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DE19908997C1 - Einrichtung zur Einspeisung von Behandlungsflüssigkeit in medizinische Geräte - Google Patents

Einrichtung zur Einspeisung von Behandlungsflüssigkeit in medizinische Geräte

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DE19908997C1
DE19908997C1 DE19908997A DE19908997A DE19908997C1 DE 19908997 C1 DE19908997 C1 DE 19908997C1 DE 19908997 A DE19908997 A DE 19908997A DE 19908997 A DE19908997 A DE 19908997A DE 19908997 C1 DE19908997 C1 DE 19908997C1
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DE
Germany
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valve
backwash
treatment liquid
line
disinfectant
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DE19908997A
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Wolfgang Behringer
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Abstract

Es wird eine Einrichtung zur Einspeisung von Behandlungsflüssigkeit in medizinische Geräte mit einer Austrittsöffnung für die Behandlungsflüssigkeit vorgeschlagen, insbesondere eine Einrichtung zur Einspeisung von Wasser in Dentaleinrichtungen, die eine Zuleitung (2) für die Behandlungsflüssigkeit und Mittel zum Einbringen von Entkeimungsmittel in die Behandlungsflüssigkeit umfaßt. DOLLAR A Erfindungsgemäß ist der Austrittsöffnung ein Umschaltventil (9) vorgeschaltet, an das die Zuleitung (2) angeschlossen ist und eine Rückspülleitung (10) mit einem Rückspülventil (11).

Description

Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Einspeisung von Behandlungsflüssigkeit in medizinische Geräte mit einer Austrittsöffnung für die Behandlungsflüssigkeit, insbe­ sondere zur Einspeisung von Wasser in Dentaleinrichtungen, mit einer Zuleitung für die Behandlungsflüssigkeit und mit Mitteln zum Einbringen von Entkeimungsmittel in die Behandlungsflüssigkeit.
Aus der Praxis sind für unterschiedlichste Anwendungen medizinische Geräte be­ kannt, über die Behandlungsflüssigkeit appliziert wird. Gerade im medizinischen Be­ reich ist eine Verkeimung der Behandlungsflüssigkeit unbedingt zu vermeiden. Die in diesem Zusammenhang auftretenden Probleme werden nachfolgend am Beispiel einer zahnärztlichen Behandlungseinheit, einer sogenannten Dentaleinrichtung, mit einer Kühl- und Spülflüssigkeitsversorgung erläutert.
Dentaleinrichtungen verwenden in der Regel Trinkwasser als Kühl- und Spülflüssig­ keit, das dem öffentlichen Trinkwassernetz entnommen wird. Schon im Anschlußbe­ reich Trinkwassernetz-/Dentaleinrichtung werden häufig sehr hohe, weit über der von der Trinkwasserverordnung festgesetzten Grenze von 100 KBE/ml liegende Keim­ zahlen gefunden und auch des öfteren Problemkeime, wie "Pseudomonas aeru­ ginosa" oder "Legionellen", nachgewiesen. Zudem weisen zahnärztliche Behand­ lungseinheiten gegenüber dem Trinkwassersystem einige Besonderheiten auf, wel­ che das Bakterienwachstum und die dadurch entstehenden hohen Keimzahlen be­ günstigen. Zahnärztliche Behandlungseinheiten umfassen in der Regel mehrere Handstücke mit unterschiedlichen Behandlungsaufsätzen, wobei jedes Handstück an eine eigene Zapfstelle angeschlossen ist. Bedingt durch eine unterschiedliche Nut­ zung der einzelnen Handstücke, durch Behandlungspausen und auch die Stagnation des Wassers über das Wochenende kommt es häufig zu relativ langen Verweildau­ ern des Wassers in der Behandlungseinheit. Dabei erwärmt sich das stehende Was­ ser auf Raumtemperatur. Außerdem wird das Wasser vor der Applikation auf Kör­ pertemperatur erwärmt. Das Keimwachstum wird ferner durch die englumigen Schläuche, Querschnittsverengungen und Totraumbildung, z. B. in Ventilen, begün­ stigt. Hinzu kommt, daß die meisten wasserführenden Bauteile und auch die Schläu­ che zahnärztlicher Behandlungseinheiten aus Kunststoff gebildet sind, so daß sie auch wegen der großen Oberfläche pro Volumen Wasser einen idealen Nährboden für das Keimwachstum bilden.
