-
Hintergrund der Erfindung
-
1. Sachgebiet der Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft Blutsammelsets für eine sichere und bequeme
Handhabung von Nadeln. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung
ein kostengünstiges
Einweg-Blutsammelset mit einer Nadelanordnung, die einen Sicherheitsschutz
aufweist.
-
2. Beschreibung des Standes
der Technik
-
Medizinische
Einwegartikel mit Stichelementen werden üblicherweise zum Verabreichen
eines Medikaments oder zum Abziehe eines Fluids verwendet, wie beispielsweise
Blutsammelnadeln, Fluidhandhabungsnadeln und Anordnungen aus denselben.
Die gegenwärtige
medizinische Praxis erfordert, dass Fluidbehälter und Nadelanordnungen,
die in solchen Systemen Verwendung finden, kostengünstig sind
und problemlos entsorgt werden können.
Infolgedessen verwenden existierende Blutsammelsysteme zum Beispiel üblicherweise
eine Art von haltbarem, widerverwendbarem Halter, an dem lösbare und
wegwerfbare Nadeln und Fluidsammelröhrchen angebracht werden können. Ein
Blutsammelsystem dieser Art kann vor dem Gebrauch zusammengesetzt
und nach dem Gebrauch auseinandergenommen werden. Diese Blutsammelsysteme
ermöglichen
somit die wiederholte Verwendung der relativ kostspieligen Halter
bei dem Wechsel der relativ kostengünstigen Nadel und/oder des
Fluidsammelröhrchens.
Zusätzlich
zur Verringerung der Kosten der Entnahme von Blutproben, tragen
diese Blutsammelsysteme auch zu einer Minimierung der Erzeugung
von gefährlichem
medizinischem Abfall bei.
-
Ein
Blutsammelset oder ein Set für
intravenöse
Infusionen (IV) weist üblicherweise
eine Nadelkanüle
mit einem proximalen Ende, einem spitzen distalen Ende und einem
sich zwischen diesen erstreckenden Lumen auf. Das proximale Ende
der Nadelkanüle
ist fest in einem Kunststoffansatz mit einem mittigen Durchlass
angebracht, der mit dem Lumen der Nadelkanüle verbunden ist. Ein dünnes flexibles
thermoplastisches Röhrchen
ist mit dem Ansatz verbunden und steht mit dem Lumen der Nadelkanüle in Verbindung.
Das der Nadelkanüle
abgewandte Ende des Kunststoffröhrchens
kann eine Einrichtung zum Verbinden der Nadelkanüle mit einem Blutsammelröhrchen oder
einem anderen Behälter aufweisen.
Der genaue Aufbau der Einrichtung hängt von den Eigenschaften des
Behälters
ab, mit dem die Einrichtung verbunden wird.
-
Um
das Risiko einer unbeabsichtigten Nadelstichwunde zu verringern,
ist der Schutz benutzter Nadelspitzen wichtig. Im Hinblick auf Infektionen
und die Übertragung
von Krankheiten, sind Verfahren und Vorrichtungen zum Umschließen der
benutzten Einwegnadeln sehr wichtig geworden und sind stark nachgefragt.
Beispielsweise verwenden Nadelanordnungen im allgemeinen einen Sicherheitsschutz,
der in abschirmenden Eingriff mit einer benutzten Nadelkanüle gebracht
werden kann, ohne einen unbeabsichtigten Nadelstich zu riskieren.
-
Einige
Nadelschutze werden als Spitzenschutze bezeichnet und weisen einen
kleinen starren Schutz auf, der zum Schutz über die Länge einer Nadelkanüle teleskopierbar
und über
die Punktionsspitze der Nadel hinaus ausfahrbar ist. Derartige herkömmliche
Spitzenschutze umfassen eine Art von Halteeinrichtung zum Begrenzen
des Verschiebungsweges des Spitzenschutzes auf die Länge der Nadelkanüle. Darüber hinaus
umfassen derartige herkömmliche
Spitzenschutze üblicherweise
eine Struktur, die verriegelnd über
die Spitze der benutzten Nadelkanüle greift, um ein erneutes
Freilegen der Nadel zu verhindern. Die Struktur zum Verhindern eines
erneuten Freilegens kann einen Metallfederclip oder eine Querwand
umfassen, die einstückig
mit einem Ende des Spitzenschutzes ausgebildet ist. Nadelanordnungen
mit derartigen Spitzenschutzen weisen jedoch üblicherweise eine umfangreiche
Mechanik zum Positionieren des Spitzenschutzes auf, was zu komplexen
Anordnungen führt,
die kostspielig herzustellen und zu montieren sind. Die Betätigung des Spitzen schutzes
kann darüber
hinaus erhebliche Handhabung seitens des Benutzers erfordern, um den
Spitzenschutz in eine abschirmende Position zu bewegen.
