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Die
vorliegende Erfindung betrifft eine Abdichtungsvorrichtung für einen
Behälter,
versehen mit einem Hals, wobei diese Vorrichtung von einem Typ ist,
der umfasst:
- – einen ersten Abschnitt, der
einen Verschluss bildet,
- – einen
zweiten, ringförmigen
Abschnitt, der dazu bestimmt ist, um den Hals herum gehalten zu
werden, und
- – einen
dritten Abschnitt, der eine Unversehrtheitslasche bildet, die den
ersten mit dem zweiten Abschnitt verknüpft, die mit diesen ersten
und zweiten Abschnitten durch zerbrechliche Mittel verbunden ist,
und die dazu bestimmt ist, bei der ersten Verwendung zurückgezogen
zu werden, um den Verschluss freizulegen.
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Die
Erfindung betrifft außerdem
einen Behälter,
der mit einem Hals versehen ist, der auf der Abdichtungsvorrichtung
vom zuvor genannten Typ angebracht ist.
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Beim
allerersten Öffnen
eines solchen Behälters
wird die Unversehrtheitslasche angehoben, indem die zerbrechlichen
Mittel zerrissen werden, sodass der Verschluss vom Hals weg platziert
werden kann.
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In
vielen Fällen
weiß dann
der Benutzer nicht, was er mit dieser Unversehrtheitslasche machen
soll, die ihn stört,
was einen Nachteil darstellt.
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Zudem
kommt es vor, dass die störende
Unversehrtheitslasche irgendwo hingeworfen wird, sodass zu dem Nachteil,
der gerade erwähnt
wurde, manchmal die Verschmutzung der Umwelt hinzukommt, selbst
dann, wenn die Abdichtungsvorrichtung im Allgemeinen aus einem recycelbaren
Material hergestellt ist.
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In
der amerikanischen Patentschrift US-A-3,994,409 ist eine Verschlusskappe
beschrieben, die für
einen Behälter
vorgesehen ist. Diese Verschlusskappe umfasst eine ringförmige Manschette, die
durch zwei Linien geringeren Widerstands in einem Haltering geteilt
ist, einen Verschluss und eine Unversehrtheitslasche. Die eine der
zwei Linien geringeren Widerstands ist wie ein geschlossener Ring konzi piert,
während
die andere Linie geringeren Widerstands eine Unterbrechung aufweist.
Aus diesem Grund kann die Unversehrtheitslasche nicht vollständig vom
Haltering abgetrennt werden, indem an einem Griff gezogen wird,
der an einem Ende dieser Unversehrtheitslasche vorgesehen ist. Da
sie mit dem Verschluss verbunden bleibt, weist diese Unversehrtheitslasche
den Nachteil auf, dass sie unästhetisch
ist und den Nachteil des Risikos, den Benutzer zu verletzen und/oder
dass Gegenstände
daran hängen
bleiben, die Gefahr laufen aus diesem Grund aus dem Gleichgewicht
zu kommen und umzufallen.
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Eine
Abdichtungsvorrichtung mit einer Lasche, die vollständig abzutrennen
ist, weist diese Nachteile nicht auf, da ihre Unversehrtheitslasche dazu
bestimmt ist, von den ersten und zweiten Abschnitten der Vorrichtung
zurückgezogen
zu werden.
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Die
Erfindung hat mindestens zum Ziel, die Abdichtungsvorrichtungen
des vorgenannten Typs praktischer zu machen.
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Zu
diesem Zweck hat sie eine Abdichtungsvorrichtung zur Aufgabe, die
Mittel zum Verstauen der Unversehrtheitslasche definiert, sobald
diese Unversehrtheitslasche vom ersten und zweiten Abschnitt getrennt
wird, wobei diese Vorrichtung dadurch gekennzeichnet ist, dass der
zweite Abschnitt eine Wand umfasst, die eine ringförmige Manschette bildet,
wobei die Mittel zum Verstauen einen Gang umfassen, der durch die
Wand der Manschette führt, und
in der Lage ist, die Einführung
der Unversehrtheitslasche in einen inneren Raum zu Verstauen zu ermöglichen,
wobei die die Manschette und den Hals dazu bestimmt sind, eine Grenzen
zwischen den beiden zu bilden.
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Die
Erfindung hat außerdem
einen Behälter zur
Aufgabe, der mit einem Hals versehen ist, dadurch gekennzeichnet,
dass er eine Abdichtungsvorrichtung umfasst, wie oben definiert,
die auf dem Hals angebracht ist, wobei der Hals und die Manschette der
Abdichtungsvorrichtung zwischen sich einen inneren Raum zum Verstauen
begrenzen, zu dem der Gang, der durch die Manschette führt, Zugang
verschafft, und in den die Unversehrtheitslasche eingeführt werden
kann.
