DE69716600T2 - Kondensiervorrichtung für kochdämpfe und kochgerät mit einer solchen vorrichtung - Google Patents
Kondensiervorrichtung für kochdämpfe und kochgerät mit einer solchen vorrichtungInfo
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Description
- Die Erfindung betrifft allgemein Kochgeräte, wie beispielsweise Fritiergeräte (Friteusen) für den Haushalt mit einem Kochgefäß, das während des Kochvorgangs mit einem Deckel verschlossen wird und betrifft besonders eine Vorrichtung zum Kondensieren der vom Gefäß eines solchen Kochgeräts kommenden Dämpfe, wobei diese Vorrichtung einen Behälter aufweist, der ein Kühlmittel enthält und in dem eine Leitung angeordnet ist, welche als Kondensationskanal dient und einen Einlaß für die den Behälter durchströmenden zu kondensierenden Dämpfe, der mit dem Gefäß des Kochgeräts verbunden ist, und einen vom Behälter mündenden Auslaß, durch den das beim Durchgang der Dämpfe in dem durch das Kühlmittel gekühlten Leitung erzeugte Kondensationswasser ausströmt, aufweist.
- Bekanntlich ist bei solchen Kochgeräten das Vorhandensein einer Kondensationsvorrichtung besonders nützlich, um die im Verlauf des Kochvorgangs freigesetzten Dämpfe zu beseitigen, welche unangenehm riechende Stoffe enthalten.
- In einer bekannten Kondensationsvorrichtung der oben angegebenen Art vom Typ Wärmeaustauscher besteht der Behälter aus einem Kaltwasserbehälter, der außen an der Seite des Kochgeräts angeordnet ist, und der Kondensationskanal wird von einem Spiralrohr gebildet, das in vertikaler Stellung in den Behälter eingesetzt ist und einen Einlaß aufweist, der durch eine in der oberen Wand des Behälters ausgebildete Öffnung geht und durch eine Rohrleitung mit dem Kochgefäß verbunden ist, und einen Auslaß aufweist, der dicht den Boden des Behälters durchsetzt. So strömen beim Kochvorgang die die unangenehm riechenden Stoffe enthaltenden Dämpfe aus und kondensieren sich in dem wassergekühlten Spiralrohr, wobei das Kondensat in einer unterhalb des Behälters angeordneten Wanne aufgefangen wird. Jedoch besteht bei dieser Kondensationsvorrichtung die obere Wand des Behälters tatsächlich aus einem Deckel, der offen sein muß, damit das Spiralrohr in den Behälter eingefügt werden kann, was die Herstellung des Behälters erschwert. Im übrigen ist die Montage des Spiralrohrs im Behälter schwierig durchzuführen, besonders auf der Höhe des dichten Durchtritts seines Auslasses durch den Boden des Behälters, so daß eine solche Kondensationsvorrichtung kompliziert herzustellen und damit teuer ist. Eine andere Vorrichtung ist bekannt aus WO-A-9423626.
- Die Erfindung bezweckt vor allem diese Nachteile zu beheben und eine Vorrichtung zum Kondensieren der von einem Kochgerät herrührenden Dämpfe vom oben angegebenen Typ zu schaffen, die einfach und billig herzustellen ist und einen wirksamen Wärmeaustausch und wirksame Kondensation gewährleistet.
- Erfindungsgemäß ist der Behälter als eine dichte Kassette ausgebildet, die einstückig aus einem Kunststoffmaterial hergestellt ist und die Leitung umgibt, wobei sie deren Einlaß und Auslaß freiläßt, wobei diese Kassette eine Öffnung zum Füllen mit einem Kühlmittel aufweist, die durch ein Verschlußelement hermetisch verschlossen wird.
- Dadurch daß der Behälter in Form einer dichten Kassette in einem Stück um die Leitung hergestellt wird, erübrigt sich im Gegensatz zum Stand der Technik jede Maßnahme der Montage der Leitung, wodurch die Herstellung der Kondensationsvorrichtung erheblich vereinfacht wird. Außerdem kann man durch diese Herstellung der dichten Kassette, welche die Leitung umgibt, auf jede Dichtung auf der Höhe des Durchtritts von Einlaß und Auslaß der Leitung durch die Kassette verzichten, was die Herstellungskosten der Kondensationsvorrichtung verringert. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist die Kassette durch ein Blasformverfahren hergestellt.
