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DE68909483T2 - Amphibienfahrzeug. - Google Patents

Amphibienfahrzeug.

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DE68909483T2
DE68909483T2 DE89304373T DE68909483T DE68909483T2 DE 68909483 T2 DE68909483 T2 DE 68909483T2 DE 89304373 T DE89304373 T DE 89304373T DE 68909483 T DE68909483 T DE 68909483T DE 68909483 T2 DE68909483 T2 DE 68909483T2
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DE
Germany
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wheel
compartment
wheels
vehicle
housing
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David Albert Cyril Royle
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Cardox Ltd
Original Assignee
Cardox Ltd
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    • B63SHIPS OR OTHER WATERBORNE VESSELS; RELATED EQUIPMENT
    • B63CLAUNCHING, HAULING-OUT, OR DRY-DOCKING OF VESSELS; LIFE-SAVING IN WATER; EQUIPMENT FOR DWELLING OR WORKING UNDER WATER; MEANS FOR SALVAGING OR SEARCHING FOR UNDERWATER OBJECTS
    • B63C13/00Equipment forming part of or attachable to vessels facilitating transport over land
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60FVEHICLES FOR USE BOTH ON RAIL AND ON ROAD; AMPHIBIOUS OR LIKE VEHICLES; CONVERTIBLE VEHICLES
    • B60F3/00Amphibious vehicles, i.e. vehicles capable of travelling both on land and on water; Land vehicles capable of travelling under water
    • B60F3/0007Arrangement of propulsion or steering means on amphibious vehicles
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60FVEHICLES FOR USE BOTH ON RAIL AND ON ROAD; AMPHIBIOUS OR LIKE VEHICLES; CONVERTIBLE VEHICLES
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  • Mechanical Coupling Of Light Guides (AREA)

Description

    Amphibienfahrzeug
  • Die Erfindung betrifft ein Amphibienfahrzeug und insbesondere ein Boot, welches auf dem Land gefahren werden kann.
  • Amphibienfahrzeuge sind zwar an sich nicht neu, sie haben jedoch meistens die Form von Amphibien-Kraftfahrzeugen (oder gepanzerten Fahrzeugen). Eines der Hauptprobleme bei einer derartigen Geometrie ist das, daß das Volumen des Fahrzeuges verglichen zu seinem Gewicht klein ist. Befindet sich ein derartiges Fahrzeug im Wasser, so taucht es somit tief ein. Da das Fahrzeug nur wenig Freibord hat, kann es leicht bei bewegter Wasseroberfläche überschwemmt werden. Die Insassen des Fahrzeuges sind auch einer Gefährdung ausgesetzt, da sie sich so tief im Wasser befinden. Die Gestalt eines Kraftfahrzeuges ist auch nicht für die Fortbewegung im Wasser geeignet, und man kann daher in der Praxis nur eine Geschwindigkeit im Bereich von 5 Meilen pro Stunde erzielen.
  • Ein Beispiel für ein derartiges Fahrzeug ist in der US-Patentschrift US-A-3 903 831 offenbart. Bei diesem Fahrzeug sind beide Radpaare auf volle Breite aufweisenden Achsen angeordnet, welche den vollen Lastfaktor übernehmen, wenn die Räder benutzt werden. Es wird nur eine sehr begrenzte Bewegung benötigt, um die Räder zwischen ihrer Stauposition und der abgesenkten Position zu bewegen. Es sind auch schon Boote so modifiziert worden, daß sie auf Land fahren können; die im Wasser erreichbare Geschwindigkeit derartiger Boote ist aber immer klein.
  • Durch die vorliegende Erfindung soll ein Boot geschaffen werden, welches sich im Wasser gut fortbewegen kann und zugleich auch als motorgetriebenes Fahrzeug auf dem Land Gutes leistet.
