DE68912081T3 - Schirmgestell. - Google Patents
Schirmgestell.Info
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Description
- Die Erfindung betrifft ein Schirmgestell mit einem Schaft bzw. einer Mittelstange, der bzw. die geneigt werden kann, sodaß bei Gebrauch die Schirmhülle oder -bespannung zum Schaft geneigt ist. Eine derartige Konstruktion wird vielfach verwendet, z. B. bei Gartenschirmen oder Schirmen zum Fischen.
- Eine bekannte Art von schrägstellbaren Schirmen hat einen Schaft, an dessen oberem Ende sich der sogenannte Kerbteil befindet, an dem die die Bespannung tragenden Rippen schwenkbar befestigt sind. Die Rippen selbst werden in der aufgespannten Position des Schirms durch eine entsprechende Anzahl von Verstrebungen hinaufgehalten, welche Verstrebungen mit einem Ende schwenkbar an den Rippen befestigt und mit dem anderen Ende wiederum schwenkbar an einem Gleitstück befestigt sind, das zwecks Auf und Abspannens des Schirms entlang des Schaftes gleitbeweglich ist. In der oberen Position des Gleitstücks - bei aufgeklapptem Schirm - wird das Gleitstück durch ein Sperrorgan in Lage gehalten. Um die gewünschte Schrägstellmöglichkeit für den Schirm zu schaffen, ist ein Gelenk im Schaft an einer Stelle unterhalb der oberen Position des Gleitstücks vorgesehen.
- Zwar gestattet diese Vorrichtung ein Schrägstellen des Schirmoberteils in bezug auf den Schaft, doch hat sie eine Reihe von Nachteilen, in erster Linie jenen, daß das Gleitstück beim Auf- und Abspannen des Schirms leicht am Gelenk hängen bleibt. Die Anwesenheit eines Kippgelenks im Schaft ermöglicht auch ein Spiel im Schirm, und die Tatsache, daß der gesamte Schirmoberteil bei Anwendung der Schrägstellmöglichkeit vom Kippgelenk aufwärts geneigt ist, bedeutet, daß der Schwerkpunkt des Schirms von der Schaftachse erivas weg verschoben wird, was zu Instabilität und Schwierigkeiten bei der Handhabung führt, insbesondere wenn Wind geht. Weiters muß das Gelenk selbst innerhalb der Begrenzungen des Schaftdurchmessers hineinpassen, da das Gleitstück zum Auf- und Abspannen des Schirms über dieses gleiten muß. Dadurch ist das Gelenk sowohl in seiner Festigkeit als auch hinsichtlich seiner Ausgestaltung begrenzt.
- Ein Schirm dieser Art ist beispielsweise in der FR-A-750 914 gezeigt, die dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dieser Anmeldung entspricht. Hier gibt es verschiedene mögliche Positionen für das Gleitstück, aber in allen, außer einer, befindet sich das Gleitstück in Form einer länglichen Hülse in Höhe des Gelenks, wodurch dieses vollkommen am Schwenken gehindert wird, wogegen das Gelenk in der höchsten Position des Gleitstücks schwenken kann. Der Oberteil ist in bezug auf den oberen Teil des Schaftes geneigt, was in Kombination mit den verschiedenen Positionen des Gleitstücks in verschiedenen Totalneigungen des Oberteils resultiert, doch hat das Gelenk, wie oben ausgeführt, eindeutig denselben Gesamtdurchmesser wie der Schaft und leidet daher an den damit verbundenen mechanischen Problemen.
- Um einige der mit Schaftgelenken verbundenen Probleme zu beseitigen, wurde in der GB-A-1 352 689 und in der GB-A-1 353 895 vorgeschlagen, einen Stützstock (Schaft) zu verwenden, der aus zwei Abschnitten besteht, von denen einer den Schirmoberteil (Kerbteil, Rippen, Verstrebungen und Gleitstück) trägt und mit dem zweiten Abschnitt auf verschiedene Weise verbunden werden kann. Im einen Fall kann der Stützstock als herkömmlicher gerader Stock verwendet werden oder, beim Einsatz als Windschutz, derart, daß der zweite (untere) Abschnitt an einem Gelenk auf dem ersten Abschnitt direkt unterhalb des Kerbteils innerhalb der Bespannung befestigt und zum ersten Abschnitt geneigt ist. Der zeite Fall ist ähnlich, mit der Ausnahme, daß für den Windschütz, d. h. die schräggestellte Version, der zweite Stockabschnitt außerhalb der Bespannung mit einem Teil des ersten Abschnitts verbunden ist, welcher so angeordnet ist, daß er über die Spitze des Kerbteils ragt.
