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DE10328495B4 - Vorrichtung zum Bearbeiten von Stanzbögen - Google Patents

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DE10328495B4
DE10328495B4 DE10328495A DE10328495A DE10328495B4 DE 10328495 B4 DE10328495 B4 DE 10328495B4 DE 10328495 A DE10328495 A DE 10328495A DE 10328495 A DE10328495 A DE 10328495A DE 10328495 B4 DE10328495 B4 DE 10328495B4
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HESSE STANZWERKZEUGE GmbH
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Abstract

Vorrichtung zum Trennen der Nutzen (6, 6', 6'', 6''') oder der Ausbruchfelder (17) von Randabfälle aufweisenden Stanzbögen (5, 5') mit wenigstens einer Bearbeitungsstation mit einem aus einem Oberteil und einem Unterteil (3, 18) bestehenden Werkzeugsatz und mit einem zum Zusammenwirken mit dieser eingerichteten, zum taktweisen Erfassen einzelner Stanzbögen (5, 5') sowie zu deren Überführung in den Eingriffsbereich des Werkzeugsatzes bestimmten und in Vorschubrichtung (2) bewegbaren Greifer (10), wobei sich die Stanzbögen (5, 5') in einer Bearbeitungsposition auf dem Unterteil (3, 18) des Werkzeugsatzes in einer definierten Lage oberhalb von Durchbrüchen (4, 4', 4'', 4''') oder Ausnehmungen (19) befinden, durch welche hindurch die abgetrennten Nutzen oder Ausbruchfelder entfernbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das Unterteil (3, 18) zur Abbremsung des Stanzbogens (5, 5') während der Überführung in die Bearbeitungsposition mit einer Unterdruckeinrichtung ausgerüstet ist, die zur Unterdruckbeaufschlagung des Stanzbogens (5, 5') bestimmt und angeordnet ist, wobei die Unterdruckeinrichtung relativ zu der...

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung entsprechend dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Stanzbögen bzw. Verpackungszuschnitte sind in unterschiedlichen Gestaltungen und insbesondere Größen bekannt und dienen als Ausgangsprodukt zur Herstellung von Kartons, Faltschachteln und dergleichen. Sie werden ausgehend von einem ebenen, üblicherweise rechteckigen Grundzuschnitt dadurch hergestellt, dass in diesen die Konturen und Ausbrüche der einzelnen Verpackungseinheiten beispielsweise durch Perforationslinien, Schneid- und Rilllinien aus der Ebene des Zuschnitts heraus gestanzt werden. Der zur Bildung einer Verpackungseinheit dienende Teil des Grundzuschnitts, auch Nutzen genannt, unterscheidet sich von ersterem somit um äußere Randabfälle sowie Innenabfälle, die durch die Erstellung der Ausbrüche anfallen. In Abhängigkeit von der absoluten Größe der einzelnen Nutzen umfasst ein Stanzbogen im Regelfall mehrere Nutzen, die untereinander über Perforationslinien bzw. solche Stanzlinien in Verbindung stehen, die punktuell eingekerbt sind, so dass der Zusammenhalt des Stanzbogens als Ganzes gewahrt ist und dieser einer einheitlichen mechanisierten Handhabung zugänglich ist.
  • Entsprechend den unterschiedlichen Arbeitsschritten, die an dem Grundzuschnitt vollzogen werden, umfasst eine Fertigungsmaschine im Allgemeinen mehrere Bearbeitungsstationen, die jeweils aus einem Ober- und einem Unterwerkzeug bestehen, welche speziell an den herzustellenden Verpackungszuschnitt angepasst sind. Dieser Grundzuschnitt durchläuft die Bearbeitungsstationen nacheinander, die somit auf einen taktweisen, auf ein Behandeln eingangsseitiger Stapel bestehend aus diesen Grundzuschnitten gerichteten Betrieb hin ausgelegt sind.
  • Jede Bearbeitungsstation wirkt mit in Vorschubrichtung bewegbaren Greifern zusammen, die über besondere Greiferzungen zum Erfassen bzw. Klemmen einzelner Grundzuschnitte bzw. Stanzbögen ausgerüstet sind, wobei es für ein reproduzierbares Arbeitsergebnis von wesentlicher Bedeutung ist, dass die einzelnen Stanzbögen in ihren Bearbeitungspositionen im Eingriffsbereich des jeweiligen Werkzeugs exakt positioniert werden.
