DE68915503T2 - Zahnchirurgisches Gerät, geeignet für die Versorgung von gekoppelten Handstücken mit drei unterschiedlichen Fluida. - Google Patents
Zahnchirurgisches Gerät, geeignet für die Versorgung von gekoppelten Handstücken mit drei unterschiedlichen Fluida.Info
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Description
- Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein zahnchirurgisches Gerät, versehen mit Mitteln, durch welche die mit dem Gerät verbundenen Instrumente mit wenigstens drei unterschiedlichen Fluida versorgt werden können, zum Beispiel Luft und Wasser und zusätzlich einer physiologischen, medizinischen oder ännlichen Lösung.
- Im Laufe einer Zahnbehandlung wendet der Behandelnde oftmals Luft und/oder Wasser im Behandlungsbereich an, jedoch nur in den Vorbereitungsphasen, bevor es zu einem jeden zahnchirurgischen Eingriff kommt, oder wenn die Mundhöhle inspiziert wird.
- Während der eigentlichen Zahnbehandlung spült entweder der Behandelnde oder ein Assistent den betroffenen Bereich mit einer physiologischen Flüssigkeit, und zwar so, dass die Gewebe isotonisch von allen angesammelten Resten gereinigt werden. Die am meisten verwendete Flüssigkeit ist eine 9%ige sterile Lösung von Chlornatrium in destilliertem Wasser.
- Die Verwendung einer physiologischen Lösung in der Chirurgie ist heute wesentlich im Hinblick auf die Tatsache, dass das den Instrumentenkreisen zugeführte Wasser direkt aus dem häuslichen Wassernetz entnommen wird. Obwohl das Wasser aus dem typischen häuslichen Wassernetz trinkbar ist, ist es weder steril noch physiologisch, und da es sich bei dem zu spülenden Bereich in der Tat um eine offene Wunde handelt, kann es nicht ohne das Risiko einer Infektion verwendet werden.
- Herkömmlicherweise werden diese physiologischen Lösungen durch unabhängige zusätzliche Instrumente abgegeben, während die zahnchirurgischen Grundinstrumente (turbinen- und mikrogesteuerte Bohrer, Spanblashandstücke, usw.) nur mit Luft- und Wasserkreisen ausgeführt sind, wie aus zahlreichen Patentschriften, die sich auf den betreffenden Bereich beziehen, hervorgeht, zum Beispiel US RE 28 390.
- Wenn man die Zeichnungen betrachtet, die der betreffenden US- Patentschrift beiliegen, so kann festgestellt werden, dass dort zwei parallele Durchlässe vorhanden sind, die durch das Handstück eines jeden Instrumentes verlaufen und an dessen hervorstehendem Ende münden. Diese Durchlässe sind mit entsprechenden Wasser- und Luftzuführleitungen verbunden und konvergieren im wesentlichen an dem Punkt eines an dem Handstück angebrachten Befestigungs- oder Einsatzteiles. Während sich die Darstellung in dem Patent US RE 28 390 nur auf einen Turbinenbohrer bezieht, bleibt die Auslegung des Handstückes im wesentlichen die gleiche auch für mikrogesteuerte Instrumente und ebenso für Spanblashandstücke, wenigstens soweit es die Luft- und Wasserzuführleitungen betrifft.
- Aufgrund der oben beschriebenen Art und Weise, in welcher die verschiedenen, dem Zahnarzt zur Verfügung stehenden Handstücke ausgelegt sind, und unter Berücksichtigung der Häufigkeit, mit welcher die physiologische Lösung angewendet wird, ist die Notwendigkeit eines ständig bereitstehenden Assistenten geradzu verständlich. Tatsächlich zwingt die Abwesenheit des Aisstenten, auch wenn dieser sich nur einen Augenblick entfernt, um eine andere Arbeit auszuführen, den Zahnarzt notwendigerweise dazu, das sich gerade in Benutzung befindliche Instrument abzusetzen, das Rohr, das die physiologische Lösung abgibt, aufzunehmen, um den Behandlungsbereich zu spülen, das Rohr wieder abzulegen und das Instrument wiederaufzunehmen, das zum Fortfahren mit der Behandlung notwendig ist.
- Solch eine Situation führt dazu, die Zahnbehandlungsdauer zu verlängern, wodurch bei den Patienten Unbehagen hervorgerufen wird, und zwar dadurch, dass sie in einer ausgesprochen unangenehmen Positur gehalten werden, und bewirkt eine gewisse Entäuschung, die sich aus der Mühseligkeit des Verfahrens ergibt.
