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Klappbare
Tischtennistische sind allgemein bekannt: sie umfassen zwei Platten,
die über
Hebel gelenkig an einem Gestell angebracht sind, derart, dass jede
Platte zwei Positionen einnehmen kann, nämlich eine vertikale Position,
insbesondere zur Aufbewahrung, und eine horizontale Position.
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Zur
Verbindung der Platte mit dem Gestell existieren mehrere Verbindungselemente,
bei denen Hebel oder Arme eingesetzt werden, deren Geometrien und
Gelenkverbindungen an eine spezielle Kinematik der Auf-/Zusammenklappbewegungen
angepasst sind.
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In
einem Bemühen
um eine Reduzierung des Raumbedarfs eines Tisches in seinem Aufbewahrungszustand,
d.h. im zusammengeklappten Zustand, hat man nach Mechanismen gesucht,
die das Erreichen einer vertikalen Position der Platten ermöglichen,
in der sie nahezu Fläche
an Fläche
oder auf jeden Fall so nahe wie möglich aneinandergerückt sind
und in der sie sich so weit unten wie möglich befinden, damit der Schwerpunkt
der Einheit am tiefsten liegt, um eine maximale Stabilität des zusammengeklappten
Tisches zu erreichen.
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Um
dieses Ziel zu erreichen, ist es erforderlich, dass die dem Netz
nahe Kante jeder Platte im Spielzustand des Tisches die Höhe ändern kann, was
eine positionsfeste Verbindung der Platten mit dem Gestell im Bereich
der genannten Kante verbietet. Ferner ist es bekannt, Verriegelungsmittel
einzusetzen, die, indem sie zwischen sich zwei der die aufklappbare
Struktur bildenden Elemente blockieren (einschließlich des
Gestells und jeder Platte), die Funktion haben, diese Struktur zu
versteifen. Diese Mittel können
in ihrer Anzahl und/oder Verteilung derart sein, dass die Versteifung
der Struktur sowohl in der Spielstellung des Tisches als auch in
der Aufbewahrungsstellung des Tisches erreicht wird. Mittel dieser
Art sind beispielsweise in dem Dokument DE-A-299 01 458 U aufgezeigt.
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Es
ist möglich,
dass beim Umklappen eines Tisches die Zusammenklapp- bzw. die Aufklappbewegungen
nicht ganz zu Ende gebracht werden, so dass die Struktur weder die
eine noch die andere dieser Stellungen, in denen die versteifende
Verriegelung zum Einsatz kommen kann, erreichen konnte. Diese Hindernisse
beim Vollenden der Bewegungen werden möglicherweise vom Benutzer ignoriert,
der die Struktur für
verriegelt hält,
obgleich sie es nicht ist. So kann sich der Tisch entweder spontan
aufklappen oder er wird unter der Wirkung einer Last nahe dem Netz
beginnen, sich zusammenzuklappen. Es ist klar, dass das ungewollte Öffnen eines
Klapptisches einen sich in der Nähe
befindlichen Nutzer verletzen kann. Ferner ist verständlich,
dass, wenn es sich bei der Last auf einem geöffneten Tisch um ein Kind handelt,
dieses letztgenannte zwischen die beiden Platten rutschen kann,
von denen mindestens eine unter dem Gewicht des Kindes nachgeben
wird, um anschließend
wieder in die Horizontale zu fallen und das Kind schwer zu verletzen,
indem dieses zwischen den beiden Platten eingeklemmt wird.
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Folglich
besteht ein Bedarf daran, einen klappbaren Tischtennistisch mit
Sicherheitsmitteln auszustatten, die verhindern sollen, dass sich
derartige Unfälle
ereignen.