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Die
Erfindung wird beim Lesen der folgenden Beschreibung, die nur als
Beispiel dient, und sich auf die anhängenden Zeichnungen bezieht,
gut verstanden werden, worin:
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1 eine
erste perspektivische Ansicht einer Abdichtungsvorrichtung gemäß der Erfindung
ist;
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2 eine
zweite perspektivische Ansicht der Abdichtungsvorrichtung ist, die
unter einem anderen Winkel dargestellt ist als in 1;
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3 ein
Axialschnittansicht des Halses eines Behälters gemäß der Erfindung und verschlossen
mit der Abdichtungsvorrichtung der 1 und 2 ist;
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4 und 5 zwei ähnliche
perspektivische Ansichten des Komplexes aus 3 sind,
und jeweils einen Schritt des Verstauens einer Unversehrtheitslasche,
die von der Abdichtungsvorrichtung dieses Komplexes zurückgezogen
ist, und die Endposition dieser verstauten Unversehrtheitslasche
illustrieren;
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6 eine
Ansicht ist, ähnlich
der 3, und den Komplex der 3 bis 5 darstellt,
in denen die Unversehrtheitslasche verstaut ist, nachdem sie zurückgezogen
wurde,
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7 eine
Ansicht ist, ähnlich
der 2, und eine Abdichtungsvorrichtung gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung darstellt;
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8,
die 3 entspricht, ist eine Axialschnitt des Halses
eines Behälters
gemäß der Erfindung
und mit der Abdichtungsvorrichtung verschlossen, die in 7 dargestellt
ist;
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9,
die der 6 entspricht, ein Axialschnitt
des Komplexes aus 8 ist, worin eine Unversehrtheitslasche
verstaut wurde, nachdem sie von der Abdichtungsvorrichtung zurückgezogen
wurde; und
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10 eine
perspektivische Teilansicht mit Anriss eines Behälters gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung ist.
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In
den 1 bis 6 ist eine Abdichtungsvorrichtung 1 dargestellt,
die entweder allein oder auf dem Hals 2 eines Behälters, der
eine teilweise angedeutete Flasche 3 ist, angebracht ist.
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Genauer
gesagt ist in den 1 bis 3 die Abdichtungsvorrichtung 1,
die durch Formguss aus Plastikmaterial hergestellt wurde, noch intakt oder
unberührt.
Sie ist dann in einem Stück
gefertigt und im Wesentlichen symmetrisch zur Achse X-X'. Sie umfasst drei
Abschnitte, von denen eine einen Verschluss 4 bildet, und
von denen eine andere eine ringförmige
Manschette 5 zur Anbringung der Vorrichtung 1 auf
dem Hals 2 ist. Der letzte Abschnitt, der sich zwischen
den beiden anderen, um eine Achse X-X' herum erstreckt, ist eine Unversehrbarkeitslasche 6,
die, bis zu ihrer Zurückziehung
von der Vorrichtung 1, den Verschluss 4 mit der
Manschette 5 verbindet.
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Eines
dieser zwei Enden der Unversehrtheitslasche 6 ist mit einem
Greiforgan 7 versehen.
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Zerbrechliche
Mittel, die dazu bestimmt sind, beim Zurückziehen der Unversehrtheitslasche 6 zerrissen
zu werden, umfassen zwei durchgehende Linien geringeren mechanischen
Widerstands 8 und 9, wobei jede aus der Gegenwart
einer Rille auf der äußeren Seite
der Abdichtungsvorrichtung 1 resultiert. Die Linie des
geringeren mechanischen Widerstands 8 erstreckt sich zwischen
der Unversehrtheitslasche 6 und dem Verschluss 4.
Die Linie des geringeren mechanischen Widerstands 9 erstreckt
sich zwischen der Unversehrtheitslasche 6 und der Manschette 5.
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Ein
Gelenkscharnier 10 der Drehachse A-A' ist zwischen den zwei Enden der Unversehrbarkeitslasche 6 vorgesehen
und umfasst zwei elastischen Plättchen 11,
die den Verschluss 4 und die Manschette 5 vereinen
und wobei das eine vom anderen um eine Achse X-X' herum angulär versetzt ist.
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In
einem gewissen Abstand von jedem dieser beiden Enden neigt sich
die Linie des geringeren mechanischen Widerstands 9 zum
freien Rand 12 der Manschette 5, definiert dann
einen kleinen Bogen 13, dessen Einbuchtung in Richtung
des Verschlusses 4 gedreht ist und die sich diametral gegenüber dem
Gelenk 10 erstreckt.
