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DE60304443T2 - Verschlussvorrichtung - Google Patents

Verschlussvorrichtung Download PDF

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DE60304443T2
DE60304443T2 DE60304443T DE60304443T DE60304443T2 DE 60304443 T2 DE60304443 T2 DE 60304443T2 DE 60304443 T DE60304443 T DE 60304443T DE 60304443 T DE60304443 T DE 60304443T DE 60304443 T2 DE60304443 T2 DE 60304443T2
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DE
Germany
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neck
tamper
cuff
sealing device
flap
Prior art date
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Application number
DE60304443T
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Inventor
Gregory Antier
Georges Adabachian
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Tetra Laval Holdings and Finance SA
Original Assignee
Tetra Laval Holdings and Finance SA
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Publication date
Application filed by Tetra Laval Holdings and Finance SA filed Critical Tetra Laval Holdings and Finance SA
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D41/00Caps, e.g. crown caps or crown seals, i.e. members having parts arranged for engagement with the external periphery of a neck or wall defining a pouring opening or discharge aperture; Protective cap-like covers for closure members, e.g. decorative covers of metal foil or paper
    • B65D41/32Caps or cap-like covers with lines of weakness, tearing-strips, tags, or like opening or removal devices, e.g. to facilitate formation of pouring openings
    • B65D41/46Snap-on caps or cap-like covers
    • B65D41/48Snap-on caps or cap-like covers non-metallic, e.g. made of paper or plastics
    • B65D41/485Snap-on caps or cap-like covers non-metallic, e.g. made of paper or plastics with integral internal sealing means
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
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    • B65D2401/15Tearable part of the closure
    • B65D2401/25Non-metallic tear-off strips

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Closures For Containers (AREA)
  • Auxiliary Devices For And Details Of Packaging Control (AREA)
  • Seal Device For Vehicle (AREA)
  • Diaphragms For Electromechanical Transducers (AREA)
  • Glass Compositions (AREA)
  • Supplying Of Containers To The Packaging Station (AREA)

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Abdichtungsvorrichtung für einen Behälter, versehen mit einem Hals, wobei diese Vorrichtung von einem Typ ist, der umfasst:
    • – einen ersten Abschnitt, der einen Verschluss bildet,
    • – einen zweiten, ringförmigen Abschnitt, der dazu bestimmt ist, um den Hals herum gehalten zu werden, und
    • – einen dritten Abschnitt, der eine Unversehrtheitslasche bildet, die den ersten mit dem zweiten Abschnitt verknüpft, die mit diesen ersten und zweiten Abschnitten durch zerbrechliche Mittel verbunden ist, und die dazu bestimmt ist, bei der ersten Verwendung zurückgezogen zu werden, um den Verschluss freizulegen.
  • Die Erfindung betrifft außerdem einen Behälter, der mit einem Hals versehen ist, der auf der Abdichtungsvorrichtung vom zuvor genannten Typ angebracht ist.
  • Beim allerersten Öffnen eines solchen Behälters wird die Unversehrtheitslasche angehoben, indem die zerbrechlichen Mittel zerrissen werden, sodass der Verschluss vom Hals weg platziert werden kann.
  • In vielen Fällen weiß dann der Benutzer nicht, was er mit dieser Unversehrtheitslasche machen soll, die ihn stört, was einen Nachteil darstellt.
  • Zudem kommt es vor, dass die störende Unversehrtheitslasche irgendwo hingeworfen wird, sodass zu dem Nachteil, der gerade erwähnt wurde, manchmal die Verschmutzung der Umwelt hinzukommt, selbst dann, wenn die Abdichtungsvorrichtung im Allgemeinen aus einem recycelbaren Material hergestellt ist.
