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GEBIET DER
ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft eine Verankerungsanordnung zum Verankern eines
Objekt, wie z.B. eines in den Boden einzubettenden Behälters und/oder Rohrs.
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HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
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In
den Boden einzubettende Behälter,
wie z.B. Abfallbehälter
oder Öltanks,
neigen dazu, hochzusteigen. Insbesondere bewirkt das Wasser außerhalb
des Behälters
einen Auftrieb, der versucht, den Behälter anzuheben. Das Risiko,
dass der Behälter hochsteigt,
besteht insbesondere in Feuchtgebieten und in Grundwassergebieten
sowie bei starkem Regen. Insbesondere wenn der Behälter leer
ist, ist der von dem außerhalb
des Behälters
befindlichen Wasser bewirkte Auftrieb schnell größer als das Gewicht des Fluids
innerhalb des Behälters.
Durch das Hochsteigen der Behälter
können
diese beschädigt
werden und die mit dem Behälter
verbundenen Rohre brechen, was dazu führen kann, dass das in dem
Behälter
befindliche Fluid in den umgebenden Boden ausläuft.
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Behälter sind
typischerweise an Ort und Stelle verankert. Die Verankerung wird
typischerweise durch Graben eine Grube für den einzubettenden Behälter und
durch Gießen
einer Betonplatte vor Ort in der Grube implementiert. Das Gesamtgewicht
der Platte und der darauf befindlichen Erde ist normalerweise gleich
dem Gewicht der Wassermenge, die mindestens dem Behältervolumen
entspricht. In Zusammenhang mit dem Betonieren werden Befestigungsschlaufen
aus Stahl in der Platte befestigt. Der Behälter ist oben auf der Betonplatte
angeordnet und mit Drähten
oder Seilen an den Befestigungs schlaufen verankert. Das Implementieren
der Betonierung ist relativ aufwendig und stellt einen zusätzlichen Schritt
beim Einbau des Behälters
dar. Beispielsweise kann das Wetter die Implementierung der Betonierung
beträchtlich
erschweren. Ferner kann die für den
Behälter
ausgehobene Grube so tief sein, dass sich zum Beispiel Grundwasser
darin ansammelt. In diesem Fall muss das Grundwasser vor dem Gießen aus
der Einbaugrube gepumpt werden. Insgesamt werden durch das Gießen die
Komplexität
erheblich erhöht
und Schwierigkeiten verursacht. Statt des Gießens vor Ort können Betonplatten
vorgefertigt sein, der Transport großer Betonplatten vom Herstellort
zum Einbauort ist jedoch sehr schwierig und aufwendig.
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In
dem finnischen Patent 941128 sind ein Verfahren und eine Anordnung
zum Verankern eines in den Boden einzubettenden Behälters beschrieben, wobei
der Behälter
mittels einer plattenartigen Verankerungseinrichtung an Ort und
Stelle verankert ist. Die Längsachse
der plattenartigen Verankerungseinrichtung ist im Wesentlichen auf
der Längsachse
des Behälters
positioniert, wobei die Verankerungseinrichtung von dem oberen Teil
des Behälters
abwärts und
entlang den Seiten des Behälters
in Richtung der Grubenränder
und weiter aufwärts
verläuft.
Eine untere Erdschicht ist in die Nut eingehäuft, die von der Verankerungseinrichtung
gebildet ist, die Enden der Verankerungseinrichtung sind auf den
oberen Teil dieser Schicht gefaltet und eine obere Erdschicht ist darauf
aufgehäuft.
Bei dieser Art der Verankerungsanordnung ist es erforderlich, dass
die plattenartige Verankerung angemessen dimensioniert ist, um sich an
den Behälter
anzupassen. Ferner muss die Verankerungseinrichtung akkurat an einer
bestimmten Stelle montiert sein. Die Montage umfasst relativ viele
Phasen und ist schwer implementierbar.
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In
US-B-6 345 933 ist eine Verankerungsanordnung zum Verankern eines
unterirdischen Vorratstanks beschrieben.
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KURZBESCHREIBUNG
DER ERFINDUNG
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfache Verankerungsanordnung
bereitzustellen, die relativ einfach zu montieren ist.
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Die
erfindungsgemäße Verankerungsanordnung
ist dadurch gekennzeichnet, dass sie mindestens zwei diskrete Verankerungsplatten,
die jeweils auf jeder gegenüberliegenden
Seite des zu verankernden Objekts anzuordnen sind, und eine Verbindungseinrichtung
aufweist, die jeweils zum Verbinden zweier auf einander gegenüberliegenden
Seiten des zu verankernden Objekts befindlichen Verankerungsplatten
vorgesehen ist und über
das Objekt verläuft,
wobei eine Erdschicht oben auf den Verankerungsplatten angeordnet
ist, um zu verhindern, dass das zu verankernde Objekt hochsteigt
und sich bewegt.
