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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Etikett, das dazu vorgesehen
ist, auf einen Gegenstand, insbesondere auf eine Verpackung eines
kosmetischen Produkts, aufgebracht zu werden. Insbesondere betrifft
die Erfindung ein Etikett aus zwei trennbaren Abschnitten.
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Es
ist aus der Druckschrift
JP
02293888 bekannt, an einem einfachen Etikett ein Hilfsmittel
vorzusehen, damit das Etikett von einem Gegenstand, auf den es geklebt
ist, einfacher entfernt werden kann. Das Etikett ist aus einer Basis
geformt, deren erste Fläche
bedruckt ist und deren zweite Fläche
mit einer Haftschicht bedeckt ist, die dazu vorgesehen ist, auf
den Gegenstand aufgebracht zu werden. Ein Teil der klebenden Schicht
ist am Rand des Etiketts von einem Element bedeckt, um so einen
Bereich des Etiketts zu bilden, der nicht auf den Gegenstand aufgeklebt
ist. Dieser Bereich erleichtert das Greifen, wenn das Etikett von
dem Gegenstand abgezogen werden soll.
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Des
Weiteren gibt es auch andere Arten von Etiketten, die zwei trennbare
Abschnitte umfassen (siehe beispielsweise die Druckschrift
US 4 479 838 ). Es sind nämlich zahlreiche
Verkaufsartikel mit Etiketten versehen, die als "verkaufsfördernd" bezeichnet werden, und zwar solche,
deren einer Abschnitt von dem Gegenstand abgetrennt werden soll,
um beispielsweise als Gutschein zu dienen, der schließlich eingelöst werden
kann, um den Kaufpreis des Artikels zum Teil zurückerstattet zu bekommen. Im
Allgemeinen werden solche Etiketten mit einem Coupon gestaltet,
der so auf den Gegenstand aufgeklebt ist, dass das Etikett richtig
gehalten wird, denn dieser Coupon soll nämlich auf dem Gegenstand verbleiben.
Das Etikett umfasst auch ein auf den Coupon aufgeklebtes Kontrollblatt,
bei dem es sich um den Gutschein handelt. An der Kasse entfernt
die Kassiererin den Kontrollabschnitt, der Coupon bleibt dagegen
auf dem Gegenstand.
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Wenn
die Verkaufsaktion beendet und der Gegenstand ohne Etikett verkauft
werden soll, muss das gesamte Etikett von dem Gegenstand entfernt werden.
Etikette aus zwei Abschnitten sind jedoch relativ schwer abzuziehen.
Das Etikett trennt sich nämlich
eher in zwei Abschnitte, wobei sich der Coupon von dem Kontrollabschnitt
löst, und
somit zwei getrennte Handgriffe nötig sind, um das gesamte Etikett abzuziehen.
Der Vorgang ist also relativ aufwendig. Um den Kontrollabschnitt
zu entfernen, muss die beauftragte Person das Abziehen darüber hinaus
damit beginnen, den Rand des Etiketts mit den Fingernägeln oder
auch mit einem Werkzeug in Form einer Klinge "abzukratzen", wobei dadurch der Gegenstand beschädigt wird,
der nun schwer verkäuflich
ist.
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Eine
der Aufgaben der Erfindung besteht darin, ein Etikett zu realisieren,
das die Nachteile des Standes der Technik nicht aufweist.
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Insbesondere
besteht die Aufgabe der Erfindung darin, ein auf einen Gegenstand
aufgebrachtes Etikett zu schaffen, dessen einer Teil leicht von
seinem Träger
abgezogen werden kann, ohne dass dabei die Gefahr besteht, dass
das gesamte Etikett vom Gegenstand abgelöst wird.
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Ein
weitere Aufgabe der Erfindung ist ferner die Realisierung eines
Etiketts, das leicht von dem Gegenstand, auf den es aufgebracht
wurde, entfernt werden kann, ohne dass der Gegenstand beschädigt wird,
und ohne übermäßigen Aufwand
für diesen
Vorgang.
