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Die
vorliegende Erfindung hat ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Trennen der Nutzen in einer Maschine zum Ausstanzen von Elementen
in der Form von Platten, wie zum Beispiel Bogen aus Papier, Pappe
oder Kunststoff, zum Gegenstand.
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Die
Bearbeitung von solchen Bogen erfolgt in einer Produktionslinie,
die hauptsächlich
von einer Station zum Ausstanzen, einer Station zum Auswerfen von
Abfällen
und einer Station zum Trennen und Aufnehmen der Nutzen gebildet
ist. Die Bogen werden mittels einer auf einem Kettenzug montierten Greiferstange,
die den vorderen Rand des Bogens ergreift, nach und nach von einer
Station zur anderen befördert.
An jeder Station wird der Kettenzug angehalten und wird jeder Bogen
einer Wandlung unterzogen, welche einen neuen Schritt seines Bearbeitungsverfahrens
bildet.
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Es
ist daher möglich,
aus jedem dieser Bogen beispielsweise Verpackungsschachteln, Etiketten
oder jeden anderen, im Allgemeinen vorbedruckten Gegenstand herzustellen.
Da diese Gegenstände bei
ihrer Bearbeitung flach ausgebildet werden, werden sie von Fachleuten üblicherweise
Nutzen genannt.
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Diese
Bogen werden zunächst
einer nach dem anderen zyklisch in eine Platinenpresse eingeführt, die
so viele Nutzen ausstanzt, wie die Fläche des Bogens enthalten kann.
Um zu verhindern, dass sich der gestanzte Bogen verlagert, ist vorgesehen, die
Nutzen mittels Befestigungspunkten oder kleinen Materialbrücken aneinander
zu halten, die mittels (nicht schneidenden) Kerben erhalten werden,
die in den Schneidlinien des Werkzeugs der Presse gebildet sind.
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Obwohl
die Nutzen auf dem Bogen sinnvoll angeordnet werden, ist es im Allgemeinen
nicht möglich,
die Bildung von dazwischenliegenden Abfällen zu verhindern. Aus diesem
Grund empfiehlt es sich, jeden dieser Bogen einer weiteren, Station
zuzuführen,
welche Station zum Auswerfen von Abfällen genannt wird, um sämtliche
ungewünschten
Teile mittels Einklemmen zwischen einer Mehrzahl von Greifern zu
entfernen. Im Anschluss an diesen Vorgang wird der Bogen mittels
der Greiferstange außerdem zu
einer Station zum Trennen und Aufnehmen der Nutzen gebracht, wo
diese Nutzen präzise
voneinander gelöst
und sorgfältig
auf eine Palette gestapelt werden, um so viele Stapel wie auf einem
Bogen vorhandene Nutzen zu bilden. Schließlich wird der Rest des Bogens
oder dessen Gerippe, zu welchem auch sein vorderer Rand gehört, von
der Greiferstange in einer Ausgangsstation losgelassen.
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Der
Gegenstand der vorliegenden Erfindung findet in der Station zum
Trennen und Aufnehmen der Nutzen seine Verwendung.
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Es
ist bekannt, in einer Station zum Trennen und Aufnehmen der Nutzen
ein bewegliches, oberes Werkzeug und ein festes, unteres Werkzeug
zu verwenden. Das obere Werkzeug ist von einer Gesamtheit von Stempeln
gebildet und das untere Werkzeug von einer Matrize mit Löchern. Bei
einer nach unten gerichteten, vertikalen Bewegung drängen die
beweglichen, oberen Stempel sämtliche
Nutzen auf einmal durch die Öffnungen
der unteren Matrize hindurch und führen auf diese Weise zum Brechen
der Befestigungspunkte, welche jeden der Nutzen mit dem Rest des
Bogens verbinden. Die Trennwerkzeuge müssen daher an die Form und
die Anordnung der Nutzen jeder neuen Serie von zu bearbeitenden
Bogen angepasst sein. Im Allgemeinen sind die Stempel bezüglich der
Stanzlinien der Presse ausgerichtet auf einer Basisplatte montiert,
die an einem oberen Werkzeugtragrahmen der Station zum Trennen der Nutzen
befestigt ist. Unter und jedem Stempel gegenüberliegend befindet sich eine
entsprechende Öffnung
oder Masche der unteren Matrize. Dabei ist die Letztgenannte aus
Stegen, welche die Maschen festlegen, oder aus einer weit gelochten
Platte gebildet.
