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DE60317167T2 - Verpackung für tabakwaren mit faltbodenschachtel - Google Patents

Verpackung für tabakwaren mit faltbodenschachtel Download PDF

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Publication number
DE60317167T2
DE60317167T2 DE60317167T DE60317167T DE60317167T2 DE 60317167 T2 DE60317167 T2 DE 60317167T2 DE 60317167 T DE60317167 T DE 60317167T DE 60317167 T DE60317167 T DE 60317167T DE 60317167 T2 DE60317167 T2 DE 60317167T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
protective element
packaging according
side wall
package
plates
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60317167T
Other languages
English (en)
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DE60317167D1 (de
Inventor
Angelo Li Vigni
Fiorenzo Draghetti
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GD SpA
Original Assignee
GD SpA
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Publication date
Application filed by GD SpA filed Critical GD SpA
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Publication of DE60317167D1 publication Critical patent/DE60317167D1/de
Publication of DE60317167T2 publication Critical patent/DE60317167T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D85/00Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials
    • B65D85/07Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles
    • B65D85/08Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular
    • B65D85/10Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular for cigarettes
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • B65D85/1081Inserts or accessories added or joined to the container, e.g. coins, pens, cards, spacers

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Packaging Of Annular Or Rod-Shaped Articles, Wearing Apparel, Cassettes, Or The Like (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Cultivation Receptacles Or Flower-Pots, Or Pots For Seedlings (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Verpackung für Tabakwaren.
  • In der folgenden Beschreibung wird der Einfachheit halber und lediglich als nicht beschränkendes Beispiel auf Verpackungen für Zigaretten Bezug genommen.
  • Eine Zigarettenverpackung ist normalerweise durch ein Bündel Zigaretten definiert, ist an der Oberseite offen, ist im Wesentlichen parallelepipedförmig, nimmt eine Gruppe von Zigaretten auf und kann beispielsweise vom so genannten "weichen" oder so genannten "starren, Klappdeckel"-Typ sein.
  • Gemäß den Ergebnissen der Marktforschung sind einige Verbraucher besonders an ein gegebenes Packungsdesign gebunden, wohingegen andere eine gewisse Variation schätzen würden. Derzeit vermarktete Packungen, sowohl "weiche" als auch "starre", sind jedoch nicht vielseitig genug, um die Bedürfnisse von Verbrauchern insgesamt zu erfüllen.
  • Von sowohl "weichen" als auch "starren" Packungen wurde auch festgestellt, dass sie eine relativ schlechte Verschleißbeständigkeit aufweisen, insbesondere wenn sie für eine ziemlich verlängerte Zeitdauer (d. h. über zwei Tage) verwendet werden, und versagen somit nicht nur bei der Bereitstellung eines angemessenen Schutzes der restlichen Zigaretten, sondern führen auch zu Tabakverstreuen.
  • Um den obigen Nachteil zu beseitigen, wurde vorgeschlagen, ein dickeres und daher stärkeres als normales Verpackungsmaterial zu verwenden – wobei die Lösung jedoch bei den Verbrauchern erfolglos war, bei denen sich Packungen, die aus dickerem als normalem Material bestehen, als unpopulär erwiesen haben. Überdies wirft die Verwendung von dickerem als normalem Verpackungsmaterial Probleme an existierenden und insbesondere älteren Verpackungsmaschinen auf, die nicht so ausgelegt waren, dass sie mit einem solchen Material arbeiten.
  • DE7824117 offenbart eine Verpackung für Tabakwaren mit einer parallelepipedförmigen Packung für Tabakwaren, die an der Oberseite offen ist und eine Gruppe von Tabakwaren aufnimmt, und einer röhrenförmigen, parallelepipedförmigen Papierhülse, die dauerhaft einen unteren Abschnitt der Packung von Tabakwaren mit im Wesentlichen keinem Zwischenraum aufnimmt.
  • Es ist eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Verpackung für Tabakwaren zu schaffen, die dazu ausgelegt ist, die vorstehend erwähnten Nachteile zu beseitigen, und die insbesondere preiswert und leicht herzustellen ist.