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Erfindungsgemäß können diese
Aufgaben gelöst
werden, indem ein Etikett hergestellt wird, das dazu vorgesehen
ist, auf einen Gegen stand, insbesondere auf eine Verpackung eines
kosmetischen Produkts, aufgebracht zu werden, und das umfasst:
- – einen
Träger,
dessen erste Fläche
auf einen Gegenstand aufgeklebt werden soll,
- – einen
Coupon, der auf eine zweite Fläche
des Trägers,
die insbesondere der ersten gegenüberliegt, in der Weise aufgeklebt
ist, dass er vom Träger,
wenn dieser auf einen Gegenstand aufgeklebt ist, losgelöst werden
kann, wobei der Coupon eine Markierung umfasst, die auf einen zum Greifen
vorgesehenen Bereich hinweist, um den Coupon vom Träger abzuziehen,
und die erste Fläche
des Trägers
mindestens einen nichthaftenden Abschnitt umfasst, der sich mindestens
bis zu einem Randbereich des Etiketts erstreckt.
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An
dem nichthaftenden Abschnitt kann das Abziehen des Etiketts begonnen
werden, wodurch der Abziehvorgang leichter wird und so relativ schnell durchzuführen ist.
Dieser Vorgang ist also relativ unaufwendig. Durch einen auf diese
Weise realisierten Anfangsbereich lässt sich darüber hinaus
das Kratzen am Rand des Etiketts durch den Benutzer vermeiden, der
dadurch einen solchen Anfangsbereich schaffen will, und der Gegenstand
bleibt auf diese Weise unbeschädigt.
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Der
Randbereich des Etiketts, bis zu dem sich der nichthaftende Abschnitt
erstreckt, kann von der Markierung, die auf dem Coupon angebracht
ist, räumlich
entfernt gelegen sein.
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Die
zwei Bereiche, die vorgesehen sind, das Etikett zum Teil oder vollständig abzuziehen,
sind voneinander verschieden, und es besteht somit keine Gefahr,
dass das gesamte Etikett abgelöst
wird, wenn nur der Coupon entfernt werden soll. Umgekehrt besteht
ebenso keine Gefahr, nur den Coupon abzulösen, wenn das gesamte Etikett
entfernt werden soll.
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Der
Rand des Coupons und der Rand des Trägers können auf Höhe des Randbereichs des Etiketts übereinander
liegen, bis zu dem sich der nichthaftende Abschnitt erstreckt. So
ist dieser Teil leicht zu greifen.
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Der
Coupon kann auf Höhe
der Markierung über
den Träger
hinausragen. Das wiederum erleichtert das Abnehmen des Coupons,
wenn dieser entfernt werden soll.
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Das
Etikett kann mindestens zwei Ecken umfassen, wobei die Markierung
an einer Ecke des Etiketts und der nichthaftende Abschnitt an der
zweiten Ecke gelegen sind. Wegen ihrer Form sind die Ecken leicht
zu fassen.
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Der
nichthaftende Abschnitt kann ein Teil der Fläche des mit Klebstoff beschichteten
Trägers
sein, der von einem Aufdruck, insbesondere einer Druckfarbe oder
einem Lack, oder auch von einem Plättchen, das eine nichthaftende
Fläche
umfasst, überdeckt
ist. Alternativ dazu kann der nichthaftende Abschnitt ein Teil der
Fläche
des Trägers
sein, der nicht mit einem Klebstoff bestrichen worden ist.
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Der
Träger
kann aus einem Material bestehen, das unter den Polyethylenen hoher
Dichte, Polypropylenen, Polyvinylchioriden, Polyethylenterephthalaten
oder Papier ausgewählt
ist.
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Der
Träger
kann eine Dicke von 12 bis 200 μm,
und vorzugsweise von 20 bis 80 μm
aufweisen.
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Der
Coupon kann aus einem Material bestehen, das unter Polyethylenen
hoher Dichte, Polypropylenen, Polyvinylchloriden, Polyethylenterephthalaten
oder Papier ausgewählt
ist.
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Der
Coupon kann eine Dicke von 20 bis 200 μm, und vorzugsweise von 20 bis
100 μm aufweisen.
