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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug des Kombityps,
das in ein Fahrzeug mit nach oben offener Karosserie, das Pickup
genannt wird, verwandelbar ist.
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Die
Kraftfahrzeuge des Kombityps umfassen eine Fahrgastzelle, die einen
vorderen Teil aufweist, der den Führerstand des Fahrzeugs und
wenigstens einen Vordersitz enthält,
und einen hinteren Teil, der wenigstens eine Rücksitzreihe enthält, die
derart einklappbar ist, dass sie in ihrer umgelegten Position einen
Teil eines ebenen Bodens bildet, der sich über den gesamten hinteren Teil
der Fahrgastzelle des Fahrzeugs erstreckt.
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Die
Fahrgastzelle weist an ihrem hinteren Ende eine Heckklappe genannte
Tür auf,
die im Allgemeinen an ihrem oberen Abschnitt um eine Querachse schwenkbar
ist, derart, dass diese Heckklappe zwischen einer abgesenkten Schließstellung
und einer hochgehobenen Öffnungsstellung,
in der sie vom Heck des Fahrzeugs aus Zugang zum hinteren Teil der
Fahrgastzelle gewährt,
verlagert werden kann.
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Folglich
verfügt
der Benutzer, nachdem er die Rücksitzreihe
umgelegt hat, über
ein Transportvolumen, das der Gesamtheit des hinteren Teils der Fahrgastzelle
entspricht, der durch die Öffnung
zugänglich
ist, die bei einem Hochschwenken der Heckklappe freigegeben wird.
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Die
Kraftfahrzeuge des Kombityps ermöglichen
folglich, voluminöse
Ladungen zu transportieren, die durch die Hecköffnung in das Fahrzeug eingebracht
werden.
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Jedoch
ist die Fahrgastzelle dieser Fahrzeuge mit einem Dach verschlossen,
so dass der Lade- und Transportraum im Inneren des Fahrzeugs nach oben
begrenzt ist.
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Außerdem sind
Kraftfahrzeuge mit nach oben offener Karosserie, Pickup genannt,
bekannt, die hinter einer Kabine, die von dem vorderen Teil der Fahrgastzelle
des Fahrzeugs gebildet ist, wobei sie den Führerstand umschließt, die
nach oben offene Karosserie in parallelepipedischer Grundform aufweisen.
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Die
offene Karosserie dieses Fahrzeugstyps umfasst einen Boden, zwei
Seitenwände
in der Längsrichtung
des Fahrzeugs und eine Heckwand zum Öffnen, die sich an dem der
Kabine entgegengesetzten Ende befindet.
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Derartige
Fahrzeuge weisen im Vergleich zu einem herkömmlichen Fahrzeug oder auch
im Vergleich zu einem Fahrzeug des Kombityps Vorteile hinsichtlich
ihrer Ladekapazität
auf, da die Höhe
der Ladung der Karosserie auf Grund des Nichtvorhandenseins eines
Dachs, welches die Karosserie abdeckt, praktisch unbegrenzt ist.
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Jedoch
können
die Fahrzeuge vom Pickup-Typ nur als Nutzfahrzeuge und nur von dem
Fahrer und eventuell einem Fahrgast benutzt werden, was ihren Nutzwert
im Falle ihrer Nutzung durch Privatpersonen einschränkt.
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Außerdem sind
diese Fahrzeuge über
lange Strecken auf Straßen
und Autobahnen schwer einsetzbar.
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Aus
dem Dokument US-A-3 419 304 ist ein Kraftfahrzeug des Kombityps
bekannt, das in ein Fahrzeug mit nach oben offener Karosserie verwandelbar
ist und ein Dach umfasst, das aus einer biegsamen Metallplatte gebildet
ist, die im vorderen Teil des Fahrzeugs aufrollbar ist. Dieses Fahrzeug
ist mit einer Rückwand
versehen, die gleitend verlagerbar ist, um das Fahrzeug in einen
Kombi oder in zwei Konfigurationen mit offener Karosserie zu überführen. Dieses
Dokument beschreibt ein Fahrzeug gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Außerdem ist
durch das Dokument DE-A-19 929 047 ein abdeckbares Kraftfahrzeug
bekannt, dessen Dach aus einem festen Teil und zwei lösbaren Teilen
gebildet ist. Die zwei lösbaren
Teile können aus
dem Dach herausgenommen und in einem im Gepäckraum eingerichteten Fach
verstaut werden.
