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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung
von Reifen für
Fahrzeugräder
und auf eine Anlage, die zur Ausführung des vorstehend erwähnten Herstellungsverfahrens
verwendet werden kann.
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Ein
Reifen für
Fahrzeugräder
hat im Allgemeinen einen Karkassenaufbau mit wenigstens einer Karkassenlage,
die jeweils gegenüberliegende
Endränder
hat, die um ringförmige
Verstärkungsaufbauten
herumgefaltet sind, von denen normalerweise jeder von einer im Wesentlichen
umfänglichen,
ringförmigen
Einlage gebildet wird, an der wenigstens eine Fülleinlage in einer radial äußeren Position
angebracht ist.
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Der
Karkassenaufbau hat im Allgemeinen einen mit ihm verbundenen Gurtaufbau
mit einer oder mehreren Gurtlagen, die bezüglich einander und bezüglich der
Karkassenlage radial aufeinander gelegt angeordnet sind und textile
oder metallische Verstärkungskorde
aufweisen, die zu der Richtung der Umfangserstreckung des Reifens
eine sich schneidende Ausrichtung haben und/oder im Wesentlichen
parallel dazu sind. Auf den Gurtaufbau ist in einer radial äußeren Position
ein Laufflächenband
aufgebracht, das ebenfalls aus elastomerem Material wie die anderen
halbfertigen Bauteile des Reifens hergestellt ist.
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Zu
erwähnen
ist hier, dass in Zusammenhang mit der vorliegenden Beschreibung
und den nachstehenden Ansprüchen
der Ausdruck "rohes elastomeres
Material" eine Zusammensetzung
bedeuten soll, die wenigstens ein elastomeres Polymer und wenigstens
einen verstärkenden
Füllstoff
aufweist. Vorzugsweise hat diese Zusammensetzung auch Zusatzstoffe,
beispielsweise ein Vernetzungsmittel und/oder einen Weichmacher.
Aufgrund des Vorhandenseins des Vernetzungsmittels kann dieses Material
durch Erhitzen vernetzt werden, damit es den fertig gestellten Gegenstand
bildet.
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Auf
die Seitenflächen
des Karkassenaufbaus werden ebenfalls entsprechende Seitenwände aus elastomerem
Material aufgebracht, von denen sich jede von einem der seitlichen
Ränder
des Laufflächenbandes
bis zu dem entsprechenden ringförmigen
Wulstverstärkungsaufbau
erstreckt, wodurch die Seitenwände
abhängig
von den Konstruktionen jeweils radial äußere Abschlussränder haben
können, die
auf den seitlichen Rändern
des Laufflächenbandes
aufgelegt sind, so dass eine Anordnung in der Bauweise gebildet
wird, die gewöhnlich
als "darüber liegende
Seitenwände" bekannt ist, oder
sie liegen zwischen dem Karkassenaufbau und den Seitenrändern des
Laufflächenbandes
in einer Anordnung, deren Bauweise als "darunter liegende Seitenwände" bekannt ist.
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Bei
den meisten bekannten Reifenherstellungsverfahren sollen der Karkassenaufbau
und der Gurtaufbau zusammen mit dem jeweiligen Laufflächenband
getrennt voneinander in entsprechenden Arbeitsstationen hergestellt
und anschließend
zusammenmontiert werden.
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Insbesondere
soll/sollen bei der Herstellung des Karkassenaufbaus zuerst die
Karkassenlage oder die Karkassenlagen auf einer ersten Trommel abgelegt
werden, auf die gewöhnlich
als "Bautrommel" Bezug genommen wird,
um eine zylindrische Hülse
zu bilden. Die ringförmigen
Wulstverstärkungsaufbauten
werden an den gegenüberliegenden
Abschlussrändern
der Karkassenlage oder der Karkassenlagen angebracht oder daran
ausgebildet, die dann ihrerseits um die ringförmigen Aufbauten rückgefaltet
werden.
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Gleichzeitig
wird auf einer zweiten Trommel oder Zusatztrommel eine äußere Hülse hergestellt, welche
die Gurtlagen aufweist, die in einer gegenseitig radial aufeinander
gelegten Anordnung abgelegt werden, wobei das Laufflächenband
auf die Gurtlagen in einer radial äußeren Position aufgebracht
wird. Die äußere Hülse wird
dann von der Zusatztrommel entfernt und mit der Karkassenhülse verbunden.
Dafür wird
die äußere Hülse koaxial
um die Karkassenhülse
angeordnet, wonach die Karkassenlage oder die Karkassenlagen in
eine torusförmige
Gestalt dadurch gebracht werden, dass die Wulste axial aufeinander
zu bewegt werden und gleichzeitig unter Druck stehendes Fluid in
die Karkassenhülse
eingeführt wird,
um das Aufbringen des Gurtrings und des Laufflächenbandes auf den Karkassenaufbau
des Reifens in einer radial äußeren Position
herbeizuführen. Das
Zusammenfügen
der Karkassenhülse
mit der äußeren Hülse kann
auf der gleichen Trommel ausgeführt
werden, die zur Herstellung der Karkassenhülse verwendet wird, wobei in
diesem Fall darauf als "einstufiges
Bauverfahren" Bezug
genommen wird. Ein Bauverfahren dieser Art ist beispielsweise in
dem US-Patent 3,990,931 beschrieben.
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Alternativ
kann die Anordnung auf einer so genannten Formtrommel ausgeführt werden,
auf die die Karkassenhülse
und die äußere Hülse überführt werden,
so dass der Zusammenbau des Reifens in einem so genannten "zweistufigen Bauverfahren" ausgeführt werden
kann, wie es beispielsweise in den Patenten
US 4,207,133 und
EP 0 081 858 beschrieben ist.
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Bei
den herkömmlichen
Bauverfahren wird das Laufflächenband
normalerweise aus einem fortlaufend extrudierten profilierten Teil
hergestellt, das nach dem Abkühlen
zur Stabilisierung seiner geometrischen Form auf geeigneten Plattformen
oder Spulen gelagert wird. Das Halbfabrikat in Form von Teilen oder
eines fortlaufenden Bandes wird dann zu einer Zuführeinheit
befördert,
die Abschnitte oder Schnittteile aus dem fortlaufenden Streifen
als Abschnitte mit vorgegebener Länge entfernt, von denen jeder das
am Umfang auf den Gurtaufbau eines in Fertigung befindlichen Reifens
aufzubringende Laufflächenband
bildet.
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Das
Dokument
EP 1,211,057
A2 zeigt ein Verfahren zur Herstellung eines Reifens, bei
welchem während
der Bildung des Rohreifens wenigstens ein Bauelement, beispielsweise
eine Seitenwand, dadurch gebildet wird, dass ein zentraler Teil eines
im Wesentlichen zylindrischen Karkassenaufbaus radial nach außen geformt
und dann um ihn herum ein nicht vulkanisiertes Gummiband gewickelt wird,
das auf einer äußeren Umfangsfläche des
geformten Karkassenaufbaus mit dieser verbunden wird.
