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Die
Erfindung betrifft Vorrichtungen zum Verpacken und Auftragen eines
kosmetischen Produkts, einschließlich eines Pflegeprodukts,
und insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, diejenigen, die zum Auftragen
von Nagellack bestimmt sind.
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Eine
Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des
Anspruchs 1 ist aus der Schrift DE-A-101 04 042 bekannt.
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Die
auf dem Markt befindlichen Nagellackflaschen haben verschiedene
Fassungsvermögen, meistens
zwischen 7 und 14 ml. Die zugeordneten Auftrager umfassen eine Stange
mit einem Pinsel an einem Ende und einer Verschlusskapsel mit einem mit
Gewinde versehenen Teil.
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Bei
den Flaschen mit relativ großem
Fassungsvermögen,
beispielsweise 12 ml oder mehr, gestattet die Höhe des Körpers der Flasche, eine relativ lange
Stange zu verwenden. Bei Flaschen mit kleinerem Fassungsvermögen ist
dagegen die Höhe
des Körpers
der Flasche geringer und muss die Stange kürzer sein, es sei denn, man
verkürzt
die Länge
der Borsten des Pinsels und verliert Geschmeidigkeit und Auftragsqualität oder erhöht die Länge des
Halses, was für
die Ästhetik
störend
ist.
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Nun
ist es wünschenswert,
gleichzeitig relativ lange Borsten und eine sichtbare Stangenlänge zu haben,
die nicht zu kurz ist, um den Auftrag zu erleichtern.
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Ziel
der Erfindung ist es insbesondere, diese Anforderung zu erfüllen.
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Sie
erreicht dies mit Hilfe einer Verpackungs- und Auftragvorrichtung,
umfassend:
- – eine Flasche mit einem mit
Gewinde versehenen Hals,
- – einen
Auftrager, umfassend:
- – eine
Stange,
- – ein
Auftragelement, das an einem ersten Ende der Stange angeordnet ist,
- – eine
Verschlusskapsel, die die Stange an einem dem ersten entgegengesetzten
zweiten Ende trägt,
wobei diese Verschlusskapsel einen mit Gewinde versehenen Teil aufweist,
der ausgebildet ist, um auf den Hals aufgeschraubt zu werden,
wobei
diese Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass die Verschlusskapsel
einen Ring aufweist, der mit dem mit Gewinde versehenen Teil lösbar verbunden
ist und so ausgebildet ist, dass er bei der Abnahme des Auftragers
mit dem Hals fest verbunden bleibt.
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Dank
der Erfindung kann man in den Genuss einer relativ großen Länge von
sichtbarer Stange plus Auftragelement kommen, ohne dadurch der Ästhetik
der Flasche zu schaden, und zwar dank des an der Basis des Halses
vorgesehenen Rings. Außerdem
kann die Anbringung des Rings auf relativ einfache und wirtschaftliche
Weise nach der Befüllung
der Flasche stattfinden.
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Man
kann auch den Ring und den mit Gewinde versehenen Teil so ausführen, dass
man den Eindruck einer einstückig
ausgeführten
Verschlusskapsel verschafft, wenn der Auftrager auf der Flasche
an seinem Platz ist, was in ästhetischer
Hinsicht günstig sein
kann.
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Der
Ausdruck "mit Gewinde
versehener Teil" muss
in einem weiten Sinn verstanden werden als dem Teil der Verschlusskapsel
entsprechend, der mindestens ein Gewinde trägt, wobei dieses gegebenenfalls
auf einem in einer Überkapsel
befestigten Einsatz hergestellt sein kann. In diesem Fall kann der Ring
mit dem Einsatz oder mit der Überkapsel
lösbar verbunden
sein.
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Der
Ring kann ein Gewinde aufweisen oder nicht.
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Bei
einer besonderen Ausführung
weist der Ring mindestens eine erste Erhebung auf, die seine Befestigung
durch Einklinkung auf mindestens einer zweiten Erhebung, die auf
dem Hals vorgesehen ist, gestattet. Diese zweite Erhebung kann beispielsweise
einen ringförmigen
Wulst aufweisen und die erste Erhebung kann einen ringförmigen Wulst
oder Zähne aufweisen,
die auf der radial inneren Fläche
des Rings vorstehen.