  • Um die notwendige Stabilität und eine gute Fortbewegung im Wasser bei höheren Geschwindigkeiten zu erhalten, ohne die Leistung beim Fahren auf Land zu beeinträchtigen, ist es notwendig, daß der Rumpf des Bootes unterhalb der Wasserlinie solches Profil erhält, daß seine Gestalt dem entspricht, was im Bootsbau als "Tief-V-Querschnitt" bekannt ist. Der Konstrukteur eines Amphibienfahrzeuges, der eine solche Geometrie verwenden will, steht gegenüber Konstrukteuren von einen flachen Boden aufweisenden Fahrzeugen noch zusätzlichen Problemen gegenüber, da die Bewegung größer ist, die notwendig ist, um die Räder zwischen der Arbeitskonfiguration und der Staukonfiguration zu bewegen.
  • Durch die vorliegende Erfindung wird ein Amphibienfahrzeug mit zum Tragen des Fahrzeuges auf dem Land dienenden Rädern geschaffen, von denen wenigstens ein Paar von einem Motor auf dem Fahrzeug antreibbar ist, wobei das Fahrzeug eine Vorrichtung zum Einziehen der genannten angetriebenen Räder in Staufächer aufweist, wobei die angetriebenen Räder auf entsprechenden drehbaren Achsschenkeln montiert sind, welche über entsprechende Kraftübertragungsmechanismen angetrieben werden, wobei jeder Kraftübertragungsmechanismus in einem entsprechenden steifen Gehäuse montiert ist, das bei Gebrauch die Hauptstütze für das entsprechende Rad bildet, wobei das Fahrzeug für jede seiner Seiten ein entsprechendes Radfach aufweist, in das das genannte angetriebene Rad einziehbar ist, wobei an dem Gehäuse eine angelenkte Einziehvorrichtung vorgesehen ist, um das Gehäuse zwischen einer Stauposition in dem Fach und einer Absenkposition zur Verwendung auf der Straße zu bewegen, welches dadurch gekennzeichnet ist, daß
  • i) das Fahrzeug die Form eines Bootes mit einem tiefen V-Querschnitt unterhalb der Wasserlinie aufweist, wobei die Radfächer innerhalb des Rumpfes angeordnet und an diesem befestigt sind;
  • ii) die angetriebenen Räder von entsprechenden Antriebswellen über den entsprechenden genannten Kraftübertragungsmechanismus angetrieben werden;
  • iii) jedes genannte Gehäuse in einem Nachlaufwinkel zur Vertikalen angeordnet ist, wenn sich das Rad in der Absenkposition befindet;
  • iv) jedes genannte Gehäuse schwenkbar in der Struktur eines entsprechenden Radfaches montiert ist und zum Verstauen in das genannte Radfach geschwenkt wird.
  • Die Kraftübertragungseinrichtung kann zum Beispiel eine Kette und Kettenräder oder eine Anordnung von Kegelzahnrädern und Wellen aufweisen. Das Gehäuse enthält vorzugsweise eine Schmierung.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung näher erläutert. In dieser zeigen:
  • Figur 1: eine seitlich Ansicht eines erfindungsgemäßen Amphibienfahrzeuges;
  • Figur 2: eine schematische Aufsicht auf das in Figur 1 gezeigte Amphibienfahrzeug, in welcher alternative Anbringungsorte für den Motor wiedergegeben sind;
  • Figur 3: eine schematische seitliche Ansicht eines zur Bewegung im Wasser eingefahrenen Hinterrades des Amphibienfahrzeuges, gesehen von der Fahrzeuginnenseite her;
  • Figur 4: eine perspektivische Ansicht des Radfaches von Figur 3;
  • Figur 5: eine schematische Ansicht des in Figur 3 gezeigten Hinterrades, welches zur Fahrt auf dem Land absenkt ist;
  • Figuren 6a, 6b und 6d: eine auseinander gezogene Darstellung des Kraftübertragungsarmes von Figur 3;
  • Figur 6c: eine alternative Anordnung, die anstelle der Anordnung nach Figur 6b verwendbar ist;
  • Figur 7: eine schematische Frontansicht, in welcher der tiefe V-förmige Querschnitt des Bootskörpers unterhalb der Wasserlinie wiedergegeben ist und ein Ausführungsbeispiel für eine Einrichtung zum Einziehen der Vorderradanordnung wiedergegeben ist; und
  • Figuren 8a, 8b, 8c und 8d: schematische Teilansichten einer zweiten Radeinzieheinrichtung für die Vorderräder.