Eine Entkeimung des Leitungswassers vor der Applikation ist daher ratsam, wenn nicht sogar unbedingt erforderlich. Dazu werden in der Praxis Entkeimungsanlagen oder -zellen eingesetzt, die dem Leitungswasser entweder ein geeignetes Entkei­ mungsmittel zudosieren oder, beispielsweise auf elektrolytischem Wege, erzeugen.
Es hat sich jedoch gezeigt, daß das Keimwachstum mit Hilfe der bekannten Entkei­ mungsanlagen nicht vollständig unterbunden werden kann, sondern mit dem Lei­ tungsabstand von der Entkeimungsanlage zunimmt. Insgesamt läßt sich mit Hilfe der bekannten Entkeimungsanlagen eine Wiederverkeimung nicht zuverlässig verhin­ dern.
Deshalb bieten einige Hersteller von Dentaleinrichtungen sogenannte Sanierungs­ programme an. Im Rahmen dieser Sanierungsprogramme wird hochkonzentriertes Entkeimungsmittel durch die gesamte Dentaleinrichtung, durch jede Zapfstelle und jedes Handstück gepumpt und für einige Stunden in den Leitungen der Dentalein­ richtung belassen. Danach wird die Dentaleinrichtung so lange mit Leitungswasser gespült, bis die Konzentration des Entkeimungsmittels so gering ist, daß sie für einen Patienten unschädlich ist.
Die Durchführung eines Sanierungsprogramms, wie es voranstehend beschrieben ist, dauert in der Regel 12-24 Stunden, innerhalb derer die Dentaleinrichtung dann nicht verwendet werden kann. Da bislang keine Möglichkeit besteht, den Verkei­ mungsgrad der Dentaleinrichtung zu bestimmen, um zu erkennen, ob eine Sanierung tatsächlich nötig ist, kann eine Wiederverkeimung nur durch regelmäßige Anwen­ dung des voranstehend beschriebenen Sanierungsprogramms wirkungsvoll verhin­ dert werden.
Aus der deutschen Offenlegungsschrift 32 46 266 und aus der deutschen Offenle­ gungsschrift 36 35 568 sind Einrichtungen zur Desinfektion von Wasserwegen in zahnmedizinischen Geräten bekannt, die ein periodisches Befluten der Wasserwege mit einem Desinfektionsmittel vorsehen. In beiden Fällen sind Zuleitungen für die Behandlungsflüssigkeit und Mittel zum Einbringen von Entkeimungsmittel in die Be­ handlungsflüssigkeit vorgesehen. Der Austrittsöffnung in der Zuleitung der bekannten Vorrichtungen sind Ventile zugeordnet.
Gegenstand der deutschen Offenlegungsschrift 195 09 180 A1 ist eine Vorrichtung zum Reinigen wenigstens eines Medienkanals und eines sogenannten Antriebska­ nals in einen medizinischen, insbesondere zahnärztlichen Handstück. Bei dieser Vor­ richtung sind jeweils Ventile für die Zuführungsleitungen vorgesehen. Außerdem ist in einer Verbindungsleitung ein besonderes Rückschlagventil angeordnet.
Gegenstand des US-Patents 5 087 198 ist ein zahnmedizinisches Gerät, in das ebenfalls Behandlungsflüssigkeit eingespeist werden kann. Dieses Gerät umfaßt stromaufwärts Dreiwegeventile zur Umschaltung von Behandlungsflüssigkeiten.
Der vorliegenden Erfindung liegt nun die Aufgabe zugrunde, eine Einrichtung zur Einspeisung von Behandlungsflüssigkeit in medizinische Geräte der eingangs ge­ nannten Art anzugeben, mit der sich eine Verkeimung bzw. eine Wiederverkeimung einfach aber wirkungsvoll verhindern läßt.
