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Die
vorliegende Erfindung betrifft das technische Gebiet der elektrischen
Gargeräte
mit einer Wanne, die in einem Kunststoffgehäuse angebracht ist. Die vorliegende
Erfindung betrifft insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, elektrische
Friteusen.
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Durch
aus Kunststoff hergestellte Gehäuse können die
Verbrennungsrisiken beim Kontakt mit der Seitenwand des Geräts eingeschränkt werden. Darüber hinaus
können
derartige Gehäuse
Greiforgane aufweisen, um das Versetzen des Geräts zu vereinfachen.
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Aus
der
EP 0 295 159 ist
ein Gargerät
mit elektrischer Erwärmung
bekannt, bei dem das Gehäuse
zwei Hohlräume
aufweist, die zum Greifen im oberen Teil der vorderen Fläche bzw.
im oberen Teil der hinteren Fläche
vorgesehen sind. Die Hohlräume sind
in den Seitenwänden
einer Schürze
ausgebildet, welche zwischen einem oberen, die Wanne tragenden Ring
und einem Sockel angebracht ist, welcher den unteren Teil der Schürze schließt. Aus
der WO 96/04832 ist ein Gerät
zum Erwärmen
von Nahrungsmitteln bekannt, bei dem das Gehäuse eine Schürze aufweist,
die an einem Sockel angebracht ist, welcher eine Vertiefung zum
Greifen bildet. Eine vordere Wand ist an der vorderen Fläche der
Schürze
angesetzt. In der Seitenwand des Sockels sind Greiforgane ausgebildet.
Die Greiforgane der zuvor genannten Ausführungen haben jedoch den Nachteil,
dass sie von dem Benutzer nicht sehr gut wahrgenommen werden und
ein relativ unbequemes Ergreifen bieten.
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Das
Ziel der Erfindung ist es, ein elektrisches Gargerät des zuvor
genannten Typs vorzuschlagen, bei dem das Ergreifen vereinfacht
und der Aufbau kostengünstig
ist.
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Dieses
Ziel wird mit einem elektrischen Gargerät mit einem Gehäuse erreicht,
das eine obere Öffnung
aufweist, in der eine Wanne angeordnet ist, die dazu vorgesehen
ist, eine Garflüssigkeit
zu enthalten, wobei das Gehäuse
eine untere, ringförmige Seitenwand
und eine obere, ringförmige
Seitenwand aufweist, die aus Kunststoffinaterial bestehen, wobei zwei
diametral entgegengesetzte Greiforgane aus dem Gehäuse hervorgehen,
wobei jedes Greiforgan eine untere Fläche aufweist, die aus der unteren, ringförmigen Seitenwand
hervorgeht, dadurch gekennzeichnet, dass jedes Greiforgan eine obere
Fläche
aufweist, die aus der oberen, ringförmigen Seitenwand hervorgeht,
wobei die untere Fläche
und die obere Fläche
in Bezug auf die untere, ringförmige Seitenwand
bzw. die obere, ringförmige
Seitenwand hervorragen. Diese Vorkehrungen ermöglichen ein Ergreifen durch
Klemmen, das sicherer ist als ein Ergreifen durch einfaches Hochheben.
Ferner ist der Aufbau besonders kostengünstig, da es zur Bildung der
Greiforgane nicht erforderlich ist, zusätzliche Teile anzusetzen.
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Vorteilhafterweise
sind dann die Greiforgane hohl. Diese Vorkehrung ermöglicht eine
bessere Wärmeisolierung.
Der zwischen der unteren Fläche und
der oberen Fläche
der Greiforgane ausgebildete Raum ist vorzugsweise mit dem durch
die ringförmigen
Seitenwände
des Gehäuses
begrenzten Innenraum verbunden.
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Weiterhin
vorteilhafterweise bilden die untere, ringförmige Seitenwand und die obere,
ringförmige
Seitenwand zwei Halbschalen, wobei die untere, ringförmige Seitenwand
mit einem Boden verbunden ist und die obere, ringförmige Seitenwand
die obere Öffnung
umgibt. Mit anderen Worten sind die ringförmigen Seitenwände rundgebogen.
Diese Vorkehrung ermöglicht
eine bessere Steifigkeit des Gehäuses.