  • In der Zeichnung ist ein Amphibienfahrzeug wiedergegeben, welches die Form eines Schnellbootes mit einem Bootskörper hat, welcher einen tiefgezogenen V-förmigen Querschnitt hat. Das Boot ist so umgerüstet, daß es zugleich ein auf dem Land auf Rädern bewegliches Fahrzeug bildet. Abgesehen von dem zusätzlich zu bewegenden Zusatzgewicht ist das Verhalten des Bootes im Wasser im wesentlichen unverändert. Das Bootsprofil ist unverändert und auch der Strömungswiderstand ist nicht nennenswert erhöht.
  • Im Wasser wird das Boot entweder durch einen Innenbordmotor angetrieben, der normalerweise an einer im Heckbereich liegenden Stelle angeordnet ist (wie bei Y in Figur 2 gezeigt). Stattdessen kann das Boot durch einen nicht dargestellten Außenbordmotor angetrieben werden. Wird ein Innenbordmotor verwendet, so kann dieser auch dazu dienen, die Räder anzutreiben, wenn das Fahrzeug auf dem Land verwendet wird. Werden ein oder mehrere Außenbordmotoren auf dem Boot verwendet, so wird ein zweiter Motor zum Antreiben der Räder vorgesehen, wie er zum Beispiel bei X angedeutet ist. Bei beiden Alternativen werden die Räder des Bootes ähnlich wie bei einem Kraftfahrzeug über ein Getriebe G, eine Welle S, eine Differential 14 und Wellen 15 angetrieben. Ferner sind innenliegende Bremsen 10 vorgesehen.
  • Zu dem auf dem Boot vorgesehenen Rädern gehört ein Paar steuerbarer Vorderräder 11, wobei die Konstruktion so getroffen ist, daß diese ein Drittel des Gewichtes des Bootes tragen. Die beiden Vorderräder 11 sind jeweils auf einer der beiden Seiten eines Kieles 12 im Bug des Fahrzeuges vorgesehen. Das Boot hat ferner zwei antreibbare Hinterräder 13, wobei diese so angeordnet sind, daß sie zwei Drittel des Gewichtes des Bootes tragen. Die Hinterräder 13 sind auf gegenüberliegenden Seiten des Bootes im Inneren der Kontur des Bootskörpers vorgesehen. Dadurch, daß man ein Paar von Vorderrädern verwendet, verbleibt dem Kiel eine unverminderte mechanische Festigkeit, und das Vorsehen von Rädern beeinträchtigt somit nicht die mechanische Festigkeit der tragenden Bootsstruktur.
  • Bei dem vorliegenden Ausführungsbeispiel liegt das Differential 14 zwischen den Hinterrädern 13 und arbeitet so, daß es eine Kraftübertragung von einem der Motoren X, Y über die entsprechende angetriebene Welle S1 bzw. S2 auf die Antriebswellen 15 überträgt. Die Antriebswellen 15 treiben jeweils eines der Hinterräder indirekt über eine entsprechende Kraftübertragungseinrichtung an, die später unter Bezugnahme auf Figur 6 genauer beschrieben wird.
  • Jedes der Hinterräder 13 ist in einem Radfach 16 untergebracht, welches ein Abteil bildet, das an der Innenseite des Bootskörpers angebracht ist. Das Anbringen des Radfaches am Bootskörper erfolgt absolut wasserdicht, so daß in das Radfach eintretendes Wasser nicht in das Boot gelangt. Das Radfach wird durch (nicht dargestellte) Schiebetüren verschlossen, welche nicht wasserdicht zu sein brauchen. Die Oberseite des Radfaches liegt deutlich überhalb der Wasserlinie, und etwa durch die Türen leckendes Wasser bleibt somit in dem Radfach, und zwar auf einem Pegel, der gleich dem außerhalb des Bootskörpers angefundenen Wasserpegel ist oder unter diesem liegt.
