-
Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten
in einem kontinuierlichen Verfahren.
-
Es
ist eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten bekannt, welche
mit zwei horizontalen Förderbändern versehen
ist, nämlich
einem oberen Förderband
und einem schmaleren, unteren Förderband,
welches in versetzter Weise darunter angeordnet ist. Wenn das obere
Förderband
geklappte Klappkisten zuführt,
die aufrecht auf ihrer Seite stehen, führen die Kisten am Übergang
vom oberen zum unteren Förderband
einen freien Fall aus, wodurch die Klappkisten mit nach oben zeigendem
Boden auf dem unteren Förderband
landen. Die Breite des unteren Förderbands
ist derart gewählt,
dass sich während
des freien Falls zwei der vier geklappten Wände der Klappkiste aufklappen
können.
Wenn jedoch die Klappkisten leicht schräg auf das untere Förderband fallen,
scheitert das Aufklappen. Optional muss der Aufklappvorgang unterbrochen
werden, um Klappkisten zu entfernen, die schräg gefallen sind, wodurch der
weitere Aufklappvorgang unterbrochen wird.
-
NL 1.009.800 offenbart eine
Vorrichtung zum Aufklappen von Kisten gemäß dem Oberbegriff von Anspruch
1, umfassend Greifmechanismen mit Greifern für den konkreten Eingriff von
Nocken, welche an den Kisten vorgesehen sind.
-
Es
ist ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen von
Klappkisten vorzusehen, mit welcher Klappkisten während des
Aufklappvorgangs akkurat positioniert werden können.
-
Es
ist ferner ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen
von Klappkisten vorzusehen, mit welcher die Klappkisten mit höherer Zuverlässigkeit
aufgeklappt werden können.
-
Es
ist ferner ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen
von Klappkisten vorzusehen, mit welcher die Klappkisten mit höherer Kapazität aufgeklappt
werden können.
-
Es
ist ferner ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen
von Klappkisten vorzusehen, bei welcher der Aufklappvorgang nur
in geringerem Maße
durch Schmutz gehindert wird, der sich von den Kisten lösen kann.
-
Es
ist ferner ein Ziel der Erfindung, eine Vorrichtung zum Aufklappen
von Klappkisten vorzusehen, mit welcher Klappkisten unterschiedlicher
Kistengröße und insbesondere
unterschiedlicher Kistenhöhe
aufgeklappt werden können.
-
Die
Erfindung sieht eine Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten
vor, insbesondere in einem kontinuierlichen Verfahren, wobei die
Klappkisten einen Kistenboden umfassen, sowie zwei gegenüber liegende
erste Wände,
welche abschwenkbar an dem Kistenboden befestigt sind, und zwei
gegenüber
liegende zweite Wände,
welche abschwenkbar an dem Kistenboden befestigt sind, welche alle
in einer flach geklappten Stellung bzw. in einer aufgeklappten Stellung
platziert werden können,
wobei die Vorrichtung einen Rahmen umfasst sowie an dem Rahmen vorgesehene
Fördermittel,
um Klappkisten entlang einem kontinuierlichen Förderband in Förderrichtung
durch die Vorrichtung zu bewegen, sowie Aufklappmittel zum Aufklappen
der ersten und der zweiten Wände,
wobei die Fördermittel
Eingreifmittel umfassen, um während
der Beförderung
und Bearbeitung durch die Aufklappmittel eine Klappkiste an beiden
Seiten der Kiste auf festklemmende Weise einzugreifen. Die Klappkisten
können
durch die ersten Eingreifmittel fest und insbesondere ohne Unterbrechung
festgeklemmt werden, was dazu führt, dass
während
des Aufklappvorgangs Abweichungen von einer gewünschten Stellung der Kiste
vermieden werden können.
-
Bei
einer einfachen Ausführungsform
sind die ersten Eingreifmittel dafür ausgelegt, jeweils eine Flächenberührung zwischen
Flächen
der ersten Eingreifmittel und einer festgeklemmten Klappkiste auszuführen.
-
Wenn
die ersten Eingreifmittel dafür
ausgelegt sind, an gegenüber
liegenden Seiten des Kistenbodens einer Klappkiste anzugreifen,
kann ein geeignetes Festklemmen einer Klappkiste unabhängig von möglichem
Schmutz erfolgen, welcher an einer Innenseite der Klappkiste verblieben
sein kann. Ferner hängt
in diesem Fall ein erfolgreiches Festklemmen einer Klappkiste nicht
von der Höhe
einer (aufgeklappten) Kiste ab, und folglich können Klappkisten verschiedener
Größe durch
die Vorrichtung befördert und
aufgeklappt werden.
-
Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung Einstellungsmittel, um während der Beförderung
durch die Vorrichtung einen durch die ersten Eingreifmittel auf
eine Klappkiste ausgeübte
Klemmkraft einzustellen. Dies bringt den Vorteil mit sich, dass
die Klemmkraft beispielsweise während
der Beförderung
oder während
der Behandlung der Klappkisten abhängig von der gewünschten
Klemmkraft eingestellt werden kann.
-
Das
Aufklappen der ersten und zweiten Wände kann nacheinander ausgeführt werden,
wenn die Vorrichtung erste Aufklappmittel zum Aufklappen der ersten
Wände und
zweite Aufklappmittel zum Aufklappen der zweiten Wände umfasst,
wobei die ersten und zweiten Aufklappmittel vorzugsweise an Stationen
vorgesehen sind, welche in Förderrichtung aufeinander
folgend in der Förderbahn
angeordnet sind.
-
Vorzugsweise
sind die Einstellungsmittel dafür
ausgelegt, die Klemmkraft am Ort der Stationen zu erhöhen, da,
wenn die Aufklappmittel in Betrieb sind, die erforderliche Klemmkraft
für eine
akkurate Positionierung einer Klappkiste größer sein kann als während der
Beförderung
einer Klappkiste zwischen den Stationen.
-
Wenn
die Klemmkraft pro Station einstellbar ist, können die aufeinander folgenden
Klemmkräfte an
einer Klappkiste für
eine geeignete Aktion der ersten und zweiten Aufklappmittel unabhängig voneinander
eingestellt werden.
