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DE602004009394T2 - Verschlussvorrichtung mit aufreissbarer Membran - Google Patents

Verschlussvorrichtung mit aufreissbarer Membran Download PDF

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DE602004009394T2
DE602004009394T2 DE602004009394T DE602004009394T DE602004009394T2 DE 602004009394 T2 DE602004009394 T2 DE 602004009394T2 DE 602004009394 T DE602004009394 T DE 602004009394T DE 602004009394 T DE602004009394 T DE 602004009394T DE 602004009394 T2 DE602004009394 T2 DE 602004009394T2
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membrane
wall
bore
annular
closure
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Gerry Mavin
Stephen Glover
Timothy Stephenson
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Portola Packaging Ltd
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Portola Packaging Ltd
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Verschluss mit einer aufreißbaren Membran.
  • In der folgenden Beschreibung werden die Probleme einer Flüssigkeitsverpackung unter besonderer Bezugnahme auf die mit dem Abpacken von Milch verbundenen Probleme erörtert. Es versteht sich jedoch, dass andere trinkbare Flüssigkeiten wie Wasser und Fruchtsäfte ähnliche Verpackungsprobleme aufweisen.
  • Herkömmlicherweise wurde Milch in blasgeformten Kunststoffbehältern abgepackt, die mit wiederverschließbaren Kappen bzw. Deckeln versehen sind. Die wiederverschließbaren Kappen sind typischerweise aus spritzgegossenem Kunststoffmaterial gebildet. Es besteht jedoch ein grundlegendes Problem beim Erzielen einer guten Abdichtung zwischen einem blasgeformten Kunststoffbehälter und einer spritzgegossenen Kunststoffkappe. Dies liegt daran, dass die Toleranz des Behälterhalses in der Größenordnung von ± 0,3 mm liegen kann, wohingegen die Toleranz eines spritzgegossenen Gegenstands, wie der Kappe, typischerweise ± 0,1 mm beträgt. Dies bedeutet, dass unweigerlich ein Teil der Kappen, die nach einer bestimmten Vorgabe gefertigt sind, nicht dicht schließen, wenn sie am Hals des Behälters angebracht werden, für den sie vorgesehen sind. Dies führt wiederum zu Herstellungsschwierigkeiten beim Aufbringen der Kappen auf den Behälterhals und zu Dichtheitsproblemen für sowohl Einzel- als auch Großhändler des abgepackten Produkts.
  • Dieses Problem wird dadurch noch verschärft, dass die blasgeformten Kunststoffbehälter typischerweise an einem anderen Ort und von einem anderen Hersteller gefertigt werden, als die spritzgegossenen Kunststoffkappen. Dies liegt daran, dass die Behälter zwar vorgefertigt an den Abfüllbetrieb geliefert werden könnten, dies jedoch zwangsläufig zur Notwendigkeit führen würde, große Volumen zu transportieren. Daher ist es üblicher, dass die blasgeformten Behälter in einem Blasformungsbetrieb hergestellt werden, der sich benachbart zur Molkerei befindet, so dass sie auf einer durchgängigen Fertigungslinie geformt und befüllt werden können.
  • Die Folge des Vorliegens von zwei Teilen, des Behälters und der Kappe, die zusammenwirken müssen, wenn eine geeignete Dichtung entstehen soll, und die von verschiedenen Herstellern und an verschiedenen Orten gefertigt werden, ist jedoch, dass immer dann, wenn eine Charge von Behältern schlechte Abdichteigenschaften aufweist, auch eine mangelnde Rechenschaftsmöglichkeit darüber vorliegt, ob nun der Behälter oder die Kappe verantwortlich ist.
  • Um den Dichtheitsproblemen zu begegnen, wurden in den letzten Jahren eine große Anzahl verschiedener Kappengestaltungen vorgeschlagen. So ist beispielsweise in einer Gestaltung die Kappe mit einem Oberteil und mit einem sich nach unten erstreckenden Randbereich versehen, der vom Oberteil herabhängt. Der Randbereich ist auf einer Innenfläche mit einem oder mehreren Gewinden bzw. Gewindegängen zum in Eingriff treten mit einem oder mehreren auf einer Außenfläche des Behälterhalses vorgesehenen komplementären Gewinden bzw. Gewindegängen versehen. Ein nach unten herabhängendes ringförmiges Steckelement ist an einer Unterseite des Oberteils vorgesehen, radial in Richtung des Inneren des Randes beabstandet. Das Steckelement ist so dimensioniert, dass es mit einem Rand der Behälteröffnung, die von dem Hals begrenzt wird, zum Formen einer primären Dichtung in Eingriff tritt. Eine sekundäre Dichtung kann mittels einer ringförmigen Wulst oder Schulter vorgesehen sein, die derart auf der Kappe an oder benachbart zu der Schnittstelle zwischen dem Oberteil und dem herabhängenden Rand vorgesehen ist, dass die Wulst oder Schulter beim Aufbringen der Kappe auf den Behälterhals mit einer Außenfläche des Halses an einem Ort oberhalb der Gewinde in Eingriff tritt.
  • Zwar war diese Gestaltung einer Kappe kommerziell erfolgreich, doch begegnet sie nicht auf zulängliche Weise dem grundlegenden Problem des Bereitstellens einer zuverlässigen Abdichtung zwischen einer blasgeformten Komponente und einer spritzgegossenen Komponente. Stattdessen wurden die Leckraten durch Vorsehen einer stetig steigenden Anzahl von primären, sekundären und zuweilen sogar tertiären Dichtflächen gesenkt. Allerdings kann das Vorsehen so vieler Dichtungen gelegentlich kontraproduktiv sein und in Wirklichkeit zu einer Zunahme der Leckraten führen, da die in Wechselbeziehung stehenden Toleranzen der Kappe und des Halses zu Kollisionen zwischen den Dichtflächen führen.
  • Eine andere Verschlussgestaltung ist in GB-A-2 374 068 beschrieben. In diesem Dokument wird ein Behälter vorgeschlagen, der einen blasgeformten Kunststoffkörper und eine spritzgegossene Hals- und Kappenanordnung umfasst, die nach dem Befüllen des Körpers mit einer Flüssigkeit mit dem Körper verschmolzen werden kann. Mit anderen Worten umfasst der Verschluss des Behälters zwei Teile, einen Hals und eine Kappe, die beide auf die gleiche Toleranz spritzgegossen werden können. Dies ermöglicht es der Kappe und dem Hals aufgrund ihres gegenseitigen Zusammwirkens, eine Vielzahl zuverlässiger Dichtflächen bereitzustellen. Gleichzeitig ist der spritzgegossene Hals dauerhaft an dem blasgeformten Kunststoffkörper angehaftet, so dass er jegliche Undichtheit zwischen den beiden verhindert.
  • Zunächst wird der spritzgegossene Hals mit einer Membran gebildet, mit der die Öffnung im blasgeformten Kunststoffkörper geschlossen wird. Diese Membran kann jedoch durch Ziehen an einem Zugring, mit dem die Membran versehen ist, entfernt und beseitigt werden. Dies erlaubt den Zugang zum Inhalt des blasgeformten Kunststoffkörpers, während die Wiederverschließbarkeit des Verschlusses durch den Eingriff zwischen einem auf einer Unterseite der Kappe vorgesehenen ringförmigen Steckelement und der Bohrung des spritzgegossenen Halses bereitgestellt wird.
  • Diese zweiteilige Verschlussgestaltung besitzt eindeutig das Potential, verbesserte Abdichteigenschaften bereitzustellen. Allerdings führt die Verwendung des beschriebenen spritzgegossenen Halses zwangsläufig zu einer größeren Höhe des verpackten Produkts sowie zu größeren radialen Abmessungen der Kappe, mit der der Hals in gegenseitigen Eingriff treten muss. Demzufolge erfordert die Verwendung eines derartigen Verschlusses die Verwendung einer eigenen Abfüllanlage, die ausgebildet ist, Behälter einer nicht dem Standard entsprechenden Höhe abzufertigen. Auch erfordert die Verwendung einer nicht dem Standard entsprechenden Kappe die Anpassung vorhandener Verschließapparaturen. All dies stellt für die Verantwortlichen des Abfüllbetriebs eine erhebliche Belastung dar und schreckt trotz der erhofften und zu erwartenden Verbesserung der Abdichteigenschaften von der Umstellung von einer Verschlussgestaltung auf eine andere ab.