  • Das Radfach ist durch einen metallischen Rahmen verstärkt, falls notwendig. Dieser Rahmen weist Verstärkungsrippen auf, die durch Metallstangen und Rohre gebildet sind, darunter ein T-Profilträger 19 und ein Winkeleisen 21, die beide in Längsrichtung auf der geneigten Oberseite des Radfaches 16 nach oben laufen. Das Winkeleisen 21 umfaßt ferner einen Verstärkungsflansch 22. Ein Träger 30 ist mit dem Verstärkungsflansch 22 durch Bolzen verbunden. Er dient dazu, ein nachstehend noch zu beschreibendes Gehäuse eines Übertragungsarmes 27 zu tragen. Der Flansch 22 ist mit einer Öffnung versehen, durch welche die Welle 15 in das Radfach geführt ist.
  • Sind die Räder zum Fahren auf Land abgesenkt, so führt das Gewicht des Bootes zu lokalen Belastungen an den Berührpunkten zwischen den Radträgern und dem Radfach 16. Diese Belastungen werden auf die gesamte Breite des Bootes durch die Rippen 19, 21 und zwei aus Eisen speziell hergestellte Querträger 24, 25 verteilt. Die Querträger werden quer über der Oberseite des Radfaches 16 durch Metallplatten 26 gehalten, die mit dem Bootskörper 18 fest verbunden sind. Die Querträger 24, 25 sind auch fest mit (nicht dargestellten) Beschlagteilen verbunden, die beim Boden des Bootes liegen.
  • Von der Antriebswelle 15 wird die Kraft jeweils über eine Kraftübertragungseinrichtung auf eine angetriebene Hinterrad-Stummelwelle übertragen. Diese Kraftübertragungseinrichtung ist in einem starren Gehäuse oder Übertragungsarm 27 untergebracht. Das Gehäuse 27 bildet zugleich einen Schwenkarm und eine Hauptrageinrichtung für das Rad 13. Die Kraftübertragungseinrichtung kann eine beliebige geeignete Einrichtung sein, welche die Drehung der Welle 15 auf die Radstummelwelle übertragen kann. Zwei Ausführungsbeispiele werden wiedergegeben. Figur 6b zeigt Kettenräder 28, die auf die Welle 15 aufgesetzt sind, und Kettenräder 29, die auf die Radstummelwelle aufgesetzt sind. Die Kettenräder 29 werden von den Kettenrädern 28 über eine einzige oder mehrfache Ketten 31 angetrieben. Figur 6c zeigt eine wahlweise verwendbare Kraftübertragungseinrichtung mit einer Übertragungswelle 33 sowie Paaren von Kegelzahnrädern bei der Welle 15 bzw. der Radstummelwelle.
  • Das Gehäuse der Kraftübertragungsarme bildet jeweils ein wasserdichtes Gehäuse für die jeweilige Kraftübertragungseinrichtung. Zu ihm gehört ein gestreckter Kasten 27a mit zylindrischen Endabschnitten, sowie ein Deckel 27b, der durch durch Öffnungen 35 hindurchgeführte Bolzen lösbar mit dem Kasten 27a verbunden ist. Der Kasten 27a hat bei 36 eine Öffnung für die Welle 15 und bei 37 eine Öffnung für die Radstummelwelle. Der Deckel 27b hat eine einzige Öffnung 38, die der Öffnung 36 gegenüberliegt und die Welle 15 aufnimmt. Das Gehäuse des Übertragungsarmes 27 ist wasserdicht verschlossen und enthält ein Schmiermittelvolumen, welches zugleich dazu dient, eine Korrosion der Kraftübertragungseinrichtung zu verhindern.
