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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Seitenbürste, die dazu geeignet ist,
mittels Verschlüssen unbeweglich
an der Verbindung mit einem Rumpf einer Kehrmaschine montiert zu
werden, und die wie eine um eine Rotationsachse rotierbare Bürste betreibbar
ist, wobei die Seitenbürste:
eine
aus einer im Wesentlichen ebenen Scheibe bestehende Basis mit einer
oberen Fläche,
einer unteren Fläche
und einem Rand;
eine Vielzahl an Borstensegmenten, die jeweils
eine Vielzahl an Borsten und ein Rahmenelement umfassen, wobei jedes
Borstensegment abtrennbar an der Basis montierbar ist; und
ein
Verbindungssystem zur Verbindung der Borstensegmente mit der Basis
umfasst.
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Seitenbürsten sind
herkömmlich
mittels einer Basis aufgebaut, die beispielsweise aus einem flachen
Speerholzbrett gefertigt ist und an ihrem äußeren Rand eine ausreichend
breite, sich von der Mitte der Basis erstreckende Zone hat und die
mit Löcherpaaren
in einer schrägen
Stellung versehen ist. Die Ausstattung dieser Art von Seitenbürste mit
Borsten erfolgt durch Einfädeln
der Borsten in ein Loch hinein und aus dem anderen heraus, worauf
die Borsten beispielsweise mit einer an der Rückseite der Basis befestigten
Sperrholz- oder
Metallplatte festgeklemmt werden. Ein Nachteil besteht bei dieser
Art von Lösung
insbesondere in der Unbequemlichkeit ihrer Herstellung, da zunächst eine
Vielzahl an paarweisen Löchern
in die Basis gebohrt werden muss, wonach die in diesen eingefädelten Borsten
mit Hilfe eines Rückendeckels
in Position festgeklemmt werden müssen. Ein weiterer Nachteil
ist, dass die Seitenbürste
vom oben erwähnten
Typ ein Einwegprodukt ist, da sich das Demontieren der Borsten von
einer Basis ökonomisch
nicht rentiert, hingegen ist das Austauschen der gesamten Seitenbürste gegen
eine neue praktischer.
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Andererseits
ist im oben angeführten
Zusammenhang die Implementierung eines so genannten Kassettenprinzips
derzeit bekannt. Diese Arten von Seitenbürstenlösungen enthalten eine Basis,
die z. B. aus einem ziemlich dünnen
Blech durch Formbiegen so hergestellt wird, dass sie mit einem Kupplungssystem
in einer im Verhältnis
zur Montageplatte einer Seitenbürste
schrägen
Position ausgestattet ist, was eine lösbare Verankerung von Borstensegmenten
daran ermöglicht,
die in einer Vorfertigungsphase hergestellt werden. Die in diesem
Fall verwendeten Borstensegmente werden momentan so hergestellt,
dass die Borsten an einem ihrer Enden zusammengebunden werden z.
B. durch eine formbiegbare Basis aus Blech, die in Schlitzen gleiten
kann, welche als Kupplungssystem fungieren, wie es am besten in
FR 2 614 188 ersichtlich
ist. Eine weitere optionale Lösung
in dieser Hinsicht ist z. B., dass die Basis mit Löchern versehen
ist, durch die die Borsten eingefädelt werden, wonach an die
Rückseite
der Basis eine geeignete Klemmplatte angepasst wird, die die Borsten
an ihrem Platz festhält.
Eine weitere alternative Lösung
wird im
US-Patent 3 678 530 beschrieben,
in der das Rahmenelement, das jedes Borstensegment zusammenhält, aus
einer Drei-Komponenten-Rahmenstruktur besteht, die dann an der Basis
einer Seitenbürste
befestigt wird.
