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DE602004001881T2 - Sicherheitsvorrichtung und -system für ein Fahrzeug und Kontrollverfahren hierfür - Google Patents

Sicherheitsvorrichtung und -system für ein Fahrzeug und Kontrollverfahren hierfür Download PDF

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DE602004001881T2
DE602004001881T2 DE602004001881T DE602004001881T DE602004001881T2 DE 602004001881 T2 DE602004001881 T2 DE 602004001881T2 DE 602004001881 T DE602004001881 T DE 602004001881T DE 602004001881 T DE602004001881 T DE 602004001881T DE 602004001881 T2 DE602004001881 T2 DE 602004001881T2
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DE
Germany
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vehicle
driver
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engine
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Masahiro Yuhara
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Panasonic Corp
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Matsushita Electric Industrial Co Ltd
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Priority claimed from JP2003328811A external-priority patent/JP2005088855A/ja
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B60R25/00Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles
    • B60R25/01Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens
    • B60R25/04Fittings or systems for preventing or indicating unauthorised use or theft of vehicles operating on vehicle systems or fittings, e.g. on doors, seats or windscreens operating on the propulsion system, e.g. engine or drive motor
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A47FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
    • A47GHOUSEHOLD OR TABLE EQUIPMENT
    • A47G7/00Flower holders or the like
    • A47G7/02Devices for supporting flower-pots or cut flowers
    • A47G7/03Needle cushions or needle plates for supporting flowers in pots or vases
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A01AGRICULTURE; FORESTRY; ANIMAL HUSBANDRY; HUNTING; TRAPPING; FISHING
    • A01GHORTICULTURE; CULTIVATION OF VEGETABLES, FLOWERS, RICE, FRUIT, VINES, HOPS OR SEAWEED; FORESTRY; WATERING
    • A01G9/00Cultivation in receptacles, forcing-frames or greenhouses; Edging for beds, lawn or the like
    • A01G9/02Receptacles, e.g. flower-pots or boxes; Glasses for cultivating flowers
    • AHUMAN NECESSITIES
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    • A41G1/00Artificial flowers, fruit, leaves, or trees; Garlands
    • A41G1/02Implements, apparatus, or machines for making artificial flowers, or the like

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Description

  • HINTERGRUND DER ERFINDUNG
  • 1. Gebiet der Erfindung
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeug-Sicherheitssystem und ein Verfahren zu seiner Steuerung und sie betrifft insbesondere ein Fahrzeug-Sicherheitssystem, das ferngesteuert aktiviert und deaktiviert werden kann.
  • 2. Beschreibung des Standes der Technik
  • Bisher sind viele verschiedene Fahrzeug-Sicherheitssysteme zum Schützen eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten bereitgestellt worden. Ein typisches Beispiel für herkömmliche Fahrzeug-Sicherheitssysteme ist in 10 gezeigt. Ein herkömmliches Fahrzeug-Sicherheitssystem dieser Art ist in der japanischen Offenlegungsschrift Nr. 2003-120094 beschrieben.
  • Das in 10 gezeigte herkömmliche Fahrzeug-Sicherheitssystem weist Folgendes auf:
    Identifikationsinformations-Eingabemittel 600 zum Eingeben eines elektronischen Schlüssels eines Nutzers durch den Nutzer, um Identifikationsinformationen einzugeben; eine Speichervorrichtung 601 zum Speichern von registrierten Identifikationsinformationen; eine Steuereinheit 602 zum Steuern des Gesamtbetriebs des herkömmlichen Fahrzeug-Sicherheitssystems; eine Türverriegelungsbetriebseinheit 603 zum Ver- und Entriegeln von Türen; eine Energie-Steuereinheit 604 zum Zuführen von Energie zu elektrischen Komponenten in dem Fahrzeug; und eine Motor-Steuereinheit 605 zum Steuern des Betriebs eines Motors. Die Steuereinheit 602 ist so betreibbar, dass sie durch Vergleichen der mit den Identifikationsinformations-Eingabemitteln 600 eingegebenen Identifikationsinformationen mit den in der Speichervorrichtung 601 gespeicherten registrierten Identifikationsinformationen entscheidet, ob der Nutzer ein Befugter ist oder nicht, und beispielsweise die Türverriegelungsbetriebseinheit 603 so steuert, dass sie die Türen verriegelt, wenn entschieden wird, dass der Nutzer kein Befugter ist. Außerdem kann die Steuereinheit 602 so betreibbar sein, dass sie die Energie-Steuereinheit 604 oder die Motor-Steuereinheit 605 so steuert, dass es für den Unbefugten unmöglich wird, das Fahrzeug zu fahren.
  • Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist hier zur Vereinfachung der Beschreibung und zum besseren Verständnis der Gesamtfunktionsweise des herkömmlichen Fahrzeug-Sicherheitssystems der elektronische Schlüssel beschrieben worden. In Wirklichkeit kann der elektronische Schlüssel durch andere Mittel, wie beispielsweise einen mechanischen Schlüssel, eine Identifikationskarte oder dergleichen, ersetzt werden, solange sie die Identifikationsinformationen enthalten.
  • Das wie vorstehend beschrieben gestaltete herkömmliche Fahrzeug-Sicherheitssystem hat jedoch den Nachteil, dass es die Türen nicht entriegeln kann, wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat, aber der Befugte ist. Das führt dazu, dass der Nutzer zum Entriegeln der Tür einen Fachmann anrufen muss und lange auf das Entriegeln der Tür warten muss.
  • Darüber hinaus hat das so gestaltete herkömmliche Fahrzeug-Sicherheitssystem den weiteren Nachteil, dass es dem Nutzer unabhängig davon, ob der Führerschein des Nutzers gültig ist oder nicht, gestattet, das Fahrzeug zu fahren, wenn entschieden worden ist, dass der Nutzer der Befugte ist.
  • US-A-5.519.260 beschreibt eine Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch 1 und ein Verfahren zum Steuern eines Fahrzeug-Sicherheitssystems nach dem Oberbegriff von Anspruch 14.
  • KURZE DARSTELLUNG DER ERFINDUNG
  • Es ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Fahrzeug-Sicherheitssystem zum Schützen eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert aktiviert und deaktiviert werden kann, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat, zur Verfügung zu stellen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Steuern eines Fahrzeug-Sicherheitssystems zum Schützen eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert aktiviert und deaktiviert werden kann, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat, zur Verfügung zu stellen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Fahrzeug-Sicherheitssystem zum Schützen eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert aktiviert und deaktiviert werden kann und mit dem zusätzlich geprüft werden kann, ob der Führerschein eines Nutzers gültig ist oder nicht, obwohl entschieden worden ist, dass der Nutzer der Befugte ist, zur Verfügung zu stellen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum Steuern eines Fahrzeug-Sicherheitssystems zum Schützen eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert aktiviert und deaktiviert werden kann und mit dem zusätzlich geprüft werden kann, ob der Führerschein eines Nutzers gültig ist oder nicht, obwohl entschieden worden ist, dass der Nutzer der Befugte ist, zur Verfügung zu stellen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung zum Schützen eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert aktiviert und deaktiviert werden kann, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat, zur Verfügung zu stellen.
  • Ein weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung zum Schützen eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert aktiviert und deaktiviert werden kann und mit dem zusätzlich geprüft werden kann, ob der Führerschein eines Nutzers gültig ist oder nicht, obwohl entschieden worden ist, dass der Nutzer der Befugte ist, zur Verfügung zu stellen.
  • Nach einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung nach Anspruch 1 zur Verfügung gestellt. In einem zweiten Aspekt wird ein Verfahren zum Steuern eines Fahrzeug-Sicherheitssystems nach Anspruch 14 zur Verfügung gestellt. Die Unteransprüche betreffen Ausführungsformen der Erfindung.
  • KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
  • Die vorliegende Erfindung und viele der mit ihr verbundenen Vorzüge dürften anhand der nachstehenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den beigefügten Zeichnungen besser verständlich werden. Hierbei sind:
  • 1 ein Blockdiagramm einer ersten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems, die nicht Bestandteil der vorliegenden Erfindung ist;
  • 2 ein Blockdiagramm einer zweiten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems, die nicht Bestandteil der vorliegenden Erfindung ist;
  • 3 ein Ablaufdiagramm, das den Prozess zeigt, der von dem in 2 gezeigten Fahrzeug-Sicherheitssystem ausgeführt wird;
  • 4 ein Blockdiagramm einer dritten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems, die nicht Bestandteil der vorliegenden Erfindung ist;
  • 5 ein Ablaufdiagramm, das den Prozess zeigt, der von dem in 4 gezeigten Fahrzeug-Sicherheitssystem ausgeführt wird;
  • 6 ein Blockdiagramm einer Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung, die Teil einer vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems ist;
  • 7 ein Blockdiagramm einer Führerschein-Verwaltungsvorrichtung, die Teil der vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems ist;
  • 8 ein Ablaufdiagramm, das den Prozess zeigt, der von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung, die Teil des in 6 gezeigten Fahrzeug-Sicherheitssystems ist, ausgeführt wird;
  • 9 ein Ablaufdiagramm, das den Prozess zeigt, der von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung, die Teil des in 7 gezeigten Fahrzeug-Sicherheitssystems ist, ausgeführt wird; und
  • 10 ein Blockdiagramm eines herkömmlichen Fahrzeug-Sicherheitssystems.
  • BESCHREIBUNG DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
  • Nachstehend werden bevorzugte Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems unter Bezugnahme auf die 1 bis 9 beschrieben. Die 1 bis 5 sind nicht Bestandteil der beanspruchten Erfindung.
  • Nachstehend wird die erste Ausführungsform eines Fahrzeug-Sicherheitssystems 100 unter Bezugnahme auf 1 näher beschrieben.
  • Zunächst wird der Aufbau des Fahrzeug-Sicherheitssystems 100 nach der ersten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben.
