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Technisches Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Verpackungslaminat umfassend
eine Kernschicht aus Papier oder Karton mit durchgehenden Löchern, Öffnungen
oder Schlitzen, eine auf eine Außenseite der Kernschicht aufgebrachte
Schicht aus thermoplastischem Kunststoff, eine Aluminiumfolie, die
auf die andere, innere Seite der Kernschicht aufgebracht ist, sich über das
Laminat erstreckt und an die Kernschicht mittels einer Zwischenschicht
aus thermoplastischem Kunststoff gebunden ist, wobei sich die zwei
thermoplastischen Schichten über
das Laminat erstrecken und innerhalb der Lochbereiche aneinander
gesiegelt sind, um eine Membrane aus Aluminiumfolie und thermoplastischen
Kunststoffen zu bilden, und wobei eine oder mehr Schichten aus thermoplastischen
Materialien auf die andere, innere Seite der Aluminiumfolie aufgebracht
sind.
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Stand der Technik
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Einweg-
bzw. Wegwerfverpackungsbehälter für flüssige Nahrungsmittel
werden oft aus einem Verpackungsmaterial der oben genannten Art
hergestellt. Ein solcher weit verbreiteter Verpackungsbehälter wird
unter dem Warenzeichen Tetra Brik Aseptic® vertrieben
und hauptsächlich
für flüssige Nahrungsmittel
wie Milch, Fruchtsaft usw. verwendet. Das Verpackungsmaterial in
diesem bekannten Verpackungsbehälter
umfasst typischerweise eine Kernschicht aus Papier oder Pappe und äußere, flüssig keitsdichte
Schichten aus thermoplastischem Kunststoff. Um den Verpackungsbehälter lichtundurchlässig und
gasdicht, insbesondere sauerstoffgasdicht, zu machen, beispielsweise
zum sterilen Verpacken und zum Verpacken von Fruchtsäften, ist
das Material in diesen Verpackungsbehältern normalerweise mit wenigstens
einer zusätzlichen
Schicht, am häufigsten
einer Aluminiumfolie, ausgestattet, die zudem das Verpackungsmaterial
durch induktives Thermosiegeln thermosiegelbar macht, was ein schnelles und
effizientes Siegelungsverfahren zur Erlangung von mechanisch starken,
flüssigkeits-
und gasdichten Siegelungsverbindungsstellen oder -nähten während der
Herstellung von Behältern
darstellt.
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Verpackungsbehälter werden
im Allgemeinen mithilfe moderner Verpackungsmaschinen des Typs hergestellt,
die Verpackungen aus einer Bahn oder aus vorgefertigten Rohlingen
des Verpackungsmaterials formen, befüllen und siegeln. Beispielsweise
werden Verpackungsbehälter
aus einer Bahn dadurch hergestellt, dass die Bahn in einen Schlauch umgeformt
wird, indem beide Längskanten
der Bahn in einer überlappenden
Verbindungsstelle miteinander verbunden werden. Der Schlauch wird
mit dem vorgesehenen flüssigen
Nahrungsmittelprodukt befüllt
und in einzelne Verpackungen geteilt durch wiederholte Quersiegelungen
des Schlauchs, die einen Abstand zueinander haben, der unterhalb
des Niveaus des Inhalts des Schlauchs liegt. Die Verpackungen werden
vom Schlauch durch Einschnitte in die Quersiegelungen getrennt und
erhalten die gewünschte
geometrische Gestalt, normalerweise parallelepiped, durch Falten
entlang vorbereiteter Faltlinien im Verpackungsmaterial.
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In
einer der gleichzeitig anhängigen
Anmeldung der Anmelderin, der
EP-A-1342567 , ist ein Verpackungslaminat der
unter anderem selben Schichtgestaltung beschrieben, jedoch ohne
das Merkmal eines vorgestanzten Lochs in der Pappkartonkernschicht
und ohne die komplexe Problemstellung von Öffnungsfähigkeit gegenüber Haftung
und innerer mechanischer Stärke
der gesamten Membrane (auch einschließlich Aluminiumfolie) in dem
Loch zu beschreiben. Die Anmeldung wurde vor der vorliegenden Anmeldung
eingereicht, aber erst nach dem Einreichungstag der vorliegenden
Anmeldung veröffentlicht.
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Im
Stand der Technik haben derartige Verpackungslaminate üblicherweise
eine innerste, innen liegende thermoplastische Heißsiegelungsschicht, am
häufigsten
aus einem Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), die normalerweise
entsprechende Eigenschaften zum Heißsiegeln hat und als Feuchtigkeitsbarriere
gegenüber
den befüllten
flüssigen
Inhalten der Verpackung fungiert.
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Mit
innerster oder innen liegender Schicht ist eine Schicht gemeint,
die auf die Seite des Verpackungslaminats aufgebracht wird, die
dem Inneren eines Verpackungsbehälters,
der aus dem Laminat gebildet wird, zugewandt ist, und die mit den
abgefüllten
Inhalten eines befüllten
Verpackungsbehälters
in Kontakt kommt.
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Aus
Sicht des Verbrauchers ist es wünschenswert,
dass der Verpackungsbehälter
leicht zu handhaben und leicht zu öffnen ist, wenn es Zeit ist, die
Verpackung ihres Inhalts zu entleeren, und um dem gerecht zu werden,
ist der Verpackungsbehälter oft
mit einer Art Öffnungsvorrichtung
ausgestattet, mit deren Hilfe er einfach zu öffnen ist, ohne dass Scheren
oder andere Werkzeuge dazu benötigt
werden.
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Eine
häufig
vorkommende Öffnungsvorrichtung
in solchen Verpackungsbehältern
enthält
ein Loch, das in die Kernschicht der Verpackungswand gestanzt wurde,
wobei das Loch auf der Innenseite und Außenseite der Verpackungswand
durch die entsprechenden Außenschichten
der Verpackungswand bedeckt ist, die im Bereich des Öffnungsumrisses des
durchgehenden Lochs aneinander gesiegelt sind, wodurch eine Membrane
aus den Schichten gebildet wird, die nicht aus Pappkarton bestehen.
Ein Beispiel einer Öffnungsvorrichtung
aus dem Stand der Technik besitzt eine separate Aufreißlasche
oder einen Öffnungsstreifen,
der über
dem Loch aufgebracht ist, und der aufreißbar an die Außenschicht der
Verpackungswand entlang einer Siegelungsverbindung um die gesamte Öffnungskontur
des Lochs gesiegelt ist und gleichzeitig dauerhaft an die Außenschicht
im Bereich innerhalb der Öffnungskontur
des Lochs gesiegelt ist.
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In
hochentwickelten Öffnungsvorrichtungen ist
eine Öffnungsvorrichtung, üblicherweise
aus Formkunststoff, die eine Ausgießöffnung und einen Schraubverschluss
zum Wiederversiegeln aufweist, auf den Bereich von und um das Loch
aufgebracht, wobei die Öffnungsvorrichtung
dazu ausgelegt ist, die Membrane zu durchdringen oder die Membrane im
Lochbereich durch ein Hinunterdrücken
oder eine Schraubbewegung zu entfernen, oder alternativ, um die
Membrane durch eine Schraub- und/oder Hochziehbewegung der Öffnungsvorrichtung
zu entfernen. Bei letzterer Art von Öffnungsvorrichtung haftet das
Innere eines schraubbaren Teils der Öffnungsvorrichtung an der Membrane
so an, dass wenn diese nach oben von der Verpackungswand weggeschraubt
wird, die Membrane zusammen mit dem schraubbaren Teil angehoben
und von den Kanten des Lochs abgezogen wird und ein praktisch sauber geschnittenes
Loch zum Ausgießen
des befüllten
Inhalts aus der Verpackung hinterlässt.
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Insbesondere
kann letztere Art von Öffnungsvorrichtung ähnlich einem
Schraubdeckel einer Flasche funktionieren und ist oft erwünscht, da
sie verhindert, dass Reste der Membrane nach unten durch das Loch
in die Verpackung und das abgefüllte Produkt
geschoben werden.
