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DE602004004358T2 - Passiv aktiviertes Sicherheitssystem für die Nadel eines Blutentnahmesets - Google Patents

Passiv aktiviertes Sicherheitssystem für die Nadel eines Blutentnahmesets Download PDF

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DE602004004358T2
DE602004004358T2 DE602004004358T DE602004004358T DE602004004358T2 DE 602004004358 T2 DE602004004358 T2 DE 602004004358T2 DE 602004004358 T DE602004004358 T DE 602004004358T DE 602004004358 T DE602004004358 T DE 602004004358T DE 602004004358 T2 DE602004004358 T2 DE 602004004358T2
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DE
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needle
wings
tip
needle cannula
proximal
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DE602004004358T
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Inventor
Bradley Wilkinson
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Becton Dickinson and Co
Original Assignee
Becton Dickinson and Co
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Publication date
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Description

  • Hintergrund der Erfindung
  • 1. Sachgebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft Blutsammelsets für eine sichere und bequeme Handhabung von Nadeln. Insbesondere betrifft die vorliegende Erfindung ein kostengünstiges Einweg-Blutsammelset mit einer Nadelanordnung, die einen Sicherheitsschutz aufweist.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Medizinische Einwegartikel mit Stichelementen werden üblicherweise zum Verabreichen eines Medikaments oder zum Abziehe eines Fluids verwendet, wie beispielsweise Blutsammelnadeln, Fluidhandhabungsnadeln und Anordnungen aus denselben. Die gegenwärtige medizinische Praxis erfordert, dass Fluidbehälter und Nadelanordnungen, die in solchen Systemen Verwendung finden, kostengünstig sind und problemlos entsorgt werden können. Infolgedessen verwenden existierende Blutsammelsysteme zum Beispiel üblicherweise eine Art von haltbarem, widerverwendbarem Halter, an dem lösbare und wegwerfbare Nadeln und Fluidsammelröhrchen angebracht werden können. Ein Blutsammelsystem dieser Art kann vor dem Gebrauch zusammengesetzt und nach dem Gebrauch auseinandergenommen werden. Diese Blutsammelsysteme ermöglichen somit die wiederholte Verwendung der relativ kostspieligen Halter bei dem Wechsel der relativ kostengünstigen Nadel und/oder des Fluidsammelröhrchens. Zusätzlich zur Verringerung der Kosten der Entnahme von Blutproben, tragen diese Blutsammelsysteme auch zu einer Minimierung der Erzeugung von gefährlichem medizinischem Abfall bei.
  • Ein Blutsammelset oder ein Set für intravenöse Infusionen (IV) weist üblicherweise eine Nadelkanüle mit einem proximalen Ende, einem spitzen distalen Ende und einem sich zwischen diesen erstreckenden Lumen auf. Das proximale Ende der Nadelkanüle ist fest in einem Kunststoffansatz mit einem mittigen Durchlass angebracht, der mit dem Lumen der Nadelkanüle verbunden ist. Ein dünnes flexibles thermoplastisches Röhrchen ist mit dem Ansatz verbunden und steht mit dem Lumen der Nadelkanüle in Verbindung. Das der Nadelkanüle abgewandte Ende des Kunststoffröhrchens kann eine Einrichtung zum Verbinden der Nadelkanüle mit einem Blutsammelröhrchen oder einem anderen Behälter aufweisen. Der genaue Aufbau der Einrichtung hängt von den Eigenschaften des Behälters ab, mit dem die Einrichtung verbunden wird.
  • Um das Risiko einer unbeabsichtigten Nadelstichwunde zu verringern, ist der Schutz benutzter Nadelspitzen wichtig. Im Hinblick auf Infektionen und die Übertragung von Krankheiten, sind Verfahren und Vorrichtungen zum Umschließen der benutzten Einwegnadeln sehr wichtig geworden und sind stark nachgefragt. Beispielsweise verwenden Nadelanordnungen im allgemeinen einen Sicherheitsschutz, der in abschirmenden Eingriff mit einer benutzten Nadelkanüle gebracht werden kann, ohne einen unbeabsichtigten Nadelstich zu riskieren.
  • Einige Nadelschutze werden als Spitzenschutze bezeichnet und weisen einen kleinen starren Schutz auf, der zum Schutz über die Länge einer Nadelkanüle teleskopierbar und über die Punktionsspitze der Nadel hinaus ausfahrbar ist. Derartige herkömmliche Spitzenschutze umfassen eine Art von Halteeinrichtung zum Begrenzen des Verschiebungsweges des Spitzenschutzes auf die Länge der Nadelkanüle. Darüber hinaus umfassen derartige herkömmliche Spitzenschutze üblicherweise eine Struktur, die verriegelnd über die Spitze der benutzten Nadelkanüle greift, um ein erneutes Freilegen der Nadel zu verhindern. Die Struktur zum Verhindern eines erneuten Freilegens kann einen Metallfederclip oder eine Querwand umfassen, die einstückig mit einem Ende des Spitzenschutzes ausgebildet ist. Nadelanordnungen mit derartigen Spitzenschutzen weisen jedoch üblicherweise eine umfangreiche Mechanik zum Positionieren des Spitzenschutzes auf, was zu komplexen Anordnungen führt, die kostspielig herzustellen und zu montieren sind. Die Betätigung des Spitzen schutzes kann darüber hinaus erhebliche Handhabung seitens des Benutzers erfordern, um den Spitzenschutz in eine abschirmende Position zu bewegen.
