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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Bestätigung der
Verbindbarkeit zwischen einer Netzspeichervorrichtung und einem Hostcomputer.
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2. Beschreibung des Stands
der Technik
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Eine
Netzspeichervorrichtung dient zum Bereitstellen von Volumes für einen
Hostcomputer über ein
Netz. Die Netzspeichervorrichtung kommuniziert mit dem Hostcomputer
nach dem Netzkommunikationsprotokoll, das von dem Netz verwendet
wird, mit dem er verbunden ist. Es gibt viele Arten von Netzen, und
das IP-Netz (Internetprotokoll) ist eines davon.
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Das
Protokoll des IP-Netzes ist von der IETF (Internet Engineering Task
Force) standardisiert worden, und die Protokolle sind hierarchisch
angeordnet. So ist zum Beispiel iSCSI (Small Computer Systems Interface
Protocol over the Internet) ein Protokoll für die Verwendung der mit dem
IP-Netz zu verbindenden
Netzspeichervorrichtung sowie ein Hostprotokoll, das im IP hierarchisch
höher angeordnet
ist.
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Im
IP-Netz ist Ping, das die Verbindbarkeit mit dem von der IETF standardisierten
ICMP (Internet Control Message Protocol) bestätigt, allgemein als eine Möglichkeit
bekannt, mit der der Hostcomputer die Verbindbarkeit mit der Netzverbindungsvorrichtung
bestätigen
kann. Der Hostcomputer kann die Verbindbarkeit mit der Vorrichtung
mit einer angegebenen IP-Adresse in der IP-Schicht unter Verwendung
von Ping bestätigen
(J. Postel, „RFC-792
Internet Control Message Protocol", IETF, 1981).
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US
2004/0044744 beschreibt ein Verfahren zur Kontrolle der Verbindbarkeit
zwischen einem Netzverwaltungssystem und Netzspeichervorrichtungen
durch „fingen" der Netzspeichervorrichtungen.
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ZUSAMMENFASSUNG DER ERFINDUNG
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Wenn
die Verbindbarkeit im Hostprotokoll nicht festgestellt wird oder
wenn der Hostcomputer nicht auf das Volume der Netzspeichervorrichtung zugreifen
(bzw. dieses nicht mounten) kann, kann der Hostcomputer nicht auf
die Netzspeichervorrichtung zugreifen, auch wenn die Verbindbarkeit
im Netzkommunikationsprotokoll bestätigt wird.
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Die
Zugreifbarkeit des Hostcomputers auf die Netzspeichervorrichtung
kann auch manuell von einem Benutzer bestätigt werden, indem dieser nacheinander
eine Verbindbarkeitsbestätigung
im Netzkommunikationsprotokoll, eine Verbindbarkeitsbestätigung im
Hostprotokoll und eine Zugriffsbestätigung auf das Volume durchführt. Bei
diesem Verfahren muss der Benutzer jedoch einen Befehl zur Bestätigung der
Verbindbarkeit in jeder Hierarchie in den Hostcomputer eingeben,
indem er die Kennung der Netzspeichervorrichtung im Netzkommunikationsprotokoll
(zum Beispiel die IP-Adresse im Falle des IP), die Kennung der Netzspeichervorrichtung
im Hostprotokoll (zum Beispiel den iSCSI-Namen im Falle des iSCSI)
und die Kennung des Volumes der Netzspeichervorrichtung (zum Beispiel
die LUN [Logical Unit Number]) angibt. Mit zunehmender Anzahl von
Netzspeichervorrichtungen und zunehmender Anzahl von Volumes der
Netzspeichervorrichtung nimmt daher auch die Anzahl der Betriebsvorgänge zu,
und der Betrieb wird kompliziert. Außerdem wird bei Auftreten einer
Störung
der Betriebsablauf zur Feststellung der Ursache kompliziert, und
der Fehler kann nicht schnell behoben werden.
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Angesichts
der vorstehenden Ausführungen ist
ein Ziel der vorliegenden Erfindung die Senkung des erforderlichen
Betriebsaufwand zur Bestätigung des
Verbindbarkeitsstatus der Netzspeichervorrichtung und Feststellung
der Ursache des Fehlers.
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Zur
Lösung
des vorstehenden Problems wird nach der vorliegenden Erfindung die
Angabe einer Kennung einer Netzspeichervorrichtung (als Gerätekennung
bezeichnet) in einem Hostprotokoll, das hierarchisch höher angeordnet
ist als ein Netzkommunikationsprotokoll, und einer von der Netzspeichervorrichtung
bereitgestellten Kennung für
das Volume (als Volume-Kennung bezeichnet) von einem Benutzer angenommen.
Danach wird auf der Grundlage der angegebenen Gerätekennung
die Kennung. dieser Netzspeichervorrichtung (als Netzkennung bezeichnet)
im Netzkommunikationsprotokoll angegeben. Die Verbindbarkeitsbestätigung wird
im Netzkommunikationsprotokoll ausgeführt, dessen Ziel die angegebene
Netzkennung ist, und das Ausführungsergebnis
wird ausgegeben. Wird die Verbindbarkeit im Netzkommunikationsprotokoll
bestätigt,
wird die Verbindbarkeitsbestätigung
im Hostprotokoll ausgeführt,
dessen Ziel die vom Benutzer angegebene Kennung ist, und das Ausführungsergebnis
wird ausgegeben. Wenn schließlich
die Verbindbarkeit im Hostprotokoll bestätigt wird, wird der Zugriff
(das Mounten) auf das durch die angegebene Volume-Kennung angegebene
Volume ausgeführt,
und das Ausführungsergebnis
wird ausgegeben.
