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DE602006000059T2 - Abgasleitung-schutzspitze und gehäuse für plasmaanzeige - Google Patents

Abgasleitung-schutzspitze und gehäuse für plasmaanzeige Download PDF

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DE602006000059T2
DE602006000059T2 DE602006000059T DE602006000059T DE602006000059T2 DE 602006000059 T2 DE602006000059 T2 DE 602006000059T2 DE 602006000059 T DE602006000059 T DE 602006000059T DE 602006000059 T DE602006000059 T DE 602006000059T DE 602006000059 T2 DE602006000059 T2 DE 602006000059T2
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plasma display
chassis
display module
outlet pipe
rib
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Joong-Ha Ahn
Dong-Hwan Kim
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Samsung SDI Co Ltd
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Samsung SDI Co Ltd
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J11/00Gas-filled discharge tubes with alternating current induction of the discharge, e.g. alternating current plasma display panels [AC-PDP]; Gas-filled discharge tubes without any main electrode inside the vessel; Gas-filled discharge tubes with at least one main electrode outside the vessel
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    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
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Description

  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Plasmaanzeigemodul, das eine Auslassrohrschutzspitze beinhaltet, und insbesondere auf ein Plasmaanzeigemodul, das eine Auslassrohrschutzspitze beinhaltet, die das Auslassrohr schützen kann und einfache
  • Herstellung der Auslassrohrschutzspitze durch getrennte Herstellung der Auslassrohrschutzspitze mit einer Führung und Befestigen der Auslassrohrschutzspitze an einem Ohrteil eines Chassis verbessert.
  • 2. Beschreibung der verwandten Technik
  • Plasmaanzeigetafeln (PDPs), die begonnen haben, herkömmliche Kathodenstrahlröhren (CRTs) zu ersetzen, sind Apparate zum Darstellen von Bildern. In einer Plasmaanzeigetafel ist ein Entladungsgas zwischen zwei eine Vielzahl von Elektroden aufweisenden Substraten eingesiegelt, wobei das Entladungsgas bereitgestellt ist, um ultraviolette Strahlen zu generieren, und in einem vorbestimmten Muster ausgebildete Leuchtstoffschichten werden von den ultravioletten Strahlen dazu angeregt, sichtbare Strahlen zu emittieren, und somit wird ein Bild gewonnen.
  • 1 ist eine Perspektivansicht eines Ohrteils eines in einem herkömmlichen Plasmaanzeigemodul verwendeten Chassis 10, auf dem eine Auslassrohrschutzspitze installiert ist.
  • Unter Bezug auf 1 ist das eine Plasmaanzeigetafel und eine Schaltplatte tragende Chassis 10 von rechteckiger Form und beinhaltet eine Chassisgrundplatte 11, einen ersten Biegeteil 12, einen zweiten Biegeteil 13 sowie einen Ohrteil 14.
  • Der Ohrteil 14 ist an einer Ecke des Chassis 10 ausgebildet, und auf dem Ohrteil 14 sind Vorsprünge 15 zum Befestigen des Chassis 10 auf einem Gehäuse (nicht gezeigt) ausgebildet.
  • Da der Ohrteil 14 sich von der Chassisgrundplatte 11 erstreckt und keine Unterstützungseinheit zum Unterstützen des Ohrteils 14 vorhanden ist, ist ein Verstärkungsmaterial 20 zum Verstärken des Ohrteils 14 auf dem Ohrteil 14 montiert.
  • Im Allgemeinen ist eine Auslassrohrschutzspitze 16 zum Schützen eines auf einer hinteren Oberfläche der Plasmaanzeigetafel ausgebildeten Auslassrohrs auf dem Ohrteil 14 ausgebildet, und die Auslassrohrschutzspitze 16 ist rohrförmig.
  • Jedoch ist bei der in 1 illustrierten herkömmlichen Struktur zum Schützen des Auslassrohrs die Auslassrohrschutzspitze 16 mit Kraft in den Ohrteil 14 des Chassis 10 eingeführt, kann aber außerhalb der Toleranz liegen. Zuerst wird ein Loch in dem Ohrteil 14 ausgebildet, und der Ohrteil 14 wird unter Verwendung einer Spannvorrichtung zum Färben vorbereitet. Als Nächstes wird die Auslassrohrschutzspitze 16 in ein Loch des Ohrteils 14 platziert, und eine Kraft wird auf die Auslassrohrschutzspitze 16 aufgebracht. Zusätzlich zu der Notwendigkeit dieser Abläufe beim Zusammenbau des Plasmaanzeigemoduls kann die Auslassrohrschutzspitze 16 mit dem Auslassrohr kollidieren, und das Auslassrohr kann beschädigt werden.
