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DE60300692T2 - Nadelsicherheitsvorrichtung mit einem Flügel - Google Patents

Nadelsicherheitsvorrichtung mit einem Flügel Download PDF

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DE60300692T2
DE60300692T2 DE60300692T DE60300692T DE60300692T2 DE 60300692 T2 DE60300692 T2 DE 60300692T2 DE 60300692 T DE60300692 T DE 60300692T DE 60300692 T DE60300692 T DE 60300692T DE 60300692 T2 DE60300692 T2 DE 60300692T2
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
proximal
distal
needle
arm
hub
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE60300692T
Other languages
English (en)
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DE60300692D1 (de
Inventor
Peter Bressler
John D. Coleman
Mathieu Turpault
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Becton Dickinson and Co
Original Assignee
Becton Dickinson and Co
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Becton Dickinson and Co filed Critical Becton Dickinson and Co
Publication of DE60300692D1 publication Critical patent/DE60300692D1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE60300692T2 publication Critical patent/DE60300692T2/de
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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Description

  • Die gegenständliche Erfindung bezieht sich auf Sicherheitsschilder für hypodermische Nadeln, Blutsammelnadeln, Katheternadeln und andere medizinische Arbeitsgeräte, um unbeabsichtigte Nadelstiche zu verhindern.
  • Hintergrund der Erfindung
  • Sicherheitsschilder bzw. -schirme werden in der Gesundheitsvorsorge-Industrie weithin verwendet, um das Risiko von unbeabsichtigten Nadelstichen zu eliminieren oder reduzieren. Sicherheitsschilder haben viele Formen angenommen, einschließlich Schilder, die entlang der Nadelkanüle von einer proximalen Position zu einer distalen Position verlaufen. Die distale Spitze der Nadelkanüle ist zum Gebrauch bloßgelegt, wenn sich der Schild in der proximalen Position befindet. Jedoch ist die zugespitzte distale Spitze der Nadelkanüle bedeckt, wenn sich der Schild in der distalen Position befindet.
  • Manche Schilder sind groß und verlaufen bzw. erstrecken sich über eine Nadel, Nadelhalter oder ein anderes medizinisches Gerät. Manche derartigen großen Schilder beinhalten auch Schraubenfedern, um den Schild distal vorwärts zu treiben. Die Feder ist üblicherweise in einem kollabierten bzw. zusammengezogenen Zustand rund um naheliegende bzw. proximale des medizinischen Geräts verriegelt, wenn der Schild in der proximalen Position gehalten ist bzw. wird. Eine Betätigungseinrichtung wird nach einem Gebrauch des medizinischen Geräts ausgelöst, um die Feder freizugeben und den Schild distal in eine abschirmende bzw. Abschirmungsstellung rund um die Nadelkanüle anzutreiben.
  • Andere Schilder sind viel kleiner und sind konfiguriert, um nur entlang der Nadelkanüle zu verlaufen. Der Schild in diesen Vorrichtungen gemäß dem Stand der Technik kann mit der Spritze oder der Nadelnabe durch eine Leine oder eine verknüpfte Anordnung von angelenkten Armen verbunden werden, um den Bewegungsbereich des Schilds relativ zur Nadelkanüle zu limitieren. Auf diese Weise kann der Schild distal in eine umgebende Beziehung mit der Spitze der Nadelkanüle bewegt werden. Dennoch schützen die Leine oder die angelenkten Arme den Schild davor, komplett von der Nadelkanüle zu gleiten. Manche Schildanordnungen bzw. -baueinheiten dieses allgemeinen Typs beinhalten einen Federmechanismus, um einen Abschnitt der distalen Bewegung des Schilds entlang der Nadelkanüle zu unterstützen. Eine abschirmende Anordnung dieses allgemeinen Typs ist in dem US-Patent Nr. 5,348,544 gezeigt, welches auf den Rechtsnachfolger der gegenwärtigen Erfindung übertragen ist. Die abschirmende Anordnung, die in dem US Patent Nr. 5,348,544 gezeigt ist, erfordert, daß der Benutzer einen digitalen Druck bzw. Fingerdruck auf einen der angelenkt verbundenen Arme anwendet, um eine Abschirmung zu beginnen. Diesem anfänglichen Druck durch einen Finger wird von der Feder entgegengewirkt. Jedoch werden, nach einem bestimmten Bereich einer Bewegung, die angelenkt bzw. gelenkig verbundenen Arme so positioniert, daß die Feder die distale Bewegung des Schilds unterstützt. Die eine Nadel abschirmende Vorrichtung, die in dem US Patent Nr. 5,348,544 gezeigt ist, ist sehr effektiv.