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Das
Dokument
EP 1,201,414
A2 beschreibt ein Verfahren zur Herstellung eines Reifens,
bei welchem nicht vulkanisierte Kautschukkomponenten so zusammengefügt werden,
dass sie einen Rohreifen bilden, der Rohreifen vulkanisiert wird
und ein nicht vulkanisierter Gummistreifen um ihn herum so gewickelt
wird, dass die gewickelten Elemente insgesamt eine vorgegebene Querschnittsform
für wenigstens eine
der nicht vulkanisierte Kautschukkomponenten hat, so dass deshalb
wenigstens eine der nicht vulkanisierten Kautschukkomponenten gebildet
wird.
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Die
Anmelderinnen haben die Möglichkeit untersucht,
beträchtliche
Verbesserungen hinsichtlich Produktionsflexibilität und Produktqualität dadurch
zu erreichen, dass in Verbindung mit einem Verfahren zur Herstellung
von Reifen über
das Zusammenfügen
von Halbfabrikatkom ponenten wenigstens ein Schritt eingeführt wird,
zu dem die Herstellung eines Teilreifenelements gehört, das
aus elastomerem Material hergestellt ist, insbesondere eines Teilelements
der Lauffläche
und/oder Seitenwände,
indem ein fortlaufendes langes Element längs einer vorgegebenen Bahn
in Windungen gelegt wird.
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Zu
erwähnen
ist in diesem Zusammenhang der vorliegenden Beschreibung und der
nachstehenden Ansprüche,
dass der Ausdruck "unvollständiger Rohreifenaufbau" oder kürzer "unvollständiger Aufbau" einen in Fertigung
befindlichen Rohreifen bedeuten soll, der einen Karkassenaufbau
mit im Wesentlichen einer Torusform, der mit ringförmigen Verstärkungsaufbauten
verbunden ist, die voneinander beabstandet sind, und fakultativ
einen Gurtaufbau aufweist, der mit diesem Karkassenaufbau in einer Kronenzone
und ohne wenigstens ein Reifenteilelement aus elastomerem Material
verbunden ist. Vorzugsweise wird das wenigstens eine Reifenteilelement
ausgewählt
aus dem Laufflächenband,
einer Laufflächenbandunterlage,
Seitenwänden
und einem abriebsfesten Band.
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In
Zusammenhang mit der vorliegenden Beschreibung und den nachstehenden
Ansprüchen
soll der Ausdruck "Montagestraße für Halbfertigkomponenten" oder auch kurz "Montagestraße" einen Satz von Vorrichtungen
zum Aufbauen und anschließenden
Formen von unvollständigen
Rohreifenaufbauten aus Halbfertigkomponenten bedeuten, die getrennt
hergestellt, gelagert und anschließend den Aufbaumaschinen zugeführt werden.
Beispiele für diese
Vorrichtungen sind die folgenden: Bautrommeln (gewöhnlich "Trommeln der ersten
Stufe" genannt),
Formtrommeln (gewöhnlich "Trommeln der zweiten
Stufe" genannt),
Bau- und Formtrommeln (gewöhnlich "einstufige Trommeln" genannt), Trommeln
zur Herstellung eines Gurtaufbaus (gewöhnlich "Zusatztrommeln" genannt), Vorrichtungen zum Überführen der
unvollständigen
Rohreifenaufbauten, Vorrichtungen zum Überführen der Gurtaufbauten, Maschinen
zur Herstellung der Halbfabrikate (zu denen beispielsweise Karkassenlagen,
Füllelemente, Gurtstreifen,
ringförmige
verstärkende
Umfangseinlagen oder "Wulstkerne" gehören), Vorrichtung
zum Lagern der erwähnten
Halbfabrikate sowie Maschinen zum Zuführen der Halbfabrikate zu den
erwähnten
Trommeln.
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In
Zusammenhang mit der vorliegenden Beschreibung und den nachstehenden
Ansprüchen
soll der Ausdruck "Station
(oder auch Straße)
zur Vervollständigung
des Ablegens eines fortlaufenden langen Elements" oder kurz "Vervollständigungsstation" oder "Vervollständigungsstraße" einen Satz von Vorrichtungen
zum Vervollständigen
der vorstehend erwähnten
un vollständigen
Rohreifenaufbauten bedeuten, wozu automatisierte Vorrichtungen zum
Handhaben der unvollständigen
Rohreifenaufbauten und Vorrichtungen zum Zuführen und Ablegen eines fortlaufenden
langen Elements aus rohelastomerem Material gehören. Die Vervollständigung
wird dadurch erreicht, dass wenigstens ein Teilelement des Reifens
aus elastomerem Material unter Verwendung des vorstehend erwähnten fortlaufenden,
langen Elements, nachstehend auch als "langgestrecktes Element" bezeichnet, das
in situ hergestellt wird, beispielsweise kurz vor der Ausbildung
des Teilelements des Reifens ohne Schritte gebildet wird, zu denen
die Lagerung des langgestreckten Elements gehört.
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Um
die vorstehend erwähnte
Produktionsflexibilität
zu erreichen, haben sich die Anmelderinnen das Ziel gesetzt, Montagestraßen, mit
denen unvollständige
Rohreifenaufbauten hergestellt werden, mit Vervollständigungsstraßen zu kombinieren,
mit denen wenigstens ein Teilreifenelement aus elastomerem Material
ausgebildet wird, um die unvollständigen Aufbauten zu vervollständigen.
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Das
Dokument EP 1 106 335-A offenbart ein Verfahren zur Reifenherstellung
dieser Art und eine damit in Bezug stehende Fertigungsanlage.
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Die
Kombination dieser unterschiedlichen Produktionsstraßen machten
es erforderlich, die sich ändernde
Produktivitätsleistung
und die unterschiedlichen Wirkungsgradwerte in Einklang zu bringen,
die für
diese Produktionsstraßen
typisch sind, um eine hohe Produktivität mit einem hohen Produktionswirkungsgradwert
zu kombinieren. Insbesondere haben die Anmelderinnen festgestellt,
dass die Montagestraßen
eine hohe Produktivität
haben, d.h. eine kurze Zykluszeit (im Bereich von 1 Minute oder
weniger), wobei "Zykluszeit" die Zeit bedeuten
soll, die zur Herstellung eines Teils erforderlich ist (in dem speziellen Fall
eines unvollständigen
Rohreifenaufbaus). Die hohe Produktivität der Montagestraßen wird
weiterhin aufgrund der Tatsache gesteigert, dass die Kombination
mit den Vervollständigungsstationen
eine Beseitigung der Stufen aus dem Montageprozess ermöglicht,
zu denen das Anbringen wenigstens eines der Teilreifenelemente aus
elastomerem Material, insbesondere des Laufflächenbandes und/oder der Seitenwände, gehört. Andererseits
haben die Montagestraßen
einen Wirkungsgradwert (d.h. ein Verhältnis zwischen Produktions-Istzeit
und programmierter Produktionszeit), der aufgrund sich wiederholender Maschinenstopps
ziemlich niedrig ist, insgesamt nicht größer als 60 bis 70%, die sich
beispielsweise aufgrund der Notwendigkeit ergeben, die Spulen zu ändern, die
die Halbfabrikate zuführen,
sowie aufgrund von Fehlfunktio nen aufgrund der Kompliziertheit der
eingesetzten Maschinerie. Im Gegensatz dazu haben die Straßen für die Vervollständigung des
Ablegens eines fortlaufenden langen Elements eine geringere Produktivität bei Zykluszeiten
im Bereich insgesamt zwischen 1,6 und 2,3 Minuten, jedoch gleichzeitig
einen hohen Wirkungsgrad (80 bis 90%) bei begrenzten Maschinenstopps
aufgrund der relativen baulichen Einfachheit der verwendeten Maschinerie
und der fortlaufenden Herstellung des langgestreckten Elements,
die deshalb keine Speicherspulen erfordert.