- Gleichzeitig kann die Schnelligkeit, die durch das Hinzuziehen der Dienste eines Assistenten gewonnen wird, durch das Fehlen einer sofortigen Sorgfalt verloren gehen, wodurch sich die Notwendigkeit ergibt, dass das Anbringen der Lösung wiederholt werden muss.
- Ein anderes Beispiel wird gezeigt in den Veröffentlichungen US- A-4 454 956 und EP-A-0 233 847, welche auf ein Verfahren und ein Gerät zum Desinfizieren aller Wasserzuführleitungen in einer medizinischen Vorrichtung oder einem Gerät ausgerichtet sind (diese sind die Wasserleitungen, welche die Handstücke versorgen, die Wasserleitung zum Füllen des Spülbechers, die Wasserleitung für das Speibecken und andere Gebrauchsgegenstände), und zwar durch Absperren des Wassers, Ersetzen des Wassers in den verschiedenen Wasserleitungen durch Desinfektionsmittel und anschliessendes Ersetzen des Desinfektionsmittels durch fliessendes frisches Wasser. Diese Lösungen beschreiben und lehren ein Verfahren und ein Gerät, bei welchem die normalerweise während der Betriebsphase der Anlage geöffneten Wasserzulaufleitungen, wenn es notwendig ist oder wenn die Zeitgeber aktiviert werden, von dem Hauptwassernetz abgesperrt (durch ein Absperrventil) und mit der Desinfektionsmittelleitung verbunden werden. Dies ist eine sogenannte gesteuerte Wasser- Desinfektionsmittel-Schaltung.
- Die Veröffentlichung US-A-4 193 197 zeigt eine zusätzliche Flüssigkeitszuführeinheit, welche geeignet ist, zusammen mit den herkömmlicherweise zur Verfügung stehenden zahnärztlichen Anlagen verwendet zu werden, insbesondere zusammen mit normalen zahnärztlichen Ultraschallinstrumenten, wobei sie gleichzeitig die Wahl der Fluida vornehmen, und zwar ohne jede elektrische Zwischenschaltung. Die Lösung hierbei ist ein Hilfsabgabegerät, welches direkt an die normale Ultraschalleinheit zur Zahnbehandlung angeschlossen und stromaufwärts von der normalen Zulaufleitung angeordnet ist, die normalerweise nur für Wasser vorgesehen ist. Dieses Mittel, das bei dieser Lösung die Flüssigkeit der zahnärztlichen Apparatur zuführt, wird voll anstelle von Wasser zugeführt.
- In dem Patent US-A-4 145 813 wird ein wahrhaft kompliziertes Gerät zur Steuerung von unter Druck stehender und an die zahnärztlichen Instrumente geleiteter Flüssigkeit gezeigt, und es wird in der Tat das komplizierte Leitungssystem beschrieben, das notwendig ist, um die verschiedenen Fluida an die Instrumente zu führen, wie zum Beispiel Antriebsluft, Spanblasluft und Wasser, und zwar durch ein Hauptleitungssystem, welches die verschiedenen Kombinationen und Druckwerte solcher drei Fluida steuert. Für den Zahnarzt besteht während der Behandlungsphase keine Möglichkeit, zwischen zwei verschiedenen Flüssigkeiten zu wählen, da die Flüssigkeit, die durch das gesamte Gerät läuft, nur von einem Typ ist.
- Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein zahnchirurgisches Gerät auf solche Weise herzustellen, dass eine physiologische Lösung an die Instrumente geführt werden kann, die an ein solches Gerät angeschlossen sind, und zwar sorgfältig und ohne Verzögerung zu jedem beliebigen Augenblick.
- Der gewünschte Zweck der Erfindung wird erreicht durch ein zahnchirurgisches Gerät, wie es in dem nachstehenden Anspruch gekennzeichnet ist. Solch ein Gerät ist vom Typ, versehen mit Fluida-Kreisen, aus welchen Wasser und Luft an eine Anzahl von ständig angeschlossenen Instrumenten geleitet wird, wobei ein Behälter vorhanden ist, der zur Speisung mit einer physiologischen oder medizinischen, einer heilungsfördernden oder anderen ähnlichen Lösung dient, sowie eine entsprechende Fluida-Leitung, die den Behälter mit der Wasserzulaufleitung verbindet.
- Das Gerät enthält fernerhin Schaltmittel, welche die Wasserzulaufleitung und die Leitung des Lösungsbehälters steuern, und zwar an Punkten oberhalb von deren gegenseitiger Verbindung miteinander, und die es erlauben, nur eine der beiden Quellen zu jeder beliebigen Zeit offen zu halten.