  • Manche medizinische Prozeduren wenden einen Flügelsatz an, um ein Fluid von einem Patienten zu sammeln oder ein Fluid einem Patienten zuzuführen. Ein Flügelsatz inkludiert typischerweise eine Länge eines flexiblen Plastikschlauchs. Ein Ende des Schlauchs steht entweder mit einer Zufuhr eines Fluids, das intravenös dem Patienten zugeführt werden wird, oder mit einem Behälter in Verbindung, der Blut oder andere Fluide erhalten wird, die dem Patienten entnommen wurden. Der Flügelsatz enthält bzw. inkludiert weiters eine Nadelanordnung. Die Nadelanordnung inkludiert eine Nadelnabe, die gegenüberliegende proximale und distale Enden aufweist. Das proximale Ende der Nabe ist gesichert an das Ende des flexiblen Plastikschlauchs entfernt von dem Behälter montiert. Die Nadelkanüle ist an das distale Ende der Nadelnabe montiert und ragt von diesem vor. Die Nadelanordnung eines typischen Flügelsatzes inkludiert außerdem einen Schild, der über die Nadelnabe verläuft und der von einer proximalen Position, wo die Nadelkanüle freigelegt ist, in eine distale Position bewegt werden, in der die Nadelkanüle abgeschirmt ist. Die Nadelanordnung inkludiert weiters mindestens einen Flügel, der von der Nadelnabe oder dem Schild vorragt. Der Flügel erleichtert eine digitale Bedienung bzw. Handhabung mit einem Finger der Nadelanordnung. Der Flügel kann auch dafür benutzt werden, die Nadelanordnung an der Haut des Patienten festzulegen. Viele Nadelanordnungen beinhalten ein Paar von flexiblen Flügeln, die in einer gegenüberliegenden Beziehung miteinander gefaltet werden können, um eine Bedienung mit einem Finger zu erleichtern. Jedoch können die Flügel in eine koplanare Anordnung bzw. Lage gefaltet werden, um die Nadelanordnung an der Haut des Patienten festlegen.
  • US 2001/0039 401 offenbart eine Nadelvorrichtung, die eine Nabe und eine zugespitzte Nadelkanüle sowie einen Schild zum Abschirmen der Nadelkanüle aufweist, wobei der Schild zusammen mit einem proximalen Arm und einem distalen Arm bewegt werden kann.
  • Es ist Gegenstand bzw. Ziel der Erfindung, eine verbesserte Nadelsicherheitsvorrichtung anzubieten, welche verbesserte Handhabungs- und Bedienbarkeits-Charakteristika aufweist.
  • Dieses Ziel wird durch eine Sicherheitsnadelanordnung erfüllt, die die in Anspruch 1 geoffenbarten Eigenschaften aufweist. Bevorzugte Ausführungsformen werden in den abhängigen Unteransprüchen definiert.
  • Die Nabe kann aus Kunststoff bzw. Plastik geformt sein und beinhaltet gegenüberliegende proximale und distale Enden und einen Durchgang, der sich zwischen den Enden erstreckt. Das proximale Ende der Nabe kann auf einer Länge eines flexiblen Plastikschlauchs montiert sein. Greifende bzw. Greifmittel können sich transversal von der Nabe erstrecken, um die Bedienung mit Fingern des Flügelsatzes zu erleichtern. Die Greifmittel umfassen eine dorsale Rippe und/oder Flügel. Die Flügel können im wesentlichen starr sein. Alternativ können die Flügel drehbar oder flexibel relativ zu der Nabe sein und können eine unvorgespannte Stellung einnehmen, wo die Flügel im wesentlichen koplanar sind. Jedoch können die Flügel gedreht oder relativ zu der Nabe in im wesentlichen gegenüberliegende Beziehungen abgelenkt werden, so daß die Flügel zwischen einem Daumen und Zeigefinger gedrückt werden können, um eine Bedienung des Flügelsatzes mit Fingern zu erleichtern.
  • Die Nadelkanüle umfaßt ein proximales Ende und ein distales Ende. Das proximale Ende der Nadelkanüle kann sicher in dem distalen Ende der Nabe montiert sein bzw. werden, so daß ein Lumen durch die Nadelkanüle sowohl mit dem Durchgang durch die Nabe als auch dem Plastikschlauch kommuniziert bzw. in Verbindung steht. Das distale Ende der Nadelkanüle ist ausreichend zugespitzt, um Haut und anschließendes Gewebe eines Patienten zu durchdringen.
  • Der Schild bzw. Schirm des Flügelsatzes kann gleitbar entlang der Nadelkanüle von einer proximalen Position, im wesentlichen benachbart zur Nabe, zu einer distalen Position zum Abschirmen der distalen Spitze der Nadelkanüle bewegbar sein. Der Flügelsatz umfaßt weiters Verbindungsmittel für ein Beschränken einer Bewegung des Schilds entlang der Nadelkanüle. Die Verbindungsmittel können ein flexibles Band oder eine Vielzahl von angelenkt bzw. gelenkig artikulierenden Armen umfassen, die sich von einem eingefahrenen Zustand in einen ausgefahrenen Zustand bewegen können. Die Verbindungsmittel befinden sich in dem eingefahrenen Zustand, wenn sich der Schild in seiner proximalen Position relativ zur Nadelkanüle befindet. Die Verbindungsmittel sind jedoch in einem vollkommen ausgefahrenen Zustand, wenn sich der Schild in die abschirmende Anordnung rund um die Spitze der Nadelkanüle vorbewegt hat.
  • Die Verbindungsmittel können ein distales Ende, das an den Schild bzw. Schirm angelenkt ist, und ein proximales Ende umfassen, das an die Nadelnabe oder nahe davon angelenkt ist. Noch genauer kann das proximale Ende der Verbindungsmittel direkt an die Nadelnabe angelenkt werden. Alternativ kann das proximale Ende der Verbindungsmittel an eine Basis angelenkt werden, welche wiederum sicher mit der Nadelnabe verbunden ist.