  • In der amerikanischen Patentschrift US-A-3,994,409 ist eine Verschlusskappe beschrieben, die für einen Behälter vorgesehen ist. Diese Verschlusskappe umfasst eine ringförmige Manschette, die durch zwei Linien geringeren Widerstands in einem Haltering geteilt ist, einen Verschluss und eine Unversehrtheitslasche. Die eine der zwei Linien geringeren Widerstands ist wie ein geschlossener Ring konzi piert, während die andere Linie geringeren Widerstands eine Unterbrechung aufweist. Aus diesem Grund kann die Unversehrtheitslasche nicht vollständig vom Haltering abgetrennt werden, indem an einem Griff gezogen wird, der an einem Ende dieser Unversehrtheitslasche vorgesehen ist. Da sie mit dem Verschluss verbunden bleibt, weist diese Unversehrtheitslasche den Nachteil auf, dass sie unästhetisch ist und den Nachteil des Risikos, den Benutzer zu verletzen und/oder dass Gegenstände daran hängen bleiben, die Gefahr laufen aus diesem Grund aus dem Gleichgewicht zu kommen und umzufallen.
  • Eine Abdichtungsvorrichtung mit einer Lasche, die vollständig abzutrennen ist, weist diese Nachteile nicht auf, da ihre Unversehrtheitslasche dazu bestimmt ist, von den ersten und zweiten Abschnitten der Vorrichtung zurückgezogen zu werden.
  • Die Erfindung hat mindestens zum Ziel, die Abdichtungsvorrichtungen des vorgenannten Typs praktischer zu machen.
  • Zu diesem Zweck hat sie eine Abdichtungsvorrichtung zur Aufgabe, die Mittel zum Verstauen der Unversehrtheitslasche definiert, sobald diese Unversehrtheitslasche vom ersten und zweiten Abschnitt getrennt wird, wobei diese Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass der zweite Abschnitt eine Wand umfasst, die eine ringförmige Manschette bildet, wobei die Mittel zum Verstauen einen Gang umfassen, der durch die Wand der Manschette führt, und in der Lage ist, die Einführung der Unversehrtheitslasche in einen inneren Raum zu Verstauen zu ermöglichen, wobei die die Manschette und den Hals dazu bestimmt sind, eine Grenzen zwischen den beiden zu bilden.
  • Die Erfindung hat außerdem einen Behälter zur Aufgabe, der mit einem Hals versehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass er eine Abdichtungsvorrichtung umfasst, wie oben definiert, die auf dem Hals angebracht ist, wobei der Hals und die Manschette der Abdichtungsvorrichtung zwischen sich einen inneren Raum zum Verstauen begrenzen, zu dem der Gang, der durch die Manschette führt, Zugang verschafft, und in den die Unversehrtheitslasche eingeführt werden kann.
  • Die Erfindung wird beim Lesen der folgenden Beschreibung, die nur als Beispiel dient, und sich auf die anhängenden Zeichnungen bezieht, gut verstanden werden, worin:
  • 1 eine erste perspektivische Ansicht einer Abdichtungsvorrichtung gemäß der Erfindung ist;
  • 2 eine zweite perspektivische Ansicht der Abdichtungsvorrichtung ist, die unter einem anderen Winkel dargestellt ist als in 1;
  • 3 ein Axialschnittansicht des Halses eines Behälters gemäß der Erfindung und verschlossen mit der Abdichtungsvorrichtung der 1 und 2 ist;
  • 4 und 5 zwei ähnliche perspektivische Ansichten des Komplexes aus 3 sind, und jeweils einen Schritt des Verstauens einer Unversehrtheitslasche, die von der Abdichtungsvorrichtung dieses Komplexes zurückgezogen ist, und die Endposition dieser verstauten Unversehrtheitslasche illustrieren;
  • 6 eine Ansicht ist, ähnlich der 3, und den Komplex der 3 bis 5 darstellt, in denen die Unversehrtheitslasche verstaut ist, nachdem sie zurückgezogen wurde,
  • 7 eine Ansicht ist, ähnlich der 2, und eine Abdichtungsvorrichtung gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung darstellt;
  • 8, die 3 entspricht, ist eine Axialschnitt des Halses eines Behälters gemäß der Erfindung und mit der Abdichtungsvorrichtung verschlossen, die in 7 dargestellt ist;
  • 9, die der 6 entspricht, ein Axialschnitt des Komplexes aus 8 ist, worin eine Unversehrtheitslasche verstaut wurde, nachdem sie von der Abdichtungsvorrichtung zurückgezogen wurde; und
  • 10 eine perspektivische Teilansicht mit Anriss eines Behälters gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist.
