DE2551162A1 - Unbefugtes oeffnen hindernder verschluss, insbesondere fuer behaelter mit physiologischen fluessigkeiten - Google Patents
Unbefugtes oeffnen hindernder verschluss, insbesondere fuer behaelter mit physiologischen fluessigkeitenInfo
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Description
PATENTANWÄLTE
bipl.-lng. P. WIRTH · Dr. V. SCHMIED-KOWARZIK
Dip!.-lng. G. DANNENBERG · Dr. P. WEINHOLD · Dr. D. GUDEL
281134 β FRANKFURTAM MAIN
TELEFON (06113
287014 GH- ESCHENHEIMER STRASSE 3Θ
12. November 1975
Da/-mr-
AVON MEDICALS LTD.
Melksham,Wiltshire, England
Melksham,Wiltshire, England
Unbefugtes öffnen hindernder Verschluß, insbesondere für
Behälter mit physiologischen Flüssigkeiten
Die Erfindung betrifft einen unbefugtes öffnen hindernden Verschluß
und insbesondere einen solchen Verschluß für Behälter
/und oder sonstige Gegenstände, die zur Verwendung in medizinischen-Untersuchungsausrüstungen
bestimmt sind,sowie mit solchen Verschlüssen ausgestattete Gegenstände. Insbesondere ist dabei
an gegen unbefugtes öffnen gesicherte Blutbeutel bzw. Konserven gedacht, das sind Behälter, in denen Blut oder ähnliche
physiologische Flüssigkeiten aufgefangen oder aufbewahrt werden, innerhalb deren sie behandelt und schließlich für den
Gebrauch entnommen werden können.
Wo immer auf dem medizinischen Sektor Blutbeutel oder dergleichen verwendet werden, besteht generell die Forderung,
daß die Verschlüsse, über welche Zugang zum Behälter zwecks Verwendung des Inhalts erfolgt, gegen unbefugtes öffnen ge-
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sichert sind. Das heißt, wenn der Verschluß einmal erbrochen bzw. geöffnet ist soll entweder ein erneutes Verschließen
unmöglich sein oder es soll ein deutliches Signal dafür vorhanden sein, daß der Verschluß bereits geöffnet wurde. Dadurch
wird gewährleistet, daß bei Verwendung des Inhalts eines solchen Behälters sichergestellt ist, daß der Inhalt nicht
verfälscht, infiziert oder ausgetauscht worden ist.
Es ist üblich, niemals den ganzen Inhalt an Blut oder Bluterzeugnissen
dem Beutel bzw. Behälter zu entnehmen sondern es entspricht einer üblichen Vorsichtsmaßnahme, etwas davon
im Behälter zurückzubehalten, um eine Analyse zu ermöglichen, falls bei einem Patienten Unverträglichkeit oder sonstige
Schwierigkeiten auftreten sollten. Es könnte beispielsweise ein Verdacht auf falsche Anpassung von Blutgruppen bestehen·
Zu diesem Zweck sind manche Blutbeutel außer mit einem ursprünglichen, gegen unbefugtes öffnen sichernden Sperrmittel
mit einer auswechselbaren Kappe versehen, welche verhindert, daß der restliche Inhalt ausfließt oder durch Luftzutritt
verdorben wird, und eine solche Kappe wird über die Zugangsöffnung aufgesetzt, an der sich ursprünglich das gesicherte
Sperrmittel befand. Solche Kappen sind jedoch leicht abnehmbar, und es wäre daher vorstellbar, daß der restliche Inhalt
manipuliert werden könnte, wenn bekannt wird, daß evtl. eine Nachuntersuchung erforderlich ist; es könnte Jedoch auch die
Kappe sich unbeabsichtigt lösen und infolge dessen eine Verunreinigung
oder Verlust des Inhalts,der im Beutel verblieb, .die Folge sein.
Um diesen Gefahren zu begegnen, sieht die Erfindung einen
unbefugtes öffnen hindernden Verschluß vor, der aus zwei der-
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artigen Sperrraitteln besteht, die nacheinander in gleicher Stellung Zur Zugangsöffnung eines Behälters verwendbar sind
und von denen jedes erkennbar macht, daß, wenn es intakt ist, ein zwischenzeitliches öffnen nicht stattgefunden haben kann.
