DE29809572U1 - Zigarettenverpackung - Google Patents
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Description
Papierfabrik Salach GmbH
Friedrichstraße 37
73084 Salach
73084 Salach
s 2015
26. Mai 1998
jhf/ra
Zigarettenverpackung
Zigarettenverpackung
Die Neuerung betrifft eine aus einem einteiligen Papierzuschnitt erstellte
Verpackung, insbesondere für Zigaretten nach dem Oberbegriff des
Schutzanspruches 1.
Eine Zigarettenverpackung im Sinne dieser Beschreibung ist eine übliche
Gebrauchspackung für Zigaretten, die etwa 20 bis 30 Zigaretten aufnimmt und
die in bekannter Ausführungsform eine Höhe von etwa 80-90 mm, eine Breite von etwa 50-60 mm und eine Tiefe von etwa 20-30 mm aufweist.
Derartige Zigarettenverpackungen sind in zwei Grundtypen bekannt, nämlich
die sog. Weichverpackung und die Hartverpackung.
Die herkömmliche Weichverpackung weist einen Papierbehälter aus einem
Papier mit einer fiächenbezogenen Masse im Bereich von etwa 70-120 g/m2
auf, der rein becherförmig ausgebildet ist. Er besitzt vier Seitenwände, nämlich
eine Vorderwand, eine Rückwand und zwei schmale Seitenwände. Mit den Unterkanten dieser Seitenwände verbundene Bodenklappen sind im allgemeinen
zu einem Boden zusammengefaltet und miteinander verklebt. Die Zigaretten selbst sind unmittelbar zusätzlich in einer Aluminiumfolie verpackt, wobei
diese Einheit in die becherförmige Verpackung aus Papier eingeschoben ist. Das Ganze ist üblicherweise dann noch von einer Klarsichtfolie umgeben.
Die Hartverpackung besteht im allgemeinen aus einem Karton mit einer
flächenbezogenen Masse von 190-240 g/m2, ein Material, welches gegenüber
dem leichtgewichtigeren Papier der Softverpackung schon eine gewisse
Eigensteifigkeit hat, weswegen die aus ihm erstellte Verpackung eine
Faltschachtel ist. Diese Faltschachtel besitzt im allgemeinen eine über eine Faltlinie an den Verpackungsrundkörper angelenkte Kappe, mit der sich die
Verpackung nach Entnehmen einer Zigarette leicht wieder verschließen läßt.
Die Kappe übergreift Teile des Entnahmeschubers samt Fingerausstanzung,
hält somit die Verpackung dicht und verbleibt dadurch auch in geschlossenem
Zustand. Die Zigarettenfaltschachtel ist im allgemeinen aus zwei Kartonzuschnitten - dem Körper und dem Entnahmeschuber plus
Fingerausstanzung - hergestellt, die einen verhältnismäßig komplizierten Aufbau aufweist.
Die Faltschachtel ist bedienungsfreundlicher. Die auch in ihr vorgesehene
Aluminiumfolie ist so angeordnet, daß sie nach erstmaligem Öffnen der Verpackung sich mit dem Deckel anhebt und die Zigaretten unmittelbar zum
Entnehmen zugänglich sind. Dies wird noch dadurch erleichtert, daß die
Vorderwand oben verkürzt ausgeführt ist, so daß die Zigaretten auch von vorne ergriffen werden können. Eine solche Faltschachtel ist aber
verhältnismäßig teuer.
