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HINTERGRUND DER ERFINDUNG
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1. Gebiet der Erfindung
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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Fahrzeug-Sicherheitssystem und
ein Verfahren zu seiner Steuerung und sie betrifft insbesondere
ein Fahrzeug-Sicherheitssystem, das ferngesteuert aktiviert und
deaktiviert werden kann.
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2. Beschreibung des Standes
der Technik
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Bisher
sind viele verschiedene Fahrzeug-Sicherheitssysteme zum Schützen eines
Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten bereitgestellt worden.
Ein typisches Beispiel für
herkömmliche Fahrzeug-Sicherheitssysteme
ist in 10 gezeigt. Ein herkömmliches
Fahrzeug-Sicherheitssystem dieser Art ist in der japanischen Offenlegungsschrift
Nr. 2003-120094 beschrieben.
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Das
in 10 gezeigte herkömmliche Fahrzeug-Sicherheitssystem
weist Folgendes auf:
Identifikationsinformations-Eingabemittel 600 zum Eingeben
eines elektronischen Schlüssels
eines Nutzers durch den Nutzer, um Identifikationsinformationen
einzugeben; eine Speichervorrichtung 601 zum Speichern
von registrierten Identifikationsinformationen; eine Steuereinheit 602 zum
Steuern des Gesamtbetriebs des herkömmlichen Fahrzeug-Sicherheitssystems;
eine Türverriegelungsbetriebseinheit 603 zum
Ver- und Entriegeln von Türen;
eine Energie-Steuereinheit 604 zum Zuführen von Energie zu elektrischen
Komponenten in dem Fahrzeug; und eine Motor-Steuereinheit 605 zum
Steuern des Betriebs eines Motors. Die Steuereinheit 602 ist
so betreibbar, dass sie durch Vergleichen der mit den Identifikationsinformations-Eingabemitteln 600 eingegebenen
Identifikationsinformationen mit den in der Speichervorrichtung 601 gespeicherten
registrierten Identifikationsinformationen entscheidet, ob der Nutzer
ein Befugter ist oder nicht, und beispielsweise die Türverriegelungsbetriebseinheit 603 so
steuert, dass sie die Türen
verriegelt, wenn entschieden wird, dass der Nutzer kein Befugter
ist. Außerdem
kann die Steuereinheit 602 so betreibbar sein, dass sie
die Energie-Steuereinheit 604 oder die Motor-Steuereinheit 605 so
steuert, dass es für
den Unbefugten unmöglich
wird, das Fahrzeug zu fahren.
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Wie
aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist hier zur Vereinfachung der
Beschreibung und zum besseren Verständnis der Gesamtfunktionsweise des
herkömmlichen
Fahrzeug-Sicherheitssystems der elektronische Schlüssel beschrieben
worden. In Wirklichkeit kann der elektronische Schlüssel durch andere
Mittel, wie beispielsweise einen mechanischen Schlüssel, eine
Identifikationskarte oder dergleichen, ersetzt werden, solange sie
die Identifikationsinformationen enthalten.
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Das
wie vorstehend beschrieben gestaltete herkömmliche Fahrzeug-Sicherheitssystem
hat jedoch den Nachteil, dass es die Türen nicht entriegeln kann,
wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat, aber der
Befugte ist. Das führt
dazu, dass der Nutzer zum Entriegeln der Tür einen Fachmann anrufen muss
und lange auf das Entriegeln der Tür warten muss.
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Darüber hinaus
hat das so gestaltete herkömmliche
Fahrzeug-Sicherheitssystem den weiteren Nachteil, dass es dem Nutzer
unabhängig
davon, ob der Führerschein
des Nutzers gültig
ist oder nicht, gestattet, das Fahrzeug zu fahren, wenn entschieden worden
ist, dass der Nutzer der Befugte ist.
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US-A-5.519.260
beschreibt eine Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung nach dem Oberbegriff
von Anspruch 1 und ein Verfahren zum Steuern eines Fahrzeug-Sicherheitssystems
nach dem Oberbegriff von Anspruch 14.
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KURZE DARSTELLUNG
DER ERFINDUNG
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Es
ist daher ein Ziel der vorliegenden Erfindung, ein Fahrzeug-Sicherheitssystem
zum Schützen
eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert
aktiviert und deaktiviert werden kann, wodurch die Türen des
Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen
Schlüssel
verloren hat, zur Verfügung
zu stellen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum
Steuern eines Fahrzeug-Sicherheitssystems
zum Schützen
eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert
aktiviert und deaktiviert werden kann, wodurch die Türen des
Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen
Schlüssel
verloren hat, zur Verfügung
zu stellen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Fahrzeug-Sicherheitssystem
zum Schützen
eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert
aktiviert und deaktiviert werden kann und mit dem zusätzlich geprüft werden kann,
ob der Führerschein
eines Nutzers gültig
ist oder nicht, obwohl entschieden worden ist, dass der Nutzer der
Befugte ist, zur Verfügung
zu stellen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, ein Verfahren zum
Steuern eines Fahrzeug-Sicherheitssystems
zum Schützen
eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert
aktiviert und deaktiviert werden kann und mit dem zusätzlich geprüft werden
kann, ob der Führerschein
eines Nutzers gültig
ist oder nicht, obwohl entschieden worden ist, dass der Nutzer der
Befugte ist, zur Verfügung
zu stellen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung
zum Schützen
eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert
aktiviert und deaktiviert werden kann, wodurch die Türen des Fahrzeugs
auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen
Schlüssel verloren
hat, zur Verfügung
zu stellen.
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Ein
weiteres Ziel der vorliegenden Erfindung ist es, eine Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung zum
Schützen
eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten, das ferngesteuert
aktiviert und deaktiviert werden kann und mit dem zusätzlich geprüft werden
kann, ob der Führerschein
eines Nutzers gültig
ist oder nicht, obwohl entschieden worden ist, dass der Nutzer der
Befugte ist, zur Verfügung
zu stellen.
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Nach
einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung wird eine Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung
nach Anspruch 1 zur Verfügung
gestellt. In einem zweiten Aspekt wird ein Verfahren zum Steuern
eines Fahrzeug-Sicherheitssystems nach Anspruch 14 zur Verfügung gestellt.
Die Unteransprüche
betreffen Ausführungsformen
der Erfindung.
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KURZE BESCHREIBUNG
DER ZEICHNUNGEN
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Die
vorliegende Erfindung und viele der mit ihr verbundenen Vorzüge dürften anhand
der nachstehenden detaillierten Beschreibung in Verbindung mit den
beigefügten
Zeichnungen besser verständlich
werden. Hierbei sind:
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1 ein
Blockdiagramm einer ersten Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems, die nicht Bestandteil der vorliegenden
Erfindung ist;
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2 ein
Blockdiagramm einer zweiten Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems, die nicht Bestandteil der vorliegenden
Erfindung ist;
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3 ein
Ablaufdiagramm, das den Prozess zeigt, der von dem in 2 gezeigten
Fahrzeug-Sicherheitssystem
ausgeführt
wird;
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4 ein
Blockdiagramm einer dritten Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems, die nicht Bestandteil der vorliegenden
Erfindung ist;
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5 ein
Ablaufdiagramm, das den Prozess zeigt, der von dem in 4 gezeigten
Fahrzeug-Sicherheitssystem
ausgeführt
wird;
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6 ein
Blockdiagramm einer Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung, die Teil
einer vierten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems
ist;
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7 ein
Blockdiagramm einer Führerschein-Verwaltungsvorrichtung,
die Teil der vierten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems
ist;
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8 ein
Ablaufdiagramm, das den Prozess zeigt, der von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung,
die Teil des in 6 gezeigten Fahrzeug-Sicherheitssystems
ist, ausgeführt
wird;
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9 ein
Ablaufdiagramm, das den Prozess zeigt, der von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung,
die Teil des in 7 gezeigten Fahrzeug-Sicherheitssystems
ist, ausgeführt
wird; und
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10 ein
Blockdiagramm eines herkömmlichen
Fahrzeug-Sicherheitssystems.
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BESCHREIBUNG
DER BEVORZUGTEN AUSFÜHRUNGSFORMEN
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Nachstehend
werden bevorzugte Ausführungsformen
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems
unter Bezugnahme auf die 1 bis 9 beschrieben.
Die 1 bis 5 sind nicht Bestandteil der
beanspruchten Erfindung.
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Nachstehend
wird die erste Ausführungsform
eines Fahrzeug-Sicherheitssystems 100 unter Bezugnahme
auf 1 näher
beschrieben.
