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DE60311457T2 - Filter für aufbrühvorrichtung - Google Patents

Filter für aufbrühvorrichtung Download PDF

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DE60311457T2
DE60311457T2 DE60311457T DE60311457T DE60311457T2 DE 60311457 T2 DE60311457 T2 DE 60311457T2 DE 60311457 T DE60311457 T DE 60311457T DE 60311457 T DE60311457 T DE 60311457T DE 60311457 T2 DE60311457 T2 DE 60311457T2
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Antonius Klaassen
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LMTO ELECTRONICS BV
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Description

  • Die gegenwärtige Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Herstellung einer Flüssigkeit mit einer schaumigen Schicht aus einer Substanz gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1. Die gegenwärtige Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen einer Flüssigkeit mit einer schaumigen Schicht aus einer Substanz unter Verwendung einer solchen Vorrichtung und einer wieder verwendbaren und wieder befüllbaren Filteranordnung der Art, wie sie in einer solchen Vorrichtung verwendet wird.
  • Eine Vorrichtung zur Herstellung einer Flüssigkeit mit einer schaumigen Schicht aus einer Substanz ist aus der europäischen Patentanmeldung EP 904 718 bekannt, wobei ein Beutel, der mit gemahlenem Kaffee gefüllt ist, in einem Halter angeordnet ist, der mit einer Zugangsöffnung für Wasser und einer Ausflussöffnung für den extrahierten Kaffee versehen ist. Nach dem Schließen der Abdeckung wird dem Kanal 40 heißes Wasser zugeführt, wie in der in Bezug genommenen Figur gezeigt. Die bezuggenom- mene Figur entspricht 1 der EP 904 718 , mit ein paar hinzugefügten Bezugsziffern. Dieses heiße Wasser wird über den Deckel 34 zu der Oberseite des Beutels zugeführt, gelangt durch den Beutel und sammelt den Kaffeeextrakt in der Vertiefung 20. Der Kaffeeextrakt tritt dann durch die Ausgabeöffnung 22 in das Sammelreservoir 28 aus. Dieses Sammelreservoir 28 ist mit Kaffee Creme gefüllt, der über die Öffnung 30 aus dem Sammelreservoir ausfließt und das Gehäuse über die Auslassöffnung 26 verlässt.
  • Das Design dieser Vorrichtung basiert auf der in dem amerikanischen Patent US 5 649 472 beschriebenen Vorrichtung, obwohl hierbei in der in der EP 904 718 beschriebenen Vorrichtung verbesserte Klemmmittel angeordnet sein sollen. In dem europäischen Patent EP 904 718 ist eine behauptete Verbesserung bei dieser Vorrichtung beschrieben, die sich auf die Position von radialen Nuten bezieht, die an dem Boden des Halters angeordnet sind. Solch eine Kaffeemaschine, die die Verwendung von solchen Nuten einschließt, ist im Übrigen aus dem amerikanischen Patent US 3 620 155 bekannt.
  • Bei all diesen Vorrichtungen zum Zubereiten von Kaffee mit einer schaumigen Schicht, auch als Kaffee Creme bekannt, wird von einem Beutel Gebrauch gemacht, der allgemein aus einem oberen Blatt 8 und einem unteren Blatt 10 besteht, die jeweils aus Filterpapier hergestellt sind. Das obere Blatt und das untere Blatt sind an ihren Längsrändern unter Verwendung eines Dichtsaumes eng miteinander verbunden. Die Substanz zum Extrahieren, wie z.B. gemahlener Kaffee, ist zwischen diesen beiden Blättern vorhanden.
  • Jedoch gibt es eine große Anzahl von Nachteilen, die mit der Verwendung dieses Beutels zusammenhängen. Zunächst macht die separate Herstellung dieses Beutels die Anwendung teuer. Die Flexibilität bezüglich des Geschmackes für den Benutzer hängt ferner davon ab, was der Hersteller anbietet. Schließlich besteht für den Benutzer keine Möglichkeit, die Stärke des Kaffees zu verändern, da zusätzlich zu einer abgemessenen Menge von gemahlenem Kaffee in dem Beutel auch eine abgemessene Menge von Wasser durch den Beutel geleitet wird.
