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DE60312441T2 - Behälter mit einem Buchsen aufweisenden Verschluss - Google Patents

Behälter mit einem Buchsen aufweisenden Verschluss Download PDF

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DE60312441T2
DE60312441T2 DE2003612441 DE60312441T DE60312441T2 DE 60312441 T2 DE60312441 T2 DE 60312441T2 DE 2003612441 DE2003612441 DE 2003612441 DE 60312441 T DE60312441 T DE 60312441T DE 60312441 T2 DE60312441 T2 DE 60312441T2
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DE
Germany
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housing
container according
container
housings
lid
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DE2003612441
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Jean-Louis Gueret
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LOreal SA
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LOreal SA
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Publication date
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D43/00Lids or covers for rigid or semi-rigid containers
    • B65D43/14Non-removable lids or covers
    • B65D43/16Non-removable lids or covers hinged for upward or downward movement
    • B65D43/162Non-removable lids or covers hinged for upward or downward movement the container, the lid and the hinge being made of one piece
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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    • B65D81/00Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents
    • B65D81/32Containers, packaging elements, or packages, for contents presenting particular transport or storage problems, or adapted to be used for non-packaging purposes after removal of contents for packaging two or more different materials which must be maintained separate prior to use in admixture
    • B65D81/3205Separate rigid or semi-rigid containers joined to each other at their external surfaces

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Stackable Containers (AREA)
  • Packages (AREA)
  • Details Of Rigid Or Semi-Rigid Containers (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft die Verpackungsvorrichtungen und insbesondere diejenigen, die dazu bestimmt sind, mindestens ein kosmetisches Produkt zu enthalten.
  • Mit "kosmetisches Produkt" bezeichnet man ein Produkt, wie es in der Richtlinie 93/35/EWG vom 14. Juni 1993 definiert ist.
  • Das Patent US 4 634 011 offenbart eine Medikamentendose, deren Deckel ein durch einen Deckel geschlossenes Abteil bildet. Das Gehäuse und sein Deckel sind durch eine Scharnierverbindung verbunden. Das in dem Deckel vorgesehene Abteil gestattet es, darin eine Medikamentdosis beispielsweise für den Tag aufzubewahren.
  • Es besteht ein Bedarf daran, über eine Vorrichtung zu verfügen, die die Entnahme von verschiedenen in jeweiligen Gehäusen enthaltenen Produkten erleichtert, um beispielsweise nacheinander oder gleichzeitig verschiedene in diesen Gehäusen entnommene Produkte auf einem zu schminkenden oder zu behandelnden Träger aufzutragen.
  • Gegenstand der Erfindung ist ein Behälter, umfassend:
    • – einen Behälterkörper und
    • – eine Kapsel zum Verschließen des Behälters, die am Körper des Behälters lösbar befestigt ist, wobei die Verschlusskapsel umfasst:
    • – mindestens zwei Gehäuse, die so ausgebildet sind, dass sie gemäß einer Stapelachse übereinander angeordnet sein könne, und
    • – mindestens ein Scharnier, das es gestattet, mindestens teilweise eines der Gehäuse bezüglich des anderen um eine zur Stapelachse nicht parallele geometrische Drehachse verschwenken zu lassen, wobei diese Gehäuse jeweils eine Kammer begrenzen.
  • Die Verschlusskapsel des Behälters kann mindestens drei Gehäuse umfassen.
  • Mindestens eines der Gehäuse kann an dem unmittelbar darunter befindlichen Gehäuse lösbar befestigt sein.
  • Gegenstand der Erfindung ist ferner ein Behälter, der die in den Ansprüchen 4 bis 14 definierten Merkmalen aufweist.
