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Die
Erfindung betrifft ein Auftragorgan zum Auftragen eines insbesondere
kosmetischen oder dermatologischen Produkts auf eine Unterlage.
Insbesondere besteht die in Betracht gezogene Unterlage aus der
Haut, den Haaren, dem Bart, dem Schnurrbart oder der Kopfhaut eines
Benutzers. Die Erfindung betrifft auch eine Auftrageinheit, die
ein solches Auftragorgan enthält,
das einem Produktreservoir zugeordnet ist.
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Das
von der vorliegenden Erfindung betroffene Auftragorgan ist von der
Art, die eine Vielzahl von hohlen Zähnen aufweist, von denen mindestens
einer von einem Produktzufuhrkanal durchquert wird, wobei der Kanal über eine
Ausgabeöffnung
an einem freien Ende der Zähne
mündet.
Diese Ausgabeöffnung
der Zähne
kann mit dem im Reservoir enthaltenen Produkt gespeist werden.
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Applikatoren
mit einer Vielzahl von hohlen Zähnen,
die in einer geraden oder krummen Reihe ausgerichtet sind, sind
bekannt, insbesondere auf dem Gebiet der Haarpflege, wie zum Beispiel
den Haarfärbemitteln.
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Ein
solcher Applikator ist in der Druckschrift US-A-3 754 557 beschrieben.
Dieser bekannte Applikator hat einen länglichen Körper, der mit einer inneren
Leitung versehen ist, die mit einem flüssigen Produkt gespeist werden
kann. Auf dem Körper
ist eine Vielzahl von hohlen Zähnen
angeordnet, die mit der inneren Leitung in Verbindung stehen. Die
freien Enden dieser Zähne
bilden Ausgabeöffnungen
und sind in einer geraden Reihe nach Art eines Kamms angeordnet.
Der längliche
Körper
und die fest mit ihm verbundenen Zähne sind aus einem steifen
Material hergestellt. Ein Applikator gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs
1 ist in der Druckschrift US-A-5 937 865 offenbart.
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Außerdem ist
aus der Druckschrift DE-GM-69 01 735 eine Vorrichtung bekannt, die
es ermöglicht,
ein Produkt auf die Kopfhaut aufzubringen und einzumassieren. Dieser
Applikator besitzt eine steife Bodenplatte, auf der mehrere hohle
Zähne eingesetzt
sind, die in mehreren Reihen nach Art einer Bürste angeordnet sind. Die freien
Enden der Zähne
enden in einer Ebene. Die steife Bodenplatte ist Teil eines Produktreservoirs,
das einen elastisch verformbaren Abschnitt aufweist. Beim Auftragen des
Produkts wird ein Druck auf den elastisch verformbaren Abschnitt
des Reservoirs ausgeübt,
wodurch der Ausstoß des
Produkts durch die Ausgabeöffnung
der hohlen Zähne
bewirkt und gleichzeitig eine Massage der Kopfhaut durchgeführt wird.
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Die
oben beschriebenen Applikatoren haben eine gewisse Anzahl von Nachteilen.
Wenn der Benutzer nämlich
keine besonderen Maßnahmen
trifft, reibt das Ende eines Teils der Zähne auf der Kopfhaut und kann
Reizungen hervorrufen. Eine solche Behandlung wird vom Benutzer
als unangenehm oder sogar störend
empfunden. Außerdem
ist das Auftragen des Produkts nicht homogen, da ein Teil des Produkts
auf den Grund der Kopfhaut aufgetragen wird, während ein anderer Teil des
Produkts im den vom Produkt benetzten Teil der Kopfhaut umgebenden
Haar verteilt wird. Oft muss der Benutzer die Verteilung des aufgetragenen
Produkts mit den Fingern verbessern, um ein homogenes Auftragen
zu erhalten. Eine ausschließliche
Behandlung der Kopfhaut, oder alternativ eine ausschließliche Behandlung
des Kopfhaars ohne Berührung
der Kopfhaut, ist mit diesen bekannten Vorrichtungen nicht möglich.
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Die
vorliegende Erfindung hat zum Ziel, die Nachteile der oben erwähnten, bekannten
Vorrichtungen zu beseitigen.
