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DE602005005590T2 - Vorrichtung zum Aufklappen von Kästen - Google Patents

Vorrichtung zum Aufklappen von Kästen Download PDF

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DE602005005590T2
DE602005005590T2 DE602005005590T DE602005005590T DE602005005590T2 DE 602005005590 T2 DE602005005590 T2 DE 602005005590T2 DE 602005005590 T DE602005005590 T DE 602005005590T DE 602005005590 T DE602005005590 T DE 602005005590T DE 602005005590 T2 DE602005005590 T2 DE 602005005590T2
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DE
Germany
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folding
box
station
contraption
walls
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired - Lifetime
Application number
DE602005005590T
Other languages
English (en)
Other versions
DE602005005590D1 (de
Inventor
Cornelis Jacob Blokland
Gerrit Middelkoop
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Polylogistics Holding Bv Zelhem Nl
Original Assignee
Systemate Group BV
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Filing date
Publication date
Application filed by Systemate Group BV filed Critical Systemate Group BV
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Application granted granted Critical
Publication of DE602005005590T2 publication Critical patent/DE602005005590T2/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65BMACHINES, APPARATUS OR DEVICES FOR, OR METHODS OF, PACKAGING ARTICLES OR MATERIALS; UNPACKING
    • B65B43/00Forming, feeding, opening or setting-up containers or receptacles in association with packaging
    • B65B43/26Opening or distending bags; Opening, erecting, or setting-up boxes, cartons, or carton blanks
    • B65B43/265Opening, erecting or setting-up boxes, cartons or carton blanks
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B2100/00Rigid or semi-rigid containers made by folding single-piece sheets, blanks or webs
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B31MAKING ARTICLES OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER; WORKING PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
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    • B31B2120/30Construction of rigid or semi-rigid containers collapsible; temporarily collapsed during manufacturing
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    • B31BMAKING CONTAINERS OF PAPER, CARDBOARD OR MATERIAL WORKED IN A MANNER ANALOGOUS TO PAPER
    • B31B50/00Making rigid or semi-rigid containers, e.g. boxes or cartons
    • B31B50/74Auxiliary operations
    • B31B50/76Opening and distending flattened articles
    • B31B50/78Mechanically
    • B31B50/784Mechanically for setting up boxes having their opening facing upwardly

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Rigid Containers With Two Or More Constituent Elements (AREA)
  • Cartons (AREA)
  • Closing Of Containers (AREA)
  • Refuse Receptacles (AREA)

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten in einem kontinuierlichen Verfahren.
  • Es ist eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten bekannt, welche mit zwei horizontalen Förderbändern versehen ist, nämlich einem oberen Förderband und einem schmaleren, unteren Förderband, welches in versetzter Weise darunter angeordnet ist. Wenn das obere Förderband geklappte Klappkisten zuführt, die aufrecht auf ihrer Seite stehen, führen die Kisten am Übergang vom oberen zum unteren Förderband einen freien Fall aus, wodurch die Klappkisten mit nach oben zeigendem Boden auf dem unteren Förderband landen. Die Breite des unteren Förderbands ist derart gewählt, dass sich während des freien Falls zwei der vier geklappten Wände der Klappkiste aufklappen können. Wenn jedoch die Klappkisten leicht schräg auf das untere Förderband fallen, scheitert das Aufklappen. Optional muss der Aufklappvorgang unterbrochen werden, um Klappkisten zu entfernen, die schräg gefallen sind, wodurch der weitere Aufklappvorgang unterbrochen wird.
  • NL 1.009.800 offenbart eine Vorrichtung zum Aufklappen von Kisten gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 1, umfassend Greifmechanismen mit Greifern für den konkreten Eingriff von Nocken, welche an den Kisten vorgesehen sind.
  • Es ist ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten vorzusehen, mit welcher Klappkisten während des Aufklappvorgangs akkurat positioniert werden können.
  • Es ist ferner ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten vorzusehen, mit welcher die Klappkisten mit höherer Zuverlässigkeit aufgeklappt werden können.
  • Es ist ferner ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten vorzusehen, mit welcher die Klappkisten mit höherer Kapazität aufgeklappt werden können.
  • Es ist ferner ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten vorzusehen, bei welcher der Aufklappvorgang nur in geringerem Maße durch Schmutz gehindert wird, der sich von den Kisten lösen kann.
  • Es ist ferner ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten vorzusehen, mit welcher Klappkisten unterschiedlicher Kistengröße und insbesondere unterschiedlicher Kistenhöhe aufgeklappt werden können.
  • Die Erfindung sieht eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten vor, insbesondere in einem kontinuierlichen Verfahren, wobei die Klappkisten einen Kistenboden umfassen, sowie zwei gegenüber liegende erste Wände, welche abschwenkbar an dem Kistenboden befestigt sind, und zwei gegenüber liegende zweite Wände, welche abschwenkbar an dem Kistenboden befestigt sind, welche alle in einer flach geklappten Stellung bzw. in einer aufgeklappten Stellung platziert werden können, wobei die Vorrichtung einen Rahmen umfasst sowie an dem Rahmen vorgesehene Fördermittel, um Klappkisten entlang einem kontinuierlichen Förderband in Förderrichtung durch die Vorrichtung zu bewegen, sowie Aufklappmittel zum Aufklappen der ersten und der zweiten Wände, wobei die Fördermittel Eingreifmittel umfassen, um während der Beförderung und Bearbeitung durch die Aufklappmittel eine Klappkiste an beiden Seiten der Kiste auf festklemmende Weise einzugreifen. Die Klappkisten können durch die ersten Eingreifmittel fest und insbesondere ohne Unterbrechung festgeklemmt werden, was dazu führt, dass während des Aufklappvorgangs Abweichungen von einer gewünschten Stellung der Kiste vermieden werden können.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform sind die ersten Eingreifmittel dafür ausgelegt, jeweils eine Flächenberührung zwischen Flächen der ersten Eingreifmittel und einer festgeklemmten Klappkiste auszuführen.
  • Wenn die ersten Eingreifmittel dafür ausgelegt sind, an gegenüber liegenden Seiten des Kistenbodens einer Klappkiste anzugreifen, kann ein geeignetes Festklemmen einer Klappkiste unabhängig von möglichem Schmutz erfolgen, welcher an einer Innenseite der Klappkiste verblieben sein kann. Ferner hängt in diesem Fall ein erfolgreiches Festklemmen einer Klappkiste nicht von der Höhe einer (aufgeklappten) Kiste ab, und folglich können Klappkisten verschiedener Größe durch die Vorrichtung befördert und aufgeklappt werden.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung Einstellungsmittel, um während der Beförderung durch die Vorrichtung einen durch die ersten Eingreifmittel auf eine Klappkiste ausgeübte Klemmkraft einzustellen. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass die Klemmkraft beispielsweise während der Beförderung oder während der Behandlung der Klappkisten abhängig von der gewünschten Klemmkraft eingestellt werden kann.
  • Das Aufklappen der ersten und zweiten Wände kann nacheinander ausgeführt werden, wenn die Vorrichtung erste Aufklappmittel zum Aufklappen der ersten Wände und zweite Aufklappmittel zum Aufklappen der zweiten Wände umfasst, wobei die ersten und zweiten Aufklappmittel vorzugsweise an Stationen vorgesehen sind, welche in Förderrichtung aufeinander folgend in der Förderbahn angeordnet sind.
  • Vorzugsweise sind die Einstellungsmittel dafür ausgelegt, die Klemmkraft am Ort der Stationen zu erhöhen, da, wenn die Aufklappmittel in Betrieb sind, die erforderliche Klemmkraft für eine akkurate Positionierung einer Klappkiste größer sein kann als während der Beförderung einer Klappkiste zwischen den Stationen.
  • Wenn die Klemmkraft pro Station einstellbar ist, können die aufeinander folgenden Klemmkräfte an einer Klappkiste für eine geeignete Aktion der ersten und zweiten Aufklappmittel unabhängig voneinander eingestellt werden.
