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DE60301693T2 - Verriegelungselement für Fahrradkomponenten - Google Patents

Verriegelungselement für Fahrradkomponenten Download PDF

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DE60301693T2
DE60301693T2 DE60301693T DE60301693T DE60301693T2 DE 60301693 T2 DE60301693 T2 DE 60301693T2 DE 60301693 T DE60301693 T DE 60301693T DE 60301693 T DE60301693 T DE 60301693T DE 60301693 T2 DE60301693 T2 DE 60301693T2
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DE
Germany
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bicycle
component assembly
assembly according
locking element
grooves
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60301693T
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English (en)
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DE60301693D1 (de
Inventor
Daisuke Nago
Keiji Shimonoseki-shi Matsueda
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Shimano Inc
Original Assignee
Shimano Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
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Publication of DE60301693T2 publication Critical patent/DE60301693T2/de
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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die Erfindung betrifft allgemein ein Verriegelungselement für eine Fahrradkomponentenbaugruppe. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verriegelungselement, welches verwendet wird, um eine Komponente, wie beispielsweise einen Scheibenbremsenrotor, sicher an einem Befestigungselement, wie beispielsweise einer Fahrradnabe eines Fahrradlaufrades zu befestigen, ohne das Verriegelungselement zu beschädigen, und welches ein Entfernen der Befestigungseinrichtungen verhindert, welche die Komponente und das Befestigungselement miteinander verbinden.
  • 2. Hintergrundinformationen
  • Fahrrad fahren wird gerade zunehmend populär, sowohl als Form der Erholung als auch als Transportmittel. Außerdem hat sich Fahrradfahren zu einem sehr populären Wettkampfsport entwickelt. Unabhängig davon, ob das Fahrrad für Erholungs-, Transport- oder Wettkampfzwecke verwendet wird, führt die Fahrradindustrie laufend eine Verbesserung von dessen Bauteilen durch. Ein spezielles Fahrradbauteil, das in den vergangenen Jahren umfassend neu gestaltet wurde, ist das Bremssystem von Fahrrädern. Insbesondere wird die Bremsleistung von Bremssystemen fortlaufend erhöht.
  • Es gibt mehrere Typen von Fahrradbremsvorrichtungen, die im Moment auf dem Markt verfügbar sind. Beispiele für einige übliche Typen von Fahrradbremsvorrichtungen beinhalten Felgenbremsen, Zangenbremsen und Scheibenbremsen. Wenn ein Fahrradfahrer nach einem Hochleistungsbremssystem verlangt, möchte er typi scherweise ein Scheibenbremssystem. Scheibenbremssysteme liefern eine beträchtliche Bremsleistung im Verhältnis zur auf den Bremsgriff aufgebrachten Größe der Bremskraft. Außerdem sorgen Scheibenbremssysteme typischerweise für ein hohes Beständigkeitsniveau bei allen Typen von Wetter- und Fahrbedingungen. Selbstverständlich wünschen sich Fahrradfahrer dauernd Scheibenbremssysteme mit besserer Leistung und Zuverlässigkeit.
  • Typischerweise ist ein Scheibenbremsgehäuse oder -sattel an einem Teil der vorderen und/oder hinteren Gabel des Fahrradrahmens befestigt, hingegen ist ein Scheibenbremsrotor am vorderen und/oder hinteren Fahrradlaufrad montiert. Insbesondere ist der Scheibenbremsrotor fest mit einem der jeweiligen Fahrradlaufräder verbunden, um sich mit dem Laufrad zu drehen. Der Scheibenbremsrotor sollte in einem Rotorschlitz zwischen einem Paar von Reibbelägen angeordnet sein, die mit dem Scheibenbremssattel verbunden sind. Diese typischen Scheibenbremsenbaugruppen können schwierig und/oder teuer herzustellen, zusammenzubauen und am Fahrrad zu montieren sein. Außerdem bleibt bei diesen typischen Scheibenbremsen nicht immer eine straff sitzende Verbindung zwischen den verschiedenen Teilen erhalten, bedingt durch Vibrationen und wiederholte Bremsvorgänge. Außerdem können Befestigungseinrichtungen, die zur Verbindung verschiedener Teile dieser typischen Scheibenbremsen verwendet werden, sich lockern, was zu einer verringerten Bremsleistung, Rattern oder weiteren Problemen führt. Demgemäß wurden in den vergangenen Jahren dünne Verriegelungselemente zusammen mit den Befestigungseinrichtungen verwendet. Jedoch besteht während des Festziehens der Befestigungseinrichtungen bei dem/den Verriegelungselement(en) die Tendenz, sich mit den Befestigungseinrichtungen zu drehen, was eine Beanspruchung oder Beschädigung des/der Verriegelungselement(e) zur Folge haben kann.
  • Das Dokument EP 1 167 805 A2 offenbar eine Bremsenbaugruppe für ein Fahrrad. Ein Scheibenbremsenrotor ist mit einem Laufrad mittels Befestigungseinrichtungen fest verbunden, die sich durch in dem Scheibenbremsrotor befindliche Öffnungen hindurch erstrecken.
  • Das Dokument US 4,267,870 zeigt spezielle Schraubbefestigungseinrichtungen mit einem Vielzahnkopf und Verriegelungsfähigkeiten. Ein erstes Bauelement der Maschine ist an einem zweiten Bauelement der Maschine mittels dieser Schraubbefestigungseinrichtungen befestigt. Zwischen einem Halsabschnitt einer Schraubbefestigungseinrichtung und der Oberfläche des Bauelementes der Maschine ist ein Verriegelungsstreifen angeordnet, welcher Verriegelungszungen beinhaltet, um ein Rotieren der Schraubbefestigungseinrichtungen relativ zu den Elementen, an denen sie befestigt sind, unmöglich zu machen.
  • In Anbetracht des zuvor Erläuterten, besteht ein Bedarf nach einem Verriegelungselement für eine Fahrradkomponentenbaugruppe, welche die zuvor erwähnten Probleme des Standes der Technik überwindet. Diese Erfindung zielt auf diesen Mangel des Standes der Technik sowie weitere Mängel ab, wie für Fachleute aus dieser Beschreibung klar wird.
  • INHALT DER ERFINDUNG
  • Ein Ziel der Erfindung besteht darin, ein Verriegelungselement für eine Fahrradkomponentenbaugruppe bereitzustellen, welche ein Komponentenanbringungselement, wie beispielsweise einen Scheibenbremsrotor, an einem Fahrradbefestigungselement, wie beispielsweise einem Rotorbefestigungselement einer Fahrradnabe, fest anbringt.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, ein Verriegelungselement für eine Fahrradkomponentenbaugruppe bereitzustellen, welche ein Rotieren des Verriegelungselementes während des Festziehens der Befestigungseinrichtungen, welche das Komponentenanbringungselement mit einem Fahrradbefestigungselement verbindet, verhindert, um eine Beschädigung des Verriegelungselementes zu verhindern.
  • Ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, ein Verriegelungselement für eine Fahrradkomponentenbaugruppe bereitzustellen, welches ein Rotieren oder ein Lo ckern eines Paares von Befestigungseinrichtungen, welche das Komponentenanbringungselement an einem Fahrradbefestigungselement befestigen, verhindert.
  • Noch ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, ein Verriegelungselement für eine Fahrradkomponentenbaugruppe bereitzustellen, dessen Herstellung und Montage relativ einfach und kostengünstig ist.
  • Die zuvor erwähnten Ziele können im Wesentlichen dadurch erreicht werden, dass eine Fahrradkomponentenbaugruppe bereitgestellt wird, welche ein Fahrradbefestigungselement, ein Komponentenanbringungselement, ein Verriegelungselement, eine erste Befestigungseinrichtung und eine zweite Befestigungseinrichtung beinhaltet. Das Fahrradbefestigungselement weist erste und zweite Anbringungsöffnungen auf. Das Komponentenanbringungselement weist erste und zweite Durchgangsöffnungen auf, die mit den ersten und zweiten Anbringungsöffnungen fluchten, sowie eine Verbindungsfläche, die vom Fahrradbefestigungselement weg weist. Das Verriegelungselement kommt über der Verbindungsfläche des Komponentenanbringungselementes zu liegen und beinhaltet einen ersten Anbringungsabschnitt, einen zweiten Anbringungsabschnitt und einen Verbindungsabschnitt. Der erste Anbringungsabschnitt weist eine erste Kontaktfläche und eine erste reibungsbehandelte Eingreiffläche mit einem sich zwischen diesen erstreckenden ersten Loch auf. Das erste Loch fluchtet mit der ersten Durchgangsöffnung. Der zweite Anbringungsabschnitt weist eine zweite Kontaktfläche und eine zweite reibungsbehandelte Eingreiffläche mit einem sich zwischen diesen erstreckenden zweiten Loch auf. Das zweite Loch fluchtet mit dem zweiten Durchgangsloch. Der Verbindungsabschnitt erstreckt sich zwischen dem ersten und dem zweiten Anbringungsabschnitt. Die erste Befestigungseinrichtung weist einen ersten Kopfabschnitt und einen ersten Schaftabschnitt auf. Der erste Schaftabschnitt erstreckt sich durch das erste Durchgangsloch und die erste Durchgangsöffnung in die erste Anbringungsöffnung hinein, um das Komponentenanbringungselement mit dem Fahrradbefestigungselement zu verbinden. Der erste Kopfabschnitt kommt mit der ersten Kontaktfläche in Kontakt, um die erste reibungsbehandelte Eingreiffläche gegen die Verbindungsfläche des Komponentenanbringungselementes zu drücken. Die zweite Befestigungsein richtung weist einen zweiten Kopfabschnitt und einen zweiten Schaftabschnitt auf. Der zweite Schaftabschnitt erstreckt sich durch das zweite Durchgangsloch und die zweite Durchgangsöffnung in die zweite Anbringungsöffnung hinein, um das Komponentenanbringungselement mit dem Fahrradbefestigungselement zu verbinden. Der zweite Kopfabschnitt kommt mit der zweiten Kontaktfläche in Kontakt, um die zweite reibungsbehandelte Eingreiffläche gegen die Verbindungsfläche des Komponentenanbringungselementes zu drücken.