  • Der Flügelsatz kann weiters beaufschlagende bzw. Vorspannmittel umfassen, welche den Schild von der proximalen Position zu der distalen Position beaufschlagen. Die Vorspannmittel können eine Torsionsfeder beinhalten, welche zwischen einer Vielzahl von gelenkig verbundenen Armen der Verbindungsmittel montiert ist. Alternativ können die Vorspannmittel eine Schrauben- bzw. Spiralfeder umfassen, die die Nadelkanüle an Plätzen zwischen dem Schild und der Nadelnabe umgibt. Die Vorspannmittel können angeordnet und konfiguriert sein, um gespeicherte Energie zu haben, wenn der Sicherheitsschild in seiner proximalen Position ist. Zusätzlich können die Vorspannmittel relativ zu dem Schild und den Verbindungsmitteln konfiguriert sein, so daß die gespeicherte Energie den Schild distal an allen Punkten entlang des Bereichs einer Bewegung des Schilds beaufschlagen wird. Dadurch können die Vorspannmittel konfiguriert und angeordnet sein bzw. werden, um den Schild distal zu beaufschlagen, selbst wenn sich der Schild in seiner äußersten proximalen Position befindet. Dementsprechend können die Vorspannmittel den Bedarf vermeiden, anfänglich einen Fingerdruck auf den Schild oder einen angelenkten Arm auszuüben, um eine Bewegung des Schilds zu der distalen Abschirmungsposition zu starten. Alternativ können die Vorspannmittel ein über ein Zentrum hinausgehendes Gelenk umfassen bzw. beinhalten, das anfänglich den Schild zu der proximalen Position vorspannt. Eine Fingerkraft kann verwendet werden, um das über ein Zentrum hinausgehendes Gelenk in eine Position zu bringen, wo die inhärente Vorspannkraft den Schild in Richtung zu und in die distale Position beaufschlagt.
  • Der Flügelsatz kann weiters verriegelnde bzw. Arretierungsmittel zur lösbaren Halterung des Schilds in der proximalen Position beinhalten. Die Arretierungsmittel können ein erstes Teil auf den Verbindungsmitteln und ein zweites Teil auf den Greifmitteln umfassen. Zum Beispiel können die Verbindungsmittel so konfiguriert sein, um lösbar eine dorsale Rippe zu ergreifen, wenn sich der Schild in seiner proximalen Position befindet. Jedoch können Kräfte, die auf die Verbindungsmittel oder auf die Arretierungsmittel ausgeübt werden, ausreichend sein, um die Rückstellkräfte zwischen den Verbindungsmitteln und der dorsalen Rippe zu überwinden. Daher kann der Schild bzw. Schirm zu der distalen Position bewegt werden.
  • Der Flügelsatz der gegenständlichen Erfindung kann weiters eine Sicherheitskappe beinhalten, die vor einem Gebrauch abnehmbar über der Nadelkanüle angebracht ist. Die Sicherheitskappe kann aus einem starren Kunststoffmaterial geformt sein und kann so dimensioniert sein, um die Gesamtheit der Nadelkanüle vom distalen Ende bis zum proximalen Ende zu bedecken. Proximale Abschnitte der Sicherheitskappe können für einen abnehmbaren Reibungseingriff über dem Schild dimensioniert sein. Alternativ kann die Sicherheitskappe durch den Schild hindurchtreten und kann abnehmbar mit der Nabe in Eingriff sein. Die Sicherheitskappe schützt vor ungewollten bzw. zufälligen Stichen mit der Nadelkanüle vor einem Gebrauch.
  • Der Schild des gegenwärtigen Flügelsatzes wird anfänglich verriegelt bzw. arretiert oder bleibt anders in seiner proximalen Position auf der Nadelkanüle mit den Verbindungsmitteln in einem eingefahrenen Zustand gehalten. Die Sicherheitskappe ist bzw. wird dann über der Nadelkanüle ausreichend für einen entfernbaren bzw. abnehmbaren Reibungseingriff der Sicherheitskappe mit entweder der Nadelnabe oder dem Schild montiert. Diese anfängliche Positionierung des Schilds und der Sicherheitskappe wird an dem Herstellungsort durchgeführt und bedarf keiner Handlung eines Gesundheitsbehandlungs-Arbeiters. Auf die gleiche Weise kann eine Länge eines flexiblen Plastikschlauchs am Herstellungsort mit der Nadelnabe verbunden werden. Der Flügelsatz wird dann verpackt und verschifft.
  • Ein Gesundheitsbehandlungs-Arbeiter kann den Flügelsatz im wesentlichen in einer konventionellen Weise verwenden. Im Speziellen können die Enden des Plastikschlauchs, welche von der Nadelkomponente entfernt sind, mit einem Behälter verbunden werden. Der Gesundheitsbehandlungs-Arbeiter sichert dann die Greifmittel zwischen dem Daumen und Zeigefinger und entfernt die Sicherheitskappe von der Nadelkanüle. Das zugespitzte distale Ende der Nadelkanüle wird dann in eine gewählte Injektionsstelle geführt. Flügel, die von der Nadelnabe vorragen können, können an der Haut des Patienten festgelegt werden, um den Flügelsatz auf seinem Platz zu halten.
