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DE60316626T2 - Applikator, insbesondere für Kosmetika, und Verfahren zur Herstellung eines solchen Applikators - Google Patents

Applikator, insbesondere für Kosmetika, und Verfahren zur Herstellung eines solchen Applikators Download PDF

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Publication number
DE60316626T2
DE60316626T2 DE60316626T DE60316626T DE60316626T2 DE 60316626 T2 DE60316626 T2 DE 60316626T2 DE 60316626 T DE60316626 T DE 60316626T DE 60316626 T DE60316626 T DE 60316626T DE 60316626 T2 DE60316626 T2 DE 60316626T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
fibers
contraption
curvature
curved
group
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE60316626T
Other languages
English (en)
Other versions
DE60316626D1 (de
Inventor
Guilhem Rousselet
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
LOreal SA
Original Assignee
LOreal SA
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Family has litigation
First worldwide family litigation filed litigation Critical https://patents.darts-ip.com/?family=29717064&utm_source=google_patent&utm_medium=platform_link&utm_campaign=public_patent_search&patent=DE60316626(T2) "Global patent litigation dataset” by Darts-ip is licensed under a Creative Commons Attribution 4.0 International License.
Application filed by LOreal SA filed Critical LOreal SA
Publication of DE60316626D1 publication Critical patent/DE60316626D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60316626T2 publication Critical patent/DE60316626T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46DMANUFACTURE OF BRUSHES
    • A46D1/00Bristles; Selection of materials for bristles
    • A46D1/02Bristles details
    • A46D1/0238Bristles with non-round cross-section
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B9/00Arrangements of the bristles in the brush body
    • A46B9/02Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups
    • A46B9/021Position or arrangement of bristles in relation to surface of the brush body, e.g. inclined, in rows, in groups arranged like in cosmetics brushes, e.g. mascara, nail polish, eye shadow
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46BBRUSHES
    • A46B2200/00Brushes characterized by their functions, uses or applications
    • A46B2200/10For human or animal care
    • A46B2200/1046Brush used for applying cosmetics
    • A46B2200/1053Cosmetics applicator specifically for mascara
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A46BRUSHWARE
    • A46DMANUFACTURE OF BRUSHES
    • A46D1/00Bristles; Selection of materials for bristles

Landscapes

  • Brushes (AREA)
  • Coating Apparatus (AREA)
  • Cosmetics (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zum Auftragen eines insbesondere kosmetischen Produkts, besonders eines Schmink- und/oder Pflegeprodukts. Das Produkt kann zum Auftragen auf die Haut, auf die Nägel oder die keratinischen Fasern, insbesondere die Haare, die Wimpern oder die Augenbrauen, bestimmt sein.
  • Auf dem Gebiet des Schminkens suchen die Kosmetiker ständig nach neuen Wirkungen.
  • Dies gilt insbesondere für das Gebiet der Wimperntuschen, wo man versucht, Schminkergebnisse zu erhalten, die ladend, natürlich, krümmend, langend sind, oder die aus einer Mischung zwischen diesen verschiedenen Basismerkmalen resultieren.
  • Die Suche nach neuen Auftragvorrichtungen kann ebenfalls durch das Erscheinen neuer Schminkzusammensetzungen gelenkt werden, die aufgrund ihrer Rheologie nicht mit üblichen Applikatoren aufgetragen werden können.
  • So wimmelt die Patentliteratur von Patenten, die Vorrichtungen beschreiben, deren Ziel es ist, neue Schminkeffekte zu erzeugen oder das Auftragen von Zusammensetzungen zu ermöglichen, die besondere Rheologien haben.
  • Als Beispiele werden in diesen Patenten Vorrichtungen beschrieben, die sich voneinander durch die Dichte und/oder die Form ihrer Auftragelemente (im Allgemeinen Fasern), durch ihr Längs- und/oder Querprofil, durch die Beschaffenheit des den Träger und/oder die Auftragelemente bildenden Materials, durch die Verarbeitung, der die ganze oder ein Teil der Auftragvorrichtung unterzogen werden kann, oder durch ein beliebiges anderes Element der Verpackungs- und Auftrageinheit unterscheiden, von der die Auftragvorrichtung nur ein Bestandteil ist (zum Beispiel der Abstreifer).
  • So beschreibt die Patentanmeldung FR-A-2 668 905 spezifischer ein Verfahren zum Erhalt einer Wimperntuschebürste, die nach dem Verdrillen der Bürste und der Schur auf das gewünschte Profil darin besteht, das Ende der Fasern zu erwärmen, um sie zu schmelzen, und so am Ende der Fasern kleine Verdickungen in Form von Kugeln zu erzeugen, die aus dem Schrumpfen des Polymermaterials entstehen. Nach einer solchen Behandlung bleiben die Fasern im Wesentlichen geradlinig.
  • Gemäß einem anderen Beispiel beschreibt das Patent US-A-5 161 554 eine Wimperntuschebürste vom Typ verdrillte Bürste, deren Fasern entlang ihrer Längsachse einen variablen Querschnitt haben. Die Fasern können zickzackförmig oder gewellt sein. Daraus entstehen Fasern, die eine abwechselnde Anordnung von Krümmungen in einer Richtung und dann in der anderen aufweisen, mit einem evolutiven Krümmungsradius zwischen einem maximalen Radius und einem minimalen Radius in Höhe jeder Krümmungsumkehr.