-
Unerwünschte Kollisionen
zwischen aktiven Teilen der ersten und/oder zweiten Aufklappmittel und
festgeklemmten Klappkisten können
begrenzt werden, wenn die Fördermittel
dafür ausgelegt
sind, eine festgeklemmte Kiste ruhig zu halten, während die
ersten und/oder zweiten Aufklappmittel in Betrieb sind.
-
Bei
einer einfachen Ausführungsform
umfassen die Fördermittel
zwei Endlosförderbänder, welche
zueinander parallel sind, wobei die ersten Eingreifmittel gebildet
sind, indem sie so gebildet sind, dass sie zu ersten Stützflächen der
Förderbänder weisen.
-
Wenn
jedes Förderband
eine Gegenfläche umfasst,
welche gegen die erste Stützfläche angeordnet
ist, wobei jede Gegenfläche
gegen eine zweite Stützfläche derart
angeordnet ist, dass mit den zweiten Stützflächen eine Druckkraft über die
ersten Stützflächen auf
eine festgeklemmte Klappkiste ausgeübt werden kann, können die
Förderbänder im
Wesentlichen für
das Fördern
der Klappkisten durch die Vorrichtung verwendet werden, während die
Klemmkräfte
durch die zweiten Stützflächen vorgesehen sind.
-
Für die oben
genannte Variation der Klemmkräfte
können
die Fördermittel
erste Bewegungsmittel umfassen, durch welche wenigstens eine der zweiten
Stützflächen auf
beiden Seiten der Förderbahn
und in einer Richtung quer zu den ersten Stützflächen bewegbar ist.
-
Bei
der oben genannten Variation der Klemmkräfte pro Station kann eine zweite
Stützfläche pro
Station vorgesehen sein, welche individuell mittels der ersten Bewegungsmittel
bewegbar ist.
-
Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung erste Antriebsmittel, insbesondere einen
Servomotor oder einen Schrittmotor für eines der Förderbänder. Mittels
der ersten Antriebsmittel, insbesondere des Servomotors oder des
Schrittmotors kann das Fördern der
Klappkiste zum Zwecke einer geeigneten Positionierung einer geklemmten
Klappkiste akkurat bezüglich
der ersten und/oder zweiten Klappmittel ausgeführt werden.
-
Zum
Verbessern der Positionierung bezüglich der ersten und/oder zweiten
Aufklappmittel können
wenigstens ein oder vorzugsweise beide Förderbänder mit im Wesentlichen gleichmäßig beabstandeten
Anschlägen
an den ersten Stützflächen versehen
sein, um an einer Vorderseite einer festgeklemmten Klappkiste in
Anschlag zu kommen. Die im Wesentlichen gleichmäßig beabstandeten Anschläge verbessern
darüber
hinaus die Positionierung der festgeklemmten Klappkisten zueinander
und tragen dazu bei, dass festgeklemmte Klappkisten nicht aneinander
stoßen.
-
Bei
einer einfachen Ausführungsform
ist die zweite Stützfläche durch
eine Stützrolle
vorgesehen.
-
Das
Aufklappen der ersten und/oder der zweiten Wand wird durch die Schwerkraft
verbessert, wenn die Vorrichtung Zufuhrmittel zum Zuführen der geklappten
Klappkisten zur Förderbahn
mit bezüglich der
Schwerkraft nach oben zeigenden Kistenböden aufweist, wobei die Zufuhrmittel
vorzugsweise dazu ausgebildet sind, Klappkisten zwischen Förderbänder und/oder
gegen an den Förderbändern angeordnete
Anschläge
zu drücken,
so dass eine geeignete Anlage der Vorderseiten der Klappkisten an
den Anschlägen
garantiert wird.
-
Die
ersten und/oder zweiten Wände
einer Klappkiste, welche an beiden Seiten des Kistenbodens festgeklemmt
ist, kann wenigstens teilweise aufgeklappt werden, wenn die Vorrichtung
eine erste Station umfasst, die in der Förderbahn angeordnet ist, wobei
das erste Aufklappmittel zweite Eingreifmittel umfasst, welche an
der ersten Station bewegbar mit dem Rahmen verbunden sind und welche
in einer ersten Richtung quer zur Förderrichtung von oberhalb des
Kistenbodens gegen einen Teil einer ersten oder zweiten Wand einer
festgeklemmten Klappkiste bewegbar sind, wobei dieser Teil bezüglich des
vertikalen Überstands
des Kistenbodens zugänglich
oder überstehend
ist.
-
Bei
einer einfachen Ausführungsform
umfassen die zweiten Eingreifmittel vorzugsweise verformbare Finger,
die an zweiten Bewegungsmitteln vorgesehen sind, um das distale
Ende der Finger gegen den zugänglichen
oder überstehenden
Teil der ersten oder zweiten Wand zu bewegen und die Finger in einem
Abstand zu einer festgeklemmten Klappkiste zurückzuziehen. Da die Finger verformbar
sind, haben begrenzte Abweichungen der Stellung der Klappkiste bezüglich der
für die
erste Station erwünschten
Stellung nur einen begrenzten unvorteilhaften Einfluss auf den Betrieb
der ersten Station.
-
Ein
unerwünschtes
Klappen der ersten und/oder zweiten Wände nach dem partiellen Aufklappen
wird vermieden, wenn die zweiten Bewegungsmittel dafür ausgelegt
sind, die Finger in der ersten Richtung und in einer zweiten Richtung
quer dazu zu dem näherbaren
oder überstehenden
Teil hin oder von ihm weg zu bewegen.
-
Vorzugsweise
umfassen die Finger Gummimaterial, sodass sie an den Wänden der
Klappkisten, welche im Allgemeinen aus Kunststoff, Metall oder Holz
gefertigt sind, angreifen.
