DE29901458U1 - Tischtennisplatte - Google Patents
TischtennisplatteInfo
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Description
Heinz Kettler GmbH & Co. KE 990103GDE-6/f
Hauptstraße 28 28.01.1999
59469 Ense-Parsit
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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Tischtennisplatte mit einem Gestell, einem Schwenkgestänge, zwei Plattenhälften,
die schwenkbar zwischen einer im wesentlichen vertikalen Lagerstellung und einer im wesentlichen horizontalen
Spielstellung am Gestell mittels des Schwenkgestänges befestigt sind, und einer lösbaren Sicherungseinrichtung
.
Derartige Tischtennisplatten sind mit schwenkbaren Plattenhälften ausgestattet, um einen möglichst geringen
Lagerraum einzunehmen. Das Gestell kann auf Rädern geführt werden, so daß eine einfache Versetzbarkeit der Tischtennisplatte
gegeben ist. Die beiden Plattenhälften können zwischen einer Spielstellung und einer Lagerstellung in
einem Winkel von etwa 90° verschwenkt werden. In der Spielstellung bilden die beiden Plattenhälften eine horizontale,
ebene Spielfläche, die in der Mitte durch das Netz in die beiden Spielhälften unterteilt wird. Es ist
auch möglich, nur eine Plattenhälfte in die Spielstellung zu verschwenken, so daß eine Person mit sich alleine gegen
die zweite, noch in der Lagerstellung befindliche Plattenhälfte spielen kann iPlayback-Betrieb).
Bei derartigen Tischtennisplatten besteht vor allem bei nicht sachkundiger Betätigung, insbesondere durch Kinder,
die Gefahr, daß die Plattenhälften im Spielbetrieb unbeabsichtigt zusammenklappen bzw. zusammengeklappt werden,
was eine nicht unerhebliche Verletzungsgefahr darstellt. Hierbei können insbesondere Quetschungen oder ähnliche
Verletzungen durch die sich aufeinander zu bewegenden Platten auftreten.
Es sind zwar schon verschiedene Sicherungseinrichtungen für Tischtennisplatten vorgeschlagen worden, jedoch sind
diese in erster Linie darauf gerichtet, ein Verschwenken der Plattenhälften aus der Lagerstellung in die Spielstellung
zu verhindern. Derartige Sicherheitseinrichtungen bieten jedoch keinen ausreichenden Schutz gegen ein ungewolltes
Zusammenklappen der Plattenhälften von der Spielstellung in die Lagerstellung.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
Tischtennisplatte mit einer Sicherungseinrichtung zu schaffen, welche ein unbeabsichtigtes bzw. ungewolltes
Verschwenken der Plattenhälften verhindern kann.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt durch die Merkmale des Anspruchs 1. Vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand
der Unteransprüche.
Im einzelnen betrifft die vorliegende Erfindung eine Tischtennisplatte mit einem Gestell, einem Schwenkgestänge,
zwei Plattenhälften und einer lösbaren Sicherungseinrichtung. Die beiden Plattenhälften sind schwenkbar
zwischen einer im wesentlichen vertikalen Lagerstellung und einer im wesentlichen horizontalen Spielstellung
am Gestell mittels des Schwenkgestänges befestigt. Die Sicherungseinrichtung weist für jede Plattenhälfte
zwei zur Änderung der Stellung der Plattenhälfte jeweils eine Offenstellung einnehmende Sicherungshebel
auf. Dabei weist mindestens ein Sicherungshebel jeder Plattenhälfte eine Rastvorrichtung zur Halterung des
Hebels in seiner Offenstellung auf.
Die Sicherungseinrichtung ist derart ausgelegt, daß sie auch im Spielbetrieb verriegelt ist. Insgesamt weist die
Tischtennisplatte demnach je Plattenhälfte mindestens zwei
Sicherungshebel auf, d.h. insgesamt mindestens vier Sicherungshebel. Die beiden Sicherungshebel je Plattenhälfte
wirken unabhängig voneinander und sichern die in die Spielstellung gestellte Plattenhälfte auch einzeln.
D.h. die Plattenhälfte ist auch schon durch einen Sicherungshebel in der Verriegelungsstellung gesichert. Der
zweite Sicherungshebel dient somit zur zusätzlichen Absicherung. Daher ist es zum Entriegeln der Sicherungseinrichtung
notwendig, jeweils beide vorhandenen Sicherungshebel aus der Verriegelungsstellung in die Offenstellung
zu bringen.