  • In dieser Druckschrift sind einige Vorgänge beschrieben, insbesondere während des Extrudierens der Fasern oder nach dem Extrudieren, um ihnen das gewünschte Profil zu verleihen.
  • Nach der Behandlung werden die Fasern in üblicher Weise in Form einer Lage angeordnet, die zwischen die zwei Einzeldrähte eines U-förmigen Eisendrahts eingeführt wird. Letztere werden anschließend zueinander verdrillt, um die Fasern in Form einer schraubenförmigen Anordnung mit mehreren Windungen zu konfigurieren.
  • Durch Erfahrung stellt man fest, dass:
    • i) wenn die Verformungen während des Extrudierprozesses der Fasern erzeugt werden, sie notwendigerweise aufgrund des Extrudierprozesses selbst einen großen minimalen Krümmungsradius haben; und
    • ii) wenn die Verformungen aus einer Behandlung nach dem Extrudieren entstehen, sie ebenfalls einen großen minimalen Krümmungsradius haben, andernfalls wäre ihre automatisierte Handhabung, um sie in Form einer Lage zu bringen, die zwischen den zwei Einzeldrähten des U-förmigen Eisendrahts anzuordnen ist, und um die zwei Einzeldrähte des Eisendrahts zu verdrillten, äußerst problematisch.
  • Es ist ebenfalls bekannt, Wimperntuschebürsten durch Formen herzustellen. Das Formwerkzeug ist so konzipiert, dass das freie Ende der Auftragelemente, die im Allgemeinen geradlinig sind, in einem gabelförmigen Abschnitt oder in einem hakenförmigen Abschnitt endet. Aufgrund des Erhalts dieser Endabschnitte durch Formen sind ihre jeweiligen Ausrichtungen vorbestimmt. Die Ergebnisse beim Schminken sind enttäuschend. Außerdem ist es notwendig, ein Formwerkzeug für jeden gewünschten Schminktyp zu haben.
  • Es ist außerdem für Wimperntuschebürsten bekannt, die freien Enden der Fasern so zu schleifen oder abzuschleifen, dass sie in viele Einzeldrähte aufplatzen. Aus einer solchen rein mechanischen Behandlung können Faserabschnitte gekrümmter Form entstehen. Diese gekrümmten Abschnitte sind aber strikt an den Enden der Fasern lokalisiert. Außerdem können die erhaltenen Krümmungsradien nur schwer unter 50 mm liegen.
  • Mit solchen Krümmungsradien sind die Schminkwirkungen kaum feststellbar.
  • Daher ist es einer der Gegenstände der vorliegenden Anmeldung, eine Auftragvorrichtung, insbesondere für ein Schmink- und/oder Pflegeprodukt, herzustellen, die die bezüglich der bekannten Vorrichtungen besprochenen Probleme ganz oder teilweise löst.
  • Es ist insbesondere ein Gegenstand der Erfindung, eine Auftragvorrichtung für ein Schmink- und/oder Pflegeprodukt herzustellen, die eine alternative Lösung für den Erhalt bestimmter Schminkwirkungen darstellt oder die Möglichkeit bietet, andere Schminkergebnisse zu erhalten als mit den üblichen Vorrichtungen.
  • Es ist ein weiterer Gegenstand der Erfindung, eine wirtschaftlich herstellbare Vorrichtung herzustellen.
  • Es ist noch ein anderer Gegenstand der Erfindung, ein Herstellungsverfahren eines Applikators, insbesondere für ein Pflege- und/oder Schminkprodukt, durchzuführen, das einfach und wirtschaftlich auf einem Industriewerkzeug anwendbar ist.
  • Noch weitere Ziele gegen aus der nachfolgenden ausführlichen Beschreibung hervor.
  • Erfindungsgemäß werden diese Ziele durch die Herstellung einer Vorrichtung zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Schmink- und/oder Pflegeprodukts, erreicht, die eine Anordnung von Polymerfasern mit mindestens einem freien Ende aufweist, wobei die Fasern fest auf einen Träger montiert sind und zumindest manche der Fasern mindestens einen gekrümmten Abschnitt aufweisen, der:
    • i) sich kontinuierlich vom Träger bis zu einem (oder ihrem) freien Ende erstreckt, und
    • ii) einen mittleren Krümmungsradius von weniger als 45 mm hat, wobei die gekrümmten Abschnitte zufällig zueinander ausgerichtet sind.
  • Unter "kontinuierlich" wird ohne Umkehr der Krümmungsrichtung zwischen dem Träger und dem freien Ende verstanden.
  • Vorzugsweise erhält man eine solche Krümmung, indem man die ganze oder einen Teil der Auftragvorrichtung einer mäßigen Erwärmung unterzieht, d. h. auf eine höhere Temperatur als die Glasübergangstemperatur des die Fasern, die man krümmen möchte, bildenden Polymers, und geringer als die Schmelztemperatur des Polymers im Fall eines halbkristallinen Polymers.