  • In den 1 bis 6 ist eine Abdichtungsvorrichtung 1 dargestellt, die entweder allein oder auf dem Hals 2 eines Behälters, der eine teilweise angedeutete Flasche 3 ist, angebracht ist.
  • Genauer gesagt ist in den 1 bis 3 die Abdichtungsvorrichtung 1, die durch Formguss aus Plastikmaterial hergestellt wurde, noch intakt oder unberührt. Sie ist dann in einem Stück gefertigt und im Wesentlichen symmetrisch zur Achse X-X'. Sie umfasst drei Abschnitte, von denen eine einen Verschluss 4 bildet, und von denen eine andere eine ringförmige Manschette 5 zur Anbringung der Vorrichtung 1 auf dem Hals 2 ist. Der letzte Abschnitt, der sich zwischen den beiden anderen, um eine Achse X-X' herum erstreckt, ist eine Unversehrbarkeitslasche 6, die, bis zu ihrer Zurückziehung von der Vorrichtung 1, den Verschluss 4 mit der Manschette 5 verbindet.
  • Eines dieser zwei Enden der Unversehrtheitslasche 6 ist mit einem Greiforgan 7 versehen.
  • Zerbrechliche Mittel, die dazu bestimmt sind, beim Zurückziehen der Unversehrtheitslasche 6 zerrissen zu werden, umfassen zwei durchgehende Linien geringeren mechanischen Widerstands 8 und 9, wobei jede aus der Gegenwart einer Rille auf der äußeren Seite der Abdichtungsvorrichtung 1 resultiert. Die Linie des geringeren mechanischen Widerstands 8 erstreckt sich zwischen der Unversehrtheitslasche 6 und dem Verschluss 4. Die Linie des geringeren mechanischen Widerstands 9 erstreckt sich zwischen der Unversehrtheitslasche 6 und der Manschette 5.
  • Ein Gelenkscharnier 10 der Drehachse A-A' ist zwischen den zwei Enden der Unversehrbarkeitslasche 6 vorgesehen und umfasst zwei elastischen Plättchen 11, die den Verschluss 4 und die Manschette 5 vereinen und wobei das eine vom anderen um eine Achse X-X' herum angulär versetzt ist.
  • In einem gewissen Abstand von jedem dieser beiden Enden neigt sich die Linie des geringeren mechanischen Widerstands 9 zum freien Rand 12 der Manschette 5, definiert dann einen kleinen Bogen 13, dessen Einbuchtung in Richtung des Verschlusses 4 gedreht ist und die sich diametral gegenüber dem Gelenk 10 erstreckt.
  • Ein Loch 14, das in einer ungefähr parallelen Richtung zur Achse X-X' verlängert ist, durchquert die Wand der Manschette 5 von einer Seite zur anderen. Es hat ungefähr die gleiche anguläre Position um die Achse X-X' herum wie das Gelenk 10. Es bildet Mittel zum Verstauen der Unversehrtheitslasche 6, die hineingeschoben werden kann, sobald die Linien geringeren Widerstands 8 und 9 zerrissen sind.
  • In 3 ist die Abdichtungsvorrichtung 1 auf einem Hals 2 angebracht. Die Manschette 5 wird dann um den Hals 2 herum durch Einschnappmittel zurückgehalten, die aus zwei angulären komplementären ringförmigen Abdichtungsstreifen konstituiert sind, von denen einer mit dem Bezugszeichen 15 versehen ist, und im Innern der Manschette 5 vorgesehen ist, und von denen der andere mit dem Bezugszeichen 16 im Äußeren des Halses 2 vorgesehen ist.
  • Der Hals 2 besitzt einen äußeren Gewindegang 17, aufgrund dessen eine nicht dargestellte Kappe in Abwesenheit der Abdichtungsvorrichtung 1 über diesen Hals 2 geschraubt werden kann. Dieses Gewinde 17 ist zum freien Rand dieses Halses 2 im Verhältnis zum Abdichtungsstreifen 16 axial versetzt. Zwischen dem Abdichtungsstreifen 16 und dem Gewinde 17 begrenzen das Gewinde 5 und der Hals 2 zwischen sich einen ringförmigen Raum zum Verstauen 18, zu dem das Loch 14 Zugang verschafft.