  • Der Anbringungsabschnitt des Verriegelungselementes weist einen ersten Wangenteil auf, der sich von der ersten Kontaktfläche nach oben erstreckt, um ein Rotieren des ersten Kopfabschnittes der ersten Befestigungseinrichtung zu verhindern, und der zweite Anbringungsabschnitt des Verriegelungselementes weist einen zweiten Wangenteil auf, der sich von der ersten Kontaktfläche nach oben erstreckt, um ein Rotieren des ersten Kopfabschnittes der ersten Befestigungseinrichtung zu verhindern. Der erste Wangenteil wird aus einer anfänglich bogenartigen Form gebogen, um mit dem ersten Kopfabschnitt in Eingriff zu kommen, um die Relativdrehung der ersten Befestigungseinrichtung zu verhindern, und der zweite Wangenteil wird aus einer anfänglich bogenartigen Form gebogen, um mit dem zweiten Kopfabschnitt in Eingriff zu kommen, um die Relativdrehung der ersten Befestigungseinrichtung zu verhindern.
  • Diese und weitere Ziele, Merkmale, Aspekte und Vorteile der Erfindung gehen für Fachleute aus der folgenden detaillierten Beschreibung klar hervor, welche in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung offenbart.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Nachfolgend sei Bezug genommen auf die anliegenden Zeichnungen, welche Teil dieser ursprünglichen Offenbarung bilden. Diese zeigen:
  • 1 ist eine Seitenansicht eines herkömmlichen Fahrrades mit einer vorderen und einer hinteren Scheibenbremsenbaugruppe gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung;
  • 2 ist eine schematische Seitenansicht der mit einer Vordergabel verbundenen vorderen Scheibenbremsenbaugruppe und einer in 1 dargestellten vorderen Scheibenbremsenbetätigungseinrichtung;
  • 3 ist eine schematische Seitenansicht der mit einer Hintergabel verbundenen hinteren Scheibenbremsenbaugruppe und einer in 1 dargestellten hinteren Scheibenbremsenbetätigungseinrichtung;
  • 4 eine vergrößerte Stirnflächenansicht einer montierten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe) der in 2 dargestellten vorderen Scheibenbremsenbaugruppe, wobei der Scheibenbremsrotor mit dieser mittels einer Mehrzahl von Befestigungseinrichtungen und Verriegelungselementen verbunden ist;
  • 5 eine partielle Längsansicht der in 4 dargestellten montierten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe), wobei zu Darstellungszwecken einige Abschnitt ausgebrochen sind;
  • 6 eine explodierte partielle perspektivische Ansicht der in den 4 und 5 dargestellten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe);
  • 7 eine vergrößerte Stirnflächenansicht eines Abschnittes der in den 4 und 5 dargestellten montierten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe), welche die Form eines der Verriegelungselemente vor dem Biegevorgang darstellt;
  • 8 eine vergrößerte Stirnflächenansicht eines Abschnittes der in den 4 und 5 dargestellten montierten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe), welche die Form eines der Verriegelungselemente nach dem Biegevorgang darstellt, um ein Rotieren von zwei der Befestigungseinrichtungen zu verhindern;
  • 9 ein Querschnitt des Abschnittes der in 7 dargestellten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe) entlang Schnittlinie 9-9 von 7, welche die Form eines der Verriegelungselemente vor dem Biegevorgang darstellt;
  • 10 ein Querschnitt des Abschnittes der in 8 dargestellten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe) entlang Schnittlinie 10-10 von 8, welche die Form eines der Verriegelungselemente nach dem Biegevorgang darstellt, um ein Rotieren von zwei der Befestigungseinrichtungen zu verhindern;
  • 11 eine Außenseitenansicht eines der Verriegelungselemente der in den 2 sowie 4 bis 10 dargestellten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe);
  • 12 eine Ansicht der Seitenkante des in 11 dargestellten Verriegelungselementes;
  • 13 eine Innenseitenansicht des in den 11 und 12 darstellten Verriegelungselementes;
  • 14 ein vergrößerter Querschnitt eines Abschnittes des in den 11 bis 13 dargestellten Verriegelungselementes, gesehen entlang Schnittlinie 14-14 von 13;
  • 15 eine Außenseitenansicht eines Verriegelungselementes gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung;
  • 16 eine Ansicht der Seitenkante des in 15 dargestellten Verriegelungselementes;
  • 17 eine Innenseitenansicht des in den 15 und 16 darstellten Verriegelungselementes;
  • 18 eine Außenseitenansicht eines Verriegelungselementes gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung;
  • 19 eine Ansicht der Seitenkante des in 18 dargestellten Verriegelungselementes;
  • 20 eine Innenseitenansicht des in den 18 und 19 darstellten Verriegelungselementes;
  • 21 eine Außenseitenansicht eines Verriegelungselementes gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung;
  • 22 eine Ansicht der Seitenkante des in 21 dargestellten Verriegelungselementes;
  • 23 eine Innenseitenansicht des in den 21 und 22 darstellten Verriegelungselementes;
  • 24 eine Außenseitenansicht eines Verriegelungselementes gemäß einer fünften Ausführungsform der Erfindung;
  • 25 eine Ansicht der Seitenkante des in 24 dargestellten Verriegelungselementes;
  • 26 eine Innenseitenansicht des in den 24 und 25 darstellten Verriegelungselementes;
  • 27 ein vergrößerter Querschnitt eines Abschnittes des in den 24 bis 26 dargestellten Verriegelungselementes, gesehen entlang Schnittlinie 27-27 von 26;
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Zu Anfang Bezug nehmend auf die 1 bis 3 ist ein Fahrrad 10 mit einer vorderen 12 und einer hinteren Bremsenbaugruppe 14 gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung dargestellt, welche später noch erläutert wird. Fahrräder, wie beispielsweise das Fahrrad 10 und seine verschiedenen Bestandteile, sind in der Technik allgemein bekannt. Somit wird das Fahrrad 10 und seine verschiedenen Bestandteile hier nicht detailliert erläutert oder dargestellt, außer insofern dies in Bezug zur Erfindung steht. Außerdem ist es für Fachleute offensichtlich, dass es sich beim Fahrrad 10 um einen beliebigen Typ von Fahrrad handeln kann, z. B. um ein Mountainbike, ein Hybridrad oder ein Straßenrennrad. Das Fahrrad 10 ist ein herkömmliches Fahrrad, welches im Wesentlichen einen Fahrradrahmen 16 mit einer Lenkstange 17, einer vorderen und hinteren Gabel 18 und 20, vorderen und hinteren Laufrädern 22 und 24 und einem Antriebsstrang 26 beinhaltet. Die vorderen und hinteren Scheibenbremsenbaugruppen 12 und 14 werden in herkömmlicher Weise betrieben, um eine Bremskraft auf die vorderen und hinteren Laufräder 22 bzw. 24 aufzubringen.
  • Wie am besten aus den 2 und 3 zu ersehen, beinhaltet die vordere Scheibenbremsenbaugruppe 12 der Erfindung im Wesentlichen einen Scheibenbremssattel 30, der mit der Vordergabel 18 fest verbunden ist, einen Scheibenbremsrotor 32, der am vorderen Laufrad 22 fest angebracht ist, und eine vordere Bremsenbetätigungseinrichtung 34a. Die hintere Scheibenbremsenbaugruppe 14 ist identisch zur vorderen Scheibenbremsenbaugruppe 12, abgesehen davon, dass die hintere Scheibenbremsenbaugruppe eine modifizierte hintere Bremsenbetätigungseinrichtung 34b beinhaltet. Die hintere Bremsenbetätigungseinrichtung 34b ist identisch zur vorderen Bremsenbetätigungseinrichtung 34a, abgesehen davon, dass die hintere Bremsenbetätigungseinrichtung 34b ein Spiegelbild der vorderen Bremsenbetätigungseinrichtung 34a ist. Somit beinhaltet die hintere Scheibenbremsenbaugruppe 14 der Erfindung im Wesentlichen einen Scheibenbremssattel 30, der mit der Hintergabel 20 fest verbunden ist, einen Scheibenbremsrotor 32, der mit dem Hinterrad 24 fest verbunden ist, und die hintere Bremsenbetätigungseinrichtung 34b. Die vorderen und hinteren Scheibenbremsenbaugruppen 12 und 14 sind von herkömmlicher Bauart, abgesehen von der Verbindung der Scheibenbremsrotoren 32 mit den vorderen und hinteren Laufrädern 22 bzw. 24. Somit wird die vordere 12 und die hintere Bremsenbaugruppe 14 hier nicht detailliert erläutert oder dargestellt, abgesehen von der Verbindung der Scheibenbremsrotoren 32 mit dem vorderen 22 und dem hinteren Laufrad 24.
