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Technisches
Gebiet
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Die
vorliegende Erfindung betrifft das Gebiet von Leistungsschutzschaltern
insbesondere für Wechsel-
bzw. Gleichstromnetze und elektrische Einrichtungen bzw. Ausstattungen
im allgemeinen. Diese Leistungsschutzschalter, die in einen zu schützenden
Stromkreis eingefügt
werden, enthalten ein Unterbrecherelement, das den in dem zu schützenden Stromkreis
fließenden
Strom bei anormalen Betriebsbedingungen unterbricht, beispielsweise
im Falle eines Kurzschlusses, der in dem zu schützenden Stromkreis auftritt.
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Stand der
Technik
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Gewöhnlich sind
Leistungsschutzschalter mechanisch, d. h. das Unterbrechen des Stroms
wird nur mit Öffnen
eines mechanischen Unterbrecherelements erhalten. Ein solches mechanisches
Unterbrecherelement enthält
zwei leitende Kontaktteile, die in mechanischem Kontakt stehen,
wenn das Unterbrecherelement geschlossen ist (bei Normalbetrieb), und
die mechanisch getrennt sind, wenn das Unterbrecherelement geöffnet ist
(anormaler Betrieb im Falle einer Überlast). Im allgemeinen besteht
ein beweglicher Kontakt und zumindest ein fester Kontakt in diesen
leitenden Kontaktteilen. Diese mechanischen Leistungsschutzschalter
sind mit mehreren Nachteilen behaftet, insbesondere wenn sie von
hohen Strömen
durchflossen werden.
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Die
mechanische Unterbrechung äußert sich in
der Erzeugung eines Lichtbogens aufgrund der hohen Kräfte, die
im Stromkreis anstehen, in welchem der Leistungsschutzschalter montiert
ist und den er schützt.
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Dieser
Lichtbogen beeinträchtigt
einerseits die leitenden Kontaktteile durch Abnutzung und andererseits
den das Unterbrecherelement umgebenden Bereich aufgrund von Ionisation.
Durch diese Ionisation braucht der Stromkreis zum Abschalten somit
eine gewisse Zeit. Dieser die leitenden Kontaktteile beeinträchtigende
Lichtbogen macht aufwendige und kostspielige Wartungsvorgänge erforderlich.
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Um
die Beeinträchtigungen
durch den unvermeidbaren Lichtbogen zu vermindern und die Wartung
zu erleichtern, werden die leitenden Kontaktteile in eine Unterbrechungskammer
eingesetzt. Dabei handelt es sich um einen Raum, der mit einem spezifischen
Medium gefüllt
ist, das Luft, ein Vakuum, ein besonderes Gas, beispielsweise Schwefelhexafluorid
SF6 sein kann, was jedoch in der Zukunft
aus umwelttechnischen Gründen
wahrscheinlich verboten werden wird. Dieses spezifische Medium kann
dem Überdruck
standhalten, der durch Bildung des Lichtbogens erzeugt wird, und
ist dazu bestimmt, dessen Erlischen zu begünstigen.
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Derartige
Leistungsschutzschalter mit mechanischem Unterbrecherelement haben
eine lange Unterbrechungsdauer. Die Zeit zum Öffnen des mechanischen Unterbrecherelements
liegt in der Größenordnung
einer Millisekunde bzw. mehrerer Millisekunden.
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Ein
weiterer Nachteil besteht darin, dass sie voluminös sind,
wobei die Abmessungen der Unterbrechungskammer umso größer sind,
je höher
die Spannung ist.
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Kürzlich erzielte
Fortschritte in der Leistungselektronik haben es ermöglicht,
das Ersetzen der elektromechanischen Unterbrechung durch eine elektronische
Unterbrechung über
Leistungshalbleiterkomponenten vorzusehen. Es werden sogenannte statische
Leistungsschutzschalter untersucht.
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Erste
Einrichtungen, bei welchen Leistungsthyristoren Anwendung finden,
wurden in Niederspannung (<1kV)
entwickelt.
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Daraufhin
wurden Prototypen auf Basis von IGBT (angelsächsische Abkürzung für Insulated Gate
Bipolar Transistor, d. h. bipolarer Transistor mit isoliertem Gate)
und noch später
auf Basis von IGCT (angelsächsische
Abkürzung
für integrated gate-commutated
thyristor, d. h. Thyristor mit integriertem Schalt-Gate) bei Wechselspannungen
von mehreren Kilovolt erprobt.
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Diese
vollständig
statischen Leistungsschutzschalter sind zwar aufgrund einer erhöhten Abschaltgeschwindigkeit
(unter einer Millisekunde) interessant, jedoch sind sie mit für Halbleiterbauteile spezifische
Nachteile behaftet. Der maximale Strom, dem diese standhalten und
die maximale Spannung, für
die sie geeignet sind, sind begrenzt. Der Leistungsschutzschalter
kann nicht verzögert
werden, da das leitende Halbleiterbauteil nicht dem maximalen Fehlerstrom
standhalten kann, wodurch unabdingbar der Strom abgeschaltet werden
muss, bevor dieser zerstörende
Wert erreicht wird. Dieses Abschalten erfolgt bei Wechselstrom in
weniger als einer Halbperiode.
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Die
Leistungsschutzschalter sind im durchgängigen Zustand mit Stromwärmeverlusten
behaftet und es muss eine Kühlvorrichtung
vorgesehen werden. Auch muss eine zum Zeitpunkt des Abschaltens vorhandene
Energieableiteinrichtung eingefügt
werden.