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Eine
Voraussetzung dafür,
dass eine solche Öffnungsvorrichtung
effizient und zweckgemäß arbeitet
ist, dass eine geeignete Haftung zwischen den unterschiedlichen
Schichten der Membrane besteht, so dass sie nicht enthaftet bzw.
delaminiert, wenn Schraub- und/oder Hochziehkräfte oder wenn Kräfte des
Schraubens und/oder des Hinunterdrückens während des Öffnungsvorgangs auf sie aufgebracht werden.
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Es
ist im Allgemeinen schwierig, eine solche adäquate Haftung innerhalb der
Bereiche der Löcher zu
erzielen und zwar aufgrund des Unterschieds in der Gesamtlaminatdicke
zwischen den Bereichen der Löcher
und den Bereichen außerhalb
der Löcher, wenn
die Aluminiumfolie und die Kunststoffschichten der Membrane miteinander
laminiert werden. Wenn eine Bahn aus den laminierten Schichten durch
einen Pressspalt in einer Laminierungsstation läuft, werden die Schichten zusammengedrückt, um
mithilfe einer Druckwalze und einem Kühlzylinder aneinander zu haften.
In den von dem Loch oder dem Schlitz definierten Bereichen ist der
Druckspalt nicht dazu in der Lage, die Aluminiumfolie und die Polymerschichten ausreichend
zusammenzudrücken,
um die erforderliche Haftung zu erreichen.
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Somit
können
die Schwankungen in der Dicke der Kernschicht dazu führen, dass
die Aluminiumfolie, die relativ dünn ist, nicht ausreichend gut
gegen die umgebenden Schichten aus ther moplastischem Kunststoff
im gesamten durch das Loch definierten Bereich gedrückt wird
und anhaftet, was bedeutet, dass Luft neben den Kanten der Löcher eingeschlossen
sein kann. Dies bedeutet wiederum, dass es zur Bildung von Bruchstellen
in der Aluminiumfolie kommen kann, was dazu führen kann, dass die Gasdichtigkeit
des Verpackungsbehälters
beeinträchtigt
wird und damit auch Farbe, Geschmack und Nährwerte des verpackten Nahrungsmittelprodukts. Ferner
kann die Unversehrtheit der Verpackung beeinträchtigt werden, was wiederum
die Sterilität
der Verpackung stören
kann.
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Die
Lufteinschlüsse
resultieren auch darin, dass es schwierig wird, die Membrane abzureißen oder
zu penetrieren, die aus der Aluminiumfolie und den Polymerfolien
in dem Loch oder Schlitz besteht, wobei die Möglichkeit, die Verpackung zu öffnen eingeschränkt ist
und/oder es nicht möglich
ist, einen sauberen Schnitt beim Durchdringen durchzuführen, was
zur Bildung von ausgefransten Kanten führt.
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Diese
Probleme wurden soweit gelöst
oder zumindest auf ein akzeptables Niveau gesenkt und zwar mithilfe
einer Druckwalze umfassend einen Metallkern mit einer kreiszylinderförmigen Ummantelungsfläche, wobei
die Ummantelungsfläche
einer nach innen weisenden Schicht gegenübersteht, die aus einem elastischen
Material besteht, eine erste Härte
und eine erste Dicke hat, und die außen auf der nach innen weisenden
Schicht angeordnet ist, wobei eine nach außen weisende Schicht aus einem
elastischen Material besteht, eine zweite Härte und eine zweite Dicke hat,
wobei die erste Härte
größer ist
als die zweite Härte
und die erste Dicke größer als
die zweite Dicke ist. Bevorzugt ist die erste Härte mindestens 15% größer, bevorzugter
20% und am bevorzugten 25% größer als
die zwei Härte,
in Shore A berechnet, wobei die nach außen weisende Schicht eine Härte von
50–80
Shore A zeigt, bevorzugt 60–75 Shore
A. Bevorzugt beträgt
die zweite Dicke 5–25%, bevorzugter
7–20%
und am bevorzugten 8–15%
der gesamten ersten Dicke und der zweiten Dicke. Bevorzugt beläuft sich
die zweite Dicke auf 1–10
mm, bevorzugter 1–5
mm und am bevorzugten 1–3
mm.
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Eine
solche Druckwalze wurde in einer separaten anhängigen Anmeldung
WO 01/02751 beschrieben, die auch
der Anmelderin der vorliegenden Anmeldung gehört.
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Aufgrund
der nach außen
weisenden Schicht von geringerer Härte wird eine gewünschte Penetration
in den Lochbereichen in der Kernschicht erreicht, wenn die Kernschicht,
die Aluminiumfolie und die Polymerschichten zur selben Zeit durch
den Druckspalt laufen, wie die geringe Dicke der äußeren, weichen zugewandten
Schicht darin resultiert, dass die Länge des Druckspalts nicht merklich
verlängert
wurde, was bedeutet, dass ein gewünschter Druck in dem Druckspalt
aufrechterhalten werden kann, während
eine hohe Linienlast beibehalten wird. Die nach innen und außen weisenden
Schichten können
aus denselben oder verschiedenen elastomeren Materialien, wie beispielsweise
Gummi oder Polyurethanmaterialien, hergestellt sein.
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Die
beschriebene Druckwalze sollte wenigstens in einer der Laminierungsstationen
für die
innen liegende Schicht und/oder der Laminierungsstation für die Aluminiumfolie
und die dazwischenliegende Haftschicht verwendet werden. Sie kann
auch für
die Laminierung der thermoplastischen Schicht auf der Außenseite
der Kernpappschicht verwendet werden.
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Zum
Zwecke einer wie oben beschriebenen Öffnungsvorrichtung, insbesondere
einer durch eine Schraub-Zieh-Bewegung funktionierenden, haftet eine
innerste Heißsiegelschicht
aus LDPE üblicherweise
an der Aluminiumfolie mittels einer Haftschicht aus einem haftenden
Polymer, wie beispielsweise einem pfropfmodifiziertes Polyolefin
oder einem Copolymer aus Ethylen und (Metha)crylsäure oder
einem Ionomer.
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Während der
letzten Jahre bestand ein steigendes Interesse an der Verwendung
der innersten Schichten in Verpackungslaminaten, umfassend die Art
von Ethylen-Alpha-Olefin-Copolymeren, die bei Vorhandensein eines
Metallocen-Katalysators, d. h. Metallocen-Polyethylenen (im Folgenden
als m-PE bezeichnet) polymerisiert werden, die normalerweise eine
Art von linearen Polyethylenen niedriger Dichte (m-LLDPE) sind.
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Metallocenpolymerisierte
Polyethylene haben im Allgemeinen wünschenswerte Eigenschaften wie
verbesserte Zug- und Durchstoßeigenschaften, Zähigkeit,
Schlagfestigkeit, Klarheit, Antiblockiereigenschaften und Heißsiegelleistung
im Vergleich zu gewöhnlichem
LDPE. Bei der Herstellung von Verpackungsbehältern wäre es somit höchst wünschenswert,
dazu in der Lage zu sein, m-PE in der innersten Siegelungsschicht
verwenden zu können,
um die Unversehrtheit bzw. Integrität der Verpackung und die Siegelfähigkeit
zu verbessern.
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Mit
Verpackungsintegrität
ist im Allgemeinen die Haltbarkeit der Verpackung gemeint, d. h.
die Widerstandsfähigkeit
gegenüber
einem Auslaufen des Verpackungsbehälters. Dies wird in einem ersten Schritt
durch Messen der elektrischen Leitfähigkeit durch das Verpackungslaminat
der Verpackung getestet, um anzuzeigen, ob es eine Art Loch oder
Riss in der(den) innen liegenden thermoplastischen Schicht(en) gibt.