  • Insbesondere ist jeder der Scheibenbremsrotoren 32 mit dem vorderen 22 oder dem hinteren Laufrad 24 mittels einer Mehrzahl von Befestigungseinrichtungen 36 und einer Mehrzahl von Verriegelungselementen 38 fest verbunden, um eine Fahrradkomponentenbaugruppe gemäß der Erfindung zu bilden. Das vordere 22 und das hintere Laufrad 24, die Scheibenbremsrotoren 32 und die Befestigungseinrichtungen 36 werden später noch detaillierter erläutert. Die Verriegelungselemente 38 sind zwischen den Scheibenbremsrotoren 32 und den Abschnitten der Befestigungseinrichtungen 36 befestigt, um die Scheibenbremsrotoren 32 am vorderen 32 und am hinteren Laufrad 24 fest anzubringen. Insbesondere sind die Verriegelungselemente 38 ausgelegt, um mit den Scheibenbremsrotoren 32 in Reibschluss zu kommen und eine Relativdrehung der Verriegelungselemente 38 und eine Relativ drehung der Befestigungseinrichtungen 36 zu verhindern, wie später noch detaillierter erläutert wird.
  • Bezug nehmend auf die 4 bis 14, ist jedes Verriegelungselement 38 vorzugsweise eine im Wesentlichen ebene dünne Metallplatte, die durch Prägen oder ein beliebiges anderes geeignetes Herstellungsverfahren gefertigt ist. Insbesondere ist jedes Verriegelungselement 38 vorzugsweise aus einer Eisenlegierung, wie beispielsweise einem rostfreien Stahl, Typ 304 (SUS 304), aufgebaut. Jedes Verriegelungselement 38 beinhaltet im Wesentlichen einen ersten Anbringungsabschnitt 42a, einen zweiten Anbringungsabschnitt 42b und einen Verbindungsabschnitt 44, der sich zwischen dem ersten und dem zweiten Anbringungsabschnitt 42a und 42b erstreckt. Jedes Verriegelungselement 38 hat vorzugsweise im Wesentlichen eine einheitliche Dicke T von ungefähr 0,25 mm. In jedem Fall hat jedes Verriegelungselement 38 vorzugsweise eine Dicke T von weniger als ca. 0,5 mm, wie aus 14 zu ersehen. Außerdem ist jedes Verriegelungselement 38 vorzugsweise als einstöckiges, unitäres Element durch Prägen oder ein beliebiges anderes geeignetes Herstellungsverfahren integral ausgebildet. Mit anderen Worten sind der ersten Anbringungsabschnitt 42a, der zweite Anbringungsabschnitt 42b und der Verbindungsabschnitt 44 vorzugsweise als einstückiges, unitäres Metallblechelement in integraler Weise ausgebildet.
  • Wie am besten aus den 11 bis 13 zu ersehen, ist der erste Anbringungsabschnitt 42a vorzugsweise ein ringförmiges Element, das eine erste Kontaktfläche 46a, eine erste Eingreiffläche 48a, ein erstes Loch 50a und einen ersten Endwangenteil 52a beinhaltet. Die erste Kontaktfläche 46a und die erste Eingreiffläche 48a sind vorzugsweise im Wesentlichen parallele Flächen. Das Loch 50a erstreckt sich zwischen der ersten Kontaktfläche 46a und der ersten Eingreiffläche 48a. Somit sind die erste Kontaktfläche 46a und die erste Eingreiffläche 48a im Wesentlichen parallele ringförmige Flächen, wobei sich das erste Loch 50a zwischen diesen erstreckt. Der am ersten Ende befindliche Wangenteil 52a ist vorzugsweise eine bogenförmige Zunge, die sich von der ersten Kontaktfläche 46a und der ersten Eingreiffläche 48a nach oben und nach außen erstreckt. Somit ist der erste Wangenteil 52a vorzugsweise unter einem Winkel relativ zur ersten Kontaktfläche 46a und der ersten Eingreiffläche 48a angeordnet. Insbesondere ist die erste Endwange 52a vorzugsweise unter einem Winkel von ca. 30° relativ zur ersten Kontaktfläche 46a und der ersten Eingreiffläche 48a angeordnet. Der erste Endwangenteil 52a ist ausgelegt, um gebogen (z. B. plastisch verformt) zu werden, um ein Rotieren einer der Befestigungseinrichtungen 36 zu verhindern, wie später noch detaillierter erläutert wird.
  • Die erste Kontaktfläche 46a ist vorzugsweise eine glatte, unbehandelte ringförmige Fläche, hingegen ist die erste Eingreiffläche 48a vorzugsweise eine reibungsbehandelte Fläche, die einen höheren Reibungskoeffizienten als die erste Kontaktfläche 46a hat. Die erste Eingreiffläche 48a ist angeordnet, um mit dem Scheibenbremsrotor 32 in Eingriff zu kommen, um eine Translations-/Rotationsbewegung des ersten Anbringungsabschnittes 42a zu verhindern. In dieser Ausführungsform ist die erste Eingreiffläche 48a vorzugsweise eine texturierte Fläche, die vorzugsweise während des Prägens eines jeden Verriegelungselementes 38 ausgebildet ist. Der Begriff "reibungsbehandelte oder reibungsbehandelte Fläche", wie hier verwendet, ist so zu verstehen, dass er eine beliebige Fläche bezeichnet, die in beliebiger Art zur Verbesserung/Vergrößerung der Reibungseigenschaften der Fläche modifiziert wurde. Selbstverständlich versteht sich die Erfindung als nicht auf die speziellen Ausführungsformen der hier dargestellten reibungsbehandelten Flächen eingeschränkt. Außerdem ist der Begriff "texturierte Fläche" wie hier verwendet, so zu verstehen, dass er eine nicht glatte Fläche bezeichnet, welche jegliche raue, ungleichmäßige, grobe, wellige, unregelmäßige oder schartige Fläche mit verbesserten/vergrößerten Reibeigenschaften beinhaltet, jedoch nicht auf diese eingeschränkt ist. Selbstverständlich versteht sich die Erfindung als nicht auf die speziellen Ausführungsformen der hier dargestellten texturierten Flächen eingeschränkt.
  • In dieser Ausführungsform beinhaltet die erste reibungsbehandelte Eingreiffläche 48a vorzugsweise eine Mehrzahl von parallelen ersten Nuten 49a, die sich in Querrichtung erstrecken. Mit anderen Worten sind die ersten Nuten 49a vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht zum Verbindungsabschnitt 44, wie später noch detaillierter erläutert wird. Die ersten Nuten 49a haben vorzugsweise eine Tiefe D von ca. 0,1 mm und eine Breite von W von ca. 0,4 mm, wie in 14 dargestellt. Die ersten Nuten 49a sind vorzugsweise in einem Abstand L von ca. 1,0 mm voneinander angeordnet. Jede der ersten Nuten 49a hat vorzugsweise einen im Wesentlichen gekrümmten V-förmigen Querschnitt, wie in 14 dargestellt.
  • In jedem Fall geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die ersten Nuten 49a, je nach Anforderung und/oder Wunsch, unter Verwendung eines beliebigen geeigneten Herstellungsverfahrens ausgebildet werden können. Außerdem geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die erste Eingreiffläche 48a mit zusätzlichen Nuten ausgebildet sein kann oder andere Konfigurationen von ersten Nuten haben kann, wie später noch mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung erläutert. Außerdem geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die erste Eingreiffläche 48a eine alternative, texturierte Fläche (z. B. eine ohne Nuten ausgebildete texturierte Fläche) sein kann, und/oder mit einem Reibungsmaterial beschichtet sein kann, wie später noch mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung erläutert wird. Und schließlich ist es für Fachleute offensichtlich, dass, je nach Anforderung und/oder Wunsch, die erste Nuten 49a unterschiedliche Querschnittsformen haben können.
