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DE29809572U1 - Zigarettenverpackung - Google Patents

Zigarettenverpackung

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DE29809572U1
DE29809572U1 DE29809572U DE29809572U DE29809572U1 DE 29809572 U1 DE29809572 U1 DE 29809572U1 DE 29809572 U DE29809572 U DE 29809572U DE 29809572 U DE29809572 U DE 29809572U DE 29809572 U1 DE29809572 U1 DE 29809572U1
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wall
hinged
walls
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DE29809572U
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PAPIERFABRIK SALACH GmbH
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PAPIERFABRIK SALACH GmbH
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    • B65D85/08Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for compressible or flexible articles rod-shaped or tubular
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    • B65D85/1018Container formed by a flexible material, i.e. soft-packages

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Wrapping Of Specific Fragile Articles (AREA)

Description

Papierfabrik Salach GmbH
Friedrichstraße 37
73084 Salach
s 2015
26. Mai 1998
jhf/ra
F: \UBFUL\FMWWPT\ALL0946
Zigarettenverpackung
Zigarettenverpackung
Die Neuerung betrifft eine aus einem einteiligen Papierzuschnitt erstellte Verpackung, insbesondere für Zigaretten nach dem Oberbegriff des Schutzanspruches 1.
Eine Zigarettenverpackung im Sinne dieser Beschreibung ist eine übliche Gebrauchspackung für Zigaretten, die etwa 20 bis 30 Zigaretten aufnimmt und die in bekannter Ausführungsform eine Höhe von etwa 80-90 mm, eine Breite von etwa 50-60 mm und eine Tiefe von etwa 20-30 mm aufweist.
Derartige Zigarettenverpackungen sind in zwei Grundtypen bekannt, nämlich die sog. Weichverpackung und die Hartverpackung.
Die herkömmliche Weichverpackung weist einen Papierbehälter aus einem Papier mit einer fiächenbezogenen Masse im Bereich von etwa 70-120 g/m2 auf, der rein becherförmig ausgebildet ist. Er besitzt vier Seitenwände, nämlich eine Vorderwand, eine Rückwand und zwei schmale Seitenwände. Mit den Unterkanten dieser Seitenwände verbundene Bodenklappen sind im allgemeinen zu einem Boden zusammengefaltet und miteinander verklebt. Die Zigaretten selbst sind unmittelbar zusätzlich in einer Aluminiumfolie verpackt, wobei diese Einheit in die becherförmige Verpackung aus Papier eingeschoben ist. Das Ganze ist üblicherweise dann noch von einer Klarsichtfolie umgeben.
Die Hartverpackung besteht im allgemeinen aus einem Karton mit einer flächenbezogenen Masse von 190-240 g/m2, ein Material, welches gegenüber dem leichtgewichtigeren Papier der Softverpackung schon eine gewisse
Eigensteifigkeit hat, weswegen die aus ihm erstellte Verpackung eine Faltschachtel ist. Diese Faltschachtel besitzt im allgemeinen eine über eine Faltlinie an den Verpackungsrundkörper angelenkte Kappe, mit der sich die Verpackung nach Entnehmen einer Zigarette leicht wieder verschließen läßt. Die Kappe übergreift Teile des Entnahmeschubers samt Fingerausstanzung, hält somit die Verpackung dicht und verbleibt dadurch auch in geschlossenem Zustand. Die Zigarettenfaltschachtel ist im allgemeinen aus zwei Kartonzuschnitten - dem Körper und dem Entnahmeschuber plus Fingerausstanzung - hergestellt, die einen verhältnismäßig komplizierten Aufbau aufweist.
Die Faltschachtel ist bedienungsfreundlicher. Die auch in ihr vorgesehene Aluminiumfolie ist so angeordnet, daß sie nach erstmaligem Öffnen der Verpackung sich mit dem Deckel anhebt und die Zigaretten unmittelbar zum Entnehmen zugänglich sind. Dies wird noch dadurch erleichtert, daß die Vorderwand oben verkürzt ausgeführt ist, so daß die Zigaretten auch von vorne ergriffen werden können. Eine solche Faltschachtel ist aber verhältnismäßig teuer.