In einem zweiten Schritt werden Größe und Form des Lochs oder
Risses weiter untersucht, indem das Verpackungslaminat in eine Lösung aus
roter Tinte eingetaucht wird, wodurch die Pappkernschicht sich rot
am und um das Loch oder den Riss färben wird. Das Ergebnis wird
für eine
Anzahl an Behältern
mit undichten Stellen bei 3000 getesteten Packungen berichtet. Die
Untersuchungsergebnisse bedeuten jedoch nicht automatisch, dass
die befüllten
Inhalte tatsächlich
aus den Behältern
auslaufen, da das Testverfahren strenger ist und sehr dünne Risse
und Löcher
zeigt, die normalerweise keine Schwierigkeiten bei der tatsächlichen,
täglichen
Lagerung und Verwendung bereiten würden. Im Allgemeinen wurde
beobachtet, dass bei der Verwendung von m-PE in der innersten Siegelungsschicht
anstelle von LDPE die Unversehrtheit der Verpackung zumindest gleich
zuverlässig
ist, selbst wenn dünnere
Schichten von m-PE als LDPE verwendet werden.
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Unter
Siegelfähigkeiten
sind die Fähigkeiten zu
verstehen, innerhalb eines Temperaturintervalls oder eines Stromversorgungsintervalls
angemessen heißsiegeln
zu können.
In einem parallelepipeden Verpackungsbehälter vom Typ Tetra Brik Aseptic® gibt
es beispielsweise drei Heißsiegelungsstellen,
d. h. die Quersiegelung des Schlauchs, die in Längsrichtung überlappende
Siegelung entlang dem Schlauch und die Siegelung des Längsstreifens über und
entlang der Längssiegelung
auf der Innenseite des Schlauchs. Die Quersiegelung schließt die doppelte
Dicke des Verpackungsmaterials ein und erfordert die höchste Siegelungskraft.
Es hat sich im Allgemeinen gezeigt, dass das „Fenster" oder Intervall für die Temperaturen oder die
Stromversorgung, innerhalb dessen eine adäquate Siegelung durchgeführt wird,
für ein
m-PE größer ist
als für
normale LDPE Heiß siegelungsinnenschichten.
Beispielsweise wird in einer Tetra Brik Aseptic® – Abfüllmaschine (wie
die TBA/8), die die Verpackungen durch Induktionssiegeln versiegelt,
die Stromzufuhr zur Induktionsheizeinheit durch Skalierungseinheiten
gemessen. Das Testergebnis wird als der Bereich an Skalierungseinheiten
angegeben, innerhalb dessen eine adäquate Siegelung durchgeführt wird.
Somit ist für ein
m-PE Innenmaterial, das mit einem äquivalenten LDPE Innenmaterial
vergleichbar ist, der Bereich der berichteten Skalierungseinheiten
für die
Quersiegelung viel breiter. Dies bedeutet, dass es weniger kritisch
sein wird, die Temperatureinstellwerte des Siegelungsteils der Abfüllmaschinen
genau zu justieren, die oft vom Personal in Molkereien und Verpackungsbetrieben
bedient werden, und dass der Siegelvorgang zuverlässiger und
weniger empfindlich gegenüber
Temperaturschwankungen der Siegelungswerkzeuge sein wird.
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Indem
die innerste Schicht aus thermoplastischem Kunststoff in dem oben
beschriebenen Verpackungslaminat aus herkömmlichen LDPE gegen eine mehrheitlich
m-PE umfassende Schicht ausgetauscht wird, können Heißsiegelungseigenschaften sowie
die Unversehrtheit der Verpackung verbessert werden, oder alternativ
bei geringeren Mengen an heißsiegelbarem
Polymer aufrechterhalten werden.
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Wird
jedoch m-PE in der innersten Schicht eines konventionellen Verpackungslaminats
anstelle von normalem LDPE verwendet, tritt eine deutliche Verschlechterung
bei der Öffnungsfähigkeit
der Öffnungsvorrichtung
auf. Plötzlich
bricht die Membrane zwischen der Aluminiumfolie und der innersten Schicht
aus thermoplastischem Kunststoff, d. h. zwischen der Aluminiumfolie
und der ein haftendes Polymer aufweisenden Schicht und zwar aufgrund
der Schraub- und/oder Abziehbewegung der Membrane beim Öffnen der Öffnungsvorrichtung,
so dass ein Teil der Membrane, das Loch bedeckend, übrig bleibt und
das Ausgießen
des Inhalts der Verpackung behindert. Dies Problem scheint durch
nicht ausreichende Haftung zwischen der Aluminiumfolie und der benachbarten
Schicht aus haftendem Polymer auf der Innenseite der Aluminiumfolie
verursacht zu werden.
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Diese
Aufgabenstellung wurde in einer gleichzeitig anhängigen Patentanmeldung der
Anmelderin der vorliegenden Erfindung durch ein Verpackungslaminat
gelöst,
umfassend eine Kernschicht aus Papier oder Karton, die durchgehende Löcher, Öffnungen
oder Schlitze aufweist, eine auf eine Außenseite der Kernschicht aufgebrachte Schicht
aus thermoplastischem Kunststoff, eine auf der anderen, inneren
Seite der Kernschicht aufgebrachte Aluminiumfolie, die sich über das
Laminat erstreckt und an die Kernschicht mittels einer Zwischenschicht
aus thermoplastischem Kunststoff gebunden ist, wobei sich die zwei
Schichten aus thermoplastischem Kunststoff sowohl über das
Laminat erstrecken als auch innerhalb der Lochbereiche miteinander
versiegelt sind, um eine Membrane aus Aluminiumfolie und thermoplastischen
Kunststoffen zu bilden, und wobei eine Schicht aus einem oder mehr thermoplastischen
Materialien auf die andere, innere Seite der Aluminiumfolie aufgebracht
ist, wobei die Schicht aus einem oder mehr thermoplastischen Materialien
aus drei Teilschichten besteht, und zwar aus einer ersten haftenden,
auf die Aluminiumfolie aufgebrachten Teilschicht, einer zweiten,
dazwischenliegenden Teilschicht aus Polyethylen niedriger Dichte (LDPE),
und einer dritten, innersten Teilschicht mehrheitlich umfassend
ein Ethylen-α-Olefin-Copolymer, das
bei Vorhandensein eines Metallocen-Katalysators, einem so genannten Metallocen-Polyethylen (m-PE)
polymerisiert wird.
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Durch
ein solches Verpackungslaminat mit einer Innenstruktur umfassend
drei Teilschichten, die jeweils haftendes Polymer, LDPE und m-PE
in dieser Reihenfolge umfassen, kommt es zu einer Steigerung der
die Siegelfähigkeit
und Verpackungsintegrität
betreffenden Eigenschaften sowie der erforderlichen Öffnungsfähigkeiten,
um einen Verpackungsbehälter
zu realisieren, der eine Öffnungsvorrichtung hat,
die beim Öffnen
die Membrane aus laminierten Schichten aus Aluminiumfolie und thermoplastischen Kunststoffen
von dem Bereich eines Lochs in der Kernschicht, das vor der Laminierung
gemacht wird, entfernt.
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Ein
solches Verpackungslaminat ist besonders für das sterile Verpacken von
Milch oder anderen Lebensmitteln geeignet.
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Eine
Verbesserung der Siegelungsfähigkeit und
Verpackungsintegrität
wurde von der Verwendung eines m-PE anstatt eines LDPE als innerste Schicht
einer Verpackung im Allgemeinen erwartet, da diese Auswirkungen
der m-PE-Qualitäten
einem Fachmann bekannt sind. Unter Verbesserung ist auch zu verstehen,
wenn die Menge an heißsiegelbarem
Polymer bei gleichbleibender Siegelungsfähigkeit und Verpackungsintegrität gesenkt
werden kann.
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Durch
die Verwendung von m-PE als innere Schicht verschlechterte sich
jedoch die oben definierte Öffnungsfähigkeit
deutlich im Vergleich zur Verwendung von LDPE, und es wird davon
ausgegangen, dass die Festigkeit des m-PE beim Öffnen zu groß wurde,
so dass sich der schwächste
Punkt beim Öffnen
an der Schnittstelle zwischen der Aluminiumfolie und der Schicht
aus haftendem Polymer befindet, weshalb es zur Delaminierung bzw. Ablösung zwischen
diesen Schichten anstelle der vollständigen Entfernung der gesamten
Membrane kommen würde.
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In
einem Vergleichsbeispiel, bei dem die thermoplastische Struktur
innerhalb der Aluminiumfolie aus einer ersten Schicht aus einem
haftenden Polymer und einer zweiten, innersten entweder aus LDPE
oder aus m-PE bestehenden Schicht besteht, hinterließ die m-PE-Variante
eindeutig mehr Reste bzw. Rückstände der
Membrane innerhalb des Lochbereichs, während die LDPE-Variante zu einem
sauber geschnittenen geöffneten
Loch führte.