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Ein
Loch 14, das in einer ungefähr parallelen Richtung zur
Achse X-X' verlängert ist,
durchquert die Wand der Manschette 5 von einer Seite zur
anderen. Es hat ungefähr
die gleiche anguläre
Position um die Achse X-X' herum
wie das Gelenk 10. Es bildet Mittel zum Verstauen der Unversehrtheitslasche 6, die
hineingeschoben werden kann, sobald die Linien geringeren Widerstands 8 und 9 zerrissen
sind.
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In 3 ist
die Abdichtungsvorrichtung 1 auf einem Hals 2 angebracht.
Die Manschette 5 wird dann um den Hals 2 herum
durch Einschnappmittel zurückgehalten,
die aus zwei angulären
komplementären
ringförmigen
Abdichtungsstreifen konstituiert sind, von denen einer mit dem Bezugszeichen 15 versehen
ist, und im Innern der Manschette 5 vorgesehen ist, und
von denen der andere mit dem Bezugszeichen 16 im Äußeren des
Halses 2 vorgesehen ist.
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Der
Hals 2 besitzt einen äußeren Gewindegang 17,
aufgrund dessen eine nicht dargestellte Kappe in Abwesenheit der
Abdichtungsvorrichtung 1 über diesen Hals 2 geschraubt
werden kann. Dieses Gewinde 17 ist zum freien Rand dieses
Halses 2 im Verhältnis
zum Abdichtungsstreifen 16 axial versetzt. Zwischen dem
Abdichtungsstreifen 16 und dem Gewinde 17 begrenzen
das Gewinde 5 und der Hals 2 zwischen sich einen
ringförmigen
Raum zum Verstauen 18, zu dem das Loch 14 Zugang
verschafft.
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Solange
die Linien geringeren Widerstands 8 und 9 nicht
zerrissen sind, widersetzt sich die Unversehrtheitslasche 6 dem
Zurückziehen
des Verschlusses 4, welcher den Gang, der durch den Hals 2 begrenzt
ist, auf dichte Weise verschließt.
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Beim
ersten Öffnen
der Flasche 3 wird die Unversehrtheitslasche 6,
die am Greiforgan 7 angefasst wird, gänzlich zurückgezogen, indem die Linien geringeren
Widerstands 8 und 9 zerrissen werden, was den
Verschluss 4 freigibt, der dann an der Achse A-A' des Gelenks 10 gekippt
werden kann, weg vom Hals 2 in der Position, die in 6 dargestellt
ist.
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Entsprechend
dem Ziel der Erfindung wird der Benutzer dann nicht durch die Unversehrtheitslasche,
die von 6 zurückgezogen
ist, gestört,
da er sie in den Raum zum Verstauen 18 durch das Loch 14 schieben
kann. Um das zu machen, beginnt er das Ende dieser Unversehrtheitslasche 6 gegenüber dem
Greiforgan 7 in das Loch 14, dann in den Raum zum
Verstauen 18 einzuführen.
Danach führt
er nach und nach die Unversehrtheitslasche 6 in den Raum zum
Verstauen 18 ein, indem er ein Schub ausführt, der
durch den Pfeil F in 4 symbolisiert ist. Da die zerbrechlichen
Mittel aus zwei durchgehenden Linien geringeren mechanischen Widerstands
gebildet werden, sind die seitli chen Ränder der Unversehrtheitslasche 6 ungefähr regelmäßig, sodass
diese Unversehrtheitslasche durch das Loch 14 passt, ohne
hängen
zu bleiben.
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Die
Unversehrtheitslasche 6 kann so geschoben werden, bis das
Greiforgan 7 gegen den Rand des Lochs 14 stößt und am
Eingang des Raums zum Verstauen 18 blockiert. Die Unversehrtheitslasche 6 befindet
sich dann in der Position, die in den 5 und 6 illustriert
ist: Sie wird im Raum zum Verstauen 18 angebracht, oder
wenn man so will verstaut, und nur ihr Greiforgan 7 außen übersteht.
Da es jedoch durch den offenen Verschluss 4 versteckt ist,
wie aus 6 hervorgeht, verursacht dieses
Greiforgan 7 keinerlei Behinderung, wenn der Inhalt der
Flasche 3 in einen anderen Behälter geschüttet wird oder wenn ein Benutzer
aus der Flasche trinkt, indem er seinen Mund gegenüber dem Scharnier 10 platziert.
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Im Übrigen erleichtert
das Loch 14 das schnelle Abfließen einer Flüssigkeit,
die zwischen dem Hals 2 und der Manschette 5 eingeschlossen sein
kann, bei der Anbringung der Abdichtungsvorrichtung 1,
und/oder es begünstigt
und beschleunigt das Verdunsten dieser Flüssigkeit, die ein Rückstand eines
Lebensmittels sein kann, das in die Flasche 3 geschüttet wurde,
oder Reinigungswasser.
