-
Die Erfindung betrifft eine Auftragvorrichtung mit
mehreren Borsten zum Auftragen eines Produkts mit flüssiger bis
pastenförmiger
oder pulverförmiger Konsistenz,
insbesondere eines kosmetischen oder dermatologischen Produkts,
auf eine Oberfläche
wie die Haut und ihre Anhangsgebilde, sowie eine Auftrageinheit,
die das Produkt enthält
und mit einer solchen Auftragvorrichtung ausgestattet ist.
-
Die von der vorliegenden Erfindung
betroffene Einheit ist von der Art mit einem das Produkt enthaltenden
Behälter,
der ein offenes Ende aufweist, auf dem eine Verschlusskappe lösbar befestigt
ist, die als Greifelement dient. Die Verschlusskappe ist fest mit
einem Auftragelement verbunden, im allgemeinen über eine Stange, so dass das
Auftragelement in der geschlossenen Stellung der Einheit permanent
in das Produkt getaucht ist.
-
Der Behälter ist insbesondere dazu
bestimmt, ein Schminkprodukt oder ein dermatologisches Produkt,
und insbesondere eine Wimperntusche, einen flüssigen Lippenstift, einen Eyeliner,
ein Puder von der Art "Blush" oder einen Nagellack,
oder auch ein Haarpflegeprodukt oder ein dermatologisches Produkt
zu enthalten. Eine Dosis des Produkts wird mit Hilfe eines solchen
Applikators entnommen und auf die zu behandelnde Oberfläche aufgetragen.
-
In der Vergangenheit wurden viele
solche Applikatoren mit dem Ziel vorgeschlagen, Wimperntusche auf
die Wimpern, Nagellack auf die Nägel,
Puder auf die Wangen oder Färbemittel
auf die Haare aufzutragen.
-
So ist aus der Druckschrift FR-A-2
607 372 im Namen der Anmelderin ein Applikator in Form einer Wimperntuschebürste bekannt,
die aus Borsten besteht, die je an der Oberfläche mindestens eine geradlinige
Kapillarnut aufweisen, die sich geradlinig über ihre ganze Länge er streckt.
Die Kapillarnuten stellen Reserveorte für Wimperntusche dar, was beim
Auftragen eine schnelle und wirksame Übertragung der Wimperntusche
auf die Wimpern mit dem Ziel eines gleichmäßigen Schminkens ermöglicht.
-
Aus der Druckschrift FR-A-2 759 872,
ebenfalls im Namen der Anmelderin, ist ein Wimperntuscheapplikator
für die
Wimpern bekannt, der einen Stiel mit im wesentlichen flachem Profil
aufweist, der ein Auftragelement trägt, wobei das Auftragelement aus
vielen Borsten besteht, die gemäß einer
Anordnung lotrecht zu einer durch den Stiel verlaufenden Ebene an
einem ersten Ende des Stiels eingesetzt sind. Die Borsten können einen
kreuzförmigen
Querschnitt (oder Querprofil) oder in Form eines Halbkreises oder
eines "S" aufweisen. So haben
die Borsten an der Oberfläche
eine bzw. zwei gerade Kehlen.
-
Aus der Druckschrift FR-A-2 687 055,
ebenfalls im Namen der Anmelderin, ist außerdem ein Nagellackapplikator
bekannt, der ein aus zwei Arten von Borsten bestehendes Büschel aufweist,
wobei die Borsten mindestens eine Längskapillarnut aufweisen können.
-
Außerdem beschreibt die Druckschrift
WO 97/10374 ein Verfahren zur Herstellung von verdrillten Fasern
mit nicht kreisförmigem
Querschnitt, die durch Verdrehen um ihre Achse ausgehend von einem
Einzelfaden mit einem nicht-zylindrischen, drehsymmetrischen Querschnitt
erhalten werden. Diese Druckschrift erwähnt Fasern mit ovalem oder
polygonalem Querschnitt oder Einzelfaden mit einem Kern, der mit
mindestens einer Rippe versehen ist, die sich schraubenförmig um
den Kern des Fadens erstreckt. Solche Fasern werden nach dem Extrudieren
verdrillt. Diese Druckschrift beschreibt die Verwendung dieser Fasern
für verschiedene
Arten von Schleif- oder Reinigungsbürsten, oder auch für Zahnbürsten, Haarbürsten, sowie
für das
Auftragen von Kosmetikprodukten.
