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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung betrifft eine Anlage für
die Lagerhaltung von Gegenständen,
die ein Gegenstandlagerungsregal, das eine Mehrzahl von Lagerungseinheiten
aufweist, einen beweglichen Körper
zum Transportieren eines Gegenstandes, und eine Steuereinrichtung
zum Steuern der Bewegung des beweglichen Körpers aufweist.
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Bei
einer Anlage für
die Lagerhaltung von Gegenständen,
wie beispielsweise der zuvor beschriebenen Anlage, transportiert
ein beweglicher Gegenstandtransportkörper einen Gegenstand zwischen
einem Gegenstandlagerungsregal und einer Lade-/Entlade-Gegenstandlagerungseinheit.
Es wird dadurch eine Lagerhaltung durchgeführt, bei der ein Gegenstand,
der in der Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit
vorhanden ist, durch eine Lagerungseinheit des Gegenstandlagerungsregals
eingelagert wird, oder ein Wiederherausholen durchgeführt wird, bei
dem ein in der Lagerungseinheit des Gegenstandlagerungsregals eingelagerter
Gegenstand zur Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit
zurückgeholt
wird.
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Bei
einem herkömmlichen
Beispiel dieses Typs von Anlage für die Lagerhaltung von Gegenständen sind
zwei bewegliche Gegenstandtransportkörper so vorgesehen, dass sie
sich horizontal auf derselben Spurschiene bewegen, und zwei Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten
sind so vorgesehen, dass sie an beiden Seitenzweigen des Gegenstandlagerungsregals
angeordnet sind (siehe beispielsweise
offengelegte japanische Patentanmeldung
Nr. 2002-175117 ).
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In
der
offengelegten japanischen
Patentanmeldung Nr. 2002-175117 transportiert einer der
zwei beweglichen Körper
einen Gegenstand zwischen dem Gegenstandlagerungsregal und einer
der Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten,
der andere bewegliche Körper
transportiert einen Gegenstand zwischen dem Gegenstandlagerungsregal
und der anderen Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit, und die zwei beweglichen
Körper
führen
gleichzeitig einen Gegenstandtransport durch, wodurch die Fähigkeit
zum Transportieren von Gegenständen
verbessert wird.
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In
der zuvor erwähnten
offengelegten japanischen Patentanmeldung
Nr. 2002-175117 wird eine Konfiguration verwendet, bei
der die Lagerungseinheit, die das Transferziel des einen beweglichen
Körpers
ist, und die Lagerungseinheit, die das Transferziel des anderen
beweglichen Körpers
ist, sich an unterschiedlichen Positionen in horizontaler Richtung des
Regals befinden, wenn die Transferziele der zwei beweglichen Körper Lagerungseinheiten
des Gegenstandlagerungsregals sind.
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Demzufolge
transferieren, wenn eine Mehrzahl von Gegenständen zu einer Mehrzahl von
Lagerungseinheiten transferiert wird, die sich an der gleichen Position
in horizontaler Richtung des Regals und an unterschiedlichen Positionen
in vertikaler Richtung des Regals befinden, zwei bewegliche Körper lediglich
einen einzigen Gegenstand gleichzeitig, was zu einer entsprechenden
Verringerung der Fähigkeit
zur Beförderung
von Gegenständen
führen kann.
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Weiter
offenbart das Dokument
EP
1512661 A ein System mit zwei Stapelkränen, die fähig sind, in synchronisierter
Weise zu arbeiten.
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INHALT DER ERFINDUNG
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Die
Erfindung wurde in Anbetracht der zuvor beschriebenen Probleme entwickelt,
und ein Ziel von dieser ist es, eine Anlage zur Lagerhaltung von
Ge genständen
bereitzustellen, durch welche die Fähigkeit zum Befördern von
Gegenständen
verbessert werden kann.
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Um
diese Ziele zu erreichen, beinhaltet die Anlage für die Lagerhaltung
von Gegenständen
der Erfindung:
ein Gegenstandlagerungsregal, das eine Mehrzahl von
Lagerungseinheiten aufweist, die in horizontalen Zeilen und vertikalen
Spalten angeordnet sind;
eine Spurschiene, die sich in der
Nähe des
Gegenstandlagerungsregals erstreckt;
eine Mehrzahl von beweglichen
Gegenstandtransportkörpern,
die fähig
sind, sich in horizontaler Richtung auf der Spurschiene zu bewegen,
um einen Gegenstand zwischen dem Gegenstandlagerungsregal und einer
Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit zu
transportieren;
eine Gegenstandtransfereinrichtung, die an
jedem der beweglichen Körper
vorgesehen ist, die zu einer vertikalen Bewegung fähig ist,
und die den Gegenstand zwischen einem beweglichen Körper und
einer Lagerungseinheit der Gegenstandzuführeinheit transferiert; und
eine
Steuereinrichtung, welche die Bewegungen der beweglichen Körper steuert;
wobei
die Abmessungen der beweglichen Körper so festgelegt sind, dass
ermöglicht
wird, dass zwei der beweglichen Körper, die zueinander in horizontaler
Richtung benachbart sind, derart positioniert werden, dass zwei
Gegenstandtransfereinrichtungen, die an den zwei benachbarten beweglichen
Körpern
vorgesehen sind, einander in vertikaler Richtung überlappen.
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Daher
kann die Operation zum Befördern
eines Gegenstandes mit einem von zwei beweglichen Körpern, die
in Richtung einer Horizontalbewegung benachbart zueinander sind,
gleichzeitig mit der Operation zum Transportieren eines Gegenstandes mit
dem anderen beweglichen Körper
durchgeführt werden,
und ein Gegenstand kann daher in effizienter Weise unter Verwendung
einer Mehrzahl von beweglichen Körpern
transportiert werden. Es ist daher möglich, eine Anlage für die Lagerhaltung
von Gegenständen
bereitzustellen, die eine verbesserte Gegenstandbeförderungskapazität aufweist.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 ist
eine perspektivische Ansicht einer Anlage für die Lagerhaltung von Gegenständen;
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2 ist
eine Seitenansicht eine Stapelkrans;
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3 ist
eine Seitenansicht eines Stapelkrans;
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4 ist
ein Blockdiagramm, das die Anlage für die Lagerhaltung von Gegenständen zeigt;
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5 ist
ein Ablaufdiagramm, das die Steueroperation der Operationssteuereinrichtung
darstellt;
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6 ist
ein Diagramm, das die Operation des Stapelkrans bei der gleichzeitigen
Einlagerungsoperation und der gleichzeitigen Herausholoperation darstellt;
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7 ist
ein Diagramm, das die Operation des Stapelkrans bei der gleichzeitigen
Einlagerungsoperation und der gleichzeitigen Herausholoperation darstellt;
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8 ist
ein Diagramm, das die Operation des Stapelkrans bei der ersten unabhängigen Einlagerungsoperation
und der ersten unabhängigen
Herausholoperation darstellt; und
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9 ist
ein Diagramm, das die Operation des Stapelkrans bei der zweiten
unabhängigen
Einlagerungsoperation und der zweiten unabhängigen Herausholoperation darstellt.
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DETAILLIERTE BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Ausführungsformen
der Anlage für
die Lagerhaltung von Gegenständen
gemäß der Erfindung werden
nachfolgend basierend auf den Zeichnungen beschrieben.
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Wie
in 1 dargestellt, besteht diese Anlage für die Lagerhaltung
von Gegenständen
aus einem Gegenstandlagerungsregal 2, das mit einer Mehrzahl
von Lagerungseinheiten 1, die vertikal und horizontal angeordnet
sind, und einem Stapelkran 4 als beweglichem Körper versehen
sind, der einen Gegenstand B zwischen dem Gegenstandlagerungsregal 2 und
einer Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinrichtung 3 transportiert.
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Beim
Gegenstandlagerungsregal 2 sind vordere und hintere Säulen 5 vertikal
in einer Mehrzahl von Paaren bei einem Intervall in der horizontalen Richtung
angeordnet, und eine Mehrzahl von Platzierungsträgereinheiten 6, die
sich in horizontaler Richtung erstrecken, ist in einem Abstand in
vertikaler Richtung bei jedem Paar von vorderen und hinteren Säulen 5 vorgesehen.
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Ein
Paar von vorderen und hinteren Säulen 5 und
ein Paar von linken und rechten Platzierungsträgereinheiten 6 bilden
eine einzige Lagerungseinheit 1, und eine Mehrzahl von
Lagerungseinheiten 1 ist vertikal und horizontal vorgesehen.