  • Die französische Patentanmeldung FR 948 422 offenbart eine Vorrichtung der im Eingangsabschnitt beschriebenen Art, die einem Endbenutzer erheblich mehr Freiheit bei der Verwendung in diesem Zusammenhang einräumt. Die aus dieser Publikation bekannte Vorrichtung ist eine Espressomaschine mit einem Halter, der eine wiederverwendbare Filteranordnung aufnimmt, die von dem Benutzer mit gemahlenem Kaffee seiner persönlichen Auswahl und Stärke gefüllt und wiederholt nachgefüllt werden kann. Die Filteranordnung besteht aus einem tassenförmigen unteren Filter mit einem zentralen Bereich, der Filterporen aufweist, und aus einem scheibenförmigen oberen Filter, das auch einen mittigen Bereich mit Poren besitzt und innerhalb des tassenförmigen unteren Filters aufgenommen ist. Das obere Filter gleitet mit dem tassenförmigen unteren Filter über eine mit einem Gewinde versehene zentrale Achse, während eine Dosis von gemahlenem Kaffee eingeschlossen wird, und ist an dem unteren Filter mit Hilfe einer Flügelschraubenmutter befestigt, die die Anordnung während der Benutzung eng zusammenhält.
  • Es wurde festgestellt, dass es nicht notwendig ist, den Vorrat der zu extrahierenden Substanz in einer präzisen Menge in einem Beutel bereitzustellen. Zwei auswaschbare Filter zur Mehrfachverwendung, ein unteres Filter zur Abdeckung des Bodens des Halters und ein oberes Filter zur Abdeckung der zu extrahierenden Substanz, ergeben dasselbe Ergebnis wie bei der Verwendung eines Beutels. Dies war nicht abzusehen, da die Zuführung von heißem Wasser zu dem Kaffee unter Druck zu einem Austreten von Wasser und gemahlenem Kaffee in der Vorrichtung führen könnte, was überraschenderweise überhaupt nicht der Fall ist. Die auswaschbaren Filter, die zur Abmessung für die Vorrichtung herzustellen sind, können viele Male wiederverwendet werden, selbst ohne ein einziges Papierfilter. Andererseits müsste ein Beutel hergestellt und vernichtet oder jedes Mal recycliert werden.
  • Die gegenwärtige Erfindung stellt deshalb eine Vorrichtung der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art bereit, wobei zusätzliche Merkmale im kennzeichnenden Teil angegeben sind.
  • Der äußere Rand von wenigstens einem der beiden Filter ist vorzugsweise aus einer oder mehreren der folgenden Substanzen hergestellt: Kunststoff, Metall, Holz, Stein und Keramik. Die äußeren Ränder der beiden Filter sind vorzugsweise aus dem gleichen Material hergestellt. Der innere Teil von wenigstens einem der beiden Filter ist weiter bevorzugt aus einer oder mehreren der folgenden Substanzen hergestellt: Metall, Kunststoff, Baumwolle und Papier. Es ist möglich, z.B. ein Filter mit einem äußeren Rand aus Kunststoff und einem inneren Rand aus Metall zu entwerfen, z.B. Eisen mit sehr feinen Löchern, in der Art von Gaze. Sollten die Löcher des unteren Filters für eine bestimmte Anwendung zu groß sein, ist natürlich die Anwendung von Filterpapier in der Form des mittleren Teils des Filters möglich, obwohl dies allgemein nicht notwendig sein wird. Die Abmessungen der Löcher in dem oberen Filter sind weniger kritisch und werden allgemein größer als die des unteren Filters sein, da sie nur für den Durchlass des in dem Halter für die zu extrahierende Substanz aufgenommenen Wassers vorgesehen sind.