-
Obwohl diese Applikatoren des Stands
der Technik insgesamt zufriedenstellende Ergebnisse liefern, hat
es sich als wünschenswert
herausgestellt, über
einen Applikator zu verfügen,
der ein sowohl sehr starkes als auch sehr gleichmäßiges Schminken ermöglicht,
und dessen Autonomie größer ist
als bei den bekannten Applikatoren. Die oben erwähnten Applikatoren können nämlich den
Nachteil haben, dass sie einen guten Teil ihrer Produktladung verlieren,
insbesondere wenn das Auftragelement vor dem Auftragen einem Abstreifvorgang
unterzogen wird. Diese Wirkung ist umso fühlbarer, als die Kapillarkehlen
oder -nuten der Borsten während
dieses ganzen Abstreifvorgangs abgeschabt werden.
-
Daher hat die Erfindung zum Ziel,
einen Applikator zu liefern, der insbesondere nach dem Abstreifen über eine
große
Produktreserve verfügt.
Die Anmelderin hat nämlich
herausgefunden, dass durch die Kombination von Borsten mit einem
linksdrehenden schraubenförmigen
Profil und von Borsten mit einem rechtsdrehenden schraubenförmigen Profil
ein Applikator erhalten werden kann, der eine wesentlich höhere Produktautonomie
aufweist als die klassischen Applikatoren vom gleichen Typ.
-
Im Sinne der vorliegenden Anmeldung
versteht man unter Borsten mit einem "linksdrehenden" schraubenförmigen Profil Borsten, deren
Oberfläche mindestens
ein Muster bildet, das sich schraubenförmig um eine Längsachse
der Borsten fortsetzt, mit einer Drehrichtung entgegengesetzt zur
Uhrzeiger-Drehrichtung, wobei das schraubenförmige Muster von der Achse
der Borsten aus gesehen wird.
-
In gleicher Weise versteht man unter
Borsten mit einem "rechtsdrehenden" schraubenförmigen Profil
Borsten, deren Oberfläche
mindestens ein schraubenförmig
um eine Längsachse
der Borsten fortschreitendes Muster bildet, mit einer Drehrichtung gleich
der Uhrzeiger-Drehrichtung, wobei das schraubenförmige Muster von der Achse
der Borsten aus gesehen wird.
-
Außerdem bezieht sich die Erfindung
auf ein gesteuertes Auftragen des Produkts, unabhängig vom
Bereich der das Auftragelement bildenden Borsten, der mit dem zu
behandelnden Träger
in Kontakt gebracht wird. Ein solches Auftragen ist insbesondere
für das
Schminken der Wimpern oder Augenbrauen, der Lippen, der Haut oder
der Nägel,
oder für
eine Haarpflege- oder eine dermatologische Behandlung geeignet.
-
Die Erfindung hat weiter zum Ziel,
einen Applikator zu liefern, der von einfacher und wirtschaftlicher
Herstellung und praktischer Anwendung bleibt. Wenn das aufzutragende
Produkt relativ flüssig
ist, hat die Erfindung außerdem
zum Ziel, die Fließgeschwindigkeit
des Produkts beim Auftragen besser zu beherrschen.
-
Insbesondere besteht ein weiterer
Gegenstand der Erfindung aus einer Wimperntuschebürste, die
Borsten aufweist, die stärker
mit Wimperntusche beladen sind als eine klassische Bürste und
gleichzeitig in der Lage sind, die Wimpern sehr regelmäßig zu schminken.
-
Die Anmelderin hat außerdem festgestellt, dass
die Grenzfläche
der Wimpern mit einer Mischung von Borsten mit linksdrehendem und
rechtsdrehendem schraubenförmigem
Profil, mit denen eine Wimperntuschebürste ausgestattet ist, die
Form der Gesamtheit der Wimpern eines Lids annimmt. Im Gegensatz
zu den Bürsten
des Stands der Technik erlaubt eine solche Bürste eine gleichmäßigere und vollständige Umhüllung der
gesamten Oberfläche
jeder Wimper. Wenn die Benutzerin die Bürste auf die Wimpern aufbringt,
bedeckt sie so über
die ganze Breite des Lids die Basis der Wimpern mit Wimperntusche.