Die Weichverpackung ist günstiger. Sie ist aber nicht so benutzerfreundlich, da
die am offenen Ende der Papierverpackung zusammengefaltete Aluminiumfolie
zum Entnehmen einer Zigarette jeweils wieder aufgefaltet und anschließend wieder zusammengefaltet werden muß. Außerdem ist die Oberkante der
Verpackung bündig mit den Zigaretten, so daß man erst durch einen Druck auf
die Unterseite der Verpackung oder ein bestimmtes Klopfen auf die Verpackung eine Zigarette aus der verpackten Gruppe anheben muß, um sie
entnehmen zu können. Besonders bei weiblichen Rauchern soll diese Art der Handhabung nicht beliebt sein.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine preiswerte, aus einem einzigen
Papierzuschnitt erstellbare Verpackung aus einem Papiermaterial mit einer
flächenbezogenen Masse im Bereich von kleiner 180 g/m2, vorzugsweise
jedoch im Bereich von 70-120 g/m2 bereitzustellen, die zumindest teilweise die
Handhabungsvorteile der Hartverpackung hat. Da Zigarettenverpackungen ohnehin nach Gebrauch entsorgt werden, ist es aus ökologischen Gründen nicht
gerechtfertigt, für die Verpackung von Zigaretten, die unmittelbar ohnehin von einer Aluminiumfolie umgeben sind, verhältnismäßig steifen und teuren Karton
zu verwenden. Auch die Kartonfaltschachtel ist zur Ausbildung ihrer Form
mehrfach verklebt, so daß sich das steifere Material nicht schon allein wegen
einer Ersparnis an Klebstoff anbietet.
Ausgehend von der eingangs beschriebenen Weichverpackung wird die
Aufgabe der Neuerung grundsätzlich durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst.
Der aus den vier Seitenwänden als prismatischer Hohlkörper mit rechteckigem
Querschnitt ausgebildete Grundkörper mit seinem zusätzlichen Faltboden, der aus Bodennklappen zusammengefaltet ist, die an die Unterkanten der
Seitenwände angelenkt sind, entspricht im wesentlichen der herkömmlichen Weichverpackung. Die neue Ausbildung sieht in erster Linie zusätzlich einen
Klappdeckel vor. Dieser Klappdeckel besteht aus einer an die Oberkante der Rückwand angelenkten Oberwand, an die ihrerseits an der Vorderkante eine
Einstecklasche angelenkt ist, die sich im allgemeinen im wesentlichen über die gesamte Breite der Oberwand bzw. der Vorderwand erstreckt, hinter die sie
nach Öffnen der Packung zum Wiederverschließen eingesteckt werden kann. Insbesondere für einen solchen Klappdeckel wäre das verwendete Material zu
weich bzw. lappig, weswegen der Klappdeckel mit einer Deckelverstärkung
durch Aufdoppelung des Deckels aus dem gleichen Material versehen ist.
Diese Deckelverstärkung kann grundsätzlich im Zuschnitt an eine der
Schmalseiten von Oberwand und Einstecklasche angelenkt sein, um sie von der
Seite her unter die Klappdeckelteile zurückzufalten. Nicht nur aus Gründen der Zuschnittökonomie sondern auch aus praktischen Gründen ist es jedoch
bevorzugt, die Deckelverstärkung im Zuschnitt an die freie Vorderkante der
Einstecklasche anzulenken, um sie dann in der aufgerichteten Verpackung nach
hinten unter den Klappdeckel zu klappen. Dies hat einerseits den Vorteil, daß
die am meisten dem Verschleiß ausgesetzte Vorderkante der Einstecklasche aus einer Faltlinie besteht und keine Schnittkanten aufweist. Dadurch wird die
Einstecklasche widerstandsfähiger. Grundsätzlich kann die Deckelverstärkung ganzflächig mit der Rückseite der Einstecklasche und der Rückseite der
Oberwand verklebt sein. Insofern dies jedoch zu Schwierigkeiten in der
Faltlinie zwischen Einstecklasche und Oberwand führen sollte, ist es auch
möglich, die Deckelverstärkung nur mit der Rückseite der Einstecklasche zu verkleben, um ihren restlichen Teil frei unterhalb der Oberwand enden zu
lassen. Dabei bleibt die Oberwand relativ flexibel, während die Einstecklasche selbst die. erforderliche Steifigkeit für ihre Zweckbestimmung erhält.