  • Gemäß der vorliegenden Erfindung wird eine Verpackung für Tabakwaren geschaffen, wie durch Anspruch 1 angeführt.
  • Eine Anzahl von nicht begrenzenden Ausführungsformen der vorliegenden Erfindung werden beispielhaft mit Bezug auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben, in denen:
  • 1 eine Vorderansicht einer Verpackung für Zigaretten gemäß der vorliegenden Erfindung und mit einer Packung Zigaretten und einer Bodenhülle in der Perspektive zeigt;
  • 2 eine Vorderansicht der Verpackung für Zigaretten von 1 in auseinandergezogener Anordnung in der Perspektive zeigt;
  • 3 eine Vorderansicht der Verpackung für Zigaretten von 1 in der Perspektive zeigt, wobei die Bodenhülle gefaltet ist und in die Packung Zigaretten eingefügt ist;
  • 4 eine Ansicht der Bodenhülle der Verpackung für Zigaretten von 1 in der Perspektive zeigt;
  • 5 eine Oberseitenansicht einer Bodenwand der Bodenhülle in 4 zeigt;
  • 6 eine Unterseitenansicht einer Bodenwand der Bodenhülle in 4 zeigt;
  • 7 eine Ansicht der Bodenhülle von 4 in der Perspektive in einer Zwischenkonfiguration zwischen einer gefalteten Konfiguration und einer offenen Konfiguration zeigt;
  • 8 eine Anordnung eines Zuschnitts zeigt, aus dem die Bodenhülle von 4 ausgebildet werden soll;
  • 9 eine Ansicht einer weiteren Ausführungsform der Bodenhülle der Verpackung für Zigaretten von 1 in der Perspektive zeigt.
  • BESTE ART ZUR AUSFÜHRUNG DER ERFINDUNG
  • Die Ziffer 1 in 1 gibt insgesamt eine Verpackung für Zigaretten mit einer starren Packung 2 von Zigaretten, die eine geordnete Gruppe 3 von Zigaretten enthält (3); und einem faltbaren Schutzelement 4, insbesondere einer faltbaren Bodenhülle 4, an. Die Bodenhülle 4 kann eine geschlossene Konfiguration (3), in der sie eben ist; und eine offene Konfiguration (1 und 2), in der sie kastenförmig ist, um einen unteren Abschnitt einer Packung 2 mit im Wesentlichen keinem Zwischenraum aufzunehmen, annehmen.
  • Wenn die Verpackung 1 für Zigaretten hergestellt wird, wird die Bodenhülle 4 in die geschlossene Konfiguration gefaltet und entfernbar an der Packung 2 befestigt; und bei der Verwendung löst der Benutzer die Bodenhülle 4 von der Packung 2, entfaltet die Bodenhülle 4 in die offene Konfiguration und fügt einen Bodenabschnitt der Packung 2 in die Bodenhülle 4 ein, wie in 2 gezeigt.
  • Die Bodenhülle 4 stellt offensichtlich den Schutz der Packung 2 gegen Verschleiß bereit, um die Zigaretten in der Packung 2 jederzeit angemessen zu schützen und auch ein Tabakverstreuen vom Bodenabschnitt der Packung 2 zu verhindern. Überdies ist die Verwendung der Bodenhülle 4 zum Verstärken der Packung 2 optional und, falls erforderlich, kann die Bodenhülle 4 auch als Notbehelfsaschenbecher verwendet werden.
  • Die Packung 2 umfasst einen becherförmigen unteren Behälter 5 mit einem offenen oberen Ende 6; und einen becherförmigen oberen Deckel 7, der am Behälter 5 entlang eines Gelenks zur Drehung in Bezug auf den Behälter 5 zwischen einer offenen Position (3) und einer geschlossenen Position (1), die das Ende 6 öffnen bzw. schließen, gelenkig angebracht ist.