  • Das US-Patentdokument US 2002/0099339 beschreibt einen Sicherheitsschutz für Nadeln, der zwei auslenkbare Flügel auf entgegengesetzten Seiten einer Nadelanordnung aufweist, um einen Spitzeschutz entlang der Nadel in eine abschirmende Position zu bewegen. Im Gebrauch werden die auslenkbaren Flügel entspannt, wodurch sich die Flügel strecken oder entfalten, um den Spitzenschutz entlang der Nadel in die abschirmende Position zu bewegen. EP-A-1 396 738 beschreibt eine abschirmbare Nadelvorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Zwar bewirken die bekannten Nadelschutze eine wirksame Abschirmung benutzter Nadeln, jedoch besteht weiter ein Bedarf nach Nadelanordnungen zur Verwendung mit einem Blutsammelset, die ein sicheres und wirksames Abschirmen der Spitze einer gebrauchten Nadel bewirken, wobei sie unauffällig sind und eine definierte Angriffsstruktur bilden, um das Positionieren der Nadel für das Einführen zu unterstützen, und welche einfach und kostengünstig herzustellen und zu betätigen sind.
  • Überblick über die Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine abschirmbare Nadelvorrichtung, die insbesondere in Verbindung mit einem Blutsammelset nützlich ist. Die Nadelvorrichtung umfasst eine Nadelkanüle mit entgegengesetzten proximalen und distalen Enden und einen Ansatz, der ein proximales Ende der Nadelkanüle stützt. Das proximale Ende des Ansatzes kann zum Zusammenpassen mit einer medizinischen Vorrichtung angepasst werden, wobei sich ein flexibles Rohr, das eine Struktur zum Zusammenpassen mit einer Blutsammelanordnung umfasst, von dem proximalen Ende des Ansatzes aus erstrecken kann. Die Nadelvorrichtung weist ferner zwei biegbare Flügel, die sich von entgegengesetzten Seiten des Ansatzes erstreckende Flächen haben, einen Spitzenschutz und ein Antreibsteil auf.
  • Der Spitzenschutz ist axial entlang der Nadelkanüle von einer proximalen Position, die im wesentlichen nahe dem Ansatz liegt, zu einer distalen Position, in welcher der Spitzenschutz das distale Ende der Nadelkanüle schützend umgibt, bewegbar.
  • Das Antreibsteil weist ein erstes flexibles Element auf, das zwischen dem Ansatz und dem Spitzenschutz verbunden ist und sich zwischen einer zusammengeklappten vorgespannten Position und einer ausgefahrenen Position erstreckt, um den Spitzenschutz aus der proximalen Position in die distale Position zu bewegen. Die Flügelpaare sind zwischen einer sich seitwärts erstreckenden Position und einer dorsalen Position biegbar und können ebenfalls einstückig mit einem Ansatz ausgebildet sein. In der dorsalen Position halten die beiden Flügel das Antreibsteil in der geklappten vorgespannten Position, um den Spitzenschutz in der proximalen Position zu halten. Befinden sich die beiden Flügel in der dorsalen Position, kann ferner ein Spalt zwischen dem Ansatz und der Flügelfläche gebildet sein, durch welchen ein Teil des Antriebsteils in der geklappten vorgespannten Position innerhalb des Spalts gehalten wird. Beim Lösen der Flügel aus der dorsalen Position in die seitlich gerichtete Position wird der gebildete Spalt aufgehoben und das Antreibsteil kann sich entfalten und den Spritzenschutz von der proximalen Position in Richtung der distalen Position bewegen.
  • Der Spitzenschutz kann ein aus Kunststoffmaterial gebildetes Spitzenschutzgehäuse aufweisen, wobei ein Metallfederclip an dem Gehäuse angebracht ist. Der Federclip ist gegen die Federkanüle vorgespannt, wenn sich der Spitzenschutz in der proximalen Position befindet, und wird elastisch über das distale Ende der Nadelkanüle bewegt, wenn der Spitzenschutz sich in der distalen Position befindet. Die abschirmbare Nadelvorrichtung kann ferner eine Verpackungsabdeckung mit einer Öffnung zum schützenden Umschließen der Nadelkanüle aufweisen. Die Verpackungsabdeckung kann eine Struktur zum lösbaren Zusammengreifen mit der Vorrichtung aufweisen und einen Schlitzbereich zum Halten der Flügel in der dorsalen Position umfassen.