  • Solange die Linien geringeren Widerstands 8 und 9 nicht zerrissen sind, widersetzt sich die Unversehrtheitslasche 6 dem Zurückziehen des Verschlusses 4, welcher den Gang, der durch den Hals 2 begrenzt ist, auf dichte Weise verschließt.
  • Beim ersten Öffnen der Flasche 3 wird die Unversehrtheitslasche 6, die am Greiforgan 7 angefasst wird, gänzlich zurückgezogen, indem die Linien geringeren Widerstands 8 und 9 zerrissen werden, was den Verschluss 4 freigibt, der dann an der Achse A-A' des Gelenks 10 gekippt werden kann, weg vom Hals 2 in der Position, die in 6 dargestellt ist.
  • Entsprechend dem Ziel der Erfindung wird der Benutzer dann nicht durch die Unversehrtheitslasche, die von 6 zurückgezogen ist, gestört, da er sie in den Raum zum Verstauen 18 durch das Loch 14 schieben kann. Um das zu machen, beginnt er das Ende dieser Unversehrtheitslasche 6 gegenüber dem Greiforgan 7 in das Loch 14, dann in den Raum zum Verstauen 18 einzuführen. Danach führt er nach und nach die Unversehrtheitslasche 6 in den Raum zum Verstauen 18 ein, indem er ein Schub ausführt, der durch den Pfeil F in 4 symbolisiert ist. Da die zerbrechlichen Mittel aus zwei durchgehenden Linien geringeren mechanischen Widerstands gebildet werden, sind die seitli chen Ränder der Unversehrtheitslasche 6 ungefähr regelmäßig, sodass diese Unversehrtheitslasche durch das Loch 14 passt, ohne hängen zu bleiben.
  • Die Unversehrtheitslasche 6 kann so geschoben werden, bis das Greiforgan 7 gegen den Rand des Lochs 14 stößt und am Eingang des Raums zum Verstauen 18 blockiert. Die Unversehrtheitslasche 6 befindet sich dann in der Position, die in den 5 und 6 illustriert ist: Sie wird im Raum zum Verstauen 18 angebracht, oder wenn man so will verstaut, und nur ihr Greiforgan 7 außen übersteht. Da es jedoch durch den offenen Verschluss 4 versteckt ist, wie aus 6 hervorgeht, verursacht dieses Greiforgan 7 keinerlei Behinderung, wenn der Inhalt der Flasche 3 in einen anderen Behälter geschüttet wird oder wenn ein Benutzer aus der Flasche trinkt, indem er seinen Mund gegenüber dem Scharnier 10 platziert.
  • Im Übrigen erleichtert das Loch 14 das schnelle Abfließen einer Flüssigkeit, die zwischen dem Hals 2 und der Manschette 5 eingeschlossen sein kann, bei der Anbringung der Abdichtungsvorrichtung 1, und/oder es begünstigt und beschleunigt das Verdunsten dieser Flüssigkeit, die ein Rückstand eines Lebensmittels sein kann, das in die Flasche 3 geschüttet wurde, oder Reinigungswasser.
  • Wie in 6 zu sehen ist, lässt das Zurückziehen der Unversehrtheitslasche 6 einer Einbuchtung 19 in der Manschette 5 Platz. In Höhe des Bogens 13 begrenzt der Rand dieser Einbuchtung 19 eine andere, kleinere Einbuchtung 20, die tiefer ist und gegenüber dem Gelenk 10 liegt. Auch diese kleine Einbuchtung 20 öffnet den Hals 2 auf einer größeren Länge genau da, wo ein möglicher Benutzer, der aus der Flasche trinkt, vermutlich seine untere Lippe anlegen wird.
