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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
von Reifen für
Fahrzeugräder
sowie auf eine zur Ausführung
des Verfahrens verwendete Vorrichtung zur Fahrzeugreifenproduktion.
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Ein
Reifen für
Fahrzeugräder
hat im Allgemeinen einen Karkassenaufbau mit wenigstens einer Karkassenlage,
die jeweils gegenüberliegende
Endlaschen aufweist, die um ringförmige Verankerungsaufbauten
herumgeschlagen sind, von denen jeder üblicherweise von im Wesentlichen
einer Umfangsringeinlage gebildet wird, auf die wenigstens eine Fülleinlage
an einer radial äußeren Position
aufgebracht ist.
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Mit
dem Karkassenaufbau ist ein Gurtaufbau verbunden, der einen oder
mehrere Gurtlagen aufweist, die in radial überlappter Beziehung bezüglich einander
und bezüglich
der Karkassenlage angeordnet sind und die textile oder metallische
verstärkende Korde
mit einer gekreuzten Ausrichtung und/oder im Wesentlichen zur Umfangserstreckungsrichtung
des Reifens parallelen Ausrichtung aufweisen. An einer radial äußeren Position
zum Gurtaufbau ist ein Laufflächenband
aufgebracht, das aus einem elastomeren Material wie andere Halbfabrikate
hergestellt ist, die den Reifen bilden.
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Zu
erwähnen
ist hier, dass in der vorliegenden Beschreibung und in den anschließenden Ansprüchen mit
dem Ausdruck "elastomeres
Material" eine Mischung
bezeichnet wird, die wenigstens ein elastomeres Polymer und wenigstens
einen verstärkenden
Füllstoff
aufweist. Vorzugweise weist diese Mischung außerdem Zusatzstoffe, wie beispielsweise
Vernetzungsmittel und/oder Weichmacher auf. Aufgrund des Vorhandenseins
des Vernetzungsmittels kann dieses Material durch Erhitzen so vernetzt werden,
dass der abschließende
Fertigungsgegenstand gebildet wird. Zusätzlich werden jeweilige Seitenwände aus
elastomerem Material, von denen sich jede von einem der Seitenränder des
Laufflächenbandes
bis in die Nähe
des jeweiligen ringförmigen Verankerungsaufbaus
für die
Wulste erstreckt, auf die Seitenflächen des Karkassenaufbaus aufgebracht,
wobei die Seitenwände
abhängig
von den verschiedenen Ausgestaltungen jeweils radial äußere Endränder haben
können,
die auf die Seitenränder das
Laufflächenbandes
aufgelegt sind, um so ein Bauschema zu bilden, auf das üblicherweise
als "darüberliegende
Seitenwände" Bezug genommen wird, oder
die zwischen den Karkassenaufbau und die Seitenränder des Laufflächenbandes
entsprechend einem Bauschema gelegt werden, auf das als "darunter liegende
Seitenwände" Bezug genommen wird.
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Wie
beispielsweise in den Dokumenten
US 3,990,831 und
EP 0 631 767 gezeigt ist,
sind bei den meisten bekannten Prozessen zum Aufbau eines Reifens
der Karkassenaufbau und der Gurtaufbau zusammen mit dem entsprechenden
Laufflächenband
so vorgesehen, dass sie getrennt voneinander in entsprechenden Arbeitsstationen
für eine
später erfolgende
Montage aneinander hergestellt werden.
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Bei
den herkömmlichen
Bauverfahren, wie sie in den vorher erwähnten Dokumenten erläutert sind,
wird das Laufflächenband üblicherweise
aus einem kontinuierlich extrudierten Abschnittselement hergestellt,
das, nachdem es für
die Stabilisierung seiner geometrischen Form abgekühlt worden
ist, auf geeigneten Platten oder Trommeln gelagert wird. Das Halbfabrikat
in Form von Abschnitten oder eines kontinuierlichen Streifens wird
dann zu einer Zuführeinheit
gebracht, deren Aufgabe darin besteht, entweder die geschnittenen
Abschnitte aufzunehmen oder Abschnitte mit vorgegebener Länge aus
den fortlaufenden Streifen abzuschneiden, wobei jeder von ihnen
das Laufflächenband
bildet, das am Umfang auf den Gurtaufbau des in Fertigung befindlichen
Reifens aufgebracht wird.
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Das
Dokument
EP 1 211 057
A2 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines Reifens,
bei welchem während
der Ausbildung eines Rohreifens wenigstens ein Bauelement, wie eine
Seitenwand, dadurch gebildet wird, dass ein zentraler Abschnitt
eines im Wesentlichen zylindrischen Karkassenaufbaus radial nach
außen
geformt und anschließend auf
einen unvulkanisierten Kautschukstreifen gewickelt wird, wobei er
mit einer äußeren Umfangsfläche des
geformten Karkassenaufbaus verbunden wird.
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Das
Dokument
EP 1 201 414
A2 offenbart ein Verfahren zur Herstellung eines Reifens,
bei welchem unvulkanisierte Kautschukkomponenten zur Bildung eines
Rohreifens montiert, der Rohreifen vulkanisiert und ein nicht vulkanisiertes
Kautschukband so gewickelt wird, dass Windungen als Ganzes im Querschnitt
eine vorgegebene Form für
wenigstens eine der unvulkanisierten Kautschukkomponenten haben,
um dadurch wenigstens eine der Komponenten aus unvulkanisiertem
Kautschuk zu bilden. Bei den Produktionszusammenhängen, auf
die sich die vorliegende Erfindung richtet und zu denen die Herstellung
und Lagerung von Halbfabrikaten und ihre anschließende Montage
auf einer Bau- und/oder Formtrommel gehören, wird für die Herstellung der Laufflächenbänder und
Seitenwände
zur Zeit die Installierung einer Ziehausrüstung benötigt, die eine hohe Produktivität haben
muss, um in der Lage zu sein, geeignete Vorteile hinsichtlich Wirtschaftlichkeit in
großem
Maßstab
zu bieten.
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Das
Dokument WO 02/094545 A1 offenbart ein Verfahren zur Herstellung
von Reifen und eine dafür
vorgesehene Vorrichtung, wobei eine einstufige Bautrommel verwendet
wird, die zwei koaxiale Halbtrommeln aufweist, die bezüglich einander
längs einer
Achse zwischen einer geteilten Ruhestellung und einer geschlossenen
Formstellung bewegbar sind.
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Das
Dokument
US 4805872
A offenbart ein Verfahren zur Herstellung von Reifen sowie
eine dafür
vorgesehene Vorrichtung, bei denen eine Vielzahl von balgfreien
Formtrommeln verwendet wird, von denen jede ein Wulstanbringelement
aufweist, das axial zu dem zweiten Wulstanbringelement bewegbar ist,
das an der Verlängerung
der Trommelwelle befestigt ist.