- Einer der Vorteile, die von dem zahnchirurgischen Gerät nach der vorliegenden Erfindung aufgewiesen sind, ist dessen Einfachheit in der Konstruktion, die durch eine vorteilhafte Integration der Leitung für die Lösung und deren schaltbare Steuervorrichtung in die vorhandenen Fluida-Kreise des herkömmlichen Gerätes erreicht wird.
- Die Erfindung wird nun durch ein Beispiel detaillierter beschrieben, und zwar unter Zuhilfenahme der beiliegenden Zeichnung, welche
- eine schematische Darstellung der wesentlichen Bestandteile
- eines Gerätes nach der vorliegenden Erfindung ist.
- Unter Bezugnahme auf die Abbildung besteht das Gerät nach der vorliegenden Erfindung aus einer Anzahl von zahnchirurgischen Instrumenten 1 (Bohrer, Spanblashandstücke usw.), die auf herkömmliche Weise an mit 8 und 16 bezeichnete Leitungen angeschlossen sind, durch welche Wasser und Luft an die jeweiligen Handstücke geführt werden. Bestimmte Instrumente 1, wie zum Beispiel der Turbinenbohrer, sind an zwei Luftkreise (Antriebs- und Sprühluft) angeschlossen, während andere, wie das Spanblashandstück 10, nur mit dem Sprühluftkreis 16 verbunden ist, und zwar über eine Abzweigung 16a.
- Es kann bemerkt werden, dass die Hauptwasserleitung 8 eine erste Abzweigung 9 aufweist, von welcher eine Leitung 6a zu dem Spanblashandstück 10 abgenommen wird, sowie weitere, mit 11 bezeichnete Abzweigungen, von denen aus entsprechende Leitungen 6b zu den übrigen Instrumenten 1 gehen. Vorteilhafterweise sind, wie in der Abbildung sichtbar ist, zwischen den ersten und zweiten Abzweigungen 9 und 11 herkömmliche Abspernnittel 7 installiert. Solche Mittel 7 werden in den meisten Fällen durch ein Pedal ausgelöst und direkt durch den Benutzer des Gerätes betätigt, allgemein zusammen mit ähnlichen Mitteln 7a, welche den Luftkreis 16 steuern.
- Mit Ausnahme der Wasserleitung 6a zu dem Spanblashandstück 10 werden die Leitungen 6b und 16b, die zu jedem der verschiedenen Instrumente 1 hin abgezweigt sind, durch entsprechende Absperrmittel 5b gesteuert, die sich in dem Moment öffnen, wenn das Instrument zur Benutzung aufgenommen wird. Genauer gesagt haben diese Mittel die Form von Solenoid-Ventilen 5b, die in dem Instrumentenhalter T des Gerätes angeordnet sind und nur dann erregt werden, wenn das Handstück aus der Halterung genommen wird, und die daher geschlossen bleiben, solange das betreffende Instrument nicht benutzt wird. In dem Falle des Spanblashandstückes 10 sind andererseits die Absperrmittel 5a typisch als mechanisch getriebenes Ventil ausgelegt, das an dem Handstück angeordnet ist und von dem Benutzer ausgelöst wird.
- Somit enthält mit Ausnahme des Spanblashandstückes 10 jedes Instrument 1 zwei verschiedene Sätze von Absperrmeitteln 5 und 7, welche die entsprechenden Fluida-Kreise steuern, und von denen die Mittel 5b, die am entferntesten stromwärts entlang der Fliessrichtung angeordnet sind, automatisch beim Aufnahmen des Handstückes aktiviert werden, und die Mittel 7 stromaufwärts von Hand oder effektiv durch Betätigung eines Pedals.
- Das Gerät nach der vorliegenden Erfindung ist mit einem Behälter 2 versehen, der einen Vorrat an physiologischer. medizinischer, heilungsfördernder oder anderer Lösung enthält, die über eine entsprechende Zuführleitung 3 in die Hauptwasserleitung 8 abgegeben wird.
- Die Leitung 3 für die Lösung und die Wasserzuführleitung 8 werden zusammen durch Mittel 4 gesteuert, die durch ein geeignetes Steuermittel verriegelt werden, wodurch es erlaubt wird, eine der beiden Quellen zu jeder beliebigen Zeit abzusperren. Der Betrieb der betreffenden Mittel 4 entspricht genau dem eines Drei- Wege-Ventil mit zwei Positionen und wird hier kurz beschrieben. Der Behälter 2 hat typischerweise die Form eines komprimierbaren Behälters 17 und ist aus wasserdichtem Material hergestellt, gefüllt mit der physiologischen Lösung 18 und im Inneren eines starren, unter Druck setzbaren Behälters 19 angeordnet. Das Innere des komprimierbaren Behälters 17 ist auf strömungsdichtende Weise an die Zuführleitung 3 angeschlossen, während der Druckbehälter 19 auf solche Weise hermetisch abgedichtet ist, dass eine Kammer 20 gebildet wird, die vollkommen den komprimierbaren Behälter 17 umgibt, und in die Drucklüft aus einer entfernten Quelle 21 einströmt.
