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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auftragen
eines insbesondere kosmetischen Produkts, besonders eines Schmink- und/oder
Pflegeprodukts. Das Produkt kann zum Auftragen auf die Haut, auf
die Nägel
oder die keratinischen Fasern, insbesondere die Haare, die Wimpern
oder die Augenbrauen, bestimmt sein.
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Auf
dem Gebiet des Schminkens suchen die Kosmetiker ständig nach
neuen Wirkungen.
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Dies
gilt insbesondere für
das Gebiet der Wimperntuschen, wo man versucht, Schminkergebnisse
zu erhalten, die ladend, natürlich,
krümmend, langend
sind, oder die aus einer Mischung zwischen diesen verschiedenen
Basismerkmalen resultieren.
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Die
Suche nach neuen Auftragvorrichtungen kann ebenfalls durch das Erscheinen
neuer Schminkzusammensetzungen gelenkt werden, die aufgrund ihrer
Rheologie nicht mit üblichen
Applikatoren aufgetragen werden können.
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So
wimmelt die Patentliteratur von Patenten, die Vorrichtungen beschreiben,
deren Ziel es ist, neue Schminkeffekte zu erzeugen oder das Auftragen
von Zusammensetzungen zu ermöglichen,
die besondere Rheologien haben.
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Als
Beispiele werden in diesen Patenten Vorrichtungen beschrieben, die
sich voneinander durch die Dichte und/oder die Form ihrer Auftragelemente (im
Allgemeinen Fasern), durch ihr Längs-
und/oder Querprofil, durch die Beschaffenheit des den Träger und/oder
die Auftragelemente bildenden Materials, durch die Verarbeitung,
der die ganze oder ein Teil der Auftragvorrichtung unterzogen werden
kann, oder durch ein beliebiges anderes Element der Verpackungs-
und Auftrageinheit unterscheiden, von der die Auftragvorrichtung
nur ein Bestandteil ist (zum Beispiel der Abstreifer).
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So
beschreibt die Patentanmeldung
FR-A-2 668 905 spezifischer ein Verfahren
zum Erhalt einer Wimperntuschebürste,
die nach dem Verdrillen der Bürste
und der Schur auf das gewünschte
Profil darin besteht, das Ende der Fasern zu erwärmen, um sie zu schmelzen,
und so am Ende der Fasern kleine Verdickungen in Form von Kugeln
zu erzeugen, die aus dem Schrumpfen des Polymermaterials entstehen.
Nach einer solchen Behandlung bleiben die Fasern im Wesentlichen
geradlinig.
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Gemäß einem
anderen Beispiel beschreibt das Patent
US-A-5 161 554 eine Wimperntuschebürste vom
Typ verdrillte Bürste,
deren Fasern entlang ihrer Längsachse
einen variablen Querschnitt haben. Die Fasern können zickzackförmig oder
gewellt sein. Daraus entstehen Fasern, die eine abwechselnde Anordnung
von Krümmungen
in einer Richtung und dann in der anderen aufweisen, mit einem evolutiven
Krümmungsradius
zwischen einem maximalen Radius und einem minimalen Radius in Höhe jeder
Krümmungsumkehr.
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In
dieser Druckschrift sind einige Vorgänge beschrieben, insbesondere
während
des Extrudierens der Fasern oder nach dem Extrudieren, um ihnen
das gewünschte
Profil zu verleihen.
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Nach
der Behandlung werden die Fasern in üblicher Weise in Form einer
Lage angeordnet, die zwischen die zwei Einzeldrähte eines U-förmigen
Eisendrahts eingeführt
wird. Letztere werden anschließend
zueinander verdrillt, um die Fasern in Form einer schraubenförmigen Anordnung
mit mehreren Windungen zu konfigurieren.
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Durch
Erfahrung stellt man fest, dass:
- i) wenn die
Verformungen während
des Extrudierprozesses der Fasern erzeugt werden, sie notwendigerweise
aufgrund des Extrudierprozesses selbst einen großen minimalen Krümmungsradius haben;
und
- ii) wenn die Verformungen aus einer Behandlung nach dem Extrudieren
entstehen, sie ebenfalls einen großen minimalen Krümmungsradius
haben, andernfalls wäre
ihre automatisierte Handhabung, um sie in Form einer Lage zu bringen,
die zwischen den zwei Einzeldrähten
des U-förmigen Eisendrahts
anzuordnen ist, und um die zwei Einzeldrähte des Eisendrahts zu verdrillten, äußerst problematisch.