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Die
Anmelderin hat die Möglichkeit
erkannt, wesentliche Verbesserungen hinsichtlich der Produktionsflexibilität und der
Produktqualität
bei den vorhandenen Prozessen des Reifenaufbaus durch Zusammenfügen von
halbfertigen Komponenten zu erreichen, indem das Laufflächenband
und/oder die Seitenwände
durch Wickeln eines fortlaufenden langgestreckten Elements zu Umfangswickeln
direkt auf einen in Produktion befindlichen Rohreifen mit im Wesentlichen
einer Torusform erzeugt werden. Insbesondere hat die Anmelderin
daran gedacht, eine robotisierte Vorrichtung zum Halten einer Trommel, die
den Karkassenaufbau trägt,
zu verwenden, um so den Aufbau zu einem Interagieren mit den Einheiten zu
bringen, die für
das Aufbringen des Gurtaufbaus und die Ausbildung des Laufflächenbandes,
der Seitenwände
und/oder anderer Einlagen oder struktureller Komponenten in dem
Reifenmontageprozess vorgesehen sind. Diese Trommel kann eine Bau-
und Formtrommel sein, d.h. eine so genannte "einstufige" Trommel, bei welcher der Karkassenaufbau
direkt auf ihr ausgeführt
und anschließend
für dessen
Verbindung mit einem Gurtaufbau geformt wird. Alternativ kann die
Trommel eine Formtrommel sein, auf die auch als "Trommel der zweiten Stufe" Bezug genommen wird
und auf der ein vorher in Form einer zylindrischen Hülse ausgebildeter
Karkassenaufbau in eine Torusform für die Verbindung mit einem
Gurtaufbau gebracht wird.
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Die
Anmelderin sah das Erfordernis und die Möglichkeit, die Struktur der
Trommel leichter zu bauen und zu vereinfachen, insbesondere um sie
für eine automatische
Steuerung der Bewegungen besonders geeignet zu machen, wie sie beispielsweise durch
eine robotisierte Vorrichtung ausgeführt werden.
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Die
Anmelderin konnte tatsächlich
bestätigen,
dass die bauliche Komplexität,
die Gewichte und die Gesamtabmessungen der gegenwärtig verwendeten
Trommeln mit ihrer Steuerung durch eine robotisierte Vorrichtung
nicht sehr verträglich
sind.
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Insbesondere
ist bei den Trommeln zur Ausführung
des Formschritts, der erforderlich ist, um den Gurtaufbau mit dem
Karkassenaufbau zu verbinden, eine axiale und im Wesentlichen symmetrische
Bewegung der beiden Hälften,
aus denen die Trommeln bestehen, erforderlich, wobei die Bewegung
nur mit Hilfe eines schweren und komplizierten mechanischen Aufbaus
vergleichbar ist, der kaum für
die vorstehend erörterte
Bewegungssteuerung aufgrund seiner Gesamtabmessungen geeignet ist.
Erfindungsgemäß hat die
Anmelderin die Möglichkeit
realisiert, die vorstehend beschriebenen Probleme dadurch zu überwinden,
dass eine Bauvorrichtung angeordnet wird, bei der die proximale
Trommelhälfte starr
bezüglich
eines bewegbaren Halteaufbaus befestigt ist, während die distale Trommelhälfte so
eingestellt ist, dass sie einen relativen Doppelhub verglichen mit
dem ausführt,
den die proximale Hälfte macht.
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Gemäß einem
ersten Aspekt weist die Erfindung ein Verfahren zur Herstellung
von Reifen für Fahrzeugräder auf,
welches die folgenden Schritte aufweist: Anordnen eines Karkassenaufbaus,
der die Form einer zylindrischen Hülse hat, auf einer Trommel,
die aus einer distalen Hälfte
und einer proximalen Hälfte
besteht, die beide von einem Halteaufbau getragen werden; Anordnen
eines Gurtaufbaus koaxial um den Karkassenaufbau herum; Bewegen
der proximalen und distalen Hälfte
von einem Aufbauzustand in einen Formzustand nahe aufeinanderzu,
um eine radial Aufweitung eines Zwischenabschnitts des Karkassenaufbaus
herbeizuführen,
bis der Zwischenabschnitt in Kontakt mit einer Innenfläche des Gurtaufbaus
gebracht wird, wobei während
des Nahe-Aufeinanderzu-Bewegens der proximalen und der distalen
Hälfte
die proximale Hälfte
eine feste axiale Positionierung bezüglich des Halteaufbaus bei behält; und Überführen der
Trommel im Formzustand vor wenigstens eine Einheit zum Aufbringen
wenigstens eines langgestreckten Elements aus elastomerem Material
in Form von Umfangswindungen, wobei die Einheit zur Bildung wenigstens
eines Bauelements des Reifens in einer Position radial außerhalb
von dem Gurtaufbau oder axial außerhalb von dem Karkassenaufbau
angepasst ist.
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Es
hat sich gezeigt, dass auf diese Weise ein bedeutendes Leichtermachen
und eine strukturelle Vereinfachung der Trommel erreicht werden
kann, was ihre Anbringung an einer robotisierten Vorrichtung leichter
macht. Die typische Mobilität
einer robotisierten Vorrichtung mit beispielsweise wenigstens einem
robotisierten Arm kann gegebenenfalls dazu verwendet werden, die
Mittelebene zwischen den Hälften,
und demzufolge auch den Karkassenaufbau bezüglich des Gurtaufbaus, bei
einer gegenseitigen Bewegung der Hälften nahe zueinander während des Formungsschritts
stationär
zu halten. Alternativ können
die Relativbewegungen zwischen dem Gurtaufbau und dem Karkassenaufbau
dadurch beseitigt werden, dass der Gurtaufbau zu der proximalen Trommelhälfte bewegt
wird, während
die distale Trommelhälfte
zu der proximalen Hälfte
hin bewegt wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine Vorrichtung
zur Herstellung von Reifen für
Fahrzeugräder,
wobei die Vorrichtung eine Trommel mit einer distalen Hälfte und
einer proximalen Hälfte,
die beide von einem rialteaufbau getragen werden; Überführungsvorrichtungen
zum Anordnen eines Gurtaufbaus koaxial um einen Karkassenaufbau
herum, der auf der Trommel in der Form einer zylindrischen Hülse angeordnet
ist; Verschiebevorrichtungen zum Bewegen der proximalen und distalen
Hälfte
aus einem Aufbauzustand in einen Formzustand nahe zueinander; und
zum Anbringen eines langgestreckten Elements aus elastomerem Material wenigstens
eine Einheit aufweist, die für
ein Zusammenwirken mit der Trommel so eingestellt ist, dass das
Ablegen des langgestreckten Elements in Umfangswindungen außerhalb
des Karkassenaufbaus zur Herstellung wenigstens eines Bauelements
des Reifens erreicht wird, wobei die proximale Hälfte bezüglich des Halteaufbaus axial
festgelegt ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile werden aus der ins Einzelne gehenden Beschreibung
einer bevorzugten, jedoch nicht ausschließlichen Ausführungsform
eines Verfahrens und einer Vor richtung zur Herstellung von Reifen
für Fahrzeugräder in Übereinstimmung
mit der vorliegenden Erfindung ersichtlich.