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Die
Verwendung von "rein
statischen" Leistungsschutzschaltern
allein auf Basis von Halbleiterbauteilen für Spannungen von mehreren Kilovolt
und für
Ströme über einem
Kiloampere bleibt somit weiterhin problematisch.
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Um
diese Schwierigkeiten zu umgehen, sind derzeit Hybrid-Leistungsschutzschalter
(mechanisch und elektronisch) in Entwicklung, die zugleich Halbleiter
und ein mechanisches Unterbrecherelement verwenden. Ein derartiger
Leistungsschutzschalter ist beispielsweise in der Patentschrift
WO00/54292 beschrieben.
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Ein ähnlicher
Leistungsschutzschalter 10 wie in dieser Patentanmeldung
beschrieben, jedoch vereinfacht, ist in 1 dargestellt.
Dieser Leistungsschutzschalter 10 ist dazu bestimmt, einen
mit einer Stromleitung L angedeuteten Stromkreis zu schützen. Der
Leistungsschutzschalter 10 ist in Reihe mit dem zu schützenden
Kreis L geschaltet. Der Leistungsschutzschalter 10 enthält einen
Hauptzweig 1, in welchem sich ein mechanisches Unterbrecherelement 2 befindet,
und einen Nebenzweig 3, der mit dem Hauptzweig 1 parallel
geschaltet ist. Der Nebenzweig 3 enthält eine Halbleiterschaltzelle 4.
Diese Schaltzelle 4 enthält eine Graetz-Brücke 40 mit
vier Dioden D und, mit den Anschlussklemmen einer Diagonalen der
Graetz-Brücke 40 verbunden,
zumindest ein Halbleiterschaltelement 41, das mit einem
Varistor 42 parallel geschaltet ist. Dieses Schaltelement kann
ein Thyristor sein. Dieses Element kann aufsteuerbar sein, beispielsweise
ein Thyristor vom Typ IGCT.
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Der
Ausdruck "aufsteuerbar" bedeutet, dass das
Halbleiterschaltelement öffnet,
sobald diesem ein geeigneter Steuerbefehl erteilt wird.
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Ein
einfacher Thyristor ist nicht "aufsteuerbar". Nach einem Steuerbefehl öffnet er
nur bei einem Nulldurchgang.
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Das
Halbleiterschaltelement 41 befindet sich somit entweder
in einem durchgängigen
Zustand (geschlossen) oder in einem nicht durchgängigen Zustand (geöffnet),
wodurch die Halbleiterschaltzelle durchgängig (geöffnet) oder nicht durchgängig (geschlossen)
wird.
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Die
Verbindung der Halbleiterschaltzelle 4 mit dem Hauptzweig 1 erfolgt
im Bereich der Enden der anderen Diagonalen der Graetz-Brücke 40.
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Im
Normalbetrieb ist das mechanische Unterbrecherelement 2 geschlossen.
Seine beiden leitenden Kontaktteile stehen in mechanischem Kontakt.
Das Halbleiterschaltelement 41 befindet sich in einem nicht
durchgängigen
Zustand. Der zu schützende
Kreis L kann über
den Hauptzweig 1 des Leistungsschutzschalters, d. h. über das
mechanische Unterbrecherelement 2 von einem elektrischen Strom
durchflossen werden, und zwar praktisch ohne Stromwärmeverluste.
Bei Auftreten einer Überlast
in dem zu schützenden
Kreis L und somit in dem Hauptzweig 1 des Leistungsschutzschalters
steuern Mittel (nicht dargestellt) das Öffnen des mechanischen Unterbrecherelements 2 und
zugleich das Überführen des
Halbleiterschaltelements 41 in den durchgängigen Zustand.
Ein geringer Lichtbogen erscheint im Bereich der leitenden Kontaktteile
des mechanischen Unterbrecherelements 2 bei deren Trennung.
Die diesem Lichtbogen entsprechende Spannung ermöglicht es dem in dem zu schützenden
Kreis L fließenden
Strom, schnell in den Nebenzweig 3 umzuschalten, in welchem
die Halbleiterschaltzelle 4 durchgängig ist.
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Sobald
der Abstand zwischen den leitenden Kontaktteilen des mechanischen
Unterbrecherelements 2 ausreicht, damit der Lichtbogen
erlischt, wird das Halbleiterschaltelement 41 der Schaltzelle 4 in den
nicht durchgängigen
Zustand gebracht, wodurch die Endabschaltung des Stroms in dem zu
schützenden
Kreis L möglich
ist.
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Es
ist vorgesehen, dass die Öffnungsgeschwindigkeit
des mechanischen Unterbrecherelements 2 möglichst
hoch ist, so dass der zwischen den leitenden Kontaktteilen des mechanischen
Unterbrecherelements 2 erzeugte Lichtbogen eine möglichst geringe
Energie hat und somit in seiner Art nicht mehr die genannten Teile
beeinträchtigen
kann. Dieser Lichtbogen spielt dennoch eine große Rolle, da die geringe Spannung
des Lichtbogens (etwa zehn Volt) das Halbleiterschaltelement 41 über seine Schwellspannung
polarisiert, wodurch es somit in den durchgängigen Zustand gebracht wird,
und den Strom in den Nebenzweig ableitet. Das Steuersignal ist gewöhnlich ein
Impuls, der an das Gate des Thyristors 41 zum Zeitpunkt
des Öffnens
des mechanischen Unterbrecherelements 2 angelegt wird.
