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Die
vorliegende Erfindung betrifft Vorrichtungen zum Auftragen eines
kosmetischen Produkts, einschließlich eines Pflegeprodukts,
und insbesondere, jedoch nicht ausschließlich, diejenigen, die zum Auftragen
von Nagellack oder Eyeliner bestimmt sind.
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Das
Patent
US 6 033 143 beschreibt
Auftrageinrichtungen für
Nagellack, die eine Stange mit einem biegsamen Abschnitt umfassen.
Der biegsame Abschnitt der Stange erstreckt sich nicht um das Auftragorgan
herum.
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Die
auf dem Markt befindlichen Nagellackflaschen haben verschiedene
Fassungsvermögen, meistens
zwischen 7 und 14 ml. Die zugeordneten Auftrageinrichtungen umfassen
eine Stange mit einem Auftragorgan, insbesondere einem Pinsel, an
einem Ende.
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Bei
Flaschen mit relativ großem
Fassungsvermögen,
beispielsweise von 12 ml oder mehr, gestattet die Höhe des Körpers der
Flasche, eine relativ lange Stange zu verwenden. Bei Flaschen mit
kleinerem Fassungsvermögen
dagegen ist die Höhe
des Körpers
der Flasche im Allgemeinen kleiner und die Stange muss nun kürzer sein,
wenn man die Haare des Pinsels so lang behalten möchte, dass
man keine Weichheit und Auftragsqualität verliert. Eine kurze Stange
kann dem Auftragkomfort und der Ästhetik schaden.
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Die
Länge der
Haare des Pinsels kann nicht verkürzt werden, ohne den Pinsel
starrer zu machen und die Gefahr zu verursachen, dass beim Auftrag auf
dem Nagel Rillen gebildet werden.
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Es
besteht ein Bedarf daran, über
eine Auftrageinrichtung zu verfügen,
die einen guten Auftrag des Produkts gestattet und gleichzeitig
eine gefällige Ästhetik
besitzt und die einfach herzustellen und zu verwenden ist, selbst
wenn sie gegebenenfalls mit einem Behälter mit kleinem Fassungsvermögen kombiniert
ist.
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Ziel
der Erfindung ist es insbesondere, diese Anforderung zu erfüllen.
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Sie
erreicht dies mit Hilfe einer Auftrageinrichtung, zum Auftragen
eines Produkts auf eine Keratinoberfläche, umfassend:
- – eine
Stange,
- – ein
von der Stange getragenes Auftragorgan,
wobei die Stange
einen ersten verformbaren Abschnitt umfasst, der eine verformbare
Wand umfasst, die das Auftragorgan mindestens teilweise umgibt, wobei
dieser erste Abschnitt ausgebildet ist, um sich als Antwort auf
eine Verformung des Auftragorgans bei dem Auftrag mindestens teilweise
verformen zu können.
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Dank
der Erfindung kann man über
ein Auftragorgan verfügen,
das relativ weich ist und gleichzeitig den Eindruck vermittelt,
dass man eine relativ große
Stangenlänge
hat, was in ästhetischer
Hinsicht vorteilhaft ist.
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Da
der erste Abschnitt in der Lage ist, sich im Wesentlichen als Antwort
auf eine Biegung des Auftragorgans zu verformen, kann dessen sichtbare Länge kleiner
sein, ohne an Weichheit oder Auftragskomfort oder -genauigkeit zu
verlieren.
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Dieser
erste Abschnitt kann in einem distalen Teil der Stange gebildet
sein, der an einen proximalen Teil anschließen kann, welcher gegebenenfalls beim
Auftrag im Wesentlichen nicht verformbar sein kann.
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Im
Fall eines aus einem Pinsel bestehenden Auftragorgans können die
Haare beispielsweise eine sichtbare Länge von 10 mm aufweisen, wobei
sie gleichzeitig die Leistungen und den Auftragskomfort einer herkömmlichen
Auftrageinrichtung bieten, deren sichtbare Haarlänge beispielsweise um 10% bis 300%
größer ist,
beispielsweise gleich 17 mm.