  • Nach einem anderen Ausführungsbeispiel betrifft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Abschirmen einer medizinischen Nadelvorrichtung. Das Verfahren umfasst das Vorsehen einer zuvor beschriebenen abschirmbaren Nadelvorrichtung, das Vorsehen einer lösbaren Verpackungsabdeckung, und das Entfernen der Verpackungsabdeckung von der abschirmbaren Nadelvorrichtung. Die Verpackungsabdeckung umgibt die Nadelkanüle schützend und hält die beiden Flügel in der dorsalen Position, um es den beiden Flügeln zu ermöglichen, das Antreibsteil in der geklappten vorgespannten Position zwischen den Flügeln zu halten. Die Verpackungsabdeckung wird von der abschirmbaren Nadelvorrichtung abgenommen, wodurch die Flügel aus der dorsalen Position in die seitlich gerichtete Position freigegeben werden und das Antreibsteil sich entfalten und den Spitzenschutz aus der proximalen Position in die distale Position bewegen kann.
  • Beschreibung der Zeichnungen
  • 1 ist eine perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen abschirmbaren Nadelvorrichtung mit einer angebrachten Verpackungsabdeckung;
  • 2 ist eine perspektivische Explosionsdarstellung der erfindungsgemäßen abschirmbaren Nadelvorrichtung;
  • 3 ist eine perspektivische Darstellung der abschirmbaren Nadelvorrichtung von 2 im Gebrauch;
  • 4 ist eine perspektivische Darstellung der abschirmbaren Nadelvorrichtung von 1 mit abgenommener Verpackungsabdeckung;
  • 5 ist ein seitlicher Querschnitt durch die abschirmbare Nadelvorrichtung von 4;
  • 6 ist eine perspektivische Darstellung der abschirmbaren Nadelvorrichtung in einer ausgefahrenen Abschirmposition, und
  • 7 ist ein seitlicher Querschnitt der abschirmbaren Nadelvorrichtung von 6 in der ausgefahrenen Abschirmposition.
  • Detaillierte Beschreibung
  • 1 der Zeichnungen, in welchen gleiche Bezugszeichen in sämtlichen Darstellungen gleiche Teile bezeichnen, zeigt ein erfindungsgemäßes Blutsammelset und die zugehörigen Einrichtungen. Die vorliegende Erfindung wird allgemein im Zusammenhang mit einem Blutsammelset beschrieben und umfasst ein derartiges Blutsammelset sowie eine abschirmbare Nadelanordnung zur Verwendung in einem derartigen Blutsammelset.
  • Wie in 1 dargestellt, weist das Blutsammelset 10 eine abschirmbare Nadelvorrichtung 12, einen sich von der Nadelvorrichtung 12 erstreckenden flexiblen Schlauch 14, eine an dem Schlauch 14 angebrachte Verbindungseinrichtung 16 und eine Verpackungsabdeckung 18, die lösbar, beispielsweise durch Reibschluss, an Teilen der Nadelvorrichtung 12 gegenüber dem Schlauch 14 angebracht ist. Die abschirmbare Nadelvorrichtung 12ders Blutsammelsets 10 ist in den 27 im Detail dargestellt und weist im allgemeinen eine Nadelkanüle 20, einen Ansatz 30, eine Spitzenschutzanordnung 50 und ein Antreibsteil 80 zum Bewegen der Spitzenschutzanordnung 50 auf.
  • Die Nadelkanüle 20 weist ein proximales Ende 22 und ein entgegengesetztes distales Ende 24 mit einem sich von dem proximalen Ende 22 zu dem distalen Ende 24 durch die Nadelkanüle 20 erstreckenden Lumen 26 auf. Das distale Ende 24 der Nadelkanüle 20 ist zur Bildung einer scharfen Punktionsspitze 28, beispielsweise einer IV-Punktionsspitze, abgeschrägt. Die Punktionsspitze 28 dient dem Einführen in ein Blutgefäß eines Patienten, beispiels weise in eine Vene, und ist daher für eine einfache Einführung und minimale Unannehmlichkeiten während der Venenpunktion ausgebildet.
  • Die Nadelkanüle 12 weist ferner einen Ansatz 30 auf. Der Ansatz 30 ist eine einstückige Struktur, die vorteilhafterweise aus einem thermoplastischen Material gebildet ist. Der Ansatz 30 hat ein proximales Ende 32, ein distales Ende 34 und ist durch eine sich zwischen den Enden erstreckende starre Struktur 36 begrenzt. Das distale Ende 34 des Ansatzes 30 weist eine Struktur zum Zusammengreifen mit dem Antreibsteil 80 auf, wie beispielsweise zwei mit dem Antreibsteil 80 verbindbare Knopfelemente 35, wie im folgenden näher erörtert. Die Struktur 36, die eine Unterseite 37 aufweist, hat eine Öffnung 38 am distalen Ende der Struktur 36 zum Aufnehmen des proximalen Endes 22 der Nadelkanüle 20. Die Nadelkanüle 20 ist in der Öffnung 38 des Ansatzes 30 positioniert und erstreckt sich von dem distalen Ende 34 des Ansatzes 30 aus. Vorteilhafterweise handelt es sich bei der Nadelkanüle 20 und dem Ansatz 30 um separate Teile, die fest angebracht und durch einen geeigneten Kleber medizinischer Güte, beispielsweise Epoxid oder dergleichen, befestigt sind. Darüber hinaus ist eine Öffnung 40 am proximalen Ende der Struktur 36 zum Aufnehmen des flexiblen Schlauchs 14 oder einer anderen medizinischen Vorrichtung, beispielsweise eines Röhrchenhalters oder dergleichen, anpassbar.