  • Weiterhin Bezug nehmend auf die 11 bis 14 ist der zweite Anbringungsabschnitt 42b ein Spiegelbild des ersten Anbringungsabschnittes 42a. Somit ist der zweite Anbringungsabschnitt 42b vorzugsweise ein ringförmiges Element, das eine zweite Kontaktfläche 46b, eine zweite Eingreiffläche 48b, ein zweites Loch 50b und einen zweiten Endwangenteil 52b beinhaltet. Die zweite Kontaktfläche 46b und die zweite Eingreiffläche 48b sind vorzugsweise im Wesentlichen parallele Flächen. Das Loch 50b erstreckt sich zwischen der zweiten Kontaktfläche 46b und der zweiten Eingreiffläche 48b. Somit sind die zweite Kontaktfläche 46b und die zweite Eingreiffläche 48b im Wesentlichen parallele ringförmige Flächen, wobei sich das zweite Loch 50b zwischen diesen erstreckt. Der am zweiten Ende befindliche Wangenteil 52b ist vorzugsweise eine bogenförmige Zunge, die sich von der zwei ten Kontaktfläche 46b und der zweiten Eingreiffläche 48b nach oben und nach außen erstreckt. Somit ist der zweite Wangenteil 52b vorzugsweise unter einem Winkel relativ zur zweiten Kontaktfläche 46b und der zweiten Eingreiffläche 48b angeordnet. Insbesondere ist die zweite Endwange 52b vorzugsweise unter einem Winkel von ca. 30° relativ zur zweiten Kontaktfläche 46b und der zweiten Eingreiffläche 48b angeordnet. Der zweite Endwangenteil 52b ist ausgelegt, um gebogen (z. B. plastisch verformt) zu werden, um ein Rotieren einer der Befestigungseinrichtungen 36 zu verhindern, wie später noch detaillierter erläutert wird.
  • Die zweite Kontaktfläche 46b ist vorzugsweise eine glatte, unbehandelte ringförmige Fläche, hingegen ist die zweite Eingreiffläche 48b vorzugsweise eine reibungsbehandelte Fläche, die einen höheren Reibungskoeffizienten als die zweite Kontaktfläche 46b hat. Die zweite Eingreiffläche 48b ist angeordnet, um mit dem Scheibenbremsrotor 32 in Eingriff zu kommen, um eine Translations/Rotationsbewegung des zweiten Anbringungsabschnittes 42b zu verhindern. In dieser Ausführungsform ist die zweite Eingreiffläche 48b vorzugsweise eine texturierte Fläche, die vorzugsweise während des Prägens eines jeden Verriegelungselementes 38 ausgebildet ist. Insbesondere beinhaltet die zweite Eingreiffläche 48b vorzugsweise eine Mehrzahl von parallelen zweiten Nuten 49b, die sich in Querrichtung erstrecken. Mit anderen Worten sind die zweiten Nuten 49b vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht zum Verbindungsabschnitt 44, wie später noch detaillierter erläutert wird. Außerdem sind die zweiten Nuten 49b vorzugsweise parallel zu den ersten Nuten 49a des ersten Anbringungsabschnittes 42a. Die zweiten Nuten 49b sind identisch zu den ersten Nuten 49a und haben somit vorzugsweise eine Tiefe D von ca. 0,1 mm und eine Breite W von ca. 0,4 mm (lediglich in 14 mit Bezug auf den ersten Anbringungsabschnitt 42a dargestellt). Die zweiten Nuten 49b sind vorzugsweise in einem Abstand L von ca. 1,0 mm voneinander angeordnet. Jede der zweiten Nuten 49b hat ebenfalls vorzugsweise einen im Wesentlichen gekrümmten V-förmigen Querschnitt. Mit anderen Worten ist der zweite Anbringungsabschnitt 42b im Wesentlichen identisch zum ersten Anbringungsabschnitt 42a, abgesehen davon, dass der zweite Anbringungsabschnitt 42b ein Spiegelbild des ersten Anbringungsabschnittes 42a ist.
  • Somit geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die zweiten Nuten 49b, je nach Anforderung und/oder Wunsch, unter Verwendung eines beliebigen geeigneten Herstellungsverfahrens ausgebildet werden können. Außerdem geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die zweite Eingreiffläche 48a mit zusätzlichen Nuten ausgebildet sein kann oder andere Konfigurationen von zweiten Nuten haben kann, wie später noch mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung erläutert. Die zweite Eingreiffläche 48b kann sich, je nach Anforderung und/oder Wunsch, auch von der ersten Eingreiffläche 48a unterscheiden. Jedoch ist die zweite Eingreiffläche 48b vorzugsweise identisch zur ersten Eingreiffläche 48a. Außerdem geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die zweite Eingreiffläche 48b eine alternative, texturierte Fläche (z. B. eine ohne Nuten ausgebildete texturierte Fläche) sein kann, und/oder mit einem Reibungsmaterial beschichtet sein kann, wie später noch mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung erläutert wird. Und schließlich ist es für Fachleute offensichtlich, dass, je nach Anforderung und/oder Wunsch, die zweite Nuten 49b unterschiedliche Querschnittsformen haben können.
  • Der Verbindungsabschnitt 44 ist ein gekrümmtes Element, das sich zwischen dem ersten Anbringungsabschnitt 42a und dem zweiten Anbringungsabschnitt 42b erstreckt, wie am besten aus den 11 bis 14 zu ersehen. Insbesondere erstreckt sich der Verbindungsabschnitt 44 von der einen Seite des ersten Anbringungsabschnittes 42a in einer Richtung, die im Wesentlichen entgegensetzt zur Richtung des ersten Endwangenteils 52a ist. Der Verbindungsabschnitt 44 erstreckt sich auch von einer Seite des zweiten Anbringungsabschnittes 42b in einer Richtung, die im Wesentlichen entgegengesetzt zur Richtung des zweiten Endwangenteils 52b ist. Somit bilden die ersten und zweiten Endwangenteile 52a und 52b erste und zweite in Querrichtung verlaufende freie Kanten eines jeden Verriegelungselementes 38. Der Verbindungsabschnitt 44 hat ebenfalls vorzugsweise eine Dicke T von ca. 0,25 mm (lediglich in 14 mit Bezug auf den ersten Anbringungsabschnitt 42a dargestellt). In jedem Fall hat der Verbindungsabschnitt 44 vorzugsweise eine Dicke T von weniger als ca. 0,5 mm.
  • Der Verbindungsabschnitt 44 hat eine dritte Eingreiffläche 45, die sich zwischen den ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b erstreckt. Die dritte Eingreiffläche 45 ist im Wesentlichen koplanar zu den ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b. Die dritte Eingreiffläche 45 ist angeordnet, um mit dem Scheibenbremsrotor 32 in Kontakt zu kommen. In dieser Ausführungsform ist die dritte Eingreiffläche 45 eine glatte unbehandelte Fläche. Mit anderen Worten hat in dieser Ausführungsform die dritte Eingreiffläche 45 vorzugsweise einen Reibungskoeffizienten, der im Wesentlichen gleich groß ist wie der Reibungskoeffizient der ersten und zweiten Kontaktflächen 46a und 46b.
  • Jedoch geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die dritte Eingreiffläche 45 eine reibungsbehandelte Oberfläche sein kann, welche einen größeren Reibungskoeffizient als die ersten und zweiten Kontaktflächen 46a und 46b hat. Insbesondere geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die dritte Eingreiffläche 45 eine texturierte Fläche sein kann und/oder mit einem Reibungsmaterial beschichtet sein kann, wie später noch mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung erläutert wird. Außerdem geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die dritte Eingreiffläche 45, je nach Anforderung und/oder Wunsch, eine zu den ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b identische Konfiguration haben kann.
  • Erneut Bezug nehmend auf die 1 bis 3 werden nachfolgend die vorderen und hinteren Laufräder 22 und 24 detaillierter erläutert. Die vorderen und hinteren Laufräder 22 und 24 sind von herkömmlicher Bauart, abgesehen von der Anbringung der Scheibenbremsrotoren 32 an diesen. Somit werden die vorderen und hinteren Laufräder 22 und 24 hier nicht detailliert erläutert und/oder dargestellt, außer insofern dies in Bezug zur Befestigung der Scheibenbremsrotoren 32 an diesen mittels der Befestigungseinrichtungen 36 und der Verriegelungselemente 38 steht. Außerdem ist das Hinterrad 34 identisch zum Vorderrad 32, abgesehen davon, dass das Hinterrad einen herkömmlichen Freilauf beinhaltet, der mit diesem in herkömmlicher Weise verbunden ist. Somit wird das Hinterrad 24 hier nicht detailliert erläu tert und/oder dargestellt. Vielmehr geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass der überwiegende Teil der Beschreibungen und Darstellungen des Vorderrades 22 auch für das Hinterrad 24 Gültigkeit haben.