  • Unerwünschte Kollisionen zwischen aktiven Teilen der ersten und/oder zweiten Aufklappmittel und festgeklemmten Klappkisten können begrenzt werden, wenn die Fördermittel dafür ausgelegt sind, eine festgeklemmte Kiste ruhig zu halten, während die ersten und/oder zweiten Aufklappmittel in Betrieb sind.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform umfassen die Fördermittel zwei Endlosförderbänder, welche zueinander parallel sind, wobei die ersten Eingreifmittel gebildet sind, indem sie so gebildet sind, dass sie zu ersten Stützflächen der Förderbänder weisen.
  • Wenn jedes Förderband eine Gegenfläche umfasst, welche gegen die erste Stützfläche angeordnet ist, wobei jede Gegenfläche gegen eine zweite Stützfläche derart angeordnet ist, dass mit den zweiten Stützflächen eine Druckkraft über die ersten Stützflächen auf eine festgeklemmte Klappkiste ausgeübt werden kann, können die Förderbänder im Wesentlichen für das Fördern der Klappkisten durch die Vorrichtung verwendet werden, während die Klemmkräfte durch die zweiten Stützflächen vorgesehen sind.
  • Für die oben genannte Variation der Klemmkräfte können die Fördermittel erste Bewegungsmittel umfassen, durch welche wenigstens eine der zweiten Stützflächen auf beiden Seiten der Förderbahn und in einer Richtung quer zu den ersten Stützflächen bewegbar ist.
  • Bei der oben genannten Variation der Klemmkräfte pro Station kann eine zweite Stützfläche pro Station vorgesehen sein, welche individuell mittels der ersten Bewegungsmittel bewegbar ist.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung erste Antriebsmittel, insbesondere einen Servomotor oder einen Schrittmotor für eines der Förderbänder. Mittels der ersten Antriebsmittel, insbesondere des Servomotors oder des Schrittmotors kann das Fördern der Klappkiste zum Zwecke einer geeigneten Positionierung einer geklemmten Klappkiste akkurat bezüglich der ersten und/oder zweiten Klappmittel ausgeführt werden.
  • Zum Verbessern der Positionierung bezüglich der ersten und/oder zweiten Aufklappmittel können wenigstens ein oder vorzugsweise beide Förderbänder mit im Wesentlichen gleichmäßig beabstandeten Anschlägen an den ersten Stützflächen versehen sein, um an einer Vorderseite einer festgeklemmten Klappkiste in Anschlag zu kommen. Die im Wesentlichen gleichmäßig beabstandeten Anschläge verbessern darüber hinaus die Positionierung der festgeklemmten Klappkisten zueinander und tragen dazu bei, dass festgeklemmte Klappkisten nicht aneinander stoßen.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform ist die zweite Stützfläche durch eine Stützrolle vorgesehen.
  • Das Aufklappen der ersten und/oder der zweiten Wand wird durch die Schwerkraft verbessert, wenn die Vorrichtung Zufuhrmittel zum Zuführen der geklappten Klappkisten zur Förderbahn mit bezüglich der Schwerkraft nach oben zeigenden Kistenböden aufweist, wobei die Zufuhrmittel vorzugsweise dazu ausgebildet sind, Klappkisten zwischen Förderbänder und/oder gegen an den Förderbändern angeordnete Anschläge zu drücken, so dass eine geeignete Anlage der Vorderseiten der Klappkisten an den Anschlägen garantiert wird.
  • Die ersten und/oder zweiten Wände einer Klappkiste, welche an beiden Seiten des Kistenbodens festgeklemmt ist, kann wenigstens teilweise aufgeklappt werden, wenn die Vorrichtung eine erste Station umfasst, die in der Förderbahn angeordnet ist, wobei das erste Aufklappmittel zweite Eingreifmittel umfasst, welche an der ersten Station bewegbar mit dem Rahmen verbunden sind und welche in einer ersten Richtung quer zur Förderrichtung von oberhalb des Kistenbodens gegen einen Teil einer ersten oder zweiten Wand einer festgeklemmten Klappkiste bewegbar sind, wobei dieser Teil bezüglich des vertikalen Überstands des Kistenbodens zugänglich oder überstehend ist.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform umfassen die zweiten Eingreifmittel vorzugsweise verformbare Finger, die an zweiten Bewegungsmitteln vorgesehen sind, um das distale Ende der Finger gegen den zugänglichen oder überstehenden Teil der ersten oder zweiten Wand zu bewegen und die Finger in einem Abstand zu einer festgeklemmten Klappkiste zurückzuziehen. Da die Finger verformbar sind, haben begrenzte Abweichungen der Stellung der Klappkiste bezüglich der für die erste Station erwünschten Stellung nur einen begrenzten unvorteilhaften Einfluss auf den Betrieb der ersten Station.
  • Ein unerwünschtes Klappen der ersten und/oder zweiten Wände nach dem partiellen Aufklappen wird vermieden, wenn die zweiten Bewegungsmittel dafür ausgelegt sind, die Finger in der ersten Richtung und in einer zweiten Richtung quer dazu zu dem näherbaren oder überstehenden Teil hin oder von ihm weg zu bewegen.
  • Vorzugsweise umfassen die Finger Gummimaterial, sodass sie an den Wänden der Klappkisten, welche im Allgemeinen aus Kunststoff, Metall oder Holz gefertigt sind, angreifen.
  • Das Aufklappen der wenigstens teilweise aufgeklappten ersten Wände kann abgeschlossen werden, wenn die Vorrichtung eine zweite an der Förderbahn gelegene Station umfasst, wobei die Aufklappmittel dritte Eingreifmittel umfassen, welche an der zweiten Station bewegbar mit dem Rahmen verbunden sind und welche von unterhalb einer an ihrem Kistenboden festgeklemmten Klappkiste gegen eine Innenseite der ersten Wände der festgeklemmten Klappkiste bewegbar sind.
  • Die zweiten Wände können aufgrund der Schwerkraft teilweise aufgeklappt werden, wenn die dritten Eingreifmittel dafür ausgelegt sind, die erste Wand/die ersten Wände bezüglich des Kistenbodens durch ihre aufrechte Stellung zu bewegen, so dass sich die zweite Wand/die zweiten Wände bezüglich der ersten Wände frei bewegen können.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform sind die dritten Eingreifmittel an den Enden erster Schwenkarme vorgesehen, welche um erste Achsen schwenken, die im Wesentlichen bezüglich einer Klappkistenposition der zweiten Station an beiden Seiten parallel zueinander angeordnet sind.
  • Einer Ansammlung von Schmutz an den ersten Schwenkarmen, welche von den Klappkisten herrühren kann, wird dadurch entgegen gewirkt, dass die ersten Achsen und vorzugsweise der Schwenkpunkt hinter dem vertikalen Überstand des Kistenbodens einer in der Klappstellung der zweiten Station festgeklemmten Kiste angeordnet sind.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung dritte Bewegungsmittel für die Bewegung der dritten Eingreifmittel.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung eine dritte an der Förderbahn angeordnete Station, wobei die Aufklappmittel erste Kontrollmittel zum Kontrollieren der aufgeklappten Stellung der ersten Wände einer festgeklemmten Kiste umfassen, wobei die ersten Kontrollmittel an der dritten Station vorgesehen sind. Ein Vorteil besteht darin, dass im Falle einer unvollständig aufgeklappten ersten Wand eine nachfolgende Aktion, welche die Klappkiste beschädigen könnte, rechtzeitig gestoppt werden kann.
  • Das Aufklappen wenigstens teilweise aufgeklappter zweiter Wände kann abgeschlossen werden, wenn die Vorrichtung eine vierte an der Förderbahn angeordnete Station umfasst, wobei die Aufklappmittel vierte Eingreifmittel umfassen, welche an der vierten Station bewegbar mit dem Rahmen verbunden sind und welche von unterhalb einer an ihrem Kistenboden festgeklemmten Klappkiste gegen eine Innenseite einer zweiten Wand der festgeklemmten Klappkiste bewegbar sind. Darüber hinaus kann hier optional eine Verbindung mit Arretierungsmitteln an den ersten und zweiten Wänden einer Klappkiste erfolgen.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform sind die vierten Eingreifmittel vorzugsweise an den Enden zweiter Schwenkarme vorgesehen, welche um zweite Achsen schwenken, die im Wesentlichen parallel zueinander an beiden Seiten einer Klappkistenposition der vierten Station angeordnet sind.