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Ferner
kann der erste Abschnitt dazu beitragen, die Art festzulegen, auf
die das Auftragorgan sich beim Auftrag verformt, so dass der Benutzer
beispielsweise beim Nachziehen der Umrisse der Nägel Genauigkeit gewinnt.
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Der
distale Teil kann ferner an dem proximalen Teil angebracht sein,
wobei der proximale und der distale Teil insbesondere durch Einklinken,
Einpressen, Verkleben oder Verschweißen zusammengefügt sein
können.
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Der
proximale Teil und der distale Teil können aus demselben Werkstoff
oder auch mindestens teilweise aus zwei verschiedenen Werkstoffen
hergestellt sein.
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Der
erste Abschnitt kann, ganz wie der distale Teil, mindestens teilweise
aus einem Elastomermaterial hergestellt sein.
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Der
erste Abschnitt kann insbesondere teilweise aus einem der folgenden
Werkstoffe hergestellt sein: Silikon, EPDM, PU, SIS, SEES, SBS,
EVA, Blockpolyether, Polyester, wobei diese Liste nicht begrenzend
ist.
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Die
Stange kann einen zweiten Abschnitt umfassen, wobei der erste und
der zweite Abschnitt die Stange bilden können, wobei dieser zweite Abschnitt
mindestens teilweise aus einem der folgenden Werkstoffe hergestellt
sein kann: PEHD, PEBD, PP, POM, PA, PET, PBT, wobei diese Liste
nicht begrenzend ist.
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Die
Stange kann mindestens einen Schlitz umfassen, der sich über mindestens
einen Teil der Länge
des ersten Abschnitts erstreckt. Ein solcher Schlitz kann die Verformbarkeit
des ersten Abschnitts begünstigen
und beispielsweise die Verwendung eines weniger biegsamen Werkstoffs
gestatten.
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Der
erste Abschnitt kann sich um das Auftragorgan herum kontinuierlich
oder unkontinuierlich erstrecken und insbesondere das Auftragorgan
umfangsmäßig ganz
oder teilweise umgeben.
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Der
erste Abschnitt kann mit dem Auftragorgan in Kontakt sein oder nicht.
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Die
Stange kann zwei entgegengesetzte Öffnungen umfassen, die sich über mindestens
einen Teil der Länge
des ersten Abschnitts von dessen freiem Ende an erstrecken. Diese Öffnungen
können
die Verformbarkeit des ersten Abschnitts verbessern und/oder dem
Auftragorgan ges tatten, sich beim Auftrag auf eine gewisse Weise
zu verformen, insbesondere wenn das Auftragorgan ein Pinsel ist.
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Das
Auftragorgan erstreckt sich mindestens teilweise außerhalb
des ersten Abschnitts und kann sich beispielsweise zum größeren Teil
oder nicht außerhalb
des ersten Abschnitts erstrecken. Die Länge des in das Innere des ersten
Abschnitts eingeführten Teils
des Auftragorgan kann beispielsweise mindestens einem Viertel oder
mindestens einem Drittel der Gesamtlänge des Auftragorgans entsprechen,
insbesondere, wenn das Auftragorgan ein Haarbüschel ist.
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Das
Auftragorgan kann an dem proximalen Teil oder an dem distalen Teil
befestigt sein.
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Der
erste Abschnitt kann gemäß mindestens einer
Richtung bevorzugter Verformung leichter verformbar sein.
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Der
erste Abschnitt kann bei Nichtauftrag einen nicht konstanten Querschnitt
aufweisen, der beispielsweise durch eine Wand definiert ist, die
sich bei Annäherung
an das freie Ende der Stange verjüngt. Ein Innen- oder Außenquerschnitt
des ersten Abschnitts kann eine Form aufweisen, die aus den folgenden
ausgewählt
ist: kreisförmig,
nicht kreisförmig, insbesondere
länglich,
oval, elliptisch, polygonal, insbesondere quadratisch, rechteckig,
nierenförmig,
gezackt, sternförmig,
gegebenenfalls mit einer oder mehreren Nuten.
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Der
erste Abschnitt kann eine Wand umfassen, deren Dicke beispielsweise
zwischen 0,3 und 0,8 mm betragen kann. Unabhängig von ihrem Wert kann die
Dicke konstant oder veränderlich
sein, und zwar insbesondere in der Längsrichtung, wobei sie insbesondere
bei Annäherung
an das freie Ende des ersten Abschnitts abnimmt.
