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Vorrichtung zum Verhüten des unbefugten Füllens eines Flüssigkeitsbehälters
Die Erfindung betrifft Vorrichtungen zum Verhüten des unbefugten Füllens eines Flüssigkeitsbehälters,
z. B. eines Brennstoff- oder Benzinbehälters.
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Der Kleinverkauf bringt es mit sich, daß solche Flüssigkeiten, wie
z. B. Benzin, Olle u. dgl., im Handel durch mehrere Hände gehen. Der an eine bestimmte
Marke gewöhnte Käufer verlangt in der Mehrzahl der Fälle Benzin oder Öl unter Nennung
der betreffenden Marke.
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Es ist nun schon vorgekommen, daß Flüssigkeiten in Behälter eingefüllt
wurden, die nur zur Aufnahme eines bestimmten Markenerzeugnisses dienen sollten.
Das bedeutet aber nicht nur eine Schädigung der das betreffende Markenerzeugnis
liefernden Gesellschaft, der es dadurch natürlich unmöglich gemacht wird, ihre eigenen
Produkte abzusetzen, sondern auch eine Schädigung des Käufers, der ja in der Regel
einen minderwertigen, für den Motor seines Fahrzeugs weniger gut geeigneten Brennstoff
erhalten wird.
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Die Erfindung geht darauf aus, Flüssigkeitsbehälter, z. B. unterirdische
Benzintanks, so zu sichern, daß ein unbefugtes Füllen derselben praktisch nicht
ohne weiteres möglich ist. Der Hersteller oder Händler eines bestimmten Erzeugnisses
erhält jetzt die Möglichkeit, eine Kontrolle darüber auszuüben, was für Flüssigkeiten
in gegebene Gefäße oder Behälter eingefüllt werden, während der Käufer bei Überwachung
der Einfüllung eine Gewähr dafür erhält, daß er das vom Hersteller garantierte Erzeugnis
auch tatsächlich erhält.
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Soweit Sicherungen oder Sicherheitsverschlüsse für Flüssigkeitsgefäße
oder Behälter schon bekannt sind, sind sie für den oben angegebenen Zweck absolut
ungeeignet. Die Erfindung bringt Vorrichtungen mit Schlüsselkontrolle, also Vorrichtungen,
bei denen ein bestimmter Schlüssel, z. B. ein solcher gleich dem eines Zylinderschlosses,
mit mehreren Zuhaltungen zu Hilfe genommen werden muß, um ein bestimmtes Erzeugnis
in eben bestimmten Behälter o. dg1. einfüllen zu können. Unter diesen Umständen
ist es praktisch vollkommen unmöglich, irgendeine andere Flüssigkeit als die jeweils
bestimmte in einen gegebenen Behälter einzufüllen.
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Das Neue einer Vorrichtung zum Verhüten des unbefugten Füllens eines
Flüssigkeitsbehälters liegt gemäß der Erfindung darin, daß ein in die Einfüllöffnung
des Behälters eingesetztes Sperrventil in seiner Verschlußstellung durch Zuhaltungen
ähnlich denen eines Sicherheitsschlosses verriegelt ist und zum Entriegeln dieser
Zuhaltungen an einem in die Einfüllöffnung einführbaren Fülltrichter oder Füllstutzen
ein zu der jeweiligen Kombination der Zuhaltungen passender Schlüssel oder Schlüsselbart
vorgesehen ist, so daß beim Einführen des betreffenden Füllstutzens erst die Zuhaltungen
entriegelt werden müssen, bevor das Sperrventil in seine Offenstel-
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gebracht werden kann. Weiterhin kennzeichnet sich die Erfindung dadurch, daß der
in die Füllöffnung "eingeführte Fülltrichter oder Füllstutzen nach bewirkter Entriegelung
der Zuhaltungen und Öffnung des " Sperrventils sich selbsttätig in der Füllöffnung
verriegelt. Bei geöffnetem Sperrventil kann der Füllstutzen oder Fülltrichter jedenfalls
nicht ohne weiteres aus der Einfüllöffnung herausgezogen werden. Dies wird gemäß
der Erfindung entweder dadurch erreicht, daß man die zum Sperrventil gehörigen Zuhaltungen
mit dem am Fülltrichter oder Füllstutzen vorgesehenen Schlüssel oder Schlüsselbart
zusammenwirken läßt, oder in der Weise, daß man den in die Einfüllöffnung eingeführten
Füllstutzen bzw. Fülltrichter bei geöffnetem Sperrventil durch eine vom Schlüssel
und von den Zuhaltungen unabhängige Stiftschlitzverbindung gegen Herausziehen sichert.