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Schrittweise
entwickelten die Erfinder also eine Theorie, wonach es wichtig ist
sicherzustellen, dass sich der schwächste Punkt der Membrane beim Öffnen nicht
an einer Schnittstelle zwischen den Schichten der Membrane befindet.
Die Kraft, die benötigt
wird, um die Membrane vom Verpackungslaminat um die Kanten des Lochs
loszureißen,
sollte nicht größer als
die Adhäsionskraft
bzw. das Haftvermögen
zwischen den Schichten sein, insbesondere zwischen der haftenden
Schicht und der Aluminiumfolie, da sich dies oft als schwächster Punkt
bei der Entwicklungsarbeit in Zusammenhang mit der Erfindung herausgestellt
hat. Um den schwächsten
Punkt von der Schnittstelle zwischen den Schichten wegzubewegen,
werden hauptsächlich
zwei Erwägungen
als wichtig erachtet.
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Erstens
sollte die Adhäsionskraft
zwischen der Aluminiumfolie und der Schicht aus haftendem Polymer
oberhalb eines bestimmten Niveaus liegen, weshalb beispielsweise
auch deutlich wurde, dass es notwendig ist, eine Schicht aus einem
haftenden Polymer zum Kontakt mit der Aluminiumfolie zu verwenden,
wobei dieses Maßnahme
jedoch an sich nicht ausreichend ist. Die Wahl des haftenden Polymers kann
natürlich
eine Rolle spielen, zusätzlich
zu anderen Arten, die Haftung zu erhöhen.
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Zweitens
sollte die Kraft, die benötigt
wird, um die Membrane von dem Verpackungslaminat um die Kanten des
Lochs wegzureißen
gegen die obige Adhäsionskraft
aufgewogen werden, d. h. die Festigkeit der Siegelungsschicht (LDPE/m-PE)
entlang der Ebene der Schicht in dem Verpackungslaminat um die Kanten
des Lochs sollte unterhalb eines bestimmten Niveaus in Bezug auf
die Haftfestigkeit zwischen der Aluminiumfolie und der haftenden
Schicht liegen.
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Ferner
sollten diese beiden Betrachtungen zur Öffnungsfähigkeit ausgewogen sein, um
den Anforderungen an die verbesserte Siegelungsfähigkeit und Verpackungsintegrität durch
die Verwendung von m-PE in der(den) Siegelschicht(en) zu entsprechen.
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Beim Überprüfen dieser
Theorie hat sich damit unerwartet herausgestellt, dass eine koextrusionsbeschichtete
Kombination aus einer innersten Schicht umfassend m-PE mit einer
dazwischenliegenden Schicht aus LDPE und einer Schicht aus einem
haftenden Polymer, die in Richtung Aluminiumfolie aufgebracht wurde,
hinreichende Öffnungsfähigkeitseigenschaften
wie oben beschrieben ermöglichte,
wobei gleichzeitig verbesserte Siegelungsfähigkeiten und verbesserte oder
beibehaltene Verpackungsintegritätseigenschaften
erzielt wurden.
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In
einer Versuchsreihe war ein Verpackungslaminat mit einer zweilagigen
Innenstruktur mit einem Verpackungslaminat mit einer dreilagigen
Innenstruktur vergleichbar.
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Die
Verpackungslaminate hatten die Struktur einer äußeren Schicht mit 16 g/m2 LDPE, einer Pappkernschicht, einer dazwischenliegenden
Haftschicht mit 23 g/m2 eines LDPE, einer
Aluminiumfolie sowie die innere Struktur. Die zweischichtige innere
Struktur besaß eine
Schicht aus 6 g/m2 eines haftenden Ethylen-Acrylsäure-Copolymers,
das auf die Aluminiumfolie aufgetragen wurde, und eine innerste
Schicht umfassend m-PE in einer Menge von 20 g/m2,
das an die haftende Schicht angrenzend aufgebracht wurde. Die dreilagige
innere Struktur hatte eine Schicht aus 6 g/m2 eines
haftenden Ethylen-Acrylsäure-Copolymers, das auf
die Aluminiumfolie aufgebracht war, eine dazwischenliegende Schicht
aus 10 g/m2 LDPE und eine innerste Schicht
umfassend m-PE in einer Menge von 10 g/m2,
das nahe der dazwischenliegenden Schicht aufgebracht wurde. Die
Ergebnisse zeigten eine bemerkenswerte Verbesserung für die dreilagige
Variante im Hinblick auf Öffnungsfähigkeit
einer Schraubdeckel-Öffnungsvorrichtung,
die die Membrane durch eine kombinierte Abschraub- und Abziehbewegung
entfernt. Von den zweilagigen inneren Verpackungslaminaten zeigten
nahezu alle bei Raumtemperatur geöffneten Verpackungen Delaminierungen
zwischen der Aluminiumfolie und der haftenden Schicht. Das Ergebnis
war bei Kühlschranktemperatur
nahezu dasselbe. Von dem dreilagigen inneren Verpackungslaminat
zeigten signifikant weniger Verpackungen Delaminierungen zwischen
der Aluminiumfolie und der haftenden Schicht (8 von 50 sowohl bei
Umgebungs- als auch Kühlschranktemperatur).
Die Ergebnisse aus diesen frühen
Testserien wurden seither weiter verbessert, indem die Laminatstruktur
und der Laminierungsprozess optimiert wurden.
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Das
Problem, das die vorliegende Erfindung jedoch lösen möchte, besteht darin, dass zum
Verpacken und Lagern über
einen langen Zeitraum bzw. Langzeitlagerung von aggressiveren oder säurehaltigen
Nahrungsmitteln, beispielsweise Fruchtsaft, die Haftung zwischen
den Schichten über
die Zeit verringert wird und zwar durch das Eindringen von freien Fettsäuren durch
die inneren Schichten des thermoplastischen Materials von dem befüllten Produkt
in die Schnittstelle zwischen der Aluminiumfolie und der angrenzenden
Schicht aus haftendem Polymer. Auch wenn die Haftung eingangs hoch
ist, wenn der Verpackungsbehälter
erst hergestellt und befüllt
wird, wird die Haftung zwischen der Aluminiumfolie und der angrenzenden
Schicht des haftenden Polymers wie auch die Öffnungsfähigkeit des Verpackungsbehälters nach
einem längeren
Zeitraum, wie beispielsweise einigen Monaten oder einem Jahr, deutlich
abnehmen. Unter dem Ausdruck Langzeitlagerung ist eine so lange
Zeitspanne zu verstehen, die ein steril verpackter, mit Fruchtsaft
befüllter
Behälter
normalerweise bei Umgebungstemperatur gelagert werden kann, bevor
der Fruchtsaft seinen Nährwert
und Geschmack verloren hat. Normalerweise beträgt diese Zeitspanne wenigstens
6 Monate, bevorzugt wenigstens ein Jahr.
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Offenbarung der Erfindung
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Es
ist somit Aufgabe der vorliegenden Erfindung, die oben beschriebenen
Aufgaben zu lösen oder
zu verkleinern.
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Eine
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verpackungslaminat mit
verbesserter Siegelfähigkeit
anzugeben, aufweisend eine Kernschicht mit gestanzten Löchern, Öffnungen
oder Schlitzen, was für
eine gute Öffnungsfähigkeit
des zur Langzeitlagerung von Fruchtsaft verwendeten Verpackungsbehälters sorgt,
und das für
eine Öffnungsvorrichtung
geeignet ist, die dazu angeordnet werden soll, um die Membrane aus
laminierten Schichten aus Aluminiumfolie und thermoplastischem Kunststoff vom
Bereich des gestanzten Lochs in der Kernschicht beim Öffnungsvorgang
zu entfernen.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verpackungslaminat
anzugeben, das verbesserte Siegelungseigenschaften hat, zwecks Herstellung
eines sterilen, gasdichten Verpackungsbehälters, der zur Langzeitlagerung
von Fruchtsaft geeignet ist und verbesserte oder gleichbleibende
Verpackungsintegrität
aufweist, und das für
eine Öffnungsvorrichtung
geeignet ist, die angeordnet ist, um die Membrane aus laminierten
Schichten aus Aluminiumfolie und thermoplastischem Kunststoff vom
Bereich des gestanzten Lochs in der Kernschicht beim Öffnungsvorgang
zu entfernen.