Die erfindungsgemäße Einrichtung löst die voranstehende Aufgabe durch die Merk­ male des Patentanspruchs 1. Danach ist die eingangs genannte Einrichtung so aus­ gestaltet, daß der Austrittsöffnung ein Umschaltventil vorgeschaltet ist, an das die Zuleitung angeschlossen ist, und daß eine Rückspülleitung mit einem Rückspülventil an das Umschaltventil angeschlossen ist.
Erfindungsgemäß ist erkannt worden, daß auch mit den bekannten Entkeimungsan­ lagen eine Wiederverkeimung wirkungsvoll vermieden werden kann, wenn die durch das medizinische Gerät geleitete und mit Entkeimungsmittel versetzte Behandlungs­ flüssigkeit nicht notwendigerweise über die Austrittsöffnung des medizinischen Ge­ räts freigesetzt wird, sondern alternativ auch zum Durchspülen des medizinischen Gerätes verwendet werden kann. Dazu wird der Austrittsöffnung erfindungsgemäß ein Umschaltventil vorgeschaltet, an das sowohl die Zuleitung als auch eine Rück­ spülleitung mit einem Rückspülventil angeschlossen sind, so daß die Zuleitung alter­ nativ mit der Austrittsöffnung oder der Rückspülleitung verbunden werden kann. Zum Durchspülen des medizinischen Geräts wird die mit Entkeimungsmittel versetzte Be­ handlungsflüssigkeit über die Zuleitung bis zu dem Umschaltventil und über das Um­ schaltventil in die Rückspülleitung geleitet. Dabei ist das Rückspülventil geöffnet.
Da die mit Entkeimungsmittel versetzte Behandlungsflüssigkeit aufgrund der erfin­ dungsgemäß vorgeschlagenen konstruktiven Maßnahmen einfach entweder über die Austrittsöffnung appliziert werden kann oder auch zum Durchspülen verwendet wer­ den kann, besteht nun auch die Möglichkeit, das medizinische Gerät je nach Bedarf, beispielsweise direkt vor der Applikation der Behandlungsflüssigkeit oder auch in Behandlungspausen oder vor der täglichen Inbetriebnahme, mit Behandlungsflüssig­ keit durchzuspülen.
Grundsätzlich läßt sich das Ventilkonzept der erfindungsgemäß vorgeschlagenen Einrichtung zur Einspeisung von Behandlungsflüssigkeit mit unterschiedlichen Ven­ tiltypen realisieren.
So könnten das Umschaltventil und das Rückspülventil konstruktiv zusammengefaßt werden, und zwar in einem der Austrittsöffnung vorgeschalteten Drei-Wege-Ventil, mit dem wahlweise entweder die Austrittsöffnung oder die Rückspülleitung an die Zuleitung angeschlossen werden kann.
Bei den meisten medizinischen Geräten und insbesondere auch bei Dentaleinrich­ tungen ist gerade im Bereich der Austrittsöffnung, in dem auch das Umschaltventil angeordnet sein sollte, eine möglichst kleine Baugröße anzustreben. Dazu erweist es sich als vorteilhaft, das Rückspülventil in der Rückspülleitung, also abgesetzt vom Umschaltventil, anzuordnen. In diesem Falle kann als Umschaltventil ein druckge­ steuertes Ventil verwendet werden, das in Abhängigkeit vom Schaltzustand des Rückspülventils in der Rückspülleitung und der dadurch bedingten Druckverhältnisse in der Rückspülleitung öffnet bzw. schließt. Im Gegensatz zu anderen Ventilformen, wie z. B. elektrisch geschalteten Ventilen, sind hier keine zusätzlichen Steuermittel, wie Drähte etc., erforderlich, die sich negativ auf die Baugröße des Umschaltventils auswirken würden.
Als besondere vorteilhaft erweist es sich, das Umschaltventil als Rückschlagventil zu realisieren. Auf diese Weise kann nämlich einfach ein Rücksaugen über die Aus­ trittsöffnung und ein damit verbundenes Eindringen von Flüssigkeit und Bakterien in das medizinische Gerät verhindert werden.