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Es
ist ebenfalls bekannt, Wimperntuschebürsten durch Formen herzustellen.
Das Formwerkzeug ist so konzipiert, dass das freie Ende der Auftragelemente,
die im Allgemeinen geradlinig sind, in einem gabelförmigen Abschnitt
oder in einem hakenförmigen
Abschnitt endet. Aufgrund des Erhalts dieser Endabschnitte durch
Formen sind ihre jeweiligen Ausrichtungen vorbestimmt. Die Ergebnisse
beim Schminken sind enttäuschend.
Außerdem
ist es notwendig, ein Formwerkzeug für jeden gewünschten Schminktyp zu haben.
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Es
ist außerdem
für Wimperntuschebürsten bekannt,
die freien Enden der Fasern so zu schleifen oder abzuschleifen,
dass sie in viele Einzeldrähte aufplatzen.
Aus einer solchen rein mechanischen Behandlung können Faserabschnitte gekrümmter Form entstehen.
Diese gekrümmten
Abschnitte sind aber strikt an den Enden der Fasern lokalisiert.
Außerdem können die
erhaltenen Krümmungsradien
nur schwer unter 50 mm liegen.
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Mit
solchen Krümmungsradien
sind die Schminkwirkungen kaum feststellbar.
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Daher
ist es einer der Gegenstände
der vorliegenden Anmeldung, eine Auftragvorrichtung, insbesondere
für ein
Schmink- und/oder Pflegeprodukt, herzustellen, die die bezüglich der
bekannten Vorrichtungen besprochenen Probleme ganz oder teilweise
löst.
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Es
ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Auftragvorrichtung
für ein
Schmink- und/oder Pflegeprodukt herzustellen, die eine alternative
Lösung
für den
Erhalt bestimmter Schminkwirkungen darstellt oder die Möglichkeit
bietet, andere Schminkergebnisse zu erhalten als mit den üblichen Vorrichtungen.
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Es
ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine wirtschaftlich herstellbare
Vorrichtung herzustellen.
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Es
ist noch ein anderer Gegenstand der Erfindung, ein Herstellungsverfahren
eines Applikators, insbesondere für ein Pflege- und/oder Schminkprodukt,
durchzuführen,
das einfach und wirtschaftlich auf einem Industriewerkzeug anwendbar
ist.
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Noch
weitere Ziele gegen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor.
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Erfindungsgemäß werden
diese Ziele durch die Herstellung einer Vorrichtung zum Auftragen
eines Produkts, insbesondere eines Schmink- und/oder Pflegeprodukts,
erreicht, die eine Anordnung von Polymerfasern mit mindestens einem
freien Ende aufweist, wobei die Fasern fest auf einen Träger montiert
sind und zumindest manche der Fasern mindestens einen gekrümmten Abschnitt
aufweisen, der:
- i) sich kontinuierlich vom
Träger
bis zu einem (oder ihrem) freien Ende erstreckt,
und
- ii) einen mittleren Krümmungsradius
von weniger als 45 mm hat, wobei die gekrümmten Abschnitte zufällig zueinander
ausgerichtet sind.
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Unter "kontinuierlich" wird ohne Umkehr
der Krümmungsrichtung
zwischen dem Träger
und dem freien Ende verstanden.
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Vorzugsweise
erhält
man eine solche Krümmung,
indem man die ganze oder einen Teil der Auftragvorrichtung einer
mäßigen Erwärmung unterzieht,
d. h. auf eine höhere
Temperatur als die Glasübergangstemperatur
des die Fasern, die man krümmen
möchte,
bildenden Polymers, und geringer als die Schmelztemperatur des Polymers
im Fall eines halbkristallinen Polymers.
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Die
Dauer der Erwärmung
wird in Abhängigkeit
vom Material, vom Durchmesser der Fasern geregelt, um die gewünschte Krümmung zu
erhalten, und dies, ohne eine Schrumpfung des Stoffs zu verursachen,
wie in der oben erwähnten
Patentanmeldung
FR-A-2
668 905 beschrieben, eine deutliche Verkürzung der
Fasern zu erzeugen und ihren Querschnitt insbesondere am Ende zu
verändern.