- In beiden Fällen müssen lösbare Gelenkkomponenten auf den Stockabschnitten vorgesehen sein, und das Aufrichten in die schräggestellte Position ist etwas ungut und insbesondere bei der Fixierung außerhalb überhaupt nicht leicht, auch wenn nur schwacher Wind weht.
- Erfindungsgemäß ist ein Gestell für einen Schirm vorgesehen wie in Anspruch 1 definiert.
- Die US-A-3182673 (S. N. Small) zeigt einen in Schrägstellung bringbaren Schirm mit einer Schrägstellung (11 in Fig. 3) oberhalb des Gleitstücks. Diese Konfiguration ist offenbar eine Folge des sehr komplizierten Kurbel-Zahnstangen-Mechanismus zum Schrägstellen des Schirms. Die Schrägstellung ist zwangsläufig einachsig.
- Die US-A-2 605 778 zeigt einen Gelenkschirm, bei dem ein zweiteiliger Schaft verwendet wird, welcher aus zwei separaten Teilen besteht, die durch eine Krag- oder Verbindungsstange miteinander verbunden sind, welche ermöglicht, daß die Bespannung von der Mittelachse, d. h der Achse des unteren Schaftteils, versetzt werden kann. Im zusammengefügten und aufgespannten Zustand befindet sich das Gleitstück unterhalb des Befestigungspunktes der Verbindungsstange mit dem oberen Schaftteil. Dies ist jedoch kein echter schrägstellbarer Schirm, weil der Positionierkörper, d. h. das Gleitstück, nicht am eigentlichen Schaft, sondern in Wirklichkeit an einer Verlängerung des oberen Schaftteils nach unten hin angeordnet ist, sodaß er ständig mit dem Schirmoberteil mitschwenkt oder - kippt. Der Abspannvorgang eines solchen Schirms ist besonders mühsam, weil das Gleitstück vom oberen Teil gelöst und vermutlich den unteren Schaftteil hinuntergeschoben werden muß.
- In der Praxis ist die Erfindung bei einem Klappschirm anwendbar, bei dem der Positionierkörper ein Gleitstück ist, das aus der Sollposition, in der es durch ein Sperrorgan im Schaft in Lage gehalten wird, den Schaft hinunter bewegbar ist, wodurch der Schirm zusammengeklappt werden kann. Die Rippen sind schwenkbar mit dem Kerbteil verbunden, und die Verstrebungen sind schwenkbar mit dem Gleitstück verbunden. Theoretisch könnte die Erfindung jedoch auch für einen permanenten oder semipermanenten schirmartigen Baldachin verwendet werden, bei dem der Positionierkörper für die Verstrebungen nicht unbedingt den Stock hinauf und hinunter gleitbeweglich ist.
- Überraschenderweise kann der Oberteil eines erfindungsgemäßen Schirms ohne Schwierigkeiten oder Beschädigung des Gestells um die Neigungseinrichtung geneigt werden, wobei die geringfügige Änderung der Gestalt der Hülle und des Winkels der Verstrebungen von der natürlichen Flexibilität der Hülle und der Schwenkverbindung bzw. Flexibilität der Verstrebungen aufgenommen wird.
- Bei der Erfindung kann eine Vielzahl von Neigungseinrichtungen verwendet werden, da sie das Gleitstück nicht unbedingt passieren lassen müssen: es kann ein nachgiebiger oder biegsamer Abschnitt des Schaftes oder ein Drehgelenk, ein Kugelgelenk oder ein Universalgelenk verwendet werden. Das Gelenk kann auch eine Blockiereinrichtung enthalten, die wiederum nicht durch den Schaftdurchmesser begrenzt ist. Der Oberteil befindet sich in Schrägstellung nahe dem Schaft, wodurch sich eine stabilere Ausgestaltung als bei der herkömmlichen Neigungskonstruktion ergibt und mehr unbehindeter Raum unter der Bespannung geschaffen ist.