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Die
Länge des
ersten Abschnitts kann beispielsweise zwischen 1 und 12 mm, insbesondere zwischen
2 und 8 mm betragen.
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Die
Stange kann auf mindestens einem Teil ihrer Länge mindestens eine Nut umfassen,
und zwar insbesondere zwei Nuten, die einander entgegengesetzt gelegen
sind. Mindestens eine Nut kann sich auf einem größeren Teil der Länge des
ersten Abschnitts der Stange erstrecken, und zwar insbesondere über seine
ganze Länge.
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Die
sichtbare Länge
des Auftragorgans kann beispielsweise zwischen 2 und 7 mm betragen
und insbesondere von der Größenordnung
von etwa 5 mm sein.
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Das
Auftragorgan kann mindestens eines der folgenden Elemente umfassen:
ein Haarbüschel, einen
Filz, eine Beflockungsverkleidung, einen Schaum. Das Auftragorgan
kann ein Haarbüschel umfassen,
das einen Pinsel bildet, dessen Querschnitt flach oder rund sein
kann. Das Auftragorgan kann mindestens eine gegebenenfalls beflockte
Spitze umfassen.
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Das
Auftragorgan kann natürliche
oder synthetische, hohle oder volle Haare, mit Kapillarnut, mit polygonalem
oder nicht polygonalem Querschnitt, mit kreisförmigem oder nicht kreisförmigem Querschnitt, oder
eine Mischung von Haaren von verschiedenen Naturen und/oder Formen
umfassen.
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Der
proximale Teil kann auf einer dem distalen Teil entgegengesetzten
Seite an ein Greiforgan anschließen. Dieses kann Mittel zur
Befestigung an einem Behälter,
insbesondere ein Gewinde, umfassen.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner eine Vorrichtung zum Verpacken und Auftragen
eines kosmetischen oder Pflegeprodukts auf eine Keratinfläche, umfassend:
- – eine
Auftrageinrichtung, wie sie oben definiert ist, und
- – einen
das Produkt enthaltenden Behälter.
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Die
Auftrageinrichtung kann so ausgebildet sein, dass sie an dem Behälter abnehmbar
befestigt sein kann.
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Der
Behälter
kann ein Abstreiforgan umfassen.
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Das
Produkt kann ein auf die Nagel aufzutragendes Produkt, insbesondere
ein Nagellack, sein.
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Das
Fassungsvermögen
des Behälters
kann zwischen 2 und 12 ml, insbesondere zwischen 5 und 9 ml betragen
oder auch etwa 7 ml sein.
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Die
Erfindung ist nicht auf eine Auftrageinrichtung für Nagellack
beschränkt
und kann insbesondere auf eine Auftrageinrichtung für Eyeliner
angewandt werden. In diesem Fall kann das Auftragorgan beispielsweise
ein Pinsel oder etwas anderes als ein Pinsel sein, insbesondere
eine Filzspitze, eine Spitze aus beflocktem Kunststoff oder eine
Schaumspitze sein. Das Vorhandensein des verformbaren ersten Abschnitts
kann es gestatten, das Gefühl
von Harte beim Auftragen auf das Auge zu verringern.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner ein Verfahren zur Herstellung einer Auftrageinrichtung
zum Auftragen eines Produkts auf eine Keratinoberfläche, umfassend
die folgenden Schritte:
- – eine Stange liefern, die
eine verschiebbare Buchse umfasst, wobei diese Buchse in einer Wartestellung
ist, die den Zugang zu einem Ende der Stange freigibt,
- – an
der Stange an ihrem Ende ein Auftragorgan befestigen,
- – auf
der Stange in Richtung ihres Endes die Buchse so verschieben, dass
sie das Auftragorgan mindestens teilweise bedeckt.
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Mindestens
ein Teil der Buchse kann ausgebildet sein, um sich als Antwort auf
eine Verformung des Auftragorgans bei dem Auftrag mindestens teilweise
verformen zu können.
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Die
Buchse kann ausgebildet sein, um auf der Stange durch Einklinken
oder Reibung nach Ende ihres Gleitens in Richtung des freien Endes
der Stange blockiert werden.