  • Die Nadelkanüle wird von dem Patienten entfernt, nachdem ein angemessenes Volumen an Flüssigkeit entnommen wurde oder nachdem eine angemessene Dosis einer Flüssigkeit verabreicht wurde. Die Gesundheitsbehandlungs-Arbeiter aktiviert dann die Arretierungsmittel, so daß der Schild nicht mehr länger in der proximalen Position zurückgehalten wird, und distal in die abschirmende Position rund um die Spitze der Nadelkanüle bewegt werden kann. Eine Betätigung der Arretierungsmittel kann eine Bedienung einer Verrieglung mit Fingern erfordern. Alternativ kann eine Betätigung der Arretierungsmittel die bloße Anwendung bzw. Ausübung von distal gerichteten Kräften entweder auf die Verbindungsmittel oder den Schild erfordern, um die Arretierungskräfte im allgemeinen zu überwinden. Der Gesundheitsbehandlungs-Arbeiter kann fortsetzen, distal gerichtete Kräfte auf den Schild oder die Verbindungsmittel auszuüben, bis der Schild die distale Position erreicht. Alternativ können Federmittel den Schild zu der distalen Position nach einer Betätigung der Arretierungsmittel treiben. Der sicher abgeschirmte Flügelsatz kann dann von dem Behälter separiert bzw. getrennt werden, und in einen entsprechenden Behälter abgelegt bzw. entsorgt werden.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Flügelsatzes in Übereinstimmung mit der gegenständlichen Erfindung mit dem Schild in der proximalen Position.
  • 2 ist eine Seitenaufrißansicht, teilweise im Querschnitt, des Flügelsatzes in dem Zustand, der in 1 gezeigt ist,
  • 3 ist eine perspektivische Ansicht, ähnlich zu 2, welche jedoch den Schild in einer Zwischenposition nach einem Lösen bzw. Freigeben der Arretierung zeigt.
  • 4 ist eine perspektivische Ansicht ähnlich zu 1 und 3, welche jedoch den Flügelsatz in der vollkommen abgeschirmten Position zeigt.
  • 5 ist eine Seitenaufrißansicht, teilweise im Querschnitt, die den Schild in dem Zustand zeigt, der in 4 illustriert ist.
  • Detaillierte Beschreibung der Erfindung
  • Ein Flügelsatz in Übereinstimmung mit der Erfindung wird allgemein durch das Bezugszeichen 10 in 1 bezeichnet. Der Flügelsatz 10 beinhaltet bzw. umfaßt eine Nadelanordnung 12, eine Schildanordnung 14, ein Band bzw. Seil 16 und eine Länge eines flexiblen Plastikschlauchs 18. Der Kunststoff- bzw. Plastikschlauch 18 hat ein distales Ende 20, welches mit der Nadelanordnung 12 verbunden ist, wie dies unten weiter beschrieben wird. Der Plastikschlauch 18 hat weiters ein proximales Ende (nicht gezeigt). Das proximale Ende des Plastikschlauchs 18 kann an einen Kunststoff- bzw. Plastikfitting bzw. -paßstück angebracht sein, das für ein Verbinden des Flügelsatzes 10 mit einem Behälter benutzt wird. Daher kann der Flügelsatz 10 benutzt werden, um ein Fluid von dem Behälter zu einem Patienten zu liefern oder um ein Fluid von dem Patienten in den Behälter abzuziehen.
  • Die Nadelanordnung 12 beinhaltet eine Nadelkanüle 22 mit einem proximalen Ende 24, einem distalen Ende 26, welches zu einer scharfen Spitze abgeschrägt ist, und einem Lumen, welches sich zwischen den Enden 24 und 26 erstreckt. Eine Sicherheitskappe 28 verläuft bzw. erstreckt sich über die Nadelkanüle 22 und wird durch andere Teile der Nadelanordnung 12 oder durch die Schildanordnung 14 im wesentlichen in einer bekannten Weise auf ihrem Platz gehalten. Die Nadelanordnung 12 beinhaltet weiters eine Kunststoff- bzw. Plastiknabe 30. Das proximale Ende 24 der Nadelkanüle 22 ist in einem distalen Ende 32 der Nabe 30 durch ein Klebemittel gesichert. Die Nabe 30 beinhaltet ein proximales Ende 34 mit einer Vertiefung bzw. Ausnehmung zum Montieren über dem distalen Ende 20 des Plastikschlauchs 18. Daher erlaubt die Nabe 30 eine Kommunikation bzw. Verbindung zwi schen dem Lumen der Nadelkanüle 22 und dem Durchgang durch den Plastikschlauch 18.
  • Die Nabe 30 beinhaltet weiters eine dorsale Rippe 36, die transversal und proximal vom proximalen Ende 34 der Nabe 30 vorragt. Die dorsale Rippe 36 ist im wesentlichen planar und ist ausreichend stabil, um exakte Bedienung bzw. Betätigung der Nadelanordnung 12 mit Fingern zu ermöglichen. Zusätzlich ist die dorsale Lamelle bzw. Rippe 36 ausreichend groß, um ein geeignetes Ergreifen der dorsalen Rippe 36 zwischen einem Daumen und Zeigefinger eines Benutzers zu ermöglichen. Distale Abschnitte der dorsalen Rippe 36 werden durch verriegelnde Arretierungen 38 charakterisiert, die transversal nach außen von der dorsalen Rippe 36 vorragen.