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Diese
Arten von Lösungen,
die auf einem so genannten Kassettenprinzip basieren, sind momentan
auch nicht sehr funktional, zunächst
auf Grund der Tatsache, dass die Herstellung der Borstensegmente
mühsam
und teuer ist, weil vor allem die Positionierung der Borsten an
ihrem Platz eine inakzeptable Menge an Handarbeit erfordert, und
außerdem die
Borsten andererseits mit einer ziemlich hohen dimensionalen Präzision gefertigt
werden müssen,
um dieselben unter möglichst
geringem Kraftaufwand in ein entsprechendes Kupplungssystem einzupassen. Dies
verursacht jedoch in einem Installationsprozess in der Praxis allerlei
Probleme, weil bei dieser Art von Bauweise aus natürlichen
Gründen
ziemlich große Herstellungstoleranzen
bestehen. Andererseits ermöglichen
Lösungen
des obigen Typs kein Recycling oder die Wiederverwendung der darin
enthaltenen Borstensegmente ohne inakzeptabel mühsame/teure Demontagetätigkeiten,
daher ist es im Allgemeinen erforderlich, derartiges Material letzten
Endes auf einer Mülldeponie
zu entsorgen. Außerdem
müssen auf
Grund der im Zusammenhang mit Anordnungen des obigen Typs zur Anwendung
kommenden Metall konstruktionen die Basisstrukturen der Borstensegmente
inakzeptabel massiv gestaltet werden, weshalb die in der Kehrmaschine
enthaltenen Kupplungs- und Verankerungssysteme ein sehr robustes Design
aufweisen müssen.
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Eine
weitere Lösung
wurde in der
US-Patent-Veröffentlichung
4 236 269 offen gelegt, in der die Basis einer Vertikalachsenbürste eine
flache Plattenstruktur umfasst, welche integral mit einem Kupplungssystem
versehen ist, mit dem Borstensegmente im Schnappverschlussverfahren
daran befestigt werden. In diesem Fall besteht das Kupplungssystem aus
in der Basis ausgebildeten Klemmen, zwischen denen die U-förmigen Borstensegmente befestigt werden
können.
Ein Problem bezüglich
dieses Lösungstyps
liegt insbesondere in der Tatsache, dass es keine Art und Weise
gibt, eine ausreichend zuverlässige
Klammerung für
die Borstensegmente zu gewährleisten,
da in dieser besprochenen Lösung
keine eigentliche Verriegelung implementiert werden kann. Aus diesem
Grund sind auch die Positionen der Borstensegmente in der Vertikalachsenbürste ein
wenig instabil, erstens im Ergebnis von Herstellungstoleranzen in
der U-Form der Borstensegmente und zweitens, weil die in der Platte
oder Scheibe enthaltenen Klemmen bei starker Nutzung Verbiegungen ausgesetzt
sind. Dieser Aspekt an sich ist für den Zusammenhalt einer Vertikalachsenbürste von
hoher Wichtigkeit. Es ist daher in der Praxis nicht möglich, mit
dem besprochenen Lösungstyp
eine ausreichend zuverlässige
Seitenbürste
anzufertigen.
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Es
ist ein Ziel einer vorliegenden erfindungsgemäßen Seitenbürste, eine entscheidende Verbesserung
in Bezug auf die oben besprochenen Probleme zu bieten und somit
den derzeitigen Stand der Technik erheblich zu erhöhen. Um
dieses Ziel zu erreichen, ist eine erfindungsgemäße Seitenbürste prinzipiell dadurch gekennzeichnet,
dass das Kupplungssystem längliche
Kanäle
umfasst, die sich im Wesentlichen radial über die Basis erstrecken und am
Rand, der oberen Fläche
und der unteren Fläche der
Basis offen sind.
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Unter
den wichtigsten Vorteilen, die durch eine erfindungsgemäße Seitenbürste erreicht
werden, sind die Effizienz und Einfachheit ihrer Herstellung und
ihres Aufbaus zu erwähnen,
auf Grund derer ein extrem einfacher Herstellungsprozess und ein extrem
benutzerfreundliches Anbringen und Austauschen von Seitenbürsten erreicht
wird. In einer bevorzugten Ausführung
ist die erfindungsgemäße Seitenbürste mit
Borstensegmenten ausgestattet, deren Rahmenelemente aus Kunststoff
gefertigt werden, bei denen die Borsten eines Borstenelements an
einem ihrer Enden absolut ortsfest befestigt werden. In dieser Hinsicht
ist es weiterhin möglich,
die Rahmenelemente der Borstensegmente in einem ersten Aspekt aus
einer aus den Enden der Borsten gebildeten Fusion herzustellen.
Eine andere Möglichkeit
besteht natürlich
darin, die Rahmenelemente aus gepresstem Kunststoff herzustellen,
wobei die Borsten eines Borstensegments während dessen Erstarrungsprozesses
an einem ihrer Enden verankert werden, oder anderenfalls z. B. aus
einem chemisch erstarrenden Zwei-Komponenten-Material wie beispielsweise
Polyurethan, Epoxid oder ähnlichem.
