiel vertikal.
- Die vorgesehenen ersten Anordnungen umfassen zwei Leisten 140a bzw. 140b, die in einem geringen Abstand von der Seitenwand 110a des Sockels 110 vorgesehen sind und die sich allgemein von vorn nach hinten erstrecken, wobei ihr freies hinteres Ende spitz zuläuft.
- Die Funktion dieser Leisten besteht darin, beim Einbau der Leuchte am Scheinwerfer durch eine allgemeine Bewegung von vorn nach hinten in die vorerwähnten Durchgänge einzugreifen, die in das Scheinwerfergehäuse eingearbeitet sind. Diese Durchgänge haben in etwa die gleiche Höhe wie die Leisten 140a, 140b, so daß dadurch die Höhenposition der Leuchte F im Verhältnis zum Scheinwerfer P festgelegt wird. Die Dicke der Leisten 140a und 140b wird dagegen etwas kleiner als die Breite der entsprechenden Durchgänge gewählt, so daß eine Schwenkung der Leuchte in einem schmalen Winkelbereich um eine allgemein vertikale Achse ermöglicht wird, die in der Nähe der beiden Leisten verläuft.
- Eine andere am Sockel 110 der Leuchte F vorgesehene Anordnung besteht in einem Doppelansatz 150, der seitlich nach außen im Verhältnis zur Seitenwand 110a vorsteht, wie dies in Figur 3 deutlich zu erkennen ist.
- Dieser Doppelansatz weist im Vertikalschnitt eine horizontal ausgerichtete allgemeine "U"-Form auf, mit einem gebogenen Vorderteil 150c, der zwei geradlinige horizontale Ansätze 150a, 150b miteinander verbindet, bei denen es sich um einen oberen und einen unteren Ansatz handelt, die sich von dem gebogenen Teil aus nach hinten erstrecken.
- Der "U"-förmige Doppelansatz 150 ist nur vorn, auf einem Teil seiner Länge fest mit der Seitenwand 110a verbunden, so daß sich die hinteren Bereiche der Ansätze 150a, 150a zu den weiter unten erläuterten Zwecken elastisch nach oben und nach unten verformen können.
- Der vertikale Gesamtabstand zwischen den beiden Ansätzen 150a und 150b ist in etwa gleich oder geringfügig kleiner als die Höhe der im Scheinwerfergehäuse ausgebildeten Aufnahme. Darüber hinaus ist der vertikale Abstand zwischen den einander zugewandten Flächen der Ansätze 150a, 150b in etwa gleich oder geringfügig größer als die - vertikal gemessene - Breite des am Scheinwerfergehäuse ausgebildeten Gelenkarms 13.
- Der obere Ansatz 150a des "U"-förmigen Elements 150 umfaßt an seinem hinteren freien Ende einen nach oben vorspringenden Zahn 151, dessen geradlinige vertikale Fläche zur Herbeiführung einer Verriegelung mit der freien Abschlußkante der oberen Rippe 11a des Scheinwerfergehäuses 10 zusammenwirkt.
- Außerdem umfaßt der Ansatz 150b, wie insbesondere in Figur 2 zu erkennen ist, in der Nähe seines hinteren freien Endes einen nach oben in Richtung des Ansatzes 150a vorstehenden Vorsprung 152.
- Beim Einsetzen der Leuchte von vorn nach hinten, wie vorstehend beschrieben, greift der Doppelansatz 150 in die Aufnahme 12 des Scheinwerfergehäuses 10 ein. Dabei biegt sich zumindest der obere Ansatz 150a elastisch nach unten, um den Durchgang des Zahns 151 zu ermöglichen.
- Wenn der Zahn 151 nach hinten aus der Aufnahme 12 heraustritt, kehrt der besagte Ansatz in die Ruheposition zurück, und der Zahn 151 tritt mit der hinteren Kante der Rippe 11a in Eingriff.
- Dadurch wird die Tiefenposition der Leuchte fixiert, während die vorerwähnte Einstellschwenkung weiterhin möglich ist, da sich der Doppelansatz 150 um die vorgenannte Einstellachse in seiner Aufnahme 12, die seitlich offen ist, verschwenken läßt.
- Um den Einbau der Leuchte am Scheinwerfer abzuschließen, wird der Verriegelungsarm 13 des Scheinwerfergehäuses anhand seines Betätigungsteils 13a verschwenkt, so daß er zwischen den Ansätzen 150a, 150b eingreift, wie dies vor allem in den Figuren 5 und 6 veranschaulicht wird. Diese Bewegung wird so weit fortgesetzt, bis sich der Arm 13 unter Krafteinwirkung über den vorstehend beschriebenen Vorsprung 12 hinaus bewegt hat, um sicherzustellen, daß der Arm in dieser Eingriffsposition verbleibt.
