DE69400021T2 - Verpackungssystem für Produkte zum Blondieren von Haaren und entsprechendes Blondierverfahren. - Google Patents
Verpackungssystem für Produkte zum Blondieren von Haaren und entsprechendes Blondierverfahren.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verpackungssystem für Produkte zum Aufhellen oder Entfärben der Haare und ein Verfahren zum Aufhellen oder Entfärben der Haare mittels eines derartigen Systems. In der vorliegenden Beschreibung und in den Ansprüchen werden die beiden Ausdrücke "Aufhellen" und "Entfärben" unterschiedslos verwendet, wobei sich die beiden Bezeichnungen nur im Grad der Farbänderung unterscheiden und folglich der gleichen Wirkung in unterschiedlichem Ausmaß entsprechen.
- Derzeit stellt man zum Aufhellen oder Entfärben der Haare eine Paste her, die dadurch erhältlich ist, daß man kurz vor der Benutzung ein ein peroxigeniertes Salz enthaltendes Entfärbepulver und einen Entwickler, meist auf Perhydrolbasis, mischt, die so erhaltene Mischung für eine bestimmte Zeit entweder auf die gesamten Haare oder auf Strähnen einwirken läßt und abschließend die Haare auswäscht und trocknet. Beim Mischen des entfärbenden Pulvers und des Entwicklers bildet sich leider eine Wolke aus entfärbendem Pulver, welche die Nasenschleimhäute reizt und einen unangenehmen Geruch entwickelt.
- Zur Behebung dieses Nachteils wurde vorgeschlagen, das entfärbende Pulver in einem Plastikbeutel aufzubewahren und die Mischung des entfärbenden Pulvers mit dem Entwickler durch manuelles Kneten in dem Plastikbeutel herbeizuführen: Ein derartiges Verfahren ist in US-A-4 116 365 und US-A-4 506 783 beschrieben. Das in den oben genannten Patenten beschriebene Verfahren beseitigt jedoch die Gefahr nicht vollständig, daß eine Wolke des entfärbenden Pulvers in die Atmosphäre freigesetzt wird und führt außerdem zu relativ großen Verpackungssystemen.
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein kompaktes System vorzuschlagen, das die Freisetzung einer Wolke aus reizauslösendem Entfärbungspulver vollständig verhindert. Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist folglich ein Verpackungssystem für Produkte zum Aufhellen der Haare, das in demselben Behältnis einen Beutel aus weichem Kunststoff mit einem entfärbenden Pulver und einem Behälter enthält, der einen Entwickler in fließfähiger Form enthält, wobei der Beutel aus einem Sack aus weichem Kunststoff besteht, der an einem starren Kopf befestigt ist, welcher ein ringförmiges Bauteil aufweist, das einen mit mindestens einem Gewinde versehenen Hals bildet, wobei der Beutel durch eine auf dem ringförmigen Bauteil verschraubte Kappe verschlossen ist, das dadurch gekennzeichnet ist, daß der Behälter eine Tube aus weichem Material ist, die den Entwickler in Form einer Creme enthält, wobei die Tube einen Hals aufweist, der mit einem Gewinde versehen ist, das mit einem Gewinde des ringförmigen Bauteils zusammenwirken kann, wobei die Tube durch einen auf das Gewinde ihres Halses geschraubten Stopfen verschlossen ist; und daß wenigstens ein Teil des Behältnisses einen Behälter bildet, der das Gemisch des Pulvers und des Entwicklers zum Auftragen auf die Haare aufnimmt.
- In der vorliegenden Anmeldung und in den Ansprüchen versteht man unter einem "Entwickler in Form einer Creme" einen Entwickler in Form einer viskosen Paste oder eines viskosen Gels, die jedoch fließfähig sind.