-
Das
Aufklappen der wenigstens teilweise aufgeklappten ersten Wände kann
abgeschlossen werden, wenn die Vorrichtung eine zweite an der Förderbahn
gelegene Station umfasst, wobei die Aufklappmittel dritte Eingreifmittel
umfassen, welche an der zweiten Station bewegbar mit dem Rahmen
verbunden sind und welche von unterhalb einer an ihrem Kistenboden
festgeklemmten Klappkiste gegen eine Innenseite der ersten Wände der
festgeklemmten Klappkiste bewegbar sind.
-
Die
zweiten Wände
können
aufgrund der Schwerkraft teilweise aufgeklappt werden, wenn die dritten
Eingreifmittel dafür
ausgelegt sind, die erste Wand/die ersten Wände bezüglich des Kistenbodens durch
ihre aufrechte Stellung zu bewegen, so dass sich die zweite Wand/die
zweiten Wände
bezüglich der
ersten Wände
frei bewegen können.
-
Bei
einer einfachen Ausführungsform
sind die dritten Eingreifmittel an den Enden erster Schwenkarme
vorgesehen, welche um erste Achsen schwenken, die im Wesentlichen
bezüglich
einer Klappkistenposition der zweiten Station an beiden Seiten parallel
zueinander angeordnet sind.
-
Einer
Ansammlung von Schmutz an den ersten Schwenkarmen, welche von den
Klappkisten herrühren
kann, wird dadurch entgegen gewirkt, dass die ersten Achsen und
vorzugsweise der Schwenkpunkt hinter dem vertikalen Überstand
des Kistenbodens einer in der Klappstellung der zweiten Station festgeklemmten
Kiste angeordnet sind.
-
Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung dritte Bewegungsmittel für die Bewegung der dritten
Eingreifmittel.
-
Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung eine dritte an der Förderbahn angeordnete Station,
wobei die Aufklappmittel erste Kontrollmittel zum Kontrollieren
der aufgeklappten Stellung der ersten Wände einer festgeklemmten Kiste
umfassen, wobei die ersten Kontrollmittel an der dritten Station
vorgesehen sind. Ein Vorteil besteht darin, dass im Falle einer
unvollständig
aufgeklappten ersten Wand eine nachfolgende Aktion, welche die Klappkiste
beschädigen könnte, rechtzeitig
gestoppt werden kann.
-
Das
Aufklappen wenigstens teilweise aufgeklappter zweiter Wände kann
abgeschlossen werden, wenn die Vorrichtung eine vierte an der Förderbahn
angeordnete Station umfasst, wobei die Aufklappmittel vierte Eingreifmittel
umfassen, welche an der vierten Station bewegbar mit dem Rahmen
verbunden sind und welche von unterhalb einer an ihrem Kistenboden
festgeklemmten Klappkiste gegen eine Innenseite einer zweiten Wand
der festgeklemmten Klappkiste bewegbar sind. Darüber hinaus kann hier optional
eine Verbindung mit Arretierungsmitteln an den ersten und zweiten
Wänden
einer Klappkiste erfolgen.
-
Bei
einer einfachen Ausführungsform
sind die vierten Eingreifmittel vorzugsweise an den Enden zweiter
Schwenkarme vorgesehen, welche um zweite Achsen schwenken, die im
Wesentlichen parallel zueinander an beiden Seiten einer Klappkistenposition
der vierten Station angeordnet sind.
-
Einer
Ansammlung von Schmutz an den zweiten Schwenkarmen, welche von den
Klappkisten herrühren
kann, wird dadurch entgegen gewirkt, dass die zweiten Achsen und
vorzugsweise der Schwenkpunkt hinter dem vertikalen Überstand
des Kistenbodens einer in der Klappstellung der vierten Station festgeklemmten
Kiste angeordnet sind.
-
Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung vierte Bewegungsmittel für die Bewegung der vierten
Eingreifmittel.
-
Klappkisten,
welche verwendet werden können,
und solche, welche nicht verwendet werden können, können unterschieden werden,
wenn die Vorrichtung eine fünfte
an der Förderbahn
angeordnete Station umfasst, wobei die Aufklappmittel zweite Kontrollmittel
umfassen, um die aufgeklappte Stellung der zweiten Wände zu kontrollieren,
wobei die zweiten Kontrollmittel an der fünften Station vorgesehen sind.
-
Die
Stellung der zweiten Wände
kann kontrolliert werden, wenn die zweiten Kontrollmittel fünfte Eingreifmittel
umfassen, die gegen eine innere oder äußere Seite einer zweiten Wand
einer festgeklemmten Klappkiste beweglich sind.
-
Bei
einer einfachen Ausführungsform
sind die fünften
Eingreifmittel an den Enden dritter Schwenkarme vorgesehen, welche
um dritte Achsen schwenken, die im Wesentlichen quer zu einem Kistenboden
einer festgeklemmten Kiste hinter dem vertikalen Überstand
des Kistenbodens an beiden Seiten einer Klappkistenstellung der
fünften
Stellung angeordnet sind. Einer Ansammlung von Schmutz an den dritten
Schwenkarmen, welche von den Klappkisten herrühren kann, wird ferner auch
dadurch entgegen gewirkt.
-
Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung fünfte Bewegungsmittel
für die
Bewegung der fünften
Eingreifmittel.
-
Bei
einer einfachen Ausführungsform
können
die Schwenkarme vorzugsweise um einen Schwenkwinkel schwenken, dessen
Größe ein Maß für die Stellung
der zweiten Wände
und/oder ein Maß für eine korrekte
gegenseitige Befestigung von Arretierungsmitteln an den ersten oder
zweiten Wänden einer
festgeklemmten Kiste ist.
-
Unvollständig aufgeklappte
Kisten, die nicht verwendbar sind, können vor der Verwendung automatisch
ausgestoßen
werden, wenn die Vorrichtung eine sechste Station umfasst, welche
mit Ausstoßmitteln
für unvollständig aufgeklappte Klappkisten versehen
ist. In diesem Fall können
unvollständig aufgeklappte
Klappkisten einfach ausgestoßen
werden, wenn die Förderbänder an
der Stellung der sechsten Station auseinander bewegt werden können.