  • Somit ist es zwar bekannt, die mit dem Bereitstellen eines zuverlässigen wiederverschließbaren Verschlusses verbundenen Schwierigkeiten zu überwinden, indem der vorherige Versuch aufgegeben wird, eine spritzgegossene Kappe zu entwerfen, die imstande ist, mit einem blasgeformten Behälter abdichtend in Eingriff zu treten, und diese durch eine zweiteilige Anordnung zu ersetzen, deren zwei Teile beide spritzgegossen sein können, wobei ein Teil dauerhaft an dem weiterhin blasgeformten Behälter angehaftet ist und der andere Teil für einen wiederverschließbaren Eingriff mit dem ersten Teil sorgt. Doch verbleibt gleichwohl weiterhin das Problem, eine derartige Anordnung bereitzustellen, die unter Verwendung vorhandener Verschließapparaturen aufgebracht werden kann.
  • Insbesondere wäre es wünschenswert, eine zweiteilige Anordnung bereitzustellen, die mit einem Behälter einer dem Standard entsprechenden Silhouette und herkömmlicher Höhe verwendet werden kann. Auf diese Weise wäre es nicht notwendig, die verschiedenen Stationen einer Abfüllanlage zur Aufnahme einer anderen Flaschenform oder -höhe speziell anzupassen. Ebenso wäre es auch wünschenswert, eine zweiteilige Anordnung bereitzustellen, bei der die äußeren Abmessungen der Kappe, Kappensilhouette genannt, denen eines existierenden Industriestandards entsprechen. Auf diese Weise könnte die zweiteilige Anordnung mit vorhandenen „Bestückungs"-Apparaturen verwendet werden und mit vorhandenen Verschließmaschinen, womit die Notwendigkeit entfallen würde, die Abfüllanlage auf neue oder andere Apparaturen umzustellen, nur um eine Charge von Behältern zu verarbeiten, die ein anderes und ansonsten höchst wünschenswertes Verschlusssystem aufweist. Es ist das Bestreben der vorliegenden Erfindung, diese Wünsche anzugehen.
  • Aus JP 2001 171715 ist bekannt, eine Ausgießöffnungskappe für einen Flüssigkeitsbehälter mit einem schrägen Verschlusselement bereitzustellen. Analog beschreibt JP 2003 321043 einen Kappenkörper, der an einer Gefäßöffnung anzubringen und zu fixieren ist, und einen oberen Deckel, der mit dem Kappenkörper durch ein Scharnier verbunden ist, wobei der Kappenkörper ein zu öffnendes schräges Teil aufweist.
  • US-A-3 239 112 beschreibt einen Ausgabeverschluss mit einer entfernbaren Membran, die mit einer Aufreißlasche versehen ist. Die Aufreißlasche ist derart an der Membran befestigt, dass es einem größeren Bereich der Lasche möglich ist, sich aus der Öffnung des Verschlusses nach außen zu erstrecken, um von Hand ergriffen zu werden. US 2001/0015355 hingegen beschreibt einen Aufsatz zur Verwendung als Ausgusstülle für einen Pappkarton oder einen flexiblen Beutel, bei dem die Tülle mit einer entfernbaren Membran versehen ist. Die Membran ist vorzugsweise konkav und mit einem horizontal angeordneten Zugring versehen.
  • Aus Vorstehendem wird ersichtlich, dass es bekannt ist, Verschlüsse bereitzustellen, die eine Bohrung mit einer Membran, mit der die Bohrung zu schließen ist, definieren. Bei der Bohrung handelt es sich typischerweise um das Element, durch das der Inhalt des Behälters ausgegeben wird, und die Membran ist typischerweise mittels einer aufreißbaren Verbindung mit einer die Bohrung begrenzenden Wand verbunden. Auf diese Weise kann die Verbindung zwischen der Membran und der Wand gebrochen werden und die Membran kann beseitigt werden, um zum Inhalt des Behälters Zugang zu erhalten. Die Membran ist typischerweise mit Mitteln versehen, wie einem Zugring, der an der Membran befestigt ist, um es einem Nutzer zu ermöglichen, die aufreißbare Verbindung zu brechen und die Membran aus der Bohrung zu entfernen. Die Bohrung besitzt typischerweise einen kreisförmigen Querschnitt, so dass die Membran und die aufreißbare Verbindung in einer radialen Ebene liegen. Ferner ist es oftmals wünschenswert, dass der Zugring die Gesamthöhe des Verschlusses so wenig wie möglich vergrößert, mit dem Ergebnis, dass sich die Membran oftmals an einem unteren Ende der Bohrung, dem Körper des Behälters am nächsten und von der Außgießlippe am weitesten entfernt, befindet.
  • Eines der Probleme bei derartigen Membranen besteht darin, dass der Vorgang des Ziehens am Zugring, um die aufreißbare Verbindung zwischen der Membran und der umgebenden Wand zu brechen, zur Folge haben kann, dass die Innenseite der umgebenden Wand nach außen gezogen wird. Dies gilt insbesondere im Fall von jenen Wanden, die nicht an einem Ende benachbart zur Membran abgestützt sind und die nur am gegenüberliegenden Ende an der umgebenden Halsstruktur oder dem Rest des Verschlusses befestigt sind. Falls die Verbindung zwischen der Membran und der umgebenden Wand nicht zerbrechlich genug ist, kann ein kontinuierliches Ziehen am Zugring neben dem nach außen Stülpen der die Bohrung begrenzenden Wand sogar die Wirkung haben, die Wand vom umgebenden Behälter und/oder dem Verschluss zu trennen.
  • Dieses Abreißen an der die Bohrung begrenzenden Wand kann sich negativ auf die dichtenden Eigenschaften des Verschlusses auswirken, insbesondere wenn die betroffene Wand zusätzlich eine Dichtfläche begrenzt.
  • Ein anderes Problem, das Verschlüssen gemeinsam ist, die eine Membran und einen Zugring umfassen, besteht darin, dass zum Bereitstellen von genügend Raum, damit ein Nutzer einen Finger unter das ringförmige Band des Zugrings einführen kann, das ringförmige Band von der darunter liegenden Membran ausreichend beabstandet sein muss. Dies bedeutet wiederum, dass die Verbindung, mit der das ringförmige Band an die Membran gefügt ist, eine gewisse Länge aufweisen muss. Je größer die axiale Länge der Verbindung ist, desto größer ist jedoch auch das Risiko, dass sich die Verbindung bei Verwendung des Zugrings dehnt. Dies bedeutet wiederum, dass ein Nutzer übermäßig viel Kraft aufwenden muss, um die Membran zu entfernen oder zumindest die aufreißbare Verbindung zwischen der Membran und der umgebenden Wand anzubrechen. Demgemäß wäre es wünschenswert, einen Verschluss bereitzustellen, bei dem das Brechen der aufreißbaren Verbindung zwischen der Membran und der umgebenden Wand zuverlässiger ist und bei dem das Risiko, die Innenseite der Wand nach außen zu ziehen, erheblich verringert ist.
  • Gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden Erfindung ist eine Verschlussanordnung mit einer Wand vorgesehen, die eine Bohrung mit gegenüberliegenden Enden begrenzt, einer Membran, die mit der Wand aufreißbar verbunden ist und die Bohrung schließt, und einem Zugring, der an einer Oberfläche der Membran befestigt ist, die einem der Enden zugewandt ist, und mit dem die Membran von der Wand zu lösen ist, wobei die aufreißbare Verbindung zwischen der Membran und der Wand in einer Ebene liegt, die gegen eine zu einer Achse der Bohrung senkrechte Ebene geneigt ist, und der Zugring vor der Verwendung eine Position belegt, die gänzlich innerhalb der Bohrung liegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugring an einem Umfangsabschnitt der Membran an einem Ort befestigt ist, an dem die Membran dem besagten einen Ende am nächsten ist. Das Vorsehen einer einen Winkel einschließenden Membran hindert die Wand daran, sich umzustülpen, wenn auf die Membran zum Brechen der aufreißbaren Verbindung zwischen der Membran und der Wand eine Kraft aufgebracht wird.
  • Ferner wird durch Befestigen des Zugrings an einem Umfangsabschnitt der Membran an einem Ort, an dem die Membran dem einen Ende am nächsten ist, eine zum Entfernen der Membran von der Bohrung wirkende Kraft an einem Umfangsort aufgebracht, an dem sich die axiale Höhe der Bohrung über der Membran auf einem Minimum befindet. Dies dient wiederum dazu, das Risiko zu minimieren, dass die Innenseite der Wand, mit der die Membran aufreißbar verbunden ist, nach außen gezogen wird.
  • Vorteilhafterweise können die gegenüberliegenden Enden der Bohrung parallele Ebenen belegen. Auf diese Weise kann eine Unterkante des Verschlusses flach sein, obwohl die Membran von der Seite her gesehen einen Winkel einschließt. Dies hilft dabei, das Auftreten sogenannter „schiefsitzender Kappen" zu vermeiden, das sich ereignen kann, wenn die Unterkante auch einen Winkel einschließt.