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Zunächst wird
der Aufbau des Fahrzeug-Sicherheitssystems 100 nach der
ersten Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung beschrieben.
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In 1 der
Zeichnungen ist ein Fahrzeug-Sicherheitssystem 100 zum
Schützen
eines Fahrzeugs vor Gebrauch durch einen Unbefugten gezeigt. Das
in 1 gezeigte Fahrzeug-Sicherheitssystem 100 weist
Folgendes auf: eine Basisstation 102, die sich fern dem
Fahrzeug befindet; und eine in dem Fahrzeug vorgesehene Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101.
Die Basisstation 102 ist so eingerichtet, dass sie ein
Steuersignal sendet. Die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 weist
Fahrzeug-Kommunikationsmittel, die durch eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit 111 verkörpert werden, zum
Empfangen des Steuersignals von der Basisstation 102 und
ein Fahrzeugteil 112, dessen Betrieb zum Fahren des Fahrzeugs
notwendig ist, auf. Das Fahrzeugteil 112 kann beispielsweise
eine Türverriegelung,
eine Stromversorgungseinheit, eine Motorbetriebseinheit oder dergleichen
umfassen. Das Fahrzeugteil 112 ist so betreibbar, dass
es selektiv zwei Betriebszustände
annimmt, die einen Fahrzeug-Fahrzustand, in dem das Fahrzeugteil 112 die Benutzung
des Fahrzeugs zulässt,
und einen Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem das Fahrzeugteil 112 das
Fahrzeug gegen Benutzung sichert, umfassen. Bei der vorliegenden
Ausführungsform
ist das Fahrzeugteil 112 so betreibbar, dass es in Reaktion auf
das von der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 111 empfangene
Steuersignal den Fahrzeug-Fahrzustand
annimmt, in dem das Fahrzeugteil 112 den Gebrauch des Fahrzeugs
gestattet. Die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 hat
eine Zentraleinheit (nachstehend einfach als „CPU" bezeichnet), die nicht in 1 gezeigt
ist, zum Steuern des gesamten Betriebs der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101.
Ebenso hat die Basisstation 102 eine Zentraleinheit (nachstehend
einfach als „CPU" bezeichnet), die nicht
in 1 gezeigt ist, zum Steuern des gesamten Betriebs
der Basisstation 102.
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Nachstehend
wird der Prozess des Steuerns der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 und
der Basisstation 102 mit den CPUs nach dem erfindungsgemäßen Verfahren
zum Steuern der ersten Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems 100 ohne Ablaufdiagramm
für den
Fall beschrieben, dass ein Nutzer des Fahrzeugs einen elektronischen Schlüssel des
Fahrzeugs verloren hat und die Basisstation 102 Informationen
zu einer Vielzahl von Fahrzeugen und einer Vielzahl von Fahrzeugnutzern
gespeichert hat.
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Der
Nutzer des Fahrzeugs sendet eine Entriegelungsaufforderung zum Entriegeln
des Fahrzeugs mittels eines Senders an die Basisstation 102, die
Informationen zu dem elektronischen Schlüssel des Fahrzeugs hat. Der
Sender ist beispielsweise ein Mobiltelefon des Nutzers. Die Basisstation 102 wird so
betrieben, dass sie aufgrund der Telefonnummer des Mobiltelefons
entscheidet, ob die Entriegelungsaufforderung von einem Befugten
gesendet wird oder nicht. Erfindungsgemäß kann der Nutzer beim Senden
der Entriegelungsaufforderung ein Passwort in das Mobiltelefon eingeben,
und die Basisstation 102 kann so betrieben werden, dass
sie aufgrund des Passworts entscheidet, ob die Entriegelungsaufforderung
von einem Befugten gesendet wird oder nicht. Die Basisstation 102 ist
mit Speichermitteln, die durch eine Speichereinheit verkörpert werden,
die nicht in 1 gezeigt ist, zum kumulativen
Speichern von Informationen versehen, die beim Empfangen der Entriegelungsaufforderung
von der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 als Aufzeichnung der
Entriegelungsaufforderung erfasst werden. Die beim Empfangen einer
Entriegelungsaufforderung erfassten Informationen können beispielsweise
die Telefonnummer und das Passwort des Nutzers, Datum und Uhrzeit,
zu der die Entriegelungsaufforderung empfangen wird, oder dergleichen
umfassen. Die so gestaltete Speichereinheit der Basisstation 102 dient
als Datenbank für
die Aufzeichnungen der Entriegelungsaufforderungen, wodurch die
Entriegelungsaufforderungen später
geprüft
werden können.
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In
dem Fall, dass entschieden wird, dass die Entriegelungsaufforderung
nicht von einem Befugten gesendet wird, wird die Basisstation 102 wird
so betrieben, dass sie kein Steuersignal an das Fahrzeug sendet.
Wenn jedoch entschieden wird, dass die Entriegelungsaufforderung
von einem Befugten gesendet wird, wird die Basisstation 102 so
betrieben, dass sie ein Steuersignal an das Fahrzeug sendet. Die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 111 der
Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 wird
so betrieben, dass sie das Steuersignal von der Basisstation 102 empfängt, und
das Fahrzeugteil 112 wird so betrieben, dass es in Reaktion
auf das von der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 111 empfangene
Steuersignal den Fahrzeug-Fahrzustand annimmt, in dem das Fahrzeugteil 112 die
Benutzung des Fahrzeugs gestattet.
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Aus
der vorstehenden Beschreibung geht hervor, dass die so gestaltete
erste Ausführungsform des
Fahrzeug-Sicherheitssystems 100 mittels der Basisstation 102 ferngesteuert
aktiviert und deaktiviert werden kann, wodurch die Türen des
Fahrzeugs auch dann sofort entriegelt werden können, wenn der Nutzer den elektronischen
Schlüssel
verloren hat.
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Wie
aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist hier zur Vereinfachung der
Beschreibung und zum besseren Verständnis der Gesamtfunktionsweise des
Fahrzeug-Sicherheitssystems nur der elektronische Schlüssel beschrieben
worden. In Wirklichkeit kann der elektronische Schlüssel durch
andere Mittel, wie beispielsweise einen mechanischen Schlüssel, eine
Identifikationskarte oder dergleichen, ersetzt werden, solange sie
die Identifikationsinformationen enthalten.
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Vorstehend
ist die erste Ausführungsform des
erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems
beschrieben worden, aber die erste Ausführungsform kann durch eine
zweite bis vierte Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems ersetzt werden, um die Ziele der
vorliegenden Erfindung zu erreichen. Nachstehend werden die zweite
bis vierte Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems beschrieben,
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In
den 2 bis 9 der Zeichnungen sind Blockdiagramme
der zweiten bis vierten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems
gezeigt. Die Bestandteile und Schritte der zweiten bis vierten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems, die
in den 2 bis 9 gezeigt sind, sind mit Ausnahme
der nachstehend beschriebenen Bestandteile und Schritte genau die
Gleichen wie die der in 1 gezeigten ersten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems.
Daher werden nachstehend nur die Bestandteile und Schritte der zweiten
bis vierten Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems näher beschrieben, die von denen
der ersten Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems verschieden sind.
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Die
zweite Ausführungsform
eines erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 200 ist
der ersten Ausführungsform ähnlich,
mit der Ausnahme, dass das Fahrzeugteil von einer Verriegelung gebildet
wird und die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 weiterhin
Verriegelungssteuermittel zum Steuern der Verriegelung in Reaktion
auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln, die durch eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 verkörpert werden,
empfangene Steuersignal in einer Weise, dass sie den Fahrzeug-Fahrzustand,
in dem die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung entriegeln,
und den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Verriegelungssteuermittel
die Verriegelung verriegeln, selektiv annehmen, aufweist.
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Nachstehend
werden die Bestandteile und Schritte der zweiten Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems
anhand der 2 und 3 beschrieben,
die von denen der ersten Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems verschieden sind.
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Wie
am besten in 2 gezeigt, wird bei der zweiten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 200 das
Fahrzeugteil von einer Vielzahl von Türen 212 gebildet,
und die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 weist weiterhin
Folgendes auf: Verriegelungssteuermittel, die durch eine Türsteuereinheit 213 zum
Steuern der Türen 212 verkörpert werden,
zum Steuern der Türen 212 in
Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln, die durch
eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 verkörpert werden,
empfangene Steuersignal in einer Weise, dass sie den Fahrzeug-Fahrzustand,
in dem die Türsteuereinheit 213 die
Türen 212 entriegelt,
und den Fahrzeug-Sicherungszustand,
in dem die Türsteuereinheit 213 die Türen 212 verriegelt,
selektiv annehmen. Die Türen 212 können eine
Verbindungsleitung aufweisen. Die Basisstation 202 weist
eine Basisstations-Kommunikationseinheit
(nachstehend als BS-Kommunikationseinheit 222 bezeichnet)
zum Kommunizieren mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 und
eine Basisstations-Steuereinheit (nachstehend als BS-Steuereinheit 221 bezeichnet),
zum Steuern des gesamten Betriebs der Basisstation 202 auf.