  • Zum besseren Verständnis der Erfindung dient die folgende ausführliche Beschreibung von nicht begrenzenden Ausführungsbeispielen und die beiliegende Zeichnung. In dieser zeigen:
  • 1 eine Seitenansicht eines Beispiels einer Vorrichtung, bei der die Gehäuse übereinander angeordnet sind und die entsprechenden Kammern geschlossen sind,
  • 2 eine Darstellung der Vorrichtung von 1 nach Öffnung der Säule,
  • 3 eine schematische perspektivische Teilansicht eines Details der Vorrichtung der 1 und 2,
  • 4 eine schematische perspektivische Teilansicht, die die Kammer des Gehäuses zeigt, das geöffnet wurde,
  • 5 eine 4 entsprechende Ansicht, die eine Ausführungsvariante zeigt, bei der das Produkt in einem im Inneren des Gehäuses angeordneten Napf enthalten ist,
  • 6 eine schematische Teildraufsicht gemäß VI von 1,
  • 7 bis 9 Darstellungen in einem axialen Schnitt von verschiedenen Möglichkeiten unter anderen, die Gehäuse miteinander fest zu verbinden,
  • 10 eine Darstellung der Möglichkeit, die Vorrichtung so auszubilden, dass sie in einem der Gehäuse ein Auftragorgan aufnimmt,
  • 11 eine Darstellung eines Ausführungsbeispiels der Erfindung, bei der die Vorrichtung mit einer Kapsel zum Verschließen eines Behälters kombiniert ist,
  • 12 ein schematischer Teilschnitt der Vorrichtung von 11,
  • 13 eine Darstellung einer Ausführungsvariante, bei der die Gehäusesäule auf einer Kapsel zum Verschließen eines Behälters abnehmbar befestigt werden kann,
  • 14 bis 16 schematische axiale Schnitte, die verschiedene Möglichkeiten der Befestigung der Säule auf der Verschlusskapsel zeigen,
  • 17 und 18 eine Darstellung der Möglichkeit, die Säule in Abhängigkeit von dem Produkt, zu dem man Zugang haben möchte, in verschiedenen Höhen zu brechen, und
  • 19 eine Darstellung der Entnahme von Produkt, die mit Hilfe eines auf dem Behälter montierten Auftragorgans vorgenommen wird.
  • In den 1 und 2 ist ein Beispiel einer Vorrichtung 1 dargestellt, die eine Vielzahl von Gehäusen umfasst, die gemäß einer Stapelachse X übereinander angeordnet werden können, und zwar ein unteres Gehäuse 2 und ein oberes Gehäuse 3 und gegebenenfalls zwischen ihnen ein oder mehrere Zwischengehäuse 4. Scharniere 7 gestatten es, jeweils ein Gehäuse bezüglich eines benachbarten Gehäuses mindestens teilweise verschwenken zu lassen. Jedes Scharnier 7 ist vorzugsweise ein Folienscharnier, das durch Formung von Kunststoff mit mindestens einem der Gehäuse hergestellt ist.
  • In 3 ist in größerem Maßstab ein Beispiel eines solchen Scharniers 7 dargestellt. Diese kann zwei Materialbrücken 8 umfassen, die jeweils eine verdünnte Zone 9 umfassen, die ein Verschwenken um eine geometrische Drehachse Z gestattet, die zur Stapelachse X nicht parallel ist, sowie zwischen den beiden Materialbrücken 8 einen Verbin dungslappen 10, der ausgebildet ist, um bestrebt zu sein, das Scharnier in offener Stellung zu halten, wenn die beiden aneinander angelenkten Teile über einen gewissen Winkelweg hinaus, beispielsweise etwa 90°, verschwenkt wurden. Der Verbindungslappen 10 passiert einen Zustand maximaler Spannung, wenn der Öffnungsweg diesen Wert erreicht. Bei dem betrachteten Beispiel ist die Achse Z zur Achse X im Wesentlichen senkrecht.
  • Natürlich könnten auch andere Scharniere verwendet werden, beispielsweise Folienscharniere ohne Verbindungslappen 10, die beispielsweise nur eine einzige Materialbrücke 8 umfassen.