- Bei diesem Verpackungssystem weist der Beutel ein ringförmiges Bauteil auf, das mit einem Gewinde versehen ist, das mit dem Gewinde des Halses der den cremeförmigen Entwickler enthaltenden Tube zusammenwirken kann; somit ist es möglich, jegliche Freisetzung einer Wolke aus entfärbenden Substanzen bei deren Mischung mit dem Entwickler zu verhindern. Tatsächlich verschraubt man erfindungsgemäß nach dem Abschrauben der auf dem Beutel angebrachten Kappe und des auf der Tube angebrachten Stopfens den Hals der Tube auf dem ringförmigen Element des Beutels und bringt durch Zusammendrücken der Tube den ursprünglich in der Tube enthaltenen Entwickler in den Beutel ein, ohne daß das pulverförmige Produkt aus dem Beutel freigesetzt werden kann, weil der Beutel während dieser Maßnahme durch die Tube verschlossen ist. Da außerdem der Entwickler in Form einer Creme vorliegt, lagert er sich auf dem Pulver unter Bildung einer Schicht ab, die ein Freisetzen einer Pulverwolke in dem Beutel vollständig verhindert. Dadurch ist gewährleistet, daß in dem Moment, wo man den Beutel öffnet, keine Pulverpartikel aus dem Beutel entweichen können. Außerdem kann auch während des Durchknetens keine Wolke aus pulverförmigen Produkt entstehen, weil der Benutzer den Beutel mittels der Kappe vor dem Kneten verschließt.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Systems weist der Hals der Tube ein Außengewinde, die Kappe des Beutels ein Innengewinde und das ringförmige Bauteil einerseits ein Außengewinde auf, das mit dem Gewinde der Kappe zusammenwirken kann und andererseits ein Innengewinde, das mit dem Gewinde des Halses der Tube zusammenwirken kann. Vorteilhaft befindet sich das Pulver in dem Behältnis am Boden des Sacks, der so gefaltet ist, daß sein das Pulver enthaltender Teil gegenüber einem ersten, leeren Teil des Sacks angeordnet ist, der sich in der Nähe des Befestigungskopfes des Beutels befindet und zwischen dem das Pulver enthaltenden Teil des Sacks und der Knickfalte des Sacks besteht ein zweiter leerer Bereich, der einem Abschnitt des ersten leeren Bereichs des Sacks gegenüberliegt, wobei die Tube in dem Bereich, wo sich die oben genannten ersten und zweiten Teile gegenüberliegen, parallel zur Knickfalte des Sacks angeordnet ist. Diese Anordnung, bei der der Sack umgeschlagen ist, und bei der die Tube an zwei übereinanderliegenden leeren Bereichen des umgeschlagenen Sacks anliegt, der folglich eine geringe Dicke besitzt, erlaubt es, das Volumen des Behältnisses deutlich zu verringern und ein kompaktes System zu erhalten.
- In dem Fall, wo eine bestimmte Menge Wasser zu der Mischung gegeben werden muß, um bei der Benutzung ein mehr oder weniger flüssiges Gemisch zu erhalten, weist das Verpackungssystem einen Dosierbehälter auf, der bevorzugt mit wenigstens einem Dosierniveau und einem Ausguß versehen ist. Der Dosierbehälter ist vorteilhaft abnehmbar außen an dem Behältnis befestigt. Es ist anzumerken, daß es möglich ist, den Entwickler unter Verwendung einer ihn enthaltenden Tube in das Verpackungssystem einzubringen, weil der Entwickler erfindungsgemäß in Form einer Creme vorliegt. Soll ein flüssigeres Gemisch erreicht werden, gießt man später Wasser mittels des oben genannten Dosierbehälters hinzu. So wird vermieden, daß man einen flüssigen Entwickler in einer starren Flasche aufbewahren muß, was ein voluminöseres Verpackungssystem erfordern würde.
- Das Behältnis besteht bevorzugt aus einer starren oder halbstarren Plastikschale, die mit einem abnehmbaren Deckel versehen ist, wobei die Anordnung im wesentlichen die Form eines rechtwinkligen Prismas oder Zylinders aufweist. Die Schale kann als Gefäß dienen, um das durch Kneten erhaltene Gemisch hineinzugießen, bevor es herausgenommen und auf die Haare aufgetragen wird. Bei einer bevorzugten Ausführungsform, bei der das System einen Dosierbehälter aufweist, hat das Behältnis im wesentlichen eine rechtwinklig prismatische Form mit polygonaler Basis, wobei zwei benachbarte Seiten außen am Behälter einen Winkel von weniger als 180º bilden, damit außen am Behälter eine Ausnehmung zur Anbringung des Dosierbehälters gebildet wird.
- Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform des Beutels bildet das Ende des Sacks, das dem Befestigungskopf gegenüberliegt, einen Boden, der durch eine Querschweißnaht verschlossen ist, in die zwei bis vier starre Stege eingebracht sind, deren Gesamtlänge wenigstens 2/3 der Breite des Sacks auf Höhe des Bodens entspricht. Die Stege bestehen bevorzugt aus einem starren Kunststoff. Das Vorhandensein dieser starren Stege erlaubt es, den Beutel in der Breite zu kneten, denn der Sack kann in Längsrichtung zwischen zwei Stegen gefaltet werden. Jedoch bleibt die Steganordnung starr genug, damit man den Sack um die Stege aufrollen kann, um das Gemisch vollständig aus dem Beutel auszustoßen. Vorteilhaft bildet die Querschweißnaht des Bodens mit den Längskanten des Sacks abgerundete Ecken, damit kein Pulver in den Sackzipfeln zurückgehalten wird.
- Der Sack besteht wenigstens teilweise aus durchsichtigem Kunststoff, damit der Benutzer die Homogenität der Knetmasse während des Knetvorgangs kontrollieren kann. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform besteht der Sack aus zwei Kunststoffolien, wobei eine der Folien durchsichtig und die andere undurchsichtig ist: Der Sack weist in diesem Fall zwei Längsschweißnähte und eine quer verlaufende Bodenschweißnaht auf.
- Vorteilhaft besitzt der Beutel auf einer bestimmten Höhe in der Nähe des Befestigungskopfes und in Projektion auf die durch die Schweißnaht des Bodens verlaufende Ebene und entlang der Achse des Befestigungskopfes eine in Richtung auf den Befestigungskopf abnehmende Dicke. Der Beutel bildet also eine Art Trichter, was das Auslaufen der nach dem Kneten erhaltenen Mischung aus dem Beutel erleichtert.
- Der Sack ist vorteilhaft aus ein oder zwei Folien aus nachgiebigem Kunststoff hergestellt. Diese Folien können beispielsweise aus Polyethylen oder aus einem mehrlagigen Kunststoffverbund mit Lagen aus (Polyethylenteraphtalat/- Polyethylen) oder Lagen aus (Polyethylenteraphtalat/Polyethylen/Copolymerisat aus Ethylen und Vinylalkohol/Polyethylen) bestehen.
- Das Verpackungssystem kann Accessoires enthalten, wie Handschuhe, eine perforierte Haube zum Entfärben von Strähnen, Klammern für die Strähnen oder eine Gebrauchsanleitung. Es enthält im allgemeinen außerdem einen Applikator, wie z.B. einen Pinsel, der unabhängig vom Beutel verwendbar ist oder einen Applikator, der anstelle der Kappe auf dem ringförmige Bauteil des Beutels geschraubt werden kann.
- Gegenstand der vorliegenden Erfindung ist außerdem ein Verfahren zum Aufhellen der Haare mittels eines Verpackungssystems, das ein entfärbendes Pulver und einen fließfähigen Entwickler zum Vermischen vor der Anwendung auf die Haare enthält, das dadurch gekennzeichnet ist, daß:
- a) man ein Konditionier- und Verpackungssystem, wie es oben beschrieben wurde, öffnet und aus ihm den Beutel mit dem entfärbenden Pulver und die Tube mit dem Entwickler herausnimmt,
- b) man die den Beutel verschließende Kappe und den die Tube verschließenden Stopfen abschraubt und man den Hals der Tube in das ringförmige Bauteil des Befestigungsknopfes des Beutels einschraubt,
- c) man die Tube so zusammendrückt, daß ihr gesamter Inhalt in den Beutel ausgestoßen wird,
- d) man die Tube abschraubt, um das ringförmige Bauteil freizugeben,
- e) man den Beutel verschließt, indem man die Kappe wieder auf den Befestigungskopf schraubt,
- f) man den Beutel von Hand so durchknetet, daß eine homogene Mischung erhältlich ist,
- g) man die Kappe abschraubt,
- h) man das durch Kneten erhaltene Gemisch aus dem Beutel herausdrückt, und
- i) man das Gemisch auf die Haare gibt, wobei man es so lange einwirken läßt, bis die gewünschte Aufhellung erreicht ist, und man die Haare auswäscht und trocknet.
