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DE602004005911T2 - Etikett, insbesondere für Behälter von kosmetischen Produkten - Google Patents

Etikett, insbesondere für Behälter von kosmetischen Produkten Download PDF

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DE602004005911T2
DE602004005911T2 DE602004005911T DE602004005911T DE602004005911T2 DE 602004005911 T2 DE602004005911 T2 DE 602004005911T2 DE 602004005911 T DE602004005911 T DE 602004005911T DE 602004005911 T DE602004005911 T DE 602004005911T DE 602004005911 T2 DE602004005911 T2 DE 602004005911T2
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Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Etikett, das dazu vorgesehen ist, auf einen Gegenstand, insbesondere auf eine Verpackung eines kosmetischen Produkts, aufgebracht zu werden. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Etikett aus zwei trennbaren Abschnitten.
  • Es ist aus der Druckschrift JP 02293888 bekannt, an einem einfachen Etikett ein Hilfsmittel vorzusehen, damit das Etikett von einem Gegenstand, auf den es geklebt ist, einfacher entfernt werden kann. Das Etikett ist aus einer Basis geformt, deren erste Fläche bedruckt ist und deren zweite Fläche mit einer Haftschicht bedeckt ist, die dazu vorgesehen ist, auf den Gegenstand aufgebracht zu werden. Ein Teil der klebenden Schicht ist am Rand des Etiketts von einem Element bedeckt, um so einen Bereich des Etiketts zu bilden, der nicht auf den Gegenstand aufgeklebt ist. Dieser Bereich erleichtert das Greifen, wenn das Etikett von dem Gegenstand abgezogen werden soll.
  • Des Weiteren gibt es auch andere Arten von Etiketten, die zwei trennbare Abschnitte umfassen (siehe beispielsweise die Druckschrift US 4 479 838 ). Es sind nämlich zahlreiche Verkaufsartikel mit Etiketten versehen, die als "verkaufsfördernd" bezeichnet werden, und zwar solche, deren einer Abschnitt von dem Gegenstand abgetrennt werden soll, um beispielsweise als Gutschein zu dienen, der schließlich eingelöst werden kann, um den Kaufpreis des Artikels zum Teil zurückerstattet zu bekommen. Im Allgemeinen werden solche Etiketten mit einem Coupon gestaltet, der so auf den Gegenstand aufgeklebt ist, dass das Etikett richtig gehalten wird, denn dieser Coupon soll nämlich auf dem Gegenstand verbleiben. Das Etikett umfasst auch ein auf den Coupon aufgeklebtes Kontrollblatt, bei dem es sich um den Gutschein handelt. An der Kasse entfernt die Kassiererin den Kontrollabschnitt, der Coupon bleibt dagegen auf dem Gegenstand.
  • Wenn die Verkaufsaktion beendet und der Gegenstand ohne Etikett verkauft werden soll, muss das gesamte Etikett von dem Gegenstand entfernt werden. Etikette aus zwei Abschnitten sind jedoch relativ schwer abzuziehen. Das Etikett trennt sich nämlich eher in zwei Abschnitte, wobei sich der Coupon von dem Kontrollabschnitt löst, und somit zwei getrennte Handgriffe nötig sind, um das gesamte Etikett abzuziehen. Der Vorgang ist also relativ aufwendig. Um den Kontrollabschnitt zu entfernen, muss die beauftragte Person das Abziehen darüber hinaus damit beginnen, den Rand des Etiketts mit den Fingernägeln oder auch mit einem Werkzeug in Form einer Klinge "abzukratzen", wobei dadurch der Gegenstand beschädigt wird, der nun schwer verkäuflich ist.
  • Eine der Aufgaben der Erfindung besteht darin, ein Etikett zu realisieren, das die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
  • Insbesondere besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein auf einen Gegenstand aufgebrachtes Etikett zu schaffen, dessen einer Teil leicht von seinem Träger abgezogen werden kann, ohne dass dabei die Gefahr besteht, dass das gesamte Etikett vom Gegenstand abgelöst wird.