  • Jedes Gehäuse 2, 3 oder 4 begrenzt eine Kammer 12, die ein kosmetisches Produkt P enthalten kann. Das Produkt P kann direkt in dem entsprechenden Gehäuse enthalten sein, wie in 4 dargestellt, oder in einem Napf 13 enthalten sein, wie in 5 dargestellt, wobei dieser Napf 13 nötigenfalls dem Gehäuse 4 entnommen werden kann, um seinen Austausch vorzunehmen.
  • Die Gehäuse können aus einem Kunststoff, insbesondere einem transparenten oder durchscheinenden Kunststoff hergestellt sein.
  • Man sieht in den 5 und 6, dass zwei aufeinander folgende Gehäuse mit zwei Greiflappen 14 bzw. 15 fest verbunden sind, die diametral entgegengesetzt zu einem Scharnier 7 angeordnet sind und die Öffnung der Säule auf der gewünschten Höhe erleichtern. Die Lappen 14 und 15 positionieren sich nebeneinander, wenn die beiden entsprechenden Gehäuse gestapelt sind.
  • Man sieht ferner in 6, dass die Scharniere 7 um die Stapelachse X herum winkelmäßig gegeneinander versetzt sind. In 6 sind aus Gründen der Klarheit der Zeichnung nur die beiden ersten Gehäuse dargestellt. Die Versetzung der Scharniere 7 erleichtert den Zugang zu den Lappen 14 und 15, insbesondere wenn jedes Gehäuse eine relativ geringe Höhe besitzt.
  • Zwei aufeinander folgende Gehäuse können miteinander auf verschiedene Weisen verbunden sein, wie nun unter Bezugnahme auf die 7 bis 9 beschrieben wird.
  • Jedes Gehäuse kann einen Körper 16 und einen Deckel 17 umfassen, der mit dem Körper 16 durch ein entsprechendes Scharnier 7 verbunden ist, und das unmittelbar über ihm angeordnete Gehäuse kann eine Bodenwand 18 umfassen, die beispielsweise mit Hilfe einer Klebstoffschicht 19 an der Oberseite des Deckels 17 befestigt ist, wie in 7 dargestellt ist. Ferner sieht man in 7, dass der Deckel 17 eine Dichtungslippe 24 umfassen kann, die dazu bestimmt ist, sich an die Innenfläche des Körpers 16 des unteren Gehäuses anzulegen.
  • Andere Mittel zur Befestigung des oberen Gehäuses an dem Deckel des unteren Gehäuses können verwendet werden, ohne dass man den Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt, und das obere Gehäuse kann beispielsweise durch Einklinken gegebenenfalls abnehmbar an dem unteren Gehäuse befestigt sein, wie in 8 dargestellt.
  • In dieser Figur sieht man, dass das obere Gehäuse Befestigungsmittel 21 umfassen kann, die dazu bestimmt sind, mit ergänzenden Befestigungsmitteln 22, die mit dem Deckel 17 fest verbunden sind, zusammenzuwirken. Die Befestigungsmit tel 21 und 22 sind bei dem dargestellten Beispiel ausgebildet, um durch Einklinken zusammenzuwirken, aber sie könnten auch durch Verschraubung oder durch Reibung zusammenwirken.
  • Vorzugsweise ist die zum Trennen des Gehäuses vom Deckel erforderliche Kraft größer als diejenige, die erforderlich ist, um die Öffnung des Deckels zu bewirken.
  • Man kann auch die Bodenwand des oberen Gehäuses so ausbilden, dass diese als Deckel für das untere Gehäuse dient, wie in 9 dargestellt. In dieser Figur sieht man, dass die Bodenwand 18 des oberen Gehäuses eine Dichtungslippe 24 umfasst, die ausgebildet ist, um sich an die Innenseite des Körpers des unteren Gehäuses dicht anzupassen.
  • Mindestens eine der Kammern 12 kann ausgebildet sein, um nicht ein Produkt, sondern ein Auftragorgan 27 aufzunehmen, wie in 10 dargestellt. In dieser Figur ist das Endgehäuse 3 mit einem Deckel 17 teilweise dargestellt, der eine Wand 28 umfasst, die ausgebildet ist, um die Unterbringung des Auftragorgans 27 in dem Gehäuse 3 zu gestatten.