- Vorteilhafterweise ist die Schwenkvorrichtung derart gestaltet, daß der Schaft einen ersten und einen zweiten Teil umfaßt, die durch ein Kugelgelenk miteinander verbunden sind, wobei die Kugel mittels eines Halses am ersten Teil des Schaftes angebracht ist und die Muffe am zweiten Teil angebracht ist, die Muffe die Form einer Pfanne hat, die in einer vom zweiten Teil weggerichteten Richtung offen ist und Mittel zum Halten der Kugel innerhalb der Muffe aufweist, wobei eines der Elemente, nämlich entweder die Kugel oder die Muffe, eine von der Kugeloberfläche abstehende Nase aufweist und das entsprechende andere Element, nämlich die Muffe oder die Kugel, eine Ausnehmung aufweist, die groß genug zur Aufnahme der Nase ist, wobei die Nase und die erste Ausnehmung derart angeordnet sind, daß bei In-Eingriff Stehen derselben die beiden Schaftteile axial fluchten und die erste Ausnehmung von einer ' weiteren, ringförmigen Ausnehmung oder einer Anzahl von weiteren Ausnehmungen umgeben ist, die die Nase aufnehmen kann/können, um die beiden Teile in einer Relativposition zu halten, derart, daß die Achse des ersten Teils in einem bestimmten Winkel zum zweiten Teil des Schaftes steht und der erste Teil verschiedene Winkelpositionen rund um die Achse des zweiten Teils einnehmen kann, und wobei das Kugel- und/oder Muffenelement so konzipiert ist, daß die Kugel zwecks Bewegens der Nase von einer Ausnehmung zu einer anderen und zwecks Haltens der Teile in einer Sollposition bei in einer Ausnehmung in Eingriff befindlicher Nase innerhalb der Muffe drehbar ist.
- Vorzugsweise ist die Nase beispielsweise integral auf der Kugel und sind die Ausnehmungen in der Muffe vorgesehen. Bei einer symmetrischen Anordnung liegen die Nase und die erste Ausnehmung auf der Schaftachse des ersten bzw. zweiten Teils, obzwar es auch denkbar ist, daß bei rotationsasymmetrischen Anordnungen die Nase und die erste Ausnehmung von der Achse versetzt sind.
- Begreiflicherweise könnte die Muffe in zwei Teilen vorgesehen oder mit separaten Mitteln zum In-Lage-Halten der Kugel versehen sein, bei einer bevorzugen Konstruktion ist aber die Muffe an ihrer Mündung so dimensioniert, daß sie die Kugel durch einen Einschnappvorgang nachgiebig aufnehmen kann, sodaß das Gelenk leicht zusammengesetzt werden kann und die Kugel für den normalen Gebrauch festgehalten wird, aber notwendigenfalls entfernt werden könnte.
- Es können weitere Ausnehmungen dazwischen oder eine weitere ringförmige Ausnehmung dazwischen vorgesehen sein, um gegebenenfalls eine oder mehrere Winkel- Sollpositionen in einem geringeren Neigungswinkel zu ermöglichen.
- Bei dieser Ausführungsform besitzt der Schaft ein zuverlässiges, robustes Gelenk, das leicht zu manipulieren ist, wunschgemäß in die axial fluchtende Position und in den/die Soll- Neigungswinkel(n) einklickt, leicht herzustellen und zusammenzufügen ist und keine knappen Toleranzen erfordert. Die spezielle Ausführung von Kugel und Muffe mit der Nase auf der Kugel bedeutet, daß es praktisch unmöglich ist, das Gelenk versehentlich aus seiner Lage zu bringen, wenn es einmal zusammengefügt ist, wobei die Anfälligkeit für ein Aus-der- Lagekommen ein üblicher Schwachpunkt bei Kugellagern ist. So besteht die Wirkung der Nase, auch wenn der erste Teil mit der Kugel unter Druck einen größeren Neigungswinkel einnehmen will, darin, die Kugel in der Muffe festzuhalten.
- Vorteilhafterweise können die beiden Teile des Gelenks aus Plastikmaterialien, insbesondere die Kugel aus Nylon und die Pfanne aus Acetal, hergestellt sein, wobei letztere eine zweckmäßige Kombination aus Steifigkeit und Nachgiebigkeit aufweist, sodaß das Gelenk ohne unnötige Schwierigkeiten zusammengefügt werden kann, die Kugel aber dann in der Pfanne festgehalten bleibt.