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Schließlich ist
aus dem Dokument DE-A-19 616 118 ein Kraftfahrzeug des Kombityps
bekannt, das in ein Fahrzeug mit nach oben offener Karosserie verwandelbar
ist und ein Dach aufweist, das einen festen Teil und einen beweglichen
Teil, der zwischen einer Position in Verlängerung des festen Teils und einer
verborgenen Position in einem in dem Fahrzeug vorgesehenen Fach verlagerbar
ist, umfasst. Das Fahrzeug weist außerdem eine Heckklappe auf, die
mit einer Fensterscheibe ausgerüstet
ist, die gleitend in den unteren Abschnitt der Heckklappe einfahrbar
ist.
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Die
Erfindung hat zum Ziel, ein Kraftfahrzeug zu schaffen, das sowohl
für den
Transport von Ladungen als auch für den Transport von Fahrgästen verwendbar
ist und das leicht und mit einfachen und preiswerten Mittel verwandelbar
ist, um die Vorteile der Kraftfahrzeuge des Kombityps und des Pickup-Typs
auf sich zu vereinen.
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Die
Erfindung hat folglich ein Kraftfahrzeug des Kombityps zum Gegenstand,
das in ein Fahrzeug mit nach oben offener Karosserie, das Pickup genannt
wird, umwandelbar ist und eine Fahrgastzelle umfasst, die begrenzt
ist durch einen Boden, zwei Seitenwände, ein Dach, das die gesamte
Fahrgastzelle abdeckt, und in ihrem hinteren Teil durch eine schwenkbare
Heckklappe, die einen oberen Abschnitt umfasst, der eine Heckfensterscheibe
bildet, die gleitend in einen unteren Abschnitt der Heckklappe einfahrbar
ist, wobei die Fahrgastzelle einen vorderen Teil, der einen Führerstand
und wenigstens einen Vordersitz enthält, und einen hinteren Teil
aufweist, der wenigstens eine Rücksitzreihe
mit wenigstens einer Sitzfläche
und wenigstens einer Rückenlehne
umfasst, die zwischen einer Benutzungsposition und einer eingeklappten
Position, in der die Sitzfläche
im Wesentlichen vertikal hinter den Vordersitz geklappt ist und
die Rückenlehne
in der Verlängerung des
Bodens zur Vorderseite des Fahrzeugs gekippt ist, verlagerbar sind,
dadurch gekennzeichnet, dass:
- – Mittel
den vorderen Teil der Fahrgastzelle von dem hinteren Teil der Fahrgastzelle
in der Kombi-Konfiguration und in der Konfiguration mit offener
Karosserie des Fahrzeugs sowohl in der Benutzungsposition als auch
in der eingeklappten Position der Rücksitzreihe trennen,
- – das
Dach nacheinander in Längsrichtung
des Fahrzeugs von vorn nach hinten einen festen Teil, einen ersten
beweglichen Teil und einen zweiten beweglichen Teil umfasst, wobei
die beweglichen Teile durch Längsverschiebung
zwischen einer im Wesentlichen horizontalen Position in der Verlängerung
des festen Teils und einer übereinander geklappten
Position über
dem festen Teil in der Konfiguration mit offener Fahrzeugkarosserie
verlagerbar sind.