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Die
vorliegende Erfindung ist zum Beispiel ein Verbindbarkeitsbestätigungsverfahren
für eine Netzspeichervorrichtung,
damit ein Hostcomputer die Verbindbarkeit mit der Netzspeichervorrichtung,
um über
das Netz ein Volume zur Verfügung
zu stellen, bestätigen
kann, aufweisend einen Annahmeschritt zur Annahme der Angabe einer
Gerätekennung,
die eine Kennung einer Netzspeichervorrichtung in einem Hostprotokoll
darstellt, das hierarchisch höher als
ein vom Netz verwendetes Netzkommunikationsprotokoll angeordnet
ist, und einer Volume-Kennung, die eine Kennung des Volumes darstellt,
von einem Benutzer über
eine Eingabevorrichtung, und einen Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsschritt
zum Entscheiden, ob der Hostcomputer auf das Volume der Netzspeichervorrichtung
zugreifen kann, die von der im Annahmeschritt angenommenen Gerätekennung
und Volume-Kennung ange geben werden, wobei der Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsschritt außerdem Folgendes
umfasst: einen Netzverbindbarkeitsbestätigungsschritt zum Angeben
einer Netzkennung, die der im Annahmeschritt angenommenen Gerätekennung
entspricht, unter Verwendung einer Speicherverwaltungstabelle, in
der die Entsprechung zwischen der Netzkennung, die eine Kennung
der Netzspeichervorrichtung im Netzkommunikationsprotokoll darstellt,
und der Gerätekennung
eingetragen ist, Ausführen
des Verbindbarkeitsbestätigungsprozesses
im Netzkommunikationsprotokoll zwischen der Netzspeichervorrichtung
mit der angegebenen Netzkennung und dem Hostcomputer und Ausgeben
des Ergebnisses an eine Ausgabevorrichtung, einen Speicherverbindungsbestätigungsschritt zum
Ausführen
des Verbindungsbestätigungsprozesses
im Hostprotokoll zwischen der Netzspeichervorrichtung mit der im
Annahmeschritt angenommenen Gerätekennung
und dem Hostcomputer und Ausgaben des Ergebnisses an die Ausgabevorrichtung
und einen Zugriffsbestätigungsschritt
zum Ausführen
des Zugriffsbestätigungsprozesses,
um zu bestätigen,
ob der Hostcomputer auf das Volume der Netzspeichervorrichtung zugreifen
kann, die von der im Annahmeschritt angenommenen Gerätekennung
und Volume-Kennung angegeben werden, und zum Ausgeben des Ergebnisses
an die Ausgabevorrichtung.
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Nach
der vorliegenden Erfindung wird die Netzkennung automatisch durch
die vom Benutzer angegebene Gerätekennung
und Volume-Kennung bestimmt, so dass der Benutzer die Netzkennung nicht
kennen muss. Die Verbindbarkeitsbestätigung im Netzkommunikationsprotokoll,
die Verbindbarkeitsbestätigung
im Hostprotokoll und die Zugriffsbestätigung auf das Volume werden
nacheinander ausgeführt,
und die Ergebnisse werden ausgegeben, so dass der Verbindbarkeitsstatus
der Netzspeichervorrichtung und die Ursache eines Fehlers ohne weiteres
angegeben werden können.
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KURZBESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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1 zeigt
ein schematisches Diagramm des Computersystems nach der ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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2 zeigt
eine Tabelle mit einem Beispiel für den Inhalt der Zugriffsverwaltungstabelle 3123.
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3 zeigt
eine Tabelle mit einem Beispiel für den Inhalt der Speicherverwaltungstabelle 124.
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4 zeigt
ein Ablaufdiagramm für
den Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsprozess.
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5 zeigt
ein Ablaufdiagramm für
den Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess.
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6 zeigt
ein Ablaufdiagramm für
den Speicherverbindungsbestätigungsprozess.
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7 zeigt
ein Beispiel für
das Datenformat der für
die Verbindbarkeitsbestätigung
an die Speichervorrichtung zu übermittelnden
Daten.
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8 zeigt
ein Beispiel für
das Datenformat der Antwortdaten auf die Daten für die Verbindbarkeitsbestätigung.
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9 zeigt
ein Ablaufdiagramm für
den Zugriffsbestätigungsprozess.
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10A zeigt ein Beispiel für die Anzeige, wenn
der Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess, der
Speicherverbindungsbestätigungsprozess
und der Zugriffsbestätigungsprozess
alle eine Bestätigung
ergeben haben, und 10B zeigt ein Beispiel für die Anzeige,
wenn der Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess
keine Bestätigung
ergeben hat.
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BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN
AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Ein
Computersystem nach einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung wird nachstehend anhand eines Beispiels
beschrieben, bei dem IP für
das Netzkommunikationsprotokoll und iSCSI für das Hostprotokoll des Netzkommunikationsprotokolls
im Speichernetz (SAN) zwischen dem Hostcomputer und der Netzspeichervorrichtung
verwendet wird.
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(1) Systemkonfiguration
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1 zeigt
ein schematisches Diagramm eines Computersystems nach der ersten
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung.
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Wie
in 1 gezeigt, besteht das Computersystem nach der
vorliegenden Ausführungsform
aus einem Hostcomputer 1 und einer Netzspeichervorrichtung 3,
die mit dem SAN 2 verbunden sind.