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Die
Patente
CH 682651 und
EP 763407 beschreiben ausführlicher
solche Vorrichtungen, die für Nutzen
von großer
oder mittlerer Abmessung zufriedenstellend arbeiten. Wenn es nun
aber darum geht, Nutzen von kleiner Größe oder von geringer Breite, wie
beispielsweise Laschen, zu trennen, neigen diese Nutzen dazu, zu
schwenken oder sich umzudrehen, wenn sie vom Bogen ausgeworfen werden.
Aus diesem Grund kann das Stapeln derselben nicht mehr sichergestellt
werden und wird dieser Vorgang zufällig und fehlerhaft. Wenn die
Nutzen eine genügend
große
Fläche
aufweisen, was bei der Herstellung von Verpackungen im Allgemeinen
der Fall ist, fallen diese Nutzen natürlich, indem sie herabsinken und
sich korrekt auf der Palette stapeln. Man stellt demnach fest, dass
der Quotient der Fallhöhe
zur Fläche
des Nutzens genügend
klein ist, damit der Nutzen keine Zeit zum Umdrehen hat. Aufgrund
von verschiedenen Zwängen
bezüglich
der Abmessungen, sei es nun hinsichtlich des Blockierens der mechanischen
Teile in der Station oder hinsichtlich der Verwendung oder Wartung,
bei welcher ein gewisser Raum zwischen den Werkzeugen notwendig
ist, wie beispielsweise bei einer Verstopfung, um die beschädigten Bogen
leicht zu entnehmen, kann diese Fallhöhe, die im Allgemeinen in der
Größenordnung
von 65 mm liegt, nun aber nur sehr schwer verringert werden.
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Das
Patent
US 5,409,368 bezieht
sich seinerseits auf ein Gerät
zum Trennen eines Gegenstands von einem Träger, an welchem dieser befestigt
ist. In diesem Patent besteht das Problem darin, Gruppen von vier
Pastillen, die ein Insektizid enthalten, von einem Träger zu lösen. Dabei
bildet ein Teil dieses Trägers
aus Kunststoff nach dem Trennen der Pastillen vom Träger den
unteren Teil derselben. Es handelt sich hier um eine einfache Trennung
einer Gruppe von Gegenständen
von ihrem Halterungsbogen, wobei das Problem des Stapelns dieser
Gruppen von Gegenständen
nicht erwähnt
wird. Außerdem
tritt bei der Trennung keinerlei Elastizitätswirkung ein.
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Das
Problem eines fehlerhaften Stapelns der Nutzen ist noch ausgeprägter, wenn
diese aus einem Bogen aus Kunststoff hervorgegangen sind. In der Tat
verleiht diese Sorte Material den Nutzen häufig eine gute Biegsamkeit,
wenn man sie zu krümmen sucht.
Dies ist nun aber beim Vorgang des Trennens der Nutzen genau der
Fall. Wenn der Stempel auf den Nutzen drückt, biegt sich dieser immer
mehr, bis seine Befestigungspunkte plötzlich nachgeben. In diesem
Moment wird der Nutzen unter der Entspannungswirkung, die beim Brechen
der Materialbrücken
unvermittelt entsteht, bei sehr großer Geschwindigkeit nach unten
geschleudert. Da die Vortriebsgeschwindigkeit des Nutzens weit über derjenigen
des Stempels liegt, wird sein Fall völlig unsteuerbar. Man hat ebenfalls
festgestellt, dass diese "Federwirkung" der Entspannung
umso ausgeprägter
ist, je brechbeständiger
das verwendete Material ist (was beim Kunststoff verglichen mit
Pappe der Fall ist). Die Dicke (in der Größen ordnung von 0,2 mm bis 0,6 mm)
und die Geometrie des Nutzens tragen ebenfalls dazu bei, diese Reaktion
zu verstärken,
und zwar insbesondere dann, wenn die Nutzen besonders schmal und
länglich
sind und beispielsweise die Form von kleinen Laschen aufweisen.