  • Ein weitere Aufgabe der Erfindung ist ferner die Realisierung eines Etiketts, das leicht von dem Gegenstand, auf den es aufgebracht wurde, entfernt werden kann, ohne dass der Gegenstand beschädigt wird, und ohne übermäßigen Aufwand für diesen Vorgang.
  • Erfindungsgemäß können diese Aufgaben gelöst werden, indem ein Etikett hergestellt wird, das dazu vorgesehen ist, auf einen Gegen stand, insbesondere auf eine Verpackung eines kosmetischen Produkts, aufgebracht zu werden, und das umfasst:
    • – einen Träger, dessen erste Fläche auf einen Gegenstand aufgeklebt werden soll,
    • – einen Coupon, der auf eine zweite Fläche des Trägers, die insbesondere der ersten gegenüberliegt, in der Weise aufgeklebt ist, dass er vom Träger, wenn dieser auf einen Gegenstand aufgeklebt ist, losgelöst werden kann, wobei der Coupon eine Markierung umfasst, die auf einen zum Greifen vorgesehenen Bereich hinweist, um den Coupon vom Träger abzuziehen, und die erste Fläche des Trägers mindestens einen nichthaftenden Abschnitt umfasst, der sich mindestens bis zu einem Randbereich des Etiketts erstreckt.
  • An dem nichthaftenden Abschnitt kann das Abziehen des Etiketts begonnen werden, wodurch der Abziehvorgang leichter wird und so relativ schnell durchzuführen ist. Dieser Vorgang ist also relativ unaufwendig. Durch einen auf diese Weise realisierten Anfangsbereich lässt sich darüber hinaus das Kratzen am Rand des Etiketts durch den Benutzer vermeiden, der dadurch einen solchen Anfangsbereich schaffen will, und der Gegenstand bleibt auf diese Weise unbeschädigt.
  • Der Randbereich des Etiketts, bis zu dem sich der nichthaftende Abschnitt erstreckt, kann von der Markierung, die auf dem Coupon angebracht ist, räumlich entfernt gelegen sein.
  • Die zwei Bereiche, die vorgesehen sind, das Etikett zum Teil oder vollständig abzuziehen, sind voneinander verschieden, und es besteht somit keine Gefahr, dass das gesamte Etikett abgelöst wird, wenn nur der Coupon entfernt werden soll. Umgekehrt besteht ebenso keine Gefahr, nur den Coupon abzulösen, wenn das gesamte Etikett entfernt werden soll.
  • Der Rand des Coupons und der Rand des Trägers können auf Höhe des Randbereichs des Etiketts übereinander liegen, bis zu dem sich der nichthaftende Abschnitt erstreckt. So ist dieser Teil leicht zu greifen.
  • Der Coupon kann auf Höhe der Markierung über den Träger hinausragen. Das wiederum erleichtert das Abnehmen des Coupons, wenn dieser entfernt werden soll.
  • Das Etikett kann mindestens zwei Ecken umfassen, wobei die Markierung an einer Ecke des Etiketts und der nichthaftende Abschnitt an der zweiten Ecke gelegen sind. Wegen ihrer Form sind die Ecken leicht zu fassen.
  • Der nichthaftende Abschnitt kann ein Teil der Fläche des mit Klebstoff beschichteten Trägers sein, der von einem Aufdruck, insbesondere einer Druckfarbe oder einem Lack, oder auch von einem Plättchen, das eine nichthaftende Fläche umfasst, überdeckt ist. Alternativ dazu kann der nichthaftende Abschnitt ein Teil der Fläche des Trägers sein, der nicht mit einem Klebstoff bestrichen worden ist.
  • Der Träger kann aus einem Material bestehen, das unter den Polyethylenen hoher Dichte, Polypropylenen, Polyvinylchioriden, Polyethylenterephthalaten oder Papier ausgewählt ist.
  • Der Träger kann eine Dicke von 12 bis 200 μm, und vorzugsweise von 20 bis 80 μm aufweisen.