Wie bereits erwähnt, umfaßt die erfindungsgemäße Einrichtung zur Einspeisung von Behandlungsflüssigkeit in medizinische Geräte Mittel zum Einbringen von Entkei­ mungsmittel in die Behandlungsflüssigkeit, wobei es sich hierbei um die aus der Pra­ xis bekannten Entkeimungsanlagen handeln kann. In einer besonders vorteilhaften Variante der erfindungsgemäßen Einrichtung sind zusätzlich Mittel zur Bestimmung der Art und/oder der Menge der in der Behandlungsflüssigkeit bzw. in dem medizini­ schen Gerät vorliegenden Keime vorgesehen, so daß sich die Art und Dosierung des beizumischenden Entkeimungsmittels sowie die Rückspülzeit individuell bestimmen lassen. Des Weiteren können Mittel zur Bestimmung der Konzentration und ggf. der Art des Entkeimungsmittels in der Behandlungsflüssigkeit vorgesehen sein, so daß sich die Dosierung des der Behandlungsflüssigkeit beigemischten Entkeimungsmit­ tels überwachen und ggf. auch regeln läßt. Damit läßt sich beispielsweise einfach feststellen, ob das Entkeimungsmittel während einer Stillstandzeit durch Zehrung aufgebraucht worden ist. Falls auch Mittel zum Regeln der Konzentration des Ent­ keimungsmittels in der Behandlungsflüssigkeit vorhanden sind, kann das medizini­ sche Gerät auch gezielt mit Behandlungsflüssigkeit durchgespült werden, der Ent­ keimungsmittel in höherer Konzentration beigemischt ist als für die Applikation vor­ gesehen.
Als vorteilhaft erweist es sich ferner, einen Vorratsbehälter für die Behandlungsflüs­ sigkeit vorzusehen und die Behandlungsflüssigkeit mit Hilfe einer Pumpe aus dem Vorratsbehälter zu fördern. In diesem Falle kann die Behandlungsflüssigkeit mit Hilfe einer dem Vorratsbehälter zugeordneten Dosiervorrichtung für mindestens ein Ent­ keimungsmittel bereits im Vorratsbehälter mit Entkeimungsmittel versetzt werden, so daß auf eine zusätzliche, in der Zuleitung angeordnete Entkeimungsanlage verzichtet werden kann. Eine zusätzliche, dem Vorratsbehälter vorgeschaltete Entkeimungs­ anlage hätte den Vorteil, daß auch der Vorratsbehälter und die Pumpe entkeimt wür­ den. Eine derartig angeordnete Entkeimungsanlage könnte auch alternativ zu einer dem Vorratsbehälter zugeordneten Dosiervorrichtung verwendet werden.
Bei der erfindungsgemäßen Einrichtung ist die Rückspülleitung über eine Abflußventil alternativ an einen Abfluß oder an den Vor­ ratsbehälter anschließbar, so daß die Behandlungsflüssigkeit beim Durchspülen des medizinischen Geräts alternativ in den Abfluß gepumpt werden kann oder im Kreis­ lauf vom Vorratsbehälter über die Zuleitung zum Umschaltventil und über die Rück­ spülleitung wieder in den Vorratsbehälter gepumpt werden kann. Die Möglichkeit, die mit Entkeimungsmittel versetzte Behandlungsflüssigkeit im Kreislauf durch die Ein­ richtung und das medizinische Gerät zu pumpen erweist sich insbesondere dann als vorteilhaft, wenn eine Durchspülvorgang mit höher konzentriertem Entkeimungsmittel erforderlich ist.
Der Vorratsbehälter sollte sich vorteilhafterweise auch direkt entleeren lassen, bei­ spielsweise um Ablagerungen im Vorratsbehälter auszuspülen. In einer vorteilhaften Variante der erfindungsgemäßen Einrichtung könnte dazu ein Ablaßventil vorgese­ hen sein.
Es gibt nun verschiedene Möglichkeiten, die Lehre der vorliegenden Erfindung in vorteilhafter Weise auszugestalten und weiterzubilden. Dazu ist einerseits auf die dem Patentanspruch 1 nachgeordneten Ansprüche, andererseits auf die nachfol­ gende Erläuterung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung anhand der Zeichnung zu verweisen.
