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Die Erfindung betrifft einen weiter entwickelten Transportbehälter mit einem Kasten,
welcher durch einen Deckel geschlossen ist, der in einem einzigen Stück aus Kunststoffmaterial
ausgeführt ist, und mit zwei Teilen, welche durch einen Rand aus einem Material geringerer Dicke
verbunden sind, unter Bildung eines Scharniers für die Schwenkbarkeit des Deckels, der an einer
Randleiste des Kastens durch einen seiner Teile befestigt ist.
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Man kennt heute wohl gemerkt zahlreiche Behälter, insbesondere aus Kunststoffmaterial,
mit einem Kasten, der mit einem angelenkten Deckel ausgestattet ist. Unter diesen Behältern
haben die, bei denen Kasten und Deckel aus einem Stück geformt sind und die einen feinen Rand
aus Material geringer Dicke aufweisen, weicher das integrierte Scharnier bildet, indem der Deckel
mit dem Kasten verbunden wird, reichlich ihre Nützlichkeit und ihre Herstellungsqualität bewiesen.
In der Praxis aber, wo es sich ausschließlich um Kästen geringer Ausmaße handelt, steigt die
technische Komplexität der Herstellung mit der Größe dieser Kasten und verringert so ihren
wirtschaftlichen Nutzen.
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Wenn für die größten Behälter (Lagerbehälter für Automobilteile, Behälter für
Montageketten...), ein Deckel notwendig ist, ist dieser entweder angelenkt an dem Kasten mit Zuordnung
eines angebauten Scharniers angebracht oder von dem Kasten völlig unabhängig.
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Obwohl die Deckel "mit integriertem Scharnier" wie schon erwähnt, ihren Nutzen bewiesen
haben, hat die Erfindung trotzdem zum Ziel, auf einem Kasten mit relativ großen Ausmaßen einen
solchen Deckel anzupassen, wobei die Benutzung von Formen oder allgemeiner
Herstellungseinheiten vermieden wird, die für die Herstellung eines Kastens mit integriertem Deckel in einem
einzigen Stück vorgesehen sind.
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Ein solcher Behälter wird insbesondere in dem Patent US 4,428,497 beschrieben. Aber
im vorliegenden Fall ist der Deckel an dem Kasten "darüber" befestigt; d.h. daß der Teil des
Deckels, durch welchen letzterer an dem Rand des Kastens befestigt werden kann, mit der Fläche
des Randes, gegen welche sich der bewegliche Teil des Deckels anlegt, in seiner Schließposition
des Kastens in Eingriff kommt.
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Man versteht, daß bei einer solchen Anordnung eine Möglichkeit der Beschädigung des
Behälters durch Herausziehen des Deckels hinsichtlich seiner Befestigung am Kasten besteht.
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Im Rahmen der Erfindung ist ein solches Risiko also nicht annehmbar.
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Auch hat man sich im vorliegenden Fall wegen annehmbarer Herstellungskosten darum
bemüht, einen Behälter herzustellen, dessen Deckel schwer vom Kasten herauszuziehen ist,
wobei er zugleich trotz allem ein "integriertes Scharnier" besitzt.
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Besonders für diesen Zweck schlägt die Erfindung einen Transportbehälter vor, der
dadurch gekennzeichnet ist, daß der Teil des Deckels, durch welchen letzterer am Kasten
befestigt ist, mit der Randleiste über diejenige Fläche des letzteren verbunden ist, die derjenigen
gegenüberliegt, gegen welche sich der Deckel in seiner Schließposition des Kastens ansetzt; eine
solche Befestigung des Deckels durch Kippen seines Befestigungsteiles begünstigt sehr deutlich
seine nicht herausziehbare Eigenschaft.
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Außerdem ist der Behälter nach der Erfindung vorzugsweise derart ausgebildet, daß, wenn
der Deckel an dem Kasten befestigt ist, sein Schwenkscharnier in unmittelbarer Nachbarschaft
des freien Randes der Randleiste des Kastens auf der Seite derjenigen Fläche dieser Randleiste
angeordnet ist, gegen welche sich der Deckel in seiner Schließposition des Kastens ansetzt.