  • In 1 der Zeichnungen ist ein Fahrzeug-Sicherheitssystem 100 zum Schützen eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten gezeigt. Das in 1 gezeigte Fahrzeug-Sicherheitssystem 100 weist Folgendes auf: eine Basisstation 102, die sich fern dem Fahrzeug befindet; und eine in dem Fahrzeug vorgesehene Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101. Die Basisstation 102 ist so eingerichtet, dass sie ein Steuersignal sendet. Die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 weist Fahrzeug-Kommunikationsmittel, die durch eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit 111 verkörpert werden, zum Empfangen des Steuersignals von der Basisstation 102 und ein Fahrzeugteil 112, dessen Betrieb zum Fahren des Fahrzeugs notwendig ist, auf. Das Fahrzeugteil 112 kann beispielsweise eine Türverriegelung, eine Stromversorgungseinheit, eine Motorbetriebseinheit oder dergleichen umfassen. Das Fahrzeugteil 112 ist so betreibbar, dass es selektiv zwei Betriebszustände annimmt, die einen Fahrzeug-Fahrzustand, in dem das Fahrzeugteil 112 die Benutzung des Fahrzeugs zulässt, und einen Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem das Fahrzeugteil 112 das Fahrzeug gegen Benutzung sichert, umfassen. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist das Fahrzeugteil 112 so betreibbar, dass es in Reaktion auf das von der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 111 empfangene Steuersignal den Fahrzeug-Fahrzustand annimmt, in dem das Fahrzeugteil 112 den Gebrauch des Fahrzeugs gestattet. Die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 hat eine Zentraleinheit (nachstehend einfach als „CPU" bezeichnet), die nicht in 1 gezeigt ist, zum Steuern des gesamten Betriebs der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101. Ebenso hat die Basisstation 102 eine Zentraleinheit (nachstehend einfach als „CPU" bezeichnet), die nicht in 1 gezeigt ist, zum Steuern des gesamten Betriebs der Basisstation 102.
  • Nachstehend wird der Prozess des Steuerns der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 und der Basisstation 102 mit den CPUs nach dem erfindungsgemäßen Verfahren zum Steuern der ersten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems 100 ohne Ablaufdiagramm für den Fall beschrieben, dass ein Nutzer des Fahrzeugs einen elektronischen Schlüssel des Fahrzeugs verloren hat und die Basisstation 102 Informationen zu einer Vielzahl von Fahrzeugen und einer Vielzahl von Fahrzeugnutzern gespeichert hat.
  • Der Nutzer des Fahrzeugs sendet eine Entriegelungsaufforderung zum Entriegeln des Fahrzeugs mittels eines Senders an die Basisstation 102, die Informationen zu dem elektronischen Schlüssel des Fahrzeugs hat. Der Sender ist beispielsweise ein Mobiltelefon des Nutzers. Die Basisstation 102 wird so betrieben, dass sie aufgrund der Telefonnummer des Mobiltelefons entscheidet, ob die Entriegelungsaufforderung von einem Befugten gesendet wird oder nicht. Erfindungsgemäß kann der Nutzer beim Senden der Entriegelungsaufforderung ein Passwort in das Mobiltelefon eingeben, und die Basisstation 102 kann so betrieben werden, dass sie aufgrund des Passworts entscheidet, ob die Entriegelungsaufforderung von einem Befugten gesendet wird oder nicht. Die Basisstation 102 ist mit Speichermitteln, die durch eine Speichereinheit verkörpert werden, die nicht in 1 gezeigt ist, zum kumulativen Speichern von Informationen versehen, die beim Empfangen der Entriegelungsaufforderung von der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 als Aufzeichnung der Entriegelungsaufforderung erfasst werden. Die beim Empfangen einer Entriegelungsaufforderung erfassten Informationen können beispielsweise die Telefonnummer und das Passwort des Nutzers, Datum und Uhrzeit, zu der die Entriegelungsaufforderung empfangen wird, oder dergleichen umfassen. Die so gestaltete Speichereinheit der Basisstation 102 dient als Datenbank für die Aufzeichnungen der Entriegelungsaufforderungen, wodurch die Entriegelungsaufforderungen später geprüft werden können.
  • In dem Fall, dass entschieden wird, dass die Entriegelungsaufforderung nicht von einem Befugten gesendet wird, wird die Basisstation 102 wird so betrieben, dass sie kein Steuersignal an das Fahrzeug sendet. Wenn jedoch entschieden wird, dass die Entriegelungsaufforderung von einem Befugten gesendet wird, wird die Basisstation 102 so betrieben, dass sie ein Steuersignal an das Fahrzeug sendet. Die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 111 der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 wird so betrieben, dass sie das Steuersignal von der Basisstation 102 empfängt, und das Fahrzeugteil 112 wird so betrieben, dass es in Reaktion auf das von der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 111 empfangene Steuersignal den Fahrzeug-Fahrzustand annimmt, in dem das Fahrzeugteil 112 die Benutzung des Fahrzeugs gestattet.
  • Aus der vorstehenden Beschreibung geht hervor, dass die so gestaltete erste Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems 100 mittels der Basisstation 102 ferngesteuert aktiviert und deaktiviert werden kann, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat.
  • Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist hier zur Vereinfachung der Beschreibung und zum besseren Verständnis der Gesamtfunktionsweise des Fahrzeug-Sicherheitssystems nur der elektronische Schlüssel beschrieben worden. In Wirklichkeit kann der elektronische Schlüssel durch andere Mittel, wie beispielsweise einen mechanischen Schlüssel, eine Identifikationskarte oder dergleichen, ersetzt werden, solange sie die Identifikationsinformationen enthalten.
  • Vorstehend ist die erste Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems beschrieben worden, aber die erste Ausführungsform kann durch eine zweite bis vierte Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems ersetzt werden, um die Ziele der vorliegenden Erfindung zu erreichen. Nachstehend werden die zweite bis vierte Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems beschrieben,
  • In den 2 bis 9 der Zeichnungen sind Blockdiagramme der zweiten bis vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems gezeigt. Die Bestandteile und Schritte der zweiten bis vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems, die in den 2 bis 9 gezeigt sind, sind mit Ausnahme der nachstehend beschriebenen Bestandteile und Schritte genau die Gleichen wie die der in 1 gezeigten ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems. Daher werden nachstehend nur die Bestandteile und Schritte der zweiten bis vierten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems näher beschrieben, die von denen der ersten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems verschieden sind.
  • Die zweite Ausführungsform eines erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 200 ist der ersten Ausführungsform ähnlich, mit der Ausnahme, dass das Fahrzeugteil von einer Verriegelung gebildet wird und die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 weiterhin Verriegelungssteuermittel zum Steuern der Verriegelung in Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln, die durch eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 verkörpert werden, empfangene Steuersignal in einer Weise, dass sie den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung entriegeln, und den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung verriegeln, selektiv annehmen, aufweist.
  • Nachstehend werden die Bestandteile und Schritte der zweiten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems anhand der 2 und 3 beschrieben, die von denen der ersten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems verschieden sind.
  • Wie am besten in 2 gezeigt, wird bei der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 200 das Fahrzeugteil von einer Vielzahl von Türen 212 gebildet, und die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 weist weiterhin Folgendes auf: Verriegelungssteuermittel, die durch eine Türsteuereinheit 213 zum Steuern der Türen 212 verkörpert werden, zum Steuern der Türen 212 in Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln, die durch eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 verkörpert werden, empfangene Steuersignal in einer Weise, dass sie den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Türsteuereinheit 213 die Türen 212 entriegelt, und den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Türsteuereinheit 213 die Türen 212 verriegelt, selektiv annehmen. Die Türen 212 können eine Verbindungsleitung aufweisen. Die Basisstation 202 weist eine Basisstations-Kommunikationseinheit (nachstehend als BS-Kommunikationseinheit 222 bezeichnet) zum Kommunizieren mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 und eine Basisstations-Steuereinheit (nachstehend als BS-Steuereinheit 221 bezeichnet), zum Steuern des gesamten Betriebs der Basisstation 202 auf.
  • Die Basisstation 202 ist so betreibbar, dass sie ein Autorisierungssignal und ein Entriegelungssignal als Steuersignale sendet. Die Fahrzeug-Entriegeiungsvorrichtung 201 weist weiterhin eine Fahrautorisierungseinheit (nicht dargestellt) zum Erzeugen eines Bescheinigungssignals auf, das die Gültigkeit der Basisstation 202 aufgrund des mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 empfangenen Autorisierungssignals autorisiert. Die Türsteuereinheit 213 ist so betreibbar, dass sie in Reaktion auf das Entriegelungssignal den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Türsteuereinheit 213 die Türen 212 entriegelt, nur dann annimmt, wenn das Bescheinigungssignal von der Fahrautorisierungseinheit erzeugt wird.
  • Nachstehend wird der Prozess des Steuerns mit der Türsteuereinheit 213 und der BS-Steuereinheit 221 nach dem Verfahren zum Steuern der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems unter Bezugnahme auf 3 für den Fall beschrieben, dass ein Nutzer des Fahrzeugs einen elektronischen Schlüssel für die Türen 212 des Fahrzeugs verloren hat und die Basisstation 202 Informationen zu einer Vielzahl von Fahrzeugen und einer Vielzahl von Fahrzeugnutzern gespeichert hat.
  • Der Nutzer des Fahrzeugs sendet eine Entriegelungsaufforderung zum Entriegeln des Fahrzeugs mittels eines Senders an die Basisstation 202, die Informationen zu dem elektronischen Schlüssel des Fahrzeugs hat. Der Sender ist beispielsweise ein Mobiltelefon des Nutzers. Die Basisstation 202 wird so betrieben, dass sie aufgrund der Telefonnummer des Mobiltelefons entscheidet, ob die Entriegelungsaufforderung von einem Befugten gesendet wird oder nicht. Erfindungsgemäß kann der Nutzer beim Senden der Entriegelungsaufforderung ein Passwort in das Mobiltelefon eingeben, und die Basisstation 102 kann so betrieben werden, dass sie die Entscheidung aufgrund des Passworts trifft. Die Basisstation 202 ist mit Speichermitteln, die durch eine Speichereinheit verkörpert werden, die nicht in 2 gezeigt ist, zum kumulativen Speichern von Informationen versehen, die beim Empfangen der Entriegelungsauftorderung von der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 als Aufzeichnung der Entriegelungsaufforderung erfasst werden. Die beim Empfangen der Entriegelungsaufforderung erfassten Informationen können beispielsweise die Telefonnummer und das Passwort des Nutzers, Datum und Uhrzeit, zu der die Entriegelungsaufforderung empfangen wird, oder dergleichen umfassen. Die so gestaltete Speichereinheit der Basisstation 202 dient als Datenbank für die Aufzeichnungen der Entriegelungsaufforderungen, wodurch die Entriegelungsaufforderungen später geprüft werden können. Außerdem kann die Basisstation 202 Informationen zu den Steuersignalen beim Senden der Steuersignale an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 als Aufzeichnungen der Steuersignale kumulativ in der Speichereinheit speichern. Die Informationen zu den Steuersignalen können die laufende Nummer der Verriegelung, die Fahrzeugnummer des Fahrzeugs, den Namen des Nutzers, das Ergebnis der Entriegelung und dergleichen umfassen. Vorzugsweise sollte die Speichereinheit der Basisstation 202 die Aufzeichnungen der Entriegelungsaufforderungen jeweils in Verbindung mit den Aufzeichnungen der Steuersignale speichern.