  • Um den Einführungsprozess zum Ausbilden der Struktur der Auslassrohrschutzspitze 16 durchzuführen, erhöht sich außerdem die Anzahl an Prozessen, und die Herstellungskosten steigen. Zusätzlich ist ein vorbestimmter Raum erforderlich, um den Einführungsprozess durchzuführen, und entsprechend sollte die Breite des Ohrteils 14 vergrößert werden.
  • ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
  • Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Plasmaanzeigemodul nach Anspruch 1, das eine Auslassrohrschutzspitze beinhaltet, die ein Auslassrohr schützen kann und einfache Herstellung der Auslassrohrschutzspitze durch getrennte Herstellung der Auslassrohrschutzspitze mit einer Führung und Befestigen der Auslassrohrschutzspitze an einem Ohrteil eines Chassis verbessert.
  • Gemäß einem Aspekt der vorliegenden Erfindung wird ein Plasmaanzeigemodul bereitgestellt, das folgendes beinhaltet: eine Plasmaanzeigetafel, die ein Bild darstellt und ein Auslassrohr beinhaltet; eine Vielzahl von die Plasmaanzeigetafel ansteuernden Schaltplatten; ein Chassis, das die Plasmaanzeigetafel und die Schaltplatten trägt und einen Ohrteil auf dem Chassis und ein Auslassloch beinhaltet, in das das Auslassrohr eingeführt ist; sowie eine Auslassrohrschutzspitze, die folgendes beinhaltet: ein zylindrisch geformter Schutzteil zum Schützen des Auslassrohrs, ein auf einer seitlichen Oberfläche des Schutzteils ausgebildeter Fassungsteil, um den Schutzteil mit dem Ohrteil des Chassis zu befestigen, sowie eine von einem Ende des Schutzteils herausragende Führung zum Einführen in das Auslassloch des Chassis.
  • Der Ohrteil kann einen Vorsprung beinhalten, und der Fassungsteil kann ein Loch beinhalten, der Vorsprung kann an das Loch des Fassungsteils angepasst sein, und der Fassungsteil kann unter Verwendung eines Bolzens an dem Vorsprung befestigt sein.
  • Der Schutzteil, der Fassungsteil und die Führung können einstückig miteinander ausgebildet sein.
  • Der Schutzteil, der Fassungsteil und die Führung können aus einem Kunststoffmaterial gebildet sein.
  • Der Schutzteil, der Fassungsteil und die Führung können unter Verwendung eines Spritzgussverfahrens gebildet sein.
  • Das Modul kann ferner eine sich von einer Grundplatte des Chassis zu dem Ohrteil erstreckende Rippe zum Verstärken des Ohrteils beinhalten.
  • Die Rippe kann eine gerade Form aufweisen. Mindestens ein Teil der Rippe kann gebogen sein. Zusätzlich kann eine Vielzahl von Rippen ausgebildet sein.
  • Zusätzliche Aspekte und/oder Vorteile der Erfindung werden teilweise in der folgenden Beschreibung dargelegt und werden teilweise aus der Beschreibung deutlich oder können durch Anwendung der Erfindung erlernt werden.
  • KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Diese und/oder andere Aspekte und Vorteile der Erfindung werden aus der folgenden Beschreibung der Ausführungen in Verbindung mit den beiliegenden Zeichnungen ersichtlich und einfacher verstanden:
  • 1 ist eine Perspektivansicht eines Ohrteils, auf dem eine Auslassrohrschutzspitze zwischen Ohrteilen eines in einem Plasmaanzeigemodul gemäß der herkömmlichen Technik verwendeten Chassis installiert ist;
  • 2 ist eine perspektivische Teilexplosionsdarstellung eines Plasmaanzeigemoduls gemäß einer Ausführung der vorliegenden Erfindung;
  • 3 ist eine Perspektivansicht eines Ohrteils an einer oberen linken Ecke eines Chassis von 2;
  • 4 ist eine Perspektivansicht einer Struktur einer Auslassrohrschutzspitze gemäß einer Ausführung der vorliegenden Erfindung; und
  • 5 ist eine Querschnittsansicht der Struktur der Auslassrohrschutzspitze entlang Linie V-V von 4.