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So kann man die Vorteile, die mit der Benutzung eines Deckels mit integriertem Scharnier
verbunden sind, einem Kasten mit großen Abmessungen zuordnen, wobei der in Frage stehende
Deckel praktisch nicht herausziehbar ist.
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Ein Problem, das sich auch ziemlich regelmäßig bei den zahlreichen Kasten stellt, ist das
der Verriegelung des Deckels, wenn sich dieser einmal in Schließposition auf dem Kasten
befindet.
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Um seine wirksame Verriegelung zu sichern, schlägt die Erfindung auch in gleicher Weise
vor, den beweglichen Teil des Deckels auf mindestens zwei seiner Seitenränder mit Zungen
auszustatten, die mit Nocken versehen sind, welche geeignet sind, örtlich unter der Randleiste
des Kastens in Verriegelungseingriff zu gelangen.
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Im folgenden wird eine genauere Beschreibung der Erfindung unter Bezugnahme auf die
beigefügten Zeichnungen, die nur als Beispiel dienen, gegeben und in welchen
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- Figur 1 eine perspektivische Ansicht eines Kastens ist, der mit einem Deckel mit
integriertem Scharnier ausgestattet ist, welcher schwenkbar auf dem Kasten gemäß der Erfindung
angelenkt ist,
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- Figur 2 eine Schnittansicht nach den Pfeilen II-II des Behälters der Figur 1 ist,
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- Figur 3 eine Schnittansicht nach der Linie III-III der Figur 1 ist, wobei einer der
Verriegelungsnocken des Deckels gezeigt wird, wenn er sich in seiner Eingriffslage unter dem
Rand des Kastens befindet,
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- Figur 4 ebenfalls eine Schnittansicht einer anderen Ausführungsform der
Vorsprungsköpfe für die Befestigung des Deckels ist, und
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- die Figuren 5, 6 und 7 nach einer Sicht mit örtlichem Schnitt die Art des Verfahrens
zeigen, um die Befestigungsmittel des Deckels quer durch den Rand der einen der Seiten des
Kastens einzurasten.
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Wenn man sich zuallererst auf die Figur 1 bezieht, sieht man einen Transportbehälter 1
nach der Erfindung dargestellt, der aus Kunststoffmaterial ausgeführt ist und einen Kasten 2 und
einen Deckel 3 aufweist, der angelenkt auf einer der Seiten des Kastens angebracht ist, wobei
dieser Deckel aus einem Material wie Polypropylen geformt sein kann.
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In dem dargestellten Beispiel weist der Kasten 2, der einen rechtwinkligen Querschnitt hat,
aber auch jeden anderen polygonalen Querschnitt haben könnte, einen horizontal angenommenen
Boden auf, der in Figur 2 mit 4 bezeichnet ist, von welchem sich vier vertikale seitliche Wände
(5, 6, 7 und 8) erheben, zwei und zwei aneinandergrenzend, die an ihrem freien Ende durch einen
Umfangsrand 9 begrenzt sind, der im vorliegenden Fall nach außerhalb des Kastens vorspringt.
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Auf der Außenseite seiner Seitenwände ist der Kasten durch horizontale
Versteifungsrippen 10,11 und vertikale 12,14 verstärkt, die in geeigneter Weise in Funktion der vorgesehenen
Benutzung des Behälters angeordnet sind.
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Wie man deutlicher durch den Vergleich der Figuren 1 und 2 sieht, ist der Deckel 3 vom
Typ mit integriertem Formungsscharnier, wobei der Scharniereffekt benutzt wird, der durch die
Gestaltung einer Linie oder eines schmalen Randes 16 von geringer Dicke erhalten wird, unter
Bildung einer Materialbrücke zwischen einem ersten beweglichen Teil 13 des Deckels (von
solchen Ausmaßen, daß er die Öffnung 15 des Kastens bedecken könnte) und einem zweiten Teil
23 (von der verminderten Breite I&sub1; in Bezug auf diese des ersten Teils), wobei dieser zweite Teil
des Deckels die Aufgabe hat, die Befestigung des Deckels auf dem Kasten zu sichern, wie man
später genauer sehen wird.
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Für eine gute Anlenkung weisen der erste Teil 13 und der zweite Teil 23 des Deckels
geschliffene Wände auf, die mit 17 bzw. 18 in den Figuren 6 und 7 bezeichnet sind und die bei
dem Scharnier 16 in Anschluß kommen.