  • Der Ansatz 30 weist ferner ein Flügelelement 44 mit einem Körper 47 auf, der sich zwischen zwei Flügeln 46 und 48 erstreckt. Der Körper 47 des Flügelelements 44 kann fest an der Unterseite 37 des Ansatzes angebracht sein, wodurch sich die Flügel 46 und 48 auf entgegengesetzten Seiten seitwärts von der Struktur 36 aus erstrecken können. Die Flügel 46 und 48 unterstützen den Ansatz 30 und die Nadelanordnung 12 als Flügelanordnung vom Schmetterlingstyp beim Positionieren, Stabilisieren und Platzieren der Nadelanordnung 12 und des Blutsammelsets 10 während eines Blutsammelvorgangs. Die Flügel 46 und 48 bestehen aus einem flexiblen Material und sind zwischen einer entspannten, seitwärts gerichteten Position, in der sie im wesentlichen planar sind, in eine gebogene dorsale Position gemäß 4 biegbar. Zwar können die Flügel 46 und 48 eine vorgeformte gebogene Struktur sein, jedoch können die Flügel 46 und 48 auch eine Planare Struktur sein, beispielsweise Flügelflächen mit einem Ansatzbereich zum Unterstützen des Klappens der Flügel 46 und 48 in eine dorsale Position. Die Flügel 46 und 48 können ferner ein mit dem Ansatz 30 zusammen geformtes Teil sein, das weiche und starre Eigenschaften hat.
  • Die Nadelanordnung 12 weist ferner eine Spitzenschutzanordnung 50 auf, die sich koaxial um die Nadelkanüle 20 erstreckt und entlang der Nadelkanüle 20 zwischen einer ersten proximalen Position nahe dem Ansatz 30 und einer zweiten distalen Position nahe der Punktionsspitze 28 bewegbar ist, wie im folgenden näher erörtert. Die Spitzenschutzanordnung 50 umfasst vorteilhafterweise ein Gehäuse 52 und einen Schutzclip 60. Das Gehäuse 52 ist eine einteilige Struktur, die vorteilhafterweise aus einem thermoplastischen Material gebildet ist und einen ausgenommenen Schlitzbereich 53, ein proximales Ende 54, ein distales Ende 56 und einen sich zwischen den Enden erstreckenden inneren Durchlass 58 aufweist. Teile des inneren Durchlasses 58 nahe dem distalen Ende 56 bilden eine vergrößerte Clipaufnahme 62, wie in den 5 und 7 dargestellt. Darüber hinaus weist die Spitzenschutzanordnung 50 ein vorstehendes Knopfelement 57 auf, das sich von dem oberen Bereich des Gehäuses 52, vorteilhafterweise am distalen Ende desselben, erstreckt. Ein Clipbefestigungsstift 64 erstreckt sich von dem Gehäuse 52 an einer Stelle nahe dem proximalen Ende 54 des Gehäuses 52 nach unten.
  • Der Clip 60 ist einstückig gestanzt und aus einem elastisch auslenkbaren Metallmaterial geformt. Der Clip 60 weist einen Planaren Federschenkel 66 mit einem proximalen Ende 68 und einem entgegengesetzten distalen Ende 70 auf. Eine Befestigungsöffnung 72 erstreckt sich durch den Federschenkel 66 an einer Stelle nahe dem proximalen Ende 68. Die Befestigungsöffnung 72 hat einen Durchmesser, der annähernd gleich oder geringfügig kleiner als der Durchmesser des Befestigungsstifts 64 des Gehäuses 52 ist. Somit kann der Befestigungsstift 64 durch die Befestigungsöffnung 72 gedrückt werden, wenn die Achse des Befestigungsstifts 64 und die Achse der Befestigungsöffnung 72 im wesentlichen kolinear sind. Ein Sperrschenkel 74 erstreckt sich von dem distalen Ende 70 des Federschenkels 66. Der vorstehende Sperrschenkel 74 ermöglichte ein sicheres schützendes Angreifen an der Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20 und ermöglicht ferner eine glatte axiale Gleitbewegung der Spitzenschutzanordnung 50 entlang der Nadelkanüle 20, wie im folgenden erläutert.