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Dieser
Hybrid-Leistungsschutzschalter 10 löst damit bestimmte der technischen
Schwierigkeiten rein statischer Leistungsschutzschalter, jedoch hängt seine
Leistung hauptsächlich
von der Öffnungsgeschwindigkeit
des mechanischen Unterbrecherelements 2 ab. Untersuchungen
haben gezeigt, dass die Steigerung der Öffnungsgeschwindigkeit des
mechanischen Unterbrecherelements eine physische Grenze aufweist,
wenn Strom und Spannung an einer hybriden Topologie erhöht werden.
Damit nämlich
das mechanische Unterbrecherelement hohen Strömen standhalten kann, muss
die Oberfläche des
Kontaktbereichs zwischen den leitenden Kontaktteilen erhöht werden,
wodurch die Masse des beweglichen leitenden Teils erhöht und die Öffnungsgeschwindigkeit
vermindert wird. Es besteht die Gefahr, dass letztere nicht mehr
ausreicht, um den Strom schnell in den abgeleiteten Zweig zu schalten
und einen Lichtbogen geringer Energie zu erzeugen. Eine hohe Stromlast
in dem Hauptzweig führt
damit zu dem Problem des mechanischen Schalters, der eine Beeinträchtigung
des mechanischen Kontakts des mechanischen Unterbrecherelements 2 bewirkt.
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Derzeit
bringen Leistungsschutzschalter, ob statisch oder hybrid, keine
zufrieden stellende Lösung,
insbesondere bei Hochspannungsanwendungen mit hoher Leistung.
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In
der EP-A-1 014 403 ist ein Leistungsschutzschalter beschrieben,
der dem Oberbegriff von Anspruch 1 entspricht.
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Erläuterung
der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung zielt gerade darauf ab, einen Hybrid-Leistungsschutzschalter
vorzuschlagen, der nicht die oben erwähnten Nachteile aufweist.
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Insbesondere
liegt eine Aufgabe der Erfindung darin, einen Hybrid-Leistungsschutzschalter vorzuschlagen,
der ein mechanisches Unterbrecherelement und ein Halbleiterschaltelement
enthält,
das dazu geeignet ist, einen Gleich- bzw. Wechselstrom zu führen und
in welchem beim Öffnen
des mechanisches Unterbrecherelements selbst im Falle eines hohen
Stroms kein Lichtbogen auftritt.
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Eine
weitere Aufgabe der Erfindung liegt darin, einen Hybrid-Leistungschutzschalter
vorzuschlagen, der wartungsfreundlicher ist.
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Um
diese Aufgaben zu lösen,
betrifft die Erfindung insbesondere einen Leistungschutzschalter, mit
einem Hauptzweig, der ein mechanisches Unterbrecherelement enthält, und
einem Nebenzweig, der eine Halbleiterschaltzelle enthält, wobei
dieser Nebenzweig mit dem Hauptzweig parallel geschaltet ist. Der
Hauptzweig enthält
in Reihe mit dem mechanischen Unterbrecherelement ein in Reihe geschaltetes
Umschalthilfsmodul, das eine mit einer Impedanz parallel geschaltete
aufsteuerbare Halbleiterschaltzelle aufweist. Der Nebenzweig enthält ein parallel geschaltetes
Umschalthilfsmodul mit einer Impedanz, wobei diese Impedanz zumindest
ein Kondensatorelement umfasst.
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Die
Impedanz des in Reihe geschalteten Umschalthilfsmoduls ist vorzugsweise
ein Varistor.
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Die
aufsteuerbare Halbleiterschaltzelle kann zumindest eine in Reihe
geschaltete Einheit mit einer Diode und einem Thyristor vom Typ
IGCT enthalten.
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Wenn
der Leistungsschutzschalter bidirektional ist, kann die aufsteuerbare
Halbleiterschaltzelle zwei in Reihe geschaltete Einheiten enthalten,
die antiparallel geschaltet sind.
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Die
Halbleiterschaltzelle des Nebenzweigs kann zumindest einen Thyristor
enthalten.
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Wenn
der Leistungsschutzschalter bidirektional ist, kann die Halbleiterschaltzelle
des Nebenzweigs zwei Thyristoren enthalten, die antiparallel geschaltet
sind.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
enthält die
Halbleiterschaltzelle des Nebenzweigs einen Thyristor und eine Graetz-Brücke mit
zwei Diagonalen, wobei der Thyristor eine Diagonale der Graetz-Brücke bildet
und wobei der Hauptzweig die andere Diagonale der Graetz-Brücke bildet.
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Bei
dieser Ausführungsform
kann die Impedanz des parallel geschalteten Umschalthilfsmoduls einen
Kondensator in Reihe mit dem Thyristor enthalten.
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Eine
in Reihe geschaltete Induktivität
kann in Reihe mit dem Kondensator geschaltet sein.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
kann die Impedanz des parallel geschalteten Umschalthilfsmoduls
eine Einheit enthalten, die aus einem Kondensator und einem ersten
Widerstand gebildet sein, die parallel geschaltet sind, wobei diese
Einheit in Reihe mit einem zweiten Widerstand und mit der Halbleiterschaltzelle
des Nebenzweigs geschaltet ist.
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Eine
in Reihe geschaltete Induktivität
kann in Reihe mit der Einheit und dem zweiten Widerstand geschaltet
sein.
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Bei
einer weiteren Ausführungsform
kann das parallel geschaltete Umschalthilfsmodul eine Graetz-Brücke mit
zwei Diagonalen enthalten, wobei eine parallel geschaltete Einheit
mit dem Kondensator und einem Widerstand an die Anschlussklemmen einer
ersten Diagonalen der Graetz-Brücke
angeschlossen ist, wobei eine Nebeninduktivität an die Anschlussklemmen der
zweiten Diagonale angeschlossen ist und eine der Anschlussklemmen
der zweiten Diagonale mit der Halbleiterschaltzelle des Nebenzweigs
verbunden ist.