  • Die Form des Filters hängt von der Form des Halters der Vorrichtung ab; sie kann z.B. rechteckförmig oder oval sein, ist jedoch vorzugsweise rund. Gemäß einer bevorzugten Ausführung der Erfindung ist der äußere Ring der beiden zu verwendenden Filter in einem Ring mit einer Breite von ungefähr 0,001 cm bis 2 cm, vorzugsweise von ungefähr 0,1 cm bis 1 cm, weiter bevorzugt von ungefähr 0,5 cm ausgebildet. Der Außenrand beider Filter ist ein Ring mit einer Dicke von ungefähr 0,01 cm bis 1 cm, vorzugsweise von ungefähr 0,005 cm bis 0,02 cm, weiter bevorzugt von ungefähr 0,01 cm. Beide Filter haben einen Außenumfang von ungefähr 10 bis 25 cm, vorzugsweise von ungefähr 15 bis 20 cm, weiter bevorzugt von ungefähr 18,5 cm.
  • Der innere Teil des unteren Filters, der dazu vorgesehen ist, darauf die zu extrahierende Substanz anzuordnen, hat allgemein eine größere Tiefe als das obere Filter, das zur Abdeckung der zu extrahierenden Substanz dient. In dieser Patentanmeldung wird die Tiefe des Filters so verstanden, dass der Abstand von der Oberseite des oberen Randes nach unten zu dem inneren Teil des Filters gemeint ist. Das untere Filter hat vorzugsweise eine Tiefe von ungefähr 0,3 bis 0,7 cm, weiter bevorzugt von ungefähr 0,5 cm, um ungefähr 2 dl eines Extraktes zuzubereiten, was natürlich von der Stärke der zu extrahierenden Substanz abhängt. Um ungefähr 4 dl eines Extraktes zuzubereiten, hat das untere Filter eine Tiefe von ungefähr 0,7 bis 1,3 cm, vorzugsweise von ungefähr 1,0 cm. Das obere Filter hat praktisch keine Tiefe.
  • Wenn das obere Filter auf dem unteren Filter platziert wird und der Deckel, wie oben beschrieben, geschlossen wird, um einen Extrakt herzustellen, werden das untere und das obere Filter allgemein aufeinandergedrückt, so dass keine Leckage von Gemahlenem oder Flüssigkeit auftritt. Sollte jedoch eine Möglichkeit für die Filter bestehen, sich relativ zueinander zu verschieben, wenn z.B. eine andere Form eines Halters verwendet wird, und deshalb die Filter eine andere Form als z.B. eine runde Form haben, kann eine solche Leckage ferner durch ein Befestigungsmittel verhindert werden, das auf der Oberseite des Außenrandes des unteren Filters und auf der Oberseite des Außenrandes des oberen Filters angeordnet ist. Dieses Befestigungsmittel besteht z.B. aus hervorstehenden Abschnitten an der Oberseite des Außenrandes des unteren Filters, während die Oberseite des Außenrandes des oberen Filters mit Vertiefungen versehen ist, in die die hervorstehenden Teile passen, oder umgekehrt. Die hervorstehenden Bereiche sind insbesondere kleine Stifte, und die Vertiefungen sind Löcher. Bei einer anderen Ausführung sind die Außenränder beider Filter durch Magnetkraft zusammengehalten, wobei entweder die Außenränder selbst aus magnetischem Material bestehen oder durch Verwendung von magnetischen Streifen zusammengehalten werden, die auf den Außenrändern angeordnet sind. Auch im Rahmen der Erfindung liegt die Verwendung eines Gelenkes mit einem Befestigungssystem zwischen den beiden Filtern, die vorzugsweise mit dem Gelenk des Deckels der Vorrichtung verbunden sind, wodurch die Filter vorzugsweise mit dem Betätigungsmittel des Deckels der Extraktionsvorrichtung gekoppelt sind und damit aufgefaltet werden können.