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Gemäß weiteren
besonderen Ausführungsformen
der Erfindung
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- – sind
die Mittel zum Trennen der Fahrgastzelle in der Benutzungsposition
der Rücksitzreihe
durch eine Fensterscheibe gebildet, die durch Gleiten zwischen einer
in die Rückenlehne
der Rücksitzreihe
eingefahrenen Position und einer im Wesentlichen vertikalen, ausgefahrenen
Position, in der sie mit Dichtungselementen zusammenwirkt, die an
den Seitenwänden
und am Dach der Fahrgastzelle angeordnet sind, verlagerbar ist,
- – sind
die Mittel zum Trennen der Fahrgastzelle in der eingeklappten Position
der Rücksitzreihe durch
eine Fensterscheibe gebildet, die durch Gleiten zwischen einer in
den Sitz der Rücksitzreihe
eingefahrenen Position und einer im Wesentlichen vertikalen, ausgefahrenen
Position, in der sie mit Dichtungselementen zusammenwirkt, die an
den Seitenwänden
und am Dach der Fahrgastzelle angeordnet sind, verlagerbar ist,
- – ist
der zweite bewegliche Teil zwischen der im Wesentlichen horizontalen
Position, die sich in der Verlängerung
des festen Teils und des ersten beweglichen Teils des Dachs befindet,
und einer teilweise eingeklappten Position, die sich über dem
ersten beweglichen Teil befindet, verlagerbar,
- – sind
die beweglichen Teile des Dachs mittels Gleitmechanismen, die in
an den Seitenrändern des
Dachs befestigten Dachleisten verborgen sind, translatorisch verlagerbar,
- – ist
der feste Teil des Dachs aus zwei Platten gebildet, die übereinander
liegen und zwischen sich einen Raum für die Positionierung der beweglichen
Teile in der eingefahrenen Position der beweglichen Teile bilden,
- – sind
die Dichtungselemente jeweils aus wenigstens einem longitudinalen
und U-förmigen
Dichtungsgummi gebildet, der in einem in den Seitenwänden und
im Dach ausgebildeten Aufnahmesitz befestigt ist, wobei der Aufnahmesitz
durch eine gleitende Klappe verschließbar ist,
- – sind
die Dichtungselemente jeweils aus wenigstens einem longitudinalen
- und U-förmigen
Dichtungsgummi gebildet, wobei die Dichtung an einem Träger angebracht
ist, der zwischen einer eingefahrenen Position in einem in den Seitenwänden und
im Dach ausgebildeten Aufnahmesitz und einer von diesem Aufnahmesitz
vorstehenden Position schwenkbar ist, wobei der Aufnahmesitz durch
eine gleitende Klappe verschließbar
ist.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der Erfindung werden im Laufe der folgenden
Beschreibung deutlich, die beispielhaft gegeben ist und sich auf
die beigefügte
Zeichnung bezieht, worin
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1 eine
Perspektivansicht, eine Dreiviertelansicht von hinten, eines Kraftfahrzeugs
in seiner ersten Konfiguration oder Kombi-Konfiguration ist,
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2 eine
Perspektivansicht, eine Dreiviertelansicht von hinten, des Kraftfahrzeugs
in seiner zweiten Konfiguration mit nach oben offener Karosserie
oder Pickup-Konfiguration ist,
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3 bis 5 schematische
Darstellungen im Längsschnitt
sind, die verschiedene Konfigurationen der Fahrgastzelle des Kraftfahrzeugs
gemäß der Erfindung
zeigen,
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6 eine
hälftige
Querschnittansicht des Dachs in der eingefahrenen Position ist,
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7 und 8 Teilschnittansichten
einer ersten Ausführungsform
der Dichtungselemente der Mittel zum Trennen der Fahrgastzelle und
verschiedener Teile des Dachs des Kraftfahrzeugs sind,
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9 und 10 Teilschnittansichten
einer zweiten Ausführungsform
der Dichtungselemente und der Mittel zum Trennen der Fahrgastzelle
sind,
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11 eine
Perspektivansicht, eine Dreiviertelansicht von hinten, einer Variante
des Kraftfahrzeugs in seiner Kombi-Konfiguration ist,
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12 eine
schematische Darstellung im Längsschnitt
des Kraftfahrzeugs von 11 in seiner Pickup-Konfiguration
ist.
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In 1 bis 5 ist
ein erfindungsgemäßes Kraftfahrzeug
des Kombityps dargestellt, dass allgemein mit dem Bezugszeichen 1 bezeichnet
ist.
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Das
Fahrzeug 1 umfasst eine Karosserie, die eine Fahrgastzelle 2 begrenzt,
deren vorderer Teil 2a einen Führerstand des Kraftfahrzeugs
und wenigstens einen Vordersitz enthält, der vom Fahrer des Fahrzeugs
benutzt wird. Im Allgemeinen umfasst das Fahrzeug zwei Vordersitze,
wobei neben dem Sitz des Fahrers ein Beifahrersitz angeordnet ist.