  • Entsprechend dem jeweiligen Bearbeitungsvorgang ist das Werkzeug einer Bearbeitungsstation auf das Stanzen mittels Schneid-, Rill- oder Perforationslinien hin ausgerichtet bzw. auf das Ausstoßen von Rand- und Innenabfällen des gestanzten Zuschnitts bzw. auf das Trennen der gestanzten und vom Abfall befreiten Zuschnitte an den Haftstellen. Sämtliche dieser Linien bzw. Ausbrüche sind charakteristisch für eine bestimmte Verpackung, so dass das Werkzeug der jeweiligen Bearbeitungsstation austauschbar angeordnet ist.
  • Der Durchsatz einer solchen Fertigungsmaschine wird durch die Geschwindigkeit der Werkzeugbewegung innerhalb einer Bearbeitungsstation, maßgeblich jedoch die Geschwindigkeit des taktweisen Vorschubs der einzelnen Stanzbögen bestimmt.
  • Eine Verkürzung der Taktzeiten solcher Anlagen ist mit Hinblick auf die geringe mechanische Stabilität der Stanzbögen nur sehr eingeschränkt bzw. nicht ohne Zusatzmaßnahmen möglich. Durch den taktweisen Betrieb entstehen mit zunehmender Steigerung von Beschleunigungs- und Verzögerungswerten nämlich Massenkräfte, die zu einer Verformung, insbesondere Auswölbung der Stanzbögen, führen und ein exaktes Positionieren schließlich unmöglich machen.
  • Zur Verminderung der mechanischen Beanspruchung des Verpackungszuschnitts insbesondere während einer Verzögerungsphase sind im Hause der Anmelderin sogenannte Vakuumbremsen bekannt, nämlich schienenartige, im Vorschubweg der Stanzbögen angeordnete und in einer Auflageebene für die Stanzbögen mit Bohrungen versehene Bauteile, die mit einer Vakuumquelle in Verbindung stehen. Infolge einer Unterdruckbeaufschlagung der Bohrungen erfährt der über die Bohrungen auf diesen aufliegend geführte Stanzbogen eine Abbremsung, die jedoch nicht bis zum Stillstand des Stanzbogens wirkt. Grundsätzlich ist diese Maßnahme geeignet, die Taktzeiten zu vermindern, ohne dass es zu einer übermäßigen mechanischen Beanspruchung der Stanzbögen kommt. Allerdings handelt es sich bei diesem schienenartigen Bauteil um ein Maschinenelement, welches in Laufrichtung gesehen, vor dem jeweiligen Werkzeugteil positioniert werden muss und somit seine Bremswirkung nicht bis zum Stillstand des Bogens ausüben kann, da der Bogen dessen Position mit seiner Hinterkante bereits überschritten hat.
  • Aus dem Dokument US 2 413 554 A ist eine Vorrichtung zum Herstellen von Faltkartonzuschnitten ausgehend von Stanzbögen bekannt, wobei die Bögen nacheinander durch den Arbeitsbereich eines aus einem feststehenden Unterteil und einem demgegenüber vertikal beweglichen Oberteil bestehenden Werkzeugsatzes geführt werden. Die Stanzbögen liegen eingangsseitig als Stapel vor und es werden die bearbeiteten Bögen wiederum als Stapel abgelegt. Die Bearbeitung ist mit einem im Wesentlichen horizontalen Transportvorgang verbunden, wobei jeweils taktweise ein Bogen unter Mitwirkung einer mechanischen Greifeinrichtung dem eingangsseitigen Stapel entnommen und horizontal in den Arbeitsbereich des Werkzeugsatzes überführt wird, wobei gleichzeitig der während des vorangegangenen Taktes bearbeitete, sich noch innerhalb der Arbeitsbereiches befindliche Bogen mittels Unterdruck an der Unterseite der sich bewegenden Greifeinrichtung fixiert, dem Arbeitsbereich horizontal entnommen und als Faltkartonzuschnitt auf einem ausgangsseitigen Stapel abgelegt wird. Der sich nunmehr in dem Arbeitsbereich befindliche Bogen wird in dieser Lage mittels Unterdruck fixiert, während die Greifeinrichtung in ihre Ausgangslage zurückgeführt wird, um den nächsten Takt einzuleiten. Die Greifeinrichtung ist auf ihrer, dem eingangsseiten Stapel zugekehrten Seite mit Greiforganen versehen, wobei sich – in Vorschubrichtung hierzu versetzt – an der Greifeinrichtung Bohrungen befinden, die der Unterdruckbeaufschlagung eines Bogens von dessen Oberseite her dienen. Das Unterteil dieses Werkzeugsatzes ist ebenfalls mit Bohrungen versehen, die der Unterdruckbeaufschlagung eines aufliegenden Bogens dienen. Die über das Unterteil erfolgende Unterdruckbeaufschlagung dient jedoch lediglich zur Fixierung während des Bearbeitungsvorganges und nicht zur Darstellung eines Bremsvorgangs.