- Falls erforderlich, gibt man am Ende des Schritts d) eine bestimmte Menge, die bevorzugt mittels eines zum System gehörenden Dosierbehälters abgemessen ist, dem Beutel zu, wobei der Dosierbehälter bevorzugt derjenige ist, der abnehmbar außen am Behältnis angebracht ist.
- Am Ende des Schrittes g) kann man gemäß einer ersten Durchführungsvariante anstelle der Kappe einen Applikatoraufsatz auf den Befestigungskopf des Beuteis schrauben und diesen Applikatoraufsatz zum direkten Aufbringen des Gemisches auf die Haare verwenden.
- Gemäß einer anderen Durchführungsvariante stößt man bei dem Schritt h) das Gemisch in eine von dem Behältnis gebildete Schale aus und nimmt beim Schritt i) das Gemisch mit Hilfe des Applikators aus der Schale heraus.
- Bevorzugt stößt man das Gemisch beim Schritt h) dadurch aus, daß man den Sack des Beutels um die in die Schweißnaht des Bodens des Sacks eingebrachten Stege aufrollt.
- Zum besseren Verständnis des Gegenstandes der Erfindung wird im folgenden lediglich zur Erläuterung und nicht zur Einschränkung eine in der beigefügten Zeichnung dargestellte Aus führungs form beschrieben.
- In der Zeichnung zeigt:
- - Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Verpackungssystems;
- - Figur 2 eine Aufsicht auf das offene System, wobei das System auf einer ebenen Fläche aufliegt;
- - Figur 3 eine Detailansicht des in dem System der Figur 1 enthaltenen Dosierbehälters;
- - Figur 4 einen Aufriß des in dem System der Figur 1 verwendeten Beutels;
- - Figur 5 einen Längsschnitt entlang der Linie V-V der Figur 4;
- - Figur 6A bis Figur 6E verschiedene Schritte bei einem Verfahren zum Aufhellen der Haare mittels des Verpackungssystems der Figuren 1 bis 5.
- Die Figuren 1 und 2 zeigen ein erfindungsgemäßes Verpackungssystem 1. Dieses System besteht aus einem durch eine Schale 2 gebildeten Behältnis aus halbstarren Kunststoff, deren Grundseite die Form eines Rechtecks aufweist, bei dem einer der Winkel 8 so geformt ist, daß zwei Seiten gebildet werden, die einen Außenwinkel von weniger als 180º besitzen. Die Seitenwände der Schale verlaufen senkrecht zu den Grundseiten. Die Schale 2 ist auf einer ihrer Grundseiten offen und ein Deckel 28 kann auf die Seitenwände der Schale 2 aufgesteckt werden, um sie zu Verschließen. Bei einer Variante kann der Deckel 28 durch eine abziehbare Folie ersetzt sein, die auf den Rändern der Schale 2 wärmeverschweißt ist. In der Schale 2 sind ein Beutel 4, eine Tube 5 und ein aus einem Pinsel 6 bestehender Applikator angeordnet.
- Im ausgebogenen Winkel 8 der Schale 2 ist ein Dosierbehälter 7 befestigt, der gemeinsam mit der Schale 2 geformt ist. Der Dosierbehälter ist mittels Stäbchen 9 an der Schale 2 angebracht, welche abgebrochen werden können, um den Dosierbehälter 7 von der Schale 2 zu entfernen. Der Dosierbehälter 7 ist in Figur 3 detailliert dargestellt: Er besitzt eine parallelepipede Allgemeinform, außerdem ist ein Ausguß 10 vorgesehen. Auf seiner Wand verläuft ein Strich, um das einzuhaltende Füllniveau anzuzeigen.