  • Einer Ansammlung von Schmutz an den zweiten Schwenkarmen, welche von den Klappkisten herrühren kann, wird dadurch entgegen gewirkt, dass die zweiten Achsen und vorzugsweise der Schwenkpunkt hinter dem vertikalen Überstand des Kistenbodens einer in der Klappstellung der vierten Station festgeklemmten Kiste angeordnet sind.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung vierte Bewegungsmittel für die Bewegung der vierten Eingreifmittel.
  • Klappkisten, welche verwendet werden können, und solche, welche nicht verwendet werden können, können unterschieden werden, wenn die Vorrichtung eine fünfte an der Förderbahn angeordnete Station umfasst, wobei die Aufklappmittel zweite Kontrollmittel umfassen, um die aufgeklappte Stellung der zweiten Wände zu kontrollieren, wobei die zweiten Kontrollmittel an der fünften Station vorgesehen sind.
  • Die Stellung der zweiten Wände kann kontrolliert werden, wenn die zweiten Kontrollmittel fünfte Eingreifmittel umfassen, die gegen eine innere oder äußere Seite einer zweiten Wand einer festgeklemmten Klappkiste beweglich sind.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform sind die fünften Eingreifmittel an den Enden dritter Schwenkarme vorgesehen, welche um dritte Achsen schwenken, die im Wesentlichen quer zu einem Kistenboden einer festgeklemmten Kiste hinter dem vertikalen Überstand des Kistenbodens an beiden Seiten einer Klappkistenstellung der fünften Stellung angeordnet sind. Einer Ansammlung von Schmutz an den dritten Schwenkarmen, welche von den Klappkisten herrühren kann, wird ferner auch dadurch entgegen gewirkt.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung fünfte Bewegungsmittel für die Bewegung der fünften Eingreifmittel.
  • Bei einer einfachen Ausführungsform können die Schwenkarme vorzugsweise um einen Schwenkwinkel schwenken, dessen Größe ein Maß für die Stellung der zweiten Wände und/oder ein Maß für eine korrekte gegenseitige Befestigung von Arretierungsmitteln an den ersten oder zweiten Wänden einer festgeklemmten Kiste ist.
  • Unvollständig aufgeklappte Kisten, die nicht verwendbar sind, können vor der Verwendung automatisch ausgestoßen werden, wenn die Vorrichtung eine sechste Station umfasst, welche mit Ausstoßmitteln für unvollständig aufgeklappte Klappkisten versehen ist. In diesem Fall können unvollständig aufgeklappte Klappkisten einfach ausgestoßen werden, wenn die Förderbänder an der Stellung der sechsten Station auseinander bewegt werden können.
  • Bei einer effizienten Ausführungsform sind die erste bis einschließlich die sechste Station bei der Verwendung aufeinander folgend in Förderrichtung an der Förderbahn angeordnet.
  • Wenn die ersten und/oder zweiten und/oder dritten und/oder vierten und/oder fünften Bewegungsmittel einen pneumatischen oder hydraulischen Zylinder umfassen, können sich die Bewegungsmittel schnell zwischen zwei gewünschten Endstellungen bewegen.
  • Vorzugsweise umfasst die Vorrichtung eine elektronische Bedieneinheit zum Bedienen der Aktivierung der Antriebsmittel und Bewegungsmittel der Vorrichtung. Ein Vorteil hiervon besteht darin, dass die Vorrichtung so automatisch funktionieren kann.
  • Ferner kann die elektronische Bedieneinheit ein Schieberegister für die Registrierung und Übertragung spezifischer Informationen über jede einzelne Klappkiste für die aufeinander folgenden Stationen umfassen, wie beispielsweise Informationen zu den Abmessungen und/oder dem (un)vollständigen Aufklappen festgeklemmter Klappkisten.
  • Vorzugsweise ist die Vorrichtung dafür ausgebildet, Klappkisten an ersten Seiten des Kistenbodens, welche in der Nähe der ersten Wände liegen, in festgeklemmter Weise durch die Förderbahn (C) gelangen zu lassen.
  • Die Erfindung wird auf der Basis einer Anzahl beispielhafter Ausführungsformen erläutert, die in den beiliegenden Zeichnungen gezeigt sind und für die gilt:
  • Die 1A–D zeigen ein Beispiel einer Klappkiste, welche einer Behandlung durch eine erfindungsgemäße Aufklappvorrichtung unterzogen wird;
  • Die 2A–B zeigen eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von unten einer Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten gemäß der Erfindung, welche eine Anzahl von Stationen in einer Reihe aufweist;
  • Die 3A–B zeigen eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von unten einer ersten Station der Vorrichtung in den 2A–B;
  • 3C zeigt eine Vergrößerung eines Teils der 3A;
  • Die 3D–E zeigen eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von oben eines Teils der ersten Station gemäß den 3A–B;
  • Die 4A–C zeigen einer Vorderansicht, eine Ansicht von unten beziehungsweise eine Seitenansicht einer zweiten Station der Vorrichtung gemäß den 2A–B;
  • Die 5A–B zeigen eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von unten einer vierten Station der Vorrichtung gemäß den 2A–B; und
  • Die 6A–B zeigen eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von unten einer fünften und sechsten Station der Vorrichtung gemäß den 2A–B.
  • Die in den 1A–D gezeigte Klappkiste 1 umfasst einen Boden 2, zwei Längswände 3 und zwei Querwände 4, wobei die Wände an dem Boden 2 schwenkbar angebracht sind. Die in diesem Beispiel gezeigte Kiste 1 ist vom Europool-Typ mit einer Bodengröße von 400 × 600 mm. Europool-Kisten sind auch mit einer Bodengröße von 400 × 300 mm erhältlich. In beiden Fällen weisen die Längswände 3 eine Länge von 400 mm auf und sind mit bedienbaren Verschlussmitteln 5 versehen, welche zueinander hin gezogen werden können, um eine Arretierung zwischen den sich treffenden aufrechten Kanten der Wände 3 und 4 zu beenden. Die Verschlussmittel 5 sind dafür ausgebildet, durch Einrasten automatisch aktiv zu werden, wenn die Kanten der Wände 3 und 4 korrekt zusammen gebracht werden. Europool-Klappkisten sind in verschiedenen Bodengrößen und in verschiedenen Kistenhöhen erhältlich.
  • In 1A ist die Klappkiste 1 in einem flach geklappten Zustand gezeigt, wobei die Querwände 4 über den Längswänden 3 angeordnet sind und wobei aufrechte Kanten oder Seitenkanten 6 der Querwände 4 von oben gesehen über den Boden 2 der Klappkiste 1 überstehen. In 1B sind die Querwände 4 in der Richtung A fast vollständig aufgestellt, die Längswände 3 befinden sich jedoch noch am Boden 2. In dieser Figur sind die Teile 5A der Verschlussmittel zu sehen, welche an den überstehenden Seitenkanten 6 der Querwände gebildet sind. In 1C sind die Längswände 3 in der Richtung B aufgestellt, wobei sich die Längswände 3 frei bewegen können, wenn die Querwände 4 weiter in Richtung A über ihre aufrechte Stellung hinaus gezogen werden. In Figur D ist die aufgestellte Klappkiste 1 zu sehen.
