-
HINTERGRUND
DER ERFINDUNG
-
1. Gebiet
der Erfindung
-
Die
Erfindung betrifft allgemein ein Verriegelungselement für eine Fahrradkomponentenbaugruppe.
Insbesondere betrifft die Erfindung ein Verriegelungselement, welches
verwendet wird, um eine Komponente, wie beispielsweise einen Scheibenbremsenrotor,
sicher an einem Befestigungselement, wie beispielsweise einer Fahrradnabe
eines Fahrradlaufrades zu befestigen, ohne das Verriegelungselement
zu beschädigen,
und welches ein Entfernen der Befestigungseinrichtungen verhindert,
welche die Komponente und das Befestigungselement miteinander verbinden.
-
2. Hintergrundinformationen
-
Fahrrad
fahren wird gerade zunehmend populär, sowohl als Form der Erholung
als auch als Transportmittel. Außerdem hat sich Fahrradfahren
zu einem sehr populären
Wettkampfsport entwickelt. Unabhängig
davon, ob das Fahrrad für
Erholungs-, Transport- oder Wettkampfzwecke verwendet wird, führt die
Fahrradindustrie laufend eine Verbesserung von dessen Bauteilen
durch. Ein spezielles Fahrradbauteil, das in den vergangenen Jahren
umfassend neu gestaltet wurde, ist das Bremssystem von Fahrrädern. Insbesondere
wird die Bremsleistung von Bremssystemen fortlaufend erhöht.
-
Es
gibt mehrere Typen von Fahrradbremsvorrichtungen, die im Moment
auf dem Markt verfügbar
sind. Beispiele für
einige übliche
Typen von Fahrradbremsvorrichtungen beinhalten Felgenbremsen, Zangenbremsen
und Scheibenbremsen. Wenn ein Fahrradfahrer nach einem Hochleistungsbremssystem
verlangt, möchte
er typi scherweise ein Scheibenbremssystem. Scheibenbremssysteme
liefern eine beträchtliche
Bremsleistung im Verhältnis
zur auf den Bremsgriff aufgebrachten Größe der Bremskraft. Außerdem sorgen
Scheibenbremssysteme typischerweise für ein hohes Beständigkeitsniveau
bei allen Typen von Wetter- und Fahrbedingungen. Selbstverständlich wünschen sich
Fahrradfahrer dauernd Scheibenbremssysteme mit besserer Leistung
und Zuverlässigkeit.
-
Typischerweise
ist ein Scheibenbremsgehäuse
oder -sattel an einem Teil der vorderen und/oder hinteren Gabel
des Fahrradrahmens befestigt, hingegen ist ein Scheibenbremsrotor
am vorderen und/oder hinteren Fahrradlaufrad montiert. Insbesondere
ist der Scheibenbremsrotor fest mit einem der jeweiligen Fahrradlaufräder verbunden,
um sich mit dem Laufrad zu drehen. Der Scheibenbremsrotor sollte
in einem Rotorschlitz zwischen einem Paar von Reibbelägen angeordnet
sein, die mit dem Scheibenbremssattel verbunden sind. Diese typischen
Scheibenbremsenbaugruppen können
schwierig und/oder teuer herzustellen, zusammenzubauen und am Fahrrad
zu montieren sein. Außerdem
bleibt bei diesen typischen Scheibenbremsen nicht immer eine straff
sitzende Verbindung zwischen den verschiedenen Teilen erhalten,
bedingt durch Vibrationen und wiederholte Bremsvorgänge. Außerdem können Befestigungseinrichtungen,
die zur Verbindung verschiedener Teile dieser typischen Scheibenbremsen
verwendet werden, sich lockern, was zu einer verringerten Bremsleistung,
Rattern oder weiteren Problemen führt. Demgemäß wurden in den vergangenen
Jahren dünne
Verriegelungselemente zusammen mit den Befestigungseinrichtungen
verwendet. Jedoch besteht während
des Festziehens der Befestigungseinrichtungen bei dem/den Verriegelungselement(en)
die Tendenz, sich mit den Befestigungseinrichtungen zu drehen, was
eine Beanspruchung oder Beschädigung
des/der Verriegelungselement(e) zur Folge haben kann.
-
Das
Dokument
EP 1 167 805
A2 offenbar eine Bremsenbaugruppe für ein Fahrrad. Ein Scheibenbremsenrotor
ist mit einem Laufrad mittels Befestigungseinrichtungen fest verbunden,
die sich durch in dem Scheibenbremsrotor befindliche Öffnungen hindurch
erstrecken.
-
Das
Dokument
US 4,267,870 zeigt
spezielle Schraubbefestigungseinrichtungen mit einem Vielzahnkopf
und Verriegelungsfähigkeiten.
Ein erstes Bauelement der Maschine ist an einem zweiten Bauelement
der Maschine mittels dieser Schraubbefestigungseinrichtungen befestigt.
Zwischen einem Halsabschnitt einer Schraubbefestigungseinrichtung
und der Oberfläche
des Bauelementes der Maschine ist ein Verriegelungsstreifen angeordnet,
welcher Verriegelungszungen beinhaltet, um ein Rotieren der Schraubbefestigungseinrichtungen
relativ zu den Elementen, an denen sie befestigt sind, unmöglich zu machen.
-
In
Anbetracht des zuvor Erläuterten,
besteht ein Bedarf nach einem Verriegelungselement für eine Fahrradkomponentenbaugruppe,
welche die zuvor erwähnten
Probleme des Standes der Technik überwindet. Diese Erfindung
zielt auf diesen Mangel des Standes der Technik sowie weitere Mängel ab,
wie für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar wird.
-
INHALT DER
ERFINDUNG
-
Ein
Ziel der Erfindung besteht darin, ein Verriegelungselement für eine Fahrradkomponentenbaugruppe
bereitzustellen, welche ein Komponentenanbringungselement, wie beispielsweise
einen Scheibenbremsrotor, an einem Fahrradbefestigungselement, wie
beispielsweise einem Rotorbefestigungselement einer Fahrradnabe,
fest anbringt.
-
Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, ein Verriegelungselement
für eine
Fahrradkomponentenbaugruppe bereitzustellen, welche ein Rotieren
des Verriegelungselementes während
des Festziehens der Befestigungseinrichtungen, welche das Komponentenanbringungselement
mit einem Fahrradbefestigungselement verbindet, verhindert, um eine
Beschädigung
des Verriegelungselementes zu verhindern.
-
Ein
weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, ein Verriegelungselement
für eine
Fahrradkomponentenbaugruppe bereitzustellen, welches ein Rotieren
oder ein Lo ckern eines Paares von Befestigungseinrichtungen, welche
das Komponentenanbringungselement an einem Fahrradbefestigungselement
befestigen, verhindert.
-
Noch
ein weiteres Ziel der Erfindung besteht darin, ein Verriegelungselement
für eine
Fahrradkomponentenbaugruppe bereitzustellen, dessen Herstellung
und Montage relativ einfach und kostengünstig ist.
-
Die
zuvor erwähnten
Ziele können
im Wesentlichen dadurch erreicht werden, dass eine Fahrradkomponentenbaugruppe
bereitgestellt wird, welche ein Fahrradbefestigungselement, ein
Komponentenanbringungselement, ein Verriegelungselement, eine erste
Befestigungseinrichtung und eine zweite Befestigungseinrichtung
beinhaltet. Das Fahrradbefestigungselement weist erste und zweite
Anbringungsöffnungen
auf. Das Komponentenanbringungselement weist erste und zweite Durchgangsöffnungen
auf, die mit den ersten und zweiten Anbringungsöffnungen fluchten, sowie eine
Verbindungsfläche,
die vom Fahrradbefestigungselement weg weist. Das Verriegelungselement
kommt über
der Verbindungsfläche
des Komponentenanbringungselementes zu liegen und beinhaltet einen
ersten Anbringungsabschnitt, einen zweiten Anbringungsabschnitt
und einen Verbindungsabschnitt. Der erste Anbringungsabschnitt weist
eine erste Kontaktfläche und
eine erste reibungsbehandelte Eingreiffläche mit einem sich zwischen
diesen erstreckenden ersten Loch auf. Das erste Loch fluchtet mit
der ersten Durchgangsöffnung.