- In dieser Position verhindert der Arm 13, daß sich der obere Ansatz 150a des "U"-förmigen Elements 150, der den Verriegelungszahn 151 trägt, nach unten biegen kann, wodurch eine sichere Verriegelung der Leuchte am Scheinwerfer gewährleistet wird. Dabei ist festzustellen, daß im Anschluß an diese Verriegelung der weiter oben erwähnte Rotations-Freiheitsgrad erhalten bleibt, da der Arm 13 die Drehung des "U"-förmigen Elements 150 in der Aufnahme 12 nicht behindert.
- Daher kann die Baueinheit aus Scheinwerfer und Leuchte an der Fahrzeugkarosserie eingebaut und die notwendige Einstellung vorgenommen werden, insbesondere um einen bündigen Abschluß der Außenflächen der Streuscheibe 20 und des Leuchtenglases 130 mit den angrenzenden Bereichen der Karosserie herbeizuführen.
- Im übrigen ist darauf hinzuweisen, daß der Ausbau der Leuchte F nur möglich ist, wenn der Arm 13 aus dem "U"-förmigen Element 150 herausgezogen wird, was sich nur von hinten durchführen läßt, das heißt nach dem Öffnen der Fronthaube des Fahrzeugs. Dadurch ist eine hohe Sicherheit gegen einen in Schädigungsabsicht versuchten Ausbau gewährleistet.
- Abschließend ist festzustellen, daß dank der vorliegenden Erfindung auf die Verwendung einer separaten Feder oder ähnlicher Vorrichtungen verzichtet werden kann. Die Montage wird durch die Federwirkung zumindest des Ansatzes 150a ermöglicht, während diese Federwirkung beim Eingriff des Arms 13 zwischen den Ansätzen entfällt.
Claims (19)
1. Montagevorrichtung für den Einbau einer ersten
Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung eines
Kraftfahrzeugs an einer zweiten Beleuchtungs- oder
Signalvorrichtung, dadurch gekennzeichnet,
daß sie die folgenden Bestandteile umfaßt:
an einem Gehäuse (110) der ersten Vorrichtung eine
Anordnung (150) mit wenigstens einem Ansatz (150a) und
mit einem unter dem besagten Ansatz (150a)
befindlichen freien Zwischenraum mit einer ersten Breite,
wobei der besagte Ansatz (150a) einen
Verriegelungszahn (151) trägt, der entgegengesetzt zu dem besagten
Zwischenraum gerichtet ist, und wobei der besagte
Ansatz (150a) und der freie Zwischenraum in einer
Montagerichtung für den Einbau der ersten an der
zweiten Vorrichtung ausgerichtet sind,
an einem Gehäuse (10) der zweiten Vorrichtung eine
Aufnahme (12) mit einer zweiten Breite, die größer als
die erste Breite und in etwa gleich der Gesamtbreite
der besagten Anordnung (150) unter Einschluß des
besagten Ansatzes (150a) und des besagten freien
Zwischenraums ist und die durch zwei allgemein
parallele Teile (11a, 11b) des besagten Gehäuses begrenzt
wird, von denen einer (11a) eine Anschlagkante bildet,
die mit dem besagten Zahn (151) zusammenwirken kann,
ebenfalls am Gehäuse (10) der zweiten Vorrichtung
einen beweglichen Arm (13), der eine Breite in etwa
gleich der besagten ersten Breite hat und der nach dem
Einsetzen der besagten Anordnung (150) in die besagte
Aufnahme (12) wahlweise in den besagten freien
Zwischenraum eingreifen kann, um die Ablösung des
besagten Zahns (151) von der besagten Anschlagkante (11a)
zu verhindern.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch
gekennzeichnet, daß die besagte Anordnung
(150) ein Mittel (152) umfaßt, um den Eingriff des
besagten Arms in dem besagten freien Zwischenraum zu
sichern.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das besagte
Sicherungsmittel einen Vorsprung (152) umfaßt, der auf einer zu
dem besagten freien Zwischenraum gerichteten Fläche
der besagten Anordnung ausgebildet ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3,
dadurch gekennzeichnet, daß der
besagte Arm (13) einstückig mit dem Gehäuse der zweiten
Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung ausgeführt und an
dem besagten Gehäuse durch ein Gelenkband (13b) in der
Nähe der besagten Aufnahme (12) angelenkt ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß die
besagte Anordnung einen "U"-förmigen Doppelansatz
(150) umfaßt, der von einer Seitenfläche (110a) des
besagten Gehäuses aus seitlich vorspringt.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5 , dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens einer der
Ansätze (150a, 150b) des "U"-förmigen Doppelansatzes
mit der besagten Seitenfläche (110a) nur auf einem
Teil seiner Länge gegenüber einem freien Ende
verbunden ist.