- Somit bewirkt ein Ansteigen des Druckes im Inneren der Kammer 20 das Zusammendrücken den innenliegenden Behälters 17, welcher wiederum zusammenschrumpft und die physiologische Lösung 18 in die eine zur Verfügung stehende Auslassleitung drückt, zum Beispiel in die Zuführleitung 3.
- Als Alternative kann der komprimierbare Behälter 17 auch fehlen; in diesem Falle wird die Lösung 18 direkt von der Druckluft getroffen und in die Zuführleitung 3 gezwungen.
- In der Abbildung kann gesehen werden, dass die Leitung 3 für die Lösung mit der Wasserleitung 8 verbunden ist, und zwar an einem Punkt stromaufwärts von der ersten Abzweigung 9.
- Mit dem Gerät nach der vorliegenden Erfindung genügt es, das Richtungsventil 4 zu betätigen, um den stromabwärts liegenden Teil der Wasserleitung 8 entweder mit der Leitung 3 der Lösung zu verbinden oder mit dem Abschnitt der Wasserleitung 8, die sich stromaufwärts von dem Ventil 4 befindet. Beim Umschalten des Ventils 4 auf die Position des Behälters wird das Spanblashandstück 10 oder ein anderes gewähltes Instrument 1 anstelle von Wasser mit der Lösung 18 gespeist; wird danach erneut umgeschaltet, so wird die Wasserzuführ wiederhergestellt.
- Mit Ausnahme des Drei-Wege-Ventils 4 ist der Betrieb des Gerätes nach der vorliegenden Erfindung im wesentlichen nicht anders als herkömmliche zahnchirurgische Geräte. Somit ist für die Benutzer ein beachtlicher Vorteil gegeben, insbesondere was das Vertrautmachen mit der Arbeitsweise der neuen Einrichtung betrifft.
Claims (1)
1. Zahnchirurgisches Gerät, enthaltend:
- Eine Hauptwasserleitung (8) sowie Leistungsluft- und
Sprühluftleitungen (16), die eine Anzahl von Instrumenten
versorgen, welche von einer entsprechenden Dentalhalterung (T)
getragen werden, enthaltend wenigstens ein luftgetriebenes
Dentalhandstück (1) und ein Spanblashandstück (10);
- einen Vorratsbehälter (2), von dem aus eine medizinische
Lösung in eine entsprechende Leitung (3) abgegeben wird, die mit
der Hauptwasserleitung (8) verbunden ist, dadurch
gekennzeichnet, dass wenigstens das genannte luftgetriebene
Dentalhandstück durch eine Anzahl von normalerweise verschlossenen
Absperrventilen (5b) gesteuert wird, die entlang der
entsprechenden ersten Abzweigleitungen (6b, 16b) für Wasser
und Luft angeordnet sind, abgeleitet jeweils von der
Hauptwasserleitung (8) und der Leistungsluft- und
Sprühluftleitungen (16), wobei die genannten und normalerweise
verschlossenen Absperrventile (5b) ausgelöst werden, um die
entsprechende Leitung zu öffnen, und zwar durch die
Herausnahme des entsprechenden Handstückes aus der genannten
Dentalhalterung (T); das genannte Spanblashandstück (10) direkt
mit entsprechenden Spanblas-Absperrventilen (5a) für die zweiten
Abzweigleitungen (6a, 16a) für Wasser und Sprühluft versehen
ist, die jeweils von der Hauptwasserleitung (8) und der
Sprühluftleitung (16) abgeleitet sind, wobei die Spanblas-
Absperrventile (5a) direkt durch den Benutzer zu betätigen sind;
wobei generelle Absperrmittel (7, 7a), die direkt durch den
Benutzer zu betätigen sind, jeweils an der Hauptwasserleitung (8)
und an den Leistungsluft- und Sprühluftleitungen (16) angeordnet
sind, und zwar an einem Punkt stromabwärts der genannten
zweiten Abzweigungen (6a, 16a); wobei der genannte
Vorratsbehälter (2) an die Hauptwasserleitung (8) an einem Punkt
stromaufwärts der genannten zweiten Abzweigungen (6a, 16a)
angeschlossen ist; und wobei Richtungsventile (4) an der
genannten Hauptwasserleitung (8) vorgesehen sind, verriegelt
durch Schaltmittel auf solche Weise, dass jeweils entweder nur
die medizinische Lösung oder nur Wasser zugeführt wird.
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