  • Eine Abdichtungsvorrichtung 101 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung wird in den 7 bis 9 dargestellt. In den 8 und 9 gemäß dieser ersten Ausführungsform der Erfindung, ist sie auf dem Hals 102 einer Flasche 103 angebracht. Im Folgenden wird nur das beschrieben, was die Abdichtungsvorrichtung 101 und die Flasche 103 von der Abdichtungsvorrichtung 1 und der Flasche 3 unterscheidet. Zudem werden die Bezugsnummern, die die Teile dieser Abdichtungsvorrichtung 101 oder diese Flasche 103 bezeichnen, konstruiert, indem die Bezugszeichen, die die ähnlichen Teile auf der Vorrichtung 1 oder der Flasche 3 bezeichnen, um 100 erhöht werden.
  • Der Hals 102 und die Manschette 105 sind jeweils länger als der Hals 2 und die Manschette 5.
  • Im Verhältnis zum Raum zum Verstauen 18 ist der Raum zum Verstauen 118 axial versetzt und erstreckt sich zwischen dem inneren Abdichtungsstreifen 115 der Manschette 105 und dem freien Rand 112 dieser Manschette 105, wie in 8 zu sehen ist.
  • Im Gegensatz zur Abdichtungsvorrichtung 1 wird der Gang, der durch die Wand der Manschette 105 führt, um Zugang zum Raum zum Verstauen 118 zu geben, nicht durch ein Loch gebildet, sondern durch eine Kerbe 114, die ausgehend vom freien Rand 112 begrenzt und in Richtung des Verschlusses 104 verlängert ist.
  • In 9 wird die Unversehrtheitslasche 106 im Innern des Raums zum Verstauen 118 verstaut. Ein radialer Kranz 21, der für die Handhabung der Flasche 103 vorgesehen ist und den Hals 102 ausstattet, widersetzt sich dann einer möglichen axialen Verschiebung der Unversehrtheitslasche 106 außerhalb der Unterbringung 118.
  • Eine Flasche 203 gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung ist in 10 dargestellt.
  • Im Folgenden werden nur die Unterschiede zwischen dieser Flasche 203 und der Flasche 3 beschrieben. Zudem werden einige Bezugszeichen, die die Teile dieser Flasche 203 bezeichnen, konstruiert, indem die Bezugszeichen, die die vergleichbaren Teile an Flasche 3 bezeichnen, um 200 erhöht werden.
  • Der Hals 202 der Flasche 203 hat nicht das Gewinde 17 von Flasche 3. Dafür definiert er einen ringförmigen Abdichtungsstreifen 222. Letzterer erstreckt sich außerhalb des Halses 202 zwischen dem ringförmigen Abdichtungsstreifen 216 und dem freien Rand dieses Halses 202.
  • Eine Abdichtungsvorrichtung 1, die identisch ist mit der, die in den 1 bis 6 dargestellt ist, wird auf dem Hals 202 auf die gleiche Weise angebracht wie die Abdichtungsvorrichtung 1, die in den 1 bis 6 dargestellt ist und auf dem Hals 2 der Flasche 3 in den 3 bis 6 angebracht ist. Die Manschette 5, in deren Inneren sich der ringförmige Abdichtungsstreifen 222 befindet, wird auf letztere angewendet. Auf diese Weise wird der Raum zum Verstauen 218 gemeinsam durch die Manschette 5 und den Hals 202 sowie seitlich durch die ringförmigen Abdichtungsstreifen 222 und 126 begrenzt.
  • Beim Verstauen der Unversehrtheitslasche 6 führen und sperren diese ringförmigen Abdichtungsstreifen 222 und 216 diese Unversehrtheitslasche 6 in den Raum zum Verstauen 218 ein.
  • Als Variante kann der ringförmige Abdichtungsstreifen 222 nicht durch den Hals der Flasche definiert werden, sondern durch die Manschette 5 der Abdichtungsvorrichtung 1.
  • Zu den Vorteilen der Erfindung gehört, dass die Gegenwart eines Gangs durch die Wand der Manschette 5 oder 105 sich in Materialersparnis und also Einsparungen äußert.