  • Vorteilhafterweise kann der Zugring ein ringförmiges Band umfassen, das sich in axialer Richtung zwischen einer zu einer Achse der Bohrung senkrechten Ebene und einer Ebene nahe der von der aufreißbaren Verbindung belegten geneigten Ebene erstreckt. Auf diese Weise kann der Oberflächenbereich des ringförmigen Bands maximiert werden, ohne dass gleichzeitig die Gesamthöhe des Verschlusses vergrößert wird.
  • Vorteilhafterweise kann die Membran einen Umfangsabschnitt und einen konkaven Mittelabschnitt umfassen. Dies stellt genügend Raum bereit, damit ein Nutzer zum Öffnen des Verschlusses einen Finger unter den Zugring einführen kann. Vorzugsweise kann sich der konkave Mittelabschnitt von einem der Enden der Bohrung weg erstrecken, erstreckt sich jedoch nicht über eine Ebene hinaus, die von dem anderen der Enden definiert wird. Auf diese Weise vergrößert die konkave Beschaffenheit des Mittelabschnitts nicht die Gesamthöhe des Verschlusses.
  • Vorteilhafterweise kann die die Bohrung begrenzende Wand zwischen der Membran und dem unteren Ende der Bohrung verstärkt sein. Diese Verstärkung kann in Form von einer oder mehreren Rippen an einer Außenfläche der die Bohrung begrenzenden Wand vorliegen und hindert das Material, aus dem die Wand besteht, daran, sich zu dehnen, wenn die aufreißbare Verbindung gebrochen wird.
  • Vorteilhafterweise kann die Bohrung einen kreisförmigen Querschnitt aufweisen, so dass eine zu der Achse der Bohrung senkrechte Ebene eine radiale Ebene umfasst. Demgemäß kann die aufreißbare Verbindung zwischen der Wand und der Membran eine Ellipse definieren.
  • Vorteilhafterweise kann der Innendurchmesser der Bohrung zwischen einem oberen Ende der Bohrung und der Membran abnehmen.
  • Vorteilhafterweise kann der Verschluss ferner eine Kappe mit einer Dichtfläche umfassen, wobei die Dichtfläche ausgebildet ist, innerhalb eines Endes der Bohrung aufgenommen zu sein, um mit der Wand an einem Ort zwischen der Membran und dem einen Ende dichtend in Eingriff zu treten.
  • Eine Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird nun beispielhaft unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen beschrieben. Es zeigt:
  • 1 ist eine perspektivische Ansicht eines Behälterhalses und eines Verschlusses;
  • 2 ist eine Explosionsansicht des Behälterhalses der 1 und zeigt den Verschluss mit einer Kappe und einem Einsatz, der innerhalb des Behälterhalses aufgenommen ist;
  • 3 ist eine Explosionsansicht des Behälterhalses der 1 und zeigt den Verschluss mit einer Kappe, einem Einsatz und einem Dichtmedium;
  • 4 ist eine Querschnittsansicht des Behälterhalses der 1, wobei der Verschluss auf den Behälterhals aufgebracht ist;
  • 5 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Ausschnittes der 4;
  • 6 ist eine perspektivische Ansicht eines Einsatzes, der Teil des Verschlusses ist;
  • 7 ist eine Querschnittsansicht des Einsatzes der 6 entlang der Linien VII-VII;
  • 8 ist eine Querschnittsansicht des Einsatzes der 6 entlang der Linien VIII-VIII;
  • 9 ist eine seitliche Seitenansicht des Einsatzes der 6, in Richtung des Pfeils IX gesehen;
  • 10 ist eine seitliche Seitenansicht des Einsatzes der 6, in Richtung des Pfeils X gesehen;
  • 11 ist eine seitliche Seitenansicht des Einsatzes der 6, in Richtung des Pfeils XI gesehen;
  • 12 ist eine Querschnittsansicht einer alternativen Gestaltung des Behälterhalses und zeigt eine alternative Kappengestaltung, wobei die alternativen Gestaltungen von Hals und Kappe zum Versehen des Verschlusses mit einer Sicherheitsverschließbarkeit zusammenwirken;
  • 13 ist eine Querschnittsansicht des Behälterhalses und des Einsatzes der 4 mit einer alternativen Kappengestaltung; und
  • 14 ist eine vergrößerte Querschnittsansicht eines Ausschnitts der 13.
  • Nun wird auf die begleitenden Zeichnungen und insbesondere auf die 4 und 5 Bezug genommen, in denen ein Hals 10 eines Behälters 12, ein innerhalb des Halses 10 aufgenommener Einsatz 14 und eine Kappe 16, die sowohl mit dem Hals 10 als auch mit dem Einsatz 14 in Eingriff tritt, gezeigt sind. Zusammen definieren der Einsatz 14 und die Kappe 16 einen Verschluss 18 für den Behälter 12.
  • Der Behälter 12 kann von irgendeiner herkömmlichen Gestaltung sein. Insbesondere kann die Körpergestalt des Behälters 12 eine jegliche geeignete Form annehmen und kann beispielsweise einen quadratischen, rechteckigen oder kreisförmigen Querschnitt aufweisen. Auch kann ein integrierter Griff als Teil der Körperform gebildet sein.
  • Das Profil des Halses 10 ist vorzugsweise auch von herkömmlicher Gestaltung und kann beispielsweise, wie in 12 gezeigt, einen Hochzieh-Halsabschluss aufweisen, der infolge des Hochziehens einer Blasnadel durch einen ringförmigen gescherten Stahl gebildet wird, um eine Halsöffnung mit einem relativ dünnen, aber im Allgemeinen glatten, ringförmigen Rand zu schaffen. Alternativ kann der Hals 10 einen Einramm-Halsabschluss aufweisen, der infolge einer Technik gebildet wird, bei der eine Blasnadel und ein Schneidring von oben durch einen ringförmigen gescherten Stahl gerammt werden, um eine Halsöffnung herzustellen, die von einem viel massiveren Umriss umgeben ist und weitaus mehr Kunststoffmaterial enthält als ihr Hochzieh-Gegenstück. Wie Fachleute ohne weiteres verstehen werden, zeigt die in den 3 bis 5 veranschaulichte Ausführungsform einen Behälter 12 mit genau einem solchen Einramm-Halsabschluss, wie durch die charakteristische ringförmige Wand belegt, die von einer radial inneren Kante des ringförmigen Rands nach oben ragt und in der Technik als „Kamm" bekannt ist.
  • Das Profil des Halses 10 ist ausführlicher in den 3 bis 5 mit einem radial verlaufenden Rand 20 gezeigt, welcher an einem radial inneren Ende mit dem Kamm 22 verschmilzt. Der Kamm 22 ist wiederum durch eine sich nach oben erstreckende, radial äußere Wand 24, eine obere, im Allgemeinen horizontale Oberfläche 26 und eine sich nach unten erstreckende, radial innere Wand 28 definiert.
  • An einem radial äußeren Ende verschmilzt der Rand 20 mit einem sich nach unten erstreckenden Halsstreckabschnitt 30, der auf einer äußeren Oberfläche mit einer Eingriffseinrichtung 32 versehen ist, mit der eine auf der Kappe 16 vorgesehene komplementäre Eingriffseinrichtung in Eingriff zu bringen ist. In dem gezeigten Beispiel liegt die Eingriffseinrichtung 32 in Form einer spiralförmigen Außengewindekonfiguration mit einem einzigen Gewindegang vor. Es ist jedoch offensichtlich, dass die Eingriffseinrichtung 32 eine Reihe unterschiedlicher Formen annehmen kann und insbesondere u. U. nicht auf einen einzigen Gewindegang oder eine einzige Steigung beschränkt ist, sondern ggf. zwei, drei, vier oder mehr Gewindegänge umfassen kann. Beispielsweise kann die Eingriffseinrichtung fünf, sechs, sieben oder acht Gewindegänge aufweisen, falls gewünscht. Zwar ist dies nicht dargestellt, doch kann in der Tat für gewisse Verpackungsanforderungen eine Vielzahl von Gewindegängen bevorzugt sein.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform erstreckt sich der einzelne Gewindegang ca. 450° um den Umfang des Halsstreckabschnitts 30. Es versteht sich jedoch erneut, dass auch Gewindegänge einer geringeren oder größeren Erstreckung eingesetzt werden können. Beispielsweise kann sich jeder Gewindegang in einer viergängigen Gewindekonfiguration innerhalb eines Bereichs von 90° bis mehr als 360° erstrecken.
  • Vorzugsweise weist die spiralförmige Gewindekonfiguration eine enge Gewindedichte auf, um das vertikale Spiel der Kappe 16 auf dem Hals 10 zu begrenzen. So liegt die Gewindedichte vorzugsweise innerhalb des Bereichs von zwischen 6 und 12 Gewindegängen pro Linear-Inch (25,4 mm). Am allermeisten bevorzugt ist eine Gewindedichte von ca. 8 ½ Gewindegängen pro Linear-Inch (25,4 mm).