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Die
Basisstation 202 ist so betreibbar, dass sie ein Autorisierungssignal
und ein Entriegelungssignal als Steuersignale sendet. Die Fahrzeug-Entriegeiungsvorrichtung 201 weist
weiterhin eine Fahrautorisierungseinheit (nicht dargestellt) zum
Erzeugen eines Bescheinigungssignals auf, das die Gültigkeit der
Basisstation 202 aufgrund des mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 empfangenen
Autorisierungssignals autorisiert. Die Türsteuereinheit 213 ist
so betreibbar, dass sie in Reaktion auf das Entriegelungssignal
den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Türsteuereinheit 213 die
Türen 212 entriegelt,
nur dann annimmt, wenn das Bescheinigungssignal von der Fahrautorisierungseinheit
erzeugt wird.
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Nachstehend
wird der Prozess des Steuerns mit der Türsteuereinheit 213 und
der BS-Steuereinheit 221 nach
dem Verfahren zum Steuern der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems
unter Bezugnahme auf 3 für den Fall beschrieben, dass
ein Nutzer des Fahrzeugs einen elektronischen Schlüssel für die Türen 212 des
Fahrzeugs verloren hat und die Basisstation 202 Informationen
zu einer Vielzahl von Fahrzeugen und einer Vielzahl von Fahrzeugnutzern
gespeichert hat.
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Der
Nutzer des Fahrzeugs sendet eine Entriegelungsaufforderung zum Entriegeln
des Fahrzeugs mittels eines Senders an die Basisstation 202, die
Informationen zu dem elektronischen Schlüssel des Fahrzeugs hat. Der
Sender ist beispielsweise ein Mobiltelefon des Nutzers. Die Basisstation 202 wird so
betrieben, dass sie aufgrund der Telefonnummer des Mobiltelefons
entscheidet, ob die Entriegelungsaufforderung von einem Befugten
gesendet wird oder nicht. Erfindungsgemäß kann der Nutzer beim Senden
der Entriegelungsaufforderung ein Passwort in das Mobiltelefon eingeben,
und die Basisstation 102 kann so betrieben werden, dass
sie die Entscheidung aufgrund des Passworts trifft. Die Basisstation 202 ist mit
Speichermitteln, die durch eine Speichereinheit verkörpert werden,
die nicht in 2 gezeigt ist, zum kumulativen
Speichern von Informationen versehen, die beim Empfangen der Entriegelungsauftorderung von
der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 101 als Aufzeichnung
der Entriegelungsaufforderung erfasst werden. Die beim Empfangen
der Entriegelungsaufforderung erfassten Informationen können beispielsweise
die Telefonnummer und das Passwort des Nutzers, Datum und Uhrzeit,
zu der die Entriegelungsaufforderung empfangen wird, oder dergleichen
umfassen. Die so gestaltete Speichereinheit der Basisstation 202 dient
als Datenbank für
die Aufzeichnungen der Entriegelungsaufforderungen, wodurch die Entriegelungsaufforderungen
später
geprüft
werden können.
Außerdem
kann die Basisstation 202 Informationen zu den Steuersignalen
beim Senden der Steuersignale an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 als
Aufzeichnungen der Steuersignale kumulativ in der Speichereinheit
speichern. Die Informationen zu den Steuersignalen können die
laufende Nummer der Verriegelung, die Fahrzeugnummer des Fahrzeugs,
den Namen des Nutzers, das Ergebnis der Entriegelung und dergleichen
umfassen. Vorzugsweise sollte die Speichereinheit der Basisstation 202
die Aufzeichnungen der Entriegelungsaufforderungen jeweils in Verbindung
mit den Aufzeichnungen der Steuersignale speichern.
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Im
Schritt S201 wird die Basisstation 202 so betrieben, dass
sie in Reaktion auf die von dem Nutzer des Fahrzeugs empfangene
Entriegelungsaufforderung eine Startaufforderung über die
BS-Kommunikationseinheit 222 an
die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 sendet.
An den Schritt S201 schließt
sich der Schritt S202 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 in
Reaktion auf die mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 empfangene Startaufforderung
aktiviert wird. Erfindungsgemäß kann die
Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 in festgelegten
Zeitintervallen aktiviert werden, sodass sie sofort für die Startaufforderung
bereit ist. An den Schritt S202 schließt sich der Schritt S203 an,
in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so
betrieben wird, dass sie ein Antwortsignal an die Basisstation 202 sendet.
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An
den Schritt S203 schließt
sich der Schritt S204 an, in dem die Basisstation 202 so
betrieben wird, dass sie ein Autorisierungssignal, das eine Autorisierungsaufforderung
angibt, an die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 der
Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 sendet. An den Schritt S204
schließt
sich der Schritt S205 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so
betrieben wird, dass sie entscheidet, ob die Basisstation 202 autorisiert
ist oder nicht, d. h., ob die Basisstation 202 berechtigt
ist oder nicht, ein Entriegelungssignal an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 zu
senden. Wenn im Schritt S206 eingeschätzt wird, dass im Schritt S205
entschieden worden ist, dass die Basisstation 202 autorisiert
ist, schließt
sich an den Schritt S206 der Schritt S207 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so
betrieben wird, dass sie ein Bescheinigungssignal erzeugt, das die
Gültigkeit
der Basisstation 202 autorisiert. In Reaktion auf das Bescheinigungssignal
wird die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so betrieben, dass
sie sich auf den Empfang eines Entriegelungssignal vorbereitet.
Wenn jedoch im Schritt S206 eingeschätzt wird, dass im Schritt S205
entschieden worden ist, dass die Basisstation 202 nicht
autorisiert ist, schließt
sich an den Schritt S206 der Schritt ENDE an.
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Im
Schritt S208 wird die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so
betrieben, dass sie eine Ergebnismeldung, die das Ergebnis der im
Schritt S205 getroffenen Entscheidung angibt, an die Basisstation 202 sendet.
An den Schritt S208 schließt
sich der Schritt S209 an, in dem die Basisstation 202 so
betrieben wird, dass sie aufgrund der Ergebnismeldung einschätzt, ob
von der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 entschieden
worden ist oder nicht, dass die Basisstation 202 autorisiert
ist. Wenn eingeschätzt
wird, dass entschieden worden ist, dass die Basisstation 202 autorisiert
ist, schließt
sich an den Schritt S209 der Schritt S210 an, in dem die Basisstation 202 so
betrieben wird, dass sie ein Entriegelungssignal an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 sendet.
Wenn jedoch eingeschätzt
wird, dass entschieden worden ist, dass die Basisstation 202 nicht
autorisiert ist, schließt
sich an den Schritt S209 der Schritt ENDE an.
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An
den Schritt S210 schließt
sich der Schritt S211 an, in dem die Türsteuereinheit 213 der
Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 so betrieben wird,
dass sie in Reaktion auf das Entriegelungssignal den Fahrzeug-Fahrzustand
annimmt, in dem die Türsteuereinheit 213 die
Türen 212 entriegelt.
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Aus
der vorstehenden Beschreibung geht hervor, dass die so gestaltete
zweite Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems 200 mittels der Basisstation 202 ferngesteuert
aktiviert und deaktiviert kann, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann
sofort entriegelt werden können,
wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat.
-
Wie
aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist hier zur Vereinfachung der
Beschreibung und zum besseren Verständnis der Gesamtfunktionsweise des
Fahrzeug-Sicherheitssystems nur der elektronische Schlüssel beschrieben
worden. In Wirklichkeit kann der elektronische Schlüssel durch
andere Mittel, wie beispielsweise einen mechanischen Schlüssel, eine
Identifikationskarte oder dergleichen, ersetzt werden, solange sie
die Identifikationsinformationen enthalten.
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Vorstehend
ist dargelegt worden, dass die Verriegelung von einer Vielzahl von
Türen 212 gebildet
wird und Verriegelungssteuermittel von einer Türsteuereinheit 213 gebildet
werden, aber die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 201 des
Fahrzeug-Sicherheitssystems 200 kann auch durch andere
Mittel verkörpert
werden, solange die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung so
steuern können,
dass sie in Reaktion auf das Steuersignal den Fahrzeug-Fahrzustand,
in dem die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung entriegeln,
und den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem die Verriegelungssteuermittel
die Verriegelung verriegeln, selektiv annehmen. Das heißt, dass
die Verriegelung beispielsweise durch einen Motor, ein elektronisches
Bauelement oder dergleichen verkörpert
werden kann und die Verriegelungssteuermittel durch eine Motor-Steuereinheit, eine
elektronische Steuereinheit oder dergleichen verkörpert werden.