Die Weichverpackung ist günstiger. Sie ist aber nicht so benutzerfreundlich, da die am offenen Ende der Papierverpackung zusammengefaltete Aluminiumfolie zum Entnehmen einer Zigarette jeweils wieder aufgefaltet und anschließend wieder zusammengefaltet werden muß. Außerdem ist die Oberkante der Verpackung bündig mit den Zigaretten, so daß man erst durch einen Druck auf die Unterseite der Verpackung oder ein bestimmtes Klopfen auf die Verpackung eine Zigarette aus der verpackten Gruppe anheben muß, um sie entnehmen zu können. Besonders bei weiblichen Rauchern soll diese Art der Handhabung nicht beliebt sein.
Der Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, eine preiswerte, aus einem einzigen Papierzuschnitt erstellbare Verpackung aus einem Papiermaterial mit einer
flächenbezogenen Masse im Bereich von kleiner 180 g/m2, vorzugsweise jedoch im Bereich von 70-120 g/m2 bereitzustellen, die zumindest teilweise die Handhabungsvorteile der Hartverpackung hat. Da Zigarettenverpackungen ohnehin nach Gebrauch entsorgt werden, ist es aus ökologischen Gründen nicht gerechtfertigt, für die Verpackung von Zigaretten, die unmittelbar ohnehin von einer Aluminiumfolie umgeben sind, verhältnismäßig steifen und teuren Karton zu verwenden. Auch die Kartonfaltschachtel ist zur Ausbildung ihrer Form mehrfach verklebt, so daß sich das steifere Material nicht schon allein wegen einer Ersparnis an Klebstoff anbietet.
Ausgehend von der eingangs beschriebenen Weichverpackung wird die Aufgabe der Neuerung grundsätzlich durch die kennzeichnenden Merkmale des Schutzanspruches 1 gelöst.
Der aus den vier Seitenwänden als prismatischer Hohlkörper mit rechteckigem Querschnitt ausgebildete Grundkörper mit seinem zusätzlichen Faltboden, der aus Bodennklappen zusammengefaltet ist, die an die Unterkanten der Seitenwände angelenkt sind, entspricht im wesentlichen der herkömmlichen Weichverpackung. Die neue Ausbildung sieht in erster Linie zusätzlich einen Klappdeckel vor. Dieser Klappdeckel besteht aus einer an die Oberkante der Rückwand angelenkten Oberwand, an die ihrerseits an der Vorderkante eine Einstecklasche angelenkt ist, die sich im allgemeinen im wesentlichen über die gesamte Breite der Oberwand bzw. der Vorderwand erstreckt, hinter die sie nach Öffnen der Packung zum Wiederverschließen eingesteckt werden kann. Insbesondere für einen solchen Klappdeckel wäre das verwendete Material zu weich bzw. lappig, weswegen der Klappdeckel mit einer Deckelverstärkung durch Aufdoppelung des Deckels aus dem gleichen Material versehen ist. Diese Deckelverstärkung kann grundsätzlich im Zuschnitt an eine der Schmalseiten von Oberwand und Einstecklasche angelenkt sein, um sie von der Seite her unter die Klappdeckelteile zurückzufalten. Nicht nur aus Gründen der Zuschnittökonomie sondern auch aus praktischen Gründen ist es jedoch
bevorzugt, die Deckelverstärkung im Zuschnitt an die freie Vorderkante der Einstecklasche anzulenken, um sie dann in der aufgerichteten Verpackung nach hinten unter den Klappdeckel zu klappen. Dies hat einerseits den Vorteil, daß die am meisten dem Verschleiß ausgesetzte Vorderkante der Einstecklasche aus einer Faltlinie besteht und keine Schnittkanten aufweist. Dadurch wird die Einstecklasche widerstandsfähiger. Grundsätzlich kann die Deckelverstärkung ganzflächig mit der Rückseite der Einstecklasche und der Rückseite der Oberwand verklebt sein. Insofern dies jedoch zu Schwierigkeiten in der Faltlinie zwischen Einstecklasche und Oberwand führen sollte, ist es auch möglich, die Deckelverstärkung nur mit der Rückseite der Einstecklasche zu verkleben, um ihren restlichen Teil frei unterhalb der Oberwand enden zu lassen. Dabei bleibt die Oberwand relativ flexibel, während die Einstecklasche selbst die. erforderliche Steifigkeit für ihre Zweckbestimmung erhält.