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Die
Fahrgastzelle 2 umfasst außerdem einen hinteren Teil 2b,
in dem eine Rücksitzreihe 4 angeordnet
ist, die in dem Ausführungsbeispiel,
das in den Figuren gezeigt ist, aus einer Sitzbank gebildet ist, die
eine Sitzfläche 4a und
eine Rückenlehne 4b aufweist.
Die Rücksitzreihe 4 kann
auch aus zwei oder drei unabhängigen
Sitzen gebildet sein.
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Der
hintere Teil 2b der Fahrgastzelle 2 ist durch
einen Boden 5, zwei Seitenwände 10, ein Dach 20,
das die gesamte Fahrgastzelle 2 bedeckt, und hinten durch
eine Heckklappe 40 begrenzt.
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Wie
in 3 bis 5 gezeigt ist, sind die Sitzfläche 4a und
die Rückenlehne 4b der
Rücksitzreihe 4 zwischen
einer Benutzungsposition (3 und 4)
und einer eingeklappten Position (5) verlagerbar.
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Dafür ist die
Sitzfläche 4a in
ihrem vorderen Teil am Boden 5 des Kraftfahrzeugs mittels
einer Achse 6, die sich quer zur Längsrichtung des Fahrzeugs erstreckt,
gelenkig gelagert.
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Ebenso
ist die Rückenlehne 4b in
ihrem unteren Teil am Boden 5 des Kraftfahrzeugs mittels
einer Achse 7, die sich quer zur Längsrichtung erstreckt, gelenkig
gelagert.
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In
der eingeklappten Position der Rücksitzreihe 4,
wie in 5 gezeigt, ist die Sitzfläche 4a im Wesentlichen
vertikal hinter den Vordersitz 3 geklappt, und die Rückenlehne 4b ist
in der Verlängerung
des Bodens 5 zur Vorderseite des Fahrzeugs gekippt, so
dass sie, insbesondere für
den Transport von voluminö sen
Gegenständen,
einen Teil der Fläche
des ebenen Bodens der Fahrgastzelle 2 bildet.
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Das
Fahrzeug umfasst auch Mittel, um den vorderen Teil der Fahrgastzelle 2 von
dem hinteren Teil der Fahrgastzelle sowohl in der Kombi-Konfiguration
als auch in der Konfiguration mit offener Karosserie des Fahrzeugs
und in der Benutzungsposition sowie in der eingeklappten Position
der Rücksitzreihe 4 zu
trennen.
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In
der Benutzungsposition der Rücksitzreihe 4 (3 und 4)
sind die Mittel zum Trennen der Fahrgastzelle 2 durch eine
Fensterscheibe 8 gebildet, die durch Gleiten zwischen einer
in die Rückenlehne 4b der
Rücksitzreihe 4 eingefahrenen
Position (3) und einer im Wesentlichen
vertikalen, ausgefahrenen Position (4), in der
sie mit Dichtungselementen 50 zusammenwirkt, die an den
Seitenwänden 10 und
am Dach 20 der Fahrgastzelle 2 angeordnet sind,
verlagerbar ist.
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In
dieser Konfiguration kann ein Teil des Dachs 20 eingefahren
sein, wie später
zu sehen sein wird.
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In
der eingeklappten Position der Rücksitzreihe 4,
wie in 5 dargestellt, sind die Mittel zum Trennen der
Fahrgastzelle durch eine Fensterscheibe 9 gebildet, die
durch Gleiten zwischen einer in die Sitzfläche 4a der Rücksitzreihe 4 eingefahrenen
Position und einer im Wesentlichen vertikalen, ausgefahrenen Position,
in der sie mit Dichtungselementen 50 zusammenwirkt, die
an den Seitenwänden 10 und am
Dach 20 der Fahrgastzelle 2 angeordnet sind, verlagerbar
ist.
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In
dieser Konfiguration kann auch ein Teil des Dachs 20 eingefahren
sein.
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Das
Dach 20 umfasst nacheinander in Längsrichtung des Fahrzeugs von
vom nach hinten einen festen, lichtundurchlässigen Teil 21, der
aus einem Blech gebildet sein kann, und hinter der Rückenlehne
des Vordersitzes 3 einen ersten beweglichen Teil 25 und
einen zweiten beweglichen Teil 30.