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Eine
der Aufgaben der vorliegenden Erfindung besteht also darin, ein
Auftragorgan zu liefern,
- – das in der Lage ist, genau
die notwendige Produktmenge homogen auf eine Unterlage aufzubringen;
- – das
eine Geometrie und einen Aufbau hat, die der Morphologie der zu
behandelnden Unterlage angemessen sind;
- – das
elastisch, geschmeidig und sanft ist, insbesondere unter Berücksichtigung
der Empfindlichkeit der Haut, um jeden Angriff auf die Haut zu vermeiden;
- – dessen
Ausgabeöffnungen
in der Lage sind, einzeln auf eine Unterlage mit variabler Morphologie ausgerichtet
zu werden, und dies während
der Behandlung;
- – das
in der Lage ist, das Produkt schnell und homogen auf einer relativ
ausgedehnten Unterlage zu verteilen.
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Daher
hat die vorliegende Erfindung zum Gegenstand, ein Auftragorgan zum
Auftragen eines Produkts auf eine Unterlage, insbesondere die Haut, die
Haare, den Bart, den Schnurrbart oder die Kopfhaut, anzugeben, wobei
das Auftragorgan mehrere Zähne
aufweist, wobei jeder der Zähne
ein freies Ende und ein gegenüberliegendes
Ende aufweist, das fest mit einem Sockel verbunden ist, der mindestens
eine Umfangswand aufweist, welche eine Rinne bildet, die alle oder
einen Teil der Zähne
umgibt, wobei das freie Ende mindestens eines der Zähne mit einer
Ausgabeöffnung
versehen ist, wobei ein Durchlass vorgesehen ist, um ein das Produkt
enthaltendes Reservoir mit den Ausgabeöffnungen zu verbinden. Erfindungsgemäß bestehen
die Zähne
aus einem elastisch verformbaren Material.
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Die
die Rinne bildende Umfangswand kann in durchgehender oder unterbrochener
Form hergestellt werden. Gegebenenfalls kann sie nur an einem Ende
des Sockels hergestellt werden, das nur einem Teil der Zähne benachbart
ist.
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Die
Erfindung betrifft auch eine Auftrageinheit, die ein Reservoir aufweist,
das dazu bestimmt ist, das auszugebende Produkt zu enthalten, und
das in der Lage ist, einen Träger
aufzunehmen, der ein wie oben definiertes Auftragorgan trägt. Vorteilhafterweise
ist der Träger
so gestaltet, dass er den Transport des Produkts zu den Ausgabeöffnungen
der Zähne
erlaubt.
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Vorzugsweise
bestehen die Zähne
aus einem Stück
mit dem Sockel, der durch Formen aus einem geeigneten Material erhalten
werden kann.
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Vorteilhafterweise
haben die Zähne
eine Kegelstumpfform mit vom Sockel zur Ausgabeöffnung abnehmendem Querschnitt.
Diese Anordnung ermöglicht
insbesondere ein gutes Eindringen der Zähne in das Kopfhaar.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform haben
die Zähne
im wesentlichen die gleiche Höhe. Vorteilhafterweise
hat die Umfangswand einen ersten Abschnitt mit einer Höhe im wesentlichen
gleich der Höhe
der Zähne,
und einen zweiten Abschnitt mit einer geringeren Höhe als die
Höhe der
Zähne,
wobei die Höhe
der Wand zwischen dem ersten und dem zweiten Abschnitt progressiv
abnimmt.
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Gemäß einer
bevorzugten Ausführungsform verläuft der
freie Rand der Wand durch eine Ebene, die in Bezug auf eine Mittelebene
des Sockels geneigt ist.
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Das
Auftragorgan kann aus natürlichem
oder synthetischem Kautschuk, aus elastisch verformbarem Schaumstoff,
und insbesondere aus Polyurethan oder einem klassischen thermoplastischem
Elastomermaterial hergestellt werden. Wenn man einen Schaumstoff
ver wendet, wählt
man vorteilhafterweise einen solchen mit geschlossenen oder halboffenen
Zellen. Außerdem
kann das ganze Auftragorgan oder ein Teil davon einen Florbelag
aufweisen.
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Die
Herstellung dieses Auftragorgans aus einem elastisch verformbaren
Material führt
zu den folgenden Wirkungen und Vorteilen:
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Alle
Ausgabeöffnungen
können
mit einer Unterlage mit einer unebenen Oberfläche in Kontakt gebracht werden,
wie zum Beispiel die Kopfhaut oder andere Teile des Körpers, wobei
das Produkt homogen auf eine relativ ausgedehnte Oberfläche aufgetragen
werden kann. Aufgrund der Fähigkeit
der hohlen Zähne,
sich in vielen Richtungen zu verformen (axiales Zusammendrücken, seitliches
Biegen), sind alle Enden der Zähne
in der Lage, mit der Kopfhaut (oder jeder anderen zu behandelnden
Oberfläche)
in Kontakt zu kommen.