-
Das
US-Patentdokument US 2002/0099339 beschreibt einen Sicherheitsschutz
für Nadeln,
der zwei auslenkbare Flügel
auf entgegengesetzten Seiten einer Nadelanordnung aufweist, um einen
Spitzeschutz entlang der Nadel in eine abschirmende Position zu
bewegen. Im Gebrauch werden die auslenkbaren Flügel entspannt, wodurch sich
die Flügel
strecken oder entfalten, um den Spitzenschutz entlang der Nadel
in die abschirmende Position zu bewegen. EP-A-1 396 738 beschreibt
eine abschirmbare Nadelvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
-
Zwar
bewirken die bekannten Nadelschutze eine wirksame Abschirmung benutzter
Nadeln, jedoch besteht weiter ein Bedarf nach Nadelanordnungen zur
Verwendung mit einem Blutsammelset, die ein sicheres und wirksames
Abschirmen der Spitze einer gebrauchten Nadel bewirken, wobei sie
unauffällig
sind und eine definierte Angriffsstruktur bilden, um das Positionieren
der Nadel für
das Einführen
zu unterstützen,
und welche einfach und kostengünstig herzustellen
und zu betätigen
sind.
-
Überblick über die
Erfindung
-
Die
vorliegende Erfindung betrifft eine abschirmbare Nadelvorrichtung,
die insbesondere in Verbindung mit einem Blutsammelset nützlich ist.
Die Nadelvorrichtung umfasst eine Nadelkanüle mit entgegengesetzten proximalen
und distalen Enden und einen Ansatz, der ein proximales Ende der
Nadelkanüle
stützt.
Das proximale Ende des Ansatzes kann zum Zusammenpassen mit einer
medizinischen Vorrichtung angepasst werden, wobei sich ein flexibles Rohr,
das eine Struktur zum Zusammenpassen mit einer Blutsammelanordnung
umfasst, von dem proximalen Ende des Ansatzes aus erstrecken kann.
Die Nadelvorrichtung weist ferner zwei biegbare Flügel, die
sich von entgegengesetzten Seiten des Ansatzes erstreckende Flächen haben,
einen Spitzenschutz und ein Antreibsteil auf.
-
Der
Spitzenschutz ist axial entlang der Nadelkanüle von einer proximalen Position,
die im wesentlichen nahe dem Ansatz liegt, zu einer distalen Position,
in welcher der Spitzenschutz das distale Ende der Nadelkanüle schützend umgibt,
bewegbar.
-
Das
Antreibsteil weist ein erstes flexibles Element auf, das zwischen
dem Ansatz und dem Spitzenschutz verbunden ist und sich zwischen
einer zusammengeklappten vorgespannten Position und einer ausgefahrenen
Position erstreckt, um den Spitzenschutz aus der proximalen Position
in die distale Position zu bewegen. Die Flügelpaare sind zwischen einer
sich seitwärts
erstreckenden Position und einer dorsalen Position biegbar und können ebenfalls
einstückig
mit einem Ansatz ausgebildet sein. In der dorsalen Position halten
die beiden Flügel
das Antreibsteil in der geklappten vorgespannten Position, um den
Spitzenschutz in der proximalen Position zu halten. Befinden sich
die beiden Flügel
in der dorsalen Position, kann ferner ein Spalt zwischen dem Ansatz und
der Flügelfläche gebildet
sein, durch welchen ein Teil des Antriebsteils in der geklappten
vorgespannten Position innerhalb des Spalts gehalten wird. Beim Lösen der
Flügel
aus der dorsalen Position in die seitlich gerichtete Position wird
der gebildete Spalt aufgehoben und das Antreibsteil kann sich entfalten
und den Spritzenschutz von der proximalen Position in Richtung der
distalen Position bewegen.
-
Der
Spitzenschutz kann ein aus Kunststoffmaterial gebildetes Spitzenschutzgehäuse aufweisen,
wobei ein Metallfederclip an dem Gehäuse angebracht ist. Der Federclip
ist gegen die Federkanüle vorgespannt,
wenn sich der Spitzenschutz in der proximalen Position befindet,
und wird elastisch über das
distale Ende der Nadelkanüle
bewegt, wenn der Spitzenschutz sich in der distalen Position befindet. Die
abschirmbare Nadelvorrichtung kann ferner eine Verpackungsabdeckung
mit einer Öffnung
zum schützenden
Umschließen
der Nadelkanüle
aufweisen. Die Verpackungsabdeckung kann eine Struktur zum lösbaren Zusammengreifen
mit der Vorrichtung aufweisen und einen Schlitzbereich zum Halten
der Flügel
in der dorsalen Position umfassen.