  • Die Dauer der Erwärmung wird in Abhängigkeit vom Material, vom Durchmesser der Fasern geregelt, um die gewünschte Krümmung zu erhalten, und dies, ohne eine Schrumpfung des Stoffs zu verursachen, wie in der oben erwähnten Patentanmeldung FR-A-2 668 905 beschrieben, eine deutliche Verkürzung der Fasern zu erzeugen und ihren Querschnitt insbesondere am Ende zu verändern.
  • Oberhalb des Grenzwerts von etwa 45 mm können die Wirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Schminkwirkungen, in Abhängigkeit insbesondere von der Rheologie des aufzutragenden Produkts als unzureichend angesehen werden.
  • Die starke Krümmung der Fasern ermöglicht es, selbst unter der Annahme, dass die Faserdichte, insbesondere pro Windung im Fall einer Wimperntuschebürste vom Typ verdrillte Bürste, groß ist, die Zwischenräume zwischen zwei aufeinander folgenden Windungen stark zu reduzieren und eine Gewirrwirkung zu erhalten, wodurch vermieden wird, dass das Schminken in Paketen erfolgt.
  • In Wirklichkeit ist es möglich, indem man den Krümmungsradius der Fasern verändert, in Kombination mit anderen Parametern wie die Dichte der Fasern, ihr Durchmesser, die Form ihres Querschnitts oder die Form der Bürste, von einem äußerst natürlichen Schminken zu einem sehr stark ladenden Schminken überzugehen und/oder mehr oder weniger Längung und/oder Krümmung zu erhalten.
  • Aufgrund dieser starken Krümmung ist es außerdem im Fall eines für das Schminken bestimmten Applikators möglich, neue Schminkwirkungen bezüglich der mit üblichen Applikatoren erhaltenen Schminkwirkungen zu erhalten, und dies mit den gleichen Schminkezusammensetzungen.
  • Im Fall eines Applikators für Nagellack oder eine Pflegezusammensetzung für die Nägel, der in Form eines Pinsels konfiguriert ist, trägt die Krümmung der Fasern dazu bei, sie zueinander in Abstand zu bringen, wodurch die Produktmenge erhöht wird, die zwischen den Fasern des Pinsels zurückgehalten werden kann. Die Autonomie des Pinsels ist dadurch wesentlich besser.
  • Außerdem können durch diese besondere Konfiguration des Büschels (der Büschel) von Fasern eines solchen Pinsels marmorierte Wirkungen auf dem Nagel erhalten werden.
  • Vorzugsweise haben die Fasern vom Träger bis zum entsprechenden freien Ende eine im Wesentlichen konstante Krümmung. Unter "im Wesentlichen konstant" wird eine Veränderung des Krümmungsradius von höchstens 15% um einen Mittelwert herum, und vorzugsweise von höchstens 10% um den Mittelwert herum verstanden.
  • Erfindungsgemäß kann die Auftragvorrichtung ebenfalls in Form einer Anordnung von im Wesentlichen zueinander parallelen Borsten konfiguriert sein, die sich nach Art einer Zahnbürste lotrecht zu einer Achse des Trägers erstrecken. Solche Applikatoren sind im Allgemeinen dazu bestimmt, in Kombination mit einem Produkt verwendet zu werden, das in Form eines festen Blocks verpackt ist, der vor der Benutzung angefeuchtet werden muss.
  • Der mittlere Krümmungsradius der gekrümmten Abschnitte liegt vorzugsweise zwischen 2 mm und 40 mm. Vorzugsweise liegt er zwischen 2 und 30 mm. Weiter vorzugsweise ist er kleiner als 20 mm und größer als 3 mm. Weiter vorzugsweise liegt der Krümmungsradius zwischen 3 mm und 10 mm.
  • Vorteilhafterweise bestehen die Fasern aus einem thermoplastischen Material, insbesondere aus Polyamid, oder aus einem thermoplastischen Elastomermaterial. Das thermoplastische Material kann 100% amorph oder halbkristallin sein.
  • Als Beispiel können Polyamide 6 erwähnt werden, wie sie unter der Marke Tynex® vertrieben werden.
  • Der Durchmesser der Fasern kann zwischen 6/100 mm und 35/100 mm, und vorzugsweise zwischen 10/100 mm und 25/100 mm liegen.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform weist die Auftragvorrichtung im Wesentlichen geradlinige Fasern oder Faserabschnitte auf.
  • Alternativ weist sie eine erste Gruppe von gekrümmten Abschnitten mit einem ersten mittleren Krümmungsradius und eine zweite Gruppe von gekrümmten Abschnitten mit einem zweiten mittleren Krümmungsradius auf, der sich vom ersten unterscheidet.
  • Die verschiedenen Krümmungsradien der ersten und zweiten Gruppe können aus der Verwendung von ersten und zweiten Fasertypen entstehen, die aus verschiedenen Materialien geformt sind und insbesondere unterschiedliche Glasübergangstemperaturen haben.
  • Solche Unterschiede können aber ebenfalls mit Fasern erhalten werden, die aus gleichen Materialien bestehen. In diesem Beispielsfall gibt es mehrere Möglichkeiten:
    • i) die Bedingungen der Wärmebehandlung, denen die gekrümmten Abschnitte der zwei Gruppen unterzogen werden, unterscheiden sich bezüglich der Temperatur oder der Erwärmungsdauer; oder
    • ii) die gekrümmten Abschnitte der ersten Gruppe sind Faserabschnitte, deren Durchmesser und/oder die Form sich vom Durchmesser und/oder der Form von Fasern unterscheiden, von denen die gekrümmten Abschnitte der zweiten Gruppe stammen.
