DE60314770T2 - Personentransportmittel - Google Patents
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Description
- Technisches Gebiet
- Die vorliegende Erfindung betrifft Fahrzeuge mit drei Rädern, welche als Roller ausgebildet sind, und welche in eine kompakte und handwagenähnliche Halterung bzw. Kompakteinheit umgewandelt werden können.
- Hintergrund der Erfindung
- Die Roller des Stands der Technik sind im Allgemeinen nicht gut an Situationen angepasst, in welchen die herkömmliche Verwendung (Antrieb durch Zurückschlagen bzw. Kicken) nicht akzeptabel oder unmöglich ist. Folglich steht die Notwendigkeit zum Warentransport, welcher oft Personentransport begleitet, nicht oft im Fokus.
- Die Erfindung betrifft eine technische Lösung, bei welcher ein Fahrzeug zum Personentransport (entspricht einem herkömmlichen Roller) in eine kompakte und handwagenähnliche Kompakteinheit (welche einem herkömmlichen Koffer mit Rädern entspricht) umgewandelt werden kann, welche außerhalb des vorgesehenen Anwendungsgebietes für einen Roller gehandhabt werden kann und akzeptabel ist.
- Der herkömmliche Roller musste oft in Situationen getragen werden, in welchen er nicht verwendet werden konnte, wie z.B. während dem Reisen mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies wird trotz einer kompakten Ausgestaltung unpraktisch sein.
- In der in der vorliegenden Anmeldung offenbarten Ausführungsform weist das Fahrzeug drei Räder auf, was demselben eine stabile Fahrt mit einer geringen Geschwindigkeit ermöglicht. Entsprechende Zweiradroller werden mit einer geringen Geschwindigkeit instabiler sein.
- Mehrere Beispiele zusammenklappbarer Vorrichtungen mit Rädern sind bekannt. Ein Beispiel einer zusammenklappbaren Vorrichtung mit Rädern nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 ist in
US 3.434.558 offenbart. Die Vorrichtung ist dadurch zusammenklappbar, dass ein Paar an Rädern der Vorrichtung durch einen stabilisierenden Stabilisator geführt zu einem dritten Rad gedrückt werden kann. Die Vorrichtung wird mit beiden Händen zusammengeklappt und die Ausgestaltung des stabilisierenden Stabilisators und der Plattform erschwert dieses Fahrzeug in einer zusammengeklappten Stellung zu transportieren. -
EP 1213214A2 offenbart ein zusammenklappbares Fahrzeug mit drei Rädern bzw. Dreirad, dessen Rahmen hauptsächlich Rohre aufweist. Zudem wird der Roller mit einer Klappeinrichtung zusammengeklappt, welche zwischen den unterschiedlichen Rohrelementen angeordnet ist. Die Klappeinrichtungen sind relativ komplexe Konstruktionen, welche mehrere Kleinteile aufweisen. -
US 6220612 offenbart auch ein zusammenklappbares Dreirad. Dieses Dreirad wird durch das Senken des Vorderteils über ein Gelenk, welches sich an der Verbindung zwischen dem Heck- und Vorderteil des Rads befindet, und das Lassen des Dreirads in einer zusammengeklappten Stellung zusammengeklappt, wobei sich alle Teile im Wesentlichen in einer Ebene mit den Vorder- und Hinterrädern an jedem Ende befinden. -
DE 3537522 A1 offenbart einen Roller, bei welchem die Lenkstange nach unten auf den Hauptteil geklappt werden kann, welcher eine Plattform und Räder aufweist. - Ein Klappdreirad wird auch in
DE 3138095 A1 offenbart. Das Dreirad weist drei Räder auf und kann zusammengeklappt und in einer zusammengeklappten Stellung auf den Rädern transportiert werden. Die beschriebene Ausgestaltung erfordert, dass die Plattform geteilt ist und zusammengeklappt werden kann. Das Zusammenklappen des Dreirads erfolgt unter Verwendung beider Hände. Zudem kann das Dreirad in einer zusammengeklappten Stellung auf den Rädern frei rollen, was ein Nachteil ist, wenn die Vorrichtung auf einem Bürgersteig oder ähnlichem unbeaufsichtigt gelassen wird. - Kurze Beschreibung der Erfindung
- Eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist einen Roller mit drei Rädern bereitzustellen, welcher unter Verwendung von nur einer Hand zusammengeklappt werden kann.
- Eine zweite Aufgabe der Erfindung ist einen Roller zu liefern, welcher in einer zusammengeklappten Stellung wie ein mit Rädern versehener Koffer getragen oder gerollt werden kann. Kompakteinheiten können an der Lenkerstangenkonstruktion angebracht sein, um den Roller als mit Rädern versehener Koffer wirken zu lassen.