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Zu
diesem Zweck ist demnach das Ziel der Erfindung ein klappbarer Tischtennistisch,
umfassend ein Gestell und zwei Platten, die relativ zu diesem Gestell
zwischen einer horizontalen Position und einer vertikalen Position
beweglich sind, wobei jede Platte mit dem Gestell über eine
Konfigurationsstruktur verbunden ist, die reversibel zwischen einem ausgeklappten
Zustand, welcher der horizontalen Position der Platte entspricht,
und einem zusammengeklappten Zustand, welcher der vertikalen Position der
Platte entspricht, umgeformt werden kann, wobei die Struktur lösbare Verriegelungsmittel
umfasst, um sie in mindestens einem dieser beiden Zustände zu blockieren.
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Gemäß einem
Merkmal der Erfindung umfasst diese umformbare Struktur Anschlagmittel,
die in Eingriff kommen, wenn die Konfiguration der umformbaren Struktur
nahe der ist, die ihrem verriegelten Zustand entspricht, d.h. ihre
Konfiguration diese dem verriegelten Zustand entsprechende Konfiguration
noch nicht erreichen konnte, und die sich der Umkehrbarkeit dieser
Konfiguration widersetzen. Diese Anschlagmittel stellen eine Sicherheitsvorrichtung
dar, die das spontane Zusammenklappen oder das spontane Aufklappen
eines Tisches verhindern, während
seine Verriegelung nicht einsatzbereit ist.
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Vorzugsweise
sind die Anschlagmittel derart angeordnet, dass sie in Eingriff
kommen, wenn die Konfiguration der umformbaren Struktur nahe dem ausgeklappten
Zustand oder nahe dem zusammengeklappten Zustand der Struktur ist.
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Gemäß einem
Ausführungsbeispiel
der Erfindung ist jede Platte des Tisches mit einem relativ zu jeder
ihrer Schmalseiten vorstehenden Zapfen versehen, der in eine entsprechende
Gleitführung eingreift,
die fest mit dem Gestell verbunden ist und eine vertikale Hauptrichtung
hat, wobei die oben genannten Verriegelungsmittel an jeder Schmalseite der
Platte einen Riegel mit einer senkrecht zu dieser Schmalseite verlaufenden
Achse umfassen, der in seiner Achsrichtung elastisch in Richtung
des Gestells rückgestellt
ist, das gegenüber
jeder Schmalseite eine Aufnahme aufweist, die eine Schließraste zur
Aufnahme des entsprechenden Riegels bildet, wenn die Struktur in
mindestens einem ihrer beiden oben genannten Zustände ist.
Die Anschlagmittel umfassen dann den Riegel und eine sekundäre Aufnahme,
die auf der Seite der Schließraste
von einer Gleitfläche
für den
Riegel und auf der der Schließraste
gegenüberliegenden
Seite von einer Anschlagschulter für den Riegel begrenzt ist.
Bei einer solchen Ausführung
widersetzen sich die Anschlagmittel nicht dem Fortsetzen einer Bewegung
in Richtung des Verriegelungszustandes der Platte, aber, wenn das
Zusammenklappen oder das Aufklappen des Tisches noch nicht ganz
zu Ende gebracht wurde, werden sie sich einer Umkehrbewegung entgegen
dem Zusammenklappen bzw. dem Aufklappen des Tisches widersetzen.
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Um
diesen Schutz sowohl beim Aufklappen als auch beim Zusammenklappen
des Tisches zu gewährleisten,
hat das Gestell eine weitere Aufnahme, die eine Schließraste zur
Aufnahme des entsprechenden Riegels bildet, wenn die Struktur in
ihrem anderen Zustand ist, und die Anschlagmittel umfassen eine
weitere sekundäre
Aufnahme, die auf der Seite der weiteren Schließraste von einer Gleitfläche für den Riegel
und auf der dieser weiteren Schließraste gegenüberliegenden
Seite von einer Anschlagschulter für den Riegel begrenzt ist.