  • DETAILLIERTE BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGEN
  • Es wird nun im Einzelnen auf die vorliegenden Ausführungen der vorliegenden Erfindung Bezug genommen, von denen Beispiele in den beiliegenden Zeichnungen illustriert sind, wobei ähnliche Bezugszahlen sich durchweg auf die ähnlichen Elemente beziehen. Die Ausführungen sind unten beschrieben, um die vorliegende Erfindung unter Bezug auf die Figuren zu erklären.
  • 2 ist eine schematische perspektivische Explosionsdarstellung eines Plasmaanzeigemoduls 100 gemäß einer Ausführung der vorliegenden Erfindung, und 3 ist eine Perspektivansicht eines an einer oberen linken Ecke eines Chassis von 2 ausgebildeten Ohrteils.
  • Unter Bezug auf 2 beinhaltet das Plasmaanzeigemodul 100 gemäß einer Ausführung der vorliegenden Erfindung eine Plasmaanzeigetafel 110, eine Vielzahl von Schaltplatten 120, auf denen Schaltkreise zum Ansteuern der Plasmaanzeigetafel 110 angeordnet sind, sowie ein Chassis 130 zum Tragen der Plasmaanzeigetafel 110 und der Schaltplatten 120.
  • Die Plasmaanzeigetafel 110, die Bilder darstellt, beinhaltet ein vorderes Substrat 111 und ein hinteres Substrat 112, die miteinander verbunden sind, und ist durch die Signalübertragungselemente 140 leitend mit den Schaltplatten 120 verbunden. Zusätzlich ist ein Auslassrohr 150 an einer hinteren Oberfläche des hinteren Substrats 112 (siehe oberen linken Bereich des hinteren Substrats 112) zum Auslassen eines Störgases in der Plasmaanzeigetafel 110 nach dem Versiegeln der Plasmaanzeigetafel 110 angeordnet.
  • Das Chassis 130 beinhaltet eine Chassisgrundplatte 131, erste Biegeteile 132 an gegenüberliegenden Seiten des Chassis 130, zweite Biegeteile 133 an anderen gegenüberliegenden Seiten des Chassis 130 sowie Ohrteile 134, die sich jeweils an den vier Ecken des Chassis 130 von der Chassisgrundplatte 131 erstrecken. Das Chassis 130 ist im Allgemeinen aus einem Metall, wie zum Beispiel Aluminium, unter Verwendung eines Gießverfahrens oder eines Pressverfahrens gebildet.
  • Die Plasmaanzeigetafel 110 ist auf einer vorderen Oberfläche der Chassisgrundplatte 131 befestigt, um von der Chassisgrundplatte 131 getragen zu werden, und die Schaltplatten 120 werden von einer hinteren Oberfläche der Chassisgrundplatte 131 getragen. Nebst der Funktion des Tragens der Plasmaanzeigetafel 110 nimmt die Chassisgrundplatte 131 von der Plasmaanzeigetafel 110 während des Betriebs generierte Wärme auf und dissipiert die Wärme, um die Plasmaanzeigetafel 110 abzukühlen.
  • Die ersten Biegeteile 132 verstärken die Steifigkeit des Chassis 130 und schützen die auf der Chassisgrundplatte 131 montierten Schaltplatten 120 beim Zusammenbauen oder Bewegen der Plasmaanzeigetafel 110.
  • Die zweiten Biegeteile 133 verstärken ebenfalls die Steifigkeit des Chassis 130 und schützen die auf der Chassisgrundplatte 131 montierten Schaltplatten 120 beim Zusammenbauen oder Bewegen der Plasmaanzeigetafel 110. Zusätzlich tragen die zweiten Biegeteile 133 auf den Signalübertragungselementen 140 ausgebildete integrierte Schaltkreis-(IC-)Chips 141, die Adresssignale übertragen, und dissipieren Wärme von den IC-Chips 141.
  • Jedes der Ohrteile 134 beinhaltet mindestens einen Vorsprung 134a, und die Vorsprünge 134a werden verwendet, um das Chassis 130 in das Gehäuse (nicht gezeigt) zu montieren. Der Vorsprung 134a auf einem der Ohrteile 134 (siehe oberen linken Teil des Chassis 130 in 2) wird verwendet, um die Auslassrohrschutzspitze 160 zu befestigen.
