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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf Gleitschutzvorrichtungen
oder Schneeketten, die dazu entworfen sind, an Fahrzeugreifen montiert
zu werden, und insbesondere auf Schneeketten, die mit Kettenabschnitten
mit gewundenen Kettengliedern versehen sind, welche, wenn sie montiert
sind, eine begrenzte Masse haben.
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Wenn
ein Fahrzeug auf einer Straßenfläche fährt, die
mit Schnee, Schneeregen oder Eis bedeckt ist, haben seine Reifen
keine gute Haftung und es kann ein gefährliches seitliches Rutschen
oder Schleudern des Fahrzeugs auftreten. Um diese Probleme zu vermeiden
ist es üblich,
Gleitschutzvorrichtungen zu verwenden, welche gemeinhin Schneeketten
genannt werden.
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Die
Schneeketten, die normalerweise auf die Antriebsräder des
Fahrzeugs montiert werden, greifen in den Schnee und/oder das Eis,
das auf der Straßenfläche liegt,
wodurch die Laufflächentraktion
erhöht
wird und es den Fahrzeugrädern
ermöglicht wird,
eine gute Haftung zu erzielen.
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Wie
dies bekannt ist, besteht eine Schneekette im Allgemeinen aus zwei
Seitenbauteilen (Ketten, flexiblen Kabeln, Stahldrähten, Seilen
oder desgleichen), die während
der Verwendung jeweils in einem Ring auf der Innenseite und der
Außenseite
des Rads geschlossen sind, und die im Folgenden als der Innenring
und der Außenring
bezeichnet werden. Diese Seitenbauteile sind durch eine Folge von
Kettenabschnitten verbunden, die verschiedenartig angeordnet sind,
um die Laufflächentraktion
zu erzielen, wobei das Ganze durch eine Spannvorrichtung für die Bauteile
vollendet wird, die als ein Spanner bekannt ist.
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Schneeketten
haben normalerweise gerade Kettenglieder; das heißt jedes
Kettenglied in dieser hat eine im Wesentlichen elliptische Form
und ist auf einer Ebene rechtwinklig zu derjenigen der benachbarten
Kettenglieder angeordnet.
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Diese
Schneeketten ergeben unabhängig davon,
dass sie eine erhebliche Dicke auf der Lauffläche des Reifens haben, aufgrund
der verwendeten Verbindungseinrichtung auch eine Erhöhung auf
eine größere Dicke.
Dies steht im Kontrast zu der zunehmend größeren Notwendigkeit bei modernen
Fahrzeugen, extrem kleine Räume
zwischen den Reifen und den mechanischen Bauteilen des Fahrzeugs
zu haben.
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Das
Dokument
DE 29 719 837 offenbart
eine Schneekette gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1, welche ein dreieckiges Verbindungselement aufweist,
um die Endkettenglieder von Kettenabschnitten zu verbinden.
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Die
Dokumente
US 1 855 279 und
US 1 419 043 offenbaren
eine Schneekette, die Kettenabschnitte mit gewundenen Kettengliedern
aufweist.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, die Nachteile des Stands der
Technik zu überwinden, indem eine
Schneekette bereitgestellt wird, die eine begrenzte Dicke aufweist
und daher die mechanischen Bauteile des Fahrzeugs nicht beeinflusst.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, solch eine Schneekette
bereitzustellen, die zuverlässig
und zur gleichen Zeit billig und einfach herzustellen ist.
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Eine
weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Schneekette
bereitzustellen, die für den
Nutzer praktisch und einfach zu verwenden ist.
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Diese
Aufgaben werden gemäß der Erfindung
mit den Merkmalen gelöst,
die in dem angefügten
unabhängigen
Anspruch 1 aufgeführt
sind.
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Bevorzugte
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind aus den abhängigen
Ansprüchen
ersichtlich.
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Die
Schneekette gemäß der Erfindung
weist Folgendes auf:
- – einen Innenring, der vorgesehen
ist, um auf der Seite des Rads geschlossen zu sein, die der Innenseite
des Fahrzeugs zugewandt ist,
- – einen
Außenring,
der vorgesehen ist, um auf der Seite des Rads geschlossen zu sein,
die der Außenseite
des Fahrzeugs zugewandt ist, und
- – eine
Reihe von Gleitschutzkettenabschnitten, die auf der Lauffläche des
Reifens des Rads angeordnet sind, wobei mindestens einige dieser Kettenabschnitte
die Verbindung zwischen dem Außenring
und dem Innenring bilden.