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Diese
beiden beweglichen Teile 25 und 30 sind zwischen
einer im Wesentli chen horizontalen Position in der Verlängerung
des festen Teils 21, wie in 1 und 3 dargestellt,
und einer eingefahrenen Position in der Konfiguration mit offener
Karosserie des Kraftfahrzeugs verlagerbar, so dass der hintere Teil
der Fahrgastzelle 2 oben freigegeben wird, wie in 2 und 5 dargestellt
ist.
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In
dieser eingefahrenen Position sind die beweglichen Teile 25 und 30 übereinander
und über dem
festen Teil 23 des Dachs 20 angeordnet.
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Außerdem ist
der zweite bewegliche Teil 30 zwischen einer im Wesentlichen
horizontalen Position in der Verlängerung des festen Teils 21 und
des ersten beweglichen Teils 25, wie in 1 und 3 gezeigt,
und einer teilweise eingefahrenen Position, die sich über dem
ersten beweglichen Teil 25 befindet, wie in 4 gezeigt,
verlagerbar.
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Dazu
sind die beweglichen Teile 25 und 30 mittels Gleitmechanismen
zwischen den beiden Positionen translatorisch verlagerbar.
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Wie
in 2 und 6 gezeigt ist, sind die Gleitmechanismen
des ersten beweglichen Teils 25 in den an den Seitenrändern des
Dachs 20 befestigten Dachleisten 11 verborgen,
wobei diese Gleitmechanismen beispielsweise durch Rollen 26 gebildet sind,
die an den Seitenkanten des ersten beweglichen Teils 25 angeordnet
sind und mit Gleitschienen 27 zusammenwirken, die in den
Dachleisten 11 vorgesehen sind.
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Genauso
sind die Gleitmechanismen des zweiten beweglichen Teils 30 in
den Dachleisten 11 verborgen, wobei diese Gleitmechanismen
beispielsweise aus Rollen 31 gebildet sind, die an den
Seitenkanten des zweiten beweglichen Teils 30 angeordnet sind
und mit Gleitschienen 32 zusammenwirken, die in den Dachleisten 11 vorgesehen
sind.
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Die
Gleitschienen 32 des zweiten beweglichen Teils 30 sind
oberhalb der Gleitschienen 27 des ersten beweglichen Teils 25 angeordnet
und erstrecken sich vom hinteren Teil 2b der Fahrgastzelle 2 bis zur
Vorderkante des festen Teils 21 des Dachs 20, während sich
die Gleitschienen 27 im Wesentlichen von der Rückenlehne 4b der
Rücksitzreihe 4 in
der Benutzungsposition bis zur Vorderkante des festen Teils 21 erstrecken.
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In
der Position der Bedeckung des hinteren Teils 2b der Fahrgastzelle 2 sind
die beweglichen Teile 25 und 30 in Bezug aufeinander
nach oben versetzt angeordnet, wie in 3 gezeigt
ist, und in der eingefahrenen Position sind die beweglichen Teile 25 und 30 übereinander
angeordnet.
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Außerdem sind
die beweglichen Teile 25 und 30 jeweils durch
einen Rahmen, 28 und 33, gebildet, der eine Öffnung 29 bzw. 34 aufweist,
die mit einer Fensterscheibe 29a bzw. 34a versehen
ist, die entweder fest oder verlagerbar ist, wobei sie in der Kombi-Konfiguration
des Kraftfahrzeugs zwischen einer geschlossenen Position und einer
geöffneten
Position verlagerbar ist, wodurch es möglich ist, Gegenstände mit
einer großen
Länge,
die sich durch die Öffnungen 39 und 34 erstrecken,
in der Kombi-Konfiguration des Kraftfahrzeugs zu transportieren.
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Gemäß einer
Variante können
die beweglichen Teile 25 und 30 lichtundurchlässig und
jeweils aus einem Blech gebildet sein.
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Die
Heckklappe 40, die so am Heck des Kraftfahrzeugs 1 angeordnet
ist, dass sie eine fünfte Tür darstellt,
ist in ihrem unteren Abschnitt um eine nicht dargestellte horizontale
Drehachse, die sich quer zur Längsrichtung
des Fahrzeugs erstreckt, schwenkbar an der Karosserie angebracht.