Der Klappdeckel besteht vorzugsweise nur aus der Oberwand und der vorderen Einstecklasche. Seitliche Teile wären möglich, werden aber nicht bevorzugt, weil der Klappdeckel nicht wie bei der Hartverpackung stülpdeckelartig über das Oberteil der Verpackung geklappt sondern lediglich mit seiner Einstecklasche hinter die Vorderwand eingesteckt wird. Die Vorderwand selbst hat in ihrer Oberkante vorteilhafterweise eine Fingerausstanzung, um die Zigaretten zum Erfassen besser zugänglich zu machen. Es ist einleuchtend, daß die Einstecklasche des Klappdeckels so tief in die Verpackung hineinragen muß, daß sie bei geschlossenem Deckel die Fingerausstanzung in der Vorderwand abdeckt. Die Fingerausstanzung selbst erstreckt sich zweckmäßigerweise nicht über die gesamte Breite der Vorderwand. Sie kann verschiedene Kontüren haben.
Um auch den Spalt zwischen dem Klappdeckel und den Oberkanten der Schmalwände zu verschließen, der mangels der Verwendung eines Stülpdeckels verbleibt, sind die Oberkanten der Schmalwände vorteilhafterweise zusätzlich mit angelenkten Querlaschen versehen, die auf die Zigaretten und somit unter
den Klappdeckel gefaltet werden können. Diese Querlaschen sind in bevorzugter Form halbkreisförmig ausgebildet und ragen in ihrer horizontal ausgerichteten Einfaltstellung nur soweit nach innen, daß sie die ggf. vorgesehene Fingerausstanzung in der Vorderwand der Verpackung nicht behindern.
Ein weiteres wesentliches Merkmal der neuen Verpackung besteht darin, daß zumindest auch die Vorderwand und die Rückwand der Verpackung wenigstens teilweise durch Aufdoppelung verstärkt sind. Bei einer bestimmten Ausführungsform sind alle Seitenwände durch Verstärkungswände verstärkt.
Der Zuschnitt für die Verpackung enthält die Seitenwände etwa in der Folge Rückwand-Schmal wand-Vorderwand-Schmalwand, wobei diese Seitenwände mittels Faltlinien entlang ihrer langen Seiten miteinander verbunden sind. Die Folge kann auch rotationsmäßig vertauscht sein, wie beispielsweise Schmalwand-Rückwand-Schmalwand-Vorderwand. An einem Ende dieser Folge von Seitenwänden befindet sich im Zuschnitt die Klebelasche für deren Verbindung. Bei vollständiger Aufdoppelung der Seitenwände ist an das der Klebelasche entgegengesetzte Ende der Folge von Seitenwänden über eine Faltlinie, die als Spiegelungslinie dient, nochmals eine gespiegelte Folge von Seitenwänden angehängt, die dann zur Verdoppelung um die Spiegelungslinie gegen die ursprüngliche Folge der Seitenwände gefaltet und mit diesen Seitenwänden durch Kleben verbunden werden kann.
Für den Fall, daß nur die Vorder- und die Rückwand zumindest teilweise verstärkt werden sollen, sind die diesbezüglichen Verstärkungswände zweckmäßigerweise an die Ober- bzw. Unterkanten dieser Seitenwände angehängt; Die Verstärkung für die Rückwand könnte zwar grundsätzlich an das Ende des Zuschnittsteiles für den Klappdeckel angehängt werden, wird aber zweckmäßigerweise an die Unterkante der Rückwand angehängt. Da an diese Unterkante jedoch gleichzeitig eine der Bodenklappen angehängt ist, muß
diese Bodenklappe schmaler ausgeführt sein als die Breite der Rückwand. Sie kann dann aus der Verstärkungswand für die Rückwand freigestanzt werden, wodurch die Verstärkungswand für die Rückwand im unteren Bereich einen Ausschnitt erhält.