  • Es ist vor diesem Hintergrund die Aufgabe der Erfindung, eine Vorrichtung der eingangs bezeichneten Art in einer konstruktiv einfacheren und kostengünstiger realisierbaren Weise mit Hinblick auf eine Verminderung von Taktzeiten hin auszugestalten, ohne dass es zu einer übermäßigen mechanischen Beanspruchung der Stanzbögen kommt. Gelöst ist diese Aufgabe bei einer solchen Vorrichtung durch die Merkmale des Kennzeichnungsteils des Anspruchs 1.
  • Erfindungswesentlich ist hiernach, dass in Abweichung von dem eingangs dargelegten Stand der Technik der Werkzeugsatz selbst, nämlich zumindest das Unterteil mit einer auf Unterdruckwirkung basierenden Abbremseinrichtung ausgerüstet ist. Der Werkzeugsatz ist ohnehin austauschbar innerhalb der Vorrichtung angeordnet, so dass an der Vorrichtung bzw. der Bearbeitungsstation keinerlei Zusatzvorkehrungen konstruktiver Art zu treffen sind, um eine derartige Bremseinrichtung zu installieren. Dies eröffnet somit eine einfache Möglichkeit zur Umrüstung vorhandener Vorrichtungen im erfindungsgemäßen Sinne. Erfindungsgemäß ist somit bei der Vorrichtung eine Bremswirkung in das Werkzeug hineinverlagert, welche ihre Wirkung bis zum Stillstand in der jeweiligen Station bzw. unmittelbar davor ausüben kann. Eine Unterdruckeinrichtung kommt mit der Maßgabe zum Einsatz, dass zur Ausübung einer Bremswirkung der – in Vorschubrichtung gesehen – rückwärtige Teil des Verpackungszuschnitts bzw. Stanzbogens beaufschlagt wird. Dies bedeutet, dass der übrige, von der Bremswirkung nicht unmittelbar erfasste Teil des Verpackungszuschnitts infolge der auftretenden Massenkräfte auf Zug beansprucht wird, so dass jedenfalls eine Auswölbung oder eine vergleichbare Verformung zuverlässig unterbunden ist.
  • Die Unterdruckeinrichtung ist entsprechend den Merkmalen des Anspruchs 2 dahingehend angelegt, dass eine bezüglich einer Längsachse des Verpackungszuschnitts symmetrische Bremskraftentwicklung gegeben ist.
  • Diese Maßnahme begünstigt insbesondere eine exakte Positionierung des Zuschnitts zwischen dem Unterteil und dem Oberteil des Werkzeugsatzes der Bearbeitungsstation.
  • Die Merkmale des Anspruchs 3 sind auf eine beispielhafte konstruktive Konkretisierung der Erfindung bei einem Nutzentrennwerkzeug gerichtet. Hiernach sind die ohnehin vorhandenen Geraderichterführungen des Unterteils des Nutzentrennwerkzeugs im erfindungsgemäßen Sinne modifiziert worden. Diese weisen eine Oberseite auf, die eine Auflageebene bildet, auf der die zu bearbeitenden Verpackungszuschnitte bzw. Stanzbögen aufliegen, wobei in dieser Oberseite mit Unterdruck beaufschlagte Bohrungen münden. Nachdem die Geraderichterführungen lösbar mit dem Unterteil in Verbindung stehen, ist eine besonders einfache Möglichkeit zur nachträglichen Umrüstung auch bestehender Werkzeugsätze gegeben.