Das in der Einfüllöffnung untergebrachte Sperrventil mag vorteilhaft aus zwei im
wesentlichen halbkreisförmigen Scheiben bestehen, von denen die eine festsitzt und
die andere drehbar ist. Das Sperrventil könnte indesauchaus einer Ventilklappe bestehen.
Die Entriegelung der Zuhaltungen erfolgt, indem der Einfüllstutzen oder Einfülltrichter
in die Einfüllöffnung hineingesteckt wird. Das eigentliche Öffnen- des Sperrventils
erfolgt indes erst, wenn der Stutzen oder Trichter in der Einfüllöffnung gedreht
wird. Für den Fall, daß die Einfüllöffnung unterhalb eines Zapfhahnes o. dgl. sich
befinden sollte, empfiehlt es sich, das Sperrventil nur so weit schließen zu lassen,
daß keine größeren, aber vom Zapfhahn abtropfende geringe Flüssigkeitsmengen in
das Innere des Behälters allmählich hineinsickern können.
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Im folgenden soll die Erfindung an einigen Ausführungsbeispielen beschrieben
werden. Die Zeichnungen stellen dar: Fig i einen z. B. zur Aufnahme und Ausgabe
von Öl bestimmten Behälter zusammen mit einem zur Entnahme eines abgemessenen Quantums
bestimmten Gefäß, Literflasche o. dgl., Fig. a einen Schnitt durch den in der Einfüllöffnung
des Behälters vorgesehenen Sicherheitsverschluß, Schnittführung nach Linien 2-z
der Fig. i. Der zum Einfüllen des Öls dienende Trichter ist zum Öffnen des Verschlusses
mit einem besonderen Schlüssel versehen.
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Fig. 3 und q. einen Schnitt nach Linie 3-3 der Fig. a. Der Verschluß
ist in Fig. 3 geschlossen und in Fig. .4 offen dargestellt.
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Fig. 5 eine noch andere Ausführungsform von der Seite gesehen und
teils im Schnitt, Fig. 6 einen Schiritt nach der Linie 6-6 der Fig. 5, Fig.7 und
8 waagerechte Schnitte nach Linie 7-7 und 8-8 der Fig. 5, Fig. 9 einen Schnitt nach
Linie 9-9 der Fig 6.
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In den Behälter io soll beispielsweise Öl eingefüllt werden (Fig.
i bis q.). Das Einfüllen des Öls erfolgt durch eine mit einem besonderen Sicherheitsverschluß
1a versehene Öffnung. i i bezeichnet einen Deckel, mit welchem die Öffnung bzw.
ihr Sicherheitsverschluß von oben her abgedeckt wird. Zum Kleinverkauf können die
Flüssigkeiten mit Hilfe einer Pumpe 1q. oder irgendeiner anderen Vorrichtung entnommen
werden. Ein Meßstab i9 dient zur Feststellung der Menge der im Behälter io vorhandenen
Flüssigkeit.
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Das in den Behälter io einzufüllende Öl oder irgendeine ,andere Flüssigkeit
muß einen in der Einfüllöffnung vorgesehenen Sicherheitsverschluß i-, passieren.