  • Wenn er geschlossen ist, verleiht der Deckel 7 der Packung 2 eine rechtwinklige, parallelepipedförmige Form, die durch eine Seitenwand 8 und durch zwei ebene, identische, d. h. eine obere und eine untere, Stirnwände 9 und 10 definiert ist, die einander zugewandt sind und zueinander parallel sind und die seitliche Oberfläche 8 begrenzen.
  • Die seitliche Oberfläche 8 umfasst zwei ebene, parallele, einander zugewandte kleine Seitenwände 11 und zwei ebene, einander zugewandte große Seitenwände 12 und 13 quer zu den kleinen Seitenwänden 11. Insbesondere definiert eine große Seitenwand 12 eine Vorderwand der Packung 2 und die andere große Seitenwand 13 definiert eine Rückwand der Packung 2.
  • Die Packung 2 umfasst auch einen Kragen 14, der zu einem U gefaltet ist und innerhalb des becherförmigen Behälters 5 verbunden (gummiert) ist, so dass er teilweise aus dem Ende 6 nach außen vorsteht und mit einer entsprechenden inneren Oberfläche des Deckels 7 in Eingriff steht, wenn sich der Deckel 7 in der geschlossenen Position (1) befindet.
  • Vier longitudinale Kanten 15 sind zwischen den kleinen Seitenwänden 11 und den großen Seitenwänden 12 und 13 definiert; und acht transversale Kanten 16 sind zwischen den Stirnwänden 9 und 10 und den Seitenwänden 11, 12 und 13 definiert, liegen zu den longitudinalen Kanten 15 quer und sind in große transversale Kanten 16 (die die großen Seitenwände 12 und 13 begrenzen) und kleine transversale Kanten 16 (die die kleinen Seitenwände 11 begrenzen) unterteilt.
  • In der offenen Konfiguration liegt die Bodenhülle 4 in der Form eines rechtwinkligen, parallelepipedförmigen Kastens vor und umfasst eine seitliche Oberfläche 17, die an der Oberseite durch ein offenes Ende 18 und an der Unterseite durch eine untere Stirnwand 19 begrenzt ist. Die seitliche Oberfläche 17 umfasst zwei ebene, parallele, einander zugewandte kleine Seitenwände 20 und zwei ebene, einander zugewandte große Seitenwände 21 und 22 quer zu den kleinen Seitenwänden 20. Insbesondere definiert eine große Seitenwand 21 eine Vorderwand der Bodenhülle 4 und die andere große Seitenwand 22 definiert eine Rückwand der Bodenhülle 4.
  • Vier longitudinale Kanten 23 sind zwischen den kleinen Seitenwänden 20 und den großen Seitenwänden 21 und 22 definiert; und vier transversale Kanten 24 sind zwischen der Stirnwand 19 und den Seitenwänden 20, 21 und 22 definiert, liegen quer zu den longitudinalen Kanten 23 und sind in große transversale Kanten 24 (die große Seitenwände 21 und 22 begrenzen) und kleine transversale Kanten 24 (die kleine Seitenwände 20 begrenzen) unterteilt.
  • In der offenen Konfiguration ist die Bodenhülle 4 vorzugsweise dieselbe Form wie die Packung 2, so dass die longitudinalen Kanten 23 und transversalen Kanten 24 der Bodenhülle 4 in der offenen Konfiguration im Wesentlichen dieselbe Form wie die longitudinalen Kanten 15 und transversalen Kanten 16 der Packung 2 sind.
  • In einer möglichen Ausführungsform, die nicht gezeigt ist, weisen die Packung 2 und die Bodenhülle 4 in der offenen Konfiguration beide abgerundete oder abgeschrägte longitudinale Kanten 15 bzw. 23 auf.
  • In einer weiteren Ausführungsform, die nicht gezeigt ist, weist mindestens eine Seitenwand 11, 12 oder 13 der Packung 2 mindestens ein nach außen konvexes Halbprofil auf, ist mit mindestens einer benachbarten Seitenwand 12, 13 oder 11 entlang einer jeweiligen scharfen longitudinalen Kante 15 verbunden und schließt mit der benachbarten Seitenwand 12, 13 oder 11 einen jeweiligen im Wesentlichen stumpfen Flächenwinkel ein, so dass die jeweilige longitudinale Kante 15 anders als quadratisch ist.