  • Der Coupon kann aus einem Material bestehen, das unter Polyethylenen hoher Dichte, Polypropylenen, Polyvinylchloriden, Polyethylenterephthalaten oder Papier ausgewählt ist.
  • Der Coupon kann eine Dicke von 20 bis 200 μm, und vorzugsweise von 20 bis 100 μm aufweisen.
  • Auf die erste Fläche des Trägers, die mit Klebstoff bestrichen ist, kann eine abziehbare Folie aufgebracht sein, wobei die Fläche der abziehbaren Folie in Kontakt mit der ersten Fläche des Trägers mit einem das Anhaften verhindernden Material, insbesondere Silicon, beschichtet ist.
  • Die abziehbare Folie kann aus einem Material bestehen, das insbesondere unter Polyethylenterephthalaten, Polypropylenen oder Papier ausgewählt ist.
  • Gemäß einem weiteren Aspekt hat die Erfindung eine Verpackung eines Produkts und insbesondere kosmetischen Produkts zum Gegenstand, die ein oben beschriebenes Etikett umfasst. Die Verpackung kann aus einer Flasche, einem Tiegel, einem Flakon, einer Tube oder einem Kanister bestehen. Das Etikett ist auf das Verpackungsbehältnis oder auf den Verschluss eines solches Behältnisses, beispielsweise auf einen Deckel, aufgeklebt.
  • Die Erfindung besteht neben den bereits oben angeführten Vorrichtungen aus einigen anderen Vorrichtungen, die nachfolgend anhand der Ausführungsbeispiele, die nicht einschränkend zu verstehen sind, erklärt werden, und die in Bezug auf die zugehörigen Figuren beschrieben werden, von denen:
  • 1 eine Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform eines Etiketts zeigt, bevor sie auf einen Gegenstand aufgebracht ist;
  • 2 eine Schnittansicht des in 1 gezeigten Etiketts darstellt, nachdem es auf einen Gegenstand aufgebracht worden ist;
  • 3A einen Flakon zeigt, der mit dem in 2 gezeigten Etikett versehen ist;
  • 3B den Flakon der 3A zeigt, während der Coupon vom Träger abgezogen wird;
  • 3C den Flakon der 3A zeigt, während das Etikett entfernt wird; und
  • die 4 bis 9 Ausführungsformen des Etiketts zeigen.
  • Das in den Figuren dargestellte Etikett 10 ist in etwa rechteckig, wie insbesondere in den 3 zu sehen ist. Es weist einen gegebenenfalls transparenten Träger 20 auf, der insbesondere aus Polyethylen hoher Dichte, Polypropylen, Polyvinylchlorid, Papier oder Polyethylenterephthalat besteht. Die Dicke liegt im Fall eines Trägers aus Polyethylen hoher Dichte in der Größenordnung von 80 bis 100 μm, wobei diese Angabe als reiner Anhaltspunkt verstanden werden soll. Im Fall von Polypropylen liegt dessen Dicke in einer Größenordnung von 40 bis 60 μm. Im Fall von Papier liegt dessen Dicke in der Größenordnung von 100 μm. Ebenso können andere Materialien verwendet werden.
  • Eine erste Fläche 21 des Trägers 20 wird von einer adhäsiven Zusammensetzung 30 bedeckt, auf der, wie in der 1 dargestellt ist, eine abziehbare Folie 40 ablösbar aufgebracht ist, die aus einem Material besteht, das insbesondere unter Polyethylenterephthalaten, Polypropylenen oder Papier ausgewählt ist. Die Fläche 41 der abziehbaren Folie 40, die in Kontakt mit der adhäsiven Zusammensetzung 30 steht, wird von einer Antihaftschicht bedeckt, insbesondere von Silicon. Die Folie 40 wird kurz vor dem Aufbringen des Etiketts 10 auf den Behälter abgezogen, wie in 2 zu sehen ist.
  • Die adhäsive Zusammensetzung 30 kann ein Klebemittel mit guten adhäsiven Eigenschaften sein. Vorzugsweise handelt es sich um einen permanenten oder semipermanenten Klebstoff.