Bei der Verstärkungswand für die Vorderwand hat man die Wahl, ob man sie an deren Ober- oder Unterkante anhängt. Wird sie an die Unterkante angehängt, ist die Ausbildung wegen der dort befindlichen Bodenklappe in gleicher Weise vorzunehmen wie bei der Verstärkungswand für die Rückwand. Besitzt die Oberkante der Vorderwand eine Fingerausstanzung, kann die Verstärkungswand für die Vorderwand so kurz gehalten werden, daß sie unterhalb der Fingerausstanzung endet, sie kann aber auch in voller Länge ausgebildet und selbst mit einer entsprechenden Fingerausstanzung versehen sein.
Bevorzugt ist es, die Verstärkungswand für die Vorderwand an die Oberkante der Vorderwand anzuhängen. Für den Fall, daß eine Fingerausstanzung vorgesehen ist, darf diese sich nicht über die gesamte Breite der Vorderwand erstrecken, damit noch Anlenkbereiche für die Verstärkungswand übrig bleiben. Die Fingerausstanzung ist auch in der Verstärkungswand vorzusehen. Diese Ausbildung hat den Vorteil, daß sich seitlich der Fingerausstanzung Rückfaltlinien und keine Schnittstellen befinden, so daß diese reduzierten oberen Kantenbereiche der Vorderwand eine maximale Versteifung erhalten.
Um der Verpackung eine ausreichende Bodensteifigkeit zu verleihen, sollten zumindest zwei sich gegenüberliegende Bodenklappen so groß bemessen sein, daß sie im wesentlichen die gesamte Bodenfläche einnehmen und sich somit vollständig überdecken. Insoweit an die Unterkanten der Vorderwand und der Rückwand keine Verstärkungswände angehängt sind, ist es zweckmäßig, die Bodenklappen an den Unterkanten dieser Seitenwände mit im wesentlichen voller Breite auszuführen und so lang, daß sie sich bis zur gegenüberliegenden
Seitenwand hin erstrecken. Ist jedoch zumindest an die Unterkante der Rückwand eine Verstärkungswand angehängt, ist diese Ausbildung nicht möglich. Es ist daher in diesem Fall zweckmäßig, die an die Schmalwände angehängten Bodenklappen so groß auszubilden, daß sie im wesentlichen die gesamte Bodenfläche überdecken.
Als erfinderisch wird bereits die Verwendung eines Papieres mit einer flächenbezogenen Masse von weniger als 180 g/m2, insbesondere im Bereich von 70-120 g/m2 für eine übliche Zigarettenverpackung mit Klappdeckel angesehen. Ferner werden als erfinderisch auch die einstückigen Zuschnitte angesehen, aus denen die beanspruchte Verpackung erstellt ist.
Die Verpackung gemäß der Neuerung ist in dieser Größenordnung auch für andere zu verpackende Gegenstände, beispielsweise Süßigkeiten, geeignet.
Für die Herstellung der fertigen Verpackung in einem Verpackungsautomaten werden üblicherweise ungefaltete und unverklebte Zuschnitte eingesetzt. Eine Vorverklebung der Aufdoppelungsflächen ist aber auch denkbar. t
Im folgenden wird die Neuerung unter Hinweis auf die beigefügten Zeichnungen im einzelnen noch näher erläutert. Dabei wird nur eine aufgerichtete Verpackung in den Zeichnungen in schematisch perspektivischer Darstellung gezeigt, aus der jedoch nicht alle neuen Merkmale erkennbar sind. Vielmehr werden zusätzlich drei Varianten von Zuschnitten für die neue Verpackung dargestellt, anhand deren Beschreibung sich der Aufbau der Verpackung für den Fachmann ohne weiteres ergibt.
In den Zeichnungen stellen dar:
Fig. 1 eine Zigarettenverpackung in schematisch perspektivischer Darstellung;
Fig. 2 einen Zuschnitt für eine Zigarettenverpackung;
Fig. 3 eine Variante eines Zuschnitts für eine Zigarettenverpackung und
Fig. 4 eine weitere Variante eines Zuschnitts für eine Zigarettenverpackung.