Indem sie die Bürste
um ihre zentrale Achse dreht, setzt sie dann nacheinander die in
den Profilen der Borsten geladene Wimperntusche über die ganze Oberfläche jeder
Wimper frei, während
sie sie gleichzeitig kämmt
und voneinander trennt. Eine solche Bürste ermöglicht gleichzeitig ein starkes,
regelmäßiges, längendes
und krümmendes
Schminken.
-
Noch ein weiterer Gegenstand der
Erfindung besteht aus einem Pinsel zum Auftragen eines Lacks auf
die Nägel,
der Eigenschaften des kontrollierten Fließens aufweist und gleichzeitig
ein sehr starkes Produkt-Rückhaltevermögen besitzt.
-
Somit hat die vorliegende Erfindung
eine Vorrichtung zum Auftragen eines Produkts, insbesondere eines
kosmetischen oder dermatologischen Produkts, zum Gegenstand, die
aufweist: ein Greifelement und ein Auftragelement, das mit dem Greifelement
fest verbunden ist, wobei das Auftragelement eine Anordnung von
Borsten aufweist, wobei die Anordnung von einer Mischung von mindestens
zwei Gruppen von Borsten unterschiedlicher Art gebildet wird, dadurch
gekennzeichnet, dass die erste Gruppe über mindestens einen Abschnitt
der Länge
der Borsten mindestens ein linksdrehendes schraubenförmiges Profil
aufweist, und dass die zweite Gruppe von Borsten über mindestens
einen Abschnitt der Länge
der Borsten mindestens ein rechtsdrehendes Profil aufweist.
-
Gemäß einer Ausführungsform
weisen alle oder ein Teil der Borsten der ersten und/oder der zweiten
Gruppe einen Querschnitt auf, der mindestens eine Kante besitzt,
die schraubenförmig
um eine Längsachse
der Borsten fortschreitet.
-
In diesem Fall kann der Querschnitt
von polygonaler Form sein, insbesondere quadratisch, dreieckig oder
rechteckig.
-
Gemäß einer anderen Ausführungsform
haben alle oder ein Teil der ersten und/oder der zweiten Gruppe
einen Querschnitt mit mindestens einem ausgehöhlten Abschnitt, der sich schraubenförmig um
eine Längsachse
der Borsten fortsetzt. In diesem Fall kann der Querschnitt kreuzförmig, dreiblättrig, vierblättrig, ausgehöhlt oval,
ausgehöhlt
zylindrisch, ausgehöhlt
rechteckig, polygonal, ausgehöhlt
polygonal, in Form einer "8", eines "C", eines "S",
eines "E", eines "F", eines "H",
eines "I", eines "L", eines "N",
eines "W", eines "V", eines "T",
eines "Y"; in Form eines Sterns
oder eines Halbmonds, vorliegen.
-
Gemäß einer ersten Möglichkeit
wird der ausgehöhlte
Abschnitt an der Oberfläche
der Borsten ausgebildet. Es ist auch möglich, dass der ausgehöhlte Abschnitt
innerhalb der Borsten ausgebildet wird.
-
Alternativ können alle oder ein Teil der
Borsten der ersten und/oder zweiten Gruppen einen Querschnitt aufweisen,
der mindestens eine Rippe besitzt, die sich schraubenförmig um
eine Längsachse
der Borsten fortsetzt.
-
Der Anteil der Anzahl von Borsten
der ersten Gruppe in Bezug auf die Anzahl der Borsten der zweiten
Gruppe kann zwischen 2% und 98% variieren.
-
Gemäß einer Ausführungsform
weist das Auftragelement mindestens ein aus den Borsten bestehendes
Büschel
auf, wobei die Borsten im wesentlichen parallel ausgerichtet sind,
wobei ein Ende des Büschels über eine
Stange am Greifelement befestigt ist. Wenn ein Auftragelement nur
aus einem einzigen Büschel
von Borsten besteht, kann man eine Auftragvorrichtung erhalten,
die besonders für
das Auftragen eines Lacks auf die Nägel geeignet ist, wie zum Beispiel
ein Nagellackpinsel. Ein solches Auf tragelement kann auch als "Blush"-Pinsel ausgebildet sein,
der das Auftragen eines Puders auf das Gesicht ermöglicht,
oder als Eyelinerpinsel.