  • In einer Ecke C der ersten Fläche 21 des Trägers, die sich bis zum Rand 11 des Etiketts erstreckt, wird die adhäsive Zusammensetzung von einem Aufdruck 70 überdeckt, der die Funktion des Klebstoffs in diesem Bereich aufhebt.
  • Ein Coupon 50 bedeckt die gesamte zweite Fläche 22 des Trägers, die der von der adhäsiven Zusammensetzung bedeckten Fläche 21 gegenüber liegt, wobei die Ränder des Coupons über den Rändern des Trägers liegen.
  • Der Coupon 50 haftet an der zweiten Fläche 22 des Trägers mittels einer Haftschicht 60, die eine erste Schicht 51 des Coupons bedeckt. Die Haftschicht 60 kann beispielsweise ein Klebemittel sein, das, sobald der Coupon vom Träger abgelöst ist, trocken wird und dann nicht mehr klebt.
  • Der Coupon ist zum Beispiel aus Polypropylen oder Polyethylen hergestellt. In einer weiteren Variante dazu wird ein Coupon aus Polyester verwendet. Die Dicke des Coupons liegt in der Größenordnung von 20 bis 100 μm.
  • Die zweite Fläche 52 des Coupons 50 ist bedruckt und zeigt beispielsweise einen Werbeslogan, insbesondere einen Hinweis auf eine Preisreduzierung bei einem weiteren Kauf oder auf eine sofortige Teilerstattung, oder auch eine Angabe, die sich auf ein Kundenbindungssystem, wie beispielsweise das Sammeln von Punkten, bezieht. Diese Fläche 52 kann auch Informationen zur Produktidentifizierung, zur Marke oder handelsüblichen Bezeichnung, oder beliebige Informationen zu rein dekorativen Zwecken tragen. Der Aufdruck wird mit jeder bekannten Technik gebildet, insbesondere mit Siebdruck, Typographie, Flexographie oder Offset.
  • Diese zweite Fläche 52 trägt ebenfalls eine sichtbare Markierung M, die auf einen zum Greifen vorgesehenen Bereich zum Entfernen des Coupons hinweist. Die Markierung M wird nicht bezüglich der nicht-adhäsiven Ecke C angebracht. Vorzugsweise wird sie räumlich von der Ecke C entfernt aufgebracht, beispielsweise an der gegenüberliegenden Ecke des Etiketts, um die zwei zum Greifen vorgesehenen Bereiche, nämlich einerseits den Bereich zum Abziehen des Coupons und andererseits den Bereich zum Abziehen des ganzen Etiketts, vollkommen voneinander zu trennen, wie in 3A zu sehen ist.
  • Die 3A, 3B und 3C zeigen ein Beispiel eines Behälters 100, der mit einem Etikett 10 versehen ist, wie es nachfolgend beschrieben wird. Eine solche Verpackung ist ein Behälter in Form eines Flakons, wobei das Etikett 10 auf den Körper des Flakons aufgebracht wird. Alternativ kann das Etikett auf die Schutzkappe des Flakons aufgeklebt werden. Ebenso kann eine solche Verpackung aus einem Behältnis in Form eines Tiegels, einer Tube oder eines Aerosolbehälters oder einer Spraydose bestehen. Als weitere Möglichkeit dazu kann eine Dose oder ein Etui als Verpackung dienen.
  • Der Flakon 100 enthält zum Beispiel ein kosmetisches Produkt und wird mit einem Etikett 10 verkauft, das aufklebt wird, nachdem die abziehbare Folie 40 abgezogen wurde. Beim Kauf kann der Coupon 50 vom Träger abgezogen werden, indem die Ecke des Coupons, die die Markierung M trägt, ergriffen wird, wie in der 3B dargestellt ist. So kann der Coupon beispielsweise gegen eine teilweise Rückerstattung des Produktpreises eingetauscht werden oder auch für jede andere Verkaufsförderung genutzt werden.