Der zweite Anbringungsabschnitt weist eine zweite Kontaktfläche und
eine zweite reibungsbehandelte Eingreiffläche mit einem sich zwischen
diesen erstreckenden zweiten Loch auf. Das zweite Loch fluchtet
mit dem zweiten Durchgangsloch. Der Verbindungsabschnitt erstreckt
sich zwischen dem ersten und dem zweiten Anbringungsabschnitt. Die
erste Befestigungseinrichtung weist einen ersten Kopfabschnitt und
einen ersten Schaftabschnitt auf. Der erste Schaftabschnitt erstreckt
sich durch das erste Durchgangsloch und die erste Durchgangsöffnung in
die erste Anbringungsöffnung
hinein, um das Komponentenanbringungselement mit dem Fahrradbefestigungselement
zu verbinden. Der erste Kopfabschnitt kommt mit der ersten Kontaktfläche in Kontakt,
um die erste reibungsbehandelte Eingreiffläche gegen die Verbindungsfläche des
Komponentenanbringungselementes zu drücken. Die zweite Befestigungsein richtung
weist einen zweiten Kopfabschnitt und einen zweiten Schaftabschnitt
auf. Der zweite Schaftabschnitt erstreckt sich durch das zweite
Durchgangsloch und die zweite Durchgangsöffnung in die zweite Anbringungsöffnung hinein,
um das Komponentenanbringungselement mit dem Fahrradbefestigungselement
zu verbinden. Der zweite Kopfabschnitt kommt mit der zweiten Kontaktfläche in Kontakt,
um die zweite reibungsbehandelte Eingreiffläche gegen die Verbindungsfläche des Komponentenanbringungselementes
zu drücken.
-
Der
Anbringungsabschnitt des Verriegelungselementes weist einen ersten
Wangenteil auf, der sich von der ersten Kontaktfläche nach
oben erstreckt, um ein Rotieren des ersten Kopfabschnittes der ersten
Befestigungseinrichtung zu verhindern, und der zweite Anbringungsabschnitt
des Verriegelungselementes weist einen zweiten Wangenteil auf, der
sich von der ersten Kontaktfläche
nach oben erstreckt, um ein Rotieren des ersten Kopfabschnittes der
ersten Befestigungseinrichtung zu verhindern. Der erste Wangenteil
wird aus einer anfänglich
bogenartigen Form gebogen, um mit dem ersten Kopfabschnitt in Eingriff
zu kommen, um die Relativdrehung der ersten Befestigungseinrichtung
zu verhindern, und der zweite Wangenteil wird aus einer anfänglich bogenartigen
Form gebogen, um mit dem zweiten Kopfabschnitt in Eingriff zu kommen,
um die Relativdrehung der ersten Befestigungseinrichtung zu verhindern.
-
Diese
und weitere Ziele, Merkmale, Aspekte und Vorteile der Erfindung
gehen für
Fachleute aus der folgenden detaillierten Beschreibung klar hervor, welche
in Verbindung mit den anliegenden Zeichnungen eine bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung offenbart.
-
KURZBESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
-
Nachfolgend
sei Bezug genommen auf die anliegenden Zeichnungen, welche Teil
dieser ursprünglichen
Offenbarung bilden. Diese zeigen:
-
1 ist
eine Seitenansicht eines herkömmlichen
Fahrrades mit einer vorderen und einer hinteren Scheibenbremsenbaugruppe
gemäß einer
ersten Ausführungsform
der Erfindung;
-
2 ist
eine schematische Seitenansicht der mit einer Vordergabel verbundenen
vorderen Scheibenbremsenbaugruppe und einer in 1 dargestellten
vorderen Scheibenbremsenbetätigungseinrichtung;
-
3 ist
eine schematische Seitenansicht der mit einer Hintergabel verbundenen
hinteren Scheibenbremsenbaugruppe und einer in 1 dargestellten
hinteren Scheibenbremsenbetätigungseinrichtung;
-
4 eine
vergrößerte Stirnflächenansicht einer
montierten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe) der
in 2 dargestellten vorderen Scheibenbremsenbaugruppe,
wobei der Scheibenbremsrotor mit dieser mittels einer Mehrzahl von
Befestigungseinrichtungen und Verriegelungselementen verbunden ist;
-
5 eine
partielle Längsansicht
der in 4 dargestellten montierten vorderen Scheibenbremsnabe
(Komponentenbaugruppe), wobei zu Darstellungszwecken einige Abschnitt
ausgebrochen sind;
-
6 eine
explodierte partielle perspektivische Ansicht der in den 4 und 5 dargestellten
vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe);
-
7 eine
vergrößerte Stirnflächenansicht eines
Abschnittes der in den 4 und 5 dargestellten
montierten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe), welche
die Form eines der Verriegelungselemente vor dem Biegevorgang darstellt;
-
8 eine
vergrößerte Stirnflächenansicht eines
Abschnittes der in den 4 und 5 dargestellten
montierten vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe), welche
die Form eines der Verriegelungselemente nach dem Biegevorgang darstellt,
um ein Rotieren von zwei der Befestigungseinrichtungen zu verhindern;
-
9 ein
Querschnitt des Abschnittes der in 7 dargestellten
vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe) entlang Schnittlinie
9-9 von 7, welche die Form eines der
Verriegelungselemente vor dem Biegevorgang darstellt;
-
10 ein
Querschnitt des Abschnittes der in 8 dargestellten
vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe) entlang Schnittlinie
10-10 von 8, welche die Form eines der
Verriegelungselemente nach dem Biegevorgang darstellt, um ein Rotieren
von zwei der Befestigungseinrichtungen zu verhindern;
-
11 eine
Außenseitenansicht
eines der Verriegelungselemente der in den 2 sowie 4 bis 10 dargestellten
vorderen Scheibenbremsnabe (Komponentenbaugruppe);
-
12 eine
Ansicht der Seitenkante des in 11 dargestellten
Verriegelungselementes;
-
13 eine
Innenseitenansicht des in den 11 und 12 darstellten
Verriegelungselementes;
-
14 ein
vergrößerter Querschnitt
eines Abschnittes des in den 11 bis 13 dargestellten
Verriegelungselementes, gesehen entlang Schnittlinie 14-14 von 13;
-
15 eine
Außenseitenansicht
eines Verriegelungselementes gemäß einer
zweiten Ausführungsform
der Erfindung;
-
16 eine
Ansicht der Seitenkante des in 15 dargestellten
Verriegelungselementes;
-
17 eine
Innenseitenansicht des in den 15 und 16 darstellten
Verriegelungselementes;
-
18 eine
Außenseitenansicht
eines Verriegelungselementes gemäß einer
dritten Ausführungsform
der Erfindung;
-
19 eine
Ansicht der Seitenkante des in 18 dargestellten
Verriegelungselementes;
-
20 eine
Innenseitenansicht des in den 18 und 19 darstellten
Verriegelungselementes;
-
21 eine
Außenseitenansicht
eines Verriegelungselementes gemäß einer
vierten Ausführungsform
der Erfindung;
-
22 eine
Ansicht der Seitenkante des in 21 dargestellten
Verriegelungselementes;
-
23 eine
Innenseitenansicht des in den 21 und 22 darstellten
Verriegelungselementes;
-
24 eine
Außenseitenansicht
eines Verriegelungselementes gemäß einer
fünften
Ausführungsform
der Erfindung;
-
25 eine
Ansicht der Seitenkante des in 24 dargestellten
Verriegelungselementes;
-
26 eine
Innenseitenansicht des in den 24 und 25 darstellten
Verriegelungselementes;
-
27 ein
vergrößerter Querschnitt
eines Abschnittes des in den 24 bis 26 dargestellten
Verriegelungselementes, gesehen entlang Schnittlinie 27-27 von 26;
-
DETAILLIERTE
BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
-
Zu
Anfang Bezug nehmend auf die 1 bis 3 ist
ein Fahrrad 10 mit einer vorderen 12 und einer
hinteren Bremsenbaugruppe 14 gemäß einer ersten Ausführungsform
der Erfindung dargestellt, welche später noch erläutert wird.
Fahrräder,
wie beispielsweise das Fahrrad 10 und seine verschiedenen Bestandteile,
sind in der Technik allgemein bekannt. Somit wird das Fahrrad 10 und
seine verschiedenen Bestandteile hier nicht detailliert erläutert oder
dargestellt, außer
insofern dies in Bezug zur Erfindung steht. Außerdem ist es für Fachleute
offensichtlich, dass es sich beim Fahrrad 10 um einen beliebigen Typ
von Fahrrad handeln kann, z. B. um ein Mountainbike, ein Hybridrad
oder ein Straßenrennrad.
