-
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Stollmaschine,
d. h. eine Maschine zur Lohgerberei, die zwei mit Zähnen
versehene Platten enthält, die einander gegenüberliegend angeordnet
sind und sich abwechselnd aneinander annähern.
-
Stollmaschinen werden am Ende des Trockenvorgangs
verwendet, um die Haut durch Anwendung hoher Krafteinwirkung in
alle Richtungen auseinanderzuziehen, so daß sie wieder
geschmeidig und weich wird.
-
Gegenüberliegend von jedem der Zähne einer der Platten
besitzt die andere Platte eine Hohlkehle, in deren Inneres der
anvisierte Zahn im Laufe der Phase, während der die beiden
Platten sich am dichtesten aneiander annähern, eindringt.
-
Auf diese Weise sind die erhärteten Fasern der Haut,
die während des Trockenvorgangs aneinandergeklebt waren, in der
Lage, sich wieder auszudehnen, um so der Haut die gewünschten
Eigenschaften der Geschmeidigkeit und Weichheit zu verleihen.
-
Beim gegenwärtigen Stand der Technik ist eine der
Platten fest angeordnet, indem sie mit dem Maschinenrahmen
solidarisch ist, während der anderen die Rolle zugeteilt wird, einen
vollständigen alternativen Hub durchzuführen. Eine solche
Vorrichtung ist in der GB-A-1,448,355 bechrieben.
-
Das am häufigsten angewandte System zur Durchführung der
Verschiebung der beweglichen Platte wird durch eine Vorrichtung
des Typs einer Kurbelstange gebildet, die auf der Ebene einer
der beiden Kanten der Platte angeordnet ist.
-
Eine solche Vorrichtung enthält den gravierenden
Nachteil, daß sehr robuste Kurbelstangen großer Abmessungen benötigt
werden, da es unbedingt notwendig ist, daß die bewegliche Platte
unter großer Kraftanwendung gegen die feste Platte gedrückt
wird; und da es erforderlich ist, beträchtliche Massen
verschieben zu müssen, die sehr schwierig ausbalanciert werden
können, so daß die Arbeitsgeschwindigkeit notwendigerweise begrenzt
ist, was die Produktivität der Maschine selbst herabsetzt.
-
Die vorliegende Erfindung schlägt eine Stollmaschine
mit einem Zeichentrickfilm-System vor, mit dem es möglich ist,
die Grenzen des bekannten Typs zu überschreiten.
-
Die Stollmaschine gemäß der Erfindung ist im Anspruch
1 beschrieben.
-
Gemäß der Erfindung wird die Verschiebung der unteren
Platte der Stollmaschine mit Hilfe eines oder mehrerer Paare von
im wesentlichen senkrecht ausgerichteten Stangen erreicht, die
auf der Ebene ihrer gegenüberliegend angeordneten Enden
entsprecnend auf der Fußplatte der Maschine und auf der beweglichen
Platte schwenkbar angeordnet sind, und die auf der Ebene ihrer
anderen Enden ihrerseits ebenfalls in gegenseitigem Kontakt
gelenkig miteinander verbunden sind. Die bewegliche Platte ist so
geführt, daß ihre Bewegungen abwechselnd nach oben oder unten
ausgeiführt werden können.
-
Diese Bewegungen werden durch geeignete Mittel
erreicht, um die gegenseitige Verschiebung der Scharniere zu
bestimmen, die die Verbindung zwischen den beiden Stangen eines
Paares herstellen.
-
Vorteilhafterweise wird nicht nur ein einzelnes Paar
Stangen verwendet, sondern eine Reihe solcher Paare, die in oben
beschriebener Weise zwischen der Fußplatte der Maschine und der
unteren Platte angeordnet sind, wobei diese Paare durch einen
Arm untereinander verbunden sind, in dem das Montagescharnier
der Stangen eines Paares enthalten ist, wobei praktisch so
verfahren wird, daß der oben genannte Arm trickfilmartig durch eine
Alternativbewegung betätigt wird, um die gewünschten
Verschiebungen der unteren Platte zu erreichen.