  • Im Schritt S201 wird die Basisstation 202 so betrieben, dass sie in Reaktion auf die von dem Nutzer des Fahrzeugs empfangene Entriegelungsaufforderung eine Startaufforderung über die BS-Kommunikationseinheit 222 an die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 sendet. An den Schritt S201 schließt sich der Schritt S202 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 in Reaktion auf die mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 empfangene Startaufforderung aktiviert wird. Erfindungsgemäß kann die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 in festgelegten Zeitintervallen aktiviert werden, sodass sie sofort für die Startaufforderung bereit ist. An den Schritt S202 schließt sich der Schritt S203 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so betrieben wird, dass sie ein Antwortsignal an die Basisstation 202 sendet.
  • An den Schritt S203 schließt sich der Schritt S204 an, in dem die Basisstation 202 so betrieben wird, dass sie ein Autorisierungssignal, das eine Autorisierungsaufforderung angibt, an die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 sendet. An den Schritt S204 schließt sich der Schritt S205 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so betrieben wird, dass sie entscheidet, ob die Basisstation 202 autorisiert ist oder nicht, d. h., ob die Basisstation 202 berechtigt ist oder nicht, ein Entriegelungssignal an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 zu senden. Wenn im Schritt S206 eingeschätzt wird, dass im Schritt S205 entschieden worden ist, dass die Basisstation 202 autorisiert ist, schließt sich an den Schritt S206 der Schritt S207 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so betrieben wird, dass sie ein Bescheinigungssignal erzeugt, das die Gültigkeit der Basisstation 202 autorisiert. In Reaktion auf das Bescheinigungssignal wird die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so betrieben, dass sie sich auf den Empfang eines Entriegelungssignal vorbereitet. Wenn jedoch im Schritt S206 eingeschätzt wird, dass im Schritt S205 entschieden worden ist, dass die Basisstation 202 nicht autorisiert ist, schließt sich an den Schritt S206 der Schritt ENDE an.
  • Im Schritt S208 wird die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so betrieben, dass sie eine Ergebnismeldung, die das Ergebnis der im Schritt S205 getroffenen Entscheidung angibt, an die Basisstation 202 sendet. An den Schritt S208 schließt sich der Schritt S209 an, in dem die Basisstation 202 so betrieben wird, dass sie aufgrund der Ergebnismeldung einschätzt, ob von der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 entschieden worden ist oder nicht, dass die Basisstation 202 autorisiert ist. Wenn eingeschätzt wird, dass entschieden worden ist, dass die Basisstation 202 autorisiert ist, schließt sich an den Schritt S209 der Schritt S210 an, in dem die Basisstation 202 so betrieben wird, dass sie ein Entriegelungssignal an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 sendet. Wenn jedoch eingeschätzt wird, dass entschieden worden ist, dass die Basisstation 202 nicht autorisiert ist, schließt sich an den Schritt S209 der Schritt ENDE an.
  • An den Schritt S210 schließt sich der Schritt S211 an, in dem die Türsteuereinheit 213 der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so betrieben wird, dass sie in Reaktion auf das Entriegelungssignal den Fahrzeug-Fahrzustand annimmt, in dem die Türsteuereinheit 213 die Türen 212 entriegelt.
  • Aus der vorstehenden Beschreibung geht hervor, dass die so gestaltete zweite Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems 200 mittels der Basisstation 202 ferngesteuert aktiviert und deaktiviert kann, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat.
  • Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist hier zur Vereinfachung der Beschreibung und zum besseren Verständnis der Gesamtfunktionsweise des Fahrzeug-Sicherheitssystems nur der elektronische Schlüssel beschrieben worden. In Wirklichkeit kann der elektronische Schlüssel durch andere Mittel, wie beispielsweise einen mechanischen Schlüssel, eine Identifikationskarte oder dergleichen, ersetzt werden, solange sie die Identifikationsinformationen enthalten.
  • Vorstehend ist dargelegt worden, dass die Verriegelung von einer Vielzahl von Türen 212 gebildet wird und Verriegelungssteuermittel von einer Türsteuereinheit 213 gebildet werden, aber die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 des Fahrzeug-Sicherheitssystems 200 kann auch durch andere Mittel verkörpert werden, solange die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung so steuern können, dass sie in Reaktion auf das Steuersignal den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung entriegeln, und den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung verriegeln, selektiv annehmen. Das heißt, dass die Verriegelung beispielsweise durch einen Motor, ein elektronisches Bauelement oder dergleichen verkörpert werden kann und die Verriegelungssteuermittel durch eine Motor-Steuereinheit, eine elektronische Steuereinheit oder dergleichen verkörpert werden.
  • Nachstehend werden unter Bezugnahme auf die 4 und 5 die Bestandteile und Schritte der dritten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems beschrieben, die von denen der ersten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems verschieden sind.
  • Wie am besten in 4 gezeigt, wird bei der dritten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 300 das Fahrzeugteil von einer Vielzahl von Türen 312 gebildet, und die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 weist weiterhin Folgendes auf: Verriegelungssteuermittel, die durch eine Türsteuereinheit 313 zum Steuern der Türen 312 verkörpert werden, zum Steuern der Türen 312 in Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln, die durch eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 verkörpert werden, empfangene Steuersignal in einer Weise, dass sie den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Türsteuereinheit 313 die Türen 312 entriegelt, und den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Türsteuereinheit 313 die Türen 312 verriegelt, selektiv annehmen. Die Türen 312 können eine Verbindungsleitung aufweisen. Die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 ist so betreibbar, dass sie mittels einer öffentlichen Fernsprechleitung mit der Basisstation 302 kommuniziert. Die Basisstation 302 weist eine Basisstations-Kommunikationseinheit (nachstehend als BS-Kommunikationseinheit 322 bezeichnet) zum Kommunizieren mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 (Anm. d. Übers.: muss wohl „311" heißen) und eine Basisstations-Steuereinheit (nachstehend als BS-Steuereinheit 321 bezeichnet), zum Steuern des gesamten Betriebs der Basisstation 302 auf.
  • Die Basisstation 302 ist so betreibbar, dass sie ein Autorisierungssignal und ein Entriegelungssignal als Steuersignale sendet. Die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 weist weiterhin eine Fahrautorisierungseinheit (nicht dargestellt) zum Erzeugen eines Bescheinigungssignals auf, das die Gültigkeit der Basisstation 302 aufgrund des mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 empfangenen Autorisierungssignals autorisiert. Die Türsteuereinheit 313 ist so betreibbar, dass sie in Reaktion auf das Entriegelungssignal den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Türsteuereinheit 313 die Türen 312 entriegelt, nur dann annimmt, wenn das Bescheinigungssignal von der Fahrautorisierungseinheit erzeugt wird.
  • Nachstehend wird der Prozess des Steuerns mit der Türsteuereinheit 313 und der BS-Steuereinheit 321 nach dem Verfahren zum Steuern der zweiten Ausführungsform (Anm. d. Übers.: muss wohl „dritten Ausführungsform" heißen) des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems unter Bezugnahme auf 4 für den Fall beschrieben, dass ein Nutzer des Fahrzeugs einen elektronischen Schlüssel für die Türen 312 des Fahrzeugs verloren hat und die Basisstation 302 Informationen zu einer Vielzahl von Fahrzeugen und einer Vielzahl von Fahrzeugnutzern gespeichert hat.
  • Der Nutzer des Fahrzeugs sendet eine Entriegelungsaufforderung zum Entriegeln des Fahrzeugs an die Basisstation 302, die Informationen zu dem elektronischen Schlüssel des Fahrzeugs hat.
  • Im Schritt S301 wird die Basisstation 302 so betrieben, dass sie in Reaktion auf die von dem Nutzer des Fahrzeugs empfangene Entriegelungsaufforderung eine Startaufforderung mit der BS-Kommunikationseinheit 322 über eine öffentliche Fernsprechleitung an die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 sendet. An den Schritt S301 schließt sich der Schritt S302 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 in Reaktion auf die mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 empfangene Startaufforderung aktiviert wird. Erfindungsgemäß kann die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 in festgelegten Zeitintervallen aktiviert werden, sodass sie sofort für die Startaufforderung bereit ist. An den Schritt S302 schließt sich der Schritt S303 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so betrieben wird, dass sie ein Antwortsignal an die Basisstation 302 sendet.
  • An den Schritt S303 schließt sich der Schritt S304 an, in dem die Basisstation 302 so betrieben wird, dass sie ein Autorisierungssignal, das eine Autorisierungsaufforderung angibt, über die öffentliche Fernsprechleitung an die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 sendet. An den Schritt S304 schließt sich der Schritt S305 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so betrieben wird, dass sie entscheidet, ob die Basisstation 302 autorisiert ist oder nicht, d. h., ob die Basisstation 302 berechtigt ist oder nicht, ein Entriegelungssignal an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 zu senden. Wenn im Schritt S306 eingeschätzt wird, dass im Schritt S305 entschieden worden ist, dass die Basisstation 302 autorisiert ist, schließt sich an den Schritt S306 der Schritt S307 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so betrieben wird, dass sie ein Bescheinigungssignal erzeugt, das die Gültigkeit der Basisstation 302 autorisiert. In Reaktion auf das Bescheinigungssignal wird die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so betrieben, dass sie sich auf den Empfang eines Entriegelungssignals vorbereitet. Wenn jedoch im Schritt S306 eingeschätzt wird, dass im Schritt S305 entschieden worden ist, dass die Basisstation 302 nicht autorisiert ist, schließt sich an den Schritt S306 der Schritt ENDE an.