- Ein solches Gelenk ist besonders vorteilhaft, weil in diesem Fall die Anforderungen an die Ausgestaltung des Gelenks viel weniger zwingend sind, da das Gleitstück niemals über das Gelenk gleiten muß, welches daher örtlich einen größeren Durchmesser haben kann als der Schaft.
- Es werden nunmehr Ausführungsformen der Erfindung beispielhaft und, unter Bezugnahme auf die angeschlossenen Zeichnungen beschrieben, worin:
- Fig. 1 einen herkömmlichen schrägstellbaren Schirm zeigt;
- Fig. 2 eine schematische Zeichnung eines Schirms zur Erläuterung der Erfindung in aufrechter Position zeigt;
- Fig. 3 den Schirm von Fig. 2 mit schräggestelltem Oberteil zeigt;
- Fig. 4 schematisch die beiden Teile eines Gelenks gemäß einer Ausführungsform der Erfindung zeigt, u. zw. wie sie zusammengefügt werden;
- Fig. 5 das Gelenk der Fig. 4 schräggestellt zeigt;
- Fig. 6 ein Schirmgestell mit eingebautem Gelenk gemäß Fig. 4 zeigt;
- Fig. 7 eine weitere Ausführungsform mit zwei Gelenken, einem davon wie in Fig. 4, zeigt; und
- Fig. 8 eine unterschiedliche Anordnung der Ausführungsform der Fig. 7 zeigt.
- Fig. 1 zeigt eine bekannte Art eines schrägstellbaren Schirms, welcher einen Schaft bzw. eine Mittelstange 5 mit einem oberen, neigbaren Teil 4, Rippen 7 und einer entsprechenden Anzahl von Streben oder Verstrebungen 6 aufweist, die sich von einem Gleitstück 2 am Schaft zu den Rippen erstrecken. Bei einem kompletten Schirm wären die Rippen natürlich von einer nicht dargestellten Hülle oder Bespannung überdeckt, wobei die Gestalt der Hülle und die Verbindung der Verstrebungen die Krümmung der Rippen bewirken, wie sie in der Zeichnung zu sehen ist, und die Rippen bei nicht gespanntem Zustand normalerweise gerade sind. Die Rippen sind an der Spitze des Schaftes an einem Kerbteil 3 schwenkbar befestigt, und die Verstrebungen sind sowohl mit den Rippen als auch mit dem Gleitstück schwenkbeweglich verbunden.
- Beim schrägstellbaren Schirm des Standes der Technik ist der obere Teil 4 des Schaftes 5 mittels eines Gelenks 8 am unteren Teil schwenkbar befestigt, welches sich im aufgespannten Zustand des Schirms etwas unter dem Gleitstück 2 befindet. Ein typisches Schwenkgelenk gestattet eine Neigung um etwa 45º in eine Richtung. Um den Schirm zusammenzuklappen, muß der obere Schaft 4 im aufrechten (nicht geneigten) Zustand sein, und dann wird das Gleitstück aus einer Sperrklinke gelöst und den Schaft 5 hinuntergeschoben, wobei es über das geradegerichtete Gelenk 8 gleitet. Der Durchmesser des gesamten Gelenks 8 im nicht geneigten Zustand darf daher jenen des Schaftes nicht übersteigen. Weiters ist das Gelenk 8 von der Schaftspitze relativ weit entfernt, sodaß bei geneigtem Oberteil des Schirms der Schwerpunkt des Ganzen von der Achse des Schaftes ziemlich weit weg verbracht wird, wodurch der Schirm um die Schaftbasis instabil wird und zur Drehung um die Schaftachse neigt.