  • Die Merkmale der Ansprüche 4 bis 6 sind auf eine solche konstruktive Konkretisierung der Erfindung gerichtet, die zur Anwendung beispielsweise bei dem Unterteil eines Ausbrecherwerkzeugs bestimmt ist. Die Unterdruckeinrichtung wird hierbei durch eine Mehrzahl von Funktionsblöcken verkörpert, die eine ebene, gleichzeitig die Auflageebene für die Stanzbögen bildende Arbeitsseite aufweisen und die in Öffnungen einsetzbar sind, die sich in der Auflageebene des Unterteils erstrecken. Die Funktionsblöcke sind an dem Unterteil oder in dem Unterteil mit der Maßgabe befestigt, dass sich deren Arbeitsseite in der Auflageebene des Unterteils erstreckt. In dieser Arbeitsseite münden Bohrungen, die mit Unterdruck beaufschlagbar sind und die zur Ausübung einer Bremswirkung auf den aufliegenden Verpackungszuschnitt bestimmt sind. Diese Funktionsblöcke stehen lösbar mit dem Unterteil in Verbindung und können nach Maßgabe der in dem Unterteil für diesen Zweck eingeformten Öffnungen in einer an den zu behandelnden Verpackungszuschnitt angepassten Anzahl und flächenhaften Verteilung eingesetzt werden.
  • Die erfindungsgemäße Vorrichtung kann im einfachsten Fall aus lediglich einer Bearbeitungsstation bestehen. Regelmäßig sind jedoch mehrere, in Vorschubrichtung hintereinander angeordnete Bearbeitungsstationen vorgesehen, wobei die erfindungsgemäße Unterdruckeinrichtung bei einer, mehreren oder allen Bearbeitungsstationen vorgesehen sein kann, wo immer ein Werkzeug zum Einsatz kommt und ein taktweiser Betrieb gegeben ist.
  • Die Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die in den Zeichnungen schematisch wiedergegebenen Ausführungsbeispiele näher erläutert werden. Es zeigen:
  • 1 eine Darstellung eines erfindungsgemäß ausgerüsteten Unterteils eines Nutzentrennwerkzeugs in der Draufsicht, und zwar im Zusammenwirken mit einem zu bearbeitenden Stanzbogen;
  • 2 eine Darstellung eines erfindungsgemäß ausgerüsteten Unterteils eines Ausbrecherwerkzeugs, und zwar wiederum im Zusammenwirken mit einem zu behandelnden Stanzbogen.
  • Im Einzelnen ist in 1 mit 1 der feststehende Rahmen eines Nutzentrennwerkzeugs bezeichnet, der vereinfacht anhand zweier sich parallel zueinander und zu einer Vorschubrichtung 2 erstreckender Träger 1', 1'' wiedergegeben ist.
  • Der Rahmen 1 dient der Auflagerung des Unterteils 3 des Nutzentrennwerkzeugs, welches mit dem Rahmen 1 in lösbarer oder fester Verbindung steht und global eine ebene gitterartige, insbesondere mit untereinander geometrisch gleich beschaffenen Durchbrüchen 4, 4', 4'', 4''' versehene Struktur aufweist, die gestaltlich an diejenige der jeweils mehreren Nutzen des zu behandelnden Stanzbogens 5 angepasst sind.
