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DE4120052C1 - - Google Patents

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Publication number
DE4120052C1
DE4120052C1 DE4120052A DE4120052A DE4120052C1 DE 4120052 C1 DE4120052 C1 DE 4120052C1 DE 4120052 A DE4120052 A DE 4120052A DE 4120052 A DE4120052 A DE 4120052A DE 4120052 C1 DE4120052 C1 DE 4120052C1
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DE
Germany
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flat
wall
plates
cover
front cover
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DE4120052A
Other languages
English (en)
Inventor
Kun-Nan Taichung Tan-Tzu Tw Lo
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • H04ELECTRIC COMMUNICATION TECHNIQUE
    • H04NPICTORIAL COMMUNICATION, e.g. TELEVISION
    • H04N5/00Details of television systems
    • H04N5/64Constructional details of receivers, e.g. cabinets or dust covers
    • H04N5/655Construction or mounting of chassis, e.g. for varying the elevation of the tube
    • GPHYSICS
    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
    • G06F1/00Details not covered by groups G06F3/00 - G06F13/00 and G06F21/00
    • G06F1/16Constructional details or arrangements
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    • HELECTRICITY
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    • G06COMPUTING OR CALCULATING; COUNTING
    • G06FELECTRIC DIGITAL DATA PROCESSING
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Description

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse, insbesondere ein Gehäuse für eine Bildröhre, das sich ohne weiteres zusammenbauen und zerlegen läßt, während gleichzeitig die Beschädigung der darin untergebrachten Bauteile verhindert wird.
2. Stand der Technik
Fig. 4 zeigt ein herkömmliches Bildröhrengehäuse.
Dieses umfaßt eine Vorderwand (1), eine (nicht darge­ stellte) Rückwand und eine Seitenwand (2), die diese Vorder­ wand und diese Rückwand verbindet. Die Seitenwand (2) hat im unteren Teil eine Öffnung. Eine Leiterplatte (4a) mit einer Vielzahl von darauf montierten, elektronischen Unterbaugrup­ pen ist auf einer Grundplatte (2a) vorgesehen, die ihrerseits in den offenen, unteren Teil der Seitenwand (2) eingesetzt ist. Die Leiterplatte ist auf die Grundplatte aufgeschraubt, die auf einer Trägervorrichtung (10) befestigt ist. Diese Trägervorrichtung (10) ist verstellbar auf einem Ständer (3) montiert. Die Grundplatte (2a) hat ferner einen senkrecht stehenden Teil (4b), der an den Vorderwandteil (1) ange­ schraubt ist. Ferner ist auf die Vorderwand (1) ein Bild­ schirm (5) aufmontiert, somit hängt das Gesamtgewicht des Bildschirms, der Seitenwand und der Rückwand an diesem senkrecht stehenden Teil (4b), so daß sich im Laufe der Zeit die Ausrichtung dieses senkrechten Teils verändern kann. Ferner läßt sich im Falle, daß Komponenten der Leiterplatte ausgetauscht werden müssen, die Leiterplatte (4a) nicht ohne weiteres ausbauen, wodurch sich die Arbeit erheblich verzö­ gert.
Modernere Bildröhrengehäuse sind aus den Druckschriften FR 25 54 299 A1 und JP 63-35 085 A bekannt. Bei diesen Bildröhrengehäusen wird zuerst die Bildröhre an der Vorderwand befestigt. An der Vorderwand werden zusätzlich Seitenteile angebracht, an denen wiederum die übrigen Gehäuseteile befestigt werden. Bei den genannten Druckschriften hängt das Gesamtgewicht des Bildschirms an der Vorderwand, so daß die oben angesprochene Problematik auch für derartige Bildschirmgehäuse zutrifft.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Bildröhrengehäuse zu schaffen, welches leicht zerlegbar und zusammenbaubar ist, wobei aber die Haltbarkeit gegenüber Bildröhrengehäuse nach dem Stand der Technik erhöht ist.
Die Aufgabe wird durch ein Bildröhrengehäuse nach dem Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen gekennzeichnet.