Die einzige Figur zeigt in schematischer Darstellung eine erfindungsgemäße Ein­ richtung zur Einspeisung von Wasser in eine zahnärztliche Behandlungseinheit mit drei Handstücken für unterschiedliche Dentalinstrumente 1. Jedes dieser Dentalin­ strumente 1 weist eine Austrittsöffnung auf, über die sich während der Behandlung eines Patienten Wasser als Kühl- und/oder Spülflüssigkeit applizieren läßt. Dement­ sprechend müssen die Dentalinstrumente 1 zumindest während der Behandlung eines Patienten mit Wasser versorgt werden.
Die in der einzigen Figur nicht näher bezeichnete zahnärztliche Behandlungseinheit ist dazu über eine Zuleitung 2 an das öffentliche Trinkwasser-Leitungsnetz 3 ange­ schlossen, und die einzelnen Handstücke bzw. Dentalinstrumente 1 sind parallel, über zugeordnete Anschlußventile 4 und Zuleitungsabschnitte 2a an die Zuleitung 2 angeschlossen.
Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel wird das aus dem Leitungsnetz 3 entnom­ mene Trinkwasser zunächst über eine in der Zuleitung 2 angeordnete Entkeimungs­ anlage 5, wo es mit einem Entkeimungsmittel versetzt wird, in einen Vorratsbehälter 6 geleitet. Von dort wird es mit Hilfe einer Pumpe 7 über eine weitere Entkeimungs­ anlage 8 den einzelnen Dentalinstrumenten 1 zugeleitet.
Erfindungsgemäß ist der Austrittsöffnung jedes Dentalinstruments 1 ein Umschalt­ ventil 9 vorgeschaltet, an das die Zuleitung 2 bzw. der jeweilige Zuleitungsabschnitt 2a angeschlossen ist. Neben der Zuleitung 2 ist eine Rückspülleitung 10a, 10 mit einem Rückspülventil 11 an das Umschaltventil 9 angeschlossen.
Im hier dargestellten Ausführungsbeispiel befinden sich die Umschaltventile 9 der einzelnen Dentalinstrumente 1 jeweils sehr nahe an der Austrittsöffnung, so daß je­ dem Dentalinstrument 1 ein eigener Rückspülleitungsabschnitt 10a zugeordnet ist, der parallel zum jeweiligen Zuleitungsabschnitt 2a im zugeordneten Handstück­ schlauch geführt ist. Die Rückspülleitungabschnitte 10a der einzelnen Dentalinstru­ mente 1 sind dann an eine gemeinsame Rückspülleitung 10 angeschlossen, in der auch das Rückspülventil 11 angeordnet ist. Alternativ dazu könnte auch in jedem Rückspülleitungsabschnitt 10a ein dem jeweiligen Dentalinstrument zugeordnetes Rückspülventil angeordnet sein.
Die Umschaltventile 9 der einzelnen Dentalinstrumente 1 sind hier als Rückschlag­ ventile ausgelegt, so daß ein Ansaugen von Flüssigkeit durch die Austrittsöffnung eines Dentalinstruments 1 und ein damit verbundenes Eindringen von Bakterien in die Behandlungseinheit unterbunden wird. Außerdem sind die Umschaltventile 9 im hier dargestellten Ausführungsbeispiel alle druckgesteuert. Der Schaltzustand der Umschaltventile 9 hängt hier also einerseits vom Schaltzustand des dem jeweiligen Dentalinstrument 1 zugeordneten Anschlußventils 4 ab und andererseits vom Schalt­ zustand des Rückspülventils 11. Zum Einsatz eines der drei vorhandenen Dentalin­ strumente wird zunächst das zugehörige Anschlußventil 4 geöffnet. Bei gleichzeitig geschlossenem Rückspülventil 11 entsteht ein Rückstaudruck in der Rückspülleitung 10 bzw. im Rückspülleitungsabschnitt 10a des Dentalinstruments 1, der wiederum ein Öffnen des zugeordneten Umschaltventils 9 bewirkt, so daß Wasser über die Austrittsöffnung des Dentalinstruments 1 appliziert werden kann. Wird das Rückspül­ ventil 11 bei geöffnetem Anschlußventil 4 ebenfalls geöffnet, dann schließt das Um­ schaltventil 9 automatisch. Das mit Entkeimungsmittel versetzte Wasser wird dann über die Zuleitung 2 und das Anschlußventil 4 in das Dentalinstrument 1 bis zum Umschaltventil 9 gepumpt und strömt von dort über die Rückspülleitung 10a, 10, das Rückspülventil 11 und ein Abflußventil 12 alternativ entweder in einen Abfluß 13 oder - je nach Schaltstellung des Abflußventils 12 - zurück in den Vorratsbehälter 6, von wo es im Kreislauf wieder zu dem Dentalinstrument 1 und zurück in den Vorratsbe­ hälter 6 gepumpt werden kann. Dieser Durchspülvorgang kann dann beliebig oft wie­ derholt werden, indem das mit Entkeimungsmittel versetzte Versorgungswasser ständig oder in vorgegebenen Intervallen durch das Leitungssystem der Behand­ lungseinheit gepumpt wird.