  • Unterhalb der Eingriffseinrichtung 32 verschmilzt der Halsspannabschnitt 30 mit einer im Allgemeinen horizontalen, radial verlaufenden Wand 34. Diese im Allgemeinen horizontale, radial verlaufende Wand 34 verschmilzt an einem radial äußeren Ende mit einem bogenförmigen Wandabschnitt 36, bevor sie wiederum mit einer sich abwärts und radial nach außen erstreckenden Wand 38 verschmilzt. Die genaue Richtung und Erstreckung der sich nach unten und radial nach außen erstreckenden Wand 38 werden von der Form des Behälters 12 bestimmt, die, wie vorstehend ausgeführt, absolut gebräuchlich sein kann und nicht Teil der vorliegenden Erfindung ist.
  • Ungeachtet des Halsabschlusses kann der Behälter 12 aus hochdichtem Polyethylen (HDPE) blasgeformt sein, so dass er eine typische Wanddichte von zwischen 0,1 mm und 1,0 mm aufweist. Es ist unwahrscheinlich, dass ein Behälter mit einer Wanddicke von weniger als 0,1 mm die notwendige strukturelle Integrität aufweist, um bei Befüllung mit Flüssigkeit seine Form zu behalten. Für einen Milchbehälter mit einer Kapazität von bis zu sechs Pint (3,41 l) ist eine Wanddicke von zwischen 0,4 mm und 0,6 mm bevorzugt.
  • Die Kappe 16, die Teil des Verschlusses 18 ist, hat vorzugsweise eine gewöhnliche Silhouette. Mit anderen Worten sind ihre äußeren Abmessungen, wie beispielsweise ihre Höhe und ihr Durchmesser, gleich denen schon existierender Kappen und lassen sich daher unter Verwendung vorhandener Verschließapparaturen abfertigen.
  • Wie in den 4 und 5 gezeigt, umfasst die Kappe 16 ein kreisförmiges Oberteil 40, das an einer radial äußeren Kante mit einer herabhängenden ringförmigen Seitenwand 42 verschmilzt. Die herabhängende ringförmige Seitenwand 42 endet an einem von dem kreisförmigen Oberteil 40 entfernten Ende in einer im Allgemeinen horizontalen ringförmigen Oberfläche 44, während die herabhängende ringförmige Seitenwand 42 auf einer äußeren Oberfläche mit einer Mehrzahl von in Umfangsrichtung beabstandeten, sich vertikal erstreckenden Rippen 46 versehen ist, die als Rändelungen dazu dienen, das Ergreifen der Kappe 16 durch einen Nutzer zu erleichtern. Auf einer radial inneren Oberfläche ist die herabhängende ringförmige Seitenwand 42 hingegen mit einer komplementären Eingriffseinrichtung 48 für einen wiederholten und lösbaren Eingriff mit der auf dem Hals 10 vorgesehenen Eingriffseinrichtung 32 versehen. Genau wie zuvor, kann diese Eingriffseinrichtung 48 in vielen Formen vorliegen, besitzt jedoch in dem gezeigten Beispiel eine spiralförmige Außengewindekonfiguration mit einem einzigen Gang und einer Gewindedichte von ca. 8 ½ Gewindegängen pro Linear-Inch (25,4 mm). Es versteht sich jedoch erneut, dass die komplementäre Eingriffseinrichtung 48 nicht auf einen einzigen Gewindegang oder eine einzige Steigung beschränkt sein muss, sondern ggf. zwei, drei oder vier Gewindegänge aufweisen kann. In der Tat kann die komplementäre Eingriffseinrichtung 48 fünf, sechs, sieben oder acht Gewindegänge aufweisen, falls gewünscht. In der Tat kann es genau wie bei der Eingriffseinrichtung 32 für einige Verpackungsanforderungen bevorzugt sein, dass die komplementäre Eingriffseinrichtung 48 eine Mehrzahl von Gewindegängen aufweist.
  • In der veranschaulichten Ausführungsform erstreckt sich der einzelne Gewindegang etwa 450° um die innere Oberfläche der herabhängenden ringförmigen Seitenwand 42. Es versteht sich jedoch erneut, dass auch Gewindegänge einer geringeren oder größeren Erstreckung eingesetzt werden können. Beispielsweise kann sich in einer viergängigen Gewindekonfiguration jeder Gewindegang innerhalb eines Bereichs von 90° bis mehr als 360° erstrecken.
  • Auch kann, obwohl eine Gewindedichte von ca. 8 ½ Gewindegängen pro Linear-Inch (25,4 mm) bevorzugt ist, um das vertikale Spiel der Kappe 16 bezüglich des Halses 10 zu begrenzen, die Gewindedichte dennoch von dieser Zahl abweichen. Vorzugsweise liegt die Gewindedichte jedoch in einem Bereich von zwischen 6 und 12 Gewindegängen pro Linear-Inch (25,4 mm).
  • Wie für Fachleute ersichtlich sein wird, kann dann, wenn eine der Eingriffseinrichtungen 32 oder 48 eine spiralförmige Außengewindekonfiguration aufweist, die andere der beiden Eingriffseinrichtungen eine spiralförmige Nutkonfiguration aufweisen.
  • Die beiden Gewindekonfigurationen 32 und 48 können derart geformt sein, dass sie aneinander vorbei gleiten und ineinander greifen, wenn eine direkte, axiale, nach unten gerichtete Kraft auf die Kappe 16 aufgebracht wird, die die Kappe in Eingriff mit dem Hals 10 treibt. Mit anderen Worten, wenn die Kappe 16 auf den Hals 10 geschoben wird, schnappt das Gewinde 48 an der Kappe darüber und bringt das Gewinde 32 am Hals in Eingriff. Dies lässt sich durch eine geeignete Formgebung der Gewinde 32 und 48 ermöglichen, indem beispielsweise die Gewinde mit einem asymmetrischen Querschnitt gebildet oder weniger ausgeprägt gestaltet werden. Alternativ, falls gewünscht ist, die Kappe 16 auf den Hals 10 aufzudrehen, können die Gewinde im Gegensatz zu einem asymmetrischen Querschnitt einen symmetrischen Querschnitt aufweisen und können ausgeprägter sein.
  • Das Innere der Kappe 16 weist neben der komplementären Eingriffseinrichtung 48 auch ein ringförmiges Steckelement 50 auf, das von einer Unterfläche 52 des kreisförmigen Oberteils 40 herabhängt und radial nach innen von der herabhängenden ringförmigen Seitenwand 42 beabstandet ist. Das ringförmige Steckelement 50 wird durch jeweilige radial innere und äußere Wände 54 und 56 definiert, wobei die radial äußere Steckelementwand 56 an einem von dem kreisförmigen Oberteil 52 entfernten Ende mit einer im Allgemeinen nach unten und radial nach innen gerichteten Oberfläche 58 verschmilzt. Diese nach unten und radial nach innen gerichtete Oberfläche 58 schneidet die radial innere Steckelementwand 54 und dient zugleich dazu, das ringförmige Steckelement 50 mit einer abgeschrägten radial äußeren Oberfläche und einem sich verjüngenden Querschnitt zu versehen. Dieser sich verjüngende Querschnitt wird ferner dadurch betont, dass während sich die die radial äußere Steckelementwand 56 in eine Richtung erstreckt, die im Wesentlichen senkrecht zur Ebene der Unterfläche 52 ist, sich die radial innere Steckelementwand 54 von der Unterfläche 52 in eine Richtung sowohl nach unten als auch radial nach außen erstreckt.
  • Andernorts, wie bei einer Reihe von Kappen üblich, ist eine kleine, nach unten gerichtete Warzung 60 in der Mitte des kreisförmigen Oberteils 40 gebildet, so dass jeglicher Überstand, der nach dem Formen der Kappe 16 bestehen bleibt, nicht über eine durch die obere Oberfläche des kreisförmigen Oberteils 40 definierte Ebene hinaus ragt.