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Der
Ring kann auch mindestens eine Erhebung aufweisen, die ausgebildet
ist, um den Ring durch Reibung an dem Hals zu halten. Der Ring kann insbesondere
auf seiner Innenfläche
Rippen aufweisen.
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Der
Ring und der mit Gewinde versehene Teil können einstückig oder nicht einstückig ausgeführt sein.
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Der
Ring kann vorteilhafterweise mindestens teilweise durch Formung
von Kunststoff mit dem mit Gewinde versehenen Teil hergestellt sein,
und zwar insbesondere mit der Überkapsel,
wenn der mit Gewinde versehene Teil einen Einsatz und eine Überkapsel
aufweist. Der Ring kann durch durchtrennbare Materialbrücken mit
dem mit Gewinde versehenen Teil verbunden sein.
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Der
Ring kann auch auf dem mit Gewinde versehenen Teil angeordnet sein,
indem er an diesem angebracht ist, wobei der mit Gewinde versehene
Teil und der Ring beispielsweise in verschiedenen Formen hergestellt
sind. Der Ring kann beispielsweise eine Erhebung aufweisen, die
ihm gestattet, durch Ineinanderstecken mit dem mit Gewinde versehenen Teil
zusammenzuwirken. Der Ring kann auf diese Weise nicht mit dem mit
Gewinde versehenen Teil durch durchtrennbare Materialbrücken verbunden sein.
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Wenn
der Ring und der mit Gewinde versehene Teil nicht einstückig sind,
können
sie beispielsweise durch Einklinkung, Reibung, Verklebung oder Verschweißung miteinander
verbunden sein.
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Der
Ring und der mit Gewinde versehene Teil können auch miteinander durch
andere Befestigungsmittel verbunden sein.
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Der
Hals kann mindestens eine erste Drehsperrerhebung und der Ring mindestens
eine zweite Drehsperrerhebung aufweisen, die ausgebildet ist, um
mit der ersten Erhebung so zusammenzuwirken, dass der Ring daran
gehindert wird, sich bei der Ausschraubung der Verschlusskapsel,
die zur Trennung des mit Gewinde versehenen Teils und des Rings führt, bezüglich des
Halses zu drehen.
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Diese
erste Erhebung, die auf der Flasche hergestellt ist, kann ausgebildet
sein, um ihr Überschreiten
durch die zweite Erhebung bei der anfänglichen Aufschraubung der
Verschlusskapsel auf die Flasche zu gestatten. Von der ersten und
der zweiten Erhebung kann mindestens eine eine Schrägfläche aufweisen,
die dieses Überschreiten
erleichtert.
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Die
Blockierung des Rings auf dem Hals bezüglich Drehung kann auch durch
Festklemmen des Rings auf dem Hals erhalten werden, insbesondere wenn
der Ring auf seiner Innenfläche
Rippen aufweist.
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Der
Hals kann an seiner Basis eine zylindrische Fläche oder eine sich auf den
Körper
der Flasche zu verbreiternde kegelstumpfförmige Fläche aufweisen, auf der der
Ring mit einer gewissen Klemmung zur Auflage kommen kann.
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Der
Ring kann verziert sein.
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Die
Flasche kann mit verschiedenen Formen und insbesondere mit einer
Schulter an der Basis des Halses ausgeführt sein.
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Die
Flasche kann aus Glas oder aus Kunststoff hergestellt sein und insbesondere
aus einem transparenten Material bestehen.
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Das
Fassungsvermögen
der Flasche kann kleiner als oder gleich 10 ml, insbesondere kleiner
als oder gleich 8 ml sein und beispielsweise zwischen 7 ml und etwa
5 ml betragen.
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Die
sichtbare Länge
der Stange und des Auftragelements kann beispielsweise größer als
oder gleich 25 mm sein. In dem Fall, in dem das Auftragelement ein
Pinsel ist, ist die sichtbare Länge
des freien Teils der Borsten beispielsweise größer als oder gleich 12 ml.