  • Im Schritt S308 wird die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so betrieben, dass sie eine Ergebnismeldung, die das Ergebnis der im Schritt S305 getroffenen Entscheidung angibt, an die Basisstation 302 sendet. An den Schritt S308 schließt sich der Schritt S309 an, in dem die Basisstation 302 so betrieben wird, dass sie aufgrund der Ergebnismeldung einschätzt, ob von der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 entschieden worden ist oder nicht, dass die Basisstation 302 autorisiert ist. Wenn eingeschätzt wird, dass entschieden worden ist, dass die Basisstation 302 autorisiert ist, schließt sich an den Schritt S309 der Schritt S310 an, in dem die Basisstation 302 so betrieben wird, dass sie ein Entriegelungssignal an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 sendet. Wenn jedoch eingeschätzt wird, dass entschieden worden ist, dass die Basisstation 302 nicht autorisiert ist, schließt sich an den Schritt S309 der Schritt ENDE an.
  • An den Schritt S310 schließt sich der Schritt S311 an, in dem die Türsteuereinheit 313 der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so betrieben wird, dass sie in Reaktion auf das Entriegelungssignal den Fahrzeug-Fahrzustand annimmt, in dem die Türsteuereinheit 313 die Türen 312 entriegelt.
  • Aus der vorstehenden Beschreibung geht hervor, dass die so gestaltete dritte Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems 300 mittels der Basisstation 302 ferngesteuert aktiviert und deaktiviert kann, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat.
  • Wie aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist hier zur Vereinfachung der Beschreibung und zum besseren Verständnis der Gesamtfunktionsweise des Fahrzeug-Sicherheitssystems der elektronische Schlüssel beschrieben worden. In Wirklichkeit kann der elektronische Schlüssel durch andere Mittel, wie beispielsweise einen mechanischen Schlüssel, eine Identifikationskarte oder dergleichen, ersetzt werden, solange sie die Identifikationsinformationen enthalten.
  • Bei den vorhergehenden Ausführungsformen ist dargelegt worden, dass die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit aufweist, aber die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung kann auch andere Mittel aufweisen, solange die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung mit der Basisstation kommunizieren kann. Die Fahrzeug-Kommunikationseinheit kann beispielsweise durch ein Mobiltelefon ersetzt werden. Die so gestaltete Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung kann einen einfachen Aufbau haben und preisgünstig in der Herstellung sein.
  • Als Modifikation der vorhergehenden Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems kann die Basisstation mit dem Internet verbunden sein und eine Homepage auf einer Webseite haben. Bei dieser modifizierten Ausführungsform kann der Nutzer des Fahrzeugs zunächst auf die Homepage auf der Webseite mit einem Login-Passwort zugreifen und dann eine Entriegelungsaufforderung auf der Homepage auf der Webseite in die Basisstation eingeben. Mit der so gestalteten modifizierten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems kann der Nutzer des Fahrzeugs auf die Homepage der Basisstation zugreifen und eine Entriegelungsaufforderung über die Homepage unter Verwendung eines Personal Computers oder eines Mobiltelefons eingeben.
  • Als weitere Modifikation der vorhergehenden Ausführungsformen kann die Basisstation von einem Mobiltelefon gebildet werden, das von einem Nutzer mitgeführt werden kann. Bei dieser modifizierten Ausführungsform kann der Nutzer des Fahrzeugs eine Entriegelungsaufforderung mit einem Passwort direkt in das Mobiltelefon eingeben. Das Mobiltelefon ist so betreibbar, dass es aufgrund des Passworts entscheidet, ob der Nutzer ein autorisierter Nutzer ist oder nicht, und in Reaktion auf die Entriegelungsaufforderung ein Entriegelungssignal sendet, wenn entschieden wird, dass der Nutzer der autorisierte Nutzer ist. Die so gestaltete modifizierte Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems kann mit dem Mobiltelefon direkt aktiviert und deaktiviert werden, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat.
  • Vorstehend ist dargelegt worden, dass die Verriegelung von einer Vielzahl von Türen 312 gebildet wird und die Verriegelungssteuermittel von einer Türsteuereinheit 313 gebildet werden, aber die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 des Fahrzeug-Sicherheitssystems 300 kann auch durch andere Mittel verkörpert werden, solange die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung so steuern können, dass sie in Reaktion auf das Steuersignal den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung entriegeln, und den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem Verriegelungssteuermittel die Verriegelung verriegeln, selektiv annehmen. Das heißt, dass die Verriegelung beispielsweise durch einen Motor, ein elektronisches Bauelement oder dergleichen verkörpert werden kann und die Verriegelungssteuermittel durch eine Motor-Steuereinheit, eine elektronische Steuereinheit oder dergleichen verkörpert werden.
  • Nachstehend werden unter Bezugnahme auf die 6 und 7 die Bestandteile und Schritte der vierten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems beschrieben, die von denen der ersten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems verschieden sind.
  • Wie am besten in 6 gezeigt, wird bei der vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 400 das Fahrzeugteil von einem Motor (in 6 nicht dargestellt) gebildet, und die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung wird gebildet von einer Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 zum selektiven Annehmen des Fahrzeug-Fahrzustands, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor in Betrieb setzt, und des Fahrzeug-Sicherungszustands, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor außer Betrieb setzt, in Reaktion auf ein Steuersignal, das mit den durch eine Funkverbindungsschnittstelle 410 verkörperten Fahrzeug-Kommunikationsmitteln empfangen wird. Die Funkverbindungsschnittstelle 410 ist so eingerichtet, dass sie ein Funksignal über einen in der Nähe einer Straße befindlichen Zwischensender (in 6 nicht dargestellt) von der Basisstation empfängt und an die Basisstation sendet. Die Funkverbindungsschnittstelle 410 weist eine Antenne, einen Modulator, einen Demodulator und dergleichen auf. Der Zwischensender kann über ein Kommunikationsnetz, wie beispielsweise das Internet, ein öffentliches Fernsprechnetz oder dergleichen, in Verbindung mit der Basisstation gehalten werden. Außerdem kann die Funkverbindungsschnittstelle 410 einen Puffer zum Zwischenspeichern von Informationen, die an die Basisstation gesendet und/oder von der Basisstation empfangen werden, aufweisen. In diesem Fall muss die Funkverbindungsschnittstelle 410 die in dem Puffer gespeicherten Informationen sofort nach dem Senden und/oder Empfangen löschen. Vorzugsweise sollten die zwischen der Funkverbindungsschnittstelle 410 und der Basisstation gesendeten und empfangenen Informationen verschlüsselt werden, wie aus dem weiteren Verlauf der Beschreibung hervorgeht.
  • Die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung wird weiterhin von einem elektronischen Führerschein 404, der von einem Fahrer mitgeführt werden kann, und einer in dem Fahrzeug vorgesehenen Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 gebildet. Der elektronische Führerschein 404 ist mit einem kontaktlosen IC-Chip versehen, in dem ein Identifikationsinformationselement des Fahrers gespeichert ist. Der elektronische Führerschein 404 ist so gestaltet, dass er mit Energie aktiviert wird, die ihm mittels elektromagnetischer Wellen zugeführt wird.
  • Die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist Führerschein-Auslesemittel, die durch eine Führerschein-Ausleseeinheit 411 verkörpert werden, zum Auslesen des in dem elektronischen Führerschein 404 gespeicherten Identifikationsinformationselements auf. Die Führerschein- Ausleseeinheit 411 ist so betreibbar, dass sie elektromagnetische Wellen erzeugt, um dem elektronischen Führerschein 404 Energie zuzuführen und ihn zu aktivieren. Der auf diese Weise aktivierte elektronische Führerschein 404 ist so betreibbar, dass er das in ihm gespeicherte Identifikationsinformationselement an die Führerschein-Ausleseeinheit 411 sendet. Die Führerschein-Ausleseeinheit 411 ist Bestandteil eines Lese-/Schreibgeräts 414. Die Fahrzeug-Kommunikationsmittel werden weiterhin durch eine Identifikationsinformations-Sendeeinheit 412 zum Senden des mit der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesenen Identifikationsinformationselements an die Basisstation verkörpert.
  • Die Basisstation wird von einer Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gebildet, in der eine Vielzahl von Fahrerinformationselementen gespeichert ist, die jeweils einer Vielzahl von Identifikationsinformationselementen entsprechen. Die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 ist so betreibbar, dass sie das Identifikationsinformationselement von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfängt und ein Fahrerinformationselement, das dem von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfangenen Identifikationsinformationselement entspricht, aus den in der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gespeicherten Fahrerinformationselementen auswählt. Die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 ist so betreibbar, dass sie aufgrund des Fahrerinformationselements, das dem auf diese Weise gewählten Identifikationsinformationselement entspricht, entscheidet, ob der elektronische Führerschein 404 gültig ist oder nicht, und ein Steuersignal sendet, das das Ergebnis der Entscheidung angibt.
  • Die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist weiterhin Folgendes auf Motorbetriebs-Entscheidungsmittel, die durch eine Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 verkörpert werden, zum Entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht, in Reaktion auf das Ergebnis der Entscheidung, das von dem Steuersignal angegeben wird, das von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 empfangen wird. Die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 ist so betreibbar, dass sie aufgrund des Ergebnisses der Entscheidung ein Freigabesignal, das angibt, dass der Motor in Betrieb gesetzt werden soll, und ein Abschaltsignal, das angibt, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, selektiv an die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 sendet. Die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 so betreibbar ist, dass sie in Reaktion auf das Freigabesignal den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor in Betrieb setzt, und in Reaktion auf das Abschaltsignal den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor außer Betrieb setzt, annimmt. Die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 kann beispielsweise durch eine Wegfahrsperre verkörpert werden, die so gestaltet ist, dass sie in Reaktion auf das Abschaltsignal einen Zündschalter des Motors ausschaltet.