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Nachstehend
werden unter Bezugnahme auf die 4 und 5 die
Bestandteile und Schritte der dritten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems
beschrieben, die von denen der ersten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems
verschieden sind.
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Wie
am besten in 4 gezeigt, wird bei der dritten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 300 das
Fahrzeugteil von einer Vielzahl von Türen 312 gebildet,
und die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 weist weiterhin
Folgendes auf: Verriegelungssteuermittel, die durch eine Türsteuereinheit 313 zum
Steuern der Türen 312 verkörpert werden,
zum Steuern der Türen 312 in
Reaktion auf das von den Fahrzeug-Kommunikationsmitteln, die durch
eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 verkörpert werden,
empfangene Steuersignal in einer Weise, dass sie den Fahrzeug-Fahrzustand,
in dem die Türsteuereinheit 313 die
Türen 312 entriegelt,
und den Fahrzeug-Sicherungszustand,
in dem die Türsteuereinheit 313 die Türen 312 verriegelt,
selektiv annehmen. Die Türen 312 können eine
Verbindungsleitung aufweisen. Die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 ist
so betreibbar, dass sie mittels einer öffentlichen Fernsprechleitung
mit der Basisstation 302 kommuniziert. Die Basisstation 302 weist
eine Basisstations-Kommunikationseinheit (nachstehend als BS-Kommunikationseinheit 322 bezeichnet)
zum Kommunizieren mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 211 (Anm.
d. Übers.:
muss wohl „311" heißen) und
eine Basisstations-Steuereinheit (nachstehend als BS-Steuereinheit 321 bezeichnet),
zum Steuern des gesamten Betriebs der Basisstation 302 auf.
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Die
Basisstation 302 ist so betreibbar, dass sie ein Autorisierungssignal
und ein Entriegelungssignal als Steuersignale sendet. Die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 weist
weiterhin eine Fahrautorisierungseinheit (nicht dargestellt) zum
Erzeugen eines Bescheinigungssignals auf, das die Gültigkeit der
Basisstation 302 aufgrund des mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 empfangenen
Autorisierungssignals autorisiert. Die Türsteuereinheit 313 ist
so betreibbar, dass sie in Reaktion auf das Entriegelungssignal
den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Türsteuereinheit 313 die
Türen 312 entriegelt,
nur dann annimmt, wenn das Bescheinigungssignal von der Fahrautorisierungseinheit
erzeugt wird.
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Nachstehend
wird der Prozess des Steuerns mit der Türsteuereinheit 313 und
der BS-Steuereinheit 321 nach
dem Verfahren zum Steuern der zweiten Ausführungsform (Anm. d. Übers.: muss
wohl „dritten
Ausführungsform" heißen) des
erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems
unter Bezugnahme auf 4 für den Fall beschrieben, dass
ein Nutzer des Fahrzeugs einen elektronischen Schlüssel für die Türen 312 des
Fahrzeugs verloren hat und die Basisstation 302 Informationen
zu einer Vielzahl von Fahrzeugen und einer Vielzahl von Fahrzeugnutzern
gespeichert hat.
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Der
Nutzer des Fahrzeugs sendet eine Entriegelungsaufforderung zum Entriegeln
des Fahrzeugs an die Basisstation 302, die Informationen
zu dem elektronischen Schlüssel
des Fahrzeugs hat.
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Im
Schritt S301 wird die Basisstation 302 so betrieben, dass
sie in Reaktion auf die von dem Nutzer des Fahrzeugs empfangene
Entriegelungsaufforderung eine Startaufforderung mit der BS-Kommunikationseinheit 322 über eine öffentliche
Fernsprechleitung an die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 der
Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 sendet. An den Schritt
S301 schließt
sich der Schritt S302 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 in Reaktion
auf die mit der Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 empfangene
Startaufforderung aktiviert wird. Erfindungsgemäß kann die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 in
festgelegten Zeitintervallen aktiviert werden, sodass sie sofort
für die
Startaufforderung bereit ist. An den Schritt S302 schließt sich der
Schritt S303 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so
betrieben wird, dass sie ein Antwortsignal an die Basisstation 302 sendet.
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An
den Schritt S303 schließt
sich der Schritt S304 an, in dem die Basisstation 302 so
betrieben wird, dass sie ein Autorisierungssignal, das eine Autorisierungsaufforderung
angibt, über
die öffentliche Fernsprechleitung
an die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 311 der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 sendet.
An den Schritt S304 schließt
sich der Schritt S305 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so
betrieben wird, dass sie entscheidet, ob die Basisstation 302 autorisiert
ist oder nicht, d. h., ob die Basisstation 302 berechtigt
ist oder nicht, ein Entriegelungssignal an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 zu
senden. Wenn im Schritt S306 eingeschätzt wird, dass im Schritt S305 entschieden
worden ist, dass die Basisstation 302 autorisiert ist,
schließt
sich an den Schritt S306 der Schritt S307 an, in dem die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so
betrieben wird, dass sie ein Bescheinigungssignal erzeugt, das die
Gültigkeit
der Basisstation 302 autorisiert. In Reaktion auf das Bescheinigungssignal
wird die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so betrieben,
dass sie sich auf den Empfang eines Entriegelungssignals vorbereitet. Wenn
jedoch im Schritt S306 eingeschätzt
wird, dass im Schritt S305 entschieden worden ist, dass die Basisstation 302 nicht
autorisiert ist, schließt
sich an den Schritt S306 der Schritt ENDE an.
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Im
Schritt S308 wird die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so
betrieben, dass sie eine Ergebnismeldung, die das Ergebnis der im
Schritt S305 getroffenen Entscheidung angibt, an die Basisstation 302 sendet.
An den Schritt S308 schließt
sich der Schritt S309 an, in dem die Basisstation 302 so
betrieben wird, dass sie aufgrund der Ergebnismeldung einschätzt, ob
von der Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 entschieden
worden ist oder nicht, dass die Basisstation 302 autorisiert
ist. Wenn eingeschätzt
wird, dass entschieden worden ist, dass die Basisstation 302 autorisiert
ist, schließt
sich an den Schritt S309 der Schritt S310 an, in dem die Basisstation 302 so
betrieben wird, dass sie ein Entriegelungssignal an die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 sendet.
Wenn jedoch eingeschätzt
wird, dass entschieden worden ist, dass die Basisstation 302 nicht
autorisiert ist, schließt
sich an den Schritt S309 der Schritt ENDE an.
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An
den Schritt S310 schließt
sich der Schritt S311 an, in dem die Türsteuereinheit 313 der
Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 so betrieben wird,
dass sie in Reaktion auf das Entriegelungssignal den Fahrzeug-Fahrzustand
annimmt, in dem die Türsteuereinheit 313 die
Türen 312 entriegelt.
-
Aus
der vorstehenden Beschreibung geht hervor, dass die so gestaltete
dritte Ausführungsform des
Fahrzeug-Sicherheitssystems 300 mittels der Basisstation 302 ferngesteuert
aktiviert und deaktiviert kann, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann
sofort entriegelt werden können,
wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat.
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Wie
aus dem Vorstehenden hervorgeht, ist hier zur Vereinfachung der
Beschreibung und zum besseren Verständnis der Gesamtfunktionsweise des
Fahrzeug-Sicherheitssystems der elektronische Schlüssel beschrieben
worden. In Wirklichkeit kann der elektronische Schlüssel durch
andere Mittel, wie beispielsweise einen mechanischen Schlüssel, eine Identifikationskarte
oder dergleichen, ersetzt werden, solange sie die Identifikationsinformationen
enthalten.
-
Bei
den vorhergehenden Ausführungsformen
ist dargelegt worden, dass die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung eine Fahrzeug-Kommunikationseinheit
aufweist, aber die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung
kann auch andere Mittel aufweisen, solange die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung
mit der Basisstation kommunizieren kann. Die Fahrzeug-Kommunikationseinheit
kann beispielsweise durch ein Mobiltelefon ersetzt werden. Die so
gestaltete Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung kann einen einfachen
Aufbau haben und preisgünstig
in der Herstellung sein.
