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DE602006000004T2 - Behälter für feuchtigkeitsempfindliche Güter - Google Patents

Behälter für feuchtigkeitsempfindliche Güter Download PDF

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Description

  • Die Erfindung betrifft einen Behälter für feuchtigkeitsempfindliche Waren, wie beispielsweise Diagnose-Teststreifen, gemäß dem Einleitungsabschnitt von Anspruch 1.
  • Behälter für feuchtigkeitsempfindliche Waren sind weit bekannt. Ein Behälter für feuchtigkeitsempfindliche Waren ist beispielsweise aus der WO 96/04189 bekannt. Dieser Behälter ist als ein Glasfläschchen mit einem im Allgemeinen aus Gummimaterial hergestellten Verschluss ausgebildet, wobei das feuchtigkeitabsorbierende Polymer in dem unteren Abschnitt des Verschlusses aufgenommen wird. Dieser Behälter ist jedoch nicht für die Aufnahme von feuchtigkeitsempfindlichen Waren, wie beispielsweise Diagnose-Teststreifen, geeignet. Es ist notwendig, dass einzelne Teststreifen aus dem Behälter entnommen werden können, nachdem der Verschluss geöffnet und wieder geschlossen wurde, während die restlichen Teststreifen über einen langen Zeitraum trocken gehalten werden müssen.
  • Der aus der WO 96/04189 bekannte Behälter ist jedoch für solche Waren, die bewusst entnommen werden, nicht geeignet.
  • Andererseits ist die Bereitstellung einer Verschlussdeckel oder Kappe eines Behälters für feuchtigkeitsempfindliche Waren, wie beispielsweise Medikamente, mit einem ein Trockenmittel aufweisenden Körper bekannt. Solche Behälter werden oft verwendet. Frühe Beispiele sind in den US-Patentschriften 4,146,277 und 3,918,578 dargestellt. Der ein Trockenmittel aufweisende Werkstoff wird in einem Fach aufgenommen, das an dem unteren Bereich der Abdeckung oder des Deckels ausgebildet ist, wobei eine Pappscheibe die Medikamente von dem Trockenmittel trennt.
  • Die Pappscheibe oder eine andere zu diesem Zweck verwendete Scheibe muss jedoch mit Vorsicht gewählt werden, um jegliche Verschmutzung der Waren durch den Pappwerkstoff zu vermeiden. In jedem Fall können sich kleine Fasern von der Pappscheibe lösen und dadurch die feuchtigkeitsempfindlichen Waren verunreinigen, was in manchen Fällen nicht akzeptabel ist.
  • Somit wurde vorgeschlagen, Behälter mit einem ein Trockenmittel aufweisenden Körper bereitzustellen, wobei der Körper als stabiler Körper ausgebildet ist und über den Deckel oder die Kappe hervorsteht. Solche Körper müssen jedoch ziemlich groß sein, da die Feuchtigkeit aus der Umgebung den ein Trockenmittel aufweisenden Körper immer dann erheblich angreift, wenn der Deckel abgenommen wird. Ferner wird der ein Trockenmittel aufweisende Körper beschädigt, wenn er beispielsweise frei auf einem Tisch oder dergleichen abgelegt wird.
  • Die DE 198 31 519 offenbart gemäß der Präambel von Anspruch 1 einen Behälter für Teststreifen. Der Nachteil dieses Behälters ist, dass die den Körper aufweisende Kappe vollständig entfernt werden muss, um einen Teststreifen entnehmen zu können.
  • Somit ist die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe die Bereitstellung eines Behälters für feuchtigkeitsempfindliche Waren, wie beispielsweise Teststreifen oder andere Waren, gemäß dem Einleitungsabschnitt von Anspruch 1, die bewusst und stückweise entnommen werden können, wodurch die Nutzungsdauer verlän gert wird und zugleich Schutzschichten, wie beispielsweise Pappscheiben, vermieden werden.
  • Diese Aufgabe ist durch Anspruch 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Die Lösung stellt einen aus zwei Teilen, nämlich einem Kappenboden und einem Kappendeckel, hergestellten Deckel bereit. Der ein Trockenmittel aufweisende Körper wird an der unteren Fläche des Kappenbodens aufgenommen, der bei Verwendung auf der Oberseite des Behälters bleibt.