  • Wie in 7 gezeigt, weist die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 Folgendes auf:
    Fahrerinformations-Speichermittel, die durch eine Fahrerinformations-Speichereinheit 431 verkörpert werden, zum Speichern von mehreren Fahrerinformationselementen, die jeweils mehreren Identifikationsinformationselementen entsprechen; Fahrerinformations-Wählmittel, die durch eine Fahrerinformations-Wähleinheit 432 verkörpert werden, zum Auswählen eines Fahrerinformationselements, das dem von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfangenen Identifikationsinformationselement entspricht, aus den in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten Fahrerinformationselementen; und Gültigkeits-Beurteilungsmittel, die durch eine Gültigkeitsbeurfeilungseinheit 433 verkörpert werden, zum Beurteilen, ob der elektronische Führerschein 404 gültig ist oder nicht, aufgrund des Fahrerinformationselements, das dem auf diese Weise gewählten Identifikationsinformationselement entspricht.
  • Die Fahrerinformations-Speichereinheit 431 ist mit einem nichtflüchtigen Speicherelement, wie beispielsweise einer Festplatte, einem Flash-Speicher oder dergleichen, versehen. Jedes der in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten Fahrerinformationselemente enthält Informationen zu dem Inhaber des elektronischen Führerscheins 404, wie beispielsweise den Namen, den eingetragenen Wohnort, den ständigen Wohnort, das Geburtsdatum, Angaben dazu, ob der Führerschein abgelaufen ist oder nicht, Angaben dazu, ob der Führerschein vorübergehend außer Kraft gesetzt oder entzogen worden ist, mindestens entweder Einträge zu Verkehrsunfällen, Einträge zu Verkehrsverstößen oder Einträge zu Bußgeldzahlungen oder dergleichen. Jedes der in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten Fahrerinformationselemente enthält außerdem Informationen zu dem elektronischen Führerschein 404, wie beispielsweise das Datum der Ausstellung, die Führerscheinnummer, die Art des Führerscheins, das Datum des Ablaufs, zuständige Behörden oder dergleichen. Die Informationen zum Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 für jedes der in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten Fahrerinformationselemente werden von den zuständigen Behörden regelmäßig aktualisiert.
  • Die Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 ist so eingerichtet, dass sie aufgrund des Fahrerinformationselements, das dem Identifikationsinformationselement entspricht, das von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 aus den in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten Fahrerinformationselementen ausgewählt wird, entscheidet, ob der elektronische Führerschein 404 gültig ist oder nicht, und ein Steuersignal erzeugt, das das Ergebnis der Beurteilung angibt. Das heißt, dass die Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 so betreibbar ist, dass sie ein Steuersignal erzeugt, das angibt, dass der elektronische Führerschein 404 beispielsweise ungültig ist, wenn das von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 gewählte Fahrerinformationselement Informationen zu dem Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 enthält, wie beispielsweise die, dass des Führerschein abgelaufen ist, dass der Führerschein vorübergehend außer Kraft gesetzt oder entzogen worden ist, dass die Bußgeldzahlung überfällig ist, oder dergleichen.
  • Die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 weist weiterhin Folgendes auf: eine Funkverbindungsschnittstelle 430 zum Empfangen eines Funksignals von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 und zum Senden eines Funksignals an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401; und Steuersignal-Sendemittel, die durch eine Steuersignal-Sendeeinheit 434 verkörpert werden, zum Senden eines Steuersignals, das das Ergebnis der von der Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 vorgenommenen Beurteilung angibt, über die Funkverbindungsschnittstelle 430 an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401. Die Funkverbindungsschnittstelle 430 ist so eingerichtet, dass sie ein Funksignal über einen in der Nähe einer Straße befindlichen Zwischensender von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfängt und an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 sendet. Die Funkverbindungsschnittstelle 430 weist eine Antenne, einen Modulator, einen Demodulator und dergleichen auf. Die Funkverbindungsschnittstelle 430 kann weiterhin beispielsweise eine Netz-Fahrerschnittstelle für den Fall aufweisen, dass die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 über ein Kommunikationsnetz, wie etwa das Internet, in Verbindung mit dem Zwischensender gehalten wird.
  • Vorzugsweise sollten die zwischen der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 und der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gesendeten und empfangenen Informationen verschlüsselt werden. In diesem Fall können die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 und die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 jeweils beispielsweise einen öffentlichen Schlüssel und einen privaten Schlüssel haben. Die Funkverbindungsschnittstelle 410 hat den privaten Schlüssel der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 und den öffentlichen Schlüssel der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gespeichert, und die Funkverbindungsschnittstelle 430 hat den privaten Schlüssel der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 und den öffentlichen Schlüssel der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 gespeichert. Die Informationen, die von der Funkverbindungsschnittstelle 410 an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gesendet werden, werden mit dem öffentlichen Schlüssel der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 verschlüsselt und mit einer Signatur versehen, die mit dem privaten Schlüssel der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 verschlüsselt ist. Die Informationen, die von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 an die Funkverbindungsschnittstelle 410 gesendet werden, werden hingegen mit dem öffentlichen Schlüssel der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 verschlüsselt und mit einer Signatur versehen, die mit dem privaten Schlüssel der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 verschlüsselt ist.
  • Wie in 7 gezeigt, weist die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 weiterhin Folgendes auf: Nachrichten-Erzeugungsmittel, die durch eine Nachrichten-Erzeugungseinheit 435 verkörpert werden, zum Erzeugen einer Nachricht, die für den Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 bereitgestellt werden soll, aufgrund des von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 gewählten Fahrerinformationselements. Die Steuersignal-Sendeeinheit 434 ist so betreibbar, dass sie die von der Nachrichten-Erzeugungseinheit 435 erzeugte Nachricht über die Funkverbindungsschnittstelle 430 an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 sendet.
  • Die für den Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 bereitgestellte Nachricht enthält einen Hinweis, dass der Führerschein bis zu einem bestimmten Datum aktualisiert werden muss, dass ein Bußgeld bis zu einem bestimmten Datum gezahlt werden muss, und dergleichen. Mit dem so gestatteten Fahrzeug-Sicherheitssystem 400 kann der Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 vermeiden, dass der Führerschein wegen Nachlässigkeit abläuft oder vorübergehend außer Kraft gesetzt oder entzogen wird.
  • Wie in 6 gezeigt, weist die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weiterhin Folgendes auf: Nachrichtenbereitstellungsmittel, die durch eine Nachrichtenbereitstellungseinheit 415 verkörpert werden, zum Bereitstellen der von der Steuersignal-Sendeeinheit 434 gesendeten Nachricht für den Inhaber des elektronischen Führerscheins 404. Die Nachrichtenbereitstellungseinheit 415 kann beispielsweise mit einer Flüssigkristallanzeige zum Anzeigen der Nachricht auf einem Bildschirm, einem Lautsprecher zum akustischen Ausgeben der Nachricht oder dergleichen versehen sein. Die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist weiterhin Folgendes auf: Quittungserzeugungsmittel, die durch eine Quittungserzeugungseinheit 416 verkörpert werden, zum Erzeugen eines Quittungszeichens in Reaktion auf einen Quittierbefehl eines Nutzers, nachdem die Nachricht bereitgestellt worden ist. Die Quittungserzeugungseinheit 416 kann beispielsweise mit einer Flüssigkristallanzeige mit einem Touch Screen versehen sein, und der Nutzer kann einen Quittierbefehl durch Berühren des Touch Screen eingeben.
  • Die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 ist so betreibbar, dass sie erst dann ein Freigabesignal, das angibt, dass der Motor in Betrieb gesetzt werden soll, sendet, wenn das Quittungszeichen empfangen wird. Mit der so gestalteten Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 kann der Nutzer das Fahrzeug erst dann fahren, wenn der Nutzer den Quittierbefehl in die Quittungserzeugungseinheit 416 eingibt, wodurch gewährleistet wird, dass die Nachricht für den Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 bereitgestellt wird. Die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist weiterhin Folgendes auf: Quittungssendemittel, die durch eine Quittungssendeeinheit 417 verkörpert werden, zum Senden des von der Quittungserzeugungseinheit 416 erzeugten Quittungszeichens über die Funkverbindungsschnittstelle 410 an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402.
  • Wie in 7 gezeigt, weist die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 weiterhin Folgendes auf: Ablaufdatums-Berechnungsmittel, die durch eine Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 verkörpert werden, zum Berechnen eines Ablaufdatums aufgrund des Datums, an dem das Quittungszeichen empfangen wird. Bei der vorliegenden Ausführungsform ist die Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 so gestaltet, dass sie das Ablaufdatum aus dem Datum berechnet, an dem das Quittungszeichen empfangen wird. Die Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 ist so betreibbar, dass sie das auf diese Weise berechnete Ablaufdatum in das in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherte Fahrerinformationselement schreibt.
  • Es ist jedoch möglich, dass die Steuersignal-Sendeeinheit 434 das Steuersignal nicht an die an dem Fahrzeug angebrachte Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 sendet, wenn das Fahrzeug zufällig durch ein ruhiges Gebiet fährt, wo der in der Nähe der Straße befindliche Zwischensender das Steuersignal nicht erfassen kann. Die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 ist so gestaltet, dass sie in Reaktion auf das Freigabesignal, das aufgrund des Steuersignals mit der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 erzeugt wird, den Fahrzeug-Fahrzustand annimmt, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor in Betrieb setzt. Ohne das Steuersignal kann die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 nicht den Fahrzeug-Fahrzustand annehmen, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor in Betrieb setzt.