Da mindestens ein Sicherungshebel eine Rastvorrichtung zur
Halterung in seiner Offenstellung aufweist, ist es möglich, diesen Hebel einseitig zu betätigen, so daß er in
der Offenstellung gehalten wird. Anschließend muß dann noch der zweite Hebel entriegelt werden, um die Plattenhälfte
beispielsweise von der Spielstellung in die Lagerstellung zu bringen. Durch das Vorsehen der Rastvorrichtung
am ersten Sicherungshebel ist es möglich, den zweiten Sicherungshebel· in einem ausreichenden Abstand vom ersten
Sicherungshebel· anzuordnen. D.h. der zweite Sicherungshebel· kann derart angeordnet werden, daß er von einer
Person nicht gieichzeitig mit dem ersten Sicherungshebel· betätigt werden kann. Trotzdem ermögiicht die am ersten
Sicherungshebel· vorgesehene Rastvorrichtung, daß die Steilung
der Tischtennisplatte nur von einer Person geändert werden kann, da der mit der Rastvorrichtung versehene
Sicherungshebel· nach seiner Betätigung in der Offenstellung verbleibt. Um die Plattenhäl·fte zu Verschwenken
muß einfach zuerst der Sicherungshebel· mit der Rastvorrichtung entriegeit werden und anschießend kann
die Person zum zweiten Sicherungshebel gehen und diesen
entriegeln. Die Plattenhälfte kann daher nicht verschwenkt
werden, wenn nur ein Sicherungshebel entriegelt ist. Somit wird ein unbeabsichtigtes bzw. ungewolltes Ändern der
Stellung der Plattenhälften wirksam verhindert. Hierbei sind auch insbesondere Kinder geschützt, da ihnen die
Funktionsweise der miteinander in Wirkverbindung stehenden beiden Sicherungshebel je Plattenhälfte verborgen bleibt.
Um die Sicherungshebel nach Änderung der Stellung der Plattenhälfte aus der Offenstellung in eine Verriegelungsstellung
zurückzustellen, weist die erfindungsgemäße Tischtennisplatte eine Rückstellvorrichtung auf. Die Rückstellvorrichtung
kann beispielsweise an der Unterseite der Plattenhälfte angebracht sein, so daß nach jeder Verstellung
der Plattenseite die Sicherungshebel wieder in die Verriegelungsstellung, bewegt werden und somit die
Plattenhälfte wieder gesichert ist.
Vorzugsweise ist der Sicherungshebel in der Sperr- bzw. Verriegelungsstellung vorgespannt, so daß die Verriegelungsstellung
die Grundstellung der Sicherungshebel ist. Dadurch ist sichergestellt, daß der Sicherungshebel ohne
Rastvorrichtung automatisch und der Sicherungshebel mit Rastvorrichtung nach Lösen der Rastvorrichtung wieder die
Verriegelungsstellung einnimmt. Vorzugsweise ist der Sicherungshebel mittels eines Federelements vorgespannt.
Dies kann beispielsweise mit einer Tellerfeder oder einer Spiralfeder erfolgen.
Damit die beiden Sicherungshebel einer Plattenhälfte einen ausreichenden Abstand voneinander aufweisen, sind die beiden
Sicherungshebel für jede Plattenhälfte an einander gegenüberliegenden Seiten am Gestell der Tischtennisplatte
befestigt. Somit muß zum Lösen der Sicherungseinrichtung
einer Plattenhälfte erst der Sicherungshebel mit der
Rastvorrichtung an einer Seite der Tischtennisplatte betätigt werden, welcher infolge der Rastverstellung in
seiner Offenstellung verbleibt, und anschließend muß um den Tisch herum zur anderen Seite gegangen werden, um den
zweiten Sicherungshebel zu betätigen, so daß eine Verstellung der Plattenhälfte möglich wird. Somit sind die
beiden Sicherungshebel so weit voneinander entfernt, daß sie nicht von einer Person gleichzeitig betätigt werden
können.
Vorzugsweise sind die Sicherungshebel für die eine Plattenhälfte jeweils benachbart zu den Sicherungshebeln der
anderen Plattenhälfte angeordnet. Dies ermöglicht eine kompakte Bauweise der Sicherungseinrichtung für die Tischtennisplatte
.