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Eine
in Reihe geschaltete Induktivität
kann zwischen der Graetz-Brücke und
der Halbleiterschaltzelle des Nebenzweigs geschaltet sein.
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Zwecks
Schnelligkeit kann das mechanische Unterbrecherelement einen elektromagnetisch
angetriebenen beweglichen Kontakt vom Typ Thomson enthalten.
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Die
vorliegende Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Auslösen eines
so gekennzeichneten Leistungsschutzschalters. Es besteht darin,
bei einer vorhandenen Überlast
im Hauptzweig
- – die aufsteuerbare Halbleiterschaltzelle
des in Reihe geschalteten Umschalthilfsmoduls von einem durchgängigen Zustand
in einen nicht durchgängigen
Zustand umzuschalten,
- – die
Halbleiterschaltzelle des Nebenzweigs von einem nicht durchgängigen Zustand
in einen durchgängigen
Zustand umzuschalten,
- – das
ursprünglich
geschlossene mechanische Unterbrecherelement dann zu öffnen,
- – und
schließlich
bei Auftreten eines Nulldurchgangs die Halbleiterschaltzelle des
Nebenzweigs von dem durchgängigen
Zustand in den nicht durchgängigen
Zustand umzuschalten.
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Kurzbeschreibung
der Zeichnungen
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Die
vorliegende Erfindung wird beim Lesen der Beschreibung gegebener
Ausführungsbeispiele besser
verständlich,
die sich nur beispielhaft und keineswegs einschränkend verstehen, und zwar anhand
der beigefügten
Zeichnungen, worin zeigt:
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1,
die bereits beschrieben wurde, ein Schaltbild eines Hybrid-Leistungsschutzschalters aus
dem Stand der Technik,
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2 ein
Schaltbild eines erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalters,
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3A, 3B im
einzelnen zwei Ausführungsformen
eines erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalters,
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4 im
einzelnen eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalters,
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5A ein
Beispiel eines mechanischen Unterbrecherelements des Leistungsschutzschalters und 5B dessen
Ersatzkreis, und
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6A und 6B die
in dem erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalter,
im mechanischen Unterbrecherelement und in der Halbleiterschaltzelle des
Nebenzweigs fließenden
Ströme
sowie die Spannung an den Anschlussklemmen des mechanischen Unterbrecherelements
bei einer vorhandenen Überlast
in dem Hauptzweig.
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Identische, ähnliche
oder gleichwertige Teile sind in den verschiedenen nachfolgend beschriebenen
Figuren mit den gleichen Bezugszeichen bezeichnet, um das Verständnis von
einer Figur zur nächsten
zu erleichtern.
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Die
verschiedenen in den Figuren dargestellten Teile haben nicht unbedingt
den gleichen Maßstab,
um die Figuren übersichtlicher
zu gestalten.
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Detaillierte
Erläuterung
besonderer Ausführungsformen
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Nachfolgend
sei auf 2 Bezug genommen, die schematisch
einen erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalter
zeigt. Gemäß dem Stand der
Technik enthält
dieser Schalter einen Hauptzweig 1 mit einem mechanischen
Unterbrecherelement 2 und einen Nebenzweig 3,
der parallel zum Hauptzweig 1 geschaltet ist und eine Halbleiterschaltzelle 4 enthält. Diese
Halbleiterschaltzelle befindet sich entweder in einem durchgängigen Zustand
oder in einem nicht durchgängigen
Zustand. In Bezug auf das Schaltbild aus 1 enthält der erfindungsgemäße Leistungsschutzschalter
in dem Hauptzweig 1 ein in Reihe geschaltetes Umschalthilfsmodul
M2, das aus einer weiteren mit einer Impedanz Z1 parallel geschalteten
aufsteuerbaren Halbleiterschaltzelle 5 gebildet ist. Der
Ausdruck "in Reihe geschaltetes
Modul" wird verwendet,
um anzugeben, dass dieses Modul sich in dem Hauptzweig 1 befindet.
Diese aufsteuerbare Halbleiterschaltzelle 5 befindet sich
entweder in einem durchgängigen
Zustand oder in einem nicht durchgängigen Zustand. Das in Reihe
geschaltete Umschalthilfsmodul M2 ist in Reihe mit dem mechanischen
Unterbrecherelement 2 geschaltet. Ferner enthält der Nebenzweig 3 neben
der Halbleiterschaltzelle 4 ein parallel geschaltetes Umschalthilfsmodul
M4, das aus einer Impedanz Z2 mit zumindest einem Kondensatorelement
C gebildet ist. Der Ausdruck "parallel
geschaltetes Modul" wird
verwendet, um anzugeben, dass das Modul sich im parallel geschalteten
Nebenzweig 3 befindet.
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Der
in diesem Zusammenhang verwendete Ausdruck "Impedanz" bezeichnet ein Schaltungsteil, das
ein Hindernis für
den Durchfluss eines beliebigen Stroms (Gleich- oder Wechselstrom)
darstellt, wobei ein solches Schaltungsteil ausgehend von Komponenten
vom Typ Induktanzrolle und/oder Kondensator und/oder Widerstand
ausgebildet ist.
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Vorzugsweise
ist ein solcher Leistungsschutzschalter bidirektional, um mit Wechselstrom arbeiten
zu können,
was jedoch nicht unbedingt erforderlich ist, er kann auch monodirektional
sein.