  • Der Übertragungsarm 27 dient zugleich als Tragstruktur und Schwenkarm für das Rad 13 und ist an seinen beiden Enden mit dem geneigten Dach des Radfaches 16 bzw. dem Rad 13 verschwenkbar verbunden. Die Befestigung am Radfach umfaßt einen Träger 30, der fest an der Innenseite des Daches des Radfaches angebracht ist und durch Bolzen mit dem T-Profilträger und dem (nicht dargestellten) Träger verbunden ist, der durch Bolzen mit dem Winkeleisen 22 verbunden ist. Die Schwenkbewegung wird durch einen Hydraulikzylinder 39 erzeugt, der fernbedienbar ist und an einem Ende an einem Schwenklager 40 befestigt ist, das durch Bolzen mit dem T-Profilträger 19 verbunden ist, und am anderen Ende mit einem geeigneten Schwenklager verbunden ist, das auf dem Übertragungsarm 27 vorgesehen ist. Wird der Hydraulikzylinder ausgefahren, so werden die Räder 13 abgesenkt und das Gewicht des Bootes wird über den Hydraulikzylinder und den Übertragungsarm 27 getragen. Wird der Hydraulikzylinder 39 eingefahren, so werden die Räder 13 in das Radfach 16 hochgezogen, bis der Übertragungsarm 27 eine im wesentlichen horizontale Lage erreicht hat. Der Kraftübertragungsarm 27 ist für den normalen Einsatz dicht verschlossen, kann jedoch für Reparaturen und zur Wartung geöffnet werden.
  • Die Vorderräder 11 sind auf Achsstummeln 41a angeordnet, die auf einem gabelförmigen Radträger 41 angebracht sind. Das obere Ende des Radträgers 41 hat die Form eines quadratischen Querschnitt aufweisenden Kragens 42. Der Kragen 42 ist verschiebbar auf einer quadratischen Querschnitt aufweisenden zentralen Säule 43 angeordnet. Das obere und untere Ende der Säule 43 ist bei 44 bzw. 45 verschwenkbar mit der tragenden Bootsstruktur verbunden. Die Säule 43 lädt sich durch einen Lenkarm 46 verschwenken, um das Amphibienfahrzeug auf Land zu steuern. Ein Bewegen des Lenkarmes 46 führt zu einem Drehen des Kragens 42 und damit zu einem Einschlagen der Räder 11. Befinden sich die Räder in der abgesenkten Stellung, so können sie durch Sicherheits-Verriegelungen in ihrer Stellung gehalten sein. Das Anheben und Absenken der Räder erfolgt durch einen (nicht gezeigten) Hydraulikzylinder, der zwischen zwei Trägern arbeitet, von denen der eine auf der Säule und der andere auf dem Kragen angebracht ist. Die Säule, der Kragen und Hydraulikzylinder bilden die Bauelemente einer Einzieheinrichtung für die Räder. In der angehobenen Stellung sind die Räder in einem wasserdichten Anteil 50 im Bug des Bootes untergebracht. Wie bei den Hinterrädern brauchen die das Anteil verschließenden Türen nicht wasserdicht eingepaßt zu sein. Ist das Anteil geschlossen, so geben zwei Türen 47, die bei 48 angelenkt sind, das richtige Profil des Bootes vor. Die beiden Türen 47 schließen sich gegen den Boden 49 des Bootes. Der tatsächliche Teil des Bodens des Bootes, der ausgeschnitten werden muß, um die Türen 47 zu bilden, ist verhältnimäßig groß, da man ausreichenden Raum für den Radträger 41 und die Räder bereitstellen muß, damit sich die Räder in der abgesenkten Stellung drehen können, ohne daß sie mit der Bootsstruktur zusammenstoßen oder in ihrer Beweglichkeit durch letztere behindert werden.
  • Das Anordnen des Lenkarmes oberhalb der Wasserlinie des Bootes erlaubt eine einfachere Mechanik. Aufgrund der Anordnung mit einem verschiebbaren Kragen können darüber hinaus die Räder in beliebiger Stellung des Krages auf der Säule gut gesteuert werden.
  • Bei einigen Booten kann nicht ausreichend Raum zur Verfügung stehen, um ein großes Vorderradabteil vorzusehen, in welchem ein gabelförmiger Radträger 41 im wesentlichen vertikal ausgerichtet verstaut werden kann. Figur 8 zeigt eine alternative Anordnung, mit welcher das Verstauen bei kleinerer Tiefe zwischen Deck und Kiel bewerkstelligt werden kann. Jede Zeichnung zeigt nur einen Teil der Anordnung, und zum Verständnis des ganzen ist es zuweilen notwendig, zusätzlich auf Figur 7 Bezug zu nehmen.