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Die
Flasche kann beispielsweise ein auf die Nägel aufzutragendes Produkt
enthalten, insbesondere einen Nagellack. Die Flasche kann auch ein
auf das Gesicht, insbesondere auf die Lippen, aufzutragendes Produkt
enthalten. Die Flasche kann in diesem Fall insbesondere ein Abstreiforgan
aufweisen.
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Das
Auftragelement kann insbesondere für einen Auftrag auf die Haut
oder die Lippen beflockt sein.
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Die
Länge der
Stange kann im Wesentlichen gleich der Höhe des Halses sein, wobei die
Länge der
Stange beispielsweise bis auf 30% gleich der Höhe des Körpers sein kann.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackungs-
und Auftragvorrichtung, umfassend die folgenden Schritte:
- – auf
eine Flasche, die einen mit Gewinde versehenen Hals aufweist, einen
Auftrager aufschrauben, umfassend:
- – eine
Stange,
- – ein
Auftragelement, das an einem ersten Ende der Stange angeordnet ist,
- – eine
Verschlusskapsel, mit der die Stange an einem dem ersten entgegengesetzten
zweiten Ende fest verbunden ist, wobei diese Verschlusskapsel einen
mit Gewinde versehenen Teil aufweist, der ausgebildet ist, um auf
den Hals aufgeschraubt zu werden, wobei die Verschlusskapsel an
ihrer Basis einen Ring aufweist, der mit dem mit Gewinde versehenen
Teil lösbar
verbunden ist, wobei der Hals und der Ring Formen aufweisen, die
ausgebildet sind, um zusammenzuwirken, damit der Ring auf dem Hals
zurückgehalten wird,
wenn der mit Gewinde versehene Teil zum Zeitpunkt der Verwendung
abgeschraubt wird.
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Der
Hals und der Ring können
insbesondere durch Einklinkung oder durch Reibung zusammenwirken.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackungs-
und Auftragvorrichtung, umfassend die folgenden Schritte:
- – auf
eine Flasche, die einen mit Gewinde versehenen Hals aufweist, einen
mit Gewinde versehenen Einsatz aufschrauben, mit dem das Auftragelement
fest verbunden ist,
- – an
dem Einsatz eine Überkapsel
anbringen, wobei die Überkapsel
mit einem Ring lösbar
verbunden ist, wobei die Überkapsel
und der Einsatz fest verbunden bleiben, wenn der Einsatz abgeschraubt
wird, wobei der Hals und der Ring Formen aufweisen, die ausgebildet
sind, um zusammenzuwirken, damit der Ring auf dem Hals zurückgehalten
wird, wenn der Einsatz abgeschraubt wird.
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Die
folgende ausführliche
Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen der Erfindung
und die beiliegende Zeichnung dienen zum besseren Verständnis der
Erfindung. In der Zeichnung zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht eines Beispiels einer erfindungsgemäß ausgeführten Verpackungs-
und Auftragvorrichtung,
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2 eine 1 entsprechende
Ansicht, die die Vorrichtung beim anfänglichen Abschrauben der Verschlusskapsel
zeigt,
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3 eine 1 entsprechende
Ansicht, die den von der Flasche vollständig abgezogenen Auftrager
zeigt,
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4 eine
getrennte Darstellung der Flasche ohne Ring und ohne den Rest der
Verschlusskapsel,
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5 einen
schematischen axialen Schnitt der Flasche von 3 ohne
den Ring,
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6 eine
schematische Teilansicht der Verschlusskapsel der Vorrichtung der 1 bis 3 in einem
axialen Schnitt,
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7 und 8 schematische
axiale Teilschnitte von abgewandelten Ausführungsformen der Verschlusskapsel,
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9 eine
schematische auseinandergezogene Darstellung eines anderen Ausführungsbeispiels
der Erfindung,
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10 eine
Darstellung der Vorrichtung von 9 nach Aufschrauben
des Einsatzes auf den Hals der Flasche,
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11 eine
Darstellung der Vorrichtung von 10 nach
Aufsetzen der Überkapsel
und des Rings,
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12 eine
Darstellung der Vorrichtung von 11 nach
Entnahme des Auftragers,
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13 eine schematische Darstellung einer abgewandelten
Ausführungsform
der Flasche allein,
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14 eine
Darstellung eines Auftragers mit einem beflockten Auftragelement,
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15 einen
schematischen axialen Teilschnitt einer Flasche gemäß einer
abgewandelten Ausführungsform,
wobei diese Flasche ein Abstreiforgan aufweist,
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16 bis 18 schematische
partielle Ansichten von Verschlusskapseln gemäß abgewandelten Ausführungsformen
der Erfindung in Seitenansicht und
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19 eine
schematische Einzeldarstellung einer Überkapsel mit einem nicht kreisförmigen Außenquerschnitt.