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Eine
besondere Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Verpackungslaminat
anzugeben, das bei Benutzung zum Verpacken von Fruchtsäften oder ähnlichem
eine verbesserte Aufrechterhaltung der Haftung zwischen der Aluminiumfolie
und der angrenzenden Schicht aus haftendem Polymer, das auf die
Innenseite der Aluminiumfolie aufgebracht ist, zeigt.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung ist die Bereitstellung eines Verpackungslaminats,
das eine Barriere bzw. Sperre darstellt gegenüber dem Eindringen von freien
Fettsäuren
von den befüllten
Inhalten der Verpackung in das Verpackungslaminat und die Schnittstelle
zwischen der Aluminiumfolie und der benachbarten Schicht aus haftendem
Polymer.
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Diese
Aufgaben werden gemäß der vorliegenden
Erfindung durch das im angehängten
Anspruch 1 definierte Verpackungslaminat erreicht. Bevorzugte und
vorteilhafte Ausführungsformen
des Verpackungslaminats gemäß der vorliegenden
Erfindung erhielten ferner die kennzeichnenden Merkmale aus den
angehängten
Unteransprüchen
2–9.
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Diese
Aufgaben werden somit gemäß der vorliegenden
Erfindung durch ein Verpackungslaminat erzielt, umfassend eine Kernschicht
aus Papier oder Karton mit durchgehenden Löchern, Öffnungen oder Schlitzen, eine
auf eine Außenseite
der Kernschicht aufgebrachte Schicht aus thermoplastischem Kunststoff,
eine Aluminiumfolie, aufgebracht auf die andere, innere Seite der
Kernschicht, die sich durch das Laminat erstreckt und mithilfe einer
dazwischenliegenden Schicht aus thermoplastischem Kunststoff an
die Kernschicht gebunden ist, wobei sich die zwei thermoplastischen
Schichten sowohl über
das Laminat erstrecken als auch innerhalb der Lochbereiche aneinander
gesiegelt sind, um eine Membrane aus Aluminiumfolie und thermoplastischem
Kunststoff zu bilden, und wobei eine oder mehr Schichten aus thermoplastischen
Materialien auf die andere, innere Seite der Aluminiumfolie aufgebracht
sind, wobei die eine oder mehr Schichten aus thermoplastischen Materialien
wenigstens eine haftende Teilschicht enthalten, die an die Aluminiumfolie
angrenzend aufgebracht ist, wobei eine dazwischenliegende Teilschicht ein
Material umfasst, das Sperreigenschaften gegenüber dem Eindringen von freien
Fettsäuren
aufweist, sowie eine innerste Teilschicht mehrheitlich umfassend
ein so genanntes Metallocen-Polyethylen (m-PE), d. h. ein Ethylen-α-Olefin-Copolymer,
das bei Vorhandensein eines Metallocen-Katalysators polymerisiert
wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform umfasst
die dazwischenliegende Teilschicht ein Cyclo-Olefin-Copolymer (COC),
bevorzugt eine Mischung aus COC und einem Polyethylen.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
umfasst die dazwischenliegende Teilschicht eine Mischung aus einem
Polyethylen und einem fein verteilten Füllstoff.
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Das
Ethylen-Alpha-Olefin-Copolymer der innersten Teilschicht wurde bei
Vorhandensein eines Single-Site-Katalysators, der eine Metallocen-Übergangsverbindung
enthält,
polymerisiert. Das Ethylen-Alpha-Olefin-Copolymer (m-PE) ist üblicherweise ein
Polyethylen linearer, niedriger Dichte, d. h. ein m-LLDPE. Das für die Erfindung
nützliche
m-PE hat eine Dichte von 0,865 bis 0,935, bevorzugt von 0,890 bis
0,925, noch bevorzugter von 0,900 bis 0,915 g/cm3 und
einen Schmelz(fluss)index (MI) von 1 bis 20, bevorzugt von 10 bis
20 g/10 min bei 190°C,
2,16 kg (ASTM 1278). Das copolymerisierte Alpha-Olefin hat 4-8 Kohlenstoffatome
und ist ausgewählt
aus der Gruppe aus 1-Buten, 1-Methyl-1-Penten, 1-Hexen, 1-Hegten
oder 1-Octen und ist üblicherweise
in einer Menge von 15 Gew.-% oder weniger copolymerisiert.
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Bevorzugt
wenn das Material Barriereeigenschaften gegenüber dem Eindringen von freien
Fettsäuren
durch das Verpackungslaminat, das ein COC-Polymer ist, bietet, ist
das in der innersten Teilschicht verwendete m-PE ein m-LLDPE und
zwar aus Gründen
der Verträglichkeit
zwischen der dazwischenliegenden Teilschicht und der innersten Teilschicht.
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Bevorzugt
und insbesondere im Falle eines m-PE, das ein lineares Polyethylen
ist, ist es von Vorteil, das m-PE mit einem LDPE zu mischen, um
die erforderlichen Verarbeitungseigenschaften zu erzielen, wie beispielsweise
Schmelzelastizitäts-,
Kaltverfestigungs- und Strukturviskositätseigenschaften. Bevorzugt
umfasst die innerste Schicht eine Mischung aus einem m-PE mit von
20 bis zu weniger als 50 Gew.-% LDPE, am bevorzugten mit von 30
bis 40 Gew.-% LDPE. Im Allgemeinen sollte eine Mischung aus m-PE
und LDPE innerhalb dieser Rahmen liegen, weil eine Mischung umfassend
mehr als 80 Gew.-% an m-PE dazu tendiert, schwieriger im Schmelzextrusionsprozess
zu handhaben zu sein, während
eine Mischung umfassend weniger als 50 Gew.-% an m-PE dazu neigt,
die vorteilhaften Eigenschaften zu verlieren, die mit der Verwendung
von m-PE verbunden sind. Eine optimal arbeitende Mischung zum Zwecke
des Verpackungslaminats der Erfindung hat eine Menge von 30 bis
40 Gew.-% an LDPE.
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Bevorzugt
umfasst die haftende Teilschicht, die ein haftendes Polymer enthält, gemäß der Erfindung
ein maleinsäureanhydridpfropfmodifiziertes
Polyolefin, bevorzugter ein maleinsäureanhydrid-pfropfmodifiziertes
lineares Polyethylen niedriger Dichte (MAH-g-LLDPE). Beispiele solcher
pfropfmodifizierter Polyolefine werden unter den Namen Bynel oder Admer
vertrieben. Auch andere modifizierte Polyolefine sind als haftende
Polymere für
die Erfindung brauchbar, wie beispielsweise Copolymere aus Ethylen
und (Meth)acrylsäure
(EAA oder EMAA). Beispiele solcher Polymere werden unter den Namen
Primacor, Escor und ähnlichen
vertrieben, sind aber weniger bevorzugt. Die MAH-g-Sorte der modifizierten,
linearen Polyethylene scheint die besten Haftergebnisse in dem entsprechenden
Verpackungslaminat für
den Zweck der Erfindung zu liefern. Eine mögliche Alternative wären Ionomerklebstoffe,
wie die unter dem Namen Surlyn vertriebenen.
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Bevorzugt
umfasst die äußere thermoplastische
Schicht und die dazwischenliegende thermoplastische Bindeschicht
hauptsächlich
ein Polyethylen niedriger Dichte (LDPE), obgleich es möglich sein kann,
eine Mischung aus einem anderen oder modifizierten Polyolefin mit ähnlichen
Eigenschaften in diesen Schichten zu verwenden, um ein Verpackungslaminat
gemäß der Erfindung
vorzubereiten. Bevorzugt sind die in diesen Schichten verwendeten Polyethylene
nicht linear und schließen
somit LLDPE und m-LLDPE
aus.