Vorzugsweise sind die einander benachbarten Sicherungshebel der beiden Plattenhälften über ein Federelement miteinander
verbunden. Dadurch genügt ein Federelement, um zwei Sicherungshebel, die jeweils eine andere Plattenhälfte
sichern, vorzuspannen. Um dabei eine dauernde Vorspannung zu erzeugen, ist benachbart zu einem
Sicherungshebel mit Rastvorrichtung ein Sicherungshebel ohne Rastvorrichtung, d.h. ein frei beweglicher
Sicherungshebel, angeordnet.
Vorzugsweise ist die Rastvorrichtung als elastische Zunge ausgebildet. Dadurch kann die Rastvorrichtung einfach und
kostengünstig am Sicherungshebel ausgebildet werden. Um den Sicherungshebel einzurasten, wird die Zunge über eine
Kante geführt, so daß sich die Kante zwischen der Zunge und dem Sicherungshebel befindet. Zum Ausrasten wird die
elastische Zunge ein kleines Stück von der Kante
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fortbewegt und in Richtung des Sicherungshebels gedrückt, so daß der zwischen der elastischen Zunge und dem
Sicherungshebel vorhandene Spalt minimiert wird und die Zunge ohne Einhaken an der Kante vorbei geführt werden
kann.
Um eine einfache Handhabung der Sicherungshebel zu ermöglichen, weisen diese einen verlängerten Fortsatz auf. Zur
Betätigung des Sicherungshebels wird einfach dieser Fortsatz in die entsprechende Richtung bewegt, wodurch der
Sicherungshebel seine Stellung ändert. Vorzugsweise kann der verlängerte Absatz auch durch einen in einer Abdeckung
vorhandenen Schlitz geführt werden, so daß der■Sicherungshebel
durch die Abdeckung vor Beschädigung bzw. Schmutz geschützt ist.
Um eine gleichzeitige Betätigung der Sicherungshebel einer Plattenhälfte zu verhindern, sind die Sicherungshebel vorzugsweise
nur nacheinander betätigbar. Damit die Sicherungseinrichtung möglichst geringe Abmessungen aufweist,
sind die Sicherungshebel gegen eine Führungsstange des Schwenkgestänges vorgespannt. Die Führungsstange ist zur
Führung eines Gleitschuhs vorgesehen, wobei sich der Gleitschuh in der Spielstellung am oberen Ende der
Führungsstange befindet. In der Lagerstellung befindet sich der Gleitschuh am unteren Ende der Führungsstange.
Während des Zusammenklappens bzw. Aufklappens der Plattenhälfte
wird der Gleitschuh an der Führungsstange jeweils von der einen Position in die andere Position geführt.
Weitere Einzelheiten, Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung. In der Zeichnung ist:
Fig. 1 eine Teilseitenansicht einer Tischtennisplatte gemäß einem Ausführungsbeispiel der vorliegenden
Erfindung;
Fig. 2 eine Teilansicht von rechts des in Fig. 1 dargestellten Ausführungsbeispiels;
Fig. 3a eine Seitenansicht von rechts eines Sicherungshebels mit einer Rastvorrichtung;
Fig. 3b eine Vorderansicht des Sicherungshebels von Fig. 3a;
Fig. 3c eine Seitenansicht von links des Sicherungshebels von Fig. 3a;
Fig. 3d eine Draufsicht des Sicherungshebels von Fig. 3a;
Fig. 3e eine Schnittansicht entlang der Linie I-I von
Fig. 3a;
Fig. 4a eine Seitenansicht von rechts eines Sicherungshebels ohne Rückstellvorrichtung;
Fig. 4b eine Vorderansicht des in Fig. 4a dargestellten Sicherungshebels;
Fig. 4c eine Seitenansicht von links des in Fig. 4a dargestellten Sicherungshebels;
Fig. 4d eine Draufsicht des in Fig. 4a dargestellten Sicherungshebels;
Fig. 4e eine Schnittansicht entlang der Linie II-II von
Fig. 4a;
Fig. 5 eine perspektivische Ansicht von an der Tischtennisplatte montierten Sicherungshebeln.
Fig. 1 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Tischtennisplatte. Die Tischtennisplatte umfaßt
ein Gestell, welches aus mehreren, mit einander verbundenen Vierkantrohren 2, 3 gebildet ist. Hierbei ist
das Vierkantrohr 3 in üblicher Weise senkrecht zum Vierkantrohr 2 angeordnet. Am Vierkantrohr 2 sind weiterhin
noch auf jeder Seite der Tischtennisplatte 1 jeweils zwei Räder 4 mittels Schrauben befestigt.