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Zwei
Gegenstandlagerungsregale 2 sind in einem Abstand so vorgesehen,
dass sie einander in derjenigen Richtung zugewandt sind, in welcher
Ge genstände
hinein- und herausbewegt werden, und zwei Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten 3 sind
in einem Abstand angebracht, so dass sie einander zugewandt sind,
und zwar an den Seiten der Gegenstandlagerungsregale 2 und
an weiteren benachbarten Positionen in horizontaler Richtung des
Gegenstandlagerungsregals 2.
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Jede
der Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1 und jede der Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinrichtungen 3 im
Gegenstandlagerungsregal 2 ist als Gegenstandtransferort
konfiguriert.
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Ein
Fahrschiene 7 ist auf der Bodenfläche zwischen den zwei Gegenstandlagerungsregalen 2 als
eine Spurschiene montiert, die sich über dem gesamten Bereich der
horizontalen Richtung der Gegenstandlagerungsregale 2 bis
zu den Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten 3 erstreckt,
und eine Führungsschiene 8,
die sich über
den gesamten Bereich der horizontalen Richtung der Gegenstandlagerungsregale 2 bis
zu den Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten 3 erstreckt,
ist an der Oberseite montiert. Ein Stapelkran 4 ist so
vorgesehen, dass er sich horizontal auf der Fahrschiene 7 bewegt,
wobei er dabei durch die Führungsschiene 8 geführt wird.
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Eine
am Boden befindliche Steuereinrichtung 9 zum Verwalten
des Betriebs des Stapelkrans 4 ist am Ende an der Seite
der Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten 3 zwischen
den Enden der Fahrschiene 7 vorgesehen, und die am Boden
befindliche Steuereinrichtung 9 verwaltet Lagerungsinformation,
wie beispielsweise welche Gegenstände in welchen Lagerungseinheiten 1 eingelagert
sind.
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Zwei
Stapelkräne 4 sind
so vorgesehen, dass sie sich auf der gleichen Fahrschiene 7 horizontal
bewegen. Wie in 2 dargestellt, ist jeder der zwei
Stapelkräne 4 aus
einem horizontal beweglichen Laufgestell 10, das sich entlang
der Fahrschiene 7 bewegt, einer Anhebeplattform 11,
die zu einem Anheben und Absenken bezüglich des Laufgestells 10 befähigt ist,
und einer Transfervorrichtung 12 (beispielsweise einer
Transfervorrichtung vom Gabeltyp) als einer an der Anhebeplattform 11 vorgesehenen Gegenstandtransfereinrichtung
aufgebaut.
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Als
Transfereinrichtung 12 kann eine beliebige der verschiedenen
bekannten Vorrichtungen, abgesehen von der Transfervorrichtung vom
Gabeltyp, die zwei Paare von Armen aufweist, die durch eine motorgetriebene
Kette teleskopartig ausgefahren werden, verwendet werden. Ein weiteres
Beispiel einer Transfervorrichtung ist in der US-Patentanmeldungspublikation
2005/0036858 A1 offenbart, deren Inhalt hiermit in das vorliegende
Dokument aufgenommen wird.
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Die
Stapelkräne 4 sind
so konfiguriert, dass ein Einlagern eines Gegenstandes B, der in
der Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit 3 vorhanden ist,
in einer Einlagerungseinheit 1 des Gegenstandlagerungsregals 2,
oder ein Zurückholen
des Gegenstands B, der in der Lagerungseinheit 1 des Gegenstandlagerungsregals
eingelagert ist, zur Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit 3 dadurch
erfolgt, dass eine Horizontalbewegung der Laufgestelle 10, eine
Vertikalbewegung der Anhebeplattformen 11 und ein Transfer
der Transfervorrichtungen 12 durchgeführt wird.
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Wie
in 1 dargestellt, sind zwei Aufnahmeplattformen 13 als
Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten 3,
auf denen der Gegenstand B platziert ist, in Richtung einer horizontalen
Bewegung des Stapelkrans 4 angeordnet. Die Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten 3,
die zum Einlagern und Herausholen verwendet werden, sind somit so konfiguriert,
dass zwei Stapelkräne 4 entlang
der Richtung einer Horizontalbewegung positioniert werden können und
ein Gegenstand B durch die an jedem Stapelkran 4 vorgesehenen
Transfervorrichtungen 12 zu einer Aufnahmeplattform 13 hin
und von dieser weg transferiert werden kann.
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Bei
dieser Ausführungsform
wird derjenige Stapelkran von den zwei Stapelkränen 4, der auf der Seite
der Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten 3 positioniert
ist, als erster Stapelkran 4a bezeichnet, und der Stapelkran,
der auf der Seite des Gegenstandlagerungsregals 2 positioniert
ist, wird als zweiter Stapelkran 4b bezeichnet.
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Von
den zwei Aufnahmeplattformen 13 wird die Aufnahmeplattform,
die jenseits er Gegenstandlagerungsregale 2 positioniert
ist, als erste Aufnahmeplattform 13a bezeichnet, und die
Aufnahmeplattform, die jenseits der Gegenstandlagerungsregale 2 positioniert
ist, wird als zweite Aufnahmeplattform 13b bezeichnet.
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Der
erste Stapelkran 4a transportiert einen Gegenstand zwischen
der ersten Aufnahmeplattform 13a und den Gegenstandlagerungsregalen 2,
und der zweite Stapelkran 4b transportiert einen Gegenstand
zwischen der zweiten Aufnahmeplattform 13b und den Gegenstandlagerungsregalen 2.
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Ein
einziger vertikaler Pfosten 14, welcher die Anhebeplattform 11 so
führt und
trägt,
dass ein Auf- und Abbewegen der Anhebeplattform 11 ermöglicht wird,
ist vertikal am Laufgestell 10 vorgesehen, und die Position,
bei der dieser vertikale Pfosten 14 aufgerichtet ist, ist
im Wesentlichen separat vom Endabschnitt 10a, der in Richtung
einer Horizontalbewegung der Stapelkrane 4 näher am übrigen einzelnen
Stapelkran 4 ist. Die Position, in der der vertikale Pfosten 14 aufgerichtet
ist, kann auf der Seite sein, die entgegengesetzt zu derjenigen
Seite ist, auf welcher der andere einzelne Stapelkran 4 positioniert
ist, und zwar in Richtung einer Horizontalbewegung der Stapelkrane 4.
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Wie
in 2 dargestellt, weisen die Anhebeplattformen 11 der
Laufgestelle 10 jeweils eine entgegengesetzte Fläche 11a auf,
die in Richtung einer Horizontalbewegung am nächsten zum benachbarten Laufgestell 10 ist.
Die Länge
L1, um die der Endabschnitt 10a der am nächsten zum
benachbarten Laufgestell 10 ist, von der Bezugsfläche S des
vertikalen Pfostens in horizontaler Richtung bei jedem Laufgestell 10 vorsteht,
ist geringer als die Länge
L2, um die die entgegengesetzte Fläche 11a von der Bezugsfläche S in
horizontaler Richtung vorsteht. Die Länge L1 beträgt vorzugsweise 70% oder weniger der
Länge L2.
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Die
Anhebeplattform 11 ist durch eine Anhebekette 15 aufgehängt und
getragen. Die Anhebekette 15 ist zwischen einem Führungskettenrad 17,
das an einem entlang der Führungsschiene 8 geführten oberen
Rahmen 16 vorgesehen ist, und einem Führungskettenrad 18 aufgehängt, das
an der Unterseite des vertikalen Pfostens 14 vorgesehen
ist, und ist mit einer Aufwickeltrommel 19 verbunden, die
an einem Ende des Laufgestells 10 angebracht ist.
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Die
Aufwickeltrommel 19 wird mittels eines elektrischen Anhebemotors 20 vom
Stromrichtertyp vorwärts
und rückwärts drehend
angetrieben, und die Anhebeplattform 11 wird durch das
Abspulen und Aufspulen der Anhebekette 15 angehoben und
abgesenkt.
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Die
Anhebeplattform 11 ist mit einem Anhebe-Drehmessgeber 22 versehen,
der die Vertikalposition der Anhebeplattform 11 im Anhebeweg
erfasst.