  • Die in den 2A–B und folgende gezeigte beispielhafte Ausführungsform der Aufklappvorrichtung 10 gemäß der Erfindung umfasst einen Rahmen 11, an dem zwei Förderbänder 13 um die Förderbandführungen 12 herum angeordnet sind, mit welchen die Kisten 1 an ihrem Boden 2 festgeklemmt und in Förderrichtung C vorwärts bewegt werden können. Mit Hilfe von Zuführmitteln, welche nicht gezeigt sind, können zusammen geklappte Klappkisten 1 mit nach oben zeigenden Böden 2 mittels der angetriebenen Zuführbänder 16 einer Zuführstation 15 zwischen den Förderbändern 13 der Aufklappvorrichtung 10 bewegt werden. Die Zuführbänder 16 werden in diesem Fall durch einen Elektromotor 17 angetrieben. Um die Reibung zwischen den Zuführbändern 16 und einer darauf angeordneten Klappkiste 1 zu verbessern, ist eine nicht gezeigte Bürstenrolle über den Zuführbändern 16 am Übergang zwischen Zuführbändern 16 und Förderbändern 13 angeordnet, wobei die Bürstenrolle in der Lage ist, die geklappten Kisten 1 während des Übergangs zusätzlich auf die Zuführbänder 16 zu drücken.
  • Die Förderbänder 13 sind um angetriebene Rollen 30, Spannungsrollen 33, Umlenkrollen 31 sowie zwei Verlagerungsrollen 32 herum angeordnet. Die angetriebenen Rollen 30 und die Förderbänder 13 sind mit nicht gezeigten Zähnen versehen, um ein beiderseitiges Gleiten zu vermeiden. Eine der angetriebenen Rollen 30 steht über eine rechtwinklige Übertragung 34, die per se bekannt ist, in Antriebsverbindung mit einem Servomotor 35, und die angetriebenen Rollen 30 sind mittels eines Zahnriemengetriebes 36 miteinander verbunden, mit welchem die angetriebenen Rollen 30 eine umgekehrte Drehrichtung zueinander erlangen. Das Zahnriemengetriebe 36 ist detailliert in 3B gezeigt. Aufgrund des Zahnriemengetriebes laufen die angetriebenen Rollen 30 und folglich die Förderbänder 13 synchron.
  • Anschläge 37 sind an den Förderbändern 13 angebracht, wobei der Abstand zwischen aufeinander folgenden Anschlägen ungefähr 750 mm beträgt.
  • Bei der Zufuhr zwischen den Förderbändern 13 gelangen die zwei vorderen Eckpunkte der zugeführten Klappkisten 1 an die Anschläge 37. Aufgrund des Abstands von 750 mm zwischen den Anschlägen 37 ist es möglich, sowohl Europol-Kisten mit 400 × 600 mm als auch Europol-Kisten mit 400 × 300 mm durch die Aufklappvorrichtung 10 gelangen zu lassen, wobei die Böden der Klappkisten 1 immer zwischen Förderbändern 13 an den Seiten der Querwände 4 festgeklemmt sind. Die Kisten 1 gelangen dann mit nach oben zeigenden Böden durch die Aufklappvorrichtung 10. Streifen eines Reibungsmaterials sind zwischen den Anschlägen 37 auf der Zirkulationsfläche der Förderbänder 13 angeordnet, so dass einem Gleiten zwischen den Förderbändern 13 und einer festgeklemmten Klappkiste 1 entgegen gewirkt wird. Der Abstand zwischen den Zirkulationsflächen oder Greifseiten der Förderbänder 13 und dem Reibungsmaterial ist für wenigstens 400 mm ausgelegt. Aufgrund des Festklemmens kann eine gleitfreie Durchlasskraft auf die Kisten 1 ausgeübt werden, insbesondere auf der Seite 7 des Bodens 2.
  • Sechs Stationen sind entlang der Förderbänder 13 in Förderrichtung C angeordnet, nämlich eine erste Aufklappstation 18 für Querwände 4, eine zweite Aufklappstation 19 für Querwände 4, eine Kontrollstation 20 für Querwände 4, eine Aufklappstation 21 für Längswände 3, eine Kontrollstation 22 für Längswände 3 und eine Ausstoßstation 23. Die aufeinander folgenden Stationen werden nachfolgend weiter erläutert.
  • An der ersten und den anderen Stationen sind pneumatische Zylinder 38 an beiden Führungsbandführungen 12 befestigt und weisen eine Lagerfläche 39 an jeder Kolbenstange auf, wobei die Lagerfläche 39 an der Seite des Förderbands 13 anliegt, die von der Greifseite wegzeigt, wobei das Förderband 13 um jede Förderbandführung 12 herum angeordnet ist. Abhängig von dem für die pneumatischen Zylinder 38 vorgesehenen Luftdruck, der zwischen 2 und 6 bar schwankt, können die Förderbänder 13 quer zu der Förderrichtung C in kleinerem oder größerem Maße voneinander weg und zueinander hin bewegt werden, wodurch die auf die Seiten 7 des Bodens 2 einer festgeklemmten Klappkiste 1 ausgeübte Kraft einstellbar ist. Auf diese Weise kann eine an den Stationen stehende Kiste fester eingeklemmt werden als während der Beförderung, so dass verhindert wird, dass eine Klappkiste 1 aufgrund der darauf ausgeübten Kräfte weg katapultiert wird.
  • Die 3A–D zeigen die erste Aufklappstation 18 für die Querwände 4 einer Klappkiste 1 genauer. Die 3A zeigt einen Halter 49, der an dem Rahmen 11 schwenkbar angebracht ist. Der Halter 49 kann in Richtung D mittels eines pneumatischen Zylinders 48 hoch gezogen werden. In 3B ist der Halter 49 mit einer Klappkiste 1 darunter zur klareren Darstellung direkt neben den Förderbandführungen 12 gezeichnet, wobei der Halter mit durchgezogenen Linien und die Kiste gestrichelt dargestellt ist. In Wirklichkeit ist die Klappkiste 1 wie gezeigt zwischen den Förderbändern 13 festgeklemmt und der Halter 49 ist genau darüber angebracht. Das Festklemmen einer Kiste ist in 3C detaillierter dargestellt. Durch Ziehen in Richtung D kann die erste Station deaktiviert werden.
  • In Förderrichtung C umfasst die erste Aufklappstation 18 einen ersten, einen zweiten und einen dritten Teleskoparm 50, 51, 52, welche in Richtung E schwenkbar an dem Rahmen 11 angebracht sind. An den Enden der Teleskoparme 50, 51, 52 ist ein Querprofil 53 mit Gummifingern 54 quer zu der Förderrichtung C angebracht. In Förderrichtung C und quer zu der Förderrichtung C ist der Abstand der freien Enden 14 der Gummifinger 54 pro Querprofil 53 zueinander derart gewählt, dass die Enden 14 der Gummifinger 54 an den Kanten 6 der Querwände 4, welche über den Boden 2 der zusammen geklappten Europool-Kisten 1 mit unterschiedlichen Bodengrößen überstehen, berühren, wie in 3E gezeigt. In diesem Fall zeigen die Finger 54 am ersten und dritten 50, 52 sowie am zweiten und dritten 51, 52 Teleskoparm in Ausrichtung zur Förderrichtung 14 zueinander.
  • Pro Querprofil 53 sind zwei Fingerpaare 54 befestigt. Abhängig von der Kistenhöhe und davon auf welche Weise die überstehenden Kanten 6 einer Klappkiste 1 weiter zur Mitte des Bodens 2 der Kiste 1 fortlaufen, liegen die äußeren oder die äußeren und die inneren Finger an den Kanten 6 an. In 3E sind zwei mögliche Höhen der Wände 4 in gestrichelten Linien für zwei Größen von Kisten 1 gezeigt.