  • Der Ansatz 30 und die Spitzenschutzanordnung 50 sind durch das Antriebsteil 80 verbunden. Das Antriebsteil 80 bewirkt die axiale Bewegung der Spitzenschutzanordnung 50 entlang der Nadelkanüle 20 von einer ersten proximalen Position nahe dem Ansatz 30 zu einer zweiten distalen Position nahe der Punktionsspitze 28, wie im folgenden näher beschrieben.
  • Das Antriebsteil 80 weist einen Körper 82 mit einem proximalen Ende 84 und einem distalen Ende 86 auf. Der Körper 82 ist vorteilhafterweise aus einem elastischen flexiblen Material gebildet, das in der Lage ist, sich ohne Aufbringen von Kraft zu biegen und/oder zu strecken, wie beispielsweise Silikon. Vor dem Gebrauch befindet sich das Antriebsteil 80 beispielsweise in einer geklappten vorgespannten Position und bei der Freigabe der Flügel 46 und 48, die im folgenden beschrieben wird, streckt sich das Antriebsteil 80 vorwärts. Das proximate Ende 84 des Körpers 82 des Antriebsteils 80 hat eine Struktur zum Zusammengreifen mit dem Ansatz 30, wie beispielsweise zwei kreisförmige Öffnungen 88 zum Aufnehmen der Knopfelemente 35 an dem distalen Ende 34 des Ansatzes 30, wodurch das proximale Ende 84 des Antriebsteils 80 an dem distalen Ende 34 des Ansatzes 30 befestigt wird. Das distale Ende 86 des Körpers 82 des Antriebsteils 80 weist eine kreisförmige Öffnung 92 zum Zusammengreifen mit dem vorstehenden Knopfelement 57 am distalen Ende 56 der Spitzenschutzanordnung 50 auf. Alternativ oder zusätzlich zu der durch die Knopfelemente 35 und die Öffnungen 88 gebildeten mechanisch zusammengreifenden Struktur können das proximale Ende 84 sowie das distale Ende 86 des Körpers 82 fest an der Spitzenschutzanordnung 50 angebracht sein, beispielsweise durch Verwendung eines Klebers oder dergleichen.
  • Da das proximate Ende 84 des Körpers 82 mit dem distalen Ende 34 des Ansatzes 30 verbunden ist, und da sich die Flügel 46 und 48 seitwärts von dem Ansatz 30 erstrecken, führt die Bewegung der Flügel 46 und 48 zu einer entsprechenden Bewegung des Antriebsteils 80. Insbesondere halten die Flügel 46 und 48 in der dorsalen Position das Antriebsteil 80 in einer gefalteten vorgespannten Position. Darüber hinaus bilden die Flügel 46 und 48 in einer dorsalen Position einen Spalt 94 zwischen dem Ansatz 30 und den Flügeln 46 und 48, wodurch ein Teil des Antriebsteils 80 innerhalb des Spalts 94 gehalten wird. Hierdurch wird die Spitzenschutzanordnung 50 in einer proximalen Position nahe dem distalen Ende 34 des Ansatzes 30 gehalten. Beim Freigeben der Flügel 46 und 48 bewegen sich die Flügel 46 und 48 automatisch frei von der dorsalen Position, in welcher sie zu einer einheitlichen dorsalen Struktur zusammengebogen sind, in die entspannte seitwärts gerichtete Position, wobei der Spalt 94 wegfällt. Somit ist der Körper 82 des Antriebsteils 80 nicht länger von den Flügeln 46 und 48 zurückgehalten und entfaltet sich, um die Spitzenschutzanordnung 50 in Richtung des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20 zu bewegen. Da ferner das distale Ende 86 des Körpers 82 fest an der Spitzenschutzanordnung 50 angebracht ist, und da die Spitzenschutzanordnung 50 entlang der Nadelkanüle 20 bewegbar ist, bewirkt das Lösen der Flügel 46 und 48 ein axiales Bewegen der Spitzenschutzanordnung 50 Richtung des Pfeils 100 weg von dem Ansatz 30 und in Richtung des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20, wo die Spitzenschutzanordnung 50 die Punktionsspitze 28 wirksam schützen kann.
  • Die Spitzenschutzanordnung 50 bewegt sich axial entlang der Nadelkanüle 20 in Richtung des distalen Endes 24 während der Bewegung des Antriebsteils 80 durch eine entsprechende Bewegung der Flügel 46 und 48 sowie des Körpers 82. Das Freigeben der Flügel 46 und 48 aus der dorsalen Position in eine seitwärts gerichtete Position bewirkt, dass sich der Körper 82 des Antriebsteils 80 entfaltet und sich in Richtung des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20 streckt. Der Körper 82 besteht aus einem flexiblen Material das in Richtung der gestreckten Position vorgespannt ist, und wirkt daher als Mittel zum Speichern von Energie zum Strecken des Körpers 82 in Richtung des distalen Endes 24 der Nadelkanüle 20 bei einer entsprechenden Bewegung der Flügel 46 und 48, wodurch die Spitzenschutzanordnung 50 aus der proximalen Position in die distale Position getrieben wird.