  • Insbesondere beinhaltet das Vorderrad 22 im Wesentlichen eine Felge, die mit einer vorderen Nabe 62 über eine Mehrzahl von Speichen in herkömmlicher Weise verbunden ist, wie aus 1 zu ersehen. Selbstverständlich kann eine beliebige geeignete Felge mit der vorderen Nabe 62 unter Verwendung eines beliebigen geeigneten Verfahrens verbunden sein, beispielsweise solchen, die allgemein in der Technik bekannt sind, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen. Die vordere Nabe 62 ist eine Scheibenbremsnabe, die im Wesentlichen einen Nabenkörper 64 und eine Nabenachse 66 beinhaltet, wie am besten aus den 4 bis 6 zu ersehen. Die Nabenachse 66 ist in einem inneren Durchgang des Nabenkörpers 64 in herkömmlicher Weise drehbar montiert, derart, dass sich der Nabenkörper 64 frei um die Nabenachse 66 dreht.
  • Der Nabenkörper 64 beinhaltet einen Rotoranbringungsabschnitt oder ein -befestigungselement 68, der/das an seinem einen Ende angeordnet ist, wie am besten aus 6 zu ersehen. Der Rotoranbringungsabschnitt 68 ist vorzugsweise integral mit dem Nabenkörper 64 ausgebildet, um das Fahrradbefestigungselement mit dem Nabenkörper 64 zu bilden. Jedoch geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass der Rotoranbringungsabschnitt 68 auch ein vom Nabenkörper 64 separates Element sein kann, dass am Nabenkörper fest angebracht ist.
  • Der Rotoranbringungsabschnitt 68 beinhaltet vorzugsweise eine Mehrzahl (sechs) von in diesem ausgebildeten Anbringungsöffnungen 70. Vorzugsweise sind die mit einem Gewinde versehenen Öffnungen 70 mit einem Gewinde versehene Blindlöcher, die konfiguriert sind, um die Befestigungseinrichtungen 36 in diese einzuschrauben, um den Scheibenbremsrotor 32 an diesem fest anzubringen. Selbstverständlich geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass es sich, je nach Anforderung und/oder Wunsch, bei den Anbringungsöffnungen 70 um Durchgangsöffnungen ohne Gewinde handeln könnte, derart, dass Muttern mit den Befes tigungseinrichtungen 36 verwendet werden können. In jedem Fall können die mit Gewinde versehenen Öffnungen 70 in Abhängigkeit von der Anordnung der Verriegelungselemente 38 als erste oder zweite Gewindeanbringungsöffnungen betrachtet werden, wie später noch detaillierter erläutert wird. Insbesondere werden die drei Gewindeöffnungen 70, die mit den ersten Löchern 50a der Verriegelungselemente 38 fluchten, als erste Anbringungsöffnungen betrachtet, hingegen werden die drei Gewindeöffnungen 70, die mit den zwei Löchern 50b der Verriegelungselemente 38 fluchten, als zweite Anbringungsöffnungen betrachtet. In der dargestellten Ausführungsform hat der Rotoranbringungsabschnitt 68 eine nicht kreisförmige Form mit einer ebenen freien Stirnfläche, die ausgelegt ist, um mit dem Innenumfang des Rotors 32 in Kontakt zu kommen. Jedoch ist es für Fachleute offensichtlich, dass der Rotoranbringungsabschnitt 68, je nach Anforderung und/oder Wunsch, andere Konfigurationen haben kann, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
  • Nachfolgend Bezug nehmend auf die 4 bis 10 wird der Scheibenbremsrotor 32 detaillierter erläutert. Der Scheibenbremsrotor 32 ist von herkömmlicher Art. Somit wird der Scheibenbremsrotor 32 hier nicht detailliert erläutert und/oder dargestellt, außer sofern als dies in Bezug zu der Verbindung des Scheibenbremsrotors 32 mit dem Rotoranbringungsabschnitt 68 steht. Der Scheibenbremsrotor 32 beinhaltet im Wesentlichen einen Anbringungsabschnitt 80 und einen Bremsabschnitt 82. Der Anbringungsabschnitt 80 bildet den Innenumfang des Scheibenbremsrotors 32, hingegen bildet der Bremsabschnitt 82 den Außenumfang des Scheibenbremsrotors 32. Der Anbringungsabschnitt 80 ist vorzugsweise mit dem Bremsabschnitt 82 als einstöckiges, unitäres Element in integraler Weise ausgebildet, um ein Komponentenanbringungselement zu bilden. Jedoch geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass, je nach Anforderung und/oder Wunsch, der Scheibenbremsrotor 32 in beliebiger geeigneter Weise aufgebaut sein kann.
  • Der Anbringungsabschnitt 80 beinhaltet eine Mehrzahl (sechs) von in diesem ausgebildeten Durchgangsöffnungen 84 und ein Paar von Verbindungsflächen 86. Die Durchgangsöffnungen 84 erstrecken sich zwischen den Verbindungsflächen 86. Die Verbindungsöffnungen 34 sind so angeordnet, dass sie mit den Gewindeöffnungen 70 des Rotoranbringungsabschnittes 68 fluchten. Die Durchgangsöffnungen 84 sind konfiguriert, um die Befestigungseinrichtungen 36 aufzunehmen, wie später noch detaillierter erläutert wird. Die Durchgangsöffnungen 84 können als erste oder zweite Durchgangsöffnungen betrachtet werden. Insbesondere werden die drei Durchgangsöffnungen 84, die mit den ersten Löchern 50a der Verriegelungselemente 38 fluchten, als erste Durchgangsöffnungen betrachtet, hingegen werden die drei Durchgangsöffnungen 84, die mit den zweiten Löchern 50b der Verriegelungselemente 38 fluchten, als zweite Durchgangsöffnungen betrachtet. Wenn der Scheibenbremsrotor 32 mit dem Nabenkörper 84 verbunden ist, ist eine der Verbindungsflächen 86 in Kontakt mit dem Rotoranbringungsabschnitt 68, hingegen ist die andere Verbindungsfläche 86 in Kontakt mit den ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der Verriegelungselemente 38, wie später noch detaillierter erläutert wird.
  • Weiterhin Bezug nehmend auf die 4 bis 10 werden nachfolgend die Befestigungseinrichtungen 36 detaillierter erläutert. Vorzugsweise ist der Scheibenbremsrotor 32 mit dem Rotoranbringungsabschnitt 68 des Nabenkörpers 64 mittels einer Mehrzahl (sechs) der Befestigungseinrichtungen 36 verbunden. Die Befestigungseinrichtungen 36 sind vorzugsweise zueinander identisch. Vorzugsweise beinhaltet jede der Befestigungseinrichtungen einen Kopfabschnitt 90 und einen Gewindeschaftabschnitt 92, der sich vom Kopfabschnitt 90 erstreckt. Vorzugsweise ist jeder Schaftabschnitt 92 in eines der mit Gewinde versehenen Blindlöcher 70 des Rotoranbringungsabschnittes 68 eingeschraubt. Außerdem erstreckt sich jeder Schaftabschnitt 92 vorzugsweise durch eines der ersten und zweiten Löcher 50a und 50b der Verriegelungselemente 38 und durch eine der Durchgangsöffnungen 84 des Scheibenbremsrotors 32.
  • Jeder der Kopfabschnitte 90 hat vorzugsweise eine nicht kreisförmige äußere Form, um wahlweise mit einem der Endwangenteile 52a oder 52b eines der Verriegelungselemente 38 in Eingriff zu kommen. Außerdem ist eine sechseckige Blindbohrung 94 vorzugsweise in jedem der Kopfabschnitte 92 ausgebildet, um die Verwendung eines (nicht dargestellten) Sechskantschlüssels zu erleichtern, um die Befesti gungseinrichtungen 36 zu drehen. Die nicht kreisförmige Außenform des Kopfabschnittes 90 ist vorzugsweise eine im Wesentlichen dreieckige Form, die durch drei ebene Flächen 96 gebildet ist. Eine oder mehrere der ebenen Flächen 96 einer jeden Befestigungseinrichtung 36 kommt später mit einem der Endwangenteile 52a oder 52b eines der Verriegelungselemente 38 in Eingriff, um eine Relativdrehung der Befestigungseinrichtungen 36 zu verhindern, wie später noch erläutert wird.
  • Bezug nehmend auf die 2 sowie 4 bis 10 wird nachfolgend das Anbringen des Scheibenbremsrotors 32 am Rotoranbringungsabschnitt 68 mittels der Befestigungseinrichtungen 36 und der Verriegelungselemente 38 detaillierter erläutert. Im Wesentlichen werden die Befestigungseinrichtungen 36 und die Verriegelungselemente 38 verwendet, um den Scheibenbremsrotor 32 am Rotoranbringungsabschnitt 68 des Nabenkörpers 64 sicher zu befestigen.
  • Zuerst wird der Scheibenbremsrotor 32 benachbart zum Rotoranbringungsabschnitt 68 derart angeordnet, dass die Durchgangsöffnung 84 mit den Gewindeöffnungen 70 fluchten. Die Verriegelungselemente 38 werden dann benachbart zu einer der Verbindungsflächen 86 des Scheibenbremsrotors 32 angeordnet (z. B. der vom Rotoranbringungsabschnitt 68 abgewandten Verbindungsfläche 86). Insbesondere sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b jeder der (drei) Verriegelungselemente angeordnet, um mit der Verbindungsfläche 86 des Scheibenbremsrotors 32 in Kontakt zu kommen, die dem Rotoranbringungsabschnitt 68 abgewandt ist. Die Verriegelungselemente 38 sind weiter so angeordnet, dass die ersten und zweiten Löcher 50a und 50b eines jeden Verriegelungselementes 38 mit einem Paar der Durchgangsöffnungen 84 des Scheibenbremsrotors 32 fluchten.