-
Gemäß einer besonderen Maßnahme der Erfindung
ist das Auftragelement fest mit einem freien Ende eines Trägers verbunden,
wobei das Auftragelement in einer Ebene des Trägers angeordnet und quer zu
einer Längsachse
des Trägers
ausgerichtet ist. Eine solche Maßnahme kann vorteilhafterweise für eine Auftragvorrichtung
von Wimperntusche auf die Wimpern gewählt werden.
-
Gemäß einer Ausführungsform
sind die Borsten in Bezug auf einen zentralen Kern des Auftragelements
im wesentlichen radial ausgerichtet. In diesem Fall kann die Auftragvorrichtung
als Wimperntuschebürste
oder als Applikator von Haarfärbemittel
auf die Haare verwendet werden.
-
Vorteilhafterweise wird ein solcher
Kern durch das Aufwickeln von zwei Zweigen eines Metalldrahts derart
gebildet, dass die Borsten zwischen den aufgewickelten Zweigen des
Kerns eingeklemmt werden. In diesem Fall erhält man eine Bürste von der
Art "Flaschenbürste". Vorzugsweise definierte der
Kern eine Achse, die mit der Achse der Auftragvorrichtung zusammenfallt.
-
Die Auftragvorrichtung kann variable
Außenformen
aufweisen. So kann ihr Profil, das von den Enden der Borsten gebildet
wird, je nach der Art des aufzutragenden Produkts und der Morphologie
des Trägers
an die Erfordernisse angepasst werden. Dieses Profil kann zum Beispiel
durch Scheren der Borsten mit Hilfe einer Schermaschine erhalten
werden. Die Auftragvorrichtung kann eine Mischung von Borsten einer
ersten Länge
und Borsten einer zweiten Länge,
die länger
ist als die erste, aufweisen.
-
Außerdem können alle oder ein Teil der
Borsten der erfindungsgemäßen Auftragvorrichtungen von
jeder beliebigen Art sein: mit verdünnten oder abgerundeten Enden,
in Form einer Gabel oder eines Nadelkopfes, oder allen möglichen,
dem Fachmann bekannten Behandlungen unterzogen worden sein. Diese
Borsten können
in einer Ebene gewellt oder als ausgezogene Spirale gestaltet sein.
-
Der Querschnitt der Borsten kann
sich vorteilhafterweise innerhalb eines Kreises mit einem Durchmesser
befinden, der zwischen etwa 6/100 mm und etwa 30/100 mm liegt.
-
In Abhängigkeit von der Art des Auftragelements
sowie derjenigen des aufzutragenden Produkts kann die Länge der
Borsten zwischen etwa 2 mm und etwa 25 mm liegen. Bei einer Bürste von
der Art "Flaschenbürste" wird die Länge einer
Borste durch die Entfernung zwischen ihren beiden freien Enden definiert.
-
Die Borsten können zum Beispiel aus Polyethylen,
Polypropen, Ethylen/Propylen-Copolymer, Polyamid, Polyester, Polyvinylchlorid,
Teflon, Polyethylenterephthalat oder thermoplastischem Elastomer
sein.
-
Vorteilhafterweise hat das Schraubenprofil der
Borsten einen Gewindegang zwischen 1 mm und 20 mm, und vorzugsweise
zwischen 1,5 mm und 10 mm, oder auch zwischen 2 mm und 9 mm.
-
Wenn das Profil in Form einer Kehle
oder einer Rippe hergestellt wird, hat die Kehle (Rippe) vorteilhafterweise
eine derartige Tiefe (Höhe),
dass das Verhältnis
zwischen der Tiefe (Höhe)
der Kehle (Rippe) und dem Durchmesser des Kreises, in dem die Querschnitte
der Borsten liegen, zwischen 1/10 und 9/10 liegt. Als reines Beispiel
zu verstehen kann die Tiefe der Kehle zwischen 2/100 mm und 8/100
mm liegen.
-
Die Erfindung bezieht sich auch auf
eine Auftrageinheit, die einen Behälter aufweist, der dazu bestimmt
ist, das aufzutragende Produkt zu enthalten, das mit Hilfe einer
wie oben definierten Auftragvorrichtung entnommen werden kann.
-
Um eine korrekte Dosierung des Produkts und
seine gleichmäßige Verteilung
auf dem Auftragelement zu gewährleisten,
kann in einer solchen Auftrageinheit in manchen Fällen ein
Abstreiforgan vorgesehen werden, das sich vorteilhafterweise in
der Nähe
des offenen Endes des Behälters
befindet. Ein solches Abstreiforgan ist dazu bestimmt, die Menge des
vom Auftragorgan entnommenen Produkts zu dosieren und es regelmäßig zu verteilen.