  • Der Einsatz 14, der innerhalb des Halses 10 des Behälters 12 aufgenommen ist, ist teilweise durch eine sich im Allgemeinen nach unten erstreckende zylindrische Wand 62 definiert. An einem oberen Ende verschmilzt die sich im Allgemeinen nach unten erstreckende zylindrische Wand 62 mit einem sich radial nach außen erstreckenden ringförmigen Flansch 64. Dieser ringförmige Flansch 64 wird definiert durch eine obere Flanschfläche 66, die nach oben und radial nach außen ansteigt, bevor sie in einer ringförmigen Ausgießlippe 68 endet, und durch eine sich im Allgemeinen radial nach außen erstreckende untere Flanschfläche 70. Die obere und die untere Flanschfläche 66 und 70 werden an einem von der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 entfernten Ende durch eine Umfangsfläche 72 vereint, die sich im Allgemeinen von der unteren Flanschfläche 70 nach oben erstreckt, bevor sie mit einer sich nach oben und radial nach außen erstreckenden Oberfläche 74 verschmilzt, die die obere Flanschfläche 66 an der Gießlippe 68 trifft und mit der oberen Flanschfläche einen spitzen eingeschlossenen Winkel α definiert. Da die Gießlippe 68 durch die Schnittstelle der beiden Oberflächen definiert wird, von denen keine in einer radialen Ebene oder in einer Umfangsfläche rechtwinklig zur radialen Ebene liegt, stellt die Gießlippe eine verbesserte Ausgabe des Inhalts des Behälters 12 bereit.
  • Zwar ist dies nicht gezeigt, doch kann die untere Flanschfläche 70 mit einer ringförmigen Aussparung 76 versehen sein, die sich von einer radial äußeren Oberfläche der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 erstreckt und an einem von der zylindrischen Wand 62 entfernten Ende des ringförmigen Flansches 64 durch eine nach unten herabhängende ringförmige Lippe 78 begrenzt ist.
  • Zwar erstreckt sich die zylindrische Wand 62 im Allgemeinen nach unten, doch erstreckt sie sich auch geringfügig radial nach innen in einer Richtung weg vom ringförmigen Flansch 64. An einem von dem ringförmigen Flansch 64 entfernten Ende verschmilzt die zylindrische Wand 62 mit einer ersten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 80, die wiederum mit einer zweiten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 82 verschmilzt. Die erste und die zweite ringförmige Wand 80 und 82 bilden einen stumpfen eingeschlossenen Winkel, wobei die zweite ringförmige Wand weniger nach unten und mehr radial nach innen geneigt ist als die erste, so dass eine radial innere Oberfläche 84 der zweiten ringförmigen Wand 82 zwar nach unten und radial nach innen geneigt ist, doch gleichwohl nahe an einer radialen Ebene liegt. Die erste und die zweite ringförmige Wand 80 und 82 haben unterschiedliche Erstreckungen an unterschiedlichen Umfangsorten um die zylindrische Wand 62. Ungeachtet dessen laufen die beiden derart zusammen, dass eine radial innere Kante 86 der radial inneren Oberfläche 84 in einer mit der Einsatzachse 88 konzentrischen, zylindrischen Oberfläche liegt. Somit wird an einem Ort um die zylindrische Wand 62 (rechts in 7) die Erstreckung der ersten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 80 auf null verringert, während die Erstreckung der zweiten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 82 sich auf einem Maximum befindet und während an einem diametral gegenüberliegenden Ort (links in 7) die Erstreckung der ersten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 80 sich auf einem Maximum befindet und während die Erstreckung der zweiten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 82 sich auf einem Minimum befindet. Demzufolge beschreibt die Fügestelle zwischen der ersten und der zweiten ringförmigen Wand 80 und 82 eine Ellipse, die eine Ebene belegt, die quer zur Einsatzachse 88 verläuft und in einem flachen Winkel β gegenüber einer radialen Ebene geneigt ist. Auch ist die radial innere Kante 86 der radial inneren Oberfläche 84 auf ähnliche Weise gegenüber einer radialen Ebene geneigt.
  • An einem Ende der von der ersten entfernten, zweiten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 82 hängt von einer radial äußeren Oberfläche 90 eine sich nach unten erstreckende zylindrische Wand 92 herab. Die Erstreckung dieser zylindrischen Wand 92 variiert ebenfalls und ist dort maximal, wo die erste ringförmige Wand 80 minimal ist, und verringert sich auf null an dem diametral gegenüberliegenden Ort, an dem die Erstreckung der ersten ringförmigen Wand 80 maximal ist. Demzufolge endet die sich nach unten erstreckende zylindrische Wand 92 in einer ringförmigen Oberfläche 94, die eine radiale Ebene senkrecht zur Einsatzachse 86 belegt. Eine Mehrzahl von in Umfangsrichtung beabstandeten, im Allgemeinen radial angeordneten Stützstreben 95 erstrecken sich zwischen einer radial äußeren Oberfläche 97 der sich nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 92 und der radial äußeren Oberfläche 90 der zweiten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 82. Die Stützstreben 95 dienen zum Verstärken der sich nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 92 und werden teilweise durch eine jeweilige geneigte Oberfläche 99 definiert, die sich von der Fügestelle zwischen der ringförmigen Oberfläche 94 und der radial äußeren Oberfläche 97 der sich nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 92 einerseits zur Fügestelle auf der äußeren Oberfläche des Einsatzes zwischen der ersten und der zweiten ringförmigen, nach unten und radial geneigten Wand 80 und 82 andererseits erstreckt. Dabei belegen die geneigten Oberflächen 99 dieselbe kegelförmige Oberfläche, die von einer äußeren Oberfläche der ersten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 80 definiert wird und mit der sie anschließend glatt verschmelzen.
  • Hingegen erstreckt sich eine radial innere Oberfläche 96 der sich nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 92 von der ringförmigen Oberfläche 94 nach oben, bevor sie mit einer nach oben und radial nach innen geneigten Oberfläche 98 verschmilzt. Diese nach oben und radial nach innen geneigte Oberfläche 98 trifft auf die radial innere Oberfläche 84 der zweiten ringförmigen Wand 82 an der vorstehend erwähnten radial inneren Kante 86 und bildet einen spitzen eingeschlossenen Winkel γ mit der radial inneren Oberfläche.
  • Die von der radial inneren Kante 86 in Draufsicht, entlang der Einsatzachse 88 gesehen, definierte Ellipse erscheint als ein mit der Einsatzachse konzentrischer Kreis. Ferner würde dieser Kreis eine Öffnung definieren, wenn nicht eine Membran 100 vorgesehen wäre, die das Innere des Einsatzes 14 überspannt und mittels eines engen Steges 102 an die radial innere Kante 86 gefügt ist. Die Membran selbst wird durch einen im Allgemeinen ringförmigen Umfangsabschnitt 104 definiert, der an einer tieferen, radial äußeren Kante 106 an die zweite ringförmige, nach unten und radial nach innen geneigte Wand 82 gefügt ist, und durch einen mittleren kreisförmigen konkaven Abschnitt 108. Jedoch ist die Konkavität des mittleren kreisförmigen Abschnitts 108 nicht symmetrisch um die Einsatzachse 88. Vielmehr ist die Konkavität des mittleren kreisförmigen Abschnitts 108 in den Bereichen größer, die nahe der Stelle sind, an der die sich nach unten erstreckende zylindrische Wand 92 ihre größte Erstreckung aufweist, und ist flacher in den Bereichen nahe der Stelle, an der sich die Erstreckung der zylindrischen Wand 92 auf einem Minimum befindet. Demzufolge berührt eine Unterfläche 110 der Membran 100 zwar vielleicht die radiale Ebene, die von der ringförmigen Oberfläche 94 belegt wird, erstreckt sich aber nicht durch sie hindurch.
  • Ein Zugring 112, der durch ein ringförmiges Band 114 definiert wird, verschmilzt mit der Membran 100 über eine Verbindungsstelle 116. Die Verbindungsstelle 116 verschmilzt mit der Membran 100 an einem Ort radial innerhalb und angrenzend an den Steg 102, so dass der Zugring 112 an den ringförmigen Umfangsabschnitt 104 der Membran und nicht an den mittleren kreisförmigen konkaven Abschnitt 108 gefügt wird. Wichtig ist jedoch, dass die Verbindungsstelle 116 mit der Membran 100 an einem Umfangsort verschmilzt, an dem sich der Steg 102 an seinem höchsten Punkt befindet. Mit anderen Worten an einem rechts in 7 gezeigten Ort, an dem die Erstreckung der ersten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 80 auf null verringert ist und an dem die Erstreckung sowohl der zweiten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 82 als auch der sich nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 92 maximal ist. Gleichwohl ist der Zugring 112 so dimensioniert, dass er sich innerhalb des Einsatzes 14 und unterhalb einer durch die ringförmige Gießlippe 68 definierten Ebene befindet. Um die axialen Abmessungen des Zugrings 112 zu maximieren, erstreckt sich das ringförmige Band 114 vorzugsweise zwischen einer oberen Kante 118, die in einer radialen Ebene nahe der von der ringförmigen Gießlippe 68 definierten Ebene liegt, und einer unteren Kante 120, die eine Ebene quer zur Einsatzachse 88 und nahe der von der radial inneren Kante 86 und dem Steg 102 definierten Ebene belegt. Um eine angenehme Oberfläche ohne scharfe Kanten bereitzustellen, gegen die der Finger eines Nutzers ziehen kann, ist das ringförmige Band 114 vorzugsweise auch mit einer abgerundeten oberen und unteren äußeren Oberfläche 122 und 124 versehen. Die konkave Beschaffenheit des mittleren, kreisförmigen Abschnitts 108 erleichtert das Ergreifen des Zugrings durch Schaffen eines vergrößerten Leerraums unterhalb des ringförmigen Bandes 114 bei gleichzeitiger Verminderung der Auswirkungen eines Schrumpfens auf die durch den engen Steg 102 definierte Membranreißlinie. Wie veranschaulicht, kann die Verbindungsstelle 116 zwischen dem ringförmigen Band 114 und der Membran 100 durch Vorsehen eines Paars aussteifender Keile 126 verstärkt werden.