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Es
sei auf 3A Bezug genommen, die näher eine
erste Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalters
zeigt. Dieser Leistungsschutzschalter ist bidirektional und eignet
sich für
eine Phase eines Wechselstromnetzes, aber auch für ein Gleichstromnetz. Die
punktiert eingezeichneten Teile sind bei einem monodirektionalen
Leistungsschutzschalter überflüssig.
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Bei
dem in Reihe geschalteten Umschalthilfsmodul M2 enthält die aufsteuerbare
Halbleiterschaltzelle 5 zumindest eine in Reihe geschaltete Einheit,
die aus einer Diode D1 und einem aufsteuerbaren Halbleiterbauteil
IG2 gebildet ist. Ein solches Bauteil kann ein Thyristor vom Typ
IGCT sein, wobei ein gewöhnlicher
Thyristor sich nicht eignen würde, da
er nur bei einem Nulldurchgang öffnet.
Es werden zwei in Reihe geschaltete Einheiten verwendet, wenn der
Leistungsschutzschalter bidirektional sein soll, wobei in diesem
Fall die beiden Einheiten antiparallel geschaltet sind. In 3 ist die Verbindung der zweiten Einheit
IG'2, D'1 punktiert dargestellt,
um aufzuzeigen, dass die zweite Einheit optional vorgesehen ist.
Diese aufsteuerbare Halbleiterschaltzelle 5 ist mit einer
Impedanz Z1 parallel geschaltet, die vom Typ Varistor V1 ist. Dieser
Varistor, der vom Typ MOV (metal oxide varistor, d. h. Metalloxid-Varistor)
sein kann, ist so bemessen, dass die Energie, die bisher beim Auftreten
des Lichtbogens abgegeben wurde, abgegeben wird. Die Einheit aus
aufsteuerbarer Halbleiterschaltzelle 5 und Impedanz Z1
ist in Reihe mit dem mechanischen Unterbrecherelement 2 geschaltet.
Der Varistor V1 kann einer Spannung standhalten, die nur einen Teil
der Netzspannung darstellt, beispielsweise die Hälfte.
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Das
mechanische Unterbrecherelement 2 kann auf der Verwendung
von elektromagnetischen Kräften
zum Bewegen eines beweglichen Kontakts 2.1 beruhen, wobei
damit das Auftreten eines Kraftsprungs erreicht werden soll. Ein
Beispiel eines mechanischen Unterbrecherelements 2 ist
in 5A dargestellt. Dieses mechanische Unterbrecherelement
ist vom Typ Thomson ohne ferromagnetisches Material. Das bekannte
Prinzip beruht auf dem Lenzschen Gesetz.
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Der
bewegliche Kontakt 2.1 ist fest mit einem beweglichen Teil 2.2 aus
nichtmagnetischem leitenden Material verbunden. Dieses bewegliche
Teil 2.2 wirkt mit einem eine vorzugsweise flache Spule 2.3 enthaltenden
Treiberkreis und einem Speisekreis 2.4 zusammen. Mit der
Wahl der Flachspule 2.3 kann ein senkrechtes Magnetfeld
in der Nähe
des beweglichen Teils 2.2 entstehen. Wenn die Spule 2.3 von
einem starken Impulsstrom erregt wird, der über den Speisekreis 2.4 abgegeben
wird, entsteht in dem beweglichen Teil 2.2 ein Gegenstrom
in umgekehrter Richtung und aufgrund der Wechselwirkung zwischen
diesen beiden Strömen
tritt eine Abstoßkraft
F zwischen der Flachspule 2.3 und dem beweglichen Teil 2.2 auf.
Diese Abstoßkraft
F bewirkt eine Verlagerung des beweglichen Teils 2.2, das
sich ursprünglich
in Ruhestellung befand. In dieser ursprünglichen Ruhestellung steht
der bewegliche Kontakt 2.1 mit zumindest einem festen Kontakt 2.0 in
elektrischem Kontakt (mit dem zu schützenden Kreis L verbunden) und
das mechanische Unterbrecherelement 2 ist geschlossen.
Die Abstoßkraft
F, die auf das bewegliche Teil 2.2 ausgeübt wird,
zielt darauf ab, den beweglichen Kontakt 2.1 vom festen
Kontakt 2.0 zu trennen und somit das mechanische Unterbrecherelement 2 zu öffnen. Aufgrund
seiner ringförmig
ausgenommenen Form wird das bewegliche Teil 2.2 senkrecht
verschoben. Auf diese Weise wird die bewegte Masse bezüglich eines
Massivteils sowie die zum Antreiben erforderliche Energie vermindert
und/oder die Verlagerungsgeschwindigkeit erhöht. Weitere Geometrien des
beweglichen Teils sind möglich,
beispielsweise eine Scheibe aus Vollmaterial. Wenn die Spule 2.3 nicht
mehr erregt wird, nimmt das bewegliche Teil 2.2 wieder
seine Ruhestellung ein und das Unterbrecherelement 2 wird
erneut geschlossen.
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Es
ist möglich,
das bewegliche Teil 2.2 und den beweglichen Kontakt 2.1 zu
vertauschen. Bei dieser Gestalt wäre das bewegliche Teil beispielsweise
aus versilbertem Aluminium, um auch die Funktion des elektrischen
Kontakts zu gewährleisten.
