DE202006007784U1 - Höhenverstellbarer Ladeboden für Kraftfahrzeuge - Google Patents
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Abstract
Höhenverstellbarer
Ladeboden (8) für Kraftfahrzeuge,
bei dem eine Ladebodenplatte (17) um eine quer zur Längserstreckung
des Kraftfahrzeugs ausgerichtete Schwenkachse derart schwenkbar
gelagert ist, dass diese aus einer unteren Gebrauchsposition in
einer oberen Gebrauchsposition verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet,
dass der Ladeboden (8) Verschwenkungs- und Verschiebemittel (11,
12, 13) für
eine Verstellung der Ladebodenplatte (17) zwischen der unteren und
der oberen Gebrauchsposition aufweist, die axial verschieblich in
der Ladebodenplatte (17) verstaubar sind.
Description
- Die Erfindung betrifft einen höhenverstellbaren Ladeboden für Kraftfahrzeuge, bei dem eine Ladebodenplatte um eine quer zur Längserstreckung des Kraftfahrzeuges ausgerichtete Schwenkachse derart schwenkbar gelagert ist, dass diese aus einer tieferen Gebrauchsposition in eine höhere Gebrauchsposition verstellbar ist.
- Es ist allgemein bekannt, dass Personenkraftwagen im hinteren Fahrzeugbereich über einen so genannten Ladenboden verfügen, der einen Stauraum für beispielsweise ein Reserverad oder einen Zusatztank nach oben in Richtung zu einem Laderaum abgrenzt. Üblicherweise sind solche Ladeböden als steife oder weitgehend flexible Formteile ausgebildet, die beispielsweise dann aus dem Fahrzeug entnommen werden, wenn der darunter liegende Stauraum errecht werden soll. Andere bekannte Ladeböden sind um eine Schwenkachse im Bereich der hinteren Sitzanlage (z.B. Rückbank) des Fahrzeugs hochschwenkbar, so dass diese bei einem Zugriff auf den erwähnten Stauraum hochgeschwenkt im Fahrzeug verbleiben können.
- Diese Ladeböden sind mit dem Nachteil verbunden, dass mit ihnen dann, wenn die hintere Sitzanlage zur Schaffung eines größeren Laderaumes nach vorne umgeklappt wird, keine weitgehend ebene Ladefläche im Fahrzeug geschaffen werden kann. Dies liegt zum einen daran, dass die Rücklehen der Rücksitzanlage auf die Sitzflächen umgeklappt werden, so dass ein Höhenversatz zwischen einem solchen bekannten Ladeboden und der umgeklappten Rückseite der Rücksitzanlage entsteht, und zum anderen daran, dass sich beispielsweise beim Verschieben der Rücksitzanlage nach vorne zwischen den genannten Fahrzeugbauteilen ein weitgehend quer zur Fahrzeuglängserstreckung ausgerichteter Spalt auftut.
- Zur Vermeidung des erwähnten Höhenversatzes einer nach dem Umklappen der Rücklehne der Rücksitzanlage geschaffenen vergrößerten Laderaumes wird durch die WO 03/104035 A1 ein höhenverstellbarer Ladeboden für ein Kraftfahrzeug vorgeschlagen, der mittels eines Hebelbauteils zwischen einer weitgehend horizontalen unteren Gebrauchsposition und einer dazu parallelen oberen Gebrauchsposition verschwenkbar ist. Außerdem kann dieser bekannte Ladeboden in beiden Gebrauchspositionen um eine quer zur Längserstreckung des Fahrzeugs ausgerichtete Achse einseitig hochgeschwenkt werden, so dass der darunter liegende Stauraum bzw. Laderaum zugänglich wird.
- Nachteilig an diesem höhenverstellbaren Ladeboden ist, dass dieser sowohl für seine obere als auch für seine untere Gebrauchsposition karosserieseitige vordere und hintere axiale Anschlagmittel benötigt, um zerstörerisch wirkende Axialbewegungen der Ladebodenplatte während des Fahrbetriebs zu vermeiden. Außerdem wird durch diese bekannte Ladebodenplatte weder in ihrer unteren noch in ihrer oberen Gebrauchsposition ein Spalt zwischen der Rücksitzanlage und dem frontseitigen Ende der Ladebodenplatte abdeckt. Hierzu ist ein separates, also von der Ladebodenplatte unabhängiges Bauteil notwenig.