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Die
Netzspeichervorrichtung 3 stellt über das SAN 2 ein
Volume 34 für
den Hostcomputer 1 zur Verfügung. Hier ist das Volume 34 ein
logischer Speicherbereich, der aus mindestens einem Plattenlaufwerk 32 besteht.
Wie in 1 gezeigt, besteht die Netzspeichervorrichtung 3 aus
einer Speichersteuervorrichtung 31 und mindestens einem
Plattenlaufwerk 32. Die Speichersteuervorrichtung 31 umfasst
weiter eine CPU 311, einen Speicher 312, eine NIC
(Netzschnittstellenkarte) 313, die an das SAN 2 angeschlossen
wird, eine Speicherverbindungsvorrichtung 314 und einen
internen Bus 315 zum Verbinden dieser Elemente 311 bis 314.
Die Speicherverbindungsvorrichtung 314 steuert die Datenübertragung
auf das Volume 34 entsprechend den Anweisungen von der
CPU 311.
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In
dem Speicher 312 sind das Kommunikationssteuerungsprogramm
(PG) 3121, das Speichersteuerungsprogramm (PG) 3122 und
die Zugriffsverwaltungstabelle (TL) 3123 gespeichert.
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Die
Zugriffsverwaltungstabelle 3123 ist eine Tabelle zur Verwaltung
des Hostcomputers 1, der auf das Volume 34 zugreifen
kann. 2 zeigt eine Tabelle mit einem Beispiel für den Inhalt
der Zugriffsverwaltungstabelle 3123. Wie in 2 gezeigt,
ist ein Eintrag 31230 für
jedes Volume 34 in der Zugriffsverwaltungstabelle TL 3123 vorgesehen.
Der Eintrag 31230 besteht aus einem Feld 31231 zum
Eintragen der LUN des Volumes 34, einem Feld 31232 zum Eintragen
des iSCSI-Namens des Hostcomputers 1, der auf das Volume 34 zugreifen
kann, und einem Feld 31233 zum Eintra gen der IP-Rdresse
des Hostcomputers 1, der mit der lokalen Netzspeichervorrichtung 3 verbunden
werden kann, die das Volume 34 zur Verfügung stellt.
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Die
CPU 311 führt
den TCP/IP-Prozess durch, der für
die Kommunikation mit dem Hostcomputer 1 erforderlich ist,
indem sie das Kommunikationssteuerungsprogramm 3121 ausführt. Außerdem gibt
[die CPU 311] eine Antwort auf den vom Hostcomputer 1 an
die lokale Netzspeichervorrichtung 3 gerichteten Ping-Befehl.
Die CPU 311 führt
auch das Speichersteuerungsprogramm 3122 aus, um die Speicherverbindungsvorrichtung 314 und
die Lese-/Schreibdaten an das Volume 34 zu steuern. [Die CPU 311]
führt auch
den nötigen
iSCSI-Prozess für ein
iSCSI-Ziel aus. [Die CPU 311] führt auch den Authentifizierungsprozess
für den
Login-Befehl von dem Hostcomputer 1 und den Zugriffs-(Mount-)Möglichkeits-Entscheidungsprozess
für das
Volume 34 des Hostcomputers 1 unter Verwendung
der Zugriffsverwaltungstabelle 3123 durch.
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Der
Hostcomputer 1 greift über
das SAN 2 auf das Volume 34 der Netzspeichervorrichtung 3 zu und
liest/schreibt in dem Volume 34 gespeicherte Daten. Wie
gezeigt, umfasst der Hostcomputer 1 die CPU 11,
den Speicher 12, die E/A-Einheit 13 zum Verbinden
der Anzeigevorrichtung 16 und der Eingabevorrichtung 17,
die NIC 14 zum Anschluss an das SAN 2 und den
internen Bus 15 zum Verbinden dieser Elemente 11 bis 15.
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In
dem Speicher 12 sind das Kommunikationssteuerungsprogramm
(PG) 121, das Speichersteuerungsprogramm (PG) 122,
das Verbindbarkeitsbestätigungsprogramm
(PG) 123 und die Speicherverwaltungstabelle (TL) 124 gespeichert.
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Die
Speicherverwaltungstabelle 124 ist eine Tabelle zur Verwaltung
der Netzspeichervorrichtung 3, mit der der lokale Hostcomputer 1 verbunden
werden kann. 3 zeigt eine Tabelle mit einem
Beispiel für
den Inhalt der Speicherverwaltungstabelle 124. Wie in 3 gezeigt,
ist in der Speicherverwaltungstabelle TL 124 ein Eintrag 1240 für jeden
iSCSI-Namen der Netzspeichervorrichtung 3 vorgesehen.
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Der
Eintrag 1240 besteht aus einem Feld 1241 zum Eintragen
der IP-Adresse der Netzspeichervorrichtung 3 und einem
Feld 1242 zum Eintragen des iSCSI-Namens der Netzspeichervorrichtung 3.
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Die
CPU 11 führt
das Kommunikationssteuerungsprogramm 121 für den TCP/IP-Prozess
aus, der für
die Kommunikation mit der Netzspeichervorrichtung 3 erforderlich
ist. [Die CPU 11] sendet außerdem den Ping-Befehl an die
vom Verbindbarkeitsbestätigungsprogramm 123 angegebene
IP-Adresse, empfängt
deren Antwort und überträgt sie an
das Verbindbarkeitsbestätigungsprogramm 123.