-
Bei
einer effizienten Ausführungsform
sind die erste bis einschließlich
die sechste Station bei der Verwendung aufeinander folgend in Förderrichtung an
der Förderbahn
angeordnet.
-
Wenn
die ersten und/oder zweiten und/oder dritten und/oder vierten und/oder
fünften
Bewegungsmittel einen pneumatischen oder hydraulischen Zylinder
umfassen, können
sich die Bewegungsmittel schnell zwischen zwei gewünschten Endstellungen
bewegen.
-
Vorzugsweise
umfasst die Vorrichtung eine elektronische Bedieneinheit zum Bedienen
der Aktivierung der Antriebsmittel und Bewegungsmittel der Vorrichtung.
Ein Vorteil hiervon besteht darin, dass die Vorrichtung so automatisch
funktionieren kann.
-
Ferner
kann die elektronische Bedieneinheit ein Schieberegister für die Registrierung
und Übertragung
spezifischer Informationen über
jede einzelne Klappkiste für
die aufeinander folgenden Stationen umfassen, wie beispielsweise
Informationen zu den Abmessungen und/oder dem (un)vollständigen Aufklappen
festgeklemmter Klappkisten.
-
Vorzugsweise
ist die Vorrichtung dafür
ausgebildet, Klappkisten an ersten Seiten des Kistenbodens, welche
in der Nähe
der ersten Wände
liegen, in festgeklemmter Weise durch die Förderbahn (C) gelangen zu lassen.
-
Die
Erfindung wird auf der Basis einer Anzahl beispielhafter Ausführungsformen
erläutert,
die in den beiliegenden Zeichnungen gezeigt sind und für die gilt:
-
Die 1A–D zeigen
ein Beispiel einer Klappkiste, welche einer Behandlung durch eine
erfindungsgemäße Aufklappvorrichtung
unterzogen wird;
-
Die 2A–B zeigen
eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von unten einer
Vorrichtung zum Aufklappen von Klappkisten gemäß der Erfindung, welche eine
Anzahl von Stationen in einer Reihe aufweist;
-
Die 3A–B zeigen
eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von unten einer
ersten Station der Vorrichtung in den 2A–B;
-
3C zeigt
eine Vergrößerung eines
Teils der 3A;
-
Die 3D–E zeigen
eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von oben eines Teils
der ersten Station gemäß den 3A–B;
-
Die 4A–C zeigen
einer Vorderansicht, eine Ansicht von unten beziehungsweise eine
Seitenansicht einer zweiten Station der Vorrichtung gemäß den 2A–B;
-
Die 5A–B zeigen
eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von unten einer
vierten Station der Vorrichtung gemäß den 2A–B; und
-
Die 6A–B zeigen
eine Vorderansicht beziehungsweise eine Ansicht von unten einer
fünften und
sechsten Station der Vorrichtung gemäß den 2A–B.
-
Die
in den 1A–D gezeigte Klappkiste 1 umfasst
einen Boden 2, zwei Längswände 3 und
zwei Querwände 4,
wobei die Wände
an dem Boden 2 schwenkbar angebracht sind. Die in diesem
Beispiel gezeigte Kiste 1 ist vom Europool-Typ mit einer
Bodengröße von 400 × 600 mm.
Europool-Kisten sind auch mit einer Bodengröße von 400 × 300 mm erhältlich.
In beiden Fällen
weisen die Längswände 3 eine Länge von
400 mm auf und sind mit bedienbaren Verschlussmitteln 5 versehen,
welche zueinander hin gezogen werden können, um eine Arretierung zwischen
den sich treffenden aufrechten Kanten der Wände 3 und 4 zu
beenden. Die Verschlussmittel 5 sind dafür ausgebildet,
durch Einrasten automatisch aktiv zu werden, wenn die Kanten der
Wände 3 und 4 korrekt
zusammen gebracht werden. Europool-Klappkisten sind in verschiedenen
Bodengrößen und
in verschiedenen Kistenhöhen
erhältlich.
-
In 1A ist
die Klappkiste 1 in einem flach geklappten Zustand gezeigt,
wobei die Querwände 4 über den
Längswänden 3 angeordnet
sind und wobei aufrechte Kanten oder Seitenkanten 6 der
Querwände 4 von
oben gesehen über
den Boden 2 der Klappkiste 1 überstehen. In 1B sind
die Querwände 4 in
der Richtung A fast vollständig
aufgestellt, die Längswände 3 befinden
sich jedoch noch am Boden 2. In dieser Figur sind die Teile 5A der
Verschlussmittel zu sehen, welche an den überstehenden Seitenkanten 6 der
Querwände
gebildet sind. In 1C sind die Längswände 3 in
der Richtung B aufgestellt, wobei sich die Längswände 3 frei bewegen
können, wenn
die Querwände 4 weiter
in Richtung A über
ihre aufrechte Stellung hinaus gezogen werden. In Figur D ist die
aufgestellte Klappkiste 1 zu sehen.
-
Die
in den 2A–B und folgende gezeigte beispielhafte
Ausführungsform
der Aufklappvorrichtung 10 gemäß der Erfindung umfasst einen
Rahmen 11, an dem zwei Förderbänder 13 um die Förderbandführungen 12 herum
angeordnet sind, mit welchen die Kisten 1 an ihrem Boden 2 festgeklemmt und
in Förderrichtung
C vorwärts
bewegt werden können.
Mit Hilfe von Zuführmitteln,
welche nicht gezeigt sind, können
zusammen geklappte Klappkisten 1 mit nach oben zeigenden
Böden 2 mittels
der angetriebenen Zuführbänder 16 einer
Zuführstation 15 zwischen
den Förderbändern 13 der
Aufklappvorrichtung 10 bewegt werden. Die Zuführbänder 16 werden in
diesem Fall durch einen Elektromotor 17 angetrieben. Um
die Reibung zwischen den Zuführbändern 16 und
einer darauf angeordneten Klappkiste 1 zu verbessern, ist
eine nicht gezeigte Bürstenrolle über den
Zuführbändern 16 am Übergang
zwischen Zuführbändern 16 und
Förderbändern 13 angeordnet, wobei
die Bürstenrolle
in der Lage ist, die geklappten Kisten 1 während des Übergangs
zusätzlich
auf die Zuführbänder 16 zu
drücken.