- Vor diesem Hintergrund liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen kostengünstig herstellbaren höhenverstellbaren Ladeboden für Kraftfahrzeuge mit umklappbarer Rücksitzanlage vorzustellen, mit dem in einer unteren und einer oberen Gebrauchsposition eine weitgehend ebenen Laderaumfläche geschaffen werden kann. Zudem soll auf karosserieseitige axiale Anschlagmittel für den Ladeboden weitgehend verzichtet werden. Vorzugsweise soll auch eine weitgehend vollständige Spaltabdeckung zwischen der umgeklappten Rücksitzanlage und dem in seiner oberen Gebrauchsposition befindlichen Ladeboden durch ladebodeneigene Mittel möglich sein.
- Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den Merkmalen des Hauptanspruchs, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnehmbar sind.
- Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass die gestellte Aufgabe durch einen schwenkbaren Ladeboden realisierbar ist, der Verschwenkungs- und Verschiebemittel für eine Verstellung desselben zwischen der unteren und der oberen Gebrauchsposition aufweist, die in einer Ladebodenplatte des Ladebodens verstaubar sind.
- Die Erfindung betrifft demnach einen höhenverstellbarer Ladeboden für Kraftfahrzeuge, bei dem eine Ladebodenplatte um eine quer zur Längserstreckung des Kraftfahrzeugs ausgerichtete Schwenkachse derart schwenkbar gelagert ist, dass diese aus einer tieferen Gebrauchsposition in eine höhere Gebrauchsposition verstellbar ist. Außerdem ist vorgesehen, dass der Ladeboden Verschwenkungs- und Verschiebemittel für eine Verstellung der Ladebodenplatte zwischen der unteren und der oberen Gebrauchsposition aufweist, die axial verschieblich in der Ladebodenplatte verstaubar sind.
- Die Verschwenkungs- und Verschiebemittel umfassen beispielsweise eine Einschubwand oder zwei Tragarme, die in der unteren Gebrauchsposition in der Ladebodenplatte verstaut und in der oberen Gebrauchsposition aus dieser herausgezogen sind. Zudem ist bei diesen Verschwenkungs- und Verschiebemitteln vorgesehen, dass die Einschubwand oder die Tragarme mit ihrem frontseitigen Ende um eine karosseriefeste Schenkachse schwenkbar sind, und mit seinem rückwärtigen Ende im Bereich des vorderen Endes der Ladebodenplatte ebenfalls schwenkbar gelagert sind.
- Ein höhenverstellbarer Ladeboden gemäß der Erfindung ist leicht zu handhaben und mittels einfacher Arretiervorrichtungen in seinen Gebrauchsstellungen verriegelbar. Er bildet im hochgeklappten Zustand der Ladeboden platte eine weitgehend homogene und spaltfreie Ablagefläche für einen nach dem Umklappen der Rücksitzanlage vergrößerten Fahrzeugladeraum.
- In einer Weiterbildung der Erfindung ist vorgesehen, dass in der Ladebodenplatte ein Hohlraum ausgebildet ist, in dem die Einschubwand oder die Tragarme ein- und ausschiebbar angeordnet ist. Zudem kann vorgesehen sein, dass die Einschubwand oder die Tragarme über frontseitige Schwenklager in der genannten Schenkachse mit der Fahrzeugkarosserie verbunden sind, sowie über rückwärtige Schwenklager axialverschiebbar in der Ladebodenplatte angeordnet und mit dieser verbunden ist.
- Gemäß der Erfindung ist auch vorgesehen, dass die rückwärtigen Schenklager an der Einschubwand oder an den Tragarmen eine Schwenkachse aufweisen, die quer zur Längsachse des Fahrzeugs ausgerichtet ist.
- Nach einer anderen Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass die Einschubwand oder die Tragarme in ihrer Ausfahrrichtung von zuminderst einer Feder mit einer Federkraft beaufschlagt sind, die bevorzugt innerhalb des Hohlraumes des Ladebodens angeordnet ist.
- Um bei kurzer Länge der Einschubwand oder der Tragarme eine vergleichsweise große Stellhöhe „X" der Ladebodenplatte erzielen zu können, ist zudem vorgesehen, dass die Ladebodenplatte des höhenverstellbarer Ladebodens im Bereich ihres frontseitigen Endes an ihrer Unterseite eine Ausschwenköffnung für die Einschubwand oder die Tragarme aufweist.