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Die
gemäß der Erfindung
verwendeten LDPEs haben eine Dichte von über 0,910 g/m3,
bevorzugt von 0,912–925
und bevorzugter von 0,915–0,920,
einen Schmelzflussindex (MI) von etwa 1–25 g/10 min (ASTM 1278).
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Das
in der dazwischenliegenden Teilschicht enthaltene Polyethylen kann
von derselben oder einer anderen Sorte sein als das Polyethylen,
das in der Außenschicht
auf der anderen Seite der Kernschicht und in der dazwischenliegenden
Haftschicht zwischen der Kernschicht und der Aluminiumfolie verwendet
wird.
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In
einigen Fällen
kann es bevorzugt werden, dass das Polyethylen, das in der dazwischenliegenden
Teilschicht enthalten ist, eine lineares Polyethylen niedriger Dichte
(LLDPE) oder ein lineares Metallocen-Polyethylen (m-LLDPE) ist.
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Das
in der vorliegenden Erfindung involvierte Cyclo-Olefin-Copolymer (COC) kann
gemäß der Erfindung
jedes Copolymer eines Cyclo-Olefin-Monomers und eines α-Olefin-Monomers
sein, wie beispielsweise Zufallspolymere, Pfropfpolymere, ringöffnende
Copolymere und zahlreiche solcher substituierten Copolymere. Bevorzugt
ist das COC ein Copolymer eines Cyclo-Olefin-Monomers und Ethylen. Auch Cyclo-Olefin-Ethylen-Copolymere,
die ferner eine geringe Menge eines weiteren α-Olefin-Monomers enthalten,
können
gemäß der Erfindung
sinnvoll sein. Das Cyclo-Olefin-Monomer kann ein polyzyklisches
oder monozyklisches Monomer sein. Bevorzugt ist das COC ein Copolymer
eines polyzyklischen Monomers und Ethylen. Bevorzugter ist das COC,
das in dem Verpackungslaminat gemäß der Erfindung enthalten ist,
ein Copolymer aus einem norbornenartigen Monomer und Ethylenmonomer.
Solche Norbornen-Ethylen-Copolymere können beispielsweise Zufallscopolymere
oder Copolymere aus gepfropften Ethyleneinheiten auf einem Stamm
einer Norbornen-Polymer-Kette sein. Am bevorzugten ist das norbornenartige
Monomer Norbornen, Tetracyclododecen, Vinylnorbornen oder Norbornadien.
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Bevorzugt
ist das Cyclo-Olefin-Monomer in dem COC-Polymer in einer Menge von
3 Mol-% bis zu 80 Mol-% enthalten.
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Verschiedene,
für die
Erfindung sinnvolle Cyclo-Olefin-Copolymere
sind in der
EP-A-09
688 16 auf Seite 2, Zeile 56 bis Seite 6, Zeile 54 beschrieben.
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Die
dazwischenliegende Teilschicht gemäß der Erfindung kann aus einem
einzigen Cyclo-Olefin-Copolymer bestehen oder eine Mischung aus COC
mit einem Polyethylen enthalten. Bevorzugt enthält die dazwischenliegende Teilschicht
eine Mischung aus LDPE oder LLDPE und wenigstens 40 Gew.-% COC,
wobei das COC die kontinuierliche Phase der Mischung darstellt.
Abhängig
von der Art des verwendeten COC können jedoch auch andere Mischungsverhältnis verwendet
werden.
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Gemäß einer
zweiten bevorzugten Ausführungsform
ist das gegenüber
freien Fettsäuren
Sperr- bzw. Barriereeigenschaften liefernde Material ein Füllstoff,
der in einer Polyethylenmatrix fein verteilt ist. Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausfüh rungsform
ist einer solcher Füllstoff
in einer Polymermatrix aus COC oder einer Mischung aus COC mit einem Polyethylen
wie oben beschrieben verteilt.
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Bevorzugt
ist der in dem Verpackungslaminat gemäß der Erfindung enthaltene
Füllstoff
ein Füllstoff
im Nanobereich oder Tonmineral, das die Fähigkeit besitzt, eine Barriere
gegenüber
eindringenden Substanzen innerhalb einer Polymermatrix zu bilden. Typische
derartige Füllstoffe
sind anorganische laminare Verbindungen mit einem Aspektverhältnis von 50–5000, bevorzugt
50–2000,
einer Dicke zwischen 0,9 und 100 nm und einer Breite von 1 μm bis 5 μm. Jedoch
auch andere Füllstoffe
mit der Fähigkeit, ähnlich fein
in einer thermoplastischen Polymermatrix verteilt zu werden, sind
mögliche
Alternativen für
die Erfindung, wie zum Beispiel Glimmer, Talk, Calciumsulfat oder
Calciumcarbonat. Typische Beispiele für geeignete Tonminerale enthalten
Kaolinit, Antigorit, Smectit, Verminculit, Glimmer, Laponit, Dickit,
Nakrit, Halloysit, Chrysolit, Pyrophyllit, Montmorillonit, Hectorit,
Tetrasilicid-Glimmer, Natriumtateniolit, Commonglimmer, Margarit,
Phlogopit, Xanthophyllit, Benonit, Saponit, Beidellit, Nontronit
u. ä..
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Die
Füllpartikel
werden in einer Matrix aus LDPE in einer Menge von bevorzugt 0,1
bis 20 Gew.-%, bevorzugter von 0,1 bis 10 Gew.-% verteilt.
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Unter
dem Begriff „fein
verteilt" ist zu
verstehen, dass die Füllstoffpartikel
eine geeignete Größe haben
und innerhalb der Polymermatrix auf eine solche Weise verteilt werden,
dass die Polymer-Füllstoff-Zusammensetzung
bei den hohen Bandgeschwindigkeiten extrudiert werden kann, die
herkömmlicherweise
bei der Herstellung der beschriebenen Verpackungsmaterialien ver wendet
werden, ohne die Gefahr, dass es zu Problemen bei der Extrusionsverarbeitung
kommt.
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Die
verwendeten Materialien COC und/oder Füllstoff liefern somit Barriereeigenschaften
gegenüber
dem Eindringen von freien Fettsäuren
durch die thermoplastischen inneren Teilschichten. Des Weiteren
fügen die
Materialien einen bestimmten Grad an Sprödigkeit der dazwischenliegenden
Teilschicht hinzu, was die Öffnungsfähigkeit
wie zuvor beschrieben in eine positive Richtung beeinflusst.
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Die
für das
Verpackungslaminat der Erfindung beabsichtigten Pappqualitäten zeigen
im Allgemeinen eine Steifigkeit von 200 mN bis 400 mN.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung ist ein Verfahren zur Herstellung
des Verpackungslaminats, wie in dem unabhängigen Anspruch 10 spezifiziert,
angegeben, wobei die innere Schicht aus thermoplastischem Kunststoff
als Teilschichten extrusionsbeschichtet ist, durch Aufbringen wenigstens
einer haftenden Teilschicht auf die Aluminiumfolie, wobei eine dazwischenliegende
Teilschicht ein Material umfasst, das Sperreigenschaften gegenüber dem
Eindringen von freien Fettsäuren
aufweist, sowie eine innerste Teilschicht, welche mehrheitlich ein m-PE
umfasst. Bevorzugte und vorteilhafte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Verfahrens
haben die kennzeichnenden Merkmale, wie sie in den beigefügten Unteransprüchen 11–15 angegeben sind.