  • Dieser Stanzbogen 5 durchläuft im Rahmen einer Fertigungsmaschine mehrere Bearbeitungsstationen und ist in 1 in einem Zustand gezeigt, in welchem vier untereinander gleich bemessene Nutzen 6, 6', 6'', 6''' über entlang von Stanzlinien 7 platzierten, im Rahmen des Trennwerkzeugs zum Durchtrennen bestimmten punktuellen Verbindungsabschnitten miteinander in Verbindung stehen und auf diese Weise einen einheitlichen Stanzbogen bilden. Diese, zeichnerisch nicht wiedergegebenen Verbindungspunkte sind lediglich dahingehend bemessen, dass im Rahmen der Fertigungslinie eine einheitliche Handhabung des Stanzbogens 5 möglich ist und dieser eine hinreichende mechanische Stabilität aufweist. Der in 1 gezeigte Zustand des Stanzbogens 5 ist ferner dadurch gekennzeichnet, dass ein – in Vorschubrichtung 2 gesehen – vorderer Randabfall 8 noch vorhanden ist, der an der Trennlinie 9 mit den genannten Nutzen in Verbindung steht, und zwar wiederum über Verbindungspunkte oder -abschnitte.
  • Der vorderseitige Randabfall 8 dient in der in 1 gezeigten Bearbeitungsphase dem Vorschub des Stanzbogens 5 in Vorschubrichtung 2, und zwar mittels eines Greifers 10, der eine Anordnung von Greiferzungen 11 trägt, die – quer zur Vorschubrichtung 2 gesehen – gleichförmig verteilt angeordnet sind und zur vorderseitigen Erfassung des Stanzbogens 5 eingerichtet sind. Die Greifer 10 sind demzufolge in Vorschubrichtung bewegbar angeordnet und werden mittels Ketten synchron durch die Stanzmaschine bewegt und oberhalb der Arbeitsstation zum Anfang der Maschine, einem sogenannten Anleger zurückgeführt. Die Greifer 10 dienen zum Aufnehmen jeweils eines Stanzbogens 5, 5' vor der ersten Bearbeitungsstation und überführen in zyklisch durch alle Stationen der Stanzmaschine.
  • Derartige Greifer sowie die ihnen zugeordneten Greiferzungen sind als solche bekannt und als Teil der Stanzmaschine nicht Gegenstand der vorliegenden Erfindung.
  • Der in 1 gezeigte Stanzbogen 5 ist ferner dadurch gekennzeichnet, dass dieser eine Ausbrecherstation bereits durchlaufen hat und demzufolge Durchbrüche 12, 13 bereits ausgestoßen worden sind und der hieraus resultierende Innenabfall entfernt worden ist. Entfernt sind in 1 ebenfalls seitliche und hintere Randabfälle 14, 15, 16 des Stanzbogens 5, 5'.
  • Bestimmungsgemäß ist der Stanzbogen 5 auf das Unterteil 3 mit der Maßgabe zu überführen und insbesondere auf diesem zu positionieren, dass die Nutzen 6, 6', 6'', 6''' deckungsgleich zu den Durchbrüchen 4, 4', 4'' und 4''' angeordnet sind. Über zeichnerisch nicht dargestellte, senkrecht zur Zeichenebene der 1 bewegbare Stempel werden die einzelnen Nutzen anschließend untereinander sowie von dem verbliebenen vorderseitigen Randabfall 8 getrennt. Die einzelnen Nutzen werden somit vertikal, d. h. durch die Ebene des gitterartigen Unterteils 3 hindurch gedrückt, wobei der Vorgang des Aufnehmens eines Stanzbogens 5 und dessen Überführung auf das Unterteil 3 mit anschließendem Trennvorgang zyklisch wiederholt wird.
  • Das Unterteil 3 wirkt mit einem zeichnerisch nicht wiedergegebenen Oberteil zusammen. Dieses ist dem Fachmann ebenso bekannt wie der genannte Stempel, der zum Ausstoßen der Nutzen benutzt wird. Sowohl das Oberteil als auch der Stempel haben bei dem zeichnerisch dargestellten Ausführungsbeispiel keine erfindungsgemäße Ausgestaltung erfahren, so dass insoweit auf allgemein bekannte Bauelemente zurückgegriffen werden kann, die keiner näheren Beschreibung bedürfen.