- Des Weiteren kann vorgesehen sein, dass in dem genannten Hohlraum der Ladebodenplatte oder in einem zweiten Hohlraum oder an der Oberseite oder an der Unterseite der Ladebodenplatte ein Spaltabdeckmittel angeordnet ist, welches zur Abdeckung oder Freigabe eines Spaltes zwischen der Rück sitzanlage des Fahrzeugs und der Ladebodenplatte umklappbar oder parallel zur Längserstreckung der Ladebodenplatte bewegbar angeordnet ist.
- Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung der Erfindung ist hierbei vorgesehen, dass das Spaltabdeckmittel als plattenförmiges Bauteil ausgebildet und in Ausfahrrichtung von einer Feder mit einer Federkraft beaufschlagt ist.
- Gemäß einer anderen Ausgestaltung der Erfindung ist das Spaltabdeckmittel als Rollo oder als Teppichboden ausgebildet, welches von einer Drehfeder belastet abrollbar an der Ladebodenplatte befestigt ist.
- In jedem Fall ist vorgesehen, dass das Spaltabdeckmittel derartig ausgebildet und angeordnet ist, dass mit diesem zumindest in der höheren Gebrauchsposition der Ladebodenplatte eine weitgehend horizontale Ebene zwischen der Ladebodenplatte und der Rückseite einer Rücklehne der Rücksitzanlage geschaffen werden kann.
- Schließlich sieht die Erfindung gemäß einer anderen Ausgestaltungsform bedarfsweise vor, dass die Ladebodenplatte an der Unterseite im Bereich ihres rückwärtigen Endes eine Schließvorrichtung, wie beispielsweise ein Schloss, aufweist, welche mit einem karosseriefesten Schließgegenstück, wie etwa einem Arretierbügel, zusammenwirkt.
- Zum besseren Verständnis der Erfindung ist der Beschreibung eine Zeichnung beigefügt, in der ein konkretes Ausführungsbeispiel dargestellt ist. Darin zeigen die
1 bis5 einen schematischen Längsschnitt durch den hinteren Teil eines Personenkraftfahrzeuges mit einem höhenverstellbaren Ladeboden gemäß der Erfindung in unterschiedlichen Positionen zwischen einer unteren Gebrauchsposition (1 ) und einer oberen Gebrauchsposition (5 ). -
1 zeigt demnach einen schematischen Längsschnitt durch den hinteren Teil eines Personenkraftfahrzeuges, an dessen Bodenblech10 eine Rücksitzanlage1 befestigt ist. Diese Rücksitzanlage in Form einer umklappbaren Rückbank weist eine Rücklehne2 auf, die um eine Schwenkachse3 in Richtung zur hier nicht dargestellten Fahrzeugvorderseite umklappbar ist. Zwischen dieser Rücksitzanlage1 und dem rückwärtigen Ende dieses Personenkraftfahrzeugs, welches durch dessen Heckklappe5 und hintere Stoßstange7 gebildet ist, deckt ein erfindungsgemäß ausgebildeter Ladeboden8 mit seiner Ladebodenplatte17 eine durch das Bodenblech10 gebildete Reserveradmulde9 nach oben in Richtung zum Laderaum4 ab. - In der in
1 dargestellten unteren Gebrauchsposition des Ladebodens8 ist dessen Ladebodenplatte17 weitgehend horizontal ausgerichtet, wobei noch zu erläuternde Verschwenkungs- und Verschiebemittel11 ,12 ,13 innerhalb der Ladebodenplatte17 angeordnet sind. - Wie insbesondere die
3 bis5 verdeutlichen, ist die Ladebodenplatte17 zumindest in ihrem frontseitigen Bereich mit einem Hohlraum14 versehen, in dem in der unteren Gebrauchsposition gemäß1 eine Einschubwand oder Tragarme12 aufgenommen sind. Das frontseitige Ende der Einschubwand bzw. der Tragarme12 ist schwenkbar in zumindest einem Schwenklager11 gelagert, das an der Fahrzeugkarosserie19 bzw. am Bodenbleche10 befestigt ist, und dessen Schwenkachse im Wesentlichen senkrecht zur Längsachse des Fahrzeugs ausgerichtet ist. Dadurch kann der gesamte höhenverstellbare Ladeboden8 um diese Schwenkachse geschwenkt werden, wie dies in2 durch den Doppelpfeil an der Ladebodenplatte17 angedeutet ist. Um das Ausschwenken der Einschubwand bzw. der Tragarme12 aus dem Hohlraum14 der Ladebodenplatte17 zu erleichtern, ist vorgesehen, dass die Ladebodenplatte17 im Bereich ihres frontseitigen Endes an ihrer Unterseite eine Ausschwenköffnung18 für die Einschubwand bzw. die Tragarme12 aufweist. - Bei einem Hochschwenken der Ladebodenplatte