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Am
bevorzugten werden die oben beschriebenen Teilschichten der inneren
Struktur auf die andere, innere Seite der Aluminiumfolie durch Coextrusionsbeschichtung
der Schichten in einem Ver fahrensschritt aufgebracht. Es wäre wahrscheinlich auch
möglich,
die haftenden und dazwischenliegenden Teilschichten miteinander
zu extrudieren, während
die dünne,
innerste Teilschicht auf die dazwischenliegende Teilschicht in einem
separaten Schritt extrusionsbeschichtet wird. Es gibt jedoch einige wichtige
Vorteile beim gleichzeitigen Coextrusionsbeschichten von allen drei
Schichten. Neben den offensichtlichen Vorteilen eines einfachen
Verfahrens, d. h. ein Extrusionsbeschichtungsverfahrensschritt anstelle
von zweien, und erhöhter
Stabilität
des extrudierten Schmelzfilms durch entsprechende, sich gegenseitig
stützende
Teilschichten, liegt auch ein wichtiger Vorteil darin, dass die
Temperatur der extrudierten Schmelze höher bleibt, bis der Schmelzfilm die
Substrataluminiumfolie erreicht, was wiederum die Haftung zwischen
der haftenden Teilschicht und der Folie zu verbessern scheint. Man
geht davon aus, dass die Hitze von dem Schmelzfilm der dazwischenliegenden
Teilschicht an die haftende Teilschicht weitergegeben wird, oder
die Hitze der haftenden Teilschicht während des Transports durch
den Luftspalt aufgrund er höheren
Schmelztemperatur der dazwischenliegenden Teilschicht besser konserviert
wird. Es war vorbekannt, dass eine Polyethylenschicht, die auf eine
Aluminiumfolie extrusionsbeschichtet wird, eine bessere Haftung
gegenüber
der Folie erreichen würde,
je höher
die Extrusionstemperatur ist. Es war jedoch nicht bekannt oder wurde
gar erwartet, dass dieser Effekt auch über eine Schicht aus haftendem Polymer
auftreten würde,
die selbst nicht bei einer zu hohen Temperatur extrudiert werden
kann, weil das Risiko besteht, dass es stattdessen zu einer Degradation
bzw. einem Abbau und einem Verlust an Haftungseigenschaften kommen
würde.
Indem man alle Teilschichten miteinander coextrudiert, wird dieser Effekt
der Wärmeerhaltung
in der haftenden Teilschicht so hoch wie möglich sein und ist dieses Verfahren
das bevorzugte.
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Bevorzugt
wird die dazwischenliegende Teilschicht bei einer höheren Temperatur
als die haftende Teilschicht und die innerste Teilschicht extrudiert. Indem
man dies tut, wird die Hitze von der dazwischenliegenden Teilschicht
zur ersten haftenden Teilschicht übertragen und der obige Effekt
wird weiter verstärkt.
Durch Aufbringen einer dickeren, dazwischenliegenden Teilschicht
wird eine Hitze, die eine noch höhere
Temperatur hat, an die erste haftende Teilschicht übertragen.
Bevorzugt sollte die innerste Teilschicht bei einer Temperatur extrudiert
werden, die so niedrig wie möglich
ist, um zu vermeiden, dass mögliche
Spuren von Substanzen aus der Polymerdegradation, bedingt durch
den Einfluss der hohen Temperatur auf die Polymerschmelze, frei
werden und in die befüllten
Inhalte der Verpackung eindringen, d. h. um Probleme mit dem so
genannten „Beigeschmack" des befüllten Nahrungsmittelprodukt
zu vermeiden.
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Am
bevorzugten ist die haftende Teilschicht, die ein haftendes Polymer
enthält,
und auch die innerste Teilschicht, die mehrheitlich ein m-PE enthält, bei
der niedrigeren Temperatur von 260–280°C extrudiert, was die Temperatur
der Schmelze in dem Extruder ist. Diese Temperatur baut die jeweilige
Polymerschmelze nicht ab und hat sich als eine optimale Temperatur
herausgestellt, um noch eine gute Haftung an den umgebenden Schichten
zu erzielen. Die dazwischenliegende Teilschicht umfassend ein gegenüber dem
Eindringen von freien Fettsäuren
barrierebildendes Material wird mit der haftenden Teilschicht coextrudiert,
wobei die innerste Schicht eine höhere Temperatur von 285–300°C, bevorzugt
300°C hat.
Bei diesen Tempera turwerten kann eine verbesserte Haftung zwischen
der Aluminiumfolie und der haftenden Schicht sowie eine verbesserte Öffnungsfähigkeit
beobachtet werden.
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Gemäß einer
weiteren bevorzugten Ausführungsform
wird die Aluminiumfolie einer Oberflächenaktivierungsbehandlung
unterzogen und zwar mittels Flammhandlung, bevor sie mit den inneren
Teilschichten beschichtet wird. Eine solche Behandlung mit Gasflammen
gegen die Aluminiumfolienoberfläche
hat sich insofern bewährt,
als dass die Haftung zwischen der Aluminiumfolie und der haftenden
Teilschicht noch weiter zunimmt, und sie somit zur verbesserten Öffnungsfähigkeit
der Membrane des Öffnungslochs
beiträgt.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt der Erfindung wird ein Verpackungsbehälter zur
Langzeitlagerung von Fruchtsaft bereitgestellt, der aus dem Verpackungslaminat
der Erfindung hergestellt wird und einen optimierten Ausgleich zwischen Öffnungsfähigkeit
und Verpackungsintegrität
und Siegelungsqualität
aufweist, wie in den Ansprüchen
16–18
spezifiziert.
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Kurze Beschreibung der beigefügten Zeichnungen
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Weitere
Vorteile und günstige
kennzeichnende Merkmale der vorliegenden Erfindung werden aus der
folgenden detaillierten Beschreibung unter Bezugnahme auf die angehängten Zeichnungen
deutlich, darin zeigen:
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1 einen
Querschnitt eines laminierten Verpackungsmaterial gemäß der vorliegenden
Erfindung,
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2 schematisch
ein Verfahren zur Herstellung des laminierten Verpackungsmaterials,
das in Zusammenhang mit 1 beschrieben ist,
-
3 schematisch
eine Öffnungsvorrichtung,
für die
das Verpackungslaminat der Erfindung besonders gut geeignet ist,
und
-
4 eine
perspektivische Seitenansicht eines formstabilen und haltbaren Verpackungsbehälter, ausgestattet
mit einer Öffnungsvorrichtung
wie in 3 exemplarisch dargestellt, wobei der Verpackungsbehälter aus
einem laminierten Verpackungsmaterial gemäß der vorliegenden Erfindung
hergestellt ist.
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Detaillierte Beschreibung der Erfindung
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Bezugnehmend
auf 1 enthält
das Verpackungslaminat der Erfindung 10 eine Kernschicht 11, die
aus einer formstabilen, aber faltbaren Pappe oder einem Karton besteht.
Die Kernschicht ist mit durchgehenden Löchern, Öffnungen oder Schlitzen ausgestattet,
um Öffnungsvorrichtungen
auf den aus dem Verpackungslaminat hergestellten Verpackungen anzubringen.
Auf einer Seite, die die Außenseite
einer aus dem Laminat hergestellten Verpackung ist, d. h. die nach
außen,
weg von dem befüllten
Nahrungsmittelprodukt zeigende Seite der Kernschicht 11,
wird eine Schicht aus heißsiegelbarem
thermoplastischem Kunststoff 12 aufgebracht, der auch eine
Flüssigkeits-
und Feuchtigkeitssperre für
diese Seite der Kernschicht liefert. Die äußere thermoplastische Schicht
ist bevorzugt in einer Menge von 10–17, bevorzugt 12 g/m2 aufgebracht, und ist insbesondere ein Polyethylen,
wie beispielsweise ein Polyethylen niedriger Dichte (LDPE).
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Auf
der anderen, inneren Seite der Kernschicht, die zum Inneren einer
aus dem Laminat hergestellten Verpackung weist, wird eine Gassperrschicht
aus einer Aluminiumfolie 13 mithilfe einer dazwischenliegenden
Haftschicht aus thermoplastischem Kunststoff 14 aufgebracht,
insbesondere ein Polyethylen, wie beispielsweise LDPE. Die dazwischenliegende
Haftschicht ist in einer Menge von 23 bis 27, bevorzugt 25 g/m2 aufgebracht.
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Auf
der Innenseite der Aluminiumfolie, d. h. der Seite, die nicht an
die Kernschicht gebunden ist, wird eine thermoplastische Struktur 15 von
Teilschichten aufgebracht. Eine erste haftende Teilschicht 15-1,
umfassend ein haftendes Polymer, ist angeordnet, um die Aluminiumfolie
zu berühren
und um für
ausreichend Haftung zwischen der Aluminiumfolie und einer zweiten
dazwischenliegenden Teilschicht 15-2 zu sorgen, umfassend
ein Material, das Sperreigenschaften gegenüber dem Eindringen von freien
Fettsäuren
liefert, und eine dritte innerste Teilschicht 15-3, umfassend
mehrheitlich ein Ethylen-Alpha-Olefin,
das bei Vorhandensein eines Single-Site-, Metallocen, Katalysators
(m-PE) polymerisiert wird, nahe der dazwischenliegenden Teilschicht
aufgebracht wird.