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Gegenstand
der Erfindung ist ferner eine Auftrageinrichtung zum Auftragen eines
Produkts auf eine Keratinoberfläche,
wobei die Auftrageinrichtung umfasst:
- – eine Stange
und
- – ein
einem distalen Ende der Stange zugeordnetes Auftragorgan, bei der
die Stange einen Abschnitt umfasst, der sich um mindestens einen
Teil des Auftragorgans herum erstreckt,
bei der dieser
Abschnitt ein proximales Ende besitzt und sich von dem proximalen
Ende an auf das distale Ende der Stange zu erstreckt,
bei der
das proximale Ende dieses Abschnitts bezüglich eines proximalen Endes
des Auftragorgans distal ist oder im Wesentlichen auf derselben
Höhe wie
das proximale Ende des Auftragorgans gelegen ist, und
bei der
der Abschnitt so ausgebildet ist, dass er sich als Antwort auf eine
Verformung des Auftragorgans bei dem Auftrag mindestens teilweise
verformen kann.
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Zum
besseren Verständnis
der Erfindung dient die folgende ausführliche Beschreibung von nicht
begrenzenden Ausführungsbeispielen
der Erfindung und die beiliegende Zeichnung. In der Zeichnung zeigen:
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1 einen
schematischen Teillängsschnitt eines
Beispiels einer erfindungsgemäß ausgeführten Verpackungs-
und Auftragvorrichtung,
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2 eine
Darstellung der Stange der Auftrageinrichtung von 1 allein
in einem schematischen axialen Teilschnitt,
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3 eine
Darstellung einer Verformung des ersten Abschnitts der Stange bei
dem Auftrag,
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4 und 5 Ansichten
entsprechend 2, die Ausführungsvarianten der Auftrageinrichtung
zeigen,
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6 einen
Querschnitt gemäß VI-VI
von 2,
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7 bis 12 Ansichten
gemäß 6, die
Ausführungsvarianten
der Auftrageinrichtung zeigen,
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13 eine
Darstellung der Möglichkeit,
die Stange mit mindestens einer Längsnut auszuführen,
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14 einen
Querschnitt gemäß XIV-XIV von 13,
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15 eine
schematische perspektivische Teilansicht einer Auftrageinrichtung
gemäß einer
anderen Ausführungsvariante,
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16 einen
Querschnitt gemäß XVI-XVI von 15,
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17 eine
Ansicht entsprechend 15 einer Ausführungsvariante
der Erfindung,
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18 eine
Seitenteilansicht einer Stange mit einem balgförmigen Abschnitt,
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19 eine
Darstellung eines mit einem Abstreiforgan versehenen Behälters allein
in einem schematischen axialen Schnitt,
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20 und 21 schematische
Teildarstellungen von Beispielen von Auftrageinrichtungen, die für den Auftrag
eines Produkts auf die Wimpern bestimmt sind, in einem Längsschnitt,
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22 eine
Darstellung der Möglichkeit,
die Stange mit dem Greiforgan einstückig auszuführen,
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23 bis 29 verschiedene
Beispiele unter anderen von Querschnitten der Haare,
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30 eine
schematische Teilansicht einer Auftrageinrichtung gemäß einer
anderen Ausführungsvariante,
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31 und 32 eine
Darstellung einer Ausführungsvariante
der Erfindung in einem schematischen axialen Schnitt, und
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33 eine
schematische Teilansicht einer Ausführungsvariante des Abstreiforgans
in einem Längsschnitt.
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Die
in 1 dargestellte Verpackungs- und Auftragvorrichtung 1 umfasst
einen Behälter 2 und eine
Auftrageinrichtung 3, die auf dem Behälter 2 lösbar befestigt
ist.
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Bei
dem betrachteten Beispiel umfasst der Behälter 2 im oberen Teil
einen außen
mit Gewinde versehenen Hals 4, auf den eine Verschlusskapsel 5 aufgeschraubt
werden kann, die auch als Greiforgan für die Auftrageinrichtung 3 dient.
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Der
Behälter 2 enthält bei dem
beschriebenen Beispiel Nagellack V, man verlässt aber den Rahmen der vorliegenden
Erfindung nicht, wenn das in dem Behälter enthaltene Produkt ein
anderes ist.