  • Insbesondere beinhaltet unter Bezug auf 3 der auf der oberen linken Ecke des Chassis 130 ausgebildete Ohrteil 134 ein Auslassloch 134b, in welches das Auslassrohr 150 eingesetzt ist.
  • 4 ist eine Perspektivansicht der Auslassrohrschutzspitze 160 gemäß einer Ausführung der vorliegenden Erfindung, und 5 ist eine Querschnittsansicht der Auslassrohrschutzspitze 160 entlang Linie V-V von 4.
  • Unter Bezug auf 3, 4 und 5 beinhaltet die Auslassrohrschutzspitze 160 einen Schutzteil 161, einen Fassungsteil 162 und eine Führung 163.
  • Der Schutzteil 161 ist zylindrisch geformt und weist einen hohlen Innenraum auf. Das Auslassrohr 150 wird nach dem Zusammenbau des Plasmannzeigemoduls 100 innerhalb des Schutzteils 161 angeordnet, und somit schützt der Schutzteil 161 das Auslassrohr 150.
  • Der Fassungsteil 162 ist auf einem Seitenteil des Schutzteils 161 ausgebildet und befestigt den Schutzteil 161 an dem Ohrteil 134. Das heißt, ein Loch 162a ist in dem Fassungsteil 162 ausgebildet, und das Loch 162a ist an den auf dem Ohrteil 134 ausgebildeten Vorsprung 134a angepasst, und dann wird der Fassungsteil 162 unter Verwendung eines Bolzens 162b an dem Vorsprung 134a befestigt.
  • Die Führung 163 ragt von einem Endteil des Schutzteils 161 heraus und wird in das auf dem Ohrteil 134 ausgebildete Auslassloch 134b eingeführt, wenn die Auslassrohrschutzspitze 160 auf dem Chassis 130 installiert wird.
  • Der Schutzteil 161, der Fassungsteil 162 und die Führung 163 sind aus einem Kunststoffmaterial gebildet, und sie sind unter Verwendung eines Spritzgussverfahrens einstückig miteinander ausgebildet. Das heißt, die Auslassrohrschutzspitze 160, die den Schutzteil 161, den Fassungsteil 162 und die Führung 163 enthält, ist unter Verwendung des Spritzgussverfahrens gebildet, und die Herstellungszeit und die Anzahl an Prozessen können somit reduziert werden.
  • Gemäß Aspekten der vorliegenden Ausführung sind der Schutzteil 161, der Fassungsteil 162 und die Führung 163 aus einem Kunststoffmaterial gebildet, sie sind jedoch nicht darauf beschränkt und können aus einem Metall oder anderen nichtmetallischen Materialien gebildet sein. Weiterhin ist es möglich, dass diese drei Elemente getrennt voneinander gebildet und befestigt werden, anstatt einstückig ausgebildet zu werden.
  • Wenn eine Bedienungsperson das Plasmaanzeigemodul 100 zusammenbaut, fügt er/sie die Führung 163 in das Auslassloch 134b ein und passt das auf dem Fassungsteil 162 ausgebildete Loch 162a mit dem Vorsprung 134a an und befestigt sie dann unter Verwendung des Bolzens 162. Daher kann die Auslassrohrschutzspitze 160 einfach und fest auf dem Ohrteil 134 befestigt werden.
  • Indessen ist unter Bezug auf 2 und 3 eine Rippe 170 auf einer oberen linken Ecke des Chassis 130 ausgebildet, z.B. durch Eindrücken eines Teils des Chassis 130, um die Festigkeit dieses Ohrteils 134 zu verstärken, und Verstärkungselemente 134c sind zusätzlich auf anderen Ecken des Chassis 130 zum Verstärken der Festigkeit der anderen Ohrteile 134 installiert.
  • Das heißt, dass die Rippe 170 gemäß einem Aspekt der vorliegenden Ausführung auf der oberen linken Ecke des Chassis 130 ausgebildet ist, und somit ist es nicht notwendig, das Verstärkungselement 134c auf der oberen linken Ecke des Chassis 130 zu installieren. Daher kann die Auslassrohrschutzspitze 160 einfach installiert werden.