  • Zum Zusammensetzen des Verschlusses 18, der den Einsatz 14 und die Kappe 16 umfasst, mit dem Behälter 12 wird ein Dichtmedium 128 auf die untere Oberfläche 70 des sich radial nach außen erstreckenden ringförmigen Flansches 64 des Einsatzes 14 aufgebracht. Das Dichtmedium 128 kann extrudiert, gesprüht, aufgestrichen oder auf andere Weise aufgebracht werden. In einer bevorzugten Ausführungsform weist das Dichtmedium 128 jedoch eine ausreichende strukturelle Integrität auf, um einen runden Ring zu bilden, der innerhalb der ringförmigen Ausnehmung 76 aufgenommen werden kann, falls eine solche vorgesehen sein sollte. Beispielsweise kann das Dichtmedium 128 ein elektrisch leitfähiges Substrat aufweisen, das auf gegenüberliegenden Oberflächen mit jeweiligen ersten und zweiten Schichten eines Haftstoffes beschichtet ist. Das elektrisch leitfähige Substrat kann aus irgendeinem der Materialien gebildet sein, die herkömmlicherweise zur Bereitstellung eines Hitzesiegels in existierenden Kunststoffbehältern verwendet werden, und kann beispielsweise eine Metallfolie wie eine Aluminiumfolie umfassen. Auch können die Haftstoffschichten von irgendeiner handelsüblichen Art sein mit der Fähigkeit, sich bei Aktivierung durch beispielsweise die Anwendung von Hitze mit dem umgebenden Kunststoffmaterial zu verbinden.
  • So besteht in dieser Ausführungsform der erste Schritt beim Zusammensetzen des Verschlusses 18 darin, den Einsatz 14 und das Dichtmedium 128 zusammenzusetzen. Dies kann entweder durch Einführen der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 durch die mittige Öffnung des runden Rings oder auch durch Umdrehen des Einsatzes 14 und Drücken des runden Rings über die sich im Allgemeinen nach unten erstreckende zylindrische Wand 62 erfolgen. In beiden Fällen wird das Zusammensetzen sowohl durch die leicht radial nach innen gerichtete Erstreckung der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 als auch durch die radial nach innen gerichtete Beschaffenheit der ersten ringförmigen Wand 80 und der geneigten Oberflächen 99 der Stützstreben 95 erleichtert. Zwar ist das Dichtmedium 128 in einer bevorzugten Ausführungsform (nicht gezeigt) innerhalb der ringförmigen Ausnehmung 76 aufgenommen, doch wird es bevorzugt durch Reibschluss mit einer radial äußeren Oberfläche der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 örtlich fixiert. So ist das Vorsehen der Ausnehmung 76 und der nach unten herabhängenden ringförmigen Lippe 78 nur für kosmetische Zwecke bevorzugt und dient eher dazu, das Vorhandensein des Dichtmediums 128 zu verbergen, als dieses in Position zu halten. In der Tat können in einigen Ausführungsformen, wie der dargestellten, die Ausnehmung 76 und die nach unten herabhängende ringförmige Lippe 78 entfallen.
  • Nach dem Zusammensetzen des Einsatzes 14 und des Dichtmediums 128 werden diese beiden dann mit der Kappe 16 zusammengesetzt. Die Kappe 16 wird auf den Einsatz 14 aufgesetzt und dabei das ringförmige Steckelement 50 innerhalb der durch die sich im Allgemeinen nach unten erstreckende zylindrische Wand 62 definierte Sackbohrung aufgenommen. Die derartige Aufnahme des ringförmigen Steckelements 50 wird durch die abgeschrägte Beschaffenheit des Steckelements infolge der im Allgemeinen nach unten und radial nach innen gerichteten Oberfläche 58 erleichtert. Gleichwohl ist das ringförmige Steckelement 50 so positioniert, dass es sich radial nach innen biegen muss, um innerhalb der vorstehend erwähnten Sackbohrung aufgenommen zu werden. Sobald das ringförmige Steckelement 50 vollständig aufgenommen worden ist, führt auf diese Weise die Elastizität des das Steckelement bildenden Materials dazu, dass die radial äußere Wand 54 in abdichtenden Eingriff mit der inneren Oberfläche der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 getrieben wird.
  • Wie zu bemerken ist, wird die Grenze, bis zu der das ringförmige Steckelement 50 innerhalb der Sackbohrung aufgenommen werden kann, die von der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 definiert wird, durch den Eingriff der oberen Oberfläche 66 des sich radial nach außen erstreckenden ringförmigen Flansches 64 mit der Unterfläche 52 des kreisförmigen Oberteils 40 bestimmt. Jedoch ist der Zugring 112 selbst in der vollständig aufgenommenen Position so positioniert, dass er von der Kappe 16 beabstandet bleibt und nicht daran anliegt.
  • Der den Einsatz 14 und die Kappe 16 sowie das Dichtmedium 128 umfassende Verschluss 18 ist nun vollständig zusammengesetzt. Jedoch sind alle Komponenten innerhalb der Kappe 16 aufgenommen, mit dem Ergebnis, dass die äußeren Abmessungen des Verschlusses 18 denen der Kappe 16 entsprechen, welche – wie vorstehend ausgeführt – absolut gebräuchlich sein können. Infolgedessen kann der zusammengesetzte Verschluss 18 unter Verwendung gebräuchlicher Verarbeitungs- und Verschließapparaturen gehandhabt werden.
  • Zum Zusammensetzen des Verschlusses 18 mit dem Behälter 12 wird der Behälter zuerst mit dem gewünschten Inhalt befüllt. Da der Behälter 12 von gebräuchlicher Gestaltung sein kann, kann dieser Befüllschritt unter Verwendung vorhandener Apparaturen durchgeführt werden, genau wie die anschließende Verarbeitung an anderer Stelle entlang der Fertigungslinie. Sobald der Behälter 12 gefüllt ist, wird der zusammengesetzte Verschluss 18 derart auf den Hals 10 aufgesetzt, dass die erste und die zweite ringförmige, nach unten und radial nach innen geneigte Wand 80 und 82 des Einsatzes 14 innerhalb der Bohrung aufgenommen werden, die von der sich nach unten erstreckenden, radial inneren Wand 28 des Kamms 22 definiert wird.
  • Ein fortgesetztes Herabdrücken des Verschlusses 18 auf den Hals 10 veranlasst die sich nach unten erstreckende, radial innere Wand 28 des Kamms 22, solange entlang der radial äußeren Oberfläche der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 zu gleiten, bis die obere, im Allgemeinen horizontale Oberfläche des Kamms 26 mit dem Dichtmedium 128 in Eingriff gelangt. Dabei wird, während die sich nach unten erstreckende, radial innere Wand 28 sich dem Ende ihres Weges nähert, das ringförmige Steckelement 50 erneut veranlasst, sich radial nach innen zu biegen, so dass sowohl das ringförmige Steckelement 50 als auch die sich im Allgemeinen nach unten erstreckende zylindrische Wand 62 innerhalb der durch den Kamm 22 definierten Bohrung aufgenommen werden. Genau wie zuvor, wird das radiale nach innen Biegen des ringförmigen Steckelements 50 durch die im Allgemeinen nach unten und radial nach innen gerichtete Oberfläche 58 erleichtert, während die Elastizität des das ringförmige Steckelement 50 bildenden Materials sicherstellt, dass das ringförmige Steckelement danach nicht nur in abdichtenden Eingriff mit der inneren Oberfläche der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 getrieben wird, sondern auch dass die äußere Oberfläche der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 in abdichtenden Eingriff mit der sich nach unten erstreckenden, radial inneren Wand 28 des Kamms 22 getrieben wird.