- Die Fig. 2 und 3 erläutern das Konzept auf dem die Erfindung basiert und zeigen einen Schirm, der ähnlich dem in Fig. 1 gezeigten Schirm des Standes der Technik ist, mit der Ausnahme, daß es hier ein Gelenk 1 im Schaft gibt, welches zwischen dem den Positionierkörper für die Verstrebungen bildenden Gleitstück 2 und dem Kerbteil 3 und nicht unterhalb des Gleitstücks 2 angeordnet ist. Es wurde gefunden, daß ein Gelenk 1 in dieser Lage, auch wenn es über den Verstrebungsverankerungen liegt, ein Neigen des Oberteils zuläßt, wobei die geringfügige Veränderung der rotationssymmetrischen Gestalt der Rippen und der Bespannung durch die Flexibilität der Bespannung aufgenommen und durch die schwenkbewegliche Anbringung der Verstrebungen ermöglicht wird. Wie in Fig. 3 zu sehen ist, ist das Gleitstück selbst nicht neigbar.
- Diese Konstruktion bringt mehrere Vorteile mit sich, und zwar: der geneigte Kopf befindet sich in der Nähe des Schaftes und gewährt mehr Platz unter dem Schirm, der nicht vom Schaft gestört ist, hält aber dem Schwerpunkt des Schirms nahe der Schaftachse; das Gleitstück wandert während des Auf- und Abspannens nicht über das Gelenk; und es gibt praktisch kein Spiel in dem System, weil das einzige Gelenk durch die Spannung in der Hülle straff gehalten wird.
- Es können jedoch weitere Vorteile erzielt werden, da auch andere Arten von Gelenken als die einachsige Schrägstellung für das Gelenk 1 verwendet werden, weil es nicht unbedingt dem Gleitstück ermöglichen muß, darüberzugleiten. Beispielsweise kann ein Universalgelenk, wie ein Kugel-Konus-Lager, verwendet werden. Bei dieser Art von Gelenk kann der Benützer sowohl die Richtung als auch den Winkel der Neigung verändern, ohne die Winkelposition des Schirmschaftes zu verändern. Das hat den Vorteil, daß der Schirm bei einer asymmetrischen Bespannung, z. B. einer ovalen oder rechteckigen Form der Bespannung, vor Ort so adjustiert werden kann, daß das Ende bzw. der Rand der Bespannung am tiefsten ist, wie üblicherweise erforderlich ist. Hat der Schaft nur ein Standardschwenkgelenk (das nur in einer Ebene verschwenkbar ist), muß die Bespannung während der Herstellung mit der Neigungsebene des Gelenks ausgerichtet werden, was eine mühsame Prozedur ist.
- Die Tatsache, daß die Größe des Gelenks nicht durch den Schaftdurchmesser beschränkt ist, bedeutet, daß es mit einem Blockiermechanismus versehen sein kann, der wiederum breiter als der Schaft sein kann. So kann ein Mechanismus verwendet werden, der den oberen Teil des Schaftes in jedem beliebigen Winkel und nicht nur im geradegerichteten Zustand, wie zuvor bei Verwendung einer Blockierhülse, blockieren kann.
- Dadurch, daß die vorherigen Einschränkungen an das Schwenkgelenk vermieden werden, sind die Möglichkeiten der Ausgestaltung des Schwenkgelenks, insbesondere was die Wahl der zu verwendenden Materialien betrifft, breitgestreuter.
- Ein zur Verwendung bei einem erfindungsgemäßen Schirmgestell besonders geeignetes Gelenk ist in Fig. 4 dargestellt.
- Hier sind die zwei Teile einer Ausführungsform eines Gelenks 1 im Verlauf des Zusammenfügens gezeigt. Die Kugel 10 wird über einen Hals 13 an einem ersten Teil 4 eines Schaftes angebracht, und die Pfanne 11 wird am anderen Teil 5 des Schaftes befestigt, u. zw. mittels irgendeiner geeigneten Technik, wie beispielsweise durch Aufquetschen oder Kleben.
- Die Kugel 10 und die Pfanne 11 sind aus halbstarrem Material, wie Nylon bzw. Acetal, sodaß sie durch einfaches Drücken der Kugel 10 in die innerhalb der Pfanne 11 ausgebildete Buchse mit einer Einschnappwirkung leicht zusammengesetzt werden können. Das wird mittels einer um die Mündung der Pfanne nach innen ausgebildeten Lippe 9 von einem etwas geringeren Durchmesser als jenem der Kugel 10 erzielt. Diese Lippe 9 dient dann zum In-Lage-Halten der Kugel.