  • Figur 8a ist eine Frontansicht des unteren Teiles der Vorrichtung, in welcher der gabelförmige Radträger 41 und eines der Vorräder 11 wiedergegeben ist. Der gabelförmige Radträger 41 ist bei 51 verschwenkbar mit dem Kragen 42 verbunden. Die Gabelabschnitte sind durch eine Stange 52 miteinander verbunden. Zwei Stangen 53 sind jeweils mit ihrem einen Ende an einem der einander gegenüberliegenden Enden der Stange 52 angebracht, ihre zweiten Enden 50 sind verschwenkbar mit einander gebenüberliegenden Seiten der zentralen Säule 43 verbunden. Eine auf dem Kragen 42 vorgesehene Schulter 54 bildet einen unteren Befestigungspunkt für den nun bei 55 gezeigten Hydraulikzylinder. Auch die Schwenkverbindung der zentralen Säule 43 mit dem Kiel 12 ist wiedergegeben. Figur 8b ist eine seitliche Ansicht von Figur 8a und zeigt den zentralen Bereich der Mechanik, wobei die Räder in der abgesenkten Stellung wiedergegeben sind. Es sei darauf hingewiesen, daß der Hydraulikzylinder 55 den Kragen 42 so lange nach oben zieht, bis dieser an der Schwenkbefestigung 50 anschlägt. Dann arbeiten die Stangen als Hebelmechanismus und heben die Räder an, bis die Gabelzinken des Radträgers 41 in im wesentlichen horizontaler Richtung längs der Linie des Bootes liegen.
  • Figur 8c zeigt die Verbindung der zentralen Säule 43 am oberen Säulenende. Diesselben Teile und Füllstücke für die Schwenkverbindung und Höheneinstellung können auch bei der unteren Schwenkbefestigung 45 vorgesehen sind. Zu der Verbindung gehört eine Untereinheit, die durch einen Befestigungsblock 56, ein Axiallager 57 und eine Mutter 61 gebildet ist. Der obere Laufring des Axiallagers 57 hat ein Schwenklagerauge 58 zur Anbringung am Deck. Der untere Laufring des Axiallagers 57 wird durch einen mit Gewinde versehenen Bolzen abschnitt 59 gehalten. Der Bolzen 59 wird durch die Mitte des Befestigungsblockes 56 geschraubt, und eine Schraube wird in die Mutter 61 eingeschraubt. Diese Untereinheit wird dann auf das obere Ende der Säule 43 aufgesetzt, mit welcher es durch Bolzen verbunden wird, die sich durch Löcher 63 im Befestigungsblock und 64 in der Säule hindurch erstrecken. Die Länge der Säule 43 wird gemäß dem Abstand zwischen dem Deck (oder einem belastungsfähigen Befestigungsteil der Bootsstruktur) und dem Kiel des jeweils betrachteten Bootes ausgewählt, und eine Feineinstellung zu den Beschlagteilen erfolgt unter Verwendung von nicht dargestellten Unterlagsscheiben.
  • In jedem Falle wird der Hydraulikzylinder mit einer Hydraulikpumpe verbunden, die durch den Motor X oder Y angetrieben wird oder stattdessen auch durch einen auf dem Fahrzeug vorgesehenen Elektromotor angetrieben werden kann. Normalerweise wird an von einem Amphibienfahrzeug nicht erwarten, daß es auf Land schneller als 25 Meilen pro Stunde fährt. Unter diesen Bedingungen können Niederdruck-Ballonreifen verwendet werden, so daß eine gesonderte gefederte Radaufhängung entfallen kann. Wird eine größere Geschwindigkeit zu Land gefordert, müssen Hochdruck-Straßenreifen verwendet werden, und in diesem Falle muß dann möglicherweise eine Federung oder eine andere Radaufhängung erfolgen. Das Übersetzungsverhältnis in dem die Kettenübertragung enthaltenden Übertragungsarm 27 und dem Getriebe G kann beliebige gewünschte Werte haben.