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Ist der Deckel einmal auf dem Kasten längs eines seiner Seitenränder befestigt, erstreckt
sich das Scharnier 16 wohl verstanden also parallel zum betrachteten Rand des Kastens.
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Für seine Befestigung auf dem Kasten kann der Deckel wie in dem in den Zeichnungen
dargestellten Ausführungsbeispiel mit einer Reihe von Vorsprüngen oder Zapfen 19 versehen sein,
die auf ihrem zweiten Teil 23 derart gebildet sind, daß sie in die Öffnungen 20 (Figur 5) eindringen
können, welche quer durch den Rand 9 des Kastens längs der Seite, die den Deckel aufnehmen
muß angebracht sind. Um das Halten der Vorsprünge zu begünstigen, wenn diese einmal in
Eingriff gekommen sind, enden die Vorsprünge 19 vorzugsweise in einem Kopf 21, der in Form
einer stumpfen Pyramide mit seitlichen Wänden 22 erweitert ist, die unter Annäherung zum freien
Ende des Kopfes gehen, und die Querabmessung der Basis, oder die maximale Breite I&sub2; jedes
Kopfes ist also größer als die entsprechende Querabmessung oder Breite I&sub3; der Öffnungen des
Kastens (Figur 5). Wenn das Eingreifen der Vorsprünge 19 mit Kraft durch die "untere" Seite 9a
des Randes 9 erfolgt, die der "oberen" 9b gegenüberliegt, gegen welche der bewegliche Teil 13
des Deckels zum Ruhen kommt, versteht man, daß, wenn die Vorsprünge einmal in Eingriff
gekommen sind, sie also praktisch nicht mehr abnehmbar sind, ohne sie zu beschädigen oder
ohne den Kasten zu zerstören.
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Wenn das erlaubte Zurücknehmen des Deckels aus dem einen oder dem anderen Grund
angestrebt werden muß ist es also gegebenenfalls vorzuziehen, wie man in der Figur 4 gezeigt
hat, Vorsprünge 19' mit geschlitztem Kopf 21' vorzusehen, mit einer Rippe 31', die nach einer
Richtung im wesentlichen parallel zur Achse des Scharniers 16 gerichtet ist. Es würde also
genügen, sowohl für die Montage als auch für die Demontage der Vorsprünge, mit der Elastizität
der beiden Flügel der Köpfe zu rechnen.
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Beim Studium der Figuren 2 und 6 oder 7 sieht man ebenfalls, daß wenn die Vorsprünge
19 (oder 19') einmal in ihren Aufnahmeöffnungen 20 in Eingriff gekommen sind, das
Gelenkscharnier 16 des Deckels in unmittelbarer Nähe des freien Randes 9c des Randes liegt, auf der
Seite der "oberen" Fläche 9b und in einem Abstand , der gleich oder sehr leicht höher ist als die
allgemeine Dicke des Deckels (siehe Figuren 5 und 6).
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Man bemerkt außerdem, daß in dieser Stellung der Kopf 21 (21') der Vorsprünge aus den
Öffnungen 20 vorspringt.
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Um dem beweglichen Teil 13 des Deckels zu erlauben, auf dem Rand des Kastens
umgelegt zu werden, wodurch also das Schließen des letzteren sichergestellt wird, sind auch
Öffnungen 25 quer durch den beweglichen Teil 13 des Deckels angebracht, entsprechend dem
Kopf der vorgenannten Vorsprünge, derart, daß diese letzteren frei in die in Frage stehenden
Öffnungen 25 eindringen können, bei umgelegter Stellung des Deckels auf dem Kasten.
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Damit der Deckel in dieser Stellung auf dem Kasten verriegelt werden kann, wobei so eine
Schließsicherheit sichergestellt wird, ist letzterer außerdem mit elastisch verformbaren Zungen 26
versehen, welche mit Zapfen 27 ausgestattet und geeignet sind, örtlich unter der Randleiste 9 des
Kastens in Verriegelungseingriff zu gelangen (Seite 9a; Figur 3).