- Der Beutel 4 ist detaillierter in den Figuren 4 und 5 dargestellt. Er besteht aus einem Sack 11 aus Kunststoff, der mit einem Befestigungskopf 12 verschweißt ist. Der Sack 11 entsteht durch Verschweißen zweier Kunststoffolien 13 und 14, wobei eine der Folie 13 durchsichtig und die andere 14 undurchsichtig ist. Zur Bildung des Sacks werden die beiden Folien 13 und 14 seitlich durch Schweißnähte 15 und zur Bildung des Bodens durch eine quer verlaufende Schweißnaht 16 verschweißt. In die Bodenschweißnaht 16 sind zwei Stege 17 aus starrem Kunststoff eingebracht. Wie in Figur 4 erkennbar, ist die Verbindung zwischen der Bodenschweißnaht 16 und den seitlichen Schweißnähten 15 jeweils als abgerundete Ecke 18 ausgeführt. Damit wird vermieden, daß ein Teil des entfärbenden Pulvers beim Durchkneten in den Ecken gefangenbleibt. Die beiden Kunststoffolien 13 und 14 haben ausgehend von der Bodenschweißnaht 16 über eine gewiße Höhe eine konstante Breite und dann eine Richtung Mündung des Sacks 11 so abnehmende Breite, daß eine Art Trichter gebildet wird, der das Auslaufen der durchgekneteten Mischung erleichtert.
- Der Sack 11 ist an dem aus starrem Kunststoff bestehenden Befestigungskopf 12 angebracht. Der Kopf 12 ist als ein Stück durch Formen erhältlich und setzt sich aus zwei koaxialen Elementen 19, 20 zusammen. Das erste Element 19 besteht aus einer Schürze, die im Querschnitt eine längliche Form besitzt und deren Außenfläche mit waagrechten Streifen versehen ist, damit die Befestigung des Sacks 11 erleichtert wird. Der Umfang des Elements 19 liegt im Bereich des Umfangs der Mündung des Sacks 11, so daß der Sack auf das Element 19 aufgeschoben und mit diesem verschweißt werden kann, ohne daß Falten entstehen. Das Element 20 ist über eine Schulter mit dem Elemnt 19 verbunden. Es besteht aus einem ringförmigen Element, das einen Hals zum Befüllen und Entleeren des Beutels 4 bildet. Das ringförmige Element 20 weist ein Außengewinde 21 und ein Innengewinde 22 auf. Der Beutel 4 kann mit einer Kappe 23 verschlossen werden, die ein Innengewinde 24 aufweist, das geeignet ist, mit dem Außengewinde 21 des ringförmigen Elements 20 zusammenzuwirken.
- Vor Anordnung des Beutels 4 in der Schale 2 wird das entfärbende Pulver P in den Beutel 4 über das einen Hals bildende ringförmige Bauteil 20 eingefüllt. Nach Einbringung des Pulvers P preßt man den Beutel 4 zwischen zwei Kolben, um die Luft auszustoßen und man schraubt die Kappe 23 auf. Dann faltet man den Beutel 4 in zwei Abschnitte, die man so übereinanderlegt, daß sich die Stege 17 auf Höhe des Befestigungselements 19 des Sacks befinden, wobei das Pulver im Bereich des Bodens des Sacks verbleibt, damit auf beiden Seiten der Knicklinie ein leerer Bereich übrigbleibt, wobei der Bereich, wo sich die beiden leeren Abschnitte überlagern, nur eine geringe Dicke aufweist. Man ordnet den so gefalteten Sack in der Schale 2 an. Die den cremeförmigen Entwickler enthaltende Tube 5 wird am Beutel 4 auf Höhe des vorgenannten Bereichs mit geringer Dicke angeordnet. Neben der Tube 5 befindet sich in der Schale 2 auf Höhe der Knicklinie des Beutels 4 ein Pinsel 6.