  • Die pneumatischen Zylinder 55 sind in dem ersten, zweiten und dritten Teleskoparm 50, 51, 52 angeordnet, und durch sie kann die Teleskopbewegung der Arme betätigt werden. Der Schlag der Teleskoparme 50, 51, 52 in Richtung F ist derart bemessen, dass sich die Finger 54 von oberhalb des Bodens 2 zu einer Kistenhöhe unter dem Boden 2 einer festgeklemmten Kiste 1 erstrecken können, um die Querwände 4 zumindest teilweise vom Boden 2 in Richtung A aufzustellen, wie in den 1B und 1C gezeigt. Pneumatische Zylinder 56 sind zwischen dem Rahmen 11 und dem ersten, zweiten und dritten Teleskoparm 50, 51, 52 angeordnet, wobei die Teleskoparme 50, 51, 52 mittels dieser Zylinder 56 in Förderrichtung C und in Richtung E hin und her geschwenkt werden können, so dass die Finger 54 zu einer festgeklemmten Kiste 1 hin und von ihr weg bewegt werden können. Da die Gummifinger 54 verformbar sind, beeinträchtigen kleine Abweichungen der Stellung einer Kiste 1 zwischen den Förderbändern 13 den Betrieb der ersten Aufklappstation 18 für die Querwände 4 kaum. Die Gummifinger 54 sind beispielsweise Rupffinger, welche für das Rupfen bei Geflügelmaschinen verwendet werden.
  • Die zweite Aufklappstation 19 für die Querwände 4 einer Klappkiste ist detaillierter in den 4A–C gezeigt. An beiden Seiten ist unter den Förderbändern 13 eine Befestigungsplatte 60 an dem Rahmen 11 befestigt, wobei an der Befestigungsplatte in Förderrichtung C betrachtet ein erster, ein zweiter und ein dritter, leicht gekrümmter Schwenkarm 61, 62, 63 an einer ersten beziehungsweise zweiten gelagerten Achse 64, 65 befestigt ist. Der erste und der zweite Schwenkarm 61, 62 können gleichzeitig von einer zurück gezogenen Stellung mittels eines pneumatischen Zylinders 66 nach oben in Richtung C zu der in 4C gezeigten Stellung bewegt werden, und der dritte Schwenkarm 63 ist in Richtung L mittels eines zweiten pneumatischen Zylinders 67 bewegbar.
  • Beide pneumatischen Zylinder 66, 67 sind mit der ersten beziehungsweise der zweiten gelagerten Achse 64, 65 exzentrisch verbunden. Der erste, der zweite und der dritte Schwenkarm 61, 62, 63 sind derart bemessen, dass sie mit ihrem freien Ende an einer Innenseite der Querwand 4 einer festgeklemmten Kiste 1 anliegen können, und die Bewegung der Schwenkarme 61, 62, 63 ist derart bemessen, dass die Schwenkarme 61, 62, 63 in der Lage sind, eine Querwand 4 einer festgeklemmten Kiste 1 in Richtung A durch die in 1C gezeigte aufrechte Stellung zu ziehen, so dass die Längswände 3 aufgrund der Schwerkraft in der Lage sind, sich wenigstens teilweise abwärts in Richtung B bezüglich des Bodens 2 aufzustellen. Abhängig von der Größe der Europoolkiste 1 können die zweiten Zylinder 67 oder sowohl der erste als auch der zweite Zylinder 66 aktiviert werden.
  • In Förderrichtung C betrachtet ist eine Kontrollstation 20 neben der zweiten Aufklappstation 19 für Querwände 4 angeordnet, wobei mit nicht gezeigten Mitteln, beispielsweise mit Fühlern, kontrolliert werden kann, ob die Querwände 4 nach unten bezüglich des Kistenbodens 2 vollständig ausgeklappt sind.
  • Die 5A und 5B zeigen die Aufklappstation 21 für die Längswände 3 detailliert. Die Aufklappstation 21 umfasst in Förderrichtung C betrachtet zwei Paare erster, zweiter und dritter leicht gekrümmter Schwenkarme 70, 71, 72, welche von oben betrachtet an dem Rahmen 11 zwischen und unter dem Förderband 13 befestigt worden sind. Die ersten, zweiten und dritten Schwenkarme 70, 71, 72 sind jeweils an gelagerten Achsen 73, 74, 75 befestigt, wobei mit den Achsen pneumatische Zylinder 76 exzentrisch verbunden sind. Die Schwenkarme 70, 71, 72 sind derart bemessen, dass sie von einer zurück gezogenen Stellung aus mit ihren freien Enden in der Richtung M an einer Innenseite einer teilweise ausgeklappten Längswand 3 einer Klappkiste 1 in Anlage kommen können, um die Längswand 3 in Richtung B vollständig ausklappen zu können und die Längswände 3 und die Querwände 4 kraftvoll einrasten lassen zu können. Abhängig von der Größe der Europoolkiste 1 werden die ersten und dritten Schwenkarme 70, 72 oder die zweiten und dritten Schwenkarme 71, 72 betätigt.
  • Die 6A und 6B zeigen die Kontrollstation 22 für die Längswände 3 genauer. An beiden Seiten der Förderbänder 13 sind ein erster, ein zweiter und ein dritter Messarm 80, 81, 82 an gelagerten, vertikalen Achsen 83 befestigt. Die vertikalen Achsen 83 sind hinter den Förderbändern 13 angeordnet. Die Messarme 80, 81, 82 können von einer zurück gezogenen Stellung unter der Förderbandführung 12 mittels pneumatischer Zylinder 84, welche mit den vertikalen Achsen 83 exzentrisch verbunden sind, in der Richtung N geschwenkt werden. Die Länge und die Schwenkbewegung des ersten, zweiten und dritten Messarms 80, 81, 82 ist derart bemessen, dass sich die Messarme von der Außenseite zu einer Außenseite einer Längswand 3 einer Klappkiste 1 hin und darüber hinaus bewegen können. Abhängig von der Größe der Europool-Kiste 1 können der erste und der dritte Messarm 80, 82 oder der zweite und der dritte Messarm 81, 82 aktiviert werden. Sind die Wände nicht richtig eingerastet, so schwenken die Messarme 80, 81, 82 weiter in Richtung N als der Fall wäre, wenn die Wände richtig eingerastet wären. Auf der Basis der Größe der Schwenkbewegung, welche mittels eines nicht gezeigten Reedkontakts bestimmt wird, kann somit bestimmt werden, ob die Wände erfolgreich aneinander befestigt worden sind.
  • Die 6A–B zeigen die Ausstoßstation 23 im Detail, welche für die Längswände 3 neben der Kontrollstation 22 angeordnet ist, wobei eine Klappkiste 1 zwischen den Förderbändern festgeklemmt ist. Die Verlagerungsrollen 32 an den Förderbändern 13 können bezüglich der Förderbänderführungen 12 quer zur Förderrichtung C in Richtung P mittels pneumatischer Zylinder 90 zueinander hin und voneinander weg bewegt werden. Durch Betreiben der pneumatischen Zylinder kann der Teil des Förderbands 13, der zwischen den Umlenkrollen 31 und den Verlagerungsrollen 32 einer festgeklemmten (verworfenen) Klappkiste 1 angeordnet ist, von der Klappkiste 1 weggezogen werden, so dass sie von den Förderbändern 13 hinab fällt. Die zwei Verlagerungsrollen 32 pro Förderband 13 bewegen sich hier gleichzeitig in Richtung P, so dass die Förderbänder 13 während der Bewegung der Verlagerungsrollen 32 unter einer konstanten Spannung stehen und dazu beitragen, dass die Förderbänder 13 nicht über die angetriebenen Rollen 30 rutschen.
  • Die Aufklappvorrichtung 10 ist mit einer nicht gezeigten elektronischen Betriebseinheit versehen, mit der der Elektromotor 17, der Servomotor 35 und die pneumatischen Zylinder 38, 55, 56, 66, 67, 76, 84 betrieben werden können. Für einen korrekten Betrieb der Aufklappvorrichtung wird die Bedieneinheit mit nicht gezeigten Sensoren der Vorrichtung verbunden, wie beispielsweise mit Reedkontakten, welche an dem ersten, zweiten und dritten Messarm 80, 81, 82 der Kontrolleinheit 22 für die Längswände 3 angeordnet sind. Die elektronische Bedieneinheit ist mit einem Speicher mit einem Schieberegister versehen, so dass erfasste kistenspezifische Informationen zu der Klappkiste 1, wie beispielsweise Informationen zu den Abmessungen und/oder dem (un)vollständigen Aufklappen einer Klappkiste, die durch die verschiedenen Stationen 18, 19, 20, 21, 22, 23 gelangt, verwendet werden können, um diese Stationen zu steuern.