  • Die Nabe 30 ist weiters durch querverlaufende Flügel 40 und 42 charakterisiert. Die Flügel 40 und 42 sind im wesentlichen koplanar und gleichwinkelig von der dorsalen Rippe 36 beabstandet. Zusätzlich sind die Flügel 40 und 42 vorzugsweise im wesentlichen bündig mit einer Oberfläche der Nabe 30 diametral gegenüberliegend der dorsalen Rippe 36. Daher definieren die Flügel 40 und 42 und Abschnitte der Nabe 30 diametral gegenüberliegend der dorsalen Rippe 36 eine glatte kontinuierliche Oberfläche, die komfortabel auf der Haut des Patienten angebracht werden kann. Die dorsale Rippe 36 und die Flügel 40 und 42 können alle im wesentlichen starr sein, wie dies in 1 bis 5 illustriert ist. Daher würden alle oder die meisten Finger-Bedienungen des Flügelsatzes 10 die dorsale Rippe 36 verwenden. Die Flügel 40 und 42 würden auf der anderen Seite in erster Linie verwendet, um den Flügelsatz 10 benachbart der Haut eines Patienten zu befestigen. Alternativ können die Flügel 40 und 42 gelenkig zueinander und in einen im wesentlichen gegenüberliegenden Eingriff mit Abschnitten der dorsalen Rippe 36 rotierbar sein. In dieser, letzteren Option können die Flügel 40 und 42 bei der Bedienung des Flügelsatzes 10 mit Fingern eine Rolle spielen.
  • Die Schildanordnung 14 umfaßt ein Schirm- bzw. Schildgehäuse 44, welches verschiebbar über der Nadelkanüle 22 zur Bewegung von einer proximalen Position angrenzend an die Nabe 30 zu einer distalen Position angebracht bzw. montiert ist, wo das Schildgehäuse 44 das distale Ende 26 der Nadelkanüle 22 umgibt. Die Schildanordnung 14 ist auch mit einer Sicherheitsarretierung 46 ausgestattet, welche aus einem metallischen Material gebildet wird. Die Arretierung 46 ist in dem Schildgehäuse 44 gesichert und ist gegen eine Seite der Nadelkanüle 22 vorgespannt bzw. beaufschlagt, wenn die Schildanordnung 14 in der proximalen Position ist, die in 2 gezeigt ist. Die Arretierung 46 gleitet dann gegen die Seite der Nadelkanüle 22, wenn das Schildgehäuse 44 von der proximalen Position, die in 2 gezeigt ist, zu der distalen Position vorbewegt ist bzw. wird, die in 5 gezeigt ist. Wenn die Schildanordnung 14 die distale Position erreicht, die in 5 gezeigt ist, wird die Arretierung 46 die distale Spitze 26 der Nadelkanüle 22 passieren. Die inhärenten Vorspannkräfte der Arretierung 46 werden die Arretierung 46 über das distale Ende 26 der Nadelkanüle 22 beaufschlagen, um ein neuerliches Freilegen der Nadelkanüle 22 zu verhindern.
  • Das Band 16 beinhaltet einen distalen Arm 48, der einheitlich mit dem Schildgehäuse 44 durch ein zuerst lebendes Gelenk 50 verbunden ist, welches eine gelenkige Bewegung zwischen dem distalen Arm 48 und dem Schildgehäuse 44 erlaubt.
  • Ein proximaler Arm 52 ist einheitlich bzw. einstückig mit dem distalen Arm 48 durch ein zweites lebendes Gelenk 54 verbunden. Der proximale Arm 52 ist einstückig mit der Nabe 30 durch ein drittes lebendes Gelenk 56 verbunden.
  • Der distale Arm 48 beinhaltet eine Basiswand 58, die sich von dem ersten lebenden Gelenk 50 zum zweiten lebenden Gelenk 54 erstreckt. Zusätzlich beinhaltet der distale Arm 48 gegenüberliegende Seitenwände 60 und 62, die sich von der Basiswand 58 an Stellen zwischen dem ersten und zweiten lebenden Gelenk 50 und 54 erstrecken. Daher sind zumindest Abschnitte des distalen Arms 48 im allgemeinen kanalförmig. Die Seitenwände 60 und 62 sind jeweils mit Verriegelungs-Ausnehmungen bzw. Vertiefungen 61 und 63 gebildet. Die Basiswand 58 des distalen Arms 48 wird durch einen zentralen Schlitz 64 charakterisiert, der sich vom zweiten lebenden Gelenk 54 in Richtung zum ersten lebenden Gelenk 50 erstreckt. Der Schlitz 64 ist breit genug, um die Nadelkanüle 22 unterzubringen bzw. aufzunehmen.