Der Vorratsbehälter 6 ist im hier dargestellten Ausführungsbeispiel noch mit einem Überlauf 14 versehen, der ebenfalls dem Abfluß 13 zugeführt wird. Über ein Ablaß­ ventil 15 kann der Vorratsbehälter 6 direkt in den Abfluß 13 entleert werden.
Schließlich ist in der Zuleitung 2 zwischen der Entkeimungsanlage 5 und dem Vor­ ratsbehälter 6 noch eine Meßsonde 16 angeordnet, die zur Bestimmung der Kon­ zentration und ggf. der Art des Entkeimungsmittels in der Behandlungsflüssigkeit dient, so daß sich die Dosierung des der Behandlungsflüssigkeit beigemischten Ent­ keimungsmittels überwachen und ggf. auch regeln läßt. Bei entsprechender Ausle­ gung könnte die Meßsonde 16 auch zur Bestimmung der Art und/oder Menge der vorliegenden Keime vorgesehen sein, um die Art und Dosierung des beizumischen­ den Entkeimungsmittels sowie die Rückspülzeit individuell bestimmen zu können.
Zum Durchspülen des gesamten Leitungssystems nach dem Einschalten der Be­ handlungseinheit wird zunächst das Rückspülventil 11 geöffnet. Danach wird das der Entkeimungsanlage 8 entfernteste Anschlußventil 4 geöffnet, um die Zuleitung 2, den Zuleitungsabschnitt 2a und den Rückspülleitungsabschnitt 10a des der Entkei­ mungsanlage 8 entferntesten Dentalinstruments 1 sowie die Rückleitung 10 mit dem Rückspülventil 11 ausreichend lange durchzuspülen. Nun wird das Anschlußventil 4 des ersten Dentalinstruments 1 wieder geschlossen und das Anschlußventil 4 des nächsten Dentalinstruments 1 geöffnet. Bei diesem Durchspülvorgang muß nur noch das Volumen in dem zugehörigen Zuleitungsabschnitt 2a und Rückspülleitungsab­ schnitt 10a ausgetauscht werden. Der Vorgang wird solange fortgesetzt, bis die Zu­ leitungsabschnitte 2a und Rückspülleitungsabschnitte 10a aller Dentalinstrumente 1 gespült sind. Dadurch wird sichergestellt, daß das gesamte Leitungssystem mit Ent­ keimungsmittel versorgt ist. Der voranstehend beschriebene Durchspülvorgang wird bei allen Handstücken bzw. Dentalinstrumenten wiederholt, die in einer dem Entkei­ mungsmittel angepaßten Stillstandszeit nicht ausreichend lange in Betrieb waren.
Mit der voranstehend beschriebenen Einrichtung läßt sich auf einfache Weise aber dennoch zuverlässig das Keimwachstum im gesamten Leitungssystem der Behand­ lungseinheit verhindern, indem das gesamte Leitungssystem mit Behandlungsflüs­ sigkeit gespült wird, der Entkeimungsmittel in relativ geringen Dosen beigemischt ist.