Gemäß der Erfindung wird ein unbefugtes Öffnen hindernder
Verschluß für eine Zugangsöffnung vorgesehen, mit einein ersten solchen Sperrmittel, das Zugang zu der Öffnung sperrt, bis
es zerstört wird und einem zweiten Sperrmittel zum Wiederverschließen und Sperren des Zugangs zu der Zugangsöffnung nach
Zerstörung des ersten Sperrmittels, wobei das zweite Sperrmittel so angeordnet bzw. ausgebildet ist, daß es anzeigt,
wenn seine Sperrstellung nachträglich gestört wurde; außerdem betrifft die Erfindung einen mit einem solchen Verschluß
ausgestatteten Behälter. Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform ist der erfindungsgemäße Verschluß derart ausgebildet,
daß das erste Sperrmittel von einer Schwächungslinie um ein verschlossenes Rohr herum gebildet ist, das axial auf der
einen Seite der Schwächungslinie einen Zugangskanal und auf der anderen Seite einen, durch eine Stirnwand gesperrten Teil
aufweist, wobei Abreißen des Rohrs längs der Schwächungslinie den Zugangskanal für Gebrauch freigibt und wobei der gesperrte
Teil mit der Stirnwand durch einen Streifen mit dem den Zugangskanal enthaltenden Teil verbunden ist, wobei der Streifen
zusätzlich einen Stopfen für den so freigelegten Zugangskanal trägt und mit dem Stopfen durch ein brechbares Element
verbunden ist, das bei einem Versuch den Stopfen nach Einsetzen in den Zugangskanal zu entfernen^zerbricht. Die Ausführung
ist weiter vorzugsweise derart, daß der Streifen an der einen Seite des den Zugangskanal enthaltenden Teils betit
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festigt und um etwa -299- über den die Stirnwand enthaltenden
gesperrten Teil zur Befestigung an diesem an derjenigen Seite geführt ist, die seiner ersten Befestigungsstelle gegenüber-
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liegt, wobei der Stopfen benachbart zu der Stirnwand jedoch
an einer axialen Fläche/angHracTrt ist, Äl^lFllirnlMS^uf
der Seite des ersten Sperrmittels gegenüberliegt, wodurch der Streifen durch Abrollen nach Zerstören des
ersten Sperrmittels den Stopfen zum Anbringen am Zugangskanal zur Verfugung stellt.
Die.Erfindung ist nachstehend in einem Ausführungsbeispiel
anhand der Zeichnung näher erläutert, und zwar zeigen:
Fig. 1 einen Axialschnitt durch eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung;
Fig. 2 einen Axialschnitt durch eines der Teile der Fig. 1;
Fig. 3 bis 8 perspektivische Ansichten des Verschlusses nach
Fig. 1, aus dem die Art und V/eise seiner Anwendung hervorgeht;
Fig. 9a und 9b der Fig. 1 entsprechende Teilschnitte für
verschiedene Stadien der Verwendung; und
Fig. 10 schematisch einen, mit einem Verschluß nach der Erfindung versehenen Blutbeutel.
Das in der Zeichnung gezeigte Ausführungsbeispiel weist drei gesonderte Teile auf, die allgemein mit dem Bezugszeichen 1,
2 und 3 versehen sind.
Teil 1 ist ein aus Polyvinylchlorid geformtes Rohr mit einer dicken, im wesentlichen zylindrischen Wand und einer sich etwa
in halber Länge des Rohres befindenden zerreißbaren Membran k-.
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Dieses Teil 1 ist auf einem Behälter, beispielsweise einem Blutbeutel zu befestigen, so daß es einen Zugangskanal 26
bildet, nämlich einen Einlaß - oder Auslaßkanal für diesen Beutel, Die Membran 4 bildet eine Sperre gegen Verunreinigung,
aber ist selbst nicht als unbefugtes öffnen hindernder Verschluß zu betrachten. Die Teile 2 und 3 zusammen stellen zwei
unbefugtes öffnen hindernde Sperrmittel dar, die nacheinander
benutzbar sind.
Das Teil 2, das insbesondere in Fig. 2 gezeigt ist, besteht aus einem einstückig aus Polyvinylchlorid geformten Gebilde.