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Es
sei auf 5B Bezug genommen, die einen
Ersatzkreis der Treiberschaltung, die mit dem beweglichen Teil 2.2 zusammenwirkt,
sowie des Speisekreises 2.4 zeigt. L1 stellt die Induktivität der Flachspule 2.3 dar,
R10 ist ihr Widerstand. L2 stellt die Induktivität des beweglichen Teils 2.2 dar
und R11 ist dessen Widerstand. M stellt die gegenseitige Induktivität zwischen
Flachspule 2.3 und beweglichem Teil 2.2 dar.
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Dieser
Ersatzkreis ist mit dem Speisekreis 2.4 verbunden, der
aus zumindest einem Kondensator C10 besteht, der dazu bestimmt ist,
auf eine Spannung Uo vor einer Entladung geladen zu werden, sowie
aus einer Diode D10, die mit dem Kondensator C10 parallel geschaltet
ist, und aus einem Thyristor TH10, der zwischen der parallel geschalteten
Einheit C10, D10 und dem Ersatzkreis eingefügt ist.
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Es
sei erneut auf 3A Bezug genommen. Die Halbleiterschaltzelle 4,
die sich in dem Nebenzweig 3 befindet, ist aus zwei Thyristoren
TH1, TH'1 gebildet,
die antiparallel geschaltet sind. Der eine Thyristor TH'1 kann bei einer
monodirektionalen Anordnung weggelassen werden.
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Das
parallel geschaltete Umschalthilfsmodul M1 ist mit der Halbleiterschaltzelle 4 des
Nebenzweigs 3 in Reihe geschaltet. Es enthält einen
Widerstand R2, der mit einer parallel geschalteten Einheit in Reihe
geschaltet ist, die aus einem Widerstand R1 gebildet ist, der parallel
mit einem Kondensator C1 geschaltet ist. Das parallel geschaltete
Umschalthilfsmodul M4 kann auch in Reihe mit dem Widerstand R2 und
der parallel geschalteten Einheit R1, C1 eine in Reihe geschaltete
Induktivität
LS1 enthalten. Diese Reihen-Induktivität LS1 dient dazu, die Stromanstiegsgeschwindigkeit
beim Zuschalten der Halbleiterschaltzelle 4 zu begrenzen,
um selbst bei Gleichstrom ein korrektes Einschalten zu erreichen. Die
Impedanz Z2 enthält
den Kondensator C1, die Widerstände
R1 und R2 und die in Reihe geschaltete Induktivität LS1.
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3B zeigt
eine weitere Ausführungsform eines
erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalters, der
von dem aus 3A abgeleitet ist.
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In
diesem Schaltbild ist die gleiche Ausbildung in dem Hauptzweig 1 und
die gleiche Gestalt bei der Halbleiterschaltzelle 4 des
Nebenzweigs 3 erkennbar. Der Unterschied liegt im Bereich
des parallel geschalteten Umschalthilfsmoduls M4. Dieses parallel
geschaltete Modul M4 enthält
eine Graetz-Brücke
Pb mit vier Dioden D21 bis D24. In einer ersten Diagonale der Graetz-Brücke ist
eine parallel geschaltete Einheit mit einem Kondensator C11 und
einem Widerstand R11 geschaltet. Eine Nebeninduktivität LA1 ist
parallel zu den Anschlussklemmen der anderen Diagonalen der Graetz-Brücke Pb geschaltet.
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Das
eine Ende der zweiten Diagonale ist mit dem Hauptzweig 1 verbunden.
Das andere Ende der zweiten Diagonale ist mit der Halbleiterschaltzelle 4 über die
Reihen-Induktivität
LS1 (falls vorhanden) verbunden.
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Die
Impedanz Z2 enthält
den Kondensator C11, den Widerstand R11, die Nebeninduktivität LA1 und
die Reihen-Induktivität
LS1.
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4 stellt
eine weitere Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalters dar.
Bezüglich 3A, 3B ist
die gleiche Ausbildung im Hauptzweig 1 erkennbar, d. h.
das mechanische Unterbrecherelement 2 in Reihe mit dem
in Reihe geschalteten Umschalthilfsmodul M2.
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In
dem Nebenzweig 3 enthält
die Halbleiterschaltzelle 4 eine Graetz-Brücke
Pa mit vier Dioden D11 bis D14 sowie einen Thyristor THa, der in
der Diagonalen der Graetz-Brücke
Pa angeordnet ist. Diese Graetz-Brücke Pa ist an die Anschlussklemmen der
in Reihe geschalteten Einheit angeschlossen, die aus dem in Reihe
geschalteten Umschalthilfsmodul M2 und dem mechanischen Unterbrecherelement 2 gebildet
ist. Dieser Anschluss erfolgt im Bereich der Enden der anderen Diagonale
der Graetz-Brücke
Pa. Das parallel geschaltete Umschalthilfsmodul M4 enthält einen
Kondensator Ca, der in der Diagonalen in Reihe mit dem Thyristor
THa geschaltet ist. Wie vorangehend erwähnt, kann eine Reihen-Induktivität LS1 zwischen
Thyristor THa und Kondensator Ca eingefügt sein. Die Impedanz Z2 enthält den Kondensator
Ca und die Reihen-Induktivität
LS1.
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Bei
den soeben beschriebenen Ausführungsformen
können
die aufsteuerbaren Halbleiterbauteile des Hauptzweigs 1 Thyristoren
vom Typ IGCT sein. Einfache Thyristoren eignen sich nicht, da das Öffnen gesteuert
werden muss, ohne dabei einen Nulldurchgang abzuwarten.
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Nachfolgend
wird die Funktionsweise eines solchen Leistungsschutzschalters anhand
von 2 erläutert.