Weiterhin umfaßt die Tischtennisplatte 1 zwei Plattenhälften 10, 10'. Da die Tischtennisplatte symmetrisch
aufgebaut ist, werden nachfolgend die Bauteile der zweiten Plattenhälfte 10', welche mit denen der ersten
Plattenhälfte 10 identisch sind, jeweils mit dem gleichen Bezugszeichen und einem ' bezeichnet. Die Plattenhälften
10, 10' sind mit dem Gestell bzw. Rahmen 2, 3 der Tischtennisplatte 1 über ein Schwenkgestänge verbunden. Das
Schwenkgestänge besteht aus einer Führungsstange 5, 5', Schwenkstangen 6, 6', 7, 7' sowie Gelenkschuhen 8, 8', 9,
9' (vgl. Fig. 1).
Weiterhin weist die erfindungsgemäße Tischtennisplatte
eine lösbare Sicherungseinrichtung 15, 25 auf. Die Sicherungseinrichtung besteht aus zwei Sicherungshebeln, welche
zur besseren Darstellbarkeit in den Fig. 3a bis 3e bzw. 4a bis 4e dargestellt sind und nachfolgend noch ausführlich
beschrieben werden. Wie in Fig. 1 gezeigt, sind die Sicherungshebel 15, 25 mit der Vierkantstange 3 des
Gestells über einen L-förmigen Winkel 31 befestigt. Weiterhin ist an der Stange 3 eine Halterung 11 für ein
Netz angebracht. Da die Tischtennisplatte symmetrisch aufgebaut ist, ist die nicht dargestellte Seite der
Tischtennisplatte wie die in Fig. 1 bzw. 2 gezeigte Seite ausgestaltet.
In den Fig. 3a bis 3e ist der Sicherungshebel· mit einer Rastvorrichtung detailliert dargestellt. Der Sicherungshebel
15 umfaßt einen Grundkörper 16 und ist vorzugsweise aus einem Kunststoff gebildet. Im Grundkörper 16 ist eine
Durchgangsöffnung 17 und ein Sackloch bzw. eine nicht durchgehende Öffnung 18 vorgesehen. Weiterhin ist am oberen
Teil des Grundkörpers 16 ein Fortsatz bzw. verlängerter Bereich 19 angeordnet, um eine einfachere
Handhabung des Sicherungshebels 15 zu ermöglichen. Im unteren Bereich des Sicherungshebels 15 ist als Rastvorrichtung
eine elastische Zunge 20 vorgesehen. Wie in den Fig. 3a und 3c gezeigt, steht die elastische Zunge 20
etwas vom Grundkörper 16 des Sicherungshebels 15 vor. Dadurch entsteht zwischen der elastischen Zunge 20 und dem
Grundkörper 16 ein kleiner Schlitz 21, was nach einer Verdrehung des Sicherungshebels um die als Drehachse
dienende Mittelachse der Durchgangsöffnung 17 ein Einrasten an einer Kante des L-förmigen Winkels 31 ermöglicht.
Es ist jedoch auch möglich, für das Einrasten einen speziellen Vorsprung o.a. vorzusehen.
Wie weiter aus der Schnittdarstellung in Fig. 3e ersichtlich ist, kann der Sicherungshebel 15 als leicht herstellbares
Kunststoffteil mit entsprechend niederem Gewicht jedoch ausreichender Festigkeit hergestellt werden.
Ausgehend von der Durchgangsöffnung 17 ist der obere Teil des Grundkörpers 16 leicht geneigt ausgebildet (vgl. Fig.
3a und 3c) . Weiter ist am oberen Ende des Grundkörpers 16 eine Auflagerfläche 22 vorgesehen. Der Sicherungshebel
wird an der Tischtennisplatte 1 drehbar um die Mittelachse der Durchgangsöffnung 17 befestigt.
In den Fig. 4a bis 4e ist ein zweiter Sicherungshebel 25 dargestellt. Der Sicherungshebel 25 weist keine Rastvorrichtung
auf. Ansonsten ist er ähnlich wie der Sicherungshebel 15 gestaltet. Der Sicherungshebel 25 umfaßt einen
Grundkörper 26, eine Durchgangsöffnung 27, ein Sackloch 28
und einen länglichen Fortsatz 29. Weiterhin ist am oberen Ende des Grundkörpers 26 eine Auflagerfläche 30 angeordnet.