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Diese
Beschreibung erfolgt nachstehend unter Bezug auf die beiliegenden
Zeichnungen, die als nicht beschränkendes Beispiel aufgeführt werden und
in denen
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1 eine
schematische Draufsicht auf eine Vorrichtung zur Herstellung von
Reifen nach der vorliegenden Erfindung ist,
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2 eine
Seitenansicht eines Teils der Vorrichtung von 1 ist
und die Trommel in einem Aufbauzustand während des Aufnehmens eines
Gurtaufbaus herausstellt,
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3 die
Trommel von 2 in einem Formzustand zeigt,
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4a, 4b und 4c in
vergleichenden Darstellungen die Winkelkorrekturoszillationen zeigt,
die an der Trommel nach der vorliegenden Erfindung ausgeführt werden
können,
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5 eine
schematische Draufsicht auf eine alternative Ausführungsform
einer Anordnung nach der vorliegenden Erfindung ist, und
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6 eine
schematische Teilquerschnittsansicht eines nach der vorliegenden
Erfindung herstellbaren Reifens ist.
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Insbesondere
in 1 und 5 ist eine Vorrichtung zum Aufbauen
von Reifen für
Fahrzeugräder,
die so eingestellt ist, dass sie ein Bauverfahren nach der vorliegenden
Erfindung in die Praxis umsetzt, insgesamt mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet.
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Die
Erfindung zielt auf die Herstellung von Reifen in einer Bauweise
ab, die in 6 insgesamt mit 2 bezeichnet
ist und im Wesentlichen einen Karkassenaufbau 3 im Wesentlichen
mit einer Torusform, einen Gurtaufbau 4 im Wesentlichen
mit einer zylindrischen Form, der sich am Umfang um den Karkassenaufbau 3 herum
erstreckt, ein Laufflächenband 5,
das an dem Gurtaufbau 4 an einer am Umfang äußeren Position
aufgebracht ist, und ein Paar von Seitenwänden 6 aufweist, die
seitlich an dem Karkassenaufbau 3 auf gegenüberliegenden
Seiten angebracht sind und von denen sich jede von einem Seitenrand
des Laufflächenbandes
bis zu einem Bereich in der Nähe
eines radial inneren Randes des Karkassenaufbaus erstreckt.
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Der
Karkassenaufbau 3 hat ein Paar von ringförmigen Verankerungsstrukturen 7,
die in Bereiche integriert sind, die im Wesentlichen als "Wulste" bezeichnet werden
und von denen jeder beispielsweise aus einer im Wesentlichen am
Umfang verlaufenden ringförmigen
Einlage 8 besteht, auf die gewöhnlich als "Wulstkern" Bezug genommen wird, und einen elastomeren
Füller 9 an
einer radial äußeren Position
trägt.
Um jede der ringförmigen
Verankerungsaufbauten sind die Endlaschen 10a von einer oder
mehreren Karkassenlagen 10 herumgeschlagen, die textile
oder metallische Korde aufweisen, die sich quer zur Umfangserstreckung
des Reifens 2 erstrecken und gegebenenfalls der vorgegebenen
Neigung von einem der ringförmigen
Verankerungsaufbauten 7 zum anderen folgen.
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Der
Gurtaufbau 4 kann seinerseits eine oder mehrere Gurtlagen 11a, 11b,
die metallische oder textile Korde einschließen, welche in geeigneter Weise
zu der Umfangserstreckung des Reifens in jeweils gekreuzten Ausrichtungen
zwischen einer Gurtlage und der anderen geneigt sind, sowie gegebenenfalls eine äußere Gurtlage 12 aufweisen,
die eine oder mehrere Korde hat, die am Umfang in Windungen gelegt
axial nebeneinander um die Gurtlagen 11a, 11b angeordnet
sind.
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Jede
der Seitenwände 6 und
das Laufflächenband 5 haben
im Wesentlichen wenigstens eine Schicht aus elastomerem Material
mit geeigneter Dicke. Mit dem Laufflächenband 5 kann auch
eine so genannte Unterschicht (nicht gezeigt) aus elastomerem Material
mit einer geeigneten Zusammensetzung und physikalisch-chemischen
Eigenschaften verbunden sein, die als Zwischenfläche zwischen dem eigentlichen
Laufflächenband
und dem darunter liegenden Gurtaufbau 4 wirkt.
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Die
einzelnen Komponenten des Karkassenaufbaus 3 und des Gurtaufbaus 4,
beispielsweise insbesondere die ringförmigen Verankerungsbauten 7, die
Karkassenlagen 10, die Gurtlagen 11a, 11b und weitere
mögliche
Verstärkungen,
die für
die Bildung der äußeren Gurtlage 12 ausgelegt
sind, werden der Vorrichtung 1 in Form von Halbfabrikaten
zugeführt, die
während
vorhergehender Arbeitsschritte hergestellt wurden, um in geeigneter
Weise miteinander zusammengefügt
zu werden.
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Die
Vorrichtung 1 ist mit einer Zuführstation zum Zuführen der
Komponenten des Karkassenaufbaus 3 versehen, auf die im
Folgenden als Aufbaustation 13 Bezug genommen wird und
die im Einzelnen beschrieben wird, da sie in jeder geeigneten Weise
ausgeführt
sein kann, wobei die Station so eingestellt ist, dass sie auf einer
Trommel 14 arbeitet, um den Karkassenaufbau 3 darauf
anzuordnen.
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Die
Trommel 14 kann so ausgestaltet sein, dass sie die Bauweise
der so genannten "zweiten Stufe" hat, d.h. sie ist
für den
Eingriff mit dem Karkassenaufbau 3 eingestellt, der vorher
in Form einer zylindrischen Hülse
auf einer so genannten "Aufbautrommel" (nicht gezeigt)
hergestellt wird, die der Aufbaustation 13 zugeordnet ist.