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Die
Anmelderinnen haben gefunden, dass es möglich ist, in einer einzigen
Anlage Straßen
für die
Montage von Halbfabrikaten und Straßen für die Vervollständigung
des Ablegens eines fortlaufenden langen Elements zu kombinieren
und dadurch die sich ändernde
Produktivitätsleistung
und die verschiedenen Wirkungsgradwerte der verschiedenen Straßen mit
Hilfe eines Schritts in Einklang zu bringen, zu dem die vorübergehende
Lagerung der unvollständigen
Rohreifenaufbauten zwischen der Montagestraße und der Vervollständigungsstation gehört. Dieser
Schritt mit der vorübergehenden
Lagerung der unvollständigen
Aufbauten der von der Montagestraße erzeugten unvollständigen Aufbauten
führt hauptsächlich eine "regulierende" Funktion aus, so
dass es ermöglicht
wird, die Produktion der Montagestraße zu absorbieren, wenn letztere
in Funktion ist, und die Vervollständigungsstation konstant zu
versorgen, auch wenn die Montagestraße sich in einem Stillstand
befindet.
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Die
Anmelderinnen haben auch gefunden, dass die vorstehend erwähnte Kombination
der Montagestraße
und der Vervollständigungsstraße weiter dadurch
verbessert werden kann, dass eine Vervollständigungsstation bereitgestellt
wird, die in der Lage ist, wenigstens zwei unvollständige Aufbauten
gleichzeitig zu bearbeiten. Auf diese Weise ist es möglich, die
Zeit zu verringern, während
der sich die unvollständigen
Rohreifenaufbauten in der vorübergehenden
Lagerstufe befinden, auch aufgrund der Tatsache, dass die Vervollständigungsstation
auch während
der Stoppzeiten der Montagestraße
die Funktion fortsetzt.
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Gemäß einem
ersten Aspekt bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zur Herstellung
von Reifen mit folgenden Schritten, dass
- (i)
in wenigstens einer Montagestraße
in Folge unfertige Rohreifenaufbauten hergestellt werden, die eine
im Wesentlichen torusförmige
Gestalt haben, wobei die Herstellung eines jeden unvollständigen Aufbaus
- (i-a) den Aufbau eines Karkassenaufbaus in Form einer im Wesentlichen
zylindrischen Hülse
mit wenigstens einer Karkassenlage, der funktionsmäßig ringförmige Verstärkungsaufbauten
zugeordnet sind, die axial voneinander beabstandet sind, und
- (i-b) das Formen des Karkassenaufbaus derart aufweist, dass
er eine im Wesentlichen torusförmige
Gestalt hat,
- (ii) die unvollständigen
Aufbauten, die von der wenigstens einen Montagestraße erzeugt
werden, vorübergehend
gelagert werden,
- (iii) die unvollständigen
Aufbauten zu wenigstens einer Vervollständigungsstation überführt werden,
- (iv) in der wenigstens einen Vervollständigungsstation an jedem unvollständigen Aufbau
wenigstens ein Bauelement des Reifens gebildet wird, indem wenigstens
ein fortlaufendes, langes Element des rohen Elastomermaterials längs eines vorgegebenen
Werts abgelegt wird, und
- (v) die so erzeugten Rohreifen einem Vulkanisierschritt unterworfen
werden.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform werden
wenigstens zwei unvollständige
Aufbauten gleichzeitig in einer gleichen Vervollständigungsstation
behandelt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform werden
wenigstens zwei unvollständige
Aufbauten gleichzeitig dem Schritt (iv) unterworfen, zu dem die Bildung
wenigstens eines Bauelements des Reifens in der gleichen Vervollständigungsstation
gehört.
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In
dem Fall, in welchem der herzustellende Reifen auch einen Gurtaufbau
benötigt,
weist bei dem Verfahren nach der Erfindung der Schritt (i) auch die
Schritte auf:
- (i-c) einen Gurtaufbau herzustellen,
und
- (i-d) den Gurtaufbau mit dem Karkassenaufbau zu verbinden.
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In
diesem Fall wird der Schritt (i-d) der Verbindung des Gurtaufbaus
mit dem Karkassenaufbau ausgeführt,
bevor der Schritt (i-b) des Ausbildens des Karkassenaufbaus mit
einer im Wesentlichen torusförmigen
Gestalt ausgeführt
wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine Anlage zur Herstellung
von Reifen,
- – mit wenigstens einer Montagestraße für die Herstellung
von unvollständigen
Rohreifenaufbauten, die im Wesentlichen eine Torusform haben, wobei die
Straße
wenigstens eine Vorrichtung zum Aufbau von Karkassenaufbauten in
Form einer im Wesentlichen zylindrischen Hülse und wenigstens eine Vorrichtung
für ein
solches Formen der Karkassenaufbauten hat, dass sie eine im Wesentlichen
torusförmige
Gestalt haben, wobei die Karkassenaufbauten wenigstens eine Karkassenlage aufweisen,
die funktionsmäßig ringförmigen Verstärkungsaufbauten
zugeordnet ist, die axial voneinander beabstandet sind,
- – mit
wenigstens einer Lagerstation für
ein vorübergehendes
Lagern der unvollständigen
Aufbauten, die von wenigstens einer Montagestraße erzeugt werden,
- – mit
wenigstens einer Vervollständigungsstation, die
wenigstens ein Glied zum Zuführen
eines fortlaufenden langen Elements aus rohem elastomeren Material
und wenigstens zwei Einheiten zum Handhaben der unvollständigen Aufbauten
aufweist, die von der Montagestraße zugeführt werden, wobei die Handhabungseinheiten
in der Lage sind, den unvollständigen
Aufbauten eine Drehbewegung um wenigstens eine Achse des unvollständigen Aufbaus
und eine Translationsbewegung bezüglich des wenigstens einen
Zuführglieds
zu geben, so dass auf den unvollständigen Aufbau wenigstens ein
Bauelement des Reifens gebildet wird, wobei das fortlaufende lange
Element längs
einer vorgegebenen Bahn abgelegt wird.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt bezieht sich die Erfindung auf eine Station zur
Vervollständigung von
unvollständigen
Rohreifenaufbauten,
- – mit wenigstens einem Glied
zum Zuführen
eines fortlaufenden langen Elements aus rohem elastomeren Material,
und
- – mit
wenigstens zwei Einheiten zum Handhaben von unvollständigen Aufbauten
von Rohreifen, wobei die Handhabungseinheiten in der Lage sind,
den unvollständigen
Aufbauten eine Drehbewegung um wenigstens eine Achse des unvollständigen Aufbaus
und eine translative Bewegung bezüglich des wenigstens einen
Zuführglieds
zu geben, so dass auf den unvollständigen Aufbauten wenigstens
ein Bauelement des Reifens gebildet wird, wobei das fortlaufende
lange Element längs
einer vorgegebenen Bahn abgelegt wird.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform hat
die Vervollständigungsstation
wenigstens zwei Glieder zum Zuführen
eines fortlaufenden langen Elements.