  • Das Zusammensetzen des Blutsammelsets 10 kann wie folgt erfolgen. Die Spitzenschutzanordnung 50 wird durch Drücken des Befestigungsstifts 64 des Spitzenschutzgehäuses 52 durch die Befestigungsöffnung 72 des Clips 60 zusammengesetzt. Der Federschenkel 66 des Clips 60 wird sodann nach unten oder von dem inneren Durchlass 58 weg durch das Spitzenschutzgehäuse 52 gedrückt. Das Antriebsteil 80 wird sodann zwischen der Spitzenschutzanordnung 50 und dem Ansatz 30 eingesetzt, indem die Öffnungen 88 und 92 über die Knöpfe 35 bzw. 57 gedrückt werden. Das distale Ende 22 der Nadelkanüle 20 wird sodann durch den inneren Durchlass 38 des Ansatzes 30 geführt und in den inneren Durchlass 58 am proximalen Ende 54 des Spitzenschutzgehäuses 52 gedrückt. Das Auslenken des Federschenkels 66 nach unten ermöglicht es, das distale Ende 24 der Nadelkanüle 20 vollständig durch das Spitzenschutzgehäuse 52 zu führen. Der Federschenkel 66 kann freigegeben werden, nachdem die Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20 das Spitzenschutzgehäuse 52 vollständig passiert hat. Das Ende des Sperrschenkels 74 wird gegen die Nadelkanüle 20 vorgespannt und gleitet an dieser entlang. Die Spitzenschutzanordnung 50 wird anschließend proximal gleitend entlang der Nadelkanüle 20 in eine Position nahe dem Ansatz 30 verschoben, wobei das Antriebsteil 80 auf sich selbst dorsal gefaltet ist, so dass es eine dorsal passende Struktur bildet. Die Verpackungsabdeckung 18 wird sodann über die Punktionsspitze 28 und proximal über die Nadelkanüle 20 geschoben, wobei die Punktionsspitze 28 sicher in der Verpackungsabdeckung 18 gehalten und angeordnet ist, und wobei die Seite 17 und die Kerbe oder der Schlitz 19 der Verpackungsabdeckung 18 die Flügel 46 und 48 in der gebogenen dorsalen Position hält. Die Verpackungsabdeckung 18 besteht vorteilhafterweise aus einem starren Material, das in der Lage ist, die Flügel 46, 48 in der dorsalen Position zu halten.
  • Das Blutsammelset 10 kann anschließend in dem in 1 dargestellten Zustand verpackt werden, beispielsweise in einer Blisterpackung. Vor dem Gebrauch wird das Blutsammelset 10 aus seiner Verpackung entfernt und die Verbindungseinrichtung 16 kann an einem geeigneten Behälter angebracht werden, um eine Fluidverbindung mit dem durch die Nadelkanüle 20 gehenden Lumen 28 zu erreichen.
  • Im Gebrauch liegt das Blutsammelset 10 mit montierter Nadelvorrichtung 12 und einschließlich des flexiblen Schlauchs 14 vor, der sich von der Nadelvorrichtung 12 erstreckt und mit der Verbindungseinrichtung 16 verbunden ist. Nach dem Entnehmen des Blutsammelsets 10 aus seiner Verpackung kann dieses mit anderen geeigneten medizinischen Einrichtungen zum Gebrauch verbunden werden. Beispielsweise können eine nicht für den Patienten vorgesehene Nadelanordnung und ein Nadelhalter mit dem Blutsammelset 10 durch die Verbindungseinrichtung 16 verbunden werden.
  • Zur Vorbereitung des Blutsammelsets 10 für den Gebrauch greift der Benutzer das Blutsammelset 10 an der Nadelvorrichtung 12, wobei er den Daumen und den Zeigefinger zwischen die Flügel 46 und 48 des Ansatzes 30 legt, wobei die Flügel 46 und 48 in einer dorsalen Position zwischen den Fingern des Benutzers gehalten werden, wie in 3 dargestellt. Beide Flügel 46 und 48 werden vorzugsweise zwischen Daumen und Zeigefinger des Benutzers aufeinander zu gebogen, wobei der Körper 82 des Antriebsteils 80 dazwischen gefangen ist. Die Verpackungsabdeckung 18 wird sodann ergriffen und distal bewegt, um sich von der Nadelkanüle 20 zu lösen, wodurch die Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20 freigelegt wird.
  • Der Arzt kann sodann die Punktionsspitze 28 am distalen Ende 24 der Nadelkanüle 20 in ein beabsichtigtes Blutgefäß eines Patienten schieben, während die Flügel 46 und 48 zwischen dem Daumen und dem Zeigefinger gehalten werden, um das kontrollierte Eindringen seitens des Arztes zu unterstützen. Die Spitzenschutzanordnung 50 wird durch das Greifen der Finger des Benutzers zwischen den Flügeln 46 und 48 in Position gehalten, wodurch das Antriebsteil 80 im geklappten vorgespannten Zustand gehalten wird.