Gleiche Teile sind in den Zeichnungen mit gleichen Bezugsziffern gekennzeichnet. Entsprechende Teile unterscheiden sich durch eine unterschiedliche erste Ziffer bei gleicher zweiter und dritter Ziffer.
Die in Fig. 1 dargestellte Zigarettenverpackung aus Papier mit einer flächenbezogenen Masse von 100 g/m2 weist vier Seitenwände 2, 4, 6 und 8 auf. In spezieller Benennung gehören zu ihnen die Vorderwand 2, die Rückwand 4 und die Schmalwände 6 und 8. Diese sind über die drei Faltlinen 10, 12 und 14 miteinander verbunden. Die eine Seite der Rückwand 4 ist über eine Faltlinie 16 mit einer Klebelasche 18 verbunden, welche mit der Schmal wand 8 verklebt ist.
An die Oberkante 20 der Rückwand 4 ist ein Klappdeckel 22 angelenkt. Er besteht aus einer Oberwand 24 und einer an deren Vorderkante 26 angelenkten Einstecklasche 28. Der Klappdeckel 22 weist eine an die Vorderkante 30 der Einstecklasche 28 als Faltlinie angelenkte und unter den Klappdeckel 22 in sich zurückgefaltete Peckelverstärkung 32 auf. In der zeichnerischen Darstellung ist die DeckelverStärkung 32 im Bereich der Oberwand 24 nicht mit dieser verbunden.
Schließlich weist die Verpackung noch einen Faltboden 34 auf. Die einzelnen Bodenklappen dieses Faltbogens sind in Fig. 1 nicht im einzelnen dargestellt. Dargestellt sind in Fig. 1 auch nicht die jeweiligen Verstärkungswände für die Seitenwände. Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung der Zuschnitte.
In Fig. 1 ist schließlich noch eine halbkreisförmige Fingerausstanzung 36 in der Vorderwand 2 der Verpackung dargestellt. Die Fingerausstanzung erstreckt sich nur über einen mittleren Bereich der Oberkante 38 der Vorderwand.
In Fig. 2 ist eine erste Ausführungsform eines Zuschnittes für eine Zigarettenverpackung dargestellt. Es ist erkennbar, daß die Schmalwände 6 und 8 dort an ihren Oberkanten noch jeweils mit einer Querlasche 40 verbunden sind. Diese Querlaschen werden über den Verpackungsinhalt und unter den Klappdeckel 22 gefaltet;
Der in Fig. 1 gezeigte Faltboden 34 besteht, wenn er aus dem Zuschnitt der Fig. 2 hergestellt wurde, aus den Bodenklappen 142, 144, 146 und 148, die jeweils an die Unterkanten der Seitenwände 2, 4, 6 und 8 angelenkt sind. Diese Bodenklappen werden in üblicher Weise nach innen umgefaltet und miteinander verklebt.
Der Zuschnitt gemäß Fig. 2 weist nun die zusätzliche Besonderheit auf, daß an die Außenkante 150 der Schmalwand 8 als Faltlinie eine Folge von Verstärkungswänden 158, 152, 156 und 154 angehängt ist. Diese Verstärkungswände entsprechen in ihrer Flächenausdehnüng im wesentlichen den Seitenwänden 8, 2, 6, 4 und stellen somit eine an der Faltlinie 150 gespiegelte Folge von den Seitenwänden entsprechenden Verstärkungswänden dar. Die Verstärkungswand 152 für die Vorderwand weist ebenfalls eine Fingerausstanzung 136 auf. Diese Folge von Verstärkungswänden wird zur Aufdoppelung der Seitenwände um die Falzlinie 150 in die Innenseite der Seitenwände zurückgefaltet und mit diesen durch Verklebung verbunden. Aus dem Zuschnitt gemäß Fig. 2 ergibt sich insgesamt eine Zigarettenverpackung mit aufgedoppeltem Klappdeckel und aufgedoppelten vier Seitenwänden.
Bei der in Fig. 3 dargestellten Variante des Zuschnittes für eine Zigarettenverpackung sind die Verstärkungswände für die Seitenwände anders
gestaltet. Daraus ergeben sich auch Änderungen für die Bodenklappen. Im übrigen entspricht der obere Teil des in Fig. 3 dargestellten Zuschnittes der Ausbildung nach Fig. 2.