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Die
Auftrageinrichtung 3 umfasst eine Stange 6, die
in 2 allein dargestellt ist und die an einem Ende
einen Ansatz 8 umfasst, der für ihre Befestigung in der Verschlusskapsel 5 bestimmt
ist, und am entgegengesetzten Ende ein Büschel 10 von Haaren 11,
so dass ein Pinsel gebildet wird.
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Bei
dem betrachteten Beispiel umfasst die Stange 6 insbesondere
einen distalen Teil 6a und einen proximalen Teil 6b,
die aus verschiedenen Werkstoffen hergestellt sind, wobei der proximale
Teil 6b einen rotationszylindrischen Teil um die Achse
X umfasst, wobei dieser zylindrische Teil an den Ansatz 8 über einen
kegelstumpfförmigen
Teil 14 anschließt.
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Das
dem distalen Teil 6a benachbarte Ende des proximalen Teils 6b umfasst
eine Aufnahme 16, in deren Boden das Haarbüschel 10 beispielsweise durch
Verklammern befestigt ist, wobei dieses beispielsweise zusammengeklappt
ist und in der Mitte durch eine Klammer befestigt ist, die in den
Boden der Aufnahme 16 eingesetzt ist.
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Der
distale Teil 6a bildet eine Aufnahme 17 mit der
Achse X, die an ihren beiden axialen Enden offen ist und die von
dem Büschel 10 durchquert
wird.
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Der
erste Abschnitt 12 wird von dem Abschnitt der Stange 6 gebildet,
der sich um das Auftragorgan 10 herum erstreckt und der
sich als Antwort auf eine Verformung des Auftragorgans bei dem Auftrag
mindestens teilweise verformen kann. Bei dem dargestellten Beispiel
erstreckt sich der erste Abschnitt 12 über die ganze Länge des
distalen Teils 6a. Der Rest der Stange bildet den zweiten
Abschnitt 13.
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Dieser
zweite Abschnitt 13 kann vollständig nicht verformbar oder
zum Teil nicht verformbar sein. Die Haare können in dem nicht verformbaren
zweiten Abschnitt 13 befestigt sein, wie es bei dem betrachteten
Beispiel der Fall ist.
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Bei
dem betrachteten Beispiel verdünnt
sich die Wand des ersten Abschnitts 12 in Richtung des freien
Endes 19 der Stange 6 und der erste Abschnitt 12 weist
einen Innenquerschnitt und einen Außenquerschnitt auf, die beide
kreisförmig
sind, wie man in 6 sehen kann. Andere Querschnittsformen
sind möglich,
wie weiter unten erläutert
wird.
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Bei
dem betrachteten Beispiel ist der distale Teil 6a aus einem
biegsameren Werkstoff hergestellt als der proximale Teil 6b.
Der distale Teil 6a ist beispielsweise aus einem Elastomer
hergestellt, das auf das Ende des proximalen Teils 6b aufgeformt
sein kann, und zwar insbesondere aus einem thermoplastischen Elastomer.
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Die
Auftrageinrichtung 3 kann beispielsweise auf folgende Weise
hergestellt werden.
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Man
formt die Stange 6, indem man zunächst den proximalen Teil 6b formt
und dann indem man auf den proximalen Teil 6b den distalen
Teil 6a aufformt. Dann befestigt man die Haare an dem proximalen
Teil 6b.
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Bei
der Verwendung, wie in 3 dargestellt, kann das Büschel 10 sich
in Kontakt mit der Fläche,
auf die das Produkt aufgetragen werden soll, beispielsweise dem
Nagel, durchbiegen und der erste Abschnitt 12 kann infolge
seiner Verformbarkeit in einem gewissen Maß die Verformung des Büschels 10 begleiten,
während
der zweite Abschnitt 13 eine im Wesentlichen unveränderte Form
aufweist.