  • Der proximale Arm 52 ist in ähnlicher Weise kanalförmig und beinhaltet eine Basiswand 68 und gegenüberliegende Seitenwände 70 und 72, und ist infolgedessen auch im allgemeinen kanalförmig. Ein Schlitz 79 ist in der Basiswand 68 des proximalen Arms 52 gebildet und erstreckt sich vom zweiten lebenden Gelenk 54 in Richtung zum dritten lebenden Gelenk 52. Der Schlitz 74 ist breit genug, um die Nadelkanüle 22 darin unterzubringen. Zusätzlich sind die Schlitze 64 und 74 kontinuierlich miteinander über das zweite lebende Gelenk 54. Die lebenden Gelenke 50, 54 und 56 sind zu einer im wesentlichen linearen Ausrichtung des Schildgehäuses 44, des distalen Arms 48, des proximalen Arms 42 und der Nabe 30 vorgespannt. Jedoch erlauben die lebenden Gelenke 50, 54 und 56 dem proximalen Arm 52, über den distalen Abschnitten der dorsalen Rippe 36 verschachtelt zu sein, und erlauben dem distalen Arm 48, über Abschnitten des proximalen Arms 52 verschachtelt zu sein, wie dies in den 1 und 2 gezeigt ist. In dieser Ausrichtung bzw. Orientierung ist der Schirm bzw. Schild 44 im wesentlichen benachbart der Nabe 30 angeordnet. Die Seitenwände 70 und 72 des proximalen Arms 52 sind jeweils mit Verriegelungs-Ausnehmungen 74 und 76 gebildet. Die Verriegelungs-Ausnehmungen bzw. verriegelnden Vertiefungen 74 und 76 sind angeordnet, verriegelnde Arretierungen 38 zu ergreifen, wenn der proximale Arm 52 um das dritte lebende Gelenk 56 und in eine verschachtelte Disposition bzw. Lage über distalen Abschnitten der dorsalen Rippe 36 rotiert wird. Der proximale Arm 52 ist auch mit einer nach außen vorragenden Verzahnung bzw. Arretierung 78 an der Seitenwand 70 und mit einer identischen Verzahnung (nicht gezeigt) an der Seitenwand 72 gebildet. Die Arretierungen an den Seitenwänden 70 und 72 des proximalen Arms 52 sind dimensioniert und angeordnet, um die Verriegelungs-Vertiefungen 61 und 63 an den Seitenwänden 60 und 62 des distalen Arms 48 zu ergreifen, wenn die Arme 48 und 52 aufeinander zusammengefaltet werden. Wie am klarsten in 2 gezeigt, ist die dorsale Rippe 36 kürzer als der distale und der proximale Arm 48 und 52. Daher ragen Abschnitte des distalen und proximalen Arms 48 und 52, benachbart zum zweiten lebenden Gelenk 54 über die dorsale Rippe 36 vor, wenn der distale und der proximale Arm 48 und 52 in eine verschachtelte Lage über der dorsalen Rippe 36 zusammengelegt bzw. -gefaltet werden.
  • Der Flügelsatz 10 wird im wesentlichen in einer konventionellen Weise verwendet. Genauer kann die dorsale Rippe 36 des Flügelsatzes 10 zwischen einem Daumen und Zeigefinger ergriffen werden. Ein Gesundheitsbehandlungs-Arbeiter ergreift dann die Sicherheitskappe 28 mit der gegenüberliegenden Hand und trennt die Sicherheitskappe 28 von der Nadelkanüle 22. Dann hält der Gesundheitsbehandlungs-Arbeiter einen Griff auf der dorsalen Rippe 36 aufrecht und führt das zugespitzte distale Ende 26 der Nadelkanüle 22 in eine gezielte Stelle auf einem Patienten. Die Flügel können dann, falls notwendig, an der gewählten Stelle durch ein Kleben der Flügel 40 und 42 auf die Haut des Patienten gehalten werden.
  • Nach einer Verwendung ergreift der Gesundheitsbehandlungs-Arbeiter die dorsale Rippe 36 mit einem Daumen und Zeigefinger und entfernt die Nadelkanüle 22 vom Patienten. Der Gesundheitsbehandlungs-Arbeiter übt dann distal gerichtete Kräfte auf Abschnitte des proximalen Arms 52 aus, die über die dorsale Rippe 36 hinausragen. Diese distal gerichteten Kräfte überwinden die Eingriffskräfte zwischen den Verriegelungs-Arretierungen 38 auf der dorsalen Rippe 36 und den Verriegelungs-Ausnehmungen 74 und 76 in den Seitenwänden 70 und 72 des proximalen Arms 52. In ähnlicher Weise überwinden diese distal gerichteten Kräfte die Eingriffskräfte zwischen den Verriegelungs-Arretierungen 78 an den Seitenwänden 70 und 72 des proximalen Arms 52 und den Verriegelungs-Ausnehmungen 61 und 63 auf den Seitenwänden 60 und 62 des distalen Arms 48. Die Freigabe der Verriegelungs-Ausnehmungen vom Verriegeln der Arretierungen verursacht, daß die inhärenten Vorspannkräfte in den lebenden Gelenken 50, 54 und 58 den distalen und proximalen Arm 48 und 52 von dem zurückgezogenen bzw. zusammengefalteten Zustand, der in den 1 und 2 gezeigt ist, in den teilweise geöffneten Zustand, der in 3 gezeigt ist, und schließlich in die vollkommen ausgefahrene lineare Orientierung zu beaufschla gen, die in den 4 und 5 gezeigt ist. Diese Bewegung verursacht, daß die Schildanordnung 14 distal entlang der Nadelkanüle 22 gleitet. Zusätzlich treten Zwischenabschnitte der Nadelkanüle 22 in die Schlitze 64 und 74 ein. Die Seitenwände 60 und 62 des distalen Arms 48 und die Seitenwände 70 und 72 des proximalen Arms 52 erreichen eine teilweise Abschirmung von Zwischenabschnitten bzw. -bereichen der Nadelkanüle 22. Der Schild 44 ist über der Nadelkanüle 22 positioniert, wenn sich die Arme 48 und 52 in dem vollkommen ausgefahrenen Zustand befinden, der in den 4 und 5 gezeigt ist. Zusätzlich federt die Arretierung 46 über die distale Spitze 26 der Nadelkanüle 22, um eine proximale Rückbewegung der Schildanordnung 14 zu verhindern, welche die distale Spitze 26 der Nadelkanüle 22 wieder freilegen würde. Daher verhindert die Arretierung 46 eine proximale Bewegung der Schildanordnung 14, während die Arme 48 und 52 eine distale Bewegung der Schildanordnung 14 verhindern. Der Flügelsatz 10 kann dann sicher in einem Abfallbehälter entsorgt werden.