Im montierten Zustand ist der Sicherungshebel 25 um die Mittelachse der Durchgangsöffnung 27 drehbar gelagert.
Wie in Fig. 5 dargestellt, sind die beiden Sicherungshebel 15, 25 im montierten Zustand drehbar um die Mittelachsen
der Durchgangsbohrungen 17 bzw. 27 mittels des L-förmigen Winkels 31 am Vierkantrohr 3 befestigt. Weiterhin ist in
die Sacklöcher 18 bzw. 28 jeweils ein mit einer Nut versehener Stift 24 eingebracht. Dabei sind die beiden
Sicherungshebel 15, 25 über die Stifte 24 und eine Feder 14 miteinander verbunden (vgl. Fig. 5). In gleicher Weise
wie in Fig. 5 sind auf der anderen Seite der Tischtennisplatte entsprechende Sicherungshebel 15, 25
vorgesehen, so daß insgesamt vier Sicherungshebel an der Tischtennisplatte vorgesehen sind. Dabei sind jedoch die
jeweiligen Sicherungshebel an den beiden Seiten der Tischtennisplatte derart angeordnet, daß jeweils ein
Sicherungshebel 15 mit einer Rastvorrichtung und ein Sicherungshebel 25 ohne eine Rastvorrichtung zu einer
Plattenhälfte 10 bzw. 10' zugeordnet ist. D.h. jede Plattenhälfte weist einen Sicherungshebel mit und einen
Sicherungshebel ohne Rastvorrichtung auf.
Wie in Fig. 5 gezeigt, liegen die Auflagerflächen 22 bzw.
30 der jeweiligen Sicherungshebel direkt an den Führungsstangen 5 bzw. 5' des Schwenkgestänges an (vgl. auch Fig.
1) . Dadurch kann, wenn die Plattenhälfte ausgeklappt ist, der Gleitschuh 8 bzw. 8' nicht entlang der Führungsstange
5 bzw. 5' geführt werden, da dieser Weg durch die ■Sicherungshebel 15 bzw.. 25 gesperrt ist. Im dargestellten
Ausführungsbeispiel kann die Plattenhälfte 10 ein kurzes Stück in Richtung Lagerstellung verstellt werden, wird
jedoch dann durch den Sicherungshebel 15 blockiert. Es ist jedoch auch möglich, die Sicherungshebel derart anzubringen,
daß keinerlei Verstellung der Plattenhälften möglich ist.
Wird nun der Sicherungshebel 15 aus der in der Fig. 1 dargestellten Stellung mittels des Fortsatzes 19, welcher
durch einen bogenförmigen Schlitz 13 aus einer Verkleidung
23 ragt (vgl. Fig. 1) nach links in die Offenstellung gestellt,
rastet die elastische Zunge 20 des Sicherungshebels 15 an einer Kante ein. Dadurch behält der
Sicherungshebel 15 seine Offenstellung bei. Anschließend muß zum Hochklappen der Plattenhälfte 10 der auf der anderen
Seite der Tischtennisplatte angeordnete (nicht dargestellte) Sicherungshebel ohne Rastvorrichtung betätigt
werden, und dabei gehalten werden, während die Plattenhälfte 10 nach oben geklappt wird, bis der Gelenkschuh 8
über die Auflauffläche der Haltevorrichtung 12 in die Haltevorrichtung
12 einrastet. Dadurch ist die Plattenhälfte 10 in der Lagerstellung nun fest in der Haltevorrichtung
12 gelagert. Während des Heruntergleitens des Gelenkschuhs 8 an der Führungsstange 5 wird, sobald der Gelenkschuh 8
den Sicherungshebel 15 passiert hat, dieser wieder in die Ausgangsstellung, d.h. in die Verriegelungsstellung, zu-
rückgestellt. Es kann jedoch auch vorgesehen werden, daß der Sicherungshebel 15 erst wieder beim Hochstellen der
Plattenhälfte 10 in seine Verriegelungsstellung gedrückt wird.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung der Sicherungseinrichtung
ist somit sichergestellt, daß zum Verschwenken einer Plattenhälfte wenigstens zwei Sicherungshebel
betätigt werden müssen, wobei diese nicht gleichzeitig von einer Person betätigbar sind. Die Tischtennisplatte 1 kann
jedoch trotzdem nur von einer Person zusammengeklappt werden, da ein Sicherungshebel 15 mit einer Rastvorrichtung
ausgestattet ist und der andere Sicherungshebel 25 beim Hochstellen gedrückt gehalten werden muß, so daß
dieser während des Hochsteilens ebenfalls aus seiner Verriegelungsposition gerückt ist. Weiterhin ist sichergestellt,
daß die jeweiligen Sicherungshebel, welche die Rastvorrichtung aufweisen, spätestens nach einem Herunterklappen
einer Plattenhälfte wieder in die Verriegelungsposition gerückt werden, so daß ein ungewolltes bzw.