  • Der Kappendeckel wird geöffnet, um die Waren zu entnehmen, so dass nur ein begrenzter Teil der Umgebungsfeuchtigkeit in Kontakt mit dem ein Trockenmittel aufweisenden Körper kommen kann. Dieser Vorteil verlängert die Nutzungsdauer des ein Trockenmittel aufweisenden Körpers sehr, so dass die in dem Behälter aufgenommenen Waren über einen langen Zeitraum sogar dann trocken gehalten werden, wenn ein kleiner Trockenmittelkörper verwendet wird.
  • Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform hat der ein Trockenmittel aufweisende Körper einen im Wesentlichen dreieckigen Querschnitt. Dadurch befinden sich nur kleine Bereiche des Körpers in der Nähe der Durchgangsöffnung. Ein wesentlicher Vorteil ergibt sich aus der Verwendung von Waren wie beispielsweise Teststreifen. Durch diese Form des Körpers werden die unteren Wände, von der Unterseite des Körpers betrachtet, in Richtung der Durchgangsöffnung schmaler, so dass die Waren automatisch in Richtung der Durchgangsöffnung geliefert werden, wenn der Behälter umgedreht wird.
  • Dieser Effekt trifft auch auf andere Waren als Streifen zu, aber bei Streifen ist es besonders schwierig gewesen, einen einzelnen Streifen zu entnehmen, ohne dafür den Kappenboden abzunehmen.
  • Bei der Lösung wird eine in der Mitte vorhandene Durchgangsöffnung in dem Kappenboden bereitgestellt, die durch zwischen dem Kappendeckel und dem Kappenboden bereitgestellte Dichtungsmittel fest abgedichtet ist. Beispielsweise kann ein geeigneter Überstand auf dem unteren Abschnitt des Kappendeckels ausgebildet sein, so dass dieser Überstand in die Durchgangsöffnung eindringen kann, um das Dichtungsmittel zu bilden.
  • In einer besonders vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung hat der Kappenboden im Wesentlichen eine L-Form, wobei der ein Trockenmittel aufweisende Körper zwischen den Schenkeln des Ls oder innerhalb des Kappenbodens aufgenommen wird. Dadurch sind keine weiteren Befestigungsmittel notwendig, so dass jegliche Verschmutzung durch Klebstoff oder dergleichen vermieden werden kann.
  • Der gemäß der Erfindung ausgebildete ein Trockenmittel aufweisende Körper kann hergestellt werden, indem er in den entsprechenden Teil des Kappenbodens gepresst wird. Alternativ kann der Kappenboden mit dem ein Trockenmittel aufweisenden Körper als Boden hergestellt werden.
  • Eine zweite Alternative ist eine Presspassung zwischen dem Kappenboden und dem ein Trockenmittel aufweisenden Körper.
  • Es wird bevorzugt, dass der ein Trockenmittel aufweisende Körper vollständig von dem Kappenboden aufgenommen wird, d.h. dass er nicht über dessen unteren Schenkel hervorsteht. Jede beliebige andere Form kann jedoch ebenfalls ausgewählt werden, und die schräge oder kegelförmige innere oder untere Fläche kann je nach den in dem Behälter aufzunehmenden Waren flach, konkav oder konvex ausgebildet sein.
  • Der Behälterboden kann eine flache obere Fläche aufweisen. Alternativ weist er eine Ringnut auf, die einen inneren Abschnitt des Kappenbodens umgibt, der wiederum die Durchgangsöffnung umgibt. Der ein Trockenmittel aufweisende Körper kann eine obere Fläche aufweisen, die in diese Form passt, so dass die Formpassung verbessert ist und der ein Trockenmittel aufweisende Körper fest befestigt wird, indem der horizontale Schenkel des L-förmigen Querschnitts des Kappenbodens berührt wird. Jedes beliebige andere geeignete Dichtungsmittel kann, wenn dies erwünscht ist, zusätzlich zu dem Dichtungsmittel, das zwischen der Dichtungsdurchgangsöffnung des Behälterbodens und dem Überstand des Kappendeckels bereitgestellt ist, bereitgestellt werden. Beispielsweise kann ein zusätzliches Dichtungsmittel zwischen einem entsprechenden Abschnitt des Kappendeckels und dem äußeren Ende der zuvor erwähnten Nut in dem Kappenboden bereitgestellt werden.
  • Andere geeignete Dichtungsmittel werden zwischen der Behälterwand und dem Behälterboden bereitgestellt. Es ist schon bekannt, geeignete Dichtungsringe mit einer vergrößerten Presspassung auszubilden, die eine Liniendichtung zwischen dem Behältergehäuse und dem Kappenboden bilden. Jegliche andere geeignete Dichtungsmittel können, wenn dies erwünscht ist, verwendet werden, wie beispielsweise ein aus einem Elastomer hergestellter O-förmiger Ring.
