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Vorrichtung zum Verhüten des unbefugten Füllens eines Flüssigkeitsbehälters.
Die Erfindung betrifft Vorrichtungen zum Verhüten des unbefugten Füllens eines Flüssigkeit- behälters, z. B. eines Brennstoff-oder Benzinbehälters.
Der Kleinverkauf bringt es mit sich, dass solche Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin, Öle u. dgl., im
Handel durch mehrere Hände gehen. Der an eine bestimmte Marke gewohnte Käufer verlangt in der Mehrzahl der Fälle Benzin oder Öl unter Nennung der betreffenden Marke.
Es ist nun schon vorgekommen, dass Flüssigkeiten in Behälter eingefüllt wurden, die nur zur Aufnahme eines bestimmten Markenerzeugnisses dienen sollten. Das bedeutet aber nicht nur eine Schädigung der das betreffende Markenerzeugnis liefernden Gesellschaft-der es dadurch natürlich unmöglich gemacht wird, ihre eigenen Produkte abzusetzen-sondern auch eine Schädigung des Käufers, der in der Regel einen minderwertigen, für den Motor seines Fahrzeuges weniger gut geeigneten Brennstoff erhalten wird.
Die Erfindung geht darauf aus, Flüssigkeitsbehälter, z. B. unterirdische Benzintanks, so zu sichern, dass ein unbefugtes Füllen derselben praktisch nicht ohne weiteres möglich ist. Der Hersteller oder Händler eines bestimmten Erzeugnisses erhält jetzt die Möglichkeit, eine Kontrolle darüber auszuüben, was für Flüssigkeiten in gegebene Gefässe oder Behälter eingefüllt werden, während der Käufer bei Überwachung der Einfüllung eine Gewähr dafür erhält, dass er das vom Hersteller garantierte Erzeugnis auch tatsächlich erhält.
Soweit Sicherungen oder Sicherheitsverschlüsse für Flüssigkeitsgefässe oder Behälter schon bekannt sind, sind sie für den oben angegebenen Zweck ungeeignet. Die Erfindung bringt Vorrichtungen mit Schlüsselkontrolle, also Vorrichtungen, bei denen ein bestimmter Schlüssel, z. B. ein solcher gleich dem eines Zylindersehlosses, mit mehreren Zuhaltungen zu hilfe genommen werden muss, um ein bestimmtes Erzeugnis in einen bestimmten Behälter od. dgl. einfüllen zu können. Unter diesen Umständen ist es praktisch vollkommen unmöglich, irgendeine andere Flüssigkeit als die jeweils bestimmte in einen gegebenen Behälter einzufüllen.
Das Neue der Vorrichtung zum Verhüten des unbefugten Füllens eines Flüssigkeitsbehälters liegt gemäss der Erfindung darin, dass ein in die Einfüllöffnung des Behälters eingesetztes Sperrventil in seiner Verschlussstellung durch Zuhaltungen ähnlich denen eines Sicherheitsschlosses verriegelt ist und zum Entriegeln dieser Zuhaltungen an einem in die Einfüllöffnung einführbaren Fülltrichter oder Füllstutzen ein zu der jeweiligen Kombination der Zuhaltungen passender Schlüssel oder Schlüsselbart vorgesehen ist, so dass beim Einführen des betreffenden Füllstutzens erst die Zuhaltungen entriegelt werden müssen, bevor das Sperrventil in seine Offenstellung gebracht werden kann. Weiterhin kenn-
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halb der Füllöffnung gegen axiales Herausziehen verriegelt.
Bei geöffnetem Sperrventil kann der Füllstutzen oder Fülltrichter jedenfalls nicht ohne weiteres aus der Einfüllöffnung herausgezogen werden.
Dies wird gemäss der Erfindung entweder dadurch erreicht, dass man die zum Sperrventil gehörigen Zuhaltungen mit dem am Fülltrichter oder Füllstutzen vorgesehenen Schlüssel oder Schlüsselbart zusammenwirken lässt oder in der Weise, dass man den in die Einfüllöffnung eingeführten Füllstutzen bzw. Fülltrichter bei geöffnetem Sperrventil durch eine vom Schlüssel und von den Zuhaltungen unab-
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hängige Stiftschlitzverbindung gegen Herausziehen sichert. Das in der Einfüllöffnung untergebrachte Sperrventil mag vorteilhaft aus zwei im wesentlichen halbkreisförmigen Scheiben bestehen, von denen die eine festsitzt und die andere in der Scheibenebene um einen beiden Scheiben gemeinsamen Mittelpunkt drehbar ist.