  • Ein erstes Ende der auf der oberen linken Ecke des Chassis 130 ausgebildeten Rippe 170 ist an diesem Ohrteil 134 angeordnet, und ein zweites Ende der Rippe 170 erstreckt sich zu der Chassisgrundplatte 131. Zusätzlich ist die Rippe 170 gemäß einem Aspekt der vorliegenden Ausführung gerade. Jedoch ist die vorliegende Erfindung nicht auf das obige Beispiel beschränkt, und wenn die Rippe 170 die Festigkeit dieses Ohrteils 134 verstärken kann, kann die Rippe 170 an irgendeinem Teil des Chassis 130 angeordnet sein und kann verschiedene Formen, wie zum Beispiel eine gebogene Form, einen Kreisbogen oder eine ovale Form, aufweisen.
  • Eine Breite der Rippe 170 kann von einem Konstrukteur gemäß einem Grad an zu verstärkender Festigkeit zweckmäßig bestimmt werden.
  • Zusätzlich ist die Rippe 170 gemäß einem Aspekt der vorliegenden Ausführung unter Verwendung eines Pressprozesses ausgebildet. Jedoch kann sie unter Verwendung anderer Metallformgebungsverfahren oder Gießverfahren ausgebildet sein.
  • Die Rippe 170 ragt von der hinteren Oberfläche der zu prägenden Chassisgrundplatte 130 heraus, so dass die Plasmaanzeigetafel 110 einfach installiert werden kann, da die Plasmaanzeigetafel 110 auf der vorderen Oberfläche des Chassis 130 angeordnet ist. Jedoch ist die Rippe 170 nicht auf das obige Beispiel beschränkt, und die Rippe 170 kann von der vorderen Oberfläche der zu gravierenden Chassisgrundplatte herausragen, wenn die Rippe 170 nicht die Installation der Plasmaanzeigetafel 110 stört.
  • Zusätzlich ist eine einzelne Rippe 170 auf der oberen linken Ecke des Chassis 130 ausgebildet, auf welcher die Auslassrohrschutzspitze 160 montiert ist. Jedoch kann eine Vielzahl von Rippen 170 ausgebildet sein, um die Festigkeit des Ohrteils 134 zu verstärken.
  • Auch ist die Rippe 170 gemäß einem Aspekt der vorliegenden Ausführung nur auf der oberen linken Ecke des Chassis 130 ausgebildet, auf welcher die Auslassrohrschutzspitze 160 montiert ist. Jedoch können Rippen 170 auf den übrigen Ecken des Chassis 130 ausgebildet sein, wodurch die Notwendigkeit der Verstärkungselemente 134c entfallt.
  • Wie oben beschrieben wird gemäß Aspekten der vorliegenden Ausführung die Auslassrohrschutzspitze 160 mit der aus dem Kunststoffmaterial gebildeten Führung 163 separat unter Verwendung eines Spritzgussverfahrens ausgebildet und danach auf den Ohrteil 134 des Chassis 130 montiert. Daher ist es nicht notwendig, die Auslassrohrschutzspitze 160 mit Kraft einzuführen, die Anzahl an Prozessen kann reduziert werden, und Zeit und Kosten zur Herstellung und Installation der Auslassrohrschutzspitze 160 können reduziert werden. Zusätzlich kann die Auslassrohrschutzspitze 160 an einer exakten Position angeordnet werden, und somit wird das Auslassrohr während des Zusammenbauprozesses nicht beschädigt.
  • Auch kann die Rippe 170 auf einem Seitenteil der Auslassrohrschutzspitze 160 ausgebildet sein, und somit kann der Ohrteil 134, auf welchem die Auslassrohrschutzspitze 160 montiert ist, einfach und effizient verstärkt werden, ohne ein zusätzliches Verstärkungselement zu verwenden.
  • Gemäß Aspekten der vorliegenden Erfindung wird die die Führung beinhaltende Auslassrohrschutzspitze getrennt hergestellt und auf dem Ohrteil des Chassis montiert, und somit kann das Auslassrohr geschützt werden, und die Auslassrohrschutzspitze kann effizient installiert werden.
  • Das heißt, dass, wenn die Auslassrohrschutzspitze gemäß Aspekten der vorliegenden Erfindung installiert wird, ein Prozess des Einführens der Auslassrohrschutzspitze in den entsprechenden Ohrteil mit Kraft weder notwendig ist noch ausgeführt wird, und somit wird die Anzahl an Prozessen reduziert, und die Herstellungskosten können reduziert werden. Daher kann die Auslassrohrschutzspitze an einer exakten Position installiert werden, und somit wird das Auslassrohr während des Zusammenbauprozesses nicht beschädigt.