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Daher
erhält
man auch eine große
Auftragsanftheit, die für
die zu behandelnde Oberfläche nicht
aggressiv ist, und vermeidet Reizungen, die man mit einem Auftragorgan
mit steifen Zähnen
erhalten würde.
Unter manchen Auftragbedingungen, zum Beispiel auf eine Oberfläche mit
vorstehenden Abschnitten, können
einige der Zähne
sich krümmen, so
dass die Ausgabe des Produkts tangential zur Oberfläche erfolgt.
Auch ist die die Rinne begrenzende Wand in der Lage, sich zu verformen
und sich der Morphologie der zu behandelnden Unterlage anzupassen.
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Die
Herstellung einer Rinne um alle Zähne oder einen Teil der Zähne herum
mit Hilfe der Wand ermöglicht
es, ggf. einen Produktüberschuss
bei der Bewegung des Auftragorgans auf der Unterlage während der
Behandlung aufzufangen. Diese Rinne kann in manchen Fällen eine
Mikroreserve an Produkt bilden. Die die Rinne begrenzende Wand kann
als Verstreichorgan des Produkts dienen.
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Die
Verformbarkeit der Zähne
oder der Wand enthält
eine Biegekomponente, welche die Fähigkeit der Zähne oder
der Wand, sich als Reaktion auf eine Belastung zu krümmen und
nach Beendigung der Belastung durch Elastizität in die Ursprungsform zurückzukommen,
ausdrückt.
Die Elastizität
eines das Auftragorgan bildenden Materials kann durch seinen Biegemodul
gekennzeichnet sein. Im allgemeinen haben die von der Erfindung
in Betracht gezogenen Materialien einen Biegemodul höchstens
gleich 200 MPa (Young'scher
Biegemodul). Die Elastizität
der Zähne
und der Umfangswand entsteht aus der Art des das Auftragorgan bildenden
Materials und ggf. ihrer Gestaltung.
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Weiter
vorteilhafterweise hat das elastisch verformbare Material, aus dem
das Auftragorgan besteht, eine Shore A Härte zwischen 30 und 60.
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Das
wie oben definierte Auftragorgan kann einer Auftrageinheit zugeordnet
werden, die ein Reservoir aufweist, das dazu bestimmt ist, das auszugebende
Produkt zu enthalten. Dieses Reservoir ist in der Lage, einen Träger aufzunehmen,
wobei der Träger
das Auftragorgan trägt.
Vorteilhafterweise weist der Träger
mindestens einen Durchlass auf, durch den das Produkt zu den Ausgabeöffnungen
transportiert werden kann.
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Vorzugsweise
besteht der Träger
aus einem steifen oder halbsteifen Material. Die Befestigung des
Auftragorgans am Träger
kann durch Bi-Injektion, Kleben, Schweißen, Crimpen oder jedes andere geeignete
Mittel erfolgen. Es ist möglich,
zur Reinigung des Auftragorgans und/oder des Trägers das Auftragorgan lösbar am
Träger
zu befestigen.
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Das
Reservoir seinerseits kann zusammendrückbar sein. Vorteilhafterweise
ist das Reservoir so gestaltet, dass es als Greiforgan dienen kann.
Bei einer Verstreichbewegung auf dem Profil der zu behandelnden
Unterlage hält
der Benutzer so die Einheit in einer Hand, wobei er die Möglichkeit
hat, gleichzeitig das Produkt während
der Ausgabe zu dosieren, indem er einen geeigneten Druck auf die
Wände des Reservoirs
ausübt.
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Die
erfindungsgemäße Auftrageinheit
ist insbesondere für
das Auftragen eines Produkts von mehr oder weniger flüssiger Konsistenz
auf die Haut, die Kopfhaut, den Bart, den Schnurrbart oder das Kopfhaar
geeignet.
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Als
Beispiele für
Produkte, die mit Hilfe der Auftrageinheit aufgetragen werden können, werden Färbemittel
für keratinische
Stoffe, Shampoos, Haarfestiger, dermatologische Zusammensetzungen
zur Behandlung der Erkrankungen der Haut oder der Kopfhaut, wie
z.B. Schuppen oder Psoriasis, usw. erwähnt.
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Weitere
Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung gehen im Einzelnen
aus der nachfolgenden Beschreibung einer Ausführungsform der Erfindung hervor,
die als rein darstellendes und keineswegs einschränkendes
Beispiel dient und in der beiliegenden Zeichnung dargestellt ist.