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Dieser
Anhebe-Drehmessgeber 22 ist in der Zeichnung nicht detailliert
dargestellt, jedoch ist ein Kettenrad, das mit einer Kette in Verzahnungseingriff ist,
die in vertikaler Richtung des vertikalen Pfostens 14 verläuft, an
der Drehachse des Anhebe-Drehmessgebers angebracht, das Kettenrad
wird durch das Anheben der Anhebeplattform 11 gedreht,
und die vertikale Position der Anhebeplattform 11 wird durch
Erfassen der Anhebestrecke der Anhebeplattform 11 ausgehend
von einer am unteren Endabschnitt des Anhebeweges festgelegten Referenzposition
erfasst.
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Zwei
(vordere und hintere) Laufräder 24,
die auf der Laufschiene 7 laufen können, sind an den Laufgestellen 10 vorgesehen.
Dasjenige Laufrad von den zwei Laufrädern 24, das sich
an dem einem Ende in Richtung der Horizontalbewegung befindet, ist
als Antriebslaufrad 24a konfiguriert, das durch einen elektrischen
Fahrmotor 25 vom Stromrichtertyp angetrieben wird, und
das Laufrad am anderen Ende in Richtung der Horizontalbewegung ist
als frei drehendes getriebenes Laufrad 24b konfiguriert.
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Der
elektrische Fahrmotor 25 vom Stromrichtertyp treibt das
Antriebslaufrad 24a nach vorne und nach hinten drehend
an, wodurch das Laufgestell 10 in horizontaler Richtung
bewegt wird.
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Eine
Führungsrolle 21,
die um eine horizontale Achse rotieren kann, ist am Laufgestell 10 in
jeder Position vorgesehen, in der die zwei Laufräder 24 (vordere und
hintere) angeordnet sind. Die Rolle steht mit der Laufschiene 7 in
Kontakt, so dass sie eine Aufwärtsbewegung
begrenzt, und verhindert, dass die Laufräder 24 von der Fahrschiene 7 abheben.
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Ein
Fahr-Drehmessgeber 23, der die Fahrposition des Laufgestells 10 im
Fahrweg erfasst, ist am Laufgestell 10 vorgesehen.
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Dieser
Fahr-Drehmessgeber 23 ist in der Zeichnung nicht detailliert
dargestellt, jedoch ist ein Kettenrad, das mit einer Kette in Verzahnungseingriff ist,
die entlang der Laufschiene 27 verläuft, an der Drehachse des Fahr-Drehmessgebers 23 befestigt, das
Kettenrad wird durch die Horizontalbewegung des Laufgestells 10 gedreht,
und die Fahrposition des Laufgestells 10 wird dadurch erfasst,
dass die Strecke erfasst wird, um die sich das Laufgestell 10 in
horizontaler Richtung aus einer Referenzposition bewegt hat, die
an dem einen Ende der Laufschiene 7 festgelegt ist.
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Wie
in 3 dargestellt, sind die zwei Stapelkräne 4 so
konfiguriert, dass die vorgesehenen Transfervorrichtungen 12 in
einem in vertikaler Richtung überlappten
Zustand positioniert sein können. Jeder
der zwei Stapelkräne 4 ist
auch fähig,
die vorgesehenen Transfervorrichtungen 12 in einem in vertikaler
Richtung überlappten
Zustand zu positionieren, und zwar dadurch, dass ein Bewegen näher zu dem
anderen Stapelkran 7 durchgeführt wird, der in Richtung der
Horizontalbewegung benachbart ist. Es ist zu bevorzugen, dass eine
Steuereinrichtung vorhanden ist, welche die Stapelkräne 4 steuert,
und dass bei den Transfervorrichtungen der überlappte Zustand (oder Überlappungsmodus)
lediglich vorliegt, wenn eine stärkere
Belastung der Lagerhaltungsanlage besteht, z. B. wenn die Anzahl
der in die Anlage hinein oder aus dieser heraus zu transportierenden
Gegenstände
eine vorbestimmte Anzahl überschreitet,
oder wenn es eine vorbestimmte Anzahl von Gegenständen gibt,
die eilig abgewickelt werden müssen,
so dass, wenn die Belastung der Anlage gering ist, der Überlappungsmodus
nicht verwendet wird. Es ist möglich,
lediglich einen einzigen Stapelkran 4 zu verwenden, wenn
eine relativ geringe Anzahl von abzuwickelnden Gegenständen vorhanden
ist.
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Das
Positionieren der bei dieser vorgesehenen Transfervorrichtungen 12 in
einem in vertikaler Richtung überlappten
Zustand in dieser Weise ermöglicht,
dass die zwei Stapelkräne 4 gleichzeitig
einen Transfer von Gegenständen
B bezüglich
zweier Lagerungseinheiten 1 durchführen, welche die gleiche Position
in horizontaler Richtung der Gestells und unterschiedliche Positionen
in vertikaler Richtung des Gestells aufweisen, und zwar von der
Mehrzahl von Lagerungseinheiten im Gegenstandlagerungsgestell 2.
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Wenn
sich die zwei Stapelkräne
in der Nähe voneinander
befinden, so dass sie benachbart zueinander sind, ist die Position
des vertikalen Pfostens 14 in horizontaler Richtung des
Laufgestells 10 so angepasst, dass die Laufgestelle nicht
in Kontakt miteinander kommen, hingegen die Transfervorrichtungen 12 einander
in vertikaler Richtung überlappen.
Die Breite des oberen Rahmens 16 in horizontaler Richtung
ist ebenfalls so angepasst, dass, wenn die zwei Stapelkräne 4 sich
in der Nähe
zueinander befinden, die oberen Rahmen 16 nicht in Kontakt
miteinander kommen, hingegen die Transfervorrichtungen 12 einander
in horizontaler Richtung überlappen.
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Wie
in 4 dargestellt, ist eine Kransteuervorrichtung 26,
die den Betrieb der Stapelkräne 4 steuert,
bei jedem der zwei Stapelkräne 4 vorgesehen.
In 4 ist die Kransteuervorrichtung 26, die beim
ersten Stapelkran 4a vorgesehen ist, als erste Kransteuervorrichtung 26A bezeichnet,
und die Kransteuervorrichtung 26, die am zweiten Stapelkran 4b vorgesehen
ist, ist als zweite Kransteuervorrichtung 26b bezeichnet.
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Die
Erfassungsinformation der Anhebe-Drehmessgeber 22 und die
Erfassungsinformation der Fahr-Drehmessgeber 23 werden
den Kransteuervorrichtungen 26 zugeführt.
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Die
erste Kransteuervorrichtung 26A und die zweite Kransteuervorrichtung 26B weisen
die gleiche Struktur auf.
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Die
Kransteuervorrichtungen 26 sind so konfiguriert, dass die
Horizontalbewegung der Laufgestelle 10 und die Vertikalbewegung
der Anhebeplattformen 11 so gesteuert werden, dass die
Transfervorrichtungen 12 zu regalseitigen Gegenstandtransferpositionen
bei jeder der Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1 bewegt
werden, und Gegenstände
mit einem gesteuerten Transfer der Transfervorrichtungen 12 so
transportiert werden, dass die Transfervorrichtungen 12 Gegenstände von
den Lagerungseinheiten 1 und den Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheiten 3 hin
und von diesen weg in die regelseitigen Gegenstandtransferpositionen
und die lade-/entladeseitigen Gegenstandtransferpositionen transportieren.
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Speziell
sind die regalseitige Gegenstandtransferposition und die lade-/entladeseitige Gegenstandtransferposition
Positionen, die ausgehend von einer Anhebeziel-Stoppposition und
einer Fahrziel-Stoppposition gemessen sind. Eine lade-/entladeseitige
Gegenstandtransferposition ist für
jede der zwei Aufnahmeplattformen 13 bestimmt, und eine Anhebeziel-Stoppposition
und eine Fahrziel-Stoppposition sind für jede der zwei Aufnahmeplattformen 13 festgelegt.
Eine regalseitige Gegenstandtransferposition ist für jede der
Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1 bestimmt, und eine Anhebeziel-Stoppposition und
eine Fahrziel-Stoppposition sind für jede der Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1 festgelegt.