Der Klappdeckel besteht vorzugsweise nur aus der Oberwand und der vorderen
Einstecklasche. Seitliche Teile wären möglich, werden aber nicht bevorzugt, weil der Klappdeckel nicht wie bei der Hartverpackung stülpdeckelartig über
das Oberteil der Verpackung geklappt sondern lediglich mit seiner Einstecklasche hinter die Vorderwand eingesteckt wird. Die Vorderwand selbst
hat in ihrer Oberkante vorteilhafterweise eine Fingerausstanzung, um die Zigaretten zum Erfassen besser zugänglich zu machen. Es ist einleuchtend, daß
die Einstecklasche des Klappdeckels so tief in die Verpackung hineinragen muß, daß sie bei geschlossenem Deckel die Fingerausstanzung in der
Vorderwand abdeckt. Die Fingerausstanzung selbst erstreckt sich zweckmäßigerweise nicht über die gesamte Breite der Vorderwand. Sie kann
verschiedene Kontüren haben.
Um auch den Spalt zwischen dem Klappdeckel und den Oberkanten der Schmalwände zu verschließen, der mangels der Verwendung eines Stülpdeckels
verbleibt, sind die Oberkanten der Schmalwände vorteilhafterweise zusätzlich mit angelenkten Querlaschen versehen, die auf die Zigaretten und somit unter
den Klappdeckel gefaltet werden können. Diese Querlaschen sind in bevorzugter Form halbkreisförmig ausgebildet und ragen in ihrer horizontal
ausgerichteten Einfaltstellung nur soweit nach innen, daß sie die ggf.
vorgesehene Fingerausstanzung in der Vorderwand der Verpackung nicht behindern.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der neuen Verpackung besteht darin, daß
zumindest auch die Vorderwand und die Rückwand der Verpackung wenigstens
teilweise durch Aufdoppelung verstärkt sind. Bei einer bestimmten Ausführungsform sind alle Seitenwände durch Verstärkungswände verstärkt.
Der Zuschnitt für die Verpackung enthält die Seitenwände etwa in der Folge
Rückwand-Schmal wand-Vorderwand-Schmalwand, wobei diese Seitenwände
mittels Faltlinien entlang ihrer langen Seiten miteinander verbunden sind. Die Folge kann auch rotationsmäßig vertauscht sein, wie beispielsweise
Schmalwand-Rückwand-Schmalwand-Vorderwand. An einem Ende dieser
Folge von Seitenwänden befindet sich im Zuschnitt die Klebelasche für deren
Verbindung. Bei vollständiger Aufdoppelung der Seitenwände ist an das der Klebelasche entgegengesetzte Ende der Folge von Seitenwänden über eine
Faltlinie, die als Spiegelungslinie dient, nochmals eine gespiegelte Folge von Seitenwänden angehängt, die dann zur Verdoppelung um die Spiegelungslinie
gegen die ursprüngliche Folge der Seitenwände gefaltet und mit diesen Seitenwänden durch Kleben verbunden werden kann.
Für den Fall, daß nur die Vorder- und die Rückwand zumindest teilweise
verstärkt werden sollen, sind die diesbezüglichen Verstärkungswände
zweckmäßigerweise an die Ober- bzw. Unterkanten dieser Seitenwände
angehängt; Die Verstärkung für die Rückwand könnte zwar grundsätzlich an das Ende des Zuschnittsteiles für den Klappdeckel angehängt werden, wird
aber zweckmäßigerweise an die Unterkante der Rückwand angehängt. Da an diese Unterkante jedoch gleichzeitig eine der Bodenklappen angehängt ist, muß
diese Bodenklappe schmaler ausgeführt sein als die Breite der Rückwand. Sie
kann dann aus der Verstärkungswand für die Rückwand freigestanzt werden,
wodurch die Verstärkungswand für die Rückwand im unteren Bereich einen
Ausschnitt erhält.
Bei der Verstärkungswand für die Vorderwand hat man die Wahl, ob man sie
an deren Ober- oder Unterkante anhängt. Wird sie an die Unterkante
angehängt, ist die Ausbildung wegen der dort befindlichen Bodenklappe in
gleicher Weise vorzunehmen wie bei der Verstärkungswand für die Rückwand. Besitzt die Oberkante der Vorderwand eine Fingerausstanzung, kann die
Verstärkungswand für die Vorderwand so kurz gehalten werden, daß sie unterhalb der Fingerausstanzung endet, sie kann aber auch in voller Länge
ausgebildet und selbst mit einer entsprechenden Fingerausstanzung versehen
sein.