Das Sperrventil könnte indes auch aus einer Ventilklappe bestehen, die in die Einfüllöffnung diametral und um eine ihrer Symmetrieachsen drehbar eingehängt ist. Diese Klappe 90 wird in ihrer Stellung zur Sperrung der Einfüllöffnung durch eine Schrägfläche einer in der Einfüllöffnung oberhalb der Klappe drehbar und feststellbar angeordneten Hülse niedergehalten. Die Zuhaltungen zum Verriegeln der das Ventil (Klappe) in der Verschlussstellung haltenden drehbaren Hülse werden in dieser Hülse selbst parallel zur Längsmittelachse der Einfüllöffnung angeordnet, wobei der zu diesen Zuhaltungen passende Schlüssel oder Schlüsselbart in den unteren Rand des Füllstutzen eingearbeitet ist (Fig. 5,6 und 9).
Die Entriegelung der Zuhaltungen erfolgt, indem der Einführstutzen oder Einfülltrichter in die Einfüllöffnung hineingesteckt wird. Das eigentliche Öffnen des Sperrventils erfolgt indes erst, wenn der Stutzen oder Trichter in der Einfüllöffnung gedreht wird. Für den Fall, dass die Einfüllöffnung unterhalb eines Zapfhahnes od. dgl. sich befinden sollte, empfiehlt es sich, das Sperrventil nur soweit abzudichten, dass keine grösseren, wohl aber kleinere, vom Zapfhahn abtropfende Flüssigkeitsmengen in das Innere des Behälters allmählich hineinsickern können.
Im folgenden soll die Erfindung an einigen Ausführungsbeispielen beschrieben werden. Die Zeichnungen stellen dar : Fig. 1 einen z. B. zum Aufnehmen und Ausgeben von Öl bestimmten Be- hälter zusammen mit einem Gefäss (Literflasche od. dgl. ) zum Entnehmen einer abgemessenen Flüssigkeits- menge ; Fig. 2 einen Schnitt durch den in der Einfüllöffnung des Behälters vorgesehenen Sicherheitverschluss ; Schnittführung, nach Linie 2-2 der Fig. 1. Die zum Einfüllen des Öles dienende Tülle ist zum Öffnen des Verschlusses mit einem besonderen Schlüssel versehen ; Fig. 3 einen waagrechten Schnitt nach Linie 3-3 der Fig. 2. Der Sicherheitsverschluss befindet sich hier in geschlossener Stellung ; Fig. 4 einen waagrechten Schnitt ebenfalls nach Linie 3-3 der Fig. 2.
Im Gegensatz zu der Fig. 3 ist der Verschluss hier jedoch in offener Stellung veranschaulicht ; Fig. 5 einen für Einfüllöffnungen bestimmten Sicherheitsverschluss noch anderer Ausführung von der Seite gesehen und teils im Schnitt ; Fig. 6 einen senkrechten Schnitt nach Linie M-j der Fig. 5 ; Fig. 7 und 8 waagrechte Schnitte nach den Linien 15-15 und 16-16 der Fig. 5 ; Fig. 9 einen waagrechten Schnitt nach Linie 27-j ? der Fig. 6. Diese Figur veranschaulicht vor allem die Zuhaltungen zur Sicherung des Verschlusses.
Die Zeichnung bringt zunächst eine Ausführung zwecks Kontrolle der Einfüllung von Öl (oder auch andern Flüssigkeiten) in einen gegebenen Behälter bzw. in ein gegebenes Gefäss. Die Aufgabe liegt darin, zu verhindern, dass irgendeine andere Flüssigkeit als die jeweils bestimmte eingefüllt werden kann. In den mit 10 (Fig. 1) bezeichneten Behälter soll beispielsweise Öl eingefüllt werden. Das Einfüllen des Öles erfolgt durch eine im Behälter 10 befindliche, mit einem besonderen Sicherheitsverschluss 12 versehene Öffnung. 11 bezeichnet einen Deckel, mit welchem die Öffnung bzw. ihr Sicherheitsverschluss von oben her abgedeckt wird.
Die Flüssigkeiten werden mit Hilfe einer Pumpe 14 oder einer andern Vorrichtung entnommen, die an ihrem Auslass mit einem Stutzen 16 solcher Konstruktion versehen ist, dass nur ein speziell zum Aufnehmen der betreffenden Flüssigkeit bestimmtes Gefäss. M an den Stutzen 16 zwecks Füllung angesetzt werden kann. Das betreffende Gefäss 18 ist mit einer Tülle 20 versehen, die mit einer Vorrichtung zur Kontrolle der Einfüllung kombiniert ist. Ein Messstab 19 dient zur Feststellung der Menge der im Behälter 10 vorhandenen Flüssigkeit.