Das Fahrrad 10 ist ein herkömmliches Fahrrad, welches im
Wesentlichen einen Fahrradrahmen 16 mit einer Lenkstange 17,
einer vorderen und hinteren Gabel 18 und 20, vorderen
und hinteren Laufrädern 22 und 24 und
einem Antriebsstrang 26 beinhaltet. Die vorderen und hinteren
Scheibenbremsenbaugruppen 12 und 14 werden in
herkömmlicher
Weise betrieben, um eine Bremskraft auf die vorderen und hinteren Laufräder 22 bzw. 24 aufzubringen.
-
Wie
am besten aus den 2 und 3 zu ersehen,
beinhaltet die vordere Scheibenbremsenbaugruppe 12 der
Erfindung im Wesentlichen einen Scheibenbremssattel 30,
der mit der Vordergabel 18 fest verbunden ist, einen Scheibenbremsrotor 32,
der am vorderen Laufrad 22 fest angebracht ist, und eine vordere
Bremsenbetätigungseinrichtung 34a.
Die hintere Scheibenbremsenbaugruppe 14 ist identisch zur
vorderen Scheibenbremsenbaugruppe 12, abgesehen davon,
dass die hintere Scheibenbremsenbaugruppe eine modifizierte hintere
Bremsenbetätigungseinrichtung 34b beinhaltet.
Die hintere Bremsenbetätigungseinrichtung 34b ist
identisch zur vorderen Bremsenbetätigungseinrichtung 34a,
abgesehen davon, dass die hintere Bremsenbetätigungseinrichtung 34b ein
Spiegelbild der vorderen Bremsenbetätigungseinrichtung 34a ist.
Somit beinhaltet die hintere Scheibenbremsenbaugruppe 14 der
Erfindung im Wesentlichen einen Scheibenbremssattel 30,
der mit der Hintergabel 20 fest verbunden ist, einen Scheibenbremsrotor 32,
der mit dem Hinterrad 24 fest verbunden ist, und die hintere
Bremsenbetätigungseinrichtung 34b.
Die vorderen und hinteren Scheibenbremsenbaugruppen 12 und 14 sind
von herkömmlicher
Bauart, abgesehen von der Verbindung der Scheibenbremsrotoren 32 mit
den vorderen und hinteren Laufrädern 22 bzw. 24.
Somit wird die vordere 12 und die hintere Bremsenbaugruppe 14 hier
nicht detailliert erläutert
oder dargestellt, abgesehen von der Verbindung der Scheibenbremsrotoren 32 mit
dem vorderen 22 und dem hinteren Laufrad 24.
-
Insbesondere
ist jeder der Scheibenbremsrotoren 32 mit dem vorderen 22 oder
dem hinteren Laufrad 24 mittels einer Mehrzahl von Befestigungseinrichtungen 36 und
einer Mehrzahl von Verriegelungselementen 38 fest verbunden,
um eine Fahrradkomponentenbaugruppe gemäß der Erfindung zu bilden.
Das vordere 22 und das hintere Laufrad 24, die Scheibenbremsrotoren 32 und
die Befestigungseinrichtungen 36 werden später noch
detaillierter erläutert.
Die Verriegelungselemente 38 sind zwischen den Scheibenbremsrotoren 32 und
den Abschnitten der Befestigungseinrichtungen 36 befestigt,
um die Scheibenbremsrotoren 32 am vorderen 32 und
am hinteren Laufrad 24 fest anzubringen. Insbesondere sind
die Verriegelungselemente 38 ausgelegt, um mit den Scheibenbremsrotoren 32 in
Reibschluss zu kommen und eine Relativdrehung der Verriegelungselemente 38 und
eine Relativ drehung der Befestigungseinrichtungen 36 zu
verhindern, wie später noch
detaillierter erläutert
wird.
-
Bezug
nehmend auf die 4 bis 14, ist jedes
Verriegelungselement 38 vorzugsweise eine im Wesentlichen
ebene dünne
Metallplatte, die durch Prägen
oder ein beliebiges anderes geeignetes Herstellungsverfahren gefertigt
ist. Insbesondere ist jedes Verriegelungselement 38 vorzugsweise
aus einer Eisenlegierung, wie beispielsweise einem rostfreien Stahl,
Typ 304 (SUS 304), aufgebaut. Jedes Verriegelungselement 38 beinhaltet
im Wesentlichen einen ersten Anbringungsabschnitt 42a,
einen zweiten Anbringungsabschnitt 42b und einen Verbindungsabschnitt 44,
der sich zwischen dem ersten und dem zweiten Anbringungsabschnitt 42a und 42b erstreckt.
Jedes Verriegelungselement 38 hat vorzugsweise im Wesentlichen
eine einheitliche Dicke T von ungefähr 0,25 mm. In jedem Fall hat
jedes Verriegelungselement 38 vorzugsweise eine Dicke T
von weniger als ca. 0,5 mm, wie aus 14 zu
ersehen. Außerdem
ist jedes Verriegelungselement 38 vorzugsweise als einstöckiges,
unitäres
Element durch Prägen
oder ein beliebiges anderes geeignetes Herstellungsverfahren integral
ausgebildet. Mit anderen Worten sind der ersten Anbringungsabschnitt 42a, der
zweite Anbringungsabschnitt 42b und der Verbindungsabschnitt 44 vorzugsweise
als einstückiges, unitäres Metallblechelement
in integraler Weise ausgebildet.
-
Wie
am besten aus den 11 bis 13 zu
ersehen, ist der erste Anbringungsabschnitt 42a vorzugsweise
ein ringförmiges
Element, das eine erste Kontaktfläche 46a, eine erste
Eingreiffläche 48a,
ein erstes Loch 50a und einen ersten Endwangenteil 52a beinhaltet.
Die erste Kontaktfläche 46a und
die erste Eingreiffläche 48a sind
vorzugsweise im Wesentlichen parallele Flächen. Das Loch 50a erstreckt
sich zwischen der ersten Kontaktfläche 46a und der ersten
Eingreiffläche 48a.
Somit sind die erste Kontaktfläche 46a und
die erste Eingreiffläche 48a im
Wesentlichen parallele ringförmige
Flächen,
wobei sich das erste Loch 50a zwischen diesen erstreckt.
Der am ersten Ende befindliche Wangenteil 52a ist vorzugsweise
eine bogenförmige
Zunge, die sich von der ersten Kontaktfläche 46a und der ersten Eingreiffläche 48a nach
oben und nach außen
erstreckt. Somit ist der erste Wangenteil 52a vorzugsweise
unter einem Winkel relativ zur ersten Kontaktfläche 46a und der ersten
Eingreiffläche 48a angeordnet.
Insbesondere ist die erste Endwange 52a vorzugsweise unter
einem Winkel von ca. 30° relativ zur
ersten Kontaktfläche 46a und
der ersten Eingreiffläche 48a angeordnet.
Der erste Endwangenteil 52a ist ausgelegt, um gebogen (z.
B. plastisch verformt) zu werden, um ein Rotieren einer der Befestigungseinrichtungen 36 zu
verhindern, wie später
noch detaillierter erläutert
wird.
-
Die
erste Kontaktfläche 46a ist
vorzugsweise eine glatte, unbehandelte ringförmige Fläche, hingegen ist die erste
Eingreiffläche 48a vorzugsweise eine
reibungsbehandelte Fläche,
die einen höheren Reibungskoeffizienten
als die erste Kontaktfläche 46a hat.
Die erste Eingreiffläche 48a ist
angeordnet, um mit dem Scheibenbremsrotor 32 in Eingriff
zu kommen, um eine Translations-/Rotationsbewegung des ersten Anbringungsabschnittes 42a zu
verhindern. In dieser Ausführungsform
ist die erste Eingreiffläche 48a vorzugsweise
eine texturierte Fläche,
die vorzugsweise während
des Prägens
eines jeden Verriegelungselementes 38 ausgebildet ist.
Der Begriff "reibungsbehandelte
oder reibungsbehandelte Fläche", wie hier verwendet,
ist so zu verstehen, dass er eine beliebige Fläche bezeichnet, die in beliebiger
Art zur Verbesserung/Vergrößerung der
Reibungseigenschaften der Fläche
modifiziert wurde. Selbstverständlich
versteht sich die Erfindung als nicht auf die speziellen Ausführungsformen
der hier dargestellten reibungsbehandelten Flächen eingeschränkt. Außerdem ist
der Begriff "texturierte
Fläche" wie hier verwendet,
so zu verstehen, dass er eine nicht glatte Fläche bezeichnet, welche jegliche
raue, ungleichmäßige, grobe,
wellige, unregelmäßige oder
schartige Fläche
mit verbesserten/vergrößerten Reibeigenschaften
beinhaltet, jedoch nicht auf diese eingeschränkt ist. Selbstverständlich versteht
sich die Erfindung als nicht auf die speziellen Ausführungsformen
der hier dargestellten texturierten Flächen eingeschränkt.