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Oberhalb
des Grenzwerts von etwa 45 mm können
die Wirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Schminkwirkungen,
in Abhängigkeit
insbesondere von der Rheologie des aufzutragenden Produkts als unzureichend
angesehen werden.
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Die
starke Krümmung
der Fasern ermöglicht es,
selbst unter der Annahme, dass die Faserdichte, insbesondere pro
Windung im Fall einer Wimperntuschebürste vom Typ verdrillte Bürste, groß ist, die Zwischenräume zwischen
zwei aufeinander folgenden Windungen stark zu reduzieren und eine
Gewirrwirkung zu erhalten, wodurch vermieden wird, dass das Schminken
in Paketen erfolgt.
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In
Wirklichkeit ist es möglich,
indem man den Krümmungsradius
der Fasern verändert,
in Kombination mit anderen Parametern wie die Dichte der Fasern,
ihr Durchmesser, die Form ihres Querschnitts oder die Form der Bürste, von
einem äußerst natürlichen
Schminken zu einem sehr stark ladenden Schminken überzugehen
und/oder mehr oder weniger Längung
und/oder Krümmung
zu erhalten.
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Aufgrund
dieser starken Krümmung
ist es außerdem
im Fall eines für
das Schminken bestimmten Applikators möglich, neue Schminkwirkungen
bezüglich
der mit üblichen
Applikatoren erhaltenen Schminkwirkungen zu erhalten, und dies mit
den gleichen Schminkezusammensetzungen.
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Im
Fall eines Applikators für
Nagellack oder eine Pflegezusammensetzung für die Nägel, der in Form eines Pinsels
konfiguriert ist, trägt
die Krümmung
der Fasern dazu bei, sie zueinander in Abstand zu bringen, wodurch
die Produktmenge erhöht
wird, die zwischen den Fasern des Pinsels zurückgehalten werden kann. Die
Autonomie des Pinsels ist dadurch wesentlich besser.
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Außerdem können durch
diese besondere Konfiguration des Büschels (der Büschel) von
Fasern eines solchen Pinsels marmorierte Wirkungen auf dem Nagel
erhalten werden.
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Vorzugsweise
haben die Fasern vom Träger bis
zum entsprechenden freien Ende eine im Wesentlichen konstante Krümmung. Unter "im Wesentlichen konstant" wird eine Veränderung
des Krümmungsradius
von höchstens
15% um einen Mittelwert herum, und vorzugsweise von höchstens
10% um den Mittelwert herum verstanden.
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Erfindungsgemäß kann die
Auftragvorrichtung ebenfalls in Form einer Anordnung von im Wesentlichen
zueinander parallelen Borsten konfiguriert sein, die sich nach Art
einer Zahnbürste
lotrecht zu einer Achse des Trägers
erstrecken. Solche Applikatoren sind im Allgemeinen dazu bestimmt,
in Kombination mit einem Produkt verwendet zu werden, das in Form
eines festen Blocks verpackt ist, der vor der Benutzung angefeuchtet
werden muss.
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Der
mittlere Krümmungsradius
der gekrümmten
Abschnitte liegt vorzugsweise zwischen 2 mm und 40 mm. Vorzugsweise
liegt er zwischen 2 und 30 mm. Weiter vorzugsweise ist er kleiner
als 20 mm und größer als
3 mm. Weiter vorzugsweise liegt der Krümmungsradius zwischen 3 mm
und 10 mm.
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Vorteilhafterweise
bestehen die Fasern aus einem thermoplastischen Material, insbesondere
aus Polyamid, oder aus einem thermoplastischen Elastomermaterial.
Das thermoplastische Material kann 100% amorph oder halbkristallin
sein.
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Als
Beispiel können
Polyamide 6 erwähnt werden,
wie sie unter der Marke Tynex® vertrieben werden.
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Der
Durchmesser der Fasern kann zwischen 6/100 mm und 35/100 mm, und
vorzugsweise zwischen 10/100 mm und 25/100 mm liegen.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform weist
die Auftragvorrichtung im Wesentlichen geradlinige Fasern oder Faserabschnitte
auf.