  • Weitere Details, Vorteile und Merkmale können der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform der Erfindung mit Bezug zu den Zeichnungen entnommen werden.
  • Die Zeichnungen zeigen:
  • 1 ist eine Querschnittsansicht einer ersten Ausführungsform des Behälter gemäß der Erfindung;
  • 2 ist eine Ansicht von unten des Kappenbodens gemäß 1; und
  • 3 ist eine vergrößerte Ansicht eines Details des Behälters gemäß 1.
  • 1 stellt eine weitere Ausführungsform des Behälters gemäß der Erfindung dar. Ein Behälter 10 ist mit einem Spender 20 aus gestattet, der darauf angeordnete feuchtigkeitsempfindliche Waren aufweist. Eine Kappe 16 ist aus einem Kappendeckel 34 und einem Kappenboden 36 gebildet. Ein Gelenk 38 verbindet den Kappendeckel 34 mit dem Kappenboden 36.
  • Der Kappenboden 36 hat zwei Dichtungsränder 40 und 42, die sich an seinem Umfang entlang erstrecken und gegen einen geringfügig dünneren Abschnitt der Wand 12 des Behälters 10 wirken.
  • In seiner Mitte hat der Kappenboden 36 eine Durchgangsöffnung 44, wie man 1 entnehmen kann. Diese Durchgangsöffnung 44 kann durch einen sich nach unten erstreckenden Flansch 50 des Kappendeckels 34 verschlossen werden, wobei der Kappendeckel 34 eine Einrastpassungsgröße hat, die geeignet ist, um die Durchgangsöffnung 44 fest und dicht zu verschließen. Der Flansch 50 weist an seinem äußeren Umfang Dichtungsringe 52 auf, die eine Liniendichtung gegen die Durchgangsöffnung 44 bilden.
  • Wie 1 entnommen werden kann, wird ein weiterer Randflansch 54 gebildet, der den Kappendeckel 34 aussteift und außerdem eine Art von zusätzlicher Mäander-Dichtung zwischen dem Kappendeckel 34 und dem Kappenboden 36 bildet. Ein ein Trockenmittel aufweisender Körper 70 ist in der Nähe der Oberseite des Behälters 10 angeordnet. Wie 1 entnommen werden kann, wird der ein Trockenmittel aufweisende Körper 70 an dem unteren Ende des Kappenbodens 36 befestigt. Der ein Trockenmittel aufweisende Körper füllt einen zwischen einem Innenflansch 72 und einem Außenflansch 74 des Kappenbodens gebildeten ringförmigen Raum vollständig aus.
  • Der Außenflansch 74 ragt weiter hervor als der Innenflansch 72, so dass die untere Fläche des ein Trockenmittel aufweisenden Körpers 70 wie eine Kuppel geformt ist.
  • In dieser Ausführungsform weist der ein Trockenmittel aufweisende Körper 70 eine Vielzahl von Löchern 76 auf, die sich als Blindlöcher von unter her erstrecken. Durch diese Anordnung wird die wirksame Oberfläche des ein Trockenmittel aufweisenden Körpers stark vergrößert, so dass sich die Wirkung des Trockenmittels verbessert.
  • Während jede geeignete Form des ein Trockenmittel aufweisenden Körpers ausgewählt werden kann, hat der ein Trockenmittel aufweisende Körper 70 vorzugsweise eine gleichmäßige Dicke, von seiner Oberfläche betrachtet. Dadurch trägt seine gesamte Masse gleichmäßig zur Wirkung des Trockenmittels bei.
  • In einer weiteren modifizierten Ausführungsform ist die untere Fläche des ein Trockenmittel aufweisenden Körpers 70 mit einer Pappe, einem Gewebe oder Stoff bedeckt, um einen geeigneten Schutz des ein Trockenmittel aufweisenden Körpers 70 gegen die Waren bereitzustellen. Durch Wahl einer angemessen kleinen Größe der Löcher 76 wird vermieden, dass das obere Ende des Spenders 20 in die entsprechenden Löcher eindringt.
  • 2 stellt einen Teil des erfindungsgemäßen Behälters in großem Maßstab dar, während 3 eine Ansicht des Kappenbodens von unten und entlang der Linie C-C in 2 darstellt.