-
In
dieser Ausführungsform
beinhaltet die erste reibungsbehandelte Eingreiffläche 48a vorzugsweise
eine Mehrzahl von parallelen ersten Nuten 49a, die sich
in Querrichtung erstrecken. Mit anderen Worten sind die ersten Nuten 49a vorzugsweise
im Wesentlichen senkrecht zum Verbindungsabschnitt 44,
wie später
noch detaillierter erläutert
wird. Die ersten Nuten 49a haben vorzugsweise eine Tiefe
D von ca. 0,1 mm und eine Breite von W von ca. 0,4 mm, wie in 14 dargestellt.
Die ersten Nuten 49a sind vorzugsweise in einem Abstand
L von ca. 1,0 mm voneinander angeordnet. Jede der ersten Nuten 49a hat
vorzugsweise einen im Wesentlichen gekrümmten V-förmigen Querschnitt, wie in 14 dargestellt.
-
In
jedem Fall geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die ersten Nuten 49a, je
nach Anforderung und/oder Wunsch, unter Verwendung eines beliebigen
geeigneten Herstellungsverfahrens ausgebildet werden können. Außerdem geht
für Fachleute
aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die erste Eingreiffläche 48a mit
zusätzlichen
Nuten ausgebildet sein kann oder andere Konfigurationen von ersten
Nuten haben kann, wie später noch
mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
erläutert.
Außerdem
geht für Fachleute
aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die erste Eingreiffläche 48a eine
alternative, texturierte Fläche
(z. B. eine ohne Nuten ausgebildete texturierte Fläche) sein
kann, und/oder mit einem Reibungsmaterial beschichtet sein kann,
wie später noch
mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
erläutert
wird. Und schließlich ist
es für
Fachleute offensichtlich, dass, je nach Anforderung und/oder Wunsch,
die erste Nuten 49a unterschiedliche Querschnittsformen
haben können.
-
Weiterhin
Bezug nehmend auf die 11 bis 14 ist
der zweite Anbringungsabschnitt 42b ein Spiegelbild des
ersten Anbringungsabschnittes 42a. Somit ist der zweite
Anbringungsabschnitt 42b vorzugsweise ein ringförmiges Element,
das eine zweite Kontaktfläche 46b,
eine zweite Eingreiffläche 48b, ein
zweites Loch 50b und einen zweiten Endwangenteil 52b beinhaltet.
Die zweite Kontaktfläche 46b und die
zweite Eingreiffläche 48b sind
vorzugsweise im Wesentlichen parallele Flächen. Das Loch 50b erstreckt
sich zwischen der zweiten Kontaktfläche 46b und der zweiten
Eingreiffläche 48b.
Somit sind die zweite Kontaktfläche 46b und
die zweite Eingreiffläche 48b im
Wesentlichen parallele ringförmige
Flächen,
wobei sich das zweite Loch 50b zwischen diesen erstreckt.
Der am zweiten Ende befindliche Wangenteil 52b ist vorzugsweise
eine bogenförmige
Zunge, die sich von der zwei ten Kontaktfläche 46b und der zweiten
Eingreiffläche 48b nach
oben und nach außen
erstreckt. Somit ist der zweite Wangenteil 52b vorzugsweise
unter einem Winkel relativ zur zweiten Kontaktfläche 46b und der zweiten
Eingreiffläche 48b angeordnet.
Insbesondere ist die zweite Endwange 52b vorzugsweise unter
einem Winkel von ca. 30° relativ
zur zweiten Kontaktfläche 46b und
der zweiten Eingreiffläche 48b angeordnet.
Der zweite Endwangenteil 52b ist ausgelegt, um gebogen
(z. B. plastisch verformt) zu werden, um ein Rotieren einer der
Befestigungseinrichtungen 36 zu verhindern, wie später noch
detaillierter erläutert
wird.
-
Die
zweite Kontaktfläche 46b ist
vorzugsweise eine glatte, unbehandelte ringförmige Fläche, hingegen ist die zweite
Eingreiffläche 48b vorzugsweise eine
reibungsbehandelte Fläche,
die einen höheren Reibungskoeffizienten
als die zweite Kontaktfläche 46b hat.
Die zweite Eingreiffläche 48b ist
angeordnet, um mit dem Scheibenbremsrotor 32 in Eingriff
zu kommen, um eine Translations/Rotationsbewegung des zweiten Anbringungsabschnittes 42b zu
verhindern. In dieser Ausführungsform
ist die zweite Eingreiffläche 48b vorzugsweise
eine texturierte Fläche, die
vorzugsweise während
des Prägens
eines jeden Verriegelungselementes 38 ausgebildet ist.
Insbesondere beinhaltet die zweite Eingreiffläche 48b vorzugsweise
eine Mehrzahl von parallelen zweiten Nuten 49b, die sich
in Querrichtung erstrecken. Mit anderen Worten sind die zweiten
Nuten 49b vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht zum Verbindungsabschnitt 44,
wie später
noch detaillierter erläutert wird.
Außerdem
sind die zweiten Nuten 49b vorzugsweise parallel zu den
ersten Nuten 49a des ersten Anbringungsabschnittes 42a.
Die zweiten Nuten 49b sind identisch zu den ersten Nuten 49a und
haben somit vorzugsweise eine Tiefe D von ca. 0,1 mm und eine Breite
W von ca. 0,4 mm (lediglich in 14 mit Bezug
auf den ersten Anbringungsabschnitt 42a dargestellt). Die
zweiten Nuten 49b sind vorzugsweise in einem Abstand L
von ca. 1,0 mm voneinander angeordnet. Jede der zweiten Nuten 49b hat
ebenfalls vorzugsweise einen im Wesentlichen gekrümmten V-förmigen Querschnitt.
Mit anderen Worten ist der zweite Anbringungsabschnitt 42b im
Wesentlichen identisch zum ersten Anbringungsabschnitt 42a,
abgesehen davon, dass der zweite Anbringungsabschnitt 42b ein
Spiegelbild des ersten Anbringungsabschnittes 42a ist.
-
Somit
geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die zweiten
Nuten 49b, je nach Anforderung und/oder Wunsch, unter Verwendung
eines beliebigen geeigneten Herstellungsverfahrens ausgebildet werden
können.
Außerdem geht
für Fachleute
aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die zweite Eingreiffläche 48a mit
zusätzlichen
Nuten ausgebildet sein kann oder andere Konfigurationen von zweiten
Nuten haben kann, wie später
noch mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
erläutert.
Die zweite Eingreiffläche 48b kann
sich, je nach Anforderung und/oder Wunsch, auch von der ersten Eingreiffläche 48a unterscheiden.
Jedoch ist die zweite Eingreiffläche 48b vorzugsweise
identisch zur ersten Eingreiffläche 48a.
Außerdem
geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die zweite Eingreiffläche 48b eine
alternative, texturierte Fläche
(z. B. eine ohne Nuten ausgebildete texturierte Fläche) sein kann,
und/oder mit einem Reibungsmaterial beschichtet sein kann, wie später noch
mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
erläutert
wird. Und schließlich
ist es für
Fachleute offensichtlich, dass, je nach Anforderung und/oder Wunsch,
die zweite Nuten 49b unterschiedliche Querschnittsformen
haben können.
-
Der
Verbindungsabschnitt 44 ist ein gekrümmtes Element, das sich zwischen
dem ersten Anbringungsabschnitt 42a und dem zweiten Anbringungsabschnitt 42b erstreckt,
wie am besten aus den 11 bis 14 zu
ersehen. Insbesondere erstreckt sich der Verbindungsabschnitt 44 von
der einen Seite des ersten Anbringungsabschnittes 42a in einer
Richtung, die im Wesentlichen entgegensetzt zur Richtung des ersten
Endwangenteils 52a ist. Der Verbindungsabschnitt 44 erstreckt
sich auch von einer Seite des zweiten Anbringungsabschnittes 42b in einer
Richtung, die im Wesentlichen entgegengesetzt zur Richtung des zweiten
Endwangenteils 52b ist. Somit bilden die ersten und zweiten
Endwangenteile 52a und 52b erste und zweite in
Querrichtung verlaufende freie Kanten eines jeden Verriegelungselementes 38.