- Gemäß der bevorzugten Ausführungsform wird die Leitung in Schlangenform durch Blasformen aus einem Kunststoffmaterial hergestellt.
- Die Erfindung sieht auch ein Kochgerät wie beispielsweise ein Fritiergerät mit einem offenen Gehäuse vor, das während des Kochvorgangs durch einen Deckel verschlossen ist und das an seiner Basis mit einem Sockel versehen ist, wobei ein Kochgefäß im Gehäuse angeordnet ist und in seinem hinteren Bereich eine offene Wanne abnehmbar im Sockel des Gehäuses montiert ist, die mindestens eine erfindungsgemäße Vorrichtung zum Kondensieren von Kochdämpfen enthält.
- Die Erfindung wird mit weiteren Einzelheiten und Vorteilen erläutert durch die folgende Beschreibung anhand eines nicht begrenzenden Beispiels mit Bezug auf die beigefügten Zeichnungen. Hierin sind:
- Fig. 1 ein schematischer vertikaler Schnitt eines elektrischen Kochgeräts, wie eines Fritiergeräts mit zwei erfindungsgemäßen Kondensationsvorrichtungen;
- Fig. 2 eine perspektivische Ansicht im größeren Maßstab einer Wanne des Kochgeräts der Fig. 1, worin die zwei Kondensationsvorrichtungen angeordnet sind;
- Fig. 3 eine perspektivische Ansicht im größeren Maßstab einer Kondensationsvorrichtung;
- Fig. 4 ein Längsschnitt der Kondensationsvorrichtung der Fig. 3; und
- Fig. 5 ein Schnitt längs der Linie V-V der Fig. 4.
- Das in Fig. 1 schematisch gezeigte Kochgerät 1 ist ein elektrisches Fritiergerät für den Haushalt, das ein offenes Gehäuse 3 von im Ganzen im wesentlichen Quaderform aufweist, in dem ein Metallgefäß 5 angeordnet ist, das durch eine elektrische Heizvorrichtung wie ein ummantelter Widerstand 6 erhitzt wird und ein Fritierbad 7 enthält. Das Gehäuse 3 wird an seiner Basis 8 durch einen Sockel 10 von ebenfalls im wesentlichen Quaderform gestützt, der vorzugsweise einstückig mit dem Gehäuse ausgebildet ist und während des Fritiervorgangs durch einen Deckel 12 verschlossen wird, der abnehmbar an einem oberen Rand 13 des Gehäuses mittels einer (nicht gezeigten) abnehmbaren Gelenkvorrichtung angelenkt ist.
- Der Deckel 12 weist an seiner Innenseite eine Dichtung 14 auf, die so ausgebildet ist, daß sie das Gefäß 5 und den Deckel 12 gegeneinander abdichtet, wenn letzterer geschlossen ist, wie in Fig. 1 gezeigt.
- Das Gehäuse 3, der Sockel 10 und der Deckel 12 sind aus einem Kunststoff wie beispielsweise Polypropylen geformt, der besonders billig und leicht zu reinigen ist.
- Im Sockel 10 des Gehäuses 3 ist ein Sitz 16 ausgebildet, der sich zur Frontseite 17 des Sockels öffnet und in dem abnehmbar eine Wanne oder ein Behälter 18 montiert ist, der in Fig. 2 besser sichtbar ist, eine in seinem hinteren und oberen Bereich offene Quaderform hat und mindestens eine Vorrichtung zum Kondensieren von Dampf aufweist, hier in dem in Fig. 2 gezeigten Ausführungsbeispiel zwei Vorrichtungen, die in den Fig. 1, 2 und 3 mit dem gleichen allgemeinen Bezugszeichen 20 bezeichnet sind.