  • Der Betrieb der Aufklappvorrichtung, der auf der Basis einer Europool-Klappkiste 1 mit einer Bodengröße von 400 × 300 mm erläutert wird, wird nachfolgend beschrieben.
  • Im Betrieb werden Europool-Kisten 1 mit nach oben zeigendem Boden und Querwänden 4 parallel zur Förderrichtung C über die Förderbänder 16 zu den stationären Förderbändern 13 geführt, wobei zwei Anschläge 37 vor der ersten Aufklappstation 18 vorhanden sind, um vorne am Boden 2 einer ersten Klappkiste 1 in Anlage zu kommen. Die Zylinder 38 an den Förderbandführungen 12 stehen während der Aufnahme unter einem Luftdruck von ungefähr 2 Bar, was dazu führt, dass der Boden zwischen den Förderbändern 13 leicht festgeklemmt ist.
  • Wenn der Boden 2 der ersten Faltkiste 1 mit einer Vorderseite zwischen den Förderbändern 13 und an den Anschlägen 37 angeordnet ist, werden die Förderbänder 13 angetrieben bis sich die Anschläge 37 in Förderrichtung C um eine Stellung gedreht haben und bis der Boden 2 der ersten Klappkiste 1 an der ersten Aufklappstation vollständig zwischen den Förderbändern 13 festgeklemmt ist.
  • Nachfolgend wird der Luftdruck an den Zylindern 38 der Förderbandführungen 12 auf 6 bar erhöht, so dass der Boden 2 der Klappkiste 1 während eines Stillstands der Förderbänder 13 fest zwischen den Förderbändern 13 eingeklemmt ist.
  • Nachfolgend erstrecken sich der zweite und der dritte Teleskoparm 51, 52 in Richtung F und infolgedessen greifen die Finger 54, insbesondere der vordere Teil der freien Enden der Finger 54 in Richtung G die Kanten 6 der Querwände 4 ein, die bezüglich des Bodens 2 überstehen, und stellen wenigstens teilweise die Querwände 4 bezüglich des Bodens 2 in Richtung A auf. Die Finger 54 können sich in einer der Richtung G entgegen gesetzten Richtung zurück biegen und gelangen so nachfolgend während des weiteren Verlaufs der Abwärtsbewegung in Richtung G über die überstehenden Kanten 6 hinaus. Die überstehenden Kanten 6 können sich dann immer noch in einem geneigten Winkel zu dem Boden 2 der Kiste befinden, wenn die Querwände 4 noch nicht vollständig nach unten gerichtet sind.
  • Durch Ausrichten der pneumatischen Zylinder 56 quer zu den Teleskoparmen 51, 52 werden die Finger 54 von der Kiste 1 in Richtung H weg bewegt, wonach der zweite und der dritte Arm 51, 52 und nachfolgend die pneumatischen Zylinder 56 wieder zurück gezogen werden, so dass sich die Finger zu der Anfangsposition in den Richtungen J beziehungsweise K zurück bewegen. Nach dieser Bewegung wird der Luftdruck an den pneumatischen Zylindern 38 an den Förderbandführungen 12 gesenkt, so dass die erste Faltkiste 1 zu der zweiten Aufklappstation 19 gelangen kann, während sie noch von den Förderbändern 13 festgeklemmt ist, und so dass eine nächste Klappkiste 1 für die erste Aufklappstation zwischen die Förderbänder bewegt werden kann.
  • Nach der Ankunft an der zweiten Aufklappstation 19, in welcher die Förderbänder 13 wieder angehalten werden, wird der Luftdruck in den Zylindern 38 wieder erhöht und der erste und der zweite Schwenkarm 61, 62 werden mit den ersten pneumatischen Zylindern 66 aktiviert, wonach sie nach oben in Richtung L schwenken und sich die freien Enden über die teilweise aufgestellten Querwände 4 hinaus in Richtung A strecken und sich die Längswände 3 aufgrund der Schwerkraft wenigstens teilweise bezüglich des Bodens in Richtung b nach unten aufklappen, wonach, während der Luftdruck in den pneumatischen Zylindern 38 gesenkt und erhöht wird und optional eine Querwandkontrolle an der Kontrollstation 21 erfolgt, die Kiste zu der Aufklappstation 21 für Längswände 3 gelangt. Zu diesem Zweck wird der Antrieb der Förderbänder 13 gestartet und wieder gestoppt.
  • An dieser Station 21 sind die Längswände 3 bezüglich des Bodens 2 durch Schwenken der zweiten und dritten Schwenkarme 62, 63 aufwärts in Richtung M vollständig in Richtung B aufgeklappt und sind aufgrund der Kraft, die durch die freien Enden der Schwenkarme 62, 63 ausgeübt wird mit den Querwänden 4 eingerastet, wonach die Schwenkarme 62, 63 zu ihrer zurück gezogenen Stellung zurück schwenken und die Klappkiste 1 zu der Kontrollstation 22 für die Längswände gelangt, während der Luftdruck an den pneumatischen Zylindern 38 gesenkt und erhöht wird.
  • An der Kontrollstation 22 für die Längswände 3 werden die zweiten und dritten Messarme 81, 82 mit leichter Kraft von der bezüglich der Klappkiste 1 zurück gezogenen Standby-Stellung über die Förderbänder 13 hinaus in Richtung N gegen die Längswände 3 der stationären Kiste 1 geschwenkt, wonach mittels des Reedkontakts bestimmt wird, ob die Messarme an den korrekt arretierten Längswänden 3 anliegen oder ob sie aufgrund einer unvollständigen Arretierung der Längswände 3 in Richtung N weiter geschwenkt worden sind. Nach der Kontrolle schwenken die Messarme zurück zu ihrer Standby-Stellung.
  • Nachdem eine Klappkiste 1 durch die Ausstoßstation 23 gelangt ist, wird sie abhängig von den Messungen oder anderen Parametern ausgestoßen oder zum Ende der Förderbänder 13 weitergeleitet, um für die Benutzung aufgegriffen zu werden. Der Ausstoß erfolgt, indem die Verlagerungsrollen 32 an beiden Seiten einer Kiste 1 bewegt werden und folglich die Förderbänder 13 in Richtung P von der Kiste 1 weg bewegt werden. Dies bewirkt, dass die Kiste 1 hinab fällt.
  • Da die Klappkisten 1 an ihren Böden 2 zwischen den Förderbändern 13 festgeklemmt sind und sich infolgedessen die Längswände 3 und die Querwände 4 ungehindert abwärts aufklappen können, ist es möglich, Klappkisten 1 verschiedener Kistenhöhen durch die Aufklappvorrichtung 10 zu leiten. Nicht sortierte Klappkisten 1 können aufgrund des Schieberegisters im elektronischen Betrieb durch die Aufklappvorrichtung 10 ebenfalls aufgeklappt werden, wodurch die Sortierung und das Errichten verschiedener Stapel sortierter geklappter Kisten 1 nicht länger notwendig ist.
  • Aufgrund des zugeführten Luftdrucks von wenigstens 2 bar an den Zylindern 38 während des Aufklappvorgangs in der Aufklappvorrichtung 10 werden die Klappkisten 1 kontinuierlich festgeklemmt und infolgedessen sind die Klappkisten bezüglich der Förderbänder und der Stationen zuverlässig positioniert. Aufgrund des Schritt- oder Ein-/Aus-Antriebs durch den Servomotor 35 sind die aufeinander folgenden Klappkisten 1 für die aufeinander folgenden Stationen immer korrekt positioniert.