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Alternativ
weist sie eine erste Gruppe von gekrümmten Abschnitten mit einem
ersten mittleren Krümmungsradius
und eine zweite Gruppe von gekrümmten
Abschnitten mit einem zweiten mittleren Krümmungsradius auf, der sich
vom ersten unterscheidet.
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Die
verschiedenen Krümmungsradien
der ersten und zweiten Gruppe können
aus der Verwendung von ersten und zweiten Fasertypen entstehen, die
aus verschiedenen Materialien geformt sind und insbesondere unterschiedliche
Glasübergangstemperaturen
haben.
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Solche
Unterschiede können
aber ebenfalls mit Fasern erhalten werden, die aus gleichen Materialien
bestehen. In diesem Beispielsfall gibt es mehrere Möglichkeiten:
- i) die Bedingungen der Wärmebehandlung, denen die gekrümmten Abschnitte
der zwei Gruppen unterzogen werden, unterscheiden sich bezüglich der
Temperatur oder der Erwärmungsdauer;
oder
- ii) die gekrümmten
Abschnitte der ersten Gruppe sind Faserabschnitte, deren Durchmesser und/oder
die Form sich vom Durchmesser und/oder der Form von Fasern unterscheiden, von
denen die gekrümmten
Abschnitte der zweiten Gruppe stammen.
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So
kann man einzeln oder gemischt massive oder hohle Borsten mit kreisförmigem,
dreieckigem, länglichem,
C-förmigem
Querschnitt oder einem Querschnitt oder in Form eines vierblättrigen
Kleeblatts (vierseitig) verwenden. Es können noch andere Formen verwendet
werden.
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Die
verschiedenen Gruppen von gekrümmten
Abschnitte können,
wenn sie miteinander gemischt werden, am Erhalt von besonderen Auftragergebnissen
mitwirken, insbesondere, wenn es um das Schminken geht. Sie können ebenfalls,
wenn sie voneinander getrennt sind, für unterschiedliche Zonen des
zu behandelnden Gebiets verwendet werden.
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Vorteilhafterweise
besteht der Träger
aus einem verdrillten Kern, der ausgehend von zwei Einzeldrähten, insbesondere
von Eisendraht, ge formt wird, die zueinander verdrillt werden, wobei
die Fasern fest zwischen den zwei verdrillten Einzeldrähten gehalten werden
und sich radial bezüglich
des verdrillten Kerns erstrecken, wobei die Vorrichtung für das Auftragen
von Produkt auf die keratinischen Fasern, insbesondere die Wimpern
oder die Augenbrauen, bestimmt ist.
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Mit
einer Auftragvorrichtung gemäß dieser bevorzugten
Ausführungsform
weist jede Faser, die im Wesentlichen in ihrer Mitte von dem verdrillten Kern
gehalten wird, zwei Abschnitte auf, die sich je vom Träger bis
zu einem entsprechenden freien Ende erstrecken. Auf einem solchen
Applikator können
vorhanden sein:
- i) Fasern, deren zwei Abschnitte
gekrümmt
sind, mit gleichen oder unterschiedlichen Krümmungen;
- ii) Fasern, von denen ein Abschnitt gekrümmt und der andere gerade ist;
und ggf.
- iii) in Mischung mit den Fasern der einen und/oder der anderen
Kategorie i) und ii) Fasern, deren zwei Abschnitte gerade sind.
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Vorzugsweise
sind die Fasern in einer schraubenförmigen Anordnung angeordnet,
wobei die Anzahl von Fasern pro Windung zwischen 5 und 80, und vorzugsweise
zwischen 10 und 45 liegt. Die schraubenförmige Anordnung der Fasern
kann an der Oberfläche
des Applikators mehr oder weniger merklich oder sogar völlig unmerklich
sein, je nach dem Krümmungsgrad
der Fasern.
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Der
Querschnitt der Auftragvorrichtung kann kreisförmig oder polygonal, insbesondere
dreieckig, quadratisch oder fünfeckig
sein. Es können
noch andere Formen in Betracht gezogen werden.
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Der
verdrillter Kern kann geradlinig oder gekrümmt sein.
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Der
verdrillte Kern weist mehrere Windungen auf, die von links nach
rechts ansteigen können, wenn
die Bürste
von vorne in senkrechter Stellung gesehen wird. In diesem Fall wird
die Bürste
als "links" bezeichnet.