  • Nachdem der Zugang in das beabsichtigte Blutgefäß erfolgt ist, kann der Arzt die Flügel 45 und 48 freigeben. Sobald der Benutzer die Vorrichtung freigibt kann sich das Antriebsteil 80 aufgrund der durch den Körper 82 des Antriebsteils 80 aufgrund des Freigebens der Flügel 46 und 48 aufgebrachten Vorspannung frei von der zusammengefalteten vorgespannten Position in die gestreckte entfaltete Position bewegen. Eine derartige Bewegung bewirkt das Strecken des Körpers 82, wodurch die Spitzenschutzanordnung 50 distal entlang der Nadelkanüle 20 in axialer Richtung des Pfeils 100 vorgetrieben wird, wobei die Spitzenschutzanordnung 50 entlang der Nadelkanüle 210 in Richtung des distalen Endes 24 gleitet. Die distale Bewegung der Spitzenschutzanordnung 50 endet, wenn das proximale Ende 54 des Spitzenschutzgehäuses 52 die Haut des Patienten nahe der Punktionsstelle berührt.
  • Nach Abschluss des Vorgangs, beispielsweise wenn sämtliche gewünschten Proben genommen wurden, wird die Nadelkanüle 20 aus dem Patienten gezogen. Das Entfernen der Nadelkanüle 20 aus dem Patienten ermöglicht das weitere Strecken des Körpers 82 und eine entsprechende distale Bewegung der Spitzenschutzanordnung 50 in axialer Richtung des Pfeils 100. Nachdem die Spitzenschutzanordnung 50 entlang der Nadelkanüle 20 zum distalen Ende 24 bewegt wurde, bewegt sich der Sperrschenkel 74 des Clips 60 distal über die Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20 hinaus. Die inhärente Elastizität des Federschenkels 66 des Clips 60 schiebt den Sperrschenkel 74 über die Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20. eine Rückstellbewegung der Spitzenschutzanordnung 50 wird so verhindert. Ferner hat das Antriebsteil 80 eine Gesamtabmessung, die ein Bewegen der Spitzenschutzanordnung 50 distal über die Nadelkanüle 20 hinaus verhindert. Somit ist die Punktionsspitze 28 der Nadelkanüle 20 sicher abgeschirmt. Das Blutsammelset 10 kann dann in geeigneter Weise entsorgt werden.
  • Da die Flügel 46 und 48 anfangs in eine dorsale Position gebogen sind, können die Flügel 46 und 48 während des Einführens, Herausziehens und Entsorgens der Nadelvorrichtung 12 als Griffteil dienen. Insbesondere nach der Freigabe der Flügel 46 und 48 zum Treiben der Spitzenschutzanordnung 50 in die distale Position, in der sie die Nadelkanüle 20 abschirmt, erstrecken sich die Flügel 46 und 48 seitwärts von dem Ansatz 30. Da die Flügel 46 und 48 flexible starre Strukturen sind, können die Flügel 46 und 48 in eine dorsale Position gebogen werden, um das Blutsammelset 10 zu einer von der gebrauchten Nadelspitze der Kanüle 20 entfernten Position zu tragen. Darüber hinaus kann das Antriebsteil 80 aktiviert werden, während die Punktionsspitze 28 sich in dem Blutgefäß des Patienten befindet, wodurch die Spitzenschutzanordnung 50 axial entlang der Nadelkanüle 20 bewegt wird, oder sie kann nach den Herausziehen der Punktionsspitze 28 aus dem Blutgefäß des Patienten aktiviert werden.
  • Das Abschirmmerkmal der vorliegenden Erfindung ist beim normalen Gebrauch der Vorrichtung passiv aktiviert. Insbesondere beim Entfernen der Verpackungsabdeckung vor dem Einstechen ist das Sicherheitsmerkmal aktiv und gespannt, bereit zum Abschirmen der Nadel, sobald der Benutzer die Flügelstruktur nach dem Einführen in einen Patienten freigibt. Wie zuvor beschrieben, wird die passive Abschirmung der Nadelkanüle automatisch durch bloßes Herausziehen der Nadelkanüle aus dem Patienten erreicht.
  • In einigen Fällen kann die Nadelvorrichtung vor de Venenpunktion oder während eines medizinischen Vorgangs aus der Hand des Arztes fallen oder ihm aus derselben geschlagen werden. Die zuvor beschriebene passive Abschirmung beginnt automatisch sobald die Nadelvorrichtung aus der Hand des Arztes fällt oder geschlagen wird. Die automatische Abschirmung kann durch das absichtliche oder unabsichtliche Freigeben der Flügel durch den Arzt ausgelöst werden.