Der Verbindungsabschnitt 44 hat ebenfalls vorzugsweise
eine Dicke T von ca. 0,25 mm (lediglich in 14 mit
Bezug auf den ersten Anbringungsabschnitt 42a dargestellt).
In jedem Fall hat der Verbindungsabschnitt 44 vorzugsweise
eine Dicke T von weniger als ca. 0,5 mm.
-
Der
Verbindungsabschnitt 44 hat eine dritte Eingreiffläche 45,
die sich zwischen den ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b erstreckt.
Die dritte Eingreiffläche 45 ist
im Wesentlichen koplanar zu den ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b.
Die dritte Eingreiffläche 45 ist
angeordnet, um mit dem Scheibenbremsrotor 32 in Kontakt
zu kommen. In dieser Ausführungsform
ist die dritte Eingreiffläche 45 eine
glatte unbehandelte Fläche.
Mit anderen Worten hat in dieser Ausführungsform die dritte Eingreiffläche 45 vorzugsweise
einen Reibungskoeffizienten, der im Wesentlichen gleich groß ist wie
der Reibungskoeffizient der ersten und zweiten Kontaktflächen 46a und 46b.
-
Jedoch
geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die dritte Eingreiffläche 45 eine
reibungsbehandelte Oberfläche
sein kann, welche einen größeren Reibungskoeffizient
als die ersten und zweiten Kontaktflächen 46a und 46b hat. Insbesondere
geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die dritte Eingreiffläche 45 eine
texturierte Fläche
sein kann und/oder mit einem Reibungsmaterial beschichtet sein kann,
wie später
noch mit Bezug auf weitere bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
erläutert
wird. Außerdem
geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die dritte Eingreiffläche 45,
je nach Anforderung und/oder Wunsch, eine zu den ersten und zweiten
Eingreifflächen 48a und 48b identische
Konfiguration haben kann.
-
Erneut
Bezug nehmend auf die 1 bis 3 werden
nachfolgend die vorderen und hinteren Laufräder 22 und 24 detaillierter
erläutert.
Die vorderen und hinteren Laufräder 22 und 24 sind
von herkömmlicher
Bauart, abgesehen von der Anbringung der Scheibenbremsrotoren 32 an
diesen. Somit werden die vorderen und hinteren Laufräder 22 und 24 hier
nicht detailliert erläutert
und/oder dargestellt, außer
insofern dies in Bezug zur Befestigung der Scheibenbremsrotoren 32 an
diesen mittels der Befestigungseinrichtungen 36 und der
Verriegelungselemente 38 steht. Außerdem ist das Hinterrad 34 identisch
zum Vorderrad 32, abgesehen davon, dass das Hinterrad einen
herkömmlichen
Freilauf beinhaltet, der mit diesem in herkömmlicher Weise verbunden ist.
Somit wird das Hinterrad 24 hier nicht detailliert erläu tert und/oder
dargestellt. Vielmehr geht für Fachleute
aus dieser Beschreibung klar hervor, dass der überwiegende Teil der Beschreibungen
und Darstellungen des Vorderrades 22 auch für das Hinterrad 24 Gültigkeit
haben.
-
Insbesondere
beinhaltet das Vorderrad 22 im Wesentlichen eine Felge,
die mit einer vorderen Nabe 62 über eine Mehrzahl von Speichen
in herkömmlicher
Weise verbunden ist, wie aus 1 zu ersehen.
Selbstverständlich
kann eine beliebige geeignete Felge mit der vorderen Nabe 62 unter
Verwendung eines beliebigen geeigneten Verfahrens verbunden sein,
beispielsweise solchen, die allgemein in der Technik bekannt sind,
ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen. Die vordere Nabe 62 ist
eine Scheibenbremsnabe, die im Wesentlichen einen Nabenkörper 64 und
eine Nabenachse 66 beinhaltet, wie am besten aus den 4 bis 6 zu
ersehen. Die Nabenachse 66 ist in einem inneren Durchgang
des Nabenkörpers 64 in
herkömmlicher
Weise drehbar montiert, derart, dass sich der Nabenkörper 64 frei
um die Nabenachse 66 dreht.
-
Der
Nabenkörper 64 beinhaltet
einen Rotoranbringungsabschnitt oder ein -befestigungselement 68,
der/das an seinem einen Ende angeordnet ist, wie am besten aus 6 zu
ersehen. Der Rotoranbringungsabschnitt 68 ist vorzugsweise
integral mit dem Nabenkörper 64 ausgebildet,
um das Fahrradbefestigungselement mit dem Nabenkörper 64 zu bilden.
Jedoch geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass der Rotoranbringungsabschnitt 68 auch
ein vom Nabenkörper 64 separates Element
sein kann, dass am Nabenkörper
fest angebracht ist.
-
Der
Rotoranbringungsabschnitt 68 beinhaltet vorzugsweise eine
Mehrzahl (sechs) von in diesem ausgebildeten Anbringungsöffnungen 70.
Vorzugsweise sind die mit einem Gewinde versehenen Öffnungen 70 mit
einem Gewinde versehene Blindlöcher,
die konfiguriert sind, um die Befestigungseinrichtungen 36 in
diese einzuschrauben, um den Scheibenbremsrotor 32 an diesem
fest anzubringen. Selbstverständlich
geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass es sich, je
nach Anforderung und/oder Wunsch, bei den Anbringungsöffnungen 70 um
Durchgangsöffnungen
ohne Gewinde handeln könnte,
derart, dass Muttern mit den Befes tigungseinrichtungen 36 verwendet
werden können. In
jedem Fall können
die mit Gewinde versehenen Öffnungen 70 in
Abhängigkeit
von der Anordnung der Verriegelungselemente 38 als erste
oder zweite Gewindeanbringungsöffnungen
betrachtet werden, wie später
noch detaillierter erläutert
wird. Insbesondere werden die drei Gewindeöffnungen 70, die mit
den ersten Löchern 50a der
Verriegelungselemente 38 fluchten, als erste Anbringungsöffnungen
betrachtet, hingegen werden die drei Gewindeöffnungen 70, die mit
den zwei Löchern 50b der
Verriegelungselemente 38 fluchten, als zweite Anbringungsöffnungen
betrachtet. In der dargestellten Ausführungsform hat der Rotoranbringungsabschnitt 68 eine
nicht kreisförmige
Form mit einer ebenen freien Stirnfläche, die ausgelegt ist, um
mit dem Innenumfang des Rotors 32 in Kontakt zu kommen.
Jedoch ist es für
Fachleute offensichtlich, dass der Rotoranbringungsabschnitt 68,
je nach Anforderung und/oder Wunsch, andere Konfigurationen haben
kann, ohne vom Schutzumfang der Erfindung abzuweichen.
-
Nachfolgend
Bezug nehmend auf die 4 bis 10 wird
der Scheibenbremsrotor 32 detaillierter erläutert. Der
Scheibenbremsrotor 32 ist von herkömmlicher Art. Somit wird der
Scheibenbremsrotor 32 hier nicht detailliert erläutert und/oder
dargestellt, außer
sofern als dies in Bezug zu der Verbindung des Scheibenbremsrotors 32 mit
dem Rotoranbringungsabschnitt 68 steht. Der Scheibenbremsrotor 32 beinhaltet
im Wesentlichen einen Anbringungsabschnitt 80 und einen
Bremsabschnitt 82. Der Anbringungsabschnitt 80 bildet
den Innenumfang des Scheibenbremsrotors 32, hingegen bildet
der Bremsabschnitt 82 den Außenumfang des Scheibenbremsrotors 32. Der
Anbringungsabschnitt 80 ist vorzugsweise mit dem Bremsabschnitt 82 als
einstöckiges,
unitäres Element
in integraler Weise ausgebildet, um ein Komponentenanbringungselement
zu bilden. Jedoch geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass, je nach Anforderung
und/oder Wunsch, der Scheibenbremsrotor 32 in beliebiger
geeigneter Weise aufgebaut sein kann.
-
Der
Anbringungsabschnitt 80 beinhaltet eine Mehrzahl (sechs)
von in diesem ausgebildeten Durchgangsöffnungen 84 und ein
Paar von Verbindungsflächen 86.