- Die Tube 5 weist einen Hals 25 (vgl. Figur 6B) auf, der mit einem Außengewinde 26 versehen ist, das mit dem Innengewinde 22 des ringförmigen Bauteils 20 zusammenwirken kann. Die Tube wird durch einen Stopfen 27 verschlossen, der auf das Gewinde 26 geschraubt ist.
- Die relative Anordnung des zusammengefalteten Beutels 4 und der Tube 5 in einem Bereich des gefalteten Beutels 4, in dem sich zwei Abschnitte ohne Pulver gegenüberliegen, ermöglicht es, ein sehr kompaktes Verpackungssystem zu erhalten.
- Wenn der Benutzer das oben beschriebene Verpackungssystem anwenden will, geht er in der schematisch in den Figuren 6A bis 6E dargestellten Weise vor. Er öffnet die Schale 2 durch Abheben des Deckels 28 und entnimmt aus ihr den das Pulver enthaltenden Beutel 4 und die Tube 5, die den Entwickler in Form der Creme C enthält. Er schraubt die Kappe 23 der Haube 4 und den Stopfen 27 der Tube 5 ab und verschraubt dann die Tube mit dem ringförmigen Bauteil 20, wobei das Gewinde 26 des Halses 25 der Tube 5 mit dem Innengewinde 22 des ringförmigen Bauteils 20 zusammenwirkt (vgl. Figur 6B). Dann preßt er die Tube 5 zusammen, um die in der Tube 5 enthaltene Creme C vollständig in den Beutel 4 einzufüllen. Dabei kann das entfärbende Pulver nicht aus dem Beutel entweichen, weil die Tube 5 den Beutel 4 verschließt. Der Benutzer schraubt dann die Tube 5 so ab, daß das ringförmige Bauteil 20 freigegeben wird: Das entfärbende Pulver P kann nicht aus dem Beutel 4 entweichen, weil es durch die Creme C bedeckt ist.
- Der Benutzer entfernt dann den Dosierbehälter 7 von der Schale 2 und befüllt ihn bis auf ein durch einen Strich festgelegtes Niveau mit Wasser (E): Er schüttet dieses Wasser (E) in den Beutel 4 (vgl. Figur 6C). Zum Verschließen des Beutels 4 schraubt er den Stopfen 23 wieder auf das ringförmige Bauteil 20 und knetet das Gemisch solange, bis es homogen ist.
- Die Homogenität des Gemischs kann visuell durch die aus durchsichtigem Kunststoff bestehende Seite 13 des Beutels 4 kontrolliert werden. Es sei darauf hingewiesen, daß die beiden vorhandenen Stege 17 das Durchkneten nicht stören, denn der Beutel kann in Längsrichtung zwischen den beiden Stegen gefaltet werden. Abschließend schraubt der Benutzer die Kappe 23 ab und entleert den Beutel 4 in die Schale 2, die somit ein Gefäß 70 bildet. Das vollständige Entleeren des Beutels 4 ist dadurch erhältlich, daß der Sack 11 auf den starren Stegen 17 aufgerollt wird.
- Das durch das Kneten erhaltene Gemisch kann mit Hilfe des Pinsels 6 zur Anwendung auf die Haare aus dem Gefäß 70 entnommen werden.
