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Die
vorliegende Erfindung betrifft die Verpackungsvorrichtungen und
insbesondere diejenigen, die dazu bestimmt sind, mindestens ein
kosmetisches Produkt zu enthalten.
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Mit "kosmetisches Produkt" bezeichnet man ein
Produkt, wie es in der Richtlinie 93/35/EWG vom 14. Juni 1993 definiert
ist.
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Das
Patent
US 4 634 011 offenbart
eine Medikamentendose, deren Deckel ein durch einen Deckel geschlossenes
Abteil bildet. Das Gehäuse
und sein Deckel sind durch eine Scharnierverbindung verbunden. Das
in dem Deckel vorgesehene Abteil gestattet es, darin eine Medikamentdosis
beispielsweise für
den Tag aufzubewahren.
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Es
besteht ein Bedarf daran, über
eine Vorrichtung zu verfügen,
die die Entnahme von verschiedenen in jeweiligen Gehäusen enthaltenen
Produkten erleichtert, um beispielsweise nacheinander oder gleichzeitig
verschiedene in diesen Gehäusen
entnommene Produkte auf einem zu schminkenden oder zu behandelnden
Träger
aufzutragen.
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Gegenstand
der Erfindung ist ein Behälter, umfassend:
- – einen
Behälterkörper und
- – eine
Kapsel zum Verschließen
des Behälters, die
am Körper
des Behälters
lösbar
befestigt ist, wobei die Verschlusskapsel umfasst:
- – mindestens
zwei Gehäuse,
die so ausgebildet sind, dass sie gemäß einer Stapelachse übereinander
angeordnet sein könne,
und
- – mindestens
ein Scharnier, das es gestattet, mindestens teilweise eines der
Gehäuse
bezüglich des
anderen um eine zur Stapelachse nicht parallele geometrische Drehachse
verschwenken zu lassen, wobei diese Gehäuse jeweils eine Kammer begrenzen.
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Die
Verschlusskapsel des Behälters
kann mindestens drei Gehäuse
umfassen.
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Mindestens
eines der Gehäuse
kann an dem unmittelbar darunter befindlichen Gehäuse lösbar befestigt
sein.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Behälter,
der die in den Ansprüchen
4 bis 14 definierten Merkmalen aufweist.
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Zum
besseren Verständnis
der Erfindung dient die folgende ausführliche Beschreibung von nicht
begrenzenden Ausführungsbeispielen
und die beiliegende Zeichnung. In dieser zeigen:
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1 eine
Seitenansicht eines Beispiels einer Vorrichtung, bei der die Gehäuse übereinander angeordnet
sind und die entsprechenden Kammern geschlossen sind,
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2 eine
Darstellung der Vorrichtung von 1 nach Öffnung der
Säule,
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3 eine
schematische perspektivische Teilansicht eines Details der Vorrichtung
der 1 und 2,
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4 eine
schematische perspektivische Teilansicht, die die Kammer des Gehäuses zeigt,
das geöffnet
wurde,
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5 eine 4 entsprechende
Ansicht, die eine Ausführungsvariante
zeigt, bei der das Produkt in einem im Inneren des Gehäuses angeordneten
Napf enthalten ist,
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6 eine
schematische Teildraufsicht gemäß VI von 1,
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7 bis 9 Darstellungen
in einem axialen Schnitt von verschiedenen Möglichkeiten unter anderen,
die Gehäuse
miteinander fest zu verbinden,
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10 eine
Darstellung der Möglichkeit,
die Vorrichtung so auszubilden, dass sie in einem der Gehäuse ein
Auftragorgan aufnimmt,
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11 eine
Darstellung eines Ausführungsbeispiels
der Erfindung, bei der die Vorrichtung mit einer Kapsel zum Verschließen eines
Behälters
kombiniert ist,
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12 ein
schematischer Teilschnitt der Vorrichtung von 11,
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13 eine
Darstellung einer Ausführungsvariante,
bei der die Gehäusesäule auf
einer Kapsel zum Verschließen
eines Behälters
abnehmbar befestigt werden kann,
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14 bis 16 schematische
axiale Schnitte, die verschiedene Möglichkeiten der Befestigung
der Säule
auf der Verschlusskapsel zeigen,
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17 und 18 eine
Darstellung der Möglichkeit,
die Säule
in Abhängigkeit
von dem Produkt, zu dem man Zugang haben möchte, in verschiedenen Höhen zu brechen,
und
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19 eine
Darstellung der Entnahme von Produkt, die mit Hilfe eines auf dem
Behälter
montierten Auftragorgans vorgenommen wird.