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Alternativ
weist der verdrillte Kern mehrere Windungen auf, die von rechts
nach links ansteigen, wenn die Bürste
von vorne in senkrechter Stellung gesehen wird. In diesem Fall wird
die Bürste
als "rechts" bezeichnet.
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Bei
einem Applikator mit mehreren Gruppen von gekrümmten Abschnitten unterschiedlicher Krümmungen
können
letztere miteinander auf dem Träger
vermischt werden.
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Alternativ
können
die verschiedenen Gruppen von gekrümmten Abschnitten an getrennten Stellen
des Trägers
eingesetzt werden.
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So
können
die erste und zweite Gruppe von gekrümmten Abschnitten entlang einer
Längsachse des
Trägers
versetzt sein.
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Alternativ
sind sie winkelmäßig um den
verdrillten Kern versetzt.
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Gemäß einem
anderen Aspekt der Erfindung wird ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung
einer Vorrichtung zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines
Schmink- und/oder Pflegeprodukts, durchgeführt, das die folgenden Schritte
aufweist:
- i) festes Anordnen einer Vielzahl
von Polymerfasern auf einem Träger,
und
- ii) nach Befestigung der Fasern am Träger, Aussetzen mindestens eines
Teils der Fasern einer Temperatur höher als die Glasübergangstemperatur
des sie bildenden Polymermaterials während einer solchen Dauer:
a)
dass die Fasern mindestens einen gekrümmten Abschnitt aufweisen;
und dass
b) die Länge
der Fasern im Wesentlichen unverändert
ist.
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Im
Fall eines halbkristallinen Materials werden die Fasern auf eine
Temperatur erwärmt,
die deutlich niedriger ist als die Schmelztemperatur des sie bildenden
Materials.
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Das
Erwärmen
der Fasern kann durch Konvektion erfolgen, insbesondere durch Eintauchen
in eine erwärmte
Flüssigkeit,
oder durch Inkontaktbringen mit warmer Luft, oder durch Strahlung,
insbesondere Infrarotstrahlung.
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Vorzugsweise
erfolgt das Erwärmen
durch Eintauchen der Fasern in auf etwa 100°C erwärmtes Wasser. Eine solche Temperatur
hat sich als zufriedenstellend herausgestellt für Fasern aus Polyamid 6, dessen
Glasübergangstemperatur
zwischen 50°C und
60°C liegt
und dessen Schmelztemperatur in der Größenordnung von 185°C liegt.
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Die
Fasern können
in die Flüssigkeit
während
einer Dauer eingetaucht werden, die von 4 bis 25 Sekunden, und vorzugsweise
von 7 bis 15 Sekunden dauert.
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Rein
beispielhaft für
eine verdrillte Bürste, die
Fasern aus Polyamid 6 aufweist, deren Durchmesser 13/100 mm beträgt, wird
die maximale Krümmung
nach 8 Sekunden Erwärmung
in Wasser auf 100°C
erhalten.
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Gemäß noch einem
anderen Aspekt betrifft die Erfindung eine Einheit zur Verpackung
und zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Kosmetikprodukts,
die aufweist:
- a) ein Reservoir, das das aufzutragende
Produkt enthält;
und
- b) eine Auftragvorrichtung gemäß der Erfindung.
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Die
Verpackungs- und Auftrageinheit kann außerdem einen Abstreifer aufweisen,
der von der Auftragvorrichtung durchquert werden soll, zumindest
bei ihrem Herausziehen aus dem Behälter, um die Produktmenge zu
dosieren, die auf den und zwischen den Fasern vorhanden ist.
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Abgesehen
von den oben angeführten
Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen
erläutert
werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden.
Es zeigen:
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1 einen
Applikator vom Typ verdrillte Bürste
gemäß dem der
vorliegenden Erfindung zugrunde liegenden Stand der Technik;
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2 schematisch
eine Auftragvorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung;
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die 3A–3C schematisch
verschiedene Querschnitte einer Auftragvorrichtung gemäß 2;
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die 4A–4F verschiedene
Querschnitte von Fasern, die in einer erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung
verwendet werden können;
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5 schematisch
eine Auftragvorrichtung gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
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6 schematisch
eine Auftragvorrichtung gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung;
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7 schematisch
eine Auftragvorrichtung gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung;
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8 schematisch
eine Auftragvorrichtung gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der Erfindung;
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9 schematisch
eine Auftragvorrichtung gemäß einer
sechsten Ausführungsform
der Erfindung;
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10 schematisch
eine Einheit zur Verpackung und zum Auftragen unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung;
und
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11 schematisch
die verschiedenen Schritte des Herstellungsverfahrens gemäß einer Ausführungsform
der Erfindung.