Vorzugsweise besteht ein solches Abstreiforgan aus einem Elastomermaterial,
das ggf. als Schaumstoff hergestellt ist, und weist einen Durchgang
auf, der vom Auftragelement und ggf. einem Stangenabschnitt durchquert
werden kann, der das Auftragelement mit dem Greifelement verbindet.
Der Durchgang des Abstreiforgans kann mindestens eine Abstreiflippe
aufweisen, die offen oder aneinanderliegend ist. Insbesondere, wenn
das Auftragelement von einer flachen Stange getragen wird, kann
dieser Durchgang in Form mindestens eines Schlitzes vorliegen, der
sich über
einen wesentlichen Bereich des Querschnitts des Abstreiforgans erstreckt.
-
Abgesehen von den oben erläuterten
Maßnahmen
besteht die Erfindung aus einer gewissen Anzahl weiterer Maßnahmen,
die nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
genauer erklärt werden,
welche sich auf die beiliegenden Zeichnungen beziehen, aber keineswegs
einschränkend
zu verstehen sind.
-
In diesen Zeichnungen zeigen:
-
1 eine
Ansicht einer Auftrageinheit für Wimperntusche
gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung im axialen Schnitt;
-
2 eine
Ansicht einer Auftrageinheit für Nagellack
gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung im axialen Schnitt;
-
3 eine
Ansicht einer weiteren Auftrageinheit für Wimperntusche gemäß einer
weiteren Ausführungsform
der Erfindung im axialen Schnitt;
-
die 4 bis 25 eine Perspektivansicht
von linksdrehenden und rechtsdrehenden Borsten, die zur Herstellung
der Auftrageinheiten der 1 bis 3 verwendet werden können.
-
In 1 sieht
man eine Auftrageinheit 1 für Wimperntusche mit einer zentralen
Achse X zum Auftragen eines in einem zylindrischen Behälter 2 enthaltenen
Produkts M, die mit einem Applikator 3 versehen ist. Der
Applikator 3 weist eine Verschlusskappe 3a auf,
die durch Schraubverbindung auf dem Hals 21 des Behälters befestigt
werden kann und als Greifelement dient. Der Hals 21 weist
ein Außengewinde 22 auf,
das mit einem komplementären
Gewinde 3b zusammenwirken kann, das auf dem unteren Abschnitt
der Innenfläche
der Verschlusskappe 3a ausgebildet ist. Die Verschlusskappe 3a hat
eine allgemein zylindrische, längliche
Form, die angenehm in der Hand liegt. Die Verschlusskappe 3a ist
mit einer zentralen Stange 5 versehen, die aus der Verschlusskappe 3a vorsteht.
Diese Stange 5 hat ein unteres Ende 5a, an dem,
zum Beispiel durch Kleben oder Ineinandersetzen, ein Auftragelement 4 befestigt
ist.
-
Der Hals 21 des Flakons
hat einen freien kreisförmigen
Rand 23, der eine Öffnung 10 definiert. In
diese Öffnung
ist ein Abstreiforgan 8 eingesetzt, das aus einem elastisch
verformbaren Material besteht. Das Ab streiforgan hat die Form eines
Handschuhfingers, dessen Boden zum Behälter 2 weist. Der
Boden ist offen, um eine kreisförmige
Abstreiflippe zu bilden, die beim Herausziehen des Applikators 6 aus
dem Behälter
zuerst die Stange abstreifen und dann den ganzen Produktüberschuss
vom Auftragelement entfernen kann. In der Lagerstellung wird das Abstreiforgan
von der Stange 5 durchquert.
-
Das in 1 gezeigte
Auftragelement 4 ist eine Bürste zu Auftragen von Wimperntusche
auf die Wimpern, mit einem länglichen
Kern 4a, der durch das Verdrillen von zwei Zweigen eines
Metalldrahts geformt wird, der U-förmig umgebogen wurde. Der Kern 4a wird
durch Presseindrücken
im Ende 5a der Stange 5 befestigt. Mehrere Borsten 9 sind
radial zwischen die Drähte
des Kerns 4a eingesetzt. Wenn die Zweige des Drahts verdrillt
werden, werden die Borsten eingeklemmt und zwischen den schraubenförmigen Windungen
des Kerns 4a gehalten. Die Vergrößerung A zeigt zwei Arten von
Borsten mit dreieckigem und quadratischem Querschnitt, wobei die
Borste mit dreieckigem Querschnitt ein linksdrehendes Schraubenprofil
P7 und die Borste mit quadratischem Querschnitt
ein rechtsdrehendes Schraubenprofil R20 aufweist.