  • Für den Fall, dass das ganze Etikett vom Flakon entfernt werden soll, beispielsweise wenn die Verkaufsaktion beendet und der Flakon ohne das Etikett verkauft werden soll, genügt es, die nichthaftende Ecke des Trägers zu ergreifen und das ganze Etikett vom Flakon abzuziehen, wie in der 3C dargestellt ist.
  • Dadurch, dass die beiden Bereiche verschieden sind, besteht keine Gefahr, dass das gesamte Etikett entfernt wird, wenn ausschließlich der Coupon abgezogen werden soll. Umgekehrt riskiert man nicht, nur den Coupon abzuziehen, wenn das gesamte Etikett abgelöst werden soll.
  • Gemäß einer Ausführungsform müssen die Randbereiche des Coupons nicht an dem gesamten Etikett über den Randbereichen des Trägers liegen. Beispielsweise kann der Coupon 50 auf Höhe des zum Greifen vorgesehenen Bereich M über den Träger hinausragen, um so das Greifen zu erleichtern. Nach einem in 4 dargestellten Beispiel kann der Träger 20 rechteckig sein und der Coupon 50 kann ebenfalls eine identische rechteckige Form aufweisen, abgesehen davon, dass er in einer Ecke durch einen abgerundeten Bereich 53 verlängert ist. Die Fläche 51 dieses abgerundeten Bereichs kann mit Klebstoff bedeckt sein oder nicht, oder auch eine Haftschicht tragen, die von einem Aufdruck bedeckt ist, der die klebende Funktion wieder aufhebt. Dieser abgerundete Bereich 53 ist daher leicht zu fassen. Darüber hinaus kann der Coupon vom Träger leicht abgezogen werden, da er sich nach und nach vom Träger trennt, und man an einem spitz zulaufenden, mit Klebstoff beschichteten Bereich beginnt, der dem Winkel des Trägers 20 entspricht. Nach einem weiteren Beispiel, das in 5 dargestellt ist, kann der Coupon rechteckig sein, wohingegen der Träger eine Ecke haben kann, die nicht durch einen rechten Winkel, sondern beispielsweise durch eine konkave Linie 23 begrenzt wird. Der Coupon kann hier ebenso leicht vom Träger gelöst werden, da er sich nach und nach vom Träger löst, wobei mit zwei spitz zulaufenden mit Klebstoff beschichteten Zonen begonnen wird, die den zwei Enden der konkaven Linie entsprechen.
  • Nach weiteren Ausführungsformen können die Markierungen M und der nichthaftende Abschnitt C in unterschiedlicher Weise auf dem rechteckigen Etikett verteilt sein. Die Markierung M und der Abschnitt C können beispielsweise an zwei aufeinander folgenden Ecken des Rechtecks liegen, wie in 6 dargestellt ist. Des Weiteren ist es möglich, dass sich der nichtadhäsive Abschnitt C als längliches Band über die Breite des Rechtecks erstreckt, wie in 7 zu sehen ist. Das Etikett 10 kann ebenso eine von einem Rechteck abweichende Form haben. So kann das Etikett beispielsweise die Form eines Dreiecks haben, wie in der 8 zu sehen ist, wobei der nichthaftende Abschnitt C z. B. in einer Spitze des Dreiecks und die Markierung M in einer anderen Spitze des Dreiecks liegt. Ebenso kann das Etikett eine runde Form aufweisen, wie in 9 zu sehen ist. Der nichthaftende Abschnitt C erstreckt sich von einer ersten Linie bis zu einem Teil des Kreisbogens, der durch den Etikettrand bestimmt ist, und die Markierung M erstreckt sich von einer zweiten Linie, die von der ersten verschieden ist, bis zu einem zweiten Teil des Kreisbogens, der durch den Etikettrand bestimmt ist.
  • Die vorangegangene genaue Beschreibung hat sich auf die bevorzugten Ausführungsformen der Erfindung bezogen und insbesondere auf ein Etikett, das auf eine Verpackung des Produkts aufgebracht ist. Es ist selbstverständlich, dass die Varianten übertragen werden können, ohne die Erfindung, wie nachfolgend beansprucht, zu verlassen. Insbesondere kann das Etikett auf jeden Typ von Artikel aufgebracht werden, beispielsweise auf ein Accessoire, insbesondere auf ein Accessoire eines Schminkprodukts.