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Gemäß einer
vorteilhaften Maßnahme
sind die untere Fläche
und die obere Fläche
der Greiforgane durch eine Schraube zusammengefügt. Allerdings erfolgt das
Zusammenfügen
der unteren, ringförmigen
Seitenwand mit der oberen, ringförmigen Seitenwand
nicht unbedingt an den Greiforganen.
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Für eine bessere äußere Erscheinung
und eine bequemere Reinigung weist die untere Fläche der Greiforgane mindestens
eine Bohrung auf, die eine Schraube aufnehmen kann, die in einer
Aufnahme der oberen Fläche
in Eingriff gelangt.
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Gemäß einer
weiteren vorteilhaften Anordnung weist die untere, ringförmige Seitenwand
mindestens einen Steg auf, der durch Schrauben mit einem Steg zusammengefügt ist,
der aus der oberen, ringförmigen
Seitenwand hervorgeht. Die Stege können Innenstege oder Außenstege
sein.
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Die
Stege können
insbesondere zur einer Form gehören,
die zum Aufwickeln der Leitungsschnur des Geräts vorgesehen ist.
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Weiterhin
vorteilhafterweise ist für
ein besseres Ergreifen unter jeder der unteren Flächen der Greiforgane
ein Hohlraum ausgebildet.
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Weiterhin
vorteilhafterweise gehen für
eine bequemere Handhabung des Geräts die Greiforgane aus der
oberen Hälfte
des Gehäuses
hervor.
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Die
Erfindung wird beim Lesen von zwei Ausführungsbeispielen, die keineswegs
einschränkend zu
verstehen sind und in den beigefügten
Figuren veranschaulicht sind, besser verstanden. In den Zeichnungen
zeigen:
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1 eine
Schnittansicht eines ersten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Gargeräts,
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2 eine
perspektivische Ansicht von unten des in 1 gezeigten
Geräts,
wobei der untere Teil des Gehäuses
entfernt wurde,
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3 eine
perspektivische Ansicht von oben des unteren Teils des Gehäuses des
in 1 gezeigten Geräts,
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4 eine
Vorderansicht eines zweiten Ausführungsbeispiels
eines erfindungsgemäßen Gargeräts,
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5 eine
Seitenansicht im Teilschnitt des in 4 gezeigten
Geräts,
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6 eine
Explosionsansicht von unten des in den 4 und 5 gezeigten
Geräts.
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In
den 1 bis 3 ist ein erstes Ausführungsbeispiel
gezeigt. 1 zeigt eine Friteuse mit einem
Außengehäuse 1,
in dem eine Wanne 2 aufgenommen ist, die dazu vorgesehen
ist, ein Frittierbad zu enthalten. Die Wanne 2 ist fest
im Gehäuse 1 angebracht.
Die Wanne 2 ist elektrischen Heizmitteln 3 zugeordnet.
Die Heizmittel 3 sind durch ein abgeschirmtes Heizelement
gebildet, das unter der Wanne 2 angebracht ist. Das Gehäuse 1 umgibt
mit einem Abstand den unteren Teil der Wanne 2 sowie den
mittleren Teil der Wanne 2, der mit Ausnahme des oberen
Teils durch die Seitenwände
der Wanne 2 gebildet ist. Das Gehäuse 1 ist durch einen
Deckel 4 verschlossen. Die Wanne 2 kann einen
Korb 5 aufnehmen, der die zu frittierenden Nahrungsmittel
enthalten soll. Das Gehäuse 1 weist
Greiforgane 6 auf.
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Das
Gehäuse 1,
das in den 1 und 2 zu sehen
ist, weist einen unteren Teil 10 und einen oberen Teil 20 auf.
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Der
untere Teil 10 des Gehäuses 1 bildet
einen Sockel. Der untere Teil 10 weist einen Boden 11 auf,
der mit einer ringförmigen
Seitenwand 12 verbunden ist, die eine obere Öffnung 14 begrenzt.
In 2 wurde der untere Teil 10 des Gehäuses 1 entfernt.
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Der
obere Teil 20 des Gehäuses 1 bildet
eine Schürze.
Der obere Teil 20 weist eine ringförmige Seitenwand 22 auf,
die eine untere Öffnung 21 und eine
obere Öffnung 23 begrenzt.