  • Die zu extrahierende Substanz ist vorzugsweise aus der Gruppe ausgewählt, die aus gemahlenem Kaffee, gemahlenem Kakao oder Teeblättern besteht und ist insbesondere gemahlener Kaffee.
  • Ein anderer Aspekt der gegenwärtigen Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellen eines Extraktes, das dadurch gekennzeichnet ist, dass eine Vorrichtung, wie oben beschrieben, verwendet wird, bei der vor der Anwendung das untere Filter in dem Halter mit dem tieferen Innenteil nach unten angeordnet wird und der obere Rand, der auf das obere Filter passt, nach oben angeordnet wird, die zu extrahierende Substanz, die dem Extrakt entspricht, auf das innere Teil des unteren Filters aufgeschöpft wird, das obere Filter mit auf dem ersten Teil mit dem oberen Rand auf das untere Filter nach unten passend platziert wird, so dass die zu extrahierende Substanz abgedeckt ist, und wobei nach der Benutzung des Filters Mahlpartikel der zu extrahierenden Substanz entfernt werden, ausgeklopft und/oder ausgewaschen werden und soweit gewünscht wieder verwendet werden. Der Halter einschließlich der Filter wird vorzugsweise mit kaltem Wasser gespült, so dass die Temperatur der Filter gesenkt wird und sie so ohne weiteres von Hand gehalten werden können.
  • Einen weiteren Aspekt der gegenwärtigen Erfindung bildet ein unteres Filter oder ein oberes Filter zur Verwendung in einer Vorrichtung der oben beschriebenen Art.
  • Die gegenwärtige Erfindung wird nachfolgend auf der Basis der zugehörigen Ausführungsbeispiele und Zeichnungen näher beschrieben. Entsprechende Teile sind soweit möglich in den Figuren mit denselben Bezugsziffern bezeichnet.
  • 1 zeigt eine Aufsicht des unteren Filters (1) mit einem Außenrand (2) und dem inneren Teil (3) und optionalen Vertiefungen, wie etwa Löchern (4);
  • 2 zeigt eine Aufsicht des oberen Filters (5) mit einem Außenrand (6) und dem inneren Teil (7) und optional hervorstehenden Teilen, wie etwa schmalen Stiften (8);
  • 3 zeigt die Platzierung des unteren Filters (1) in einer Vorrichtung zur Zubereitung von Kaffee mit einer Schaumschicht, neben der das obere Filter (5) bereitliegt;
  • 4 zeigt das untere Filter (1) in einer Vorrichtung zum Zubereiten von Kaffee mit einer Schaumschicht, wobei gemahlener Kaffee darauf platziert ist und
  • 5 zeigt die Oberseite des oberen Filters (5), das über dem gemahlenen Kaffee angeordnet ist, platziert auf dem unteren Filter in einer Vorrichtung zur Zubereitung von Kaffee mit einer Schaumschicht.
  • Schließlich ist zum Zwecke der Erläuterung die Beschreibung einer Figur durch Bezugnahme, nämlich auf 1 der europäischen Patentanmeldung EP 904 718 mit verschiedenen Bezugnahmen von dieser Anmeldung hinzugefügt.
  • 1 zeigt Details des unteren Filters zur Verwendung in der Vorrichtung zur Herstellung eines Extraktes mit einer Schaumschicht, wobei es für den Fachmann offensichtlich ist, dass die Dimensionen von der Vorrichtung abhängen, in der das Filter angewendet wird. Die Tiefe des unteren Filters ist geeignet, um ungefähr 2 dl Flüssigkeit herzustellen, oder bei Verwendung in einer Kaffeemaschine im Allgemeinen ungefähr eine Tasse Kaffee. Um zwei Tassen Kaffee gleichzeitig zu machen, ist ein Filter von der doppelten Tiefe geeignet. Es ist für den Fachmann offensichtlich, dass die Form und Dimensionen des zu verwendenden Filters weiter variiert werden können, was auch von der Form des verwendeten Halters abhängt.