  • Jede große Seitenwand 21, 22 der Bodenhülle 4 hat im Wesentlichen dieselbe Breite wie und ist in der Höhe kleiner als die großen Seitenwände 12 und 13 der Packung 2; jede kleine Seitenwand 20 der Bodenhülle hat im Wesentlichen dieselbe Breite wie und ist in der Höhe kleiner als die kleinen Seitenwände 11 der Packung 2; und die Bodenstirnwand 19 der Bodenhülle 4 hat im Wesentlichen dieselbe Größe wie die Bodenstirnwand 10 der Packung 2.
  • Wie in 4 bis 7 gezeigt, ist die Bodenstirnwand 19 der Bodenhülle 4 durch zwei Platten 25 und 26, die jeweils mit einer jeweiligen großen Seitenwand 21 oder 22 der Bodenhülle entlang einer jeweiligen großen transversalen Kante 24 verbunden sind; und durch zwei Platten 27 und 28, von denen jede mit einer jeweiligen kleinen Seitenwand 20 und mit einer jeweiligen großen Seitenwand 21 oder 22 der Bodenhülle entlang jeweiliger transversaler Kanten 24 verbunden ist, definiert. Die Platten 27 und 28 befinden sich unter den Platten 25 und 26, so dass die Platten 25 und 26 auf den Platten 27 und 28 aufliegen, wenn sich die Bodenhülle 4 in der offenen Konfiguration befindet. An sich kann sich die Bodenwand 19 der Bodenhülle 4 einwärts, jedoch nicht auswärts der Bodenhülle 4 falten und begrenzt somit ein Abwärtsgleiten der Packung 2 innerhalb der Bodenhülle 4.
  • Die Platten 25 und 26 sind im Wesentlichen rechtwinklig und die Platten 27 und 28 im Wesentlichen dreieckig (genauer mit einer abgeschnittenen Spitze). Die Platten 25 und 26 sind kleiner als die Bodenstirnewand 19 der Bodenhülle 4 und umfassen jeweilige komplementär geformte Ansätze 29 und 30, so dass, wenn sich die Bodenhülle 4 in der offenen Konfiguration befindet, die Ansätze 29 der Platte 25 auf der Platte 26 aufliegen und die Ansätze 30 der Platte 26 auf der Platte 25 aufliegen. Die Form der Ansätze 29 und 30 ist so ausgelegt, dass ferner verhindert wird, dass sich die Bodenwand 19 der Bodenhülle 4 auswärts faltet, und somit ferner ermöglicht wird, dass die Bodenwand 19 ein Abwärtsgleiten der Packung 2 in der Bodenhülle 4 begrenzt. Insbesondere umfasst die Platte 25 einen einzelnen zentralen Ansatz 29 und die Platte 26 umfasst zwei Ansätze 30 auf beiden Seiten des Ansatzes 29.
  • In einer weiteren Ausführungsform (9) ist die Bodenstirnwand 19 der Bodenhülle 4 durch eine einzelne Platte 31 definiert, die nur mit der Vorderwand 21 der Bodenhülle 4 entlang einer großen transversalen Kante 24 verbunden ist. Vorzugsweise umfasst die Platte 31 eine Zunge (nicht dargestellt) und die Rückwand 22 der Bodenhülle 44 umfasst einen Schlitz (nicht dargestellt) zum Aufnehmen der Zunge, um die Platte 31 an der Rückwand 22 zu befestigen.