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Es
zeigen
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1 eine perspektivische Ansieht
einer erfindungsgemäßen Auftrageinheit;
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2 eine Ansicht der Auftrageinheit
aus 1 im axialen Schnitt;
und
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3 eine vergrößerte Ansicht
eines erfindungsgemäßen Auftragorgans
im axialen Schnitt.
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Unter
Bezugnahme insbesondere auf die 1 und 2 sieht man eine Auftrageinheit 1 zum
Auftragen eines flüssigen
Produkts P auf eine Oberfläche.
Diese Einheit besteht hauptsächlich
aus zwei Teilen: einem das Produkt P enthaltenden Reservoir und
einem Auftragorgan 2 für
das Produkt. Das Auftragorgan 2 ist an einem Träger 20 befestigt.
Der Träger 20 weist
Koppelmittel 22, 24 auf, die in der Lage sind,
die Befestigung des Auftragorgans 2 auf dem Reservoir 6 zu
ermöglichen
und eine Verbindung zwischen dem Reservoir und dem Auftragorgan
herzustellen.
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Das
Reservoir 6 besteht aus einem Flakon mit einer Längsachse
X und mit einem Körper 60,
insbesondere von ovalem oder kreisförmigem Querschnitt. Es besitzt
einen geschlossenen Boden 61. Auf der dem Boden entgegengesetzten
Seite bildet der Flakon 6 eine Schulter 62, die
sich in Form eines zylindrischen Halses 63 fortsetzt, dessen
Querschnitt kleiner ist als der Querschnitt des Reservoirs. Der Hals
besitzt ein Außengewinde 64.
Das Reservoir 6 ist so gestaltet, dass es leicht in die
Hand genommen werden kann. Bei einer Verwendung der Auftrageinheit
kann so der Körper
des Reservoirs 6 als Greiforgan dienen.
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Auf
dem Hals ist durch Schraubverbindung ein Verbindungsring 24 befestigt,
der mit einem Innengewinde 25 versehen ist, das zum Außengewinde 64 des
Halses komplementär
ist. Der Verbindungsring 24 weist eine Oberfläche 26 auf,
die einen Durchlass 27 definiert. Dieser Durchlass mündet an einem
ersten Ende 21 eines Beförderungskanals 22. Der
Beförderungskanal
ist um etwa 40° gekrümmt, so dass
sein zweites Ende 23 gemäß einer zweiten Achse Y ausgerich tet
ist, die mit der X-Achse einen Winkel α von etwa 140° bildet.
Der Verbindungsring weist eine Dichtungsschürze 28 auf, um eine
dichte Montage des Rings auf dem Hals 63 des Reservoirs 6 zu
erlauben.
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Das
zweite Ende 23 des Beförderungskanals ist
mit dem Träger 20 verbunden.
Der Träger 20 besitzt
eine Grundplatte 30 (3)
mit einem größeren Querschnitt
als der Beförderungskanal 22.
Die Grundplatte 30 besitzt eine im wesentlichen rechteckige
Form, deren kleine Seiten halbkreisförmig gestaltet sind. Eine Umfangswand 31,
die an die Grundplatte 30 anschließt und sich senkrecht zu dieser
erstreckt, umgibt die Grundplatte über eine geringe Höhe. Eine
auf dem freien Ende der Umfangswand 31 ausgebildete Randleiste 32 ist
um 90° umgebogen und
bildet einen Vorsprung nach innen in Richtung der Achse Y.
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Die
Umfangswand 31 und die Randleiste 32 begrenzen
einen Sitz, der das Auftragorgan 2 auf der Grundplatte 30 aufnehmen
und halten kann.
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Das
Auftragorgan 2 besitzt einen Sockel 4, der innerhalb
der Umfangswand 31 eingesetzt und zwischen der Grundplatte 30 und
der Randleiste 32 eingeklemmt ist. Die sichtbare Fläche des
Sockels 4 trägt
eine Vielzahl von Zähnen 8,
die im wesentlichen senkrecht zu einer Ebene des Sockels 4 ausgerichtet sind.
Wie in 1 dargestellt,
sind diese Zähne 8 in zwei
Reihen angeordnet, wobei die Zähne
einer ersten Reihe in Bezug auf die Zähne der zweiten Reihe versetzt
angeordnet sind.