  • Die oben beschriebene und hierin illustrierte bzw. dargestellte Ausführungsform stellt distale und proximale Arme 48 und 52 dar, welche miteinander einheitlich bzw. einstückig sind und einheitlich mit dem Schildgehäuse 44 und der Nabe 30 durch die lebenden Gelenke verbunden sind. Jedoch können der Schirm bzw. Schild, die Arme und die Nabe separat voneinander gebildet und miteinander durch Gelenkstifte verbunden werden. Zusätzlich offenbart die oben beschriebene und hierin illustrierte Ausführungsform, daß die inhärente Elastizität der lebenden Gelenke 50, 54 und 56 ausreichend ist, um den Schild 44 distal und in eine abschirmende Anordnung bzw. Lage über dem distalen Ende 26 der Nadelkanüle 22 anzutreiben. Jedoch kann der Flügelsatz der gegenständlichen Erfindung vollständig auf Fingerkräfte zurückgreifen, um den distalen und proximalen Arm 48 und 52 in die ausgefahrene Position zu bewegen. Alternativ können separate Federn bereitgestellt werden, um die Schildanordnung 14 distal relativ zur Nabe 30 zu beaufschlagen. Beispielsweise kann eine Schraubenfeder rund um und/oder parallel zur Kanüle 22 montiert bzw. angeordnet werden. Die Schraubenfeder kann sich in einem zusammengefalteten Zustand gespeicherter Energie vor einer Verwendung befinden. Jedoch wird dieser Eingriff von Verriegelungs-Ausnehmungen 74 und 76 von Verriegelungs-Erhebungen 38 die Energie freigegeben, die in der Schraubenfeder gespeichert ist, und den Schild 44 distal entlang der Nadelkanüle 22 und in die Position antreiben, die in den 4 und 5 gezeigt ist. Als eine weitere Alternative kann die Torsionsfeder, zumindest in einer der angelenkten Verbindungen des distalen und proximalen Arms 48 und 52 ähnlich der Anordnung inkorporiert bzw. aufgenommen werden, die in dem US Patent Nr. 5,348,544 gezeigt ist.

Claims (12)

  1. Nadelsicherheitsanordnung bzw. Sicherheitsnadelanordnung, umfassend: eine Nabe bzw. Buchse (30), die ein proximales bzw. nahes und distales bzw. entferntes Ende (32, 34) und einen Durchgang aufweist, der sich zwischen diesen Enden (32, 34) erstreckt, eine Nadelkanüle (22), die ein proximales Ende (24), das in der Nabe (30) festgelegt bzw. montiert ist, und ein spitzes bzw. zugespitztes distales Ende (26) aufweist, das von der Nabe (30) vorragt, einen Schirm bzw. eine Abschirmung bzw. ein Schild (14), der gleitbar auf der Nadelkanüle (22) festgelegt bzw. angeordnet ist und von einer proximalen Position bewegbar ist, wo das zugespitzte distale Ende (26) der Nadelkanüle (22) zu einer distalen Position freigelegt ist, wo sich der Schirm (14) in einer abschirmenden bzw. Abschirmdisposition bzw. -anordnung relativ zu dem distalen Ende (26) der Nadelkanüle (22) befindet, einen proximalen Arm (52), der ein proximales Ende, das an der Nabe (30) angelenkt ist, und ein distales Ende aufweist, einen distalen Arm (48), der ein proximales Ende aufweist, das an das distale Ende des proximalen Arms (52) angelenkt ist, und ein distales Ende aufweist, das an dem Schirm (14) gelenkig angeordnet ist bzw. angelenkt ist, wobei: der proximale Arm (52) gelenkig in eine zweite Position im wesentlichen benachbart der Nadelkanüle (22) drehbar ist, der distale Arm (48) im wesentlichen benachbart der Kanüle (22) liegt, wenn der proximale Arm (52) in die zweite Position gedreht ist, wobei eine Rotation des proximalen Arms (52) in die zweite Position den Schirm (22) in die Abschirmanordnung relativ zu dem distalen Ende (26) der Nadelkanüle (22) bewegt, gekennzeichnet durch eine im wesentlichen Planare Rippe bzw. Flosse (36), die quer von der Nabe (30) vorragt, um eine digitale Manipulation der Nadelanordnung bzw. -vorrichtung zu erleichtern, wobei der proximale Arm (52) gelenkig in eine erste Position benachbart der Rippe (36) drehbar ist und wobei der proximale Arm (52) Verriegelungen (75) für ein lösbares Ergreifen der Rippe (36) aufweist.