Die Durchgangsöffnungen 84 erstrecken
sich zwischen den Verbindungsflächen 86. Die
Verbindungsöffnungen 34 sind
so angeordnet, dass sie mit den Gewindeöffnungen 70 des Rotoranbringungsabschnittes 68 fluchten.
Die Durchgangsöffnungen 84 sind
konfiguriert, um die Befestigungseinrichtungen 36 aufzunehmen,
wie später
noch detaillierter erläutert
wird. Die Durchgangsöffnungen 84 können als
erste oder zweite Durchgangsöffnungen betrachtet
werden. Insbesondere werden die drei Durchgangsöffnungen 84, die mit
den ersten Löchern 50a der
Verriegelungselemente 38 fluchten, als erste Durchgangsöffnungen
betrachtet, hingegen werden die drei Durchgangsöffnungen 84, die mit
den zweiten Löchern 50b der
Verriegelungselemente 38 fluchten, als zweite Durchgangsöffnungen
betrachtet. Wenn der Scheibenbremsrotor 32 mit dem Nabenkörper 84 verbunden
ist, ist eine der Verbindungsflächen 86 in
Kontakt mit dem Rotoranbringungsabschnitt 68, hingegen
ist die andere Verbindungsfläche 86 in
Kontakt mit den ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der
Verriegelungselemente 38, wie später noch detaillierter erläutert wird.
-
Weiterhin
Bezug nehmend auf die 4 bis 10 werden
nachfolgend die Befestigungseinrichtungen 36 detaillierter
erläutert.
Vorzugsweise ist der Scheibenbremsrotor 32 mit dem Rotoranbringungsabschnitt 68 des
Nabenkörpers 64 mittels
einer Mehrzahl (sechs) der Befestigungseinrichtungen 36 verbunden.
Die Befestigungseinrichtungen 36 sind vorzugsweise zueinander
identisch. Vorzugsweise beinhaltet jede der Befestigungseinrichtungen
einen Kopfabschnitt 90 und einen Gewindeschaftabschnitt 92,
der sich vom Kopfabschnitt 90 erstreckt. Vorzugsweise ist
jeder Schaftabschnitt 92 in eines der mit Gewinde versehenen
Blindlöcher 70 des
Rotoranbringungsabschnittes 68 eingeschraubt. Außerdem erstreckt
sich jeder Schaftabschnitt 92 vorzugsweise durch eines
der ersten und zweiten Löcher 50a und 50b der
Verriegelungselemente 38 und durch eine der Durchgangsöffnungen 84 des
Scheibenbremsrotors 32.
-
Jeder
der Kopfabschnitte 90 hat vorzugsweise eine nicht kreisförmige äußere Form,
um wahlweise mit einem der Endwangenteile 52a oder 52b eines der
Verriegelungselemente 38 in Eingriff zu kommen. Außerdem ist
eine sechseckige Blindbohrung 94 vorzugsweise in jedem
der Kopfabschnitte 92 ausgebildet, um die Verwendung eines
(nicht dargestellten) Sechskantschlüssels zu erleichtern, um die
Befesti gungseinrichtungen 36 zu drehen. Die nicht kreisförmige Außenform
des Kopfabschnittes 90 ist vorzugsweise eine im Wesentlichen
dreieckige Form, die durch drei ebene Flächen 96 gebildet ist.
Eine oder mehrere der ebenen Flächen 96 einer
jeden Befestigungseinrichtung 36 kommt später mit
einem der Endwangenteile 52a oder 52b eines der
Verriegelungselemente 38 in Eingriff, um eine Relativdrehung der
Befestigungseinrichtungen 36 zu verhindern, wie später noch
erläutert
wird.
-
Bezug
nehmend auf die 2 sowie 4 bis 10 wird
nachfolgend das Anbringen des Scheibenbremsrotors 32 am
Rotoranbringungsabschnitt 68 mittels der Befestigungseinrichtungen 36 und
der Verriegelungselemente 38 detaillierter erläutert. Im
Wesentlichen werden die Befestigungseinrichtungen 36 und
die Verriegelungselemente 38 verwendet, um den Scheibenbremsrotor 32 am
Rotoranbringungsabschnitt 68 des Nabenkörpers 64 sicher zu
befestigen.
-
Zuerst
wird der Scheibenbremsrotor 32 benachbart zum Rotoranbringungsabschnitt 68 derart angeordnet,
dass die Durchgangsöffnung 84 mit
den Gewindeöffnungen 70 fluchten.
Die Verriegelungselemente 38 werden dann benachbart zu
einer der Verbindungsflächen 86 des
Scheibenbremsrotors 32 angeordnet (z. B. der vom Rotoranbringungsabschnitt 68 abgewandten
Verbindungsfläche 86).
Insbesondere sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b jeder
der (drei) Verriegelungselemente angeordnet, um mit der Verbindungsfläche 86 des
Scheibenbremsrotors 32 in Kontakt zu kommen, die dem Rotoranbringungsabschnitt 68 abgewandt ist.
Die Verriegelungselemente 38 sind weiter so angeordnet,
dass die ersten und zweiten Löcher 50a und 50b eines
jeden Verriegelungselementes 38 mit einem Paar der Durchgangsöffnungen 84 des
Scheibenbremsrotors 32 fluchten.
-
Die
Schaftabschnitte 92 der (sechs) Befestigungseinrichtungen 36 werden
dann durch die ersten und zweiten Öffnungen 50a und 50b der
Verriegelungselemente 38 eingeführt. Die Schaftabschnitte 92 werden
weiter durch die Durchgangsöffnungen 84 des
Scheibenbremsrotors 32 und in die mit Gewinde versehenen
Anbringungsöffnungen 70 des
Rotoranbringungsabschnittes 68 eingeführt. Die Kopfabschnitte 90 der
Befestigungseinrichtungen 36 können zuerst von Hand gedreht
werden, der art, dass die Gewindeschaftabschnitte 92 mit
den mit Gewinde versehenen Anbringungsöffnungen 70 des Rotoranbringungsabschnittes 68 in
Eingriff kommen. Dann wird ein (nicht dargestellter) herkömmlicher
Sechskantschlüssel
verwendet, um die Befestigungseinrichtungen 36 festzuziehen.
Selbstverständlich
könnten
die Befestigungseinrichtungen 36, je nach Anforderung und/oder
Wunsch, in beliebiger herkömmlicher
Weise gedreht werden.
-
Wenn
die Befestigungseinrichtungen festgezogen sind, drücken die
Kopfabschnitte 90 gegen die Kontaktflächen 46a und 46b der
jeweiligen Verriegelungselemente 38. Somit werden die ersten
und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der
jeweiligen Verriegelungselemente 38 stramm gegen den Scheibenbremsrotor 32 gedrückt. Die
ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der
Verriegelungselemente sind mit dem Scheibenbremsrotor 32 in
Reibschluss, um eine translatorische oder rotatorische Relativbewegung
zwischen den Verriegelungselementen 38 und dem Scheibenbremsrotor 32 zu
verhindern. Da die Befestigungseinrichtungen 36 zueinander
identisch sind, werden natürlich
durch das Festziehen der Befestigungseinrichtungen 36 entgegengesetzt
gerichtete Kräfte
auf die Verriegelungselemente 38 aufgebracht. Jedoch werden,
bedingt durch den Reibschluss zwischen den ersten und zweiten Anbringungsabschnitten 42a und 42b und dem
Scheibenbremsrotor 32, die auf die Verbindungsabschnitte 44 der
Verriegelungselemente 38 einwirkenden Belastungen verringert.
Somit wird eine Beschädigung
der Verriegelungselemente 38 (der Verbindungsabschnitte 44)
verhindert. Sobald die Befestigungseinrichtungen 36 vollständig festgezogen
sind, werden die ersten und zweiten Endwangenteile 52a und 52b der
jeweiligen Verriegelungselemente unter Verwendung eines Schlitzschraubenziehers
oder eines ähnlichen
Werkzeuges gebogen.