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Die
Kransteuervorrichtungen 26 bestehen aus einer Fahrsteuereinheit 26a,
welche die Horizontalbewegung des Laufgestells 10 so steuert,
dass das Laufgestell 10 veranlasst wird, sich basierend
auf der Erfassungsinformation des Fahr-Drehmessgebers 23 in
eine vorgeschriebene Fahrziel-Stoppposition
zu bewegen, einer Anhebesteuereinheit 26b, welche die Anhebebetätigung der
Anhebeplattform 11 so steuert, dass die Anhebeplattform 11 veranlasst
wird, sich basierend auf der Erfassungsinformation des Anhebe-Drehmessgebers 26 in
eine vorgeschriebene Anhebeziel-Stoppposition anzuheben, und einer
Transfersteuereinheit 26c, die den Transfer der Transfervorrichtung 12 so
steuert, dass Gegenstände
zu den Lagerungseinheiten 1 und den Aufnahmeplattformen 13 hin
und von diesen weg transferiert werden.
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Bei
der Fahrsteuerung, die bei der Fahrsteuerungseinheit 26a durchgeführt wird,
wird der elektrische Fahrmotor 25 gestartet, um eine horizontale
Bewegung des Laufgestells 10 einzuleiten, und wenn die
durch den Fahr-Drehmessgeber 23 erfasste Fahrposition
des Laufgestells 10 die vorgeschriebene Fahrziel-Stoppposition
erreicht, wird der elektrische Fahrmotor 25 gestoppt, eine
Bremse wird verwendet, und die Operation des elektrischen Fahrmotors 25 wird
so gesteuert, dass das Laufgestell 10 in der Fahrziel-Stoppposition
gestoppt wird.
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Bei
der Anhebesteuerprozedur der Anhebesteuereinheit 26b wird
der elektrische Anhebemotor 20 gestartet, um eine vertikale
Bewegung der Anhebeplattform 11 einzuleiten, und wenn die
vom Anhebe-Drehmessgeber 26 erfasste Vertikalposition der Anhebeplattform 11 die
vorgeschriebene Anhebeziel-Stoppposition erreicht, wird der elektrische
Anhebemotor 20 gestoppt, eine Bremse wird verwendet, und
die Operation des elektrischen Anhebemotors 20 wird so
gesteuert, dass die Anhebeplattform 11 in der Anhebeziel-Stoppposition gestoppt
wird.
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Bei
der Transfersteuerprozedur der Transfersteuereinheit 26c wird
die Transfervorrichtung 12 vom Gabeltyp gestartet, und
ein Transfer der Transfervorrichtung 12 wird so gesteuert,
dass die Gabel ausgefahren wird, der Gegenstand B wird geladen oder
entladen, und die Gabel wird dann eingefahren.
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Verschiedene
Typen von Information können zwischen
der Kransteuervorrichtung 26 und der am Boden befindlichen
Steuervorrichtung 6 übertragen werden,
und die am Boden befindliche Steuervorrichtung 9 gibt verschiedene
Typen von Anweisungen an die zwei Kransteuervorrichtungen 26 aus,
welche die erste Kransteuervorrichtung 26a und die zweite Kransteuervorrichtung 26b beinhalten.
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Die
Kransteuervorrichtungen 26 sind so konfiguriert, dass eine
Fahrsteuerung durch die Fahrsteuereinheit 26a durchgeführt wird,
eine Anhebesteuerung durch die Anhebesteuereinheit 26b durchgeführt wird,
und eine Transfersteuerung durch die Transfersteuereinheit 26c durchgeführt wird,
und zwar auf Basis der Anweisungen von der am Boden befindlichen
Steuereinrichtung 9, wodurch Gegenstände transportiert werden.
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Eine
Steuereinrichtung H, welche die Operation der Mehrzahl von Stapelkränen 4 steuert,
ist auf diese Weise aus der am Boden befindlichen Steuereinrichtung 9 und
zwei Kransteuervorrichtungen 26 aufgebaut.
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Die
Steuervorrichtung H ist so konfiguriert, dass beide von den zwei
Stapelkränen 4 oder
einer der zwei Stapelkräne 4 als
Gegenstandtransport- Stapelkran 4 ausgewählt werden
und eine Gegenstandtransportoperation, basierend auf Gegenstandtransportbefehlsoperation,
durchgeführt
wird.
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Wenn
die Steuervorrichtung H einen der zwei Stapelkräne 4 als Gegenstandtransport-Stapelkran 4 auswählt, führt die
Steuereinrichtung H eine Auswahloperation durch, um den Gegenstandtransport-Stapelkran 4 von
den zwei Stapelkränen 4 auszuwählen, und
führt eine
Gegenstandtransportoperation durch, um den bei der Auswähloperation
ausgewählten
Stapelkran 4 zu veranlassen, den Gegenstand zu transportieren.
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Bei
der Auswahloperation wird der Stapelkran 4, der den Gegenstand
befördern
wird, auf Basis folgender Tatsachen ausgewählt, und zwar ob der Stapelkran 4 momentan
einen Gegenstand transportiert, welches die aktuellen Positionen
der zwei Stapelkräne 4 sind,
sowie weiteren Auswahlbedingungen. Beispielsweise wird, wenn beide
der zwei Stapelkräne 4 sich
in der lade-/entladeseitigen Gegenstandtransferposition befinden,
der zweite Stapelkran 4b als Stapelkran 4 ausgewählt, der
den Gegenstand transportieren wird.
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Die
Steuervorrichtung H führt
somit wahlweise eine gleichzeitige Einlagerungsoperation, ein erste
unabhängige
Einlagerungsoperation, eine zweite unabhängige Einlagerungsoperation,
eine gleichzeitige Herausholoperation, eine erste unabhängige Herausholoperation,
oder eine zweite unabhängige
Herausholoperation durch, basierend auf einer Gegenstandtransportanweisungsinformation
und Auswahlbedingungen.
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Die
gleichzeitige Einlagerungsoperation und die gleichzeitige Herausholoperation
sind Gegenstandtransportoperationen, bei denen beide der zwei Stapelkräne 4 als
Stapelkräne
ausgewählt
sind, die einen Gegenstand transportieren werden.
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Die
erste unabhängige
Einlagerungsoperation und die erste unabhängige Herausholoperation sind
Gegenstandtransportoperationen, bei denen der erste Stapelkran 4a von
den zwei Stapelkränen 4 als derjenige
Stapelkran ausgewählt
ist, welcher einen Gegenstand befördern wird.
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Die
zweite unabhängige
Einlagerungsoperation und die zweite unabhängige Herausholoperation sind
Gegenstandtransportoperationen, bei denen der zweite Stapelkran 4b von
den zwei Stapelkränen 4 als
Stapelkran ausgewählt
wird, der einen Gegenstand transportieren wird.
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Das
Ablaufdiagramm in 5 wird verwendet, um zu beschreiben,
welche Operation die Steuereinrichtung H von der Mehrzahl von Operationen ausführt, und
zwar basierend auf der Gegenstandtransport-Befehlsinformation und
den Auswahlbedingungen.
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Die
Steuereinrichtung H wählt
die gleichzeitige Einlagerungsoperation und führt diese aus, wenn die Gegenstandtransport-Befehlsinformation
anfordert, eine Mehrzahl von Gegenständen B einzulagern (Schritte
1 und 2).
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Die
Steuereinrichtung H führt
die Operation zum Auswählen
entweder der ersten unabhängigen Einlagerungsoperation
oder der zweiten unabhängigen
Einlagerungsoperation basierend auf den Auswahlbedingungen durch,
wenn die Gegenstandtransport-Befehlsinformation ein Einlagern eines
einzelnen Gegenstandes B anfordert, und führt die bei der Auswähloperation
ausgewählte
Operation durch (Schritte 3 bis 5).
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Die
Steuereinrichtung H wählt
die gleichzeitige Herausholoperation aus und führt diese durch, wenn die Gegenstandtransport-Befehlsinformation anfordert,
eine Mehrzahl von Gegenständen
B herauszuholen (Schritte 6 und 7).
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Die
Steuereinrichtung H führt
die Auswähloperation
durch, bei der entweder die erste unabhängige Herausholoperation oder
die zweite unabhängige Herausholoperation
basierend auf den Auswahlbedingungen ausgewählt wird, wenn die Gegenstandtransport-Befehlsinformation
fordert, einen einzelnen Gegenstand B herauszuholen, und führt die bei
der Auswähloperation
ausgewählte
Sequenz durch (Schritte 8 bis 10).
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Die
Operation der zwei Stapelkräne 4 bei
der gleichzeitigen Einlagerungsoperation, der ersten unabhängigen Einlagerungsoperation,
der zweiten unabhängigen
Einlagerungsoperation, der gleichzeitigen Herausholoperation, der
ersten unabhängigen Herausholoperation
und der zweiten unabhängigen Herausholoperation
wird nachfolgend basierend auf 6 bis 9 beschrieben.