unbeabsichtigtes Zusammenklappen der Tischtennisplatte nicht möglich ist.
Es sei noch darauf hingewiesen, daß die erfindungsgemäße
Sicherungseinrichtung auch bei anderen Geräten oder Klappmechanismen Verwendung finden kann, die demjenigen der
beschriebenen erfindungsgemäßen Tischtennisplatte 1 ähnlich sind.
Claims (12)
1. Tischtennisplatte (1) mit
einem Gestell (2, 3),
einem Gestell (2, 3),
einem Schwenkgestänge (5, 6, 7, 8,9),
zwei Plattenhälften (10, 10')/ die schwenkbar zwischen
einer im wesentlichen vertikalen Lagerstellung und einer im wesentlichen horizontalen Spielstellung am
Gestell (2, 3) mittels des Schwenkgestänges befestigt sind und
einer lösbaren Sicherungseinrichtung (15, 25), die für jede Plattenhälfte (10, 10') zwei zur Änderung der
Stellung der Plattenhälfte" jeweils eine Offenstellung
einnehmende Sicherungshebel (15, 25) aufweist,
dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Sicherungshebel (15) je Plattenhälfte eine Rastvorrichtung (20)
zur Halterung in seiner Offenstellung aufweist.
2. Tischtennisplatte nach Anspruch 1, gekennzeichnet durch eine Rückstellvorrichtung, welche die Sicherungshebel
(15) nach Änderung der Stellung der Plattenhälfte (10) aus der Offenstellung in eine Verriegelungsstellung
zurückstellt.
3. Tischtennisplatte nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens ein Sicherungshebel
(15, 25) je Plattenhälfte in Sperrstellung vorgespannt ist.
4. Tischtennisplatte nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungshebel· (15, 25) mittels
einer Feder vorgespannt ist.
5. Tischtennisplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Sicherungshebel
(15, 25) für jede Plattenhälfte (10, 10') an einander gegenüberliegenden 'Seiten am Gestell (2, 3) befestigt
sind.
6. Tischtennisplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungshebel (15,
25) für die eine Plattenhälfte (10) jeweils benachbart zu den Sicherungshebeln (15, 25) der anderen Plattenhälfte
(10') angeordnet sind.
7. Tischtennisplatte nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die einander benachbarten Sicherungshebel
(15, 25) der beiden Plattenhälften (10, 10') über ein Federelement (14) verbunden sind.
8. Tischtennisplatte nach einem der Ansprüche 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß benachbart zu einem Sicherungshebel
(15) mit Rastvorrichtung ein Sicherungshebel (25) ohne Rastvorrichtung angeordnet ist.
9. Tischtennisplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Rastvorrichtung als
elastische Zunge (20) am Sicherungshebel (15) ausgebildet ist.
10. Tischtennisplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungshebel (15,
25) zur einfacheren Handhabung einen länglichen
Fortsatz (19, 29) aufweisen.
11. Tischtennisplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Sicherungshebel (15,
25) nur nacheinander betätigbar sind.
12. Tischtennisplatte nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß der Sicherungshebel (15)
gegen eine Führungsstange (5) für einen Gleitschuh (8) vorgespannt ist.
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Country Status (3)
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Legal Events
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| R207 | Utility model specification |
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| R150 | Utility model maintained after payment of first maintenance fee after three years |
Effective date: 20020613 |
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| R151 | Utility model maintained after payment of second maintenance fee after six years |
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| R152 | Utility model maintained after payment of third maintenance fee after eight years |
Effective date: 20070209 |
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| R071 | Expiry of right |