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In
den 1 und 2 ist ein Beispiel einer Vorrichtung 1 dargestellt,
die eine Vielzahl von Gehäusen
umfasst, die gemäß einer
Stapelachse X übereinander
angeordnet werden können,
und zwar ein unteres Gehäuse 2 und
ein oberes Gehäuse 3 und
gegebenenfalls zwischen ihnen ein oder mehrere Zwischengehäuse 4.
Scharniere 7 gestatten es, jeweils ein Gehäuse bezüglich eines
benachbarten Gehäuses
mindestens teilweise verschwenken zu lassen. Jedes Scharnier 7 ist
vorzugsweise ein Folienscharnier, das durch Formung von Kunststoff
mit mindestens einem der Gehäuse
hergestellt ist.
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In 3 ist
in größerem Maßstab ein
Beispiel eines solchen Scharniers 7 dargestellt. Diese kann
zwei Materialbrücken 8 umfassen,
die jeweils eine verdünnte
Zone 9 umfassen, die ein Verschwenken um eine geometrische
Drehachse Z gestattet, die zur Stapelachse X nicht parallel ist,
sowie zwischen den beiden Materialbrücken 8 einen Verbin dungslappen 10,
der ausgebildet ist, um bestrebt zu sein, das Scharnier in offener
Stellung zu halten, wenn die beiden aneinander angelenkten Teile über einen
gewissen Winkelweg hinaus, beispielsweise etwa 90°, verschwenkt
wurden. Der Verbindungslappen 10 passiert einen Zustand
maximaler Spannung, wenn der Öffnungsweg
diesen Wert erreicht. Bei dem betrachteten Beispiel ist die Achse
Z zur Achse X im Wesentlichen senkrecht.
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Natürlich könnten auch
andere Scharniere verwendet werden, beispielsweise Folienscharniere ohne
Verbindungslappen 10, die beispielsweise nur eine einzige
Materialbrücke 8 umfassen.
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Jedes
Gehäuse 2, 3 oder 4 begrenzt
eine Kammer 12, die ein kosmetisches Produkt P enthalten
kann. Das Produkt P kann direkt in dem entsprechenden Gehäuse enthalten
sein, wie in 4 dargestellt, oder in einem
Napf 13 enthalten sein, wie in 5 dargestellt,
wobei dieser Napf 13 nötigenfalls dem
Gehäuse 4 entnommen
werden kann, um seinen Austausch vorzunehmen.
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Die
Gehäuse
können
aus einem Kunststoff, insbesondere einem transparenten oder durchscheinenden
Kunststoff hergestellt sein.
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Man
sieht in den 5 und 6, dass
zwei aufeinander folgende Gehäuse
mit zwei Greiflappen 14 bzw. 15 fest verbunden
sind, die diametral entgegengesetzt zu einem Scharnier 7 angeordnet
sind und die Öffnung
der Säule
auf der gewünschten Höhe erleichtern.
Die Lappen 14 und 15 positionieren sich nebeneinander,
wenn die beiden entsprechenden Gehäuse gestapelt sind.
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Man
sieht ferner in 6, dass die Scharniere 7 um
die Stapelachse X herum winkelmäßig gegeneinander
versetzt sind. In 6 sind aus Gründen der
Klarheit der Zeichnung nur die beiden ersten Gehäuse dargestellt. Die Versetzung
der Scharniere 7 erleichtert den Zugang zu den Lappen 14 und 15, insbesondere
wenn jedes Gehäuse
eine relativ geringe Höhe
besitzt.