Bevorzugt ist es, die Verstärkungswand für die Vorderwand an die Oberkante
der Vorderwand anzuhängen. Für den Fall, daß eine Fingerausstanzung vorgesehen ist, darf diese sich nicht über die gesamte Breite der Vorderwand
erstrecken, damit noch Anlenkbereiche für die Verstärkungswand übrig bleiben. Die Fingerausstanzung ist auch in der Verstärkungswand vorzusehen.
Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß sich seitlich der Fingerausstanzung
Rückfaltlinien und keine Schnittstellen befinden, so daß diese reduzierten oberen Kantenbereiche der Vorderwand eine maximale Versteifung erhalten.
Um der Verpackung eine ausreichende Bodensteifigkeit zu verleihen, sollten
zumindest zwei sich gegenüberliegende Bodenklappen so groß bemessen sein, daß sie im wesentlichen die gesamte Bodenfläche einnehmen und sich somit
vollständig überdecken. Insoweit an die Unterkanten der Vorderwand und der Rückwand keine Verstärkungswände angehängt sind, ist es zweckmäßig, die
Bodenklappen an den Unterkanten dieser Seitenwände mit im wesentlichen
voller Breite auszuführen und so lang, daß sie sich bis zur gegenüberliegenden
Seitenwand hin erstrecken. Ist jedoch zumindest an die Unterkante der
Rückwand eine Verstärkungswand angehängt, ist diese Ausbildung nicht
möglich. Es ist daher in diesem Fall zweckmäßig, die an die Schmalwände
angehängten Bodenklappen so groß auszubilden, daß sie im wesentlichen die
gesamte Bodenfläche überdecken.
Als erfinderisch wird bereits die Verwendung eines Papieres mit einer
flächenbezogenen Masse von weniger als 180 g/m2, insbesondere im Bereich
von 70-120 g/m2 für eine übliche Zigarettenverpackung mit Klappdeckel
angesehen. Ferner werden als erfinderisch auch die einstückigen Zuschnitte angesehen, aus denen die beanspruchte Verpackung erstellt ist.
Die Verpackung gemäß der Neuerung ist in dieser Größenordnung auch für
andere zu verpackende Gegenstände, beispielsweise Süßigkeiten, geeignet.
Für die Herstellung der fertigen Verpackung in einem Verpackungsautomaten
werden üblicherweise ungefaltete und unverklebte Zuschnitte eingesetzt. Eine Vorverklebung der Aufdoppelungsflächen ist aber auch denkbar. t
Im folgenden wird die Neuerung unter Hinweis auf die beigefügten
Zeichnungen im einzelnen noch näher erläutert. Dabei wird nur eine aufgerichtete Verpackung in den Zeichnungen in schematisch perspektivischer
Darstellung gezeigt, aus der jedoch nicht alle neuen Merkmale erkennbar sind.
Vielmehr werden zusätzlich drei Varianten von Zuschnitten für die neue
Verpackung dargestellt, anhand deren Beschreibung sich der Aufbau der Verpackung für den Fachmann ohne weiteres ergibt.
In den Zeichnungen stellen dar:
Fig. 1 eine Zigarettenverpackung in schematisch perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 einen Zuschnitt für eine Zigarettenverpackung;
Fig. 3 eine Variante eines Zuschnitts für eine Zigarettenverpackung und
Fig. 4 eine weitere Variante eines Zuschnitts für eine Zigarettenverpackung.
Gleiche Teile sind in den Zeichnungen mit gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet. Entsprechende Teile unterscheiden sich durch eine
unterschiedliche erste Ziffer bei gleicher zweiter und dritter Ziffer.