  • Gleichzeitig mit der Aufnahme des Einsatzes 14 innerhalb der durch den Kamm 22 definierten Bohrung fährt die herabhängende ringförmige Seitenwand 42 der Kappe 16 über den sich nach unten erstreckenden Halsstreckabschnitt 30. Dies bringt die Eingriffseinrichtung 32 in Eingriff mit der komplementären Eingriffseinrichtung 48. Wie vorstehend ausgeführt, können diese beiden Eingriffseinrichtungen 32 und 48 so geformt sein, dass sie aneinander vorbei gleiten, wenn eine direkte, axial nach unten gerichtete Kraft auf die Kappe 16 aufgebracht wird, die die Kappe in Eingriff mit dem Hals 10 treibt. Mit anderen Worten schnappen die Gewinde an der Kappe 10, wenn der Verschluss 18 auf den Behälter 12 geschoben wird, über die Gewinde am Hals 10 und greifen in diese ein.
  • In einer alternativen Ausführungsform können die Gewinde an der Kappe 16 und die Gewinde am Hals 10 so geformt sein, dass der Verschluss 18 auf den Behälter 12 aufgedreht werden muss. Gleichwohl ist die sich im Allgemeinen nach unten erstreckende zylindrische Wand 62 des Einsatzes 14 dennoch vollständig innerhalb der Bohrung aufgenommen, die von der sich nach unten erstreckenden, radial inneren Wand 28 des Kamms 22 definiert wird.
  • Sobald der Verschluss 18 gänzlich auf den Behälter 12 aufgebracht worden ist, werden der Komplex aus Verschluss und Behälter einem zeitvariablen Magnetfeld ausgesetzt, das Wirbelströme innerhalb des elektrisch leitfähigen Substrats des Dichtmediums 128 auslöst, mit der daraus resultierenden Wärmeerzeugung. Diese Wärme wiederum aktiviert die Haftstoffschichten und verbindet den sich radial nach außen erstreckenden ringförmigen Flansch 64 mit der oberen, im Allgemeinen horizontalen Oberfläche 26 des Kamms 22. Falls erforderlich, kann etwas Druck aufgebracht werden, um den Verschluss 18 während des Verbindungsvorgangs fest gegen den Behälter 12 zu halten.
  • Zwar wurde das Dichtmedium 128 mit zwei Schichten eines hitzeaktivierten Haftstoffs beschrieben, einer auf jeder Seite des mittleren, elektrisch leitfähigen Substrats, doch ist ersichtlich, dass der Einsatz 14 und der Hals 10 gleichwohl unter Verwendung nur einer einzigen Schicht eines hitzeaktivierten Haftstoffs dauerhaft miteinander verbunden sein können, vorausgesetzt, dass sich ausreichend Haftstoff innerhalb des ringförmigen Raums befindet, der zwischen den zusammenwirkenden Teilen des Aufsatzes und des Halses definiert wird, und vorausgesetzt, dass der Haftstoff imstande ist, zu fließen, so dass er mit den Oberflächen in Berührung gerät, die diesen Raum definieren. Zu diesem Zweck kann das elektrisch leitfähige Substrat mit einer oder mehreren Öffnungen versehen sein, um das Fließen von Haftstoff von einer Seite des Substrats zur anderen zu erlauben.
  • In einer anderen Ausführungsform kann das Dichtmedium 128 eine Dichtmasse umfassen und kann insbesondere eine Haftklebemasse umfassen, so dass bei Aufbringen eines Verschließdruckes auf entweder den Verschluss 18 oder den Behälter 12 der Einsatz 14 dauerhaft mit dem Hals 10 verbunden wird. Alternativ kann das Dichtmedium 128 eine Masse sein, die aktiviert wird, wenn sie einer Mikrowellenstrahlung ausgesetzt wird. In noch einer anderen vorliegend bevorzugten Ausführungsform ist das Dichtmedium 128 eine Zusammensetzung, die den Einsatz 14 dauerhaft mit dem Hals 10 verbindet, wenn die Dichtmasse durch induktives oder kapazitives Erhitzen erweicht oder geschmolzen wird. Zu diesem Zweck wird, sobald der Verschluss 18 auf den Behälter 12 aufgebracht worden ist, der Komplex aus Verschluss und Behälter im Fall von induktivem Erhitzen einem zeitvariablen Magnetfeld und im Fall von kapazitivem Erhitzen einem zeitvariablen elektrischen Feld ausgesetzt. In beiden Fällen wird in einem induktiven und/oder kapazitiven Material, das in der Zusammensetzung enthalten ist, Hitze erzeugt. Diese Hitze wird dann auf den Rest der Zusammensetzung übertragen, woraufhin die Zusammensetzung entweder erweicht oder schmilzt, so dass sie in engere Berührung mit den Oberflächen des ringförmigen Raums fließt, der zwischen den zusammenwirkenden Teilen der Einsatz- und Halsstrukturen definiert ist. Beim Abkühlen erhärtet die Zusammensetzung, um eine dauerhafte Schweiß- oder Versiegelungsverbindung bereitzustellen, die den Einsatz 14 mit dem Hals 10 verbindet.
  • Sobald der Einsatz 14 an den Hals 10 angehaftet worden ist, kann der Behälter 12 durch Abschrauben und Entfernen der Kappe 16 geöffnet werden. Dadurch wird der Zugring 112 freigelegt, der von einem Finger des Nutzers ergriffen und gezogen werden kann. Die auf das ringförmige Band 114 aufgebrachte Kraft kann über die Verbindungsstelle 116 auf die Membran 100 übertragen werden, die entlang der durch den engen Steg 102 definierten Schwächungslinie von der zweiten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 82 abgerissen wird. Sobald der Zugring 112 und die Membran 100, an der er befestigt ist, beseitigt worden sind, kann der Inhalt des Behälters 12 auf gewöhnliche Weise ausgegeben werden.
  • Um den Behälter 12 wieder zu verschließen, wird die Kappe 16 einfach derart an den Hals 10 herangeführt, dass die spiralförmige Gewindekonfiguration 48 an der Kappe mit der spiralförmigen Gewindekonfiguration 32 am Hals in Eingriff gelangt. Wenn die Kappe 16 festgeschraubt wird, gelangt die im Allgemeinen nach unten und radial nach innen gerichtete "Oberfläche 58 des ringförmigen Steckelements 50 mit der radial inneren Oberfläche der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 in Eingriff. Dadurch wird das ringförmige Steckelement 50 radial nach innen gebogen. Sobald die Kappe 16 vollständig auf dem Hals 10 aufgebracht worden ist, stellt die Elastizität des das ringförmige Steckelement 50 bildenden Materials sicher, dass die radial äußere Wand des Steckelements 56 in dichtenden Eingriff mit einer radial inneren Oberfläche der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 getrieben wird, und dass eine radial äußere Oberfläche der sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 in dichtenden Eingriff mit der sich nach unten erstreckenden, radial inneren Wand 28 des Kamms 22 getrieben wird.
  • Da sowohl der Einsatz 14 als auch die Kappe 16 spritzgegossen und daher mit denselben Toleranzen hergestellt sein können, steht zu erwarten, dass jedes Mal ein zuverlässig abdichtender Wiederverschluss erhalten werden kann, und dass streng genommen keine sekundäre Dichtung erforderlich ist. Gleichwohl kann radial außerhalb des Kamms 22 an der Eingriffsstelle zwischen der oberen Oberfläche 66 des sich radial nach außen erstreckenden ringförmigen Flansches 64 und der Unterfläche 52 des kreisförmigen Oberteils 40 eine sekundäre Dichtung vorgesehen sein.
  • Die Kappe 16 kann so oft wie erforderlich auf den Hals 10 auf- und von diesem abgeschraubt werden.
  • Wie zu bemerken ist, besteht aufgrund dessen, dass das Dichtmedium 128 innerhalb eines Raums angeordnet ist, der nicht mit dem Inneren des Behälters 12 in Verbindung steht, nur eine geringe Gefahr, dass das Dichtmedium den Inhalt des Behälters verdirbt oder anderweitig beeinträchtigt. Auch ist es wenig wahrscheinlich, dass der Inhalt des Behälters am Dichtmedium 128 vorbei zwischen dem Einsatz 14 und dem Hals 10 austritt, da der Einsatz 14 mit einer sich im Allgemeinen nach unten erstreckenden zylindrischen Wand 62 versehen ist, die abdichtend gegen die sich nach unten erstreckende, radial innere Wand 28 des Kamms 22 abschließt.
  • Wie auch zu bemerken ist, kann aufgrund der Tatsache, dass sowohl die effektive Größe der Behälteröffnung (die durch die radial innere Kante 86 der radial inneren Oberfläche 84 der zweiten ringförmigen, nach unten und radial nach innen geneigten Wand 80 definiert wird) als auch die ringförmige Gießlippe 68 von derselben spritzgegossenen Komponente definiert werden, das Verhältnis zwischen diesen beiden optimiert werden, um unter Beibehaltung einer brauchbaren Bohrung den optimalen Gießwinkel bereitzustellen.