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Auf
Grund der Erfindung ist es somit möglich, eine völlig aus
Kunststoff bestehende Seitenbürste herzustellen,
die in diesem Zusammenhang weiter modifizierbar ist, indem die Borstenformationen
ihrer Borstensegmente beispielsweise aus Kunststoffborsten von im
Wesentlichen unterschiedlichen Dicken zusammengesetzt werden, die
in der Lage sind, in herkömmlichen
Lösungen
zur Anwendung kommende Stahlborsten zu ersetzen. Auf Grund des Obigen minimiert
die grundsätzlich
wieder verwendbare und, wenn andererseits nötig, auch recyclebare Basis,
die vorzugsweise eine völlig
ebene und im Wesentlichen einheitlich dicke Platte oder Scheibenvorrichtung
ist, den Platzbedarf im Hinblick auf eine Kehrmaschine, sowie sichert
einen zuverlässigen
Betrieb der Seitenbürste
während
der Rotation, indem sie für
eine völlige
Eliminierung von Rotationsasymmetrie sorgt, welche für herkömmliche
Lösungen
charakteristisch ist. Ein weiterer wesentlicher Vorteil, der durch
eine erfindungsgemäße Seitenbürste erreicht
wird, bezieht sich auf ihre Anwendbarkeit zusammen mit derzeit erhältlichen
Kehrmaschinen, ohne dass Modifikationen notwendig sind.
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Bevorzugte
Ausführungen
für eine
erfindungsgemäße Seitenbürste werden
in den auf diese bezüglichen
Patentansprüchen
in der Anlage offen gelegt.
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Die
Erfindung wird im Folgenden unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen
detailliert beschrieben, in denen Fig. in einer perspektivischen
Prinzipansicht eine bevorzugt erfindungsgemäße Seitenbürste darstellt, an der Borstensegmente
befestigt sind,
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2a, 2b und 2c eine
erfindungsgemäße Seitenbürste in
einem Querschnitt entlang ihrer Mittellinie (2a) und
ein darin enthaltenes Borstensegment in einer Draufsicht (2b)
und in einer Vorderansicht (2c) darstellen,
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3 in
einer Draufsicht eine in einer erfindungsgemäßen Seitenbürste enthaltene bevorzugte Basis
darstellt,
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4a, 4b und 4c eine
Ausführung einer
Seitenbürste,
die insbesondere in Bezug auf ein Kupplungssystem alternativ zu
der in 1–3 dargestellten
ist, in einem Halbquerschnitt der Basis an ihrem intakten Teil (4a),
in einem Halbquerschnitt der Basis an einem Kanal, in den ein Borstensegment
eingepasst ist (4b), und in einer Detailansicht
der Basis in einer Draufsicht, wobei einer der Kanäle mit einem
Borstensegment versehen ist, darstellen,
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5 in
einer Draufsicht eine in der in 4a–4c dargestellten
Seitenbürste
enthaltene Basis darstellt,
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6a und 6b eine
weitere alternative Seitenbürstenausführung, insbesondere
in Bezug auf ein Kupplungssystem, in einer Halbquerschnittsansicht
der Basis an ihrem intakten Teil und an einem in der Basis enthaltenen,
mit einem Borstensegment versehenen Kanal darstellen,
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7 in
einer Draufsicht eine Basis, wie sie in der Ausführung von 6a und 6b zur
Anwendung kommt, darstellt und
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8a und 8b n
einer Draufsicht beziehungsweise einer Vorderansicht ein Borstensegment,
das im Zusammenhang mit Basen des insbesondere in 5 und 7 dargestellten
Typs zweckmäßig ist,
darstellen.
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Die
Erfindung bezieht sich auf eine Seitenbürste, die dazu geeignet ist,
mittels Verschlüssen 3 unbeweglich
am Rumpf einer Kehrmaschine montiert zu werden, und die wie eine
um eine Rotationsachse y rotierbare w Bürste betreibbar ist, wobei
die Seitenbürste
eine
aus einer im Wesentlichen ebenen Scheibe bestehende Basis 1 mit
einer oberen Fläche,
einer unteren Fläche
und einem Rand;
eine Vielzahl an Borstensegmenten 2,
die jeweils eine Vielzahl in einem Rahmenelement 2a'' befestigten Borsten 2a' umfassen, wobei
jedes Borstensegment abtrennbar an der Basis montierbar ist; und
ein
Verbindungssystem zur Verbindung der Borstensegmente mit der Basis
umfasst. Das Verbindungssystem umfasst längliche Kanäle U, die sich radial R über die
Basis erstrecken und am Rand, der oberen Fläche und der unteren Fläche der
Basis offen sind.