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Noch
genauer hat bei dieser Ausführung
jeder Zapfen die Form einer Hülse,
wobei sich jeder Riegel im Inneren des Zapfens befindet und jede Schließraste und
jede sekundäre
Aufnahme, die diesem Riegel zugeordnet sind, sich im Boden der Gleitführung befinden,
die diesem Zapfen zugeordnet ist. Auf diese Weise kann man Betätigungsmittel
für diese
Verriegelungs- und Anschlagmittel vorsehen, für eine Betätigung entgegen ihrer elastischen
Rückstellung,
die aus einem Verbindungsteil bestehen, das mit jedem Riegel verbunden
ist und sich entlang der Unterseite der Platte erstreckt, sowie
aus Zugmitteln zum Ziehen an diesem Verbindungsteil, die sich bis
in die Nähe
der äußeren Querkante
der Platte erstrecken.
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Das
mit jedem Riegel verbundene Verbindungsteil ist eine einstückig mit
dem Riegel ausgebildete Stange, die an ihrem dem Riegel entgegengesetzten
Ende mit einer Zahnstange versehen ist, während die Zugmittel eine Stange
umfassen, die verschiebbar unter der Platte gelagert und an ihrem Ende
nahe der äußeren Querkante
der Platte mit einem Griff und an ihrem anderen Ende mit einer Zahnstange
versehen ist, die mit einem Zahnrad zusammenwirkt, das mit der Zahnstange
der Stange jedes Riegels in Eingriff steht. Das Zahnrad ist drehbar
in einem Führungsgehäuse zur
Führung
der oben genannten Zahnstangen gelagert, wobei die Dicke mindestens
gleich der Summe der Breiten jeder Zahnstange ist. Und schließlich hat
das Gehäuse
Mittel für seine
Befestigung an dem Rahmen der Platte und insbesondere an der Querstrebe
dieses Rahmens, welche die Kante der Platte nahe dem Netz bildet.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der folgenden
Beschreibung einiger ihrer Ausführungsbeispiele.
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Es
wird auf die beigefügten
Zeichnungen Bezug genommen, in denen zeigen:
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1 eine
vereinfachte Darstellung eines klappbaren Tischtennistisches, der
mit erfindungsgemäßen Mitteln
ausgestattet ist,
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2 eine
Teilansicht der 1 von der Seite, bei der die
Platten jedoch nicht in ihrer verriegelten Stellung sind,
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3 eine
vereinfachte Ansicht eines klappbaren Tisches, die das bevorzugte
Ausführungsbeispiel
der Erfindung zeigt,
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4 eine
Ansicht der Innenseite des Gestells des erfindungsgemäßen Tisches,
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5 eine
Schnittansicht entlang der Linie V-V der 4,
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6 eine
Schnittansicht eines Ausführungsdetails
der Verriegelungs- und Anschlagsmittel der umformbaren Struktur
des erfindungsgemäßen Tisches,
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7 eine
vereinfachte Ansicht der Unterseite einer Klapptischplatte in ihrer
Aufbewahrungsstellung,
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8 eine
Detailansicht der Mittel zum Betätigen
der Verriegelungs- und Sicherheitselemente des Tisches gemäß den 3 bis 7.
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In 1 ist
ein klappbarer Tischtennistisch teilweise dargestellt. Er umfasst
zwei Platten 1, 2, wobei die Platte 1 in
ihrer Spielstellung und die Platte 2 in ihrer Aufbewahrungsstellung
ist. Jede dieser Platten ist mit einem Hauptgestell verbunden, das
in der Figur zwei zentrale, seitliche Stützen 3 umfasst, die über nicht
gezeigte Mittel verstrebt sind, wobei jede Stütze Schlitze 4, 5 zur
Verschiebung von Führungszapfen 6, 7 der
Platten 1 und 2 hat, die von deren Seitenrändern 1a, 2a nahe
deren Kante 1b, 2b abstehen, die sich nahe der
Mitte des Tisches befindet, d.h. nahe dem Netz, wenn die Platte
in ihrer Spielstellung ist.
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Auf
bekannte Weise sind Arme, wie z.B. 8, zwischen jeder der
Platten und jeder der Stützen
des Gestells angelenkt.