  2. Nadelsicherheitsanordnung nach Anspruch 1, wobei der proximale und distale Arm (52, 48) eine kombinierte Länge von nicht mehr als der Länge der Nadelkanüle (22) aufweisen, um eine Bewegung des Schirms (14) distal über die Nadelkanüle (22) hinaus zu verhindern.
  3. Nadelsicherheitsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, wobei der Schirm einen Federbügel bzw. Federhalter bzw. eine Federklemme (46) umfaßt, die gegen die Nadelkanüle (22) vorgespannt bzw. beaufschlagt ist, wenn sich der Schirm (14) in der proximalen Position befindet und wenn sich der Schirm (14) zu der distalen Position bewegt, wobei sich die Federklemme (46) über das distale Ende (26) der Nadelkanüle (22) bewegt, wenn sich der Schirm (14) in der distalen Position befindet, um zu verhindern, daß der Schirm (14) sich proximal von der distalen Position bewegt.
  4. Nadelsicherheitsanordnung nach einem der Ansprüche 1–3, wobei der proximale und distale Arm (52, 48) einstückig bzw. unitär miteinander ausgebildet sind.
  5. Nadelsicherheitsanordnung nach einem der Ansprüche 1–4, wobei der proximale Arm (52) einstückig bzw. unitär mit der Nabe (30) ausgebildet ist.
  6. Nadelsicherheitsanordnung nach einem der Ansprüche 1–5, wobei der distale Arm (48) einstückig bzw. unitär mit wenigstens einem Abschnitt (44) des Schirms (14) ausgebildet ist.
  7. Nadelsicherheitsanordnung nach einem der Ansprüche 1–6, wobei der proximale und distale Arm (52, 48) Längen aufweisen, die so gewählt sind, daß das distale Ende (54) des proximalen Arms (52) über die Rippe (36) vorragt, wenn sich der proximale Arm (52) in der ersten Position befindet.
  8. Nadelsicherheitsanordnung nach einem der Ansprüche 1–7, wobei der proximale Arm (52) lösbar an der Rippe (36) durch wenigstens eine Arretierung bzw. Verzahnung (38), die von wenigstens einem der Rippe (36) und des proximalen Arms (52) vorragt, und wenigstens einer Verriegelungsausnehmung (75) verriegelt ist, die in dem anderen der Rippe (36) und des proximalen Arms (52) ausgebildet ist, wobei die Verzahnung (38) und die Vertiefung (75) lösbar den proximalen Arm (52) in der ersten Position halten.
  9. Nadelsicherheitsanordnung nach Anspruch 8, wobei der distale Arm (48) lösbar mit dem proximalen Arm (52) verriegelt ist, wenn sich der proximale Arm (52) in der ersten Position befindet, wobei die lösbare Verriegelung wenigstens eine zweite Verzahnung (78), die an wenigstens einem des proximalen und distalen Arms (52, 48) ausgebildet ist, und wenigstens eine zweite Verriegelungsvertiefung (61, 63) beinhaltet, die in dem anderen des proximalen und distalen Arms (52, 48) ausgebildet ist, wobei die zweite Verzahnung (78) und die zweite Verriegelungsausnehmung (61, 63) lösbar miteinander in Eingriff sind, wenn sich der proximale Arm (52) in der ersten Position befindet.
  10. Nadelsicherheitsanordnung nach einem der Ansprüche 1–9, weiters umfassend Vorspannmittel (54), um den Schirm (14) von der proximalen Position zu der distalen Position vorzuspannen bzw. zu beaufschlagen, wobei die Vorspannmittel (54) vorzugsweise ein rückstellfähig vorgespanntes Scharnier bzw. Gelenk bzw. lebendiges Scharnier (54) zwischen dem proximalen Arm (52) und der Nabe (14) umfassen.
  11. Nadelanordnung nach einem der Ansprüche 1–10, weiters umfassend ein Paar von Flügeln (40, 42), die quer von der Nabe (30) vorragen, wobei die Flügel (40, 42) vorzugsweise von einer ersten Position, wo die Flügel im wesentlichen koplanar und im wesentlichen orthogonal zu der Rippe (36) sind, und einer zweiten Position drehbar sind, wo die Flügel mit gegenüberliegenden bzw. entgegengesetzten Seiten der Rippe (36) in Eingriff bringbar sind.
  12. Nadelanordnung nach einem der Ansprüche 1–11, wobei der proximale und distale Arm (52, 48) jeweils einen zentralen Schlitz (74, 64) beinhalten, der dadurch hindurchgeht, wobei der Schlitz (74, 64) so dimensioniert ist, um einen Durchtritt der Nadelkanüle (22) zu ermöglichen, wenn der proximale Arm (52) von der ersten Position in die zweite Position bewegt wird.
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