  • Die Gehäusesäule bildet erfindungsgemäß einen Teil einer Kapsel 29 zum Verschließen eines Behälters 30, wie in 11 dargestellt.
  • Eine solche Verschlusskapsel 29 kann, wie man in 12 sehen kann, einen Mantel 32 umfassen, der ausgebildet ist, um sich auf einem mit Gewinde versehenen Hals des Behälters 30 aufzuschrauben, sowie eine Dichtungslippe 33, die dazu bestimmt ist, sich an eine entsprechende Fläche des Behälters 30 anzulegen, um dessen dichten Verschluss zu erhalten. Der obere Teil der Verschlusskapsel ist so ausgebildet, dass er den Körper 34 eines ersten Gehäuses der Säule bildet, wobei dieser Körper eine ein Produkt P enthaltende Kammer 12 begrenzt.
  • Man kann auch, ohne den Rahmen der vorliegenden Erfindung zu verlassen, die lösbare Befestigung einer Säule von Gehäusen auf einer Kapsel zum Verschließen eines Behälters gestatten, wie dies nun unter Bezugnahme auf die 13 bis 16 beschrieben wird.
  • In 13 ist eine Säule von Gehäusen 2, 3, 4 dargestellt, die derjenigen, die unter Bezugnahme auf die 1 bis 8 beschrieben wurde, ähnlich ist, wobei das Gehäuse 2 außerdem mit Mitteln zur Befestigung auf einer Kapsel 39 zur Verschließung eines Behälters 30 versehen ist. In 13 ist der Behälter 30 mit einer anderen Form als der Behälter von 11 dargestellt, um die Tatsache zu illustrieren, dass die Erfindung nicht auf einen Behälter mit einer besonderen Form beschränkt ist.
  • Es können verschiedene Mittel zur Befestigung des Gehäuses 2 an der Kapsel 39 verwendet werden.
  • Beispielsweise kann das Gehäuse 2, wie in 14 dargestellt, mit einem Gewinde 40 versehen sein, das dazu bestimmt ist, mit einem entsprechenden Gewinde der Kapsel 39 zusammenzuwirken.
  • Man kann auch eine Befestigung des Gehäuses 2 an der Kapsel 39 durch Einklinken vorsehen, wie in 15 dargestellt ist. Das Gehäuse 2 kann zu diesem Zweck beispielsweise mit einem ringförmigen Wulst 43 versehen sein, der dazu bestimmt ist, in eine entsprechende ringförmige Nut 44, die an der Kapsel 39 vorgesehen ist, einzuklinken.
  • Man kann auch, wie in 16 dargestellt, vorsehen, dass das Gehäuse ein Befestigungsteil 45 umfasst, der ausgebildet ist, um durch Reibung mit einer Fläche 46 der Kapsel 39 zusammenzuwirken.
  • Zur Verwendung der in 13 dargestellten Vorrichtung kann der Benutzer die Säule auf der Höhe "zerbrechen", die dem Produkt entspricht, das er verwenden möchte. Als Beispiel hat man in 17 die Säule auf Höhe des Endgehäuses 2 "zerbrochen" dargestellt und in 18 die Säule auf Höhe eines dem Gehäuse 2 benachbarten Gehäuses "zerbrochen" dargestellt.
  • Vor oder nach dem "Öffnen" der Säule auf der gewünschten Höhe kann der Benutzer die Kapsel 39 vom Behälter 30 trennen und beispielsweise ein mit dem Behälter 30 fest verbundenes Auftragorgan 48 verwenden, um das Produkt P zu entnehmen, das in der Kammer, die geöffnet wurde, enthalten ist, wie in 19 dargestellt ist. Der Benutzer kann nur ein einziges Produkt entnehmen und es dann auf den zu behandelnden Träger auftragen oder gemäß einer Abwandlung beispielsweise mit Hilfe desselben Auftragorgans 48 mehrere Produkte nacheinander in verschiedenen Kammern der Säule entnehmen, um beispielsweise eine Mischung von Farben oder Texturen zu schaffen.