  • Wie in 7 gezeigt, werden, um von der geschlossenen in die offene Konfiguration zu wechseln, die kleinen Seitenwände 20 der Bodenhülle 4 in Bezug auf die großen Seitenwände 21 und 22 der Bodenhülle 4 um die longitudinalen Kanten 23 gedreht; die Platten 25 und 26 werden in Bezug auf die großen Seitenwände 21 und 22 der Bodenhülle 4 um die transversalen Kanten 24 gedreht; und die Platten 27 und 28 werden in Bezug auf die großen Seitenwände 21 und 22 und die kleinen Seitenwände 20 der Bodenhülle 4 um die transversalen Kanten 24 gedreht. Um zu ermöglichen, dass sich die Platten 27 und 28 auffalten, wenn sich die Bodenhülle 4 in der geschlossenen Konfiguration befindet, weist jede Platte 27, 28 eine vorgeformte Faltlinie 32, 33 auf, die sich über die ganze Platte 27, 28 erstreckt und vom Schnittpunkt der relativen großen transversalen Kante 24 und der relativen kleinen transversalen Kante 24 ausgeht.
  • Wie in 3 gezeigt, ist die Bodenhülle 4 in der geschlossenen Konfiguration in die Packung 2 an der Vorderwand 12 der Packung 2 zwischen der Gruppe 3 von Zigaretten und dem Kragen 14 eingefügt. In einer alternativen Ausführungsform, die nicht gezeigt ist, ist die Bodenhülle 4 in der geschlossenen Konfiguration an der Außenseite einer großen Seitenwand 12 oder 13 der Packung 2 angeordnet und wird durch eine bekannte transparente Umwicklung (nicht dargestellt), die um die Packung 2 aufgebracht ist, in Position gehalten. Vorzugsweise besitzt jede große Seitenwand 21, 22 der Bodenhülle 4 eine Höhe, die kleiner ist als (insbesondere im Wesentlichen gleich der) die Breite der großen Seitenwände 12 und 13 der Packung 2, so dass die Bodenhülle 4 in der geschlossenen Konfiguration kleiner ist als (insbesondere im Wesentlichen dieselbe Größe besitzt wie) die Packung 2 und somit in die Packung 2 eingesetzt werden kann.
  • Wie in 8 gezeigt, wird die Bodenhülle 4 aus einem entsprechenden ebenen Zuschnitt 34 ausgebildet, der im Wesentlichen in Form eines länglichen Rechtecks vorliegt und dessen Komponententeile, wenn möglich, unter Verwendung derselben Bezugszeichen mit hochgestellten Zeichen hinsichtlich der entsprechenden Komponententeile der Bodenhülle 4 angegeben sind.
  • Von links nach rechts umfasst der Zuschnitt 34 einen Abschnitt 20', der einer kleinen Seitenwand 20 entspricht; einen Abschnitt 22', der einer Rückwand 22 entspricht; einen weiteren Abschnitt 20', der der anderen kleinen Seitenwand 20 entspricht; einen Abschnitt 21', der der Vorderwand 21 entspricht; und einen Ansatz 35. Die Abschnitte 20', 21', 22' und der Ansatz 35 sind durch vorgeformte Faltlinien 23' getrennt, die schließlich longitudinale Kanten 23 der Bodenhülle 4 definieren.
  • Die Abschnitte 20' sind mit Abschnitten 27' und 28' verbunden, die den Platten 27 und 28 entsprechen, und sind von den Abschnitten 20' durch vorgeformte Faltlinien 24' getrennt, die schließlich kleine transversale Kanten 24 der Bodenhülle 4 definieren; die Abschnitte 21' und 22' sind mit den Abschnitten 25' und 26' verbunden, die den Platten 25 und 26 entsprechen, und sind von den Abschnitten 21' und 22' durch vorgeformte Faltlinien 24 getrennt, die schließlich die großen Querkanten 24 der Bodenhülle 4 definieren. Wenn die Bodenhülle 4 gebildet wird, wird der Ansatz 35 auf den gegenüberliegenden Abschnitt 20' überlagert und an diesen gummiert und die Abschnitte 27' und 28' werden auf die Abschnitte 25' und 26' überlagert und an diese gummiert. Die gummierten Abschnitte 36, auf denen vorzugsweise Gummi abgeschieden ist, sind als Referenz gezeigt.