Beim Ausführungsbeispiel der Fig. 3 sind Verstärkungswände 252 und 254 nur für die Vorderwand 2 und die Rückwand 4 vorgesehen. Die Verstärkungswände sind jeweils an die Unterkanten 256 der Vorderwand 2 und 258 der Rückwand 4 angeschlossen. An diese Unterkanten sind aber auch jeweils Bodenklappen angehängt. Um eine Verbindung zwischen den Verstärkungswänden 252 und 254 mit den Seitenwänden 2 und 4 zu ermöglichen, erstrecken sich die Bodenklappen 242 und 244 der Vorderwand bzw. der Rückwand nicht über deren gesamte Breite. Vielmehr sind die Bodenklappen 242 und 244 entlang einer dreiseitigen Umfangslinie 260 bzw. 262 aus den Verstärkungwänden 252 und 254 freigestanzt. Während die Verstärkungswände 252 und 254 um 180° umgefaltet werden, um die Vorderwand 2 bzw. die Rückwand 4 zu verstärken, werden die Bodenklappen 242 und 244 nur um 90° aufgefaltet, um zur Ausbildung des Faltbodens 34 beizutragen. Damit der Faltboden bei dieser Ausführungsform vollständig geschlossen und auch stabil genug ist, sind die an die Schmalwände 6 und angelenkten Bodenklappen 246 und 248 so groß ausgebildet, daß sie im wesentlichen die gesamte Bodenfläche der Verpackung abdecken.
Die Verstärkungswand 252 ist kürzer ausgebildet als die Verstärkungswand 254. Sie erstreckt sich nach Umfalten nur bis an die Unterkante der Fingerausstanzung 36.
Der Zuschnitt gemäß Fig. 4 unterscheidet sich von demjenigen gemäß Fig. durch andere Ausführung der Verstärkungswand 352 für die Vorderwand 2. Die Verstärkungswand 352 ist hier an die Oberkante 38 der Vorderwand 2 angelenkt. Sie weist daher eine der Fingerausstanzung 36 in etwa spiegelbildliche Fingerausstanzung 336 auf, die nach Umfalten der
Verstärkungswand 352 um 180° gegen die Vorderwand 2 mit der Fingerausstanzung 36 zur Deckung gelangt.
Der Vorteil dieser Ausführungsform liegt darin, daß die Oberkantenbreite 38 der Vorderwand 2 durch das Anlenken und Umfalten der Verstärkungswand 352 keine Schnittkanten sondern Faltkanten sind, die eine höhere Widerstandsfähigkeit aufweisen.
Bei der Ausführungsform der Fig. 4 sind die Bodenklappen 146 und 148 nicht verlängert ausgeführt, da die Bodenklappe 142 an der Vorderwand 2 die gesamte Bodenfläche überdeckt. Würde man beispielsweise die Bodenklappe 148 verlängern, würde eventuell die Zuschnittsökonomie gestört.
Die Deckeiverstärkung und die Verstärkungswände für die Seitenwände sind mit dem Klappdeckel bzw. mit den betroffenen Seitenwänden verklebt. Dies muß jedoch nicht in allen Bereichen der Fall sein. Aus Faltgründen kann es zweckmäßig sein, in den Aufdopplungsflächen Beweglichkeit zu erhalten.

Claims (13)

Schutzansprüche
1. Aus einem einteiligen Zuschnitt eines Papieres mit einer flächenbezogenen Masse von kleiner als 180 g/m2 erstellte Verpackung, insbesondere für Zigaretten, mit vier Seitenwänden, und zwar einer Vorderwand, einer Rückwand und zwei Schmalwänden, bei der die Seitenwände entlang Faltlinien zusammenhängen und über eine endständige, an eine dieser Seitenwände angelenkte Klebelasche zu einem Hohlprisma mit rechteckigem Querschnitt miteinander verbunden sind, und
einem Faltboden aus miteinander verbundenen Bodenklappen, die an die Unterkanten der Seitenwände angelenkt sind, gekennzeichnet durch
einen Klappdeckel (22), bestehend aus einer mit seiner Hinterkante an die Oberkante (20) der Rückwand (4) angelenkten Oberwand (24) und einer an die Vorderkante (26) der Oberwand (24) angelenkten Einstecklasche (28), wobei der Klappdeckel (22) mittels einer unter ihn gefalteten Deckelverstärkung (32) aufgedoppelt ist, und mit dem Zuschnitt verbundene Verstärkungswände (152, 154, 156, 158; 252, 254; 352), mit denen zumindest teilweise die Vorderwand (2) und die Rückwand (4) und gegebenenfalls die Schmalwände (6, 8) aufgedoppelt sind.