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Der
Erfindung liegt die Grundidee zugrunde, dass die Verankerungsanordnung
mindestens zwei Paare von Verankerungsplatten aufweist, die an unterschiedlichen
Seiten des zu verankernden Objekts angeordnet sind. Die Verankerungsplatten
sind über eine
Verbindungseinrichtung miteinander verbunden, welche über das
zu verankernde Objekt verläuft.
Die Verankerungsplatten sind in derselben Grube platziert wie das
zu verankernde Objekt, und eine Erschicht ist oben auf diesen angeordnet.
Die Verankerungsplatten sind so tief installiert, dass das Gewicht der
oben auf den Verankerungsplatten vorgesehenen Erdschicht verhindert,
dass das zu verankernde Objekt aufgrund des von Wasser bewirkten
Auftriebs hochsteigt. Diese Art der Verankerungsanordnung kann leicht
zusammen mit beispielsweise einem Behälter transportier werden, und
die Verankerungsanordnung ist ferner relativ einfach ausgeführt und
einfach an Ort und Stelle montierbar. Die Verankerungsplatten können bei
Behältern
und Rohren mit unterschiedlichen Größen auf im Wesentlichen gleiche Weise
ausgeführt
sein, bei großen
Behältern
und Rohren werden jedoch mehr Verankerungsplatten installiert, oder
sie werden in kürzeren
Abständen
installiert. Die geeignet Anzahl von Verankerungsplatten kann je
nach Bedarf anhand des Volumens des zu verankernden Objekts und des
Verankerungsbereichs der Verankerungsplatten sowie anhand des Gewichts
und des Volumens der oben auf den Platten aufzuhäufenden Erdmasse festgelegt
werden.
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Einer
Ausführungsform
liegt die Idee zugrunde, eine Verankerungsplatte mit Vorsprüngen und/oder
Rippen zu versehen, und aus diesem Grund sind zum Beispiel die Ränder der
Verankerungsplatte derart geformt, dass sie aufwärts weisen. Die Verankerungsplatte
ist vorzugsweise auf ihren beiden Seiten mit einer becherförmigen oder
gerippten Struktur versehen. Dadurch ist sichergestellt, dass die
Erdschicht oben auf der Verankerungsplatte bleibt und die Verankerungsplatte
sich nicht seitwärts bewegen
und aufwärts
rutschen kann.
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KURZBESCHREIBUNG
DER FIGUREN
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Die
Erfindung wird nun anhand der beiliegenden Zeichnungen genauer erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer Verankerungsanordnung eines Behälters,
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2 eine
schematische Explosionsansicht der Verankerungsplatte und eines
an dieser anzubringenden Befestigungsgriffs, und
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3 eine
schematische quergeschnittene Seitenansicht einer weiteren Verankerungsplatte.
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Aus
Gründen
der Klarheit zeigen die Figuren die Erfindung auf vereinfachte Weise.
In den Figuren bezeichnen gleiche Bezugszeichen dieselben Teile.
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DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER ERFINDUNG
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1 zeigt
einen Behälter 1.
Der Behälter 1 kann
beispielsweise ein Abwasserbehälter,
ein Öltank,
ein Klärtank
oder ein anderer in den Boden einzubettender Behälter sein. Der Behälter 1 ist
derart verankert, dass er an Ort und Stelle bleibt, so dass beispielsweise
sich außerhalb
des Behälters
ansammelndes Wasser keinen Auftrieb bewirkt, durch den der Behälter 1 hochsteigt
oder sich anderweitig bewegt. Die Verankerungsanordnung weist Verankerungsplatten 2 auf,
die gemäß 1 auf
unterschiedlichen Seiten des Behälters 1 durch
Platzieren von zwei Verankerungsplatten 2 auf beiden Seiten
des Behälters 1 angeordnet
sind. Die zwei Verankerungsplatten 2 auf den unterschiedlichen
Seiten des Behälters 1 sind über eine
Verbindungseinrichtung 3, die über den oberen Teil des Behälters 1 verläuft, miteinander
verbunden. Die Verbindungseinrichtung 3 ist an einem in
der Verankerungsplatte vorgesehenen Befestigungsgriff 4 angebracht.
Die Verbindungseinrichtung 3 kann beispielsweise ein Draht
oder ein Seil sein. Ferner kann die Verbindungseinrichtung 3 ein Band
oder ein Gurt sein. Ein Lastgurt ist eine praktische Verbindungseinrichtung 3.