-
Der Kern 4a kann zentral
sein. In diesem Fall definiert er eine mit der Achse X zusammenfallende Achse.
Er kann auch in Bezug auf den Kreis exzentrisch sein, innerhalb
dessen die Borsten liegen. Die aus Kunststoffasern bestehenden und
ggf. mit einer Beflockung versehenen Borsten 9 werden aus
den oben definierten und in nicht einschränkender Weise in den 4 bis 25 beschriebenen Borsten ausgewählt. Die
Bürste 4 kann
eine Mischung aus Borsten verschiedener Arten aufweisen (verschiedene Durchmesser,
Formen, Querschnitte, Elastizität,
Materialien).
-
Die Bürste kann eine beliebige bekannte
Außenform
aufweisen, die zum Beispiel durch Abschneiden der Enden der Borsten 9 mit
Hilfe einer Schermaschine erhalten werden kann.
-
Die erfindungsgemäße Bürste kann stark mit Wimperntusche
beladen werden. In Kontakt mit ihr wird die Basis der Wimpern selbst
stark mit Wimperntusche beladen. Wenn die Benutzerin die Bürste 1 um
sich selbst dreht, bleiben die Wimpern weiter über ihre ganze Länge mit
der Bürste
in Kontakt und werden weiter beladen, während sie sich umbiegen. Die Borsten
beginnen, die Wimpern zu kämmen.
Wenn die Benutzerin die Bürste
weiter um sich selbst dreht, werden die Wimpern von den Borsten
in einem Bereich des schraubenförmigen
Profils aufgenommen, dessen Ausrichtung in Abhängigkeit vom Grad des Ineinanderdringens
der Wimpern und der Bürste
variabel ist. Das Produkt wird so über den ganzen Umriss und die
ganze Länge
jeder Wimper verteilt. In anderen Worten ändern die von den Kehlen gebildeten Mikroreserven
während
des Schminkvorgangs ihre Stellung in Bezug auf die zu behandelnde
Wimper, wodurch eine wesentlich verbesserte Autonomie sowie eine
gleichmäßige Beschichtung
der Wimper gewährleistet
werden.
-
So wird jede Wimper gleichmäßig sowohl über ihre
ganze Länge
als auch über
ihren ganzen Umriss beladen. Es gibt keinen Schminkunterschied zwischen
den Wimpern am Lidende und denjenigen der Lidmitte. Die Wimpern
sind perfekt voneinander getrennt, verlängert und umgebogen.
-
In 2 kann
man eine Auftrageinheit sehen, die allgemein mit dem Bezugszeichen 101 bezeichnet
ist und einen Behälter 102 mit
einer symmetrischen Längsachse
X und einen Applikator 106 mit einer Greifhülse 103 aufweist.
Der Behälter 102,
der vorteilhafterweise aus Glas besteht, enthält ein aufzutragendes, flüssiges oder
viskoses Produkt V, das zum Beispiel eine Nagellackzusammensetzung
sein kann.
-
Der Behälter 102 weist einen
Hals 121 auf, der eine Öffnung 110 definiert.
Der Hals 121 besitzt ein Gewinde 122, das mit
einem im Inneren der Hülse 103 ausgebildeten,
komplementären
Gewinde zusammenwirken kann.
-
Die Hülse 103 weist auch
ein Auftragelement 104 auf, das im vorliegenden Fall aus
einem Pinsel besteht, der von einem Büschel von im wesentlichen parallelen
Borsten 109 gebildet wird und am freien Ende 105a einer
Stange 105 befestigt ist. Das andere Ende der Stange ist
fest mit der Hülse 103 verbunden.
-
Wenn die Auftrageinheit durch Schraubbefestigung
der Hülse 103 auf
dem Behälter 102 geschlossen
wird, ist das Büschel 104 von
Borsten 109 in das Produkt V getaucht. Diese Borsten 109 bestehen
aus einer Mischung von Borsten mit linksdrehendem und rechtsdrehendem
Profil, wie sie oben definiert wurden. Die Borsten werden insbesondere
aus den Borsten ausgewählt,
die in den 4 bis 25 gezeigt sind.