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Als
Modifikation der vorhergehenden Ausführungsformen des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems
kann die Basisstation mit dem Internet verbunden sein und eine Homepage
auf einer Webseite haben. Bei dieser modifizierten Ausführungsform
kann der Nutzer des Fahrzeugs zunächst auf die Homepage auf der
Webseite mit einem Login-Passwort zugreifen und dann eine Entriegelungsaufforderung
auf der Homepage auf der Webseite in die Basisstation eingeben.
Mit der so gestalteten modifizierten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems
kann der Nutzer des Fahrzeugs auf die Homepage der Basisstation
zugreifen und eine Entriegelungsaufforderung über die Homepage unter Verwendung
eines Personal Computers oder eines Mobiltelefons eingeben.
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Als
weitere Modifikation der vorhergehenden Ausführungsformen kann die Basisstation
von einem Mobiltelefon gebildet werden, das von einem Nutzer mitgeführt werden
kann. Bei dieser modifizierten Ausführungsform kann der Nutzer
des Fahrzeugs eine Entriegelungsaufforderung mit einem Passwort direkt
in das Mobiltelefon eingeben. Das Mobiltelefon ist so betreibbar,
dass es aufgrund des Passworts entscheidet, ob der Nutzer ein autorisierter
Nutzer ist oder nicht, und in Reaktion auf die Entriegelungsaufforderung
ein Entriegelungssignal sendet, wenn entschieden wird, dass der
Nutzer der autorisierte Nutzer ist. Die so gestaltete modifizierte
Ausführungsform
des Fahrzeug-Sicherheitssystems kann mit dem Mobiltelefon direkt
aktiviert und deaktiviert werden, wodurch die Türen des Fahrzeugs auch dann sofort
entriegelt werden können,
wenn der Nutzer den elektronischen Schlüssel verloren hat.
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Vorstehend
ist dargelegt worden, dass die Verriegelung von einer Vielzahl von
Türen 312 gebildet
wird und die Verriegelungssteuermittel von einer Türsteuereinheit 313 gebildet
werden, aber die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung 301 des
Fahrzeug-Sicherheitssystems 300 kann auch durch andere
Mittel verkörpert
werden, solange die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung so
steuern können,
dass sie in Reaktion auf das Steuersignal den Fahrzeug-Fahrzustand,
in dem die Verriegelungssteuermittel die Verriegelung entriegeln,
und den Fahrzeug-Sicherungszustand, in dem Verriegelungssteuermittel
die Verriegelung verriegeln, selektiv annehmen. Das heißt, dass
die Verriegelung beispielsweise durch einen Motor, ein elektronisches
Bauelement oder dergleichen verkörpert
werden kann und die Verriegelungssteuermittel durch eine Motor-Steuereinheit,
eine elektronische Steuereinheit oder dergleichen verkörpert werden.
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Nachstehend
werden unter Bezugnahme auf die 6 und 7 die
Bestandteile und Schritte der vierten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems
beschrieben, die von denen der ersten Ausführungsform des Fahrzeug-Sicherheitssystems
verschieden sind.
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Wie
am besten in 6 gezeigt, wird bei der vierten
Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 400 das
Fahrzeugteil von einem Motor (in 6 nicht
dargestellt) gebildet, und die Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung
wird gebildet von einer Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 zum
selektiven Annehmen des Fahrzeug-Fahrzustands, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den
Motor in Betrieb setzt, und des Fahrzeug-Sicherungszustands, in
dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den
Motor außer
Betrieb setzt, in Reaktion auf ein Steuersignal, das mit den durch
eine Funkverbindungsschnittstelle 410 verkörperten
Fahrzeug-Kommunikationsmitteln empfangen wird. Die Funkverbindungsschnittstelle 410 ist
so eingerichtet, dass sie ein Funksignal über einen in der Nähe einer Straße befindlichen
Zwischensender (in 6 nicht dargestellt) von der
Basisstation empfängt
und an die Basisstation sendet. Die Funkverbindungsschnittstelle 410 weist
eine Antenne, einen Modulator, einen Demodulator und dergleichen
auf. Der Zwischensender kann über
ein Kommunikationsnetz, wie beispielsweise das Internet, ein öffentliches
Fernsprechnetz oder dergleichen, in Verbindung mit der Basisstation
gehalten werden. Außerdem
kann die Funkverbindungsschnittstelle 410 einen Puffer
zum Zwischenspeichern von Informationen, die an die Basisstation
gesendet und/oder von der Basisstation empfangen werden, aufweisen.
In diesem Fall muss die Funkverbindungsschnittstelle 410 die
in dem Puffer gespeicherten Informationen sofort nach dem Senden
und/oder Empfangen löschen.
Vorzugsweise sollten die zwischen der Funkverbindungsschnittstelle 410 und
der Basisstation gesendeten und empfangenen Informationen verschlüsselt werden,
wie aus dem weiteren Verlauf der Beschreibung hervorgeht.
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Die
Fahrzeug-Entriegelungsvorrichtung wird weiterhin von einem elektronischen
Führerschein 404,
der von einem Fahrer mitgeführt
werden kann, und einer in dem Fahrzeug vorgesehenen Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 gebildet.
Der elektronische Führerschein 404 ist
mit einem kontaktlosen IC-Chip versehen, in dem ein Identifikationsinformationselement
des Fahrers gespeichert ist. Der elektronische Führerschein 404 ist
so gestaltet, dass er mit Energie aktiviert wird, die ihm mittels
elektromagnetischer Wellen zugeführt
wird.
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Die
Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist Führerschein-Auslesemittel,
die durch eine Führerschein-Ausleseeinheit 411 verkörpert werden, zum
Auslesen des in dem elektronischen Führerschein 404 gespeicherten
Identifikationsinformationselements auf. Die Führerschein- Ausleseeinheit 411 ist so betreibbar,
dass sie elektromagnetische Wellen erzeugt, um dem elektronischen
Führerschein 404 Energie
zuzuführen
und ihn zu aktivieren. Der auf diese Weise aktivierte elektronische
Führerschein 404 ist
so betreibbar, dass er das in ihm gespeicherte Identifikationsinformationselement
an die Führerschein-Ausleseeinheit 411 sendet.
Die Führerschein-Ausleseeinheit 411 ist
Bestandteil eines Lese-/Schreibgeräts 414. Die Fahrzeug-Kommunikationsmittel
werden weiterhin durch eine Identifikationsinformations-Sendeeinheit 412 zum
Senden des mit der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesenen Identifikationsinformationselements
an die Basisstation verkörpert.
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Die
Basisstation wird von einer Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gebildet,
in der eine Vielzahl von Fahrerinformationselementen gespeichert
ist, die jeweils einer Vielzahl von Identifikationsinformationselementen
entsprechen. Die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 ist
so betreibbar, dass sie das Identifikationsinformationselement von
der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfängt und
ein Fahrerinformationselement, das dem von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfangenen
Identifikationsinformationselement entspricht, aus den in der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gespeicherten
Fahrerinformationselementen auswählt.
Die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 ist
so betreibbar, dass sie aufgrund des Fahrerinformationselements,
das dem auf diese Weise gewählten
Identifikationsinformationselement entspricht, entscheidet, ob der
elektronische Führerschein 404 gültig ist
oder nicht, und ein Steuersignal sendet, das das Ergebnis der Entscheidung angibt.
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Die
Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist weiterhin
Folgendes auf Motorbetriebs-Entscheidungsmittel,
die durch eine Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 verkörpert werden, zum
Entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll oder nicht,
in Reaktion auf das Ergebnis der Entscheidung, das von dem Steuersignal
angegeben wird, das von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 empfangen
wird. Die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 ist so
betreibbar, dass sie aufgrund des Ergebnisses der Entscheidung ein
Freigabesignal, das angibt, dass der Motor in Betrieb gesetzt werden
soll, und ein Abschaltsignal, das angibt, dass der Motor außer Betrieb
gesetzt werden soll, selektiv an die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 sendet.
Die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 so
betreibbar ist, dass sie in Reaktion auf das Freigabesignal den
Fahrzeug-Fahrzustand,
in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor in
Betrieb setzt, und in Reaktion auf das Abschaltsignal den Fahrzeug-Sicherungszustand,
in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor
außer
Betrieb setzt, annimmt. Die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 kann
beispielsweise durch eine Wegfahrsperre verkörpert werden, die so gestaltet ist,
dass sie in Reaktion auf das Abschaltsignal einen Zündschalter
des Motors ausschaltet.