Die CPU 11 führt
auch das Speichersteuerungsprogramm 122 aus, um den iSCSI-Prozess
auszuführen,
der für
einen iSCSI-Einleiter erforderlich ist. [Die CPU 11] sendet
auch den Login-Befehl an den vom Verbindbarkeitsbestätigungsprogramm 123 angegebenen
iSCSI-Namen, empfängt dessen
Antwortdaten und überträgt sie an
das Verbindbarkeitsbestätigungsprogramm 123.
[Die CPU 11] sendet außerdem
den Mount-Befehl an den vom Verbindbarkeitsbestätigungsprogramm 123 angegebenen
iSCSI-Namen und die LUN, empfängt
dessen Antwortdaten und überträgt sie an
das Verbindbarkeitsbestätigungsprogramm 123.
Außerdem
führt die
CPU 11 das Verbindbarkeitsbestätigungsprogramm 123 aus, um
den Prozess zur Bestätigung
dessen auszuführen,
ob auf das von der Netzspeichervorrichtung 3 zur Verfügung gestellt
Volume 34 zugegriffen werden kann (als Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsprozess
bezeichnet).
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(2) Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsprozess
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Als
Nächstes
wird der von dem Hostcomputer 1 ausgeführte Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsprozess
beschrieben. 4 zeigt ein Ablaufdiagramm für den Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsprozess.
Dieser Ablauf wird im Hostcomputer 1 von der CPU 11 durch
Ausführung
des Verbindbarkeitsbestätigungsprogramms 123 gestartet.
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Zunächst nimmt
die CPU 11 die Eingabe der Anzahl von Ausführungen
für die
Volume-Zugreifbarkeitsentscheidung, der LUN des Volumes 34,
für das über die
Zugreifbarkeit entschieden wird, und des iSCSI-Namens der Netzspeichervorrichtung 3,
die dieses Volume zur Verfügung
stellt, vom Benutzer über
die E/A-Einheit 13 und die Eingabevorrichtung 17 an.
Danach sucht [die CPU 11] unter Verwendung der Speicherverwaltungstabelle 124 die
in dem Eintrag 1240 mit dem vom Benutzer empfangenen iSCSI-Namen
(S101) enthaltene IP-Adresse.
Außerdem setzt
[die CPU 11] die Ausführungsanzahl
N für die Zugreifbarkeitsentscheidung
auf 1.
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Danach
führt die
CPU 11 den Verbindbarkeitsbestätigungsprozess mit der Netzspeichervorrichtung 3 mit
der gesuchten IP-Adresse in der IP-Schicht aus (als Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess
bezeichnet) (S102). Einzelheiten des Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozesses
werden weiter unten beschrieben.
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Danach
analysiert die CPU 11 das Ergebnis des Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozesses (S103).
Gibt das Prozessergebnis „keine
Verbindbarkeit" an,
geht [der Prozess] weiter zu Schritt S108. Gibt das Prozessergebnis
hingegen „Verbindbarkeit" an, führt die
CPU 11 den Verbindungsbestätigungsprozess mit der Netzspeichervorrichtung 3 mit
dem vom Benutzer in der iSCSI-Schicht empfangenen iSCSI-Namen aus
(als Speicherverbindungsbestätigungsprozess
bezeichnet) (S104). Einzelheiten des Speicherverbindungsbestätigungsprozesses
werden weiter unten beschrieben.
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Danach
analysiert die CPU 11 das Ergebnis des Speicherverbindungsbestätigungsprozesses (S105).
Gibt das Prozessergebnis „keine
Verbindung" an,
geht [der Prozess] weiter zu Schritt S108. Gibt das Prozessergebnis
hingegen „Verbindung" an, führt die
CPU 11 den Prozess zur Bestätigung dessen aus, ob auf das
durch den vom Benutzer empfangenen iSCSI-Namen und die LUN angegebene
Volume 34 zugegriffen werden kann (als Zugriffsbestätigungsprozess
bezeichnet) (S106). Einzelheiten des Zugriffsbestätigungsprozesses
werden weiter unten beschrieben.
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Als
Nächstes
führt die
CPU 11 den Trennungsprozess für die durch den Speicherverbindungsbestätigungsprozess
mit dem iSCSI-Ziel eingerichtete iSCSI-Session aus (S107), und [der
Prozess] geht weiter zu Schritt S108.
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Dann
prüft die
CPU 11 in Schritt S108, ob die Ausführungsanzahl N für die Zugreifbarkeitsentscheidung
die vom Benutzer empfangene Ausführungsanzahl
für die
Zugreifbarkeitsentscheidung erreicht hat. Ist sie erreicht, endet
dieser Ablauf. Ist sie nicht erreicht, wird die Ausführungsanzahl
N für die Zugreifbarkeitsentscheidung
um 1 erhöht,
und [der Prozess] geht zurück
zu Schritt S102.
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(3) Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess
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Als
Nächstes
wird der in Schritt S102 in 4 ausgeführte Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess
beschrieben. 5 zeigt ein Ablaufdiagramm für den Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess.
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Zunächst erzeugt
die CPU 11 einen Ping-Befehl (Echoanforderung des ICMP)
an die in Schritt S101 in 4 gesuchte
IP-Adresse entsprechend dem Kommunikationssteuerungsprogramm 121 (S1021).
Danach sendet [die CPU 11] den erzeugten Ping-Befehl über die
NIC 14 an das SAN 2 und erfasst die Übertragungszeit
auf der Basis des nicht gezeigten internen Zeitgebers (S1022). Die
CPU 11 wartet außerdem
eine vorbestimmte Zeit auf die Antwort auf den Ping-Befehl (S1023,
S1024). Wenn die CPU 311 den Ping-Befehl über die
NIC 313 empfängt,
erzeugt [die CPU 311] in der Speichersteuervorrichtung 31 die
Antwort entsprechend dem Kommunikationssteuerungsprogramm 3121 und
sendet sie an die Übertragungsquelle
des Ping-Befehls.