  • So kann man einzeln oder gemischt massive oder hohle Borsten mit kreisförmigem, dreieckigem, länglichem, C-förmigem Querschnitt oder einem Querschnitt oder in Form eines vierblättrigen Kleeblatts (vierseitig) verwenden. Es können noch andere Formen verwendet werden.
  • Die verschiedenen Gruppen von gekrümmten Abschnitte können, wenn sie miteinander gemischt werden, am Erhalt von besonderen Auftragergebnissen mitwirken, insbesondere, wenn es um das Schminken geht. Sie können ebenfalls, wenn sie voneinander getrennt sind, für unterschiedliche Zonen des zu behandelnden Gebiets verwendet werden.
  • Vorteilhafterweise besteht der Träger aus einem verdrillten Kern, der ausgehend von zwei Einzeldrähten, insbesondere von Eisendraht, ge formt wird, die zueinander verdrillt werden, wobei die Fasern fest zwischen den zwei verdrillten Einzeldrähten gehalten werden und sich radial bezüglich des verdrillten Kerns erstrecken, wobei die Vorrichtung für das Auftragen von Produkt auf die keratinischen Fasern, insbesondere die Wimpern oder die Augenbrauen, bestimmt ist.
  • Mit einer Auftragvorrichtung gemäß dieser bevorzugten Ausführungsform weist jede Faser, die im Wesentlichen in ihrer Mitte von dem verdrillten Kern gehalten wird, zwei Abschnitte auf, die sich je vom Träger bis zu einem entsprechenden freien Ende erstrecken. Auf einem solchen Applikator können vorhanden sein:
    • i) Fasern, deren zwei Abschnitte gekrümmt sind, mit gleichen oder unterschiedlichen Krümmungen;
    • ii) Fasern, von denen ein Abschnitt gekrümmt und der andere gerade ist; und ggf.
    • iii) in Mischung mit den Fasern der einen und/oder der anderen Kategorie i) und ii) Fasern, deren zwei Abschnitte gerade sind.
  • Vorzugsweise sind die Fasern in einer schraubenförmigen Anordnung angeordnet, wobei die Anzahl von Fasern pro Windung zwischen 5 und 80, und vorzugsweise zwischen 10 und 45 liegt. Die schraubenförmige Anordnung der Fasern kann an der Oberfläche des Applikators mehr oder weniger merklich oder sogar völlig unmerklich sein, je nach dem Krümmungsgrad der Fasern.
  • Der Querschnitt der Auftragvorrichtung kann kreisförmig oder polygonal, insbesondere dreieckig, quadratisch oder fünfeckig sein. Es können noch andere Formen in Betracht gezogen werden.
  • Der verdrillter Kern kann geradlinig oder gekrümmt sein.
  • Der verdrillte Kern weist mehrere Windungen auf, die von links nach rechts ansteigen können, wenn die Bürste von vorne in senkrechter Stellung gesehen wird. In diesem Fall wird die Bürste als "links" bezeichnet.
  • Alternativ weist der verdrillte Kern mehrere Windungen auf, die von rechts nach links ansteigen, wenn die Bürste von vorne in senkrechter Stellung gesehen wird. In diesem Fall wird die Bürste als "rechts" bezeichnet.
  • Bei einem Applikator mit mehreren Gruppen von gekrümmten Abschnitten unterschiedlicher Krümmungen können letztere miteinander auf dem Träger vermischt werden.
  • Alternativ können die verschiedenen Gruppen von gekrümmten Abschnitten an getrennten Stellen des Trägers eingesetzt werden.
  • So können die erste und zweite Gruppe von gekrümmten Abschnitten entlang einer Längsachse des Trägers versetzt sein.
  • Alternativ sind sie winkelmäßig um den verdrillten Kern versetzt.
  • Gemäß einem anderen Aspekt der Erfindung wird ebenfalls ein Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Schmink- und/oder Pflegeprodukts, durchgeführt, das die folgenden Schritte aufweist:
    • i) festes Anordnen einer Vielzahl von Polymerfasern auf einem Träger, und
    • ii) nach Befestigung der Fasern am Träger, Aussetzen mindestens eines Teils der Fasern einer Temperatur höher als die Glasübergangstemperatur des sie bildenden Polymermaterials während einer solchen Dauer: a) dass die Fasern mindestens einen gekrümmten Abschnitt aufweisen; und dass b) die Länge der Fasern im Wesentlichen unverändert ist.
  • Im Fall eines halbkristallinen Materials werden die Fasern auf eine Temperatur erwärmt, die deutlich niedriger ist als die Schmelztemperatur des sie bildenden Materials.
  • Das Erwärmen der Fasern kann durch Konvektion erfolgen, insbesondere durch Eintauchen in eine erwärmte Flüssigkeit, oder durch Inkontaktbringen mit warmer Luft, oder durch Strahlung, insbesondere Infrarotstrahlung.