-
Die
Förderbänder 13 sind
um angetriebene Rollen 30, Spannungsrollen 33,
Umlenkrollen 31 sowie zwei Verlagerungsrollen 32 herum
angeordnet. Die angetriebenen Rollen 30 und die Förderbänder 13 sind
mit nicht gezeigten Zähnen
versehen, um ein beiderseitiges Gleiten zu vermeiden. Eine der angetriebenen
Rollen 30 steht über
eine rechtwinklige Übertragung 34,
die per se bekannt ist, in Antriebsverbindung mit einem Servomotor 35,
und die angetriebenen Rollen 30 sind mittels eines Zahnriemengetriebes 36 miteinander
verbunden, mit welchem die angetriebenen Rollen 30 eine
umgekehrte Drehrichtung zueinander erlangen. Das Zahnriemengetriebe 36 ist
detailliert in 3B gezeigt. Aufgrund des Zahnriemengetriebes
laufen die angetriebenen Rollen 30 und folglich die Förderbänder 13 synchron.
-
Anschläge 37 sind
an den Förderbändern 13 angebracht,
wobei der Abstand zwischen aufeinander folgenden Anschlägen ungefähr 750 mm
beträgt.
-
Bei
der Zufuhr zwischen den Förderbändern 13 gelangen
die zwei vorderen Eckpunkte der zugeführten Klappkisten 1 an
die Anschläge 37.
Aufgrund des Abstands von 750 mm zwischen den Anschlägen 37 ist
es möglich,
sowohl Europol-Kisten
mit 400 × 600
mm als auch Europol-Kisten mit 400 × 300 mm durch die Aufklappvorrichtung 10 gelangen
zu lassen, wobei die Böden
der Klappkisten 1 immer zwischen Förderbändern 13 an den Seiten
der Querwände 4 festgeklemmt
sind. Die Kisten 1 gelangen dann mit nach oben zeigenden
Böden durch
die Aufklappvorrichtung 10. Streifen eines Reibungsmaterials
sind zwischen den Anschlägen 37 auf
der Zirkulationsfläche
der Förderbänder 13 angeordnet,
so dass einem Gleiten zwischen den Förderbändern 13 und einer
festgeklemmten Klappkiste 1 entgegen gewirkt wird. Der
Abstand zwischen den Zirkulationsflächen oder Greifseiten der Förderbänder 13 und
dem Reibungsmaterial ist für
wenigstens 400 mm ausgelegt. Aufgrund des Festklemmens kann eine
gleitfreie Durchlasskraft auf die Kisten 1 ausgeübt werden,
insbesondere auf der Seite 7 des Bodens 2.
-
Sechs
Stationen sind entlang der Förderbänder 13 in
Förderrichtung
C angeordnet, nämlich
eine erste Aufklappstation 18 für Querwände 4, eine zweite
Aufklappstation 19 für
Querwände 4,
eine Kontrollstation 20 für Querwände 4, eine Aufklappstation 21 für Längswände 3,
eine Kontrollstation 22 für Längswände 3 und eine Ausstoßstation 23.
Die aufeinander folgenden Stationen werden nachfolgend weiter erläutert.
-
An
der ersten und den anderen Stationen sind pneumatische Zylinder 38 an
beiden Führungsbandführungen 12 befestigt
und weisen eine Lagerfläche 39 an
jeder Kolbenstange auf, wobei die Lagerfläche 39 an der Seite
des Förderbands 13 anliegt,
die von der Greifseite wegzeigt, wobei das Förderband 13 um jede
Förderbandführung 12 herum angeordnet
ist. Abhängig
von dem für
die pneumatischen Zylinder 38 vorgesehenen Luftdruck, der
zwischen 2 und 6 bar schwankt, können
die Förderbänder 13 quer
zu der Förderrichtung
C in kleinerem oder größerem Maße voneinander
weg und zueinander hin bewegt werden, wodurch die auf die Seiten 7 des
Bodens 2 einer festgeklemmten Klappkiste 1 ausgeübte Kraft
einstellbar ist. Auf diese Weise kann eine an den Stationen stehende
Kiste fester eingeklemmt werden als während der Beförderung,
so dass verhindert wird, dass eine Klappkiste 1 aufgrund der
darauf ausgeübten
Kräfte
weg katapultiert wird.
-
Die 3A–D zeigen
die erste Aufklappstation 18 für die Querwände 4 einer Klappkiste 1 genauer.
Die 3A zeigt einen Halter 49, der an dem Rahmen 11 schwenkbar
angebracht ist. Der Halter 49 kann in Richtung D mittels
eines pneumatischen Zylinders 48 hoch gezogen werden. In 3B ist
der Halter 49 mit einer Klappkiste 1 darunter
zur klareren Darstellung direkt neben den Förderbandführungen 12 gezeichnet,
wobei der Halter mit durchgezogenen Linien und die Kiste gestrichelt
dargestellt ist. In Wirklichkeit ist die Klappkiste 1 wie
gezeigt zwischen den Förderbändern 13 festgeklemmt
und der Halter 49 ist genau darüber angebracht. Das Festklemmen
einer Kiste ist in 3C detaillierter dargestellt.
Durch Ziehen in Richtung D kann die erste Station deaktiviert werden.
-
In
Förderrichtung
C umfasst die erste Aufklappstation 18 einen ersten, einen
zweiten und einen dritten Teleskoparm 50, 51, 52,
welche in Richtung E schwenkbar an dem Rahmen 11 angebracht sind.