- In diesem Beispiel, Fig. 1 und 2 ist die Wanne 18 in Form einer Schublade ausgebildet, die einerseits im Sitz 16 des Sockels 10 durch zwei horizontale Schienen 22 verschiebbar gehalten ist, von denen nur eine im Fig. 2 sichtbar ist, die in zwei (nicht gezeigte) entsprechende Gleitbahnen eingreifen, die jeweils an den zwei Seitenwänden des Sitzes 16 ausgebildet sind, und andererseits abnehmbar ist. In den Fig. 1 und 2 ist bei 24 eine große Ausnehmung gezeigt, die der Vorderseite 26 der Wanne 18 ausgebildet ist und ein Griffelement zum Herausziehen der Wanne bildet.
- Das Fritiergerät 1, Fig. 1, weist auch eine Leitungs- oder Verbindungsvorrichtung 28 auf, die eine Verbindung zwischen dem oberen Volumen des Gefäßes 5 und jeder der zwei Kondensationsvorrichtungen 20 bildet, die in der Wanne 18 angeordnet sind (Fig. 2) und welche das Ausströmen der Dämpfe ermöglicht.
- Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, weist jede Kondensationsvorrichtung 20 einen Behälter 31 auf, der ein Kühlmittel 33 (Fig. 4) enthält, das im gegenwärtigen Fall aus gefrorenem Wasser besteht, das gegebenenfalls durch einen ungiftigen Farbstoff gefärbt ist, und weist eine Leitung 35 auf, die im Behälter 31 angeordnet ist und als Kondensationskanal dient. Die Leitung 35 weist einen Einlaß 37 für den Eintritt der zu kondensierenden Dämpfe auf, der aus dem Behälter 31 vorspringt, und einen vom Behälter 31 ausmündenden Auslaß 39, durch den das kondensierte Wasser ausströmen kann, das beim Durchtritt der Dämpfe in der durch das Eis gekühlten Leitung 35 erzeugt wurde.
- Erfindungsgemäß ist der Behälter 31 als eine dichte Kassette 40 ausgebildet, die einstückig aus einem Kunststoff hergestellt ist, wobei sie die Leitung 35 umgibt und deren Einlaß 37 und Auslaß 39 freiläßt und die Kassette 40 eine Öffnung 42 (Fig. 4) zum Füllen mit Wasser aufweist, die durch ein Verschlußelement, wie beispielsweise einen Stopfen 44, hermetisch verschlossen wird.
- Die Kassette 40 ist vorzugsweise aus einem transparenten Kunststoff, wie beispielsweise Polypropylen hergestellt und entweder durch Blasformen oder Formen um die Leitung 35 hergestellt. Es sei darauf hingewiesen, daß das Blasformverfahren den Vorteil aufweist, daß es besonders wirtschaftlich ist.
- In dem in den Fig. 3 und 4 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die Kassette 40 eine Quaderform auf und die Leitung 35 ist in Form einer Schlange ausgebildet, die sich flach in einer zur Längsebene P der Kassette parallelen Ebene erstreckt und ist entweder durch Blasformen oder durch Formen aus einem Kunststoff wie beispielsweise Polypropylen hergestellt. Wie die Fig. 3 und 4 zeigen, springen der Einlaß 37 und der Auslaß 39 der Leitung 35 axial von der gleichen Seitenfläche 46 der Kassette 40 vor; die Öffnung 42 zum Füllen mit Wasser ist ebenfalls an dieser Seitenfläche 46 der Kassette ausgebildet, siehe Fig. 4.
- In den Fig. 3 und 4 sind bei 48 kleine Zwischenwände aus Kunststoff gezeigt, welche die Schlangenleitung 35 mit den zwei Längsseiten der Kassette 40 verbinden, um die Leitung an ihrem richtigen Platz zu halten, und diese Zwischenwände oder Stege werden in geeigneter Weise beim Blasformen der Kassette 40 um die Leitung 35 gebildet.