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Die 3 zeigt
eine zu der der 1 ähnliche Struktur, in der die
bereits beschriebenen Elemente die gleichen Bezugszeichen haben
und aus der weitere Bestandteile, wie z.B. die Hebel 9 und
ein zusammenklappbares hinteres Bein 10 hervorgehen, die
zur umformbaren Konfigurationsstruktur gehören, die der klappbare Tisch
bildet.
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In 1 umfasst
jede Stütze 3 entlang
jedes Schlitzes 4 und 5 eine obere Sperrklinke 11 und
eine untere Sperrklinke 12. In dieser Figur sind nur die obere
Sperrklinke für
den Schlitz 4 und die untere Sperrklinke für den Schlitz 5 gezeigt.
Jede dieser Sperrklinken hat die Form eine Hebels, der um eine horizontale
Achse 13, 14 angelenkt ist und durch ein elastisches
Element, das hier in Form einer flexiblen Klinge 15, 16 dargestellt
ist, in Richtung des entsprechenden Schlitzes rückgestellt wird. Die oberen Sperrklinken 11 weisen
zwei Einkerbungen 17, 18 auf, die sich mit dem
Führungsschlitz 4 überlagern und
nach oben zeigen. Die untere Einkerbung 17 bildet einen
Anschlag, der verhindert, dass der Teil des Zapfens 6,
der sich außerhalb
der Stütze 3 erstreckt, den
Schlitz 4 nach unten durchläuft, wenn er die Einkerbung 18 nicht
erreichen konnte. Im Gegensatz dazu kann dieser Zapfen 6 den
Schlitz 4 weiter nach oben durchlaufen, indem er an der
Schrägfläche 19 der
Sperrklinke 11 gleitet, um sie entgegen der flexiblen Klinge 15 wegzudrücken, um
die Einkerbung 18 zu erreichen, welche die Schließraste zur
Verriegelung der Platte 1 in horizontaler Position darstellt.
Die Sperrklinke 12 umfasst auf symmetrische Weise zwei Einkerbungen 20 und 21,
die nach unten zeigen, wobei die erste einen Anschlag bildet, der
verhindert, dass die Platte 2 herunterklappt, wenn der
Zapfen 7 darin aufgenommen ist, und wobei die zweite 21 eine Schließraste zur
Verriegelung der Platte 2 in vertikaler Position bildet.
Die Schrägfläche 22,
die sich zwischen den beiden Einkerbungen befindet, ermöglicht dem
Zapfen 7 das Erreichen der Schließraste 21.
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Die 2 zeigt
für jede
der Platten 1 und 2 eine gefährliche Position. In der Tat
hat der fest mit der Platte 1 verbundene Zapfen 6 die
Schließraste 18 nicht
erreicht, da beispielsweise die Füße 10 dieser Platte
auf einem Boden aufliegen, der nicht waagrecht ist oder der genau
an dieser Stelle ein Hindernis aufweist, das verhindert, dass die
Platte 1 ihre horizontale Position erreicht. Es ist offensichtlich,
dass unter der Wirkung einer Last P sich nichts dem Gleiten des
Zapfens 6 in dem Schlitz 4 widersetzt, abgesehen
von der Einkerbung 17 der Sperrklinke 11, die eine
Sicherheitsraste darstellt, die das Zusammenklappen der Platte 1 begrenzt.
Auf gleiche, aber umgekehrte Weise zeigt die 2 die instabile
Position der Platte 2, die ihre vertikale Position, in
der der Zapfen 7 von der Schließraste 21 verriegelt
wäre, nicht vollständig erreicht
hat, so dass diesen Zapfen 7 nichts daran hindert, bei
einem Umklappen der Platte 2 den Schlitz 5 entlang
aufzusteigen, abgesehen von der Einkerbung 20 der Sperrklinke 12,
die die ihn zurückhalten
wird.