Nach einer bevorzugten, in den Zeichnungen gezeigten und im Folgenden
beschriebenen Ausgestaltung hat die Trommel 14 jedoch die
so genannte "einstufige" Bauweise, d.h. sie
ist so eingestellt, dass sie den Karkassenaufbau während des
gesamten Aufbauprozesses des Reifens 2 trägt, bis
dieser von der Trommel entfernt und einer Vulkanisierstufe zugeführt wird.
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Durch
Verwendung einer Trommel 14 in der "einstufigen" Bauweise wird der Schritt des Anordnens
des Karkassenaufbaus 3 auf der Trommel dadurch ausgeführt, dass
die Komponenten des Karkassenaufbaus direkt auf der Trommel 14 an
der Aufbaustation 13 zusammengefügt werden. Für diesen Zweck
wird die Karkassenlage oder werden die Karkassenlagen 10 von
einer Zuführstraße 13a in
Form von auf die geeignete Länge
geschnittenen Abschnitten in Verbindung mit der Umfangserstreckung
der Trommel 14 geliefert und auf die Trommel gewickelt, um
eine so genannte "Karkassenhülse" zu bilden, die im
Wesentlichen zylindrisch ist. Alternativ kann die Karkassenlage
oder können
die Karkassenlagen 10 zuerst geliefert und dann auf Größe geschnitten
werden, wenn die Lieferung abgeschlossen ist. An den Endlaschen 10a der
Lagen 10 werden ringförmige Verankerungsaufbauten 3 angebracht.
Erforderlichenfalls kann die Aufbaustation 13 Vorrichtungen zum
Verbinden zusätzlicher
Einlagen, wie verstärkender "Lunetten" oder dergleichen,
mit der Karkassenlage oder den Karkassenlagen 10 aufweisen,
wobei die Einlagen während
vorheriger Schritte oder in Schritten abwechselnd mit denjenigen
des Ablegens der Lage oder der Lagen 10 und/oder der Komponenten
des Karkassenaufbaus 3 aufgebracht werden.
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Wie
besser aus 2 und 3 zu sehen ist,
hat die Trommel 14 einen Halteaufbau 15 mit einer
zylindrischen Rohrform, in welcher eine Hauptwelle 16 drehbar
in Eingriff steht, wobei ihre Bewegung in Axialrichtung beschränkt ist.
Die Hauptwelle 16 hat einen Endteil 16a, der aus
dem Halteaufbau 15 kragarmartig vorsteht und einen Befestigungsflansch 16b trägt, an dem
eine proximale Hälfte 14a der
Trommel 14 befestigt ist. Die proximale Hälfte 14a ist
deshalb in Axialrichtung bezüglich
des Halteaufbaus 15 festgelegt.
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Eine
zusätzliche
Welle 17, die einen Endabschnitt 17a hat, der
kragarmartig aus dem Endabschnitt 16a der Hauptwelle vorsteht,
steht in einem axial verschiebbaren Eingriff mit der Hauptwelle 16,
während
sie von einer Bewegung in Drehrichtung abgehalten wird. Das äußere Ende
des Endabschnitts 17a trägt einen zweiten Befestigungsflansch 17b,
mit dem eine distale Hälfte 14b der Trommel 14 befestigt
ist, die koaxial in einer spiegelbildlichen Beziehung dazu angeordnet
ist.
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Die
proximale Hälfte 14a und
die distale Hälfte 14b haben
jeweils bewegliche Teile, die von geeigneten nicht gezeigten Betätigungseinrichtungen
angetrieben werden, entweder um einen Eingriff oder eine Eingriffslösung der
ringförmigen
Verankerungsaufbauten 7 und/oder das Umschlagen der Endlaschen 10a der
Karkassenlagen während
des Aufbaus des Reifens oder für
die Aufnahme eines vorher gebildeten Karkassenaufbaus zu ermöglichen.
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Der
Trommel 14 sind auch Schiebevorrichtungen zugeordnet, die
auf die zusätzliche
Welle 17 einwirken, um ein gegenseitig nahe zueinander
Bewegen der proximalen Hälfte 14a und
der distalen Hälfte 14b herbeizuführen. Diese
Verschiebevorrichtungen, die in den Zeichnungen nur schematisch
gezeigt sind, da sie in jeder herkömmlichen Weise ausgeführt werden
können,
können
beispielsweise eine Kugelspindel 18, fluidbetätigte Aktivatoren
oder andere Einrichtungen aufweisen.
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Der
Halteaufbau 15 wirkt auf eine Betätigungseinheit 20,
die von einer elektronischen Steuereinheit 20a gesteuert
wird, die den Betrieb der Vorrichtung 1 insgesamt überwacht.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
trägt die
Betätigungseinrichtung 20 dazu
bei, einen robotisierten Arm 21 zu steuern, der einen Endkopf 22 trägt, an dem
die Trommel 14 an dem Halteaufbau 15 befestigt
ist.
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Bei
dem gezeigten Beispiel ist der robotisierte Arm 21 in die
Betätigungseinheit 20 eingeführt, die eine
drehbare Basis 23, welche auf einer feststehenden Plattform 24 angeordnet
ist und sich um eine erste vertikale Achse dreht, einen ersten Abschnitt 25, der
mit der Basis 23 hin- und herschwenkbar um eine zweite
vorzugsweise horizontale Achse verbunden ist, und einen zweiten
Abschnitt 26 aufweist, der mit dem ersten Abschnitt 25 um
eine dritte Achse verschwenkbar verbunden ist, die vorzugsweise
ebenfalls horizontal ist. Der robotisierte Arm 31 wird
von dem zweiten Abschnitt 26 an einer Achse senkrecht zu
der dritten Schwenkachse drehbar gehalten. Der mit dem robotisierten
Arm 21 verbundene Kopf 22 greift starr an dem
Halteaufbau 15 mit der Möglichkeit einer Verschwenkung
um eine fünfte
und eine sechste Schwenkachse an, die zueinander senkrecht sind.
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Ein
an dem Halteaufbau 14 starr befestigter Motor 19 betätigt die
primäre
Welle 16 der Trommel 14, um die proximale Hälfte 14a und
die distale Hälfte 14b gleichzeitig
in Drehung zu versetzen.
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Gleichzeitig
mit dem Zusammenfügen
des Karkassenaufbaus 3 auf der Trommel 14 erfolgt
die Herstellung des Gurtaufbaus auf einer zusätzlichen Trommel 18.