Claims (12)

1. Einrichtung zur Einspeisung von Behandlungsflüssigkeit in medizinische Ge­ räte mit einer Austrittsöffnung für die Behandlungsflüssigkeit, insbesondere zur Ein­ speisung von Wasser in Dentaleinrichtungen,
  • - mit einer Zuleitung (2) für die Behandlungsflüssigkeit
  • - mit Mitteln zum Einbringen von Entkeimungsmittel in die Behandlungsflüssigkeit und
  • - mit einem der Austrittsöffnung vorgeschalteten Umschaltventil (9), an das die Zuleitung (2) angeschlossen ist,
dadurch gekennzeichnet, daß eine Rückspülleitung (10) mit einem Rückspülventil (11) an das Umschaltventil (9) angeschlossen ist, daß ein Vorratsbe­ hälter (6) für die Behandlungsflüssigkeit vorgesehen ist, wobei die Behandlungsflüs­ sigkeit mit Hilfe einer Pumpe (7) aus dem Vorratsbehälter (6) gefördert wird, und daß die Rückspülleitung (10) über ein Abflußventil (12) alternativ an einen Abfluß (13) oder an den Vorratsbehälter (6) anschließbar ist, so daß die Behandlungsflüssigkeit alternativ in den Abfluß (13) gepumpt oder im Kreislauf vom Vorratsbehälter (6) über die Zuleitung (2) zum Umschaltventil (9) und über die Rückspülleitung (10) wieder in den Vorratsbehälter (6) gepumpt wird.
2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Umschalt­ ventil (9) und das Rückspülventil (11) in einem der Austrittsöffnung vorgeschalteten Drei- Wege-Ventil realisiert sind.
3. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Rückspül­ ventil (11) in der Rückspülleitung (10) angeordnet ist und daß das Umschaltventil (9) druckgesteuert ist, so daß es bei geschlossenem Rückspülventil (11) aufgrund des sich in der Rückspülleitung (10) aufbauenden Staudrucks öffnet und bei geöffnetem Rückspülventil (11) schließt.
4. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Umschaltventil (9) als Rückschlagventil realisiert ist.
5. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Bestimmung der Art und/oder Menge der vorliegenden Keime vorgesehen sind, so daß sich die Art und Dosierung des beizumischenden Entkeimungsmittels sowie die Rückspülzeit individuell bestimmen lassen.
6. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß Mittel zur Bestimmung der Konzentration und ggf. der Art des Entkeimungsmittels in der Behandlungsflüssigkeit vorgesehen sind, so daß sich die Dosierung des der Be­ handlungsflüssigkeit beigemischten Entkeimungsmittels überwachen und ggf. auch regeln läßt.
7. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß dem Vorratsbehälter eine Dosiervorrichtung für mindestens ein Entkeimungsmittel zugeordnet ist, so daß das Entkeimungsmittel der Behandlungsflüssigkeit im Vor­ ratsbehälter beigemischt wird.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß dem Vorratsbehälter (6) eine Entkeimungsanlage (5) vorgeschaltet ist.
9. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß ein Ablaßventil (15) vorgesehen ist, über das sich der Vorratsbehälter (6) direkt ent­ leeren läßt.
10. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß mehrere Handstücke des medizinischen Gerätes parallel über zugeordnete An­ schlußventile (4) an die Zuleitung (2) für die Behandlungsflüssigkeit angeschlossen sind und daß die von den Umschaltventilen (9) der einzelnen Handstücke ausgehen­ den Rückspülleitungsabschnitte (10a) in eine gemeinsame Rückspülleitung (10) münden.
11. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß jedem Hand­ stück ein eigenes Rückspülventil zugeordnet ist.
12. Einrichtung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß in der gemein­ samen Rückspülleitung (10) ein gemeinsames Rückspülventil (11) für alle ange­ schlossenen Handstücke vorgesehen ist.
DE19908997A 1999-03-02 1999-03-02 Einrichtung zur Einspeisung von Behandlungsflüssigkeit in medizinische Geräte Expired - Lifetime DE19908997C1 (de)

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