Claims (9)

  1. Abdichtungsvorrichtung für einen Behälter (3; 103; 205), versehen mit einem Hals (2; 102; 202) versehen ist, wobei diese Vorrichtung: – einen ersten Abschnitt, der dazu bestimmt ist, einen Verschluss zu bilden (4; 104), – einen zweiten, ringförmigen, Abschnitt (5; 105), der dazu bestimmt ist, um den Hals (2; 102) herum gehalten zu werden, und – einen dritten Abschnitt, der eine Unversehrtheitslasche (6; 106) bildet, die den ersten (4; 104) mit dem zweiten Abschnitt (5; 105) verknüpft, die mit diesen ersten und zweiten Abschnitten (4, 5; 104, 105) durch zerbrechliche Mittel (8, 9) verbunden ist, und die dazu bestimmt ist, bei der ersten Verwendung zurückgezogen zu werden, um den Verschluss freizulegen (4; 104), umfasst, wobei diese Vorrichtung Mittel (14; 114) zum Verstauen (F) der Unversehrtheitslasche (6; 106) definiert, sobald diese Unversehrtheitslasche vom ersten und zweiten Abschnitt (4, 5; 104, 105) getrennt wird, dadurch gekennzeichnet, dass der zweite Abschnitt eine Wand umfasst, die eine ringförmigen Manschette (5; 105) bildet, wobei die Mittel zum Verstauen einen Gang (14; 114) umfassen, der durch die Wand der Manschette (5; 105) führt, und in der Lage ist, die Einführung der Unversehrtheitslasche (6; 106) in einen inneren Raum zum Verstauen (18; 118; 218) zu ermöglichen, wobei die Manschette (5; 105) und der Hals (2; 102) dazu bestimmt sind, eine Grenze zwischen den beiden zu bilden.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Gang durch ein Loch (14) gebildet wird.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Manschette (105) mit einem freien Rand (112) gegenüber dem Verschluss (104) endet, der eine Kerbe (114) begrenzt, die den Gang bildet.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass auf jeder Seite der Unversehrtheitslasche (6; 106), die zerbrechlichen Mittel die Form einer durchgehende Linie mit geringster mechanischer Festigkeit (8, 9) aufweisen.
  5. Verfahren nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Gelenk (10), das den Verschluss (4; 104) mit dem zweiten Abschnitt (5; 105) verbindet, wobei die zerbrechlichen Mitteln mindestens eine Linie mit geringster mechanischer Festigkeit (9) umfassen, die sich zwischen der Unversehrtheitslasche (6; 106) und dem zweiten Abschnitt (5; 105) ausdehnt, und, diametral gegenüber dem Gelenk (10) liegt, den Rand (13) einer Einbuchtung (20) definiert, dazu bestimmt durch den zweiten Abschnitt (5; 105) zu begrenzen und um einen Teil des Halses (2; 102; 202) nach der Zurückziehung der Unversehrtheitslasche (6; 106) abzudecken.
  6. Behälter, versehen mit einem Hals (2; 102; 202), dadurch gekennzeichnet, dass er eine Abdichtungsvorrichtung (1; 101) nach einem der vorstehenden Ansprüche umfasst, die auf dem Hals (2; 102; 202) angebracht ist, wobei der Hals und die Manschette (5; 105) zwischen sich einen inneren Raum zum Verstauen (18; 118; 218) begrenzen, zu dem der Gang (14; 114) Zugang verschafft und in den die Unversehrtheitslasche (6; 106) eingeführt werden kann.
  7. Behälter nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens eines der Elemente der Gruppe, die den Hals (2; 102; 202) umfassen, und die Manschette (5; 105) der Abdichtungsvorrichtung (1; 101) mindestens eine Sicherheitsschiene (16; 21, 115; 222) der Unversehrtheitslasche (6; 106) in dem inneren Raum zum Verstauen (18; 118; 218) definiert.
  8. Behälter gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Sicherheitsschiene ein ringförmiger Überhang (16; 21, 115; 222) ist, der seitlich den inneren Raum zum Verstauen (18; 118; 218) begrenzt.
  9. Behälter nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Abdichtungsvorrichtung (1; 101) eine Vorrichtung gemäß Anspruch 6 ist, und dadurch, dass in Höhe der Einbuchtung (20), der Hals (2; 102; 202) den zweiten Abschnitt (5; 105) mehr als anderswo übersteigt.
DE60304443T 2002-01-03 2003-01-02 Verschlussvorrichtung Expired - Lifetime DE60304443T2 (de)

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