  • Vorzugsweise erfolgt das Erwärmen durch Eintauchen der Fasern in auf etwa 100°C erwärmtes Wasser. Eine solche Temperatur hat sich als zufriedenstellend herausgestellt für Fasern aus Polyamid 6, dessen Glasübergangstemperatur zwischen 50°C und 60°C liegt und dessen Schmelztemperatur in der Größenordnung von 185°C liegt.
  • Die Fasern können in die Flüssigkeit während einer Dauer eingetaucht werden, die von 4 bis 25 Sekunden, und vorzugsweise von 7 bis 15 Sekunden dauert.
  • Rein beispielhaft für eine verdrillte Bürste, die Fasern aus Polyamid 6 aufweist, deren Durchmesser 13/100 mm beträgt, wird die maximale Krümmung nach 8 Sekunden Erwärmung in Wasser auf 100°C erhalten.
  • Gemäß noch einem anderen Aspekt betrifft die Erfindung eine Einheit zur Verpackung und zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Kosmetikprodukts, die aufweist:
    • a) ein Reservoir, das das aufzutragende Produkt enthält; und
    • b) eine Auftragvorrichtung gemäß der Erfindung.
  • Die Verpackungs- und Auftrageinheit kann außerdem einen Abstreifer aufweisen, der von der Auftragvorrichtung durchquert werden soll, zumindest bei ihrem Herausziehen aus dem Behälter, um die Produktmenge zu dosieren, die auf den und zwischen den Fasern vorhanden ist.
  • Abgesehen von den oben angeführten Maßnahmen besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen, die nachfolgend anhand von nicht einschränkend zu verstehenden Ausführungsbeispielen erläutert werden, die unter Bezugnahme auf die beiliegenden Figuren beschrieben werden. Es zeigen:
  • 1 einen Applikator vom Typ verdrillte Bürste gemäß dem der vorliegenden Erfindung zugrunde liegenden Stand der Technik;
  • 2 schematisch eine Auftragvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • die 3A3C schematisch verschiedene Querschnitte einer Auftragvorrichtung gemäß 2;
  • die 4A4F verschiedene Querschnitte von Fasern, die in einer erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung verwendet werden können;
  • 5 schematisch eine Auftragvorrichtung gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • 6 schematisch eine Auftragvorrichtung gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
  • 7 schematisch eine Auftragvorrichtung gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung;
  • 8 schematisch eine Auftragvorrichtung gemäß einer fünften Ausführungsform der Erfindung;
  • 9 schematisch eine Auftragvorrichtung gemäß einer sechsten Ausführungsform der Erfindung;
  • 10 schematisch eine Einheit zur Verpackung und zum Auftragen unter Verwendung einer erfindungsgemäßen Auftragvorrichtung; und
  • 11 schematisch die verschiedenen Schritte des Herstellungsverfahrens gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
  • 1 stellt eine konventionelle Bürste 50 vom Typ Flaschenbürste dar, wie sie zum Schminken der Wimpern oder Augenbrauen verwendet wird.
  • Die Bürste 50 besitzt einen verdrillten Kern 51, der ausgehend von einem U-förmig umgebogenen Eisendraht erhalten wird, zwischen dessen Zweige vor der Verdrillungsbewegung eine Lage von Borsten 52 eingefügt wird. Als Reaktion auf die Verdrillungsbewegung werden die Borsten 52 in eine schraubenförmige Konfiguration versetzt, die von einer Folge von mehr oder weniger voneinander entfernten Windungen geformt wird. Die Borsten 52 erstrecken sich radial zum Träger und sind im Wesentlichen geradlinig oder weisen wenigstens einen großen Krümmungsradius (größer als 60 mm) auf.
  • Ein nicht mit Borsten versehener Abschnitt des verdrillten Kerns 51 ist auf eine Stange 53 montiert. Das der Bürste 50 entgegengesetzte Ende der Stange 53 ist im Allgemeinen mit einem (nicht dargestellten) Element verbunden, das sowohl ein Greiforgan für die Bürste 50 als auch ein Verschlusselement für den Behälter bildet, dem die Bürste zugeordnet ist.
  • 2 zeigt eine Bürste 1 vom Typ derjenigen aus 1, aber gemäß der Erfindung.
  • Gemäß dieser Ausführungsform, und in gleicher Weise wie die Bürste 50 der 1, ist die Bürste 1 vom Typ "linke Bürste", wobei die Windungen des verdrillten Kerns 3 von links nach rechts ansteigen, wenn die Bürste 1 von vorne in senkrechter Stellung gesehen wird.
  • In gleicher Weise wie bei der Bürste der 1 ist ein nicht mit Borsten versehener Teil des verdrillten Kerns 3 am Ende einer Stange 4 befestigt. Der verdrillte Kern 3 der Bürste ist geradlinig und erstreckt sich gemäß einer Achse X, die der Achse der Stange 4 entspricht.
  • Die Borsten 2 der Bürste sind im Gegensatz zu den Borsten 52 der Bürste der vorhergehenden Figur über ihre ganze Länge gekrümmt.
  • Ihre mittlere Krümmung, gemessen mit Hilfe eines Profilprojektors mit einer Vergrößerung von 10, liegt in der Größenordnung von 3 bis 10 mm. Der verwendet Profilprojektor ist ein Profilprojektor, der unter dem Handelsnamen H562 von der Firma HAUSER® vertrieben wird.