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Die
in den 1 und 2 gezeigten Sicherheitsvorrichtungen
sind rein schematisch dargestellt, um die allgemeine Funktion der
Mittel der Erfindung aufzuzeigen, die darin besteht, die Reversierbarkeit
der Konfiguration der umformbaren Struktur, die aus jeder Platte,
dem Gestell und den Hebeln einer klappbaren Tischtennisplatte gebildet
ist, zu verhindern, wenn diese Konfiguration nahe einem zusammengeklappten
oder einem aufgeklappten Zustand der Platte ist. Der Schutzumfang
der Erfindung wird nicht verlassen, wenn man derartige Sperrklinken
oder analoge Elemente beispielsweise an der Stelle der Gelenkverbindungen
der Hebel 8 oder 9 mit der Platte 1 bzw.
mit dem Fuß 10 vorsieht.
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In 4 hat
man zum Teil die Innenseite der Stütze 3 des Tisches
der 3 dargestellt. Statt der Schlitze 4 und 5,
welche die Stütze 3,
wie sie beispielsweise in den 1 und 2 gezeigt
ist, ganz durchsetzen, ist die Innenseite dieser Stütze mit
zwei vertikalen Rinnen 34 und 35 ausgebildet.
An seinem jeweiligen Ende hat der Boden jeder Rinne eine Blindöffnung 36, 37, 38, 39 und
eine Aufnahme 40, 41, 42, 43,
die in Richtung der Blindöffnung,
an der sie angrenzt, von einer Gleitfläche 44, 45, 46, 47 sowie
entgegengesetzt zu dieser Öffnung
von einer Anschlagfläche 48, 49, 50, 51 begrenzt
wird. Diese so ausgehöhlte
Fläche
wird von einer Platte 52 überdeckt, die mit zwei Öffnungen 53, 54 versehen
ist, die weniger breit als die Rinnen 34 und 35 sind,
außer
in ihrem Mittelteil, wo diese Öffnungen
bei 55 und 56 verbreitert sind. Die Rinnen und
die Platte definieren auf diese Weise zwei Gleitführungen,
die die Funktion der Schlitze 4 und 5 der vorhergehenden
Figuren haben.
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Wie
in 6 gezeigt, bildet jede dieser Öffnungen 53, 54 eine
Gleitführung
für den
mit einer Nut 58 versehenen Kopf 57a des Zapfens 57,
der von einer Seitenkante, wie z.B. 1a der Platte 1 getragen wird.
Bekanntermaßen
ist die Seitenkante 1a der Platte 1 im Grunde
die Außenfläche eines
sich unter der Spielfläche
dieser Platte befindenden Längsträgers, in
den der Zapfen 57 mit Kraft eingedrückt ist und hinter dem er von
einer Klinke C blockiert wird, die beispielsweise Rasten trägt, die
nach Art einer Bajonettverbindung mit dem Zapfen 57 zusammenwirken.
Der Zapfen 57 ist hohl, in Form einer Hülse, in deren Innerem ein Riegel 59 untergebracht
ist, der durch eine Feder 60 in Richtung der Stütze 3 vorgespannt
ist. Die Verbreiterungen 55 und 56 der Öffnungen 53 und 54 ermöglichen
das Platzieren des mit der Nut versehenen Kopfes 57a des
Zapfens 57 in den Gleitführungen. Unter der Wirkung
der Feder 60 ist es offensichtlich, dass der Riegel 59 gegen
den Boden der entsprechenden Rinne 34, 35 gedrückt wird
und abhängig
von seiner Position in die Blindöffnungen 36, 37, 38, 39 fallen
kann, die eine Schließraste
zur Verriegelung der entsprechenden Platte entweder in ihrer horizontalen
oder in ihrer vertikalen Position relativ zum Gestell bildet, gleichwie
in die sekundären
Aufnahmen, wie z.B. 40, die erfindungsgemäße Sicherheitsrasten
bilden. Anhand der 6 wird deutlich, dass, wenn
der Riegel 59 in der Aufnahme 40 ist, ein Fortsetzen
der Bewegung der Platte 1 möglich ist, um den verriegelten
Zustand zu erreichen, wobei die Gleitfläche 44 die Funktion
einer Nockenfläche
hat, um den Riegel ins Innere der Hülse zurückzudrücken, während der Riegel 59 an
der Anschlagfläche 48 der
Aufnahme 40 zur Anlage kommen wird, um eine umgekehrte
Bewegung der Platte 1 und folglich die Reversierbarkeit
der Konfiguration der umformbaren Struktur zu verhindern, die nahe der
Schließraste 36 oder
jeder der beschriebenen Schließrasten
erreicht wurde.