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Ein
weiterer Nachteil beruht auf der Tatsache, dass die Befestigungspunkte
beim Durchtritt des Stempels durch das untere Werkzeug hindurch manchmal
nicht alle zur gleichen Zeit brechen. Dies passiert regelmäßig, wenn
die behandelten Nutzen aus Kunststoff, wie beispielsweise Polypropylen,
mit geringer Dicke (typischerweise zwischen 40 μm und 0,1 mm) gebildet sind.
Falls sämtliche
Befestigungspunkte auf der gleichen Seite des Nutzens nicht brechen,
wohingegen diejenigen, die sich auf der anderen Seite befinden,
fehlerfrei brechen, wird sich dieser Nutzen daher nicht vollständig lösen können und bleibt
mittels der nicht unterbrochenen Befestigungspunkte am Bogen hängen. In
diesem Fall entsteht entweder eine Verstopfung der Maschine oder
eine Störung
beim Stapeln, wenn dieser Nutzen im Moment des Entfernens des Rests
des Bogens herunterfällt.
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Der
Gegenstand der vorliegenden Erfindung zielt darauf ab, die vorgenannten
Nachteile dadurch zu beheben, dass ein Verfahren und eine Vorrichtung zum
Trennen und Stapeln der Nutzen beschrieben wird, welches die Steuerung
des Herunterfallens der Nutzen erlaubt, um jegliches Umdrehen oder
eine andere ungewollte Störung
während
des Stapelns derselben zu verhindern. Zu diesem Zweck verwendet die
Vorrichtung der vorliegenden Erfindung Stempel, die mit Saugnäpfen versehen
sind, die das Ergreifen der Nutzen vor dem Beginn des Trennvorgangs
und das Halten derselben mittels Ansaugen erlauben, bis die Stempel
vollständig
durch die Matrize hindurchgetreten und vorzugsweise möglichst
in die Nähe
der höchsten
Stelle der Stapel von Nutzen herunterbewegt worden sind. Diese Vorrichtung
weist den Vorteil auf, das Herunterfallen sämtlicher Nutzen auf diese Weise
so lange wie möglich
steuern zu können, und
zwar bis sie von den Stempeln losgelassen werden und sich diese
zum Ausführen
eines neuen Zyklus zum Trennen der Nutzen wieder anheben.
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Hierzu
hat die vorliegende Erfindung eine Vorrichtung zum Trennen und Stapeln
der Nutzen gemäß Anspruch
1 und ein von dieser Vorrichtung bewerkstelligtes Verfahren gemäß Anspruch
6 zum Gegenstand.
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Die
Erfindung wird beim Studium einer nicht einschränkenden, durch die beigefügten Figuren
dargestellten Ausführungsform
besser verständlich,
in welchen:
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1 eine
teilweise geschnittene, schematische Ansicht der Vorrichtung zum
Trennen und Stapeln der Nutzen der vorliegenden Erfindung in einer ersten,
dem Beginn des Zyklus zum Trennen der Nutzen entsprechenden Situation
wiedergibt;
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2 die
gleiche Vorrichtung in einer zweiten Situation nahe des Endes des
Zyklus zum Trennen der Nutzen wiedergibt;
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3 eine
Abwandlung der in 1 dargestellten Vorrichtung
wiedergibt.
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Die 1 bis 3 geben
die Vorrichtung 1 zum Trennen und Stapeln der Nutzen der
vorliegenden Erfindung in einer vereinfachten Darstellung wieder.
Gewisse Proportionen der sie bildenden Organe sind absichtlich nicht
eingehalten worden, um die Klarheit der Zeichnung und das Verständnis des
in dieser Vorrichtung angewandten Verfahrens zu verbessern.
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1 liefert
eine Darstellung dieser Vorrichtung in einer ersten Situation, die
dem Beginn eines sich kontinuierlich wiederholenden Zyklus in einer Station
zum Trennen und Aufnehmen der Nutzen entspricht, welcher zuvor ausgestanzte
Bogen 2 bearbeitet. Diese Bogen werden entsprechend der
mittels des Pfeils 3 angezeigten Richtung in der Maschine
befördert.