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Wenn
die Antwort auf den Ping-Befehl nicht innerhalb einer vorbestimmten
Zeit empfangen wird, stellt die CPU 11 in Schritt S1023
und S1024 fest, dass keine Verbindbarkeit mit dem Übertragungsziel des
Ping-Befehls in der IP-Schicht vorliegt, erzeugt eine Meldung, um
dies anzuzeigen (S1025), und zeigt sie auf der Anzeigevorrichtung 16 an
(S1028). Ei ne Meldung wie zum Beispiel „S-ID keine Netzverbindbarkeitsbestätigung (NS-ID)" wird auf der Anzeigevorrichtung 16 angezeigt.
Hierbei ist „S-ID" ein vom Benutzer
in Schritt S101 in 4 empfangener iSCSI-Name der
Netzspeichervorrichtung 3, und „NS-ID" ist eine in Schritt S101 in 4 gesuchte IP-Adresse
dieser Netzspeichervorrichtung 3.
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Wird
innerhalb einer vorbestimmten Zeit in Schritt S1023 und S1024 eine
Antwort auf den Ping-Befehl empfangen, stellt die CPU 11 fest,
dass die Verbindbarkeit mit dem Übertragungsziel
des Ping-Befehls in der IP-Schicht gegeben ist. Außerdem erfasst
[die CPU 11) die Empfangszeit von dem nicht gezeigten internen
Zeitgeber, zieht die Übertragungszeit
von dieser Empfangszeit ab und berechnet die für die Verbindbarkeitsbestätigung erforderliche Verarbeitungszeit
(S1026). Danach erzeugt die CPU 11 eine Meldung zum Anzeigen
von „Verbindbarkeit", einschließlich der
Verarbeitungszeit (S1027), und zeigt sie auf der Anzeigevorrichtung 16 an
(S1028). Eine Meldung wie zum Beispiel „S-ID Netzverbindbarkeitsbestätigung erfolgreich.
Verarbeitungszeit t." wird
auf der Anzeigevorrichtung 16 angezeigt. Hierbei ist die
Verarbeitungszeit t die in Schritt S1026 berechnete Zeit.
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(4) Speicherverbindungsbestätigungsprozess
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Als
Nächstes
wird der in Schritt S104 in 4 ausgeführte Speicherverbindungsbestätigungsprozess
beschrieben. 6 zeigt ein Ablaufdiagramm für den Speicherverbindungsbestätigungsprozess.
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Zuerst
erzeugt die CPU 11 den iSCSI-Login-Befehl für die Netzspeichervorrichtung 3,
für die die
Verbindbarkeit durch den vorstehend erwähnten Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess
entsprechend dem Speichersteuerungsprogramm 121 bestätigt worden
ist (S1041).
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7 zeigt
ein Beispiel für
das Datenformat der Daten, die für
die Verbindbarkeitsbestätigung
an die Spei chervorrichtung gesendet werden. Wie in 7 gezeigt,
umfassen die Daten, die zur Bestätigung
der Verbindbarkeit gesendet werden, eine Gesamtdatenlänge 501 zum
Angeben der Länge
der gesamten Daten, die NS-ID 502, die eine IP-Adresse der
Netzspeichervorrichtung 3 am Übertragungsziel ist, die NH-ID 503,
die eine IP-Adresse des Hostcomputers 1 an der Übertragungsquelle
ist, die S-ID 505, die ein iSCSI-Name der Netzspeichervorrichtung 3 am Übertragungsziel
(iSCSI-Ziel) ist, die H-ID 506, die ein iSCSI-Name des
Hostcomputers 1 an der Übertragungsquelle
(iSCSI-Einleiter) ist, den Befehl 507 zum Angeben des Inhalts
des Prozesses (01: Verbinden (Login), 02: Trennen (Logout), 03:
Mounten oder 04: Unmounten), dessen Ausführung gewünscht ist, an die Speichervorrichtung 3,
die LUN 508 des Volumes 34, das das Ziel ist,
wenn der Befehl 507 Mounten oder Unmounten lautet, und
die Datenlänge 504 von
S-ID 505, H-ID 506, Befehl 507 und LUN 508.
Hier wird der iSCSI-Login-Befehl erzeugt, weshalb „01" im Befehl 507 gespeichert
ist. Im Falle des Trennungsprozesses in Schritt S107 in 4 wird
während
der iSCSI-Session ein iSCSI-Logout-Befehl, in dem „02" im Befehl 507 gespeichert ist,
an das iSCSI-Ziel gesendet.
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Danach
sendet die CPU 11 den erzeugten iSCSI-Login-Befehl an die Netzspeichervorrichtung 3,
für die
die Verbindbarkeit durch den vorstehend erwähnten Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess bestätigt worden
ist. Außerdem
erfasst [die CPU 11] die Übertragungszeit von dem nicht
gezeigten internen Zeitgeber (S1042). Die CPU 11 wartet
auch für eine
vorbestimmte Zeit auf die Antwortdaten auf den iSCSI-Login-Befehl
(S1043, S1044).