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Die
Kettenabschnitte sind Abschnitte mit gewundenen Kettengliedern,
das heißt
Ketten, bei denen jedes Kettenglied einem Verwinden um seine Hauptachse
unterzogen wurde. Diese Kettenabschnitte sind miteinander mit Hilfe
von Verbindungselementen in der Form von dreieckigen Kettengliedern
verbunden.
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Jedes
Verbindungselement weist ein dreieckiges gewundenes Kettenglied
auf, das aus drei Spitzen besteht, die die drei im Wesentlichen
identischen Seiten definieren. Jede Seite des Verbindungselements
weist in Bezug auf die ruhende Reifenfläche einen konkaven Abschnitt,
einen konvexen Abschnitt und einen zentralen Verbindungsabschnitt zwischen
dem konkaven Abschnitt und dem konvexen Abschnitt auf. Jedes Verbindungselement
wird ausgehend von einem flachen dreieckigen Verbindungsglied erhalten,
indem die Spitzen um etwa 45° in
derselben Richtung gewunden werden.
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Jede
Spitze des Verbindungselements ist zwischen dem konkaven Abschnitt
der einen Seite und dem konvexen Abschnitt der anderen Seite definiert,
so dass eine Schlaufe definiert wird, die der Mitte des Dreiecks
zugewandt ist und daran angepasst ist, die entsprechende Schlaufe
eines gewundenen Kettenendglieds der Kettenabschnitte mit gewundenen
Kettengliedern aufzunehmen.
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Die
Vorteile der Schneekette gemäß der Erfindung,
die eine Verbindung der Kettenabschnitte mit gewundenen Kettengliedern
mit einem besonderen dreieckigen Verbindungselement vorsieht, das gestaltet
wurde, um so den kleinstmöglichen
Raum zu belegen, so dass es die mechanischen Bauteile des Fahrzeugs
nicht beeinflusst und zur selben Zeit eine Stabilität und Sicherheit
der Verbindung der gewundenen Kettenglieder sicherstellt, deren
Anordnung in einer abgeflachten Weise auf der Lauffläche des
Reifens bevorzugt ist.
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Weitere
Eigenschaften der Erfindung sind aus der folgenden detaillierten
Beschreibung deutlicher, die sich auf ein rein exemplarisches und
daher nicht beschränkendes
Ausführungsbeispiel
bezieht, welches in den beigefügten
Zeichnungen dargestellt ist.
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1 ist
eine perspektivische Ansicht, die eine Schneekette gemäß der Erfindung
darstellt, welche auf einen Reifen eines Rads aufgebracht ist, das von
der Seite gezeigt ist, die der Innenseite des Fahrzeugs zugewandt
ist;
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2 ist
eine vergrößerte Ansicht
eines Details der 1, die ein dreieckiges Verbindungselement
zum Verbinden von Kettenabschnitten miteinander veranschaulicht;
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3 ist
eine Draufsicht des dreieckigen Verbindungselements der 2;
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4 ist
eine Seitenansicht des Verbindungselements in Richtung des Pfeils
IV der 3, wobei X die Achse bezeichnet, welche die Ruheebene
des Verbindungselements definiert;
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5 ist
eine Ansicht von einer Spitze des Verbindungselements in Richtung
des Pfeils V der 3; und
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6 ist
eine Ansicht einer Seite des Verbindungselements in Richtung des
Pfeils VI der 3.
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Die 1 zeigt
ein Rad eines Fahrzeugs, das mit einem Reifen 1 versehen
ist, auf den eine Schneekette, welche im Ganzen mit dem Bezugszeichen 2 bezeichnet
ist, als eine Gleitschutzvorrichtung aufgebracht ist.
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Die
Kette 2 weist Folgendes auf:
- – ein Bauteil 3,
das in einem Kreis oder einem Ring auf der Seite des Rads geschlossen
werden kann, die dazu bestimmt ist, der Innenseite des Fahrzeugs
zugewandt zu sein, fortan als der Innenring 3 bezeichnet,
- – ein
Bauteil (nicht gezeigt), das in einem Kreis oder einem Ring auf
der Seite des Rads geschlossen werden kann, die dazu bestimmt ist,
der Außenseite
des Fahrzeugs zugewandt zu sein, fortan als Außenring bezeichnet, und
- – eine
Reihe von Abschnitten 10, 10' einer Gleitschutzkette, die verschiedenartig
auf der Lauffläche 1 des
Rads angeordnet sind, wobei einige 10 der Kettenabschnitte
die Verbindung zwischen dem Innenring 3 und dem Außenring
bilden.