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6 bis 9 sind
Seitenansichten, bei denen ein Abschnitt der Anlage für eine Lagerhaltung von
Gegenständen
weggelassen wurde, wobei die Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit 3 am
linken Ende positioniert ist, und das Gegenstandlagerungsregal 2 rechts
von der Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit 3 positioniert
ist.
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Die
Operation, die bei der gleichzeitigen Einlagerungsoperation durchgeführt wird,
wird als Erstes basierend auf 6 und 7 beschrieben.
Bei dieser gleichzeitigen Einlagerungsoperation führen beide
der zwei Stapelkräne 4,
welche den ersten Stapelkran 4a und den zweiten Stapelkran 4b beinhalten,
ein Transportieren und Einlagern von Gegenständen durch.
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Die
am Boden befindliche Steuereinrichtung 9 gibt einen Einlagerungsbefehl
sowohl an die erste Kransteuervorrichtung 26a im ersten
Stapelkran 4a als auch die zweite Kransteuervorrichtung 26b im zweiten
Stapelkran 4b aus.
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Die
Einlagerungsanweisung, die an die erste Kransteuervorrichtung 26A ausgegeben
wird, ist eine Anweisung, die veranlasst, dass ein Gegenstand B auf
der ersten Aufnahmeplattform 13a platziert wird, um in
einer Lagerungseinheit 1 eingelagert zu werden, und diese
bezeichnet die Anhebeziel- Stoppposition
und die Fahrziel-Stoppposition für
die lade-/entladeseitige Gegenstandtransferposition bei der ersten
Aufnahmeplattform 13a, und die regalseitige Gegenstandtransferposition
bei der Lagerungseinheit 1, bei welcher der Gegenstand
B eingelagert werden soll.
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Die
Einlagerungsanweisung, die an die zweite Kransteuervorrichtung 26B ausgegeben
wird, ist eine Anweisung, die veranlasst, dass ein Gegenstand B
auf der zweiten Aufnahmeplattform 13b platziert wird, um
in einer Lagerungseinheit 1 eingelagert zu werden, und
diese bezeichnet die Anhebeziel-Stoppposition
und die Fahrziel-Stoppposition für die
lade-/entladeseitige Gegenstandtransferposition bei der zweiten
Aufnahmeplattform 13b, und die regalseitige Gegenstandtransferposition
bei der Lagerungseinheit 1, bei welcher der Gegenstand
B eingelagert werden soll.
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Betreffend
die Lagerungseinheiten 1, bei denen die Gegenstände B eingelagert
werden sollen, werden eine Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1,
die unterschiedliche Positionen in horizontaler Richtung des Regals
aufweisen, manchmal als Lagerungseinheiten 1 bezeichnet,
welche die Transferziele sind, in denen die Gegenstände B eingelagert
werden sollen, wie in 6 dargestellt. Eine Mehrzahl
von Lagerungseinheiten 1, welche die gleiche Position in
horizontaler Richtung des Regals und unterschiedliche Positionen
in vertikaler Richtung des Regals haben, werden ebenfalls manchmal
als Lagerungseinheiten 1 bezeichnet, welche die Transferziele
sind, an denen die Gegenstände
B eingelagert werden sollen, wie in 7 dargestellt.
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Nachfolgend
mit Bezug auf 6 ist ein Fall beschrieben,
bei dem eine Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1, die unterschiedliche
Positionen in horizontaler Richtung des Regals haben, als Transferziel-Einlagerungseinheiten 1 bezeichnet
werden.
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Anweisungen,
die von der am Boden befindlichen Steuereinrichtung 9 ausgegeben
werden, sind derart, dass die Einlagerungsanweisung für die erste Kransteuervorrichtung 26A gewährleistet,
dass die Lagerungseinheit 1, die bezeichnet ist, den Gegenstand
B einzulagern, sich näher
an der Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit 3 in
horizontaler Richtung des Regals als die Lagerungseinheit befindet, die
durch die Einlagerungsanweisung für die zweite Kransteuervorrichtung 26B bezeichnet
ist.
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Wenn
die Einlagerungsanweisung von der ersten Kransteuervorrichtung 26A empfangen
wird, nimmt der erste Stapelkran 4a als Erstes den Gegenstand
B auf, der auf der ersten Aufnahmeplattform 13a platziert
ist, wie durch den mit einer durchgezogenen Linie angegebenen Pfeil
in 6 bezeichnet, und es werden dann eine Fahrsteuerung
mittels der Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung
mittels der Anhebesteuereinheit 26b und eine Transfersteuerung
mittels der Transfersteuereinheit 26c durchgeführt, so
dass der erste Stapelkran 4a den aufgenommenen Gegenstand
B in der geeigneten Lagerungseinheit 1 einlagert.
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Wenn
die Einlagerungsanweisung von der zweiten Kransteuervorrichtung 26B empfangen
wird, nimmt der zweite Stapelkran 4b als Erstes den Gegenstand
B auf, der auf der zweiten Aufnahmeplattform 13b platziert
ist, wie durch den mit einer durchgezogenen Linie angegebenen Pfeil
in 6 bezeichnet, und es werden dann eine Fahrsteuerung mittels
der Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung mittels
der Anhebesteuereinheit 26b und eine Transfersteuerung
mittels der Transfersteuereinheit 26c durchgeführt, so
dass der zweite Stapelkran 4b den aufgenommenen Gegenstand
B in der geeigneten Lagerungseinheit 1 einlagert.
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Nachfolgend
wird mit Bezug auf 7 ein Fall beschrieben, bei
dem eine Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1, welche die
gleiche Position in horizontaler Richtung des Regals und unterschiedliche Positionen
in vertikaler Richtung des Regals haben, als Transferziel-Lagerungseinheiten 1 bezeichnet sind.
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Die
Steuereinrichtung H führt
eine gleichzeitige Transferoperation durch, um die Horizontalbewegung
der zwei Stapelkräne 4,
das Anheben und Absenken der zwei Transfervorrichtungen 12,
und den Transfer der zwei Transfervorrichtungen 12 zu steuern,
um die bei den zwei Stapelkränen 4 vorgesehenen
Transfervorrichtungen 12 in den regalseitigen Gegenstandtransferpositionen
zu positionieren, die den Transferziel-Lagerungseinheiten 1 entsprechen, und
zwar in einem in vertikaler Richtung überlappten Zustand, und verwendet
die Transfervorrichtungen 12, um einen Gegenstand B zwischen
den Transferziel-Lagerungseinheiten 1 zu transferieren,
wenn der Gegenstand zwischen einer Mehrzahl von Transferziel-Lagerungseinheiten 1 transferiert
wird.
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Die
Steuereinrichtung H ist auch so konfiguriert, dass bei der gleichzeitigen
Transferoperation die Transfervorrichtung 12, die bei dem
einem der Stapelkräne 4 von
den zwei Stapelkränen 4 vorgesehen
ist, die zueinander in Richtung der Horizontalbewegung benachbart
sind, in der regalseitigen Gegenstandtransferposition positioniert
ist, der Stapelkran 4 horizontal bewegt wird, und die Transfervorrichtung 12 angehoben
oder abgesenkt wird. Der andere Stapelkran 4 wird ebenfalls
horizontal bewegt, so dass seine Transfervorrichtung 12 innerhalb
eines Nicht-Kollisionsbereichs Q verbleibt, in dem es keine Kollision
in vertikaler Richtung mit der am anderen Stapelkran 4 vorgesehenen
Transfervorrichtung 12 gibt, in dieser der Stapelkran 4 wird
horizontal bewegt, und die Transfervorrichtung 12 wird
angehoben oder abgesenkt.
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Außerdem gibt
die am Boden befindliche Steuereinrichtung 9 eine Einlagerungsanweisung
für einen
gleichzeitigen Transfer an die zweite Kransteuervorrichtung 26B aus,
so dass die Transferziel-Lagerungseinheit 1 die gleiche
Position in horizontaler Richtung des Regals und eine unterschiedliche
Position in vertikaler Richtung des Regals hat, und gibt eine Einlagerungsanweisung
für einen
gleichzeitigen Transfer an die erste Kransteuervorrichtung 26A aus.
