DE4120052C1 - - Google Patents
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Description
Die vorliegende Erfindung betrifft ein Gehäuse, insbesondere
ein Gehäuse für eine Bildröhre, das sich ohne weiteres
zusammenbauen und zerlegen läßt, während gleichzeitig die
Beschädigung der darin untergebrachten Bauteile verhindert
wird.
Fig. 4 zeigt ein herkömmliches Bildröhrengehäuse.
Dieses umfaßt eine Vorderwand (1), eine (nicht darge
stellte) Rückwand und eine Seitenwand (2), die diese Vorder
wand und diese Rückwand verbindet. Die Seitenwand (2) hat im
unteren Teil eine Öffnung. Eine Leiterplatte (4a) mit einer
Vielzahl von darauf montierten, elektronischen Unterbaugrup
pen ist auf einer Grundplatte (2a) vorgesehen, die ihrerseits
in den offenen, unteren Teil der Seitenwand (2) eingesetzt
ist. Die Leiterplatte ist auf die Grundplatte aufgeschraubt,
die auf einer Trägervorrichtung (10) befestigt ist. Diese
Trägervorrichtung (10) ist verstellbar auf einem Ständer (3)
montiert. Die Grundplatte (2a) hat ferner einen senkrecht
stehenden Teil (4b), der an den Vorderwandteil (1) ange
schraubt ist. Ferner ist auf die Vorderwand (1) ein Bild
schirm (5) aufmontiert, somit hängt das Gesamtgewicht des
Bildschirms, der Seitenwand und der Rückwand an diesem
senkrecht stehenden Teil (4b), so daß sich im Laufe der Zeit
die Ausrichtung dieses senkrechten Teils verändern kann.
Ferner läßt sich im Falle, daß Komponenten der Leiterplatte
ausgetauscht werden müssen, die Leiterplatte (4a) nicht ohne
weiteres ausbauen, wodurch sich die Arbeit erheblich verzö
gert.
Modernere Bildröhrengehäuse sind aus den Druckschriften FR 25 54 299 A1 und
JP 63-35 085 A bekannt. Bei diesen Bildröhrengehäusen wird zuerst die Bildröhre
an der Vorderwand befestigt. An der Vorderwand werden zusätzlich Seitenteile
angebracht, an denen wiederum die übrigen Gehäuseteile befestigt werden. Bei den
genannten Druckschriften hängt das Gesamtgewicht des Bildschirms an der
Vorderwand, so daß die oben angesprochene Problematik auch für derartige
Bildschirmgehäuse zutrifft.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, ein Bildröhrengehäuse zu schaffen,
welches leicht zerlegbar und zusammenbaubar ist, wobei aber die Haltbarkeit
gegenüber Bildröhrengehäuse nach dem Stand der Technik erhöht ist.
Die Aufgabe wird durch ein Bildröhrengehäuse nach dem Anspruch 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen
gekennzeichnet.
Dementsprechend enthält ein Gehäuse für eine Bildröhre eine
Frontabdeckung mit einer flachen, offenen
Wand zur Aufnahme eines Bildschirms und mit einem außen
umlaufenden, um diese flache, offene Wand ausgebildeten
Flansch, eine schüsselförmige, hintere Abdeckung mit einer
geschlossenen Wand und einer mit dieser geschlossenen Wand
einstückig ausgeführten Seitenwand. Die Seitenwand hat ein
freies Ende, das mit dem außen um die Frontabdeckung umlau
fenden Flansch verbunden ist. Der außen umlaufende Flansch
weist mindestens zwei Paar Einrastglieder auf, die im
Anschluß an die flache, offene Wand sich paarweise gegenüber
stehen. Zwei langgestreckte Platten sind parallel im
Abstand zueinander und getrennt voneinander angeordnet und
haben eine Länge, die im wesentlichen dem Abstand zwischen der
flachen, offenen Wand der Frontabdeckung und der geschlosse
nen Wand der hinteren Abdeckung entspricht. Jede dieser lang
gestreckten Platten hat ein vorderes Ende mit einem ersten
Einrastglied, ein hinteres Ende und einen Zwischenteil
zwischen dem vorderen und dem hinteren Ende. Jede dieser
langgestreckten Platten hat eine nach dem Inneren des Gehäu
ses gewandte, langgestreckte, ausgesparte Nut, die sich vom
vorderen Ende zum hinteren Ende der langgestreckten Platte
erstreckt. In diese langgestreckten, ausgesparten Nute ist
eine Leiterplatte eingeschoben. Eine Hilfsplatte erstreckt
sich schräg von dem Zwischenteil der langgestreckten Platte
in Richtung der flachen, offenen Wand bis zu einer Position,
die senkrecht über dem vorderen Ende der langgestreckten
Platte liegt. Ein zweites Einrastglied ist am freien Ende
dieser Hilfsplatte ausgebildet. Die hinteren Enden des Paares
langgestreckter Platten sind durch eine Querplatte verbunden.