Insbesondere ist für
diesen Zweck vorgesehen, dass die zusätzliche Trommel 28 mit
einer Station 29 zum Aufbringen des Gurtaufbaus 4 zusammenwirkt,
die beispielsweise wenigstens eine Zuführstraße 29a aufweisen kann,
auf der Halbfabrikate in Form eines fortlaufenden Streifens vorwärtsbewegt
werden, wobei die Halbfabrikate dann in Abschnitte mit einer der
Umfangserstreckung der zusätzlichen
Trommel 28 entsprechenden Länge gleichzeitig zur Herstellung
der entsprechenden Gurtlagen 11a, 11b darauf geschnitten
werden. Mit der Zuführstraße für die Gurtlagen 29a ist
eine Zuführeinheit
zum Zuführen
von einer oder mehreren zusätzlichen
Verstärkungseinlagen
kombiniert, beispielsweise von fortlaufenden Korden (in den Zeichnungen
nicht gezeigt) für
das Aufbringen auf den Gurtlagen 11a, 11b zur
Bildung der äußeren Gurtlage 12 in
Form von axial fortlaufenden Umfangswindungen.
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Nach
der Aktion geeigneter Überführungsvorrichtungen
wird der auf der zusätzlichen
Trommel 28 angeordnete Gurtaufbau 4 von dieser
abgenommen und auf den auf der Trommel 14 angeordneten Karkassenaufbau 3 in
Form einer zylindrischen Hülse,
wie in 2 gezeigt, überführt. Die Überführungsvorrichtungen
können
beispielsweise ein Überführungselement 30 mit
im Wesentlichen Ringform aufweisen, das so weit bewegt wird, bis
es um die zusätzliche
Trommel 28 herum angeordnet ist, um den Gurtaufbau 4 davon
aufzunehmen.
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Die
zusätzliche
Trommel 28 löst
in an sich bekannter Weise den Eingriff mit dem Gurtaufbau 4, so
dass er dann von dem Überführungselement 30 für das Anordnen
in einer geeigneten Position für
einen Eingriff mit dem Karkassenaufbau 3 gehandhabt wird.
Nach der Aktion der Betätigungseinheit 20 wird die
Trommel 14 ihrerseits dazu gebracht, mit dem Überführungselement 30 ausgehend
von der Position, in der die Trommel mit der Aufbaustation 13 zusammenwirkt,
oder anderen Vorrichtungen zusammenzuwirken, die für den Eingriff
mit dem Karkassenaufbau 3 darauf angepasst sind.
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Wenn
der auf dem Überführungselement 30 gehaltene
Gurtaufbau 4 um den Karkassenaufbau 3 herum in
einer koaxialen Beziehung dazu angeordnet ist, muss letzterer in
eine Torusform dadurch gebracht werden, dass die ringförmigen Verankerungsaufbauten 7 einander
axial angenähert
werden und dem Karkassenaufbau gleichzeitig ein Druckfluid zugeführt wird,
so dass sich ein Zwischenteil davon radial ausdehnt, bis die Karkassenlage
oder die Karkassenlagen 10 in Kontakt mit der inneren Fläche des
Gurtaufbaus 4 gebracht sind.
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Für diesen
Zweck werden die proximale Hälfte 14a und
die distale Hälfte 14b ausgehend
von einem Aufbauzustand, in welchem sie, wie in 2 gezeigt,
axial beabstandet sind, um die Bildung der Karkassenhülse mit
zylindrischer Form auf der Trommel 14 zu ermöglichen,
nahe zueinander bis in einen Formzustand bewegt, in welchem, wie
in 3 gezeigt ist, die Hälften 14a, 14b axial
nahe gegeneinander bewegt sind, um die radiale Expansion des Karkassenaufbaus 3 zu
ermöglichen.
Vorteilhafterweise wird eine gegenseitige Annäherung der proximalen Hälfte 14a und
der distalen Hälfte 14b dadurch
ausgeführt,
dass nach der Aktion der der Trommel 14 zugeordneten Verschiebevorrichtungen 18 ein
axiales Verschieben der zusätzlichen
Welle 17 und somit der distalen Hälfte 14b zu dem Halteaufbau 15 hin
herbeigeführt
wird, während
die proximale Hälfte 14a eine
feste axiale Positionierung bezüglich
des Halteaufbaus beibehält.
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Damit
eine Verbindung in der richtigen Weise erfolgen kann, werden die
Bewegungen der Betätigungseinheit 20 und/oder
des Überführungselements 30 durch
die Steuereinheit 20a so gesteuert, dass ein gegenseitiger
Kontakt zwischen dem Karkassenaufbau 3 und dem Gurtaufbau 4 an
einer gemeinsamen Meridianebene von ihnen erfolgt.
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Für diesen
Zweck ist die Trommel 14 in dem Aufbauzustand vorzugsweise
so vorgesehen, dass sie axial in das Überführungselement 30,
vorzugsweise bis zum Heranführen
an die axiale Mittelebene des Karkassenaufbaus 3, eingeführt ist,
um mit der axialen Mittelebene des Gurtaufbaus 4 in der
vorstehend erwähnten
gemeinsamen Meridianebene zusammenzufallen, die in 2 und 3 mit "P" bezeichnet ist. Die Steuereinheit 20a steuert
somit die Bewegungen der Betätigungseinheit 20 derart,
dass eine Verschiebung des Halteaufbaus 15 und somit der
proximalen Hälfte 14a zu
der distalen Hälfte 14b hin
erfolgt. Bei der Betätigung
der Verschiebevorrichtungen 18, die ebenfalls von der Steuereinheit 20a gesteuert
werden, wird gleichzeitig die distale Hälfte 14b axial zu
dem Halteaufbau 15 um eine Größe hin bewegt, die als Hub
und/oder Geschwindigkeit ausgedrückt
wird und zum Doppelten der Verschiebung, die von dem Halteaufbau
bezüglich
der axialen Mittelebene ausgeführt
wird, die zwischen den Hälften 14a, 14b identifizierbar
ist und mit der gemeinsamen Meridianebene "P" zusammenfällt, proportional
ist und ihm vorzugsweise entspricht.
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Gemäß einer
möglichen
alternativen Ausgestaltung kann die Steuereinheit 20a die
Bewegung der Verschiebevorrichtungen 18 und des Überführungselements 30 so
steuern, dass beginnend von einer anfänglichen Bezugsposition aus,
in der die axialen Mittelebenen des Karkassenaufbaus 3 und
des Gurtaufbaus 4 in der gemeinsamen Meridianebene "P" zusammenfallen, der Gurtaufbau 4 zu
der proximalen Hälfte 14a hin
und gleichzeitig die distale Hälfte 14b zu
der proximalen Hälfte 14a hin
um einen Betrag bewegt wird, der, ausgedrückt als Hub und/oder Geschwindigkeit,
im Wesentlichen proportional zu dem Doppelten der von dem Gurtaufbau 4 ausgeführten Verschiebung
ist oder ihm vorzugsweise entspricht.