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Wenn
die Einlagerungsanweisung für
einen gleichzeitigen Transfer von der zweiten Kransteuervorrichtung 26B empfangen
wird, nimmt der zweite Stapelkran 4b als Erstes den Gegenstand
B auf, der auf der zweiten Aufnahmeplattform 13b platziert
ist, wie durch den mit einer durchgezogenen Linie angegebenen Pfeil
in 7 bezeichnet, und es werden dann eine Fahrsteuerung
mittels der Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung
mittels der Anhebesteuereinheit 26b und eine Transfersteuerung
mittels der Transfersteuereinheit 26c durchgeführt, so
dass der zweite Stapelkran 4b den aufgenommenen Gegenstand
B in der geeigneten Lagerungseinheit 1 einlagert.
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Wenn
die Einlagerungsanweisung für
einen gleichzeitigen Transfer von der ersten Kransteuervorrichtung 26A empfangen
wird, wird eine Fahrsteuerung von der Fahrsteuereinheit 26a,
eine Anhebesteuerung durch die Anhebesteuereinheit 26b,
und eine Transfersteuerung durch die Transfersteuereinheit 26c als
Erstes durchgeführt,
so dass der erste Stapelkran 4a den auf der ersten Aufnahmeplattform 13a platzierten
Gegenstand B aufnimmt.
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Der
erste Stapelkran 4a lagert dann den aufgenommenen Gegenstand
B in der geeigneten Lagerungseinheit 1 ein. Eine Fahrsteuerung
durch die Fahrsteuereinheit 26a und eine Anhebesteuerung durch
die Anhebesteuereinheit 26b werden dann dieses Mal in der
ersten Kransteuervorrichtung 26A ausgeführt, so dass die Transfervorrichtung 12 des
zweiten Stapelkrans 4b und die Transfervorrichtung 12 des
ersten Stapelkrans 4a einander in vertikaler Richtung überlappen.
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In
der ersten Kransteuervorrichtung 26A werden eine Fahrsteuerung
durch die Fahrsteuereinheit 26a und eine Anhebesteuerung
durch die Anhebesteuereinheit 26b so durchgeführt, dass
die Transfervorrichtung 12 des ersten Stapelkrans 4a veranlasst
wird, sich näher
zur regalseitigen Gegenstandtransferposition bei der Lagerungseinheit 1 zu
bewegen, bei der der Gegenstand B eingelagert werden soll, und die
Transfervorrichtung 12 des ers ten Stapelkrans 4a wird
innerhalb des Nicht-Kollisionsbereichs Q positioniert, in dem es
keine Kollision in vertikaler Richtung mit der Transfervorrichtung 12 des zweiten
Stapelkrans 4b gibt, wenn die Transfervorrichtung 12 des
zweiten Stapelkrans 4b und die Transfervorrichtung 12 des
ersten Stapelkrans 4a in vertikaler Richtung überlagert
angeordnet sind.
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Es
werden somit Maßnahmen
ergriffen, um zu gewährleisten,
dass die Transfervorrichtung 12 des ersten Stapelkrans 4a und
die Transfervorrichtung des zweiten Stapelkrans 4b nicht
in Kontakt miteinander kommen. Es kann ein beliebiger Nicht-Kollisionsbereich
Q verwendet werden, sofern es keine Kollision in vertikaler Richtung
mit der Transfervorrichtung 12 des zweiten Stapelkrans 4b gibt.
Beispielsweise kann auch ein Bereich festgelegt sein, dessen Breite
gleich groß wie
eine Breite ist, die in vertikaler Richtung der Platzierungsposition
von der Platzierungsposition der Lagerungseinheit 1 festgelegt
ist, in welcher der erste Stapelkran 4 den Gegenstand B
einlagert.
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Die
erste Kransteuervorrichtung 26A veranlasst dann, dass die
Transfervorrichtung 12 des ersten Stapelkrans 4a in
der regalseitigen Gegenstandtransferposition bei der Lagerungseinheit 1 positioniert
wird, in der der Gegenstand B eingelagert werden soll, woraufhin
eine Transfersteuerung durch die Transfersteuereinheit 26c so
durchgeführt
wird, dass der erste Stapelkran 4a den aufgenommenen Gegenstand
B in der geeigneten Lagerungseinheit 1 einlagert.
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Die
erste unabhängige
Einlagerungsoperation wird als Nächstes
basierend auf 8 beschrieben. Diese erste unabhängige Einlagerungsoperation
ermöglicht,
dass ein Gegenstand dadurch eingelagert wird, dass er unter Verwendung
des ersten Stapelkrans 4a von den zwei Stapelkränen 4b transportiert
wird.
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Die
am Boden befindliche Steuereinrichtung 9 gibt eine Einlagerungsanweisung
an die erste Kransteuervorrichtung 26A aus, und gibt eine
Bereitschaft-(Stand-by)-Anweisung
oder eine Ausstoßanweisung
an die zweite Kransteuervorrichtung 26B aus.
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Die
Bereitschafts-Anweisung ist eine Anweisung, die den zweiten Stapelkran 4b veranlasst,
in seiner Position zu warten. Die Ausstoßanweisung ist eine Anweisung,
durch welche der zweite Stapelkran 4b nach außerhalb
des Bereiches bewegt wird, in dem sich der erste Stapelkran 4a bewegt,
um einen Gegenstand zu transportieren, und bezeichnet die Fahrziel-Stoppposition
einer Lagerungseinheit 1 außerhalb dieses Bereiches.
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Bei
der ersten Kransteuervorrichtung 26A werden eine Fahrsteuerung
durch die Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung durch
die Anhebesteuereinheit 26b und eine Transfersteuerung
durch die Transfersteuereinheit 26c so durchgeführt, dass der
erste Stapelkran 4a als Erstes den auf der ersten Aufnahmeplattform 13a platzierten
Gegenstand B aufnimmt, und dann der erste Stapelkran 4a den
aufgenommenen Gegenstand in der geeigneten Lagerungseinheit 1 einlagert,
wie durch den mit einer durchgezogenen Linie angegebenen Pfeil in 8 bezeichnet.
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Wenn
eine Bereitschafts-Anweisung von der zweiten Kransteuervorrichtung 26B empfangen
wird, wird der zweite Stapelkran 4b veranlasst, in seiner Position
zu warten, wie durch die durchgezogene Linie in den Zeichnungen
bezeichnet, ohne dass eine Fahrsteuerung durch die Fahrsteuereinheit 26a,
eine Anhebesteuerung durch die Anhebesteuereinheit 26b oder
eine Transfersteuerung durch die Transfersteuereinheit 26c durchgeführt wird.
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Wenn
eine Ausstoßanweisung
von der zweiten Kransteuervorrichtung 26B empfangen wird,
wird eine Fahrsteuerung durch die Fahrsteuereinheit 26a so
durchgeführt,
dass das Laufgestell 10 in der vorgeschriebenen Fahrziel- Stoppposition positioniert wird,
wie durch die durchgezogene Linie in der Zeichnung angegeben.
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Die
zweite unabhängige
Einlagerungsoperation wird als Nächstes
basierend auf 9 beschrieben. Diese zweite
unabhängige
Einlagerungsoperation ermöglicht,
dass ein Gegenstand dadurch eingelagert wird, dass er unter Verwendung
des zweiten Stapelkrans 4b von den zwei Stapelkränen 4 transportiert
wird.
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Die
am Boden befindliche Steuereinrichtung 9 gibt eine Ausstoßanweisung
für HP
an die erste Kransteuervorrichtung 26A aus, und gibt eine
Einlagerungsanweisung an die zweite Kransteuervorrichtung 26B des
zweiten Stapelkrans 4b aus.
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In
dieser Ausstoßanweisung
für HP
ist die Fahrziel-Stoppposition für
die lade-/entladeseitige Gegenstandtransferposition an der ersten
Aufnahmeplattform 13a bezeichnet.
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In
der ersten Kransteuervorrichtung 26A wird eine Fahrsteuerung
durch die Fahrsteuereinheit 26a so durchgeführt, dass
das Laufgestell 10 in der Fahrziel-Stoppposition als der
lade-/entladeseitigen Gegenstandtransferposition bei der ersten
Aufnahmeplattform 13a positioniert wird.
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Bei
der zweiten Kransteuervorrichtung 26B werden eine Fahrsteuerung
durch die Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung durch
die Anhebesteuereinheit 26b und eine Transfersteuerung
durch die Transfersteuereinheit 26c so durchgeführt, dass der
zweite Stapelkran 4b als Erstes den auf der zweiten Aufnahmeplattform 13b platzierten
Gegenstand B aufnimmt, und dann der zweite Stapelkran 4b den aufgenommenen
Gegenstand in der geeigneten Lagerungseinheit 1 einlagert,
wie durch den mit einer durchgezogenen Linie angegebenen Pfeil in 9 bezeichnet.