In die Einfüllöffnung ist eine Tülle 6 einsteckbar, die mit einem Schlüssel 9 gleich
dem eines in seiner Art allgemein bekannten Zylinderschlosses versehen ist. Im Teil
5 sitzt ein bewegliches halbkreisförmiges Sperrventil?. Dieses Sperrventil 7 ist
mit mehreren Zuhaltungen 8 versehen, zu denen der Schlüssel 9 genau passen muß,
um das Sperrventil in die Offenstellung bringen zu können. Nur ein passender' Schlüssel
9 gibt die Möglichkeit, die Zuhaltungen 8 so zu stellen, daß das Sperrventil 7 im
Teil 5 verdreht werden kann. Solange das Sperrventil ? in der Offenstellung sich
befindet, kann der Trichter 6 mitsamt dem Schlüssel 9 nicht herausgezogen werden,
da unter solchen Umständen der Schlüssel 9 durch die feststehenden Zuhaltungen 8
zurückgehalten wird. Der Trichter oder Einfüllstutzen kann gegebenenfalls am Ende
eines an einem Tankwagen hängenden Schlauches befestigt werden; das richtet sich
jedoch ganz nach den Umständen, d. h. je nach der Art der Quelle, aus welcher die
Flüssigkeit in den Behälter io hineingebracht werden soll. In Fig. 5 ist beispielsweise
der Fall veranschaulicht, daß ein Einfüllstutzen an dem Ende eines Schlauches festsitzt.
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Der zum Sicherheitsverschluß gehörige feste Teil s ist unten nur zur
Hälfte geschlossen und in der Mitte seines Bodens 5a mit einem Zapfen versehen,
,auf welchem das Sperrventil 7 drehbar befestigt ist. Das Sperrventil 7 vervollständigt
den Boden des festen Teiles 5, verschließt also normalerweise die andere offene
Hälfte des. zum Teils gehörigen Bodens; so daß im großen und ganzen Öl durch den
Verschluß nicht hindurch kann. Die Verschlußstellung zeigt Fig. 3. Wenn jedoch beim
Einsetzen des Trichters 6 die Zuhaltungen 8 vermittels des Schlüssels 9 in die Offenstellung
gebracht werden, kann das
Sperrventil 7 mitsamt dem Trichter 6 so
weit gedreht werden, bis die offene Hälfte im Boden des Teiles 5 freigegeben wird
(s. hierzu Fig.4). Nachdem dies geschehen, kann die Flüssigkeit ungehindert eingefüllt
werden. Das Sperrventil ? ist in dem festen Teil 5, wie schon oben zum Ausdruck
gebracht, drehbar gelagert und dem Boden des Teiles 5 so angepaßt, daß in der Verschlußstellung
Öl nicht genügend schnell hindurch kann, um eine unbefugte Füllung des Behälters
io in wirtschaftlicher Weise zu ermöglichen, solange das Sperrventil 7 sich in der
Verschlußstellung befindet. Von der Abfüllvorrichtung 16 abtropfendes Öl kann jedoch
durch den Sicherheitsverschluß langsam in den Behälter io hineinsickern.
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Der zum Sicherheitsverschluß gehörige feste Teil 5 ist einerseits
mit einer Leiste oder Schulter 13 versehen, die den Rand der im Behälter io zur
Aufnahme des Sicherheitsverschlusses bestimmten Öffnung unterfaßt, und andererseits,
d. h. ,auf der Schulter 13 diametral gegenüberliegenden Seite mit einer Feder 15.
Beim Einsetzen des Sicherheitsverschlusses in den Behälter io sind die Enden der
Feder zusammenzudrücken, und sobald der Sicherheitsverschluß ordnungsgemäß eingesetzt
worden ist, wird die Feder unter dem Rand der im Behälter io befindlichen Öffnung
einschnappen, d. h. gegen die Innenseite des Behälters zu liegen kommen und eine
Herausnahme des Sicherheitsverschlusses aus der Öffnung unmöglich machen.
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In den Behälter io kann Öl oder irgendeine andere Flüssigkeit nur
durch den Sicherheitsverschluß 5, nicht aber an irgendeiner anderen Stelle eingefüllt
werden. Der Einfüllstutzen oder Trichter 6 bleibt stets im Besitz eines Vertreters
der Gesellschaft, beispielsweise im Besitz des Tankwagenführers, der im Tank seines
Wagens nur das zur Einfüllung in den Behälter io bestimmte Öl befördert.
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An Stelle des in Fig. i dargestellten Sicherheitsverschlusses 12 kann
auch die in Fig. 5 dargestellte Ausführungsform verwendet werden, und zwar vorzugsweise
in Fällen, in denen es darauf ankommt, Flüssigkeiten, die weniger dickflüssig sind
als Öl, in Rohrleitungen bzw. durch Rohrleitungen in gegebene Behälter, z. B, in
unterirdische Benzintanks, einzufüllen.