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Insbesondere
mit Bezug auf die Darstellung in 1 ist es
möglich,
eine Seitenbürste
des oben erwähnten
Typs z. B. so zu verwenden, dass Schrauben 3; 3b,
die in Gewindebohrungen 3; 3a in der Basis 1 am
Rumpf einer Kehrmaschine, oder wenn nötig, in einer separaten Montageplatte
K, eingepasst sind, so abgeschraubt werden, dass die Basis 1 in der
Lage ist, sich zu senken, wonach die Borstensegmente 2 nacheinander
einzeln aus den Kanälen
U entfernbar sind, worauf sich die Basis 1 nach der Installation
neuer Borstensegmente immer noch mittels der Schrauben 3b in
ihrer Position befestigen lässt, so
dass die Rückseiten
der Rahmenelemente 2a'' der Borstensegmente
gegen den Rumpf einer Kehrmaschine/die Montageplatte K zu liegen
kommen.
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In
einer bevorzugten Ausführung,
insbesondere in Bezug auf 2a, 2b, 2c und 3,
sind die Borstensegmente 2 dazu geeignet, auf einer Ebene
x der Basis 1 mit Hilfe von ineinander greifenden Schnappverschlussvorrichtungen
zwischen deren Rahmenelementen 2a'' und
der Basis 1 unbeweglich festzustehen, dass die in der Basis 1 vorhandenen
Kanäle
U mit einer in einer radialen Richtung am äußeren Rand der Basis 1 gebildeten Aushalsung
U1 versehen sind, wobei das erstens in einer lateralen Richtung
durch ein offenes Ende des Kanals U und zweitens von oben an der
Basis 1 zu montierende Borstensegment 2 durch
die Vermittlung einer in seinem Rahmenteil 2a'' vorhandenen Gegenflächenvorrichtung
V, deren Länge
L vorzugsweise mindestens gleich der des Kanals U ist, festklemmbar
ist.
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Als
eine zum Vorhergehenden alternative Lösung veranschaulichen 4a–4c und 5 eine
Ausführung,
die sich insbesondere in Bezug auf ein Kupplungssystem von der oben
beschriebenen in dem Sinne unterscheidet, dass, wie in 4a dargestellt,
die obere Fläche
von Basis 1 mit einer Vertiefungsvorrichtung SY für einen
im Rahmenelement 2a'' des Borstensegments 2 befindlichen
Montageflansch k1 versehen ist, wobei sich die genannte Vorrichtung
vorzugsweise kontinuierlich entlang der Peripherie der Basis 1 erstreckt,
wie es in 4c und 5 dargestellt
ist. In diesem Ausführungstyp
können
die Borstensegmente 2 in jedem Kanal U an der oben erwähnten Vertiefungsvorrichtung
SY einfach so in Position gesenkt werden, dass die Enden der Montageflansche
k1 für
die Rahmenelemente der besagten Segmente gegen einen am äußeren Rand
der Basis 1 vorhandenen und von der Vertiefungsvorrichtung
SY gebildeten Endflansch PL reichen. Danach kann die Seitenbürste, wie
z. B. in 4b dargestellt, an Gewindebohrungen,
die am Rumpf einer Kehrmaschine oder in einer separaten Montageplatte
K vorhandenen sind, oder mittels ähnlicher Vorrichtungen befestigt
werden.
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In
einer weiteren Lösung,
alternativ zu den oben beschriebenen, veranschaulichen 6a, 6b und 7 eine
Seitenbürstenausführung, die sich
von den oben erwähnten
insbesondere bezüglich
eines Kupplungssystems unterscheidet, welches darauf basiert, die
Borstensegmente, wie in 6b dargestellt,
durch Abstützen
des im Rahmenelement 2a'' des Segments
vorhandenen Montageflansches k1 gegen die Seiten des in der Basis 1 vorhandenen Kanals
U zu befestigen, wonach die Seitenbürste in Gewindebohrungen, die
im Rumpf einer Kehrmaschine oder, wie in 7b gezeigt,
in der separaten Montageplatte K vorhanden sind, befestigt werden
kann, während
sie von einer darin enthaltenen radial ausgerichteten Halterung
RT gestützt
wird.