Claims (18)
1. Verpackungssystem (1) für Produkte zum Aufhellen der
Haare, das in demselben Behältnis (2) einen Beutel aus weichem
Kunststoff mit einem entfärbenden Pulver (P) und einen Behälter
enthält, der einen Entwickler in fließfähiger Form enthält,
wobei der Beutel (4) aus einem Sack (11) aus weichem Kunststoff
besteht, der an einem starren Kopf (12) befestigt ist, welcher
ein ringförmiges Bauteil (20) aufweist, das einen mit
mindestens einem Gewinde (21,22) versehenen Hals bildet, wobei
der Beutel (4) durch eine auf dem ringförmigen Bauteil (20)
verschraubte Kappe (23) verschlossen ist, dadurch
gekennzeichnet, daß der Behälter eine Tube (5) aus weichem
Material ist, die den Entwickler in Form einer Creme (C)
enthält, wobei die Tube (5) einen Hals (25) aufweist, der mit
einem Gewinde (26) versehen ist, das mit einem Gewinde (22) des
ringförmigen Bauteils (20) zusammenwirken kann, wobei die Tube
(5) durch einen auf das Gewinde (26) ihres Halses (25)
geschraubten Stopfen (27) verschlossen ist; und daß wenigstens
ein Teil des Behältnisses (2) einen Behälter (70) bildet, der
das Gemisch des Pulvers und des Entwicklers zur Auftragung auf
die Haare aufnimmt.
2. System gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
sich das Pulver in dem Behältnis (2) am Boden des Sacks (11)
befindet, der so gefaltet ist, daß sein das Pulver enthaltender
Teil gegenüber einem ersten, leeren Teil des Sacks (11)
angeordnet ist, der sich in der Nähe des Befestigungskopfes
(12) des Beutels (4) befindet, und daß zwischen dein das Pulver
enthaltenden Teil des Sacks (11) und der Knickfalte des Sacks
ein zweiter leerer Bereich besteht, der einem Abschnitt des
ersten leeren Bereichs des Sacks (11) gegenüberliegt, wobei die
Tube (5) in dem Bereich, wo sich die oben genannten ersten und
zweiten Teile gegenüberliegen, parallel zur Knickfalte des
Sackes (11) angeordnet ist.
3. System gemäß einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß der Hals (25) der Tube (5) ein Außengewinde
(26) aufweist, daß die Kappe (23) des Beuteis (4) ein
Innengewinde (24) aufweist, und daß das ringförmige Bauteil
(20) einerseits ein Außengewinde (21) aufweist, das mit dem
Gewinde (24) der Kappe (23) zusammenwirken kann, und
andererseits ein Innengewinde (22), das mit dem Gewinde (26)
des Halses (25) der Tube (5) zusammenwirken kann.
4. System gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch
gekennzeichnet, daß es einen Dosierbehälter (7) aufweist, der
mit wenigstens einem Dosierniveau und einem Ausguß (10)
versehen ist, wobei der Dosierbehälter abnehmbar außen an dem
Behältnis befestigt ist.
5. System gemäß Anspruch 41 dadurch gekennzeichnet, daß
das Behältnis (2) im wesentlichen eine rechtwinklig
prismatische Form mit polygonaler Basis aufweist, wobei zwei
benachbarte Seiten zwischen sich einen Außenwinkel von weniger
als 180º bilden, damit außen am Behälter eine Ausnehmung zur
Anbringung des Dosierbehälters (7) gebildet wird.
6. System gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch
gekennzeichnet, daß das Ende des Sacks (11), das dem
Befestigungskopf (12) gegenüberliegt, einen Boden bildet, der
durch eine Querschweißnaht (16) verschlossen ist, in die zwei
bis vier starre Stege (17) eingebracht sind, deren Gesamtlänge
wenigstens zwei Dritteln der Breite des Sacks (11) auf Höhe des
Bodens entspricht.
7. System gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sack (11) wenigstens teilweise aus
durchsichtigem Kunststoff besteht.
8. System gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß
der Sack (11) aus zwei Kunststoffolien besteht, die miteinander
verschweißt sind, wobei eine der Folien (13) durchsichtig und
die andere (14) undurchsichtig ist.
9. System gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch
gekennzeichnet, daß die Querschweißnaht (16) des Bodens (11)
mit den Längskanten des Sacks abgerundete Ecken (18) bildet.
10. System gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch
gekennzeichnet, daß der Beutel (4) auf einer bestimmten Höhe in
der Nähe des Befestigungskopfes (12) und in Projektion auf die
durch die Schweißnaht (16) des Bodens verlaufende Ebene und
entlang der Achse des Befestigungskopfes (12) eine in Richtung
des Befestigungskopfes (12) abnehmende Dicke besitzt.