Claims (29)

  1. Vorrichtung (10) zum Aufklappen von Klappkisten (1), insbesondere in einem kontinuierlichen Verfahren, wobei die Klappkisten einen Kistenboden (2), zwei gegenüberliegende erste Wände (4), welche an dem Kistenboden (2) klappbar angebracht sind, und zwei gegenüberliegende zweite Wände (3) umfasst, welche an dem Kistenboden klappbar angebracht sind, welche alle in einer zusammengeklappten Stellung beziehungsweise in einer aufgeklappten Stellung platziert werden können, wobei die Vorrichtung einen Rahmen (11) sowie an dem Rahmen (11) vorgesehene Fördermittel (12, 13) umfasst, um Klappkisten durch die Vorrichtung (10) in Förderrichtung gemäß einer kontinuierlichen Förderbahn (C) hindurch zu befördern, sowie Aufklappmittel (18, 19, 20, 21, 22) zum Aufklappen der ersten und der zweiten Wände umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördermittel erste Eingreifmittel (13) umfasst, um an beiden Seiten einer Kiste durch Einklemmen während der Beförderung und der Bearbeitung durch die Aufklappmittel (18, 19, 20, 21, 22) an einer Klappkiste anzugreifen.
  2. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1, wobei die ersten Eingreifmittel (13) dafür ausgebildet sind, eine Flächenberührung zwischen Flächen der ersten Eingreifmittel (13) beziehungsweise einer festgeklemmten Klappkiste (1) herzustellen.
  3. Vorrichtung (10) nach Anspruch 1 oder 2, wobei die ersten Eingreifmittel (13) dafür ausgebildet sind, an gegenüberliegenden Seiten des Kistenbodens einer Klappkiste einzugreifen.
  4. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend Einstellmittel (38, 39), um während des Beförderns durch die Vorrichtung (10) eine durch die ersten Eingreifmittel (13) auf eine festgeklemmte Kiste (1) ausgeübte Klemmkraft zu variieren.
  5. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend erste Aufklappmittel (18, 19, 20) zum Aufklappen der ersten Wände (4) und zweite Aufklappmittel (21, 22) zum Aufklappen der zweiten Wände (3), wobei die ersten und die zweiten Aufklappmittel (18, 19, 20, 21, 22) vorzugsweise an Stationen (18, 19, 20, 21, 22) vorgesehen sind, welche in Förderrichtung aufeinanderfolgend an der Förderbahn (C) angeordnet sind.
  6. Vorrichtung (10) nach Anspruch 4 und 5, wobei die Einstellmittel (38, 39) dafür ausgebildet sind, die Klemmkraft an den Orten der Stationen (18, 19, 20, 21, 22) zu vergrößern, wobei die Klemmkraft vorzugsweise pro Station einstellbar ist.
  7. Vorrichtung (10) nach Anspruch 5 oder 6, wobei die ersten Aufklappmittel (18, 19, 20) dafür ausgebildet sind, die ersten Wände (4) aufzuklappen, welche parallel zur Förderrichtung sind.
  8. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Fördermittel (12, 13) dafür ausgebildet sind, eine festgeklemmte Kiste (1) ruhig zu halten, während die Aufklappmittel (18, 19, 20, 21, 22) in Betrieb sind.
  9. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Fördermittel (12, 13) zwei Endlosförderbänder (13) umfassen, welche zueinander parallel sind, wobei die ersten Eingreifmittel (13) so gebildet sind, dass sie zu ersten Stützflächen der Förderbänder (13) weisen, wobei jedes Förderband vorzugsweise eine Gegenfläche umfasst, welche gegen die erste Stützfläche angeordnet ist, wobei jede Gegenfläche gegen eine zweite Stützfläche (38) derart angeordnet ist, dass mit den zweiten Stützflächen eine Druckkraft über die ersten Stützflächen auf eine festgeklemmte Klappkiste (1) ausgeübt werden kann, wobei die Fördermittel vorzugsweise erste Bewegungsmittel (39) umfassen, durch welche wenigstens eine der zweiten Stützflächen auf beiden Seiten der Förderbahn (C) und in einer Richtung quer zu den ersten Stützflächen bewegbar ist, wobei vorzugsweise pro Station (18, 19, 20, 21, 22) der Vorrichtung eine zweite Stützfläche (39) vorgesehen ist, welche individuell mittels des ersten Bewegungsmittels (38) bewegbar ist, wobei die zweite Stützfläche vorzugsweise durch eine Stützrolle (31) vorgesehen ist.
  10. Vorrichtung (10) nach Anspruch 9, umfassend erste Antriebsmittel (35), insbesondere einen Servomotor oder einen Schrittmotor (35) für einen Umlaufantrieb der Förderbänder (13).
  11. Vorrichtung (10) nach Anspruch 9 oder 10, wobei wenigstens ein, vorzugsweise beide, Förderbänder (13) mit im Wesentlichen gleich beabstandet positionierten Anschlägen (37) an den ersten Stützflächen versehen sind, um eine Vorderseite der festgeklemmten Klappkiste (1) in Anlage zu bringen.
  12. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend Zufuhrmittel zum Zuführen der geklappten Klappkisten zur Förderbahn mit bezüglich der Schwerkraft nach oben zeigenden Kistenböden, wobei die Zufuhrmittel vorzugsweise dazu ausgebildet sind, Klappkisten zwischen Förderbänder (13) und/oder gegen an den Förderbändern angeordnete Anschläge (37) zu drücken, wobei die Vorrichtung vorzugsweise eine erste Station umfasst, welche an der Förderbahn (C) angeordnet ist, wobei das erste Aufklappmittel (18) zweite Eingreifmittel (14) umfasst, welche an der ersten Station (18) bewegbar mit dem Rahmen (11) verbunden sind und welche in einer ersten Richtung (F) quer zur Förderrichtung von oberhalb des Kistenbodens (2) gegen einen Teil (6) einer ersten oder zweiten Wand (4, 3) einer festgeklemmten Klappkiste (1) bewegbar sind, wobei dieser Teil bezüglich des vertikalen Überstands des Kistenbodens (2) zugänglich oder überstehend ist, wobei die zweiten Eingreifmittel (14) vorzugsweise verformbare Finger (14) umfassen, die an zweiten Bewegungsmitteln (50) vorgesehen sind, um das distale Ende der Finger gegen den zugänglichen oder überstehenden Teil (6) der ersten oder zweiten Wand zu bewegen und die Finger (14) in einem Abstand zu einer festgeklemmten Klappkiste (1) zurückzuziehen, wobei die zweiten Bewegungsmittel (50) vorzugsweise dazu ausgebildet sind, in der ersten Richtung (F) und in einer zweiten Richtung (E) quer dazu die Finger (14) von dem zugänglichen oder überstehenden Teil (6) weg und zu ihm hin zu bewegen, wobei die Finger (14) vorzugsweise gummiartiges Material umfassen.
  13. Vorrichtung (10) nach Anspruch 12, umfassend eine zweite an der Förderbahn (C) angeordnete Station (19), wobei die Aufklappmittel (19) dritte Eingreifmittel (61, 62, 63) umfassen, welche an der zweiten Station (19) bewegbar mit dem Rahmen (11) verbunden sind, und welche von unterhalb einer an ihrem Kistenboden (2) festgeklemmten Klappkiste (1) gegen eine Innenseite der ersten Wände (4) der festgeklemmten Klappkiste (1) bewegbar sind, wobei die dritten Eingreifmittel (61, 62, 63) vorzugsweise dafür ausgebildet sind, die erste(n) Wand/Wände (4) bezüglich des Kistenbodens (2) über ihre aufrechte Stellung zu bewegen.
  14. Vorrichtung (10) nach Anspruch 13, wobei die dritten Eingreifmittel (61, 62, 63) an den Enden erster Schwenkarme vorgesehen sind, welche um erste Achsen (64, 65) schwenken, die im Wesentlichen parallel zueinander bezüglich einer Klappkistenposition der zweiten Station (19) an beiden Seiten angeordnet sind, wobei vorzugsweise die ersten Achsen (64, 65) und vorzugsweise der Schwenkpunkt hinter dem vertikalen Überstand des Kistenbodens (2) einer in der Klappkistenposition der zweiten Station (19) festgeklemmten Kiste angeordnet sind, wobei die Vorrichtung (10) vorzugsweise dritte Bewegungsmittel (66, 67) für die Bewegung der dritten Eingreifmittel (61, 62, 63) umfasst.