Dementsprechend enthält ein Gehäuse für eine Bildröhre eine Frontabdeckung mit einer flachen, offenen Wand zur Aufnahme eines Bildschirms und mit einem außen umlaufenden, um diese flache, offene Wand ausgebildeten Flansch, eine schüsselförmige, hintere Abdeckung mit einer geschlossenen Wand und einer mit dieser geschlossenen Wand einstückig ausgeführten Seitenwand. Die Seitenwand hat ein freies Ende, das mit dem außen um die Frontabdeckung umlau­ fenden Flansch verbunden ist. Der außen umlaufende Flansch weist mindestens zwei Paar Einrastglieder auf, die im Anschluß an die flache, offene Wand sich paarweise gegenüber­ stehen. Zwei langgestreckte Platten sind parallel im Abstand zueinander und getrennt voneinander angeordnet und haben eine Länge, die im wesentlichen dem Abstand zwischen der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung und der geschlosse­ nen Wand der hinteren Abdeckung entspricht. Jede dieser lang­ gestreckten Platten hat ein vorderes Ende mit einem ersten Einrastglied, ein hinteres Ende und einen Zwischenteil zwischen dem vorderen und dem hinteren Ende. Jede dieser langgestreckten Platten hat eine nach dem Inneren des Gehäu­ ses gewandte, langgestreckte, ausgesparte Nut, die sich vom vorderen Ende zum hinteren Ende der langgestreckten Platte erstreckt. In diese langgestreckten, ausgesparten Nute ist eine Leiterplatte eingeschoben. Eine Hilfsplatte erstreckt sich schräg von dem Zwischenteil der langgestreckten Platte in Richtung der flachen, offenen Wand bis zu einer Position, die senkrecht über dem vorderen Ende der langgestreckten Platte liegt. Ein zweites Einrastglied ist am freien Ende dieser Hilfsplatte ausgebildet. Die hinteren Enden des Paares langgestreckter Platten sind durch eine Querplatte verbunden. Diese Querplatte weist Befestigungsmittel auf. Die geschlos­ sene Wand der hinteren Abdeckung ist an diesen Befestigungs­ mitteln der Querplatte befestigt, innerhalb der das Paar langgestreckter Platten im Gehäuse liegt. Die ersten und zweiten Einrastglieder der langgestreckten Platten greifen in das Paar Einrastglieder des um die vordere Abdeckung umlau­ fenden Flansches ein.
Weitere Merkmale und Vorzüge der vorliegenden Erfindung werden aus der nachfolgenden, ins einzelne gehenden Beschrei­ bung einschließlich der Zeichnungen offensichtlich, die nicht-einschränkend eine Ausbildungsform der Erfindung zeigen; dabei bedeuten:
Fig. 1 eine auseinandergezogene Darstellung eines Bildröhren­ gehäuses gemäß der vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 ist eine teilweise vergrößerte Ansicht eines erfin­ dungsgemäßen Einrastglieds des Gehäuses.
Fig. 3 ist eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bild­ röhrengehäuses.
Fig. 4 ist eine Seitenansicht eines herkömmlichen Bildröhrengehäuses.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 3 zeigt die auseinander­ gezogene Darstellung der vorliegenden Erfindung eine schüs­ selförmige Frontabdeckung (10) mit einer rechteckigen, flachen Wand (11) mit einer Öffnung zur Aufnahme des Bild­ schirms (60) sowie mit einem rechteckigen, außen umlaufenden Flansch (101), der um die flache Wand (11) ausgebildet ist, und eine schüsselförmige, hintere Abdeckung (30) mit einer geschlossenen Wand (302) und einem offenen Ende (301), das mit diesem außen umlaufenden Flansch (101) verbunden wird.
Die flache Wand (11) der Frontabdeckung (10) weist eine Mehrzahl massiver Vorsprünge (12, 13) mit Gewindebohrungen (121, 131) auf, so daß der Bildschirm (60) in die Öffnung der flachen Wand (11) eingesetzt und an diese massiven Vorsprünge (12, 13) angeschraubt werden kann.
Der rechteckige Flansch (101) weist zwei Paar Einrastteile (15, 15′), jeweils ein Paar auf jeder Seite desselben und angrenzend an die flache Wand (11) der Frontabdeckung (10), auf. Die Einrastglieder (15, 15′) sind im Abstand zueinander angeordnet und weisen eine erste, nach hinten gerichtete Öffnung (151′), sowie eine zweite, nach dem Gehäuseinneren zu gerichtete Öffnung (152), auf.