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Wie
in 7 gezeigt, weist die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 Folgendes
auf:
Fahrerinformations-Speichermittel, die durch eine Fahrerinformations-Speichereinheit 431 verkörpert werden,
zum Speichern von mehreren Fahrerinformationselementen, die jeweils
mehreren Identifikationsinformationselementen entsprechen; Fahrerinformations-Wählmittel,
die durch eine Fahrerinformations-Wähleinheit 432 verkörpert werden,
zum Auswählen
eines Fahrerinformationselements, das dem von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfangenen
Identifikationsinformationselement entspricht, aus den in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten
Fahrerinformationselementen; und Gültigkeits-Beurteilungsmittel,
die durch eine Gültigkeitsbeurfeilungseinheit 433 verkörpert werden,
zum Beurteilen, ob der elektronische Führerschein 404 gültig ist
oder nicht, aufgrund des Fahrerinformationselements, das dem auf
diese Weise gewählten
Identifikationsinformationselement entspricht.
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Die
Fahrerinformations-Speichereinheit 431 ist mit einem nichtflüchtigen
Speicherelement, wie beispielsweise einer Festplatte, einem Flash-Speicher
oder dergleichen, versehen. Jedes der in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten
Fahrerinformationselemente enthält
Informationen zu dem Inhaber des elektronischen Führerscheins 404,
wie beispielsweise den Namen, den eingetragenen Wohnort, den ständigen Wohnort,
das Geburtsdatum, Angaben dazu, ob der Führerschein abgelaufen ist oder
nicht, Angaben dazu, ob der Führerschein
vorübergehend
außer
Kraft gesetzt oder entzogen worden ist, mindestens entweder Einträge zu Verkehrsunfällen, Einträge zu Verkehrsverstößen oder
Einträge
zu Bußgeldzahlungen
oder dergleichen. Jedes der in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten
Fahrerinformationselemente enthält
außerdem
Informationen zu dem elektronischen Führerschein 404, wie
beispielsweise das Datum der Ausstellung, die Führerscheinnummer, die Art des
Führerscheins,
das Datum des Ablaufs, zuständige
Behörden
oder dergleichen. Die Informationen zum Inhaber des elektronischen
Führerscheins 404 für jedes
der in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten
Fahrerinformationselemente werden von den zuständigen Behörden regelmäßig aktualisiert.
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Die
Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 ist
so eingerichtet, dass sie aufgrund des Fahrerinformationselements,
das dem Identifikationsinformationselement entspricht, das von der
Fahrerinformations-Wähleinheit 432 aus
den in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten
Fahrerinformationselementen ausgewählt wird, entscheidet, ob der
elektronische Führerschein 404 gültig ist
oder nicht, und ein Steuersignal erzeugt, das das Ergebnis der Beurteilung
angibt. Das heißt,
dass die Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 so
betreibbar ist, dass sie ein Steuersignal erzeugt, das angibt, dass
der elektronische Führerschein 404 beispielsweise
ungültig
ist, wenn das von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 gewählte Fahrerinformationselement
Informationen zu dem Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 enthält, wie
beispielsweise die, dass des Führerschein
abgelaufen ist, dass der Führerschein
vorübergehend
außer
Kraft gesetzt oder entzogen worden ist, dass die Bußgeldzahlung überfällig ist,
oder dergleichen.
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Die
Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 weist
weiterhin Folgendes auf: eine Funkverbindungsschnittstelle 430 zum
Empfangen eines Funksignals von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 und
zum Senden eines Funksignals an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401;
und Steuersignal-Sendemittel, die durch eine Steuersignal-Sendeeinheit 434 verkörpert werden,
zum Senden eines Steuersignals, das das Ergebnis der von der Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 vorgenommenen
Beurteilung angibt, über
die Funkverbindungsschnittstelle 430 an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401.
Die Funkverbindungsschnittstelle 430 ist so eingerichtet,
dass sie ein Funksignal über einen
in der Nähe
einer Straße
befindlichen Zwischensender von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfängt und
an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 sendet.
Die Funkverbindungsschnittstelle 430 weist eine Antenne,
einen Modulator, einen Demodulator und dergleichen auf. Die Funkverbindungsschnittstelle 430 kann
weiterhin beispielsweise eine Netz-Fahrerschnittstelle für den Fall
aufweisen, dass die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 über ein
Kommunikationsnetz, wie etwa das Internet, in Verbindung mit dem
Zwischensender gehalten wird.
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Vorzugsweise
sollten die zwischen der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 und
der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gesendeten und
empfangenen Informationen verschlüsselt werden. In diesem Fall
können
die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 und die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 jeweils
beispielsweise einen öffentlichen
Schlüssel
und einen privaten Schlüssel
haben. Die Funkverbindungsschnittstelle 410 hat den privaten
Schlüssel
der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 und
den öffentlichen
Schlüssel
der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gespeichert,
und die Funkverbindungsschnittstelle 430 hat den privaten
Schlüssel
der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 und
den öffentlichen
Schlüssel
der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 gespeichert.
Die Informationen, die von der Funkverbindungsschnittstelle 410 an
die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gesendet werden,
werden mit dem öffentlichen
Schlüssel
der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 verschlüsselt und
mit einer Signatur versehen, die mit dem privaten Schlüssel der
Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 verschlüsselt ist.
Die Informationen, die von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 an die
Funkverbindungsschnittstelle 410 gesendet werden, werden
hingegen mit dem öffentlichen
Schlüssel der
Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 verschlüsselt und
mit einer Signatur versehen, die mit dem privaten Schlüssel der
Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 verschlüsselt ist.
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Wie
in 7 gezeigt, weist die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 weiterhin
Folgendes auf: Nachrichten-Erzeugungsmittel, die durch eine Nachrichten-Erzeugungseinheit 435 verkörpert werden,
zum Erzeugen einer Nachricht, die für den Inhaber des elektronischen
Führerscheins 404 bereitgestellt
werden soll, aufgrund des von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 gewählten Fahrerinformationselements.
Die Steuersignal-Sendeeinheit 434 ist so betreibbar, dass
sie die von der Nachrichten-Erzeugungseinheit 435 erzeugte
Nachricht über
die Funkverbindungsschnittstelle 430 an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 sendet.
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Die
für den
Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 bereitgestellte
Nachricht enthält
einen Hinweis, dass der Führerschein
bis zu einem bestimmten Datum aktualisiert werden muss, dass ein Bußgeld bis
zu einem bestimmten Datum gezahlt werden muss, und dergleichen.
Mit dem so gestatteten Fahrzeug-Sicherheitssystem 400 kann
der Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 vermeiden,
dass der Führerschein
wegen Nachlässigkeit abläuft oder
vorübergehend
außer
Kraft gesetzt oder entzogen wird.
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Wie
in 6 gezeigt, weist die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weiterhin
Folgendes auf: Nachrichtenbereitstellungsmittel, die durch eine Nachrichtenbereitstellungseinheit 415 verkörpert werden,
zum Bereitstellen der von der Steuersignal-Sendeeinheit 434 gesendeten
Nachricht für
den Inhaber des elektronischen Führerscheins 404.
Die Nachrichtenbereitstellungseinheit 415 kann beispielsweise
mit einer Flüssigkristallanzeige
zum Anzeigen der Nachricht auf einem Bildschirm, einem Lautsprecher
zum akustischen Ausgeben der Nachricht oder dergleichen versehen
sein. Die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist
weiterhin Folgendes auf: Quittungserzeugungsmittel, die durch eine
Quittungserzeugungseinheit 416 verkörpert werden, zum Erzeugen
eines Quittungszeichens in Reaktion auf einen Quittierbefehl eines
Nutzers, nachdem die Nachricht bereitgestellt worden ist. Die Quittungserzeugungseinheit 416 kann
beispielsweise mit einer Flüssigkristallanzeige
mit einem Touch Screen versehen sein, und der Nutzer kann einen Quittierbefehl
durch Berühren
des Touch Screen eingeben.
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Die
Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 ist so betreibbar,
dass sie erst dann ein Freigabesignal, das angibt, dass der Motor
in Betrieb gesetzt werden soll, sendet, wenn das Quittungszeichen empfangen
wird. Mit der so gestalteten Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 kann
der Nutzer das Fahrzeug erst dann fahren, wenn der Nutzer den Quittierbefehl
in die Quittungserzeugungseinheit 416 eingibt, wodurch
gewährleistet
wird, dass die Nachricht für
den Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 bereitgestellt
wird. Die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist
weiterhin Folgendes auf: Quittungssendemittel, die durch eine Quittungssendeeinheit 417 verkörpert werden,
zum Senden des von der Quittungserzeugungseinheit 416 erzeugten
Quittungszeichens über
die Funkverbindungsschnittstelle 410 an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402.