Flüssigkeit, z. B. 01, kann in den Behälter 10 immer nur im Wege über den Sicherheitsverschluss 12 eingebracht werden, denn noch eine andere Öffnung zum Einfüllen der Flüssigkeit bzw. des Öles besitzt der Behälter 10 nicht. Eine besondere Ausführungsform des Sicherheitsverschlusses 12 ist in der Fig. 2 veranschaulicht. Der Grundkörper des Sicherheitsverschlusses 12 ist in seiner Form halbzylindriseh und unten mit einem Boden 5 abgeschlossen, der entsprechend der halbzylindrischen Form des Grundkörpers die Form einer halbkreisförmigen Scheibe hat. Vervollständigt wird der Sicherheitsverschluss 12 durch einen mit dem halbzylindrischen Grundkörper vereinigten, ebenfalls halbzylindrischen Verschluss- teil 7.
Auch dieser Verschlussteil 7 ist unten mit einem Boden abgeschlossen, der entsprechend der halbzylindrischen Form dieses Verschlussteiles 7 die Form einer halbkreisförmigen Scheibe hat. Der Durchmesser des Verschlussteiles 7 ist etwas kleiner bemessen als der des Grundkörpers 12, so dass der halbzylindrische Verschlussteil 7 um den festliegenden Drehpunkt 20 (durch welchen beide Teile 12 und 7 miteinander vereinigt sind) in die in Fig. 4 dargestellte Stellung hineingedreht werden kann, in welcher die halbkreisförmigen Scheiben 5 und 7 übereinanderliegen, so dass der Sicherheitsverschluss dann offen steht und Flüssigkeit ohne weiteres in den Behälter 10 hineinlaufen kann.
Ein Drehen des Verschlussteiles 7 aus seiner Verschlussstellung gemäss Fig. 3 in eine Offenstellung gemäss Fig. 4 ist unmöglich, solange die in den Fig. 2,3 und 4 mit 8 bezeichneten Zuhaltungen teils in den Grundkörper 12 und teils in den halbzylindrischen Verschlussteil 7 eingreifen. Vermittels eines an dem zylindrischen Fülltrichter oder Einfüllstutzen 6 angebrachten Schlüssels 9 können die Zuhaltungen 8
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Verschlussteil 7 zur Drehung gegenüber dem Grundkörper 12 des Sicherheitsverschlusses freigegeben wird.
Der Bart des Schlüssels 9 ist, wie üblich, entsprechend den Zuhaltungen 8 ausgefeilt, u. zw. so,
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dass wenn der Fülltrichter oder Einfüllstutzen 6 mitsamt dem Schlüssel 9 in den Sicherheitsverschluss eingeführt wird, dann die in dem Grundkörper sitzenden Teile der Zuhaltungen (Fig. 2) gerade so weit zurückgedrückt werden, dass sie, wie erwähnt, den Verschlussteil 7 zum Drehen in die Offenstellung des Verschlusses freigeben müssen.
Es empfiehlt sich, die Zuhaltungen und ihnen entsprechend auch den Schlüsselbart so einzurichten, dass mit Bezug auf Fig. 2 die am wenigsten tiefe Ausfeilung des Schlüsselbartes sich am weitesten unten bzw. am vorderen Ende des Schlüsselbartes befindet und demgemäss der Schlüssel nicht mehr herausgezogen werden kann, wenn nach Überführung der Zuhaltungen in ihre Entriegelungsstellung der Verschlussteil 7 in die Offenstellung des Verschlusses gebracht worden ist.
Die in dem drehbaren Verschlussteil 7 sitzenden Teile der Zuhaltungen 8 werden sich dann, wie aus Fig. 4 ersichtlich, gegenüber irgendeiner Stelle des zylindrischen Mantels des Grundkörpers 12 befinden und dem Schlüssel gegenüber nicht mehr nachgeben können, also den Schlüssel mitsamt dem Einfüllstutzen oder Fülltrichter 6 dermassen festhalten, dass ein Herausziehen aus dem geöffneten Sicherheitversehluss unmöglich ist.