Ein Paar langgestreckter Platten (21), die parallel im Abstand zueinander angeordnet sind, haben eine Länge, die im wesentlichen gleich ist dem Abstand zwischen der flachen Wand (11) der Frontabdeckung (10) und der geschlossenen Wand (302) der hinteren Abdeckung (30). Jede dieser langgestreckten Platten hat ein vorderes Ende (212) mit einem ersten Einrast­ glied (211), ein hinteres Ende (217) mit einem Einrastglied (216) und einen Zwischenteil zwischen dem vorderen und dem hinteren Ende. Der Zwischenteil der langgestreckten Platte (21) weist einen Führungspfad (214) und ein oberhalb des Führungspfads (214) ausgebildetes Einrastglied (215) auf.
Eine Hilfsplatte (24) erstreckt sich schräg vom Zwischenteil der langgestreckten Platte zur Frontabdeckung (10) bis zu einer Position, die im wesentlichen senkrecht über dem vor­ deren Ende der langgestreckten Platte (21) liegt. Am freien Ende der Hilfsplatte (24) ist ein Einrastglied (241) ausge­ bildet. Die in dieser bevorzugten Ausführungsform benutzte Eingriffsmethode als solche ist bekannt, insofern als ein keilförmiger Vorsprung in ein Rohr mit einer seitlichen Öffnung eingeschoben wird, in dem der keilförmige Vorsprung in die seitliche Öffnung einrastet und so die beiden Elemente miteinander verriegelt werden, wie in Fig. 2 gezeigt wird. Obwohl die vorliegende Erfindung diese Eingriffsmethode verwendet, ist diese nicht das unterscheidende Merkmal. Daher soll hier von einer ins einzelne gehenden Beschreibung abgesehen werden.
Die Hilfsplatte (24) weist ferner Führungsmittel (242) einschließlich eines Hakens (243) auf, die so ausgelegt sind, daß sie eine Vielzahl von Drähten aufnehmen, um sie in der richtigen Anordnung zu halten.
Jede dieser langgestreckten Platten ist mit einer langge­ streckten, ausgesparten Nut (25) versehen, die sich vom vorderen Ende zum hinteren Ende erstreckt. Eine Leiterplatte (40) mit einer Vielzahl von elektronischen Unterbaugruppen ist in diese ausgesparten Nute (25) der langgestreckten Platten (21) eingeschoben.
Eine Querplatte (23) hat zwei freie Enden mit zwei Vorsprün­ gen (231), die sich von ihr aus senkrecht zu ihr erstrecken. Jeder dieser Vorsprünge weist eine durchgehende Öffnung (232) auf, so daß, sobald die hinteren Enden der langgestreckten Platten (21) mit diesen verbunden werden, die Einrastglieder (216) der letzteren ineinander eingreifen, wie bereits erklärt wurde. Hier muß darauf hingewiesen werden, daß die Querplatte (23) ein Paar Befestigungslöcher (233) aufweist.
Die geschlossene Wand (302) der hinteren Abdeckung (30) ist mit zwei Einraststiften (31) versehen, die sich nach vorne in das Gehäuseinnere erstrecken. Diese Einraststifte (31) er­ strecken sich in die Befestigungslöcher (233) der Querplatte (23). Die Einrastglieder der Hilfsplatte und der langge­ streckten Platten greifen in die Paare der Einrastglieder im rechteckigen, außen umlaufenden Flansch (101) ein. Damit ist der Zusammenbauvorgang abgeschlossen.
Im die Steifheit der langgestreckten Platten (21) zu stärken, wird ein Verstärkungsstab (22) mit senkrechtem Ansatz (221) in den Führungspfad (214) der Zwischenteile derselben einge­ führt, in denen der Verstärkungsstab die langgestreckten Platten auf gleiche Weise verbindet. Der Boden (303) der hinteren Abdeckung wird dann auf einen Halter geschraubt, der seinerseits verstellbar auf einer Grundplatte (50) befestigt wird, wie in Fig. 3 gezeigt ist.