Die in Fig. 1 dargestellte Zigarettenverpackung aus Papier mit einer
flächenbezogenen Masse von 100 g/m2 weist vier Seitenwände 2, 4, 6 und 8
auf. In spezieller Benennung gehören zu ihnen die Vorderwand 2, die Rückwand 4 und die Schmalwände 6 und 8. Diese sind über die drei Faltlinen
10, 12 und 14 miteinander verbunden. Die eine Seite der Rückwand 4 ist über
eine Faltlinie 16 mit einer Klebelasche 18 verbunden, welche mit der Schmal wand 8 verklebt ist.
An die Oberkante 20 der Rückwand 4 ist ein Klappdeckel 22 angelenkt. Er
besteht aus einer Oberwand 24 und einer an deren Vorderkante 26 angelenkten
Einstecklasche 28. Der Klappdeckel 22 weist eine an die Vorderkante 30 der Einstecklasche 28 als Faltlinie angelenkte und unter den Klappdeckel 22 in sich
zurückgefaltete Peckelverstärkung 32 auf. In der zeichnerischen Darstellung ist
die DeckelverStärkung 32 im Bereich der Oberwand 24 nicht mit dieser
verbunden.
Schließlich weist die Verpackung noch einen Faltboden 34 auf. Die einzelnen
Bodenklappen dieses Faltbogens sind in Fig. 1 nicht im einzelnen dargestellt.
Dargestellt sind in Fig. 1 auch nicht die jeweiligen Verstärkungswände für die Seitenwände. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden
Beschreibung der Zuschnitte.
In Fig. 1 ist schließlich noch eine halbkreisförmige Fingerausstanzung 36 in
der Vorderwand 2 der Verpackung dargestellt. Die Fingerausstanzung erstreckt
sich nur über einen mittleren Bereich der Oberkante 38 der Vorderwand.
In Fig. 2 ist eine erste Ausführungsform eines Zuschnittes für eine
Zigarettenverpackung dargestellt. Es ist erkennbar, daß die Schmalwände 6 und 8 dort an ihren Oberkanten noch jeweils mit einer Querlasche 40
verbunden sind. Diese Querlaschen werden über den Verpackungsinhalt und unter den Klappdeckel 22 gefaltet;
Der in Fig. 1 gezeigte Faltboden 34 besteht, wenn er aus dem Zuschnitt der
Fig. 2 hergestellt wurde, aus den Bodenklappen 142, 144, 146 und 148, die
jeweils an die Unterkanten der Seitenwände 2, 4, 6 und 8 angelenkt sind.
Diese Bodenklappen werden in üblicher Weise nach innen umgefaltet und
miteinander verklebt.
Der Zuschnitt gemäß Fig. 2 weist nun die zusätzliche Besonderheit auf, daß an
die Außenkante 150 der Schmalwand 8 als Faltlinie eine Folge von Verstärkungswänden 158, 152, 156 und 154 angehängt ist. Diese
Verstärkungswände entsprechen in ihrer Flächenausdehnüng im wesentlichen
den Seitenwänden 8, 2, 6, 4 und stellen somit eine an der Faltlinie 150
gespiegelte Folge von den Seitenwänden entsprechenden Verstärkungswänden dar. Die Verstärkungswand 152 für die Vorderwand weist ebenfalls eine
Fingerausstanzung 136 auf. Diese Folge von Verstärkungswänden wird zur Aufdoppelung der Seitenwände um die Falzlinie 150 in die Innenseite der
Seitenwände zurückgefaltet und mit diesen durch Verklebung verbunden. Aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 2 ergibt sich insgesamt eine Zigarettenverpackung
mit aufgedoppeltem Klappdeckel und aufgedoppelten vier Seitenwänden.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Variante des Zuschnittes für eine
Zigarettenverpackung sind die Verstärkungswände für die Seitenwände anders
gestaltet. Daraus ergeben sich auch Änderungen für die Bodenklappen. Im
übrigen entspricht der obere Teil des in Fig. 3 dargestellten Zuschnittes der Ausbildung nach Fig. 2.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 3 sind Verstärkungswände 252 und 254 nur
für die Vorderwand 2 und die Rückwand 4 vorgesehen. Die
Verstärkungswände sind jeweils an die Unterkanten 256 der Vorderwand 2 und 258 der Rückwand 4 angeschlossen. An diese Unterkanten sind aber auch
jeweils Bodenklappen angehängt. Um eine Verbindung zwischen den Verstärkungswänden 252 und 254 mit den Seitenwänden 2 und 4 zu
ermöglichen, erstrecken sich die Bodenklappen 242 und 244 der Vorderwand bzw. der Rückwand nicht über deren gesamte Breite. Vielmehr sind die
Bodenklappen 242 und 244 entlang einer dreiseitigen Umfangslinie 260 bzw. 262 aus den Verstärkungwänden 252 und 254 freigestanzt. Während die
Verstärkungswände 252 und 254 um 180° umgefaltet werden, um die
Vorderwand 2 bzw. die Rückwand 4 zu verstärken, werden die Bodenklappen 242 und 244 nur um 90° aufgefaltet, um zur Ausbildung des Faltbodens 34
beizutragen. Damit der Faltboden bei dieser Ausführungsform vollständig geschlossen und auch stabil genug ist, sind die an die Schmalwände 6 und
angelenkten Bodenklappen 246 und 248 so groß ausgebildet, daß sie im wesentlichen die gesamte Bodenfläche der Verpackung abdecken.