-
Nach
einem anderen Ausführungsbeispiel betrifft
die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Abschirmen einer medizinischen
Nadelvorrichtung. Das Verfahren umfasst das Vorsehen einer zuvor
beschriebenen abschirmbaren Nadelvorrichtung, das Vorsehen einer
lösbaren
Verpackungsabdeckung, und das Entfernen der Verpackungsabdeckung
von der abschirmbaren Nadelvorrichtung. Die Verpackungsabdeckung
umgibt die Nadelkanüle
schützend
und hält
die beiden Flügel
in der dorsalen Position, um es den beiden Flügeln zu ermöglichen, das Antreibsteil in
der geklappten vorgespannten Position zwischen den Flügeln zu
halten. Die Verpackungsabdeckung wird von der abschirmbaren Nadelvorrichtung
abgenommen, wodurch die Flügel
aus der dorsalen Position in die seitlich gerichtete Position freigegeben
werden und das Antreibsteil sich entfalten und den Spitzenschutz
aus der proximalen Position in die distale Position bewegen kann.
-
Beschreibung
der Zeichnungen
-
1 ist
eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen abschirmbaren
Nadelvorrichtung mit einer angebrachten Verpackungsabdeckung;
-
2 ist
eine perspektivische Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen abschirmbaren Nadelvorrichtung;
-
3 ist
eine perspektivische Darstellung der abschirmbaren Nadelvorrichtung
von 2 im Gebrauch;
-
4 ist
eine perspektivische Darstellung der abschirmbaren Nadelvorrichtung
von 1 mit abgenommener Verpackungsabdeckung;
-
5 ist
ein seitlicher Querschnitt durch die abschirmbare Nadelvorrichtung
von 4;
-
6 ist
eine perspektivische Darstellung der abschirmbaren Nadelvorrichtung
in einer ausgefahrenen Abschirmposition, und
-
7 ist
ein seitlicher Querschnitt der abschirmbaren Nadelvorrichtung von 6 in
der ausgefahrenen Abschirmposition.
-
Detaillierte
Beschreibung
-
1 der
Zeichnungen, in welchen gleiche Bezugszeichen in sämtlichen
Darstellungen gleiche Teile bezeichnen, zeigt ein erfindungsgemäßes Blutsammelset
und die zugehörigen
Einrichtungen. Die vorliegende Erfindung wird allgemein im Zusammenhang
mit einem Blutsammelset beschrieben und umfasst ein derartiges Blutsammelset
sowie eine abschirmbare Nadelanordnung zur Verwendung in einem derartigen
Blutsammelset.
-
Wie
in 1 dargestellt, weist das Blutsammelset 10 eine
abschirmbare Nadelvorrichtung 12, einen sich von der Nadelvorrichtung 12 erstreckenden
flexiblen Schlauch 14, eine an dem Schlauch 14 angebrachte
Verbindungseinrichtung 16 und eine Verpackungsabdeckung 18,
die lösbar,
beispielsweise durch Reibschluss, an Teilen der Nadelvorrichtung 12 gegenüber dem
Schlauch 14 angebracht ist. Die abschirmbare Nadelvorrichtung 12ders
Blutsammelsets 10 ist in den 2–7 im
Detail dargestellt und weist im allgemeinen eine Nadelkanüle 20,
einen Ansatz 30, eine Spitzenschutzanordnung 50 und
ein Antreibsteil 80 zum Bewegen der Spitzenschutzanordnung 50 auf.
-
Die
Nadelkanüle 20 weist
ein proximales Ende 22 und ein entgegengesetztes distales
Ende 24 mit einem sich von dem proximalen Ende 22 zu
dem distalen Ende 24 durch die Nadelkanüle 20 erstreckenden
Lumen 26 auf. Das distale Ende 24 der Nadelkanüle 20 ist
zur Bildung einer scharfen Punktionsspitze 28, beispielsweise
einer IV-Punktionsspitze, abgeschrägt. Die Punktionsspitze 28 dient
dem Einführen
in ein Blutgefäß eines
Patienten, beispiels weise in eine Vene, und ist daher für eine einfache Einführung und
minimale Unannehmlichkeiten während
der Venenpunktion ausgebildet.