Im Normalzustand, d. h. wenn die Stromstärke des in dem zu schützenden
Kreis L normal ist, ist das mechanische Unterbrecherelement 2 geschlossen
und das in Reihe geschaltete Umschalthilfsmodul M2 ist durchgängig, d.
h. die aufsteuerbare Halbleiterschaltzelle 5 befindet sich
in einem durchgängigen
Zustand. Die Halbleiterschaltzelle 4 des Nebenzweigs 3 ist
in einem nicht durchgängigen Zustand.
Der gesamte Strom des zu schützenden Kreises
L fließt
durch den Hauptzweig 1 des Leistungsschutzschalters.
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Bei
vorhandener Überlast
in dem zu schützenden
Kreis L und damit in dem Hauptzweig 1 des erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalters
geht die aufsteuerbare Halbleiterschaltzelle 5 des in Reihe geschalteten Umschalthilfsmoduls
M2 in einen nicht durchgängigen
Zustand über.
Die Spannung an den Anschlussklemmen der Impedanz Z1 (Varistor V1) steigt
bis auf ihren Schwellwert an. Die Spannung an den Anschlussklemmen
des in Reihe geschalteten Umschalthilfsmoduls M2 steigt an, wobei
die Impedanz Z1 sich dem Durchfluss von Strom im Hauptzweig 1 entgegensetzt.
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Die
Halbleiterschaltzelle 4 des Nebenzweigs 3 wird
durchgängig.
Der in dem zu schützenden
Kreis L fließende
Strom wird in den Nebenzweig 3 abgeleitet, wodurch Energie
umgeleitet wird, die ansonsten in die aufsteuerbare Halbleiterschaltzelle 5 des Hauptzweigs 1 abgeleitet
werden würde,
mit der Gefahr, diese zu zerstören.
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Der
Strom in dem mechanischen Unterbrecherelement 2 geht gegen
null und die Spannung an seinen Anschlussklemmen beträgt null.
Das mechanische Unterbrecherelement 2 wird somit geöffnet, ohne
das Auftreten eines Lichtbogens hervorzurufen.
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Nach
dem Öffnen
des mechanischen Unterbrecherelements 2 wird die Spannung
an seinen Anschlussklemmen umgehend gleich der Spannung, die an
den Anschlussklemmen der Impedanz Z2 vorhanden war, da mit Aufheben
des Stroms in der Impedanz Z1 die Spannung an dessen Anschlussklemmen
null wird. Die gesamte Spannung des Nebenzweigs 3 liegt
am mechanischen Unterbrecherelement 2 an, das geöffnet ist.
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Der
in dem Nebenzweig 3 fließende Strom wird von der vorhandenen
Impedanz Z2 begrenzt, die sich seinem Durchfluss entgegensetzt,
und der Höchstwert
dieses Stroms wird entscheidend vermindert. Das Kondensatorelement
C wird geladen. Wenn eine ausreichende Spannung an den Anschlussklemmen
der Impedanz Z2 ansteht, ist die Halbleiterschaltzelle 4 des
Nebenzweigs 3 nicht mehr durchgängig. Der Übergang zum nicht durchgängigen Zustand
erfolgt durch den Nulldurchgang des Stroms in der Halbleiterschaltzelle 4 des
Nebenzweigs 3. Im bidirektionalen Modus sind mehrere Schwingungswechsel
des Kreises LC zu erwarten, der aus dem parallel geschalteten Umschalthilfsmodul
M4 und der Induktivität
des zu schützenden
Kreises L gebildet ist, bevor das Öffnen des Thyristors TH1 oder
TH'1 gesteuert wird,
was zu einer Verzögerung
führt.
Es besteht eine Strombegrenzerfunktion vor dem Abschalten.
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Im
Endzustand ist das mechanische Unterbrecherelement 2 geöffnet, die
Halbleiterschaltzelle 4 des Nebenzweigs 3 ist
im nicht durchgängigen
Zustand, ebenso wie die aufsteuerbare Halbleiterschaltzelle 5 des
in Reihe geschalteten Umschalthilfsmoduls M2. Dann fließt kein
Strom mehr in dem zu schützenden
Kreis L und der Leistungsschutzschalter hat seine Schutzfunktion
erfüllt.
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Das
Interesse der Variante aus 3B liegt darin,
die Strombegrenzerfunktion teilweise über die Impedanz der Nebeninduktivität LA1 auszuführen. Nach
dem Auslösen
im Hauptzweig 1 und dem Ableiten des Stroms in den parallelen
Zweig 3 tritt ein Teil des Stroms in die Nebeninduktivität LA1 über, und zwar
vor dem Endabschalten über
die Thyristoren TH1, TH'1
der Halbleiterschaltzelle 4. Dies ermöglicht es, die erforderlichen
Abmessungen des im vorliegenden Fall verwendeten Kondensators C11
im wesentlichen auf seine Rolle als Ableitung des Stroms des Hauptzweigs 1 zum
parallelen Zweig 3 zu vermindern.
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Mit
diesem Aufbau ist es ferner möglich,
den Zündwinkel
der Thyristoren TH1, TH'1
zu variieren. Während
der Leitphase in der Nebeninduktivität LA1 ermöglicht nämlich eine verzögerte Steuerung
des Zündwinkels
der Thyristoren, den Fehlerstrom auf den gewünschten Wert zu begrenzen.
Dadurch wird die Strombegrenzerfunktion des Leistungsschutzschalters
vor dem Öffnen
verbessert.