-
Insbesondere
werden die ersten und zweiten Endwangenteile 52a und 52b gebogen,
um einen rechten Winkel (z. B. 90°)
mit den ersten und zweiten Kontaktflächen 46a und 46b zu
bilden. Insbesondere sind die ersten und zweiten Endwangenteile 52a und 52b vorzugsweise
derart gebogen, dass sie zumindest mit einer der ebenen Flächen 96 der
jeweiligen Kopfabschnitte 90 in Kontakt kommen. Selbstverständlich können die
ersten und zweiten Endwangenteile 52a und 52b derart
gebogen sein, dass sie mit einem Paar der ebenen Flächen 96 der
jeweiligen Kopfabschnitte 90 in Kontakt kommen, in Abhängigkeit
von der Orientierung der Kopfabschnitte 90. Somit kommen
die Endwangenteile 52a und 52b mit den Kopfabschnitten 90 der
Befestigungseinrichtungen 36 in Eingriff, um deren Relativdrehung
zu verhindern. Somit wird eine stramme und dauerhafte Verbindung
zwischen dem Scheibenbremsrotor 32 und dem Rotoranbringungsabschnitt 68 mittels
der Befestigungseinrichtungen 36 und der Verriegelungselemente 38 erzielt,
und zwar ohne eine Beschädigung
der Verriegelungselemente 38.
-
Um
den Scheibenbremsrotor 32 vom Rotoranbringungsabschnitt 68,
beispielsweise zu Wartungszwecken, zu entfernen, müssen die
Endwangenteile 52a und 52b zuerst gebogen werden,
um außer
Eingriff mit der einen oder den mehreren ebenen Flächen 96 der
Kopfabschnitte 90 gebracht zu werden. Dann können die
Befestigungseinrichtungen 36 gedreht werden, um den Scheibenbremsrotor 32 vom
Rotoranbringungsabschnitt 68 zu lösen.
-
ZWEITE AUSFÜHRUNGSFORM
-
Nachfolgend
Bezug nehmend auf die 15 bis 17 ist
ein Verriegelungselement 238 gemäß einer zweiten Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. Das Verriegelungselement 238 ist
ausgelegt, um mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und
den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform
verwendet zu werden. Vorzugsweise werden eine Mehrzahl (drei) von
identischen Verriegelungselementen 238 mit dem Scheibenbremsrotor 32,
dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der
ersten Ausführungsform
verwendet. Jedoch wird hier lediglich ein einziges Verriegelungselement 238 erläutert und
dargestellt. Das Verriegelungselement 38 wird in identischer
Weise wie bei der ersten Ausführungsform
verwendet.
-
Im
Wesentlichen ist das Verriegelungselement 238 dieser zweiten
Ausführungsform
identisch zum Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform,
abgesehen davon, dass das Verriegelungselement 238 modifizierte
erste und zweite reibungs behandelte Eingreifflächen 248a bzw. 248b beinhaltet.
Die ersten und zweiten Eingreifflächen 248a und 248b sind
modifizierte Versionen der ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der
ersten Ausführungsform.
Somit wird das Verriegelungselement 238 hier nicht detailliert
erläutert
und/oder dargestellt. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der folgenden
Beschreibung hauptsächlich
auf den Unterschieden zwischen dem Verriegelungselement 238 und dem
Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform. Insbesondere geht
für Fachleute
aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die Beschreibungen und/oder
Darstellungen des Verriegelungselementes 38 der ersten
Ausführungsform
auch für
das Verriegelungselement 238 dieser zweiten Ausführungsform
Gültigkeit
haben, außer
wie nachstehend erläutert.
-
Insbesondere
beinhaltet die erste Eingreiffläche 248a vorzugsweise
eine Mehrzahl von parallelen ersten Nuten 249a, hingegen
beinhaltet die zweite Eingreiffläche 248b vorzugsweise
eine Mehrzahl von parallelen zweiten Nuten 249b. Im Wesentlichen
sind die ersten und zweiten Nuten 249a und 249b identisch
zu den Nuten 49a und 49b der ersten Ausführungsform,
abgesehen davon, dass die Nuten 249a bzw. 249b weiter
voneinander entfernt angeordnet sind. Insbesondere sind die ersten
Nuten 249a vorzugsweise in einem Abstand von ca. 2,0 mm
voneinander angeordnet, hingegen sind die zweiten Nuten 249b vorzugsweise
in einem Abstand von ca. 2,0 mm voneinander angeordnet. Die Nuten 249a und 249b haben
vorzugsweise Querschnitte, die zu den Nuten 49a und 49b der
ersten Ausführungsform
identisch sind. Die ersten und zweiten Eingreifflächen 248a und 248b beinhalten
vorzugsweise eine Mehrzahl von dritten und vierten Nuten 251a bzw. 251b.
Die dritten Nuten 251a sind vorzugsweise parallele Nuten,
die unter 90°-Winkeln
relativ zur Mehrzahl von ersten Nuten 249a angeordnet sind.
Im Übrigen
sind die dritten Nuten 251a identisch zu den ersten Nuten 249a.
Die vierten Nuten 251b sind ebenfalls vorzugsweise parallele
Nuten, die unter 90°-Winkeln
relativ zu den zweiten Nuten 249b angeordnet sind. Im Übrigen sind
die vierten Nuten 251b identisch zu den zweiten Nuten 249b.
Somit sind die dritten Nuten 251a vorzugsweise in einem
Abstand von ca. 0,2 mm voneinander angeordnet, hingegen sind die
vierten Nuten 251b ebenfalls vorzugsweise in einem Abstand
von 2,0 min voneinander angeord net. Demgemäß sind die ersten und zweiten
Eingreifflächen 248a und 248b texturierte
Flächen,
die ein im Wesentlichen gitterartiges Muster haben.
-
DRITTE AUSFÜHRUNGSFORM
-
Nachfolgend
Bezug nehmend auf die 18 bis 20 ist
ein Verriegelungselement 338 gemäß einer dritten Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. Das Verriegelungselement 338 ist
ausgelegt, um mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und
den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform
verwendet zu werden. Vorzugsweise werden eine Mehrzahl (drei) von
identischen Verriegelungselementen 338 mit dem Scheibenbremsrotor 32,
dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der
ersten Ausführungsform
verwendet. Jedoch wird hier lediglich ein einziges Verriegelungselement 338 erläutert und
dargestellt. Das Verriegelungselement 38 wird in identischer
Weise wie bei der ersten Ausführungsform
verwendet.
-
Im
Wesentlichen ist das Verriegelungselement 338 dieser dritten
Ausführungsform
identisch zum Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform,
abgesehen davon, dass das Verriegelungselement 338 modifizierte
erste und zweite reibungsbehandelte Eingreifflächen 348a bzw. 348b beinhaltet.
Die ersten und zweiten Eingreifflächen 348a und 348b sind
modifizierte Versionen der ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der
ersten Ausführungsform.
Somit wird das Verriegelungselement 338 hier nicht detailliert
erläutert
und/oder dargestellt. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der folgenden
Beschreibung hauptsächlich
auf den Unterschieden zwischen dem Verriegelungselement 338 und dem
Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform. Insbesondere geht
für Fachleute
aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die Beschreibungen und/oder
Darstellungen des Verriegelungselementes 38 der ersten
Ausführungsform
auch für
das Verriegelungselement 338 dieser dritten Ausführungsform
Gültigkeit
haben, außer
wie nachstehend erläutert.
-
Insbesondere
beinhaltet die erste Eingreiffläche 348a vorzugsweise
eine Mehrzahl von parallelen ersten Nuten 349a, hingegen
beinhaltet die zweite Eingreiffläche 348b vorzugsweise
eine Mehrzahl von parallelen zweiten Nuten 349b. Im Wesentlichen
sind die ersten und zweiten Nuten 349a und 349b identisch
zu den Nuten 49a und 49b der ersten Ausführungsform,
abgesehen davon, dass die Nuten 349a bzw. 349b keine
parallele Nuten sind. Insbesondere erstrecken sich die ersten und
zweiten Nuten 349a und 349b von den ersten und
zweiten Löchern 350a bzw. 350b in
radialer Richtung nach außen.
Die ersten Nuten 349a sind vorzugsweise in Radialabständen von
ca. 30° voneinander
angeordnet, hingegen sind die zweiten Nuten 349b ebenfalls
vorzugsweise in Radialabständen
von ca. 30° voneinander
angeordnet. Die ersten und zweiten Nuten 349a und 349b haben
vorzugsweise Querschnitte, die zu den ersten und zweiten Nuten 49a und 49b der
ersten Ausführungsform
identisch sind. Somit sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 348a und 348b texturierte Flächen.
-
VIERTE AUSFÜHRUNGSFORM
-
Nachfolgend
Bezug nehmend auf die 21 bis 23 ist
ein Verriegelungselement 438 gemäß einer vierten Ausführungsform
der Erfindung dargestellt. Das Verriegelungselement 438 ist
ausgelegt, um mit dem Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und
den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform
verwendet zu werden. Vorzugsweise werden eine Mehrzahl (drei) von
identischen Verriegelungselementen 438 mit dem Scheibenbremsrotor 32,
dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der
ersten Ausführungsform
verwendet. Jedoch wird hier lediglich ein einziges Verriegelungselement 438 erläutert und
dargestellt. Das Verriegelungselement 438 wird in identischer
Weise wie bei der ersten Ausführungsform
verwendet.