-
Die
Nadelkanüle 12 weist
ferner einen Ansatz 30 auf. Der Ansatz 30 ist
eine einstückige
Struktur, die vorteilhafterweise aus einem thermoplastischen Material
gebildet ist. Der Ansatz 30 hat ein proximales Ende 32,
ein distales Ende 34 und ist durch eine sich zwischen den
Enden erstreckende starre Struktur 36 begrenzt. Das distale
Ende 34 des Ansatzes 30 weist eine Struktur zum
Zusammengreifen mit dem Antreibsteil 80 auf, wie beispielsweise
zwei mit dem Antreibsteil 80 verbindbare Knopfelemente 35, wie
im folgenden näher
erörtert.
Die Struktur 36, die eine Unterseite 37 aufweist,
hat eine Öffnung 38 am distalen
Ende der Struktur 36 zum Aufnehmen des proximalen Endes 22 der
Nadelkanüle 20.
Die Nadelkanüle 20 ist
in der Öffnung 38 des
Ansatzes 30 positioniert und erstreckt sich von dem distalen
Ende 34 des Ansatzes 30 aus. Vorteilhafterweise
handelt es sich bei der Nadelkanüle 20 und
dem Ansatz 30 um separate Teile, die fest angebracht und
durch einen geeigneten Kleber medizinischer Güte, beispielsweise Epoxid oder
dergleichen, befestigt sind. Darüber hinaus
ist eine Öffnung 40 am
proximalen Ende der Struktur 36 zum Aufnehmen des flexiblen
Schlauchs 14 oder einer anderen medizinischen Vorrichtung, beispielsweise
eines Röhrchenhalters
oder dergleichen, anpassbar.
-
Der
Ansatz 30 weist ferner ein Flügelelement 44 mit
einem Körper 47 auf,
der sich zwischen zwei Flügeln 46 und 48 erstreckt.
Der Körper 47 des
Flügelelements 44 kann
fest an der Unterseite 37 des Ansatzes angebracht sein,
wodurch sich die Flügel 46 und 48 auf
entgegengesetzten Seiten seitwärts von
der Struktur 36 aus erstrecken können. Die Flügel 46 und 48 unterstützen den
Ansatz 30 und die Nadelanordnung 12 als Flügelanordnung
vom Schmetterlingstyp beim Positionieren, Stabilisieren und Platzieren
der Nadelanordnung 12 und des Blutsammelsets 10 während eines
Blutsammelvorgangs. Die Flügel 46 und 48 bestehen
aus einem flexiblen Material und sind zwischen einer entspannten,
seitwärts
gerichteten Position, in der sie im wesentlichen planar sind, in
eine gebogene dorsale Position gemäß 4 biegbar.
Zwar können
die Flügel 46 und 48 eine
vorgeformte gebogene Struktur sein, jedoch können die Flügel 46 und 48 auch
eine Planare Struktur sein, beispielsweise Flügelflächen mit einem Ansatzbereich
zum Unterstützen
des Klappens der Flügel 46 und 48 in
eine dorsale Position. Die Flügel 46 und 48 können ferner
ein mit dem Ansatz 30 zusammen geformtes Teil sein, das
weiche und starre Eigenschaften hat.
-
Die
Nadelanordnung 12 weist ferner eine Spitzenschutzanordnung 50 auf,
die sich koaxial um die Nadelkanüle 20 erstreckt
und entlang der Nadelkanüle 20 zwischen
einer ersten proximalen Position nahe dem Ansatz 30 und
einer zweiten distalen Position nahe der Punktionsspitze 28 bewegbar
ist, wie im folgenden näher
erörtert.
Die Spitzenschutzanordnung 50 umfasst vorteilhafterweise
ein Gehäuse 52 und
einen Schutzclip 60. Das Gehäuse 52 ist eine einteilige
Struktur, die vorteilhafterweise aus einem thermoplastischen Material
gebildet ist und einen ausgenommenen Schlitzbereich 53,
ein proximales Ende 54, ein distales Ende 56 und
einen sich zwischen den Enden erstreckenden inneren Durchlass 58 aufweist.
Teile des inneren Durchlasses 58 nahe dem distalen Ende 56 bilden
eine vergrößerte Clipaufnahme 62,
wie in den 5 und 7 dargestellt. Darüber hinaus
weist die Spitzenschutzanordnung 50 ein vorstehendes Knopfelement 57 auf,
das sich von dem oberen Bereich des Gehäuses 52, vorteilhafterweise
am distalen Ende desselben, erstreckt. Ein Clipbefestigungsstift 64 erstreckt
sich von dem Gehäuse 52 an
einer Stelle nahe dem proximalen Ende 54 des Gehäuses 52 nach
unten.
-
Der
Clip 60 ist einstückig
gestanzt und aus einem elastisch auslenkbaren Metallmaterial geformt.