- Eine dritte Aufgabe der Erfindung ist einen Roller bereitzustellen, welcher ohne das Risiko unbeaufsichtigt stehengelassen werden kann, dass sich der zusammengeklappte Roller versehentlich bewegt.
- Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist einen Roller mit einer steifen Plattformkonstruktion bereitzustellen.
- Noch eine andere Aufgabe der Erfindung ist einen Roller bereitzustellen, welcher einen motorisierten Antrieb unterbringt.
- Die Erfindung kann als Hybrid bzw. Mischform und infolgedessen als Kompakteinheit (Aktenkoffer, Koffer, Einkaufstasche, etc.) und/oder Transporteinrichtung in einer kompakten und handlichen Einheit funktionieren, welche genauso willkommen wie ein mit Rädern versehener Aktenkoffer mit ins Haus gebracht werden kann.
- Die Aufgaben der Erfindung werden durch einen Roller gelöst, welcher eine Abstützeinheit für ein steuerbares Vorderrad und ein rückseitiges Fahrwerk, welches an der Vorderseite des Fahrwerks mit der Abstützeinheit verbunden ist, wobei das Fahrwerk an einer Heckseite mit mindestens einem Rad versehen ist, das Fahrwerk mit der Abstützeinheit zu einer kompakten Einheit, welche tragbar oder rollbar ist, zusammengeklappt werden kann, und wobei die Vorderseite des Fahrwerks in einer Gebrauchsposition gegen eine an der Abstützeinheit befestigten Anlauffläche lehnt, und eine unbiegsame bzw. starre Strebe aufweist, welche am ersten Ende derselben schwenkbar mit einem mittleren Abschnitt des Fahrwerks verbunden ist und am zweiten Ende derselben schwenkbar mit der Abstützeinheit verbunden ist; wobei, wenn der Roller zusammengeklappt wird, das Fahrwerk um das erste Ende der Strebe schwenken wird und das Hinterrad oder die Hinterräder auf das Vorderrad zubewegt wird/werden, wie im beiliegenden Anspruch 1 definiert. Zudem werden vorteilhafte Ausführungsformen der Erfindung aus den folgenden Unteransprüchen hervorgehen.
- Kurze Beschreibung der Zeichnungen
- Eine bevorzugte Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird in Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen detailliert beschrieben werden, in welchen:
-
1 eine Perspektivansicht eines Rollers nach der Erfindung ist, welcher in einer Stellung zum Personentransport montiert ist; -
2 eine Perspektivansicht einer starren Strebe ist, welche mit dem rückseitigen Fahrwerk und der Abstützeinheit schwenkbar verbunden ist; - die
3 –5 Perspektivansichten mit entsprechenden Seitenansichten des Dreirads in drei unterschiedlichen Positionen, von einer Position zum Personentransport zu einer zusammengeklappten Position, sind; -
6a den Vorderteil des Dreirads detaillierter zeigt; -
6b ein vergrößertes Detail der Verbindungen der starren Strebe ist; -
7a das Vorderteil des Dreirads zeigt, welches von hinten gezeigt wird; -
7b einen Schnitt der Gleitleistenstruktur zeigt; -
8 das rückseitige Fahrwerk zeigt, welches von vorne gezeigt wird; -
9 eine Perspektivansicht des Vorderteils des rückseitigen Fahrwerks ist; -
10 eine Seitenansicht des Dreirads in einer Position zum Personentransport ist, wobei Kräfte angezeigt werden, welche auf die Struktur wirken; -
11 das Dreirad in einer zusammengeklappten Stellung zeigt, welches als mit Rädern versehener Aktenkoffer oder ähnliches verwendet wird; -
12 das Fahrzeug zeigt, welches als Rucksack getragen wird; und -
13 das Fahrzeug zeigt, welches als herkömmlicher Roller verwendet wird. - Detaillierte Beschreibung der Erfindung
- Wie in
1 gezeigt, betrifft die Erfindung ein Dreirad5 , welches ein rückseitiges Fahrwerk1 mit mindestens einer Plattform und mindestens einem Rad7 , welches an einem Vorderteil2 über eine starre Verbindung3 und eine Anlauffläche9 beweglich angebracht ist, und ein Vorderteil2 aufweist, welches eine Abstützeinheit6 für ein steuerbares Vorderrad18 aufweist, wobei die Abstützeinheit6 mit einer Gleitleistenstruktur4 versehen ist, um das Zusammenklappen des Dreirads zu erleichtern. Das Vorderrad kann um einen Winkel von mindestens 180º verstellt bzw. gedreht werden und wird in einer Stellung auf gleicher Linie mit oder quer zur Rollrichtung befestigt, wenn das Dreirad zusammengeklappt ist. Das rückseitige Fahrwerk1 ist zudem mit einem Griff20 nahe der Vorderseite der Plattform versehen, welcher das einhändige Zusammenklappen des Dreirads ermöglicht. - Das rückseitige Fahrwerk