Diese Querplatte weist Befestigungsmittel auf. Die geschlos
sene Wand der hinteren Abdeckung ist an diesen Befestigungs
mitteln der Querplatte befestigt, innerhalb der das Paar
langgestreckter Platten im Gehäuse liegt. Die ersten und
zweiten Einrastglieder der langgestreckten Platten greifen in
das Paar Einrastglieder des um die vordere Abdeckung umlau
fenden Flansches ein.
Weitere Merkmale und Vorzüge der vorliegenden Erfindung
werden aus der nachfolgenden, ins einzelne gehenden Beschrei
bung einschließlich der Zeichnungen offensichtlich, die
nicht-einschränkend eine Ausbildungsform der Erfindung
zeigen; dabei bedeuten:
Fig. 1 eine auseinandergezogene Darstellung eines Bildröhren
gehäuses gemäß der vorliegenden Erfindung.
Fig. 2 ist eine teilweise vergrößerte Ansicht eines erfin
dungsgemäßen Einrastglieds des Gehäuses.
Fig. 3 ist eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Bild
röhrengehäuses.
Fig. 4 ist eine Seitenansicht eines herkömmlichen Bildröhrengehäuses.
Unter Bezugnahme auf die Fig. 1 und 3 zeigt die auseinander
gezogene Darstellung der vorliegenden Erfindung eine schüs
selförmige Frontabdeckung (10) mit einer rechteckigen,
flachen Wand (11) mit einer Öffnung zur Aufnahme des Bild
schirms (60) sowie mit einem rechteckigen, außen umlaufenden
Flansch (101), der um die flache Wand (11) ausgebildet ist,
und eine schüsselförmige, hintere Abdeckung (30) mit einer
geschlossenen Wand (302) und einem offenen Ende (301), das
mit diesem außen umlaufenden Flansch (101) verbunden wird.
Die flache Wand (11) der Frontabdeckung (10) weist eine
Mehrzahl massiver Vorsprünge (12, 13) mit Gewindebohrungen
(121, 131) auf, so daß der Bildschirm (60) in die Öffnung der
flachen Wand (11) eingesetzt und an diese massiven Vorsprünge
(12, 13) angeschraubt werden kann.
Der rechteckige Flansch (101) weist zwei Paar Einrastteile
(15, 15′), jeweils ein Paar auf jeder Seite desselben und
angrenzend an die flache Wand (11) der Frontabdeckung (10),
auf. Die Einrastglieder (15, 15′) sind im Abstand zueinander
angeordnet und weisen eine erste, nach hinten gerichtete
Öffnung (151′), sowie eine zweite, nach dem Gehäuseinneren zu
gerichtete Öffnung (152), auf.
Ein Paar langgestreckter Platten (21), die parallel im
Abstand zueinander angeordnet sind, haben eine Länge, die im
wesentlichen gleich ist dem Abstand zwischen der flachen Wand
(11) der Frontabdeckung (10) und der geschlossenen Wand (302)
der hinteren Abdeckung (30). Jede dieser langgestreckten
Platten hat ein vorderes Ende (212) mit einem ersten Einrast
glied (211), ein hinteres Ende (217) mit einem Einrastglied
(216) und einen Zwischenteil zwischen dem vorderen und dem
hinteren Ende. Der Zwischenteil der langgestreckten Platte
(21) weist einen Führungspfad (214) und ein oberhalb des
Führungspfads (214) ausgebildetes Einrastglied (215) auf.
Eine Hilfsplatte (24) erstreckt sich schräg vom Zwischenteil
der langgestreckten Platte zur Frontabdeckung (10) bis zu
einer Position, die im wesentlichen senkrecht über dem vor
deren Ende der langgestreckten Platte (21) liegt. Am freien
Ende der Hilfsplatte (24) ist ein Einrastglied (241) ausge
bildet. Die in dieser bevorzugten Ausführungsform benutzte
Eingriffsmethode als solche ist bekannt, insofern als ein
keilförmiger Vorsprung in ein Rohr mit einer seitlichen
Öffnung eingeschoben wird, in dem der keilförmige Vorsprung
in die seitliche Öffnung einrastet und so die beiden Elemente
miteinander verriegelt werden, wie in Fig. 2 gezeigt wird.