- In diesem in den Fig. 3 und 4 gezeigten Ausführungsbeispiel weist die schlangenförmige Leitung 35 einen etwa rechteckigen Querschnitt auf, wie in Fig. 5 gezeigt und weist vorteilhafterweise abwechselnd über ihre ganze Länge Abschnitte 51 von gleichem gegebenen Querschnitt und Abschnitte 53 von ebenfalls gleichem jedoch etwas kleineren Querschnitt als der der Abschnitte 51 auf. Diese Abschnitte 53 definieren so Rücksprünge und dienen dazu, die Durchtrittsgeschwindigkeit der Dämpfe in der Leitung 35 zu verringern, um die Zeiten des Wärmeaustauschers mit dem Eis 33 zu erhöhen und somit die Kondensation der Dämpfe zu optimieren.
- Nach der Herstellung der Kassette 40 in Form einer einheitlichen Gesamtheit mit der inneren Leitung 35 wird das Wasser in die Kassette 40 durch die Füllöffnung 42 eingefüllt, die anschließend durch den Stopfen 44 hermetisch verschlossen wird. Diese Gesamtanordnung wird dann vor dem Gebrauch im Kühlfach eines Kühlschranks gelagert, damit das darin enthaltene Wasser gefriert.
- Es sei bemerkt, daß ein an sich bekanntes Sicherheitsventil auf der Höhe der Füllöffnung 42 angeordnet sein kann.
- Mit Bezug auf Fig. 2 sind die zwei Kühlkassetten 40 mit der inneren Leitung 35 abnehmbar in der Wanne 18 montiert und erstrecken sich in der gleichen Längsrichtung parallel zueinander.
- Die eine der zwei Kassetten 40 ist bezüglich der anderen umgekehrt montiert, damit die zwei Dampfeinlaßöffnungen 37 nebeneinander liegen, wie Fig. 2 zeigt.
- Die zwei Kühlkassetten 40 mit inneren Leitung 35 ruhen auf Traversen 55 (Fig. 1), welche über den Bodenwand 57 der Wanne 18 liegen, um so eine untere Zone 39 zu bilden, welche zum Auffangen des aus dem Auslaß 39 jeder Leitung 35 ausströmenden Kondensats dient. Vorzugsweise sind die zwei Kassetten 40 jeweils in Richtung auf die zwei Längsseiten der Wanne 18 leicht geneigt, um das Ausströmendes Kondensats durch den Auslaß 39 jeder inneren Leitung 35 zu erleichtern.
- Wie Fig. 1 zeigt, weist die Vorrichtung 28 zum Weiterleiten der Kochdämpfe zwischen dem Gefäß 5 und jeder der zwei in der Wanne 18 montierten Kondensationsvorrichtungen 20 ein erste Leitung 61 auf, die in den Deckel 12 des Gehäuses 3 integriert ist und von der ein Ende 61a im oberen Volumen des Gefäßes 5 mündet, und eine zweite Leitung 63 auf, die sich vertikal in einer im Gehäuse 3 ausgebildeten Durchgangsöffnung 64 erstreckt, die an der Hinterseite 66 des Gehäuses ausgehend von seinem oberen Rand 13 ausgebildet ist; die Leitung 63 weist eine Dichtung 68 auf, um die Abdichtung auf der Höhe der Öffnung 64 zu gewährleisten. Die Leitung 63 weist einen L-Querschnitt auf, wobei der vertikale Schenkel 63a des L die Öffnung 64 durchsetzt und dicht mit dem anderen Ende 61b der Leitung 61 verbunden ist, und der horizontale Schenkel 63b ist geschlossen und weist zwei Öffnungen 71 auf, die im hinteren Bereich der Wanne 18 münden. An jede Öffnung 71 des horizontalen Schenkels 63b dir Leitung 63 ist dicht der Einlaß 37 der inneren Leitung 35 jeder der zwei Kühlkassetten 40 angeschlossen, wobei der Einlaß 37 der Leitung 35 mit einer Muffe versehen ist, die als Dichtung 72 wirkt, wie in den Fig. 3 und 4 gezeigt.
- Mit Bezug auf die Fig. 1 und 2 erfolgt die Abführung und Beseitigung der in dem Fritiergerät vorhandenen Dämpfe auf folgende Weise.