-
Im
Wesentlichen ist das Verriegelungselement 438 dieser vierten
Ausführungsform
identisch zum Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform,
abgesehen davon, dass das Verriegelungselement 438 modifizierte
erste und zweite reibungsbehandelte Eingreifflächen 448a bzw. 448b beinhaltet.
Das Verriegelungselement 438 beinhaltet in dieser vierten
Ausführungsform
ebenfalls vorzugsweise eine modifizierte, reibungsbehandelte dritte Eingreiffläche 445.
Die ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b sind
modifizierte Versionen der ersten und zweiten Eingreifflächen 48a und 48b der
ersten Ausführungsform.
Somit wird das Verriegelungselement 438 hier nicht detailliert
erläutert und/oder
dargestellt. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der folgenden Beschreibung
hauptsächlich
auf den Unterschieden zwischen dem Verriegelungselement 438 und
dem Verriegelungselement 38 der ersten Ausführungsform.
Insbesondere geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die Beschreibungen
und/oder Darstellungen des Verriegelungselementes 38 der
ersten Ausführungsform
auch für
das Verriegelungselement 438 dieser vierten Ausführungsform
Gültigkeit
haben, außer
wie nachstehend erläutert.
-
Insbesondere
sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b vorzugsweise
texturierte Flächen,
welche die Nuten 49a bzw. 49b der ersten Ausführungsform
nicht beinhalten. Vielmehr sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b vorzugsweise
durch Kugel- oder Sandstrahlen texturiert. Außerdem ist die dritte Eingreiffläche 445 ebenfalls
vorzugsweise eine texturierte Fläche,
welche durch Kugel- oder Sandstrahlen ausgebildet ist. Insbesondere
sind die ersten, zweiten und dritten Eingreifflächen 448a, 448b und 445,
bedingt durch das Kugelstrahlen, vorzugsweise nicht glatte oder raue/grobe
Flächen.
-
FÜNFTE AUSFÜHRUNGSFORM
-
Nachfolgend
Bezug nehmend auf die 24 bis 27 ist
ein Verriegelungselement 538 gemäß einer fünften Ausführungsform der Erfindung dargestellt.
Das Verriegelungselement 538 ist ausgelegt, um mit dem
Scheibenbremsrotor 32, dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und
den Befestigungseinrichtungen 36 der ersten Ausführungsform
verwendet zu werden. Vorzugsweise werden eine Mehrzahl (drei) von
identischen Verriegelungselementen 538 mit dem Scheibenbremsrotor 32,
dem Rotoranbringungsabschnitt 68 und den Befestigungseinrichtungen 36 der
ersten Ausführungsform
verwendet. Jedoch wird hier lediglich ein einziges Verriegelungselement 538 erläutert und
dargestellt. Das Verriegelungselement 538 wird in identischer
Weise wie bei der ersten Ausführungsform
verwendet.
-
Im
Wesentlichen ist das Verriegelungselement 538 dieser fünften Ausführungsform
identisch zum Verriegelungselement 38 der vierten Ausführungsform,
abgesehen davon, dass das Verriegelungselement 538 modifizierte
erste und zweite reibungsbehandelte Eingreifflächen 548a bzw. 548b beinhaltet.
Das Verriegelungselement 538 beinhaltet in dieser fünften Ausführungsform
ebenfalls vorzugsweise eine modifizierte, reibungsbehandelte dritte Eingreiffläche 545.
Die ersten und zweiten Eingreifflächen 548a und 548b sind
modifizierte Versionen der ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b der
vierten Ausführungsform.
Somit wird das Verriegelungselement 538 hier nicht detailliert
erläutert
und/oder dargestellt. Vielmehr liegt der Schwerpunkt der folgenden
Beschreibung hauptsächlich
auf den Unterschieden zwischen dem Verriegelungselement 538 und
dem Verriegelungselement 38 der vierten Ausführungsform.
Insbesondere geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass die Beschreibungen
und/oder Darstellungen des Verriegelungselementes 38 der
vierten Ausführungsform auch
für das
Verriegelungselement 538 dieser fünften Ausführungsform Gültigkeit
haben, außer
wie nachstehend erläutert.
-
Insbesondere
sind die ersten und zweiten Eingreifflächen 548a und 548b identisch
zu den ersten und zweiten Eingreifflächen 448a und 448b der vierten
Ausführungsform,
abgesehen davon, dass eine Reibungsmaterialbeschichtung oder -schicht 551 auf
diese aufgebracht ist. Außerdem
ist die dritte Eingreiffläche 545 vorzugsweise
identisch zur dritten Eingreiffläche 445 der
vierten Ausführungsform,
abgesehen davon, dass auf diese ebenfalls vorzugsweise das Reibungsmaterial 551 aufgebracht
ist. Mit anderen Worten haben die ersten und zweiten Eingreifflächen 548a und 548b eine
zur dritten Eingreiffläche 545 identische
Konfiguration. Insbesondere ist das Verriegelungselement 538 aus
einer Basisschicht eines einstückigen
unitären
Metallblechmaterials ausgebildet (z. B. identisch zum Verriegelungselement 438),
wobei das Reibungsmaterial 551 auf eine Seite zumindest
teilweise aufgebracht ist. Vorzugsweise ist das Reibungsmaterial 551 ein
Gummimaterial, wie beispielsweise hydrierter Nitrilkautschuk (NBR),
mit dem die texturierten Flächen
des Verriegelungselement 538 überzogen sind.
-
Vorzugsweise
hat die Reibungsmaterialbeschichtung 551 eine Dicke von
ca. 0,1 mm. Somit hat das Verriegelungselement 538, wenn
die Reibungsmaterialbeschichtung 551 auf dem Verriegelungselement 438 der
vierten Ausführungsform
verwendet wird, welche ca. 0,25 mm dick ist, um das Verriegelungselement 538 dieser
fünften
Ausführungsform
zu bilden, eine Gesamtdicke von ca. 0,35 mm (bei auf dieses aufgebrachtem
Reibungsmaterial). Alternativ kann die Metallschicht des Verriegelungselementes 538 (z.
B. das Verriegelungselement 438 der vierten Ausführungsform)
dünner
gemacht werden (z. B. 0,15 mm dick), so dass die Gesamtdicke des
Verriegelungselementes 538 ca. 0,25 mm beträgt. In ähnlicher
Weise kann, wenn ein Reibungsmaterial auf die Verriegelungselemente
der ersten, zweiten und/oder dritten Ausführungsform aufgebracht wird,
die Metallschicht 0,25 mm oder dünner
sein (z. B. ca. 0,15 mm).
-
Selbstverständlich geht
für Fachleute
aus dieser Beschreibung klar hervor, dass, je nach Anforderung und/oder
Wunsch, andere Gummi- und/oder Reibungsmaterialien verwendet werden
könnten.
Außerdem
geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass es nicht erforderlich
ist, die dritte Eingreiffläche 545 mit
dem Reibungsmaterial 551 zu beschichten. Darüber hinaus
geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass, je nach Anforderung
und/oder Wunsch, das Reibungsmaterial 551 zumindest teilweise
auf die Verriegelungselemente einer beliebigen der vorhergehenden
Ausführungsformen
aufgebracht sein könnte.
Und schließlich
geht für
Fachleute aus dieser Beschreibung klar hervor, dass beim Verriegelungselement 538 die
glatten Flächen
mit dem Reibungsmaterial überzogen
sein könnten,
um die ersten, zweiten und dritten Eingreifflächen 548a, 548b bzw. 545 auszubilden.
-
Die
einen Grad oder ein Ausmaß bezeichnenden
Begriffe wie beispielsweise "im
Wesentlichen", "etwa" und "näherungsweise" wie hier verwendet
bedeuten ein sinnvolles Ausmaß an
Abweichung des modifizierten Begriffes, derart, dass das Endergebnis
nicht wesentlich verändert
wird. Diese Begriffe sollten so verstanden werden, dass sie eine
Abweichung von mindestens ± 5
% des modifizierten Begriffes beinhalten, wenn diese Abweichung
der Bedeutung des Wortes, das sie modifizieren, nicht widerspricht.