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1 stellt
eine konventionelle Bürste 50 vom
Typ Flaschenbürste
dar, wie sie zum Schminken der Wimpern oder Augenbrauen verwendet
wird.
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Die
Bürste 50 besitzt
einen verdrillten Kern 51, der ausgehend von einem U-förmig umgebogenen
Eisendraht erhalten wird, zwischen dessen Zweige vor der Verdrillungsbewegung
eine Lage von Borsten 52 eingefügt wird. Als Reaktion auf die
Verdrillungsbewegung werden die Borsten 52 in eine schraubenförmige Konfiguration
versetzt, die von einer Folge von mehr oder weniger voneinander
entfernten Windungen geformt wird. Die Borsten 52 erstrecken
sich radial zum Träger
und sind im Wesentlichen geradlinig oder weisen wenigstens einen
großen
Krümmungsradius
(größer als
60 mm) auf.
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Ein
nicht mit Borsten versehener Abschnitt des verdrillten Kerns 51 ist
auf eine Stange 53 montiert. Das der Bürste 50 entgegengesetzte
Ende der Stange 53 ist im Allgemeinen mit einem (nicht
dargestellten) Element verbunden, das sowohl ein Greiforgan für die Bürste 50 als
auch ein Verschlusselement für
den Behälter
bildet, dem die Bürste
zugeordnet ist.
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2 zeigt
eine Bürste 1 vom
Typ derjenigen aus 1, aber gemäß der Erfindung.
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Gemäß dieser
Ausführungsform,
und in gleicher Weise wie die Bürste 50 der 1,
ist die Bürste 1 vom
Typ "linke Bürste", wobei die Windungen
des verdrillten Kerns 3 von links nach rechts ansteigen, wenn
die Bürste 1 von
vorne in senkrechter Stellung gesehen wird.
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In
gleicher Weise wie bei der Bürste
der 1 ist ein nicht mit Borsten versehener Teil des verdrillten
Kerns 3 am Ende einer Stange 4 befestigt. Der
verdrillte Kern 3 der Bürste
ist geradlinig und erstreckt sich gemäß einer Achse X, die der Achse
der Stange 4 entspricht.
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Die
Borsten 2 der Bürste
sind im Gegensatz zu den Borsten 52 der Bürste der
vorhergehenden Figur über
ihre ganze Länge
gekrümmt.
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Ihre
mittlere Krümmung,
gemessen mit Hilfe eines Profilprojektors mit einer Vergrößerung von
10, liegt in der Größenordnung
von 3 bis 10 mm. Der verwendet Profilprojektor ist ein Profilprojektor,
der unter dem Handelsnamen H562 von der Firma HAUSER® vertrieben
wird.
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Obwohl
die Krümmungen
der Fasern zueinander eine Zufallsausrichtung haben, hat man festgestellt,
dass in einem bevorzugten Ausfüh rungsbeispiel
die Wärmebehandlung,
der die Fasern unterzogen werden, eine Krümmung dieser letzteren verursacht,
die vom Träger
bis zu ihrem (ihren) freien Ende(n) im Wesentlichen konstant ist.
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11,
auf die nun Bezug genommen wird, zeigt schematisch die Hauptschritte
der Herstellung einer Bürste 1 vom
Typ der 2.
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In
einem ersten Schritt 200 werden die Borsten in Form einer
Lage zwischen die zwei Einzeldrähte
eines Eisendrahts eingeführt,
die anschließend verdrillt
werden. Daraus entsteht eine zylindrische Flaschenbürste 201 mit
einem Durchmesser von etwa 15 mm.
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Die
Flaschenbürste 201 wird
anschließend abgeschert
(Schritt 202), um ihr ein kegelstumpfförmiges Profil zu verleihen,
das für
die gesuchte Anwendung geeignet ist. Die daraus entstehende Bürste 203 hat
an ihrem breitesten Ende einen Durchmesser von etwa 7 bis 8 mm.