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Auf
die erste Fläche
des Trägers,
die mit Klebstoff bestrichen ist, kann eine abziehbare Folie aufgebracht
sein, wobei die Fläche
der abziehbaren Folie in Kontakt mit der ersten Fläche des
Trägers
mit einem das Anhaften verhindernden Material, insbesondere Silicon,
beschichtet ist.
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Die
abziehbare Folie kann aus einem Material bestehen, das insbesondere
unter Polyethylenterephthalaten, Polypropylenen oder Papier ausgewählt ist.
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Gemäß einem
weiteren Aspekt hat die Erfindung eine Verpackung eines Produkts
und insbesondere kosmetischen Produkts zum Gegenstand, die ein oben
beschriebenes Etikett umfasst. Die Verpackung kann aus einer Flasche,
einem Tiegel, einem Flakon, einer Tube oder einem Kanister bestehen. Das
Etikett ist auf das Verpackungsbehältnis oder auf den Verschluss
eines solches Behältnisses,
beispielsweise auf einen Deckel, aufgeklebt.
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Die
Erfindung besteht neben den bereits oben angeführten Vorrichtungen aus einigen
anderen Vorrichtungen, die nachfolgend anhand der Ausführungsbeispiele,
die nicht einschränkend
zu verstehen sind, erklärt
werden, und die in Bezug auf die zugehörigen Figuren beschrieben werden,
von denen:
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1 eine
Schnittansicht einer erfindungsgemäßen Ausführungsform eines Etiketts zeigt,
bevor sie auf einen Gegenstand aufgebracht ist;
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2 eine
Schnittansicht des in 1 gezeigten Etiketts darstellt,
nachdem es auf einen Gegenstand aufgebracht worden ist;
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3A einen
Flakon zeigt, der mit dem in 2 gezeigten
Etikett versehen ist;
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3B den
Flakon der 3A zeigt, während der Coupon vom Träger abgezogen
wird;
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3C den
Flakon der 3A zeigt, während das Etikett entfernt
wird; und
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die 4 bis 9 Ausführungsformen
des Etiketts zeigen.
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Das
in den Figuren dargestellte Etikett 10 ist in etwa rechteckig,
wie insbesondere in den 3 zu sehen
ist. Es weist einen gegebenenfalls transparenten Träger 20 auf,
der insbesondere aus Polyethylen hoher Dichte, Polypropylen, Polyvinylchlorid,
Papier oder Polyethylenterephthalat besteht. Die Dicke liegt im
Fall eines Trägers
aus Polyethylen hoher Dichte in der Größenordnung von 80 bis 100 μm, wobei
diese Angabe als reiner Anhaltspunkt verstanden werden soll. Im
Fall von Polypropylen liegt dessen Dicke in einer Größenordnung
von 40 bis 60 μm.
Im Fall von Papier liegt dessen Dicke in der Größenordnung von 100 μm. Ebenso
können
andere Materialien verwendet werden.
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Eine
erste Fläche 21 des
Trägers 20 wird
von einer adhäsiven
Zusammensetzung 30 bedeckt, auf der, wie in der 1 dargestellt
ist, eine abziehbare Folie 40 ablösbar aufgebracht ist, die aus
einem Material besteht, das insbesondere unter Polyethylenterephthalaten,
Polypropylenen oder Papier ausgewählt ist. Die Fläche 41 der
abziehbaren Folie 40, die in Kontakt mit der adhäsiven Zusammensetzung 30 steht,
wird von einer Antihaftschicht bedeckt, insbesondere von Silicon.
Die Folie 40 wird kurz vor dem Aufbringen des Etiketts 10 auf
den Behälter
abgezogen, wie in 2 zu sehen ist.
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Die
adhäsive
Zusammensetzung 30 kann ein Klebemittel mit guten adhäsiven Eigenschaften sein.
Vorzugsweise handelt es sich um einen permanenten oder semipermanenten
Klebstoff.
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In
einer Ecke C der ersten Fläche 21 des
Trägers,
die sich bis zum Rand 11 des Etiketts erstreckt, wird die
adhäsive
Zusammensetzung von einem Aufdruck 70 überdeckt, der die Funktion
des Klebstoffs in diesem Bereich aufhebt.