Es hat einen Hohlstutzen 5 mit verjüngtem Endabschnitt 6 am
einen Ende und einer inneren Schulter 7 am andern Ende. Der Hohlstutzen 3 ist durch einen schmalen Halsteil 6 mit einem
weiteren Abschnitt von Teil 2 verbunden, zu dem ein Block 9 gehört, mit einer Wand 10, die einen Durchgang zwischen der
Schulter 7 und dem Hohlstutzen 5 sperrt. Der Innendurchmesser des Hohlstutzens 5» also der Durchmesser seiner Wand
11 unterhalb der Schulter 7 ist der gleiche wie der Außendurchmesser
eines Endabschnitts 12 von dem Teil 1, so daß letzterer dicht passend in ersteren einsetzbar ist und in
dieser Lage befestigt ?/erden kann, z.B. unter Verwendung eines Lösungsmittels für das Material beider Teile. Das
äußerste Ende des Endabschnitts 12 reicht nicht bis an die Schulter 7 sondern beläßt einen Durchgangsabschnitt Zl+ von
größerem Durchmesser als der übrige Teil des Durchgangs und mit Begrenzung durch die Innenwand des Hohlstutzens 5. Das
äußerste Ende, des Endabschnitts 12 weist auf der Innenseite eine Abschrägung 25 auf. An der Außenseite des Blocks 9 ist
einstückig ein Streifen 13 angeformt, der am freien Ende einen Ring lif trägt, dessen Innendurchmesser der gleiche ist wie der
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Außendurchmesser des verjüngten Endabschnitts 6 am Hohlstutzen
Im Streifen 13 befindet sich zwischen dem Ring "Uf und dem Block 9 eine öffnung 15, deren Wandung 16 vorzugsweise konisch verläuft.
In dem Block 9 befindet sich eine hinterschnittene Aussparung
17, bei der im Ausführungsbeispiel der innerste Teil 18
sphärisch geformt ist und an einen zylindrischen Kanal 19 anschließt,
dessen Durchmesser kleiner als der des sphärischen Teils 18 ist. Das Teil 2 weist auch etwa rechtwinklig zu dem
Streifen 13 eine einstückig geformte Grifflasche 23 (Fig.
3 - 8) auf.
Das dritte Teil 3 ist in Fig. 1 in Ansicht, also nicht im
Schnitt, gezeigt und besteht aus einem kegelstumpfförmigen
. Kopf 20 mit einem anschließenden Zapfen, dessen Dimensionen
komplementär zu der hinterschnittenen Aussparung 17 des zweiten Teils geformt sind, nämlich mit einem verengten Schaft
21, der in den Kanal 19 paßt und einem verbreiterten sphärischen
Endteil 22, der in densphärischen Teil 18 der Aussparung
17 paßt. Das Teil 3 ist dazu bestimmt, durch den Kanal zwischen
den Schultern 7 des Teils 2 hineingedrückt zu werden (Fig. 9 u. 10), hat jedoch ein breites Ende, dessen größter Durchmesser
wesentlich größer als der Innendurchmesser der Schulter 7 und etwas größer als der Durchgangsabschnitt 2if ist, so daß
dieses breite Ende des kegelstumpfförmigen Kopfs 20 die Schulter 7 hintergreifend in den Durchgangsabschnitt Zk eingeführt
wird und dabei das Material des Hohlstutzens 5 verformt.
Der Zapfen am Teil 3 paßt dicht unter Schnappwirkung
in die hinterschnittene Aussparung 17 im Block 9.
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Das "bevorzugte Material für die Teile 1 und 2 ist Polyvinylchlorid,
weil es sich leicht formen läßt, Teile daraus leicht miteinander verklebt bzw. verschweißt oder verbunden werden
können und ist außerdem einfach zu sterilisieren, v/ährend das Material für das Teil 3 vorzugsweise-härter und starrer
als Polyvinylchlorid ist, wie beispielsweise· Nylon oder Diakon (Handelsname eines Kunststoffs, der Imperial Chemical Industries
Ltd.).
Die Art der Zusammenfügung und Verwendung des Verschlusses nach dem Ausführungsbeispiel ist nachstehend anhand der verbleibenden
Figuren beschrieben. In Fig. 3 ist das Teil 2 im gleichen Zustand wie in Fig. 2 dargestellt, aber unter
Hinzufügung des Teils 3 durch Einfügen seines Zapfens 21,
ZZ unter Schnappwirkung in die hinterschnittene Aussparung 17 im Block 9. Die Verjüngung des kegelstumpfförmigen Kopfes
20 von Teil 3 verläuft derart, daß der·Durchmesser abnimmt
mit wachsendem Abstand von der Stirnwand 10 oder dem Hohlstutzen 3 des Teils 2. Fig. 3 zeigt auch die, in Fig. 2
nicht sichtbare, Griff-Flasche 23, deren Zweck weiter unten beschrieben ist. Zuel Zusammenfügen des Verschlusses wird der
Streifen 13 um etwa 2?θ·° in der Reihenfolge der Fig. 3, if, 3
und 6 gebogen, so daß die öffnung 15 über den Kopf 20 des
Teils 3 (Fig. 3) gelangt und der Ring M+ auf den verjüngten
Endabschnitt £ des Hohlstutzens 3 aufgepaßt wird. Der Streifen
ist also um £?θ etwa gebogen und steht (Fig. 6) auf gegenüberliegenden
Seiten von dem Teil 2 in unterschiedlichen Höhen vor, nämlich einmal in Höhe des Ringes lif und zum andern in
Höhe des Blocks 9.