Die Verstärkungswand 252 ist kürzer ausgebildet als die Verstärkungswand
254. Sie erstreckt sich nach Umfalten nur bis an die Unterkante der Fingerausstanzung 36.
Der Zuschnitt gemäß Fig. 4 unterscheidet sich von demjenigen gemäß Fig.
durch andere Ausführung der Verstärkungswand 352 für die Vorderwand 2. Die Verstärkungswand 352 ist hier an die Oberkante 38 der Vorderwand 2
angelenkt. Sie weist daher eine der Fingerausstanzung 36 in etwa spiegelbildliche Fingerausstanzung 336 auf, die nach Umfalten der
Verstärkungswand 352 um 180° gegen die Vorderwand 2 mit der
Fingerausstanzung 36 zur Deckung gelangt.
Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die Oberkantenbreite 38
der Vorderwand 2 durch das Anlenken und Umfalten der Verstärkungswand
352 keine Schnittkanten sondern Faltkanten sind, die eine höhere Widerstandsfähigkeit aufweisen.
Bei der Ausführungsform der Fig. 4 sind die Bodenklappen 146 und 148 nicht
verlängert ausgeführt, da die Bodenklappe 142 an der Vorderwand 2 die
gesamte Bodenfläche überdeckt. Würde man beispielsweise die Bodenklappe 148 verlängern, würde eventuell die Zuschnittsökonomie gestört.
Die Deckeiverstärkung und die Verstärkungswände für die Seitenwände sind
mit dem Klappdeckel bzw. mit den betroffenen Seitenwänden verklebt. Dies
muß jedoch nicht in allen Bereichen der Fall sein. Aus Faltgründen kann es
zweckmäßig sein, in den Aufdopplungsflächen Beweglichkeit zu erhalten.
Claims (13)
1. Aus einem einteiligen Zuschnitt eines Papieres mit einer
flächenbezogenen Masse von kleiner als 180 g/m2 erstellte Verpackung,
insbesondere für Zigaretten, mit vier Seitenwänden, und zwar einer Vorderwand, einer Rückwand und zwei Schmalwänden, bei der die
Seitenwände entlang Faltlinien zusammenhängen und über eine endständige, an eine dieser Seitenwände angelenkte Klebelasche zu
einem Hohlprisma mit rechteckigem Querschnitt miteinander verbunden sind, und
einem Faltboden aus miteinander verbundenen Bodenklappen, die an die
Unterkanten der Seitenwände angelenkt sind, gekennzeichnet durch
einen Klappdeckel (22), bestehend aus einer mit seiner Hinterkante an
die Oberkante (20) der Rückwand (4) angelenkten Oberwand (24) und
einer an die Vorderkante (26) der Oberwand (24) angelenkten Einstecklasche (28), wobei der Klappdeckel (22) mittels einer unter ihn
gefalteten Deckelverstärkung (32) aufgedoppelt ist, und mit dem Zuschnitt verbundene Verstärkungswände (152, 154, 156, 158;
252, 254; 352), mit denen zumindest teilweise die Vorderwand (2) und die Rückwand (4) und gegebenenfalls die Schmalwände (6, 8)
aufgedoppelt sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die flächenbezogene Masse 70-120 g/m2 beträgt.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Deckelverstärkung (32) an die freie Außenlängskante (30) der Einstecklasche (28) angelenkt und von dieser aus unter den Klappdeckel
(22) zurückgefaltet ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelverstärkung (32) zumindest mit der Unterseite der Einstecklasche
(28) verklebt ist.
5. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß an die Oberkanten der Schmalwände (6, 8)
Querlaschen (40) zum Falten unter den Klappdeckel (22) angelenkt sind.
6. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-5, dadurch
gekennzeichnet, daß die Vorderwand (2) an ihrer Oberkante (38) mit
einer Fingerausstanzung (36) versehen ist.
7. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen ganzfläehige Verstärkungswände
(152, 154, 156, 158) für alle Seitenwände (2, 4, 6, 8) vorgesehen sind,
und daß die Verstärkungswände (152, 154, 156, 158) als eine
spiegelbildliche Folge der Seitenwände (2, 4, 6, 8) in Verlängerung dieser Folge entlang einer Faltlinie (150) an die Folge von
Seitenwänden (2, 4, 6, 8) angeschlossen und auf diese zurückgefaltet
ist.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebelasche (18) an einem Ende der Gesamtfolge aus Seitenwänden (2,
4, 6, 8) und Verstärkungswänden (152, 154, 156, 158) am Zuschnitt vorgesehen ist.
9. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-6, dadurch
gekennzeichnet, daß zumindest teilflächige Verstärkungswände (252, 254; 352) ausschließlich für die Vorder- (2) und die Rückwand (4)
vorgesehen sind, wobei die Verstärkungswand (254) für die Rückwand
(4) an die Unterkante (258) der Rückwand (4) angeschlossen ist, indem
die an die Unterkante (258) angelenkte Bodenklappe (244) schmaler ausgebildet ist als die Breite der Rückwand (4) und aus der
Verstärkungswand (254) für die Rückwand (4) ausgestanzt ist.
10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verstärkungswand (252) für die Vorderwahd (2) an die Unterkante (256) der Vbrderwand (2) angeschlossen ist, indem die an die
Unterkante (256) der Vbrderwand (2) angelenkte Bodenklappe (242) schmaler ausgebildet ist als die Breite der Vbrderwand (2) und aus der
Verstärkungswand (252) für die Vorderwand (2) ausgestanzt ist.
11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die an die
Schmalwände (6, 8) angelenkten Bodenklappen (246, 248) eine weitgehende Überlappung aufweisen, wobei ihre Breite im wesentlichen
der Bodenbreite der Schmalwände (6, 8) und ihre Länge der Bodenbreite der Vorder- bzw. Rückwand (2, 4) entspricht.
12. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die
Verstärkungswand (352) für die Vbrderwand (2) an die Oberkante (38)
der Vbrderwand (2) angeschlossen ist, wobei der gegebenenfalls sowohl in der Vbrderwand (2) als auch in der Verstärkungswand (352) für die
Vbrderwand vorgesehene Greifausschnitt (36) schmaler ist als die Breite
der Vbrderwand (2).
13. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Vorder- (2) und die Rückwand (4)
angelenkten Bodenklappen (142, 144) eine weitgehende Überlappung aufweisen, indem sie in etwa die Bodenbreite der Schmalwände (6, 8)
aufweisen.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29809572U DE29809572U1 (de) | 1998-05-28 | 1998-05-28 | Zigarettenverpackung |
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE29809572U DE29809572U1 (de) | 1998-05-28 | 1998-05-28 | Zigarettenverpackung |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
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| DE29809572U1 true DE29809572U1 (de) | 1998-07-30 |
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ID=8057775
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DE29809572U Expired - Lifetime DE29809572U1 (de) | 1998-05-28 | 1998-05-28 | Zigarettenverpackung |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE29809572U1 (de) |
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