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Der
erste Abschnitt 12 nimmt somit am Auftragskomfort teil
und gestattet es, eine sichtbare Länge der Stange 6 zu
haben, die sich aus der Verschlusskapsel 5 heraus erstreckt,
wenn die Auftrageinrichtung von der Seite betrachtet wird, die ausreichend
lang ist, um in ästhetischer
Hinsicht gefällig
zu sein. Diese sichtbare Länge
erleichtert auch den genauen Auftrag des Produkts, indem vermieden
wird, dass die Verschlusskapsel bei dem Auftrag die Beobachtung
der Fläche
behindert, auf die das Produkt aufgetragen werden soll.
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Der
erste Abschnitt 12 gestattet auch dem Büschel 10, sich zu
verhalten, als wäre
es länger,
als es aussieht, und zwar dadurch, dass der erste Abschnitt 12 in
einem gewissen Maß die
Verformung des Teils des Büschels 10 begleiten
kann, der sich in der Aufnahme 17 erstreckt.
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Der
erste Abschnitt 12 kann sich verformen, indem er sich verbiegt,
das heißt,
indem er sich so verformt, dass seine Langsachse gekrümmt wird
und nicht mehr mit der Achse X zusammenfällt. Der erste Abschnitt 12 kann
sich auch verformen, indem er seinen Querschnitt ändert, insbesondere
indem er einen Querschnitt annimmt, der sich abflacht, was das Ausbreiten
der Haare des Büschels 10,
insbesondere ein fächerartiges
Spreizen begünstigen
kann.
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Nach
Beendigung des Auftrags kann der erste Abschnitt 12 dank
seiner Eigenelastizität
durch Formspeicherung seine Anfangsform wieder annehmen und insbesondere
wieder eine geradlinige Langsachse erhalten, die mit der Achse X
zusammenfällt.
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Es
können
verschiedene Änderungen
an der Auftrageinrichtung vorgenommen werden, ohne dass man den
Rahmen der vorliegenden Erfindung verlässt.
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Beispielsweise
kann das Büschel 10 ganz
in den distalen Teil 6a eingesetzt sein, wie man in 4 sehen
kann. Bei diesem Beispiel erstreckt sich der erste Abschnitt 12 nur über einen
Teil der Länge
des distalen Teils 6a, der ganz aus Elastomermaterial hergestellt
ist.
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Der
zweite Abschnitt 13 erstreckt sich nun mindestens teilweise über den
aus Elastomer hergestellten Teil 6a.
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Der
distale Teil und der proximale Teil können, wenn sie aus verschiedenen
Werkstoffen hergestellt sind, auf verschiedene andere Weisen als
durch Aufformen von Werkstoff miteinander verbunden werden, und
insbesondere können
sie durch Formergänzung
verbunden werden, wie in 5 dargestellt, indem beispielsweise
an einem Ende des distalen Teils 6a eine einsteckbare Form 20 hergestellt
wird, die ausgebildet ist, um in eine Aufnahme 21 ergänzender
Form des proximalen Teils 6b eingesteckt zu werden.
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Bei
dem Beispiel von 2 umfasst der erste Abschnitt 12 eine
Wand mit kreisförmigem
Querschnitt, die das Büschel 10 umgibt.
Bei Nichtauftrag kann diese Wand gemäß einer Vari ante einen nichtkreisförmigen Querschnitt,
beispielsweise einen ovalen Querschnitt aufweisen, wie in 7 dargestellt.
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Der
erste Abschnitt 12 kann ferner einen Querschnitt von polygonaler,
beispielsweise quadratischer oder rechteckiger Form aufweisen, wie
in den 8 und 9 dargestellt, nierenförmig, wie
in 10 dargestellt, sternförmig, wie in 11 dargestellt
oder gezackt, wie in 12 dargestellt.
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Die
Stange 6 kann beispielsweise mit einer Nut 23 ausgeführt sein,
die sich über
die ganze Länge
der Stange oder einen Teil von ihr erstreckt und insbesondere über einen
Teil ihrer Länge
von ihrem freien Ende 19 aus. Die Nut 23 kann
sich insbesondere nur über
den ersten Abschnitt 12 erstrecken, und zwar beispielsweise über einen
größeren Teil von
diesem oder mindestens über
einen Teil des distalen Teils 6a.
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Man
sieht in 14, dass die Stange 6,
und zwar insbesondere ihr erster Abschnitt 12, einen Innenquerschnitt
und einen Außenquerschnitt
aufweisen kann, die nicht dieselbe Form haben.