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Die
Vorrichtung 1 schließt
ein gemäß dem Pfeil 4 in
der Vertikalebene bewegliches, oberes Werkzeug 10, ein
horizontales, unteres Werkzeug 30, auf welchem jeder Bogen 2 am
Beginn jedes Zyklus anhält,
und eine Palette 35 ein, welche die Nutzen 5 in
einer Stapel 6 bildenden Form aufnimmt. Das obere Werkzeug 10 und
das untere Werkzeug 30 weisen Abmessungen auf, die dem
Format des Bogens 2 entsprechen, aus welchem die Nutzen
mittels Brechen seiner Befestigungspunkte 7 herausgetrennt
werden müssen.
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Das
untere Werkzeug 30, auch Matrize genannt, schließt Öffnungen 31 ein,
die eine leicht größere Größe als die
Nutzen 5 aufweisen, damit die Letztgenannten leicht durch
diese hindurchtreten können.
Der erste Vorgang besteht darin, den Bogen 2 derart anzuordnen,
dass zwischen den Nutzen und den Öffnungen des unteren Werkzeugs
eine einwandfreie Ausrichtung erzielt wird.
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Das
obere Werkzeug 10 schließt eine Basisplatte 11 aus
im Allgemeinen Holz oder Kunststoff ein, auf deren beiden Flächen verschiedene
Organe montiert sind, die zum Trennen der Nutzen nützlich sind.
Aus diesem Grund findet man dort im Wesentlichen Pressvorrichtungen 12 und
Stempel 15. Um die Zeichnung der 1 bis 3 zu
vereinfachen, sind lediglich zwei Pressvorrichtungen wiedergegeben, die
auf beiden Seiten eines einzelnen Stempels angeordnet sind. Es versteht
sich, dass in Wirklichkeit zumindest so viele Stempel 15 wie
Nutzen 5 im Bogen 2 vorhanden sind.
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Die
Pressvorrichtungen haben die Aufgabe, den Bogen gegen das untere
Werkzeug 30 zu halten, um zu verhindern, dass er sich bewegt,
wenn die Nutzen vom Gerippe des Bogens gelöst werden. Jede der Pressvorrichtungen
ist im Allgemeinen von einem Anlagefuß 13 gebildet, der
am Ende einer Teleskop-Achse angeordnet ist, die hier mittels einer
Feder 14 schematisch wiedergegeben ist. Dabei ist das andere
Ende dieser Feder mit der Basisplatte 11 verbunden. In
einer anderen bekannten Ausführungsform
können
diese Pressvorrichtungen vorzugsweise von parallelepipedischen Blöcken gebildet
sein, die aus komprimierbarem Schaum geschnitten sind.
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Das
eigentliche Trennen der Nutzen 5 wird mittels des Stempels 15 durchgeführt, der
mittels eines Körpers 16 mit
der Basisplatte 11 verbunden ist, wobei dieser an einem
seiner Enden durch einen Saugnapfs 17 abgeschlossen ist.
Der Letztgenannte ist vorteilhafterweise dehnbar und weist beispielsweise
die Form eines Balgs auf. Der Körper
des Stempels 16 sowie die Basisplatte 11 des oberen
Werkzeugs sind von einer Leitung 18 durchsetzt, deren eines
Ende ins Innere des Saugnapfs 17 mündet, wohingegen das andere
Ende mittels eines Rohrs 19 verlängert ist. Das Letzt genannte
ist mit einer Leitungsanordnung 20 verbunden, die auf dem
oberen Teil der Basisplatte 11 angeordnet ist. Wie es in
den Figuren schematisch wiedergegeben ist, ist diese Leitungsanordnung
mittels zumindest eines Ventils 21 und zumindest eines
Organs 22 zum Regulieren oder Messen schließlich mit
einer Quelle 23 zum Ansaugen von Luft verbunden. Vorteilhafterweise
lassen diese Mittel Messungen von bestimmten Haupteigenschaften
des Luftstroms zu, wie beispielsweise seinen Durchsatz, seinen Druck
oder seine Geschwindigkeit. Die Quelle 23 zum Ansaugen
ist vorzugsweise außerhalb
der Station zum Trennen der Nutzen, beispielsweise über der
Maschine, angeordnet. Zweckdienlicherweise ist jeder Stempel 15 des oberen
Werkzeugs 10 mit einer Leitungsanordnung 20 verbunden
und bildet die Gesamtheit dieser Leitungsanordnungen ein Luftverteilungsnetz,
welches durch zumindest ein Ventil 21 und durch ein oder mehrere
Organe 22 zum Regulieren und Messen hindurch mit der Quelle 23 zum
Ansaugen verbunden ist.