Ein Lastgurt wird zum Transportieren verwendet, um die zu transportierenden
Waren in einem Anhänger
oder in einem Transportraum eines Fahrzeugs an Ort und Stelle zu halten.
Diese Art von Lastgurt weist eine Festzieheinrichtung auf, mit der
er auf einfache Weise auf eine geeignete Straffheit festgezogen
werden kann, auch wenn er als Verbindungseinrichtung 3 verwendet wird.
Die Breite des Lastgurts kann beispielsweise 35 mm betragen, und
in diesem Fall ist die obere Fläche des
Behälters
keinen starken Lastspitzen ausgesetzt.
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Die
Verankerung wird dadurch implementiert, dass zuerst eine Grube für den Behälter 1 ausgehoben
wird. Der Behälter 1 wird
in der Grube platziert. Eine erforderliche Anzahl von Verankerungsplatten 2 wird
mit dem Behälter 1 in
derselben Grube platziert. Die Verankerungsplatten 2 werden
mittels einer Verbindungseinrichtung 3 durch Verbinden
der auf einer ersten Seite des Behälters befindlichen Verankerungsplatten 2 mit
mindestens einer weiteren Verbindungsplatte 2 auf der anderen
Seite des Behälters
miteinander verbunden. Falls gewünscht, kann
die Verankerungsplatte 2 ferner mit mehr als einer Verankerungsplatte 2 über die
Verbindungseinrichtung 3 verbunden sein. Danach wird eine
Erdschicht mit einer Dicke von beispielsweise 20 cm oben auf den
Verankerungsplatten angeordnet. Die Dicke der Erdschicht hängt von
ihrem Gewicht und der Größe der Verankerungsplatte 2 ab.
Die Erdschicht sollte ausreichend dick und schwer sein, so dass
die Verbindungseinrichtung 3 in ausreichendem Maße festgezogen
werden kann. Nach dem Hinzufügen
der Erdschicht wird die Verbindungseinrichtung 3 derart
festgezogen, dass sie fest an der oberen Fläche des Behälters 1 anliegt. Danach
wird die Grube bis zu einer gewünschten
Höhe mit
einer Erdschicht gefüllt.
Typischerweise ist der Behälter 1 derart
bedeckt, dass nur ein Teil des Steigrohrs 5 des Behälters 1 sichtbar
bleibt.
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Für einen
großen
Behälter
ist natürlich
eine andere Verankerungsartordnung erforderlich als für einen
kleinen Behälter.
Es ist jedoch möglich,
unterschiedlichen Verankerungsanforderungen durch Verwendung von
im Wesentlichen gleichen Teilen in der Anordnung gerecht zu werden,
d.h. die Verankerungsplatten 2 können bei unterschiedlichen
Verankerungsanordnungen die gleiche Größe haben. Die Anzahl von Verankerungsplatten 2 wird
jedoch entsprechend dem Maß an
Auftrieb, dem der Behälter ausgesetzt
ist, festgelegt. Bei einem kleinen Behälter können beispielsweise vier Verankerungsplatten ausreichen,
wohingegen für
einen größeren Behälter 1 sechs
oder acht oder sogar noch mehr Verankerungsplatten 2 erforderlich
sind. Ähnlich
bestimmt die Einbautiefe der Verankerungsplatten 2 die
Anzahl von benötigten
Verankerungsplatten 2. Beispielsweise werden für einen
2000-Liter-Behälter
bei einer Einbautiefe von 1,5 m vier Platten mit einem Durchmesser
von 60 cm benötigt.
In diesem Fall muss die Verbindungseinrichtung 3 einer
Kraft von mindestens 10 Kilonewton standhalten. Die Verbindungseinrichtung 3 muss
ferner aus einem Material gefertigt sein, das nicht verschleißt, wenn
es im Boden vergraben ist. Die Verbindungseinrichtung 3 kann
zum Beispiel aus Polyamid gefertigt sein. Ferner ist es zur Gewährleistung
der Stabilität
der Verankerungsanordnung ratsam, die Verankerungsplatten 2 unter
der Mittellinie des Behälters 1 anzuordnen.
Die Verankerungsplatten 2 brauchen nicht besonders schwer
zu sein, da das Gewicht der oben auf den Verankerungsplatten 2 befindlichen
Erde sicherstellt, dass die Platten 2 an Ort und Stelle
bleiben. Die auf den unterschiedlichen Seiten des Behälters 1 vorgesehenen Verankerungsplatten
können
kreuzweise miteinander verbunden sein, wie in 1 gezeigt,
oder die Verbindungseinrichtung 3 kann direkt derart über den Behälter 1 verlaufen,
dass die auf der ersten Seite des Behälters 1 angeordnete
Verankerungsplatte an ihrer Vorderseite mit der Vorderseite der
auf der anderen Seite des Behälters 1 angeordneten
Verankerungsplatte und entsprechend die Verankerungsplatten auf
der Rückseite
des Behälters 1 an
ihren unterschiedlichen Seiten miteinander verbunden sind.