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In
der Speichersteuervorrichtung 31 entscheidet die CPU 311,
die den iSCSI-Login-Befehl über
die NIC 313 erhalten hat, durch Verhandlung mit dem iSCSI-Einleiter
(Speichersteuerungsprogramm 122 des Hostcomputers 1)
entsprechend dem Speichersteuerungsprogramm 3122 über das
Authentifizierungsverfahren (zum Beispiel RFC 1510, RFC 2025, RFC
2945, RFC 1944) und führt
den Authentifizierungsprozess aus. Au ßerdem erzeugt [die CPU 311]
die Antwortdaten einschließlich
des Authentifizierungsergebnisses und sendet sie an den iSCSI-Einleiter.
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8 zeigt
ein Beispiel für
das Datenformat der Antwortdaten auf die Daten für die Verbindbarkeitsbestätigung.
Wie in 8 gezeigt, umfassen die Antwortdaten auf die Daten
zur Bestätigung
der Verbindbarkeit eine Gesamtdatenlänge 601, die die Länge der
gesamten Antwortdaten angibt, die NS-ID 602, die eine IP-Adresse
der Netzspeichervorrichtung 3 an der Übertragungsquelle ist, die
NH-ID 603, die eine IP-Adresse des Hostcomputers 1 am Übertragungsziel
ist, die S-ID 605, die ein iSCSI-Name der Netzspeichervorrichtung 3 an
der Übertragungsquelle
(iSCSI-Ziel) ist, die H-ID 606, die ein iSCSI-Name des
Hostcomputers 1 am Übertragungsziel (iSCSI-Einleiter)
ist, das Ergebnis 607 zum Angeben des Ausführungsergebnisses
des Befehls (11: normale Beendigung, 12: Authentifizierungsfehler
oder 13: LUN-Fehler) und die Datenlänge 604 von S-ID 605,
H-ID 606 und Ergebnis 607. In diesem Fall sind die
Daten, die zur Bestätigung
der Verbindbarkeit, die von dem Hostcomputer 1 übertragen
wurde, gesendet werden müssen,
ein Login-Befehl, weshalb entweder „11" oder „12" im Ergebnis 607 der Antwortdaten
gespeichert ist.
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Wenn
die Antwortdaten auf den iSCSI-Login-Befehl nicht innerhalb einer
vorbestimmten Zeit in Schritt S1043 und S1044 empfangen werden,
stellt die CPU 11 fest, dass keine Verbindbarkeit mit dem Übertragungsziel
des iSCSI-Login-Befehls
(iSCSI-Ziel) in der iSCSI-Schicht vorliegt, erzeugt eine Meldung
zur Angabe von „Keine
Verbindbarkeit" (S1045)
und zeigt sie auf der Anzeigevorrichtung 16 an (S1050).
Eine Meldung wie zum Beispiel „S-ID Speicherverbindungsbestätigung fehlgeschlagen (keine
Antwort)" wird auf
der Anzeigevorrichtung 16 angezeigt.
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Werden
die Antwortdaten auf den iSCSI-Login-Befehl hingegen innerhalb der
vorbestimmten Zeit in Schritt S1043 und S1044 empfangen, analysiert
die CPU 11 das in dem Ergebnis 607 dieser Antwortdaten
gespeicherte Ausführungsergebnis
des Befehls (S1046). Ist das Ausführungsergebnis der Authentifizierungsfehler „12", stellt die CPU 11 fest, dass
das Übertragungsziel
des iSCSI-Login-Befehls (iSCSI-Ziel) die Einrichtung der iSCSI-Session
abgewiesen hat, erzeugt eine Meldung zur Anzeige von „Keine
Verbindung" (S1047)
und zeigt sie auf der Anzeigevorrichtung 16 an (S1050).
Eine Meldung wie zum Beispiel „S-ID
Speicherverbindungsbestätigung fehlgeschlagen
(Authentifizierungsfehler)" wird
auf der Anzeigevorrichtung 16 angezeigt.
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Ist
das Ausführungsergebnis
des Login-Befehls die normale Beendigung „11" in Schritt S1046, stellt die CPU hingegen
fest, dass eine iSCSI-Session mit dem Übertragungsziel des iSCSI-Login-Befehls
(iSCSI-Ziel) eingerichtet worden ist. Außerdem erfasst [die CPU 11]
die Empfangszeit von dem nicht gezeigten internen Zeitgeber und
berechnet die für die
Verbindungsbestätigung
erforderliche Verarbeitungszeit, indem sie die Übertragungszeit von dieser Empfangszeit
abzieht (S1048). Danach erzeugt die CPU 11 eine Meldung
zur Anzeige von „Verbindung", einschließlich der
Verarbeitungszeit (S1049), und zeigt sie auf der Anzeigevorrichtung 16 an
(S1050). Eine Meldung wie zum Beispiel „S-ID Speicherverbindungsbestätigung erfolgreich.
Verarbeitungszeit t." wird
auf der Anzeigevorrichtung 16 angezeigt. Hierbei ist die
Verarbeitungszeit t die in Schritt S1048 berechnete Zeit.
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(5) Zugriffsbestätigungsprozess
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Als
Nächstes
wird der in Schritt S106 in 4 ausgeführte Zugriffsbestätigungsprozess
beschrieben. 9 zeigt ein Ablaufdiagramm für den Zugriffsbestätigungsprozess.