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Die
in den 1 bis 3 dargestellte Verpackungs-
und Auftragvorrichtung 1 weist eine Flasche 2,
die beispielsweise aus Glas oder aus Kunststoff besteht, und einen
Auftrager 3 auf, der eine Stange 4 aufweist, die
an ihrem unteren Ende mit einem Auftragelement 5, wie z.B.
einem Pinsel, versehen ist und an ihrem oberen Ende mit einer Verschlusskapsel 6 verbunden
ist, die einen mit Gewinde versehenen Teil 7 und einen
Ring 8 im unteren Teil aufweist.
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Die
Stange 4 ist beispielsweise eine hohle Stange, in deren
Inneres das Borstenbüschel
des Pinsels eingesetzt ist, wobei die sichtbare Länge l der Borsten
beispielsweise 12 mm oder mehr beträgt.
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Die
Stange 4 kann im Inneren der Verschlusskapsel 6 auf
herkömmliche
Weise mit Hilfe eines Einsatzes befestigt sein, der gegebenenfalls dazu
dient, außerdem
einen dichten Verschluss der Flasche zu gewährleisten.
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Der
mit Gewinde versehene Teil 7 ist dazu bestimmt, auf den
Hals 10 der Flasche 2 aufgeschraubt zu werden,
wobei dieser Hals 10 mit einem Gewinde 11 versehen
ist.
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Gemäß einem
Aspekt der Erfindung ist der Ring 8 ursprünglich mit
dem mit Gewinde versehenen Teil 7 fest verbunden, wenn
der Auftrager 3 zum ersten Mal auf die Flasche 2 aufgesetzt
wird.
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Der
Ring 8 kann beispielsweise, wie man in 6 sieht,
mit dem Gewindeteil 7 durch Formung von Kunststoff einstückig ausgeführt sein,
wobei die beiden Teile durch eine oder mehrere durchtrennbare Materialbrücken 13 verbunden
sind. Man sieht in dieser Figur, dass die Materialbrücken 13 bezüglich der radial äußeren Fläche 19 des
Rings 8 zurückversetzt sind,
so dass der Ästhetik
der Kapsel nicht geschadet wird.
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Der
Ring 8 besitzt ferner bei dem betrachteten Beispiel mindestens
eine erste Erhebung 15, beispielsweise einen Wulst oder
Zähne,
die auf der radial inneren Fläche 16 vorstehen,
und der Hals 10 der Flasche 2 besitzt an seiner
Basis mindestens eine zweite Erhebung 18, die ausgebildet
ist, um das Einklinken des Rings 8 auf dem Hals am Ende
der ursprünglichen
Aufschraubung der Verschlusskapsel 6 auf die Flasche 2 zu
gestatten.
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Um
bei der Abschraubung der Verschlusskapsel 6 dem Ring 8 zu
gestatten, sich von dem mit Gewinde versehenen Teil 7 zu
trennen, ist auf der radial inneren Fläche 16 des Rings mindestens
eine Drehsperrerhebung 20 so vorgesehen, dass sie mit mindestens
einer auf dem Hals 10 vorgesehenen ergänzenden Erhebung 21 zusammenwirkt.