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8a und 8b stellen
in einer Draufsicht beziehungsweise in einer Vorderansicht ein bevorzugtes
Borstensegment 2 dar, das insbesondere in der Basis einer
in 5 oder 7 gezeigten Seitenbürste zweckmäßig ist.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführung besteht
das Rahmenelement 2a'' des im Wesentlichen
länglichen
und geradlinigen Borstensegments 2 aus einer aus den Borstenenden 2a' gebildeten
Fusion.
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In
einer weiteren bevorzugten Alternative zum Vorhergehenden besteht
das Rahmenelement 2a'' des Borstensegments 2 aus
gepresstem Kunststoff, wobei die Borsten 2a' des Borstensegments während dessen
Erstarrungsprozesses an einem ihrer Enden verankert werden.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführungsalternative
zum Vorhergehenden wird das Rahmenelement 2a'' des
Borstensegments 2 aus einem chemisch erstarrenden Zwei-Komponenten-Material
wie beispielsweise Polyurethan, Epoxid oder ähnlichem produziert.
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Andererseits
wird die Basis 1 der Seitenbürste, wie z. B. in 3, 5 oder 7 dargestellt, aus
einem Kunststoff, Metall, Keramik, Verbundstoff und/oder ähnlichem
von im Wesentlichen starrer Struktur hergestellt.
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Unter
weiterem Bezug auf bevorzugte Ausführungen, wie insbesondere in 1, 2a, 4b oder 6b dargestellt,
sind die Borsten 2a' des
Borstensegments 2 in einem Winkel a im Verhältnis zum
Rahmenelement 2a'' angeordnet
der wesentlich von einer lotrechten Richtung abweicht.
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In
einer weiteren bevorzugten Ausführung sind
ein oder mehrere Borstensegmente 2 der Seitenbürste mit
Borsten 2a' ausgestattet,
die aus einem Material auf Kunststoffbasis wie beispielsweise Polypropylen,
Polyamid oder ähnlichem
hergestellt sind.
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Unter
weiterem Bezug insbesondere auf das in 2a und 2c dargestellte
bestehen die Borsten 2a' des
Borstensegments 2 in den Zonen I und II aus mindestens
zwei Arten von Kunststoffborsten, die sich im Querschnitt wesentlich
voneinander unterscheiden, was es insbesondere ermöglicht,
die Starrheit der Borsten der Borstensegmente 2 zu verbessern,
ohne herkömmliche
Stahlborsten zu verwenden. Es ist jedoch möglich, Kunststoffborsten von verschiedener
Dicke, wie beispielsweise in 2a dargestellt,
so einzusetzen, dass sich die stärkeren Borsten
in einer radialen Richtung R gesehen am äußeren Ende eines Borstensegments
befinden, oder ansonsten, wie in 2c dargestellt,
dass sich die stärkeren
Borsten an den gegenüberliegenden
Seiten eines Borstensegments befinden.
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Andererseits
ist es in einer zum Vorhergehenden alternativen oder ergänzenden
Lösung
möglich,
ein oder mehrere Borstensegmente 2 der Seitenbürste mit
Borsten auszustatten, die, wie oben erwähnt, aus einem metallischen
Material wie beispielsweise Stahl hergestellt sind.
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Es
ist offensichtlich, dass sich die Erfindung nicht auf die oben dargestellten
oder beschriebenen Ausführungen
beschränkt,
sondern entsprechend variierender Ansprüche und Herstellungsbedingungen
modifiziert werden kann, ohne vom grundlegenden Konzept der Er findung
abzuweichen. Daher sollte erstens gewürdigt werden, dass die Konfiguration einer
Basis davon abweichen kann, was oben beschrieben ist, in Abhängigkeit
von ihrer gegenwärtig angewendeten
Kupplung mit dem Bürstenrumpf
einer Kehrmaschine. Zweitens unterliegen ihre Abmessungen und Erscheinung
natürlich
Schwankungen in Abhängigkeit
von den Abmessungen jeder hergestellten Kassettenbürste und
einem dafür
eingesetzten Material. Andererseits ist es natürlich auch möglich, die
Seitenbürste
mit einem Bürstenmuster
zu versehen, das sich auf unterbrochenere Art und Weise an der Peripherie
der Seitenbürste
entlang erstreckt, als es in den Abbildungen dargestellt ist. Es ist
natürlich
auch klar, dass das Kupplungssystem aus Gegenflächen mit einer weiten Vielfalt
an Querschnitten, Umrissen und Funktionen zum Erreichen des Anschlusses
der Borstensegmente an einer Basis bestehen kann.