  • In einer alternativen Ausführungsform, die nicht gezeigt ist, liegt im Gegensatz zu einer Bodenhülle ein faltbares Schutzelement 4 in Form eines röhrenförmigen Elements vor, das an beiden Enden offen ist, d. h. zu dem in den begleitenden Zeichnungen gezeigten identisch ist, außer dass es keine Stirnwand 19 aufweist.
  • In einer weiteren Ausführungsform, die nicht gezeigt ist, besitzt das Schutzelement 4 Befestigungsmittel zum Befestigen des Schutzelements 4 in der Position in Bezug auf die Packung 2, wenn die Packung 2 in das Schutzelement 4 eingefügt wird. Insbesondere können die Befestigungsmittel Vorsprünge, die innerhalb des Schutzelements 4 ausgebildet sind, und Sitze zum Aufnehmen der Vorsprünge, die an der äußeren Oberfläche der Packung 2 ausgebildet sind, umfassen.
  • In Anbetracht der zahlreichen Vorteile der Verpackung 1 für Zigaretten, wie vorstehend beschrieben, können die Eigenschaften der Verpackung 1 und insbesondere die Bereitstellung der Bodenhülle 4 auch einteilig auf einen Karton für Zigaretten angewendet werden, der eine Gruppe von Zigarettenpackungen im Gegensatz zur Gruppe 3 von Zigaretten enthält.
  • Ein weiterer zu beachtender Punkt besteht darin, dass mindestens eine der freiliegenden seitlichen Oberflächen des Schutzelements 4 mit einer Beschriftung und/oder Graphiken beliebiger Art bedruckt werden kann, so dass das Schutzelement 4 auch dieselbe Funktion erfüllen kann, die gewöhnlich von Marken erfüllt wird, die an Behältern für Tabakwaren angebracht sind.

Claims (21)

  1. Verpackung für Tabakwaren, die eine parallelepipedförmige Tabakwarenpackung (2), die an der Oberseite geöffnet werden kann und eine Gruppe (3) von Tabakwaren aufnimmt, und ein hohles, parallelepipedförmiges Schutzelement (4), das einen Teil der Tabakwarenpackung (2) im Wesentlichen ohne Zwischenraum aufnehmen kann, umfasst; wobei das Schutzelement (4) faltbar ist und eine geschlossene Konfiguration annehmen kann, in der es eben ist, und eine offene Konfiguration annehmen kann, in der es hohl und parallelepipedförmig ist, um einen Teil der Tabakwarenpackung (2) im Wesentlichen ohne Zwischenraum aufzunehmen; das Schutzelement (4) vier ebene Platten (20', 21', 22') umfasst, die durch Faltlinien (23') begrenzt sind, die Kanten (23) des hohlen Schutzelements (4) in der offenen Konfiguration definieren; die ebenen Platten zum Wechseln von der offenen Konfiguration in die geschlossene Konfiguration und umgekehrt in Bezug aufeinander um die Faltlinien (23') gedreht werden; das Schutzelement (4) in die geschlossene Konfiguration gefaltet und an der Tabakwarenpackung (2) lösbar befestigt wird; jede große Seitenwand (21, 22) des Schutzelements (4) eine Höhe hat, die kleiner als die Breite der großen Seitenwände (12, 13) der Packung (2) ist, so dass das Schutzelement (4) in der geschlossenen Konfiguration kleiner als die Packung (2) ist und an der Packung (2) lösbar befestigt werden kann.
  2. Verpackung nach Anspruch 1, bei der das Schutzelement (4) in der geschlossenen Konfiguration in die Tabakwarenpackung (2) eingesetzt ist.
  3. Verpackung nach Anspruch 1, die eine transparente Umwicklung umfasst, die die Tabakwarenpackung (2) umschließt; wobei das Schutzelement (4) in der geschlossenen Konfiguration auf die Außenwand der Tabakwarenpackung (2) aufgebracht ist und in dieser Position durch die transparente Umwicklung gehalten wird.