7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet , daß die
besagte Montagerichtung eine allgemein horizontale
Richtung von außen nach innen ist und daß die besagte
Aufnahme (12) horizontal ausgerichtet und in Richtung
der ersten Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung offen
ist, um eine gewisse Schwenkbewegung der besagten
Anordnung (150) in der besagten Aufnahme nach der
Verriegelung und folglich der ersten Beleuchtungs- oder
Signalvorrichtung im Verhältnis zur zweiten um eine in
etwa vertikale Achse nicht zu behindern.
8. Vorrichtung nach Anspruch 7, dadurch
ge -kennzeichnet, daß der besagte Arm (13) so
angelenkt ist, daß er sich um eine in etwa vertikale
Achse dreht.
9. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 7 und 8,
dadurch gekennzeichnet, daß sie
zusätzliche Montagemittel (140a, 140b) umfaßt, die
ebenfalls eine gewisse Schwenkbewegung der ersten
Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung im Verhältnis zur
zweiten um eine in etwa vertikale Achse ermöglichen.
10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch
gekennzeichnet, daß die besagten zusätzlichen
Montagemittel wenigstens eine am Gehäuse (110) einer
der Beleuchtungs- oder Signalvorrichtungen
ausgebildete Leiste (140a, 140b) umfassen, die in der
Montagerichtung ausgerichtet ist und in einen Durchgang
eingreifen kann, der in das Gehäuse der anderen
Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung eingearbeitet ist,
wobei die Leiste und der Durchgang in etwa die gleiche
Höhe haben, während die Leiste jedoch eine horizontale
Breite aufweist, die kleiner als die Breite des
Durchgangs ist.
11. Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung (F) für
Kraftfahrzeuge, dadurch
gekennzeichnet, daß sie für die Ausführung einer
Montagevorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche an
einem Gehäuse (110) eine Anordnung (150) mit
wenigstens einem Ansatz (150a) und mit einem unter dem
besagten Ansatz (150a) befindlichen freien
Zwischenraum mit einer vorgegebenen Breite umfaßt, wobei der
besagte Ansatz (150a) einen Verriegelungszahn (151)
trägt, der entgegengesetzt zu dem besagten freien
Zwischenraum gerichtet ist, und daß der besagte Ansatz
(150a) und der besagte freie Zwischenraum in einer
Montagerichtung für den Einbau der Vorrichtung
ausgerichtet sind.
12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch
gekennzeichnet, daß die besagte Anordnung
(150) ein Halteorgan (152) umfaßt, das sich in dem
besagten freien Zwischenraum erstreckt.
13. Vorrichtung nach Anspruch 11 oder 12,
dadurch gekennzeichnet, daß die
besagte Anordnung einen "U"-förmigen Doppelansatz
(150) umfaßt, der von einer Seitenfläche (110a) des
besagten Gehäuses aus seitlich vorspring.
14. Vorrichtung nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß wenigstens einer der
Ansätze (150a, 150b) des "U"-förmigen Doppelansatzes
mit der besagten Seitenfläche (110a) nur auf einem
Teil seiner Länge gegenüber einem freien Ende
verbunden ist.
15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11 bis 14,
dadurch gekennzeichnet, daß sie
außerdem an ihrem Gehäuse (110) wenigstens ein
zusätzliches Montageorgan (140a, 140b) umfaßt, das in der
Montagerichtung für den Einbau der besagten
Vorrichtung ausgerichtet ist.
16. Beleuchtungs- oder Signalvorrichtung (P) für
Kraftfahrzeuge, dadurch
gekennzeichnet, daß sie zur Ausführung einer
Montagevorrichtung
nach einem der vorangehenden Ansprüche an einem
Gehäuse (10) eine Aufnahme (12) umfaßt, die eine
vorgegebene Breite hat und durch zwei allgemein parallele
Teile (11a, 11b) des besagten Gehäuses begrenzt wird,
von denen einer (11a) eine Anschlagkante bildet, und
einen beweglichen Arm (13), dessen Breite deutlich
kleiner als die besagte vorgegebene Breite ist und der
wahlweise in Höhe der besagten Aufnahme positioniert
werden kann.
17. Vorrichtung nach Anspruch 16, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Arm (13)
einstückig mit dem Gehäuse ausgeführt und an diesem
durch ein Gelenkband (13b) in der Nähe der besagten
Aufnahme (12) angelenkt ist.
18. Vorrichtung nach Anspruch 17, dadurch
gekennzeichnet, daß der besagte Arm (13) so
angelenkt ist, daß er sich um eine in etwa vertikale
Achse dreht.
19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 16 bis 18,
dadurch gekennzeichnet, daß sie
außerdem an ihrem Gehäuse (10) wenigstens ein
zusätzliches Montageorgan umfaßt, das in einer allgemeinen
Richtung der Aufnahme (12) ausgerichtet ist.
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