Der Verschlusskörper 7 ist in dem festen Teil 5, wie schon erwähnt, um die Achse 20 drehbar gelagert und dem Boden des Teiles 5 so angepasst, dass in der Verschlussstellung Öl nicht genügend schnell passieren kann, um eine unbefugte Füllung des Behälters 10 in wirtschaftlicher Weise zu ermöglichen, solange der Verschlusskörper 7 sich in der Verschlussstellung befindet. Vom Füllstutzen 16 abtropfendes Öl kann jedoch durch den Sicherheitsverschluss langsam in den Behälter 10 hineinsickern.
Der Grundkörper des Sicherheitsverschlusses 12 (Fig. 2 und 3) ist einerseits mit einer Leiste oder Schulter 13 (Fig. 1) versehen, die den Rand der im Behälter 10 zur Aufnahme des Sicherheitsverschlusses bestimmten Öffnung unterfasst und anderseits, d. h. auf der Schulter 13 diametral gegenübergelegenen Seite, mit einer Feder 15. Beim Einsetzen des Sicherheitsverschlusses in den Behälter 10 sind die Enden der Feder zusammenzudrücken und sobald der Sicherheitsverschluss ordnungsgemäss eingesetzt worden
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der Öffnung des Behälters unmöglich machen.
In den Behälter 10 kann Öl oder irgendeine andere Flüssigkeit nur durch den Sicherheitsver- schluss eingefüllt werden, denn irgendeine andere Stelle zum Einfüllen von Öl od. dgl. ist nicht vorhanden. Der Sicherheitsverschluss 12 lässt sich nur mit Hilfe einer besonderen Tülle bzw. eines besonderen Trichters 6 öffnen. An der betreffenden Tülle oder dem Trichter muss ein bestimmter, zu den Zuhaltungen im Teil 5 passender Schlüssel 9 sich befinden. Die Tülle 6 bleibt stets im Besitz eines Vertreters der Gesellschaft, beispielsweise im Besitz des Tankwagenführers, der im Tank seines Wagens nur das zur Einfüllung in den Behälter 10 bestimmte Öl befördert.
Die abnehmbare, mit einem Schlüssel 9 versehene Tülle kann von dem Angestellten der Firma persönlich in Verwahrung genommen oder auch am Ende eines am Tankwagen festhängenden Schlauches so angebracht werden, dass ein bequemes Einführen in den Sicherheitsverschluss 12 zum Zwecke des Öffnens desselben möglich ist.
An Stelle des in Fig. 1 dargestellten Sicherheitsverschlusses oder Ventils 12 kann ein in Fig. 5-9 dargestelltes Ventil verwendet werden, u. zw. vorzugsweise in Fällen, in denen es darauf ankommt, Flüssigkeiten, die weniger dickflüssig sind als 01, in Rohrleitungen bzw. durch Rohrleitungen in grössere Behälter, z. B. in unterirdische Benzintanks einzufüllen.
Ein solches Ventil ist in der Fig. 5 dargestellt ; es wird befestigt auf einem Rohr 80, welches zu einem Benzintank oder irgendeinem andern Behälter führen mag. Im Gegensatz zu der in Fig. 2 dargestellten Konstruktion ist das Ventil hier in ein verhältnismässig enges, im Durchmesser ungefähr 3"-4"weites Rohr eingebaut. Das in Fig. 2 dargestellte Ventil ist hingegen in eine im Durchmesser ungefähr 6"-8"grosse Öffnung eingesetzt. An sich hindert das natürlich nicht, gegebenenfalls eine dieser Ausführungsformen an Stelle der andern zu verwenden.
Das zum Sicherheitsverschluss oder Ventil gehörige Kopfstück 82 ist in das Rohr 80 eingeschraubt und erfordert zum Öffnen die Einführung eines Schlüssels bzw. einer mit einem Schlüssel versehenen
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ist die Tülle 84 vermittels eines Ringes 88 befestigt. Auf dem Kopfstück 82 des Ventils wird die Tülle mit einem zweckentsprechenden Ring 89 festgelegt. Eine Ventilklappe 90 (Art Schmetterlingsventil) ist im Kopfstück 82 des Ventils drehbar gelagert und schliess den Durchgang durch das Ventil in der einen Einstellung vollständig ab, während in der andern Einstellung der Durchgang vollständig freigegeben wird. Das Kopfstück 82 enthält des weiteren eine infolge der Schraube 100 festsitzende Hülse 92.
In dieser Hülse sitzt eine drehbare Hülse 93, bei deren Drehung man die Ventilklappe 90 vermittels einer Selüägfläche entweder in die Offenstellung oder in die Verschlussstellung bringen kann. Die Hülse 93 wird normalerweise in der Verschlussstellung gehalten, u. zw. durch Zuhaltungen 94 (Fig. 9).