-
Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
werden die Stangenpaare in zwei unterschiedlichen Gruppen
angeordnet, wobei jede dieser Gruppen einen der oben genannten Arme
enthält und in bezug auf zwei exzentrische Elemente seitlich
angeordnet ist, die auf der Ebene des mittleren Teils der
Maschine vorgesehen sind, und mit denen jeweils ein Hilfsarm
gelenkig verbunden ist, der seinerseits mit seinem
gegenüberliegenden Ende mit einem der vorgenannten Arme gelenkig verbunden
ist.
-
Die Bewegung der exzentrischen Elemente bestimmt die
Horizontalverschiebung der Arme, was die abwechselnde Annäherung
und Auseinanderbewegung der Arme hervorruft und die Neigung der
Stangen in bezug auf die Senkrechte bewirkt und somit das
abwechselnde Absenken und Anheben der unteren Platte.
-
Die erfindungsgemäße Vorrichtung erlaubt auf einfache
Weise das Ausbalancieren der bewegten Massen, so daß die
Arbeitsgeschwindigkeit der Maschine sehr viel mehr beschleunigt
werden kann als dies mit den bekannten Vorrichtungen der Fall
ist.
-
Außerdem ist es dank der Erfindung möglich, die Häute
mit einer ebenfalls viel höheren Geschwindigkeit zu bearbeiten
als dies mit den Vorrichtungen des bekannten Typs möglich ist,
so daß man in der Lage ist, ein besseres Ausdehnen der Häute zu
erreichen mit allen für den Benutzer daraus resultierenden
wirtschaftlichen Vorteilen, so daß die Häute nach Maß verkauft
werden können anstatt nach Gewicht.
-
Die charakteristischen Merkmale werden nachfolgend in
Einzelheiten näher beschrieben. Sie beziehen sich auf spezielle
Ausführungsformen der Erfindung, die in den beigefügten
Zeichnungen anhand von Beispielen beschrieben werden, worin:
-
Fig. 1 und 2 die beiden Platten der Stollmaschine
in zwei unterschiedlichen
Arbeitsstellungen zeigen,
-
Fig. 3 bis 5 schematisch die erfindungsgemäße
Stollmaschine in drei weiteren Arbeitsphasen
und
-
Fig. 6 bis 9 schematische Ansichten einer
speziellen Ausführungsform der Erfindung in
einzelnen aufeinanderfolgenden Phasen
des Arbeitsprozesses.
-
Aus Fig. 1 und 2 ist erichtlich, daß die Stollmaschine
eine obere Platte 1 enthält, die über einer unteren Platte 2
angeordnet ist, wobei diese beiden Platten entsprechend auf ihren
gegenüberliegenden Flächen Zähne 3 aufweisen, denen auf der
gegenüberliegenden Platte Vertiefungen 4 entsprechen.
-
Die Haut wird durch den zwischen den beiden Platten
gebildeten Zwischenraum hindurchgeführt und dabei einem von den
Zähnen 3 der Platten ausgeübten Ausstreckvorgang unterworfen.
-
Gemäß der Erfindung ist die obere Platte 1 feststehend
ausgebildet, indem sie mit dem Stützlager 10 der Maschine
solidarisch ist, während die untere Platte 2 beweglich ist. Die
Verschiebung dieser unteren Platte wird erreicht durch ein oder
mehrere Paare von Stangen 5' und 5", die im wesentlichen
senkrecht unter der Platte ausgerichtet sind.
-
Die untere Stange 5" ist bei 6 gelenkig mit dem
Stützlager 10 der Maschine verbunden, sowie bei 7 am unteren
Ende der oberen Stange 5'. Diese letztere ist ihrerseits bei 8
mit ährem der unteren Platte 2 gegenüberliegenden Ende gelenkig
verbunden.
-
Ein Führungslager 9 ist seitlich in bezug auf die
untere Platte 2 vorgesehen, das mit dem Stützlager 10 der Maschine
fest verbunden und geeignet ist, der unteren Platte nur eine
senkiecht gerichtere Alternativbewegung zu gestatten.
-
Falls - wie dargestellt - mehr als ein Paar Stangen
verwendet werden, sind diese Paare untereinander durch einen Arm
11 verbunden, der zur Lagerung der Scharniere 7 horizontal
ausgerichtet ist.