  • 2 zeigt zu 1 vergleichbare Details, wobei es sich jedoch um das obere Filter handelt. Da dieses Filter als Abdeckung dient, muss seine Tiefe nicht so groß wie das des unteren Filters sein.
  • Die 3 bis 5 zeigen unterschiedliche Stufen von Details bei der Zubereitung von Kaffee unter Verwendung einer Kaffeemaschine, um Kaffee mit einer Schaumschicht herzustellen. Die hier gezeigte Kaffeemaschine ist unter dem Namen „Senseo Crema" bekannt. Anstatt einen Beutel mit gemahlenem Kaffee in dem Halter der Kaffeemaschine anzuordnen, wird gemäß der gegenwärtigen Erfindung ein unteres Filter in dem Halter mit der tiefen Seite des inneren Teils nach unten weisend platziert, wie in 3 gezeigt. Nachfolgend wird Kaffee, wie notwendig, auf das untere Filter mit einer Tiefe in einer Menge und einem Geschmack, wie gewünscht, aufgeschöpft, vergleiche 4. Der gemahlene Kaffee wird dann mit dem oberen Filter mit der tieferen Seite des oberen Teils nach unten weisend bedeckt, wobei die äußeren Ränder der Filter aneinander anliegen. Die Maschine wird dann geschlossen und in der üblichen Weise gestartet. Der Kaffeeextrakt mit Schaumschicht, auch als Kaffee Creme bezeichnet, der durch die Maschine gebildet wird, hat eine Zusammensetzung und einen Geschmack, der vollständig vergleichbar mit dem Kaffee ist, der unter Verwendung von gemahlenem Kaffee in einem Beutel gemacht wird. Nachdem der Kaffee gemacht ist, werden die beiden Filter rein gewaschen und können, wie gewünscht, wieder verwendet werden.
  • Zusätzlich zu einer größeren Flexibilität bezüglich der Menge und Art der zu extrahierenden Substanz, die verwendet werden kann, liefert die Anwendung der oben beschriebenen Filter auch einen erheblichen ökonomischen Vorteil für den Benutzer. Eine gemäß der gegenwärtigen Erfindung hergestellte Tasse Kaffee Creme ergibt einen Preisvorteil von 150 bis 200% pro Tasse im Vergleich zu der Verwendung eines Beutels.
  • Obwohl die Erfindung oben unter Bezugnahme auf eine einzige Ausführung weiter beschrieben wurde, ist es offensichtlich, dass die Erfindung keineswegs durch diese angegebene Ausführung begrenzt ist. Eine Anzahl von anderen Variationen und Ausführungen der Filter gemäß der Erfindung sind innerhalb des Rahmens der Erfindung für die Fachleute möglich, insbesondere im Hinblick auf die Verwendung von unterschiedlichen Materialien mit optional unterschiedlichen Befestigungsmitteln an den äußeren Rändern, bezüglich der Herstellung von unterschiedlichen Formen unter Verwendung von unterschiedlichen Dimensionen, was auch von möglichen Anwendungen von unterschiedlichen Maschinen abhängt, mit denen Extrakte mit Schaumschicht von unterschiedlichen Substanzen hergestellt werden können.