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Die
Stange 6 kann, genauer gesagt, insbesondere auf einem gewissen
Teil ihrer Länge
von ihrem freien Ende 19 an mit einem Außenquerschnitt von
allgemein länglicher
Form und mit zwei entgegengesetzten Nuten 23 hergestellt
sein, wie man in 14 sehen kann. Der Innenquerschnitt
kann beispielsweise rechteckig sein, so dass die Wand des ersten
Abschnitts 12 um die von dem Haarbüschel 10 durchquerte
Aufnahme 17 herum Dickenänderungen aufweist.
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Die
Nuten 23 können
dazu dienen, das Produkt, das nach Herausziehen der Auftrageinrichtung aus
dem Behälter
auf der Stange 6 in Richtung ihres freien Endes 19 fließt, zu einer
oder mehreren vordefinierten Zonen des Büschels 10 zu lenken,
und zwar insbesondere in einen zentralen Bereich von diesem, um
den Auftragskomfort und insbesondere die Genauigkeit der Schminkung
zu verbessern.
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In
den 15 und 16 ist
die Möglichkeit für die Stange 6 dargestellt,
ausgehend von ihrem freien Ende 19 zwei diametral entgegengesetzte
seitliche Öffnungen 25 zu
umfassen, die sich beispielsweise über den größeren Teil des ersten Abschnitts 12 erstrecken.
Diese Öffnungen 25 können den
Haaren 11 des Büschels 10 gestatten,
sich bei dem Auftrag fächerförmig zu
spreizen, indem sie die Öffnungen 25 durchqueren.
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Die
Form des Querschnitts des ersten Abschnitts 12 kann mindestens
eine bevorzugte Richtung bestimmen, in welcher der erste Abschnitt 12 sich
verformen kann. Beispielsweise kann ein länglicher Querschnitt sich leichter
um eine Achse biegen, die zur großen Achse des länglichen
Querschnitts parallel ist.
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Ein
nierenförmiger
Querschnitt kann dem Büschel 10 eine
allgemeine Dachziegelform verleihen und ihm gestatten, sich leichter
an die gewölbte Form
des Nagels anzuschmiegen.
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Die
Stange 6 kann mit mindestens einem Schlitz ausgeführt sein,
der dazu bestimmt ist, die Verformbarkeit mindestens eines Teils
der Länge
der Stange und insbesondere die Verformbarkeit ihres ersten Abschnitts 12 zu
verbessern.
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In 17 ist
eine Stange 6 dargestellt, die eine Vielzahl von Längsschlitzen 27 mit
aneinandergrenzenden Rändern
umfasst, die auf dem Umfang des ersten Abschnitts 12 gleichmäßig verteilt
sind und bei dem betrachteten Beispiel die ganze Dicke seiner Wand
durchqueren.
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Gemäß einer
Abwandlung können
sich die Schlitze 27 nur über einen Teil der Dicke der
Wand erstrecken, und zwar insbesondere von ihrer Außenfläche aus.
Sie können
auch keine aneinandergrenzenden Ränder aufweisen.
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Die
Stange 6 kann, wie man in 18 sieht, mit
mindestens einem balgförmigen
Abschnitt 30 ausgebildet sein, der sich zwischen Bereichen 31 und 32 erstreckt
und sich beispielsweise um mindestens eine zur Längsachse X senkrechte Achse
biegen kann.
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Der
distale Teil 6a der Stange 6 kann auch entenschnabelförmig sein,
wie in 30 schematisch dargestellt ist.
Das Ende des distalen Teils 6a, das an den proximalen Teil 6b der
Stange 6 anschließt,
ist im Wesentlichen kreisförmig
und das freie Ende 19 des distalen Teils 6a ist
von abgeflachter Form.
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Bei
der in 31 dargestellten Ausführungsvariante
umfasst die Stange 6 einen distalen Teil 6a, der
aus einer Buchse 40 besteht, die längs des proximalen Teils 6b der
Stange gleiten kann.
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In 32 ist
die Buchse 40 auf dem proximalen Teil 6b der Stange 6 in
einer Wartestellung dargestellt, die auf diese Weise einen leichten
Zugang zu der Aufnahme 16 für die Befestigung des Büschels 10 von
Haaren 11 in dieser gestattet.