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Wie
in der 1 wiedergegeben ist und dank des Einschaltens
der Ansaugung im Saugnapf 17, ist dieser Saugnapf in der
Lage, den Nutzen 5 zu ergreifen, und zwar noch bevor die
Pressvorrichtungen 12 mit den Teilen des Bogens in der
Nachbarschaft des Nutzens in Kontakt treten. Aus diesem Grund wird
der Nutzen vor jedem weiteren Vorgang vom Stempel 15 vollständig gesteuert
und unter Kontrolle gehalten.
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Die
Steuerung der Gesamtheit des Luftverteilungsnetzes wird ihrerseits
mittels einer Steuerungseinheit 24, die in den Figuren
mittels eines gestrichelt gezeichneten Rechtecks sinnbildlich dargestellt
ist, elektronisch oder mit Hilfe von Nocken mechanisch durchgeführt. Dadurch
wird es der Bedienungsperson möglich,
mittels der Steuerungseinheit jederzeit auf die Ansaugvorrichtung
einwirken zu können.
Die Steuerungseinheit könnte
durch eine Steuerungskonsole verwirklicht sein, welche einerseits
das Anzeigen und Erkennen der Parameter des Ansaugstroms und andererseits,
falls notwendig, ein entsprechendes Vorgehen erlaubt, um diesen
Strom zu korrigieren. Es wäre
ebenfalls möglich,
eine Speicherung der verschiedenen Regelungsparameter vorzusehen,
die in Abhängigkeit
von den verschiedenen, in der Station zum Trennen der Nutzen getätigten Arbeiten
verwendet werden.
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Die 2 gibt
die gleiche Vorrichtung wie jene von 1 wieder,
jedoch in einer anderen Situation, die einem gewissen späteren Zeitpunkt
im Zyklus des Trennens und Stapelns der Nutzen entspricht. In dem
Intervall, sobald der Stempel 15 mittels Luftansaugen durch
den Saugnapf 17 hindurch die Steuerung des Nutzens 5 übernommen
hat, legen sich die Pressvorrichtungen 12 in direkter Nachbarschaft
der Öffnung 31 daher
gegen den Bogen 2 an. Dank der kontinuierlichen Verlagerung
des oberen Werkzeugs 10 nach unten, komprimiert sich der
Balg des Saugnapfs 17 nach und nach, bis diese Kompressionskraft
die mechanische Widerstandskraft der Befestigungspunkte 7 übersteigt.
Von diesem Moment an wird der Nutzen nicht unvermittelt ausgeworfen,
sondern bleibt dieser im Gegenteil unter der Steuerung des Stempels 15,
der kontinuierlich weiter in Richtung des Stapels 6 herunterbewegt
wird. Wenn der Stempel an der tiefsten Stelle seines Wegs angekommen
ist, lässt
er den Nutzen 5 in Folge der von der Steuerungseinheit 24 befohlenen
Wiederunterdrucksetzung des Saugnapfs 17 und des Wiederbeginns
der freien Luftzirkulation in den Leitungen 18 los. In
diesem Moment ist die Fallhöhe
h2 des Nutzens 5 minimal (in der
Größenordnung
von 20 mm bis 30 mm). Im Vergleich dazu hat das Brechen der Befestigungspunkte 7 in
einer weit größeren Höhe h1 (in der Größenordnung von 65 mm) stattgefunden.