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Infolgedessen
ist diese Heckklappe 40 durch Schwenken zwischen einer
im Wesentlichen vertikalen Position, in welcher der hintere Teil
des Kraftfahrzeugs verschlossen ist, und einer im Wesentlichen horizontalen
Position in Verlängerung
des Bodens 5, so dass die Ladefläche dieses Bodens 5 vergrößert wird,
verlagerbar.
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Gemäß einer
Variante kann die Heckklappe 40 um eine vertikale Drehachse,
die zwischen einer der Seitenkanten der Heckklappe 40 und
einer der Seitenwände 10 angeordnet
ist, schwenkbar an der Karosserie angebracht sein.
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Außerdem weist
die Heckklappe 40 in ihrem oberen Abschnitt eine Fensterscheibe 41 auf,
die in der Konfiguration des Kombityps die Heckscheibe des Fahrzeugs
bildet. Diese Fensterscheibe 41 ist gleitend in den unteren
Ab schnitt der Heckklappe 40 einfahrbar.
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Wie
in 7 und 8 gezeigt ist, weist die Vorderkante
des zweiten beweglichen Teils 30 einen Dichtungsgummi 42 auf,
der mit der Hinterkante des ersten beweglichen Teils 25 zusammenwirkt,
während
dieser erste bewegliche Teil 25 an seiner Vorderkante und
seiner Hinterkante Dichtungsgummis 43 aufweist, die mit
dem zweiten beweglichen Tei 30 und dem festen Teil 21 zusammenwirken,
so dass die Dichtheit sichergestellt ist.
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Genauso
weist die Hinterkante dieses festen Teils 21 einen Dichtungsgummi 44 auf,
der mit der Vorderkante des ersten beweglichen Teils 25 zusammenwirkt,
so dass die Dichtheit sichergestellt ist.
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Schließlich weist
die Hinterkante des zweiten beweglichen Teils 30 einen
Dichtungsgummi 45 in U-Form (8) auf,
der dafür
bestimmt ist, mit der verschiebbaren Fensterscheibe 41 der
Heckklappe 40 zusammenzuwirken, wenn das Kraftfahrzeug
in der Kombi-Konfiguration ist, d. h. bei ausgefahrener Fensterscheibe 41.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform,
die in 7 und 8 gezeigt ist, sind die Dichtungselemente 50 zwischen
den verschiebbaren Fensterscheiben 8 und 9 mit
jeweils den Seitenwänden 10 und
der Innenseite des Dachs 20 aus wenigstens einem longitudinalen
und U-förmigen
Dichtungsgummi gebildet, der in einem an den Seitenwänden 10 und der
Innenseite des Dachs 20 ausgebildeten Aufnahmesitz befestigt
ist, der durch eine gleitende Klappe 53 verschließbar ist.
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Gemäß einer
Variante, die in 9 und 10 dargestellt
ist, sind die Dichtungselemente 50 jeweils aus einem longitudinalen
und U-förmigen Dichtungsgummi 54 gebildet.
Diese Dichtung 54 ist an einem Träger 55 angebracht,
der zwischen einer eingefahrenen Position in dem in den Seitenwänden 10 und
der Innenseite des Dachs 20 ausgebildeten Aufnahmesitz 52 (9)
und einer von diesem Aufnahmesitz 52 vorstehenden Position
schwenkbar ist, wodurch es der Kante der Fensterscheibe 8 oder 9 möglich ist,
in den Dichtungsgummi (54) einzudringen (10).
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Dieser
Aufnahmesitz 52 ist ebenfalls durch eine Klappe 53 verschließbar.
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Der
Dichtungsgummi 54 und der Träger 55 werden durch
eine Torsionsfeder 56, die auf der Drehachse dieses Trägers 55 angebracht
ist, in die von dem Aufnahmesitz 52 vorstehende Position
zurückgestellt.