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In der dargestellten Ausführungsform springen die Zungen 26, z.B. zwei an der Zahl, im
wesentlichen senkrecht zur allgemeinen Ebene des beweglichen Teils des Deckels an jedem
seiner Seitenränder hervor. Aus Sorge um die Wirksamkeit und wie in Figur 1 gezeigt, bildet man
diese Zungen vorzugsweise in der Nachbarschaft des Randes "Vorderteil" des Deckels gegenüber
dem "Hinterteil" aus, wo die Anlenkung erfolgt (siehe Figur 1).
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Man bemerkt daß für den Deckel, der gezeigt wird, es ein ergänzendes Merkmal der
Erfindung war, außerdem seine verschiedenen Mittel so wie der Befestigung als auch der
Verriegelung derart anzupassen, daß sie in den Platzbedarf außerhalb des Kastens einbezogen
werden können.
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Hierfür hat man insbesondere seitlich die Aussparungen 28 in dem oberen Rand 9 des
Kastens angebracht.
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Wie man deutlich durch die vergleichende Studie der Figuren 1 und 3 erkennt (wobei der
Deckel in der Figur 3 in geschlossener Stellung gezeigt ist, auf den Rand des Kastens umgelegt),
ist die Tiefe e&sub1; dieser Aussparungen 28 im wesentlichen gleich, ja sogar leicht höher, als die
Dicke e&sub2; der Zungen (außerhalb der Nocken 27).
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Wie man in der Figur 3 feststellen kann, wäre, wenn die Länge 1L der Zungen größer ist
als der Abstand dB, der den oberen Rand des Kastens und die horizontale nächste Rippe 10
trennt, eine andere Aussparung 29 ebenfalls vorzugsweise örtlich in dieser Rippe angebracht,
unterhalb jeder der Rippen 28, immer für die Aufnahme der Zungen ohne Überdicke, d.h. derart,
daß die letzteren in die Aussparungen eindringen, ohne seitlich überzuragen.
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Wenn man sich jetzt insbesondere für die Figuren 5 bis 7 interessiert, sieht man, daß
dieselbe Sorge um einen minimalen Platzbedarf dazu geführt hat, längs der Seite "hinten" des
Randes des Kastens, der den Deckel aufnimmt, eine lange Aussparung oder einen Ausschnitt
auszubilden, in der Figur 5 mit 30 bezeichnet, mit einer Tiefe e&sub3; im wesentlichen gleich, ja sogar
leicht größer als die entsprechende Dicke des zweiten Teiles 23 des Deckels, derart, daß dieser
in dem Vorsprung des Randes 9 aufgenommen werden kann (Figur 7).
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In bestimmten besonderen Anwendungen kann es gegebenenfalls nützlich sein, um für
den Kasten eine Verschlußsicherung zu gewährleisten, jedes nicht erlaubte Öffnen aufzudecken.
Man kann also vorsehen, quer durch den Rand "vorn" des ersten Teils 13 des Deckels und
gegenüber quer durch den Rand 9 des Kastens zwei Durchgänge oder Ösen 32 bzw. 33
anzubringen, die das Anbringen eines Versiegelungsmittels, wie z.B. eines verplombten Drahtes
34 (siehe Figuren 1 und 2) erlauben.
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Der Lösungsgedanke für die Herstellung des Behälters war, einerseits aus einem einzigen
Stück den Kasten 2 mit seinem Umfangsrand 9 zu formen und andererseits den Deckel 3 mit
seinem Schwenkgelenk 16.
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Um den Deckel an den Platz zu bringen, genügt es also, die Vorsprünge 19 (oder 19')
unter den Öffnungen 20 vorzusehen (Figur 5). Man kann so den Kopf 21 (respektive 21") der
Vorsprünge in die Öffnungen "klemmen" (oder mit Kraft in Eingriff bringen), wobei der Teil 23a des
Deckels, welcher mit dem Scharnier 16 verbunden ist, also an seiner Dicke in der Aussparung
30 des Kastens in Eingriff kommt (Figur 6).
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Der Deckel ist also einsatzbereit, wobei sich das Scharnier 16 im wesentlichen parallel
zum betrachteten Rand des Kastens erstreckt, leicht oberhalb desselben, wodurch so eine leichte
Handhabung des Deckels sowohl für das Öffnen (Figur 6) als auch für die Schließung (Figur 7)
erlaubt wird.