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Gemäß Fig. 5 ist der Verschluß auf einem Rohr 8o befestigt, welches
beispielsweise zu einem Benzintank führen mag.
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Das zum Sicherheitsverschluß gehörige Kopfstück 82 ist in das Rohr
8o eingeschraubt. Zum Öffnen ist die Einführung eines mit einem Schlüssel versehenen
Füllstutzens 84 erforderlich. Die Einführung des Füllstutzens 84 erfolgt von oben.
Am Schlauch 86 ist der Stutzen 84 vermittels eines Ringes 88 befestigt. Auf dem
Kopfstück 82 des Sicherheitsverschlusses wird der Stutzen 84 mit einem zweckentsprechenden
Ring 89 festgelegt. Ein Schmetterlingsventil 9o ist in das Kopfstück 82 quer drehbar
eingelagert und schließt den Durchgang in der einen Einstellung so gut wie vollständig
ab, während in der anderen Einstellung der Durchgang so gut wie vollständig freigegeben
wird. Das Kopfstück 82 enthält= des weiteren eine festsitzende Hülse 92. In dieser
Hülse sitzt eine drehbare Hülse 93, durch deren Drehung man das- Schmetterlingsventil
vermittels einer Schrägfläche entweder in die Offenstellung oder in die Verschlußstellung
bringen kann. Die Hülse 93 wird normalerweise in der Verschlußstellung gehalten,
und zwar durch Zuhaltungen 94 (Fig. 9).
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Der Einfüllstutzen 84 ist am unteren Rande, wie deutlich aus Fig.
5 ersichtlich, gleich einem Schlüssel unregelmäßig ausgearbeitet, so daß beim Herunterdrücken
des Einfüllstutzens die hochstehenden, in ihrer Mitte bei 95 im Durchmesser reduzierten
Zuhaltungen 94 (Fig. 9) mit den an der festen Hülse 92 vorgesehenen Vorsprüngen
97 außer Eingriff gelangen. Die Vorsprünge 97 verhindern die relative Drehung zwischen
der drehbaren Hülse 93 und der festen Hülse 92. Das Schmetterlingsventil
93 kann also unbefugt nicht geöffnet werden.
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Der zu den Zuhaltungen passende, am Einfüllstutzen 84 vorgesehene
Schlüssel gibt die Möglichkeit, die Zuhaltungen 94 so weit herunterzudrücken, wie
es erforderlich ist, um die Hülse 93 relativ zur festen Hülse 92 frei drehen zu
können. Die bewegliche Hülse 93 ist mit einer Schrägfläche 99 versehen, die mit
dem Schmetterl`ingsventilgo zusammenarbeitet. Eine Achteldrehung genügt, um das
Schmetterlingsventil in die Offenstellung zu bringen und der einzufüllenden Flüssigkeit
den Durchgang durch den Ventilkopf 82 frei zu machen. Ein Fortsatz 84a, sitzend
an dem Stutzen 84, greift unter eine am Ventilkopf 82 vorgesehene Schulter 82a;
so daß der Einfüllstutzen bei geöffnetem Ventil 9o nicht abgezogen werden kann.
Erst muß das Ventil 9o geschlossen werden, bevor ein Abnehmen des Stutzens 84 möglich
ist.
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Das in Fig. 5 dargestellte Ventil macht das Einfüllen von Flüssigkeiten
in das Rohr 8o effektiv unmöglich, solange nicht ein mit dem passenden Schlüssel
versehener Einfüllstutzen 84 in den Ventilkopf 82 eingesteckt und das Schmetterlingsventil
go geöffnet wird. Der Schlüssel und die Zuhaltungen 94 können nach Belieben ausgeführt
werden, d. h. es können die verschiedensten Kombinationen geschaffen
werden,
um ein unbefugtes Öffnen des Schmetterlingsventils go zu verhindern.
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Selbstverständlich ist die praktische Ausführung der Erfindung auf
die speziell hier dargestellten und beschriebenen Beispiele nicht beschränkt.