Der Clip 60 weist einen Planaren Federschenkel 66 mit
einem proximalen Ende 68 und einem entgegengesetzten distalen
Ende 70 auf. Eine Befestigungsöffnung 72 erstreckt
sich durch den Federschenkel 66 an einer Stelle nahe dem
proximalen Ende 68. Die Befestigungsöffnung 72 hat einen Durchmesser,
der annähernd
gleich oder geringfügig kleiner
als der Durchmesser des Befestigungsstifts 64 des Gehäuses 52 ist.
Somit kann der Befestigungsstift 64 durch die Befestigungsöffnung 72 gedrückt werden,
wenn die Achse des Befestigungsstifts 64 und die Achse
der Befestigungsöffnung 72 im
wesentlichen kolinear sind. Ein Sperrschenkel 74 erstreckt
sich von dem distalen Ende 70 des Federschenkels 66.
Der vorstehende Sperrschenkel 74 ermöglichte ein sicheres schützendes
Angreifen an der Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20 und
ermöglicht
ferner eine glatte axiale Gleitbewegung der Spitzenschutzanordnung 50 entlang
der Nadelkanüle 20, wie
im folgenden erläutert.
-
Der
Ansatz 30 und die Spitzenschutzanordnung 50 sind
durch das Antriebsteil 80 verbunden. Das Antriebsteil 80 bewirkt
die axiale Bewegung der Spitzenschutzanordnung 50 entlang
der Nadelkanüle 20 von
einer ersten proximalen Position nahe dem Ansatz 30 zu
einer zweiten distalen Position nahe der Punktionsspitze 28,
wie im folgenden näher
beschrieben.
-
Das
Antriebsteil 80 weist einen Körper 82 mit einem
proximalen Ende 84 und einem distalen Ende 86 auf.
Der Körper 82 ist
vorteilhafterweise aus einem elastischen flexiblen Material gebildet,
das in der Lage ist, sich ohne Aufbringen von Kraft zu biegen und/oder
zu strecken, wie beispielsweise Silikon. Vor dem Gebrauch befindet
sich das Antriebsteil 80 beispielsweise in einer geklappten
vorgespannten Position und bei der Freigabe der Flügel 46 und 48,
die im folgenden beschrieben wird, streckt sich das Antriebsteil 80 vorwärts. Das
proximate Ende 84 des Körpers 82 des
Antriebsteils 80 hat eine Struktur zum Zusammengreifen
mit dem Ansatz 30, wie beispielsweise zwei kreisförmige Öffnungen 88 zum
Aufnehmen der Knopfelemente 35 an dem distalen Ende 34 des
Ansatzes 30, wodurch das proximale Ende 84 des
Antriebsteils 80 an dem distalen Ende 34 des Ansatzes 30 befestigt
wird. Das distale Ende 86 des Körpers 82 des Antriebsteils 80 weist
eine kreisförmige Öffnung 92 zum
Zusammengreifen mit dem vorstehenden Knopfelement 57 am
distalen Ende 56 der Spitzenschutzanordnung 50 auf.
Alternativ oder zusätzlich
zu der durch die Knopfelemente 35 und die Öffnungen 88 gebildeten
mechanisch zusammengreifenden Struktur können das proximale Ende 84 sowie
das distale Ende 86 des Körpers 82 fest an der Spitzenschutzanordnung 50 angebracht
sein, beispielsweise durch Verwendung eines Klebers oder dergleichen.
-
Da
das proximate Ende 84 des Körpers 82 mit dem distalen
Ende 34 des Ansatzes 30 verbunden ist, und da
sich die Flügel 46 und 48 seitwärts von
dem Ansatz 30 erstrecken, führt die Bewegung der Flügel 46 und 48 zu
einer entsprechenden Bewegung des Antriebsteils 80. Insbesondere
halten die Flügel 46 und 48 in
der dorsalen Position das Antriebsteil 80 in einer gefalteten
vorgespannten Position. Darüber
hinaus bilden die Flügel 46 und 48 in
einer dorsalen Position einen Spalt 94 zwischen dem Ansatz 30 und
den Flügeln 46 und 48,
wodurch ein Teil des Antriebsteils 80 innerhalb des Spalts 94 gehalten
wird. Hierdurch wird die Spitzenschutzanordnung 50 in einer
proximalen Position nahe dem distalen Ende 34 des Ansatzes 30 gehalten.
Beim Freigeben der Flügel 46 und 48 bewegen
sich die Flügel 46 und 48 automatisch
frei von der dorsalen Position, in welcher sie zu einer einheitlichen
dorsalen Struktur zusammengebogen sind, in die entspannte seitwärts gerichtete
Position, wobei der Spalt 94 wegfällt. Somit ist der Körper 82 des
Antriebsteils 80 nicht länger von den Flügeln 46 und 48 zurückgehalten
und entfaltet sich, um die Spitzenschutzanordnung 50 in Richtung
des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20 zu bewegen.