An den Enden der Teleskoparme 50, 51, 52 ist ein
Querprofil 53 mit Gummifingern 54 quer zu der Förderrichtung
C angebracht. In Förderrichtung
C und quer zu der Förderrichtung
C ist der Abstand der freien Enden 14 der Gummifinger 54 pro
Querprofil 53 zueinander derart gewählt, dass die Enden 14 der Gummifinger 54 an
den Kanten 6 der Querwände 4, welche über den
Boden 2 der zusammen geklappten Europool-Kisten 1 mit
unterschiedlichen Bodengrößen überstehen,
berühren,
wie in 3E gezeigt. In diesem Fall zeigen
die Finger 54 am ersten und dritten 50, 52 sowie
am zweiten und dritten 51, 52 Teleskoparm in Ausrichtung
zur Förderrichtung 14 zueinander.
-
Pro
Querprofil 53 sind zwei Fingerpaare 54 befestigt.
Abhängig
von der Kistenhöhe
und davon auf welche Weise die überstehenden
Kanten 6 einer Klappkiste 1 weiter zur Mitte des
Bodens 2 der Kiste 1 fortlaufen, liegen die äußeren oder
die äußeren und die
inneren Finger an den Kanten 6 an. In 3E sind
zwei mögliche
Höhen der
Wände 4 in
gestrichelten Linien für
zwei Größen von
Kisten 1 gezeigt.
-
Die
pneumatischen Zylinder 55 sind in dem ersten, zweiten und
dritten Teleskoparm 50, 51, 52 angeordnet,
und durch sie kann die Teleskopbewegung der Arme betätigt werden.
Der Schlag der Teleskoparme 50, 51, 52 in
Richtung F ist derart bemessen, dass sich die Finger 54 von
oberhalb des Bodens 2 zu einer Kistenhöhe unter dem Boden 2 einer festgeklemmten
Kiste 1 erstrecken können,
um die Querwände 4 zumindest
teilweise vom Boden 2 in Richtung A aufzustellen, wie in
den 1B und 1C gezeigt.
Pneumatische Zylinder 56 sind zwischen dem Rahmen 11 und
dem ersten, zweiten und dritten Teleskoparm 50, 51, 52 angeordnet,
wobei die Teleskoparme 50, 51, 52 mittels
dieser Zylinder 56 in Förderrichtung
C und in Richtung E hin und her geschwenkt werden können, so
dass die Finger 54 zu einer festgeklemmten Kiste 1 hin
und von ihr weg bewegt werden können.
Da die Gummifinger 54 verformbar sind, beeinträchtigen
kleine Abweichungen der Stellung einer Kiste 1 zwischen
den Förderbändern 13 den
Betrieb der ersten Aufklappstation 18 für die Querwände 4 kaum. Die Gummifinger 54 sind beispielsweise
Rupffinger, welche für
das Rupfen bei Geflügelmaschinen
verwendet werden.
-
Die
zweite Aufklappstation 19 für die Querwände 4 einer Klappkiste
ist detaillierter in den 4A–C gezeigt.
An beiden Seiten ist unter den Förderbändern 13 eine
Befestigungsplatte 60 an dem Rahmen 11 befestigt,
wobei an der Befestigungsplatte in Förderrichtung C betrachtet ein
erster, ein zweiter und ein dritter, leicht gekrümmter Schwenkarm 61, 62, 63 an
einer ersten beziehungsweise zweiten gelagerten Achse 64, 65 befestigt
ist. Der erste und der zweite Schwenkarm 61, 62 können gleichzeitig
von einer zurück
gezogenen Stellung mittels eines pneumatischen Zylinders 66 nach
oben in Richtung C zu der in 4C gezeigten
Stellung bewegt werden, und der dritte Schwenkarm 63 ist
in Richtung L mittels eines zweiten pneumatischen Zylinders 67 bewegbar.
-
Beide
pneumatischen Zylinder 66, 67 sind mit der ersten
beziehungsweise der zweiten gelagerten Achse 64, 65 exzentrisch
verbunden. Der erste, der zweite und der dritte Schwenkarm 61, 62, 63 sind derart
bemessen, dass sie mit ihrem freien Ende an einer Innenseite der
Querwand 4 einer festgeklemmten Kiste 1 anliegen
können,
und die Bewegung der Schwenkarme 61, 62, 63 ist
derart bemessen, dass die Schwenkarme 61, 62, 63 in
der Lage sind, eine Querwand 4 einer festgeklemmten Kiste 1 in
Richtung A durch die in 1C gezeigte
aufrechte Stellung zu ziehen, so dass die Längswände 3 aufgrund der
Schwerkraft in der Lage sind, sich wenigstens teilweise abwärts in Richtung
B bezüglich
des Bodens 2 aufzustellen. Abhängig von der Größe der Europoolkiste 1 können die
zweiten Zylinder 67 oder sowohl der erste als auch der
zweite Zylinder 66 aktiviert werden.
-
In
Förderrichtung
C betrachtet ist eine Kontrollstation 20 neben der zweiten
Aufklappstation 19 für
Querwände 4 angeordnet,
wobei mit nicht gezeigten Mitteln, beispielsweise mit Fühlern, kontrolliert werden
kann, ob die Querwände 4 nach
unten bezüglich
des Kistenbodens 2 vollständig ausgeklappt sind.
-
Die 5A und 5B zeigen
die Aufklappstation 21 für die Längswände 3 detailliert.
Die Aufklappstation 21 umfasst in Förderrichtung C betrachtet zwei
Paare erster, zweiter und dritter leicht gekrümmter Schwenkarme 70, 71, 72,
welche von oben betrachtet an dem Rahmen 11 zwischen und
unter dem Förderband 13 befestigt
worden sind. Die ersten, zweiten und dritten Schwenkarme 70, 71, 72 sind jeweils
an gelagerten Achsen 73, 74, 75 befestigt, wobei
mit den Achsen pneumatische Zylinder 76 exzentrisch verbunden
sind. Die Schwenkarme 70, 71, 72 sind
derart bemessen, dass sie von einer zurück gezogenen Stellung aus mit
ihren freien Enden in der Richtung M an einer Innenseite einer teilweise
ausgeklappten Längswand 3 einer
Klappkiste 1 in Anlage kommen können, um die Längswand 3 in
Richtung B vollständig
ausklappen zu können
und die Längswände 3 und
die Querwände 4 kraftvoll
einrasten lassen zu können.