- Die Kugel 10 hat gegenüber dem Hals 13 eine Nase oder Schnauze 12 von im allgemeinen konischer Gestalt, die vom Kugelmittelpunkt weg verjüngt ist. Die Pfanne 11 hat eine Muffe mit einer inneren Umfangskontur, die ungefähr jener der Kugel 10 entspricht, mit Ausnahme einer Ausnehmung 14, die der Schnauze 12 entspricht, und einer weiteren, ringförmigen Ausnehmung 15, die koaxial zum Schaft verläuft und im Mittelpunkt der Muffe einen Winkel von etwa 45º einschließt.
- Sowohl die Ausnehmung 14 als auch die ringförmige Ausnehmung 15 können die Schnauze 12 der Kugel 10 aufnehmen, wenn die Kugel voll in der Pfanne eingesetzt (Fig. 4c) und in der richtigen Winkelausrichtung ist. Fig. 4c zeigt das Gelenk im zusammengefügten Zustand, wobei beide Schaftteile axial fluchten. Wird ein mäßiger Druck ausgeübt, um den Schaft um das Gelenk zu neigen, schlüpft die Schnauze 12 sofort aus der Ausnehmung 14 und hält das Gelenk aufgrund der Nachgiebigkeit des Materials der Pfanne 11 (und der Kugel) in jedem gewünschten Winkel. Wird das Gelenk um seinen Maximalwinkel geneigt, wie in Fig. 5 gezeigt, schnappt die Schnauze 12 in die ringförmige Ausnehmung 15 und bietet dem geneigten Schaft einen sichere Positionierung. Bei dieser Ausführungsform kann der obere Teil 4 des Schaftes natürlich in jede gewünschte Winkelposition um die Achse des unteren Teils des Schaftes 5 gedreht werden, wobei sich die Schnauze 12 einfach um die ringförmige Ausnehmung 15 bewegt. Bei anderen Ausführungsformen könnten jedoch anstelle einer ringförmigen Ausnehmung eine Anzahl von einzelnen Ausnehmungen kreisförmig um die Ausnehmung 14 vorgesehen sein.
- Es ist praktisch unmöglich, durch übermäßige Biegekräfte die Kugel 10 aus der Pfanne 11 zu bringen, da die Schnauze 12 in die ringförmige Nut 15 eingreift und nur noch fester an der Flanke der Ausnehmung anliegen würde und der Hals 13 auf den Rand der Pfanne drücken würde. Das Gelenk ist somit sehr stabil.
- Fig. 6 zeigt einen in Schrägstellung bringbaren Schirm mit einem Gelenk 1, wie in Fig. 4 gezeigt, welches zwischen einem oberen, neigbaren Teil 4 und einem unteren Teil 5 des Schaftes angeordnet ist, und mit Rippen 7 und einer entsprechenden Anzahl von Streben oder Verstrebungen 6, die sich von einem Gleitstück 2 am Schaft zu den Rippen erstrecken. Beim kompletten Schirm würden die Rippen 7 natürlich von einer Hülle, die nicht gezeigt ist, überspannt sein, wodurch die in der Zeichnung sichtbare Krümmung der Rippen entsteht. Die Rippen sind an der Spitze des Schaftes an einem Kerbteil 3 schwenkbar befestigt.
- In Fig. 6 ist das Schirmgestell, bei dem sich das Gelenk 1 oberhalb des Gleitstücks 2 befindet, in seiner geneigten Stellung gezeigt. Das Gelenk 1 läßt eine Schrägstellung von etwa 45º in jede beliebige Richtung zu. Wie oben beschrieben, nimmt die Flexibilität der Rippen und Verstrebungen die durch die Neigung im Schaft verursachte Verformung auf. Bei dieser Ausführungsform muß das Gleitstück nicht über das Gelenk 1 im Schaft gleiten, sodaß bei der Ausgestaltung des Gelenks 1 beträchtlicher Freiraum gegeben ist.
- Bei einer alternativen Ausführungsform wäre es möglich, daß ein weiteres Gelenk unterhalb des Gleitstücks bei aufgerichteter Schirmkonfiguration vorgesehen ist, vorausgesetzt, das Gelenk wäre so dimensioniert, daß das Gleitstück über dieses darübergleiten könnte (oder es könnte, wenn es sich nicht unbedingt um einen Klappschirm handeln müßte, das Gelenk 20 einen größeren Durchmesser aufweisen als der Schaft).