Claims (15)

  1. Etikett (10), das auf einen Gegenstand (100), insbesondere auf eine Verpackung eines kosmetischen Produkts, aufgebracht werden soll, und das umfasst: – einen Träger (20), dessen erste Fläche (21) auf den Gegenstand aufgeklebt werden soll, – einen Coupon (50), der so auf die zweite Fläche (22) des Trägers aufgeklebt ist, dass er, wenn der Träger auf den Gegenstand aufgeklebt ist, von diesem getrennt werden kann, dadurch gekennzeichnet, dass der Coupon (50) eine Markierung (M) umfasst, die auf einen zum Greifen vorgesehenen Bereich zum Entfernen des Coupons vom Träger hinweist, und die erste Fläche (21) des Trägers mindestens einen nichthaftenden Abschnitt (C) umfasst, der sich mindestens bis zu einem Randbereich (11) des Etiketts erstreckt.
  2. Etikett nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich der Randbereich (11) des Etiketts, bis zu dem sich der nichthaftende Abschnitt (C) erstreckt, räumlich von der Markierung (M) entfernt befindet.
  3. Etikett nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Rand des Coupons und der Rand des Trägers auf Höhe des Randbereichs (11) des Etiketts, bis zu dem sich der nichthaftende Abschnitt erstreckt, übereinander liegen.
  4. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Coupon auf Höhe der Markierung (M) über den Träger hinausragt.
  5. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass es mindestens zwei Ecken umfasst, wobei sich die Markierung (M) in einer Ecke des Etiketts und sich der nichthaftende Abschnitt (C) in der zweiten Ecke befindet.
  6. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der nichthaftende Abschnitt (C) ein Teil der Fläche (21) des mit Klebstoff bestrichenen Trägers ist, der von einem Aufdruck (70), insbesondere einem Lack, überdeckt ist.
  7. Etikett nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der nichthaftende Abschnitt (C) ein Teil der Fläche (21) des Trägers ist, der nicht mit Klebstoff bestrichen ist.
  8. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (20) aus einem Material besteht, das unter Polyethylenen hoher Dichte, Polypropylenen, Polyvinylchloriden, Polyethylenterephthalaten oder Papier ausgewählt ist.
  9. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Träger (20) eine Dicke von 12 bis 200 μm, und vorzugsweise von 20 bis 80 μm aufweist.
  10. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Coupon (50) aus einem Material besteht, das unter Polyethylenen hoher Dichte, Polypropylenen, Polyvinylchloriden, Polyethylenterephthalaten, oder Papier ausgewählt ist.
  11. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Coupon (50) eine Dicke von 20 bis 200 μm, und vorzugsweise von 20 bis 100 μm, aufweist.
  12. Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die abziehbare Folie (40) auf die erste Fläche (21) des Trägers aufgebracht ist, wobei die Fläche der abziehbaren Folie in Kontakt mit der ersten Fläche (21) des Trägers steht, der mit einem das Anhaften verhindernden Material, insbesondere mit Silicon, bedeckt ist.
  13. Etikett nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die abziehbare Folie (40) aus einem Material besteht, das insbesondere unter Polyethylenterephthalaten, Polypropylenen oder Papier ausgewählt ist.
  14. Verpackung eines insbesondere kosmetischen Produkts, das ein Etikett nach einem der vorhergehenden Ansprüche umfasst.
  15. Verpackung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einer Flasche, einem Etui, einem Tiegel, einem Flakon, einer Tube oder einem Kanister besteht.
DE602004005911T 2003-04-11 2004-04-01 Etikett, insbesondere für Behälter von kosmetischen Produkten Expired - Lifetime DE602004005911T2 (de)

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AT (1) ATE360241T1 (de)
DE (1) DE602004005911T2 (de)
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ATE360241T1 (de) 2007-05-15
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