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Nachfolgend
werden anhand von 6A, 6B Kennlinien
diskutiert, welche den Gesamtstrom A, der durch den Leistungsschutzschalter fließt, den
durch das mechanische Unterbrecherelement 2 fließenden Strom
B und den durch die Halbleiterschaltzelle 4 des Nebenzweigs 3 fließenden Strom
D zum Zeitpunkt des Auslösens
des Leistungsschutzschalters bei einer vorhandenen Überlast
im Kreis L darstellen, den er schützt. Aufgrund dieser Überlast
steigt der Strom B in dem mechanischen Unterbrecherelement 2 bis
zum Zeitpunkt t0 an, der dem Zeitpunkt entspricht, an dem die aufsteuerbare
Halbleiterschaltzelle 5 des in Reihe geschalteten Umschalthilfsmoduls
M2 in den nicht durchgängigen
Zustand übergeht.
Er nimmt dann einen Wert von etwa 2500 A an. Der Zeitraum zwischen
t0 und dem Beginn des Anstiegs des Stroms B dauert etwa 100 Mikrosekunden.
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Der
Strom B in dem mechanischen Unterbrecherelement 2 geht
auf null über.
Dieser Übergang auf
null nimmt eine gewisse Zeit in Anspruch, wenn in dem parallel geschalteten
Umschalthilfsmodul M4 eine Reihen-Induktivität LS1 vorliegt. Zum Zeitpunkt t0
ist der durch die Halbleiterschaltzelle 4 des Nebenzweigs 3 fließende Strom
D der von dem Kreis L kommende Strom, der von dem Hauptzweig 1 umgeleitet
wurde. Dieser Strom D erreicht einen Höchstwert (etwa 5000 A) und
fällt anschließend aufgrund des
in der Impedanz Z2 vorhandenen Kondensatorelements C ab, der sich
auflädt.
Der Strom D wird schließlich
zu einem Zeitpunkt t1 aufgehoben und die Halbleiterschaltzelle 4 des
Nebenzweigs 3 geht gezwungenermaßen in den nicht durchgängigen Zustand über. Der
Zeitraum zwischen t0 und t1 dauert etwa 450 Mikrosekunden.
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6B,
die eine nähere
Ansicht der 6A um den Zeitpunkt t0 ist,
zeigt ferner den Verlauf der Spannung E an den Anschlussklemmen
des mechanischen Unterbrecherelements 2. Diese Spannung
E ist zugleich mit dem Strom B nach t0 gleich null, wodurch es möglich ist,
das mechanische Unterbrecherelement 2 zu öffnen, ohne
dabei einen Lichtbogen zu erzeugen. Dieses Öffnen erfolgt zu einem Zeitpunkt t2.
Der Zeitraum zwischen t0 und t2 dauert etwa 20 Mikrosekunden. Dann
beginnt die Spannung E an den Anschlussklemmen des mechanischen
Unterbrecherelements 2 anzusteigen und erreicht die Spannung,
die an den Anschlussklemmen der Impedanz Z2 vorhanden war.
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Die
Vorteile des erfindungsgemäßen Leistungsschutzschalters
sind beachtlich.
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Ein
derartiger Leistungsschutzschalter ist geeignet, sowohl mit Niederspannung
A bzw. B als auch mit Hochspannung A bzw. B zu arbeiten. Diese Spannungen
können
Gleich- bzw. Wechselspannungen sein.
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Ein
derartiger Leistungsschutzschalter besitzt ein mechanisches Unterbrecherelement,
das bei normaler Umgebung arbeiten kann. Dies bedeutet, dass er
funktionsfähig
ist, ohne in einer Unterbrechungskammer in geeigneter gasförmiger Umgebung
oder unter Vakuum verschlossen zu sein.
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Da
kein Lichtbogen zum Zeitpunkt des Öffnens des mechanischen Unterbrecherelements
entsteht, erfolgt keine Beeinträchtigung
des mechanischen Kontakts und somit keine merkliche Abnutzung der
leitenden Kontaktteile. Die Wartung ist vermindert, die Kosten sind
gesenkt. Die Reproduzierbarkeit der Vorgänge zum Öffnen des mechanischen Unterbrecherelements
ist gewährleistet.
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Aufgrund
der vorhandenen Halbleiterschaltzellen besitzt er eine hohe Abschaltgeschwindigkeit, ohne
dabei ein schnelles mechanisches Unterbrecherelement zu erfordern.
Somit muss keine neue Technologie für das mechanische Unterbrecherelement
entwickelt werden.
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Durch
das vorhandene aufsteuerbare Halbleiterbauteil des Hauptzweigs sind
die Stromwärmeverluste
bei Leitung vermindert. Es kann eine passive Kühlvorrichtung Anwendung finden.
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Ein
derartiger Leistungsschutzschalter ist kompakt. Er hat einen wesentlich
geringeren Platzbedarf als die Ausbildungen mit Unterbrechungskammer.
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Eine
Verzögerung
ist im bidirektionalen Modus möglich,
da der Hybrid-Leistungsschutzschalter bei Leitung für eine gewisse
Zeit mit seinem Nebenzweig 3 funktioniert, indem er den
Kreis LC (gebildet aus dem Kondensator C, der Reihen-Induktivität LS1 des
parallel geschalteten Umschalthilfsmoduls M4 und der Induktivität des zu schützenden
Kreises L) schwingen lässt,
bevor er über
die Halbleiterschaltzelle 4 abgeschaltet wird. Während dieser
Zeit wird der Strom von den Impedanzen des Nebenzweigs 3 begrenzt.
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Wenn
das Abschalten zum Zeitpunkt des Nulldurchgangs erfolgt, ist die
im zu schützenden Kreis
gespeicherte Energie gleich null und die Ableitung von Energie ist
minimiert.