- Fig. 8 zeigt eine solche weitere Ausführungsform der Erfindung, worin der Schirm zusätzlich zum Gelenk 1 in einer oberen Position im Schaft auch ein Standardgelenk 8 vom Hülsen-Zapfen-Typ unterhalb des Gleitstücks 2 aufweist. Der Vorteil dieser Vorrichtung liegt darin, daß, wenn sich beide Gelenke um 45º neigen können, eine Schrägstellung um volle 90º möglich ist, wodurch der untere Rand der Bespannung direkt zum Schaft hinuntergebracht wird, wie in Fig. 8 annäherungsweise gezeigt ist. Dies ist für viele Anwendungen, wie z. B. für einen Schirm zum Fischen, wünschenswert. Alternativ können die beiden Gelenke 1 und 8 in entgegengesetzte Richtungen geneigt werden, was eine Knick- oder Kraganordnung bewirkt, wie in Fig. 7 veranschaulicht ist. Dadurch ist mehr Platz unter dem Schirm gegeben, der nicht durch den Schaft gestört ist. Es wird wiederum bemerkt, daß sich das Gleitstück 2 bei Schrägstellung des Oberteils in keinem Fall mitneigt.
- Bei alternativen Ausführungsformen kann die Neigungsmöglichkeit im oberen Teil des Schaftes nicht durch das oben beschriebene Kugelgelenk, sondern dadurch gegeben sein, daß er flexibel ausgeführt ist.
- Der Schwenkpunkt im oberen Teil 4 des Schaftes zum Neigen oder Schrägstellen kann irgendwo zwischen der Schaftspitze unterhalb des Kerbteils 3 und dem Gleitstück 2, im Extremfall an der Spitze des Gleitstücks 2 (oder eines anderen Positionierkörpers für die Verstrebungen) vorgesehen sein. Es ist jedoch beabsichtigt, daß das Schwenkgelenk 1 normalerweise etwa in der Mitte zwischen dem Kerbteil 3 und dem Gleitstück 2 liegt. Das gewährt einen leichten Zugriff und eine einfache Betätigung sowie einen wirkungsvollen Neigungswinkel für die Bespannung, aber trotzdem eine stabile Schräglage. Ist das Schwenkgelenk 1 höher oben bzw. näher beim Kerbteil 3, wäre der Schrägstellwinkel für die Bespannung geringer, doch die schräggestellte Anordnung wäre stabiler; hingegen ist bei einem weiter unten bzw. näher beim Gleitstück 2 befindlichen Schwenkgelenk ein größerer Schrägstellwinkel möglich, aber eine etwas geringere Stabilität gegeben, weil der Schwerpunkt von der Schaftachse weiter weg zu liegen käme, wenn auch nicht so weit weg wie bei der bekannten Schrägstellvorrichtung.
- Das erfindungsgemäße Gestell kann so viele oder auch so wenige Rippen haben, wie bekannte Gestelle aufweisen, wie z. B. vier, sechs, acht oder zehn; oder eine größere Anzahl von Rippen, oder eine ungerade Anzahl von Rippen, wie z. B. neun. Außerdem können die Rippen entweder hohl oder voll im Querschnitt sein, wie an sich bekannt ist.
- Es ist zu erkennen, daß die vorliegende Erfindung ein neues Schrägstellprinzip schafft, mit dem es möglich ist, das Merkmal des Schrägstellens mit einem einfachen Vorgang ohne Trennen und Wiederzusammenfügen von Teilen und unter ständiger Kontrolle des Schirms leicht anzuwenden. Es könnte sogar auch bei anderen Schirmen, wie gewöhnlichen Handschirmen, gegebenenfalls mit automatischer Betätigung, oder bei anderen Arten von Gestellen für Schirmkonstruktionen angewendet werden.