-
Wenn der Benutzer das Produkt 3 auftragen möchte, schraubt
er die Kappe ab und zieht den Pinsel aus dem Behälter. Der Pinsel weist dann
meist einen Produktüberschuss
auf. Um den Pinsel abzustreifen, wischt der Benutzer ihn gegen den
freien Rand des Halses 121 ab.
-
Es ist anzumerken, dass der Pinsel
gut beladen bleibt und ein gutes Rückhaltevermögen für den Lack besitzt, selbst
nach mehreren Abstreifdurchgängen,
ohne Bildung von Tropfen. Das Auftragen des Lacks auf den Nagel
erfolgt mit einer sowohl reduzierten als auch im wesentlichen konstanten
Fließgeschwindigkeit.
Die erhaltene Lackschicht ist regelmäßiger, und das Trocknen des
Lacks erfolgt wesentlich schneller.
-
In 3 sieht
man eine Wimperntuschebürste 206,
die sich von der in 1 dargestellten durch
die Tatsache unterscheidet, dass ihre Stange 205 im wesentlichen
flach ist. Sie hat an ihrem freien Ende 205a eine Breite
nahe derjenigen einer Einheit 204 von Borsten 209,
die in der Ebene der Stange 205 im wesentlichen lotrecht zu einer
Achse des Applikators 206 ausgebildet ist. Die verwendeten
Borsten 209 sind von der gleichen Art wie diejenigen, die unter
Bezugnahme auf die 1 und 2 beschrieben wurden. Das
andere Ende der Stange 205 ist in einer Greifhülse 203 befestigt.
-
Die Wimperntuschebürste 206 ist
Bestandteil einer Schminkeinheit 201, die einen ein Produkt M
enthaltenden Behälter 202 aufweist, über dem
ein einen Abstreifer tragendes Element 222 sitzt. Das einen
Abstreifer tragende Element 222 ist mit einem Hals 210 versehen,
an dem die Hülse 203 befestigt werden
kann. Das einen Abstreifer tragende Element 222 weist außerdem eine
Schulter 223 auf, auf die ein Abstreiforgan 208 montiert
ist. Im vorliegenden Fall besteht das Abstreiforgan aus einer Membran aus
Elastomer- oder Schaumstoffmaterial, die einen Schlitz 211 aufweist,
der beim Herausziehen des Applikators 206 von zumindest
einem Abschnitt der Stange 205 und der Einheit 204 von
Borsten 209 durchquert werden kann. Die Einsetzebene der
Borsten 209 kann in Bezug auf die durch die Stange verlaufende
Ebene 205 geneigt sein.
-
Wenn man den Applikator 206 aus
dem Behälter
zieht, durchquert die mit Wimperntusche beladene Bürste den
Abstreifer 211. Dieser streift die Außenfläche der Borsten ab, während die
schraubenförmigen
Profile der Borsten eine große
Produktreserve zurückhalten.
-
Wenn die erfindungsgemäßen Applikatoren vor
dem Auftragen des Produkts einem Abstreifvorgang unterzogen werden,
wird das Abstreifen "random" (zufällig) durchgeführt, d.h.
dass die Verteilung des Produkts in den schraubenförmigen Profilen
so ist, dass Mikroreserven von Produkt auf jeder Borste auf einer
anderen Höhe
vorhanden sind. Diese Mikroreserven sind in der Lage, eine sehr
gleichmäßige Verteilung
des Produkts auf der zu behandelnden Unterlage zu gewährleisten.
-
Die 4 bis 25 stellen für die Herstellung der
oben beschriebenen Applikatoren 6, 106, 206 besonders
bevorzugte Gestaltungen der Borsten dar. Jede dieser Figuren stellt
ein Paar von Borsten gleichen Querschnitts in linksdrehender und
rechtsdrehender Gestaltung dar. Selbstverständlich kann eine beliebige
Art von linksdrehender Borste mit einer beliebigen Art von rechtsdrehender
Borste gemischt werden. Die schraubenförmigen Rippen oder Kanten sind
mit dem Bezugszeichen N bezeichnet, während die schraubenförmigen Kehlen
mit dem Bezugszeichen G bezeichnet sind.