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Zuerst
erzeugt die CPU 11 den iSCSI-Mount-Befehl für die Netzspeichervorrichtung 3 des
iSCSI-Ziels, für
das mit dem vorstehend erwähnten
Speicherverbindungsbestätigungsprozess
entsprechend dem Speichersteuerungsprogramm 121 die iSCSI-Verbindung
hergestellt worden ist (S1061). Dieser Mount-Befehl weist das in 7 gezeigte
Datenformat der Daten auf, die für
die Verbindbarkeitsbestätigung
gesendet werden müssen,
wobei „03" im Befehl 507 gespeichert
ist, und die vom Benutzer in Schritt S101 in 4 empfangene
LUN ist für
die LUN 508 gespeichert.
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Danach
sendet die CPU 11 den erzeugten iSCSI-Mount-Befehl an die Netzspeichervorrichtung 3 des
iSCSI-Ziels, für
das die iSCSI-Verbindung mit dem vorstehend erwähnten Speicherverbindungsbestätigungsprozess
hergestellt worden ist. Außerdem wird
die Übertragungszeit
von dem nicht gezeigten internen Zeitgeber erfasst (S1062). Die
CPU 11 wartet auch für
eine vorbestimmte Zeit auf die Antwortdaten auf den iSCSI-Mount-Befehl
(S1063, S1064).
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In
der Speichersteuervorrichtung 31 entscheidet die CPU 311,
die den iSCSI-Mount-Befehl über
die NIC 313 empfangen hat, ob das Mounten des Volumes 34 mit
der durch den Mount-Befehl
angegebenen LUN erlaubt ist, indem sie in der Zugriffsverwaltungstabelle 3123 entsprechend
dem Speichersteuerungsprogramm 3122 nachsieht. Im Einzelnen
gilt, wenn der Eintrag 31230, der die mit dem Mount-Befehl
angegebene LUN aufweist, der iSCSI-Name des iSCSI-Einleiters (H-ID)
und die IP-Adresse des Hostcomputers 1, der der iSCSI-Einleiter
ist (NH-ID), in der Zugriffsverwaltungstabelle 3123 eingetragen
sind, ist das Mounten der LUN erlaubt. Sind sie nicht eingetragen,
ist das Mounten nicht erlaubt. Die CPU 311 erzeugt die
Antwortdaten einschließlich
der Entscheidung über
die Mountbarkeit und sendet sie an den iSCSI-Einleiter. In diesen Antwortdaten
ist hier „11" im Ergebnis 607 in
dem in 8 gezeigten Datenformat gespeichert, wenn das Mounten
erlaubt ist. Wird das Mounten abgewiesen, ist „12" im Ergebnis 607 gespeichert.
Weist die Netzspeichervorrichtung 3 nicht die mit dem Mount-Befehl angegebene
LUN auf, ist „13" im Ergebnis 607 gespeichert.
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Werden
die Antwortdaten auf den iSCSI-Mount-Befehl nicht innerhalb der
vorbestimmten Zeit empfangen, stellt die CPU 11 in Schritt
S1063 und S1064 fest, dass keine Verbindbarkeit mit dem Übertragungsziel
des iSCSI-Mount-Befehls (iSCSI-Ziel) in der iSCSI-Schicht vorliegt,
erzeugt eine Meldung zum Anzeigen von „keine Verbindbarkeit" (S1065) und zeigt
sie auf der Anzeigevorrichtung 16 an (S1070). Eine Meldung
wie zum Beispiel „LUN (S-ID)
Zugriffsbestätigung
fehlgeschlagen (keine Antwort)" wird
auf der Anzeigevorrichtung 16 angezeigt. Hierbei ist die
LUN die vom Benutzer in Schritt S101 in 4 empfangene
LUN.
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Werden
die Antwortdaten auf den iSCSI-Mount-Befehl hingegen innerhalb der
vorbestimmten Zeit in Schritt S1063 und S1064 empfangen, analysiert
die CPU 11 das im Ergebnis 607 dieser Antwortdaten
gespeicherte Ausführungsergebnis
des Befehls (S1066). Ist das Ausführungsergebnis der Authentifizierungsfehler „12" oder der LUN-Fehler „13", stellt die CPU 11 fest,
dass das Übertragungsziel
des iSCSI-Mount-Befehls (iSCSI-Ziel) das Mounten der LUN abgelehnt
hat oder dass keine LUN für ein
Mount-Ziel vorliegt, und erzeugt eine Meldung, um den Grund anzuzeigen
(S1067), und zeigt sie auf der Anzeigevorrichtung 16 an
(S1070). Eine Meldung wie zum Beispiel „LUN (S-ID) Zugriffsbestätigung fehlgeschlagen
(LUN-Fehler)" (wenn
keine LUN vorliegt) oder „LUN
(S-ID) Zugriffsbestätigung
fehlgeschlagen (Authentifizierungsfehler)" (wenn das Mounten abgelehnt wird) wird
auf der Anzeigevorrichtung 16 angezeigt.
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Ist
das Ausführungsergebnis
des Mount-Befehls die normale Beendigung „11" in Schritt S1066, stellt die CPU hingegen
fest, dass das Übertragungsziel
des iSCSI-Mount-Befehls
(iSCSI-Ziel) die vom Benutzer in Schritt S101 in 4 empfangene
LUN gemountet hat. Außerdem
erfasst [die CPU 11] die Empfangszeit von dem nicht gezeigten
internen Zeitgeber und berechnet die erforderliche Verarbeitungszeit
für die
Zugriffsbestätigung,
indem sie die Übertragungszeit
von dieser Empfangszeit abzieht (S1068). Danach erzeugt die CPU 11 eine
Meldung zur Anzeige von „Mounten
erfolgreich", einschließlich der
Verarbeitungszeit (S1069), und zeigt sie auf der Anzeigevorrichtung 16 an
(S1070). Eine Meldung wie zum Beispiel „LUN (S-ID) Zugriffsbestätigung erfolgreich.