1 ist im Allgemeinen als U mit zwei Rädern7 ausgestaltet, welche an den Heckenden angeordnet sind. Die Räder sind angeordnet, um in unterschiedlichen Positionen abhängig von der Position des rückseitigen Fahrwerks1 an der Bodenfläche anzustoßen. Dies ist in8 offensichtlich. Der Heckabschnitt16 des Fahrwerks1 , an welchem die Hinterräder angebracht sind, ist ausgestaltet, um das Dreirad5 in der zusammengeklappten und aufrechten Stellung zu tragen, was dasselbe unbeweglich macht, wenn es in der Stellung gelassen wird. Wenn das zusammengeklappte Dreirad nach hinten gekippt wird, werden die Hinterräder7 mit dem Boden in Kontakt gebracht und es kann als mit Rädern versehene Aktentasche oder ähnliches gerollt werden. Aufgrund dessen, dass das Dreirad um einen ersten Festpunkt16 auf dem rückseitigen Fahrwerk1 gekippt wird, kann dies durch das Anlegen eines minimalen Kraftmoments einhändig erfolgen. - Das rückseitige Fahrwerk
1 ist mit dem Vorderteil des Dreirads über eine starre Verbindung3 verbunden, welche in der offenbarten Ausführungsform einen in U-Form gebogenen Metallstab mit einer geraden Strebe11 und einem nach außen gebogenen Abschnitt10 an allen freien Enden des U aufweist. Die starre Verbindung3 ist an einem Mittelabschnitt des Fahrwerks1 und dem unteren Teil des vorderen Teils2 schwenkbar vorgesehen, damit das Fahrwerk1 zum vorderen Teil2 geklappt werden kann, wenn der vordere Abschnitt des rückseitigen Fahrwerks8 entlang dem vorderen Teil angehoben wird. - Das rückseitige Fahrwerk
1 ist zudem in einer Gleitschiene4 auf dem Vorderteil2 des Dreirads durch zwei Zapfen21 gleitfähig vorgesehen, welche zueinander hervorstehen und Schlitze22 in der Gleitschiene4 in Eingriff nehmen. Im Allgemein verläuft die Gleitschiene von der Anlauffläche9 zu einer an der Abstützeinheit höher gelegenen Position und dient zum Führen des hervorstehenden Teils8 des Fahrwerks in Bezug auf die Abstützeinheit6 dient, wenn das Dreirad zusammengeklappt oder auseinandergeklappt wird. - Der Winkel zwischen der Abstützeinheit des Dreirads und dem Boden ist spitz, um während dem Lenken und wenn sich das Vorderrad in einer Querstellung befindet eine verbesserte Stabilität zu liefern.
- In der Personentransportstellung stößt der Vorderteil des Fahrwerks
1 an eine Anlauffläche9 auf dem vorderen Teil2 an. Die Anlauffläche9 , welche in den6 und7 gezeigt wird, weist eine obere Kante14 und schräge Kanten A und B auf dem vorderen Teil2 auf; der Vorderteil8 des Fahrwerks1 lehnt durch das Anstoßen entsprechender, gegenüberliegender, schräger Kanten a und b an der Anlauffläche9 an. Die schrägen Kanten A und B auf der Anlauffläche9 weisen Winkel auf, welche den Reibungswinkel überschreiten, um zu verhindern, dass sich das Fahrwerk und der vordere Teil2 verklemmen. - Die Kontaktstellen A-a und B-b bilden ein Viereck, welches das Kraftmoment zwischen den Teilen in Querebene trägt. Die offene, u-förmige Fläche des vorderen Abschnitts
8 des Fahrwerks wird über eine Querkantenfläche14 geführt, welche am oberen Teil der Anlauffläche9 des vorderen Abschnitts gebildet ist. Um zu gewährleisten, dass die Kräfte über die schrägen Kanten A-a und B-b übertragen werden, stößt das Fahrwerk1 an der Anlauffläche9 mit einer Feinpassung in horizontaler Richtung und einem leichten Spiel vertikal von der oberen Kantenfläche14 an. Die obere Kantenfläche14 trägt im Wesentlichen Kräfte in horizontaler Richtung, welche durch die entgegengesetzt gerichteten Spannkräfte in der starren Verbindung3 verursacht werden.10 zeigt die Kräfte in einem starren Dreieck, welches durch die Festpunkte x, y, z gebildet ist. - Die Abstützeinheit kann Kompakteinheiten
23 aufweisen, damit das Dreirad einen mit Rädern versehenen Aktenkoffer oder ähnliches in einer zusammengeklappten Stellung bildet. Zudem kann das Dreirad mit Tragegurten24 zum Tragen desselben als Rücksack oder Tasche ausgestattet sein. - Die Hauptteile des Fahrzeugs bestehen aus Metall, Kunststoff oder anderen im Wesentlichen starren Materialien.