  • Ferner dringt der Arzt nicht immer beim ersten Venenpunktionsversuch in das gewünschte Blutgefäß des Patienten ein. Jedoch hält der Arzt die Nadelvorrichtung üblicherweise fest, bis das Eindringen in das gewünschte Blutgefäß erfolgt ist. In diesem Fall hindert das fortgesetzte Halten der Flügel das Abschirmen der Nadel, bis das gewünschte Blutgefäß punktiert wurde. Der zweite Versuch des Zugangs in ein gewünschtes Blutgefäß ist üblicherweise ein wenig risikoreicher Vorgang, bei dem die Hand des Arztes erheblich von der Punktionsspitze der Nadelkanüle entfernt ist. Das erfindungsgemäße Blutsammelset bringt somit nicht den Nachteil mit sich, ein neues Blutsammelset nach jedem nicht erfolgreichen Venenpunktionsversuch verwenden zu müssen.
  • Zwar wurde die erfindungsgemäße Nadelanordnung in Bezug auf ein Ausführungsbeispiel zur Verwendung mit einem Blutsammelsystem beschrieben, jedoch ist es ferner möglich, die Nadelanordnung bei anderen, für die Verwendung von Nadelanordnungen bekannten medizinischen Vorgängen zu verwenden, beispielsweise in Zusammenhang mit einem herkömmlichen IV-Infusionsset.
  • Zwar wird der vorliegenden Erfindung durch Ausführungsbeispiele in vielen verschiedenen Formen genüge getan, jedoch sind in den Zeichnungen und in der Beschreibung detailliert die bevorzugten Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt, wobei vorausgesetzt wird, dass die vorliegende Offenbarung als exemplarisch für die Prinzipien der Erfindung anzusehen ist, und nicht die Erfindung auf die dargestellten Ausführungsbeispiele beschränken soll. Zahlreiche andere Ausführungsbeispiele sind für den Fachmann ersichtlich und leicht auszubilden, ohne den Rahmen der Erfindung zu verlassen. Der Rahmen der Erfindung ist durch die beigefügten Ansprüche und deren Äquivalente bestimmt.

Claims (10)

  1. Abschirmbare Nadelvorrichtung (12) mit: einer Nadelkanüle (20) mit einem proximalen und einem distalen Ende; einem das proximale Ende der Nadelkanüle stützenden Ansatz (30); zwei seitwärts von entgegengesetzten Seiten des Ansatzes seitwärts abstehenden Flügeln (46, 48), wobei die Flügel zwischen einer sich seitwärts erstreckenden Position und einer dorsalen Position biegbar sind; einem Spitzenschutz (50), der axial entlang der Nadelkanüle (20) von einer im wesentlichen nahe dem Ansatz (30) befindlichen proximalen Position in eine distale Position bewegbar ist, in der der Spitzenschutz das distale Ende der Nadelkanüle (20) schützend umgibt; und einem Antriebsteil (80), das zwischen einer gefalteten vorgespannten Position und einer ausgefahrenen Position bewegbar ist, um den Spitzenschutz von der proximalen Position in die distale Position zu bewegen, wobei das Antriebsteil ein mit dem Ansatz verbundenes erstes Ende und ein mit dem Spitzenschutz verbundenes zweites Ende aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Flügel (46, 48) das Antriebsteil (80) in der gefalteten vorgespannten Position halten, wenn sie sich in der dorsalen Position befinden, wodurch der Spitzenschutz (50) in der proximalen Position gehalten wird, wobei das Lösen der Flügel (46, 48) aus der dorsalen Position in die sich seitwärts erstreckenden Positionen dem Antriebsteil (80) er möglicht, sich zu entfalten und den Spitzenschutz (50) aus der proximalen Position in die distale Position zu bewegen.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Flügel einstückig mit dem Ansatz ausgebildet sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Vorrichtung ferner eine Verpackungsabdeckung mit einer Öffnung zum schützenden Umschließen der Kanüle aufweist.
  4. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die Verpackungsabdeckung eine Struktur zum lösbaren Zusammengreifen mit der Nadelvorrichtung aufweist.
  5. Vorrichtung nach Anspruch 3, bei der die Verpackungsabdeckung einen Schlitzbereich zum Halten der Flügel in der dorsalen Position aufweist.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der die Flügel aus einem elastischen flexiblen Material gebildet sind.
  7. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das Antriebsteil aus einem elastischen flexiblen Element besteht.
  8. Nadelvorrichtung nach Anspruch 1, bei der der Spitzenschutz ein aus Kunststoff bestehendes Spitzenschutzgehäuse und einen an dem Gehäuse angebrachten Federclip aus Metall aufweist, wobei der Federclip gegen die Nadelkanüle vorgespannt ist, wenn sich der Spitzenschutz in der proximalen Position befindet, und federelastisch über das distale Ende der Nadelkanüle bewegt wird, wenn sich der Spitzenschutz in der distalen Position befindet.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 1, bei der das proximale Ende des Ansatzes zum Zusammengreifen mit einer medizinischen Vorrichtung geeignet ist.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, bei der die Vorrichtung ferner ein flexibles Röhrchen aufweist, das sich von dem proximalen Ende des Ansatzes aus erstreckt, wobei das flexible Röhrchen eine mit einer Blutsammelanordnung zusammenpassende Struktur aufweist.
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