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Dann wird das Teil 1 angebracht, so daßsein verjüngtes Ende
12 in den Hohlstutzen 5 des Teils 2 paßt und daran befestigt wird. Auf diese Weise wird ein Durchgang gebildet, von der
Schulter 7» dem Hohlstutzen 5 und dem Teil 1, der jedoch an
einem Ende durch die Stirnwand 10 gesperrt ist. Am anderen Ende geht der Durchgang in den Behälter übers beispielsweise
einen Blutbeutel, an dem der Verschluß befestigt wird. Um Zugang zu dem Durchgangskanal zu erhalten, wird die Grifflasche
23 nach oben gezogen, um das Teil 2 an seinem geschwächten
Halsteil 8 zu zerreißen, wodurch der Zugang zu dem Kanal freigelegt wird, der von der Schulter 7» dem Hohlstutzen
5 und dem Teil 1 gebildet ist, und zwar bis zur zerreißbaren
Membran k» Durch Zerreißen längs des Halsteils 8
wird der Streifen 13 frei sich abzuwickeln, wie in Fig. 7 gezeigt, der Block 9 und Teil 3 bewegen sich in der Richtung,
die schematisch durch den Pfeil A angedeutet ist, und das Teil 3 steht jetzt zur Verfugung, wobei" es an dem einen Ende des
Streifens 3 jedoch mit Abstand von dem Durchgang gehalten ist und als Sperrmittel für den Durchgang dienen kann, wobei dann
die in Fig. 8 durch den Pfeil B angedeutete Bewegung vollzogen wird. Das Teil 3 wird eingepreßt,bis das breite Ende
seines Kopfes 20 sich in dem Durchgangsabschnitt 2Jf befindet
(Fig. 9b), wo die Schulter 7 ein Zurückziehen verhindert und wo außerdem die kegelige Oberfläche des Teils 3 fest gegen die
kegelige Abschrägung 25 des Endabschnitts 12 am Rohr 1 anliegt,
da der Kegelwinkel beider Teile der gleiche ist. Es ist zu beachten, daß der Zapfen des Teils 3 sich im wesentlichen
vollständig unterhalb des Niveaus der Oberseite des die Schulter 7 bildenden Teils befindet, so daß der Zapfen nicht ohne
weiteres zugänglich ist. Die zum Entfernen des Teils 3 aus der Aussparung 17 erforderliche Kraft ist größer als diejenigen
Kräfte, die zum Aufrechterhalten des Schnappsitzes des Zapfens in der Aussparung 17 oder zur Aufnahme durch den Zapfenhals 21
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begrenzt sind. Bei einem Versuch, das Teil 3 an seinem
Zapfen (also dem einzig hierfür zugänglichen Teil) zu entfernen, ζ erreißt der Halsteil des Zapfens. Wenn daher der
Halsteil 21 unverletzt und das Teil 3 den Zugangskanal versperrend
eingesetzt ist, besteht Gewißheit, daß das Teil 3> also das zweite Sperrmittel, zwischenzeitlich nicht entfernt
wurde. Die einzige evtl. Möglichkeit, es ohne Zerstörung zu entfernen, könnte darin bestehen, es unter Verwendung der
Kante der Schulter 7 als Hebelpunkt aus seiner Lage herauszuhebein,
wodurch jedoch das Teil 2 zerstört würde oder wenigstens grobe Verletzungen daran erkennbar wären.
Andere Ausführungsformen sind natürlich im Rahmen der Erfindung
möglich. So kann ganz offensichtlich an dem Block 9 ein Zapfen angebracht werden, der in eine entsprechende, am zweiten
Sperrmittel, beispielsweise dem Teil 3» vorgesehene hinterschnittene
Aussparung hineinpaßt.
Ein Blutbeutel B1 mit einem unbefugtes öffnen hindernden
Verschluß nach der Erfindung, wie oben beschrieben, ist in Fig. 10 schematisch gezeigt und hier mit dem Bezugszeichen
S versehen.