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Alle
Zähne 8 haben
eine im wesentlichen die gleiche Höhe H. Sie haben einen kegelstumpfförmigen Längsschnitt,
wobei die Basis 12 des Kegels fest mit dem Sockel 4 verbunden
ist. Jeder Zahn hat ein freies Ende 10, das mit einer Ausgabeöffnung 14 versehen
ist. Diese Aus gabeöffnungen 14 stehen
mit dem Beförderungskanal 22 über Durchlässe 16 in Verbindung,
die im Inneren der Zähne
ausgebildet sind und die Dicke des Sockels 4 durchqueren.
So steht das Innere des Reservoirs 6 mit jeder Ausgabeöffnung 14 in
Verbindung.
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Der
Sockel 4 trägt
eine Umfangswand 18, die die Gesamtheit der Zähne 8 umgibt.
So bildet die Umfangswand 18 um die Zähne 8 herum eine Rinne 19.
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Die
Höhe der
Umfangswand 18 wird von einem freien Rand 18a bestimmt.
Diese Höhe
trägt das Bezugszeichen
h. Wie in den 1 bis 3 zu sehen, ist die Höhe h der
Umfangswand 18 nicht konstant. Tatsächlich befindet sich ihr freier
Rand 18a in einer Ebene, die in Bezug auf eine Ebene des
Sockels 4 geneigt ist. Gemäß der betrachteten Ausführungsform
beträgt
der Neigungswinkel etwa 30°.
Aus ergonomischen Gründen
befindet sich dieser Winkel auf der Seite der stärksten Krümmung des Beförderungskanals 22.
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Das
Material, aus dem das Auftragorgan 2 besteht, ist ein elastisch
insbesondere in Biegung und axialem Zusammendrücken verformbares Material.
Es kann aus den natürlichen
oder synthetischen Kautschuken, und vorzugsweise aus den thermoplastischen
Elastomeren ausgewählt
werden. Man kann einen Schaumstoff aus Elastomermaterial mit geschlossenen
oder halboffenen Zellen wählen.
Gegebenenfalls können
die ganze oder ein Teil der Außenfläche der
Zähne 8 und/oder
der Oberfläche
der Wand 18 mit einem Florbelag versehen sein, was es ggf.
ermöglicht,
das Verstreichen des Produkts zu homogenisieren.
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Um
das im Reservoir 6 enthaltene Produkt P auf eine Unterlage
aufzutragen, zum Beispiel für
eine Behandlung der Kopfhaut, ergreift der Benutzer die Auftrageinheit 1 am
Körper 60 des
Reservoirs 6. Er richtet das Auftragorgan 2 nach
unten und legt die freien Enden der Zähne 8 auf den Schädel auf,
indem er einen leichten Druck in Richtung des Schädels ausübt. Aufgrund
der Verformungsfähigkeit
der Zähne
erfahren einige der Zähne 8 eine
mehr oder weniger starke Biegung und/oder ein mehr oder weniger starkes
Zusammendrücken
als die anderen, so dass im wesentlichen alle Ausgabeöffnungen 14 sich
in der Nähe
der Kopfhaut befinden. Durch Ausüben
eines geeigneten Drucks auf die verformbaren Wände des Körpers 60 des Reservoirs
erzwingt der Benutzer den Austritt des Produkts P. Indem das Auftragorgan 2 bei
gleichzeitiger Fortsetzung der Ausgabe des Produkts auf der Kopfhaut
bewegt wird, ist es möglich,
einen weiten Bereich der Kopfhaut zu behandeln. Dieser Vorgang wird
wiederholt, um nach Wunsch alle Bereiche der Kopfhaut zu behandeln.
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Vorteilhafterweise
wird die Bewegung des Auftragorgans in der Richtung durchgeführt, die
der Seite der kleineren Höhe
h der Umfangswand 18 (in Richtung der stärkeren Krümmung des
Beförderungskanals 22)
entspricht. In ihrem gegenüberliegenden
Abschnitt größerer Höhe H passt
sich die Wand 18 ebenfalls dem Profil des Schädels an.
Da er der Verschiebebewegung der Zähne 8 folgt, sammelt dieser
Abschnitt größerer Höhe jeden
Produktüberschuss,
der sich anschließend
in der Rinne 19 sammelt. Außerdem trägt er zum Verstreichen des
Produkts auf der zu behandelnden Oberfläche bei.
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In
der obigen ausführlichen
Beschreibung wurde Bezug genommen auf eine besondere Ausführungsform
der Erfindung. Es ist klar, dass Varianten hinzugefügt werden
können,
wobei die Reichweite der Erfindung in den nachfolgenden Ansprüchen definiert
wird.