Claims (10)

1. Amphibienfahrzeug mit Rädern (11, 13) zum Tragen des Fahrzeuges auf dem Land, von denen wenigstens ein Paar von einem Motor auf dem Fahrzeug antreibbar ist, wobei das Fahrzeug eine Vorrichtung zum Einziehen der genannten angetriebenen Räder in Staufächer aufweist, wobei die angetriebenen Räder auf entsprechenden drehbaren Achsschenkeln montiert sind, welche über entsprechende Kraftübertragungsmechanismen in einem entsprechenden steifen Gehäuse (27) montiert ist, das bei Gebrauch die Hauptstütze für das entsprechende Rad bildet, wobei das Fahrzeug für jede seiner Seiten ein entsprechendes Radfach aufweist, in das das genannte angetriebene Rad einziehbar ist, wobei an dem Gehäuse eine angelenkte Einziehvorrichtung vorgesehen ist, um das Gehäuse zwischen einer Stauposition in dem Fach und einer Absenkposition zu Verwendung auf einer Straße zu bewegen, dadurch gekennzeichnet, daß
i) das Fahrzeug die Form eines Bootes mit einem tiefen V-Querschnitt unterhalb der Wasserlinie aufweist, wobei die Radfächer innerhalb des Rumpfes angeordnet und an diesem befestigt sind;
ii) die angetriebenen Räder von entsprechenden Antriebswellen (15) über den entsprechenden genannten Kraftübertragungsmechanismus (28, 31; 33, 34) angetrieben werden;
iii) jedes genannte Gehäuse (27) in einem Nachlaufwinkel zur Vertikalen angeordnet ist, wenn sich das Rad (13) in der Absenkposition befindet;
iv) jedes genannte Gehäuse (27) schwenkbar in der Struktur eines entsprechenden Radfaches (16) montiert ist und zum Verstauen in das genannte Radfach (16) geschwenkt werden kann.
2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die genannte Vorrichtung (39) zum Hin- und Herbewegen des Gehäuses (27) zwischen der genannten Stauposition und einer Absenkposition schwenkbar an der Struktur des entsprechenden Radfaches (16) und an dem entsprechenden Gehäuse (27) montiert ist.
3. Fahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß sich der Angelpunkt (30) zwischen jeder der genannten Vorrichtungen (39) und dem entsprechenden Radfach (16) am Dach des genannten Faches (16) befindet.
4. Fahrzeug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Dach jedes Radfaches (16) wenigstens teilweise zur Horizontalen geneigt ist.
5. Fahrzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß das Dach jedes Radfaches (16) durch einen entsprechenden Verstärkungsrahmen (19, 21) verstärkt ist.
6. Fahrzeug nach Anspruch 1 oder 2 mit einer zwischen den Radfächern (16) verlaufenden Querverstärkung (25).
7. Fahrzeug nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Räder Hinterräder sind und wobei das Fahrzeug eine für eine Schwenkbewegung um lediglich eine Achse befestigte Säule (43) aufweist, wobei ein Vorderrad (11) an der Säule (43) und ein Lenkarm (46) zum Drehen der Säule (43) an dieser montiert ist, wobei durch Drehen des Lenkarmes (46) der Winkel des Vorderrades (11) geändert wird, wobei das Fahrzeug ein Staufach (40) aufweist, in das das Vorderrad (11) einziehbar ist, sowie einen Einziehmechanismus zum Hin- und Herbewegen des Vorderrades zwischen einer Absenkposition, in der es auf dem Land verwendet werden kann, und einer Stauposition in dem Fach (40).
8. Fahrzeug nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Staufach (40) für das Vorderrad (11) mit einer schließbaren Türvorrichtung (47) versehen ist, die nach der gewünschten Form des Rumpfes ausgebildet ist.
9. Fahrzeug nach Anspruch 7 oder 8 mit zwei Vorderrädern (11), die jeweils auf einer Seite der Längsmittellinie (12) des Bootes angeordnet sind.
10. Fahrzeug nach einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Einziehmechnismus für das Vorderrad einen Kragen (42) aufweist, der an der Säule (43) entlang verschoben werden kann und gleichzeitig drehbar um diese befestigt ist, wobei das Rad (11) an dem Kragen (42) angebracht ist.
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