Da ferner das distale Ende 86 des Körpers 82 fest an der
Spitzenschutzanordnung 50 angebracht ist, und da die Spitzenschutzanordnung 50 entlang
der Nadelkanüle 20 bewegbar
ist, bewirkt das Lösen
der Flügel 46 und 48 ein
axiales Bewegen der Spitzenschutzanordnung 50 Richtung
des Pfeils 100 weg von dem Ansatz 30 und in Richtung
des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20, wo die Spitzenschutzanordnung 50 die
Punktionsspitze 28 wirksam schützen
kann.
-
Die
Spitzenschutzanordnung 50 bewegt sich axial entlang der
Nadelkanüle 20 in
Richtung des distalen Endes 24 während der Bewegung des Antriebsteils 80 durch
eine entsprechende Bewegung der Flügel 46 und 48 sowie
des Körpers 82.
Das Freigeben der Flügel 46 und 48 aus
der dorsalen Position in eine seitwärts gerichtete Position bewirkt,
dass sich der Körper 82 des
Antriebsteils 80 entfaltet und sich in Richtung des distalen
Endes 24 der Nadelkanüle 20 streckt.
Der Körper 82 besteht
aus einem flexiblen Material das in Richtung der gestreckten Position
vorgespannt ist, und wirkt daher als Mittel zum Speichern von Energie
zum Strecken des Körpers 82 in Richtung
des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20 bei einer entsprechenden
Bewegung der Flügel 46 und 48,
wodurch die Spitzenschutzanordnung 50 aus der proximalen
Position in die distale Position getrieben wird.
-
Das
Zusammensetzen des Blutsammelsets 10 kann wie folgt erfolgen.
Die Spitzenschutzanordnung 50 wird durch Drücken des
Befestigungsstifts 64 des Spitzenschutzgehäuses 52 durch
die Befestigungsöffnung 72 des
Clips 60 zusammengesetzt. Der Federschenkel 66 des
Clips 60 wird sodann nach unten oder von dem inneren Durchlass 58 weg
durch das Spitzenschutzgehäuse 52 gedrückt. Das
Antriebsteil 80 wird sodann zwischen der Spitzenschutzanordnung 50 und
dem Ansatz 30 eingesetzt, indem die Öffnungen 88 und 92 über die
Knöpfe 35 bzw. 57 gedrückt werden.
Das distale Ende 22 der Nadelkanüle 20 wird sodann
durch den inneren Durchlass 38 des Ansatzes 30 geführt und
in den inneren Durchlass 58 am proximalen Ende 54 des
Spitzenschutzgehäuses 52 gedrückt. Das
Auslenken des Federschenkels 66 nach unten ermöglicht es,
das distale Ende 24 der Nadelkanüle 20 vollständig durch das
Spitzenschutzgehäuse 52 zu
führen.
Der Federschenkel 66 kann freigegeben werden, nachdem die Punktionsspitze 28 der
Nadelkanüle 20 das
Spitzenschutzgehäuse 52 vollständig passiert
hat. Das Ende des Sperrschenkels 74 wird gegen die Nadelkanüle 20 vorgespannt
und gleitet an dieser entlang. Die Spitzenschutzanordnung 50 wird
anschließend
proximal gleitend entlang der Nadelkanüle 20 in eine Position
nahe dem Ansatz 30 verschoben, wobei das Antriebsteil 80 auf
sich selbst dorsal gefaltet ist, so dass es eine dorsal passende
Struktur bildet. Die Verpackungsabdeckung 18 wird sodann über die Punktionsspitze 28 und
proximal über
die Nadelkanüle 20 geschoben,
wobei die Punktionsspitze 28 sicher in der Verpackungsabdeckung 18 gehalten
und angeordnet ist, und wobei die Seite 17 und die Kerbe oder
der Schlitz 19 der Verpackungsabdeckung 18 die
Flügel 46 und 48 in
der gebogenen dorsalen Position hält. Die Verpackungsabdeckung 18 besteht vorteilhafterweise
aus einem starren Material, das in der Lage ist, die Flügel 46, 48 in
der dorsalen Position zu halten.
-
Das
Blutsammelset 10 kann anschließend in dem in 1 dargestellten
Zustand verpackt werden, beispielsweise in einer Blisterpackung.
Vor dem Gebrauch wird das Blutsammelset 10 aus seiner Verpackung
entfernt und die Verbindungseinrichtung 16 kann an einem
geeigneten Behälter
angebracht werden, um eine Fluidverbindung mit dem durch die Nadelkanüle 20 gehenden
Lumen 28 zu erreichen.