Abhängig
von der Größe der Europoolkiste 1 werden
die ersten und dritten Schwenkarme 70, 72 oder
die zweiten und dritten Schwenkarme 71, 72 betätigt.
-
Die 6A und 6B zeigen
die Kontrollstation 22 für die Längswände 3 genauer. An
beiden Seiten der Förderbänder 13 sind
ein erster, ein zweiter und ein dritter Messarm 80, 81, 82 an
gelagerten, vertikalen Achsen 83 befestigt. Die vertikalen
Achsen 83 sind hinter den Förderbändern 13 angeordnet.
Die Messarme 80, 81, 82 können von
einer zurück
gezogenen Stellung unter der Förderbandführung 12 mittels
pneumatischer Zylinder 84, welche mit den vertikalen Achsen 83 exzentrisch
verbunden sind, in der Richtung N geschwenkt werden. Die Länge und
die Schwenkbewegung des ersten, zweiten und dritten Messarms 80, 81, 82 ist
derart bemessen, dass sich die Messarme von der Außenseite
zu einer Außenseite
einer Längswand 3 einer
Klappkiste 1 hin und darüber hinaus bewegen können. Abhängig von
der Größe der Europool-Kiste 1 können der
erste und der dritte Messarm 80, 82 oder der zweite
und der dritte Messarm 81, 82 aktiviert werden.
Sind die Wände nicht
richtig eingerastet, so schwenken die Messarme 80, 81, 82 weiter
in Richtung N als der Fall wäre, wenn
die Wände
richtig eingerastet wären.
Auf der Basis der Größe der Schwenkbewegung,
welche mittels eines nicht gezeigten Reedkontakts bestimmt wird,
kann somit bestimmt werden, ob die Wände erfolgreich aneinander
befestigt worden sind.
-
Die 6A–B zeigen
die Ausstoßstation 23 im
Detail, welche für
die Längswände 3 neben
der Kontrollstation 22 angeordnet ist, wobei eine Klappkiste 1 zwischen
den Förderbändern festgeklemmt ist.
Die Verlagerungsrollen 32 an den Förderbändern 13 können bezüglich der
Förderbänderführungen 12 quer
zur Förderrichtung
C in Richtung P mittels pneumatischer Zylinder 90 zueinander
hin und voneinander weg bewegt werden. Durch Betreiben der pneumatischen
Zylinder kann der Teil des Förderbands 13,
der zwischen den Umlenkrollen 31 und den Verlagerungsrollen 32 einer
festgeklemmten (verworfenen) Klappkiste 1 angeordnet ist,
von der Klappkiste 1 weggezogen werden, so dass sie von
den Förderbändern 13 hinab
fällt.
Die zwei Verlagerungsrollen 32 pro Förderband 13 bewegen
sich hier gleichzeitig in Richtung P, so dass die Förderbänder 13 während der
Bewegung der Verlagerungsrollen 32 unter einer konstanten
Spannung stehen und dazu beitragen, dass die Förderbänder 13 nicht über die
angetriebenen Rollen 30 rutschen.
-
Die
Aufklappvorrichtung 10 ist mit einer nicht gezeigten elektronischen
Betriebseinheit versehen, mit der der Elektromotor 17,
der Servomotor 35 und die pneumatischen Zylinder 38, 55, 56, 66, 67, 76, 84 betrieben
werden können.
Für einen
korrekten Betrieb der Aufklappvorrichtung wird die Bedieneinheit mit
nicht gezeigten Sensoren der Vorrichtung verbunden, wie beispielsweise
mit Reedkontakten, welche an dem ersten, zweiten und dritten Messarm 80, 81, 82 der
Kontrolleinheit 22 für
die Längswände 3 angeordnet
sind. Die elektronische Bedieneinheit ist mit einem Speicher mit
einem Schieberegister versehen, so dass erfasste kistenspezifische
Informationen zu der Klappkiste 1, wie beispielsweise Informationen zu
den Abmessungen und/oder dem (un)vollständigen Aufklappen einer Klappkiste,
die durch die verschiedenen Stationen 18, 19, 20, 21, 22, 23 gelangt, verwendet
werden können,
um diese Stationen zu steuern.
-
Der
Betrieb der Aufklappvorrichtung, der auf der Basis einer Europool-Klappkiste 1 mit
einer Bodengröße von 400 × 300 mm
erläutert
wird, wird nachfolgend beschrieben.
-
Im
Betrieb werden Europool-Kisten 1 mit nach oben zeigendem
Boden und Querwänden 4 parallel
zur Förderrichtung
C über
die Förderbänder 16 zu
den stationären
Förderbändern 13 geführt, wobei zwei
Anschläge 37 vor
der ersten Aufklappstation 18 vorhanden sind, um vorne
am Boden 2 einer ersten Klappkiste 1 in Anlage
zu kommen. Die Zylinder 38 an den Förderbandführungen 12 stehen
während
der Aufnahme unter einem Luftdruck von ungefähr 2 Bar, was dazu führt, dass
der Boden zwischen den Förderbändern 13 leicht
festgeklemmt ist.
-
Wenn
der Boden 2 der ersten Faltkiste 1 mit einer Vorderseite
zwischen den Förderbändern 13 und
an den Anschlägen 37 angeordnet
ist, werden die Förderbänder 13 angetrieben
bis sich die Anschläge 37 in
Förderrichtung
C um eine Stellung gedreht haben und bis der Boden 2 der
ersten Klappkiste 1 an der ersten Aufklappstation vollständig zwischen
den Förderbändern 13 festgeklemmt
ist.
-
Nachfolgend
wird der Luftdruck an den Zylindern 38 der Förderbandführungen 12 auf
6 bar erhöht,
so dass der Boden 2 der Klappkiste 1 während eines
Stillstands der Förderbänder 13 fest
zwischen den Förderbändern 13 eingeklemmt
ist.