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Folglich öffnet der
Benutzer beim Ausfahren der Fensterscheibe 8 oder 9 die
Aufnahmesitze 52, indem er die Klappen 53 derart
gleiten lässt,
dass die Kanten der entsprechenden Fensterscheibe in die Dichtungsgummis 51 oder 54 eindringen.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform,
wie in 11 und 12 gezeigt,
ist der feste Teil 21 des Dachs 20 aus zwei übereinander
liegenden Platten, 22 bzw. 23, gebildet, die zwischen
sich einen Raum 24 für
die Positionierung der beweglichen Teile 35 und 30 in
ihrer eingefahrenen Position bilden, wie in 12 gezeigt
ist. In dieser Ausführungsform
sind die weiteren Elemente jenen der vorhergehenden Ausführungsformen
völlig
gleich.
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In
der in 3 dargestellten Kombi-Konfiguration ist die Rücksitzreihe 4 in
Benutzungsposition, und die beweglichen Teile 25 und 30 des
Dachs 20 sind im Wesentlichen in der Verlängerung
des festen Teils 21 angeordnet, so dass der hintere Teil 2b der Fahrgastzelle 2 oben
geschlossen ist. Die Fensterscheibe 41 der Heckklappe 40 ist
in der ausgefahrenen Position, so dass sie die Heckscheibe der Fahrgastzelle 2 bildet.
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In
dieser Konfiguration kann auch die bewegliche Fensterscheibe 8 aus
der Rückenlehne 4 ausgefahren
sein, so dass der hintere Teil 2b vom Rest der Fahrgastzelle 2 getrennt
ist.
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Für einen
Transport von Gegenständen
großer
Länge kann
die Fensterscheibe 34a des zweiten beweglichen Teils 30 auch
geöffnet
sein.
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Das
Kraftfahrzeug 1 gemäß der Erfindung kann
in zwei Pickup-Konfigurationen benutzt werden, wobei in der einen,
die in 4 dargestellt ist, die Rücksitzreihe 4 in der
Benutzungsposition ist, so dass mehr als zwei Personen transportiert
werden können,
und in der anderen, die in 5 oder 12 darge stellt
ist, die Rücksitzreihe
in der eingefahrenen Position ist, wodurch es möglich ist, die Ladefläche des
Bodens 5 zu vergrößern.
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In
der ersten Pickup-Konfiguration ist das zweite bewegliche Teil 30 oberhalb
des ersten beweglichen Teils 25 eingefahren, und die Fensterscheibe 41 der
Heckklappe 40 ist in den unteren Abschnitt dieser Heckklappe 40 eingefahren,
wohingegen die Fensterscheibe 8 aus der Rückenlehne 2b ausgefahren
ist, um den hinteren Teil 2b vom Rest der Fahrgastzelle 2 zu
trennen. Die Dichtheit ist durch die Dichtungselemente 50 sichergestellt.
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In
der zweiten Pickup-Konfiguration sind die beweglichen Teile 25 und 30 des
Dachs oberhalb des festen Teils 21 eingefahren, und die
Rücksitzreihe 4 ist
eingeklappt.
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In
dieser Konfiguration ist die Fensterscheibe 41 der Heckklappe 40 in
den unteren Abschnitt dieser Heckklappe 40 eingefahren,
so dass der hintere Teil 2b der Fahrgastzelle 2 vollständig freigegeben
ist, und die Fensterscheibe 9 ist ausgefahren, um den hinteren
Teil 2b vom Rest der Fahrgastzelle 2 zu trennen.
Die Dichtheit ist durch die Dichtungselemente 50 sichergestellt.
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Auf
alle Fälle
ermöglicht
das Kraftfahrzeug gemäß der Erfindung,
leicht von einer Kombi-Konfiguration zu einer Pickup-Konfiguration
zu gelangen, so dass dieses Fahrzeug sowohl für den Transport von Fahrgästen oder
von Ladungen in einer vollständig
geschlossenen Fahrgastzelle, als auch für den Transport von Ladungen
bei nach oben offener Karosserie und leichter Zugänglichkeit
vom Heck aus dienen kann.
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Das
Kraftfahrzeug gemäß der Erfindung
ist auf Grund seiner Vielseitigkeit besonders wirtschaftlich und
kann einem Benutzer, der Straßentransporte von
Ladungen oder Fahrgästen über große Strecken unter
günstigen
Bedingungen hinsichtlich des Komforts sowie des Schutzes vor Witterungseinflüssen und
reine Nutztransporte von voluminösen
Ladungen im Ortsbereich durchführen
möchte,
den Kauf eines zweiten Fahrzeugs ersparen.