-
In einem solchen Fall besteht die Grundbedingung der
Funktionsweise der Vorrichtung darin, daß sowohl die oberen
Stangen als auch die unteren Stangen parallel angeordnet sein
müssen.
-
Das wesentliche Merkmal der Erfindung beruht darauf,
daß die unteren Stangen 5" gezwungen sind, eine zentrierte
Alternativbewegung auf dem Scharnier 6 auszuführen, so daß das
Schacnier 7 einen kurzen Kreisbogen durchläuft.
-
In bezug auf Fig. 3 bis 5 ist ersichtlich, daß, wenn
das Scharnier von der linken Position in die mittlere Position
verschoben wird, dieses sich notwendigerweise anheben muß, indem
es dabei die Anhebung der unteren Platte 2 aus löst und damit
konsequenterweise das Flachstrecken der Haut. Umgekehrt, wenn
die untere Stange 5" sich nach rechts verschiebt, senkt sich das
Scharnier 7 ab und ruft damit die Absenkung der unteren Platte
2 hervor.
-
Falls mehr als ein Paar Stangen vorgesehen sind, ist
die Anwesenheit des Armes 11 unbedingt erforderlich, um die
Übereinstimmung der Phasen zwischen den verschiedenen Paaren von
Stangen zu garantieren sowie um das Inbetriebsetzen mittels
einer einzigen Vorrichtung zu gestatten.
-
Ein wirksames System zum Inbetriebsetzen der Stangen
ist in Fig. 6 bis 9 beschrieben.
-
Aus diesen Figuren ist ersichtlich, daß die
unterschiedlichen Stangen 5' und 5" in zwei Gruppen unterteilt sind,
wobei in jeder dieser Gruppen ein Arm 11 vorgesehen ist, in dem
die unterschiedlichen Scharniere 7 untergebracht sind, die die
Stangen mit einem gleichen Paar verbinden.
-
Auf der Ebene des mittleren Teils der Maschine ist ein
Schwungrad 12 angebracht, auf dem bei 13 die beiden Hilfsarme 14
symmetrisch in bezug auf die Achse des Schwungrades schwenkbar
angeordnet sind, deren gegenüberliegende Enden bei 15 an den
Armen 11 schwenkbar gelagert sind.
-
Es ist leicht ersichtlich, daß die Drehung des
Schwungrades 12, die durch jedes bekannte Mittel (bzw. einen
Getriebemotor oder ein Kurbelstangensystem) bewirkt werden kann,
von der in Fig. 6 dargestellten Position ausgehend zunächst die
Anhebung der unteren Platte 2 bestimmt, dann ihre Absenkung und
zum Schluß wieder ihre Anhebung.
-
Aus den Figuren ist ersichtlich, daß die maximale
Absenkungsposition der beweglichen Platte 2 der Situation
entspricht, bei der die beiden Hilfsarme 14 fluchtend angeordnet
sind während die Position der maximalen Anhebung derjenigen
Situation entspricht, bei der die Hilfsarme 14 am weitesten
voneinander entfernt sind.
-
Bei diesem besonderen Ausführungsbeispiel ist es
möglich eine grobe Anzahl von Stangen 5' und 5" von geringer
Dimension vorzusehen, und außerdem lädt sich ein gehobener Grad an
dynanischer Ausbalancierung der Momente erreichen, die auf das
Schwungrad 12 einwirken und auf die Mittel, die es in Drebung
versetzen, mit einem wichtigen Vorteil in der Konstruktion, da
sich so während des Betriebes ein geringes Vibrationsniveau
erzielen läßt.
-
Im Hinblick auf die Erhöhung der Druckkraft der
beweglichen Platte 2 gegen die feste Patte 1 können Mittel
anhaltender Druckwirkung wie beispielsweise elastische Vorrichtungen
16 (Fig. 3, 4 und 5) oder pneumatische oder hydraulische
Schraubenspindeln verwendet werden, die ihre Kraft gegen die
unteie Fläche der unteren Platte 2 ausüben. Dieses ermöglicht
die Reduzierung der Motorkraft, die notwendig ist, um das
Funktionieren der Stollmaschine zu gewährleisten und in
beträchtlicher Weise den maximalen Arbeitstakt zu erhöhen, der mit der
erfirdungsgemäßen Vorrichtung angestrebt werden soll.