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Ein
Coupon 50 bedeckt die gesamte zweite Fläche 22 des Trägers, die
der von der adhäsiven
Zusammensetzung bedeckten Fläche 21 gegenüber liegt,
wobei die Ränder
des Coupons über
den Rändern
des Trägers
liegen.
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Der
Coupon 50 haftet an der zweiten Fläche 22 des Trägers mittels
einer Haftschicht 60, die eine erste Schicht 51 des
Coupons bedeckt. Die Haftschicht 60 kann beispielsweise
ein Klebemittel sein, das, sobald der Coupon vom Träger abgelöst ist,
trocken wird und dann nicht mehr klebt.
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Der
Coupon ist zum Beispiel aus Polypropylen oder Polyethylen hergestellt.
In einer weiteren Variante dazu wird ein Coupon aus Polyester verwendet.
Die Dicke des Coupons liegt in der Größenordnung von 20 bis 100 μm.
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Die
zweite Fläche 52 des
Coupons 50 ist bedruckt und zeigt beispielsweise einen
Werbeslogan, insbesondere einen Hinweis auf eine Preisreduzierung
bei einem weiteren Kauf oder auf eine sofortige Teilerstattung,
oder auch eine Angabe, die sich auf ein Kundenbindungssystem, wie
beispielsweise das Sammeln von Punkten, bezieht. Diese Fläche 52 kann
auch Informationen zur Produktidentifizierung, zur Marke oder handelsüblichen
Bezeichnung, oder beliebige Informationen zu rein dekorativen Zwecken tragen.
Der Aufdruck wird mit jeder bekannten Technik gebildet, insbesondere
mit Siebdruck, Typographie, Flexographie oder Offset.
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Diese
zweite Fläche 52 trägt ebenfalls
eine sichtbare Markierung M, die auf einen zum Greifen vorgesehenen
Bereich zum Entfernen des Coupons hinweist. Die Markierung M wird
nicht bezüglich
der nicht-adhäsiven Ecke
C angebracht. Vorzugsweise wird sie räumlich von der Ecke C entfernt
aufgebracht, beispielsweise an der gegenüberliegenden Ecke des Etiketts,
um die zwei zum Greifen vorgesehenen Bereiche, nämlich einerseits den Bereich
zum Abziehen des Coupons und andererseits den Bereich zum Abziehen
des ganzen Etiketts, vollkommen voneinander zu trennen, wie in 3A zu
sehen ist.
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Die 3A, 3B und 3C zeigen
ein Beispiel eines Behälters 100,
der mit einem Etikett 10 versehen ist, wie es nachfolgend
beschrieben wird. Eine solche Verpackung ist ein Behälter in
Form eines Flakons, wobei das Etikett 10 auf den Körper des Flakons
aufgebracht wird. Alternativ kann das Etikett auf die Schutzkappe
des Flakons aufgeklebt werden. Ebenso kann eine solche Verpackung
aus einem Behältnis
in Form eines Tiegels, einer Tube oder eines Aerosolbehälters oder
einer Spraydose bestehen. Als weitere Möglichkeit dazu kann eine Dose
oder ein Etui als Verpackung dienen.
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Der
Flakon 100 enthält
zum Beispiel ein kosmetisches Produkt und wird mit einem Etikett 10 verkauft,
das aufklebt wird, nachdem die abziehbare Folie 40 abgezogen
wurde. Beim Kauf kann der Coupon 50 vom Träger abgezogen
werden, indem die Ecke des Coupons, die die Markierung M trägt, ergriffen wird,
wie in der 3B dargestellt ist. So kann
der Coupon beispielsweise gegen eine teilweise Rückerstattung des Produktpreises
eingetauscht werden oder auch für
jede andere Verkaufsförderung
genutzt werden.
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Für den Fall,
dass das ganze Etikett vom Flakon entfernt werden soll, beispielsweise
wenn die Verkaufsaktion beendet und der Flakon ohne das Etikett
verkauft werden soll, genügt
es, die nichthaftende Ecke des Trägers zu ergreifen und das ganze
Etikett vom Flakon abzuziehen, wie in der 3C dargestellt
ist.