Die Borsten der Bürste 203 sind
im Wesentlichen gerade.
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Im
folgenden Schritt 204 wird die Bürste 203 während etwa
8 Sekunden in Wasser mit einer Temperatur von 100°C getaucht.
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Daraus
entsteht eine Formung des Polymermaterials, die eine deutliche Krümmung der
Fasern verursacht, deren mittlerer Radius in der Größenordnung
von 3 bis 10 mm liegt.
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Die
aus dem soeben beschriebenen Verfahren entstandene Bürste 1 besitzt
Windungen, die sehr wenig sichtbar sind aufgrund der Gewirrwirkung, die
von den Krümmungen
mit zufälligen
Ausrichtungen ihrer Borsten 2 erzeugt wird.
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Gemäß einer
besonderen Ausführungsform haben
die Borsten einen kreisförmigen
Querschnitt. Ihr Durchmesser liegt in der Größenordnung von 13/100 mm. Sie
werden aus Polyamid 6 hergestellt.
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Die
Bürste
besitzt 23 bis 25 Borsten pro Windung.
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Ein
Querschnitt der Bürste 1 lotrecht
zur Achse X ist, wie in 3A dargestellt,
kreisförmig.
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Gemäß einer
in 3B dargestellten Variante ist der Querschnitt
der Bürste 1 quadratisch.
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Gemäß einer
anderen, in 3C dargestellten Variante ist
der Querschnitt der Bürste 1 dreieckig.
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Der
Querschnitt der Borsten 2 kann verschiedene Formen haben.
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In 4A sind
die Borsten 2 massiv und haben einen kreisförmigen Querschnitt.
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In 4B haben
die Borsten 2 einen Querschnitt in Form eines vierblättrigen
Kleeblatts.
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In 4C haben
die Borsten 2 einen dreieckigen Querschnitt.
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In 4D haben
die Borsten 2 einen Querschnitt in Form eines Reiskorns.
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In 4E sind
die Borsten 2 hohl mit ringförmigem Querschnitt.
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In 4F haben
die Borsten 2 einen C-förmigen
Querschnitt.
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Die
Bürste 1 kann
Borsten 2 von einem Querschnittstyp oder Borsten mit verschiedenen Querschnitten
gemischt aufweisen.
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In
der Variante der 5 wurde nur der Teil der Bürste 1,
der sich auf der gleichen Seite des verdrillten Kerns 3 befindet,
der Wärmebehandlung
des Schritts 204 der 11 unterzogen.
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Daraus
entsteht eine Bürste 1,
die in einem Abschnitt 5 entsprechend 180° um den verdrillten Kern 3 herum
geradlinige Borstenabschnitte und auf dem Rest 6 gekrümmte Borstenabschnitte 2 aufweist.
Die Abschnitte 5 und 6 erstrecken sich je über die
ganze Länge
der Bürste 1.
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Der
Abschnitt 5 wird zum Auftragen des Produkts auf die Wimpern
benutzt. Der Abschnitt 6 wird für die Trennung der Wimpern
benutzt.
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In
der Variante der 6 wurde nur die vordere Hälfte der
Bürste 1,
die sich entgegengesetzt zur Stange 4 befindet, der Wärmebehandlung
des Schritts 204 der 11 unterzogen.
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Daraus
entsteht eine Bürste 1,
die in einem ersten axialen Abschnitt 5, der sich über im Wesentlichen
die Hälfte
der Länge
der Bürste 1 erstreckt,
geradlinige Borsten 2 aufweist. In der anderen axialen Hälfte 6 sind
die Borsten 2 gekrümmt.
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Wie
bei der vorhergehenden Ausführungsform
wird der Abschnitt 5 für
das Auftragen des Produkts auf die Wimpern verwendet. Der Abschnitt 6 wird
für das
Trennen der Wimpern verwendet.
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Die
Bürste 1 gemäß der Variante
der 7 unterscheidet sich von der Bürste gemäß 2 dadurch,
dass der verdrillte Kern 3 ge krümmt ist, wobei die Krümmung im
Wesentlichen der Krümmung
der Ansiedelungslinie der Wimpern auf dem Lid entspricht.