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In 6 stellt
man fest, dass sich der Riegel 59 in einer Stange 61 fortsetzt,
die sich unter der Platte 2 (siehe 7) erstreckt,
um den mittleren Teil zu erreichen, und dies nahe dem Rand 2b dieser
Platte, der nahe dem Netz ist, wenn sich der Tisch in der Spielposition
befindet. Diese Stange 61 bildet ein Betätigungselement
für den
Riegel 59, um ihn aus der Schließraste und aus der Aufnahme
herauszuziehen, in denen er sich befinden kann. Diese Stange 61 wird von
einer Zugstange 62 betätigt,
die mit einem Betätigungsgriff 63 versehen
ist, der sich nahe dem Rand 2c jeder Platte befindet, der
vom Netz am weitesten entfernt ist. Das Zusammenwirken der Stangen 61 und
der Stange 62 erfolgt mittels eines Getriebes, das in 8 gezeigt
ist. Dieses Getriebe 64 trägt zur Drehung zwei Zahnräder 65 und 66,
die jeweils mit zwei entgegengesetzten Zahnstangen 62a und 62b in
Eingriff stehen, die am Ende der Stange 62 auf der dem
Griff 63 entgegengesetzten Seite ausgebildet sind. Jede
Stange 61, die einen polygonalen Querschnitt hat, um eine
mögliche
Drehung um ihre Achse zu verhindern, ist auf der dem Riegel 59 entgegengesetzten
Seite ebenso mit einer Zahnstange 67, 68 versehen.
Diese Zahnstange steht mit einem der Räder 65, 66 in
Eingriff und, um nicht mit den Zahnstangen 62a, 62b zu
interferieren, haben die Räder 65 und 66 eine
Dicke, derart, dass der Eingriffsbereich der Stangen 61 sich
in einer anderen Ebene als der Eingriffsbereich der Stange 62 befindet.
Die relative Anordnung der Zahnstangen ist derart, dass ein Herausziehen
der Stange 62 aus dem Getriebe 64 eine Drehung
der Räder 65 und 66 in
eine Richtung bewirkt, die das Eindringen der Stangen 61 ins
Innere des Getriebes 64 mit sich bringt. Indem man an dem Griff 63 in
Richtung der Außenkante
jeder Platte zieht, bewirkt man so folglich den Rückzug des
Riegels 59 ins Innere des Zapfens 57 und die Entriegelung
oder die Aufhebung der Sicherheitsvorkehrung für die entsprechende Platte.
Das Getriebe 64 ist mit einem Deckel 69 sowie
mit Mitteln 70 für
seine Befestigung in der Mitte der Querstrebe 71 jeder
Platte versehen, die den Rand 1b oder 2b derselben
unter der Spielfläche
festlegt. Die Stange 62 wird verschiebbar entweder in Böcken 72,
die unter der Spielfläche
jeder Platte befestigt sind, oder, wie zum Teil gezeigt, in einer
Abdeckung 73 gehalten, welche die gesamte Stange 62 abdeckt.
Das Ende 73a dieser Abdeckung 73 bildet Mittel
zur Befestigung des Getriebes 64 durch seinen Deckel 69.
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Der
Vorteil dieser Abdeckung liegt in der Barriere, die sie gegenüber dem
Zugang zur Stange 62 bildet, die dann nur durch den Griff 63 betätigt werden
kann, der sich, wenn der Tisch zusammengeklappt ist, außer Reichweite
von Kindern befindet. Auf diese Weise hat man eine zentralisierte
Steuerung der Entriegelung und der Aufhebung der Sicherheitsvorkehrung
für jede
Platte geschaffen, die das Zusammenklappen und Aufklappen des Tischtennistisches
erleichtert.