  • Obwohl die Krümmungen der Fasern zueinander eine Zufallsausrichtung haben, hat man festgestellt, dass in einem bevorzugten Ausfüh rungsbeispiel die Wärmebehandlung, der die Fasern unterzogen werden, eine Krümmung dieser letzteren verursacht, die vom Träger bis zu ihrem (ihren) freien Ende(n) im Wesentlichen konstant ist.
  • 11, auf die nun Bezug genommen wird, zeigt schematisch die Hauptschritte der Herstellung einer Bürste 1 vom Typ der 2.
  • In einem ersten Schritt 200 werden die Borsten in Form einer Lage zwischen die zwei Einzeldrähte eines Eisendrahts eingeführt, die anschließend verdrillt werden. Daraus entsteht eine zylindrische Flaschenbürste 201 mit einem Durchmesser von etwa 15 mm.
  • Die Flaschenbürste 201 wird anschließend abgeschert (Schritt 202), um ihr ein kegelstumpfförmiges Profil zu verleihen, das für die gesuchte Anwendung geeignet ist. Die daraus entstehende Bürste 203 hat an ihrem breitesten Ende einen Durchmesser von etwa 7 bis 8 mm. Die Borsten der Bürste 203 sind im Wesentlichen gerade.
  • Im folgenden Schritt 204 wird die Bürste 203 während etwa 8 Sekunden in Wasser mit einer Temperatur von 100°C getaucht.
  • Daraus entsteht eine Formung des Polymermaterials, die eine deutliche Krümmung der Fasern verursacht, deren mittlerer Radius in der Größenordnung von 3 bis 10 mm liegt.
  • Die aus dem soeben beschriebenen Verfahren entstandene Bürste 1 besitzt Windungen, die sehr wenig sichtbar sind aufgrund der Gewirrwirkung, die von den Krümmungen mit zufälligen Ausrichtungen ihrer Borsten 2 erzeugt wird.
  • Gemäß einer besonderen Ausführungsform haben die Borsten einen kreisförmigen Querschnitt. Ihr Durchmesser liegt in der Größenordnung von 13/100 mm. Sie werden aus Polyamid 6 hergestellt.
  • Die Bürste besitzt 23 bis 25 Borsten pro Windung.
  • Ein Querschnitt der Bürste 1 lotrecht zur Achse X ist, wie in 3A dargestellt, kreisförmig.
  • Gemäß einer in 3B dargestellten Variante ist der Querschnitt der Bürste 1 quadratisch.
  • Gemäß einer anderen, in 3C dargestellten Variante ist der Querschnitt der Bürste 1 dreieckig.
  • Der Querschnitt der Borsten 2 kann verschiedene Formen haben.
  • In 4A sind die Borsten 2 massiv und haben einen kreisförmigen Querschnitt.
  • In 4B haben die Borsten 2 einen Querschnitt in Form eines vierblättrigen Kleeblatts.
  • In 4C haben die Borsten 2 einen dreieckigen Querschnitt.
  • In 4D haben die Borsten 2 einen Querschnitt in Form eines Reiskorns.
  • In 4E sind die Borsten 2 hohl mit ringförmigem Querschnitt.
  • In 4F haben die Borsten 2 einen C-förmigen Querschnitt.
  • Die Bürste 1 kann Borsten 2 von einem Querschnittstyp oder Borsten mit verschiedenen Querschnitten gemischt aufweisen.
  • In der Variante der 5 wurde nur der Teil der Bürste 1, der sich auf der gleichen Seite des verdrillten Kerns 3 befindet, der Wärmebehandlung des Schritts 204 der 11 unterzogen.
  • Daraus entsteht eine Bürste 1, die in einem Abschnitt 5 entsprechend 180° um den verdrillten Kern 3 herum geradlinige Borstenabschnitte und auf dem Rest 6 gekrümmte Borstenabschnitte 2 aufweist. Die Abschnitte 5 und 6 erstrecken sich je über die ganze Länge der Bürste 1.
  • Der Abschnitt 5 wird zum Auftragen des Produkts auf die Wimpern benutzt. Der Abschnitt 6 wird für die Trennung der Wimpern benutzt.
  • In der Variante der 6 wurde nur die vordere Hälfte der Bürste 1, die sich entgegengesetzt zur Stange 4 befindet, der Wärmebehandlung des Schritts 204 der 11 unterzogen.
  • Daraus entsteht eine Bürste 1, die in einem ersten axialen Abschnitt 5, der sich über im Wesentlichen die Hälfte der Länge der Bürste 1 erstreckt, geradlinige Borsten 2 aufweist. In der anderen axialen Hälfte 6 sind die Borsten 2 gekrümmt.
  • Wie bei der vorhergehenden Ausführungsform wird der Abschnitt 5 für das Auftragen des Produkts auf die Wimpern verwendet. Der Abschnitt 6 wird für das Trennen der Wimpern verwendet.
  • Die Bürste 1 gemäß der Variante der 7 unterscheidet sich von der Bürste gemäß 2 dadurch, dass der verdrillte Kern 3 ge krümmt ist, wobei die Krümmung im Wesentlichen der Krümmung der Ansiedelungslinie der Wimpern auf dem Lid entspricht.