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Die
Kettenabschnitte 10, 10' weisen vorteilhafterweise quer
verlaufende Kettenabschnitte 10 und längs verlaufende Kettenabschnitte 10' auf. Die quer
verlaufenden Kettenabschnitte 10 sind auf dem Reifen 1 in
einer Rombus- oder Diamantanordnung bzw. Rautenanordnung angeordnet
und bilden die Verbindung zwischen dem Innenring 3 und
dem Außenring.
Die durch die quer verlaufenden Abschnitte 10 geformten
Rauten sind miteinander durch längs verlaufende
Abschnitte 10' verbunden,
die entlang des mittleren Abschnitts der Lauffläche des Reifens 1 angeordnet
sind. Folglich wird ein Verbindungselement 4 verwendet,
um die zwei quer verlaufenden Kettenabschnitte 10, die
die zwei Seiten der Raute bilden, und den Abschnitt der längs verlaufenden Kette 10' zu verbinden.
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Wie
dies in der 2 besser gezeigt ist, bestehen
die Kettenabschnitte 10, 10' aus Ketten mit gewundenen Kettengliedern,
das heißt
jeder Kettenabschnitt 10, 10' weist eine Vielzahl von gewundenen Kettengliedern 11 auf,
die miteinander verbunden sind. Jedes gewundene Kettenglied 11 besteht
aus einem im Wesentlichen elliptischen ringförmigen Element, das um seine
Hauptachse gewunden ist. Auf diese Weise hat jedes gewundene Kettenglied 11 zwei
gegenüberliegende
Abschnitte, die auf dem Reifen 1 aufliegen, und zwei gegenüberliegende
Abschnitte, die in Bezug auf die Lauffläche des Reifens 1 nach
außen
vorstehen und als Eis brechende Elemente dienen und dabei helfen,
die Traktion auf der Reifenlauffläche zu verbessern.
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Wie
dies in der 2 besser gezeigt ist, besteht
das Verbindungselement 4 aus einer Kettenverbindung, die
als ein gleichseitiges Dreieck geformt ist, das gewunden ist, um
sich an die gewundenen Kettenglieder 11 der Kettenabschnitte 10, 10' anzupassen.
Insbesondere wird das dreieckige gewundene Kettenglied ausgehend
von einem flachen dreieckigen Kettenglied erzielt, indem die Spitzen
um 45° in
derselben Richtung gewunden werden.
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Die
Begriffe konkav und konvex beziehen sich im Folgenden auf die Ruheebene
der Verbindungselemente 4, die durch die Achse X definiert
ist (4 bis 6). Das Verbindungselement 4 ist
dafür vorgesehen,
auf der Fläche
des Reifens 1 zu ruhen (2), welche
ein kreisförmiges
Profil hat. Allerdings muss berücksichtigt
werden, dass das Verbindungselement 4 ein gleichseitiges
Dreieck mit einer Seite von etwa 2,5 cm ist; daher ist seine Größe im Vergleich
zum Durchmesser des Rads eines Fahrzeugs vernachlässigbar.
Die Oberfläche
des Reifens, auf der das Verbindungselement 4 ruht, kann
daher mit einer flachen Fläche
verknüpft
werden, wie sie durch die Achse X in den 4 bis 6 definiert
ist.
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Unter
Bezugnahme auch auf die 3 weist das Verbindungselement 4 drei
Spitzen 40 auf, die drei im Wesentlichen gleiche Seiten
definieren. Jede Seite des Verbindungselements 4 ist im
Wesentlichen mit einem konkaven Abschnitt 41, einem konvexen
Abschnitt 42 und einem zentralen Verbindungsabschnitt 43 gebogen
geformt, der im Wesentlichen gerade ist und zwischen dem konkaven
Abschnitt 41 und dem konvexen Abschnitt 42 angeordnet
ist. Jede Seite des Verbindungselements 4 ist etwa 2,5
cm lang, der zentrale Verbindungsabschnitt 43 ist 1 cm lang
und sowohl der konkave Abschnitt 41 als auch der konvexe
Abschnitt 42 erstrecken sich über eine Länge von 1 cm.
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Jede
Spitze 40 ist zwischen dem konkaven Abschnitt 41 auf
einer Seite eines Verbindungselements und einem konvexen Abschnitt 42 der
anderen Seite definiert. Auf diese Weise wird eine Schlaufe 45,
die der Mitte des Dreiecks zugewandt ist und zwischen dem entsprechenden
konkaven Abschnitt 41 und dem entsprechenden konvexen Abschnitt 42 definiert
ist, an jeder Spitze 40 vorgesehen.