Claims (10)
- Roller (
5 ) umfassend eine Abstützeinheit (6 ) für ein steuerbares Vorderrad und ein rückseitiges Fahrwerk (1 ), welches an einer Vorderseite des rückseitigen Fahrwerks (1 ) mit der Abstützeinheit (6 ) verbunden ist, und welches an einer Heckseite des rückseitigen Fahrwerks (1 ) mit mindestens einem Rad (7 ) ausgestattet ist, wobei das rückseitige Fahrwerk (1 ) mit der Abstützeinheit (6 ) zu einer kompakten Einheit, welche rollbar oder tragbar ist, zusammenklappbar ist, und wobei die Vorderseite des rückseitigen Fahrwerks (1 ) in einer Gebrauchsposition an eine an der Abstützeinheit (6 ) befestigte Anlauffläche (9 ) anstößt, dadurch gekennzeichnet, dass eine unbiegsame Strebe (3 ) an dem rückseitigen Fahrwerk (1 ) angebracht ist, und die unbiegsame Strebe (3 ) an ihrem ersten Ende (10 ) drehbar an einem mittleren Abschnitt des rückseitigen Fahrwerks (1 ) angeordnet ist und an ihrem zweiten Ende (11 ) drehbar an der Abstützeinheit (6 ) angeordnet ist, so dass bei einem Umstürzen des Rollers (5 ) das rückseitige Fahrwerk (1 ) sich um das erste Ende (10 ) der unbiegsamen Strebe (3 ) dreht, so dass das mindestens eine Hinterrad (7 ) auf das Vorderrad zubewegt wird. - Roller (
5 ) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Abstützeinheit (6 ) eine Gleitleiste (4 ) umfasst, welche im Wesentlichen von der Anlauffläche (9 ) zu einer an der Abstützeinheit (6 ) höher gelegenen Position (12 ) verläuft, wobei nach einem Zusammen- und Auseinanderklappen des rückseitigen Fahrwerks (1 ) und der Abstützeinheit (6 ) die Gleitleiste (4 ) die Vorderseite des rückseitigen Fahrwerks (1 ) nach der Abstützeinheit (6 ) führt. - Roller (
5 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das rückseitige Fahrwerk (1 ) Heckteile (16 ) aufweist, welche hinter dem mindestens einen Hinterrad (7 ) hervorstehen, wobei die Heckteile (16 ) als Stützpunkte dienen, wenn der Roller (5 ) in einer zusammengeklappten Stellung ist. - Roller (
5 ) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlauffläche (9 ) oben vorstehende Kanten (13 ) aufweist, von denen zumindest eine schräge Kante (A, B) mit einer entsprechenden schrägen Kante (a, b) der Vorderseite (8 ) des rückseitigen Fahrwerks (1 ) zusammenwirkt, wobei vorzugsweise der Winkel der schrägen Flächen zu der Vertikalen größer ist als der Winkel der inneren Reibung zwischen den Materialien in den zusammenwirkenden schrägen Flächen. - Roller (
5 ) nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Anlauffläche (9 ) eine obere Kantenfläche (14 ) aufweist, welche von den Spannkräften innerhalb der unbiegsamen Strebe (3 ) erzeugte horizontale Kräfte durch ein Anstoßen an eine zusammenwirkende Fläche (15 ) der Vorderseite des rückseitigen Fahrwerks (1 ) im Wesentlichen überträgt. - Roller (
5 ) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der mindestens einen Hinterräder (7 ) rückseitig und oben eine unabgedeckte Fläche (17 ) aufweist, welche als Abstützelement statt der Heckteile (16 ) des rückseitigen Fahrwerks (1 ) dient, wenn der Roller (5 ) zusammengeklappt und gekippt ist, folglich der Roller (5 ) mittels seines mindestens einen Hinterrads (7 ) rollbar ist. - Roller (
5 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Abstützeinheit (6 ) Halterungen angeordnet sind, welche sowohl in der auseinandergeklappten Stellung während eines Verwendens als Roller (5 ), als auch in der zusammengeklappten Stellung, wenn der Roller (5 ) als rollbare Tasche oder Ähnliches genutzt wird, greifbar sind. - Roller (
5 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Vorderrad um einen Winkel von mindestens 180° verstellbar ist. - Roller (
5 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Drehachse des mindestens einen Hinterrads (7 ) sich im Wesentlichen oberhalb der Plattform des rückseitigen Fahrwerks (1 ) befindet. - Roller (
5 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Roller (5 ) Tragegurte (24 ) zum Tragen des Rollers (5 ) als Rucksack oder Tasche aufweist.
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