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Auf
dem Gurtaufbau 4 kann nach dem vorstehend beschriebenen
Formschritt oder gleichzeitig damit ein Walzschritt in herkömmlicher
Weise ausgeführt
werden, um eine bessere Haftung des Gurtaufbaus 4 an der
Karkassenlage oder den Karkassenlagen 10 zu erhalten.
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Wenn
der Eingriff abgeschlossen ist, wird die Trommel 14 im
Formzustand zusammen mit der Karkasse 3 und dem Gurtaufbau 4,
die darauf in Eingriff gebracht sind, vor wenigstens eine Einheit 31 zum Aufbringen
wenigstens eines langgestreckten Elements aus rohem e lastomerem
Material überführt, das
für die
Bildung von wenigstens einer Komponente des Reifens an einer Position
außerhalb
des Karkassenaufbaus 3 angepasst ist.
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Genauer
gesagt, kann das langgestreckte Element in fortlaufenden Umfangswindungen
um eine geometrische Achse des Karkassenaufbaus 3 herum
an einer Position radial außerhalb
des Gurtaufbaus 4 zur Bildung des Laufflächenbandes 5 und/oder
an einer Position axial außerhalb
des Karkassenaufbaus 3 zur Bildung der Seitenwände 6 aufgebracht
werden.
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Vorzugsweise
erfolgt das Aufbringen des Laufflächenbandes 5 und/oder
das Anbringen der Seitenwände 6 in
der vorstehend erwähnten
Weise, auch wenn die Möglichkeit
nicht ausgeschlossen werden soll, das Laufflächenband 5 oder die
Seitenwände 6 auf
andere herkömmliche
Weise herzustellen.
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Die
Aufbringeinheit 31 kann ein oder mehrere Förderelemente 31a, 31b, 31c aufweisen,
von denen jedes so eingestellt ist, dass es ein entsprechendes langgestrecktes
Element aus elastomerem Material auf den Karkassenaufbau 3 und/oder
den Gurtaufbau 4 ablegt. Jedes Förderelement 31a, 31b, 31c kann
beispielsweise ein Extruder, eine Applikatorwalze oder ein anderes
Element aufweisen, das, wenn es nahe an den in Herstellung befindlichen
Reifen gebracht ist, sich dazu eignet, das jeweilige langgestreckte
Element direkt an dem Gurtaufbau 4 und/oder dem Karkassenaufbau 3,
die von der Trommel 14 gehalten werden, gleichzeitig mit
dem Wickeln des langgestreckten Elements um die geometrische Achse
des Karkassenaufbaus 3 abzugeben.
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Genauer
gesagt, kann ein erstes Förderelement 31a so
eingestellt werden, dass ein erstes langgestrecktes Element auf
den Gurtaufbau 4 zur Bildung des Laufflächenbandes 5 geliefert
wird.
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Wenn
die Herstellung des Laufflächenbandes 5 die
Ausbildung einer so genannten Unterschicht erfordert, kann ein zusätzliches
Förderelement 31b vorgesehen
werden, um ein zusätzliches langgestrecktes
Element direkt abzulegen, das so ausgelegt ist, dass es die Unterschicht
aus elastomerem Material auf dem Gurtaufbau 4 bildet, bevor
das erste Förderelement 31a in
Funktion tritt.
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Ferner
ist wenigstens ein zweites Förderelement 31c vorgesehen,
das so eingestellt ist, dass es ein zweites langgestrecktes Element
direkt auf die Karkassenlage 10 gleichzeitig mit der Drehung
der Trommel 14 fördert,
so dass ein Wickeln des langgestreckten Elements auf dem Karkassenaufbau 3,
der von der Trommel 14 gehalten wird, an einer axial äußeren Position
ermöglicht
wird.
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Die
Betätigungseinheit 20 wirkt
mit den Förderelementen 31a, 31b, 31c zur
Bildung der Aufbringeinheit 31 zusammen.
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Ein
Motor 18 betätigt
die Trommel 14 so, dass sie um ihre geometrische Achse
in Drehung versetzt wird, wodurch jedes der langgestreckten Elemente
am Umfang bezüglich
des Karkassenaufbaus 3 verteilt wird. Gleichzeitig führt die
Betätigungseinheit 20 gesteuerte
relative Verschiebungen zwischen der Trommel 14 und den
Förderelementen 31a, 31b, 31c aus,
um das langgestreckte Element in Windungen zu verteilen, die in
einer nebeneinander liegenden Beziehung angeordnet sind, um das
Laufflächenband 5 und/oder
eine Seitenwand 6 in Übereinstimmung
mit den Anforderungen an die gewünschte Dicke
und die geometrische Gestalt zu bilden.
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Die
Betätigungseinheit 20 eignet
sich somit zum Halten der Trommel 14 und zum Führen ihrer Bewegung
während
des ganzen Herstellungszyklus gesteuert von der Steuereinheit 20a,
wobei die Trommel für
ein Zusammenwirken mit der Aufbaustation 13 und danach
mit den Teilen der Vorrichtung 1 für die Ausführung der Verbindung des Gurtaufbaus 4 auf
dem Karkassenaufbau 3 sowie für die nachfolgende Ausbildung
des Laufflächenbandes 5 und
der Seitenwände 6 in
geeigneter Weise bewegt und angetrieben wird.
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D.h.
im Einzelnen, dass die Betätigungseinheit 20,
nachdem die Trommel 14 so positioniert worden ist, dass
sie den Eingriff des Karkassenaufbaus 3 auf ihr ermöglicht,
die Trommel in eine Position koaxial zu dem Überführungselement 30 des
Gurtaufbaus 4 bringt. Wenn der Eingriff des Gurtaufbaus 4 auf
dem Karkassenaufbau 3 nach dem Formen des Karkassenaufbaus 3 zu
einer Torusform ausgeführt ist,
bringt die Betätigungseinheit 20 die
Trommel 14, indem sie in geeigneter Weise bewegt, vor das
mögliche
zusätzliche
Förderelement 31b,
das so ausgelegt ist, die mögliche
Unterschicht auszubilden, und danach vor das erste Förderelement 31a,
durch dessen Funktion die Ausbildung des Laufflächenbandes 5 abgeschlossen wird.
Danach wird die Trommel 14 zu dem zweiten Förderelement 31c überführt und
in geeigneter Weise vor die letztere bewegt, um die Ausbildung von
einer der Seitenwände 6 seitlich
an dem Karkassenaufbau 3 gerade als Anzeige zu bestimmen,
die von dem ringförmigen
Verankerungsaufbau 7 aus bis in die Nähe des entsprechenden Seitenrandes
des vorher ausgebildeten Laufflächenbandes 5 geht.