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Die
gleichzeitige Herausholoperation wird als Nächstes basierend auf den mit
gestrichelten Linien dargestellten Pfeilen und dergleichen in 6 und 7 beschrieben.
Umgekehrt zur gleichzeitigen Einlagerungsoperation wird bei der
gleichzeitigen Herausholoperation ein Gegenstand dadurch herausgeholt,
dass veranlasst wird, dass der Gegenstand von den zwei Stapelkränen 4 transportiert
wird, welche den ersten Stapelkran 4a und den zweiten Stapelkran 4b beinhalten.
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Die
am Boden befindliche Steuereinrichtung 9 gibt eine Herausholanweisung
sowohl an die erste Kransteuervorrichtung 26A als auch
die zweite Kransteuervorrichtung 26B aus.
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Die
Herausholanweisung für
die erste Kransteuervorrichtung 26A ist eine Anweisung,
durch welche der in der Lagerungseinheit 1 eingelagerte
Gegenstand B zur ersten Aufnahmeplattform 13a gebracht
wird, und diese gibt die Anhebeziel-Stoppposition und die Fahrziel-Stoppposition
als regalseitige Gegenstandtransferposition bei der Lagerungseinheit 1 an,
aus der der Gegenstand B herausgeholt werden soll, und die lade-/entladeseitige
Gegenstandtransferposition bei der ersten Aufnahmeplattform 13a.
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Die
Herausholanweisung für
die zweite Kransteuervorrichtung 26B ist eine Anweisung, durch
welche der in der Lagerungseinheit 1 eingelagerte Gegenstand
B zur zweiten Aufnahmeplattform 13b gebracht wird, und
diese gibt die Anhebeziel-Stoppposition und die Fahrziel-Stoppposition
als regalseitige Gegenstandtransferposition bei der Lagerungseinheit 1 an,
aus der der Gegenstand B herausgeholt werden soll, und die lade-/entladeseitige Gegenstandtransferposition
bei der zweiten Aufnahmeplattform 13b.
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Betreffend
die Lagerungseinheiten 1, aus denen die Gegenstände B herausgeholt
werden sollen, sind eine Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1,
die unterschiedliche Positionen in horizontaler Richtung des Regals
haben, manchmal als Lagerungseinheiten 1 bezeichnet, welche
die Transferziele sind, aus denen Gegenstände B herausgeholt und transportiert
werden sollen, wie in 6 dargestellt. Eine Mehrzahl
von Lagerungseinheiten 1, welche die gleiche Position in
horizontaler Richtung des Regals und unterschiedliche Positionen
in vertikaler Richtung des Regals haben, sind manchmal als Lagerungseinheiten 1 bezeichnet,
welche die Transferziele sind, aus denen Gegenstände B herausgeholt und transportiert
werden sollen, wie in 7 dargestellt.
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Nachfolgend
wird mit Bezug auf 6 ein Fall beschrieben, bei
dem eine Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1, die unterschiedliche
Positionen in horizontaler Richtung des Regals haben, als Transferziel-Lagerungseinheiten 1 bezeichnet
sind.
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Anweisungen,
die von der am Boden befindlichen Steuereinrichtung 9 ausgegeben
werden, sind derart, dass die Herausholanweisung für die erste Kransteuervorrichtung 26A gewährleistet,
dass die Lagerungseinheit 1, aus der der Gegenstand B herausgeholt
werden soll, sich näher
an der Lade-/Entlade-Gegenstandzuführeinheit 3 in
horizontaler Richtung des Regals als die Lagerungseinheit befindet, die
durch die Herausholanweisung für
die zweite Kransteuervorrichtung 26B bezeichnet ist.
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Wenn
die Herausholanweisung von der ersten Kransteuervorrichtung 26A empfangen
wird, holt der erste Stapelkran 4a als Erstes den Gegenstand
B heraus, der in der Transferziel-Einlagerungseinheit 1 eingelagert
ist, wie durch den mit einer gestrichelten Linie dargestellten Pfeil
in 6 bezeichnet ist, und eine Fahrsteuerung durch
die Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung durch die
Anhebesteuereinheit 26b und eine Transfersteuerung durch
die Transfersteuereinheit 26c werden dann so durchgeführt, dass
der erste Stapelkran 4a den herausgeholten Gegenstand B
auf der ersten Aufnahmeplattform 13a platziert.
-
Wenn
die Herausholanweisung von der zweiten Kransteuervorrichtung 26B empfangen
wird, holt der zweite Stapelkran 4b als Erstes den Gegenstand
B heraus, der in der Transferziel-Einlagerungseinheit 1 eingelagert
ist, wie durch den mit einer gestrichelten Linie dargestellten Pfeil
in 6 bezeichnet ist, und eine Fahrsteuerung durch
die Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung durch die
Anhebesteuereinheit 26b und eine Transfersteuerung durch
die Transfersteuereinheit 26c werden dann so durchgeführt, dass
der zweite Stapelkran 4b den herausgeholten Gegenstand
B auf der zweiten Aufnahmeplattform 13b platziert.
-
Nachfolgend
wird mit Bezug auf 7 ein Fall beschrieben, bei
dem eine Mehrzahl von Lagerungseinheiten 1, welche die
gleiche Position in horizontaler Richtung des Regals und unterschiedliche Positionen
in vertikaler Richtung des Regals haben, als Transferziel-Lagerungseinheiten 1 bezeichnet sind.
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Die
Steuereinrichtung H ist so konfiguriert, dass die gleichzeitige
Transferoperation in gleicher Weise wie die zuvor beschriebene Einlagerungsoperation
ausgeführt
wird, wenn Gegenstände
B einer Mehrzahl von Transferziel-Lagerungseinheiten 1 bei der
gleichzeitigen Herausholoperation transportiert werden.
-
Außerdem gibt
die am Boden befindliche Steuereinrichtung 9 eine Herausholanweisung
für einen
gleichzeitigen Transfer von Gegenständen an die zweite Kransteuervorrichtung 26B aus,
so dass die Transferziel-Lagerungseinheiten 1 die
gleiche Position in horizontaler Richtung des Regals und eine unterschiedliche
Position in vertikaler Richtung des Regals haben, und gibt eine
Herausholanweisung für einen
gleichzeitigen Transfer der Gegenstände an die erste Kransteuervorrichtung 26A aus.
-
Wenn
die Herausholanweisung für
einen gleichzeitigen Transfer von der zweiten Kransteuervorrichtung 26B empfangen
wird, holt der zweite Stapel kran 4b als Erstes einen Gegenstand
B heraus, der in der entsprechenden Transferziel-Einlagerungseinheit 1 eingelagert
ist, wie durch den mit einer gestrichelten Linie dargestellten Pfeil
in 7 bezeichnet ist, und eine Fahrsteuerung durch
die Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung durch die Anhebesteuereinheit 26b und
eine Transfersteuerung durch die Transfersteuereinheit 26c werden dann
so durchgeführt,
dass der zweite Stapelkran 4b den herausgeholten Gegenstand
B zur zweiten Aufnahmeplattform 13b transferiert.
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Wenn
die Herausholanweisung für
einen gleichzeitigen Transfer von der ersten Kransteuervorrichtung 26A empfangen
wird, holt der erste Stapelkran 4a als Erstes einen Gegenstand
B heraus, der in der entsprechenden Transferziel-Lagerungseinheit 1 eingelagert
ist. Zu diesem Zeitpunkt werden eine Fahrsteuerung durch die Fahrsteuereinheit 26a und eine
Anhebesteuerung durch die Anhebesteuereinheit 26b so durchgeführt, dass
die Transfervorrichtung 12 des zweiten Stapelkrans 4b und
die Transfervorrichtung 12 des ersten Stapelkrans 4a einander
in vertikaler Richtung überlappen.