Verarbeitungszeit t." wird
auf der Anzeigevorrichtung 16 angezeigt. Hierbei ist die
Verarbeitungszeit t die in Schritt S1068 berechnete Zeit.
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(6) Ausgabe von Meldungen
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10 zeigt
Beispiele für
die Meldungen, die von dem Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsprozess
in. 4 auf der Anzeigevorrichtung 16 ausgegeben
werden. 10A zeigt ein Beispiel für die Anzeige,
wenn der Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess,
der Speicherverbindungsbestätigungsprozess
und der Zugriffsbestätigungsprozess
alle eine Bestätigung
ergeben haben, und 10B zeigt ein Beispiel
für die
Anzeige, wenn der Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess keine Bestätigung ergeben hat.
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Wie
in 10A gezeigt, wird eine Erfolgsmeldung 701 jedes
Mal dann ausgegeben, wenn die Bestätigung in dem jeweiligen Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess,
Speicherverbindungsbestätigungsprozess
und Zugriffsbestätigungsprozess
erfolgreich erhalten wird. Die in 10A gezeigten
Beispiele sind Erfolgsmeldungen 701, wenn die Volume-Zugreifbarkeitsentscheidung
für den
iSCSI-Namen „A" und die LUN „1" des Volumes 34 der
Netzspeichervorrichtung 3 ausgeführt wird. Jede Meldung 701 enthält die Verarbeitungszeit,
so dass die Richtlinie für
den Durchsatz festgelegt werden kann.
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Wie
in 10B gezeigt, wird eine Fehlermeldung 702 ausgegeben,
wenn die Bestätigung
in einem Bestätigungsprozess
nicht erhalten wurde, und der Bestätigungsprozess nach dieser
Bestätigung entfällt. Das
in 10B gezeigte Beispiel ist eine Fehlermeldung 702,
die im Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess
ausgegeben wird, wenn die Volume-Zugreifbarkeitsentscheidung
für den
iSCSI-Namen „B" der Netzspeichervorrichtung 3 ausgeführt wird.
Die Meldung 702 enthält
nicht nur den iSCSI-Namen der Netzspeichervorrichtung 3,
sondern auch die IP-Adresse (192.169.2.10).
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Eine
Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung ist vorstehend beschrieben worden.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
werden die Verbindbarkeitsbestätigung
zwischen dem Hostcomputer 1 und der Netzspeichervorrichtung 3 in
der IP-Schicht (Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess), die Verbindungsbestätigung zwischen
dem Hostcomputer 1 und der Netzspeichervorrichtung 3 in
der iSCSI-Schicht (Speicherverbindungsbestätigungsprozess) und die Mountbarkeitsbestätigung für das Volume 34 der
Netzspeichervorrichtung 3 durch den Hostcomputer 1 (Zugriffsbestätigungsprozess) nacheinander
ausgeführt.
Wenn der Hostcomputer 1 nicht auf das Volume 34 der
Netzspeichervorrichtung 3 zugreifen kann, lässt sich
daher die Ursache leicht feststellen. Auch wenn ein neuer Hostcomputer 1 oder
eine neue Netzspeichervorrichtung 3 installiert werden,
kann die Einrichtung problemlos bestätigt werden. Außerdem wird
die für
den jeweiligen Bestätigungsprozess
nötige
Verarbeitungszeit angezeigt, so dass die Richtlinie für den Kommunikationsdurchsatz
zwischen dem Hostcomputer 1 und der Netzspeichervorrichtung 3 bekannt
ist. Auf diese Weise kann nach der vorliegenden Ausführungsform
die erforderliche Betriebslast zum Angeben des Verbindbarkeitsstatus
und der Ursache für
die Störung
der Netzspeichervorrichtung 3 verringert werden.
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Die
vorliegende Erfindung ist nicht auf die vorstehend beschriebene
Ausführungsform
beschränkt,
sondern kann auf verschiedene Weise innerhalb des Umfangs ihrer
wesentlichen Merkmale modifiziert werden.
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Bei
der vorliegenden Ausführungsform
wird zum Beispiel der Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsprozess
in der Reihenfolge Netzverbindbarkeitsbestätigungsprozess, Speicherverbindungsbestätigungsprozess
und Zugriffsbestätigungsprozess ausgeführt, aber
die vorliegende Erfindung ist nicht hierauf beschränkt. Die
Ursache der Störung
kann jedoch schneller angegeben werden, indem der Volume-Zugreifbarkeits-Entscheidungsprozess
in der vorstehend angegebenen Reihenfolge ausgeführt wird.
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Außerdem wurde
bei der vorstehenden Ausführungsform
ein Beispiel des SAN 2 beschrieben, bei dem IP als Netzkommunikationsprotokoll
und iSCSI als Hostprotokoll des Netzkommunikationsprotokolls verwendet
wird. Die vorliegende Erfindung ist jedoch nicht hierauf beschränkt. Ein
anderes Protokoll als IP kann als Netzkommunikationsprotokoll verwendet
werden. In gleicher Weise kann ein anderes Protokoll als das iSCSI-Protokoll
als Hostprotokoll verwendet werden.
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Die
vorliegende Erfindung kann in derselben Weise angewendet werden,
wenn der Verbindungsstatus zwischen einer anderen Netzvorrichtung
als der Netzspeichervorrichtung 3 und dem Hostcomputer 1 bestätigt wird.