  • Mindestens eines der in den verschiedenen Kammern 12 der Säule enthaltenen Produkte kann beispielsweise aus festen Körpern von einer relativ großen Größe, beispielsweise Pailletten, bestehen, die nicht in der Lage wären, das Auftragorgan 48 zu durchqueren, wenn sie in dem Behälter 30 enthalten wären und wenn dieses Auftragorgan 48 aus einem porösen Material, beispielsweise einem Schaum, bestehen würde. Das in dem Behälter 30 enthaltene Produkt kann bei spielsweise eine flüssige Grundierung sein und der Benutzer kann mit dem Auftragorgan 48 in einer der Kammern Pailletten mit der gewünschten Farbe entnehmen.
  • Die Erfindung ist natürlich nicht auf die oben beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt.
  • Insbesondere kann die Gehäusesäule eine andere Anzahl von Gehäusen als bei den dargestellten Beispielen umfassen, beispielsweise nur zwei Gehäuse oder drei Gehäuse oder auch vier Gehäuse.
  • Die Gehäusesäule kann auch mit einem Behälter kombiniert sein, auf den ein anderes Auftragorgan als ein Schaum, beispielsweise ein Sintermaterial, befestigt ist.

Claims (14)

  1. Behälter, umfassend: – einen Behälterkörper (30) und – eine Kapsel zum Verschließen des Behälters, die am Körper des Behälters lösbar befestigt ist, dadurch gekennzeichnet, dass sie umfasst: – mindestens zwei Gehäuse (2, 3, 4), die so ausgebildet sind, dass sie gemäß einer Stapelachse übereinander angeordnet sein können, und – mindestens ein Scharnier (7), das es gestattet, mindestens teilweise eines der Gehäuse bezüglich des anderen um eine zur Stapelachse nicht parallele geometrische Drehachse verschwenken zu lassen, wobei diese Gehäuse jeweils eine Kammer begrenzen.
  2. Behälter nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Kapsel mindestens drei Gehäuse umfasst.
  3. Behälter nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Gehäuse an dem unmittelbar darunter befindlichen Gehäuse lösbar befestigt ist.
  4. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er so ausgebildet ist, dass die Kammern (12) voneinander unabhängig geöffnet werden können.
  5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Gehäuse einen Deckel (17) umfasst, der durch das Scharnier (7) mit diesem Gehäuse verbunden ist, und dass das andere Gehäuse an diesem Deckel befestigt ist.
  6. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass eines der Gehäuse ausgebildet ist, um einen Deckel zum Verschließen des anderen Gehäuses zu bilden.
  7. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Gehäuse einen Verschlussdeckel umfasst.
  8. Behälter nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Deckel (7), mit Ausnahme des oberen Deckels, mit dem Gehäuse fest verbunden ist, das sich unmittelbar über ihm befindet, wenn die Gehäuse übereinander angeordnet sind und wenn die Stapelachse vertikal ist.
  9. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Gehäuse, mit Ausnahme des untersten Gehäuses, als Verschlussdeckel für das Gehäuse dient, das sich unmittelbar unter ihm befindet, wenn die Gehäuse übereinander angeordnet sind und wenn die Stapelachse vertikal ist.
  10. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Kammern (12) dicht verschlossen ist, wenn die Gehäuse übereinander angeordnet sind.
  11. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass er mindestens zwei Scharniere (7) umfasst.
  12. Behälter nach dem vorhergehenden Anspruch, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniere um die Stapelachse (X) der Gehäuse winkelmäßig versetzt sind.
  13. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Kammern (12) ein Produkt (P), insbesondere ein kosmetisches oder Pflegeprodukt, enthält.
  14. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eine der Kammern ein Auftragorgan (27) enthält.
DE2003612441 2002-07-17 2003-07-16 Behälter mit einem Buchsen aufweisenden Verschluss Expired - Lifetime DE60312441T2 (de)

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