  • Die Bürste 1 gemäß der Variante der 8 unterscheidet sich von der Bürste gemäß 2 dadurch, dass sie vom Typ "rechte Bürste" ist, da die Windungen des verdrillten Kerns 3 von rechts nach links ansteigen, wenn man die Bürste 1 von vorne in senkrechter Stellung sieht.
  • Erneut erhält man ein anderes Schminken als dasjenige, das mit der Bürste der 2 erhalten wird.
  • In der Ausführungsform der 9 ist die Auftragvorrichtung 81 in Form eines Pinsels konfiguriert, der für das Auftragen von Lack auf die Nägel bestimmt ist. Er weist ein Büschel von Borsten 82 auf, das am Ende einer Stange 83 mit der Achse X festgeklammert ist. Die Borsten 82 sind im Wesentlichen parallel zur Achse X ausgerichtet (Winkel bezüglich der Achse X von weniger als 45°).
  • Das Ende der Stange 83 entgegengesetzt zum Büschel von Borsten 82 ist mit einem Element 84 verbunden, das sowohl ein Greiforgan für den Pinsel 81 als auch ein Verschlusselement für den Behälter bildet, dem der Pinsel zugeordnet ist.
  • Die Krümmung der Borsten 82 des Pinsels 81 wird in gleicher Weise wie die Krümmung der Borsten der Wimperntuschebürsten der vorhergehenden Figuren erhalten, einfach durch Eintauchen des Pinsels 81 während etwa zehn Sekunden in Wasser mit einer Temperatur von 100°C.
  • Aufgrund der Krümmung der Borsten 82 ist der Rückhalt von Produkt des Pinsels größer als im Fall von geradlinigen Borsten. Die Autonomie des Pinsels wird dementsprechend verbessert.
  • In 10 ist eine Verpackungs- und Auftrageinheit 100 dargestellt, die mit einer Auftragvorrichtung 1 vom Typ derjenigen versehen ist, die vorher unter Bezug auf die 2 bis 8 beschrieben wurden. Die Einheit 100 weist einen Behälter 101, der einen Vorrat von Kosmetikprodukt enthält, zum Beispiel Wimperntusche, und einen Applikator 110 auf. Der Applikator 110 weist eine Auftragvorrichtung 1 vom Typ verdrillte Bürste auf, die an einem Ende einer Stange 4 mit der Achse X befestigt ist. Das andere Ende der Stange 4 ist fest mit einem Greifelement 7 verbunden, das ebenfalls eine Verschlusskappe des Behälters 101 bildet. Der Behälter 101 weist ein Abstreiforgan 106 auf, das hier aus einer zylindrischen Hülse besteht, von der ein Ende in einer biegsamen ringförmigen Lippe 107 endet. In der auf den Behälter 101 montierten Stellung des Applikators 110 befindet sich die Auftragvorrichtung 1 vollständig zwischen der Abstreiflippe 107 und dem Boden des Behälters. Andere Typen von Abstreiforganen können verwendet werden, zum Beispiel ein Schaumstoffblock mit offenen oder halboffenen Zellen, der axial von einem Schlitz oder einem Durchgang durchquert wird, dessen ihn begrenzende Ränder in Abwesenheit einer Beanspruchung im Wesentlichen aneinander liegen.
  • Zur Benutzung des Applikators schraubt die Benutzerin die vom Greiforgan 7 gebildete Kappe ab und entnimmt den Applikator 110 aus dem Behälter 101. Dabei wird die Auftragvorrichtung 1 durch das Abstreiforgan 106 geführt, um die Produktmenge zu dosieren, die auf den Zähnen oder den Borsten verteilt ist. Die Entnahmebewegung des Applikators hat eine Richtung im Wesentlichen längs der Achse X. Nach der Benutzung führt die Benutzerin den Applikator wieder in den Behälter ein, indem sie die Auftragvorrichtung 1 erneut durch das Abstreiforgan 106 führt.
  • In der obigen ausführlichen Beschreibung wurde auf bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung Bezug genommen. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden können, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird, zu entfernen.

Claims (30)

  1. Vorrichtung (1, 81) zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Schmink- und/oder Pflegeprodukts, mit einer Anordnung von Polymerfasern (2, 82) an mindestens einem freien Ende, wobei die Fasern fest auf einen Träger (3, 83) montiert sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest manche der Fasern mindestens einen gekrümmten Abschnitt aufweisen, der: i) sich kontinuierlich vom Träger bis zu einem (oder ihrem) freien Ende erstreckt, und ii) einen mittleren Krümmungsradius von weniger als 45 mm hat, wobei die gekrümmten Abschnitte zufällig zueinander ausgerichtet sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmten Abschnitte vom Träger bis zum entsprechenden freien Ende eine im Wesentlichen konstante Krümmung haben.
  3. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere Krümmungsradius der gekrümmten Abschnitte zwischen 2 mm und 40 mm liegt.
  4. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere Krümmungsradius der gekrümmten Abschnitte zwischen 2 und 30 mm liegt.
  5. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der mittlere Krümmungsradius der gekrümmten Abschnitte zwischen 3 und 20 mm, und vorzugsweise zwischen 3 mm und 10 mm liegt.