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Weitere
charakteristische Eigenschaften und Vorteile werden deutlicher aus
der ins Einzelne gehenden Beschreibung einer bevorzugten, jedoch nicht
ausschließlichen
Ausführungsform
eines Verfahrens und einer Anlage zur Herstellung von Reifen für Fahrzeugräder entsprechend
der vorliegenden Erfindung ersichtlich.
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Diese
Beschreibung erfolgt hier unter Bezug auf die beiliegenden Zeichnungen,
die lediglich als nicht beschränkendes
Beispiel vorgesehen sind und in denen
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1 schematisch
von oben eine Anlage zur Herstellung von Reifen nach der vorliegenden
Erfindung,
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2 eine
Seitenansicht einer Vervollständigungsstation,
die einen Teil der Anlage von 1 bildet,
und
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3 schematisch
einen Teilquerschnitt eines Reifens zeigt, der mit der vorliegenden
Erfindung erhalten werden kann.
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In 1 bezeichnet 1 in
seiner Gesamtheit eine Anlage zur Herstellung von Reifen nach der
vorliegenden Erfindung, wobei die Anlage eine Montagestraße 100,
eine Vervollständigungsstation 200 und
eine Lagerstation 300 aufweist.
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Die
Erfindung soll insgesamt für
die Herstellung von Reifen, beispielsweise von Reifen in der Bauweise,
die als Ganzes in 3 mit 2 bezeichnet
ist, dienen, wobei der Reifen 2 im Wesentlichen einen Karkassenaufbau 3 mit
im Wesentlichen einer Torusform, einen Gurtaufbau 4, der
sich am Umfang in einer radial äußeren Position
um den Karkassenaufbau 3 herum erstreckt, ein Laufflächenband 5,
das an dem Gurtaufbau 4 in einer radial äußeren Position
angebracht ist, und ein Paar von Seitenwänden 6 aufweist, die
seitlich an dem Karkassenauf bau 3 auf gegenüberliegenden
Seiten angebracht sind und von denen sich jede von einem seitlichen
Rand des Laufflächenbandes
zu einer Zone nahe an einem radial inneren Rand des Karkassenaufbaus
erstreckt.
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Jede
Seitenwand 6 kann zugeordnete, radial äußere Endabschnitte 6a aufweisen,
die wenigstens teilweise durch das Ende des Laufflächenbandes 5 abgedeckt
sind, wie es durch die gestrichelte Linie in 3 dargestellt
ist und mit einer Bauanordnung übereinstimmt,
die üblicherweise
als "darunter liegende
Seitenwände" bekannt ist. Alternativ
können die
radial äußeren Endabschnitte 6a der
Seitenwände 6 seitlich
auf die entsprechenden Enden des Laufflächenbandes 5 gelegt
werden, was durch die durchgehende Linie in 3 gezeigt
ist, so dass eine Bauanordnung gebildet wird, die üblicherweise
als "darüber liegende
Seitenwände" bekannt ist.
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Der
Karkassenaufbau 3 hat ein Paar von ringförmigen Verstärkungsaufbauten 7,
die in die Zonen eingeschlossen sind, auf die gewöhnlich als "Wulste" Bezug genommen wird,
und von denen jeder beispielsweise aus einer sich im Wesentlichen am
Umfang erstreckenden, ringförmigen
Verstärkungseinlage 8 besteht,
die gewöhnlich "Wulstkern" genannt wird und
die in einer radial äußeren Position einen
elastomeren Füller 9 trägt. Die
Abschlussränder 10a von
einer oder mehreren Karkassenlagen 10 sind zurück um jeden
der ringförmigen
Verstärkungsaufbauten
umgefaltet, wobei die Lagen textile oder metallische Korde aufweisen,
die sich bezüglich
der Umfangsrichtung des Reifens 2 quer, erforderlichenfalls
mit einer vorgegebenen Neigung, von einem zum anderen der ringförmigen Verstärkungsaufbauten 7 erstrecken.
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Bei
Reifen, die selbststützend
oder für
spezielle Einsätze
ausgelegt sind, ist es auch möglich,
zusätzliche
Verstärkungseinlagen
vorzusehen, beispielsweise in der Bauweise, die gewöhnlich "Lunette" genannt wird, die
in der Nähe
der Seitenwände 6 an
der Innenseite der Karkassenlage 10 oder zwischen zwei
miteinander verbundenen Karkassenlagen angeordnet sind. Wie durch
die gestrichelte Linie 11 in 3 gezeigt
ist, hat jede dieser zusätzlichen elastischen
Stützeinlagen
einen radial inneren Rand 11a, der in der Nähe einer
der ringförmigen
Verstärkungsaufbauten 7 angeordnet
ist, und einen radial äußeren Rand 11b,
der in der Nähe
eines Seitenrandes 4a des Gurtaufbaus 4 angeordnet
ist.
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Der
Gurtaufbau 4 kann seinerseits einen oder mehrere Gurtlagen 12a, 12b mit
Metall- oder Textilkorden aufweisen, die bezüglich der Umfangserstreckung
des Reifens in jeweils sich schneidenden Richtungen zwischen einer
Gurtlage und der nächsten
in geeigneter Weise geneigt sind, sowie eine fakultative äußere Gurtlage 12c aufweisen,
die einen oder mehrere Korde hat, die am Umfang in axial benachbarte
Windungen um die Gurtlagen 12a, 12b herumgelegt
sind. Jede der Seitenwände 6 und das
Laufflächenband 5 haben
im Wesentlichen wenigstens eine Lage aus elastomerem Material mit
geeigneter Dicke. Mit dem Laufflächenband 5 kann auch
eine so genannte Unterlage (nicht gezeigt) aus elastomerem Material
verbunden sein, die eine geeignete Zusammensetzung und geeignete
physikalische/chemische Eigenschaften hat und als Trennfläche zwischen
dem tatsächlichen
Laufflächenband und
dem darunter liegenden Gurtaufbau 4 wirkt.
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Die
einzelnen Komponenten des Karkassenaufbaus 3 und des Gurtaufbaus 4,
nämlich
insbesondere die ringförmigen
Verstärkungsaufbauten 7,
die Karkassenlagen 10, die Gurtlagen 12a, 12b und
alle weiteren verstärkenden
Elemente, die zur Bildung der äußeren Gurtlage 12c dienen,
werden der Anlage 1 in Form von Halbfabrikaten zugeführt, die
während vorhergehender
Herstellungsschritte erzeugt wurden, so dass sie in geeigneter Weise
zusammengefügt
werden können.