Claims (9)
1. Gestell für einen Schirm, mit einem Schaft (5), sich radial von der Spitze (3)
des Schaftes erstreckenden Rippen (7) und sich von einem Positionierkörper (2) an dem
Schaft (5) zu Befestigungspunkten an den Rippen (7) erstreckenden Verstrebungen (6), wobei
Einrichtungen zum In-Lage-Halten des Positionierkörpers in einer Sollposition an dem Schaft
zwecks Offenhaltens einer Schirmhülle vorgesehen sind, und wobei der Schaft (5) einen
ersten und einen zweiten Teil aufweist, welche Teile durch eine Neigungseinrichtung (1)
miteinander verbunden sind, sodaß die Achse des ersten Teils des Schaftes in eine zur Achse
des zweiten Teils des Schaftes geneigte Position bringbar ist, und wobei die
Neigungseinrichtung (1) an einer Stelle zwischen der Spitze des Schaftes und der Sollposition
des Positionierkörpers (2) angeordnet ist, wodurch die Schirmhülle ohne Mitkippen des
Positionierkörpers in Schrägstellung bringbar ist;
dadurch gekennzeichnet, daß die Neigungseinrichtung (1) ermöglicht, daß der erste
Teil des Schaftes in verschiedenen durch die Achse des zweiten Schaftteils gehenden Ebenen
in Schrägstellung brinbgar ist, wobei diese Ebenen bezüglich des zweiten Schaftteils in
winkeligen Abständen angeordnet sind.
2. Schirmgestell nach Anspruch 1, worin die Neigungseinrichtung (1) ein Gelenk
ist.
3. Schirmgestell nach Anspruch 2, worin das Gelenk ein Kugelgelenk ist, wobei
die Kugel (10) mittels eines Halses (13) am ersten Teil (4) des Schaftes angebracht ist und die
Muffe (11) am zweiten Teil angebracht ist, die Muffe die Form einer Pfanne hat, die in einer
vom zweiten Teil weggerichteten Richtung offen ist und Mittel (9) zum Halten der Kugel
innerhalb der Muffe aufweist, wobei eines der Elemente, nämlich entweder die Kugel oder die
Muffe, eine von der Kugeloberfläche abstehende Nase (12) aufweist und das entsprechende
andere Element, nämlich die Muffe oder die Kugel, eine Ausnehmung (14) aufweist, die groß
genug für die Aufnahme der Nase ist, wobei die Nase (12) und die erste Ausnehmung (14)
derart angeordnet sind, daß bei In-Eingriff-Stehen derselben die beiden Schaftteile axial
fluchten und die erste Ausnehmung (14) von einer weiteren, ringförmigen Ausnehmung (15)
oder einer Anzahl von weiteren Ausnehmungen umgeben ist, die die Nase aufnehmen
kann/können, um die beiden Teile in einer Relativposition zu halten, derart, daß die Achse des
ersten Teils in einem bestimmten Winkel zum zweiten Teil des Schaftes steht und der erste
Teil verschiedene Winkelpositionen rund um die Achse des zweiten Teils einnehmen kann,
und wobei das Kugel- und/oder Muffenelement so konzipiert ist, daß die Kugel (10) zwecks
Bewegens der Nase (12) von einer Ausnehmung zu einer anderen und zwecks Haltens der
Teile in einer Sollposition bei in einer Ausnehmung in Eingriff befindlicher Nase innerhalb
der Muffe (11) drehbar ist.
4. Schirmgestell nach Anspruch 3, worin die Muffe an ihrer Mündung so
dimensioniert ist, daß sie zwecks Zusammenfügens des Gelenks die Kugel durch einen
Einschnappvorgang nachgiebig aufnehmen kann.
5. Schirmgestell nach Anspruch 3 oder 4, worin die weitere Ausnehmung (15)
ringförmig ist, sodaß der erste Teil eine beliebige Winkelposition rund um die Achse des
zweiten Teils einnehmen kann, wenn er im bestimmten Kippwinkel eingestellt ist.
6. Schirmgestell nach Anspruch 3, 4 oder S. worin die Nase (12) auf der Kugel
(10) und die Ausnehmungen (14, 15) in der Muffe (11) vorgesehen sind.
7. Schirmgestell nach einem der Ansprüche 3 bis 6, worin die Kugel (10) aus
Nylon und die Muffe aus Acetal hergestellt sind.
8. Schirmgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, worin die
Neigungseinrichtung (1) annähernd in der Mitte zwischen der Spitze des Schaftes und dem
Positionierkörper angeordnet ist.
9. Schirmgestell nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welches weiters ein
Gelenk (8) unterhalb des Positionierkörpers aufweist.
Applications Claiming Priority (2)
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