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Nach
dem Einsetzen des Büschels 10 von Haaren 11 wird
die Buchse 40 bezüglich
des proximalen Teils 6b der Stange 6 bewegt, um
einen Teil des Büschels 10 zu
umgeben. Die Buchse 40 wird in ihrer endgültigen Stellung
auf dem proximalen Teil 6b der Stange 6 beispielsweise
durch Einklinken mit Hilfe eines ringförmigen Wulstes 41 gehalten,
der in eine am Ende des proximalen Teils 6b der Stange 6 vorgesehene
ringförmigen
Nut 42 eintritt.
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Insbesondere
im Fall der Beispiele der 15, 17 und 18 kann
die Verformbarkeit des ersten Abschnitts 12 mit Hilfe des
Vorhandenseins der Öffnungen 25,
der Schlitze 27 oder des Balgs 30 erhalten werden,
und der erste Abschnitt 12 kann eine ausreichende Verformbarkeit
besitzen, ohne dass es erforderlich ist, diesen aus einem Elastomer
herzustellen, wobei der erste Abschnitt 12 gegebenenfalls
aus demselben Werkstoff wie der Rest der Stange hergestellt werden
kann.
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Es
ist jedoch vorzuziehen, um noch mehr Verformbarkeit zu erreichen,
den ersten Abschnitt 12 mindestens teilweise aus einem
Elastomer herzustellen.
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Die
Erfindung findet nicht nur im Bereich des Auftragens von Nagellack
Anwendung, sondern allgemeiner im Bereich des Schminkens und beispielsweise
zum Auftragen eines Produkts auf die Wimpern, insbesondere eines
Eyeliners.
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Dieses
Produkt kann beispielsweise in einem Behälter enthalten sein, der, wie
in 19 und 33 dargestellt,
mit einem Abstreiforgan 33 versehen ist, das das Abstreifen
des Auftragorgans bei seinem Austritt aus dem Behälter gestattet.
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Das
Abstreiforgan 33 kann aus einem durchbohrten Schaumstoff,
wie in 19 dargestellt, oder aus einer
Buchse aus Elastomer gebildet sein, wie in 33 dargestellt.
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Das
Auftragorgan kann im Fall eines Eyeliners aus einem Pinsel bestehen,
wie in 20 dargestellt, oder aus jedem
anderen Auftragorgan, beispielsweise einer Spitze 34 aus
Filz, aus Schaum oder aus anderen Werkstoffen, beispielsweise aus einem
vollen Kunststoff, gegebenenfalls Elastomer. Das Auftragorgan kann
eine beflockte Spitze 35 umfassen, wie man in 21 sieht.
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Die
Auftrageinrichtung kann auch noch anders ausgebildet sein und insbesondere
die Stange 6 kann einstückig
mit der Verschlusskapsel 5 ausgeführt sein, wie in 22 dargestellt
ist.
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Wenn
das Auftragorgan ein Büschel 10 von Haaren 11 umfasst,
können
diese verschiedene Querschnitte aufweisen, beispielsweise einen
der in den 24 bis 29 dargestellten.
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Die
Haare 11 können
insbesondere voll sein, wie in 23 dargestellt,
hohl, wie in 24 dargestellt, mit polygonalem
Querschnitt, wie in den 25 bis 27 dargestellt,
und zwar insbesondere quadratisch, dreieckig oder rechteckig oder
oval, wie in 28 dargestellt, und gegebenenfalls
mindestens eine Kapillarnut 36 umfassen, wie in 29 dargestellt.
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Die
Haare können
aus natürlichen
oder synthetischen Werkstoffen dargestellt sein. Man kann eine Mischung
von Haaren verwenden, die verschiedene Formen haben und/oder aus
verschiedenen Werkstoffen hergestellt sind.
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Die
Stange kann mindestens einen starren Abschnitt umfassen.
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In
der gesamten Beschreibung einschließlich der Ansprüche muss
der Ausdruck "umfassend
ein" als Synonym
von "umfassend mindestens
ein" verstanden
werden, außer
das Gegenteil ist angegeben.