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Die
erste Kransteuervorrichtung 26A bewirkt, dass die Transfervorrichtung 12 des
zweiten Stapelkrans 4b und die Transfervorrichtung 12 des ersten
Stapelkrans 4a einander in vertikaler Richtung überlappend
angeordnet sind, woraufhin eine Fahrsteuerung durch die Fahrsteuereinheit 26a und
eine Anhebesteuerung durch die Anhebesteuereinheit 26b so
durchgeführt
werden, dass die Transfervorrichtung 12 des ersten Stapelkrans 4a sich
näher zur regalseitigen
Gegenstandtransferposition bei der Lagerungseinheit 1 bewegt,
bei welcher der Gegenstand B eingelagert werden soll, und die Transfervorrichtung 12 des
ersten Stapelkrans 4a innerhalb des Nicht-Kollisionsbereichs
Q positioniert wird, in dem es keine Kollision in vertikaler Richtung
mit der Transfervorrichtung 12 des zweiten Stapelkrans 4b gibt. Wenn
die Transfervorrichtung 12 des ersten Stapelkrans 4a anschließend in
der regalseitigen Gegenstandtransferposition bei der Lagerungseinheit 1 positioniert
wird, bei der der Gegenstand B eingelagert werden soll, wird ei ne
Transfersteuerung durch die Transfersteuereinheit 26c so
durchgeführt,
dass der erste Stapelkran 4a den aufgenommenen Gegenstand
B in der geeigneten Lagerungseinheit 1 einlagert.
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Bei
der ersten Kransteuervorrichtung 26A werden dann eine Fahrsteuerung
durch die Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung durch
die Anhebesteuereinheit 26b und eine Transfersteuerung
durch die Transfersteuereinheit 26c so durchgeführt, dass
der erste Stapelkran 4a den aufgenommenen Gegenstand B
auf der ersten Aufnahmeplattform 13a platziert.
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Die
erste unabhängige
Herausholoperation wird als Nächstes
basierend auf dem durch eine gestrichelte Linie dargestellten Pfeil
und dergleichen in 8 beschrieben. Umgekehrt zur
ersten unabhängigen
Einlagerungsoperation erfolgt bei der ersten unabhängigen Herausholoperation
das Herausholen eines Gegenstandes dadurch, dass veranlasst wird, dass
der Gegenstand durch den ersten Stapelkran 4a transportiert
wird.
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Die
am Boden befindliche Steuereinrichtung 9 gibt eine Herausholanweisung
an die erste Kransteuervorrichtung 26A aus, und gibt eine
Bereitschaftsanweisung oder eine Ausstoßanweisung an die zweite Kransteuervorrichtung 26B aus.
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Bei
der ersten Kransteuervorrichtung 26A werden dann eine Fahrsteuerung
durch die Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung durch
die Anhebesteuereinheit 26b und eine Transfersteuerung
durch die Transfersteuereinheit 26c so durchgeführt, dass
der erste Stapelkran 4a als Erstes den in der Lagerungseinheit 1 eingelagerten
Gegenstand B herausholt, und dann der erste Stapelkran 4a den
herausgeholten Gegenstand B auf der ersten Aufnahmeplattform 13a platziert,
wie durch den mit einer gestrichelten Linie dargestellten Pfeil
in 8 angegeben.
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Wenn
eine Bereitschaftsanweisung von der zweiten Kransteuervorrichtung 26B empfangen
wird, wird der zweite Stapelkran 4b veranlasst, in seiner Position
zu warten, ohne dass eine Fahrsteuerung durch die Fahrsteuereinheit 26a,
eine Anhebesteuerung durch die Anhebesteuereinheit 26b,
oder eine Transfersteuerung durch die Transfersteuereinheit 26c durchgeführt wird.
Wenn eine Ausstoßanweisung
von der zweiten Kransteuervorrichtung 26B empfangen wird,
wird eine Fahrsteuerung durch die Fahrsteuereinheit 26a so
durchgeführt,
dass das Laufgestell 10 in der vorgeschriebenen Fahrziel-Stoppposition positioniert
wird.
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Als
Nächstes
wird die zweite unabhängige Herausholoperation
beschrieben. Bei dieser Operation, die den umgekehrten Fall zur
zweiten unabhängigen
Einlagerungsoperation darstellt, wird ein Gegenstand dadurch herausgeholt,
dass er unter Verwendung des zweiten Stapelkrans 4b transportiert
wird.
-
Die
am Boden befindliche Steuereinrichtung 9 gibt eine Ausstoßanweisung
für HP
an die erste Kransteuervorrichtung 26A aus, und gibt eine
Herausholanweisung an die zweite Kransteuervorrichtung 26B aus.
-
Bei
der ersten Kransteuervorrichtung 26A wird eine Fahrsteuerung
durch die Fahrsteuereinheit 26a so durchgeführt, dass
das Laufgestell 10 in der Fahrziel-Stoppposition für die lade-/entladeseitige Gegenstandtransferposition
bei der ersten Aufnahmeplattform 13a positioniert wird.
-
Bei
der zweiten Kransteuervorrichtung 26B wird eine Fahrsteuerung
durch die Fahrsteuereinheit 26a, eine Anhebesteuerung durch
die Anhebesteuereinheit 26b, und eine Transfersteuerung
durch die Transfersteuereinheit 26c so durchgeführt, dass
der zweite Stapelkran 4b als Erstes den in der Lagerungseinheit 1 eingelagerten
Gegenstand B herausholt, und dann der zweite Stapelkran 4b den
herausgeholten Gegenstand B auf der ersten Aufnahmeplattform 13a platziert,
wie durch den mit einer gestrichelten Linie dargestellten Pfeil
in 9 bezeichnet.
-
[Weitere Ausführungsformen]
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- (1) Bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform werden
zwei Stapelkrane 4 in Richtung einer horizontalen Bewegung
nahe zueinander gebracht, wodurch die vorgesehenen Transfervorrichtungen 12 einander
in vertikaler Richtung überlappen.
Es ist jedoch möglich,
die Art und Weise, in der die Transfervorrichtungen 12 der
zwei Stapelkräne 4 einander
in vertikaler Richtung überlappen,
geeignet zu modifizieren.
-
Beispielsweise
können
die Transfervorrichtungen 12 der zwei Stapelkräne 4 so
vorgesehen sein, dass sie nicht nur fähig sind, sich vertikal zu
bewegen, sondern auch sich horizontal entlang der Richtung der horizontalen
Bewegung der Stapelkräne 4 zu
bewegen. Es kann auch eine Konfiguration verwendet werden, bei der
die an den zwei Stapelkränen 4 vorgesehenen
Transfervorrichtungen 12 einander dadurch in vertikaler
Richtung überlappen, dass
sie horizontal bewegt werden, nachdem die Stapelkräne 4 in
Richtung einer Horizontalbewegung nahe zueinander gebracht wurden.
- (2) Bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform ist
ein Fahr-Drehmessgeber 23 oder
ein Anhebe-Drehmessgeber 22 vorgesehen, um die Fahrposition
des Laufgestells 10 auf dem Fahrweg, oder die Vertikalposition
der Anhebeplattform 11 auf dem Anhebeweg zu erfassen. Jedoch
ist es ebenfalls möglich,
die Fahrposition des Laufgestells auf dem Fahrweg oder die vertikale
Position der Anhebeplattform 11 auf dem Anhebeweg dadurch
zu erfassen, dass beispielsweise eine Laser-Abstandmesseinrichtung
verwendet wird, und verschiedene Typen von Sensoren können implementiert
sein.
- (3) Bei der zuvor beschriebenen Ausführungsform wurde ein Beispiel
beschrieben, bei dem zwei Stapelkräne 4 vorgesehen sind,
jedoch kann auch eine Konfiguration verwendet werden, bei der drei oder
mehr Stapelkräne 4 vorgesehen
sind.
- (4) Bei der gleichzeitigen Transferoperation gemäß der zuvor
beschriebenen Ausführungsform wird
der zweite Stapelkran 4b in horizontaler Richtung bewegt,
und die Transfervorrichtung 12 wird so angehoben oder abgesenkt,
dass die Transfervorrichtung 12 des zweiten Stapelkrans 4b in
einer regalseitigen Gegenstandtransferposition positioniert wird,
und der erste Stapelkran 4a wird ebenfalls in horizontaler
Richtung bewegt und die Transfervorrichtung 12 so angehoben oder
abgesenkt, dass die Transfervorrichtung 12 in einer regalseitigen
Gegenstandtransferposition positioniert wird, wobei die Transfervorrichtung 12 des
ersten Stapelkrans 4a innerhalb des Nicht-Kollisionsbereichs
Q positioniert ist. Jedoch ist es möglich, in geeigneter Weise
einen Wechsel daran vorzunehmen, welcher der zwei Stapelkräne 4 in
horizontaler Richtung bewegt wird, während die Transfervorrichtung 12 innerhalb
des Nicht-Kollisionsbereichs Q verbleibt.