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Die
Montagestraße 100 hat
insgesamt eine Bautrommel 14, auf die die Karkassenlage
oder die Karkassenlagen 10 zuerst gewickelt werden, wobei die
Lage oder die Lagen von einer Zuführungsvorrichtung 14a (im
Einzelnen nicht beschrieben, da sie unter Verwendung von bekannten
Verfahren verwirklicht werden kann) zugeführt werden, längs derer
sie in Abschnitte geeigneter Länge
bezogen auf die Umfangserstreckung der Bautrommel 14 geschnitten werden,
bevor sie darauf so aufgebracht werden, dass sie die im Wesentlichen
zylindrische so genannte "Karkassenhülse" bilden. Auf die
Abschlussränder 10a der
Lagen 10 werden die ringförmigen Verstärkungsaufbauten 7 aufgepasst,
und die Abschlussränder
werden dann so zurückgefaltet,
dass sie einen Eingriff der Verstärkungsaufbauten innerhalb der folglich
aus den Lagen 10 gebildeten Rückfaltungen herbeiführen. Erforderlichenfalls
kann die Montagestraße 100 Vorrichtungen
aufweisen, um mit der Karkassenlage oder den Karkassenlagen 10 zusätzliche Verstärkungseinlagen
zu verbinden, die während vorheriger
Schritte angebracht oder während
der Schritte eingelegt werden, zu denen das Ablegen der Lage oder
der Lagen 10 und/oder anderer Komponenten des Karkassenaufbaus 3 gehören. Insbesondere
ist es möglich,
das Anbringen der oben erwähnten
zusätzlichen
elastischen, verstärkenden
Einlagen oder "Lunetten" 11 direkt
auf der Bautrommel 14 vor dem Aufbringen der Karkassenlage oder
der Karkassenlagen 10 oder auf einer der Karkassenlagen
vor dem Aufbringen einer zusätzlichen
Karkassenlage 10 einzuplanen.
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Wenn
die Montage der Komponenten abgeschlossen ist, entfernen Überführungsvorrichtungen (nicht
gezeigt) den Karkassenaufbau 3 von der Bautrommel 10 und überführen ihn
auf eine Formtrommel 15.
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Alternativ
kann das Zusammenfügen
der Komponenten des Karkassenaufbaus 3 direkt auf der Formtrommel 15 ausgeführt werden,
die deshalb auch die Funktion einer Bautrommel erfüllt. In
einem solchen Fall hat die Trommel 15 eine Bauweise, auf die
als "einstufig" Bezug genommen wird,
wobei die Karkassenlage oder die Karkassenlagen 10, die
von der Zuführvorrichtung 14a zugeführt werden,
und die ringförmigen
Verstärkungsaufbauten 7 direkt
darauf zusammengefügt
werden, ohne dass deshalb die Bautrommel 14 verwendet wird.
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Der
Gurtaufbau wird gewöhnlich
auf einer zusätzlichen
Trommel 16 ausgebildet und anschließend dem Karkassenaufbau 2 zugeordnet.
Insbesondere ist für
diesen Zweck vorgesehen, dass die zusätzliche Trommel 16 in
der Lage ist, mit Vorrichtungen 17 zum Aufbringen des Gurtaufbaus 4 zu
interagieren, die beispielsweise wenigstens eine Zuführvorrichtung 17a aufweisen
können,
längs derer Halbfabrikate
in Form eines fortlaufenden Streifens zugeführt und dann in Abschnitte
mit einer Länge
geschnitten werden, die der Umfangserstreckung der zusätzlichen
Trommel 16 entspricht, und zwar gleichzeitig mit der Ausbildung
der entsprechenden Gurtlaugen 12a, 12b auf ihr.
Es kann auch eine Anordnung (in den Figuren nicht gezeigt), die
eine oder mehrere zusätzliche
Verstärkungseinlagen
zuführt, beispielsweise
fortlaufende Korde, die auf die Oberseite der Gurtlagen 12a, 12b zur
Bildung der äußeren Gurtlage 12c in
Form von axial benachbarten Umfangswindungen aufzubringen sind,
mit der Vorrichtung 17a kombiniert werden, die die Gurtlagen
zuführt.
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Nach
Aktivieren geeigneter Überführungsvorrichtungen
wird der Eingriff des Gurtaufbaus 4, der auf der zusätzlichen
Trommel 16 angeordnet ist, von letzterer gelöst und auf
den Karkassenaufbau überführt, der
in Form einer zylindrischen Hülse
auf der Formtrommel 15 angeordnet ist. Die Überführungsvorrichtungen
können
beispielsweise ein Überführungselement 18 mit
einer im Wesentlichen Ringform (die gewöhnlich "Überführungsvorrichtung" genannt wird) aufweisen,
die bewegt wird, bis sie um die zusätzliche Trommel 16 herum
angeordnet ist, um den Gurtaufbau 4 von letzterer zu entfernen.
Die zusätzliche
Trommel 16 löst
in an sich bekannter Weise den Eingriff des Gurtaufbaus 4,
der dann von dem Überführungselement 18 bewegt
und in einer koaxial zentrierten Position auf der Formtrommel 15 angeordnet
wird, die den Karkassenaufbau 3 trägt. Es kann vorgesehen werden,
dass die Formtrommel 18 in der Lage ist, mit dem Überführungselement 18 zu
interagieren entsprechend einer Bewegung der Formtrommel aus einer
Position, in der sie mit den Vorrichtungen zusammenwirken kann,
die dafür
ausgelegt sind, darauf den Karkassenaufbau 3 zu greifen.
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Der
Karkassenaufbau 3 wird dann in eine Torusform gebracht,
indem die ringförmigen
Verstärkungsaufbauten 7 axial
aufeinander zu bewegt werden und gleichzeitig unter Druck stehendes
Fluid darin eingeführt
wird, um die Karkassenlage oder Karkassenlagen 10 in Kontakt
mit der Innenfläche
des Gurtaufbaus 4 zu bringen, der von dem Überführungselement 18 gehalten
wird. An dem Gurtaufbau 4 kann nach dem Formungsschritt
oder gleichzeitig damit ein Rollschritt in irgendeiner geeigneten
Weise ausgeführt
werden, um so ein besseres Haften der Gurtlagen 12a, 12b, 12c an
der Karkassenlage oder den Karkassenlagen 10 zu erhalten.
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Dann
wird jeder unvollständige
Rohreifenaufbau 13 zu einer Lagerstation 300 und
dann zu der Vervollständigungsstation 200 überführt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform des
Verfahrens der Erfindung wird der Eingriff der unvollständigen Aufbauten 13 mit
der Formtrommel 15 gelöst,
und die unvollständigen
Aufbauten werden von Hand oder unter Verwendung von automatisierten
Tarnsportvorrichtungen in der Lagerstation 300 in der Nähe der Vervollständigungsstation 200 bis
zur Überführung zu
der Vervollständigungsstation 200 angeordnet.
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Bei
einer alternativen Ausgestaltung werden die unvollständigen Aufbauten 13 auf
der Formtrommel 15 gehalten und von Hand oder unter Verwendung
automatisierter Transportvorrichtungen in der Lagerstation 300 angeordnet.
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Die
Lagerstationen 300 können
eine oder mehrere handbetätigte
Wagen oder eine oder mehrere automatische oder halbautomatische
Plattformen aufweisen (in 1 schematisch
gezeigt), auf denen die unvollständigen
Aufbauten 13 angeordnet werden.
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Die Überführung der
unvollständigen
Aufbauten 13 zu der Vervollständigungsstation 200 (wo die
in Bearbeitung befindlichen unvollständigen Aufbauten mit 13a, 13b bezeichnet
sind) erfolgt vorzugsweise durch die Handhabungselemente 20a, 20b (nachstehend
im Einzelnen beschrieben), die in Sequenz jeden unvollständigen Rohreifenaufbau
entfernen und der Wirkung der Zuführungsglieder 19a, 19b, 19c aussetzen.