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Wie
in 7 gezeigt, weist die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 weiterhin
Folgendes auf: Ablaufdatums-Berechnungsmittel, die durch eine Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 verkörpert werden,
zum Berechnen eines Ablaufdatums aufgrund des Datums, an dem das
Quittungszeichen empfangen wird. Bei der vorliegenden Ausführungsform
ist die Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 so gestaltet,
dass sie das Ablaufdatum aus dem Datum berechnet, an dem das Quittungszeichen
empfangen wird. Die Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 ist
so betreibbar, dass sie das auf diese Weise berechnete Ablaufdatum
in das in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherte
Fahrerinformationselement schreibt.
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Es
ist jedoch möglich,
dass die Steuersignal-Sendeeinheit 434 das Steuersignal
nicht an die an dem Fahrzeug angebrachte Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 sendet,
wenn das Fahrzeug zufällig
durch ein ruhiges Gebiet fährt,
wo der in der Nähe
der Straße
befindliche Zwischensender das Steuersignal nicht erfassen kann.
Die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 ist so gestaltet,
dass sie in Reaktion auf das Freigabesignal, das aufgrund des Steuersignals
mit der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 erzeugt
wird, den Fahrzeug-Fahrzustand annimmt, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den
Motor in Betrieb setzt. Ohne das Steuersignal kann die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 nicht
den Fahrzeug-Fahrzustand annehmen, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor
in Betrieb setzt.
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Um
dieses Problem zu lösen,
ist bei der vorliegenden Ausführungsform
die Steuersignal-Sendeeinheit 434 so
betreibbar, dass sie das von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 gewählte Fahrerinformationselement
an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 sendet.
Wie in 6 gezeigt, weist die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weiterhin
Folgendes auf: Fahrerinformations-Schreibmittel, die durch eine
Fahrerinformations-Schreibeinheit 418 verkörpert werden,
zum Schreiben des von den Steuersignal-Sendemitteln 434 gesendeten
Fahrerinformationselements in den elektronischen Führerschein 404,
damit der elektronische Führerschein 404 das
Fahrerinformationselement darin speichert. Die Fahrerinformations-Schreibeinheit 418 und
die Führerschein-Ausleseeinheit 411 bilden
gemeinsam ein Lese-/Schreibgerät 414.
Die Fahrerinformations-Schreibeinheit 418 ist so betreibbar,
dass sie elektromagnetische Wellen erzeugt, um dem elektronischen
Führerschein 404 Energie
zuzuführen
und ihn zu aktivieren. Der auf diese Weise aktivierte elektronische
Führerschein 404 ist
so betreibbar, dass er das Fahrerinformationselement in den elektronischen
Führerschein 404 schreibt.
Die Führerschein-Ausleseeinheit 411 ist
so betreibbar, dass sie das in dem elektronischen Führerschein 404 gespeicherte
Fahrerinformationselement ausliest, und die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 ist
so betreibbar, dass sie in dem Fall, dass die Fahrzeug-Kommunikationseinheit 410 das
Steuersignal nicht empfängt,
in Reaktion auf das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene
Fahrerinformationselement entscheidet, ob der Motor in Betrieb gesetzt
werden soll oder nicht.
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Die
Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist weiterhin
Folgendes auf: Identifikationsinformations-Speichermittel, die durch
eine Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 verkörpert werden,
zum Speichern von Identifikationsinformationselementen, deren elektronische
Führerscheine
als gültig
beurteilt worden sind; und Autorisierungsmittel, die durch eine
Autorisierungseinheit 420 verkörpert werden, zum Erzeugen
eines Bescheinigungssignals, das die Gültigkeit des von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesenen
Identifikationsinformationselements aufgrund der in der Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 gespeicherten
Identifikationsinformationselemente autorisiert. Die Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 ist
mit einem nichtflüchtigen
Speicherelement, wie beispielsweise einer Festplatte, einem Flash-Speicher
oder dergleichen, versehen. Die Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 kann
weiterhin mit beispielsweise einer Flüssigkristallanzeige mit einem Touch
Screen auf einem Bildschirm der Flüssigkristallanzeige versehen
sein, und der Nutzer kann jedes der Identifikationsinformationselemente
mit dem Touch Screen eingeben, editieren oder löschen. Die Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 hat ein
Identifikationsinformationselement des Fahrzeughalters gespeichert,
das von einem normalen Nutzer nicht gelöscht werden kann. Das Identifikationsinformationselement
des Fahrzeughalters kann nur an bestimmten Orten, wie beispielsweise
in einem Fertigungsbetrieb, am Sitz des Händlers oder dergleichen, registriert
oder gelöscht
werden. Alternativ kann das Identifikationsinformationselement des Fahrzeughalters
nur von dem Fahrzeughalter registriert oder gelöscht werden.
-
Die
Autorisierungseinheit 420 ist so gestaltet, dass sie das
von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene
Identifikationsinformationselement mit den einzelnen Identifikationsinformationselementen
vergleicht, die in der Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 gespeichert
sind. Die Autorisierungseinheit 420 ist so betreibbar,
dass sie das Bescheinigungssignal nur dann erzeugt, wenn das von
der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene
Identifikationsinformationselement mit einem der in der Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 gespeicherten
Identifikationsinformationselemente übereinstimmt. Die Autorisierungseinheit 420 erzeugt
hingegen kein Bescheinigungssignal, wenn das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene
Identifikationsinformationselement nicht mit allen in der Identifikationsinformations-Speichereinheit 419 gespeicherten
Identifikationsinformationselementen übereinstimmt. Die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 ist
so betreibbar sind, dass sie in Reaktion auf das von der Autorisierungseinheit 420 erzeugte
Bescheinigungssignal und das Ergebnis der Entscheidung, das durch
das von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 empfangene Steuersignal
angegeben wird, entscheidet, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden
soll oder nicht.
-
Die
Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 weist weiterhin
eine Zentraleinheit (nachstehend einfach als „CPU" bezeichnet), die nicht in 6 gezeigt
ist, zum Steuern des gesamten Betriebs der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 auf,
die Bestandteil der vierten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 400 ist.
Nachstehend wird der Prozess des Steuerns der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 mit
den CPUs unter Bezugnahme auf 8 beschrieben.
-
Im
Schritt S410 wird das in dem elektronischen Führerschein 404 gespeicherte
Identifikationsinformationselement von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesen.
An den Schritt S401 schließt
sich der Schritt S402 an, in dem entschieden wird, ob das Bescheinigungssignal
von der Autorisierungseinheit 420 erzeugt wird oder nicht.
Wenn entschieden wird, dass das Bescheinigungssignal von der Autorisierungseinheit 420 erzeugt
wird, schließt sich
an den Schritt S402 der Schritt S403 an. Wenn jedoch entschieden
wird, dass kein Bescheinigungssignal von der Autorisierungseinheit 420 erzeugt wird,
schließt
sich an den Schritt S402 der Schritt S410 an. Im Schritt S403 wird
das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene
Identifikationsinformationselement von der Identifikationsinformations-Sendeeinheit 412 über die
Funkverbindungsschnittstelle 410 an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gesendet.
An den Schritt S403 schließt
sich der Schritt S404 an, in dem entschieden wird, ob ein Steuersignal über die
Funkverbindungsschnittstelle 410 empfangen wird oder nicht.
Wenn entschieden wird, dass ein Steuersignal empfangen wird, schließt sich
an den Schritt S404 der Schritt S405 an. Wenn jedoch entschieden
wird, dass kein Steuersignal empfangen wird, wird der Prozess von Schritt
S404 wiederholt. Im Schritt S405 wird das Fahrerinformationselement
mit der Fahrerinformations-Schreibeinheit 418 in den elektronischen
Führerschein 404 geschrieben.
Bei der vorliegenden Ausführungsform
können
im Schritt S404 ein Fahrerinformationselement und eine Nachricht
empfangen werden, und im Schritt S405 können das Steuersignal und die
Nachricht in den elektronischen Führerschein 404 geschrieben
werden.
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An
den Schritt S405 schließt
sich der Schritt S406 an, in dem entschieden wird, ob die Nachricht empfangen
wird oder nicht. Wenn entschieden wird, dass die Nachricht empfangen
wird, schließt
sich an den Schritt S405 der Schritt S407 an. Wenn jedoch entschieden
wird, dass keine Nachricht empfangen wird, schließt sich
an den Schritt S405 der Schritt S410 an. Im Schritt S407 wird die
Nachricht von der Nachrichtenbereitstellungseinheit 415 für den Inhaber
des elektronischen Führerscheins 404 bereitgestellt.