  • Wie diesen Figuren entnommen werden kann, passt der Spender 20 klar ersichtlich durch die Durchgangsöffnung 44, während er jedoch nicht einmal in die größten Löcher 76 passt. Durch die Ausbildung von Gewebe oder Lamellen 80 zwischen den Löchern 76 wird der Spender in die Durchgangsöffnung 44 eingeführt, wenn der Behälter umgedreht wird.
  • Diese Wirkung wird von dem kegelförmigen unteren Abschnitt des Körpers 70 unterstützt.

Claims (13)

  1. Behälter für feuchtigkeitsempfindliche Güter, mit einem Behälterboden und einer Behälterwand und einem Deckel, der geöffnet und geschlossen werden kann, wobei der Behälter mit einem ein Trockenmittel aufweisenden Gehäuse ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (16) einen Deckelboden (26) und ein Deckellid (34) aufweist, die gegeneinander verdrehbar sind, dass der Deckelboden (36) eine Durchgangsöffnung (44) aufweist, dass Dichtungsmittel zum Abdichten der Durchgangsöffnung (44) durch das Deckellid (34) bereitgestellt sind, und dass das ein Trockenmittel aufweisende Gehäuse (70) derart angeordnet ist, dass es die Durchgangsöffnung (44) zumindest teilweise umgibt.
  2. Behälter nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das ein Trockenmittel aufweisende Gehäuse (70) an der Unterseite des Deckelbodens (36) befestigt ist oder zumindest teilweise von dem Deckelboden (36) aufgenommen wird.
  3. Behälter nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das ein Trockenmittel aufweisende Gehäuse (70) die Durchgangsöffnung (44), vorzugsweise benachbart zu ihr, umgibt.
  4. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das ein Trockenmittel aufweisende Gehäuse (70) eine Ringform mit einer im Wesentlichen flachen Oberfläche und vorzugsweise eine Höhlen- oder schräge Unterfläche hat.
  5. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das ein Trockenmittel aufweisende Gehäuse (70) als ein Ring mit einem im Wesentlichen dreieckigen Profil vorzugsweise ein rechtwinkliges Dreieck bildend, gebildet ist, wobei die Oberfläche an oder in der Nähe des Deckelbodens (36) befestigt ist, die senkrechte Kathete im Wesentlich parallel zur Außenwand des Behälters (10), vorzugsweise benachbart zu ihm ist, und wobei eine Hypotenuse des Dreiecks gerade, leicht konvex oder leicht konkav verläuft.
  6. Behälter nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kathete der Hypothenuse einen Winkel von 10° bis 60°, vorzugsweise etwa 30° gegen den waagrechten Abschnitt des Deckelbodens (36), hat.
  7. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelboden (36) im Querschnitt eine gewellte Form hat, wobei das ein Trockenmittel aufweisende Gehäuse (70) eine der Unterfläche des Deckelbodens (36) entsprechende gewellte Oberfläche hat.
  8. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelboden (36) und das Deckellid (34) vorzugsweise durch ein Filmscharnier (38) integral zu einander gebildet sind.
  9. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Deckellid (34) in der geschlossenen Position des Behälters (10) mit Dichtungsmitteln ausgestattet ist, wobei die Dichtungsmittel mit einem Vorsprung, der von der Unterfläche des Deckellids (34) hervorsteht, gebildet und gegen die Durchgangsöffnung in dem Deckelboden (36) abgedichtet sind.
  10. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zwischen der Oberfläche des Deckelbodens (36) und der Unterfläche des Deckellids (34) zusätzliche Dichtungsmittel bereitgestellt sind, die eine Labyrinthdichtung bilden.
  11. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die feuchtigkeitsempfindlichen Güter (18) an Streifen befestigt oder angebracht sind, vorzugsweise an deren unteren Abschnitten, und wobei die Streifen eine geeignete Länge haben, damit sie in einer senkrechten Position in den Behälter (10) passen.
  12. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelboden (36) ein im Wesentlichen L-förmiges Profil hat, wobei die untere Kathete von dem L parallel zu der Behälterwand (12) verläuft und diese abdichtet, und wobei die obere Kathete von dem L im Wesentlichen waagrecht – möglicherweise uneben – in Richtung der Durchgangsöffnung (44) verläuft.
  13. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckelboden (36) ein im Wesentlichen L-förmiges Profil hat, wobei das ein Trockenmittel aufweisende Gehäuse (70) im Wesentlichen zwischen den Katheten von dem L aufgenommen wird.
DE602006000004T 2005-02-01 2006-01-25 Behälter für feuchtigkeitsempfindliche Güter Expired - Lifetime DE602006000004T2 (de)

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