-
So zeigt 4 eine Perspektivansicht von zwei Borsten,
deren Querschnitt S4 die Form eines "T" hat.
-
5 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S5 die Form eines "I" hat.
-
6 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S6 die Form eines "Y" hat.
-
7 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S7 die Form eines Dreiecks hat.
-
8 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S8 die Form eines "C" hat.
-
9 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S9 die Form eines "L" hat.
-
10 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S10 die Form eines "H" hat.
-
11 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S11 die Form eines "W" hat.
-
12 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S12 die Form eines "E" hat.
-
13 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S13 die Form eines Halbmonds hat.
-
14 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S14 eine ausgehöhlte ovale Form hat.
-
15 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S15 eine ausgehöhlte Rechteckform hat.
-
16 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S16 die Form eines "S" hat.
-
17 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S17 die Form eines Quadrats mit Graten N hat.
-
18 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S18 die Form eines abgeflachten Rechtecks
hat.
-
19 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S19 eine vierblättrige Form hat.
-
20 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S20 die Form eines Quadrats hat.
-
21 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S21 die Form eines "X" hat.
-
22 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S22 die Form eines mit einer Litze N versehen
Kreises hat.
-
23 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S23 die Form eines Kreises mit zwei entgegengesetzten
Litzen N hat.
-
24 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S24 die Form einer "8" hat.
-
25 zeigt
eine Perspektivansicht von zwei Borsten, deren Querschnitt S25 die Form eines Sterns hat.
-
Diese Borsten mit schraubenförmigem Profil können durch
Extrudieren eines thermoplastischen Materials durch eine Düse mit geeignetem
Profil erhalten und dann durch Warmverwinden nach rechts oder nach
links um ihre Achse verdrillt werden, je nach dem Gewindegang und
der Verdrillungsrichtung des gewünschten
schraubenförmigen
Profils.
-
Vorteilhafterweise liegt der Querschnitt
der obigen Borsten innerhalb eines Kreises, dessen Durchmesser zwischen
6/100 mm und 30/100 mm liegt.
-
Sie können aus Polyamid (PA6, PA6/6,
PA11, PA6/10, PA6/12), Polyester, Polyethylen, Polypropylen, Ethylen-Propylen-Copolymer,
Polyvinylchlorid, Teflon, Polyethylenterephthalat, oder aus thermoplastischem
Elastomer bestehen. Gegebenenfalls kann man in diese Materialien
Wirkstoffe einfügen, die
ihr Gleiten begünstigen,
wie Graphit, Molybdändisulfid
oder Teflon.
-
Die gemäß der vorliegenden Erfindung
verwendeten Borsten können
durch ein Verfahren ähnlich
demjenigen erhalten werden, das in der Druckschrift WO 97/10374
beschrieben wird, auf die sich oben bezogen wurde.
-
Die Applikatoren der vorliegenden
Erfindung können
eine Mischung von verdrillten linksdrehenden und rechtsdrehenden
Borsten verschiedener Arten aufweisen, wie sie oben definiert wurden.
Diese Borsten können
auch mit nicht verdrillten Borsten beliebiger Art gemischt werden,
die im Stand der Technik bekannt sind.
-
Die Kombination von Borsten mit nicht
zylindrischem Querschnitt und mit linksdrehendem und rechtsdrehendem
schraubenförmigem
Profil ermöglicht
es, das Produktrückhaltevermögen beträchtlich zu
erhöhen,
insbesondere in den zwischen den Borsten gebildeten Zwischenräumen.
-
Selbstverständlich kann die Mischung von Borsten
mit schraubenförmigem
Profil außerdem eine
Menge von nicht verdrillten Borsten mit im Stand der Technik gut
bekanntem Querschnitt aufweisen. Zum Beispiel können die kreisförmigen,
polygonalen, flachen, dreiblättrigen,
vierblättrigen,
L-förmigen, C-förmigen,
U-förmigen
Querschnitte usw. erwähnt werden.
Diese nicht verdrillten Borsten können massiv oder hohl sein,
zum Beispiel ausgehöhlt
zylindrisch.
-
In der obigen ausführlichen
Beschreibung wurde Bezug genommen auf mehrere bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung. Selbstverständlich
können
Varianten hinzugefügt
werden, ohne sich von der Erfindung, wie sie nachfolgend beansprucht wird,
zu entfernen.