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Für diesen
Zweck ist jedes Handhabungselement 20a, 20b an
dem Ende des automatisierten Arms 21 mit einem Halteelement 15a, 15b versehen, an
dem der unvollständige
Aufbau 13a, 13b gehalten und bewegt wird. Das
Halteelement 15a, 15b kann beispielsweise von
einer Trommel gebildet werden, auf der der unvollständige Aufbau 13 nach
jedem Lagerschritt überführt wird.
Diese Trommel hat insgesamt einen Aufbau, der zu dem ähnlich ist,
der für das
Formen (und erforderlichenfalls auch für den Aufbau) des unvollständigen Aufbaus
Verwendung findet.
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Alternativ
ist das Halteelement 15a, 15b die gleiche Formtrommel 15,
auf der jeder unvollständige Aufbau 13a, 13b geformt
worden ist (und erforderlichenfalls auch aufgebaut). In diesem Fall
bleibt, wie bereits vorstehend erwähnt ist, nach dem Montageschritt
jeder unvollständige
Reifenaufbau 13a, 13b in Eingriff auf seiner Formtrommel 15 und
wird somit zu der Lagerstation 300 und dann zu der Vervollständigungsstation 200 zum
Anbringen wenigstens eines Teilelements des Reifens überführt. Wenn
sich die Formtrommel 15 einmal von dem Rohreifen 13c,
der nach der Vervollständigung
erhalten wird, gelöst
hat, wird sie zurück
zur Montagestraße 100 gebracht,
wo sie zur Herstellung eines weiteren Reifenaufbaus 13 wieder
verwendet wird.
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Zu
erwähnen
ist, dass die Vervollständigung der
vorstehend erwähnten
Rohreifenaufbauten 13a, 13b das Anbringen wenigstens
eines Teilelements des Reifens 2 erfordert, beispielsweise
des Laufflächenbandes,
einer Unterschicht, von Seitenwänden oder
eines abriebshemmenden Streifens. Nachstehend wird als Beispiel
nur die Ablage des Laufflächenbandes
und der Seitenwände
beschrieben. Durch Verwenden der gleichen Maßnahmen ist es jedoch möglich, auf
den vorstehend erwähnten
unvollständigen
Reifenaufbauten alle Teilelemente aus elastomerem Material abzulegen,
die für
die Vervollständigung
des vorstehend erwähnten
Reifens 2 erforderlich sind.
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Nach
der vorliegenden Erfindung wird wenigstens einer der Schritte, zu
denen das Aufbringen eines Teilelements des Reifens, beispielsweise
des Laufflächenbandes 5 und/oder
von Seitenwänden 6 gehört, durch
Ablegen wenigstens eines fortlaufenden langen Elements aus rohem
elastomeren Material längs
einer vorgegebenen Bahn, vorzugsweise in Umfangswindungen um eine
geometrische Achse (vorzugsweise eine Achse mit wesentlicher radialer Symmetrie)
des unvollständigen
Reifenaufbaus ausgeführt.
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Vorzugsweise
werden sowohl die Anbringung des Laufflächenbandes 5 als auch
die Anbringung der Seitenwände 6 unter
Verwendung der vorstehenden Maßnahme
ausgeführt,
wie es im Folgenden näher
beschrieben wird. Es ist jedoch auch möglich, die Seitenwände auf
andere Weise, beispielsweise mit Hilfe einer Vorrichtung zum Zuführen der Seitenwände (in
den Figuren nicht gezeigt) auszubilden, die der Arbeitsstation zugeordnet
und so ausgelegt ist, dass sie wenigstens ein Halbfabrikat in Form eines
fortlaufenden Bandes aus elastomerem Material zuführt, aus
dem die Seitenwände
in der Form von Abschnitten mit vorgegebener Länge geschnitten werden, die
von der Umfangserstreckung der Bautrommel 15 und des herzustellenden
Reifens 2 abhängt.
Das Laufflächenband 5 kann
seinerseits direkt an dem Gurtaufbau 4, der auf der zusätzlichen Trommel 16 gebildet
wird, beispielsweise mit Hilfe einer Vorrichtung zum Zuführen eines
Halbfabrikats in Form eines fortlaufenden Streifens hergestellt
werden, aus dem die Laufflächenbänder mit
Hilfe von Vorgängen
erhalten werden, zu denen das Schneiden von Abschnitten geeigneter
Länge gehören.
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Bei
einer bevorzugten alternativen Lösung sind
in der Vervollständigungsstation 200 wenigstens zwei
oder mehr, vorzugsweise drei Zuführglieder 19a, 19b, 19c vorhanden,
von denen jedes so ausgelegt ist, dass es ein entsprechendes fortlaufendes langes
Element aus rohem elastomeren Material auf dem unvollständigen Aufbau 13a, 13b vorzugsweise in
einer Position axial auf der Außenseite
des Karkassenaufbaus 3 und/oder in einer Position radial
an der Außenseite
des Gurts 4 ablegt. Jedes Zuführglied 19a, 19b, 19c kann
beispielsweise einen Extruder, eine Aufbringwalze oder ein anderes
Element aufweisen, das, wenn es angrenzend an den in Bearbeitung
befindlichen Reifen positioniert wird, das fortlaufende lange Element
aus rohem elastomeren Material direkt auf den unvollständigen Aufbau 13a, 13b gleichzeitig
mit dem Wickeln des langen Elements um eine Achse des unvollständigen Aufbaus 13a, 13b liefert
und ablegt.
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Insbesondere
wird wenigstens ein Zuführglied 19a vorgesehen,
das einen Teil einer Einheit zum Aufbringen des Laufflächenbandes 5 auf
den Gurtaufbau 4 in einer radial äußeren Position bildet. Das
erste Zuführglied 19a kann
so ausgelegt sein, dass es ein erstes fortlaufendes langes Element
direkt auf den Gurtaufbau 4 zur Bildung des Laufflächenbandes 5 zuführt.
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Wenn
die Herstellung des Laufflächenbandes 5 die
Ausbildung einer so genannten Unterlage erfordert, kann ein zweites
Zuführglied 19b vorgesehen
werden, um direkt auf dem Gurtaufbau 4 vor dem Eingriff
des ersten Zuführglieds 19a ein
zweites langes Element abzulegen, das zur Bildung der vorstehend
erwähnten
Unterlage aus elastomerem Material dienen soll.
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Vorzugsweise
wird auch ein drittes Zuführglied 19c eingeplant,
das Teil einer Einheit zum Anbringen von Seitenwänden 6 an der Karkassenlage oder
den Karkassenlagen 10 in einer axial äußeren Position bildet. Das
dritte Zuführglied 19c ist
so ausgelegt, dass es ein drittes fortlaufendes langes Element direkt
an die Karkassenlage 10 zuführt.
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Bei
einer anderen Ausführungsform
ist es möglich,
dafür zu
sorgen, dass die vorstehend erwähnten
drei Zuführglieder 19a, 19b und 19c dazu dienen,
jeweils ein erstes Laufflächenband,
ein zweites Laufflächenband
und die Seitenwände
zu bilden. In diesem Fall bringt die Handhabungseinheit 20a den
ihr zugeordneten unvollständigen
Aufbau 13a in die Nähe
der Glieder 19a und 19c, während die Handhabungseinheit 20a den
ihr zugeordneten unvollständigen
Aufbau 13b in die Nähe
der Glieder 19b und 19c bringt. Dadurch ist es
möglich,
eine gleichzeitige Bearbeitung von zwei Reifen auszuführen, die
beispielsweise Laufflächenbänder haben,
die aus Mischungen zusammengesetzt sind, die voneinander verschieden
sind.