17 gemäß den2 und3 drückt vorzugsweise zumindest eine in dem Hohlraum14 angeordnete Feder21 die Ladebodenplatte17 von der Einschubwand bzw. den Tragarmen12 axial weg, so dass die Kombination aus der Ladebodenplatte17 und dem ausgefahrenen Einschubwand bzw. den Tragarme12 um die Strecke „X" erkennbar länger ist als in der unteren Gebrauchsposition gemäß1 . Die Strecke „X" entspricht dabei weitgehend dem Höhenversatz der Ladebodenplatte17 zwischen ihren beiden Gebrauchspositionen. - Sobald die Einschubwand bzw. die Tragarme
12 wie in3 dargestellt aus dem Hohlraum14 der Ladebodenplatte17 weitgehend vollständig ausgefahren sind, können die Einschubwand bzw. die Tragarme12 und die Ladebodenplatte17 wie in4 gezeigt gegeneinander verschwenkt werden. Dies gelingt mittels wenigstens einen rückwärtigen Schenklagers13 , das den Ladeboden bzw. die Tragarme12 und die Ladebodenplatte17 miteinander verbindet. Ein Vorschieben der Ladebodenplatte17 in Richtung zur nun umgeklappten Rücksitzanlage1 führt zu einer weitgehenden Senkrechtstellung der ausgefahrenen Einschubwand bzw. der Tragarme12 , wodurch diese vorteilhaft als Laststütze für die Ladebodenplatte17 dienen. - Bei der Verwendung einer Einschubwand
12 dient diese in der oberen Gebrauchsposition des Ladebodens8 außerdem als eine quer zur Fahrzeuglängsrichtung angeordnet Wand, welche den unterhalb der umgeklappten Ladebodenplatte17 befindlichen Laderaum in Richtung zu der Rücksitzanlage1 sicher abschließt. - Gemäß
4 stützt sich die Ladebodenplatte17 in ihrer oberen Gebrauchsposition mit ihrem rückwärtigen Ende auf einem Schlossträger6 ab, welcher mit der Fahrzeugkarosserie19 bzw. mit dem Bodenblech10 fest verbunden ist. Ein im Bereich ihres rückwärtigen Endes in der Ladebodenplatte17 angeordnetes Schloss22 schnappt dabei in einen zugeordneten Arretierbügel16 ein, so dass die Ladebodenplatte17 sicher an der Fahrzeugkarosserie19 fixiert ist. - Anschließend wird ein Spaltabdeckmittel
15 in Form einer vergleichsweise kurzen aber breiten Platte oder eines Rollos bzw. Teppichbodens aus oder von der Ladebodenplatte17 in Richtung zu der Rücksitzanlage1 gezogen bzw. federkraftunterstützt gedrückt, so dass ein zwischen dem frontseitigem Ende der Ladebodenplatte17 bzw. dem senkrecht gestellten Ladeboden bzw. den Tragarmen12 und der Rückseite der Rücksitzanlage1 ausgebildeter Spalt20 möglichst vollständig überdeckt ist. Dabei liegt das Spaltabdeckmittel15 auf der umgeklappten Rücklehne2 , so dass eine im Wesentlichen horizontale Laderaumfläche geschaffen ist. - Wie
5 veranschaulicht, kann die Ladebodenplatte17 in der oberen Gebrauchsposition des höhenverstellbaren Ladebodens8 auch um die Schwenkachse des zumindest einen Schwenklagers13 nach oben verschwenkt werden, wodurch der Laderaum4 frei zugänglich ist. Eine einfache, hier nicht gesondert dargestellte mechanische Rastierung im Bereich des unteren karosseriefesten Schwenklagers11 und des rückwärtigen Schwenklagers13 hält die Gesamtkonstruktion dabei in der geöffneten Stellung. Das nur teilweise zurückbeförderte Abdeckmittel15 verschließt gegebenenfalls weiterhin den noch offen gebliebenen Spalt20 . -
- 1
- Rücksitzanlage
- 2
- Rücklehne
- 3
- Schwenkachse der Rücklehne
- 4
- Laderaum
- 5
- Heckklappe
- 6
- Schlossträger
- 7
- Hintere Stoßstange
- 8
- Verstellbarer Ladeboden
- 9
- Reserveradmulde
- 10
- Bodenblech
- 11
- Frontseitiges Schwenklager am Einschubwand
- 12
- Einschubwand, Tragarm