  • Die abgetrennten Nutzen 6, 6', 6'' und 6''' werden unterhalb der Ebene des Unterteils 3 aufeinander gestapelt und erfahren während dieses Stapelvorgangs durch eine Reihe von Geraderichterführungen 12 eine exakte Ausrichtung zueinander. Faktisch ist ein jeder Durchbruch 4, 4', 4'' und 4''' mit mehreren solcher Geraderichterführungen 12 versehen, und zwar nach Maßgabe einer Anzahl, welche für eine exakte Stapelbildung erforderlich ist, wobei in der Zeichnung allerdings lediglich die, der – in Vorschubrichtung 2 gesehen – hinteren Berandung des zu bearbeitenden Stanzbogens 5 zugekehrten Geraderichterführungen 12 gezeigt sind. Es sind hiernach einem jeden der gezeigten Nutzen 6, 6' jeweils zwei Geraderichterführungen zugeordnet.
  • Die einzelnen, unterhalb der Durchbrüche 4, 4', 4'' und 4''' gebildeten Stapel bestehend aus vereinzelten Nutzen werden anschließend einer weiteren Verarbeitung zugeführt.
  • Die genannten, der rückseitigen Berandung des Stanzbogens zugeordneten Geraderichterführungen 12 sind mit Bohrungen versehen, die in deren Oberseite enden und die ihrerseits mit einer über Leitungen 12', 12'' mit einer schematisch dargestellten Unterdruckquelle 12''' in Verbindung stehen. Die Mündungen der genannten Bohrungen befinden sich in einer Ebene, in welcher die Führung des Stanzbogens 5 in Vorschubrichtung 2 erfolgt und es ist die Unterdruckquelle 12''' in Verbindung mit den genannten Bohrungen mit der Maßgabe angelegt, dass der Stanzbogen 5 infolge der auf ihn ausgeübten und über die Bohrungen übertragenen Unterdruckwirkung am Ende der Vorschubbewegung abgebremst und in einer Endlage fixiert wird, in welcher sich die Nutzen 6 deckungsgleich zu den Durchbrüchen 4 erstrecken. Die Unterdruckwirkung ist mit anderen Worten dahingehend angelegt, dass auf den in Vorschubrichtung bewegten Stanzbogen 5, dessen Eingriff mit den Greiferzungen 11 am Ende der Vorschubbewegung gelöst wird, eine solche Verzögerungswirkung ausgeübt wird, die kürzestmögliche Taktzeiten für das Überführen der Stanzbögen 5 in eine Bearbeitungsposition und damit einen hohen Durchsatz der Bearbeitungsstation ermöglicht.
  • Die genannten Geraderichterführungen 12 sind lösbar an dem Unterteil 3, insbesondere den Berandungen der Durchbrüche befestigt und stellen somit Ausrüstungsteile für das Unterteil 3 dar. Dies bedeutet, dass bestehende Nutzentrennwerkzeuge in einfachster Weise, lediglich durch Austausch einzelner Geraderichterführungen 12 im erfindungsgemäßen Sinne umrüstbar sind.
  • Ein taktweises Arbeiten ist charakteristisch für die gesamte Fertigungsmaschine, welche ein Stanzbogen 5 durchläuft.
  • Lediglich beispielhaft ist in 2 ein Stanzbogen 5' gezeigt, der zusätzlich zu einem vorderseitigen Randabfall 8 rechts- und linksseitige Randabfälle 14, 15 sowie einen rückseitigen Randabfall 16 noch trägt. Die genannten Nutzen sowie die Randabfälle stehen wiederum untereinander über Stanzlinien 7 in Verbindung, die durch punktuell angeordnete Verbindungsabschnitte gekennzeichnet sind, so dass ein einfaches Trennen von Nutzen und Randabfällen möglich ist.
  • In Abweichung von dem Stanzbogen gemäß 1 sind Ausbruchfelder 17 vorgesehen, die ebenfalls durch Stanzlinien umgrenzt sind und die in einer besonderen Ausbruchstation ausgestanzt werden, so dass sich die in 1 bei dem dortigen Stanzbogen 5 erkennbare Konstellation von Ausbrüchen 13 ergibt. Insgesamt fällt bei einem Stanzbogen 5, 5' somit Abfall in der Form der Ausbruchfelder 17 sowie der Randabfälle 14 bis 16 an.