  • Die Schaftabschnitte 92 der (sechs) Befestigungseinrichtungen 36 werden dann durch die ersten und zweiten Öffnungen 50a und 50b der Verriegelungselemente 38 eingeführt. Die Schaftabschnitte 92 werden weiter durch die Durchgangsöffnungen 84 des Scheibenbremsrotors 32 und in die mit Gewinde versehenen Anbringungsöffnungen 70 des Rotoranbringungsabschnittes 68 eingeführt. Die Kopfabschnitte 90 der Befestigungseinrichtungen 36 können zuerst von Hand gedreht werden, der art, dass die Gewindeschaftabschnitte 92 mit den mit Gewinde versehenen Anbringungsöffnungen 70 des Rotoranbringungsabschnittes 68 in Eingriff kommen. Dann wird ein (nicht dargestellter) herkömmlicher Sechskantschlüssel verwendet, um die Befestigungseinrichtungen 36 festzuziehen. Selbstverständlich könnten die Befestigungseinrichtungen 36, je nach Anforderung und/oder Wunsch, in beliebiger herkömmlicher Weise gedreht werden.
  • Wenn die Befestigungseinrichtungen festgezogen sind, drücken die Kopfabschnitte 90 gegen die Kontaktflächen 46a und 46b der jeweiligen Verriegelungselemente 38. Somit werden die ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der jeweiligen Verriegelungselemente 38 stramm gegen den Scheibenbremsrotor 32 gedrückt. Die ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der Verriegelungselemente sind mit dem Scheibenbremsrotor 32 in Reibschluss, um eine translatorische oder rotatorische Relativbewegung zwischen den Verriegelungselementen 38 und dem Scheibenbremsrotor 32 zu verhindern. Da die Befestigungseinrichtungen 36 zueinander identisch sind, werden natürlich durch das Festziehen der Befestigungseinrichtungen 36 entgegengesetzt gerichtete Kräfte auf die Verriegelungselemente 38 aufgebracht. Jedoch werden, bedingt durch den Reibschluss zwischen den ersten und zweiten Anbringungsabschnitten 42a und 42b und dem Scheibenbremsrotor 32, die auf die Verbindungsabschnitte 44 der Verriegelungselemente 38 einwirkenden Belastungen verringert. Somit wird eine Beschädigung der Verriegelungselemente 38 (der Verbindungsabschnitte 44) verhindert. Sobald die Befestigungseinrichtungen 36 vollständig festgezogen sind, werden die ersten und zweiten Endwangenteile 52a und 52b der jeweiligen Verriegelungselemente unter Verwendung eines Schlitzschraubenziehers oder eines ähnlichen Werkzeuges gebogen.
  • Insbesondere werden die ersten und zweiten Endwangenteile 52a und 52b gebogen, um einen rechten Winkel (z. B. 90°) mit den ersten und zweiten Kontaktflächen 46a und 46b zu bilden. Insbesondere sind die ersten und zweiten Endwangenteile 52a und 52b vorzugsweise derart gebogen, dass sie zumindest mit einer der ebenen Flächen 96 der jeweiligen Kopfabschnitte 90 in Kontakt kommen. Selbstverständlich können die ersten und zweiten Endwangenteile 52a und 52b derart gebogen sein, dass sie mit einem Paar der ebenen Flächen 96 der jeweiligen Kopfabschnitte 90 in Kontakt kommen, in Abhängigkeit von der Orientierung der Kopfabschnitte 90. Somit kommen die Endwangenteile 52a und 52b mit den Kopfabschnitten 90 der Befestigungseinrichtungen 36 in Eingriff, um deren Relativdrehung zu verhindern. Somit wird eine stramme und dauerhafte Verbindung zwischen dem Scheibenbremsrotor 32 und dem Rotoranbringungsabschnitt 68 mittels der Befestigungseinrichtungen 36 und der Verriegelungselemente 38 erzielt, und zwar ohne eine Beschädigung der Verriegelungselemente 38.
  • Um den Scheibenbremsrotor 32 vom Rotoranbringungsabschnitt 68, beispielsweise zu Wartungszwecken, zu entfernen, müssen die Endwangenteile 52a und 52b zuerst gebogen werden, um außer Eingriff mit der einen oder den mehreren ebenen Flächen 96 der Kopfabschnitte 90 gebracht zu werden. Dann können die Befestigungseinrichtungen 36 gedreht werden, um den Scheibenbremsrotor 32 vom Rotoranbringungsabschnitt 68 zu lösen.
  • ZWEITE AUSFÜHRUNGSFORM
  • Nachfolgend Bezug nehmend auf die 15 bis 17 ist ein Verriegelungselement 238 gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Das Verriegelungselement 238 ist ausgelegt, um mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform verwendet zu werden. Vorzugsweise werden eine Mehrzahl (drei) von identischen Verriegelungselementen 238 mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform verwendet. Jedoch wird hier lediglich ein einziges Verriegelungselement 238 erläutert und dargestellt. Das Verriegelungselement 38 wird in identischer Weise wie bei der ersten Ausführungsform verwendet.
  • Im Wesentlichen ist das Verriegelungselement 238 dieser zweiten Ausführungsform identisch zum Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform, abgesehen davon, dass das Verriegelungselement 238 modifizierte erste und zweite reibungs behandelte Eingreifflächen 248a bzw. 248b beinhaltet. Die ersten und zweiten Eingreifflächen 248a und 248b sind modifizierte Versionen der ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der ersten Ausführungsform. Somit wird das Verriegelungselement 238 hier nicht detailliert erläutert und/oder dargestellt. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der folgenden Beschreibung hauptsächlich auf den Unterschieden zwischen dem Verriegelungselement 238 und dem Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform. Insbesondere geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die Beschreibungen und/oder Darstellungen des Verriegelungselementes 38 der ersten Ausführungsform auch für das Verriegelungselement 238 dieser zweiten Ausführungsform Gültigkeit haben, außer wie nachstehend erläutert.
  • Insbesondere beinhaltet die erste Eingreiffläche 248a vorzugsweise eine Mehrzahl von parallelen ersten Nuten 249a, hingegen beinhaltet die zweite Eingreiffläche 248b vorzugsweise eine Mehrzahl von parallelen zweiten Nuten 249b. Im Wesentlichen sind die ersten und zweiten Nuten 249a und 249b identisch zu den Nuten 49a und 49b der ersten Ausführungsform, abgesehen davon, dass die Nuten 249a bzw. 249b weiter voneinander entfernt angeordnet sind. Insbesondere sind die ersten Nuten 249a vorzugsweise in einem Abstand von ca. 2,0 mm voneinander angeordnet, hingegen sind die zweiten Nuten 249b vorzugsweise in einem Abstand von ca. 2,0 mm voneinander angeordnet. Die Nuten 249a und 249b haben vorzugsweise Querschnitte, die zu den Nuten 49a und 49b der ersten Ausführungsform identisch sind. Die ersten und zweiten Eingreifflächen 248a und 248b beinhalten vorzugsweise eine Mehrzahl von dritten und vierten Nuten 251a bzw. 251b. Die dritten Nuten 251a sind vorzugsweise parallele Nuten, die unter 90°-Winkeln relativ zur Mehrzahl von ersten Nuten 249a angeordnet sind. Im Übrigen sind die dritten Nuten 251a identisch zu den ersten Nuten 249a. Die vierten Nuten 251b sind ebenfalls vorzugsweise parallele Nuten, die unter 90°-Winkeln relativ zu den zweiten Nuten 249b angeordnet sind. Im Übrigen sind die vierten Nuten 251b identisch zu den zweiten Nuten 249b. Somit sind die dritten Nuten 251a vorzugsweise in einem Abstand von ca. 0,2 mm voneinander angeordnet, hingegen sind die vierten Nuten 251b ebenfalls vorzugsweise in einem Abstand von 2,0 min voneinander angeord net. Demgemäß sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 248a und 248b texturierte Flächen, die ein im Wesentlichen gitterartiges Muster haben.
  • DRITTE AUSFÜHRUNGSFORM
  • Nachfolgend Bezug nehmend auf die 18 bis 20 ist ein Verriegelungselement 338 gemäß einer dritten Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Das Verriegelungselement 338 ist ausgelegt, um mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform verwendet zu werden. Vorzugsweise werden eine Mehrzahl (drei) von identischen Verriegelungselementen 338 mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform verwendet. Jedoch wird hier lediglich ein einziges Verriegelungselement 338 erläutert und dargestellt. Das Verriegelungselement 38 wird in identischer Weise wie bei der ersten Ausführungsform verwendet.