  • Um dieses Problem zu lösen, ist bei der vorliegenden Ausführungsform die Steuersignal-Sendeeinheit 434 so betreibbar, dass sie das von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 gewählte Fahrerinformationselement an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 sendet. Wie in 6 gezeigt, weist die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weiterhin Folgendes auf: Fahrerinformations-Schreibmittel, die durch eine Fahrerinformations-Schreibeinheit 418 verkörpert werden, zum Schreiben des von den Steuersignal-Sendemitteln 434 gesendeten Fahrerinformationselements in den elektronischen Führerschein 404, damit der elektronische Führerschein 404 das Fahrerinformationselement darin speichert. Die Fahrerinformations-Schreibeinheit 418 und die Führerschein-Ausleseeinheit 411 bilden gemeinsam ein Lese-/Schreibgerät 414. Die Fahrerinformations-Schreibeinheit 418 ist so betreibbar, dass sie elektromagnetische Wellen erzeugt, um dem elektronischen Führerschein 404 Energie zuzuführen und ihn zu aktivieren. Der auf diese Weise aktivierte elektronische Führerschein 404 ist so betreibbar, dass er das Fahrerinformationselement in den elektronischen Führerschein 404 schreibt. Die Führerschein-Ausleseeinheit 411 ist so betreibbar, dass sie das in dem elektronischen Führerschein 404 gespeicherte Fahrerinformationselement ausliest, und die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 ist so betreibbar, dass sie in dem Fall, dass die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 410 das Steuersignal nicht empfängt, in Reaktion auf das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene Fahrerinformationselement entscheidet, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht.
  • Die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist weiterhin Folgendes auf: Identifikationsinformations-Speichermittel, die durch eine Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 verkörpert werden, zum Speichern von Identifikationsinformationselementen, deren elektronische Führerscheine als gültig beurteilt worden sind; und Autorisierungsmittel, die durch eine Autorisierungseinheit 420 verkörpert werden, zum Erzeugen eines Bescheinigungssignals, das die Gültigkeit des von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesenen Identifikationsinformationselements aufgrund der in der Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 gespeicherten Identifikationsinformationselemente autorisiert. Die Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 ist mit einem nichtflüchtigen Speicherelement, wie beispielsweise einer Festplatte, einem Flash-Speicher oder dergleichen, versehen. Die Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 kann weiterhin mit beispielsweise einer Flüssigkristallanzeige mit einem Touch Screen auf einem Bildschirm der Flüssigkristallanzeige versehen sein, und der Nutzer kann jedes der Identifikationsinformationselemente mit dem Touch Screen eingeben, editieren oder löschen. Die Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 hat ein Identifikationsinformationselement des Fahrzeughalters gespeichert, das von einem normalen Nutzer nicht gelöscht werden kann. Das Identifikationsinformationselement des Fahrzeughalters kann nur an bestimmten Orten, wie beispielsweise in einem Fertigungsbetrieb, am Sitz des Händlers oder dergleichen, registriert oder gelöscht werden. Alternativ kann das Identifikationsinformationselement des Fahrzeughalters nur von dem Fahrzeughalter registriert oder gelöscht werden.
  • Die Autorisierungseinheit 420 ist so gestaltet, dass sie das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene Identifikationsinformationselement mit den einzelnen Identifikationsinformationselementen vergleicht, die in der Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 gespeichert sind. Die Autorisierungseinheit 420 ist so betreibbar, dass sie das Bescheinigungssignal nur dann erzeugt, wenn das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene Identifikationsinformationselement mit einem der in der Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 gespeicherten Identifikationsinformationselemente übereinstimmt. Die Autorisierungseinheit 420 erzeugt hingegen kein Bescheinigungssignal, wenn das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene Identifikationsinformationselement nicht mit allen in der Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 gespeicherten Identifikationsinformationselementen übereinstimmt. Die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 ist so betreibbar sind, dass sie in Reaktion auf das von der Autorisierungseinheit 420 erzeugte Bescheinigungssignal und das Ergebnis der Entscheidung, das durch das von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 empfangene Steuersignal angegeben wird, entscheidet, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht.
  • Die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist weiterhin eine Zentraleinheit (nachstehend einfach als „CPU" bezeichnet), die nicht in 6 gezeigt ist, zum Steuern des gesamten Betriebs der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 auf, die Bestandteil der vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 400 ist. Nachstehend wird der Prozess des Steuerns der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 mit den CPUs unter Bezugnahme auf 8 beschrieben.
  • Im Schritt S410 wird das in dem elektronischen Führerschein 404 gespeicherte Identifikationsinformationselement von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesen. An den Schritt S401 schließt sich der Schritt S402 an, in dem entschieden wird, ob das Bescheinigungssignal von der Autorisierungseinheit 420 erzeugt wird oder nicht. Wenn entschieden wird, dass das Bescheinigungssignal von der Autorisierungseinheit 420 erzeugt wird, schließt sich an den Schritt S402 der Schritt S403 an. Wenn jedoch entschieden wird, dass kein Bescheinigungssignal von der Autorisierungseinheit 420 erzeugt wird, schließt sich an den Schritt S402 der Schritt S410 an. Im Schritt S403 wird das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene Identifikationsinformationselement von der Identifikationsinformations-Sendeeinheit 412 über die Funkverbindungsschnittstelle 410 an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gesendet. An den Schritt S403 schließt sich der Schritt S404 an, in dem entschieden wird, ob ein Steuersignal über die Funkverbindungsschnittstelle 410 empfangen wird oder nicht. Wenn entschieden wird, dass ein Steuersignal empfangen wird, schließt sich an den Schritt S404 der Schritt S405 an. Wenn jedoch entschieden wird, dass kein Steuersignal empfangen wird, wird der Prozess von Schritt S404 wiederholt. Im Schritt S405 wird das Fahrerinformationselement mit der Fahrerinformations-Schreibeinheit 418 in den elektronischen Führerschein 404 geschrieben. Bei der vorliegenden Ausführungsform können im Schritt S404 ein Fahrerinformationselement und eine Nachricht empfangen werden, und im Schritt S405 können das Steuersignal und die Nachricht in den elektronischen Führerschein 404 geschrieben werden.
  • An den Schritt S405 schließt sich der Schritt S406 an, in dem entschieden wird, ob die Nachricht empfangen wird oder nicht. Wenn entschieden wird, dass die Nachricht empfangen wird, schließt sich an den Schritt S405 der Schritt S407 an. Wenn jedoch entschieden wird, dass keine Nachricht empfangen wird, schließt sich an den Schritt S405 der Schritt S410 an. Im Schritt S407 wird die Nachricht von der Nachrichtenbereitstellungseinheit 415 für den Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 bereitgestellt. An den Schritt S407 schließt sich der Schritt S408 an, in dem entschieden wird, ob in Reaktion auf einen von dem Nutzer eingegebenen Quittierbefehl ein Quittungszeichen von der Quittungserzeugungseinheit 416 erzeugt wird oder nicht. Wenn entschieden wird, dass das Quittungszeichen erzeugt wird, d. h., der Quittierbefehl eingegeben wird, schließt sich an den Schritt S408 der Schritt S409 an. Wenn jedoch entschieden wird, dass kein Quittierbefehl eingegeben wird, wird der Prozess von Schritt S408 wiederholt.
  • Im Schritt S409 wird das Quittungszeichen von der Quittungssendeeinheit 417 über die Funkverbindungsschnittstelle 410 an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gesendet. An den Schritt S409 schließt sich der Schritt S410 an, in dem von der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 in Reaktion auf das von der Autorisierungseinheit 420 im Schritt S402 erzeugte Bescheinigungssignal und das Ergebnis der Entscheidung, das durch das im Schritt S404 empfangene Steuersignal angegeben wird, entschieden wird, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht. An den Schritt S410 schließt sich der Schritt S411 an, in dem aufgrund des Ergebnisses der im Schritt S410 getroffenen Entscheidung ein Freigabesignal oder ein Abschaltsignal von der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 an die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 gesendet wird. Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung kann die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 so betrieben werden, dass sie den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor in Betrieb setzt, auch dann annimmt, wenn eine bestimmte Zeit lang kein Freigabesignal eingegeben wird.
  • Die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 weist weiterhin eine Zentraleinheit (nachstehend einfach als „CPU" bezeichnet), die nicht in 7 gezeigt ist, zum Steuern des gesamten Betriebs der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 auf, die Bestandteil der vierten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 400 ist. Nachstehend wird der Prozess des Steuerns der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 mit der CPU unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
  • Im Schritt S420 wird entschieden, ob das von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 gesendete Identifikationsinformationselement von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 über die Funkverbindungsschnittstelle 430 empfangen wird oder nicht. Wenn entschieden wird, dass das Identifikationsinformationselement empfangen wird, schließt sich an den Schritt S420 der Schritt S421 an. Wenn jedoch entschieden wird, dass kein Identifikationsinformationselement empfangen wird, schließt sich an den Schritt S420 der Schritt S425 an. Im Schritt S421 wird ein Fahrerinformationselement, das dem von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfangenen Identifikationsinformationselement entspricht, von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 aus den in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten Fahrerinformationselementen ausgewählt. An den Schritt S421 schließt sich der Schritt S422 an, in dem aufgrund des Fahrerinformationselements, das dem im Schritt S421 gewählten Identifikationsinformationselement entspricht, von der Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 beurteilt wird, ob der elektronische Führerschein 404 gültig ist oder nicht, und ein Steuersignal, das das Ergebnis der Beurteilung angibt, von der Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 erzeugt wird. An den Schritt S422 schließt sich der Schritt S423 an, in dem aufgrund des von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 gewählten Fahrerinformationselements eine Nachricht, die für den Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 bereitgestellt werden soll, von der Nachrichten-Erzeugungseinheit 435 erzeugt wird. An den Schritt S423 schließt sich der Schritt S424 an, in dem das Steuersignal, das Fahrerinformationselement und/oder die Nachricht von der Steuersignal-Sendeeinheit 434 an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 gesendet werden. Wenn im Schritt S424 die Nachricht an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung gesendet wird, ist zu erwarten, dass im Schritt S425 das Quittungszeichen empfangen wird, was nachstehend dargelegt wird. Vom Schritt S424 wird zum Schritt S420 zurückgegangen.
  • Im Schritt S425 wird entschieden, ob das Quittungszeichen empfangen wird oder nicht. Wenn entschieden wird, dass das Quittungszeichen nicht empfangen wird, wird vom Schritt S425 zum Schritt S420 zurückgegangen. Wenn jedoch entschieden wird, dass das Quitungszeichen empfangen wird, wird vom Schritt S425 zum Schritt S426 vorwärtsgegangen, und aufgrund des Datums, an dem das Quittungszeichen empfangen wird, wird von der Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 ein Ablaufdatum berechnet. Bei der vorliegenden Ausführungsform wird das Ablaufdatum von der Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 aus dem Datum berechnet, an dem das Quittungszeichen empfangen wird. Vom Schritt S426 wird zum Schritt S427 vorwärtsgegangen, in dem das auf diese Weise berechnete Ablaufdatum von der Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 in das in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherte Fahrerinformationselement geschrieben wird.
  • Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 kann die Identifikationsinformations-Sendeeinheit 412 so betrieben werden, dass sie das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene Identifikationsinformationselement in vorgegebenen Zeitintervallen an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 sendet, und die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 kann so betrieben werden, das sie immer dann entscheidet, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht, wenn das Steuersignal von der Funkverbindungsschnittstelle 410 empfangen wird.
  • Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 ist in dem Fall, dass die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 entscheidet, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, wenn der Motor in Betrieb ist, die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 erst dann so betreibbar, dass sie ein Abschaltsignal sendet, das angibt, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, wenn der Motor ausgeschaltet wird. Die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 ist so betreibbar, dass sie in Reaktion auf das von der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 gesendete Abschaltsignal den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor außer Betrieb setzt, annimmt, wenn der Motor ausgeschaltet wird. Die so gestaltete Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 – bei der in dem Fall, dass die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 entscheidet, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, wenn der Motor noch in Betrieb ist, die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 erst dann in Reaktion auf das Abschaltsignal den Fahrzeug-Sicherungszustand annimmt, wenn der Motor ausgeschaltet wird – vermeidet, dass das Fahrzeug aufgrund des Ergebnisses der von der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 getroffenen Entscheidung während der Fahrt angehalten wird. In dem Fall, dass die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 entscheidet, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, während der Motor in Betrieb ist, kann die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 eine Nachricht, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, wenn der Motor ausgeschaltet wird, für den Fahrer des Fahrzeugs bereitstellen.
  • Erfindungsgemäß kann die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 mit einer Steuersignal-Speichereinheit zum Speichern des empfangenen Steuersignals versehen sein. Die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 kann in dem Fall, dass die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 kein Steuersignal von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 empfängt, in Reaktion auf das in der Steuersignal-Speichereinheit gespeicherte Steuersignal entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht. Ebenso kann der elektronische Führerschein 404 das empfangene Steuersignal speichern. Die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 kann in dem Fall, dass die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 kein Steuersignal von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 empfängt, in Reaktion auf das in dem elektronischen Führerschein 404 gespeicherte Steuersignal entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht.
  • Wie aus der vorstehenden Beschreibung hervorgeht, ist klar, dass das erfindungsgemäße Fahrzeug-Sicherheitssystem zusätzlich prüfen kann, ob der Führerschein des Nutzers gültig ist oder nicht, obwohl entschieden worden ist, dass der Nutzer der Befugte ist,.
  • Die vorliegende Erfindung ist zwar anhand der bevorzugten Ausführungsformen beschrieben worden, aber Fachleuten dürfte klar sein, dass verschiedene Modifikationen und Abwandlungen dieser Ausführungsformen möglich sind, solange diese Modifikationen und Abwandlungen innerhalb des Schutzumfangs der beigefügten Ansprüche liegen.

Claims (14)

  1. Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) mit: Führerschein-Auslesemitteln (411) zum Auslesen eines in einem elektronischen Führerschein (404) gespeicherten Identifikationsinformationselements; Identifikationsinformations-Sendeeinheit (412) zum Senden des mit den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesenen Identifikationsinformationselements an eine Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402); Nachrichten-Bereitstellungsmitteln (415) zum Bereitstellen einer von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) empfangenen Nachricht und Motorbetriebs-Entscheidungsmitteln (413) zum Entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht, in Reaktion auf ein von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) empfangenes Steuersignal, wobei die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie aufgrund eines Ergebnisses der Entscheidung ein Freigabesignal, das angibt, dass der Motor in Betrieb gesetzt werden soll, und ein Abschaltsignal, das angibt, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, selektiv an eine Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) senden, und die von den Nachrichten-Bereitstellungsmitteln (415) bereitgestellte Nachricht einen Hinweis auf den elektronischen Führerschein (404) enthält, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) weiterhin Quittungserzeugungsmittel (416) zum Erzeugen eines Quittungszeichens in Reaktion auf einen Quittierbefehl eines Nutzers, nachdem die Nachricht bereitgestellt worden ist, aufweist und die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie erst dann ein Freigabesignal, das angibt, dass der Motor in Betrieb gesetzt werden soll, senden, wenn das Quittungszeichen erzeugt wird.
  2. Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) nach Anspruch 1, die weiterhin Quittungssendemittel (417) zum Senden des von den Quittungserzeugungsmitteln (416) erzeugten Quittungszeichens an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) aufweist.
  3. Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) nach Anspruch 1, die weiterhin Fahrerinformations-Schreibmittel (418) zum Schreiben eines von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) gesendeten Fahrerinformationselements in den elektronischen Führerschein (404) aufweist, damit der elektronische Führerschein (404) das Fahrerinformationselement dort speichert, dadurch gekennzeichnet, dass die Führerschein-Auslesemittel (411) so betreibbar sind, dass sie weiterhin das in dem elektronischen Führerschein (404) gespeicherte Fahrerinformationselement auslesen, und die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie in dem Fall, dass die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) das Steuersignal nicht empfangen, in Reaktion auf das von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesene Fahrerinformationselement entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht.
  4. Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformations-Sendeeinheit (412) so betreibbar ist, dass sie das von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesene Identifikationsinformationselement in festgelegten Zeitintervallen an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) sendet, und die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie immer dann, wenn die Identifikationsinformations-Sendeeinheit (412) das von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesene Identifikationsinformationselement an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) sendet, entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht.
  5. Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass bei laufendem Motor in dem Fall, dass die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) entscheiden, dass der Motor nicht in Betrieb gesetzt werden soll, die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie erst dann ein Abschaltsignal, das angibt, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, senden, wenn der Motor abgeschaltet wird.
  6. Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) nach Anspruch 1, die weiterhin Folgendes aufweist: Identifikationsinformations-Speichermittel (419) zum Speichern von Identifikationsinformationselementen, deren elektronische Führerscheine als gültig beurteilt worden sind; und Autorisierungsmittel (420) zum Erzeugen eines Bescheinigungssignals, das die Gültigkeit des von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesenen Identifikationsinformationselements aufgrund der in den Identifikationsinformations-Speichermitteln (419) gespeicherten Identifikationsinformationselemente autorisiert, wobei die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie in Reaktion auf das von den Autorisierungsmitteln (420) erzeugte Bescheinigungssignal und das Ergebnis der Entscheidung, das durch das von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) empfangene Steuersignal angegeben wird, entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht.
  7. Fahrzeug-Sicherheitssystem zum Sichern eines Fahrzeugs gegen Benutzung durch einen Unbefugten mit: einer Basisstation (102), die sich fern dem Fahrzeug befindet, zum Senden eines Steuersignals, und einer in dem Fahrzeug vorgesehenen Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung (101), die Folgendes aufweist: Fahrzeug-Kommunikationsmittel (111), die durch Fahrzeug-Kommunikationsmittel (410) verkörpert werden, zum Empfangen des Steuersignals von der Basisstation (102) und ein Fahrzeugteil (112), dessen Betrieb zum Fahren des Fahrzeugs notwendig ist, wobei das Fahrzeugteil (112) so betreibbar ist, dass es in Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln (111) empfangene Steuersignal selektiv zwei Betriebszustände annimmt, die einen Fahrzeug-Fahrzustand, in dem das Fahrzeugteil (112) die Benutzung des Fahrzeugs zulässt, und einen Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem das Fahrzeugteil (112) das Fahrzeug gegen Benutzung sichert, umfassen, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeugteil (112) durch einen Motor verkörpert wird, die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung (101) durch eine Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) zum selektiven Annehmen des Fahrzeug-Fahrzustands, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) den Motor in Betrieb setzt, und des Fahrzeug-Sicherungszustands, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) den Motor außer Betrieb setzt, in Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln (410) empfangene Steuersignal verkörpert wird, die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung (101) weiterhin durch einen mitführbaren elektronischen Führerschein (404) mit einem darin gespeicherten identifikationsinformationselement und eine in dem Fahrzeug vorgesehene Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) nach Anspruch 1 verkörpert wird, die Fahrzeug-Kommunikationsmittel (111) durch eine Identifikationsinformations-Sendeeinheit (412) zum Senden des von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesenen Identifikationsinformationselements an die Basisstation (102) verkörpert werden, die Basisstation (102) durch eine Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) verkörpert wird, in der mehrere Fahrerinformationselemente gespeichert sind, die jeweils mehreren Identifikationsinformationselementen entsprechen, wobei die Führerschein- Verwaltungsvorrichtung (402) so betreibbar ist, dass sie ein Fahrerinformationselement, das dem Identifikationsinformationselement entspricht, das von der Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) empfangen wird, von den in der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) gespeicherten Fahrerinformationselementen wählt, aufgrund des Fahrerinformationselements, das dem so gewählten Identifikationsinformationselement entspricht, beurteilt, ob der elektronische Führerschein (404) gültig ist oder nicht, und das Steuersignal, das das Ergebnis der Beurteilung angibt, sendet, die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) weiterhin Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) zum Entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht, in Reaktion auf das Ergebnis der Entscheidung, das von dem von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) empfangenen Steuersignal angegeben wird, aufweist, die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie aufgrund des Ergebnisses der Entscheidung ein Freigabesignal, das angibt, dass der Motor in Betrieb gesetzt werden soll, und ein Abschaltsignal, das angibt, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, selektiv an die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) senden, die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) so betreibbar ist, dass sie in Reaktion auf das Freigabesignal den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) den Motor in Betrieb setzt, und in Reaktion auf das Abschaltsignal den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) den Motor außer Betrieb setzt, annimmt, und die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) weiterhin Folgendes aufweist: Nachrichten-Erzeugungsmittel (435) zum Erzeugen einer Nachricht, die für den Inhaber des elektronischen Führerscheins bereitgestellt werden soll, aufgrund des von Fahrerinformations-Wählmitteln (432) gewählten Fahrerinformationselements und Steuersignal-Sendemittel (434) zum Senden der von den Nachrichten-Erzeugungsmitteln (435) erzeugten Nachricht an die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401).