  • Das in 2 gezeigte Unterteil 18 eines Ausbrecherwerkzeugs ist im Wesentlichen als ebene Platte konzipiert, die eine definierte Gestalt und eine an den zu bearbeitenden Stanzbogen 5' angepasste Form an Ausnehmungen 19 aufweist, welche gestaltlich sowie hinsichtlich ihrer Lage an diejenige der Ausbruchfelder 17 angepasst sind. Dieses Unterteil 18 ist in an sich bekannter Weise zum Zusammenwirken mit einem senkrecht zur Zeichenebene der 1 bewegbaren, eine an sich bekannte Anordnung von Stempeln tragenden Oberteil bestimmt, wobei die Querschnittsbemessung der Stempel sowie deren Lage wiederum an diejenige der Ausnehmungen 19 angepasst ist. Durch Relativbewegung des Oberteils gegenüber dem Unterteil können somit die Ausbruchfelder 17 entfernt und anschließend als Innenabfall einer Entsorgung zugeführt werden.
  • Wesentlich für die Arbeitsweise des Unterteils 18 des Ausbrecherwerkzeugs ist somit, dass der Stanzbogen 5' am Ende der taktweisen Vorschubbewegung in einer solchen Position angehalten wird, die durch eine fluchtende Anordnung der Ausbruchfelder 17 sowie der Ausnehmungen 19 gekennzeichnet ist.
  • Zu diesem Zweck sind in dem plattenartigen Unterteil 18, und zwar in der Nähe deren rückseitiger Begrenzungskante Öffnungen 20 eingearbeitet, die durch gestaltlich angepasste, oberseitig ebene Funktionsblöcke 21 ausgefüllt sind, die ihrerseits mit Bohrungen versehen sind, die über Leitungen 21', 21'' mit einer Unterdruckquelle 21''' in Verbindung stehen.
  • In dem gezeigten Ausführungsbeispiel sind die Funktionsblöcke 21 mit der Maßgabe angeordnet, dass jeweils zwei derartige Blöcke einem Nutzen 6 bzw. 6' zugeordnet sind.
  • Die Verteilung der Funktionsblöcke 21 und gleichermaßen diejenige der erfindungsgemäß ausgestalteten Geraderichterführungen 12 ist zusätzlich mit der Maßgabe angelegt, dass sich durch eine Unterdruckbeaufschlagung der Funktionsblöcke eine bezüglich einer Symmetrieachse 22 des Stanzbogens 5, 5' symmetrische Bremskraftausübung ergibt.
  • Die Wirkungsweise des erfindungsgemäß ausgebildeten Unterteils 18 gestaltet sich ähnlich wie diejenige des Unterteils 3. Dies bedeutet, dass am Ende der Vorschubbewegung in Richtung des Pfeiles 2, die unter Mitwirkung des Greifers 10' sowie der Greiferzungen 11' erfolgt, durch Unterdruckbeaufschlagung der Funktionsblöcke 21 eine Verzögerungswirkung auf den Stanzbogen 5' ausgeübt wird, so dass dieser exakt in einer solchen Position bis zum Stillstand abgebremst ist, welche einer fluchtenden Anordnung der Ausnehmungen 19 sowie der Ausbruchfelder 17 entspricht. Diese, durch Unterdruckbeaufschlagung ausgeübte zusätzliche Bremswirkung ist mit Hinblick auf eine Verkürzung von Taktzeiten gegenüber vergleichbaren Anlagen gerichtet.
  • Dadurch, dass die genannten Funktionsblöcke 21 in ein Werkzeugteil, hier das Unterteil 18 eines Ausbrecherwerkzeuges integriert sind, besteht eine besonders einfache Möglichkeit für eine Umrüstung herkömmlicher Anlagen im erfindungsgemäßen Sinne, da hierzu im Wesentlichen lediglich die Öffnungen 20 in dem Unterteil 18 bereitgestellt werden müssen – von dem Vorhandensein einer Unterdruckquelle 21''' und Verbindungsleitungen 21', 21'' einmal abgesehen.
  • In Abweichung von vorstehend beschriebenem Ausführungsbeispiel besteht auch die Möglichkeit andere Teile des Werkzeugsatzes, an denen sich der Stanzbogen 5, 5' entlang bewegt, mit einer Unterdruckeinrichtung auszurüsten, als das Unterteil. Es handelt sich hierbei um Teile des Werkzeugsatzes.