  • Im Wesentlichen ist das Verriegelungselement 338 dieser dritten Ausführungsform identisch zum Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform, abgesehen davon, dass das Verriegelungselement 338 modifizierte erste und zweite reibungsbehandelte Eingreifflächen 348a bzw. 348b beinhaltet. Die ersten und zweiten Eingreifflächen 348a und 348b sind modifizierte Versionen der ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der ersten Ausführungsform. Somit wird das Verriegelungselement 338 hier nicht detailliert erläutert und/oder dargestellt. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der folgenden Beschreibung hauptsächlich auf den Unterschieden zwischen dem Verriegelungselement 338 und dem Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform. Insbesondere geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die Beschreibungen und/oder Darstellungen des Verriegelungselementes 38 der ersten Ausführungsform auch für das Verriegelungselement 338 dieser dritten Ausführungsform Gültigkeit haben, außer wie nachstehend erläutert.
  • Insbesondere beinhaltet die erste Eingreiffläche 348a vorzugsweise eine Mehrzahl von parallelen ersten Nuten 349a, hingegen beinhaltet die zweite Eingreiffläche 348b vorzugsweise eine Mehrzahl von parallelen zweiten Nuten 349b. Im Wesentlichen sind die ersten und zweiten Nuten 349a und 349b identisch zu den Nuten 49a und 49b der ersten Ausführungsform, abgesehen davon, dass die Nuten 349a bzw. 349b keine parallele Nuten sind. Insbesondere erstrecken sich die ersten und zweiten Nuten 349a und 349b von den ersten und zweiten Löchern 350a bzw. 350b in radialer Richtung nach außen. Die ersten Nuten 349a sind vorzugsweise in Radialabständen von ca. 30° voneinander angeordnet, hingegen sind die zweiten Nuten 349b ebenfalls vorzugsweise in Radialabständen von ca. 30° voneinander angeordnet. Die ersten und zweiten Nuten 349a und 349b haben vorzugsweise Querschnitte, die zu den ersten und zweiten Nuten 49a und 49b der ersten Ausführungsform identisch sind. Somit sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 348a und 348b texturierte Flächen.
  • VIERTE AUSFÜHRUNGSFORM
  • Nachfolgend Bezug nehmend auf die 21 bis 23 ist ein Verriegelungselement 438 gemäß einer vierten Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Das Verriegelungselement 438 ist ausgelegt, um mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform verwendet zu werden. Vorzugsweise werden eine Mehrzahl (drei) von identischen Verriegelungselementen 438 mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform verwendet. Jedoch wird hier lediglich ein einziges Verriegelungselement 438 erläutert und dargestellt. Das Verriegelungselement 438 wird in identischer Weise wie bei der ersten Ausführungsform verwendet.
  • Im Wesentlichen ist das Verriegelungselement 438 dieser vierten Ausführungsform identisch zum Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform, abgesehen davon, dass das Verriegelungselement 438 modifizierte erste und zweite reibungsbehandelte Eingreifflächen 448a bzw. 448b beinhaltet. Das Verriegelungselement 438 beinhaltet in dieser vierten Ausführungsform ebenfalls vorzugsweise eine modifizierte, reibungsbehandelte dritte Eingreiffläche 445. Die ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b sind modifizierte Versionen der ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der ersten Ausführungsform. Somit wird das Verriegelungselement 438 hier nicht detailliert erläutert und/oder dargestellt. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der folgenden Beschreibung hauptsächlich auf den Unterschieden zwischen dem Verriegelungselement 438 und dem Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform. Insbesondere geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die Beschreibungen und/oder Darstellungen des Verriegelungselementes 38 der ersten Ausführungsform auch für das Verriegelungselement 438 dieser vierten Ausführungsform Gültigkeit haben, außer wie nachstehend erläutert.
  • Insbesondere sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b vorzugsweise texturierte Flächen, welche die Nuten 49a bzw. 49b der ersten Ausführungsform nicht beinhalten. Vielmehr sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b vorzugsweise durch Kugel- oder Sandstrahlen texturiert. Außerdem ist die dritte Eingreiffläche 445 ebenfalls vorzugsweise eine texturierte Fläche, welche durch Kugel- oder Sandstrahlen ausgebildet ist. Insbesondere sind die ersten, zweiten und dritten Eingreifflächen 448a, 448b und 445, bedingt durch das Kugelstrahlen, vorzugsweise nicht glatte oder raue/grobe Flächen.
  • FÜNFTE AUSFÜHRUNGSFORM
  • Nachfolgend Bezug nehmend auf die 24 bis 27 ist ein Verriegelungselement 538 gemäß einer fünften Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Das Verriegelungselement 538 ist ausgelegt, um mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform verwendet zu werden. Vorzugsweise werden eine Mehrzahl (drei) von identischen Verriegelungselementen 538 mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform verwendet. Jedoch wird hier lediglich ein einziges Verriegelungselement 538 erläutert und dargestellt. Das Verriegelungselement 538 wird in identischer Weise wie bei der ersten Ausführungsform verwendet.
  • Im Wesentlichen ist das Verriegelungselement 538 dieser fünften Ausführungsform identisch zum Verriegelungselement 38 der vierten Ausführungsform, abgesehen davon, dass das Verriegelungselement 538 modifizierte erste und zweite reibungsbehandelte Eingreifflächen 548a bzw. 548b beinhaltet. Das Verriegelungselement 538 beinhaltet in dieser fünften Ausführungsform ebenfalls vorzugsweise eine modifizierte, reibungsbehandelte dritte Eingreiffläche 545. Die ersten und zweiten Eingreifflächen 548a und 548b sind modifizierte Versionen der ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b der vierten Ausführungsform. Somit wird das Verriegelungselement 538 hier nicht detailliert erläutert und/oder dargestellt. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der folgenden Beschreibung hauptsächlich auf den Unterschieden zwischen dem Verriegelungselement 538 und dem Verriegelungselement 38 der vierten Ausführungsform. Insbesondere geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die Beschreibungen und/oder Darstellungen des Verriegelungselementes 38 der vierten Ausführungsform auch für das Verriegelungselement 538 dieser fünften Ausführungsform Gültigkeit haben, außer wie nachstehend erläutert.
  • Insbesondere sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 548a und 548b identisch zu den ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b der vierten Ausführungsform, abgesehen davon, dass eine Reibungsmaterialbeschichtung oder -schicht 551 auf diese aufgebracht ist. Außerdem ist die dritte Eingreiffläche 545 vorzugsweise identisch zur dritten Eingreiffläche 445 der vierten Ausführungsform, abgesehen davon, dass auf diese ebenfalls vorzugsweise das Reibungsmaterial 551 aufgebracht ist. Mit anderen Worten haben die ersten und zweiten Eingreifflächen 548a und 548b eine zur dritten Eingreiffläche 545 identische Konfiguration. Insbesondere ist das Verriegelungselement 538 aus einer Basisschicht eines einstückigen unitären Metallblechmaterials ausgebildet (z. B. identisch zum Verriegelungselement 438), wobei das Reibungsmaterial 551 auf eine Seite zumindest teilweise aufgebracht ist. Vorzugsweise ist das Reibungsmaterial 551 ein Gummimaterial, wie beispielsweise hydrierter Nitrilkautschuk (NBR), mit dem die texturierten Flächen des Verriegelungselement 538 überzogen sind.
  • Vorzugsweise hat die Reibungsmaterialbeschichtung 551 eine Dicke von ca. 0,1 mm. Somit hat das Verriegelungselement 538, wenn die Reibungsmaterialbeschichtung 551 auf dem Verriegelungselement 438 der vierten Ausführungsform verwendet wird, welche ca. 0,25 mm dick ist, um das Verriegelungselement 538 dieser fünften Ausführungsform zu bilden, eine Gesamtdicke von ca. 0,35 mm (bei auf dieses aufgebrachtem Reibungsmaterial). Alternativ kann die Metallschicht des Verriegelungselementes 538 (z. B. das Verriegelungselement 438 der vierten Ausführungsform) dünner gemacht werden (z. B. 0,15 mm dick), so dass die Gesamtdicke des Verriegelungselementes 538 ca. 0,25 mm beträgt. In ähnlicher Weise kann, wenn ein Reibungsmaterial auf die Verriegelungselemente der ersten, zweiten und/oder dritten Ausführungsform aufgebracht wird, die Metallschicht 0,25 mm oder dünner sein (z. B. ca. 0,15 mm).
  • Selbstverständlich geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass, je nach Anforderung und/oder Wunsch, andere Gummi- und/oder Reibungsmaterialien verwendet werden könnten. Außerdem geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass es nicht erforderlich ist, die dritte Eingreiffläche 545 mit dem Reibungsmaterial 551 zu beschichten. Darüber hinaus geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass, je nach Anforderung und/oder Wunsch, das Reibungsmaterial 551 zumindest teilweise auf die Verriegelungselemente einer beliebigen der vorhergehenden Ausführungsformen aufgebracht sein könnte. Und schließlich geht für Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass beim Verriegelungselement 538 die glatten Flächen mit dem Reibungsmaterial überzogen sein könnten, um die ersten, zweiten und dritten Eingreifflächen 548a, 548b bzw. 545 auszubilden.