Die Erhebungen 20 und 21 sind so ausgebildet,
dass der Erhebung 20 gestattet wird, die Erhebung 21 bei
der ursprünglichen
Aufschraubung der Verschlusskapsel 6 zu überschreiten,
und die Erhebungen 20 und 21 besitzen beispielsweise
zu diesem Zweck Schrägflächen 23 bzw. 24.
Diese sind so geneigt, dass die Erhebung 20 unterstützt wird,
die Erhebung 21 in der Richtung der Aufschraubung der Verschlusskapsel zu überschreiten,
wobei die Erhebungen 20 und 21 ein neuerliches Überschreiten
in der entgegengesetzten Richtung verhindern.
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Wenn
der Benutzer die Verschlusskapsel 6 zum ersten Mal abschraubt,
trennt sich der mit Gewinde versehene Teil 7 von dem Ring 8,
der bleibend auf dem Hals 10 verbleibt, und der Benutzer
kann in den Genuss einer sichtbaren Länge l' der Stange 4 kommen, die ausreicht,
um einen Auftrag des Produkts beispielsweise auf die Nägel unter
guten Bedingungen zu gestatten.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf das oben beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. Man kann
insbesondere an der Flasche und an der Verschlusskapsel verschiedene Änderungen
vornehmen.
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Beispielsweise
kann die Verschlusskapsel mit einem mit Gewinde versehenen Teil 7 und
einem Ring 8 ausgebildet sein, die durch Materialbrücken 13 verbunden
sind, die im Wesentlichen radial gerichtet sind, wie man in 7 sieht,
und nicht mehr im Wesentlichen axial, wie in 6 dargestellt
wurde.
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Der
Ring 8 und der mit Gewinde versehene Teil 7 können vor
der Montage der Verschlusskapsel 6 auf der Flasche 2 auch
anders als durch durchtrennbare Materialbrücken verbunden werden.
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Als
Beispiel ist in 8 eine abgewandelte Ausführungsform
dargestellt, bei der der mit Gewinde versehene Teil 7 und
der Ring 8 ausgebildet sind, um durch Ineinandergreifen
zusammenzuwirken, wobei der Ring 8 beispielsweise mit einer
ringförmigen Rippe 33 versehen
ist, die geeignet ist, in eine mit einer Schulter versehene Aussparung 24 einzutreten, die
am unteren Ende des mit Gewinde versehenen Teils 7 hergestellt
ist.
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Nun
wird unter Bezugnahme auf die 9 bis 12 eine
abgewandelte Ausführungsform
beschrieben, bei der die Verschlusskapsel einen Einsatz 40 und
eine Überkapsel 41 aufweist,
in deren Innerem der Einsatz 40 befestigt werden kann.
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Der
Einsatz 40 besitzt innen ein Gewinde 42, das dazu
bestimmt ist, seine Aufschraubung auf den Hals 10 zu gestatten,
und eine Aussparung 43, die die Befestigung des oberen
Endes 44 der Stange 4 an dem Einsatz 40 gestattet.
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Diese
Stange besitzt einen Kragen 45, der dazu bestimmt ist,
nach Beendigung der Aufschraubung des Einsatzes 40 auf
der Kante des Halses 10 zur Anlage zu kommen, um die Flasche 2 dicht
zu verschließen.
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Die Überkapsel 41 besitzt
auf ihrer radial inneren Fläche
axiale Rippen 48, die dazu bestimmt sind, die Befestigung
der Überkapsel 41 an
dem Einsatz 40 durch Verklemmung zu gestatten, wobei die beiden
Teile nun in Bezug aufeinander unbeweglich sind.
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Der
Ring 8 ist bei dem betrachteten Beispiel mit der Überkapsel 41 einstückig ausgeführt, wobei er
mit dieser durch Materialbrücken 13 verbunden
ist, die in der Verlängerung
der Rippen 48 gelegen sind.
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Der
Ring 8 besitzt auf seiner Innenfläche axiale Rippen 50,
die in der Verlängerung
der Rippen 48 gelegen sind und die dazu bestimmt sind,
auf einem verbreiterten Teil 56 an der Basis des Halses 10 mit einer
so starken Klemmung zur Auflage zu kommen, dass der Ring 8 bezüglich der
Flasche 2 in Drehung blockiert ist.