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Zwei
aufeinander folgende Gehäuse
können miteinander
auf verschiedene Weisen verbunden sein, wie nun unter Bezugnahme
auf die 7 bis 9 beschrieben
wird.
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Jedes
Gehäuse
kann einen Körper 16 und einen
Deckel 17 umfassen, der mit dem Körper 16 durch ein
entsprechendes Scharnier 7 verbunden ist, und das unmittelbar über ihm
angeordnete Gehäuse kann
eine Bodenwand 18 umfassen, die beispielsweise mit Hilfe
einer Klebstoffschicht 19 an der Oberseite des Deckels 17 befestigt
ist, wie in 7 dargestellt ist. Ferner sieht
man in 7, dass der Deckel 17 eine Dichtungslippe 24 umfassen
kann, die dazu bestimmt ist, sich an die Innenfläche des Körpers 16 des unteren
Gehäuses
anzulegen.
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Andere
Mittel zur Befestigung des oberen Gehäuses an dem Deckel des unteren
Gehäuses können verwendet
werden, ohne dass man den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt, und
das obere Gehäuse
kann beispielsweise durch Einklinken gegebenenfalls abnehmbar an
dem unteren Gehäuse
befestigt sein, wie in 8 dargestellt.
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In
dieser Figur sieht man, dass das obere Gehäuse Befestigungsmittel 21 umfassen
kann, die dazu bestimmt sind, mit ergänzenden Befestigungsmitteln 22,
die mit dem Deckel 17 fest verbunden sind, zusammenzuwirken.
Die Befestigungsmit tel 21 und 22 sind bei dem
dargestellten Beispiel ausgebildet, um durch Einklinken zusammenzuwirken,
aber sie könnten
auch durch Verschraubung oder durch Reibung zusammenwirken.
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Vorzugsweise
ist die zum Trennen des Gehäuses
vom Deckel erforderliche Kraft größer als diejenige, die erforderlich
ist, um die Öffnung
des Deckels zu bewirken.
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Man
kann auch die Bodenwand des oberen Gehäuses so ausbilden, dass diese
als Deckel für das
untere Gehäuse
dient, wie in 9 dargestellt. In dieser Figur
sieht man, dass die Bodenwand 18 des oberen Gehäuses eine
Dichtungslippe 24 umfasst, die ausgebildet ist, um sich
an die Innenseite des Körpers
des unteren Gehäuses
dicht anzupassen.
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Mindestens
eine der Kammern 12 kann ausgebildet sein, um nicht ein
Produkt, sondern ein Auftragorgan 27 aufzunehmen, wie in 10 dargestellt.
In dieser Figur ist das Endgehäuse 3 mit
einem Deckel 17 teilweise dargestellt, der eine Wand 28 umfasst,
die ausgebildet ist, um die Unterbringung des Auftragorgans 27 in
dem Gehäuse 3 zu
gestatten.
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Die
Gehäusesäule bildet
erfindungsgemäß einen
Teil einer Kapsel 29 zum Verschließen eines Behälters 30,
wie in 11 dargestellt.
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Eine
solche Verschlusskapsel 29 kann, wie man in 12 sehen
kann, einen Mantel 32 umfassen, der ausgebildet ist, um
sich auf einem mit Gewinde versehenen Hals des Behälters 30 aufzuschrauben,
sowie eine Dichtungslippe 33, die dazu bestimmt ist, sich
an eine entsprechende Fläche
des Behälters 30 anzulegen,
um dessen dichten Verschluss zu erhalten. Der obere Teil der Verschlusskapsel
ist so ausgebildet, dass er den Körper 34 eines ersten
Gehäuses
der Säule bildet,
wobei dieser Körper
eine ein Produkt P enthaltende Kammer 12 begrenzt.
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Man
kann auch, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen,
die lösbare
Befestigung einer Säule
von Gehäusen
auf einer Kapsel zum Verschließen
eines Behälters
gestatten, wie dies nun unter Bezugnahme auf die 13 bis 16 beschrieben
wird.