  • Die einen Grad oder ein Ausmaß bezeichnenden Begriffe wie beispielsweise "im Wesentlichen", "etwa" und "näherungsweise" wie hier verwendet bedeuten ein sinnvolles Ausmaß an Abweichung des modifizierten Begriffes, derart, dass das Endergebnis nicht wesentlich verändert wird. Diese Begriffe sollten so verstanden werden, dass sie eine Abweichung von mindestens ± 5 % des modifizierten Begriffes beinhalten, wenn diese Abweichung der Bedeutung des Wortes, das sie modifizieren, nicht widerspricht.

Claims (20)

  1. Fahrradkomponenten-Baugruppe, aufweisend: ein Fahrradbefestigungselement (68), welches erste und zweite Anbringungsöffnungen (70) aufweist; ein Komponentenanbringungselement, welches erste und zweite Durchgangsöffnungen aufweist, die mit den ersten und zweiten Anbringungsöffnungen (70) fluchten, und eine Verbindungsfläche (86), die von dem Fahrradbefestigungselement (68) weg weist; ein Verriegelungselement (38, 238, 338, 438, 538), welches über der Verbindungsfläche (86) des Komponentenanbringungselementes zu liegen kommt, wobei das Verriegelungselement (38, 238, 338, 438, 538) beinhaltet einen ersten Anbringungsabschnitt (42a), welcher eine erste Kontaktfläche (46a) und eine erste reibmäßig behandelte Eingreiffläche mit einem sich zwischen diesen erstreckenden ersten Loch aufweist, wobei das erste Loch mit der ersten Durchgangsöffnung fluchtet, einen zweiten Anbringungsabschnitt (42b), welcher eine zweite Kontaktfläche (46b) und eine zweite reibmäßig behandelte Eingreiffläche aufweist, wobei sich zwischen diesen ein zweites Loch erstreckt, und wobei das zweite Loch mit der zweiten Durchgangsöffnung fluchtet, und einen Verbindungsabschnitt (44), der sich zwischen den ersten und zweiten Befestigungsabschnitten (42a, 42b) erstreckt; eine erste Befestigungseinrichtung (36), welche einen ersten Kopfabschnitt (90) und einen ersten Schaftabschnitt (92) aufweist, wobei sich der erste Schaftabschnitt (92) durch das erste Durchgangsloch und die erste Durchgangsöffnung in die erste Anbringungsöffnung (70) hinein erstreckt, um das Komponentenanbringungselement mit dem Fahrradbefestigungselement (68) zu verbinden, wobei der erste Kopfabschnitt (90) mit der ersten Kontaktfläche (46a) in Kontakt kommt, um die erste reibmäßig behandelte Eingreiffläche gegen die Verbindungsfläche (86) des Komponentenanbringungselementes zu drücken; und eine zweite Befestigungseinrichtung (36), welche einen zweiten Kopfabschnitt (90) und einen zweiten Schaftabschnitt (92) aufweist, wobei sich der zweite Schaftabschnitt (92) durch das zweite Durchgangsloch und die zweite Durchgangsöffnung in die zweite Anbringungsöffnung (70) hinein erstreckt, um das Komponentenanbringungselement mit dem Fahrradbefestigungselement (68) zu verbinden, wobei der zweite Kopfabschnitt (90) mit der zweiten Kontaktfläche (46b) in Kontakt kommt, um die zweite reibmäßig behandelte Eingreiffläche gegen die Verbindungsfläche (86) des Komponentenanbringungselementes zu drücken; und der Anbringungsabschnitt (42a) des Verriegelungselementes (38, 238, 338, 438, 538) einen ersten Wangenteil (52a) aufweist, der sich von der ersten Kontaktfläche (46a) nach oben erstreckt, um eine Rotation des ersten Kopfabschnittes (90) der ersten Befestigungseinrichtung (36) zu verhindern, und der zweite Anbringungsabschnitt (42b) des Verriegelungselementes (38, 238, 338, 438, 538) einen zweiten Wangenteil (52a) aufweist, der sich von der zweiten Kontaktfläche (46a) nach oben erstreckt, um eine Rotation des ersten Kopfabschnittes (90) der ersten Befestigungseinrichtung (36) zu verhindern, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Wangenteil (52a) aus einer anfänglich bogenartigen Form gebogen wird, um mit dem ersten Kopfabschnitt (90) in Eingriff zu kommen, um die Relativdrehung der ersten Befestigungseinrichtung (36) zu verhindern, und der zweite Wangenteil (52b) aus einer anfänglich bogenartigen Form gebogen wird, um mit dem zweiten Kopfabschnitt (90) in Eingriff zu kommen, um die Relativdrehung der zweiten Befestigungseinrichtung (36) zu verhindern.
  2. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 1, bei welcher das Fahrradbefestigungselement (68) Teil eines Fahrradnabenkörpers (64) ist und das Komponenten-Befestigungselement ein Fahrradscheibenbremsenrotor ist.
  3. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 1 oder 2, bei welcher die ersten und zweiten Befestigungseinrichtungen (36) mit Gewinde versehene Befestigungseinrichtungen sind.
  4. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der erste Kopfabschnitt (90) der ersten Befestigungseinrichtung (36) einen nicht-kreisförmigen Querschnitt hat, der mit dem ersten Wangenteil in Eingriff kommt, um eine Relativdrehung der ersten Befestigungseinrichtung (36) zu verhindern, und der zweite Kopfabschnitt (90) der zweiten Befestigungseinrichtung (36) einen nicht-kreisförmigen Querschnitt hat, der mit dem zweiten Wangenteil in Eingriff kommt, um eine Relativdrehung der zweiten Befestigungseinrichtung (36) zu verhindern.
  5. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher jeder der ersten und zweiten Kopfabschnitte (90) der ersten und zweiten Befestigungseinrichtungen (36) einen im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt hat.
  6. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei welcher der Verbindungsabschnitt (44) eine dritte reibmäßig behandelte Eingreiffläche beinhaltet, die sich zwischen den ersten und zweiten Eingreifflächen erstreckt.
  7. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 6, bei welcher die ersten, zweiten und dritten reibmäßig behandelten Eingreifflächen texturierte Flächen sind.
  8. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 6 oder 7, bei welcher die ersten, zweiten und dritten reibmäßig behandelten Eingreifflächen sandgestrahlte Flächen sind.
  9. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach einem der Ansprüche 6 bis 8, bei welcher die ersten, zweiten und dritten reibmäßig behandelten Eingreifflächen zumindest eine teilweise Gummimaterialbeschichtung beinhalten.
  10. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 9, bei welcher das Gummimaterial über den texturierte Flächen angeordnet ist, um die ersten, zweiten und dritten reibmäßig behandelten Eingreifflächen zu bilden.
  11. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 1, bei welcher die ersten und zweiten reibmäßig behandelten Eingreifflächen texturierte Flächen sind.
  12. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 11, bei welcher die ersten und zweiten reibmäßig behandelten Eingreifflächen sandgestrahlte Flächen sind.
  13. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 11, bei welcher die erste reibmäßig behandelte Eingreiffläche eine Mehrzahl von in dieser ausgebildete erste Nuten beinhaltet, und die zweite reibmäßig behandelte Eingreiffläche eine Mehrzahl von in dieser ausgebildete zweite Nuten beinhaltet.
  14. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 13, bei welcher die ersten und zweite Nuten sich von den ersten bzw. zweiten Löchern in radialer Richtung nach außen erstrecken.
  15. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 13, bei welcher die Mehrzahl von ersten Nuten parallel zueinander sind, und die Mehrzahl von zweiten Nuten parallel zueinander sind.
  16. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 15, bei welcher die erste reibmäßig behandelte Eingreiffläche eine Mehrzahl von parallelen dritten Nuten beinhaltet, welche die ersten Nuten kreuzen, um ein Gittermuster zu bilden, und die zweite reibmäßig behandelte Eingreiffläche eine Mehrzahl von parallelen dritten Nuten beinhaltet, welche die zweiten Nuten kreuzen, um ein Gittermuster zu bilden.
  17. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 11, bei welcher die ersten und zweiten Kontaktflächen (46a, 46b) glatte, unbehandelte Flächen sind.
  18. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 17, bei welcher die ersten und zweiten Kontaktflächen (46a, 46b) ringförmige ebene Flächen sind, welche die ersten bzw. zweiten Löcher umgeben.
  19. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 1, bei welcher die ersten und zweiten reibmäßig behandelten Eingreifflächen eine Basismaterialschicht mit einer zumindest partiellen Beschichtung aus Reibmaterial beinhalten.
  20. Fahrradkomponenten-Baugruppe nach Anspruch 1, bei welcher die ersten und zweiten Anbringungsabschnitte und der Verbindungsabschnitt des Verriegelungselementes eine integral ausgebildete Basisschicht aus einem einstückigen unitären Blechmaterial beinhalten.
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