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Sobald
sich der Saugnapf 17 vom Nutzen 5 getrennt hat,
hebt sich das obere Werkzeug 5 wieder an, wie mittels des
Pfeils 4 in 2 angezeigt, bis sich die Pressvorrichtungen 12 ihrerseits
vom Rest des Bogens 2 trennen und das untere Ende des Saugnapfs 17 zumindest
den Bereich oberhalb des Bogens 2 erreicht. Von da an kann
der Letztgenannte in der mittels des Pfeils 3 angegebenen
Richtung aus der Station zum Trennen der Nutzen entnommen werden.
Mit Eintreffen eines neuen Bogens 2 kann nun wieder mit
einem neuen Zyklus begonnen werden. In dem Maße, in dem sich der Stapel 6 von
Bogen anhäuft,
wird die Palette 35 nach unten bewegt, damit die obere
Fläche
des Stapels auf einer konstanten Höhe bleibt. Aus diesem Grund
bleibt die Fallhöhe
h2 vorzugsweise ebenfalls unveränderlich.
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3 gibt
eine Abwandlung der gleichen Vorrichtung wieder, jedoch in einer
leicht verschiedenen Konfiguration. Diese Abwandlung schlägt insbesondere
einen anderen Stempel 45 vor, bei welchem der Körper 46 eine
Ausnehmung 40 einschließt, die das Zurückziehen
des Saugnapfs 17 ins Innere dieser Ausnehmung zulässt. Gemäß dieser
Anordnung ist der untere Teil des Saugnapfs 17 nur um einen sehr
kleinen Abstand d von der unteren Fläche des Körpers 46 getrennt.
Da der Saugnapf 17 von einem genügend biegsamen Balg gebildet
ist, kann er sich daher sogar noch vor dem Nachgeben der Befestigungspunkte
vollständig
in die Ausnehmung 40 zurückziehen, wenn der Stempel 45 auf
dem Nutzen 5 anzuliegen beginnt. Aus diesem Grund ist es
die untere Fläche
des Körpers 46,
die beim In-Kontakt-Treten mit dem Nutzen 5 denselben nach
unten biegt, bis die Befestigungspunkte 7, die diesen mit
dem Bogen 2 verbinden, brechen. Da dieser Nutzen 5 unter konstantem
Ansaugen gehalten ist, verbleibt das Herunterfallen desselben unter
der Steuerung des Stempels 45, bis die Steuerungseinheit 24 die
Unterbrechung des Ansaugstroms befiehlt und zulässt, dass sich die Luft sich
von neuem in die Leitungsanordnungen 20 bewegt.
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Bei
dieser Abwandlung hat man sich vorgestellt, dass die Pressvorrichtungen
mit dem Bogen 2 in Kontakt treten, bevor der Saugnapf 17 des
Stempels 15 den Nutzen 5 mittels Ansaugen ergreift.
Dabei geht der Rest des Verfahrens bei der Fortsetzung des Herunterbewegens
des Stempels wie vorstehend beschrieben vonstatten, und beim Sich-Wieder-Anheben
des oberen Werkzeugs 10 in genau umgekehrter Reihenfolge.
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Welche
Abwandlung auch immer ausgewählt
wird, der Durchmesser der Leitungsanordnungen des Luftverteilungsnetzes
ist in Abhängigkeit
von der Fläche
und von der Gesamtanzahl der Nutzen pro Bogen bemessen. Die Leistungsfähigkeit
der Quelle zum Ansaugen ist ebenfalls in Abhängigkeit der durchzuführenden
Arbeit ausgelegt, wobei es sich bei Tests in zahlreichen Fällen gezeigt
hat, dass die Regulierungsorgane 21 einen ausreichenden
Regelungsbereich aufwiesen, um quasi sämtliche Bedürfnisse abzudecken.
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Außer wenn
es sich dabei um einen Ausschluss handelt, ist nicht vorgesehen,
die Unterdrucksetzung in den Leitungsrohren umzukehren, um einen
in den Saugnapf blasenden Luftstrom einzublasen, um den Nutzen schneller
von der unteren Fläche
des Saugnapfs loszulösen.