  • Zwar wurde die Anwendung des Verschlusses 18 unter Bezugnahme auf einen Einramm-Halsabschluss beschrieben, doch versteht sich, dass die vorliegende Erfindung auch auf einen Hochzieh-Halsabschluss angewendet werden kann. In der Tat besteht der einzige Unterschied zwischen diesen beiden darin, dass mangels des Kamms 22 das Dichtmedium 128 dazu dient, die Unterseite des sich radial nach außen erstreckenden, ringförmigen Flansches 64 mit dem sich radial erstreckenden Rand 20 zu verbinden, statt mit der oberen, im Allgemeinen horizontalen Oberfläche 26. Gleichwohl kann die sich im Allgemeinen nach unten erstreckende zylindrische Wand 62 dennoch innerhalb der Bohrung aufgenommen sein, die durch den sich radial erstreckenden Rand 20 definiert wird, wo sie – wie gehabt – in dichtendem Eingriff mit sowohl dem sich radial erstreckenden Rand 20 und dem ringförmigen Steckelement 50 stehen wird. Somit kann der Verschluss 18 in jeder materiellen Hinsicht wie oben beschrieben auf einen Einramm-Halsabschluss aufgebracht, geöffnet und wieder abdichtend verschlossen werden. Wie insbesondere zu bemerken ist, ist das Dichtmedium 128, ungeachtet des Fehlens des Kamms 22, dennoch innerhalb eines ringförmigen Raums enthalten, der nicht mit dem Inneren des Behälters 12 in Verbindung steht.
  • Bei Behältern, die entweder einen Hochzieh- oder einen Einramm-Halsabschluss aufweisen, dient das Vorsehen einer nach unten herabhängenden ringförmigen Lippe 78 dazu, das Vorhandensein eines Dichtmediums 128 zu verbergen.
  • Zwar wurde der Verschluss 18 in der beschriebenen Ausführungsform nicht mit einer Sicherheitsverschließbarkeit versehen, doch versteht sich, dass diese auch vorgesehen werden könnte. Da in der Tat einer der Vorteile der vorliegenden Erfindung darin besteht, dass sie mit gebräuchlichen Behältern 12 Verwendung finden kann und sie Kappen 16 mit einer gebräuchlichen Silhouette verwendet, kann die vorliegende Erfindung dann, wenn diese gebräuchlichen Behälter und Kappen Sicherheitsverschlusseinrichtungen aufweisen, ebenfalls derartige Einrichtungen aufweisen. Ein solches Beispiel ist in 12 veranschaulicht.
  • Zwar wurden die auf dem Hals 10 vorgesehene Eingriffseinrichtung 32 und die auf der Kappe 16 vorgesehene komplementäre Eingriffseinrichtung 48 im Hinblick auf eine spiralförmige Gewinde- oder Nutkonfiguration beschrieben, doch können die beiden Gruppen aus Eingriffseinrichtungen 32 und 48 dennoch einfach ein Schnappband und eine zusammenwirkende Haltewulst aufweisen. Alternativ können die Eingriffseinrichtungen 32, 48 auf nichts weiter als eine Reib- oder Presspassung angewiesen sind. Unter solchen Umständen kann sich die resultierende Kappe eher als eine Aufsteckkappe darstellen, denn als Aufschraubvariante.
  • Zwar ist die Kappe 16 in der beschriebenen Ausführungsform mit einem ringförmigen Steckelement 50 versehen, das von einer Unterfläche 52 des kreisförmigen Oberteils 40 herabhängt, doch muss dies nicht notwendigerweise der Fall sein. In der in den 13 und 14 veranschaulichten alternativen Ausführungsform ist das Steckelement 50 durch eine ringförmige Wulst 130 ersetzt. Die ringförmige Wulst 130 hängt von der Unterfläche 52 des kreisförmigen Oberteils 40 herab, so dass wenn die Kappe 16 auf den Hals 10 aufgebracht wird, die ringförmige Wulst mit der oberen Flanschoberfläche 66 des sich radial nach außen erstreckenden ringförmigen Flansches 64 zum Bilden einer primären Dichtung in Eingriff gelangt. Es hat sich gezeigt, dass der Eingriff der ringförmigen Wulst mit der oberen Flanschoberfläche 66 ausreicht, um ein Austreten des Inhalts des Behälters zu verhindern, während ein Ausgeben mit dem ringförmigen Steckelement 50 sowohl dazu dient, die Kappe 16 leichter werden zu lassen, als auch die zum Bilden der Kappe erforderliche Menge Rohmaterial zu senken. Um jedoch das Zusammensetzen des Verschlusses 18 zu erleichtern und insbesondere das Halten des Einsatzes 14 innerhalb der Kappe 16 zu unterstützen, sind vorzugsweise eine Reihe von radial nach innen ragenden Laschen (nicht gezeigt) an einer radial inneren Oberfläche der herabhängenden ringförmigen Seitenwand 42 an einem Ort oberhalb der komplementären Eingriffseinrichtung 48 gebildet. Diese radial nach innen ragenden Laschen sind vorzugsweise in Umfangsrichtung in einer radialen Ebene senkrecht zur Einsatzachse 88 beabstandet und dienen dazu, entweder mit dem Dichtmedium 128 oder dem sich radial nach außen erstreckenden Flansch 64 in einem zusammengesetzten Verschluss in Eingriff zu treten und dabei zu verhindern, dass sich der Einsatz 14 von der Kappe 16 entfernt.

Claims (10)

  1. Verschlussanordnung mit einer Wand (62, 80, 82, 92), die eine Bohrung mit gegenüberliegenden Enden begrenzt, einer Membran (100), die mit der Wand (62, 80, 82, 92) aufreißbar verbunden ist und die Bohrung schließt, und einem Zugring (112), der an einer Oberfläche der Membran (100) befestigt ist, die einem der Enden zugewandt ist, und mit dem die Membran (100) von der Wand (62, 80, 82, 92) zu lösen ist, wobei die aufreißbare Verbindung zwischen der Membran (100) und der Wand (62, 80, 82, 92) in einer Ebene liegt, die gegen eine zu einer Achse der Bohrung senkrechte Ebene geneigt ist, und der Zugring (112) vor der Verwendung eine Position belegt, die gänzlich innerhalb der Bohrung liegt, dadurch gekennzeichnet, dass der Zugring (112) an einem Umfangsabschnitt (104) der Membran (100) an einer Stelle befestigt ist, an der die Membran (100) dem besagten einen Ende am nächsten ist.
  2. Verschluss nach Anspruch 1, wobei die gegenüberliegenden Enden der Bohrung parallele Ebenen belegen.
  3. Verschluss nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, wobei der Zugring (112) ein ringförmiges Band (114) umfasst, das sich axial zwischen einer zu einer Achse der Bohrung senkrechten Ebene und einer Ebene nahe der von der aufreißbaren Verbindung belegten geneigten Ebene erstreckt.
  4. Verschluss nach irgendeinem vorangehenden Anspruch, wobei die Membran (100) einen Umfangsabschnitt (104) und einen konkaven Mittelabschnitt (108) umfasst.
  5. Verschluss nach Anspruch 4, wobei sich der konkave Mittelabschnitt (108) von einem der Enden weg erstreckt, sich aber nicht über eine Ebene hinaus erstreckt, die durch das andere der Enden definiert ist.
  6. Verschluss nach irgendeinem vorangehenden Anspruch, wobei die die Bohrung begrenzende Wand (62, 80, 82, 92) zwischen der Membran (100) und dem Ende, das dem besagten einen Ende gegenüberliegt, verstärkt ist.
  7. Verschluss nach irgendeinem vorangehenden Anspruch, wobei die Bohrung einen kreisförmigen Durchmesser aufweist, so dass eine zu der Achse der Bohrung senkrechte Ebene eine radiale Ebene umfasst.
  8. Verschluss nach irgendeinem vorangehenden Anspruch, wobei die aufreißbare Verbindung zwischen der Wand (62, 80, 82, 92) und der Membran (100) eine Ellipse definiert.
  9. Verschluss nach irgendeinem vorangehenden Anspruch, wobei der Innendurchmesser der Bohrung zwischen dem besagten einen Ende und der Membran (100) abnimmt.
  10. Verschluss nach irgendeinem vorangehenden Anspruch, der ferner einen Deckel (16) mit einer Dichtfläche (56) aufweist, wobei die Dichtfläche (56) ausgebildet ist, innerhalb eines Endes der Bohrung aufgenommen zu sein, um mit der Wand (62, 80, 82, 92) an einer Stelle zwischen der Membran (100) und dem besagten einen Ende dichtend in Eingriff zu treten.
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