11. System gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch
gekennzeichnet, daß der Sack (11) aus Polyethylenfolien oder
aus einem mehrlagigen Kunststoffverbund besteht, ausgewählt aus
folgender Gruppe: einem Verbund
(Polyethylenterephtalat/Polyethylen) und einem Verbund
"Polyethylenterephthalat/Polyethylen/Copolymerisat aus Ethylen und
Vinylalkohol/Polyethylen).
12. System gemäß einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch
gekennzeichnet, daß das Behältnis wenigstens ein Accessoir
enthält, ausgewählt unter Handschuhen, Hauben, Klammern für
Haarsträhnen und einer Gebrauchsanleitung.
13. System gemäß einem der Ansprüche 1 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß es einen Appukator (6) enthält, oder einen
Applikator, der auf dem ringförmigen Bauteil (20) des Beutels
(4) anstelle der Kappe (23) verschraubbar ist.
14. Verfahren zum Aufhellen der Haare mittels eines
Verpackungssystems, das ein entfärbendes Pulver und einen
fließfähigen Entwickler zum Vermischen vor der Anwendung auf
die Haare enthält, dadurch gekennzeichnet, daß:
a) man ein Konditionier- und Verpackungssystem (1) nach
einem der Ansprüche 1 bis 12 öffnet und aus ihm den Beutel (4)
mit dem entfärbenden Pulver und die Tube (5) mit dem Entwickler
herausnimmt,
b) man die den Beutel (4) verschließende Kappe (23) und
den die Tube (5) verschließenden Stopfen (27) abschraubt und
man den Hals (25) der Tube (5) in das ringförmige Bauteil (20)
des Befestigungskopfes (12) des Beuteis (4) einschraubt,
c) man die Tube (5) so zusammendrückt, daß ihr gesamter
Inhalt in den Beutel (4) ausgestoßen wird,
d) man die Tube (5) abschraubt, um das ringförmige
Bauteil (20) freizugeben,
e) man den Beutel (4) verschließt, indem man die Kappe
(23) wieder auf den Befestigungskopf (12) schraubt,
f) man den Beutel (4) von Hand so durchknetet, daß eine
homogene Mischung erhältlich ist,
g) man die Kappe (23) abschraubt,
h) man das durch Kneten erhaltene Gemisch aus den Beutel
(4) herausdrückt, und
(i) man das Gemisch auf die Haare gibt, wobei man es
solange einwirken läßt, bis die gewünschte Aufhellung erreicht
ist, und man die Haare auswäscht und trocknet.
15. Verfahren gemäß Anspruch 14, unter Verwendung eines
Systems nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß man am
Ende des Schritts d) eine bestimmte Menge Wasser (E), die
mittels des zuvor von dem Behältnis abgenommenen
Dosierbehälters (7) abgemessen ist, dem Beutel (4) zugibt.
16. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 14 oder 15, unter
Verwendung eines Systems nach Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß man am Ende des Schritts g) anstelle der
Kappe (23) einen Applikatoraufsatz auf den Befestigungskopf
(12) des Beuteis (4) verschraubt, und man den Applikatoraufsatz
zum Aufbringen des Gemisches auf die Haare verwendet.
17. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 14 oder 15, unter
Verwendung des Systems gemäß Anspruch 13, dadurch
gekennzeichnet, daß man bei dem Schritt h) das Gemisch in einen
Behälter (70) ausstößt, und daß man beim Schritt i) das Gemisch
mit Hilfe des Applikators (6) aus dem Behälter herausnimmt.
18. Verfahren gemäß einem der Ansprüche 14 bis 17, unter
Verwendung eines Systems gemäß Anspruch 6, dadurch
gekennzeichnet, daß man beim Schritt h) das Gemisch dadurch
ausstößt, daß man den Sack (11) des Beutels (4) um die in die
Schweißnaht (16) des Bodens des Sacks eingebrachten Stege (17)
aufrollt.
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