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In
der Vervollständigungsstation 200 wirkt jede
Handhabungseinheit 20a, 20b mit den Zuführgliedern 19a, 19b, 19c zur
Erzeugung des fehlenden Bauelements oder der fehlenden Bauelemente,
beispielsweise des Laufflächenbandes 5 und/oder
der Seitenwände 6 zusammen.
Jede Handhabungseinheit 20a, 20b betätigt tatsächlich ein
Halteelement 15a, 15b, das den unvollständigen Aufbau 13a, 13b hält, so,
dass eine Drehung um seine geometrische Achse (vorzugsweise eine
Achse mit wesentlicher radialer Symmetrie) herbeigeführt wird,
damit jedes der langen Elemente am Umfang bezüglich des vorstehend erwähnten unvollständigen Aufbaus 13a, 13b verteilt
wird. Gleichzeitig führt
die Handhabungseinheit 20a, 20b gesteuerte Relativbewegungen
des unvollständigen
Aufbaus 13a, 13b und des Zuführglieds 19a, 19b, 19c aus,
so dass das lange Element in Umfangswindungen verteilt wird, wodurch
das Laufflächenband 5 und/oder
Seitenwände 6 entsprechend den
Anforderungen an eine gewünschte
Dicke und eine geometrische Form gebildet werden.
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Bei
einer bevorzugten konstruktiven Lösung, die in 1 und 2 gezeigt
ist, ist jede Handhabungseinheit 20a, 20b in wenigstens
einem automatisierten Arm 21 eingeschlossen, der einen
Endkopf 22 trägt,
an dem das Halteelement 15a, 15b kragarmartig
befestigt ist, beispielsweise mit Hilfe eines Schafts 29,
der mit seiner geometrischen Achse zusammenfällt. Bei dem gezeigten Beispiel
(2) hat der automatisierte Arm 21 eine
Basis 23, die an einer festen Plattform 24 um
eine erste vertikale Achse drehbar ist, einen ersten Abschnitt 25,
der an der Basis 23 um eine zweite – vorzugsweise horizontale – Achse
schwenkbar festgelegt ist, einen zweiten Abschnitt 26,
der an dem ersten Abschnitt 25 um eine erste Achse, die
ebenfalls vorzugsweise horizontal ist, schwenkbar festgelegt ist,
und einen dritten Abschnitt 27, der von dem zweiten Abschnitt 26 längs einer
Achse drehbar gehalten wird, die senkrecht zur dritten Achse der
Schwingung ist. Der Kopf 22 des automatisierten Arms 21 ist
an dem Ende des dritten Abschnitts 27 mit der Möglichkeit
einer Verschwenkung um eine fünfte
und eine sechste Schwenkachse zwangsweise gehalten, die senkrecht
zueinander sind und die Haupttrommel 15 drehbar abstützt, die durch
einen Motor 28 in Drehung versetzbar ist.
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Der
automatisierte Arm 21 transportiert und bewegt in geeigneter
Weise den unvollständigen
Aufbau 13a, 13b vor dem zweiten Zuführglied 19b (wenn vorhanden),
das zur Bildung der Unterschicht dient, und somit vor dem ersten
Zuführglied 19a,
durch dessen Betätigung
die Ausbildung des Laufflächenbandes 5 abgeschlossen
wird.
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Dann
wird der unvollständige
Aufbau 13a, 13b zu dem dritten Zuführglied 19c überführt und
geeignet vor letzterem bewegt, um die Bildung einer der Seitenwände 6 seitlich
an dem Karkassenaufbau 3 auszuführen, wobei grob gesehen von
dem ringförmigen
Verstärkungsaufbau 7 ausgegangen
wird, soweit der entsprechende seitliche Rand des Laufflächenbandes 5 vorher
ausgebildet ist. Nach einem Umkippen des unvollständigen Aufbaus 13a, 13b vor dem
dritten Zuführglied 19c wird
die Ausbildung der zweiten Seitenwand 6 auf der Seite des
Karkassenaufbaus 3 begonnen, die der vorher ausgebildeten Seitenwand 6 gegenüberliegt.
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Die
vorstehend beschriebene Ablaufsequenz ermöglicht die Ausbildung der Seitenwände 6 so,
dass ihre radial äußeren Endabschnitte 6a seitlich auf
den Seitenrändern
des Laufflächenbandes 5 gemäß der Bauweise
aufgelegt sind, die normalerweise als "darüber
liegende Seitenwände" bezeichnet wird.
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Nach
der Erfindung ist es jedoch möglich,
auf eine gleichermaßen
einfache Weise die Ausbildung von Seitenwänden 6 in einer baulichen
Anordnung zu erhalten, die üblicherweise
als "darunter liegende Seitenwände" bezeichnet wird.
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Für diesen
Zweck wird unmittelbar nach dem Eingriff des Gurtaufbaus 4 mit
dem Karkassenaufbau 3 der unvollständige Aufbau 13a, 13b vor
das dritte Zuführglied 19c überführt, um
die Ausbildung der Seitenwände 6 auszuführen, bevor
er vor das zweite Zuführglied 19b (wenn
passend) und das erste Zuführglied 19a gebracht
wird, um das Laufflächenband 5 zu
bilden. Die gegenüberliegenden
Seitenwände des
so erhaltenen Laufflächenbandes 5 werden
auf die radial äußeren Endabschnitte 6a der
Seitenwände 6 aufgelegt.
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Im
Verlauf dieser Vorgänge
bleibt jedes der Zuführglieder 19a, 19b, 19c vorzugsweise
in einer festgelegten Position, während die unvollständigen Aufbauten 13a, 13b in
Drehung versetzt und in geeigneter Weise in Querrichtung mit Hilfe
des automatisierten Arms 21 bewegt werden, der das Halteelement 15a, 15b so
betätigt,
dass die Verteilung eines jeden fortlaufenden langen Elements auf
dem unvollständigen
Aufbau 13a, 13b verursacht wird, um auf der Oberseite
des Karkassenaufbaus 3 und/oder des Gurtaufbaus 4 eine
Schicht mit geeigneter Form und Dicke zu bilden.
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Das
von jedem der Zuführglieder 19a, 19b, 19c zugeführte fortlaufende
lange Element wird vorzugsweise in teilweise aufeinander gelegten
Windungen abgelegt und kann vorteilhafterweise einen verjüngten abgeflachten
Querschnitt haben, so dass es in der Lage ist, die Dicke der elastomeren
Schicht zu regulieren, die durch Ändern des Überlappungsgrades der Windungen
und/oder der Richtung der Oberfläche
des unvollständigen
Reifenaufbaus bezüglich des
Querschnittsprofils des langen Elements gebildet wird, das von dem
Zuführglied
zugeführt
wird.
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Wenn
die Ausbildung des Laufflächenbandes 5 und
der Seitenwände 6 einmal
abgeschlossen ist, überführt der
automatisierte Arm 21 wieder den unvollständigen Aufbau 13a, 13b (der
an dieser Stelle ein vollständiger
Rohreifen ist und mit 13c bezeichnet wird) so, dass er
von den Zuführgliedern 19a, 19b, 19c wegbewegt
und vor Vorrichtungen positioniert wird, die den Rohreifen 13c von
dem Halteelement 15a, 15b lösen.