Dies könnte
indessen in dem Fall interessant sein, in welchem man Anlass hat,
sehr kleine Nutzen zu behandeln, die sehr leicht sind und eine Fläche aufweisen,
die ein wenig zu haftend ist. In der Tat könnte ein solcher Nutzen demnach
eine gewisse Mühe
haben, sich mittels der einfachen Schwerkraftwirkung natürlich vom Saugnapf
zu trennen. In diesem Fall würde
man die Quelle 23 zum Ansaugen in eine Quelle 23 zum
Ausstoßen
von Luft umwandeln, indem die Polung des Motors, der sie bildet,
einfach umgekehrt wird.
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Es
wäre ebenfalls
möglich,
die Ansaugwirkung im Saugnapf in dem Intervall zwischen dem Brechen
der Befestigungspunkte und dem tiefsten Punkt des Wegs des oberen
Werkzeugs 10 zu unterbrechen. In diesem Fall bleibt die
günstige
Wirkung der Steuerung des Nutzens während seines Lösens vom
Bogen weiterhin aufrechterhalten und würde dieser Nutzen auf jeden
Fall niemals bei einer Geschwindigkeit ausgeworfen, die über derjenigen
der Bewegung des ihn lösenden
Stempels läge.
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Werkstatttests
haben ebenfalls gezeigt, dass es von Vorteil ist, einen Saugnapf
mit Balg einem Saugnapf mit Glocke vorzuziehen, wie man ihn im Allgemeinen
bei Sauggruppen vorfindet, welche die Bogen in eine Produktionslinie
einführen.
In der Tat beruht der Vorteil der Eigenschaft der Dehnbarkeit des
Saugnapfs mit Balg hauptsächlich
auf der Tatsache, dass sie das Ergreifen des Nutzens in jedem Fall zulässt, selbst
wenn zwischen der Ebene der unteren Fläche des Saugnapfs und der Ebene
des Nutzens ein gewisser Fehler vorhanden ist oder wenn der Letztgenannte
keine vollkommen ebene Fläche
aufweist. Nichtsdestoweniger ist es sehr wohl möglich, die Anordnung eines
anderen Typs von Saugnapf in der Vorrichtung zum Trennen der Nutzen
vorzusehen als denjenigen, der hier zuvor vorgestellt worden ist.
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Das
bei dieser Vorrichtung angewandte Verfahren zum Trennen und Stapeln
der Nutzen schließt daher
die folgenden aufeinanderfolgenden Hauptschritte ein:
- a) Ausrichten der Nutzen 5 des vorgestanzten Bogens
bezüglich
der Öffnungen 31 des
unteren Werkzeugs 30;
- b) Aktivieren der Luftansaugung in den Saugnäpfen 17 der Stempel 15;
- c) Ergreifen der Nutzen 5 mittels der Saugnäpfe 17 vor
dem Brechen der Befestigungspunkte 7 mittels der Stempel 15;
- d) Trennen der Nutzen 5 und Steuern derselben mittels
Aufrechterhaltens eines Unterdrucks in den Saugnäpfen 17 während des
Brechens der Befestigungspunkte 7;
- e) Verändern
des Luftdrucks in den Saugnäpfen 17,
so dass sich die Nutzen 5 von den Saugnäpfen 17 loslösen;
- f) Stapeln der von den Saugnäpfen 17 losgelösten Nutzen 5;
- g) Anheben des oberen Werkzeugs 10 zurück in seine
ursprüngliche
Lage;
- h) Entnehmen des Bogens 2 aus der Vorrichtung 1 zum
Trennen der Nutzen.
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In
diesem Verfahren gilt es festzustellen, dass man auch einen Schritt
einfügen
könnte,
der vorsieht, dass die Pressvorrichtungen 12 mit dem Bogen 2 entweder
vor dem Ergreifen mittels der Saugnäpfe oder nach diesem Ergreifen
in Kontakt treten.
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Schließlich sei
daran erinnert, dass die Anordnungen von verschiedenen Organen der
Vorrichtung gemäß der vorliegenden
Erfindung in den Figuren sehr schematisch dargestellt worden sind
und dass sich die Erfindung keinesfalls auf solche Erläuterungen
beschränkt,
sondern zahlreiche, im Rahmen der Ansprüche verwendete Verbesserungen umfassen
kann.