Nach dem Drehen der Trommel 14 vor das zweite Förderelement 31c beginnt
auf der Seite des Karkassenaufbaus 3, die der vorher gebildeten
Seitenwand 6 gegenüberliegt,
die Ausbildung der Seitenwand 6.
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Der
vorstehend beschriebene Betriebsablauf ermöglicht eine solche Ausbildung
der Seitenwände 6,
dass ihre radial äußeren Endstücke 6a seitlich
bezüglich
der Seitenränder
des Laufflächenbandes 5 entsprechend
dem Bauschema darüber
gelegt sind, auf das als "darüberliegende
Seitenwände" Bezug genommen wird.
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Genauso
leicht kann jedoch auch die Ausbildung der Seitenwände 6 mit
dem Auslegungsschema, das als "darunter
liegende Seitenwände" bezeichnet wird,
erfolgen, indem die Trommel 14 der Wirkung des zweiten
Förderelements 31c ausgesetzt wird,
um eine Bildung der Seitenwände 6 zu
bestimmen, bevor sie vor das mögliche
zusätzliche
Förderelement 31b und
das erste Förderelement 31a zur Bildung
des Laufflächenbandes 5 gebracht
wird.
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Während ihrer
Funktion hält
jedes der Förderelemente 31a, 31b, 31c vorzugsweise
eine festgelegte Positionierung bei, während die Trommel 14 in
Drehung versetzt und geeignet in Vertikalrichtung durch die Betätigungseinheit 20 bewegt
wird, um eine geeignete Verteilung eines jeden langgestreckten Elements
festzulegen, damit so eine Schicht mit geeigneter Form und Dicke über dem
Karkassenaufbau 3 und/oder dem Gurtaufbau 4 gebildet
wird. Das von jedem der Förderelemente 31a, 31b, 31c aus
zugeführte
fortlaufende, langgestreckte Element kann in vorteilhafter Weise
einen abgeflachten Querschnitt haben, so dass die Dicke der so gebildeten
elastomeren Schicht moduliert werden kann, indem der Überlappungsgrad
der fortlaufenden Windungen und/oder die Ausrichtung der Oberfläche des
in Fertigung befindlichen Reifens bezüglich des Querschnittsprofils des
von dem Förderelement
zugeführten
langgestreckten Elements variiert wird.
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Wenn
die Herstellung des Laufflächenbandes 5 und
der Seitenwände 6 abgeschlossen
ist, sorgt die Betätigungseinheit 20 für eine neue
Verschiebung der Trommel 14, um sie von der Aufbringeinheit 31 wegzubewegen
und vor Vorrichtungen (nicht gezeigt) zu positionieren, die dafür ausgelegt sind,
den Eingriff des aufgebauten Reifens 2 und der Trommel 14 zu
lösen.
Danach überführt die
Betätigungseinheit 20 die
Trommel 14 wieder vor die Aufbaustation 13, um
die Anordnung eines neuen Karkassenaufbaus 3 auf der Trommel
zu ermöglichen.
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Die
Trommel 14 kann vorteilhafterweise so vorgesehen werden,
dass sie in einem lösbaren
Eingriff mit dem Endabschnitt 22 des robotisierten Arms 21 steht,
um dessen leichten Austausch zu ermöglichen. Zusätzlich kann
eine Vielzahl von voneinander verschiedenen Trommeln 14 vorgesehen
werden, die der Vorrichtung 1 zugeordnet werden und beispielsweise
in einem Magazin 32 für
einen individuellen Eingriff mit der Betätigungseinheit 20 angeordnet sind,
um die Herstellung von Reifen zu ermöglichen, die unterschiedliche
Abmessungs- und/oder
Struktureigenschaften haben.
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Für diesen
Zweck kann die Betätigungseinheit 20 so
eingestellt werden, dass sie mit dem Magazin 32 zusammenwirkt,
um die Trommel 14 darin in Eingriff mit dem Endkopf 22 abzulegen
und sie durch eine andere Trommel auszutauschen, die für die Herstellung
eines anderen Reifentyps angepasst ist.
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Um
ein perfektes Zusammenwirken jeder Trommel 14 mit der Aufbaustation 13 zu
gewährleisten,
kann in vorteilhafter Weise dafür
gesorgt werden, dass das Überführungselement 30 und
alle anderen Elemente der Vorrichtung 1, wenn erforderlich,
eine Winkelkorrekturverschwenkung der Trommel 14 ausführen können, um
der geometrischen Trommelachse eine vorgegebene Ausrichtung zu geben.
Dadurch ist es möglich,
alle auftretenden Fehlausrichtungen, beispielsweise aufgrund des
Unterschieds im Gewicht zwischen einer Trommel 14, die
dafür ausgelegt
ist, Reifen mit relativ kleinen Größen (4c) herzustellen,
und einer Trommel zu korrigieren, die für die Herstellung von großen Reifen
(4a) eingestellt ist.
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Aus
einem Vergleich von 4a, 4b und 4c ist
leicht zu ersehen, dass die Trommel 14 mit Hilfe von über die
Betätigungseinheit 20 übertragenen
kleinen Winkelbewegungen jede Abweichung leicht kompensieren kann,
die die X-Achse der Trommel 14 bezüglich einer genauen Winkelausrichtung
hat. Ausgehend von einem angenommenen Zustand, in welchem die Betätigungseinheit 20 die
genaue Winkelausrichtung einer Trommel 14 mittlerer Größe, wie
in 4b, beibehält,
würde,
wenn diese Trommel durch eine größere Trommel 14 gemäß
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4a ausgetauscht
werden soll, die Ausrichtung der geometrischen Achse X der neuen Trommel
aufgrund eines größeren Gewichts
zu einer Abweichung nach unten zu der mit X' in 4a bezeichneten Position neigen.
Diese Abweichung kann jedoch leicht dadurch korrigiert werden, dass
der Trommel 14 eine geringe Winkelkorrekturverschwenkung in
Uhrzeigerrichtung bezüglich 4a durch
die Betätigungseinheit 20 erteilt
wird.
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Umgekehrt
würde,
wenn die Trommel 14 durch eine Trommel kleinerer Größe, wie
in 4c gezeigt ist, ausgetauscht wird, eine Ausrichtung
der geometrischen Achse X der neuen Trommel aufgrund des geringeren
Gewichts zu einer Abweichung nach oben in die in 4c mit
X'' bezeichnete Position
neigen. Diese Neigung wird dadurch korrigiert, dass auf die Trommel 14 eine
leichte Winkelkorrekturverschwenkung in Gegenuhrzeigerrichtung bezüglich 4c ausgeübt wird.