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In 13 ist
eine Säule
von Gehäusen 2, 3, 4 dargestellt,
die derjenigen, die unter Bezugnahme auf die 1 bis 8 beschrieben
wurde, ähnlich ist,
wobei das Gehäuse 2 außerdem mit
Mitteln zur Befestigung auf einer Kapsel 39 zur Verschließung eines
Behälters 30 versehen
ist. In 13 ist der Behälter 30 mit
einer anderen Form als der Behälter
von 11 dargestellt, um die Tatsache zu illustrieren, dass
die Erfindung nicht auf einen Behälter mit einer besonderen Form
beschränkt
ist.
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Es
können
verschiedene Mittel zur Befestigung des Gehäuses 2 an der Kapsel 39 verwendet werden.
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Beispielsweise
kann das Gehäuse 2,
wie in 14 dargestellt, mit einem Gewinde 40 versehen sein,
das dazu bestimmt ist, mit einem entsprechenden Gewinde der Kapsel 39 zusammenzuwirken.
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Man
kann auch eine Befestigung des Gehäuses 2 an der Kapsel 39 durch
Einklinken vorsehen, wie in 15 dargestellt
ist. Das Gehäuse 2 kann
zu diesem Zweck beispielsweise mit einem ringförmigen Wulst 43 versehen
sein, der dazu bestimmt ist, in eine entsprechende ringförmige Nut 44,
die an der Kapsel 39 vorgesehen ist, einzuklinken.
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Man
kann auch, wie in 16 dargestellt, vorsehen, dass
das Gehäuse
ein Befestigungsteil 45 umfasst, der ausgebildet ist, um
durch Reibung mit einer Fläche 46 der
Kapsel 39 zusammenzuwirken.
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Zur
Verwendung der in 13 dargestellten Vorrichtung
kann der Benutzer die Säule
auf der Höhe "zerbrechen", die dem Produkt
entspricht, das er verwenden möchte.
Als Beispiel hat man in 17 die
Säule auf
Höhe des
Endgehäuses 2 "zerbrochen" dargestellt und
in 18 die Säule
auf Höhe
eines dem Gehäuse 2 benachbarten
Gehäuses "zerbrochen" dargestellt.
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Vor
oder nach dem "Öffnen" der Säule auf der
gewünschten
Höhe kann
der Benutzer die Kapsel 39 vom Behälter 30 trennen und
beispielsweise ein mit dem Behälter 30 fest
verbundenes Auftragorgan 48 verwenden, um das Produkt P
zu entnehmen, das in der Kammer, die geöffnet wurde, enthalten ist,
wie in 19 dargestellt ist. Der Benutzer
kann nur ein einziges Produkt entnehmen und es dann auf den zu behandelnden
Träger
auftragen oder gemäß einer Abwandlung
beispielsweise mit Hilfe desselben Auftragorgans 48 mehrere
Produkte nacheinander in verschiedenen Kammern der Säule entnehmen,
um beispielsweise eine Mischung von Farben oder Texturen zu schaffen.
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Mindestens
eines der in den verschiedenen Kammern 12 der Säule enthaltenen
Produkte kann beispielsweise aus festen Körpern von einer relativ großen Größe, beispielsweise
Pailletten, bestehen, die nicht in der Lage wären, das Auftragorgan 48 zu durchqueren,
wenn sie in dem Behälter 30 enthalten wären und
wenn dieses Auftragorgan 48 aus einem porösen Material,
beispielsweise einem Schaum, bestehen würde. Das in dem Behälter 30 enthaltene Produkt
kann bei spielsweise eine flüssige
Grundierung sein und der Benutzer kann mit dem Auftragorgan 48 in
einer der Kammern Pailletten mit der gewünschten Farbe entnehmen.
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Die
Erfindung ist natürlich
nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
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Insbesondere
kann die Gehäusesäule eine andere
Anzahl von Gehäusen
als bei den dargestellten Beispielen umfassen, beispielsweise nur
zwei Gehäuse
oder drei Gehäuse
oder auch vier Gehäuse.
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Die
Gehäusesäule kann
auch mit einem Behälter
kombiniert sein, auf den ein anderes Auftragorgan als ein Schaum,
beispielsweise ein Sintermaterial, befestigt ist.