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Die
Bürste 1 gemäß der Variante
der 8 unterscheidet sich von der Bürste gemäß 2 dadurch,
dass sie vom Typ "rechte
Bürste" ist, da die Windungen
des verdrillten Kerns 3 von rechts nach links ansteigen,
wenn man die Bürste 1 von
vorne in senkrechter Stellung sieht.
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Erneut
erhält
man ein anderes Schminken als dasjenige, das mit der Bürste der 2 erhalten wird.
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In
der Ausführungsform
der 9 ist die Auftragvorrichtung 81 in Form
eines Pinsels konfiguriert, der für das Auftragen von Lack auf
die Nägel
bestimmt ist. Er weist ein Büschel
von Borsten 82 auf, das am Ende einer Stange 83 mit
der Achse X festgeklammert ist. Die Borsten 82 sind im
Wesentlichen parallel zur Achse X ausgerichtet (Winkel bezüglich der
Achse X von weniger als 45°).
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Das
Ende der Stange 83 entgegengesetzt zum Büschel von
Borsten 82 ist mit einem Element 84 verbunden,
das sowohl ein Greiforgan für
den Pinsel 81 als auch ein Verschlusselement für den Behälter bildet,
dem der Pinsel zugeordnet ist.
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Die
Krümmung
der Borsten 82 des Pinsels 81 wird in gleicher
Weise wie die Krümmung
der Borsten der Wimperntuschebürsten
der vorhergehenden Figuren erhalten, einfach durch Eintauchen des
Pinsels 81 während
etwa zehn Sekunden in Wasser mit einer Temperatur von 100°C.
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Aufgrund
der Krümmung
der Borsten 82 ist der Rückhalt von Produkt des Pinsels
größer als
im Fall von geradlinigen Borsten. Die Autonomie des Pinsels wird
dementsprechend verbessert.
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In 10 ist
eine Verpackungs- und Auftrageinheit 100 dargestellt, die
mit einer Auftragvorrichtung 1 vom Typ derjenigen versehen
ist, die vorher unter Bezug auf die 2 bis 8 beschrieben wurden.
Die Einheit 100 weist einen Behälter 101, der einen
Vorrat von Kosmetikprodukt enthält,
zum Beispiel Wimperntusche, und einen Applikator 110 auf.
Der Applikator 110 weist eine Auftragvorrichtung 1 vom
Typ verdrillte Bürste
auf, die an einem Ende einer Stange 4 mit der Achse X befestigt
ist. Das andere Ende der Stange 4 ist fest mit einem Greifelement 7 verbunden,
das ebenfalls eine Verschlusskappe des Behälters 101 bildet.
Der Behälter 101 weist
ein Abstreiforgan 106 auf, das hier aus einer zylindrischen
Hülse besteht,
von der ein Ende in einer biegsamen ringförmigen Lippe 107 endet.
In der auf den Behälter 101 montierten
Stellung des Applikators 110 befindet sich die Auftragvorrichtung 1 vollständig zwischen
der Abstreiflippe 107 und dem Boden des Behälters. Andere
Typen von Abstreiforganen können verwendet
werden, zum Beispiel ein Schaumstoffblock mit offenen oder halboffenen
Zellen, der axial von einem Schlitz oder einem Durchgang durchquert wird,
dessen ihn begrenzende Ränder
in Abwesenheit einer Beanspruchung im Wesentlichen aneinander liegen.
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Zur
Benutzung des Applikators schraubt die Benutzerin die vom Greiforgan 7 gebildete
Kappe ab und entnimmt den Applikator 110 aus dem Behälter 101.
Dabei wird die Auftragvorrichtung 1 durch das Abstreiforgan 106 geführt, um
die Produktmenge zu dosieren, die auf den Zähnen oder den Borsten verteilt
ist. Die Entnahmebewegung des Applikators hat eine Richtung im Wesentlichen
längs der
Achse X. Nach der Benutzung führt
die Benutzerin den Applikator wieder in den Behälter ein, indem sie die Auftragvorrichtung 1 erneut
durch das Abstreiforgan 106 führt.
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In
der obigen ausführlichen
Beschreibung wurde auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
Bezug genommen. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden
können,
ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird,
zu entfernen.