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Die
Schlaufe 45 hat eine optimale Form, um eine entsprechende
Schlaufe eines gewundenen Kettenendglieds 11 eines Kettenabschnitts 10, 10' aufzunehmen
(2). Es wird angemerkt, dass sich dank der besonderen
Form des Verbindungselements 4 Kettenendglieder 11 der
Kettenabschnitte 10, 10' stabil ablegen, um mit den Schlaufen 45 des Verbindungselements 4 übereinzustimmen, die
es mit einer minimalen Dicke gegen den Reifen gepresst halten. In
dieser Situation bleiben die gewundenen Kettenglieder 11 der
Kettenabschnitt auch in einer Ausbildung, die den minimalen Platz
braucht, gegen den Reifen gedrückt.
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Folglich
ruht die untere Kante jedes konkaven Abschnitts 41 auf
der Oberfläche
des Reifens (Achse X in den 4 bis 6),
während
die obere Kante jedes konvexen Abschnitts 42 der Teil des
Verbindungselements 4 ist, das in Bezug auf den Reifen am
weitesten vorsteht.
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Unter
Bezugnahme auf die 6 ist das Verbindungselement 4 so
gestaltet worden, dass zwischen der unteren Kante des konvexen Abschnitts 42 und
der Ruhefläche
X ein Raum definiert ist, der durch das Segment h angedeutet ist,
welcher kaum ausreichend ist, um den Durchgang eines gewundenen
Kettenglieds 11 eines Kettenabschnitts zu ermöglichen.
Unter Berücksichtigung
der Tatsache, dass die Kettenglieder einen kreisförmigen Querschnitt
mit einem Durchmesser von etwa 3 mm haben, misst das Segment h etwa
4 mm.
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Unter
Berücksichtigung
der Tatsache, dass das Verbindungselement 4 auch einen
kreisförmigen Querschnitt
von etwa 3 mm hat, ragt der konvexe Teil 42 des Verbindungselements 4 in
Bezug auf die Oberfläche
des Reifens etwa 7 mm nach außen
vor, was sicherstellt, dass die Schneeketten einen minimalen Platz
belegen.
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Unter
erneuter Bezugnahme auf die 6 hat das
zentrale Verbindungsteil 43 jeder Seite des Verbindungselements 4 eine
Achse A, die um einen Winkel θ in
Bezug auf die Achse X geneigt ist, welche die Ruhefläche definiert.
Der Winkel θ liegt
zwischen 10° und
30°, vorzugsweise
bei 20°.
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Das
Verbindungselement 4 ist vorzugsweise aus einer Metallstange
geformt, die in die Form eines gleichseitigen Dreiecks gebogen wurde
und dann gemäß der vorstehend
beschriebenen Ausbildung gewunden wurde, wobei die zwei Enden an
dem zentralen Teil 43 von einer der Seiten getrennt gelassen werden,
so dass eine Öffnung
definiert ist, die daran angepasst ist, ein Einführen von gewundenen Kettengliedern 11 der
Kette zu ermöglichen.
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Drei
gewundene Kettenendglieder 11 von drei Kettenabschnitten 10, 10' werden in die Öffnung in
dem Dreieck des Verbindungselements 4 eingeführt. An
diesem Punkt werden die Enden des Metallstifts, der das Verbindungselement 4 bildet,
zusammengebracht und möglicherweise
entlang einer Schweißnaht 44 miteinander
verschweißt,
um so das Dreieck des Verbindungselements 4 zu schließen.
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Zurück zu der 1 weist
der Innenring 3 einen Kern 31 auf, der aus einem
unterbrochenen Metallkabel oder einer Vielzahl von gewundenen Metalllitzen
besteht und mit einer unterbrochenen Plastikummantelung 30 bedeckt
ist. U-Bolzen-Verbindungssysteme 5 werden verwendet, um
die Enden der Kettenabschnitte 10, welche die Rauten bilden, mit
dem Innenring 3 zu verbinden.
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Die
Enden des Kerns 31 des Innenrings 3 sind an zwei
Eingriffselemente 80 und 90 in der Form von abgeflachten
Platten gebunden, die einen Teil einer Schließvorrichtung 8 des
Innenrings in einer vorab bekannten Weise bilden.
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Die
Kettenendglieder der Kettenabschnitte 10 können mit
dem Außenring
mit Hilfe eines beliebigen vorab bekannten Verbindungssystems verbunden
werden, das daher nicht veranschaulicht ist. In der Tat weist die
Dicke des Verbindungssystems in diesem Fall einen geringeren Einfluss
auf.
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Zahlreiche
Veränderungen
und Abwandlungen von Details aus dem Bereich eines Fachmanns können auf
das vorliegende Ausführungsbeispiel
der Erfindung ausgeführt
werden, ohne dadurch den Umfang der Erfindung zu verlassen, der
in den beiden angefügten
Ansprüchen
definiert ist.