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Dadurch,
dass die beiden Bereiche verschieden sind, besteht keine Gefahr,
dass das gesamte Etikett entfernt wird, wenn ausschließlich der
Coupon abgezogen werden soll. Umgekehrt riskiert man nicht, nur
den Coupon abzuziehen, wenn das gesamte Etikett abgelöst werden
soll.
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Gemäß einer
Ausführungsform
müssen
die Randbereiche des Coupons nicht an dem gesamten Etikett über den
Randbereichen des Trägers
liegen. Beispielsweise kann der Coupon 50 auf Höhe des zum
Greifen vorgesehenen Bereich M über
den Träger
hinausragen, um so das Greifen zu erleichtern. Nach einem in 4 dargestellten
Beispiel kann der Träger 20 rechteckig
sein und der Coupon 50 kann ebenfalls eine identische rechteckige
Form aufweisen, abgesehen davon, dass er in einer Ecke durch einen
abgerundeten Bereich 53 verlängert ist. Die Fläche 51 dieses
abgerundeten Bereichs kann mit Klebstoff bedeckt sein oder nicht,
oder auch eine Haftschicht tragen, die von einem Aufdruck bedeckt ist,
der die klebende Funktion wieder aufhebt. Dieser abgerundete Bereich 53 ist
daher leicht zu fassen. Darüber
hinaus kann der Coupon vom Träger
leicht abgezogen werden, da er sich nach und nach vom Träger trennt,
und man an einem spitz zulaufenden, mit Klebstoff beschichteten
Bereich beginnt, der dem Winkel des Trägers 20 entspricht.
Nach einem weiteren Beispiel, das in 5 dargestellt
ist, kann der Coupon rechteckig sein, wohingegen der Träger eine Ecke
haben kann, die nicht durch einen rechten Winkel, sondern beispielsweise
durch eine konkave Linie 23 begrenzt wird. Der Coupon kann
hier ebenso leicht vom Träger
gelöst
werden, da er sich nach und nach vom Träger löst, wobei mit zwei spitz zulaufenden
mit Klebstoff beschichteten Zonen begonnen wird, die den zwei Enden
der konkaven Linie entsprechen.
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Nach
weiteren Ausführungsformen
können die
Markierungen M und der nichthaftende Abschnitt C in unterschiedlicher
Weise auf dem rechteckigen Etikett verteilt sein. Die Markierung
M und der Abschnitt C können
beispielsweise an zwei aufeinander folgenden Ecken des Rechtecks
liegen, wie in 6 dargestellt ist. Des Weiteren
ist es möglich,
dass sich der nichtadhäsive
Abschnitt C als längliches
Band über
die Breite des Rechtecks erstreckt, wie in 7 zu sehen
ist. Das Etikett 10 kann ebenso eine von einem Rechteck
abweichende Form haben. So kann das Etikett beispielsweise die Form
eines Dreiecks haben, wie in der 8 zu sehen
ist, wobei der nichthaftende Abschnitt C z. B. in einer Spitze des
Dreiecks und die Markierung M in einer anderen Spitze des Dreiecks
liegt. Ebenso kann das Etikett eine runde Form aufweisen, wie in 9 zu
sehen ist. Der nichthaftende Abschnitt C erstreckt sich von einer ersten
Linie bis zu einem Teil des Kreisbogens, der durch den Etikettrand
bestimmt ist, und die Markierung M erstreckt sich von einer zweiten
Linie, die von der ersten verschieden ist, bis zu einem zweiten
Teil des Kreisbogens, der durch den Etikettrand bestimmt ist.
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Die
vorangegangene genaue Beschreibung hat sich auf die bevorzugten
Ausführungsformen
der Erfindung bezogen und insbesondere auf ein Etikett, das auf
eine Verpackung des Produkts aufgebracht ist. Es ist selbstverständlich,
dass die Varianten übertragen
werden können,
ohne die Erfindung, wie nachfolgend beansprucht, zu verlassen. Insbesondere kann
das Etikett auf jeden Typ von Artikel aufgebracht werden, beispielsweise
auf ein Accessoire, insbesondere auf ein Accessoire eines Schminkprodukts.