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2 zeigt
eine Verankerungsplatte 2 und einen an dieser anbringbaren
Befestigungsgriff 4. Die Verankerungsplatte 2 weist
ein Loch auf, durch das der untere Teil des Befestigungsgriffs geschoben wird.
Eine Platte 7 ist an dem Befestigungsgriff angeschweißt und verhindert,
dass der Befestigungsgriff 4 zu weit durch das Loch 6 vorsteht.
Eine Mutter 8 ist an dem unteren Teil des Befestigungsgriffs
angeschraubt. Eine Basisplatte 9 ist zwischen der Mutter 8 und
der Verankerungsplatte 2 angeordnet. Die Basisplatte 9 und
die Platte 7 sind von der Mutter 8 fest an der
Verankerungsplatte 2 angeschraubt, so dass der Befestigungsgriff 4 derart
fest an der Verankerungsplatte 2 fixiert ist, dass er nicht
verschwenkbar ist.
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Der
Befestigungsgriff 4 kann ferner derart ausgebildet sein,
dass die Platte 7 an seinem unteren Ende angeschweißt ist,
und das Loch 6 ist derart ausgebildet, dass der Greifring 10 des
Befestigungsgriffs 4 durch das Loch 6 passt. Selbstverständlich passt die
Platte 7 nicht durch das Loch 6. Dabei kann der Befestigungsgriff
von unten durch die Verankerungsplatte 2 verlaufen, wobei
die Platte 7 unter der Verankerungsplatte bleibt und der
Greifring über
der Verankerungsplatte 2 bleibt. Somit wird in diesem Fall
keine Mutter zum Befestigen des Befestigungsgriffs benötigt. Der
Befestigungsgriff 4 bleibt schließlich an Ort und Stelle, wenn
die Verbindungseinrichtung 3 gegen die obere Fläche des
Behälters 1 festgezogen ist.
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3 zeigt
eine Verankerungsplatte 2. Gemäß 3 ist der
Befestigungsgriff 4 beider Herstellung der Platte 2 einstückig mit
der Verankerungsplatte 2 ausgebildet worden. Die Verankerungsplatte kann
beispielsweise durch Spritzgießen
ausgebildet werden. Das Material der Verankerungsplatte 2 kann beispielsweise
Kunststoff sein, wie z.B. Polyethylen PE, Polypropylen PP oder Polyvinylchlorid
PVC. Die Fläche
der Verankerungsplatte kann mit Rippen 11 oder anderen ähnlichen
Unregelmäßigkeiten,
Nuten oder Vorsprüngen
versehen sein. Die Rippe 11 kann beispielsweise kreisförmig sein,
wenn die Verankerungsplatte ebenfalls rund ist. Die Verankerungsplatte 2 kann
ferner mit radialen Rippen sowie einer anderen Art von Rippe versehen
sein. Ferner kann der Rand der Verankerungsplatte 2 derart
geformt sein, dass er aufwärts
weist, d.h. die Verankerungsplatte 2 ist becherförmig ausgebildet,
wie in 3 gezeigt. Aufgrund des Rands 12 bleibt
die oben auf der Verankerungsplatte platzierte Erde oben auf der
Verankerungsplatte, d.h. die Verankerungsplatte kann sich nicht
seitwärts
bewegen oder drehen und hochsteigen. Der Hauptzweck der Rippen 11 ist
die Versteifung der Struktur der Verankerungsplatte 2,
die Rippen oder anderen ähnlichen
Unregelmäßigkeiten verhindern
aber auch, dass sich die Verankerungsplatte 2 seitlich
im Boden bewegt. Vorzugsweise kann die untere Fläche der Verankerungsplatte 2 ebenfalls
mit Rippen 11 oder anderen Unregelmäßigkeiten versehen sein. Ferner
ist die Verankerungsplatte 2 vorzugsweise auf ihren beiden
Seiten becherförmig
ausgebildet, d.h. der Rand 12 ist derart geformt, dass
er sowohl aufwärts
als auch abwärts weist.
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Die
Zeichnung und die sich darauf beziehende Beschreibung dienen nur
zur Erläuterung
des erfindungsgemäßen Konzepts.
Die Details der Erfindung können
innerhalb des Schutzumfang der Patentansprüche variieren. Zusätzlich zum
Verankern eines Behälters 1 kann
die Verankerungsanordnung zum Verankern von im Boden zu verlegenden
Rohren verwendet werden.