An den Schritt S407 schließt
sich der Schritt S408 an, in dem entschieden wird, ob in Reaktion
auf einen von dem Nutzer eingegebenen Quittierbefehl ein Quittungszeichen
von der Quittungserzeugungseinheit 416 erzeugt wird oder
nicht. Wenn entschieden wird, dass das Quittungszeichen erzeugt
wird, d. h., der Quittierbefehl eingegeben wird, schließt sich an
den Schritt S408 der Schritt S409 an. Wenn jedoch entschieden wird,
dass kein Quittierbefehl eingegeben wird, wird der Prozess von Schritt
S408 wiederholt.
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Im
Schritt S409 wird das Quittungszeichen von der Quittungssendeeinheit 417 über die
Funkverbindungsschnittstelle 410 an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 gesendet.
An den Schritt S409 schließt
sich der Schritt S410 an, in dem von der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 in
Reaktion auf das von der Autorisierungseinheit 420 im Schritt
S402 erzeugte Bescheinigungssignal und das Ergebnis der Entscheidung,
das durch das im Schritt S404 empfangene Steuersignal angegeben
wird, entschieden wird, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden soll
oder nicht. An den Schritt S410 schließt sich der Schritt S411 an,
in dem aufgrund des Ergebnisses der im Schritt S410 getroffenen
Entscheidung ein Freigabesignal oder ein Abschaltsignal von der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 an
die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 gesendet wird.
Bei der erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung
kann die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 so betrieben
werden, dass sie den Fahrzeug-Fahrzustand, in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den
Motor in Betrieb setzt, auch dann annimmt, wenn eine bestimmte Zeit
lang kein Freigabesignal eingegeben wird.
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Die
Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 weist
weiterhin eine Zentraleinheit (nachstehend einfach als „CPU" bezeichnet), die
nicht in 7 gezeigt ist, zum Steuern des
gesamten Betriebs der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 auf,
die Bestandteil der vierten Ausführungsform
des erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssystems 400 ist.
Nachstehend wird der Prozess des Steuerns der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 mit
der CPU unter Bezugnahme auf 9 beschrieben.
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Im
Schritt S420 wird entschieden, ob das von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 gesendete
Identifikationsinformationselement von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 über die Funkverbindungsschnittstelle 430 empfangen
wird oder nicht. Wenn entschieden wird, dass das Identifikationsinformationselement
empfangen wird, schließt
sich an den Schritt S420 der Schritt S421 an. Wenn jedoch entschieden
wird, dass kein Identifikationsinformationselement empfangen wird,
schließt sich
an den Schritt S420 der Schritt S425 an. Im Schritt S421 wird ein
Fahrerinformationselement, das dem von der Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 empfangenen
Identifikationsinformationselement entspricht, von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 aus
den in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherten
Fahrerinformationselementen ausgewählt. An den Schritt S421 schließt sich
der Schritt S422 an, in dem aufgrund des Fahrerinformationselements,
das dem im Schritt S421 gewählten
Identifikationsinformationselement entspricht, von der Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 beurteilt
wird, ob der elektronische Führerschein 404 gültig ist
oder nicht, und ein Steuersignal, das das Ergebnis der Beurteilung
angibt, von der Gültigkeitsbeurteilungseinheit 433 erzeugt
wird. An den Schritt S422 schließt sich der Schritt S423 an,
in dem aufgrund des von der Fahrerinformations-Wähleinheit 432 gewählten Fahrerinformationselements
eine Nachricht, die für
den Inhaber des elektronischen Führerscheins 404 bereitgestellt
werden soll, von der Nachrichten-Erzeugungseinheit 435 erzeugt
wird. An den Schritt S423 schließt sich der Schritt S424 an,
in dem das Steuersignal, das Fahrerinformationselement und/oder
die Nachricht von der Steuersignal-Sendeeinheit 434 an
die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 gesendet
werden. Wenn im Schritt S424 die Nachricht an die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung
gesendet wird, ist zu erwarten, dass im Schritt S425 das Quittungszeichen
empfangen wird, was nachstehend dargelegt wird. Vom Schritt S424
wird zum Schritt S420 zurückgegangen.
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Im
Schritt S425 wird entschieden, ob das Quittungszeichen empfangen
wird oder nicht. Wenn entschieden wird, dass das Quittungszeichen
nicht empfangen wird, wird vom Schritt S425 zum Schritt S420 zurückgegangen.
Wenn jedoch entschieden wird, dass das Quitungszeichen empfangen
wird, wird vom Schritt S425 zum Schritt S426 vorwärtsgegangen,
und aufgrund des Datums, an dem das Quittungszeichen empfangen wird,
wird von der Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 ein Ablaufdatum berechnet.
Bei der vorliegenden Ausführungsform wird
das Ablaufdatum von der Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 aus
dem Datum berechnet, an dem das Quittungszeichen empfangen wird.
Vom Schritt S426 wird zum Schritt S427 vorwärtsgegangen, in dem das auf
diese Weise berechnete Ablaufdatum von der Ablaufdatums-Berechnungseinheit 436 in das
in der Fahrerinformations-Speichereinheit 431 gespeicherte
Fahrerinformationselement geschrieben wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 kann
die Identifikationsinformations-Sendeeinheit 412 so betrieben
werden, dass sie das von der Führerschein-Ausleseeinheit 411 ausgelesene
Identifikationsinformationselement in vorgegebenen Zeitintervallen
an die Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 sendet,
und die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 kann so
betrieben werden, das sie immer dann entscheidet, ob der Motor in
Betrieb gesetzt werden soll oder nicht, wenn das Steuersignal von
der Funkverbindungsschnittstelle 410 empfangen wird.
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Bei
der erfindungsgemäßen Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 ist
in dem Fall, dass die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 entscheidet,
dass der Motor außer
Betrieb gesetzt werden soll, wenn der Motor in Betrieb ist, die
Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 erst dann so betreibbar,
dass sie ein Abschaltsignal sendet, das angibt, dass der Motor außer Betrieb
gesetzt werden soll, wenn der Motor ausgeschaltet wird. Die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 ist
so betreibbar, dass sie in Reaktion auf das von der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 gesendete
Abschaltsignal den Fahrzeug-Sicherungszustand,
in dem die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 den Motor
außer
Betrieb setzt, annimmt, wenn der Motor ausgeschaltet wird. Die so
gestaltete Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 – bei der
in dem Fall, dass die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 entscheidet,
dass der Motor außer
Betrieb gesetzt werden soll, wenn der Motor noch in Betrieb ist,
die Motorbetriebs-Steuervorrichtung 403 erst
dann in Reaktion auf das Abschaltsignal den Fahrzeug-Sicherungszustand
annimmt, wenn der Motor ausgeschaltet wird – vermeidet, dass das Fahrzeug
aufgrund des Ergebnisses der von der Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 getroffenen
Entscheidung während
der Fahrt angehalten wird. In dem Fall, dass die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 entscheidet,
dass der Motor außer
Betrieb gesetzt werden soll, während
der Motor in Betrieb ist, kann die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 eine
Nachricht, dass der Motor außer
Betrieb gesetzt werden soll, wenn der Motor ausgeschaltet wird,
für den
Fahrer des Fahrzeugs bereitstellen.
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Erfindungsgemäß kann die
Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 mit einer Steuersignal-Speichereinheit zum
Speichern des empfangenen Steuersignals versehen sein. Die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 kann
in dem Fall, dass die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 kein
Steuersignal von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 empfängt, in
Reaktion auf das in der Steuersignal-Speichereinheit gespeicherte
Steuersignal entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden
soll oder nicht. Ebenso kann der elektronische Führerschein 404 das
empfangene Steuersignal speichern. Die Motorbetriebs-Entscheidungseinheit 413 kann
in dem Fall, dass die Fahrzeug-Sicherheitssteuervorrichtung 401 kein
Steuersignal von der Führerschein-Verwaltungsvorrichtung 402 empfängt, in
Reaktion auf das in dem elektronischen Führerschein 404 gespeicherte
Steuersignal entscheiden, ob der Motor in Betrieb gesetzt werden
soll oder nicht.
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Wie
aus der vorstehenden Beschreibung hervorgeht, ist klar, dass das
erfindungsgemäße Fahrzeug-Sicherheitssystem
zusätzlich
prüfen
kann, ob der Führerschein
des Nutzers gültig
ist oder nicht, obwohl entschieden worden ist, dass der Nutzer der Befugte
ist,.
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Die
vorliegende Erfindung ist zwar anhand der bevorzugten Ausführungsformen
beschrieben worden, aber Fachleuten dürfte klar sein, dass verschiedene
Modifikationen und Abwandlungen dieser Ausführungsformen möglich sind,
solange diese Modifikationen und Abwandlungen innerhalb des Schutzumfangs
der beigefügten
Ansprüche
liegen.