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Wie
in 6 zu sehen ist, lässt das Zurückziehen der Unversehrtheitslasche 6 einer
Einbuchtung 19 in der Manschette 5 Platz. In Höhe des Bogens 13 begrenzt
der Rand dieser Einbuchtung 19 eine andere, kleinere Einbuchtung 20,
die tiefer ist und gegenüber
dem Gelenk 10 liegt. Auch diese kleine Einbuchtung 20 öffnet den
Hals 2 auf einer größeren Länge genau
da, wo ein möglicher
Benutzer, der aus der Flasche trinkt, vermutlich seine untere Lippe anlegen
wird.
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Eine
Abdichtungsvorrichtung 101 gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung wird in den 7 bis 9 dargestellt.
In den 8 und 9 gemäß dieser ersten Ausführungsform
der Erfindung, ist sie auf dem Hals 102 einer Flasche 103 angebracht.
Im Folgenden wird nur das beschrieben, was die Abdichtungsvorrichtung 101 und
die Flasche 103 von der Abdichtungsvorrichtung 1 und
der Flasche 3 unterscheidet. Zudem werden die Bezugsnummern,
die die Teile dieser Abdichtungsvorrichtung 101 oder diese
Flasche 103 bezeichnen, konstruiert, indem die Bezugszeichen,
die die ähnlichen Teile
auf der Vorrichtung 1 oder der Flasche 3 bezeichnen,
um 100 erhöht
werden.
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Der
Hals 102 und die Manschette 105 sind jeweils länger als
der Hals 2 und die Manschette 5.
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Im
Verhältnis
zum Raum zum Verstauen 18 ist der Raum zum Verstauen 118 axial
versetzt und erstreckt sich zwischen dem inneren Abdichtungsstreifen 115 der
Manschette 105 und dem freien Rand 112 dieser
Manschette 105, wie in 8 zu sehen
ist.
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Im
Gegensatz zur Abdichtungsvorrichtung 1 wird der Gang, der
durch die Wand der Manschette 105 führt, um Zugang zum Raum zum
Verstauen 118 zu geben, nicht durch ein Loch gebildet,
sondern durch eine Kerbe 114, die ausgehend vom freien Rand 112 begrenzt
und in Richtung des Verschlusses 104 verlängert ist.
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In 9 wird
die Unversehrtheitslasche 106 im Innern des Raums zum Verstauen 118 verstaut. Ein
radialer Kranz 21, der für die Handhabung der Flasche 103 vorgesehen
ist und den Hals 102 ausstattet, widersetzt sich dann einer
möglichen
axialen Verschiebung der Unversehrtheitslasche 106 außerhalb
der Unterbringung 118.
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Eine
Flasche 203 gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung ist in 10 dargestellt.
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Im
Folgenden werden nur die Unterschiede zwischen dieser Flasche 203 und
der Flasche 3 beschrieben. Zudem werden einige Bezugszeichen,
die die Teile dieser Flasche 203 bezeichnen, konstruiert, indem
die Bezugszeichen, die die vergleichbaren Teile an Flasche 3 bezeichnen,
um 200 erhöht
werden.
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Der
Hals 202 der Flasche 203 hat nicht das Gewinde 17 von
Flasche 3. Dafür
definiert er einen ringförmigen
Abdichtungsstreifen 222. Letzterer erstreckt sich außerhalb
des Halses 202 zwischen dem ringförmigen Abdichtungsstreifen 216 und
dem freien Rand dieses Halses 202.
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Eine
Abdichtungsvorrichtung 1, die identisch ist mit der, die
in den 1 bis 6 dargestellt ist, wird auf
dem Hals 202 auf die gleiche Weise angebracht wie die Abdichtungsvorrichtung 1,
die in den 1 bis 6 dargestellt
ist und auf dem Hals 2 der Flasche 3 in den 3 bis 6 angebracht
ist. Die Manschette 5, in deren Inneren sich der ringförmige Abdichtungsstreifen 222 befindet,
wird auf letztere angewendet. Auf diese Weise wird der Raum zum Verstauen 218 gemeinsam
durch die Manschette 5 und den Hals 202 sowie
seitlich durch die ringförmigen
Abdichtungsstreifen 222 und 126 begrenzt.
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Beim
Verstauen der Unversehrtheitslasche 6 führen und sperren diese ringförmigen Abdichtungsstreifen 222 und 216 diese
Unversehrtheitslasche 6 in den Raum zum Verstauen 218 ein.
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Als
Variante kann der ringförmige
Abdichtungsstreifen 222 nicht durch den Hals der Flasche definiert
werden, sondern durch die Manschette 5 der Abdichtungsvorrichtung 1.
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Zu
den Vorteilen der Erfindung gehört,
dass die Gegenwart eines Gangs durch die Wand der Manschette 5 oder 105 sich
in Materialersparnis und also Einsparungen äußert.