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Zur
Ausführung
einer automatischen und genauen Winkelkorrekturverschwenkung kann
ein Identifizierungscode vorgesehen werden, der jeder Trommel 14 zugeordnet
wird. Der Code kann beispielsweise auf einer kleinen Speichereinheit
gespeichert werden oder Strichcodes, mechanische Referenzen oder
dergleichen aufweisen, die für
die Erfassung durch ein geeignetes System angepasst sind, das es
der elektronischen Steuereinheit 20a ermöglicht,
den Typ der Trommel 14 zu erkennen, der an dem Endkopf 22 in
Eingriff sitzt. In der Steuereinheit 20a kann auch eine
Reihe von Winkelkorrekturwerten gespeichert werden, von denen jeder
mit einem der Identifiziercodes der Trommeln 14 kombiniert
ist, die in der Vorrichtung 1 vorgesehen sind. Beim Erfassen
des Identifiziercodes der Trommel 14, die der Betätigungseinheit 20 zugeordnet
ist, wählt
eine der Steuereinheit 20a zugeordnete Wahleinheit den
damit kombinierten Winkelkorrekturwert, ansprechend auf den die
Steuereinheit die nachfolgende Winkelkorrekturverschwenkung durch
die Betätigungseinheit 20 befiehlt,
um der Trommel 14 die vorher eingestellte Ausrichtung zu
geben.
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Alternativ
dazu kann zur Steuerung der Winkelkorrekturverschwenkung die Verwendung
von Vorrichtungen zur Erfassung der Ausrichtung der Trommel 14 vorgesehen
werden, wobei diese Vorrichtungen beispielsweise Detektoren mit
photoelektrischer Zelle oder dergleichen aufweisen, die zum Senden
eines Signals zu der Steuereinheit 20a angepasst sind,
das der Winkelausrichtung entspricht, die die der Betätigungseinheit 20 zugeordnete
Trommel 14 hat. Ein der Steuereinheit 20a zugeordneter
Komparator vergleicht die erfasste Ausrichtung mit einem vorgegebenen
Ausrichtungswert, der in der Steuereinheit gespeichert ist. Wenn
der erfasste Ausrichtungswert von dem vorgegebenen Wert um mehr
als einen gegebenen Toleranzschwellenwert abweicht, befiehlt die
Steuereinheit 20a die Ausführung der Winkelkorrekturverschwenkung.
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Bei
einer in 5 gezeigten alternativen Ausführungsform
hat die Betätigungseinheit 20 einen Schlitten 33,
der längs
eines Führungsaufbaus 34 zwischen
einer ersten Position, in der, wie durch ausgezogene Linie gezeigt
ist, er die Trommel 14 vor der Aufbaustation 13 hält, und
einer zweiten Position bewegbar ist, in der, wie durch eine strichpunktierte
Linie gezeigt ist, er die Trommel 14 in der Nähe der Einheit 31 zum
Aufbringen des langgestreckten Elements hält. In diesem Fall können wenigstens
zwei Extruder oder andere Fördereinrichtungen 31c zur Bildung
der Seitenwände
vorgesehen werden, wobei die Förderelemente
gegebenenfalls radial und/oder quer bezüglich der geometrischen Achse
des Karkassenaufbaus 3 bewegbar sind, um eine Verteilung der
jeweiligen langgestreckten Elemente in Windungen zu bestimmen, die
radial in einer Beziehung Seite an Seite an den gegenüberliegenden
Seiten des in Fertigung befindlichen Karkassenaufbaus 3 angeordnet
werden.
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Gemäß einer
weiteren alternativen Ausgestaltung zur Verwendung bei einem der
vorstehend beschriebenen Beispiele kann das Förderelement oder können die
Förderelemente 31a, 31b, 31c so vorgesehen
werden, dass sie quer zur Ümfangserstreckung
des Karkassenaufbaus 3 und/oder des Gurtaufbaus 4 bewegt
werden, um die Querverteilung der Windungen festzulegen, die mit
dem fortlaufenden langgestreckten Element gebildet werden.
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Die
vorliegende Erfindung erreicht wesentliche Vorteile.
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Der
Ausschluss der Bewegbarkeit der proximalen Hälfte 14a der Trommel 14 zugunsten
einer Verdoppelung des von der distalen Hälfte 14b ausgeführten Hubs
ermöglicht
das Erreichen einer überraschenden
baulichen Vereinfachung und Gewichtsreduzierung in der Trommel 14,
so dass sie für
die Steuerung durch eine robotisierte Vorrichtung oder dergleichen
geeignet wird. Die Erfindung benutzt auch die Mobilität der Betätigungseinheit 20 und/oder des Überführungselements 30 für den Gurtaufbau 4, um
den Eingriff des Karkassenaufbaus 3 mit dem Gurtaufbau 4 in
einer axial zentrierten Position ohne erwünschte Fehlausrichtung bei
dem Montagevorgang zu gewährleisten,
die aufgrund des Fehlens der Beweglichkeit der proximalen Hälfte 14a der
Trommel 14 verursacht wird.
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Die
Erfindung erlaubt auch einen einfachen Austausch der verwendeten
Trommel 14, so dass die Installierung sofort an die Fertigung
von Reifen anpassbar ist, die sich unterscheidende bauliche Merkmale
und/oder Größen haben.
Diese Möglichkeit
ist besonders vorteilhaft, da sie in Kombination mit der Bildung
des Laufflächenbandes 5 und/oder
der Seitenwände 6 genutzt
wird, indem das von der Aufbringeinheit 31 zugeführte fortlaufende
langgestreckte Element in fortlaufende Windungen gelegt wird, was an
die Fertigung von Reifen in irgendeiner Form und/oder Größe leicht
anpassbar ist.
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Die
Ausbildung des Laufflächenbandes 5 und/oder
der Seitenwände 6 durch
Legen eines fortlaufenden langgestreckten Elements in Windungen, die
in einer Beziehung Seite an Seite angeordnet sind, ermöglicht auch
die Überwindung
aller Begrenzungen des Standes der Technik, die mit den Erfordernissen
in Beziehung stehen, eine komplizierte und voluminöse Maschinenanlage
zur Herstellung von Laufflächenbändern und
Seitenwänden
durch Extrusion zu verwenden, deren Anlagen- und Betriebskosten
nur eine Fertigung in großem
Maßstab rechtfertigen.
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Im
Gegensatz dazu macht es die Erfindung möglich, das Laufflächenband
und die Seitenwände mit
einer einfacheren und kleineren Maschinenanlage herzustellen, die
für eine
Produktion in Übereinstimmung
mit der Produktivität
der individuellen Vorrichtung 1 geeignet ist.