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Alle
Schichten 12, 13, 14 und 15-1,
2, 3 erstrecken sich durch das Laminat und bedecken somit auch die
Bereiche der Löcher
auf beiden Seiten der Kernschicht.
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Das
haftende Polymer ist bevorzugt ein maleinsäureanhydridpfropfmodifiziertes
lineares Polyethylen niedriger Dichte (MAH-g-LLDPE). Die innerste Teilschicht
besteht bevorzugt aus einer Mischung aus 60–70 Gew.-% m-LLDPE und 30–40 Gew.-%
LDPE.
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In
einer alternativen Ausführungsform
der Erfindung (nicht gezeigt) kann eine zweilagige Schicht 15-1 aus
verschiedenen haftenden Polymeren zur optimierten Haftung sowohl
an der Aluminiumfolie als auch der dazwischenliegenden Teilschicht
verwendet werden.
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Bezugnehmend
auf 2, wird in einem Verfahren 20 zur Herstellung
des Verpackungslaminats der Erfindung eine Bahn aus einer Pappkernschicht 21 durch
eine Stanzstation 22 nach vorne geführt, wo die Pappe mit Löchern zum
späteren
Aufbringen von Öffnungsvorrichtungen
auf den Verpackungen versehen wird. Die gelochte Bahn 21' wird weiter
zu einer Laminierungsstation 25 geführt, in der eine Bahn aus Aluminiumfolie 23 von
einem Extruder 24 auf eine Seite der Pappe durch Extrudieren
aufgebracht wird, wobei eine dazwischenliegende Haftschicht ein
Material umfasst, das Barriereeigenschaften gegenüber dem
Eindringen von freien Fettsäuren zwischen
der Pappbahn und der Bahn aus Aluminiumfolie liefert. Die Kernschicht
und die Aluminiumfolie werden in einer Andruckwalze zusammengepresst,
wodurch sie zu einem Laminat aus Pappe und Aluminiumfolie 26 werden.
Das Laminat 26 wird nach vorne zur nächsten Laminierungsstation 28 befördert, wo
die innerste Struktur der thermoplastischen Teilschichten 15 mittels
Coextrusionsbeschichten auf die Aluminiumseite des Laminats 26 aufgebracht wird.
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Die
Teilschichten 15-1, 15-2 und 15-3 werden
von einem entsprechenden Extruder in eine Coextrusionsanordnung
befördert,
bevorzugt einen Zuführblock 27,
um durch einen Stempel in einen mehrschichtigen Schmelzfilm geformt
zu werden, der auf das Substrat gestrichen werden soll, d. h. die
Aluminiumseite des Laminats 26, gepresst und gekühlt in einem
Walzenspalt 28, wodurch das mit dem heißsiegelbaren thermoplastischen
Kunststoff beschichtete Laminat auf der Innenseite gebildet wird.
Die gelochte Pappkernbahn 21' kann
mit einer Außenschicht aus
thermoplastischem Kunststoff auf ihrer anderen, äußeren Seite durch Extrusionsbeschichtung
(nicht gezeigt) beschichtet werden und zwar vor dem Schritt des
Laminierens an die Aluminiumfolie bei 25 oder nach dem
Schritt des Extrusionsbeschichtens 28 der innersten Seitenteilschichten
oder zwischen diesen Verfahrensschritten.
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Eine
doppelt wirkende Druckwalze kann an allen Laminierungsstationen 25, 28 und
bei der Laminierung der äußeren Schicht
auf die Außenseite
der Kernschicht verwendet werden, in Kombination mit einem ziemlich
hohen Walzenspaltdruck, um eine optimale Haftung zwischen den Laminatschichten
der Membranen innerhalb der Bereiche der Löcher zu erzielen, wobei Lufteinschlüsse zwischen
den Schichten nahe den Kanten um die Löcher vermieden werden.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
der Erfindung wird die Oberfläche
der Aluminiumfolie durch eine Flammbehandlung 29 aktiviert, bevor
sie mit den Innenschichten aus thermoplastischem Kunststoff 15 bei 27 beschichtet
wird.
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In
einem vergleichenden Beispiel wurde ein Verpackungslaminat mit einer
innersten dreilagigen Struktur, aufweisend 7 g/m2 haftendes
Polymer, 18 g/m2 des dazwischenliegenden
LDPE und 10 g/m2 der innersten, mehrheitlich
m-PE umfassenden Teilschicht, durch Extrusionsbeschichten mit und
ohne vorhergegangener Flammbehandlung der Aluminiumfolie im Inneren
produziert. Bei vorhergegangener Flammbehandlung war die Haftstärke zwischen
der Aluminiumfolie und der ersten haftenden Teilschicht größer als
ohne Flammbehandlung. In Verpackungen, die aus dem Laminat hergestellt
und mit den Öffnungsvorrichtungen
des Abschraub/Hochziehtyps ausgestattet wurden, gab es nur sehr
wenige Anmerkungen hinsichtlich Öffnungsfähigkeit,
die zudem bloß ästhetischer
Art waren. Ohne vorausgegangene Flammbehandlung wurden etwas mehr
Rückstände der
Membrane in dem Loch beobachtet. Somit kam man zu der Schlussfolgerung,
dass eine Flammbehandlung der Aluminiumfolie zu bevorzugen ist, wenn
die Erfindung ausgeführt
wird.
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In
dem Fall schließlich,
wenn das haftende Polymer der haftenden Teilschicht 15-1 ein MAH-g-LLDPE
ist, ist es zu bevorzugen, dass die haftende Schicht mit einer Ozonbehandlung
oberflächenbehandelt
ist, bevor sie die Aluminiumfolie berührt und zwar an der Innenstruktur-Laminierungsstation 28.
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In 3 in
einem Beispiel für
eine beabsichtigte Öffnungsanordnung 30,
ist die laminierte Membrane 31, umfassend Schichten aus
thermoplastischem Kunststoff und Aluminiumfolie, an einen Schraubdeckel 32,
der Teil einer am Verpackungsbehälter
aufgebrachten Öffnungsvorrichtung
ist, an einer Schnittstelle 33 gesiegelt. Beim Öffnen, wobei der
Schraubdeckel 32 mithilfe einer Gewindeanordnung mit den
umgebenden Teilen der Öffnungsvorrichtung 34 nach
oben abgeschraubt wird, wird die Membrane entlang den Kanten um
das Loch 35 gerissen und gleichzeitig zusammen mit dem
Deckel nach oben gezogen.
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In 4 ist
eine typische aseptische Verpackung des Typs Tetra Brik Aseptic® mit
einer Öffnungsvorrichtung
gemäß 3 vorgesehen.
Das Loch mit der Membrane ist am oberen Teil des Verpackungsbehälters vorgesehen,
und dort ist eine Öffnungsvorrichtung
aus geformtem Kunststoff auf der Membrane über dem Loch befestigt, wobei
die Öffnungsvorrichtung
aus einem Rahmen und einem Schraubdeckel besteht, der in diesen
geschraubt ist. Die Öffnungsvorrichtung
kann ferner mit einem so genannten Sicherheitsnachweis ausgestattet
sein, dessen Position angibt, ob der Verpackungsbehälter geöffnet wurde
oder nicht.
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Es
sollte die Schlussfolgerung gezogen werden, dass die vorliegende
Erfindung, die oben unter besonderer Bezugnahme auf die beigefügten Figuren
beschrieben wurde, nicht auf diese beschriebenen Ausführungsformen
beschränkt
und ausschließlich
beispielhaft gezeigt ist, und dass für einen Fachmann offensichtliche
Modifikationen und Änderungen möglich sind,
ohne dabei vom erfinderischen Konzept, wie in den angehängten Ansprüchen offenbart, abzuweichen.