-
Nachfolgend
erstrecken sich der zweite und der dritte Teleskoparm 51, 52 in
Richtung F und infolgedessen greifen die Finger 54, insbesondere
der vordere Teil der freien Enden der Finger 54 in Richtung
G die Kanten 6 der Querwände 4 ein, die bezüglich des
Bodens 2 überstehen,
und stellen wenigstens teilweise die Querwände 4 bezüglich des
Bodens 2 in Richtung A auf. Die Finger 54 können sich in
einer der Richtung G entgegen gesetzten Richtung zurück biegen
und gelangen so nachfolgend während
des weiteren Verlaufs der Abwärtsbewegung
in Richtung G über
die überstehenden
Kanten 6 hinaus. Die überstehenden
Kanten 6 können
sich dann immer noch in einem geneigten Winkel zu dem Boden 2 der
Kiste befinden, wenn die Querwände 4 noch nicht
vollständig
nach unten gerichtet sind.
-
Durch
Ausrichten der pneumatischen Zylinder 56 quer zu den Teleskoparmen 51, 52 werden
die Finger 54 von der Kiste 1 in Richtung H weg
bewegt, wonach der zweite und der dritte Arm 51, 52 und nachfolgend
die pneumatischen Zylinder 56 wieder zurück gezogen
werden, so dass sich die Finger zu der Anfangsposition in den Richtungen
J beziehungsweise K zurück
bewegen. Nach dieser Bewegung wird der Luftdruck an den pneumatischen
Zylindern 38 an den Förderbandführungen 12 gesenkt,
so dass die erste Faltkiste 1 zu der zweiten Aufklappstation 19 gelangen
kann, während
sie noch von den Förderbändern 13 festgeklemmt
ist, und so dass eine nächste
Klappkiste 1 für
die erste Aufklappstation zwischen die Förderbänder bewegt werden kann.
-
Nach
der Ankunft an der zweiten Aufklappstation 19, in welcher
die Förderbänder 13 wieder
angehalten werden, wird der Luftdruck in den Zylindern 38 wieder
erhöht
und der erste und der zweite Schwenkarm 61, 62 werden
mit den ersten pneumatischen Zylindern 66 aktiviert, wonach
sie nach oben in Richtung L schwenken und sich die freien Enden über die
teilweise aufgestellten Querwände 4 hinaus in
Richtung A strecken und sich die Längswände 3 aufgrund der
Schwerkraft wenigstens teilweise bezüglich des Bodens in Richtung
b nach unten aufklappen, wonach, während der Luftdruck in den pneumatischen
Zylindern 38 gesenkt und erhöht wird und optional eine Querwandkontrolle
an der Kontrollstation 21 erfolgt, die Kiste zu der Aufklappstation 21 für Längswände 3 gelangt.
Zu diesem Zweck wird der Antrieb der Förderbänder 13 gestartet
und wieder gestoppt.
-
An
dieser Station 21 sind die Längswände 3 bezüglich des
Bodens 2 durch Schwenken der zweiten und dritten Schwenkarme 62, 63 aufwärts in Richtung
M vollständig
in Richtung B aufgeklappt und sind aufgrund der Kraft, die durch
die freien Enden der Schwenkarme 62, 63 ausgeübt wird
mit den Querwänden 4 eingerastet,
wonach die Schwenkarme 62, 63 zu ihrer zurück gezogenen
Stellung zurück schwenken
und die Klappkiste 1 zu der Kontrollstation 22 für die Längswände gelangt,
während
der Luftdruck an den pneumatischen Zylindern 38 gesenkt und
erhöht
wird.
-
An
der Kontrollstation 22 für die Längswände 3 werden die zweiten
und dritten Messarme 81, 82 mit leichter Kraft
von der bezüglich
der Klappkiste 1 zurück
gezogenen Standby-Stellung über
die Förderbänder 13 hinaus
in Richtung N gegen die Längswände 3 der
stationären
Kiste 1 geschwenkt, wonach mittels des Reedkontakts bestimmt
wird, ob die Messarme an den korrekt arretierten Längswänden 3 anliegen
oder ob sie aufgrund einer unvollständigen Arretierung der Längswände 3 in
Richtung N weiter geschwenkt worden sind. Nach der Kontrolle schwenken
die Messarme zurück
zu ihrer Standby-Stellung.
-
Nachdem
eine Klappkiste 1 durch die Ausstoßstation 23 gelangt
ist, wird sie abhängig
von den Messungen oder anderen Parametern ausgestoßen oder
zum Ende der Förderbänder 13 weitergeleitet, um
für die
Benutzung aufgegriffen zu werden. Der Ausstoß erfolgt, indem die Verlagerungsrollen 32 an beiden
Seiten einer Kiste 1 bewegt werden und folglich die Förderbänder 13 in
Richtung P von der Kiste 1 weg bewegt werden. Dies bewirkt,
dass die Kiste 1 hinab fällt.
-
Da
die Klappkisten 1 an ihren Böden 2 zwischen den
Förderbändern 13 festgeklemmt
sind und sich infolgedessen die Längswände 3 und die Querwände 4 ungehindert
abwärts
aufklappen können,
ist es möglich,
Klappkisten 1 verschiedener Kistenhöhen durch die Aufklappvorrichtung 10 zu
leiten. Nicht sortierte Klappkisten 1 können aufgrund des Schieberegisters
im elektronischen Betrieb durch die Aufklappvorrichtung 10 ebenfalls
aufgeklappt werden, wodurch die Sortierung und das Errichten verschiedener
Stapel sortierter geklappter Kisten 1 nicht länger notwendig
ist.
-
Aufgrund
des zugeführten
Luftdrucks von wenigstens 2 bar an den Zylindern 38 während des Aufklappvorgangs
in der Aufklappvorrichtung 10 werden die Klappkisten 1 kontinuierlich
festgeklemmt und infolgedessen sind die Klappkisten bezüglich der Förderbänder und
der Stationen zuverlässig
positioniert. Aufgrund des Schritt- oder Ein-/Aus-Antriebs durch
den Servomotor 35 sind die aufeinander folgenden Klappkisten 1 für die aufeinander
folgenden Stationen immer korrekt positioniert.