- Im Verlauf des Fritierens entweichen die (durch Pfeile symbolisierten) Dämpfe, die sich entwickeln und die unangenehm riechenden Stoffe enthalten, durch die Leitung 61, strömen in der Leitung 63 nach unten und dringen durch jede der zwei Einlaßöffnungen 71 in den entsprechenden Einlaß 37 der schlangenförmigen Leitung 35 jeder der zwei Kühlkassetten 40 ein. Sie strömen dann in jeder Leitung 35, wobei sie in den verengten Abschnitten 53 derselben verlangsamt werden, und kondensieren in der durch das Eiswasser 33 gekühlten Leitung 35; das die unangenehmen Geruchsstoff enthaltenden Kondensationswasser strömt durch den Auslaß 39 jeder Leitung 35 aus und fällt in die Auffangzone 59 der Wanne 18.
Claims (10)
1. Vorrichtung zum Kondensieren von Dämpfen, die von einem Gefäß (5) eines Kochgeräts
kommen, das mit einem Deckel (12) versehen ist, der während des Kochvorgangs
geschlossen ist, wobei diese Vorrichtung einen Behälter (31) aufweist, der ein Kühlmittel
(33) enthält und in dem eine Leitung angeordnet ist, die als Kondensationskanal (35) dient
und einen Einlaß (37) für den Zutritt der zu kondensierenden Dämpfe, welche den
Behälter (31) durchströmen, und der mit dem Gefäß (S) des Kochgeräts verbunden ist, und
einen vom Behälter (31) mündenden Auslaß (39) aufweist, durch den das beim Durchtritt
der Dämpfe durch die durch das Kühlmittel gekühlte Leitung erzeugte
Kondensationswasser ausströmt, dadurch gekennzeichnet, daß der Behälter (31) in Form einer
dichten Kassette (40) einstückig aus einem Kunststoff hergestellt ist, der die Leitung (35)
umgibt und dabei deren Einlaß (37) und Auslaß (39) freiläßt, wobei die Kassette (40) eine
Öffnung (42) zum Füllen mit einem Kühlmittel aufweist, die durch ein Verschlußelement
(44) hermetisch verschlossen wird.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette (40)
durch Blasformen gebildet ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Kassette (40)
durch Formen geformt ist.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leitung (35) in Form einer Schlange durch Blasformen aus einem Kunststoff gebildet ist.
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die
Leitung (35) in Form einer Schlange durch Formen aus einem Kunststoff hergestellt ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß das
Kunststoffmaterial der Leitung (35) Polypropylen ist.
7. Vorrichtung nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet,
daß die Leitung (35) abwechselnd über ihre ganze Länge erste Abschnitte (51) von
gleichem gegebenen Querschnitt und zweite Abschnitte (53) von gleichem jedoch etwas kleinerem
Querschnitt als der der ersten Abschnitte aufweist, wobei die zweiten Abschnitte
(53) Verengungen definieren, welche dazu bestimmt sind, die Durchtrittsgeschwindigkeit
der Dämpfe in der Leitung (35) zu verlangsamen.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die
Kassette (40) eine Quaderform aufweist und die schlangenförmige Leitung (35) sich in
einer zur Längsebene (P) der Kassette (40) parallelen Ebene erstreckt.
9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Einlaß (37) und
der Auslaß (39) der schlangenförmigen Leitung (35) von ein und derselben Querfläche
(46) der quaderförmigen Kassette (40) vorspringen.
10. Kochgerät wie beispielsweise ein Fritiergerät mit einem offenen Gehäuse (3), das
während des Kochvorgangs durch einen Deckel (12) geschlossen ist und an seiner Basis mit
einem Sockel (10) versehen ist, einem im Gehäuse (3) angeordneten Kochgefäß (5) und
einer Wanne (18), die in ihrem hinteren Bereich offen und im Sockel (10) des Gehäuses
abnehmbar montiert ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Wanne (18) mindestens
eine Vorrichtung (20) zum Kondensieren von Kochdämpfen wie in einem der
vorangehenden Ansprüche definiert enthält.
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