Claims (12)

  1. Vorrichtung zur Herstellung eines Flüssigextraktes mit einer schaumigen Schicht aus einer Substanz, mit einem Halter, mit einem Innenraum und mit einer Ausflussöffnung (22) zur Ausgabe der extrahierten Flüssigkeit und mit einer herausnehmbaren Filtereinheit, die wenigstens während der Benutzung in dem Halter verbleibt, wobei die Filtereinheit ein oberes Filter (5) und ein unteres Filter (1) aufweist, die beide lösbar sind, wobei jedes ein Innenteil (3, 7) mit kleinen Löchern (4) und mit einem festen Rand (2, 6) aufweist, wobei die Filtereinheit wiederverwendbar und mit der zu extrahierenden Substanz wiederbefüllbar ist, wobei die Filtereinheit aus einem waschbaren Material besteht, und wobei heißes Wasser unter Druck durch die Filtereinheit (1, 5) geführt wird, um die darin enthaltene Substanz zu extrahieren, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens während der Verwendung das obere Filter (5) und das untere Filter (1) entlang der festen Ränder (2, 6) aneinander angrenzen, und dass die Vorrichtung mit einem Deckel (34) versehen ist, und dass das obere Filter (5) und das untere Filter (1) wenigstens während der Benutzung gegeneinander gepresst werden, wenn der Deckel geschlossen ist.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand (2, 6) wenigstens bei einem von dem oberen und unteren Filter eines oder mehrere der Materialien Kunststoff, Metall, Holz und Keramik aufweist.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das innere Teil (3, 7) wenigstens von einem des oberen und unteren Filters eines oder mehrere der Materialien Kunststoff, Metall, Baumwolle und Papier aufweist.
  4. Vorrichtung nach irgendeinem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass beide genannten Filter rund sind.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand bei beiden Filtern einen Ring mit einer Breite von ungefähr 0,001 cm bis 2 cm aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand bei beiden Filtern einen Ring mit einer Dicke von ungefähr 0,001 cm bis 1 cm aufweist.
  7. Vorrichtung nach irgendeinem oder mehreren der Ansprüche 4–6, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Rand bei beiden Filtern über eine Länge von ungefähr 10 bis 25 cm erstreckt.
  8. Vorrichtung nach irgendeinem oder mehreren der Ansprüche 4–7, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Filter eine Tiefe von ungefähr 3 bis 7 mm, insbesondere von ungefähr 5 mm aufweist.
  9. Vorrichtung nach einem oder mehreren der Ansprüche 4–7, dadurch gekennzeichnet, dass das untere Filter eine Tiefe von ungefähr 7 bis 13 mm, insbesondere von ungefähr 10 mm aufweist.
  10. Vorrichtung nach irgendeinem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die genannte Substanz aus einer Gruppe ausgewählt ist, die aus gemahlenem Kaffee, gemahlenem Kakao und Teeblättern besteht.
  11. Wiederverwendbare und wiederbefüllbare Filteranordnung der Art, die in der Vorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1–10 verwendet wird, umfassend ein oberes Filter (5) und ein unteres Filter (1), die voneinander lösbar sind, wobei jedes ein inneres Teil (3, 7) mit kleinen Löchern (4) und mit einem festen Rand (2, 6) aufweist, wobei die Filteranordnung wiederverwendbar und mit einer zu extrahierenden Substanz wiederbefüllbar ist und aus einem waschbaren Material besteht, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens während der Benutzung das obere Filter (5) und das untere Filter (1) aneinander entlang der festen Ränder (2, 6) angreifen.
  12. Verfahren zur Gewinnung einer Flüssigkeit mit einer schaumigen Schicht aus einer Substanz, dadurch gekennzeichnet, dass eine Vorrichtung gemäß einem oder mehreren der Ansprüche 1–10 verwendet wird, bei der vor der Verwendung ein unteres Filter (1) in dem unteren Teil eines inneren Teils (3) mit kleinen Löchern (4) und einem festen Rand (2) vorgesehen wird, dass die zu extrahierende Substanz auf das innere Teil (3) des unteren Filters (1) aufgeschöpft wird, ein oberes Filter (5) mit einem inneren Teil (7) mit kleinen Löchern (4) und einem festen Rand (6) mit seinem Rand (6) auf den entsprechenden Rand (2) des unteren Filters (1) platziert wird, um die Substanz zu bedecken, und dass nach der Verwendung die Filter (1, 5) mit gemahlenen Rückständen der extrahierten Substanz entfernt werden, ausgeschlagen und/oder gereinigt werden, um wie gewünscht wiederverwendet zu werden.
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