  4. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, bei der die Packung (2) zwei, d. h. eine obere und eine untere Stirnwand (9, 10); eine seitliche Oberfläche (8), die durch die Stirnwände (9, 10) begrenzt ist und durch zwei, d. h. eine vordere bzw. eine hintere große Seitenwand (12, 13), und durch zwei kleine Seitenwände (11) definiert ist; vier longitudinale Kanten (15), wovon jede zwischen einer großen Seitenwand (12; 13) und einer kleinen Seitenwand (11) definiert ist; und acht transversale Kanten (16), wovon jede zwischen einer Stirnwand (9; 10) und einer Seitenwand (11; 12; 13) definiert ist, umfasst; wobei das Schutzelement (11) in der offenen Konfiguration parallelepipedförmig ist und eine seitliche Oberfläche (17) aufweist, die durch zwei, d. h. eine vordere bzw. eine hintere große Seitenwand (21, 22), und durch zwei kleine Seitenwände (20) definiert ist; wobei jede große Seitenwand (21; 22) des Schutzelements (4) im Wesentlichen die gleiche Breite wie und eine geringere Höhe als die großen Seitenwände (12, 13) der Tabakwarenpackung (2) hat; und jede kleine Seitenwand (20) des Schutzelements (4) im Wesentlichen die gleiche Breite wie und eine geringere Höhe als die kleinen Seitenwände (11) der Tabakwarenpackung (2) hat.
  5. Verpackung nach Anspruch 4, bei der zum Wechseln von der geschlossenen Konfiguration in die offene Konfiguration die kleinen Seitenwände (20) des Schutzelements (4) in Bezug auf die großen Seitenwände (21, 22) des Schutzelements (4) um die longitudinalen Kanten (23) zwischen den kleinen Seitenwänden (20) und den großen Seitenwänden (21, 22) des Schutzelements gedreht werden.
  6. Verpackung nach Anspruch 4 oder 5, bei der das Schutzelement (4) durch eine faltbare Bodenhülle (4) definiert ist, die eine geschlossene Konfiguration, in der sie eben ist, und eine offene Konfiguration, in der sie die Form eines Kastens zum Aufnehmen eines Bodenabschnitts der Tabakwarenpackung (2) im Wesentlichen ohne Zwischenraum hat, annehmen kann.
  7. Verpackung nach Anspruch 6, bei der die Bodenhülle (4) eine Bodenstirnwand (19) umfasst, die im Wesentlichen die gleiche Größe wie die Bodenstirnwand (10) der Tabakwarenpackung (2) hat.
  8. Verpackung nach Anspruch 7, bei der die Bodenstirnwand (19) der Bodenhülle (4) durch eine einzige Platte (31) definiert ist, die nur mit einer Seitenwand (20; 21; 22) der Bodenhülle (4) längs einer entsprechenden transversalen Kante verbunden ist.
  9. Verpackung nach Anspruch 8, bei der die Bodenstirnwand (19) der Bodenhülle (4) Befestigungsmittel umfasst, um die Bodenstirnwand (19) an der Seitenwand (20; 21; 22) der Bodenhülle (4) gegenüber der Seitenwand (20; 21; 22) der Bodenhülle (4), die mit der Bodenstirnwand (19) längs der entsprechenden transversalen Kante (24) verbunden ist, zu befestigen.
  10. Verpackung nach Anspruch 9, bei der die Befestigungsmittel eine einteilig mit der Bodenstirnwand (19) der Bodenhülle (4) ausgebildete Zunge; und einen Schlitz zum Aufnehmen der Zunge, der in der Seitenwand (20; 21; 22) der Bodenhülle (4) ausgebildet ist, umfassen.
  11. Verpackung nach Anspruch 10, bei der die Bodenstirnwand (19) der Bodenhülle (4) durch zwei erste Platten (25, 26) definiert ist, wovon jede mit einer entsprechenden Seitenwand (20; 21; 22) der Bodenhülle (4) längs ihrer entsprechenden transversalen Kante (24) verbunden ist.