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Nach
der Befüllung
der Flasche 2 kann man den Einsatz 40 und die
Stange 4 so aufsetzen, dass die Flasche geschlossen wird,
wie in 10 dargestellt ist, und dann
kann die aus der Überkapsel 41 und
dem Ring 8 bestehende Einheit auf dem Einsatz 40 angebracht
werden, bis der Einsatz 40 an dem Boden der oberen Wand
der Überkapsel 41 zur
Anlage kommt, wobei die Rippen 48 an dem Einsatz 40 unter
Klemmung zum Anliegen kommen.
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Die
mit der Verschlusskapsel versehene Flasche 2 ist in 11 dargestellt.
Bei der Verwendung schraubt der Benutzer den mit Gewinde versehenen Teil 7,
der aus der Überkapsel 41 und
dem Einsatz 40 besteht, ab, wobei der Ring 8 durch
Verklemmung der Rippen 50 auf dem verbreiterten Teil 56 auf
dem Hals 10 der Flasche verbleibt, wie man in 12 sieht.
Aus dieser Figur geht hervor, dass man dank der Tatsache, dass der
Ring 8 auf dem Hals 10 der Flasche 2 verbleibt,
an sichtbarer Länge
der Stange das Äquivalent
der Höhe
h des Rings 8 gewinnen kann.
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Man
verlässt
die vorliegende Erfindung nicht, wenn der Hals 10 an seiner
Basis nicht mit einer zylindrischen Rotationsfläche, sondern mit einer kegelstumpfförmigen Fläche ausgebildet
ist. Als Beispiel ist in 13 die Flasche 2 des
Ausführungsbeispiels der 1 bis 5 mit
einem an der Basis des Halses 10 vorgesehenen kegelstumpfförmigen unteren Teil 32 dargestellt,
der beispielsweise die Klemmung zwischen dem Ring 8 und
der Flasche 2 erhöhen kann.
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Das
Auftragelement 5 kann aus etwas anderem als einem Pinsel
bestehen, und zur Veranschaulichung ist in 14 ein
beflocktes Auftragelement dargestellt, das beispielsweise für den Auftrag
auf den Lippen bestimmt ist.
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Die
Flasche 2 kann durch Zusammensetzen von einem oder mehreren
Teilen hergestellt sein und insbesondere ein Abstreiforgan 60 aufweisen,
wie in 15 dargestellt ist. In dieser
Figur sieht man, dass die Flasche 2 einen Körper 61 aufweisen
kann, auf dem ein Teil 62 angebracht ist, das den Hals 10 der Flasche
bildet und gestattet, das Abstreiforgan 60 zu tragen, das
beispielsweise aus einem axial gespaltenen Schaumblock bestehen
kann, um den Durchgang des Auftragelements 5 zu gestatten.
In diesem Beispiel kann die Flasche 2 mit einem Produkt
P gefüllt
sein, das beispielsweise dazu bestimmt ist, auf die Lippen aufgetragen
zu werden.
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Die
Verschlusskapsel 6 kann mit verschiedenen Formen ausgeführt sein,
wie man in den 16 bis 18 sehen
kann, wobei ihr Außenquerschnitt kreisförmig oder
nicht, insbesondere prismenförmig, sein
kann.
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Zur
Veranschaulichung ist in 19 eine Überkapsel 41 dargestellt,
die einen im Wesentlichen quadratischen Außenquerschnitt besitzt. Diese Überkapsel
kann innen mit einer rotationszylindrischen Wand 63 ausgeführt sein,
die dazu bestimmt ist, die Befestigung eines das Gewinde der Verschlusskapsel
und die Stange tragenden Einsatzes zu gestatten.
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In
der ganzen Beschreibung, einschließlich der Ansprüche, muss
der Ausdruck "aufweisend
ein" als Synonym
von "aufweisend
mindestens ein" verstanden
werden, sofern nicht das Gegenteil angegeben ist.