  15. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend eine dritte an der Förderbahn (C) angeordnete Station (20), wobei die Aufklappmittel erste Kontrollmittel zum Kontrollieren der aufgeklappten Stellung der ersten Wände einer festgeklemmten Kiste umfassen, wobei die ersten Kontrollmittel an der dritten Station vorgesehen sind.
  16. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12–14, umfassend eine vierte an der Förderbahn (C) angeordnete Station (21), wobei die Aufklappmittel (21) vierte Eingreifmittel (70, 71, 72) umfassen, welche an der vierten Station (21) bewegbar mit dem Rahmen (11) verbunden sind und welche von unterhalb einer an ihrem Kistenboden (2) festgeklemmten Klappkiste (1) gegen eine Innenseite einer zweiten Wand (3) der festgeklemmten Klappkiste bewegbar sind, wobei die vierten Eingreifmittel (70, 71, 72) vorzugsweise an den Enden zweiter Schwenkarme (70, 71, 72) vorgesehen sind, welche um zweite Achsen (73, 74, 75) schwenken, die im Wesentlichen parallel zueinander an beiden Seiten einer Klappkistenposition der vierten Station (21) angeordnet sind, wobei vorzugsweise die zweiten Achsen (73, 74, 75) und vorzugsweise der Schwenkpunkt der zweiten Schwenkarme (70, 71, 72) hinter dem vertikalen Überstand des Kistenbodens (2) einer in der Klappkistenposition der vierten Station (21) festgeklemmten Kiste (1) angeordnet sind, wobei die Vorrichtung (10) vorzugsweise vierte Bewegungsmittel (76) für die Bewegung der vierten Eingreifmittel (70, 71, 72) umfasst.
  17. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend eine fünfte an der Förderbahn (C) angeordnete Station (22), wobei die Aufklappmittel (18, 19, 20, 21, 22) zweite Kontrollmittel (80, 81, 82) zum Kontrollieren der aufgeklappten Stellung der zweiten Wände (3) umfassen, wobei die zweiten Kontrollmittel (80, 81, 82) an der fünften Station (22) vorgesehen sind, wobei die zweiten Kontrollmittel vorzugsweise fünfte Eingreifmittel (80, 81, 82) umfassen, welche gegen eine Innenseite oder Außenseite einer zweiten Wand (3) einer festgeklemmten Klappkiste (1) bewegbar sind, wobei die fünften Eingreifmittel (80, 81, 82) vorzugsweise an den Enden dritter Schwenkarme (80, 81, 82) vorgesehen sind, welche um dritte Achsen (83) schwenken, die im Wesentlichen quer zu einem Kistenboden (2) einer festgeklemmten Kiste (1) hinter dem vertikalen Überstand des Kistenbodens (2) an beiden Seiten einer Klappkistenposition der fünften Station (22) angeordnet sind, wobei die Vorrichtung (10) vorzugsweise fünfte Bewegungsmittel (84) für die Bewegung der fünften Eingreifmittel (81, 82, 83) umfasst, wobei die Schwenkarme (81, 82, 83) vorzugsweise um einen Schwenkwinkel schwenken, dessen Größe ein Maß für die Stellung der zweiten Wände (3) und/oder ein Maß für eine korrekte gegenseitige Befestigung von Arretierungsmitteln (5) an den ersten oder zweiten Wänden (4, 3) einer festgeklemmten Kiste ist.
  18. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12–17, umfassend eine sechste Station (23), welche mit Ausstoßmitteln (32) für unvollständig aufgeklappte Klappkisten (1) versehen ist, wobei die Vorrichtung (10) vorzugsweise Förderbänder (13) umfasst, welche an der Position der sechsten Station (23) auseinander bewegt werden können.
  19. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12–17, wobei die erste bis zu und einschließlich der sechsten Station (18, 19, 20, 21, 22, 23) bei der Anwendung in Förderrichtung aufeinander folgend an der Förderbahn (C) angeordnet sind.
  20. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12–19, wobei das erste und/oder zweite und/oder dritte und/oder vierte und/oder fünfte Bewegungsmittel (39, 50, 66, 67, 76, 84) einen pneumatischen oder hydraulischen Zylinder umfasst.
  21. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, umfassend eine elektronische Bedieneinheit zum Bedienen der Aktivierung der Antriebsmittel (35) und Bewegungsmittel (39, 50, 66, 67, 76, 84) der Vorrichtung (10).
  22. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die elektronische Bedieneinheit ein Schieberegister für die Registrierung und Übertragung spezifischer Informationen über jede einzelne Klappkiste für die aufeinanderfolgenden Stationen (18, 19, 20, 21, 22, 23) umfasst, wie beispielsweise Informationen zu den Abmessungen und/oder dem (un)vollständigen Aufklappen festgeklemmter Klappkisten.
  23. Vorrichtung (10) nach einem der Ansprüche 12–22, welche dafür ausgebildet ist, Klappkisten an ersten Seiten des Kistenbodens, welche in der Nähe der ersten Wände liegen, in festgeklemmter Weise durch die Förderbahn (C) gelangen zu lassen.
  24. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Fördermittel (13) dafür ausgebildet sind, dass die ersten Eingreifmittel an den Seiten einer Klappkiste (1) angreifen, an denen die Wände (4) liegen, welche als erstes aufgestellt oder aufgeklappt werden müssen.
  25. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Fördermittel (12, 13) dafür ausgebildet sind, die Klappkisten (1) durch die Vorrichtung (10) gemäß einer linearen oder geraden Bahn (C) gelangen zu lassen und vorzugsweise zum Aufklappen der Kisten (1) auf dieser Bahn (C).
  26. Vorrichtung (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei die Fördermittel (12, 13) dafür ausgebildet sind, Kisten (1) in ein und derselben Förderrichtung entlang einer Bearbeitungsstation oder Aufklappstation (18, 19, 20, 21, 22, 23) gelangen zu lassen.
  27. Verfahren zum Aufklappen von Klappkisten (1), insbesondere in einem kontinuierlichen Verfahren, wobei die Klappkisten einen Kistenboden (2), zwei gegenüberliegende erste Wände (4), welche an dem Kistenboden (2) klappbar angebracht sind, und zwei gegenüberliegende zweite Wände (3) umfasst, welche an dem Kistenboden (2) klappbar angebracht sind, welche alle in einer zusammengeklappten Stellung beziehungsweise in einer aufgeklappten Stellung platziert werden können, wobei die Klappkisten durch eine Vorrichtung (10) zum Aufklappen der Klappkisten (1) hindurch befördert werden, wobei die Vorrichtung (10) einen Rahmen (11) sowie an dem Rahmen (11) vorgesehene Fördermittel (12, 13) umfasst, um Klappkisten (1) durch die Vorrichtung (10) in Förderrichtung gemäß einer linearen oder geraden Förderbahn (C) hindurch zu befördern, dadurch gekennzeichnet, dass die Fördermittel (12, 13) an einer Klappkiste durch erste Eingreifmittel (13) klemmend angreifen, wobei die Klemmkraft nur während der Beförderung gemäß der Förderbahn (C) ausgeübt wird.
  28. Verfahren nach Anspruch 27, wobei die Kisten während der Beförderung entlang der Bahn (C) aufgeklappt werden.
  29. Verfahren nach einem der Ansprüche 27 oder 28, wobei die Kisten (1) in ein und derselben Förderrichtung entlang einer Bearbeitungsstation oder Aufklappstation (18, 19, 20, 21, 22, 23) gelangen.
DE602005005590T 2004-08-19 2005-08-19 Vorrichtung zum Aufklappen von Kästen Expired - Lifetime DE602005005590T2 (de)

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NL1026875A NL1026875C2 (nl) 2004-08-19 2004-08-19 Uitvouwinrichting voor kratten.
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