Obwohl die vorliegende Erfindung diese Eingriffsmethode
verwendet, ist diese nicht das unterscheidende Merkmal. Daher
soll hier von einer ins einzelne gehenden Beschreibung
abgesehen werden.
Die Hilfsplatte (24) weist ferner Führungsmittel (242)
einschließlich eines Hakens (243) auf, die so ausgelegt sind,
daß sie eine Vielzahl von Drähten aufnehmen, um sie in der
richtigen Anordnung zu halten.
Jede dieser langgestreckten Platten ist mit einer langge
streckten, ausgesparten Nut (25) versehen, die sich vom
vorderen Ende zum hinteren Ende erstreckt. Eine Leiterplatte
(40) mit einer Vielzahl von elektronischen Unterbaugruppen
ist in diese ausgesparten Nute (25) der langgestreckten
Platten (21) eingeschoben.
Eine Querplatte (23) hat zwei freie Enden mit zwei Vorsprün
gen (231), die sich von ihr aus senkrecht zu ihr erstrecken.
Jeder dieser Vorsprünge weist eine durchgehende Öffnung (232)
auf, so daß, sobald die hinteren Enden der langgestreckten
Platten (21) mit diesen verbunden werden, die Einrastglieder
(216) der letzteren ineinander eingreifen, wie bereits
erklärt wurde. Hier muß darauf hingewiesen werden, daß die
Querplatte (23) ein Paar Befestigungslöcher (233) aufweist.
Die geschlossene Wand (302) der hinteren Abdeckung (30) ist
mit zwei Einraststiften (31) versehen, die sich nach vorne in
das Gehäuseinnere erstrecken. Diese Einraststifte (31) er
strecken sich in die Befestigungslöcher (233) der Querplatte
(23). Die Einrastglieder der Hilfsplatte und der langge
streckten Platten greifen in die Paare der Einrastglieder im
rechteckigen, außen umlaufenden Flansch (101) ein. Damit ist
der Zusammenbauvorgang abgeschlossen.
Im die Steifheit der langgestreckten Platten (21) zu stärken,
wird ein Verstärkungsstab (22) mit senkrechtem Ansatz (221)
in den Führungspfad (214) der Zwischenteile derselben einge
führt, in denen der Verstärkungsstab die langgestreckten
Platten auf gleiche Weise verbindet. Der Boden (303) der
hinteren Abdeckung wird dann auf einen Halter geschraubt, der
seinerseits verstellbar auf einer Grundplatte (50) befestigt
wird, wie in Fig. 3 gezeigt ist.
Wie bereits erklärt, ist es offensichtlich, daß das erfin
dungsgemäße Bildröhrengehäuse dauerhafter ist, als die
vergleichsweisen Baumuster gemäß Stand der Technik, und das
Gesamtgewicht des in der Öffnung der Frontwand angeordneten
Bildschirms wird gleichmäßig auf das Paar langgestreckter
Platten verteilt. Somit hat das erfindungsgemäße Gehäuse
nicht die Nachteile der Baumuster gemäß Stand der Technik.
Falls eine Baugruppe auf der Leiterplatte (40) ausgetauscht
werden muß, läßt sich die Leiterplatte leicht aus den ausge
sparten Nuten der langgestreckten Platten (21) ziehen, was
das ganze Gehäuse insgesamt viel reparaturfreundlicher macht.