- 13
- Rückwärtiges Schwenklager am Einschubwand
- 14
- Hohlraum im Ladeboden
- 15
- Spaltabdeckmittel
- 16
- Arretierbügel
- 17
- Ladebodenplatte
- 18
- Ausschwenköffnung
- 19
- Fahrzeugkarosserie
- 20
- Spalt
- 21
- Feder
- 22
- Schloss
Claims (11)
- Höhenverstellbarer Ladeboden (
8 ) für Kraftfahrzeuge, bei dem eine Ladebodenplatte (17 ) um eine quer zur Längserstreckung des Kraftfahrzeugs ausgerichtete Schwenkachse derart schwenkbar gelagert ist, dass diese aus einer unteren Gebrauchsposition in einer oberen Gebrauchsposition verstellbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Ladeboden (8 ) Verschwenkungs- und Verschiebemittel (11 ,12 ,13 ) für eine Verstellung der Ladebodenplatte (17 ) zwischen der unteren und der oberen Gebrauchsposition aufweist, die axial verschieblich in der Ladebodenplatte (17 ) verstaubar sind. - Ladeboden nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass in der Ladebodenplatte (
17 ) ein Hohlraum (14 ) ausgebildet ist, in dem eine Einschubwand bzw. Tragarme (12 ) ein- und ausschiebbar angeordnet sind, und dass die Einschubwand bzw. die Tragarme (12 ) über frontseitige Schwenklager (11 ) in der genannten Schwenkachse mit der Fahrzeugkarosserie (19 ) verbunden sind, sowie über rückwärtige Schwenklager (13 ) axialverschiebbar in der Ladebodenplatte (17 ) angeordnet und mit dieser verbunden sind. - Ladeboden nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die rückwärtigen Schenklager (
13 ) eine Schwenkachse aufweisen, die quer zur Fahrzeuglängserstreckung ausgerichtet ist. - Ladeboden nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Einschubwand bzw. die Tragarme (
12 ) in Ausfahrrichtung von zumindest einer Feder (21 ) mit einer Federkraft beaufschlagt sind. - Ladeboden nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die zumindest eine Feder (
21 ) innerhalb des Hohlraums (14 ) angeordnet ist. - Ladeboden nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladebodenplatte (
17 ) im Bereich ihres frontseitigen Endes an ihrer Unterseite eine Ausschwenköffnung (18 ) für die Einschubwand bzw. die Tragarme (12 ) aufweist. - Ladeboden nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Hohlraum (
14 ) oder einem zweiten Hohlraum oder an der Oberseite oder an der Unterseite der Ladebodenplatte (17 ) ein Spaltabdeckmittel (15 ) der Ladebodenplatte (17 ) angeordnet ist, welches zur Abdeckung oder Freigabe eines Spaltes (20 ) zwischen einer Rücksitzanlage (1 ) des Fahrzeugs und der Ladebodenplatte (17 ) umklappbar oder parallel zur Längserstreckung der Ladebodenplatte (17 ) bewegbar angeordnet ist. - Ladeboden nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Spaltabdeckmittel (
15 ) als plattenförmiges Bauteil ausgebildet und in Ausfahrrichtung von einer Feder mit einer Federkraft beaufschlagt ist. - Ladeboden nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Spaltabdeckmittel (
15 ) als Rollo ausgebildet ist. - Ladeboden nach zumindest einem der Ansprüche 7 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Spaltabdeckmittel (
15 ) derartig ausgebildet und angeordnet ist, dass mit diesem zumindest in der höheren Gebrauchsposition der Ladebodenplatte (17 ) eine weitgehend horizontale Ebene zwischen der Ladebodenplatte (17 ) und der Rückseite einer Rücklehne (2 ) der Rücksitzanlage (1 ) geschaffen werden kann. - Ladeboden nach zumindest einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Ladebodenplatte (
17 ) an ihrer Unterseite im Bereich ihres rückwärtigen Endes eine Schließvorrichtung (Schloss22 ) aufweist, wel che mit einem karosseriefesten Schließgegenstück (Arretierbügel16 ) zusammenwirkt.
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