  12. Verpackung nach Anspruch 11, bei der die Bodenstirnwand (19) der Bodenhülle (4) durch zwei zweite Platten (27, 28) definiert ist, wovon jede mit einer entsprechenden kleinen Seitenwand (20) und mit einer entsprechenden großen Seitenwand (21; 22) der Bodenhülle (4) längs entsprechender transversaler Kanten (24) verbunden ist; wobei sich die zweiten Platten (27, 28) unter den ersten Platten (25, 26) befinden, so dass die ersten Platten (25, 26) auf den zweiten Platten (27, 28) aufliegen, wenn sich die Bodenhülle (4) in der offenen Konfiguration befindet.
  13. Verpackung nach Anspruch 12, bei der jede zweite Platte (27; 28) dann, wenn die in der geschlossenen Konfiguration befindliche Bodenhülle (4) aufgefaltet werden soll, eine entsprechende vorgeformte Faltlinie (32; 33) besitzt, die sich über die gesamte zweite Platte (27, 28) erstreckt und von dem Schnittpunkt zwischen einer großen transversalen Kante (24) und einer kleinen transversalen Kante (24) ausgeht, besitzt.
  14. Verpackung nach Anspruch 12 oder 13, bei der die ersten Platten (25, 26) im Wesentlichen rechtwinklig sind und die zweiten Platten (27, 28) im Wesentlichen dreieckig sind.
  15. Verpackung nach Anspruch 12, 13 oder 14, bei der die ersten Platten (25, 26) kleiner als die Bodenstirnwand (19) der Bodenhülle (4) sind und entsprechende komplementär geformte Ansätze (29, 30) aufweisen, so dass die Ansätze (29; 30) der ersten Platte (25; 26) auf der anderen ersten Platte (26; 25) aufliegen und umgekehrt, wenn sich die Bodenhülle (4) in der offenen Konfiguration befindet.
  16. Verpackung nach einem der Ansprüche 4 bis 15, bei der das Schutzelement (4) in der offenen Konfiguration die gleiche Form wie die Tabakwarenpackung (2) hat, so dass die longitudinalen Kanten (23) und die transversalen Kanten (24) des Schutzelements (4) in der offenen Konfiguration im Wesentlichen die gleiche Form wie die longitudinalen Kanten (15) und die transversalen Kanten (16) der Tabakwarenpackungen (2) haben.
  17. Verpackung nach Anspruch 16, bei der die Tabakwarenpackung (2) und das Schutzelement (4) in der offenen Konfiguration jeweils abgerundete oder abgeschrägte longitudinale Kanten (15, 23) besitzen.
  18. Verpackung nach Anspruch 17, bei der wenigstens eine Seitenwand (11, 12, 13) der Tabakwarenpackungen (2) wenigstens ein nach außen konvexes Halbprofil besitzt, mit wenigstens einer benachbarten Seitenwand (12, 13, 11) längs einer entsprechenden scharfen longitudinalen Kante (15) verbunden ist und mit der benachbarten Seitenwand (12, 13, 11) jeweils einen im Wesentlichen stumpfen Raumwinkel begrenzt, so dass die jeweilige longitudinale Kante (15) nicht rechtwinklig ist.
  19. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 18, die Befestigungsmittel umfasst, um das Schutzelement (4) in seiner Position in Bezug auf die Tabakwarenpackung (2) zu befestigen, wenn die Tabakwarenpackung (2) in das Schutzelement (4) eingesetzt ist.
  20. Verpackung nach Anspruch 19, bei der die Befestigungsmittel Vorsprünge umfassen, die in dem Schutzelement (4) ausgebildet sind.
  21. Verpackung nach einem der Ansprüche 1 bis 21, bei der wenigstens eine der freiliegenden seitlichen Oberflächen des Schutzelements (4) mit einer Beschriftung und/oder mit Graphiken bedruckt ist.
DE60317167T 2002-02-21 2003-02-14 Verpackung für tabakwaren mit faltbodenschachtel Expired - Lifetime DE60317167T2 (de)

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