-
Im
Gebrauch liegt das Blutsammelset 10 mit montierter Nadelvorrichtung 12 und
einschließlich des
flexiblen Schlauchs 14 vor, der sich von der Nadelvorrichtung 12 erstreckt
und mit der Verbindungseinrichtung 16 verbunden ist. Nach
dem Entnehmen des Blutsammelsets 10 aus seiner Verpackung
kann dieses mit anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen zum
Gebrauch verbunden werden. Beispielsweise können eine nicht für den Patienten
vorgesehene Nadelanordnung und ein Nadelhalter mit dem Blutsammelset 10 durch
die Verbindungseinrichtung 16 verbunden werden.
-
Zur
Vorbereitung des Blutsammelsets 10 für den Gebrauch greift der Benutzer
das Blutsammelset 10 an der Nadelvorrichtung 12,
wobei er den Daumen und den Zeigefinger zwischen die Flügel 46 und 48 des
Ansatzes 30 legt, wobei die Flügel 46 und 48 in einer
dorsalen Position zwischen den Fingern des Benutzers gehalten werden,
wie in 3 dargestellt. Beide Flügel 46 und 48 werden
vorzugsweise zwischen Daumen und Zeigefinger des Benutzers aufeinander
zu gebogen, wobei der Körper 82 des
Antriebsteils 80 dazwischen gefangen ist. Die Verpackungsabdeckung 18 wird
sodann ergriffen und distal bewegt, um sich von der Nadelkanüle 20 zu
lösen, wodurch
die Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20 freigelegt wird.
-
Der
Arzt kann sodann die Punktionsspitze 28 am distalen Ende 24 der
Nadelkanüle 20 in
ein beabsichtigtes Blutgefäß eines
Patienten schieben, während
die Flügel 46 und 48 zwischen
dem Daumen und dem Zeigefinger gehalten werden, um das kontrollierte
Eindringen seitens des Arztes zu unterstützen. Die Spitzenschutzanordnung 50 wird
durch das Greifen der Finger des Benutzers zwischen den Flügeln 46 und 48 in
Position gehalten, wodurch das Antriebsteil 80 im geklappten
vorgespannten Zustand gehalten wird.
-
Nachdem
der Zugang in das beabsichtigte Blutgefäß erfolgt ist, kann der Arzt
die Flügel 45 und 48 freigeben.
Sobald der Benutzer die Vorrichtung freigibt kann sich das Antriebsteil 80 aufgrund
der durch den Körper 82 des
Antriebsteils 80 aufgrund des Freigebens der Flügel 46 und 48 aufgebrachten Vorspannung
frei von der zusammengefalteten vorgespannten Position in die gestreckte
entfaltete Position bewegen. Eine derartige Bewegung bewirkt das Strecken
des Körpers 82,
wodurch die Spitzenschutzanordnung 50 distal entlang der
Nadelkanüle 20 in
axialer Richtung des Pfeils 100 vorgetrieben wird, wobei
die Spitzenschutzanordnung 50 entlang der Nadelkanüle 210 in
Richtung des distalen Endes 24 gleitet. Die distale Bewegung
der Spitzenschutzanordnung 50 endet, wenn das proximale
Ende 54 des Spitzenschutzgehäuses 52 die Haut des
Patienten nahe der Punktionsstelle berührt.
-
Nach
Abschluss des Vorgangs, beispielsweise wenn sämtliche gewünschten Proben genommen wurden,
wird die Nadelkanüle 20 aus
dem Patienten gezogen. Das Entfernen der Nadelkanüle 20 aus dem
Patienten ermöglicht
das weitere Strecken des Körpers 82 und
eine entsprechende distale Bewegung der Spitzenschutzanordnung 50 in
axialer Richtung des Pfeils 100. Nachdem die Spitzenschutzanordnung 50 entlang
der Nadelkanüle 20 zum
distalen Ende 24 bewegt wurde, bewegt sich der Sperrschenkel 74 des
Clips 60 distal über
die Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20 hinaus. Die
inhärente
Elastizität des
Federschenkels 66 des Clips 60 schiebt den Sperrschenkel 74 über die
Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20. eine Rückstellbewegung
der Spitzenschutzanordnung 50 wird so verhindert. Ferner hat
das Antriebsteil 80 eine Gesamtabmessung, die ein Bewegen
der Spitzenschutzanordnung 50 distal über die Nadelkanüle 20 hinaus
verhindert. Somit ist die Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20 sicher
abgeschirmt. Das Blutsammelset 10 kann dann in geeigneter
Weise entsorgt werden.