Claims (3)
1. Ein Bildröhrengehäuse einschließlich einer Frontabdeckung mit einer
flachen Wand mit einer Öffnung zur Aufnahme eines Bildschirms, wobei diese
flache Wand einen außen umlaufenden Flansch aufweist, sowie eine schüssel
förmige hintere Abdeckung mit einer flachen, geschlossenen Wand und einer
Seitenwand, wobei diese Seitenwand einstückig mit der flachen geschlossenen
Wand der hinteren Abdeckung ausgeführt und mit dem außen umlaufenden
Flansch verbunden ist, und eine Leiterplatte in diesem Gehäuse angeordnet ist,
dadurch gekennzeichnet,
daß dieser außen umlaufende Flansch der Frontabdeckung wenigstens zwei Paar Einrastglieder aufweist, wobei ein Paar dem anderen gegenüberliegt, und jedes dieser Paare anschließend an die flache, offene Wand der Frontabdeckung angeordnet ist, wobei diese Einrastglieder voneinander beabstandet auf dem außen umlaufenden Flansch angeordnet sind;
daß zwei langgestreckte Platten parallel und beabstandet zueinander angeordnet sind und eine Länge aufweisen, die im wesentlichen dem Abstand zwischen der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung und der flachen, geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung entspricht, wobei jede dieser langgestreckten Platten ein vorderes Ende mit einem ersten Einrastglied, ein hinteres Ende und einen Zwischenteil zwischen dem vorderen und dem hinteren Ende aufweist, wobei sich eine langgestreckte, dem Inneren des Gehäuses zugewandte, ausgesparte Nut vom vorderen Ende zum hinteren Ende erstreckt, und jede der langgestreckten Platten ferner eine Hilfsplatte aufweist, die sich schräg vom Zwischenteil der langgestreckten Platte aus zu der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung zu einer Position erstreckt, die im wesentlichen senkrecht über dem vorderen Ende der langgestreckten Platte liegt, wobei die Hilfsplatten ein an ihren freien Enden ausgebildetes zweites Einrastglied aufweisen;
daß die Leiterplatte in die langgestreckte, ausgesparte Nut eingesetzt ist;
daß eine Querplatte zwei Enden aufweist, die die hinteren Enden der zwei lang gestreckten Platten verbindet, wobei diese Querplatte ferner eine Vorrichtung aufweist, die zur Befestigung der flachen, geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung dient; und
daß sich die langgestreckten Platten innerhalb des Gehäuses zwischen der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung und der flachen, geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung befinden, wobei die zweiten Einrastglieder und die ersten Einrastglieder entsprechend in das Paar Einrastglieder auf dem außen umlaufenden Flansch der Frontabdeckung eingreifen.
daß dieser außen umlaufende Flansch der Frontabdeckung wenigstens zwei Paar Einrastglieder aufweist, wobei ein Paar dem anderen gegenüberliegt, und jedes dieser Paare anschließend an die flache, offene Wand der Frontabdeckung angeordnet ist, wobei diese Einrastglieder voneinander beabstandet auf dem außen umlaufenden Flansch angeordnet sind;
daß zwei langgestreckte Platten parallel und beabstandet zueinander angeordnet sind und eine Länge aufweisen, die im wesentlichen dem Abstand zwischen der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung und der flachen, geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung entspricht, wobei jede dieser langgestreckten Platten ein vorderes Ende mit einem ersten Einrastglied, ein hinteres Ende und einen Zwischenteil zwischen dem vorderen und dem hinteren Ende aufweist, wobei sich eine langgestreckte, dem Inneren des Gehäuses zugewandte, ausgesparte Nut vom vorderen Ende zum hinteren Ende erstreckt, und jede der langgestreckten Platten ferner eine Hilfsplatte aufweist, die sich schräg vom Zwischenteil der langgestreckten Platte aus zu der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung zu einer Position erstreckt, die im wesentlichen senkrecht über dem vorderen Ende der langgestreckten Platte liegt, wobei die Hilfsplatten ein an ihren freien Enden ausgebildetes zweites Einrastglied aufweisen;
daß die Leiterplatte in die langgestreckte, ausgesparte Nut eingesetzt ist;
daß eine Querplatte zwei Enden aufweist, die die hinteren Enden der zwei lang gestreckten Platten verbindet, wobei diese Querplatte ferner eine Vorrichtung aufweist, die zur Befestigung der flachen, geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung dient; und
daß sich die langgestreckten Platten innerhalb des Gehäuses zwischen der flachen, offenen Wand der Frontabdeckung und der flachen, geschlossenen Wand der hinteren Abdeckung befinden, wobei die zweiten Einrastglieder und die ersten Einrastglieder entsprechend in das Paar Einrastglieder auf dem außen umlaufenden Flansch der Frontabdeckung eingreifen.
2. Ein Bildröhrengehäuse gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Vorrichtung zur Befestigung der hinteren Abdeckung ein Paar
Befestigungslöcher, die jeweils an den zwei Enden der Querplatten angeordnet
sind, und die geschlossene Wand der hinteren Abdeckung ferner ein Paar
Befestigungshaken aufweist, die sich ins Gehäuseinnere erstrecken und in das
Paar Befestigungslocher eingeführt werden.
3. Ein Bildröhrengehäuse gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Hilfsplatten an ihren Zwischenteilen mit einem Haken aufweisenden
Führungsmittel versehen sind.
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