Der untere Teil 10 und der obere Teil 20 des Gehäuses 1 bestehen
aus Kunststoff, z.B. aus Polypropylen. Auf dem oberen Teil 20 des
Gehäuses 1 ist
ein Ring 26 angeordnet. Der obere Rand der Wanne 2 ruht
auf dem Ring 26. Der Ring 26 besteht aus einem
Kunststoffinaterial, z.B. aus PBTP, das gegen die hohen Temperaturen beständig ist,
die der obere Rand der Wanne beim Frittieren erreicht.
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Der
untere Teil 10 und der obere Teil 20 des Gehäuses 1 können leicht
durch Formen erhalten werden. Die untere, ringförmige Seitenwand 12 und die
obere, ringförmige
Seitenwand 22 bilden zwei Halbschalen, in denen die Wanne 2 aufgenommen ist.
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Das
Gehäuse 1 weist
zwei Greiforgane 6 auf, die diametral entgegengesetzt angeordnet
sind. Die Greiforgane 6 weisen eine untere Fläche 15 auf,
die aus der unteren, ringförmigen
Seitenwand 12 hervorgeht, und eine obere Fläche 25,
die aus der oberen, ringförmigen
Seitenwand 22 hervorgeht. Die Greiforgane 6 stehen
in Bezug auf die Seitenwände 12, 22 hervor.
Die Greiforgane 6 sind hohl. Zwischen der untere Fläche 15 und
der oberen Fläche 25 jedes
Greiforgans 6 ist ein Raum 34 ausgebildet. Die
Räume 34 sind über einen
unteren Umfangsraum 38, der den mittleren Teil und den
unteren Teil der Wanne 2 umgibt, miteinander verbunden.
Ein unter jeder der unteren Flächen 15 ausgebildeter
Hohlraum 36 ermöglicht
ein besseres Ergreifen, insbesondere wenn das Gehäuse 1 fettig
ist. Wie in den 1, 2 und 3 besser
zu sehen, weist jede untere Fläche 15 eine
Bohrung 19 auf, die für
die Aufnahme einer in den Figuren nicht gezeigten Befestigungsschraube vorgesehen
ist, die in einer Aufnahme 24 der entsprechenden oberen
Fläche 25 in
Eingriff gelangt.
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Das
Gehäuse 1 weist
an seiner hinteren Fläche
eine Form 46 auf, die zum Aufwickeln der Leitungsschnur
des Geräts
vorgesehen ist. Wie in 3 gezeigt, weist die Form 46 eine
Wand 47 auf, die über einen
Steg 48 mit der unteren, ringförmigen Seitenwand 12 verbunden
ist. Der Steg 48 weist zwei Bohrungen 49 auf,
die jeweils für
die Aufnahme einer Befestigungsschraube vorgesehen sind, die in
einer Aufnahme in Eingriff gelangt, welche in einem aus der oberen,
ringförmigen
Seitenwand 22 hervorgehenden Steg ausgebildet ist, der
in den Figuren nicht zu sehen ist.
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Die
beiden hervorstehenden, diametral entgegengesetzt am Gehäuse 1 angeordneten
Greiforgane 6 ermöglichen
eine bequeme Handhabung des Geräts.
Ferner ist der Aufbau des Gehäuses 1 besonders
kostengünstig,
da zur Bildung der Griffe kein zusätzliches Strukturteil erforderlich
ist und die Montage des Gehäuses 1 vereinfacht
ist.
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Das
zweite, in den 4 bis 6 gezeigte Ausführungsbeispiel
betrifft eine Friteuse mit einer Wanne 52, die abnehmbar
in einem Gehäuse 51 angebracht
ist. Das Gehäuse 51 weist
einen unteren Teil 60 und einen oberen Teil 70 auf.
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Der
obere Teile 70 des Gehäuses 51 besteht aus
einem Kunststoffmaterial, z.B. aus PBTP, das gegen die hohen Temperaturen
beständig
ist, die der obere Rand der Wanne beim Frittieren erreicht. Der obere
Teil 70 weist eine Seitenwand 72 auf, die eine umgedrehte
Halbschale bildet, welche von einer oberen Öffnung 73 durchsetzt
ist. Eine aus der unteren Fläche
der Wand 72 hervorgehende Schürze 74 umgibt die Öffnung 73.
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Unter
dem oberen Teil 70 ist um die Schürze 74 eine Gegenwanne 90 angebracht.