-
Da
die Flügel 46 und 48 anfangs
in eine dorsale Position gebogen sind, können die Flügel 46 und 48 während des
Einführens,
Herausziehens und Entsorgens der Nadelvorrichtung 12 als
Griffteil dienen. Insbesondere nach der Freigabe der Flügel 46 und 48 zum
Treiben der Spitzenschutzanordnung 50 in die distale Position,
in der sie die Nadelkanüle 20 abschirmt,
erstrecken sich die Flügel 46 und 48 seitwärts von
dem Ansatz 30. Da die Flügel 46 und 48 flexible
starre Strukturen sind, können
die Flügel 46 und 48 in
eine dorsale Position gebogen werden, um das Blutsammelset 10 zu
einer von der gebrauchten Nadelspitze der Kanüle 20 entfernten Position
zu tragen. Darüber
hinaus kann das Antriebsteil 80 aktiviert werden, während die
Punktionsspitze 28 sich in dem Blutgefäß des Patienten befindet, wodurch
die Spitzenschutzanordnung 50 axial entlang der Nadelkanüle 20 bewegt
wird, oder sie kann nach den Herausziehen der Punktionsspitze 28 aus
dem Blutgefäß des Patienten
aktiviert werden.
-
Das
Abschirmmerkmal der vorliegenden Erfindung ist beim normalen Gebrauch
der Vorrichtung passiv aktiviert. Insbesondere beim Entfernen der Verpackungsabdeckung
vor dem Einstechen ist das Sicherheitsmerkmal aktiv und gespannt,
bereit zum Abschirmen der Nadel, sobald der Benutzer die Flügelstruktur
nach dem Einführen
in einen Patienten freigibt. Wie zuvor beschrieben, wird die passive
Abschirmung der Nadelkanüle
automatisch durch bloßes
Herausziehen der Nadelkanüle
aus dem Patienten erreicht.
-
In
einigen Fällen
kann die Nadelvorrichtung vor de Venenpunktion oder während eines
medizinischen Vorgangs aus der Hand des Arztes fallen oder ihm aus
derselben geschlagen werden. Die zuvor beschriebene passive Abschirmung
beginnt automatisch sobald die Nadelvorrichtung aus der Hand des Arztes
fällt oder
geschlagen wird. Die automatische Abschirmung kann durch das absichtliche
oder unabsichtliche Freigeben der Flügel durch den Arzt ausgelöst werden.
-
Ferner
dringt der Arzt nicht immer beim ersten Venenpunktionsversuch in
das gewünschte
Blutgefäß des Patienten
ein. Jedoch hält
der Arzt die Nadelvorrichtung üblicherweise
fest, bis das Eindringen in das gewünschte Blutgefäß erfolgt
ist. In diesem Fall hindert das fortgesetzte Halten der Flügel das Abschirmen
der Nadel, bis das gewünschte
Blutgefäß punktiert
wurde. Der zweite Versuch des Zugangs in ein gewünschtes Blutgefäß ist üblicherweise
ein wenig risikoreicher Vorgang, bei dem die Hand des Arztes erheblich
von der Punktionsspitze der Nadelkanüle entfernt ist. Das erfindungsgemäße Blutsammelset
bringt somit nicht den Nachteil mit sich, ein neues Blutsammelset
nach jedem nicht erfolgreichen Venenpunktionsversuch verwenden zu
müssen.
-
Zwar
wurde die erfindungsgemäße Nadelanordnung
in Bezug auf ein Ausführungsbeispiel
zur Verwendung mit einem Blutsammelsystem beschrieben, jedoch ist
es ferner möglich,
die Nadelanordnung bei anderen, für die Verwendung von Nadelanordnungen
bekannten medizinischen Vorgängen
zu verwenden, beispielsweise in Zusammenhang mit einem herkömmlichen
IV-Infusionsset.
-
Zwar
wird der vorliegenden Erfindung durch Ausführungsbeispiele in vielen verschiedenen
Formen genüge
getan, jedoch sind in den Zeichnungen und in der Beschreibung detailliert
die bevorzugten Ausführungsbeispiele
der Erfindung dargestellt, wobei vorausgesetzt wird, dass die vorliegende
Offenbarung als exemplarisch für
die Prinzipien der Erfindung anzusehen ist, und nicht die Erfindung
auf die dargestellten Ausführungsbeispiele
beschränken soll.
Zahlreiche andere Ausführungsbeispiele
sind für den
Fachmann ersichtlich und leicht auszubilden, ohne den Rahmen der
Erfindung zu verlassen. Der Rahmen der Erfindung ist durch die beigefügten Ansprüche und
deren Äquivalente
bestimmt.