  6. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern aus einem thermoplastischen Material, insbesondere aus Polyamid, oder aus einem thermoplastischen Elastomermaterial bestehen.
  7. Vorrichtung (1, 81) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Durchmesser der Fasern zwischen 6/100 mm und 35/100 mm, und vorzugsweise zwischen 10/100 mm und 25/100 mm liegt.
  8. Vorrichtung (1, 81) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie eine erste Gruppe (6) von gekrümmten Abschnitten und eine zweite Gruppe (5) von im Wesentlichen geradlinigen Fasern oder Faserabschnitten aufweist.
  9. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass sie einer erste Gruppe von gekrümmten Abschnitten mit einem ersten mittleren Krümmungsradius und eine zweite Gruppe von gekrümmten Abschnitten mit einem zweiten mittleren Krümmungsradius anders als der erste aufweist.
  10. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Gruppe von gekrümmten Abschnitten von Fasern stammen, die aus verschiedenen Materialien geformt sind und insbesondere unterschiedliche Glasübergangstemperaturen aufweisen.
  11. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Gruppe von gekrümmten Abschnitten von Fasern stammen, die aus gleichen Materialien geformt sind.
  12. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern (2) quer zu einer Langsachse X des Trägers ausgerichtet sind.
  13. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger aus einem verdrillten Kern (3) besteht, der ausgehend von zwei Einzeldrähten, insbesondere aus Eisendraht, geformt wird, die zueinander verdrillt werden, wobei die Fasern (2) fest zwischen den zwei verdrillten Einzeldrähten gehalten werden und sich radial bezüglich des verdrillten Kerns (3) erstrecken, wobei die Vorrichtung für das Auftragen von Produkt auf die keratinischen Fasern, insbesondere die Wimpern oder die Augenbrauen, bestimmt ist.
  14. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern (2) in einer Spiralanordnung angeordnet sind, wobei die Anzahl von Fasern pro Windung zwischen 5 und 80, und vorzugsweise zwischen 10 und 45 liegt.
  15. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, dass ein Querschnitt der Auftragvorrichtung (1) kreisförmig oder polygonal, insbesondere dreieckig, quadratisch oder fünfeckig ist.
  16. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der verdrillte Kern (3) geradlinig ist.
  17. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass der verdrillte Kern (3) gekrümmt ist.
  18. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der verdrillte Kern (3) mehrere Windungen aufweist, die von links nach rechts ansteigen, wenn die Vorrichtung (1) von vorne in senkrechter Stellung gesehen wird.
  19. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass der verdrillte Kern (3) mehrere Windungen aufweist, die von rechts nach links ansteigen, wenn die Vorrichtung (1) von vorne in senkrechter Stellung gesehen wird.
  20. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 13 bis 19 und nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die gekrümmten Abschnitte der ersten Gruppe auf dem Träger mit den gekrümmten Abschnitten der zweiten Gruppe gemischt werden.
  21. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 13 bis 19 und nach einem der Ansprüche 8 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die Gruppe (5, 6) getrennt sind.
  22. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Gruppe (5, 6) entlang einer Längsachse des Trägers versetzt sind.
  23. Vorrichtung (1, 81) nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Gruppe (5, 6) winkelmäßig um den verdrillten Kern herum versetzt sind.
  24. Vorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern (82) im Wesentlichen parallel zu einer Langsachse X des Trägers ausgerichtet sind.
  25. Verfahren zur Herstellung einer Vorrichtung (1, 81) zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Schmink- und/oder Pflegeprodukts, das die folgenden Schritte aufweist: i) festes Anordnen einer Vielzahl von Polymerfasern (2, 82) auf einem Träger (3, 83), und ii) nach Befestigung der Fasern am Träger, Aussetzen mindestens eines Teils der Fasern (2, 82) einer Temperatur höher als die Glasübergangstemperatur des sie bildenden Polymermaterials während einer solchen Dauer: a) dass die Fasern (2, 82) mindestens einen gekrümmten Abschnitt aufweisen; und b) dass die Länge der Fasern (2, 82) im Wesentlichen unverändert ist.
  26. Verfahren nach Anspruch 25, dadurch gekennzeichnet, dass das Erwärmen der Fasern (2, 82) durch Konvektion erfolgt, insbesondere durch Eintauchen in eine erwärmte Flüssigkeit, oder durch Inkontaktbringen mit warmer Luft, oder durch Strahlung, insbesondere Infrarotstrahlung.
  27. Verfahren nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, dass das Erwärmen durch Eintauchen der Fasern in auf etwa 100°C erwärmtes Wasser erfolgt.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Fasern (2, 82) in die Flüssigkeit während einer Dauer eingetaucht werden, die von 4 bis 25 Sekunden, und vorzugsweise von 7 bis 15 Sekunden dauert.
  29. Einheit (100) zur Verpackung und zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines Kosmetikprodukts, die aufweist: a) ein Reservoir (101), das das aufzutragende Produkt enthält; und b) eine Auftragvorrichtung (1, 81) nach einem der Ansprüche 1 bis 24.
  30. Einheit (100) nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, dass das Produkt ein Schmink- und/oder Pflegeprodukt der keratinischen Fasern ist, insbesondere der Wimpern oder der Augenbrauen.
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