2. Verpackung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die flächenbezogene Masse 70-120 g/m2 beträgt.
3. Verpackung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelverstärkung (32) an die freie Außenlängskante (30) der Einstecklasche (28) angelenkt und von dieser aus unter den Klappdeckel (22) zurückgefaltet ist.
4. Verpackung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckelverstärkung (32) zumindest mit der Unterseite der Einstecklasche (28) verklebt ist.
5. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-4, dadurch gekennzeichnet, daß an die Oberkanten der Schmalwände (6, 8) Querlaschen (40) zum Falten unter den Klappdeckel (22) angelenkt sind.
6. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorderwand (2) an ihrer Oberkante (38) mit einer Fingerausstanzung (36) versehen ist.
7. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß im wesentlichen ganzfläehige Verstärkungswände (152, 154, 156, 158) für alle Seitenwände (2, 4, 6, 8) vorgesehen sind, und daß die Verstärkungswände (152, 154, 156, 158) als eine spiegelbildliche Folge der Seitenwände (2, 4, 6, 8) in Verlängerung dieser Folge entlang einer Faltlinie (150) an die Folge von Seitenwänden (2, 4, 6, 8) angeschlossen und auf diese zurückgefaltet ist.
8. Verpackung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Klebelasche (18) an einem Ende der Gesamtfolge aus Seitenwänden (2, 4, 6, 8) und Verstärkungswänden (152, 154, 156, 158) am Zuschnitt vorgesehen ist.
9. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-6, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest teilflächige Verstärkungswände (252, 254; 352) ausschließlich für die Vorder- (2) und die Rückwand (4) vorgesehen sind, wobei die Verstärkungswand (254) für die Rückwand
(4) an die Unterkante (258) der Rückwand (4) angeschlossen ist, indem die an die Unterkante (258) angelenkte Bodenklappe (244) schmaler ausgebildet ist als die Breite der Rückwand (4) und aus der Verstärkungswand (254) für die Rückwand (4) ausgestanzt ist.
10. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungswand (252) für die Vorderwahd (2) an die Unterkante (256) der Vbrderwand (2) angeschlossen ist, indem die an die Unterkante (256) der Vbrderwand (2) angelenkte Bodenklappe (242) schmaler ausgebildet ist als die Breite der Vbrderwand (2) und aus der Verstärkungswand (252) für die Vorderwand (2) ausgestanzt ist.
11. Verpackung nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Schmalwände (6, 8) angelenkten Bodenklappen (246, 248) eine weitgehende Überlappung aufweisen, wobei ihre Breite im wesentlichen der Bodenbreite der Schmalwände (6, 8) und ihre Länge der Bodenbreite der Vorder- bzw. Rückwand (2, 4) entspricht.
12. Verpackung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkungswand (352) für die Vbrderwand (2) an die Oberkante (38) der Vbrderwand (2) angeschlossen ist, wobei der gegebenenfalls sowohl in der Vbrderwand (2) als auch in der Verstärkungswand (352) für die Vbrderwand vorgesehene Greifausschnitt (36) schmaler ist als die Breite der Vbrderwand (2).
13. Verpackung nach mindestens einem der Ansprüche 1-12, dadurch gekennzeichnet, daß die an die Vorder- (2) und die Rückwand (4) angelenkten Bodenklappen (142, 144) eine weitgehende Überlappung aufweisen, indem sie in etwa die Bodenbreite der Schmalwände (6, 8) aufweisen.
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