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Claims (1)
- PatentansprücheUnbefugtes öffnen hindernder Verschluß für die Zugangsöffnung zu einem Behälter, wobei der Verschluß zwei gesonderte, von einander getrennte Sperrmittel aufweist, die nacheinander an der gleichen Stelle der Zugangsöffnung anbringbar sind und von denen das erste nur nach seiner Zerstörung die Zugangsöffnung frei gibt,dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Sperrmittel (3) ein unbefugtes öffnen hinderndes Sperrmittel zum Verschließen der nach Zerstörung des ersten Sperrmittels (2) freiliegenden Zugangsöffnung (26) und derart angeordnet ist, daß eine nachträgliche Beeinträchtigung seiner Sperrstellung erkennbar ist.2. Verschluß nach Anspruch 1,dadurch gekennzeichnet, daß das zweite Sperrmittel (3) erst durch Zerstörung des ersten Sperrmittels (2) zum erneuten Verschließen der Zugangsöffnung (26) verfügbar ist.3. Verschluß nach Anspruch 2,dadurch gekennzeichnet, daß das erste Sperrmittel (2) von einer Schwächungslinie (8) um ein verschlossenes Rohr (1) herum gebildet ist, das axial auf der einen Seite der Schwächungslinie einen Zugangskanal (26) und auf der anderen Seite einen, durch eine Stirnwand (10) gesperrten Teil609822/07Q3aufweist, wobei Abreißen des Rohrs (1) längs der Schwächungslinie den Zugangskanal (26) für Gebrauch freigibt und wobei der gesperrte Teil mit der Stirnwand (10) durch einen Streifen (13) mit dem den Zugangskanal (26) enthaltenden Teil verbunden ist, wobei der Streifen zusätzlich einen Stopfen (3) für den so freigelegten Zugangskanal (26) trägt und mit dem Stopfen (3) durch ein brechbares Element (21) verbunden ist, das bei einem Versuch den Stopfen (3) nach Einsetzen in den Zugangskanal (26) zu entfernen^ zerbricht.if. Verschluß nach Anspruch 3»dadurch gekennzeichnet, daß die Schwächungslinie (8) sich in einem Bereich des Rohres (1) befindet, dessen Querschnitt kleiner als der des Zugangskanals (26) ist, und daß zwischen diesem Bereich und dem Zugangskanal (26) eine ringförmige Schulter (7) vorgesehen ist, mit der das zweite Sperrmittel (3) in seiner Sperrstellung in Eingriff bringbar ist.5. Verschluß nach Anspruch 3 oder Jf, dadurch ge kennzeichnet , daß der Streifen (13) an der einen Seite des den Zugangskanal (26) enthaltenden Teils befestigt und um etwa**?©·0 über den die Stirnwand (10) enthaltenden gesperrten Teil zur Befestigung an diesem an derjenigen Seite geführt ist, die seiner ersten Befestigungsstelle gegenüberliegt, wobei der Stopfen (3) benachbart zu der Stirnwand (10) jedoch an einer- axialen Fläche derselben angebracht ist, die der axialen Fläche der60 9 8 22/0703Seite des ersten Sperrmittels gegenüberliegt, wodurch der Streifen (13) durch Abrollen nach Zerstören des ersten Sperrmittels den Stopfen (3) zum Anbringen am Zugangskanal (26) zur Verfügung stellt.6. Verschluß nach Anspruch 5,dadurch gekennz.eich.net, daß an dem die Stirnwand (10) enthaltenden gesperrten Teil (9) ein Griff-Flansch (23) befestigt ist.7. Verschluß nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (13) an seinem einen Ende ein Ring (lif) aufweist, der zwischen einem Ende des gesperrten Teils (9) auf einer Seite der Schwächungslinie (8), die dem Zugangskanal (26) nähert liegt und einem Ende eines Rohres (1), welches den Zugangskanal (26) enthälts festlegbar ist.8. Verschluß nach einem der Ansprüche 3 bis 7» dadurch gekennzeichnet, daß der Streifen (13) eine Öffnung (15) enthält, in welcher ein sich verjüngender Stopfen (3) aufnehmbar und die in der Form an diesen angepaßt ist.9. Verschluß nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Zugangsöffnung (26) eine zerreißbare Membran (k) enthält.60 9 822/07 0 3955 1 - 13 -10. Behälter,dadurch gekennzeichnet, daß er mit einem unbefugtes öffnen hindernden Verschluß an seiner Zugangsöffnung ausgestattet ist.11. Behälter nach Anspruch 10 mit einer Füllung von Blut oder einer anderen physiologischen Flüssigkeit.itanwaltDannenberg609822/070 3Leerseite
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