  • Auch kann eine einseitige Unterdruckbeaufschlagung durch eine Überdruckbeaufschlagung der gegenüberliegenden Seite des Stanzbogens 5, 5' verstärkt werden. Auch eine hierbei eingesetzte Überdruckeinrichtung ist vorzugsweise ein Teil des auswechselbaren Werkzeugsatzes. Sie ist mit der Maßgabe angeordnet und eingerichtet, dass sie die durch die Unterdruckbeaufschlagung gegebene Kraftwirkung auf den Stanzbogen erhöht.

Claims (7)

  1. Vorrichtung zum Trennen der Nutzen (6, 6', 6'', 6''') oder der Ausbruchfelder (17) von Randabfälle aufweisenden Stanzbögen (5, 5') mit wenigstens einer Bearbeitungsstation mit einem aus einem Oberteil und einem Unterteil (3, 18) bestehenden Werkzeugsatz und mit einem zum Zusammenwirken mit dieser eingerichteten, zum taktweisen Erfassen einzelner Stanzbögen (5, 5') sowie zu deren Überführung in den Eingriffsbereich des Werkzeugsatzes bestimmten und in Vorschubrichtung (2) bewegbaren Greifer (10), wobei sich die Stanzbögen (5, 5') in einer Bearbeitungsposition auf dem Unterteil (3, 18) des Werkzeugsatzes in einer definierten Lage oberhalb von Durchbrüchen (4, 4', 4'', 4''') oder Ausnehmungen (19) befinden, durch welche hindurch die abgetrennten Nutzen oder Ausbruchfelder entfernbar sind, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest das Unterteil (3, 18) zur Abbremsung des Stanzbogens (5, 5') während der Überführung in die Bearbeitungsposition mit einer Unterdruckeinrichtung ausgerüstet ist, die zur Unterdruckbeaufschlagung des Stanzbogens (5, 5') bestimmt und angeordnet ist, wobei die Unterdruckeinrichtung relativ zu der Vorschubrichtung (2) mit der Maßgabe angeordnet ist, dass in der Bearbeitungsposition der bezüglich der Vorschubrichtung (2) rückwärtige Teil des Stanzbogens (5, 5') über Öffnungen einer Auflageebene des Unterteils (3, 18) mit Unterdruck beaufschlagbar ist und wobei die Unterdruckeinrichtung mit einer Unterdruckquelle (12''') in durchgängiger Verbindung steht.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruckeinrichtung mit der Maßgabe ausgebildet ist, dass eine Bremskraftentwicklung durch Unterdruckbeaufschlagung des Stanzbogens (5, 5') symmetrisch zu dessen Längssymmetrieebene (22) gegeben ist.
  3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruckeinrichtung des Unterteils (3) durch modifizierte, lösbar mit dem Unterteil in Verbindung stehende Geraderichterführungen (12) gebildet ist, in deren sich in der Auflageebene für den zu bearbeitenden Stanzbogen (5, 5') erstreckenden Oberseite die Bohrungen münden, die mit der Unterdruckquelle (12''') in durchgängiger Verbindung stehen.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Unterdruckeinrichtung durch Funktionsblöcke (21) gebildet ist, in deren ebene, sich in der Auflageebene erstreckenden Arbeitsseite die Bohrungen münden, die mit der Unterdruckquelle (21''') in durchgängiger Verbindung stehen.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Unterteil (18) das ebene, zur Auflage des Stanzbogens (5') bestimmte Unterteil eines Ausbrecherwerkzeugs ist und dass das Unterteil (18) mit Öffnungen (20) versehen ist, die zur Aufnahme der Funktionsblöcke (21) mit der Maßgabe bestimmt sind, dass sich deren Arbeitsseite in der Auflageebene des Unterteils erstreckt.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Funktionsblöcke (21) lösbar mit dem Unterteil (18) in Verbindung stehen.
  7. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Werkzeugsatz zur Abbremsung des Stanzbogens während der Überführung in die Bearbeitungsposition zusätzlich mit einer Überdruckeinrichtung ausgerüstet ist, die mit Hinblick auf eine Verstärkung der Bremswirkung der Unterdruckeinrichtung auf der dieser gegenüberliegenden Seite des Stanzbogens (5, 5') angeordnet ist.
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