Wie bereits erklärt, ist es offensichtlich, daß das erfin­ dungsgemäße Bildröhrengehäuse dauerhafter ist, als die vergleichsweisen Baumuster gemäß Stand der Technik, und das Gesamtgewicht des in der Öffnung der Frontwand angeordneten Bildschirms wird gleichmäßig auf das Paar langgestreckter Platten verteilt. Somit hat das erfindungsgemäße Gehäuse nicht die Nachteile der Baumuster gemäß Stand der Technik.
Falls eine Baugruppe auf der Leiterplatte (40) ausgetauscht werden muß, läßt sich die Leiterplatte leicht aus den ausge­ sparten Nuten der langgestreckten Platten (21) ziehen, was das ganze Gehäuse insgesamt viel reparaturfreundlicher macht.

Claims (3)

1. Ein Bildröhrengehäuse einschließlich einer Frontabdeckung mit einer flachen Wand mit einer Öffnung zur Aufnahme eines Bildschirms, wobei diese flache Wand einen außen umlaufenden Flansch aufweist, sowie eine schüssel­ förmige hintere Abdeckung mit einer flachen, geschlossenen Wand und einer Seitenwand, wobei diese Seitenwand einstückig mit der flachen geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung ausgeführt und mit dem außen umlaufenden Flansch verbunden ist, und eine Leiterplatte in diesem Gehäuse angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet,
daß dieser außen umlaufende Flansch der Frontabdeckung wenigstens zwei Paar Einrastglieder aufweist, wobei ein Paar dem anderen gegenüberliegt, und jedes dieser Paare anschließend an die flache, offene Wand der Frontabdeckung angeordnet ist, wobei diese Einrastglieder voneinander beabstandet auf dem außen umlaufenden Flansch angeordnet sind;
daß zwei langgestreckte Platten parallel und beabstandet zueinander angeordnet sind und eine Länge aufweisen, die im wesentlichen dem Abstand zwischen der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung und der flachen, geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung entspricht, wobei jede dieser langgestreckten Platten ein vorderes Ende mit einem ersten Einrastglied, ein hinteres Ende und einen Zwischenteil zwischen dem vorderen und dem hinteren Ende aufweist, wobei sich eine langgestreckte, dem Inneren des Gehäuses zugewandte, ausgesparte Nut vom vorderen Ende zum hinteren Ende erstreckt, und jede der langgestreckten Platten ferner eine Hilfsplatte aufweist, die sich schräg vom Zwischenteil der langgestreckten Platte aus zu der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung zu einer Position erstreckt, die im wesentlichen senkrecht über dem vorderen Ende der langgestreckten Platte liegt, wobei die Hilfsplatten ein an ihren freien Enden ausgebildetes zweites Einrastglied aufweisen;
daß die Leiterplatte in die langgestreckte, ausgesparte Nut eingesetzt ist;
daß eine Querplatte zwei Enden aufweist, die die hinteren Enden der zwei lang­ gestreckten Platten verbindet, wobei diese Querplatte ferner eine Vorrichtung aufweist, die zur Befestigung der flachen, geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung dient; und
daß sich die langgestreckten Platten innerhalb des Gehäuses zwischen der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung und der flachen, geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung befinden, wobei die zweiten Einrastglieder und die ersten Einrastglieder entsprechend in das Paar Einrastglieder auf dem außen umlaufenden Flansch der Frontabdeckung eingreifen.
2. Ein Bildröhrengehäuse gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorrichtung zur Befestigung der hinteren Abdeckung ein Paar Befestigungslöcher, die jeweils an den zwei Enden der Querplatten angeordnet sind, und die geschlossene Wand der hinteren Abdeckung ferner ein Paar Befestigungshaken aufweist, die sich ins Gehäuseinnere erstrecken und in das Paar Befestigungslocher eingeführt werden.
3. Ein Bildröhrengehäuse gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hilfsplatten an ihren Zwischenteilen mit einem Haken aufweisenden Führungsmittel versehen sind.
DE4120052A 1991-06-17 1991-06-18 Expired - Lifetime DE4120052C1 (de)

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