Die Gegenwanne 90 ist mittels Schrauben mit dem oberen
Teil 70 zusammengefügt.
Auf dem Boden der Gegenwanne 90 ist ein Reflektor 91 angeordnet. Über dem Reflektor 91 ist
ein abgeschirmtes Heizelement 92 angeordnet. Die abnehmbare
Wanne 52 ist auf dem Heizelement 92 angeordnet.
Ein Deckel 54 ist am oberen Teil 70 des Gehäuses 51 gelenkig
angebracht.
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Der
untere Teil 60 des Gehäuses 51 weist
einen Boden 61 auf, der mit einer ringförmigen Seitenwand 62 verbunden
ist, welche eine obere Öffnung ausbildet,
die zur Aufnahme der Gegenwanne 90 vorgesehen ist. Die
Höhe der
ringförmigen
Seitenwand 62 des unteren Teils 60 ist größer als
die Höhe
der ringförmigen
Seitenwand 72 des oberen Teils 70. Der untere
Teil 60 besteht beispielsweise aus Polypropylen.
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Da
die Gegenwanne 90 zwischen dem Gehäuse 51 und der Wanne 52 angeordnet
ist, umgibt das Gehäuse 51 mit
einem Abstand den unteren Teil der Wanne 52 sowie den mittleren
Teil der Wanne 52, die mit Ausnahme des oberen Teils durch
die Seitenwände
der Wanne 52 gebildet ist.
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Die
untere, ringförmige
Seitenwand 62 und die obere, ringförmige Seitenwand 72 bilden
zwei Halbschalen, in denen die Wanne 52 aufgenommen ist.
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Das
Gehäuse 51 weist
zwei Greiforange 56 auf, die diametral entgegengesetzt
angeordnet sind. Die Greiforgane 56 stehen in Bezug auf
die ringförmigen
Seitenwände 62, 72 hervor.
Die Greiforgane 56 sind hohl. Zwischen der untere Fläche 65 und
der oberen Fläche 75 jedes
Greiforgans 56 ist ein Raum 84 ausgebildet. Die
Räume 84 sind
mit einem unteren Umfangsraum 88 verbunden, der den mittleren Teil
und den unteren Teil der Gegenwanne 90 umgibt, in welcher
die Wanne 52 angeordnet ist. Die Greiforgane 56 weisen
eine untere Fläche 65 auf,
die aus der unteren, ringförmigen
Wand 62 hervorgeht, und eine obere Fläche 75, die aus der
oberen, ringförmigen
Seitenwand 72 hervorgeht. Jede untere Fläche 65 weist
zwei Bohrungen 69 auf, die jeweils für die Aufnahme einer in den
Figuren nicht gezeigten Befestigungsschraube vorgesehen ist, die
in einer Aufnahme 76 der entsprechenden oberen Fläche 75 in Eingriff
gelangt. Unter jeder der unteren Flächen 65 ist für ein besseres
Ergreifen ein Hohlraum 86 ausgebildet.
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Das
Gehäuse 51 weist
an seiner hinteren Fläche
eine Form 96 auf, die zum Aufwickeln der Leitungsschnur
des Geräts
vorgesehen ist. Wie in 6 gezeigt, weist die Form 96 eine
Wand 97 auf, die über einen
Steg 98 mit der unteren, ringförmigen Seitenwand 62 verbunden
ist. Der Steg 98 weist zwei Bohrungen 99 auf,
die jeweils für
die Aufnahme einer Befestigungsschraube vorgesehen sind, die in
einer Aufnahme in Eingriff gelangt, welche in einem aus der oberen,
ringförmigen
Seitenwand 72 hervorgehenden Steg 100 ausgebildet
ist.
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Als
Variante zu dem einem oder anderen Ausführungsbeispiel können die
diametral entgegengesetzten Greiforgane durch zwei Kragenabschnitte gebildet
sein, die zum oberen Teil bzw. zum unteren Teil des Gehäuses gehören oder
auch zu zwei Kragen, die um die Seitenwand des Gehäuses herum verlaufen
und zum oberen Teil bzw. zum unteren Teil des Gehäuses gehören.
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Die
vorliegende Erfindung ist keineswegs auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele
und ihre Varianten beschränkt,
sondern umfasst zahlreiche Veränderung
im Umfang der Erfindung.