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In
der Anlage 1 nach der vorliegenden Erfindung wird vorzugsweise
eine Entladestation 400 eingeplant, in welcher die Rohreifen 13c nach
dem Lösen
von den jeweiligen Halteelementen 15a, 15b vorübergehend
gelagert werden, so dass sie dann zu dem abschließenden Ausform- und Vulkanisierschritt überführt werden
können
(der hier im Einzelnen nicht beschrieben wird, da er unter Verwendung
von Verfahren ausgeführt
werden kann, die aus dem Stand der Technik bekannt sind). Die Entladestation 400 kann
auf ähnliche
Weise wie die oben beschriebene Lagerstation 300 ausgelegt
sein. In 1 ist die Entladestation 400 in
gestrichelten Linien und bezüglich der
Lagerstation 300 nur aus Gründen der Klarheit der Zeichnung
gezeigt. Die Entladestation 400 kann beispielsweise fluchtend
ausgerichtet zu der Lagerstation 300 auf einer anderen
vertikalen Höhe
angeordnet sein, um die Handhabung der Reifenaufbauten durch die
Handhabungseinheiten 20a, 20b zu erleichtern.
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Nach
der vorliegenden Erfindung ist jede Vervollständigungsstation der Anlage 1 so
ausgelegt, dass sie gleichzeitig die Bearbeitung von wenigstens zwei
unvollständigen
Aufbauten ausführt.
Für diesen Zweck
hat, wie in 1 und 2 zu sehen
ist, die Vervollständigungsstation 200 eine
ersten und eine zweite Handhabungseinheit 20a, 20b,
die jeweils einen ersten und einen zweiten unvollständigen Reifenaufbau 13a, 13b bewegen,
von denen jeder an einem Halteelement 15a, 15b gehalten
ist. Auf diese Weise können
die unvollständigen
Aufbauten 13a, 13b sequenziell in die Nähe der Zuführglieder 19a, 19b und 19c gebracht
werden.
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Gemäß einer
möglichen
Ausgestaltung sieht jede Vervollständigungsstation 200 vor,
dass die Zuführglieder 19a, 19b, 19c so
angeordnet sind, dass die jeweiligen langen Elemente aus rohem elastomeren
Material im Wesentlichen auf der gleichen Höhe bezüglich der Haltefläche der
Vervollständigungsstation 200 zugeführt werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
(wie in 1 und 2 gezeigt)
hat die Vervollständigungsstation
drei Zuführglieder 19a, 19b und 19c. Vorzugsweise
sind zwei von ihnen, beispielsweise die Glieder 19a, 19b so
angeordnet, dass die jeweiligen langen Elemente aus dem rohen elastomeren Material
im Wesentlichen auf der gleichen Höhe zugeführt werden, während das
dritte Zuführglied 19c so
angeordnet ist, dass das jeweilige lange Element aus rohem elastomeren
Material auf einer Höhe
zugeführt
wird, die vertikal größer ist
als die Höhe
der ersten beiden Zuführglieder 19a, 19b,
wobei die Höhen
bezüglich
der Haltefläche
der Vervollständigungsstation 200 definiert
werden.
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Bei
einer bevorzugten Ausführungsform
sind in der Vervollständigungsstation 200 die
Zuführglieder 19a, 19b und 19c symmetrisch
bezüglich
einer vertikalen Symmetrieebene (die in 1 und 2 mit "α" bezeichnet ist) angeordnet. Vorzugsweise sind
die Handhabungseinheiten 20a, 20b ebenfalls symmetrisch
bezüglich
der gleichen vertikalen Symmetrieebene "α" (siehe 1 und 2)
angeordnet.
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Auf
diese Weise können
die Handhabungseinheiten 20a, 20b innerhalb der
gleichen Vervollständigungsstation 200 gleichzeitig
zwei unvollständige
Reifenaufbauten ohne Probleme einer mechanischen Störung zwischen
ihnen bearbeiten, wodurch die für
die Vervollständigung
der Rohreifen erforderliche Zeit und demzufolge die Zeit, die jeder
unvollständige
Aufbau innerhalb der Lagerstation 300 verbleibt, reduziert
wird.
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Darüber hinaus
ermöglicht
die gleichzeitige Bearbeitung von wenigstens zwei unvollständigen Aufbauten
eine volle Verwendung der Maschinenstoppzeit der Montagestraße 100,
die länger
ist als die der Vervollständigungsstation 200,
wodurch die Gesamtproduktivität
der Anlage 1 auf Werte gesteigert wird, die wenigstens
nahe der Produktivität
der Montagestraße 100 liegen.
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Darüber hinaus
ist es als Folge der symmetrischen Anordnung der Zuführglieder 19a, 19b und 19c und
der Handhabungseinheiten 20a, 20b bezüglich der
vertikalen Symmetrieebene "α" möglich, die Belade-
und Endladeschritte der Vervollständigungsstation 200 in
einem Bereich auszuführen,
der sich von dem des Bearbeitungsbereich unterscheidet (beispielsweise
wie in 1 gezeigt auf gegenüberliegenden Seiten bezüglich der
Handhabungseinheiten 20a, 20b), und die einzige
Lagerstation 300 (von der aus die unvollständigen Aufbauten
geladen werden) und eine einzige Entladestation 400 für beide Handhabungseinheiten 20a, 20b mit
einem offensichtlichen Vorteil für
die Führung
der Anlage 1 zu verwenden.
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Aufgrund
der Modulart der Anlage nach der vorliegenden Erfindung ist es möglich, mehrere
Montagestraßen
und/oder mehrere Vervollständigungsstationen
wirksam zuzuordnen und zu führen
und die Ausgestaltung nach den Herstellungserfordernissen zu variieren.
Beispielsweise kann in dem Fall, in welchem die Produktion von Reifen
hoher Qualität
(beispielsweise Hochleistungsreifen, die für ein primäres Aufpassen dienen) mit hoher
Produktivität
erforderlich ist, die Anlage so ausgelegt werden, dass jeder Montagestraße 100 wenigstens
zwei Vervollständigungsstationen 200 zugeordnet
sind. Auf diese Weise wird die gesamte, sich aus der Montagestraße ergebende
Produktion durch Ablegen von langen Elementen, wie vorstehend beschrieben,
vervollständigt,
so dass Produkte hoher Qualität
bei einer geringen Anzahl an Ausschuss erzeugt werden.
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Wenn
andererseits eine Standardproduktionsleistung angefordert wird (beispielsweise
für ein Umstellen),
während
die der hochqualitativen Produktion zugeordnete Zeit kleiner verglichen
mit der Gesamtproduktionszeit ist, können wenigstens zwei Montagestraßen jeder
Vervollständigungsstation
zugeordnet werden. In diesem Fall ist die Vervollständigungsstation
so programmiert, dass sie kleine Chargen erhält, die von den verschiedenen
Montagestraßen
zugeführt
werden, während
jede Montagestraße so
strukturiert ist, dass es möglich
ist, die Rohreifenaufbauten mit einem Laufflächenband und/oder Seitenwänden aus
Halbfabrikaten unter Verwendung herkömmlicher Verfahren zu vervollständigen.