  • Zusätzlich ist ein zum Durchführen des gewaltsamen Einführprozesses erforderlicher Raum gemäß Aspekten der vorliegenden Erfindung nicht erforderlich, und somit kann die Breite des Ohrteils zweckmäßig gesteuert werden, und der verbleibende Raum des Chassis kann effizienter verwendet werden.
  • Gemäß Aspekten der vorliegenden Erfindung ist ein Prozess des Ausbilden eines zusätzlichen Verstärkungselements zum Verstärken des Ohrteils des Chassis, auf dem die Auslassrohrschutzspitze installiert ist, nicht erforderlich, und der Ohrteil kann durch Ausbilden der Rippe unter Verwendung eines einfachen Verfahrens, wie zum Beispiel eines Pressverfahrens, verstärkt werden. Daher kann die Anzahl an Prozessen zum Herstellen des Ohrteils reduziert werden, und somit können zum Herstellen des Chassis aufgewendete Zeit und Kosten reduziert werden.

Claims (11)

  1. Ein Plasmaanzeigemodul (100), umfassend: eine Plasmaanzeigetafel (110), die ein Bild darstellt und ein Auslassrohr (150) beinhaltet; eine Mehrzahl von Schaltplatten (120), die die Plasmaanzeigetafel (110) ansteuert; ein Chassis (130), das die Plasmaanzeigetafel (110) und die Schaltplatten (130) trägt und einen Ohrteil (134) auf dem Chassis (130) und ein Auslassloch (134b) beinhaltet, in welches das Auslassrohr (150) eingesetzt ist; und eine Auslassrohrschutzspitze (160), umfassend einen Schutzteil (161), der zylindrisch geformt und dazu ausgelegt ist, das Auslassrohr (150) zu schützen dadurch gekennzeichnet, dass die Auslassrohrschutzspitze (160) ferner umfasst einen auf einer Seitenoberfläche des Schutzteils (161) ausgebildeten Fassungsteil (162), der dazu ausgelegt ist, den Schutzteil (161) an dem Ohrteil (134) des Chassis (130) festzumachen, und eine von einem Ende des Schutzteils (161) hervorragende Führung (163), die dazu ausgelegt ist, in das Auslassloch (134b) des Chassis (130) eingesetzt zu werden.
  2. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 1, wobei der Ohrteil (134) einen Vorsprung (134a) beinhaltet und der Fassungsteil (162) ein Loch (162a) beinhaltet, der Vorsprung (134a) an das Loch (162a) des Fassungsteils (162) angepasst ist und der Fassungsteil (162) unter Verwendung eines Bolzens (162b) an dem Vorsprung (134a) befestigt ist.
  3. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 1, wobei der Schutzteil (161), der Fassungsteil (162) und die Führung (163) einstückig miteinander ausgebildet sind.
  4. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 1, wobei der Schutzteil (161), der Fassungsteil (162) und die Führung (163) aus einem Kunststoffmaterial gebildet sind.
  5. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 1, wobei der Schutzteil (161), der Fassungsteil (162) und die Führung (163) unter Verwendung eines Spritzgussverfahrens gebildet wurden.
  6. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 1, das ferner folgendes umfasst: eine sich von einer Grundplatte des Chassis (130) zu dem Ohrteil (134) erstreckende Rippe (170) zum Verstärken des Ohrteils (134).
  7. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 6, wobei die Rippe (170) eine gerade Form aufweist.
  8. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 6, wobei mindestens ein Teil der Rippe (170) gebogen ist.
  9. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 6, wobei eine Mehrzahl von Rippen (170) sich von der Grundplatte zu dem Ohrteil (134) erstreckt, um den Ohrteil (134) zu verstärken.
  10. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 1, wobei der Schutzteil (161), der Fassungsteil (162) und die Führung (163) aus einem metallischen Material gebildet sind.
  11. Das Plasmaanzeigemodul (100) nach Anspruch 6, wobei sich die Rippe (170) an oder nahe einer Seite der Auslassrohrschutzspitze (160) und auf einer selben Oberfläche des Chassis (130) wie die Auslassrohrschutzspitze (160) befindet.
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