  8. Fahrzeug-Sicherheitssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) Folgendes aufweist: Fahrerinformations-Speichermittel (431) zum Speichern von mehreren Fahrerinformationselementen, die jeweils mehreren Identifikationsinformationselementen entsprechen; Fahrerinformations-Wählmittel (432) zum Wählen eines Fahrerinformationselements, das dem von der Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) empfangenen Identifikationsinformationselement entspricht, das von der Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) empfangen wird, von den in den Fahrerinformations-Speichermitteln (431) gespeicherten Fahrerinformationselementen; und Gültigkeits-Beurteilungsmittel (433) zum Beurteilen, ob der elektronische Führerschein (404) gültig ist oder nicht, aufgrund des Fahrerinformationselements, das dem so gewählten Identifikationsinformationselement entspricht, die Steuersignal-Sendemittel (434) so betreibbar sind, dass sie das Steuersignal, das das Ergebnis der von den Gültigkeits-Beurteilungsmitteln (433) vorgenommenen Beurteilung angibt, an die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) senden, und die Nachrichten-Erzeugungsmittel (435) so betreibbar sind, dass sie einen Hinweis, dass der elektronische Führerschein (404) aktualisiert werden muss, aufgrund des von den Fahrerinformations-Wählmitteln (432) gewählten Fahrerinformationselements erzeugen.
  9. Fahrzeug-Sicherheitssystem nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) weiterhin Quittungssendemittel (417) zum Senden des von den Quittungserzeugungsmitteln (416) erzeugten Quittungszeichens an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) aufweist, die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) weiterhin Ablaufdatums-Berechnungsmittel (436) zum Berechnen eines Ablaufdatums aufgrund des Datums, an dem das Quittungszeichen empfangen wird, aufweist und die Ablaufdatums-Berechnungsmittel (436) so betreibbar sind, dass sie das so berechnete Ablaufdatum in das in den Fahrerinformations-Speichermitteln (431) gespeicherte Fahrerinformationselement schreiben.
  10. Fahrzeug-Sicherheitssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuersignal-Sendemittel (434) so betreibbar sind, dass sie das von den Fahrerinformations-Wählmitteln (432) gewählte Fahrerinformationselement an die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) senden, die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) Fahrerinformations-Schreibmittel (418) zum Schreiben des von den Steuersignal-Sendemitteln (434) gesendeten Fahrerinformationselements in den elektronischen Führerschein (404) aufweist, damit der elektronische Führerschein (404) das Fahrerinformationselement darin speichert, die Führerschein-Auslesemittel (411) so betreibbar sind, dass sie weiterhin das in dem elektronischen Führerschein (404) gespeicherte Fahrerinformationselement auslesen, und die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie in dem Fall, dass die Fahrzeug-Kommunikationsmittel (410) das Steuersignal nicht empfangen, in Reaktion auf das von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesene Fahrerinformationselement entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht.
  11. Fahrzeug-Sicherheitssystem nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Identifikationsinformations-Sendeeinheit (412) so betreibbar ist, dass sie das von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesene Identifikationsinformationselement in festgelegten Zeitintervallen an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) sendet, und die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie immer dann, wenn die Identifikationsinformations-Sendeeinheit (412) das von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesene Identifikationsinformationselement an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) sendet, entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht.
  12. Fahrzeug-Sicherheitssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass bei laufendem Motor in dem Fall, dass die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) entscheiden, dass der Motor nicht in Betrieb gesetzt werden soll, die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie erst dann ein Abschaltsignal, das angibt, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, senden, wenn der Motor abgeschaltet wird, und die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) so betreibbar ist, dass sie in Reaktion auf das Abschaltsignal den Fahrzeug-Sicherungszustand annimmt, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) den Motor außer Betrieb setzt.
  13. Fahrzeug-Sicherheitssystem nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) weiterhin Folgendes aufweist: Identifikationsinformations-Speichermittel (419) zum Speichern von Identifikationsinformationselementen, deren elektronische Führerscheine als gültig beurteilt worden sind; und Autorisierungsmittel (420) zum Erzeugen eines Bescheinigungssignals, das die Gültigkeit des von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesenen Identifikationsinformationselements aufgrund der in den Identifikationsinformations-Speichermitteln (419) gespeicherten Identifikationsinformationselemente autorisiert, und die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie in Reaktion auf das von den Autorisierungsmitteln (420) erzeugte Bescheinigungssignal und das Ergebnis der Entscheidung, das durch das von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) empfangene Steuersignal angegeben wird, entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht.
  14. Verfahren zum Steuern eines Fahrzeug-Sicherheitssystems zum Sichern eines Fahrzeugs gegen Benutzung durch einen Unbefugten mit folgenden Schritten: einem Schritt des Vorbereitens einer Basisstation (102), die sich fern dem Fahrzeug befindet, zum Senden eines Steuersignals, einer in dem Fahrzeug vorgesehenen Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung (101) mit Fahrzeug-Kommunikationsmitteln (111) zum Empfangen des Steuersignals von der Basisstation (102) und eines Fahrzeugteils (112), dessen Betrieb zum Fahren des Fahrzeugs notwendig ist, wobei das Fahrzeugteil (112) so betreibbar ist, dass es in Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln (111) empfangene Steuersignal selektiv zwei Betriebszustände annimmt, die einen Fahrzeug-Fahrzustand, in dem das Fahrzeugteil (112) die Benutzung des Fahrzeugs zulässt, und einen Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem das Fahrzeugteil (112) das Fahrzeug gegen Benutzung sichert, umfassen; und einem Schritt des Steuerns, in dem das Fahrzeugteil (112) in Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln (111) empfangene Steuersignal veranlasst wird, selektiv zwei Betriebszustände anzunehmen, die einen Fahrzeug-Fahrzustand, in dem das Fahrzeugteil (112) die Benutzung des Fahrzeugs zulässt, und einen Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem das Fahrzeugteil (112) das Fahrzeug gegen Benutzung sichert, umfassen, wobei die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung (101) durch eine Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) zum selektiven Annehmen des Fahrzeug-Fahrzustands, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) den Motor in Betrieb setzt, und des Fahrzeug-Sicherungszustands, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) den Motor außer Betrieb setzt, in Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln (410) empfangene Steuersignal verkörpert wird, die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung (101) weiterhin durch einen mitführbaren elektronischen Führerschein (404) mit einem darin gespeicherten Identifikationsinformationselement und eine in dem Fahrzeug vorgesehene Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) mit Führerschein-Auslesemitteln (411) zum Auslesen des in dem elektronischen Führerschein (404) gespeicherten Identifikationsinformationselements verkörpert wird, die Fahrzeug-Kommunikationsmittel (111) durch eine Identifikationsinformations-Sendeeinheit (412) zum Senden des von den Führerschein-Auslesemitteln (411) ausgelesenen Identifikationsinformationselements an die Basisstation (102) verkörpert wird, die Basisstation (102) durch eine Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) verkörpert wird, in der mehrere Fahrerinformationselemente gespeichert sind, die jeweils mehreren Identifikationsinformationselementen entsprechen, wobei die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) so betreibbar ist, dass sie ein Fahrerinformationselement, das dem Identifikationsinformationselement entspricht, das von der Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) empfangen wird, von den in der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) gespeicherten Fahrerinformationselementen wählt, aufgrund des Fahrerinformationselements, das dem so gewählten Identifikationsinformationselement entspricht, beurteilt, ob der elektronische Führerschein (404) gültig ist oder nicht, und das Steuersignal, das das Ergebnis der Beurteilung angibt, sendet, die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) weiterhin Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) zum Entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht, in Reaktion auf das Ergebnis der Entscheidung, das von dem von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) empfangenen Steuersignal angegeben wird, aufweist, die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie aufgrund des Ergebnisses der Entscheidung ein Freigabesignal, das angibt, dass der Motor in Betrieb gesetzt werden soll, und ein Abschaltsignal, das angibt, dass der Motor außer Betrieb gesetzt werden soll, selektiv an die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) senden, die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) so betreibbar ist, dass sie in Reaktion auf das Freigabesignal den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) den Motor in Betrieb setzt, und in Reaktion auf das Abschaltsignal den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung (403) den Motor außer Betrieb setzt, annimmt, die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung (402) weiterhin Folgendes aufweist: Nachrichten-Erzeugungsmittel (435) zum Erzeugen einer Nachricht, die für den Inhaber des elektronischen Führerscheins bereitgestellt werden soll, aufgrund des von Fahrerinformations-Wählmitteln (432) gewählten Fahrerinformationselements; und Steuersignal-Sendemittel (434), die so betreibbar sind, dass sie die von den Nachrichten-Erzeugungsmitteln (435) erzeugte Nachricht an die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) senden, die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) weiterhin Nachrichten-Bereitstellungsmittel (415) zum Bereitstellen der von den Steuersignal-Sendemitteln (434) gesendeten Nachricht aufweist, jedes der Fahrerinformationselemente Informationen zu dem Inhaber des elektronischen Führerscheins darüber, ob der elektronische Führerschein abgelaufen ist oder nicht, und mindestens entweder über einen Eintrag zu einem Verkehrsunfall, einen Eintrag zu einem Verkehrsverstoß oder einen Eintrag einer Zahlung eines Bußgelds umfasst, und die von den Nachrichten-Bereitstellungsmitteln (415) bereitgestellte Nachricht einen Hinweis auf den elektronischen Führerschein (404) enthält, dadurch gekennzeichnet, dass die Fahrzeug-Sicherheitskontrollvorrichtung (401) weiterhin Quittungserzeugungsmittel (416) zum Erzeugen eines Quittungszeichens in Reaktion auf einen Quittierbefehl eines Nutzers, nachdem die Nachricht bereitgestellt worden ist, aufweist, und die Motorbetriebs-Entscheidungsmittel (413) so betreibbar sind, dass sie erst dann ein Freigabesignal, das angibt, dass der Motor in Betrieb gesetzt werden soll, senden, wenn das Quittungszeichen erzeugt wird.
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