Der Einfüllstutzen 84 ist am Rande, wie deutlich aus Fig. 5 ersichtlich, gleich einem Schlüssel unregelmässig ausgearbeitet, so dass beim Herunterdrücken der Tülle die hochstehenden in ihrer Mitte bei 95 im Durchmesser reduzierten, in der Hülse 93 sitzenden Zuhaltungen 94 (Fig. 6) mit den an de- festen Hülse 92 vorgesehenen Vorsprüngen 97 ausser Eingriff gelangen. Solange im Durchmesser nicht reduzierte Teile der Zuhaltungen mit den Vorsprüngen 97 sich in Eingriff befinden, ist eine relative
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Drehung zwischen der drehbaren Hülse 93 und der festen Hülse 92 unmöglich. Das Ventil kann also unbefugt nicht geöffnet werden.
Der zu den Zuhaltungen passende, am Einfüllstutzen 84 vorgesehene Schlüssel gibt die Möglichkeit, die Zuhaltungen 94 so weit herunterzudrücken, wie es erforderlich ist, um die Hülse 93 relativ zu der festliegenden Hülse 92 frei drehen zu können. Die drehbare Hülse 93 ist mit einer Schrägfläche 99 (Fig. 5) versehen, die mit der Ventilklappe 90 zusammenarbeitet. Eine gewisse Teildrehung genügt, um die Ventilklappe 90 in die Offenstellung zu bringen und der einzufüllenden Flüssigkeit den Durchgang durch den Ventilkopf 82 freizumachen.
Indem der Stutzen 84 eingeführt wird, tritt der Zapfen 84 a in den vertikal stehenden Teil eines Bajonettschlitzes ein. Wenn der Stutzen 84 in die Einfüllöffnung axial vollständig hineingestossen worden ist und die Zuhaltungen 94 in ihre aus Fig. 6 deutlich ersichtliche Offenstellung gebracht worden sind, befindet sich der Zapfen 84 a ganz am unteren Ende des vertikalen Abschnittes des Bajonettsehlitzes, d. h. in einer Stellung, wie sie in der Fig. 5 angegeben ist. Jetzt sind, wie gesagt, die Zuhaltungen 94 in die Offenstellung gebracht und nunmehr kann der Füllstutzen 84 im Sinne der Öffnung des Ventils 90 verdreht werden.
Indem dies geschieht und der Füllstutzen 84 mit Bezug auf die Fig. 7,8 und 9 nach rechts herumgedreht wird, schiebt sich der Zapfen 84 a mit Bezug auf Fig. 5 nach links in den horizontalen Teil des Bajonettschlitzes 82 a ein. Das ist also gleichbedeutend mit einer beim Öffnen des Ventils 90 ganz von selbst zustandekommenden Verriegelung des Stutzens 84 innerhalb der Einfüllöffnung.
Das in Fig. 5 dargestellte Ventil macht das Einfüllen von Flüssigkeiten in das Rohr 80 unmöglich, solange nicht eine mit dem passenden Schlüssel versehene Tülle 84 in den Ventilkopf 82 eingesteckt und das Ventil 90 geöffnet ist. Der Schlüssel und die Zuhaltungen 94 können nach Belieben ausgeführt werden, d. h. es können die verschiedensten Kombinationen geschaffen werden, um ein unbefugtes Öffnen des Ventils 90 zu verhindern. Die Tülle 84 könnte an einem Schlauch befestigt oder auch in irgendeiner andern Weise vorgesehen werden, um ein Einfüllen einer Flüssigkeit in das Rohr 80 zu ermöglichen.
PATENT-ANSPRÜCHE :
1. Vorrichtung zum Verhüten des unbefugten Füllens eines Flüssigkeitsbehälters, dadurch gekennzeichnet, dass ein in die Einfüllöffnung des Behälters eingesetztes Sperrventil (12 bzw. 5, 6, 7 oder 90) in seiner Verschlussstellung durch Zuhaltungen (8 bzw. 94) ähnlich denen eines Sicherheitsschlosses verriegelt ist und zum Entriegeln dieser Zuhaltungen an einem in die Füllöffnung einführbaren Fülltrichter oder Füllstutzen (6 bzw. 84) ein zu der jeweiligen Kombination der Zuhaltungen passender Schlüssel bzw. Schlüsselbart (9) vorgesehen ist, so dass beim Einführen des betreffenden Füllstutzens erst die Zuhaltungen entriegelt werden müssen, bevor das Sperrventil in seine Offenstellung gebracht werden kann.